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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schneiden von Lebensmitteln
in Scheiben, Streifen oder Würfel,
bei dem ein Gutsstrang des Lebensmittels aus einem Befüllbereich
durch einen Öffnungsquerschnitt
eines Einlegeschachts in den Einlegeschacht befördert wird, wobei anschließend der Öffnungsquerschnitt
mittels eines Trennmessers verschlossen und dabei der Einlegeschacht
von dem Befüllbereich
abgeteilt wird, wobei des Weiteren das Trennmesser mit seiner Schneidkante
und einem davon ausgehenden vorderen Randstreifen in eine Nut eintritt,
die in einer Wand des Einlegeschachts ausgebildet ist, wobei während des
Schließ- und Trennvorgangs
von dem Trennmesser Teile des Lebensmittels von dem Gutsstrang abgelöst und in
die Nut befördert
werden, wobei im Anschluss an den Schließ- und Trennvorgang des Trennmessers
der Gutsstrang mittels der Vorschubeinrichtung aus dem Einlegeschacht
in Vorschubrichtung auf eine Schneideinrichtung zu vorgeschoben
wird, von der er in Scheiben, Streifen oder Würfel aufgeschnitten wird. Des
Weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Schneiden von
Lebensmitteln in Schreiben, Streifen oder Würfel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
4.
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Stand der Technik
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Schneidverfahren
der zuvor genannten Art zählen
seit langem zum Stand der Technik. Eine Abtrennung des meist als
horizontale Kammer ausgebildeten Einlegebereichs von dem typischerweise
in vertikale Richtung darüber
angeordneten Befüllbereich
in Form eines Befülltrichters
ist deshalb erforderlich, um während
des Vorschiebens des Gutsstrangs auf die Schneideinrichtung zu ein
Ausweichen des Lebensmittels aus dem Querschnitt des Einlegeschachts
heraus zu vermeiden. Ein Beispiel für eine Schneidvorrichtung,
bei der der Einlegebereich von dem Befüllbereich getrennt werden kann, geht
aus der
DE 10
2004 008 280 B3 hervor, wobei die Abtrennung mittels eines
klappbaren Trenndeckels erfolgt.
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Für den Vorschub
sind nämlich
typischerweise sehr hohe Kräfte
in Vorschubrichtung erforderlich, um den Gutsstrang mit einer zur
Erzielung einer hohen Schneidleistung zufrieden stellenden Vorschubgeschwindigkeit
in Richtung auf die Schneideinrichtung zu befördern zu können. Der Vorschubbewegung
entgegen wirkt dabei zum einen die Reibung zwischen dem Gutsstrang
und den Wänden
des Einlegeschachts, sowie zum anderen der Widerstand beim Durchtritt
des Gutsstrangs z. B. durch eine an einer Stirnseite des Einlegeschachts
angeordnete Gattermessereinrichtung, die mit einer Vielzahl von horizontal
und vertikal verlaufenden Gattermessern ausgestattet ist, die zum
einen den freien Durchtrittsquerschnitt reduzieren und zum anderen
ebenfalls nicht unerhebliche Reibkräfte auf den Gutsstrang aufheben
und daher dem Vorschub einen großen Widerstand entgegensetzen.
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Häufig wird
zur Maximierung der bei einem Schneidvorgang erzielbaren Schneidleistung
mit einem maximal möglichen
Vorschubdruck bearbeitet. Der von dem Vorschubelement (typischerweise
eine Kolbenplatte) der Vorschubeinrichtung auf den Gutsstrang ausgeübte Druck
lässt sich
in der Regel nicht beliebig steigern, da bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte
eine Schädigung
des Lebensmittels eintritt, die zu einem Qualitätsverlust bei dem fertig geschnittenen
Schneidgut führen
würde.
Aber auch bei einer von der Art des zu schneidenden Lebensmittels abhängigen Begrenzung
des Vorschubdrucks auf einen entsprechenden Maximalwert ist ein
dichter Verschluss des Einlegeschachts durch das in der Regel an
dessen Oberseite angeordnete Trennmesser unverzichtbar, um eine
allseitig geschlossenen Schneidkammer zu bilden, aus der das Lebensmittel auch
bei höheren
Vorschubdrücken
nicht unerwünscht
und unkontrolliert ausweichen kann.
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Zur
Gewährleistung
einer sicheren Befüllung der
Schneidkammer wird gemäß der
DE 197 06 231 C1 vorgeschlagen,
einen Querpressstempel mit einer einen Abschnitt des Trichterauslasses
bildenden Rampe versehen ist, die an eine zugeordnete Trichterwand
anschließt.
Hierdurch soll der Trichterhals in Bereichen oberhalb der Schneidkammer
breiter ausgeführt
werden können.
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Gemäß der
DE 83 10 938 U1 ist
eine Vorrichtung zum Schneiden von Nahrungsmitteln bekannt, die über eine
mittels eines Schiebers betätigbare Schneide
verfügt,
die zwei Bereiche eines Schachtes trennen kann. Hierzu ist der Schacht
mit zwei Öffnungen
zur Durchführung
der Schneide versehen, wobei auf der eine Gegenschneide aufweisenden Öffnung ein
Dichtungselement angeordnet ist, gegen das die Schneide beim Schließen derselben
stößt. Hierdurch soll
vermieden werden, dass ein Teil des zu schneidenden Guts über die Öffnung verloren
geht.
