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DE102007022471B4 - Haube zum Kühlen von in Schalen portionierten Speisen - Google Patents

Haube zum Kühlen von in Schalen portionierten Speisen Download PDF

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DE102007022471B4
DE102007022471B4 DE200710022471 DE102007022471A DE102007022471B4 DE 102007022471 B4 DE102007022471 B4 DE 102007022471B4 DE 200710022471 DE200710022471 DE 200710022471 DE 102007022471 A DE102007022471 A DE 102007022471A DE 102007022471 B4 DE102007022471 B4 DE 102007022471B4
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Abstract

Haube zum Kühlen von in Schalen portionierten Speisen, insbesondere Beilagen, die einen aus Kunststoff, beispielsweise Polypropylen, geformten Hohlkörper zur Aufnahme eines Kühlmittels mit mindestens einer das Kühlmittel isolierenden Kammer umfasst, dadurch gekenzeichnet, dass der Hohlköper (4) topfartig ausgebildet ist und mindestens eine Kühlkammer (5) zur Aufnahme des Kühlmittels (7) und eine Isolierkammer (6) enthält, die ineinander liegend angeordnet sind, und der Hohlkörper eine zwischen einer inneren Wandung (8) und einer äußeren Wandung (14) angeordnete, der Hohlkörper (4) in die, den Speisen zugewandte, Kühlkammer (5) und die Isolierkammer (6) unterteilende, aus einem Mittenwandabschnitt (22), einem Mantelwandabschnitt (23) und einen Auflagerwandabschnitt (24) gebildete Zwischenwandung 21 umfasst, die mit einem Deckabschnitt (15) der äußeren Wandung (14) durch einen zentrisch entlang einer Zentrumsachse (A-A) des Hohlkörpers liegenden Verbindungsabschnitt (25) flüssigkeitsdicht verbunden ist, wobei zwischen Mittenwandabschnitt der Zwischenwandung (21) und Bodenabschnitt (9) der inneren Wandung (8) senkrecht angeordnete, kreuzförmig zum Verbindungsabschnitt (25) und zueinander um...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Haube zum Kühlen von in Schalen portionierten Speisen, insbesondere Beilagen, die einen aus Kunststoff, beispielsweise Polypropylen, geformten Hohlkörper zur Aufnahme eines Kühlmittels mit mindestens einer das Kühlmittel isolierenden Kammer umfasst.
  • Stand der Technik
  • Zum Kühlen bzw. Kühlhalten von Speisen, insbesondere Beilagen über einen längeren Zeitraum bedient sich der Stand der Technik gemäß EP 0 461 549 B1 eines unteren Tablettelements, das eine untere Platte gegebener Größe und Gestalt sowie eine untere Randwand enthält, die vom Umfangsrand der unteren Platte nach oben steht, ferner eines oberen Tablettelements, das mit dem unteren Tablettelement aneinanderpasst, eine in einem vorbestimmten Abstand über der unteren Platte gehaltene Servierauflageplatte und eine obere Seitenwand enthält, die nach oben über die Servierplatte vorsteht und rings um den Umfangsrand der beiden Platten mit der unteren Platte in Eingriff steht, wobei das untere und das obere Tablettelement eine Kammer zwischen sich bilden. Das obere Tablettelement ist am unteren Tablettelement befestigt und bildet mit diesem eine abgedichtete Haupt-Gelkammer, die mit einem Kühlgel gefüllt ist. Das Kühlgel besteht aus 75 bis 85 Gew.-% Wasser, 1 bis 5 Gew.-% Acrylpolymer, 1 bis 5 Gew.-% Kaliumsorbat, 1 bis 5 Gew.-% Carboxymethylcellulose, 10 bis 20 Gew.-% Polyglycol, 5 bis 10 Gew.-% Maisstärke und 1 bis 5 Gew.-% Triethanolamin.
