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DE102007022827A1 - Zahnbürstenaufsatzteil sowie Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

Zahnbürstenaufsatzteil sowie Verfahren zu seiner Herstellung Download PDF

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DE102007022827A1
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Hans-Herbert Fuchs
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Braun GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zahnbürstenaufsatzteil für eine elektrische Zahnbürste, mit einem vorzugsweise rohrförmigen Korpusteil, an dem ein Elektronikbaustein, beispielsweise ein Transponder, befestigt ist. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Zahnbürstenaufsatzteiles sowie eine Zahnbürste mit einem solchen Zahnbürstenaufsatzteil. Es wird vorgeschlagen, den zumindest einen Elektronikbaustein an dem Zahnbürstenaufsatzteil einzuschweißen. Erfindungsgemäß ist der Elektronikbaustein in einem Zwischenraum zwischen zwei Korpusteilen des Zahnbürstenaufsatzteiles eingekapselt, der durch zumindest eine die beiden Korpusteile stoffschlüssig miteinander verbindende Schweißnaht verschlossen ist. Ein aufwendiges Eingießen, das zwar grundsätzlich zusätzlich zum genannten Einschweißen möglich wäre, kann entfallen, wodurch die entsprechenden zeitaufwendigen Fertigungsschritte des Umgießens eingespart werden können. Dabei wird ein umfassender Schutz des Elektronikbausteins durch die ihn abdeckenden Korpusteile gewährleistet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zahnbürstenaufsatzteil für eine elektrische Zahnbürste, mit einem vorzugsweise rohrförmigen Korpusteil, an dem ein Elektronikbaustein, beispielsweise ein Transpondermodul, befestigt ist. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Zahnbürstenaufsatzteiles sowie eine Zahnbürste mit einem solchen Zahnbürstenaufsatzteil.
  • Es ist bekannt, an Zahnbürstenaufsatzteilen Elektronikbausteine vorzusehen, beispielsweise in Form eines Transponders oder andere Kommunikationselemente, die induktiv, kapazitiv, per Funk oder in anderer Weise insbesondere drahtlos mit einer Steuerungseinheit am Zahnbürstenhandteil kommunizieren können. Beispielsweise kann der Elektronikbaustein eine Kennung des Zahnbürstenaufsatzteiles vorsehen, die von der Steuerung des Zahnbürstenhandteils abgefragt wird, wenn das Zahnbürstenaufsatzteil auf den Handteil aufgesetzt oder in dessen Nähe gebracht wird. Da derartige Elektronikbausteine in der Regel empfindlich sind, insbesondere Transpondermodule vor Feuchtigkeit geschützt werden müssen, ist die Befestigung derartiger Elektronik- bzw. Kommunikationsbausteine an dem Zahnbürstenhandteil nicht unproblematisch, da letzteres unter laufendes Wasser gehalten wird und auch weiteren Substanzen wie Zahnpasta und dergleichen ausgesetzt wird.
  • Es ist bereits bekannt, den Elektronikbaustein an einem Korpusteil des Aufsatzteiles zu vergießen, d. h. vor dem Fügen den Elektronikbaustein mit einem beispielsweise durch UV-Strahlung auszuhärtenden Giesharz zu umgießen, um den Elektronikbaustein sozusagen mit einer Harzummantelung zu umgeben. Das Umgießen ist bislang jedoch ein relativ aufwendiger, teurer Vorgang. Regelmäßig ist eine Vorbehandlung mit Plasma vor dem Materialauftrag notwendig, zudem muss das Harz mittels UV-Strahlung gehärtet und das Ergebnis in einem separaten Prüfschritt kontrolliert werden.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Zahnbürste und insbesondere einen verbesserten Zahnbürstenaufsatzteil der genannten Art sowie ein verbessertes Verfahren zu seiner Herstellung zu schaffen, die Nachteile des Standes der Technik vermeiden und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbilden. Vorzugsweise soll ein einfach herzustellender, dauerhafter Schutz für den Elektronikbaustein geschaffen werden, ohne dessen Funktion zu beeinträchtigen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Zahnbürstenaufsatzteil gemäß Anspruch 1, eine Zahnbürste gemäß Anspruch 14 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Zahnbürstenaufsatzteils gemäß Anspruch 15 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Es wird also vorgeschlagen, einen Elektronikbaustein am Zahnbürstenaufsatzteil einzuschweißen. Erfindungsgemäß ist der Elektronikbaustein in einem Zwischenraum zwischen zwei Korpusteilen des Zahnbürstenaufsatzteiles eingekapselt, der durch zumindest eine die beiden Korpusteile stoffschlüssig miteinander verbindende Schweißnaht verschlossen ist. Überraschenderweise erfährt der Elektronikbaustein beim Verschweißen der ihn umgebenden Korpusteile bei geeigneter Ausführung des Schweißvorgangs keine Beschädigung in Folge Hitzeeinwirkung und dergleichen. Ein aufwendiges Eingießen, das zwar grundsätzlich zusätzlich zum genannten Einschweißen möglich wäre, kann entfallen, wodurch die entsprechenden zeitaufwendigen Fertigungsschritte des Umgießens eingespart werden können. Dabei wird ein umfassender Schutz des Elektronikbausteins durch die ihn abdeckenden Korpusteile gewährleistet.
