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Die
Erfindung betrifft eine Dichteinlage für Behälterverschlüsse, mit einer Trägerschicht
und mit einer auf die Trägerschicht
aufgetragenen weiteren Schicht. Die Erfindung betrifft außerdem einen
Behälterdeckel.
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Dichteinlagen
für Behälterverschlüsse sind bereits
aus älteren
Patentschriften bekannt. So beschreibt die
US 2,620,939 A eine Dichteinlage,
die aus einer metallischen Membran mit einer Abdecklage aus steifem
Papier besteht. Auf der dem Papier abgewandten Seite wird eine Folie
aus einem bei Hitze aufschmelzendem Werkstoff vorgesehen, die in Form
einer Unterlegscheibe oder auch in Form einer durchgehenden Folie
ausgebildet sein kann. Durch Anlegen eines dielektrischen Hochfrequenzfelds
wird die Metallscheibe erhitzt, die untere Folie aufgeschmolzen
und somit die Dichtscheibe auf der Behältermündung festgesiegelt. Um den
Einbau der Scheibe zu erleichtern, kann diese Filmschicht eingefärbt sein.
Die Folie kann durch Aufwalzen einer flüssigen Lösung mit anschließendem Verdampfen
des Lösungsmittels
auf der Metallschicht angebracht werden. Möglich ist es auch, die Membran
auf der Unterseite der Metallschicht mit einer weiteren Kunststoffschicht
zu versehen, die bei einer höheren
Temperatur aufschmilzt und die Haftung der verschiedenen Schichten
untereinander verstärkt.
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Aus
der
FR 2 573 392 A1 ist
ein Behälterdeckel
bekannt, der mittels einer eingelegten Zwischenscheibe verschließbar ist,
wobei der äußere Behälterdeckel
teilweise transparent sein kann.
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Dichteinlagen
für Behälterverschlüsse bestehen
häufig
aus geschäumtem
Polyethylen oder geschäumtem
Polypropylen. Diese Dichteinlagen sind scheibenförmig und im Regelfall rund,
insgesamt bilden sie also eine zylindrische Scheibe. Auch als solche
sind sie bereits ein auf dem Markt erhältliches Produkt. Die scheibenförmige Dichteinlage
wird in beispielsweise eine Schraubkappe eingelegt und dann mit
der Schraubkappe zum Verschließen
eines Gefäßes beispielsweise
aus Glas oder Kunststoff verwendet. Das Gefäß kann dann beispielsweise Nahrungsmittel
oder kosmetische Produkte enthalten.
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Die
scheibenförmige
Dichteinlage enthält
neben der Trägerschicht
aus geschäumtem
Polyethylen oder geschäumtem
Polyprofilen häufig
auch noch weitere Schichten.
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Zusätzlich zu
der Trägerschicht,
die eine wärmedämmende,
isolierende und abdichtende Funktion hat und durch ihre schaumartige
Konsistenz auch in der Lage ist, gewisse Fertigungstoleranzen auszugleichen,
sollen den Dichteinlagen noch weitere Materialeigenschaften mitgegeben
werden. So wird es gelegentlich gewünscht, dass außerdem gewisse
Barriereeigenschaften vorliegen, beispielsweise in Form von Sauerstoff-
oder Wasserdampfsperren. Auch bestimmte mechanische Eigenschaften wie
etwa Gleiteigenschaften oder eine weitere mechanische Abdichtfunktion
können
erwünscht
sein
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Bei
Behältern
etwa für
Kosmetika ist es beispielsweise gewünscht, zumindest eine Seite
der Dichteinlage möglichst
glatt und angenehm für
eine Berührung
mit den Fingern zu gestalten, wobei gleichzeitig selbstverständlich großes Augenmerk auf
die optische Anmutung auch der Dichteinlagen gelegt wird, da diese
von dem Benutzer oder der Benutzerin nach dem Öffnen der Behälter gesehen
wird.
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Um
diese Oberflächeneigenschaften
zu bekommen, werden Kaschierungsfolien eingesetzt. Um eine optisch
möglichst
ansprechende Anmutung zu bekommen, werden farbige Kaschierungsfolien
verwendet.