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In
dieser Hinsicht problematisch ist das Würfelschneiden von Käse anzusehen,
bei dem zum einen die Würfelabmessungen
vergleichsweise klein sind, d. h. eine große Anzahl von horizontal und
vertikal verlaufenden Gattermessern vorhanden ist, und zum anderen
eine typischerweise hohe Reibung zwischen dem Käse und den Messern bzw. den
Wänden des
Einlegeschachts besteht. In der Praxis ist dabei insbesondere bei
weichen Käsesorten
häufig
zu beobachten, dass beim Schließ-
und Trennvorgang des Trennmessers unerwünschterweise Teile von dem aufzuschneidenden
Käsestrang
von dem Trennmesser – obwohl
dieses eine scharfe Schneidkante an seiner Vorderseite aufweist – abgelöst werden,
und zusammen mit einem vorderen Randstreifen des Trennmessers in
eine Nut eingebracht werden, in die das Trennmesser beim Abschluss
des Schließ-
und Trennvorgangs einfahrt. Diese in der Regel in einer Längsvariante
des Einlegeschachts ausgebildete Nut ist meist an das Profil des
Querschnitts eines vorderen Randstreifens des Trennmessers angepasst. Dies
bedeutet, dass im Schließzustand
das Trennmesser insbesondere in eine Richtung senkrecht zu der von
ihm definierten Schneidebene fixiert ist. Hierdurch wird ein Auslenken
des Trennmessers unter der Wirkung des im Inneren des Einlegeschachts
wirkenden Vorschubdrucks vermieden.
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Die
bei bekannten Vorrichtungen vorliegenden sehr geringen Spaltabmessungen
zwischen dem vorderen Randstreifen des Trennmessers einerseits und
den an diesen angrenzenden Wandungen der den Vorderbereich des Trennmessers
aufnehmenden Nut sollen zwar ein Eindringen von abgelösten Teilen
des Lebensmittels in die Nut verhindern, bewirken jedoch im Endeffekt,
dass trotz aller Bemühungen
dennoch in die Nut eingedrungene Teile des Lebensmittels von den
aufeinander reibenden Flächen des
Trennmessers und der Nutwandungen regelrecht zerquetscht und zerrieben
werden. Während
eines länger
andauernden Einsatzes einer derartigen Schneidvorrichtung kommt
es nämlich
zu einer Vielzahl von Öffnungs-
und Schließvorgängen des Trennmessers,
so dass bei jeder Relativbewegung zwischen dem Trennmesser und den
zugeordneten Wandungen dort verbleibende und anhaftende Lebensmittelteile
mehr und mehr zerrieben und zu einem dünnen Film auf den zur Verfügung stehenden Flächen verteilt
werden. Im Laufe der Zeit entsteht aus derartigen Lebensmittelteilen
ein unansehnlicher und in hygienischer Hinsicht bedenklicher Lebensmittelschmier,
der – ohne
dass dies verhindert werden könnte – durch
die zwar sehr eng bemessenen aber dennoch vorhandenen Spalte zwischen
dem vorderen Randbereich des Trennmessers und den zugeordneten Nutwangen
nach außen
wieder herausgequetscht wird und zwar immer dann, wenn mit der Stirnseite
des Trennmessers neues Lebensmittelmaterial in die Nut hereinbefördert wird
und dort zu einem Druckanstieg führt.
Typischerweise sind nämlich
die Nuten zur Aufnahme des Randbereichs des Trennmessers am Nutgrund
(und auch seitlich) geschlossen ausgeführt, damit Schneidgut nicht
aus dem Einlegeschacht heraustreten kann. Der entgegengesetzt zur
Schließbewegung
des Trennmessers verlaufende Austritt schmierartigen Lebensmittels stellt
in der Praxis ein hygienisches Problem dar, weil aufgrund der meist
hohen Anzahl von Schließzyklen und
der reibungsbedingt großen
Scherbelastung des Lebensmittelabriebs eine Umwandlung des Lebensmittels
zu einer sehr unansehnlichen und von raschem mikrobiellen Verderb
bedrohten Masse eintritt, die zudem noch sehr schwer entfernbar
ist.
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Aus
der
DE 295 08 403
U1 ist eine Vorrichtung mit einem kastenförmigen Magazin
bekannt, in dem das zu schneidende Gut mittels eines in Längsrichtung
verschiebbaren Pressstempel vorgeschoben wird. Bei der Bewegung
des Pressstempels gelangt zu scheidendes Gut über den Zwischenraum zwischen
Pressstempel und Magazinwänden
in einen Raum hinter den Pressstempel. Um eine möglichst simple Reinigung dieses
Raums vornehmen zu können,
weist die ältere
Vorrichtung einen Reinigungsbereich mit einem Leckgutsammelraum
auf, der ferner über
eine Wartungsöffnung
und einen Auswurfschacht verfügt.