  • In der DE 20 2004 020 833 U1 ist ein System zum Temperieren von warmen und kalten Speisen, insbesondere portionierten Speisen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Heimen o. dgl. mit einem schalenförmigen Unterteil und einem deckel- oder haubenförmigen Oberteil, die jeweils Hohlräume aufweisen, welche mit wärmedämmenden Isoliermaterial aus Kunststoffschaum ausgefüllt sind, wobei Unterteil und Oberteil mit je einem rundumlaufenden Steg zum Zentrieren und Abstützen des Oberteils am Unterteils versehen sind, einem im Unterteil positionierten, hohl ausgebildeten Einsatz, in dessen Hohlraum ein Wärmeträgermedium eingeschlossen ist, und einem vom Einsatz getragenes Geschirrteil für die Speisen. Es sind Einsätze mit unterschiedlichem Wärmeleitverhalten und verschiedenem Wärmespeichervermögen, aber mit im Wesentlichen an den Innendurchmesser des Unterteils angepassten Außendurchmesser und vereinheitlichter Form vorgesehen, die im Unterteil gleichermaßen austauschbar angeordnet sind.
  • Diesen und den aus dem Stand der Technik nach DE 40 39 775 A1 , DE 100 63 891 A1 , DE 33 06 364 A1 , DE 39 04 885 A1 bekannten Lösungen ist der allgemeine Nachteil gemeinsam, dass die Cloche oder der Deckel immer auf den Speisenbehälter bzw. Untersatz des Speisenbehälters aufgesetzt ist. Der Speisenbehälter bzw. Untersatz muss deshalb doppelwandig ausgeführt sein, damit ein Wärmeübergang von der Umgebung/Speise auf die Speise/Umgebung entsprechend niedrig gehalten werden kann. Für einfache Beilagenschalen ist dies entsprechend aufwändig und hat sich deshalb im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Großküchen, Altenheimen, Krankenhäusern, Pflege- und Behindertenheime sowie auch im privaten Haushalten nicht durchsetzen können.
  • Aus der FR 2 447 174 A1 ist ein Deckel zum Warmhalten von Speisen bekannt, der eine mit temperierten Paraffin gefüllte Kammer zum Warmhalten aufweist. Die US 2 301 510 A beschreibt eine Speisenabdeckung mit einer inneren und äußeren Wand, die voneinander beabstandet einen luftisolierenden Raum und einen Raum bilden, in dem kondensierter Dampf aus der heißen Speise aufgefangen wird. In der GB 2 178 944 A ist ein kleiner häuslicher Behälter zur Aufbewahrung von beispielsweise Butter mit einer doppelten Wandausbildung offenbart, die in eine äußere und innere Kammer geteilt ist, wobei die äußere Kammer evakuiert und die innere Kammer mit temperierbaren Flüssigkeit füllbar ist.
  • Aufgabenstellung
  • Bei diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Haube für einwandige Beilagenschalen und ein Kühlmittel dafür bereitzustellen, die die Beilageschale gewissermaßen an ihrem Aufstellungsort weitgehend einhaust, den Wärmeübergang von der Umgebung auf die Speise über einen langen Zeitraum verhindert und sehr einfach zu handhaben ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Haube der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Haube sind den Unteransprüchen entnehmbar.
  • Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass die erfindungsgemäße Haube die Speise aufnehmende Beilagenschale gewissermaßen vollständig einhaust, d. h. nicht auf dem Unterteil, sondern auf der Aufstandfläche der Schale, beispielsweise Tisch- oder Tablettfläche, aufgesetzt wird. Es entsteht somit um die Beilagenschale ein abgeschlossener Raum, der gegenüber der wärmeren Umgebung weitgehend abgeschirmt ist, wodurch die Speise über einen längeren Zeitraum sicher kalt gehalten werden kann.
  • Die Kühlwirkung wird erfindungsgemäß weiter dadurch verstärkt, dass der Hohlköper in mindestens eine Kühlkammer zur Aufnahme des Kühlmittels und mindestens eine Isolierkammer zur Isolation der Kühlkammer eingeteilt ist, wobei die Kühlkammer entlang der der Schale zugewandten Oberfläche angeordnet ist, und dass Isolierkammer und Kühlkammer ineinander liegend, sich gegenseitig stabilisierend angeordnet sind, wobei die Isolierkammer auf der der Schale abgewandten Seite die Kühlkammer isolierend umschließt. Die mit Isoliermittel, beispielsweise Polyurethanschaum gefüllte Isolierkammer schirmt die Kühlkammer gegen äußeren Wärmeaustausch ab und ermöglicht eine Kühlwirkung von bis zu 10 Stunden.