  • Grundsätzlich kann der Elektronikbaustein an verschiedenen Stellen an dem Korpus des Zahnbürstenaufsatzteiles befestigt sein. Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Elektronikbaustein zwischen einem Bürstenrohr des Aufsatzteiles und einem daran befestigten Profilring eingeschlossen. Der genannte Profilring kann dabei stirnseitig auf das Bürstenrohr aufgesetzt oder über das Bürstenrohr auf dieses aufgeschoben sein. Vorteilhafterweise jedoch ist der genannte Profilring mit einem Einsteckabschnitt in das genannte Bürstenrohr eingeschoben, wobei der Elektronikbaustein in diesem Fall vorteilhafterweise zwischen dem in das Bürstenrohr eingeschobenen Abschnitt des Profilringes und dem diesen Abschnitt umgebenden Bürstenrohrabschnitt angeordnet ist.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist die zumindest eine Schweißnaht an einer von außen unzugänglichen und/oder unsichtbaren Stelle gesetzt, so dass einerseits die Schweißnaht selbst vor äußeren Einwirkungen geschützt ist und andererseits das optische Erscheinungsbild des Zahnbürstenaufsatzteiles von außen nicht beeinträchtigt ist. Insbesondere kann die zumindest eine Schweißnaht als verborgene Blindnaht ausgebildet sein, die zwischen den Korpusteilen liegend von diesen beiden Korpusteilen zumindest zu allen sichtbaren Seiten hin abgedeckt ist. Vorteilhafterweise kann eine vollständig innenliegende Schweißnaht vorgesehen sein, die von den durch die Schweißnaht verbundenen Korpusteilen zu allen Seiten hin abgedeckt ist.
  • Die Schweißnaht kann dabei grundsätzlich auf verschiedene Weise hergestellt werden. Gemäß einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung können die beiden Korpusteile, zwischen denen der Elektronikbaustein sitzt, durch Reibschweißen miteinander verbunden werden. Hierzu können die beiden Korpusteile durch definierte Passflächen, beispielsweise in Form eines Vorsprungs oder dergleichen, aufeinander sitzen, so dass bei entsprechender Relativbewegung der beiden Teile zueinander eine definierte Schweißnaht entsteht. Insbesondere bietet sich ein Reibschweißen bei rotationssymmetrischer Ausbildung der beiden Korpusteile an, was bei der vorgenannten Anordnung des Elektronikbausteins zwischen einem Bürstenrohrabschnitt und einem damit verbundenen Profilring der Fall sein kann. Bei rotationssymmetrischer Ausbildung der Korpusteile können diese durch Rotationsschweißen miteinander verbunden werden.
  • Alternativ oder zusätzlich können die beiden Korpusteile, zwischen denen der Elektronikbaustein sitzt, in vorteilhafter Weise durch Laserschweißen miteinander stoffschlüssig verbunden werden. Besonders von Vorteil ist das Laserschweißen, wenn die zu verschweißenden Korpusteile nicht rotationssymmetrisch, z. B. oval, rechteckig, rechteckig mit Radien etc., geformt sind bzw. nicht-rotationssymmetrische Schweißnahtverläufe gewünscht sind. Hierbei kann mit einem geringen Energieeintrag gearbeitet werden, der keine oder nur eine geringfügige Wärmebelastung für das Elektronikbauteil mit sich bringt, auch wenn die Schweißnaht in unmittelbarer Nähe zu dem Elektronikbaustein gesetzt wird. Insbesondere kann hierbei im Laser-Durchstrahlverfahren geschweißt werden, um eine innenliegende, von außen nicht sichtbare Schweißnaht zu erzeugen. Hierbei kann der außen liegende Korpusteil durchstrahlt werden und das Material erst in einer tiefer liegenden Schicht, insbesondere das Material an der Fügefläche der beiden Korpusteile aufgeschmolzen werden.