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Aufgabe
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Schneiden von Lebensmitteln in Scheiben, Streifen oder Würfel eingangs
genannter Art derart weiterzuentwickeln, dass auch bei weichen Lebensmitteln
ein Austritt hygienisch bedenklichen, weil zu einem feinen Schmier zerriebenen
Lebensmittels, aus einer Nut zur Aufnahme eines vorderen Randbereichs
des Trennmessers vermieden wird.
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Lösung
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Ausgehend
von einem Verfahren der eingangs beschriebenen Art wird diese Aufgabe
in Verfahrenstechnischer Hinsicht dadurch gelöst, dass die abgelösten Teile
des Lebensmittels aus den in einer Wand des Einlegeschachts ausgebildeten
Nut durch einen Rückförderkanal
in den Befüllbereich
zurückbefördert werden.
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Nach
der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
erfolgt der Rückfluss
der vom Trennmesser abgelösten
Teile des Lebensmittels somit nicht ungewollt und durch sehr enge
Querschnitte, die ein hygienisch bedenkliches Schmieren der abgelösten Lebensmittelteile
begünstigen,
sondern ausdrücklich gewünscht durch
einen bewusst konstruktiv gestalteten Rückförderkanal, der im Vergleich
mit dem im Stand der Technik vorhandenen Spaltbereichen einen sehr
viel größeren Querschnitt
aufweist. Nach der Erfindung soll somit das negative Auswirkungen nach
sich ziehende Zerreiben bzw. Zerschmieren der abgelösten Lebensmittelteile
bewusst vermieden werden und stattdessen eine Rückführung der abgelösten Teile
in möglichst
der Form erfolgen, in der die Teile abgelöst wurden. Die rückgeführten Teile
sind daher bei der erfindungsgemäßen Vorgehensweise wesentlich
größer, als
dies beim ungewollten Austritt von Lebensmittelschmier aus den Spaltbereichen
bei der bekannten Vorgehensweise der Fall ist. Mit der größeren Stückigkeit
der rückgeförderten
Lebensmittelteile sinkt aber auch die Gefahr eines mikrobiellen Verderbs
und steigt die Ansehnlichkeit derartiger Lebensmittelrückflüsse. Die
grobstückigeren
abgelösten
Teile werden somit wieder in den Befüllbereich eingeschleust und
beim nächsten
Füllvorgang
in den Einlegeschacht befördert,
aus dem sie die Vorrichtung zusammen mit dem übrigen Schneidgut verlassen.
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Gemäß der Erfindung
ist die Rückförderung der
abgelösten
Lebensmittelteile in den Befüllbereich vorgesehen,
da dort der Druck sehr niedrig ist und daher der Fluss des rückgeförderten
Materials nicht behindert wird. Bei dem Versuch eines Rückförderns in
den Einlegeschacht selbst würde
in Folge des dort beim Vorschubvorgang auftretenden sehr starken Druckanstiegs
ein Materialfluss unmöglich
gemacht bzw. wieder aufgehoben, da auf den Mündungsquerschnitt des "Rückförderkanals" dann der gesamte im Einlegeschacht
herrschende Vorschubdruck wirken würde. Es bestünde daher
die nicht unerhebliche Gefahr, dass anstelle einer Wiedereinschleusung
der abgelösten
Teile ein Lebensmittelfluss in Richtung auf die Nut erfolgt, wobei
erneut Probleme mit einer Zerquetschung des Lebensmittels bei diesem
Rückfluss
auftreten würden.
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Vorteilhafterweise
wird die Rückförderung der
abgelösten
Teile des Lebensmittels durch die Schließbewegung des Trennmessers
bewirkt, da in diesem Fall eine quasi selbsttätige Rückförderung vorliegt und auf eine
selbstständige
Einrichtung für die
Förderung
verzichtet werden kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vorgeschlagen,
dass die abgelösten
Teile des Lebensmittels über
die gesamte sich in Vorschubrichtung erstreckende Länge des
Einlegeschachts in den Befüllbereich
zurückbefördert werden.
Dies bedeutet, dass die Länge
des Trennmessers und die Länge
des Rückförderkanals
möglichst übereinstimmen
sollten, um Bereiche ohne entsprechend großen freien Rückförderquerschnitt
möglichst
zu vermeiden.
