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Es
werden ein Gehäusekörper für ein optoelektronisches
Bauelement und eine optoelektronische Vorrichtung mit dem Gehäusekörper angegeben.
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Aufgaben
von bestimmten Ausführungsformen
ist es, einen Gehäusekörper, der
ein optoelektronisches Bauelement aufweist, eine optoelektronische
Vorrichtung mit Gehäusekörper, sowie
ein Verfahren zur Herstellung einer optoelektronischen Vorrichtung
anzugeben.
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Diese
Aufgaben werden durch Gegenstände mit
den Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche
gelöst.
Weitere Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Gegenstände
sind in den abhängigen Ansprüchen gekennzeichnet
und gehen weiterhin aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen
hervor.
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Ein
Gehäusekörper gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst insbesondere
- – eine Hauptoberfläche mit
einem ersten Flächenbereich
und einem zweiten Flächenbereich,
wobei
- – der
erste Flächenbereich
und der zweite Flächenbereich
eine Stufe in der Hauptoberfläche
bilden,
- – der
erste Flächenbereich
und der zweite Flächenbereich
(22) mittels einer Außenkante
aneinander angrenzen und
- – der
zweite Flächenbereich
und die Außenkante den
ersten Flächenbereich
umschließen.
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Zusätzlich zur
Hauptoberfläche
kann der Gehäusekörper eine
oder mehrere Seitenflächen
aufweisen, die an die Hauptoberfläche angrenzen und die Hauptoberfläche begrenzen
und umschließen. Die
Seitenflächen
können
dabei derart ausgebildet sein, dass sie die Hauptoberfläche mit
einer weiteren Oberfläche
des Gehäusekörpers verbinden,
die auf einer der Hauptoberfläche
abgewandten Seite des Gehäusekörpers angeordnet
ist.
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Der
erste Flächenbereich
und der zweite Flächenbereich
sind als Teilflächen
der Hauptoberfläche ausgebildet,
wobei die Hauptoberfläche
neben dem ersten und zweiten Flächenbereich
einen oder mehrere weitere Flächenbereiche
aufweisen kann. Der erste Flächenbereich
kann als eine Erhebung und/oder Ausbuchtung der Hauptoberfläche oder
als Teil davon ausgebildet sein. Das kann bei weiteren Ausführungsformen
der Erfindung insbesondere bedeuten, dass der erste Flächenbereich
zumindest gegenüber
weiteren, benachbarten Flächenbereichen der
Hauptoberfläche
als Erhebung ausgebildet ist und die Hauptoberfläche ein nicht-ebenes Höhenprofil
aufweist. Dabei kann der erste Flächenbereich eine lokale Erhebung
und/oder Ausbuchtung sein, was bedeuten kann, dass der erste Flächenbereich erhöht gegenüber direkt
angrenzenden Flächenbereichen
ist, eingeschlossen der zweite Flächenbereich und daran angrenzende
weitere Flächenbereiche.
Zusätzlich
kann der erste Flächenbereich
auch eine globale Erhebung und/oder Ausbuchtung der Hauptoberfläche sein.
Das kann bedeuten, dass die Hauptoberfläche keinen Flächenbereich
aufweist, der gegenüber
dem ersten Flächenbereich
erhöht
ist, sondern dass der erste Flächenbereich
gegenüber allen
anderen Flächenbereichen
der Hauptoberfläche
erhöht
ist.
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Weiterhin
können
der erste Flächenbereich und
der zweite Flächenbereich
direkt aneinander angrenzen und einen Winkel derart miteinander
einschließen,
dass die Außenkante
gebildet wird. Dabei können
der erste Flächenbereich
und der zweite Flächenbereich
im Bereich der Außenkante
nicht-parallel zueinander ausgebildet sein. Insbesondere kann das
bedeuten, dass der erste Flächenbereich
und der zweite Flächenbereich
jeweils eine Flächennormale aufweisen
und dass die beiden Flächennormalen
an der Außenkante
nicht parallel zueinander sind. Beim Übergang vom ersten zum zweiten
Flächenbereich findet
also kein kontinuierlicher Übergang
von der Flächennormale
des ersten Flächenbereichs
in die Flächennormale
des zweiten Flächenbereichs
statt, sondern die Flächennormale
des ersten Flächenbereichs
geht an der Außenkante
abrupt, das bedeutet unter sprunghaftem Richtungswechsel, in die
Flächennormale
des zweiten Flächenbereichs über.
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Weiterhin
kann die Außenkante
die Oberkante der Stufe sein. Der erste und zweite Flächenbereich
können
insbesondere einen rechten Winkel einschließen. Alternativ kann der Winkel
auch kleiner als 90 Grad sein, so dass der Gehäusekörper eine Außenkante
mit einem spitzen Winkel aufweisen kann. Alternativ dazu kann der
Winkel auch größer als
90 Grad sein, so dass der Gehäusekörper eine
Außenkante
mit einem stumpfen Winkel aufweisen kann. Dabei kann der Gehäusekörper in
verschiedenen Bereichen der Außenkante
eine Außenkante
mit spitzem, rechtem oder stumpfen Winkel aufweisen.
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Die
Außenkante
kann den ersten Flächenbereich
gänzlich
umgeben, das bedeutet, dass die Außenkante eine durchgehende
Randlinie des ersten Flächenbereichs
bilden kann, durch die der erste Flächenbereich begrenzt ist. Gleichzeitig
kann die Außenkante
dadurch eine durchgehende Randlinie des zweiten Flächenbereichs
bilden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist der erste Flächenbereich
eben ausgebildet. Der erste Flächenbereich
kann dabei in ein einer Ebene liegen und einen Teilbereich dieser
Ebene bilden. Insbesondere kann das auch bedeuten, dass die Außenkante eben
ausgebildet ist, also in derselben Ebene liegt wie der erste Flächenbereich.