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Farbige
Kaschierungsfolien sind jedoch sehr kostspielig, da zur Herstellung
derartiger Folien ein Farbstoff zugesetzt werden muss, der eine
komplette Charge derartiger Folien einfärbt. Soll danach wieder eine
klare Folie mit derselben Anlage hergestellt werden, hat dies erhebliche
kostspielige Reinigungsarbeiten zur Folge, unter anderem auch einen
längeren Stillstand
für die
Durchführung
dieser Arbeiten. Alle diese Bemühungen
fließen
natürlich
dann in die Kosten für
die farbige Kaschierungsfolie ein.
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Ohne
diese farbige Kaschierungsfolie dagegen sieht jede einzelne Dichtscheibe
von beiden Seiten weiß aus,
da die Trägerschicht
im Regelfall eine schaumextrudierte, weiße Schicht ist.
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Eine
Färbung
der Trägerschicht
im Schaumextrusionsverfahren wäre
an sich physikalisch möglich.
Es bestünde
jedoch das Problem, dass die Schaumextrusionsanlagen jeweils sehr
kostspielig und zeitaufwändig
umgerüstet
werden müssten,
um einen bestimmten Farbton dem Schaumstoff beizumengen. Eine sehr
gründliche
Reinigung der Schaumextrusionsanlagen sowie eine rückführende Umrüstung würden dann
anschließend
ebenfalls erforderlich.
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Daher
wird dieser in Anwenderkreisen geäußerte Wunsch nach farbigen
Dichteinlagen und farbigen Dichtscheiben bisher nicht oder nur in
seltenen, die hohen Umrüstkosten
rechtfertigenden Sonderfällen
erfüllt
werden können.
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Aufgabe
der Erfindung ist es demgegenüber, eine
wirtschaftlichere Möglichkeit
vorzuschlagen, Anwendern Dichteinlagen für Behälterverschlüsse sowie Behälterdeckel
mit derartigen Dichteinlagen anbieten zu können, die einen farbigen Eindruck
beim Betrachter hervorrufen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Dichteinlage für
Behälterverschlüsse, mit einer
Trägerschicht,
wobei die Trägerschicht
aus einem extrudierten Schaummaterial besteht, und mit einer auf
die Trägerschicht
aufgetragenen Filmschicht, wobei die Filmschicht ein extrudiertes
Polymer ist, und wobei die Filmschicht eingefärbt ist.
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Die
Aufgabe wird weiter durch einen Behälterdeckel mit den Merkmalen
von Anspruch 5 gelöst.
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Bevorzugt
wird als extrudiertes Polymer für die
Filmschicht ein Polyolefin eingesetzt.
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Die
bisher übliche
Kaschierungsfolie wird vollständig
weggelassen. Statt dieser bisher regelmäßig üblichen Folie wird jetzt eine
Filmschicht aufgetragen, die aus einem extrudierten Polymer, bevorzugt
etwa einem Polyolefin, insbesondere einem Polyethylen oder einem
Ethylen-Copolymer besteht.
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Es
ist nämlich
möglich,
mit einer solchen Filmschicht ebenfalls eine glatte Oberfläche zu erzielen,
die von der haptischen Anmutung her einer Kaschierungsfolie recht ähnlich ist.
Auch diese Oberfläche
ist glatt und entspricht auch den weiteren Anforderungen, die einer
Dichteinlagenoberfläche
gegenüber
etwa kosmetischen Material erhoben werden.
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Insbesondere
hat eine solche Schicht einen ganz wesentlichen Vorteil. Hier kann
während
des Auftragens recht problemlos ein Farbstoff zugesetzt werden.
Dieser Farbstoff ändert
die chemischen Eigenschaften und insbesondere das haptische Gefühl beim
Anfassen nicht gegenüber
einer ungefärbten Filmschicht.
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Der
Farbstoff hat auch nicht die Nachteile, die sonst auftreten, wenn
der Farbstoff bei der Herstellung entweder einer Kaschierungsfolie
oder auch einer farbigen Trägerschicht
im Schaumextrudierverfahren auftreten. Die Filmschicht wird nämlich auf eine
schon existierende geschäumte
Trägerschicht aufgetragen
und die dazu verwendeten Apparaturen sind wesentlich leichter zu
reinigen, so dass auch ein Wechsel sehr einfach möglich ist.
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Bei
Versuchen hat sich ein unter der Marke „Lupolen"® von der BASF AG angebotener
Werkstoff als gut geeignet herausgestellt.