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In
vorrichtungstechnischer Hinsicht wird die zugrunde liegende Aufgabe
ausgehend von einer Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmitteln
in Scheiben, Streifen oder Würfel
- – mit
einem von Wänden
begrenzten Einlegeschacht, in den hinein ein Gutsstrang des Lebensmittels
aus einem an den Einlegeschacht angrenzenden Befüllbereich heraus durch einen Öffnungsquerschnitt
des Einlegeschachts hindurch förderbar
ist,
- – mit
einem Trennmesser, mit dem der Öffnungsquerschnitt
des Einlegeschachts verschließbar ist,
wobei mittels einer Schneidkante des Trennmessers von einem in dem
Einlegeschacht befindlichen Gutsstrang während des Schließvorgangs über eine
Schneidebene des Trennmessers vorstehende Bereiche des Gutsstrangs
abtrennbar sind und wobei das Trennmesser bei Beendigung des Schließvorgangs
der Schneidkante und einem davon ausgehenden vorderen Randstreifen
in einer Wand des Einlegeschachts ausgebildete Nut eindringt,
- – mit
einer Schneideinrichtung, mit der der Gutsstrang in Scheiben, Streifen
oder Würfel
schneidbar ist und
- – mit
einer Vorschubeinrichtung, mit der der Gutsstrang aus dem mittels
des Trennmessers verschlossenen Einlegeschachts heraus in Vorschubrichtung
auf die Schneideinrichtung zu vorschiebbar ist,
erfindungsgemäß gelöst durch
mindestens einen Rückförderkanal,
durch den Teile des Lebensmittels, die während des Schließvorgangs
von dem Gutsstrang abgelöst
und in die Nut befördert
werden, aus der Nut heraus in den Befüllbereich beförderbar
sind.
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Um über die
gesamte Länge
des Trennmessers ein Verschmieren abgelöster Teile des Lebensmittels
zu vermeiden, sollte sich der mindestens eine Rückförderkanal im Wesentlichen über die
gesamte Länge
des Einlegeschachts – gemessen
in Vorschubrichtung – erstrecken
und bedarfsweise von Stabilisierungsbrücken, die aus der Wand des
Einlegeschachts ausgeformt sind, unterbrochen sein. Derartige Stabilisierungsbrücken werden
insbesondere bei größeren Längen des
Einlegeschachts nötig
sein, um eine Verformung eines Steges, der mit seiner Unterseite
die Nut für
das Trennmesser und mit seiner Oberseite den Mündungsquerschnitt des Rückförderkanals
begrenzt, zu verhindern.
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Grundsätzlich ist
es auch denkbar, dass der mindestens eine Rückförderkanal baulich nicht von der
Nut zur Aufnahme des vorderen Randbereichs des Trennmessers getrennt
ist. Es ist nämlich
durchaus vorstellbar, dass die dem Einlegeschacht abgewandte Nutwange
abschnittsweise in einem solchen Abstand zu der dieser Nutwange
zugewandten Oberfläche
des Trennmessers in dessen vorderen Randbereich angeordnet ist,
dass in dem Zwischenraum der Rückförderquerschnitt
gebildet ist, dieser also einseitig von der Oberseite des Trennmessers
begrenzt ist. Der Rückförderquerschnitt
besitzt dann eine Höhe
von mindestens 1 mm, vorzugsweise mindestens 3 mm bzw. weiter vorzugsweise
mindestens 5 mm und unterscheidet sich daher deutlich von den bekannten
Spalten in diesem Bereich, die jedoch eine Höhe von nahezu Null aufweisen
und lediglich so bemessen sind, um ein Verklemmen des vorderen Randstreifens
des Trennmessers in der Nut zu vermeiden. Eine Abstützung des
vorderen Randbereichs des Trennmessers, um eine Auslenkung des Trennmessers
in Folge des in dem Einlegeschacht herrschenden Drucks beim Vorschieben
des Gutsstrangs zu vermeiden, kann dann seitlich neben dem mindestens
einen Rückförderkanal
erfolgen. So kann sich beispielsweise eine kammartige Struktur ergeben,
bei der die Oberseite des vorderen Randbereichs des Trennmessers
in bestimmten Abständen regelmäßig von
vorstehenden Stützzähnen der
Nutwandung abgestützt
wird, wobei der Spalt zwischen Trennmesser und Stützzähnen, wie
im Stand der Technik über
die gesamte Länge
des Trennmessers üblich,
so klein wie möglich
bemessen sein sollte. Der Rückfluss
des abgelösten
Lebensmittelmaterials erfolgt dann in den Rückförderkanälen zwischen den Stützzähnen.
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Nach
der Erfindung wird es jedoch bevorzugt, dass ein Mündungsquerschnitt
des mindestens einen Rückförderkanals
einen Abstand von einer eine Gegenschneide an einem Nutrand gegenüberliegenden
Kante des Nutrandes aufweist. In diesem Falle kann das Trennmesser über seine
gesamte Länge
von der oberen Nutwange gegen den Druck in dem Einlegeschacht abgestützt werden.
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Ein
am anderen Ende des Rückförderkanals angeordneter
Startquerschnitt des Rückförderkanals kann
parallel zu der Schneidebene des Trennmessers ausgerichtet sein.
Vorzugsweise sollte der Startquerschnitt immer offen sein, d. h.
auch dann wenn das Trennmesser sich in seiner Schließstellung
befindet, in der es am weitesten in die Nut in der Wandung des Einlegeschachts
eingeführt
ist.
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In
konstruktiver Hinsicht lässt
sich ein im Querschnitt rechtwinklig ausgestalteter Rückförderkanal
dann besonders einfach herstellen, wenn der Startquerschnitt in
einer Trennungsebene zwischen einer Oberseite einer Wand des Einlegeschachts
und einem sich daran in Richtung auf den Befüllbereich anschließenden Aufsatzteil
(als Fortsetzung der Wand des Einlegeschachts) angeordnet ist, in
welchem der Rückförderkanal
auch geformt ist. Der Rückförderkanal
lässt sich
auf diese Weise von zwei Seiten des Aufsatzteils her durch rechtwinklig
zueinander verlaufende Fräsungen
herstellen.