  • Der haubenförmige Hohlkörper ist kompakt aufgebaut und durch seine besondere konstruktive Gestaltung mechanisch stabil, transportfest und hygienisch leicht zu reinigen. Dies wird dadurch erreicht, dass der Hohlkörper aus einer inneren Wandung, einer äußeren Wandung und einer Zwischenwandung gebildet ist, welche zueinander versetzt angeordnete stabilisierende Abbiegungen aufweisen. Die innere Wandung besteht aus einem Bodenabschnitt, einem vom Bodenabschnitt etwa senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche umgebogenen, konisch leicht nach außen gestellten inneren Mantelschnitt, einem vom inneren Mantelabschnitt horizontal nach außen abragenden Haltewandteil und einem an den Haltewandteil angeformten inneren Standrand mit einer etwas gegenüber dem inneren Mantelabschnitt größeren Konizität.
  • Die äußere Wandung des haubenförmigen Hohlkörpers besitzt einen horizontalen, eine Einfüllöffnung aufweisenden Deckabschnitt, einen vom Deckabschnitt etwa senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche umgebogenen, konischen Mantelabschnitt und einen am äußeren Mantelabschnitt angeformten, eine Schulter aufweisenden Rand, dessen Konizität derjenigen des inneren Standrandes entspricht.
  • Die Zwischenwandung liegt zwischen innerer und äußerer Wandung und teilt den Hohlkörper in die Kühlkammer und die Isolierkammer ein. Die Zwischenwandung weist einen Mittenwandabschnitt, einen Auflagerwandabschnitt und einen rohrartigen Verbindungsabschnitt auf.
  • Der rohrartige Verbindungsabschnitt ist zwischen dem Deckabschnitt der äußeren Wandung und dem Mittenabschnitt der Zwischenwandung zentrisch auf der Achse des Hohlkörpers liegend angeordnet.
  • Der rohrartige Verbindungsabschnitt ermöglicht eine Befüllung der Kühlkammer mit dem Kühlmittel, das sich durch gute Fließeigenschaften auszeichnet, so dass sich das Kühlmittel gleichmäßig in der Kühlkammer verteilen kann. Die Verteilung beim Einfüllen des Kühlmittels in die Kühlkammer wird zusätzlich durch kreuzförmig zum rohrartigen Verbindungsabschnitt zueinander um die Zentrumsachse des Hohlkörpers versetzt angeordnete Abstands- und Leitelemente unterstützt, die senkrecht zwischen dem Mittenwandabschnitt des Zwischenwandteils und dem Bodenabschnitt der inneren Wandung eingesetzt sind. Der rohrartige Verbindungsabschnitt ist in die versenkte Öffnung im Deckabschnitt der äußeren Wandung eingeschoben, so dass eine Einfüllöffnung entsteht, die nach Befüllen der Kühlkammer dauerhaft verschlossen werden kann. Die Abstands- und Leitelemente dienen zugleich zur Aufnahme der Verschlusskräfte beim Einpressen des Stopfens in den rohrartige Verbindungsabschnitt der Zwischenwandung.
  • Der Auflagerwandabschnitt der Zwischenwandung wird form- oder kraftschlüssig mit dem Haltewandteil der inneren Wandung und der Schulter am äußeren konischen Mantelabschnitt der äußeren Wandung verbunden, so dass die Kühlkammer nach außen vollkommen flüssigkeitsdicht abgeschlossen ist.
  • Die erfindungsgemäße Haube ist einfach zu handhaben, lässt sich durch seine konische Mantelform platzsparend ineinander stapeln und durch seine Griffmulden mit den angeformten Griffleisten leicht vom Stapel abnehmen und platzieren.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
  • Ausführungsbeispiel
  • Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Deckel,
  • 2 eine form- und kraftschlüssige Verbindung zwischen innerer Wandung, Zwischenwandteil und äußerer Wandung als vergrößerte Einzelheit A der 1 und
  • 3 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Deckels.
  • Die 1 zeigt die erfindungsgemäße Haube 1 in Schnittdarstellung. Auf einer Aufstandsfläche 2, die beispielsweise ein Tablett oder eine Tischplatte sein kann, ist eine Beilagenschale 3 mit kühl zu haltender Speise abgestellt. Die Beilagenschale 3 ist einwandig und besteht vorzugsweise aus Porzellan, kann aber auch aus Edelstahl gefertigt sein. Die erfindungsgemäße Haube 1 wird auf die Aufstandsfläche 2 gesetzt und haust die Beilagenschale 3 gewissermaßen ein, so dass die Beilagenschale 3 vollkommen gegenüber der Umgebung abgeschirmt ist. Haube 1 und Beilagenschale 3 haben keinen Kontakt zueinander.
