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Die
Erfindung betrifft eine Haube zum Kühlen von in Schalen portionierten Speisen,
insbesondere Beilagen, die einen aus Kunststoff, beispielsweise
Polypropylen, geformten Hohlkörper
zur Aufnahme eines Kühlmittels
mit mindestens einer das Kühlmittel
isolierenden Kammer umfasst.
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Stand der Technik
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Zum
Kühlen
bzw. Kühlhalten
von Speisen, insbesondere Beilagen über einen längeren Zeitraum bedient sich
der Stand der Technik gemäß
EP 0 461 549 B1 eines
unteren Tablettelements, das eine untere Platte gegebener Größe und Gestalt
sowie eine untere Randwand enthält,
die vom Umfangsrand der unteren Platte nach oben steht, ferner eines
oberen Tablettelements, das mit dem unteren Tablettelement aneinanderpasst,
eine in einem vorbestimmten Abstand über der unteren Platte gehaltene
Servierauflageplatte und eine obere Seitenwand enthält, die
nach oben über
die Servierplatte vorsteht und rings um den Umfangsrand der beiden
Platten mit der unteren Platte in Eingriff steht, wobei das untere
und das obere Tablettelement eine Kammer zwischen sich bilden. Das
obere Tablettelement ist am unteren Tablettelement befestigt und
bildet mit diesem eine abgedichtete Haupt-Gelkammer, die mit einem
Kühlgel
gefüllt ist.
Das Kühlgel
besteht aus 75 bis 85 Gew.-% Wasser, 1 bis 5 Gew.-% Acrylpolymer,
1 bis 5 Gew.-% Kaliumsorbat, 1 bis 5 Gew.-% Carboxymethylcellulose, 10
bis 20 Gew.-% Polyglycol, 5 bis 10 Gew.-% Maisstärke und 1 bis 5 Gew.-% Triethanolamin.
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In
der
DE 20 2004
020 833 U1 ist ein System zum Temperieren von warmen und
kalten Speisen, insbesondere portionierten Speisen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen,
Heimen o. dgl. mit einem schalenförmigen Unterteil und einem
deckel- oder haubenförmigen
Oberteil, die jeweils Hohlräume
aufweisen, welche mit wärmedämmenden
Isoliermaterial aus Kunststoffschaum ausgefüllt sind, wobei Unterteil und
Oberteil mit je einem rundumlaufenden Steg zum Zentrieren und Abstützen des
Oberteils am Unterteils versehen sind, einem im Unterteil positionierten,
hohl ausgebildeten Einsatz, in dessen Hohlraum ein Wärmeträgermedium
eingeschlossen ist, und einem vom Einsatz getragenes Geschirrteil
für die
Speisen. Es sind Einsätze
mit unterschiedlichem Wärmeleitverhalten
und verschiedenem Wärmespeichervermögen, aber
mit im Wesentlichen an den Innendurchmesser des Unterteils angepassten
Außendurchmesser
und vereinheitlichter Form vorgesehen, die im Unterteil gleichermaßen austauschbar
angeordnet sind.
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Diesen
und den aus dem Stand der Technik nach
DE 40 39 775 A1 ,
DE 100 63 891 A1 ,
DE 33 06 364 A1 ,
DE 39 04 885 A1 bekannten
Lösungen
ist der allgemeine Nachteil gemeinsam, dass die Cloche oder der
Deckel immer auf den Speisenbehälter
bzw. Untersatz des Speisenbehälters
aufgesetzt ist. Der Speisenbehälter
bzw. Untersatz muss deshalb doppelwandig ausgeführt sein, damit ein Wärmeübergang
von der Umgebung/Speise auf die Speise/Umgebung entsprechend niedrig
gehalten werden kann. Für
einfache Beilagenschalen ist dies entsprechend aufwändig und
hat sich deshalb im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Großküchen, Altenheimen,
Krankenhäusern,
Pflege- und Behindertenheime sowie auch im privaten Haushalten nicht
durchsetzen können.
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Aus
der
FR 2 447 174 A1 ist
ein Deckel zum Warmhalten von Speisen bekannt, der eine mit temperierten
Paraffin gefüllte
Kammer zum Warmhalten aufweist. Die
US 2 301 510 A beschreibt eine Speisenabdeckung
mit einer inneren und äußeren Wand, die
voneinander beabstandet einen luftisolierenden Raum und einen Raum
bilden, in dem kondensierter Dampf aus der heißen Speise aufgefangen wird.