Der erste Flächenbereich
kann dabei derart geformt sein, dass die den ersten Flächenbereich
umschließende
Außenkante kreisförmig, elliptisch,
polyedrisch, also n-eckig mit n größer oder gleich 3, oder in
einer Kombination daraus um den ersten Flächenbereich verläuft. Dabei kann
die Außenkante
auch so ausgebildet sein, dass sie beispielsweise als Polyeder mit
abgerundeten Ecken ausgebildet ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist der zweite Flächenbereich
als Teil einer Vertiefung in der Hauptoberfläche ausgebildet, wobei die
Vertiefung den ersten Flächenbereich
umgibt beziehungsweise umschließt,
also umlaufend um den ersten Flächenbereich
angeordnet ist. Die Vertiefung kann dabei neben dem zweiten Flächenbereich
weitere Flächenbereiche
der Hauptoberfläche
umfassen, gegenüber denen
der erste Flächenbereich
erhöht
ist. Insbesondere kann die Vertiefung mit dem ersten Flächenbereich
die Stufe bilden. Die Vertiefung kann dabei beispielsweise als Randbereich
der Hauptoberfläche ausgebildet
sein, so dass die Vertiefung an die Seitenflächen des Gehäusekörpers angrenzen
kann. Das kann bedeuten, dass die Hauptoberfläche durch die Vertiefung und
den ersten Flächenbereich
gebildet wird.
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Weiterhin
kann die Vertiefung als Rinne, Graben und/oder Rille ausgebildet
sein, die insbesondere um den ersten Flächenbereich herum verläuft. Das kann
bedeuten, dass die Vertiefung zwei begrenzende Kanten aufweist,
wobei die eine Kante durch die Außenkante zwischen erstem und
zweitem Flächenbereich
gebildet wird. Die Vertiefung kann dabei zumindest zwei begrenzende
Wände aufweisen,
wovon die eine begrenzende Wand den zweiten Flächenbereich aufweisen kann
oder von diesem gebildet werden kann. Die Vertiefung kann dabei
insbesondere als eine in sich geschlossene Rinne oder Rille ausgebildet
sein, die den ersten Flächenbereich
umschließt und
dieselbe Form wie die Außenkante
zwischen erstem und zweitem Flächenbereich
aufweist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann der Gehäusekörper einen
Kunststoff aufweisen, der insbesondere ein formbarer, vor der Verarbeitung
in flüssiger
Form vorliegender Kunststoff, etwa ein Thermoplast oder ein Duroplast,
sein kann. Beispielsweise kann der Gehäusekörper durch einen Formprozess
wie etwa Spritzpressen, Spritzgießen, Formpressen, Schneiden,
Sägen,
Fräsen
oder eine Kombination daraus herstellbar sein. Der Kunststoff kann
dabei Siloxan und/oder Epoxid-Gruppen aufweisen und etwa als Silikon,
Epoxidharz oder ein Hybridmaterial aus einer Mischung oder einem
Copolymer aus Silikon und Epoxid ausgebildet sein. Alternativ oder
zusätzlich
kann der Kunststoff auch Polymethylmethacrylat (PMMA), Polyacrylat,
Polycarbonat und/oder Imidgruppen aufweisen.
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Der
Kunststoff kann dabei optische Eigenschaften aufweisen, er kann
etwa transparent, farbig beziehungsweise gefärbt oder opak sein. Weiterhin kann
der Kunststoff einen Wellenlängenkonversionsstoff
und/oder Streupartikel wie etwa Glas- oder Metalloxidpartikel, aufweisen.
Der Wellenlängenkonversionsstoff
kann beispielsweise Partikel aus der Gruppe der Cer-dotierten Granate,
der Granate der Seltenen Erden und der Erdalkalimetalle, der Nitride,
Sione, Sialone, Orthosilikate, Sulfide, Vanadate, Chlorosilikate,
und/oder Halophosphate oder Mischungen oder Kombinationen daraus
aufweisen. Insbesondere kann der Gehäusekörper auch verschiedene Bereiche
mit unterschiedlichen optischen Eigenschaften aufweisen. Dadurch
kann der Gehäusekörper besonders
geeignet sein, ein Gehäusekörper für ein optoelektronisches
Bauelement sein, das im Betrieb elektromagnetische Strahlung erzeugen
und abstrahlen kann. Durch die vorher genannten optischen Eigenschaften
des Kunststoffs können
beispielsweise die Abstrahlgeometrie und/oder das Abstrahlspektrum
der elektromagnetischen Strahlung geändert und angepasst werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
weist der Gehäusekörper einen
Leiterrahmen zur elektrischen Kontaktierung eines optoelektronischen
Bauelements auf. Der Leiterrahmen kann dabei in den Gehäusekörper integriert
sein. Insbesondere kann das bedeuten, dass der Leiterrahmen vom
Gehäusekörper umformt,
umgeben und/oder von diesem umgossen ist. Das optoelektronische
Bauelement kann darüber
hinaus auf dem Leiterrahmen montierbar sein. Dazu kann der Leiterrahmen
einen Montagebereich aufweisen, auf dem das optoelektronische Bauelement
aufgebracht werden kann. Über
den Montagebereich kann dabei insbesondere auch ein elektrischer
Anschluss des optoelektronischen Bauelements an den Leiterrahmen
möglich
sein. Der Montagebereich kann beispielsweise als Montagefläche auf
dem Leiterrahmen ausgebildet sein. Weiterhin kann der Leiterrahmen
eine Mehrzahl elektrischer Anschlussmöglichkeiten zur elektrischen
Kontaktierung eines oder mehrerer optoelektronische Bauelemente
aufweisen, die etwa als Bondpads oder als Montageflächen ausgebildet
sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
weist der erste Flächenbereich
eine Ausnehmung auf, die beispielsweise zur Aufnahme des optoelektronischen Bauelements
dienen kann. Die Ausnehmung kann dabei als Öffnung, Vertiefung und/oder
Einbuchtung im ersten Flächenbereich
und damit in der Hauptoberfläche
ausgebildet sein. Der erste Flächenbereich kann
dabei insbesondere die Ausnehmung umschließen. Beispielsweise kann die
Ausnehmung kreisförmig,
elliptisch, polyedrisch oder in einer Kombination daraus ausgebildet
sein. Weiterhin kann die Ausnehmung in der Hauptoberfläche die
gleiche Form wie die Außenkante
oder eine davon verschiedene Form aufweisen. So können beispielsweise
sowohl die Außenkante
und die Ausnehmung kreisförmig
sein oder in einer anderen oben aufgeführten Form ausgebildet sein.