  • Die Haube 1 besteht aus einem haubenförmig bzw. topfartig geformten Hohlkörper 4 aus lebensmitteltauglichem Kunststoff, beispielsweise Polypropylen geringer Dicke. Der Hohlkörper 4 ist in eine Kühlkammer 5 und eine Isolierkammer 6 geteilt. Die Kühlkammer 5 ist mit einem die Speise kühlenden lebensmittelverträglichen Kühlmittel 7 gefüllt, das aus einem Gemisch aus 80 Gew.-% Wasser, 5 Gew.-% Verdicker, 10 Gew.-% Glykol, 2 Gew.-% Lebensmittelfarbe und 3 Gew.-% Bitterstoff besteht. Die Isolierkammer 6 ist mit einem feinporigen Polyurethan ausgeschäumt.
  • Die Isolierkammer 6 ist so auf der Kühlkammer 5 angeordnet, dass die Isolierkammer 6 die gesamte äußere Oberfläche der Kühlkammer 5 umschließt und gegen einen Wärmetransport von außen nach innen sicher abschirmt ist.
  • Der Hohlkörper 4 besitzt eine innere Wandung 8, welche aus einem Bodenabschnitt 9, einem vom Bodenabschnitt 9 etwa senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche 2 umgebogenen, konisch leicht nach außen gestellten inneren Mantelabschnitt 10, einem von inneren Mantelabschnitt 10 horizontal nach außen abragenden Haltewandteil 11 und einem an den Haltewandteil 11 angeformten inneren Standrand 12 gebildet ist. Der Winkel α des inneren Mantelabschnitts 10 gegenüber der Aufstandsfläche 2 beträgt etwa 95°, der Winkel β des Standrandes 12 gegenüber der Aufstandsfläche etwa 105°. An den Standrand 12 ist ein horizontal umlaufender Bund 13 angeformt, der einen sicheren Stand auf der Aufstandfläche 2 gewährleistet.
  • Zum Hohlkörper 4 gehört des weiteren eine äußere Wandung 14, die aus einem horizontalen Deckabschnitt 15, einer zentrisch im Deckabschnitt 15 versenkt angeordneten Öffnung 16, einem vom Deckabschnitt 15 etwa senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche 2 umgebogenen konischen Mantelabschnitt 17 und einem am äußeren Mantelabschnitt 17 angeformten Standrand 18 mit umlaufend ausgebildeten, horizontal verlaufenden Bund 19 gebildet ist. Mantelabschnitt 17 und Standrand 18 sind ebenso wie der Mantelabschnitt 10 und der Standrand 12 gegenüber der Aufstandsfläche 2 leicht nach außen gestellt. Die Winkel α und β sind identisch. Der Übergang vom äußeren Mantelabschnitt 17 in den Standrand 18 wird durch eine Schulter 20 gebildet.
  • Zwischen innerer Wandung 8 und äußerer Wandung 14 befindet sich eine Zwischenwandung 21, die den Hohlkörper 4 in die Kühlkammer 5 und Isolierkammer 6 unterteilt. Die Zwischenwandung 21 hat einen Mittenwandabschnitt 22, einem vom Mittenwandabschnitt 22 in Richtung Aufstandsfläche 2 abgebogenen Mantelwandabschnitt 23 und einen vom Mantelwandabschnitt 23 horizontal abragenden Auflagerwandabschnitt 24. Der Mittenwandabschnitt 23 geht in Richtung der Zentrumsachse A-A des Hohlkörpers 4 in einen senkrecht nach außen bzw. oben abgebogenen rohrartigen Verbindungsabschnitt 25 über, der bis zur Öffnung 16 im horizontalen Deckabschnitts 15 der äußeren Wandung 14 geführt ist. Der rohrartige Verbindungsabschnitt 25 endet somit etwas versenkt im Deckabschnitt 15, so dass eine Einfüllöffnung 26 für das Kühlmittel entsteht, die durch einen Stopfen 27 flüssigkeitsdicht verschlossen ist. Der Stopfen 26 wird nach dem Befüllen mit Kühlmittel satt in den rohrartigen Verbindungsabschnitt 25 eingeklebt und eingepresst.