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Polymerfilmschichten,
insbesondere in Form von Lupolenfilmschichten, werden normalerweise
als Klebschichten eingesetzt, um beispielsweise eine Trägerschicht
mit einer Kaschierungsfolie zu verbinden. Lässt man den zweiten, zu verklebenden
Bestandteil, hier also die Kaschierungsfolie, weg, so bleibt jedoch keine
klebende Schicht übrig,
sondern nach dem Auftragen eine weiche, glatte, sanfte, nicht klebende
Oberfläche.
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Diese
Polymerfilmschicht hält
sich lediglich selbst an der Trägerschicht,
hat aber nach dem Auftragen keine Klebwirkung mehr gegenüber anderen Schichten.
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Die
Erfindung macht von der Erkenntnis Gebrauch, dass eine solche Dichteinlage
für Behälterverschlüsse eben
nicht nur aus dem wesentlichen Bestandteil Trägerschicht bestehen muss, der
sowohl den Herstellern von Dichteinlagen als auch den Anwendern
als einziger Bestandteil präsent
ist. Auch das Vorsehen einer Kaschierungsfolie zur Erzielung einer
glatten Oberfläche
ist keineswegs zwingend, auch wenn dies in der Fachwelt bisher so
gesehen wurde.
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Die
Filmschicht ist an sich klar und transparent, so dass ein Betrachter
durch sie hindurch auf die Trägerschicht
sehen kann. Eine gefärbte
Filmschicht wirkt sich also für
den Betrachter von einer Seite aus so aus, als sei die gesamte Dichteinlage mit
einer Farbe versehen.
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Die
Filmschicht hat nun darüber
hinaus den Vorteil, dass sie erst bei der letztendlichen Herstellung
der Dichteinlage angefügt
wird und für
eine variable und gezielte Beifügung
von Farbpigmenten zur Verfügung
steht. Weder wird sie als Schaumextrusionselement hergestellt, noch
muss zuvor eine Kaschierungsfolienbahn erstellt werden.
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Das
bevorzugt verwendete Material der Polymerfilmschicht ist ein extrudiertes
Polyolefin, das heiß extrudiert
wird, so ähnlich
wie bei seinem Einsatz als Klebemedium in Form etwa einer Lupolenfilmschicht.
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Für derartige
Farbstoffe besteht eine breite Auswahl und es ist auch möglich, relativ
rasch die Färbung
dieser Filmschicht zu wechseln, um unterschiedlich gefärbte Dichteinlagen
zu produzieren.
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Die
so entstehenden Dichteinlagen wären auf
einer Seite für
den Betrachter farbig, beispielsweise orange, auf der anderen Seite
dagegen weiß, da
er dort die unkaschierte und nicht mit einer Filmschicht versehene
Oberfläche
der Trägerschicht sieht.
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Möglich ist
es auch, die Dichteinlagen auf beiden flächigen Seiten mit einer Farbe
zu versehen, und zwar insbesondere mit unterschiedlichen Farbtönen.
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Damit
lässt sich
auf sehr einfache Weise ein erheblicher Rationalisierungseffekt
bei der Bevorratung mit Dichtscheiben erzielen. So sind häufig zwei unterschiedliche
Arten von Dichtscheiben gewünscht,
um zwei unterschiedliche Inhalte von Behältern in irgendeiner Form für den Endverbraucher rasch
voneinander unterscheidbar zu machen, beispielsweise zwei unterschiedlich
stark gewürzte
oder gesüßte, aber
im Übrigen ähnlich aussehende
Lebensmittel, beispielsweise Säfte,
oder auch zwei verschieden streichfähige Cremes. Hier kann nun
erfindungsgemäß der Hersteller
oder Abfüller
des entsprechenden Produktes mit ein und derselben Dichteinlage
einfach durch unterschiedliches Einlegen in den Behälterdeckel
auf ganz einfache Art und Weise für den Endverbraucher veranschaulichen,
welche Version des entsprechenden Produktes er gerade vor sich hat.
Er kann beispielsweise die Dichteinlage auf einer Seite grün und auf
der anderen Seite rot einfärben
lassen, hat trotzdem nur eine Sorte Dichteinlage auf Lager und kann
trotzdem zwei Sorten voneinander unterscheidbar machen.
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Natürlich ist
auch ein Anpassen an zwei verschiedene Lebensmittelfarben oder auch
Cremefarben möglich,
wenn dies der Abfüller
wünscht.