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Dir
Erfindung weiter ausgestaltend ist vorgesehen, dass eine Seitenwand
des Aufsatzteils mit einer Seitenwand des den Befüllbereich
begrenzenden Befülltrichters
bündig
abschließt.
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Ausführungsbeispiel
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung,
die in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert:
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Es
zeigt:
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1:
eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung zum Würfelschneiden
von Käse
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2:
eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 1 und
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3:
einen Querschnitt entlang der Linie III-III durch die Vorrichtung
gemäß 2
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4:
eine vergrößerte Ansicht
des Vorschubelements der Vorschubeinrichtung
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5:
einen Schnitt entlang der Linie V-V durch das Vorschubelement gemäß 4 und
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6:
einen Schnitt entlang der Linie VI-VI durch die Vorrichtung gemäß 3.
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Eine
in den 1 bis 3 dargestellte Vorrichtung 1 zum
Würfelschneiden
von Käse,
der vor dem Schneidvorgang in Form eines als lang gestreckter Block
ausgebildeten Gutsstrangs vorliegt, weist eine Schneideinrichtung 2 auf,
die zum einen aus einer Gattermessereinrichtung 3 und einem
in Vorschubrichtung 4 nachfolgend angeordneten Abschneidemesser 5 besteht.
Vor der Gattermessereinrichtung 3 befindet sich in bekannter
Weise ein auch als Magazin bezeichneter Einlegeschacht 6,
in dem das noch in Form eines Gutsstrangs vorliegende Schneidgut
mittels einer Vorschubeinrichtung, von der in 3 lediglich
ein als Kolbenplatte ausgebildetes Vorschubelement 7 dargestellt
ist, in Richtung auf die Schneideinrichtung vorgeschoben wird. In
bekannter Weise besteht die Vorschubeinrichtung aus einem über eine
Kolbenstange mit der Kolbenplatte gekoppelten hydraulischen Vorschubzylinder,
der von einer Hydraulikpumpe, die wiederum von einem über einen
Frequenzumrichter angesteuerten Elektromotor angetrieben wird, mit
Drucköl
versorgt wird. Der Hub des sich auf einer Rückseite 8 des Einlegeschachts
anschließenden
Vorschubzylinders übersteigt
die in Vorschubrichtung 4 gemessene Länge des Einlegeschachts geringfügig.
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Der
an seiner Oberseite 9 offen ausgebildete Einlegeschacht
wird über
einen sich über
den Einlegeschacht angeordneten Befülltrichter 10 mit Schneidgut
befüllt,
wobei sich in dem eine große
vertikale Höhe
aufweisenden Befülltrichter 10 (in
der Darstellung gemäß 3 ist
der obere Teil des Befülltrichters 10 abgeschnitten)
in gestapelter Anordnung eine Mehrzahl von Gutssträngen, d.
h. Käseblöcken, befinden,
um über
einen längeren
Zeitpunkt einen automatischen Schneidbetrieb ohne manuelle Eingriffe
durchführen
zu können.
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Wenn
nach einem Zurückfahren
des Vorschubelements 7 in dessen Ausgangsstellung ein Käseblock
in den Einlegeschacht 6 nachrutscht, wird dessen Oberseite 9 durch
ein plattenförmiges
Trennmesser 11 verschlossen. Das Trennmesser 11 ist
an seiner Vorderseite mit einer sich über dessen gesamte Länge erstreckende
Schneide 12 versehen, die mit einer gehäusefest angeordneten Gegenschneide 13 an
der gegenüberliegenden
Längsseite
des Einlegeschachts 6 zusammenwirkt und beim Zufahren des mittels
eines nicht dargestellten Hydraulikzylinders betätigten Trennmessers 11 sicherstellt,
dass über den
Querschnitt des Einlegeschachts 6 hinausragendes Schneidgut
abgetrennt wird und oberhalb des Trennmessers 11 in dem
Befühl trichter 10 verbleibt. Während des
sich anschließenden
Vorschub- und Schneidvorgangs ist das Trennmesser 11 stets
in geschlossener Stellung und verhindert somit, dass beim Aufbau
des Vorschubdrucks zu schneidendes Lebensmittel aus dem Einlegeschacht 6 nach
oben in den Befülltrichter
ausweichen kann.
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Um
eventuelle Stockungen beim Nachrutschen bevorrateter Käseblöcke aus
dem Befülltrichter 10 zu
vermeiden und einen vollautomatischen Betrieb zu gewährleisten,
ist in einer Seitenwand 14 des Befülltrichters 10 ein
bewegliches Wandelement 15 angeordnet, das um eine Achse 16 drehbar
gelagert und mittels eines weitern Hydraulikzylinders 17 um einen
gewissen Winkel hin und her schwenkbar ist, um im Falle eines Klemmens
von Käseblöcken ein Losrütteln und
ordnungsgemäßes Befüllen des
Einlegeschachts 6 zu erreichen.