  • Um das Laser-Durchstrahlverschweißen der beiden Korpusteile zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass die beiden zu verschweißenden Korpusteile und/oder verschiedene Schichten eines Korpusteils hinsichtlich ihrer Laserlicht absorbierenden Wirkung unterschiedlich ausgebildet sind. In Weiterbildung der Erfindung kann insbesondere ein außen liegender Korpusteil zumindest in dem für die Verschweißung bestimmten Bereich aus einem für Laserlicht absorptionsschwachen, vorzugsweise transparenten Werkstoff bestehen, wobei dieser Werkstoff nichtsdestotrotz vorteilhafterweise für das menschliche Auge farbig bzw. weiß sein kann. In Abhängigkeit des für das Laserstrahlschweißen verwendeten Lasers kommen hierfür unterschiedliche Materialien in Betracht, wobei vorteilhafterweise ein für das jeweilige Laserlicht geeigneter Kunststoff gewählt wird.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist andererseits vorteilhafterweise vorgesehen, dass ein innen liegender Korpusteil zumindest im Bereich, der für die Verschweißung vorgesehen ist, hinsichtlich Laserlicht absorbierend ausgebildet ist bzw. eine Laserlicht absorbierende Beschichtung aufweist. Dementsprechend kann beim Laserstrahlschweißen der Laserstrahl das für das Laserlicht transparente äußere Material durchdringen, ohne dieses aufzuschmelzen, während der Laserstrahl dann von dem innenliegenden Korpusteil bzw. einer darauf aufgebrachten Beschichtung absorbiert wird, so dass entsprechende Wärme erzeugt und das Material zum Verschweißen aufgeschmolzen wird. Die das Laserlicht absorbierende Wirkung kann durch eine geeignete Pigmentierung des verwendeten Materials erreicht werden, wobei vorteilhafterweise auch hier Kunststoff gewählt wird.
  • Grundsätzlich sind hinsichtlich des Einschweißens des Elektronikbausteins verschiedene Nahtverläufe und verschiedene Anordnungen des Elektronikbausteins zwischen den Korpusteilen möglich. In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung wird der Elektronikbaustein zwischen zwei ineinander steckenden Korpusteilen eingeschweißt, wobei die beiden Korpusteile durch zumindest eine ringförmig geschlossene Schweißnaht verbunden werden, die einen ringförmigen Zwischenraum, in dem der Elektronikbaustein positioniert ist, verschließt. Insbesondere können zwei voneinander beabstandete ringförmige Schweißnähte gesetzt werden, zwischen denen der zu schützende Elektronikbaustein angeordnet ist. Die beiden Schweißnähte können dabei grundsätzlich an verschiedener Stelle je nach Konturierung der aufeinandersitzenden Korpusteile vorgesehen sein. Nach einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung werden die beiden Korpusteile mantelflächenseitig miteinander verschweißt. Die beiden ringförmigen Schweißnähte verlaufen entlang den aufeinandersitzenden Mantelflächen der beiden Korpusteile und verbinden eine Innenmantelfläche des einen Korpusteils mit einer Außenmantelfläche des anderen Korpusteils.
  • Bei zwei axial voneinander beabstandeten, jeweils ringförmigen Schweißnähten kann es von Vorteil sein, wenn die beiden ringförmigen Schweißnähte etwa denselben Durchmesser aufweisen. Insbesondere beim Rotationsschweißen entstehen hierdurch an den für die Verschweißung vorgesehenen Abschnitten annähernd gleiche Reib- bzw. Relativgeschwindigkeiten zwischen den zu verschweißenden Korpusteilen und dementsprechend annähernd gleiche Wärmemengen.
  • Die beiden Korpusteile, zwischen denen der Elektronikbaustein sitzt, können in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Elektronikbaustein miteinander verschweißt werden, d. h. die entsprechenden Schweißnähte können unmittelbar an dem Elektronikbaustein entlang verlaufen. Hierdurch werden größere, den Elektronikbaustein umgebende Zwischenräume vermieden, d. h. der Elektronikbaustein wird mit minimalem Platzbedarf eingeschweißt.