  • Um die Zentrumsachse A-A des Hohlkörpers 4 sind annähernd kreuzförmig zueinander versetzt angeordnete Abstand- und Leitelemente 28 zwischen Mittenwandabschnitt 22 der Zwischenwandung 21 und dem Bodenabschnitt 9 der inneren Wandung 8 kraftschlüssig eingesetzt. Die Abstands- und Leitelemente 28 haben die Form von Doppel-T-Trägern und ermöglichen eine gleichmäßige Verteilung des Kühlmittels in der Kühlkammer 5 beim Befüllen mit Kühlmittel. Zugleich nehmen die Abstands- und Leitelemente 28 auch die beim Einpressen des Stopfens 26 in den rohrartigen Verbindungsabschnitt 25 entstehenden Press- und Druckkräfte auf, so dass eine Verformung des Hohlkörpers 4 vermieden wird. Zusätzlich wirken die im Deckabschnitt 15 der äußeren Wandung 14, dem Mittenwandabschnitt 22 der Zwischenwandung 21 und dem Bodenabschnitt 9 der inneren Wandung 8 eingeformten Abbiegungen 29 Biegekräften entgegen. Die Abbiegungen 29 sind in Richtung Mantelabschnitt 17 zueinander verschoben versetzt angeordnet.
  • Wie 2 zeigt, lagert der Auflagerwandabschnitt 24 der Zwischenwandung 21 auf dem Haltewandteil 11 der inneren Wandung 12 auf. Der Auflagerwandabschnitt 24, der Haltewandteil 11 und die Schulter 20 des äußeren Mantelabschnitts 17 sind miteinander formschlüssig und kraftschlüssig verbunden. Die Formschlussverbindung zwischen Haltewandteil 11 der inneren Wandung 8 und dem Auflagerwandabschnitt 24 der Zwischenwandung 21 wird durch Sicken 30 und dazugehörige Nuten 31 sowie durch eine Klemmung zwischen Schulter 20 des äußeren Mantelabschnitts 17 und dem entsprechenden Bereichs des Auflagerwandabschnitts 24 gebildet. Die Sicken 30 sind an der Unterseite des Auflagerwandabschnitts 24 angeformt. Diesen Sicken 30 sind Nuten 31 zugeordnet, die nach Anzahl, Größe und Form an die Sicken 30 im Haltewandteil 11 eingeformt sind. Die Sicken 30 kommen beim Aufsetzen des Auflagerwandabschnitts 24 auf den Haltewandteil 11 in die Nuten 31 zu liegen. Die kraftschlüssige Verbindung zwischen Sicken 30 und Nuten 31 erfolgt durch Ultraschallschweißen, so dass der Auflagerwandabschnitt 24 mit dem Halteteil 11 unlösbar und damit flüssigkeitsdicht verbunden wird.
  • Durch eine zusätzliche Klemmung des verschweißten Auflagerwandabschnitts 24 zwischen der Schulter 20 des äußeren Mantelabschnitts 17 und dem Halteteil 11 liegt die Zwischenwandung 21 unverrückbar fest.
  • Nachdem die form- und kraftschlüssige Verbindung zwischen innerer Wandung 8 und Zwischenwand 21 durch die Ultraschallschweißung hergestellt ist, wird die äußere Wandung 9 einerseits auf den Standrand 12 bzw. Bund 13 der inneren Wandung 8 gesetzt und anderseits der Verbindungsabschnitt 25 der Zwischenwand 21 durch die Öffnung 16 im Deckabschnitt 15 der äußeren Wandung 15 geführt. Bevor das Aufsetzen der äußeren Wandung 9 auf die innere Wandung 8 bzw. Zwischenwandung 21 erfolgt, wird das Isoliermittel in auf die Isolierkammer 6 abgestimmter Menge auf die der Zwischenwandung 21 zugewandten Seite der äußere Wandung 14 aufgeschäumt. Nach dem Aufsetzen reagiert das Polyurethan zu einem Schaum und füllt die Isolierkammer 6 entsprechend vollständig aus.
  • Nach der Montage der äußeren Wandung 14 liegt der Bund 19 des Standrandes 18 der äußeren Wandung 14 auf dem Bund 13 des Standrandes 12 der inneren Wandung 8 innig auf. Die nach außen weisende Nahtstelle von Bund 19 und Bund 13 wird durch eine umlaufende Ultraschweißung kraftschlüssig verschweißt. Dadurch ist der Kühlraum 5 gegen Austreten von Kühlmittel zusätzlich abgedichtet.