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Die
Gattermessereinrichtung 3 besteht aus einem ersten Satz
parallel zueinander verlaufender und vertikal ausgerichteter Messer
und einem zweiten Satz gleichfalls parallel zueinander angeordneter, jedoch
horizontal verlaufender Messer, die dafür sorgen, dass das Schneidgut
nach Durchtritt durch die Gattermessereinrichtung 3 in
Streifenform vorliegt, wobei die Streifen parallel zur Vorschubrichtung 4 verlaufen.
Bei der zum Würfeln
von Käse
vorgesehenen Vorrichtung 1 sind die Gattermesser nicht
bewegt, sondern stehen während
des Vorschiebens des Lebensmittels still, da die Reibung zwischen
dem Lebensmittel und den Messern bei bewegten Gattermessern zu groß wäre. Es liegt
jedoch gleichfalls im Rahmen der Erfindung, dass die Gattermessereinrichtung
mit oszillierend in deren Längsrichtung
bewegten Messern ausgestattet ist, wenn beispielsweise andere Lebensmittel
als Käse
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
geschnitten werden sollen.
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Eine
spiralförmig
verlaufende Schneidkante 18 des Abschneidemessers 5 verläuft in einer Schneidebene 19,
wie sie durch die Rückseite
der Messer der Gattermessereinrichtung 3 definiert ist. Das
Schneidgut ist daher bis in die Schneidebene 19 durch die
Gattermesser in Richtungen senkrecht zur Vorschubeinrichtung 4 geführt, um
Querverschiebungen zu vermeiden.
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Des
Weiteren ist die Vorrichtung 1 mit einer Messeinrichtung 20 in
Form eines Laser-Abstandsmessers
ausgestattet. Die Messeinrichtung 20 sendet einen schematisch
dargestellten Laserstrahl 21 aus, der unter einem Winkel
von 90° auf
den Austrittsquerschnitt der Gattermessereinrichtung 3 gerichtet
ist und dort im Bereich eines von benachbarten horizontalen sowie
vertikalen Gattermessern begrenztes Feld trifft, aus dem zwischen
zwei aufeinander folgenden Abschneidevorgängen das mittels der Vorschubeinrichtung
geförderte
und dort in Streifenform vorliegende Schneidgut austritt. Die Messeinrichtung 20 ist über nicht
näher dargestellte
Leitungen mit einer Auswerte- und Steuereinrichtung verbunden, die
gleichfalls Einfluss auf die Ansteuerung des Antriebs des Abschneidemessers 5 sowie
des Antriebs der Hydraulikpumpe für die Vorschubeinrichtung nimmt.
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Der
Aufbau des Vorschubelements 7 in Form einer bezüglich ihrer
Grundfläche
quadratischen Kolbenplatte ist in den 4 und 5 näher erläutert:
Aus 5 ist
ersichtlich, dass das Vorschubelement 7 aus einem Aufnahmekörper 22 und
einem in Vorschubrichtung 4 diesem vorgelagerten Druckteller 23 zusammengesetzt
ist. Der Aufnahmekörper 22 besitzt
einen Querschnitt, der dem Querschnitt des Einlegeschachts 6 entspricht,
wobei der Aufnahmekörper 22 im
unbelasteten Zustand mit vergleichsweise geringer Reibung in Vorschubrichtung 4 bzw.
in die entgegengesetzte Richtung verschiebbar ist.
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An
der dem Druckteller 23 zugewandten Seite besitzt der Aufnahmekörper 22 eine
ein Rechteck formende und in vier Abschnitten jeweils parallel zu den
umgebenden Wandungen verlaufende Nut 24, die von einem
Mittelteil 25 des Aufnahmekörpers 22 vier Spreizstreifen 26u, 26o, 26r und 26l abtrennt. Zwischen
den stirnseitigen Enden der vier Spreizstreifen 26u, 26o, 26r und 26l befinden
sich jeweils in den vier Eckbereichen 27 des Vorschubelements 7 schlitzförmige Einschnitte
E (3), deren Mittellinien M unter einem Winkel von
45° zu den
Kanten des Verschubelements 7 verlaufen. Die Einschnitte
E, deren in Vorschubrichtung 4 gemessene Tiefe der Tiefe der
Nut 24 entspricht, sorgen für eine Entkopplung der Spreitzstreifen 26 voneinander,
so dass letztere unabhängig
voneinander jeweils in Richtung auf die zugeordnete Wandung des
Einlegeschachts 6 bzw. des Trennmessers 11 (elastisch)
ausgelenkt werden können.
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In
dem von seiner Grundfläche
her quadratischen Druckteller 23 befindet sich an dessen
Mantel umlaufend eine im Querschnitt rechteckförmige Nut, in die ein gummielastisches Übertragungselement 28 in
Form einer in sich geschlossenen umlaufenden und als voller Rundquerschnitt
ausgeführten
Gummischnur eingelegt ist. Das Übertragungselement 28 kommt
mit seinem Außenmantel
nicht mit den Wandungen des Einlegeschachts 6 in Kontakt,
sondern lediglich mit vorderen freien Endabschnitten 29 der Spreizstreifen 26.