In der
GB 2 178 944
A ist ein kleiner häuslicher
Behälter zur
Aufbewahrung von beispielsweise Butter mit einer doppelten Wandausbildung
offenbart, die in eine äußere und
innere Kammer geteilt ist, wobei die äußere Kammer evakuiert und die
innere Kammer mit temperierbaren Flüssigkeit füllbar ist.
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Aufgabenstellung
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Bei
diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Haube für
einwandige Beilagenschalen und ein Kühlmittel dafür bereitzustellen,
die die Beilageschale gewissermaßen an ihrem Aufstellungsort
weitgehend einhaust, den Wärmeübergang
von der Umgebung auf die Speise über einen
langen Zeitraum verhindert und sehr einfach zu handhaben ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Haube der eingangs genannten Gattung mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Haube sind den Unteransprüchen entnehmbar.
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Die
erfindungsgemäße Lösung zeichnet
sich dadurch aus, dass die erfindungsgemäße Haube die Speise aufnehmende
Beilagenschale gewissermaßen
vollständig
einhaust, d. h. nicht auf dem Unterteil, sondern auf der Aufstandfläche der
Schale, beispielsweise Tisch- oder Tablettfläche, aufgesetzt wird. Es entsteht
somit um die Beilagenschale ein abgeschlossener Raum, der gegenüber der
wärmeren Umgebung
weitgehend abgeschirmt ist, wodurch die Speise über einen längeren Zeitraum sicher kalt
gehalten werden kann.
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Die
Kühlwirkung
wird erfindungsgemäß weiter
dadurch verstärkt,
dass der Hohlköper
in mindestens eine Kühlkammer
zur Aufnahme des Kühlmittels und
mindestens eine Isolierkammer zur Isolation der Kühlkammer
eingeteilt ist, wobei die Kühlkammer entlang
der der Schale zugewandten Oberfläche angeordnet ist, und dass
Isolierkammer und Kühlkammer
ineinander liegend, sich gegenseitig stabilisierend angeordnet sind,
wobei die Isolierkammer auf der der Schale abgewandten Seite die
Kühlkammer isolierend
umschließt.
Die mit Isoliermittel, beispielsweise Polyurethanschaum gefüllte Isolierkammer schirmt
die Kühlkammer
gegen äußeren Wärmeaustausch
ab und ermöglicht
eine Kühlwirkung
von bis zu 10 Stunden.
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Der
haubenförmige
Hohlkörper
ist kompakt aufgebaut und durch seine besondere konstruktive Gestaltung
mechanisch stabil, transportfest und hygienisch leicht zu reinigen.
Dies wird dadurch erreicht, dass der Hohlkörper aus einer inneren Wandung,
einer äußeren Wandung
und einer Zwischenwandung gebildet ist, welche zueinander versetzt
angeordnete stabilisierende Abbiegungen aufweisen. Die innere Wandung
besteht aus einem Bodenabschnitt, einem vom Bodenabschnitt etwa
senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche umgebogenen, konisch leicht
nach außen
gestellten inneren Mantelschnitt, einem vom inneren Mantelabschnitt
horizontal nach außen
abragenden Haltewandteil und einem an den Haltewandteil angeformten
inneren Standrand mit einer etwas gegenüber dem inneren Mantelabschnitt
größeren Konizität.
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Die äußere Wandung
des haubenförmigen Hohlkörpers besitzt
einen horizontalen, eine Einfüllöffnung aufweisenden
Deckabschnitt, einen vom Deckabschnitt etwa senkrecht in Richtung
der Aufstandsfläche
umgebogenen, konischen Mantelabschnitt und einen am äußeren Mantelabschnitt
angeformten, eine Schulter aufweisenden Rand, dessen Konizität derjenigen
des inneren Standrandes entspricht.
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Die
Zwischenwandung liegt zwischen innerer und äußerer Wandung und teilt den
Hohlkörper
in die Kühlkammer
und die Isolierkammer ein. Die Zwischenwandung weist einen Mittenwandabschnitt,
einen Auflagerwandabschnitt und einen rohrartigen Verbindungsabschnitt
auf.
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Der
rohrartige Verbindungsabschnitt ist zwischen dem Deckabschnitt der äußeren Wandung
und dem Mittenabschnitt der Zwischenwandung zentrisch auf der Achse
des Hohlkörpers
liegend angeordnet.