Alternativ kann die Ausnehmung beispielsweise polyedrisch sein,
während
die Außenkante
kreisförmig
sein kann. Die Ausnehmung kann darüber hinaus Wandflächen aufweisen,
die an den ersten Flächenbereich
angrenzen und die die Seitenflächen
einer Vertiefung beziehungsweise Einbuchtung bilden. Die Ausnehmung
kann derart als Vertiefung ausgebildet sein, dass sich der Querschnitt
der Vertiefung ausgehend vom ersten Flächenbereich hin zur Bodenfläche der
Vertiefung vergrößern oder
verkleinern kann, so dass die Vertiefung in Form eines Kegelstumpfs
ausgebildet sein kann, wobei die Wandflächen zusätzlich weitere Öffnungen
aufweisen können,
die beispielsweise einen Zugang zu einem im Gehäusekörper integrierten Leiterrahmen
ermöglichen
können.
Weiterhin kann die Ausnehmung eine Bodenfläche aufweisen, die insbesondere
als Montagebereich für
das optoelektronische Bauelement ausgeführt sein kann oder zumindest
einen Montagebereich oder eine Montagefläche aufweisen kann. Beispielsweise
kann die Bodenfläche
eine Montagefläche
eines Leiterrahmens umfassen oder aus einem solchen gebildet sein.
Die Wandfläche
und/oder die Bodenfläche
der Vertiefung können
weiterhin reflektierend ausgebildet sein und beispielsweise eine gerichtet
oder diffus reflektierende Oberfläche und/oder Beschichtung aufweisen.
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Zumindest
eine Ausführungsform
einer optoelektronischen Vorrichtung umfasst insbesondere
- – einen
Gehäusekörper mit
einem ersten und einem zweiten Flächenbereich nach zumindest
einer der vorherigen Ausführungsformen,
- – ein
optoelektronisches Bauelement und
- – ein
erstes optisches Element,
wobei
- – das
optoelektronische Bauelement geeignet ist, im Betrieb elektromagnetische
Strahlung abzustrahlen und
- – das
erste optische Element auf dem ersten Flächenbereich im Strahlengang
des optoelektronischen Bauelements angeordnet und durch die Außenkante
begrenzt ist.
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Insbesondere
kann der erste Flächenbereich eine
Ausnehmung, beispielsweise eine als Vertiefung ausgeformte Ausnehmung
wie weiter oben beschrieben, aufweisen, in der das optoelektronische
Bauelement angeordnet werden kann. Weiterhin kann die Ausnehmung
eine Montagefläche
umfassen, auf der das optoelektronische Bauelement aufgebracht werden
kann.
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Das
optoelektronische Bauelement kann insbesondere einen oder mehrere
optoelektronische Halbleiterchips aufweisen. Insbesondere kann ein optoelektronischer
Halbleiterchip als strahlungsemittierender Halbleiterchip, beispielsweise
als lichtemittierende Diode (LED), ausgeführt sein. Der strahlungsemittierende
Halbleiterchip kann dazu eine Halbleiterschichtenfolge mit einem
aktiven Bereich aufweisen, der geeignet ist, im Betrieb des strahlungsemittierenden
Halbleiterchips elektromagnetische Strahlung zu erzeugen.
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Dabei
kann die Halbleiterschichtenfolge als Epitaxieschichtenfolge, also
als epitaktisch gewachsene Halbleiterschichtenfolge ausgeführt sein.
Die Halbleiterschichtenfolge kann beispielsweise auf der Basis eines
anorganischen Materials, etwa InGaAlN, wie etwa als GaN-Dünnfilm-Halbleiterschichtenfolge, ausgeführt sein.
Unter InGaAlN-basierte Halbleiterschichtenfolgen fallen insbesondere
solche, bei denen die epitaktisch hergestellte Halbleiterschichtenfolge,
die in der Regel eine Schichtenfolge aus unterschiedlichen Einzelschichten
aufweist, mindestens eine Einzelschicht enthält, die ein Material aus dem III-V-Verbindungshalbleitermaterialsystem InxAlyGa1-x-yN mit
0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x +
y ≤ 1 aufweist.
Alternativ oder zusätzlich
kann die Halbleiterschichtenfolge auch auf InGaAlP basieren, das heißt, dass
die Halbleiterschichtenfolge unterschiedliche Einzelschichten aufweist,
wovon mindestens eine Einzelschicht ein Material aus dem III-V-Verbindungshalbleitermaterialsystem
InxAlyGa1-x-yP mit
0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x +
y ≤ 1 aufweist.
Alternativ oder zusätzlich
kann die Halbleiterschichtenfolge auch andere III-V-Verbindungshalbleitermaterialsysteme, beispielsweise
ein AlGaAs-basiertes Material, oder II-VI-Verbindungshalbleitermaterialsysteme
aufweisen.
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Die
Halbleiterschichtenfolge kann als aktiven Bereich beispielsweise
einen herkömmlichen pn-Übergang,
eine Doppelheterostruktur, eine Einfach-Quantentopfstruktur (SQW-Struktur) oder eine Mehrfach-Quantentopfstruktur
(MQW-Strukur) aufweisen.
Die Halbleiterschichtenfolge kann neben dem aktiven Bereich weitere
funktionelle Schichten und funktionelle Bereiche umfassen, etwa
p- oder n-dotierte Ladungsträgertransportschichten,
also Elektronen- oder Löchertransportschichten,
p- oder n-dotierte Confinement- oder Cladding-Schichten, Pufferschichten
und/oder Elektroden sowie Kombinationen daraus. Solche Strukturen
den aktiven Bereich oder die weiteren funktionellen Schichten und Bereiche
betreffend sind dem Fachmann insbesondere hinsichtlich Aufbau, Funktion
und Struktur bekannt und werden von daher an dieser Stelle nicht näher erläutert.
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Weiterhin
kann das optoelektronische Bauelement auch zumindest einen strahlungsempfangenden
Halbleiterchip, etwa eine Fotodiode, aufweisen, die zumindest eines
der vorher genannten Materialien umfassen kann.
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Das
erste optische Element kann insbesondere in direktem Kontakt mit
dem ersten Flächenbereich
auf diesem aufgebracht sein und dazu eine Kontaktfläche aufweisen.