Wird von einem von dem Vorschubelement 7 auf die Schneideinrichtung
zu zu verschiebenden Gutsstrang eine Reaktionsdruckkraft 30 ausgeübt, so wirkt
diese aufgrund der Größe des Drucktellers 23,
der den Querschnitt des Einlegeschachts 6 bis auf einen
vergleichsweise geringen umlaufenden Spalt 31 vollständig ausfüllt, lediglich auf
den Druckteller 23 und zunächst nicht auf den Aufnahmekörper 22.
Die Reaktionsdruckkraft 30 führt aufgrund des gummielastischen Übertragungselements 28 zu
einer in Vorschubrichtung 4 stattfindenden Relativverschiebung
des Drucktellers 23 zu dem Aufnahmekörper 22. Da sich das Übertragungselement 28 innerhalb
der freien Endabschnitte 29 der Spreizstreifen 26 befindet,
bewirkt die Relativverschiebung in Vorschubrichtung 4 gleichzeitig
auch, dass Druckkräfte
senkrecht zur Vorschubrichtung 4, d. h. von der Mitte des
Aufnahmekörpers 22 aus
gesehen nach außen,
auf die Spreizstreifen 26 wirken. Diese werden daher tendenziell
nach außen
gedrückt,
d. h. aufgeweitet, bzw. – sofern
sie nicht schon an den zugeordneten Wandungen anliegen – dort mit
größerer Kraft
angepresst. Da die Vorderkanten der freien Endabschnitte 29 der
Spreizstreifen 26 als spitzwinklige Schaberkanten ausgebildet
sind, werden bei der auf die Schneideinrichtung zu gerichteten Bewegung
eventuell an den Wandungen des Einlegeschachts bzw. der Unterseite
des Trennmessers 11 anhaftenden Verunreinigungen abgeschabt. Außerdem kann
durch den hohen Anpressdruck der Spreizstreifen 26 an die
Wandungen kein neues Material des Schneidgutes in einen Spalt zwischen
dem Vorschubelement 7 und den Wandungen bzw. dem Trennmesser 11 eindringen.
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Der
Aufnahmekörper 22 des
Vorschubelements 7 weist ausgehend von seiner Rückseite
eine gestufte Tasche 32 auf, mit der er bei zurückgezogenem
Trennmesser 11 von oben her in den Einlegeschacht 6 einsetzbar
und dabei mit einer entsprechend angepasst gestalteten, aus Gründen der
besseren Übersicht
jedoch nicht dargestellten Kolbenstange des Vorschubzylinders in
formschlüssigen Kontakt
bringbar ist, so dass das Vorschubelement auch einer rückwärtsgerichteten
Bewegung der Kolbenstange folgt.
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Aus 4 ist
wiederum zu erkennen, dass der Druckteller 23 mit Hilfe
zweier Schrauben 33 mit dem Aufnahmekörper 22 verbunden
und somit gegen Herausfallen gesichert ist. Die versenkt in dem Druckteller 23 angeordneten
Schrauben 33 erlauben selbstverständlich die in Vorschubrichtung 4 gerichtete
Relativverschiebung zwischen dem Druckteller 23 und dem
Aufnahmekörper 22 des
Vorschubelements 7.
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Die
Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Rückförderkanals 40 ergibt
sich insbesondere aus der Schnittdarstellung in 3.
An einer Seitenwand 35 des Einlegeschachts 6 befindet
sich am oberen Ende ein Winkelteil 36, an dessen dem Schachtquerschnitt
zugewandter Vorderkante die Gegenschneide 13 ausgebildet
ist. Oberhalb des Winkelteils 36 befindet sich ein Aufsatzteil 37,
wobei eine Trennungsebene 38 zwischen dem Winkelteil 36 und
dem Aufsatzteil 37 innerhalb einer Schneidebene 39 des
Trennmessers 11 liegt.
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In
dem Aufsatzteil 37, das sich in Längsrichtung des Einlegeschachts 6 erstreckt
und (wie auch das Winkelteil 36) mit dessen Länge übereinstimmt, befinden
sich drei Rückförderkanäle 40.1, 40.2 und 40.3,
die in Vorschubrichtung 4, d. h. in Längsrichtung des Einlegeschachts 6,
hintereinander angeordnet sind. Im Querschnitt gemäß 3 sind
die Rückförderkanäle 40 rechtwinklig
ausgebildet. Ein Startquerschnitt 41 der Rückförderkanäle 40 befindet
sich in der Ebene einer oberen Nutwandung 42, hingegen befindet
sich ein Mündungsquerschnitt 42 der
Rückförderkanäle 40 innerhalb
einer Ebene, die durch eine Seitenwand 44 des Befülltrichters 10 gebildet wird.
Die Unterkante des Mündungsquerschnitts 43 liegt
ungefähr
in einer Ebene, wie sie durch die Oberseite 45 des Trennmessers 11 definiert
wird.