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Der
rohrartige Verbindungsabschnitt ermöglicht eine Befüllung der
Kühlkammer
mit dem Kühlmittel,
das sich durch gute Fließeigenschaften
auszeichnet, so dass sich das Kühlmittel
gleichmäßig in der
Kühlkammer
verteilen kann. Die Verteilung beim Einfüllen des Kühlmittels in die Kühlkammer
wird zusätzlich
durch kreuzförmig
zum rohrartigen Verbindungsabschnitt zueinander um die Zentrumsachse des
Hohlkörpers
versetzt angeordnete Abstands- und Leitelemente unterstützt, die
senkrecht zwischen dem Mittenwandabschnitt des Zwischenwandteils und
dem Bodenabschnitt der inneren Wandung eingesetzt sind. Der rohrartige
Verbindungsabschnitt ist in die versenkte Öffnung im Deckabschnitt der äußeren Wandung
eingeschoben, so dass eine Einfüllöffnung entsteht,
die nach Befüllen
der Kühlkammer dauerhaft
verschlossen werden kann. Die Abstands- und Leitelemente dienen
zugleich zur Aufnahme der Verschlusskräfte beim Einpressen des Stopfens
in den rohrartige Verbindungsabschnitt der Zwischenwandung.
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Der
Auflagerwandabschnitt der Zwischenwandung wird form- oder kraftschlüssig mit
dem Haltewandteil der inneren Wandung und der Schulter am äußeren konischen
Mantelabschnitt der äußeren Wandung
verbunden, so dass die Kühlkammer
nach außen
vollkommen flüssigkeitsdicht
abgeschlossen ist.
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Die
erfindungsgemäße Haube
ist einfach zu handhaben, lässt
sich durch seine konische Mantelform platzsparend ineinander stapeln
und durch seine Griffmulden mit den angeformten Griffleisten leicht vom
Stapel abnehmen und platzieren.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
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Ausführungsbeispiel
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Die
Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
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Es
zeigen:
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1 einen
Schnitt durch den erfindungsgemäßen Deckel,
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2 eine
form- und kraftschlüssige
Verbindung zwischen innerer Wandung, Zwischenwandteil und äußerer Wandung
als vergrößerte Einzelheit
A der 1 und
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3 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Deckels.
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Die 1 zeigt
die erfindungsgemäße Haube 1 in
Schnittdarstellung. Auf einer Aufstandsfläche 2, die beispielsweise
ein Tablett oder eine Tischplatte sein kann, ist eine Beilagenschale 3 mit
kühl zu
haltender Speise abgestellt. Die Beilagenschale 3 ist einwandig
und besteht vorzugsweise aus Porzellan, kann aber auch aus Edelstahl
gefertigt sein. Die erfindungsgemäße Haube 1 wird auf
die Aufstandsfläche 2 gesetzt
und haust die Beilagenschale 3 gewissermaßen ein,
so dass die Beilagenschale 3 vollkommen gegenüber der
Umgebung abgeschirmt ist. Haube 1 und Beilagenschale 3 haben
keinen Kontakt zueinander.
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Die
Haube 1 besteht aus einem haubenförmig bzw. topfartig geformten
Hohlkörper 4 aus
lebensmitteltauglichem Kunststoff, beispielsweise Polypropylen geringer
Dicke. Der Hohlkörper 4 ist
in eine Kühlkammer 5 und
eine Isolierkammer 6 geteilt. Die Kühlkammer 5 ist mit
einem die Speise kühlenden
lebensmittelverträglichen
Kühlmittel 7 gefüllt, das
aus einem Gemisch aus 80 Gew.-% Wasser, 5 Gew.-% Verdicker, 10 Gew.-%
Glykol, 2 Gew.-% Lebensmittelfarbe und 3 Gew.-% Bitterstoff besteht.
Die Isolierkammer 6 ist mit einem feinporigen Polyurethan
ausgeschäumt.
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Die
Isolierkammer 6 ist so auf der Kühlkammer 5 angeordnet,
dass die Isolierkammer 6 die gesamte äußere Oberfläche der Kühlkammer 5 umschließt und gegen
einen Wärmetransport
von außen nach
innen sicher abschirmt ist.
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Der
Hohlkörper 4 besitzt
eine innere Wandung 8, welche aus einem Bodenabschnitt 9,
einem vom Bodenabschnitt 9 etwa senkrecht in Richtung der
Aufstandsfläche 2 umgebogenen,
konisch leicht nach außen
gestellten inneren Mantelabschnitt 10, einem von inneren
Mantelabschnitt 10 horizontal nach außen abragenden Haltewandteil 11 und
einem an den Haltewandteil 11 angeformten inneren Standrand 12 gebildet
ist. Der Winkel α des
inneren Mantelabschnitts 10 gegenüber der Aufstandsfläche 2 beträgt etwa
95°, der
Winkel β des
Standrandes 12 gegenüber
der Aufstandsfläche
etwa 105°.