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Es
gibt jedoch außerdem
noch einen ganz besonderen, weiteren Effekt. So besteht der Wunsch verschiedener
Hersteller von Waren, außen
auf den Behälter
durch die Verwendung einer bestimmten Hintergrundfarbe oder einer
bestimmten Farbe in einem bestimmten Bereich des Behälterdeckels
für den
potentiellen Kunden zu verdeutlichen, welche bestimmte Sorte ihres
Produktes sich in dem Behälter
befindet. Für
die Hersteller von Kosmetika mag es zum Beispiel interessant sein,
außen
auf der Verpackung durch die Verwendung eines bestimmten Farbtons
anzudeuten, dass die Handcreme in dem Behälter mit einem bestimmten Zusatz
versehen ist, etwa einem Duft von Veilchen oder Kamille oder einem
anderen Geruchsstoff. Dies kann entweder durch eine Bedruckung des
Verschlussdeckels des Behälters
erfolgen, oder durch eine vollständige
Verwendung eines Werkstoffes mit einer bestimmten Färbung. Letzteres
ist relativ kostspielig, ersteres ist nicht in allen Fällen erwünscht.
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Erfindungsgemäß ist es
jedoch möglich,
für eine
bestimmte Serie den Behälterverschlussdeckel transparent
oder jedenfalls in Teilbereichen transparent auszuführen, wobei
der Hersteller des Behälterverschlussdeckels
noch nicht berücksichtigen
muss, welche Produktsorte sein Kunde, also der Hersteller der Kosmetika,
in dem Behälter
anordnen will. Durch das Verwenden einer in den Behälterverschlussdeckel
eingelegten Dichteinlage mit einer gewünschten Färbung kann durch den transparenten
Behälterdeckel
hindurch dem Käufer
die gewünschte
Information vermittelt werden, wobei der potentielle Käufer darüber hinaus
auch noch einen besonders authentischen Eindruck bekommt, da er
auf Grund des transparenten Deckels psychologisch den Eindruck bekommt,
er könne
weiter in den Behälter
hineinsehen, als wenn dieser vollflächig bedruckt wäre.
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Das
bedeutet, dass der Hersteller der Kosmetika erst durch die Wahl
einer bestimmten Dichteinlage in dem Behälterverschlussdeckel die Entscheidung
realisieren muss, welches Produkt er nun in diesen Behälter füllen möchte. Das
vereinfacht die Vorratshaltung erheblich, da die Behälterdeckel
in größeren Stückzahlen
identisch mit gleicher Färbung (nämlich transparent)
verwendet werden können, während nur
unterschiedliche Dichtscheiben vorrätig gehalten werden müssen, also
in der Lagerhaltung wesentlich weniger Platz einnehmen.
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Die
Behälterdeckel
selbst können
also völlig identisch
bleiben, für
verschiedenste Sorten kann immer wieder der gleiche Typ verwendet
werden. Zur Kennzeichnung genügt
einfach das Einlegen der unterschiedlichen Arten von Dichtscheiben,
wobei es dem Hersteller oder Abfüller
natürlich
unbenommen bleibt, etwa den Behälter
selbst unterschiedlich zu beschriften und nur den Behälterdeckel
rationeller zu fertigen und auf Vorrat zu halten.
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Ein
weiterer interessanter Einsatzzweck ergibt sich, um durch eine Färbung auf
der einen Seite der Trägerschicht
die beiden Seiten einer Dichteinlage voneinander unterscheidbar
zu machen. Es kann dann nämlich
die Seite mit der Filmschicht optisch erkennbar gemacht werden,
da die andere Seite aufgrund des Fehlens einer Filmschicht und den
Fehlen einer Färbung
weiß bleibt.
Hier kann mittels automatischer optischer Erkennung eine Orientierung
der Dichteinlagen so erfolgen, dass jeweils eine gewünschte Seite
in eine bestimmte Richtung orientiert wird, etwa für Einlegemaschinen.
Dadurch kann eine nunmehr unnötige
manuelle Sortierung vollständig eingespart
werden.
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Die
Dichteinlagen müssen
häufig
in Einlegemaschinen Behälterverschlüssen zugeführt werden, in
die sie eingelegt werden sollen. Um diese Zufuhr der Dichteinlagen
zu den Einlagemaschinen möglichst
wirtschaftlich vornehmen zu können,
werden die Dichteinlagen lose geschüttet in Kartons verpackt. Aus
diesen Kartons werden sie dann in Zuführtrichter oder in ähnliche
Geräte
eingefüllt.