-
In
einer Schließstellung
des Trennmessers 11 befindet sich dessen Schneidkante 12 im
Querschnitt in einer hinteren unteren Ecke 46 einer Nut 47,
die zwischen dem Winkelteil 36 und dem Aufsatzteil 37 ausgebildet
ist. In diese Nut 47 dringt ein vorderer Randstreifen 48 des
Trennmessers ein, wenn das Trennmesser 11 seine Schließstellung
erreicht hat, und bewirkt auf diese Weise als eine Art Kolben ein "Pumpen" der abgelösten Schneidgutteile
in die Rückförderkanäle 40.
-
Aufgrund
einer Anschrägung 49,
die von der Schneide 12 des Trennmessers 11 ausgeht,
ist der Startquerschnitt 41 des Rückförderkanals 40 auch dann
noch offen, wenn die Schneide 12 in der im Querschnitt
hinteren Ecke 46 der Nut 47 anliegt. Dies bedeutet,
dass der Startquerschnitt 41 in keiner Stellung des Trennmessers 11 von
diesem verschlossen wird, so dass die Bewegung des Trennmessers 11 in die
Nut 47 hinein stets zu einer Druckerhöhung innerhalb des Rückförderkanals 40 führt und
daher ein Rückströmen des
vom Gutsstrang abgelösten
Materials in Pfeilrichtung, d. h. in einen innerhalb des Befülltrichters 10 befindlichen
Befüllbereich 50 hinein, bewirkt.
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In 6 ist
ein horizontaler Längsschnitt durch
das Aufsatzteil 37 dargestellt. Der Darstellung lässt sich
entnehmen, dass insgesamt drei voneinander getrennte und in Vorschubrichtung 4 hintereinander
angeordnete Rückförderkanäle 40.1, 40.2 und 40.3 vorliegen,
die jeweils durch eine stegförmige Stabilisierungsbrücke 51 voneinander
getrennt sind. Ohne die Stabilisierungsbrücken 51 wäre ein oberhalb
des Trennmessers 11 angeordnetes und sich über die
gesamte Länge
des Einlegeschachts 6 erstreckendes stabförmiges Element 52 zu
instabil und könnte
insbesondere auf das Trennmesser 11 von dem Einlegeschacht
auswirkende Druckkräfte
nicht zuverlässig
abstützen.
Alternativ und/oder ergänzend
zu der in 6 darge stellten horizontalen
Abstützung
des stabförmigen
Elements 52 ist auch eine vertikale Abstützung durch
dann entsprechend verlaufende Stabilisierungsbrücken möglich.
-
Da
die in 3 nicht dargestellten Stabilisierungsbrücken 51 in
Bezug auf den Startquerschnitt 41 des Rückförderkanals 40 ein
Stück nach
oben versetzt sind, kann das abgelöste Material des Lebensmittels
ohne Gefahr eines unerwünschten
Zerquetschens bzw. Zerreibens im Bereich der Stabilisierungsbrücken (51)
um diese herumgeführt
werden. Im Bereich oberhalb des stabförmigen Elements 52 sind
die Stabilisierungsbrücken 51 bei
der gezeigten Ausführungsform
ohnehin nicht vorhanden, so dass sich dort die drei Mündungsquerschnitte 43.1, 43.2 und 43.3 nahtlos
und ohne Unterteilung zu dem gesamten Mündungsquerschnitt 43 des
Gesamt-Rückförderkanals 40 ergänzen.
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Schneideinrichtung
- 3
- Gattermessereinrichtung
- 4
- Vorschubrichtung
- 5
- Abschneidemesser
- 6
- Einlegeschacht
- 7
- Vorschubelement
- 8
- Rückseite
- 9
- Oberseite
- 10
- Befülltrichter
- 11
- Trennmesser
- 12
- Schneide
- 13
- Gegenschneide
- 14
- Seitenwand
- 15
- Wandelement
- 16
- Achse
- 17
- Hydraulikzylinder
- 18
- Schneidkante
- 19
- Schneidebene
- 20
- Messeinrichtung
- 21
- Laserstrahl
- 22
- Aufnahmekörper
- 23
- Druckteller
- 24
- Nut
- 25
- Mittelteil
- 26
- Spreizstreifen
- 27
- Eckbereich
- 28
- Übertragungselement
- 29
- Endabschnitt
- 30
- Reaktionsdruckkraft
- 31
- Spalt
- 32
- Tasche
- 33
- Schraube
- E
- Einschnitt
- M
- Mittellinie
- 35
- Seitenwand
- 36
- Winkelteil
- 37
- Aufsatzteil
- 38
- Trennungsebene
- 39
- Schneidebene
- 40
- Rückförderkanal
- 41
- Startquerschnitt
- 42
- Obere
Nutwandung
- 43
- Mündungsquerschnitt
- 44
- Seitenwand
- 45
- Oberseite
- 46
- Ecke
- 47
- Nut
- 48
- Randstreifen
- 49
- Anschrägung
- 50
- Befüllbereich
- 51
- Stabilisierungsbrücke
- 52
- stabförmiges Element