An den Standrand 12 ist ein horizontal umlaufender Bund 13 angeformt,
der einen sicheren Stand auf der Aufstandfläche 2 gewährleistet.
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Zum
Hohlkörper 4 gehört des weiteren
eine äußere Wandung 14,
die aus einem horizontalen Deckabschnitt 15, einer zentrisch
im Deckabschnitt 15 versenkt angeordneten Öffnung 16,
einem vom Deckabschnitt 15 etwa senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche 2 umgebogenen
konischen Mantelabschnitt 17 und einem am äußeren Mantelabschnitt 17 angeformten
Standrand 18 mit umlaufend ausgebildeten, horizontal verlaufenden
Bund 19 gebildet ist. Mantelabschnitt 17 und Standrand 18 sind
ebenso wie der Mantelabschnitt 10 und der Standrand 12 gegenüber der
Aufstandsfläche 2 leicht
nach außen gestellt.
Die Winkel α und β sind identisch.
Der Übergang
vom äußeren Mantelabschnitt 17 in
den Standrand 18 wird durch eine Schulter 20 gebildet.
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Zwischen
innerer Wandung 8 und äußerer Wandung 14 befindet
sich eine Zwischenwandung 21, die den Hohlkörper 4 in
die Kühlkammer 5 und Isolierkammer 6 unterteilt.
Die Zwischenwandung 21 hat einen Mittenwandabschnitt 22,
einem vom Mittenwandabschnitt 22 in Richtung Aufstandsfläche 2 abgebogenen
Mantelwandabschnitt 23 und einen vom Mantelwandabschnitt 23 horizontal
abragenden Auflagerwandabschnitt 24. Der Mittenwandabschnitt 23 geht
in Richtung der Zentrumsachse A-A des Hohlkörpers 4 in einen senkrecht
nach außen
bzw. oben abgebogenen rohrartigen Verbindungsabschnitt 25 über, der
bis zur Öffnung 16 im
horizontalen Deckabschnitts 15 der äußeren Wandung 14 geführt ist.
Der rohrartige Verbindungsabschnitt 25 endet somit etwas
versenkt im Deckabschnitt 15, so dass eine Einfüllöffnung 26 für das Kühlmittel
entsteht, die durch einen Stopfen 27 flüssigkeitsdicht verschlossen
ist. Der Stopfen 26 wird nach dem Befüllen mit Kühlmittel satt in den rohrartigen
Verbindungsabschnitt 25 eingeklebt und eingepresst.
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Um
die Zentrumsachse A-A des Hohlkörpers 4 sind
annähernd
kreuzförmig
zueinander versetzt angeordnete Abstand- und Leitelemente 28 zwischen
Mittenwandabschnitt 22 der Zwischenwandung 21 und
dem Bodenabschnitt 9 der inneren Wandung 8 kraftschlüssig eingesetzt.
Die Abstands- und Leitelemente 28 haben die Form von Doppel-T-Trägern und
ermöglichen
eine gleichmäßige Verteilung des
Kühlmittels
in der Kühlkammer 5 beim
Befüllen mit
Kühlmittel.
Zugleich nehmen die Abstands- und Leitelemente 28 auch
die beim Einpressen des Stopfens 26 in den rohrartigen
Verbindungsabschnitt 25 entstehenden Press- und Druckkräfte auf,
so dass eine Verformung des Hohlkörpers 4 vermieden
wird. Zusätzlich
wirken die im Deckabschnitt 15 der äußeren Wandung 14,
dem Mittenwandabschnitt 22 der Zwischenwandung 21 und
dem Bodenabschnitt 9 der inneren Wandung 8 eingeformten
Abbiegungen 29 Biegekräften
entgegen. Die Abbiegungen 29 sind in Richtung Mantelabschnitt 17 zueinander
verschoben versetzt angeordnet.
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Wie 2 zeigt,
lagert der Auflagerwandabschnitt 24 der Zwischenwandung 21 auf
dem Haltewandteil 11 der inneren Wandung 12 auf.
Der Auflagerwandabschnitt 24, der Haltewandteil 11 und die
Schulter 20 des äußeren Mantelabschnitts 17 sind
miteinander formschlüssig
und kraftschlüssig verbunden.
Die Formschlussverbindung zwischen Haltewandteil 11 der
inneren Wandung 8 und dem Auflagerwandabschnitt 24 der
Zwischenwandung 21 wird durch Sicken 30 und dazugehörige Nuten 31 sowie
durch eine Klemmung zwischen Schulter 20 des äußeren Mantelabschnitts 17 und
dem entsprechenden Bereichs des Auflagerwandabschnitts 24 gebildet.