  • Soweit der Elektronikbaustein vorrangig vor Feuchtigkeit zu schützen ist, ist die Schweißnaht zwischen den Korpusteilen vorteilhafterweise feuchtedicht ausgebildet. Um den Elektronikbaustein noch weitergehend zu schützen, kann die Schweißnaht auch gasdicht ausgebildet sein.
  • Vorteilhafterweise ist die Schweißverbindung zwischen den den Elektronikbaustein einschließenden Korpusteilen nicht die einzige Verbindung zwischen diesen beiden Teilen. In Weiterbildung der Erfindung können die beiden Korpusteile zusätzlich durch eine vorzugsweise formschlüssige Verbindung miteinander verbunden werden. Dies vereinfacht einerseits das Verschweißen der beiden Bauteile, da die formschlüssige Verbindung die beiden Korpusteile bereits in der gewünschten Stellung zueinander hält, wenn die Verschweißung vorgenommen wird. Zum anderen wird die Verschweißung hinsichtlich übermäßiger mechanischer Kräfte entlastet. Die formschlüssige Verbindung zwischen den beiden Korpusteilen kann hierbei auf unterschiedliche Weise ausgebildet sein, beispielsweise können die beiden Teile miteinander verschraubt sein. In bevorzugter Ausführung der Erfindung kann zwischen den beiden Korpusteilen eine Rastverbindung vorgesehen sein. Dementsprechend brauchen die beiden Korpusteile mit dem dazwischen angeordneten Elektronikbaustein lediglich miteinander verrastet werden, so dass sie anschließend problemlos verschweißt werden können, um die gewünschte dichte Einkapselung des Elektronikbausteins zu erreichen.
  • Diese und weitere Merkmale der Erfindung, die unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen für sich alleine oder in anderer Kombination oder Unterkombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bilden können, gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der nachfolgenden Beschreibung und den zugehörigen Zeichnungen hervor, anhand derer ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel beschrieben wird. Es zeigt:
  • 1: eine schematische Seitenansicht einer elektrischen Zahnbürste mit einem Handteil und einer darauf aufgesetzten Aufsatzbürste, und
  • 2: einen ausschnittsweisen Längsschnitt durch das Bürstenrohr und den darin eingesetzten Profilring der Aufsatzbürste der elektrischen Zahnbürste aus 1.
  • Die in 1 gezeichnete Zahnbürste 1 umfaßt ein Handteil 2, in dessen Gehäuse 3 in an sich bekannter Weise ein Antriebsmotor, eine Steuervorrichtung mit zumindest einem Ein- und Ausschalter 4 sowie ein Energiespeicher beispielsweise in Form einer Batterie vorgesehen sind.
  • Auf das genannte Handteil 2 ist gemäß 1 ein Zahnbürstenaufsatz 5 in Form einer Aufsatzbürste 6 aufgesetzt, die ein Bürstenrohr 7 umfaßt, das ein beispielsweise rotatorisch antreibbares Borstenfeld 8 trägt und mit dem Handteil 2 verbindbar ist. Im Inneren des Bürstenrohres 7 erstreckt sich ein an sich bekannter Übertrager, der das Borstenfeld 8 antriebstechnisch an den Antriebsmotor im Handteil 2 koppelt.
  • Wie 2 zeigt, sitzt an dem dem Handteil 2 zugewandten Ende des Bürstenrohres 7 ein Profilring 9, der stirnseitig ein Stück weit über das Bürstenrohr 7 übersteht und in das Bürstenrohr 7 eingesetzt ist, vgl. 2. Das Bürstenrohr 7 sowie der genannte Profilring 9 bilden dabei zwei Korpusteile, zwischen denen ein Elektronikbaustein 10 angeordnet ist, der in der gezeichneten Ausführungsform ein Transpondermodul mit einer Spule 11 und einem damit verbundenen Chip bzw. einer Leiterplatte 12 ist.
  • Wie 2 näher zeigt, ist der Elektronikbaustein 10 an einem vom Stirnende des Bürstenrohres 7 bzw. des Profilrings 9 beabstandeten Abschnitt an dem Profilring 9 angeordnet, der hierzu in der gezeichneten Ausführungsform an seiner Außenmantelfläche eine Ausnehmung aufweist, in die die Leiterplatte 12 eingesetzt ist, die mit der um den Profilring 9 verlaufenden Spule 11 verbunden ist.