Die Kontaktfläche
kann dabei eine äußere Begrenzungslinie
aufweisen, die mit der Außenkante
zwischen dem ersten und zweiten Flächenbereich des Gehäusekörpers übereinstimmt und
zusammenfällt.
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Das
erste optische Element kann einen aushärtbaren thermoplastischen oder
duroplastischen Kunststoff wie oben im Zusammenhang mit dem Gehäusekörper ausgeführt aufweisen,
also etwa als Vergussmaterial geeignete Silikone. Dabei können der
Gehäusekörper und
das erste optische Element denselben Kunststoff oder verschiedene
Kunststoffe aufweisen. Weiterhin kann das erste optische Element
transparent, farbig beziehungsweise eingefärbt und/oder teilweise opak
sein. Darüber
hinaus kann das erste optische Element Wellenlängenkonversionsstoffe und/oder
Streupartikel aufweisen. Das erste optische Element kann dabei als
strahlungsbrechendes Element ausgeführt sein, also etwa als sphärisch oder
asphärisch
geformte Linse.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann über
dem Gehäusekörper der
optoelektronischen Vorrichtung ein zweites optisches Element angeordnet
sein, das dem ersten optischen Element im Strahlengang der vom optoelektronischen
Bauelement emittierten elektromagnetischen Strahlung nachgeordnet
ist. Das zweite optische Element kann dabei als strahlungsbrechendes
Element ausgeführt
sein, etwa als sphärische
oder asphärische
Linse. Dabei kann das zweite optische Element mit dem ersten optischen
Element in direktem Kontakt stehen. Das erste optische Element und
das zweite optische Element können
also eine Kontaktfläche
miteinander aufweisen. Dabei kann das erste optische Element beispielsweise
auch ein Brechungsindex-anpassendes Material beziehungsweise ein
optisch koppelndes Material, etwa ein Brechungsindex-anpassendes
Gel oder Öl
oder ein optisch koppelndes Gel oder Öl („index-matching gel", „optical
coupling gel") wie
beispielsweise Silikongel oder Silikonöl, aufweisen.
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Ein
Verfahren zur Herstellung einer optoelektronischen Vorrichtung kann
gemäß zumindest
einer Ausführungsform
insbesondere folgende Schritte umfassen:
- A)
Erzeugen eines Gehäusekörpers mit
einem ersten und einem zweiten Flächenbereich nach einer der
oben genannten Ausführungsformen
um ein optoelektronisches Bauelement,
- B) Aufbringen eines flüssigen
Materials zur Erzeugung des ersten optischen Elements auf dem ersten
Flächenbereich
und über
dem optoelektronischen Bauelement im Strahlengang der vom optoelektronischen
Bauelement erzeugten elektromagnetischen Strahlung.
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Dabei
kann im Verfahrensschritt A) ein Gehäusekörper mit einer Ausnehmung verwendet
werden und das optoelektronische Bauelement in der Ausnehmung angeordnet
werden.
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Das
flüssige
Material kann sich dabei im Verfahrensschritt B) nach dem Ausbringen über den
ersten Flächenbereich
auf diesem ausbreiten und den zweiten Flächenbereich bis zur Außenkante
bedecken. Durch die Viskosität
und die Oberflächenspannung
des flüssigen
Materials auf dem ersten Flächenbereich
kann erreicht werden, dass sich das flüssige Material nicht über die
Außenkante
hinweg über
den zweiten Flächenbereich
ausbreiten kann sondern an der Außenkante stehen bleibt.
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Insbesondere
kann der Gehäusekörper einen
Leiterrahmen mit einer Montagefläche
in der Ausnehmung aufweisen, auf dem das optoelektronische Bauelement
angeordnet werden kann und elektrisch kontaktiert werden kann.
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Das
flüssige
Material, das insbesondere einen wie oben beschriebenen formbaren
und aushärtbaren
Kunststoff in flüssiger,
viskoser Form umfassen kann, kann direkt über dem optoelektronischen Bauelement
und auf den ersten Flächenbereich
aufgebracht werden. Ist eine Ausnehmung vorhanden, kann das flüssige Material
dabei auch in die Ausnehmung aufgebracht werden. Insbesondere kann
die Ausnehmung als Vertiefung ausgeführt sein, die ein füllbares
Volumen aufweisen kann. Die Menge des flüssigen Materials, das auf dem
ersten Flächenbereich
und über
dem optoelektronischen Bauelement im Strahlengang des optoelektronischen
Bauelements aufgebracht wird, kann derart gewählt sein, dass das flüssige Material
ein größeres Volumen
als das füllbare
Volumen der Vertiefung aufweist. Dadurch kann das flüssige Material
die Vertiefung füllen, etwa
durch dispensen, drucken oder „jetten", und darüber hinaus
den ersten Flächenbereich
benetzen und sich auf diesem ausbreiten. Das flüssige Material kann sich insbesondere
bis zur Außenkante
zwischen erstem und zweitem Flächenbereich
ausbreiten. Die Zusammensetzung und/oder die Viskosität und/oder
die Menge des flüssigen
Materials kann derart gewählt
sein, dass sich das flüssige
Material aufgrund seiner Oberflächenspannung
auf dem ersten Flächenbereich
nicht über
die Außenkante
hinweg über
den zweiten Flächenbereich
weiter ausbreiten kann sondern etwa aufgrund seiner Oberflächenspannung
von der Außenkante
auf den ersten Flächenbereich
begrenzt wird. Da sich das flüssige Material
nicht über
die Außenkante
hinweg ausbreiten kann, wird sich das flüssige Material aufgrund seiner
Oberflächenspannung
und seines Volumens über
dem ersten Flächenbereich
und dem optoelektronischen Bauelement aufwölben. Dadurch kann sich aus
dem flüssigen
Material ein erstes optisches Element beispielsweise in Form einer
gewölbten
Linse ausbilden, dessen Form sich durch die Viskosität und die
Oberflächenspannung
sowie durch die Menge des flüssigen
Materials im Vergleich zum füllbaren Volumen
der Vertiefung im Gehäusekörper ergeben kann.