  • 3 zeigt die perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Haube 1. In den Deckabschnitt 15 sind entsprechende Griffmulden 32 eingeformt, die voneinander durch einen Steg 33 beabstandet sind. Im Steg 33 befindet sich die Öffnung 16 für die versenkbare Anordnung des Stopfens 27. Die Stegkanten 34 weisen Griffleisten 35 zum leichten Erfassen der Haube 1 auf. Die Griffleisten 35 sind an die Stegkanten 34 entsprechend angeformt.
  • 1
    Haube
    2
    Aufstandsfläche für 1
    3
    Beilagenschale
    4
    Hohlkörper
    5
    Kühlkammer in 4
    6
    Isolierkammer in 4
    7
    Kühlmittel
    8
    innere Wandung von 4
    9
    Bodenabschnitt von 8
    10
    innerer Mantelabschnitt von 8
    11
    Haltewandteil von 8
    12
    Standrand von 8
    13
    Bund von 12
    14
    äußere Wandung von 4
    15
    horizontaler Deckabschnitt von 14
    16
    Öffnung in 15
    17
    äußerer Mantelabschnitt von 14
    18
    Standrand von 14
    19
    Bund von 18
    20
    Schulter von 17
    21
    Zwischenwandung
    22
    Mittenwandabschnitt von 21
    23
    Mantelwandabschnitt von 21
    24
    Auflagerwandabschnitt von 21
    25
    Verbindungsabschnitt von 21
    26
    Einfüllöffnung
    27
    Stopfen
    28
    Abstands- und Leitelemente
    29
    Abbiegung an 8, 14, 21
    30
    Sicken
    31
    Nuten
    32
    Griffmulden
    33
    Steg
    34
    Stegkanten
    35
    Griffleisten
    α, β
    Winkel
    A-A
    Achse

Claims (19)

  1. Haube zum Kühlen von in Schalen portionierten Speisen, insbesondere Beilagen, die einen aus Kunststoff, beispielsweise Polypropylen, geformten Hohlkörper zur Aufnahme eines Kühlmittels mit mindestens einer das Kühlmittel isolierenden Kammer umfasst, dadurch gekenzeichnet, dass der Hohlköper (4) topfartig ausgebildet ist und mindestens eine Kühlkammer (5) zur Aufnahme des Kühlmittels (7) und eine Isolierkammer (6) enthält, die ineinander liegend angeordnet sind, und der Hohlkörper eine zwischen einer inneren Wandung (8) und einer äußeren Wandung (14) angeordnete, der Hohlkörper (4) in die, den Speisen zugewandte, Kühlkammer (5) und die Isolierkammer (6) unterteilende, aus einem Mittenwandabschnitt (22), einem Mantelwandabschnitt (23) und einen Auflagerwandabschnitt (24) gebildete Zwischenwandung 21 umfasst, die mit einem Deckabschnitt (15) der äußeren Wandung (14) durch einen zentrisch entlang einer Zentrumsachse (A-A) des Hohlkörpers liegenden Verbindungsabschnitt (25) flüssigkeitsdicht verbunden ist, wobei zwischen Mittenwandabschnitt der Zwischenwandung (21) und Bodenabschnitt (9) der inneren Wandung (8) senkrecht angeordnete, kreuzförmig zum Verbindungsabschnitt (25) und zueinander um die Zentrumsachse (A-A) versetzte Abstand- und Leitelemente (28) vorgesehen sind, die beim Einfüllen des Kühlmittels in die Kühlkammer (5) eine gleichmäßige Verteilung des Kühlmittels in der Kühlkammer (5) ermöglichen.