  • Der den Elektronikbaustein 10 tragende Profilring 9 wird dabei zunächst auf das Bürstenrohr 7 aufgesetzt bzw. in das Bürstenrohr 7 eingesetzt und an dem Bürstenrohr 7 mittels Verrastung formschlüssig befestigt. Wie 2 zeigt, sitzt hierbei der Elektronikbaustein 10 in dem Zwischenraum zwischen den Mantelflächen des Bürstenrohres 7 und des Profilrings 9.
  • Um den Elektronikbaustein 10 feuchte- und/oder gasdicht zu kapseln, werden sodann das Bürstenrohr 7 und der Profilring 9 miteinander verschweißt, und zwar mittels zweier ringförmiger Schweißnähte 13 und 14, die axial voneinander beabstandet sind und zwischen sich den Elektronikbaustein 10 einschließen. Gemäß 2 sind die beiden Schweißnähte 13 und 14 unmittelbar oberhalb bzw. unmittelbar unterhalb des Elektronikbausteins 10 vorgesehen.
  • Die Schweißnähte 13 und 14 können hierbei vorteilhafterweise durch Rotationsschweißen, d. h. rotatorisches Reibschweißen, erzeugt werden. Hierzu sitzen die beiden Korpusteile im Bereich der zu erzeugenden Schweißnähte 13 und 14 durch entsprechende Passflächen aufeinander, so dass durch rotatorische Relativbewegung der beiden Teile zueinander an definierten Abschnitten entsprechende Reibungswärme erzeugt, das Material aufgeschmolzen und die Verschweißung bewirkt wird. Vorteilhafterweise kann hierbei durch eine entsprechend ausgebildete Stufengeometrie der ineinandersitzenden Bauteile, wie sie 2 zeigt, beide Nähte gleichzeitig in einem Arbeitsgang erzeugt werden. Beispielsweise können die beiden Bauteile durch Absätze bzw. Stufen nur im Bereich der zu erzeugenden Schweißnähte 13 und 14 aufeinander sitzen, um nur an diesen Stellen eine definierte Verschweißung zu erreichen.
  • Alternativ können die beiden Schweißnähte 13 und 14 auch im Wege des Laserschweißens, insbesondere des Laser-Durchstrahlschweißens, erzeugt werden, was sich insbesondere dann anbietet, wenn das Bürstenrohr 7 und der Profilring 9 keine rotationssymmetrischen Formen besitzen. Vorteilhafterweise ist hierzu das Bürstenrohr 7, welches in der gezeichneten Ausführung die Außenhülse bildet, bezüglich des Laserlichtes, das zum Schweißen verwendet wird, transparent ausgebildet, während es gleichzeitig für das menschliche Auge farbig bzw. weiß ist. Andererseits ist das innenliegende Bauteil, das in der gezeichneten Ausführung von dem Profilring 9 gebildet wird, hinsichtlich des Laserlichts mit absorbierenden Eigenschaften ausgestattet, was beispielsweise durch Farbpigmentierung oder ggf. ein geeignetes Absorberpigment erreicht werden kann. Hierdurch geht der Laserstrahl sozusagen durch das Bürstenrohr 7 von außen her kommend hindurch und wird erst bei Auftreffen auf den innenliegenden Profilring 9 absorbiert und in Wärme umgewandelt, wodurch im Bereich der Füge- bzw. Passflächen zwischen den beiden Bauteilen das Material aufgeschmolzen und die Verschweißung bewirkt wird.
  • Durch das erfindungsgemäße Einschweißen des Elektronikbausteins 10 kann die beim bislang praktizierten Umgießen verwendete Gießmasse eingespart werden, zudem wird eine sehr hohe Prozesssicherheit erreicht und eine Integration in eine vollautomatische Montagelinie ermöglicht. Dabei ermöglichen kurze Prozeßzeiten eine kostengünstige Fertigung bzw. Montage. Davon abgesehen zeichnet sich die Schweißverbindung der beiden Korpusteile durch eine hohe Festigkeit aus. Gleichzeitig wird erreicht, dass der Profilring 9 und damit der Elektronikbaustein 10 nicht demontiert werden kann.