Die Viskosität
des flüssigen
Materials kann beispielsweise über
seine Zusammensetzung und/oder durch Vorhärten beziehungsweise -vernetzen
des flüssigen
Materials vor dem Auftragen auf den Gehäusekörper eingestellt werden.
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In
einem zusätzlichen
Verfahrensschritt kann das optoelektronische Bauelement weiterhin
nach dem Anordnen in der Ausnehmung mittels eines Kunststoffs, etwa
wie weiter oben im Zusammenhang mit dem Gehäusekörper beschrieben, vergossen
und damit verkapselt werden. Dadurch kann die Ausnehmung gänzlich gefüllt sein,
so dass sich mit dem ersten Flächenbereich
des Gehäusekörpers eine
von der Außenkante
umschlossene, durchgehende ebene Fläche über dem optoelektronischen
Bauelement ausbilden kann. Auf dieser Fläche kann dann das flüssige Material
aufgebracht werden. Entsprechend der gewählten Menge des flüssigen Materials
kann sich dann in oben beschriebener Weise das erste optische Element
auf dem ersten Flächenbereich über dem
optoelektronischen Bauelement ausbilden. Alternativ dazu kann die
Ausnehmung mittels des zusätzlichen
Verfahrensschritts nur teilweise gefüllt werden.
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Alternativ
zu dem oben beschriebenen Verfahren kann das optoelektronische Bauelement
auf einem Leiterrahmen angeordnet und elektrisch kontaktiert werden.
Daraufhin kann das Leiterrahmen mit dem optoelektronischen Element
zumindest teilweise mittels eines Formprozesses umformt werden,
wobei durch den Formprozess ein Gehäusekörper gemäß zumindest einer der oben
beschriebenen Ausführungsformen
mit einem ersten und zweiten Flächenbereich
gebildet werden kann. Das erste optische Element kann dann wie vorangehend
beschrieben durch Aufbringen eines flüssigen Materials auf den ersten
Flächenbereich
und über
dem optoelektronischen Bauelement ausgebildet werden.
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Nach
dem Aufbringen kann das als flüssige Material
vorliegende erste optische Element durch Trocknen, Härten und/oder
Vernetzen, beispielsweise unter Wärme und/oder Strahlungszufuhr,
in das erste optische Element in einem gehärteten und stabilen Zustand überführt werden.
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Durch
das Vorhandensein des ersten durch die Außenkante begrenzten Flächenbereichs
kann auf einfache Weise eine symmetrische und zentrierte Ausformung
und Anordnung des flüssigen
Materials und somit des ersten optischen Elements ermöglich und
gewährleistet
werden.
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Weiterhin
kann als flüssiges
Material ein Brechungsindexanpassendes Gel, etwa Silikonöl, verwendet
werden. Nach dem Aufbringen des flüssigen Materials kann ein zweites
optisches Element über dem
Gehäusekörper angeordnet
werden, das mit dem flüssigen
Material direkt in Kontakt steht. Aufgrund der Oberflächenspannung
und der Viskosität des
flüssigen
Materials wird sich dieses begrenzt durch die Außenkante der Gehäusekörpers in
dem durch den Gehäusekörper und
das zweite optische Element gebildeten Zwischenraum ausbreiten und anordnen
und ein als Zwischenschicht ausgebildetes erstes optisches Element
bilden. Durch den ersten Flächenbereich
des Gehäusekörpers kann
dabei sichergestellt werden, dass das erste optische Element auf
definierte Weise im Strahlengang des optoelektronischen Bauelements
ausgebildet werden kann.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden
in Verbindung mit den 1A bis 8E beschriebenen
Ausführungsformen.
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Es
zeigen:
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1A bis 2C schematische
Darstellungen von Gehäusekörpern gemäß einigen
Ausführungsbeispielen,
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3A bis 5E schematische
Darstellungen von Verfahren zur Herstellung optoelektronischer Vorrichtungen
und optoelektronischer Vorrichtungen gemäß weiteren Ausführungsbeispielen,
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6A und 6B schematische
Darstellungen eines Gehäusekörpers und
einer optoelektronischen Vorrichtung gemäß weiterer Ausführungsbeispiele,
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7A bis 7D schematische
Darstellungen eines Verfahrens zur Herstellung einer optoelektronischen
Vorrichtung und optoelektronische Vorrichtungen gemäß weiterer
Ausführungsbeispiele und
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8A bis 8E schematische
Darstellungen von Merkmalen von Gehäusekörpern gemäß weiterer Ausführungsbeispiele.
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In
den Ausführungsbeispielen
und Figuren können
gleiche oder gleich wirkende Bestandteile jeweils mit den gleichen
Bezugszeichen versehen sein. Die dargestellten Elemente und deren
Größenverhältnisse
untereinander sind grundsätzlich
nicht als maßstabsgerecht
anzusehen, vielmehr können
einzelne Elemente, wie zum Beispiel Schichten, Bauteile, Bauelemente
und Bereiche, zur besseren Darstellbarkeit und/oder zum besseren
Verständnis übertrieben
dick oder groß dimensioniert
dargestellt sein.
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In
den 1A bis 1B sind
zwei schematische Darstellungen eines Gehäusekörpers 100 gemäß einem
Ausführungsbeispiel
gezeigt. 1A zweigt dabei eine schematische
Schnittdarstellung entlang der Schnittebenen AA in 1B,
während 1B eine
Aufsicht auf den Gehäusekörper 100 zeigt.
Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich gleichermaßen auf
beide 1A bis 1B.
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Der
Gehäusekörper 100 weist
einen formbaren Kunststoff 1 auf, der aus Silikon, Epoxidharz
oder einem Silikon-Epoxid-Hybridmaterial
durch einen Formprozess herstellbar ist. Der Gehäusekörper 100 weist eine
Hauptoberfläche 2 auf,
an die Seitenflächen 3 angrenzen
und durch die die Hauptoberfläche 2 begrenzt
ist. Weiterhin weist der Gehäusekörper 100 eine
weitere Oberfläche 4 auf,
die auf einer der Hauptoberfläche 2 abgewandten
Seite des Gehäusekörpers 100 angeordnet
ist und die über
die Seitenflächen 3 mit
der Hauptoberfläche 2 verbunden
sind.