  2. Haube nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass der haubenförmige Hohlkörper (4) weiter umfasst: a) eine innere Wandung (8) mit einem Bodenabschnitt (9), einem vom Bodenabschnitt (9) etwa senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche (2) umgebogenen, unter einem Winkel (α) konisch leicht nach außen gestellten inneren Mantelabschnitt (10), einem vom inneren Mantelabschnitt (10) horizontal nach außen abragenden Haltewandteil (11), und mit einem an den Haltewandteil (11) angeformten inneren, einen Bund (13) aufweisenden Standrand (12) mit einem etwas gegenüber dem Winkel (α) größeren Winkel (β); b) eine äußere Wandung (14), die aus einem horizontalen, eine Einfüllöffnung (16) aufweisenden Deckabschnitt (15), einem vom Deckabschnitt (15) etwa senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche (2) umgebogenen, unter dem Winkel (α) konisch leicht nach außen gestellten Mantelabschnitt (17) und einem am äußeren Mantelabschnitt (17) angeformten, eine Schulter (20) und Bund (19) aufweisenden Standrand (18) gebildet ist, dessen Winkelstellung (β) derjenigen des inneren Standrandes (12) entspricht;
  3. Haube nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Mantelabschnitt (10) der inneren Wandung (8), der Mantelwandabschnitt (23) der Zwischenwandung (21) und der äußere Mantelabschnitt (10) der äußeren Wandung (14) zueinander beabstandet angeordnet sind und zueinander eine identische Konizität aufweisen.
  4. Haube nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen Mantelabschnitt (10) oder Mantelwandabschnitt (17) oder Mantelwandabschnitt (23) und der Aufstandsfläche (2) im Bereich zwischen 93 und 97°, vorzugsweise 95°, beträgt.
  5. Haube nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (β) zwischen Standrand (12; 18) und der Aufstandsfläche (2) 103 bis 107°, vorzugsweise 105°, beträgt.
  6. Haube nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerwandabschnitt (24) der Zwischenwandung (21) mit dem Haltewandteil (11) der inneren Wandung (8) form- und kraftschlüssig verbunden ist.
  7. Haube nach Anspruch 1, 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagerwandabschnitt (24) der Zwischenwandung (21) durch einen Klemmsitz formschlüssig mit der Schulter (20) am äußeren konischen Mantelabschnitt (17) der äußeren Wandung (14) gehalten ist.
  8. Haube nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Formschluss aus Sicken (30) am Auflagerwandabschnitt (24) und Nuten (31) im Haltewandteil (11) gebildet ist.
  9. Haube nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftschluss zwischen Auflagerwandabschnitt (24) der Zwischenwandung (21) und Halteteil (11) der inneren Wandung (8) eine Schweiß-, insbesondere Ultraschallschweißverbindung, und/oder eine Klebverbindung ist.
  10. Haube nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstands- und Leitelemente (28) die Form eines Doppel-T-Trägers aufweisen.
  11. Haube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstands- und Leitelemente (28) aus Polypropylen bestehen.
  12. Haube nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass in den Deckabschnitt (15) der äußeren Wandung (14), den Mittenwandabschnitt (22) der Zwischenwandung (21) und dem Bodenabschnitt (9) der inneren Wandung (8) zueinander zur Achse (A-A) der Haube versetzt angeordnete Abbiegungen (29) zur Stabilisierung der Formsteifigkeit des Hohlkörpers (4) vorgesehen sind.
  13. Haube nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abbiegungen (29) so zueinander versetzt angeordnet sind, dass der Abstand der jeweiligen Abbiegung (29) vom entsprechenden Mantelabschnitt (10; 17; 23) von außen nach innen geringer wird.
  14. Haube nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Deckabschnitt (15) zwei zur Achse (A-A) des Hohlkörpers (4) gegenüberliegende Griffmulden (32) eingeformt sind, die durch einen Steg (33) voneinander getrennt sind, in der eine Einfüllöffnung (26) zum Einfüllen des Kühlmittels in die Kühlkammer (5) vorgesehen ist.
  15. Haube nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Steg (33) randseitig Griffleisten (32) zum Abnehmen der Haube von der Aufstandsfläche (2) angeformt sind.
  16. Haube nach Anspruch 1, 2 und 14 dadurch gekennzeichnet, dass die Einfüllöffnung (26) in den Verbindungsabschnitt (25) versenkt im Deckabschnitt (15) angeordnet ist.
  17. Haube nach Anspruch 1, 2, 14 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfüllöffnung (26) durch einen Stopfen (27) unlösbar verschlossen ist.
  18. Haube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierkammer (6) ein Isoliermittel aus feinporigem Polyurethanschaum enthält.
  19. Haube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlkammer (5) mit einem Kühlmittel ( ) aus einem Gemisch aus 76 bis 84 Gew.-% Wasser, 4 bis 6 Gew.-% Verdicker, 9 bis 12 Gew.-% Glykol, 1,5 bis 2,5 Gew.-% Lebensmittelfarbe und 2 bis 4 Gew.-% Bitterstoff gefüllt ist.
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