Die Sicken 30 sind an der Unterseite des Auflagerwandabschnitts 24 angeformt.
Diesen Sicken 30 sind Nuten 31 zugeordnet, die
nach Anzahl, Größe und Form
an die Sicken 30 im Haltewandteil 11 eingeformt
sind. Die Sicken 30 kommen beim Aufsetzen des Auflagerwandabschnitts 24 auf
den Haltewandteil 11 in die Nuten 31 zu liegen.
Die kraftschlüssige Verbindung
zwischen Sicken 30 und Nuten 31 erfolgt durch
Ultraschallschweißen,
so dass der Auflagerwandabschnitt 24 mit dem Halteteil 11 unlösbar und damit
flüssigkeitsdicht
verbunden wird.
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Durch
eine zusätzliche
Klemmung des verschweißten
Auflagerwandabschnitts 24 zwischen der Schulter 20 des äußeren Mantelabschnitts 17 und dem
Halteteil 11 liegt die Zwischenwandung 21 unverrückbar fest.
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Nachdem
die form- und kraftschlüssige
Verbindung zwischen innerer Wandung 8 und Zwischenwand 21 durch
die Ultraschallschweißung
hergestellt ist, wird die äußere Wandung 9 einerseits
auf den Standrand 12 bzw. Bund 13 der inneren
Wandung 8 gesetzt und anderseits der Verbindungsabschnitt 25 der
Zwischenwand 21 durch die Öffnung 16 im Deckabschnitt 15 der äußeren Wandung 15 geführt. Bevor
das Aufsetzen der äußeren Wandung 9 auf
die innere Wandung 8 bzw. Zwischenwandung 21 erfolgt,
wird das Isoliermittel in auf die Isolierkammer 6 abgestimmter
Menge auf die der Zwischenwandung 21 zugewandten Seite
der äußere Wandung 14 aufgeschäumt. Nach
dem Aufsetzen reagiert das Polyurethan zu einem Schaum und füllt die
Isolierkammer 6 entsprechend vollständig aus.
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Nach
der Montage der äußeren Wandung 14 liegt
der Bund 19 des Standrandes 18 der äußeren Wandung 14 auf
dem Bund 13 des Standrandes 12 der inneren Wandung 8 innig
auf. Die nach außen weisende
Nahtstelle von Bund 19 und Bund 13 wird durch
eine umlaufende Ultraschweißung
kraftschlüssig verschweißt. Dadurch
ist der Kühlraum 5 gegen Austreten
von Kühlmittel
zusätzlich
abgedichtet.
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3 zeigt
die perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Haube 1. In den
Deckabschnitt 15 sind entsprechende Griffmulden 32 eingeformt, die
voneinander durch einen Steg 33 beabstandet sind. Im Steg 33 befindet
sich die Öffnung 16 für die versenkbare
Anordnung des Stopfens 27. Die Stegkanten 34 weisen
Griffleisten 35 zum leichten Erfassen der Haube 1 auf.
Die Griffleisten 35 sind an die Stegkanten 34 entsprechend
angeformt.
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- 1
- Haube
- 2
- Aufstandsfläche für 1
- 3
- Beilagenschale
- 4
- Hohlkörper
- 5
- Kühlkammer
in 4
- 6
- Isolierkammer
in 4
- 7
- Kühlmittel
- 8
- innere
Wandung von 4
- 9
- Bodenabschnitt
von 8
- 10
- innerer
Mantelabschnitt von 8
- 11
- Haltewandteil
von 8
- 12
- Standrand
von 8
- 13
- Bund
von 12
- 14
- äußere Wandung
von 4
- 15
- horizontaler
Deckabschnitt von 14
- 16
- Öffnung in 15
- 17
- äußerer Mantelabschnitt
von 14
- 18
- Standrand
von 14
- 19
- Bund
von 18
- 20
- Schulter
von 17
- 21
- Zwischenwandung
- 22
- Mittenwandabschnitt
von 21
- 23
- Mantelwandabschnitt
von 21
- 24
- Auflagerwandabschnitt
von 21
- 25
- Verbindungsabschnitt
von 21
- 26
- Einfüllöffnung
- 27
- Stopfen
- 28
- Abstands-
und Leitelemente
- 29
- Abbiegung
an 8, 14, 21
- 30
- Sicken
- 31
- Nuten
- 32
- Griffmulden
- 33
- Steg
- 34
- Stegkanten
- 35
- Griffleisten
- α, β
- Winkel
- A-A
- Achse