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Die
Hauptoberfläche 2 weist
einen ersten Flächenbereich 21 auf.
Der erste Flächenbereich 21 grenzt
an einen zweiten Flächenbereich 22 an,
der den ersten Flächenbereich 21 umschließt und mit diesem
eine Außenkante 20 bildet,
die kreisförmig ausgebildet
ist. Die Außenkante 20 bildet
damit eine Rand- beziehungsweise Begrenzungslinie des ersten Flächenbereichs 21.
Der erste Flächenbereich 21 ist
eben ausgebildet und erhöht
gegenüber
dem zweiten Flächenbereich 22,
wobei der erste Flächenbereich 21 und
der zweite Flächenbereich 22 eine Stufe
bilden und die Außenkante 20 die
Oberkante der Stufe ist. Der zweite Flächenbereich 22 ist
damit Teil einer Vertiefung, die den ersten Flächenbereich 21 umgibt.
Weiterhin weist die Hauptoberfläche 2 einen
weiteren Flächenbereich 29 auf,
der an den zweiten Flächenbereich 22 angrenzt
und diesen umgibt.
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Der
Gehäusekörper 100 weist
an der Außenkante 20 einen
rechten Winkel 25 auf. Eine Vergrößerung der Außenkante 20 mit
den angrenzenden Flächenbereichen 21 und 22 ist
als vergrößerter Ausschnitt
in 8A gezeigt. Die 8B bis 8E zeigen
weitere Ausführungsbeispiele
für die Flächenbereiche 21,22 und 29,
die Außenkante 20 und
den Winkel 25, die weiter unten näher beschrieben werden.
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Der
Gehäusekörper 100 kann
transparent, farbig oder teilweise opak ausgebildet sein und/oder Streupartikel
und/oder Wellenlängenkonversionsstoffe
wie im allgemeinen Teil beschrieben aufweisen.
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In 2A ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
für. einen
Gehäusekörper 200 gezeigt.
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Im
Gegensatz zum vorher beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der zweite
Flächenbereich 22 als
Teil einer Rinne 23 ausgebildet, die den ersten Flächenbereich 21 umschließt. Die
Außenkante 20, die
als Oberkante der Stufe zwischen der Rinne 23 beziehungsweise
dem zweiten Flächenbereich 22 und
dem ersten Flächenbereich 21 ausgebildet
ist, weist wie im vorherigen Ausführungsbeispiel ebenfalls einen
Winkel 25 von 90 Grad auf.
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Weiterhin
weist der Gehäusekörper 200 eine Ausnehmung 5 im
ersten Flächenbereich 21 auf,
die vom ersten Flächenbereich 21 umgeben
wird. Die Ausnehmung 5 ist als Vertiefung des Gehäusekörpers 200 ausgebildet
und weist Wandflächen 51 auf, deren
Querschnitt sich vom ersten Flächenbereich 21 ausgehend
bis zu einer Bodenfläche 52 der
Ausnehmung 5 hin verkleinern. Weiterhin weist der Gehäusekörper 200 einen
Leiterrahmen 6 auf, der in den Gehäusekörper integriert und von diesem
umgossen ist. Der Leiterrahmen weist im Bereich der Bodenfläche 52 eine
Montagefläche 61 sowie
ein Bondpad 62 auf, durch die ein optoelektronisches Bauelement
montiert und elektrisch an den Leiterrahmen 6 angeschlossen
werden kann.
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Der
Gehäusekörper 200 im
gezeigten Ausführungsbeispiel
weist einen opaken Kunststoff, etwa Silikon, Epoxidharz oder ein
Hybridmaterial auf, wobei die Wandflächen 51 reflektierend
ausgebildet sind.
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In
den 2B und 2C sind
weitere Ausführungsbeispiele
für Gehäusekörper 201, 202 gezeigt.
Der Gehäusekörper 201 der 2B weist
dabei wie der Gehäusekörper 100 der 1A und 1B eine
durch den ersten Flächenbereich 21, den
zweiten Flächenbereich 22 und
den Flächenbereich 29 gebildete
Stufe auf, die eine Ausnehmung 5 umgibt. Beim Gehäusekörper 202 der 2C ist
die Ausdehnung des ersten Flächenbereichs 21 bis
auf einen Ring verringert, wobei der erste Flächenbereich 21 auch
mit der Außenkante 20 zusammenfallen
kann.
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In
den 3A bis 3E ist
ein Verfahren zur Herstellung einer optoelektronischen Vorrichtung 3000 mit
einem Gehäusekörper 100 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 1A und 1B gezeigt.
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In
einem ersten Verfahrenschritt, gezeigt in 3A, wird
ein Leiterrahmen 6 bereit gestellt, auf dem ein optoelektronisches
Bauelement 9, beispielsweise ein strahlungsemittierender
Halbleiterchip wie im allgemeinen Teil beschrieben, auf der Montagefläche 61 montiert
und mit dieser elektrisch verbunden ist über einen Bonddraht 91 an
das Bondpad 62 des Leiterrahmens 6 elektrisch
angeschlossen ist.
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In
einem nächsten
Verfahrensschritt, wie in 3B gezeigt,
werden der Leiterrahmen 6 und das optoelektronische Bauelement 9 mittels
eines Kunststoffs umformt und ein Gehäusekörper 100 wie in Verbindung
mit dem Ausführungsbeispiel
der 1A und 1B beschrieben
ausgebildet.
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Über dem
optoelektronischen Bauelement 9 und auf dem ersten Flächenbereich 21 wird
daraufhin, wie in 3C gezeigt, ein flüssiges Material 70 aufgebracht.
Dabei muss das flüssige
Material, das im gezeigten Ausführungsbeispiel
transparentes Silikon und/oder Epoxidharz allein oder als Mischung oder
Hybridmaterial aufweist, nicht zentriert und mittig über dem
ersten Flächenbereich 21 aufgebracht werden.
Entsprechend der Toleranzen der Aufbringvorrichtung, etwa einer
Düse oder
einer Nadel, sowie dem Abreissverhalten des flüssigen Materials 70 von der
Aufbringvorrichtung kann das flüssige
Material 70 an einer beliebigen Stelle auf dem ersten Flächenbereich 21 aufgebracht
werden.