Claims (19)

  1. Zahnbürstenaufsatzteil für eine elektrische Zahnbürste (1), mit einem vorzugsweise rohrförmigen Korpusteil (7), an dem ein Elektronikbaustein (10), beispielsweise ein Transpondermodul, befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektronikbaustein (10) in einem Zwischenraum zwischen zwei Korpusteilen (7, 9) eingekapselt ist, der durch zumindest eine die beiden Korpusteile (7, 9) stoffschlüssig miteinander verbindende Schweißnaht (13, 14) verschlossen ist.
  2. Zahnbürstenaufsatzteil nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die beiden Korpusteile (7, 9) von einem Bürstenrohr (7) und einem daran befestigten Profilring (9) gebildet sind.
  3. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Schweißnaht (13, 14) als verborgene Blindnaht, die zwischen den Korpusteilen (7, 9) liegend von den beiden Korpusteilen (7, 9) zumindest zu allen sichtbaren und/oder von außen zugänglichen Seiten hin, vorzugsweise zu allen Seiten hin, abgedeckt ist, ausgebildet ist.
  4. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Zwischenraum ringförmig ausgebildet ist und zwischen den ineinander steckenden zwei Korpusteilen (7, 9) vorgesehen ist, und wobei die zumindest eine Schweißnaht (13, 14) einen ringförmig geschlossenen Verlauf besitzt.
  5. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Schweißnaht (13, 14) eine Innenmantelfläche des einen Korpusteils (7) mit einer Außenmantelfläche des anderen Korpusteils (9) verbindet.
  6. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Elektronikbaustein (10) in einem ringförmigen Zwischenraum zwischen den ineinandersteckenden Korpusteilen (7, 9) aufgenommen ist, der von zwei ringförmig umlaufenden, axial voneinander beabstandeten Schweißnähten verschlossen ist.
  7. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein außen liegendes Korpusteil (7) zumindest im Bereich der zumindest einen Schweißnaht absorptionsschwach für Laserlicht, vorzugsweise laserlicht-transparent, ausgebildet ist.
  8. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein innen liegendes Korpusteil (9) zumindest im Bereich der zumindest einen Schweißnaht (13, 14) Laserlicht absorbierend ausgebildet ist und/oder eine Laserlicht absorbierende Beschichtung aufweist.
  9. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Schweißnaht (13, 14) als Reibschweißnaht ausgebildet ist.
  10. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die zumindest eine Schweißnaht (13, 14) als Laserschweißnaht ausgebildet ist.
  11. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Zwischenraum, in dem der Elektronikbaustein (10) aufgenommen ist, von der zumindest einen Schweißnaht (13, 14) gas- und/oder feuchtedicht verschlossen ist.
  12. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Schweißnaht (13, 14) sich unmittelbar an dem Elektronikbaustein (10) vorbei und/oder in unmittelbarer Nachbarschaft des Elektronikbausteins (10) erstreckt.
  13. Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die beiden Korpusteile (7, 9) durch eine formschlüssige Verbindung, vorzugsweise eine Rastverbindung, miteinander verbunden sind.
  14. Zahnbürste mit einem Zahnbürstenaufsatzteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  15. Verfahren zur Herstellung eines Zahnbürstenaufsatzteils nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei zumindest ein Elektronikbaustein (10) an einem Korpusteil (7) befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektronikbaustein (10) zwischen zwei Korpusteilen (7, 9) positioniert wird, die aufeinander gefügt werden derart, dass der Elektronikbaustein (10) in einem Zwischenraum zwischen den beiden Korpusteilen (7, 9) eingeschlossen ist, wobei die beiden Korpusteile (7, 9) durch zumindest eine Schweiß naht (13, 14) miteinander verschweißt werden, wodurch der Zwischenraum, in dem der Elektronikbaustein (10) aufgenommen ist, verschlossen wird.
  16. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die beiden Korpusteile (7, 9) durch Laserschweißen miteinander verschweißt werden.
  17. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei durch Laser-Durchstrahl-Verschweißen eine innenliegende, verborgene Schweißnaht (13, 14) hergestellt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 15, wobei die beiden Korpusteile (7, 9) miteinander reibverschweißt, vorzugsweise rotationsverschweißt werden.
  19. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei mehrere Schweißnähte (13, 14) gleichzeitig durch Reibschweißen erzeugt werden.
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