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Damit
die auf diese Weise lose geschüttet
in den Kartons verpackten Dichteinlagen auch in den Maschinen verarbeitet
werden können
und eine in bestimmter Weise orientierte oder beschichtete Seite nach
dem Einsetzen in den Verschluss auf jeden Fall auf der richtigen,
je nach Anwendungsfall dem Füllgut
benachbarten oder abgewandten Seite vorhanden ist, kann nun eine
automatische Sortierung durch Farberkennungseinrichtungen erfolgen.
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Andernfalls
müsste
eine kostspielige Orientierung der Dichteinlagen beim Hersteller
durch ein Abpacken in Schläuche
erfolgen. Das zeitraubende Bestücken
von Einlegemaschinen und Magazinen mit nur wenigen hundert Dichteinlagen
beinhaltenden Schläuchen
beim Verschlusshersteller kann dann ebenfalls unterbleiben.
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Sehr
wichtig für
den Anwender ist es, dass sich durch die Erfindung, physikalisch
abgesehen von der unterschiedlichen Färbung nichts verändert. Die
Oberflächenstrukturen
sind von beiden Seiten genauso, wie sie bei einer herkömmlichen,
ungefärbten
Dichteinlage auch wären,
so dass sämtliche Handhabungs mechanismen,
Einlegemaschinen etc. nicht umgestellt werden müssen und die eingefärbten Dichteinlagen
genauso behandelt werden können,
wie herkömmliche
aus einer vorhergehenden Charge.
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Es
lässt sich
also problemlos realisieren, herkömmliche, nicht eingefärbte Dichtscheiben
gemischt oder abwechselnd mit den erfindungsgemäßen, einen farblichen Eindruck
auf den Betrachter hervorrufenden Dichtscheiben einzusetzen. Der
Hersteller eines Produktes ist also nicht darauf angewiesen, eine
Charge herkömmlicher
Dichtscheiben zunächst
aufzubrauchen, dann Umstellungen vorzunehmen, und dann erst die
neuen Dichtscheiben verwenden zu können. Er kann stattdessen problemlos die
neuartigen Dichtscheiben in seine Produktion einfließen lassen.
Er behält
auch keine Restmengen bisheriger Produkte zurück, die vollständig aufgebraucht
werden können.
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Auch
sämtliche
Prüf- und
Testmaßnahmen, die
beispielsweise auf physikalischen Eigenschaften der Dichtscheiben
beruhen, müssen
praktisch nicht geändert
werden. Weder ändert
sich die Dicke oder das spezifische Gewicht oder das Gesamtgewicht
einer Dichtscheibe, noch ändern
sich die Reibungsbeiwerte und ähnliche
Eigenschaften. Lediglich die optischen Eigenschaften sind verändert.
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Diese
geänderten
optischen Eigenschaften ermöglichen
es beispielsweise, zwei verschiedenartige Dichteinlagen, die beispielsweise
mit unterschiedlichen Filmschichten oder Trägerschichten ausgerüstet sind,
um für
sehr spezielle Verwendungszwecke eingesetzt zu werden, voneinander
unterscheidbar zu machen. Dies war bisher ein Problem, wenn derartige
Dichtscheiben für
den Betrachter völlig
identisch aussehen, aber nur für
jeweils einen Verwendungszweck eingesetzt werden können. Hier
kann nun herstellerseitig durch eine bestimmte, vom Kunden gewünschte Färbung von
vornherein Vorsorge getroffen werden. Danach können diese Dichteinlagen mit
bloßem
Auge sauber voneinander unterschieden werden.
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Zur
Herstellung der Dichteinlagen wird wie erwähnt, zunächst eine Folienbahn hergestellt.
Diese Folienbahn besteht aus der Trägerschicht und, auf einer Seite,
der gefärbten
Filmschicht.
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Auch
diese gesamte Folienbahn ist ein selbständig handelbares Produkt, denn
aus verpackungstechnischen oder anderen wirtschaftlichen Gründen heraus
ist es gelegentlich gewünscht,
die Dichteinlagen erst vor Ort kurz vor dem Herstellen der Verpackungen
beziehungsweise dem Verpacken der fertigen Produkte aus den Folienbahnen
zu fertigen. Dies geschieht, in dem aus diesen Folienbahnen die
Dichteinlagen maschinell ausgestanzt werden und dann unmittelbar
zur Weiterverarbeitung verwendet werden können.