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Wie
in 3D gezeigt breitet sich das flüssige Material 70 nach
dem Aufbringen auf dem ersten Flächenbereich 21 aus,
wie durch die Pfeile 71 angedeutet ist. Aufgrund der Viskosität und der
Oberflächenspannung
des flüssigen
Materials 70 auf dem Flächenbereich 21 breitet
sich das flüssige
Material gleichmäßig auf
dem ersten Flächenbereich 21 aus und
wird durch die Außenkante 20 begrenzt.
Dadurch kann sich, wie in 3E gezeigt,
ein gleichmäßig und
symmetrisch ausgeformtes erstes optisches Element 7 in
Form einer gewölbten
Linse in noch flüssigem
Zustand ausbilden. Aufgrund des durch die Oberflächenspannung vorgegebenen Benetzungswinkels
kann das flüssige
Material 70 nicht über
die Außenkante 20 hinaus
auch über
den zweiten Flächenbereich 22 fließen, da
wegen der Außenkante 20 der
Benetzungswinkel auf dem zweiten Flächenbereich 22 hierfür zu groß wäre. Auf
einer ebenen Hauptoberfläche 2 ohne über den
zweiten Flächenbereich 22 erhöhten ersten
Flächenbereich 21 wäre die Erzielung
einer solchermaßen
definierten Geometrie des ersten optischen Elements 7 mit
dem beschriebenen Verfahren nicht möglich.
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Durch
anschließendes
Härten
des optischen Elements 7 kann somit die optoelektronische
Vorrichtung 3000 hergestellt werden.
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In
den 4A bis 4D ist
ein weiteres Verfahren zur Herstellung einer optoelektronischen Vorrichtung 4000 mit
einem Gehäusekörper 200 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 2A gezeigt. Dabei könnte anstelle des Gehäusekörpers 200 der 2A auch
einer der Gehäusekörper 201 und 202 der 2B und 2C verwendet
werden.
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Dabei
wird in einem ersten Verfahrensschritt ein Gehäusekörper 200 bereitgestellt
(4A), in dem ein optoelektronisches Bauelement 9 montiert und
elektrisch angeschlossen wird, wie in 4B gezeigt.
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In
einem weiteren Verfahrensschritt, wie in 4C gezeigt,
wird ein flüssiges
Material 70, wie in Verbindung mit dem vorherigen Verfahren
beschrieben, über
dem optoelektronischen Bauelement 9 und auf den Flächenbereich 21 aufgebracht.
Die Menge des flüssigen
Materials 70 ist dabei größer als das füllbare Volumen
der Vertiefung 5 des Gehäusekörpers 200. Dadurch
kann das flüssige
Material die Vertiefung 5 gänzlich füllen und sich weiterhin über dem ersten
Flächenbereich 21 bis
zur Außenkante 20 ausbreiten
und dabei ein symmetrisch und gleichmäßig geformtes erstes optisches
Element 7 ausbilden. Durch die damit erreichbare Linsenform
des ersten optischen Bauelements 7 kann beispielsweise
die Lichtauskopplung der vom optoelektronischen Bauelement 9 abgestrahlten
elektromagnetischen Strahlung erhöht werden.
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Mittels
des gezeigten Verfahrens kann somit sowohl ein Verguss des optoelektronischen
Bauelements 9 als auch eine definierte Linsenform durch das
erste optische Bauelement 9 ermöglicht werden, deren Größe in einfacher
Weise durch die Geometrie und die Lage der Außenkante 20 bestimmt
werden kann.
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In
den 5A bis 5E ist
ein weiteres Verfahren zur Herstellung einer optoelektronischen Vorrichtung 5000 mit
einem Gehäusekörper 200 gezeigt,
das eine Variante des vorher beschriebenen Verfahrens darstellt.
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Nach
dem Bereitstellen des Gehäusekörpers 200 (5A)
und dem Montieren des optoelektronischen Bauelements 9 (5B)
wird, wie in 5C gezeigt, ein Verguss über dem
optoelektronischen Bauelement 9 in der Vertiefung 5 aufgebracht.
Der Verguss 8 kann dabei etwa einen Kunststoff wie der Gehäusekörper 200 aufweisen.
Dabei ist der Verguss 8 transparent und/oder weist Streupartikel
oder Wellenlängenkonversionsstoffe
auf.
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Durch
den Verguss 8 wird eine durchgehende Fläche mit dem ersten Flächenbereich 21 erreicht, auf
der in einem weiteren Verfahrensschritt, wie in 5D gezeigt,
das flüssige
Material 70 aufgebracht wird, das, wie in 5E gezeigt,
das erste optische Element 7 bildet, welches anschließend ausgehärtet werden
kann. Das erste optische Element 7 kann beispielsweise
klar und transparent sein, während
der Verguss 8 beispielsweise Wellenlängenkonversionsstoffe aufweisen
kann, so dass durch das gezeigte Verfahren eine optoelektronische
Vorrichtung 5000 ermöglicht
werden kann, bei der der Verguss 8 andere optische Eigenschaften
als das erste optische Element 7 aufweisen kann.
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Die
Bodenform des ersten optischen Elements 7 auf dem Verguss 8 und
dem ersten Flächenbereich 21 ergibt
sich durch die Form der Außenkante 20 in
Verbindung mit der Geometrie und Lage des ersten Flächenbereichs 21 und
des Vergusses 8 automatisch, während sich über die Menge und die Materialeigenschaften
des flüssigen
Materials 70 die Höhe
der gebildeten Linse sowie deren optische Eigenschaften einstellen
lassen.
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Experimente
haben gezeigt, dass sich beispielsweise mit etwa 20 μl Silikon
beziehungsweise Silikongel erste optische Elemente 7 in
Form von gewölbten
Linsen mit einer Höhe
von etwa 1,50 mm bis etwa 1,66 mm in reproduzierbarer Weise herstellen lassen,
während
mit etwa 22 μl
Silikon beziehungsweise Silikongel gewölbte Linsen mit einer Höhe von etwa
1,65 mm bis etwa 1,75 mm herstellbar waren. Die Höhe des ersten
optischen Elements ist dabei auch abhängig von der Abmessung und
Form der Außenkante 20 im
ersten Flächenbereich 21.
Die Außenkante 20 im
ersten Flächenbereich 21 war
dabei kreisförmig
mit einem Durchmesser von etwa 5 mm. Die Höhentoleranzen waren auf Variationen
der Höhe
des Vergusses 8 in der Ausnehmung 5 sowie auf
Prozesstoleranzen zurückzuführen, während die Position,
auf der das flüssige
Material 70 auf dem ersten Flächenbereich 21 und
dem Verguss 8 aufgebracht wurde, keinen Einfluss auf die
Form des ersten optischen Elements 7 hatte.
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6A zeigt
eine dreidimensionale schematische Ansicht des Gehäusekörpers 200 gemäß der Beschreibung
in Verbindung mit 2, während 6B eine
dreidimensionale schematische Ansicht der optoelektronischen Vorrichtung 5000 mit
einem erstem optischen Element 7 gemäß der Beschreibung in Verbindung
mit der 5E zeigt.
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In
den 7A bis 7C ist
ein weiteres Verfahren zur Herstellung einer optoelektronischen Vorrichtung 7000 gezeigt.
Wie im vorangegangenen Ausführungsbeispiel
gemäß der 5A bis 5E wird
ein Gehäusekörper 200 bereitgestellt,
in dem ein optoelektronisches Bauelement 9 montiert und
elektrisch angeschlossen wird. Anschließend wird die Ausnehmung 5 mit
einem Verguss 8 gefüllt
und das optoelektronische Bauelement 9 somit vergossen. Über dem
Verguss 8 und dem ersten Flächenbereich 21 wird,
wie in 7A gezeigt, flüssiges Material 7 in Form
von Silikonöl
oder einem anderen geeigneten Optikkoppelgel aufgebracht, das sich
bis zur Außenkante 20 hin
verteilt (7B) und das erste optische Element 7 bildet,
das jedoch viskos und damit verformbar ist. Daraufhin wird über dem
Gehäusekörper 200 und
dem ersten optischen Element 7 in Abstrahlrichtung des
optoelektronischen Bauelements 9 ein zweites optisches
Element 10, etwa eine Linse, angeordnet. Das zweite optische
Element 10 steht dabei in direktem Kontakt mit dem ersten
optischen Element 7. Durch die Viskosität und die Oberflächenspannung
des ersten optischen Elements 7 ist das erste optische
Element 7 zwischen dem Gehäusekörper 200 und dem zweiten
optischen Element 10 im Zwischenraum 11 zentriert
zum zweiten optischen Element 10 und dem optoelektronischen
Bauelement 9 angeordnet, so dass eine optimale optische
Ankopplung des zweiten optischen Elements 10 gewährleistet
werden kann.
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Alternativ
ist das in den 7A bis 7C gezeigte
Verfahren auch ohne Verguss 8 in der Ausnehmung 5 möglich.
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In 7D ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
für eine
optoelektronische Vorrichtung 7001 gezeigt, das nachdem
vorher genannten Verfahren herstellbar ist. Alternativ zur optoelektronischen
Vorrichtung 7000 gemäß 7C weist
die optoelektronische Vorrichtung 7001 ein zweites optisches
Element 10 auf, das neben einem Bereich 13, der
die eigentlich optische Funktion des zweiten optischen Elements
erfüllt,
als beispielsweise einen Linsenkörper mit
gekrümmten
Oberflächen
zur Brechung von Lichtstrahlen, zusätzlich Zentrierhilfen 12 aufweist, die
ein zentriertes Anbringen und/oder Befestigen des zweiten optischen
Elements am Gehäusekörper 200 erleichtern.
Insbesondere können
die Zentrierhilfen 12 des zweiten optischen Elements 10 auch
derart sein, dass sich nach der Anordnung des zweiten optischen
Elements 10 auf beziehungsweise am Gehäusekörper 200 ein definierter
Zwischenraum 11 ergibt, in dem das erste optische Element 7 angeordnet ist.
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Die
Ausführungsbeispiele
der 8A bis 8E zeigen
Ausschnitte der Stufe, die durch den ersten und zweiten Flächenbereich
eines Gehäusekörpers gebildet
wird, wobei der Gehäusekörper beispielsweise
wie im Ausführungsbeispiel
gemäß der 1A und 1B oder
auch wie in den Ausführungsbeispielen
gemäß der 2A bis 2C ausgebildet
sein kann. Im Falle des Gehäusekörpers 200 der 2A zeigen
die 8A bis 8E Ausschnitte
der Rinne 23.
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In
der 8A ist das schon im Zusammenhang mit den 1A, 1B beziehungsweise
2 gezeigte Ausführungsbeispiel
für die Außenkante 20 und
den Winkel 25 gezeigt, der als rechter Winkel ausgebildet
ist.
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8B zeigt
ebenfalls eine Stufe eines Gehäusekörpers mit
einer Außenkante 20,
die einen rechten Winkel 25 aufweist, wobei jedoch der
zweite Flächenbereich 22 gekrümmt ist
und ohne weitere Kante in den weiteren Flächenbereich 29 übergeht.
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In
der 8C weist der Gehäusekörper an der Außenkante 20 einen
Winkel 25 auf, der größer als
90 Grad ist. Dadurch bildet die Außenkante 20 eine Oberkante
der durch die Flächenbereich 21 und 22 gebildeten
Stufe, die einen stumpfen Winkel aufweist. Der Winkel 25 kann
dabei umso größer sein,
je höher
die Oberflächenspannung
des aufzubringenden flüssigen
Materials ist.
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8D zeigt
eine Außenkante 20 mit
einem spitzen Winkel 25, so dass der Gehäusekörper an der
Außenkante 20 einen
Winkel kleiner als 90 Grad aufweist. Dadurch ist der erste Flächenbereich 21 teilweise überhängend über dem
zweiten Flächenbereich 2 ausgebildet.
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8E zeigt
eine Stufe eines Gehäusekörpers, bei
dem der erste Flächenbereich
nicht eben ausgebildet ist sondern zur Außenkante 20 hin nach oben
gekrümmt
ist. Dadurch weist die Außenkante 20 einen
spitzen Winkel 20 auf, der kleiner als 90 Grad ist.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt.
Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den
Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben ist.