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Zur
Herstellung dieser Dichteinlagen können daher auch derartige Folienbahnen
an einem anderen Ort und geraume Zeit vor dem Ausstanzen der Dichteinlagen
produziert werden, sodass sie dann als fertige Bahnwaren insbesondere
in größeren Rollen
den ausstanzenden Fertigungsbetrieben zugeliefert werden. Auch eine
solche Folienbahn hilft weiter, in dem sie nämlich Anwendern Dichteinlagen
für Behälterverschlüsse anbieten
kann, die einen farbigen Eindruck beim Betrachter hervorrufen.
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Im
Folgenden wird anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher beschrieben.
Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht auf eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Dichteinlage;
und
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2 eine
perspektivische Ansicht auf die Ausführungsform aus 1 aus
anderer Richtung.
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Eine
in den 1 und 2 dargestellte Dichteinlage
besteht in erster Linie zunächst
aus einer Trägerschicht 10.
Diese Trägerschicht 10 kann
in bevorzugten Ausführungsformen
eine Schaumstoffschicht sein, beispielsweise aus Polyethylen oder aus
Polypropylen. Die Trägerschicht 10 ist
ebenso wie die gesamte Dichteinlage oder auch Dichtscheibe zylindrisch;
sie besitzt also einen kreisförmigen Umfang
und ist weitgehend an jeder Stelle gleich dick. Beides ist nicht
zwingend Voraussetzung, es kann sich auch um mehreckige oder anders
geformte Dichtscheiben handeln, auch gewisse Toleranzen bei den
Dickenabmessungen sind möglich.
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Auf
die Trägerschicht 10 wird
eine Filmschicht 30 aufgebracht. Diese Filmschicht 30 wird
bevorzugt in heißer
Form aus einem Extruder zugeführt; es
kann sich um ein Polymer, insbesondere um ein Polyolefin handeln.
Insbesondere handelt es sich um eine Lupolenfilmschicht.
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Diese
Filmschicht 30 ist, anders als im Stand der Technik, bei
der Erfindung gefärbt.
Sie kann beispielsweise mit einem leuchtend bordeauxroten Farbstoff
versetzt werden ohne ihre Eigenschaften in irgendeiner Form einzubüßen. Der
Farbstoff ebenso wie der Rest der Filmschicht 30, dringen
nicht durch die Trägerschicht
hindurch, sind von der anderen Seite also nicht merkbar oder sichtbar.
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Schaut
nun ein Betrachter auf die Dichteinlage, so sieht er entweder von
unten aus auf die gefärbte
Filmschicht 30 oder von oben auf die nicht gefärbte Trägerschicht 10.
Die Filmschicht 30 verdeckt auf der einen Seite den weißen Schaumstoff
der Trägerschicht 10,
die für
den Betrachter damit nicht mehr sichtbar ist. Wird das Auge des
Betrachters durch eine optoelektronische Erkennungseinrichtung mit
einem Werkzeug gedanklich ersetzt, so kann diese anhand der wahrgenommenen
Farbe auch automatisch entscheiden, welche Farbe oder auch, ob sie überhaupt
eine Farbe gesehen hat. Daraus kann eine optoelektronische Erkennungseinrichtung
dann auch entnehmen, welche Seite der Dichteinlage ihr zugewandt
war. Dies kann beispielsweise auch die gefärbte Filmschicht 30 gewesen
sein oder aber eben die weiße
Trägerschicht 10.
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Entsprechend
kann die optoelektronische Erkennungseinrichtung veranlassen, dass
für die weitere
Verarbeitung die Dichteinlage entweder gedreht oder ausgesondert
oder andererseits in unveränderter
Lage weiterbehandelt beziehungsweise transportiert werden soll.
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Soweit
das Material der Filmschicht 30 dem nicht entgegensteht,
kann zur Färbung
der Filmschicht 30 auch ein ultraviolett- oder infrarotdetektierbares
Farbmaterial verwendet werden.
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Die
Werkzeuge für
die optoelektronische Abtastung müssen nicht anspruchsvoll sein,
da sie lediglich zwei unterschiedliche Zustände (hell, dunkel) voneinander
unterscheiden müssen,
denn andere Zustände
können
nicht auftreten. Dies ist durch geeignete Wahl des Farbstoffes leicht
zu realisieren und dementsprechend kann das optoelektronische Werkzeug
die Entscheidungsfindung auch sehr rasch an den nachgeordneten Einrichtungen
zum Tragen bringen.
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- 10
- Trägerschicht
- 30
- Filmschicht