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Die
Erfindung betrifft eine Zahnbürste mit einem aus einem
1. Kunststoff bestehenden Bürstenkopf, an dem ein Trägerkörper
aus einem gegenüber dem 1. Kunststoff verformungsweicheren
2. Kunststoff angeordnet ist, wobei zumindest auf dem Trägerkörper
ein Borstenbesatz in Form von Borstenbündeln und/oder Einzelborsten
angeordnet ist.
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Eine
aus Kunststoff bestehende Zahnbürste üblichen
Aufbaus besitzt einen plattenartigen Bürstenkopf, der auf
seiner Oberseite einen aus Borstenbündeln und/oder Einzelborsten
bestehenden Borstenbesatz trägt und üblicherweise
einstückig mit einer stielartigen Verlängerung
ausgebildet ist, die einen Handgriff bildet.
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Seit
langer Zeit ist es bekannt, dass es zur Reinigung der Zahnzwischenräume
sinnvoll ist, dass die Borsten bereits bei relativ geringen Andruckkräften
seitlich ausweichen, um dadurch eine Verletzung des insbesondere
im Bereich der Zahnzwischenräume sehr empfindlichen Zahnfleisches
zu vermeiden. Andererseits ist es für die Reinigung der
Zahnoberflächen vorteilhaft, wenn eine ausreichende Andruckkraft zwischen
den Borsten und der Zahnoberfläche erreicht werden kann.
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Um
diesen beiden Forderungen gerecht zu werden, ist es beispielsweise
aus der
EP 0 769 920 B1 bekannt,
den Bürstenkopf in mehrere in sich stabile Bürstenkopfsegmente
zu unterteilen, die jeweils Borstenbündel und/oder Einzelborsten
tragen und über Gelenkabschnitte miteinander verbunden
sind, so dass eine relative Verstellung zwischen den Bürstenkopfsegmenten
möglich ist. Eine derartige Zahnbürste hat sich
jedoch beim Gebrauch als relativ instabil erwiesen und es ist nur
einem erfahrenen Benutzer möglich, ausreichende Putzkräfte
mit einer derartigen Zahnbürste auf die zu reinigenden
Flächen aufzubringen.
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Bei
einer Zahnbürste gemäß der
DE 198 16 098 A1 ist versucht
worden, das Problem auf andere Weise zu lösen, indem ein
hinterer, dem Handgriff zugewandter Abschnitt des Bürstenkopfes
aus einem 1. relativ formstabilen Hartkunststoff besteht, an dem sich
am vorderen, dem Handgriff abgewandten spitzen Bereich ein Bürstenkopfabschnitt
aus einem gegenüber dem 1. Kunststoff verformungsweicheren
2. Kunststoff angeformt ist. In beiden Abschnitten sind Borstenbündel
und/oder Einzelborsten angebracht, so dass der Benutzer zur Reinigung
der Zahnzwischenräume vorzugsweise die Borsten des leicht verformbaren
weicheren Spitzenabschnitts und zur Reinigung der Zahnoberflächen
die Borsten des relativ verformungssteifen, hinteren Bürstenkopfabschnittes
verwenden soll. Dieser Wechsel zwischen dem Einsatz unterschiedlicher
Bürstenkopfabschnitte bei Gebrauch der Zahnbürste
ist jedoch für den Benutzer umständlich und teilweise
lästig.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zahnbürste der
genannten Art zu schaffen, mit der es sich in einfacher Weise sowohl
eine schonende Reinigung der Zahnzwischenräume als auch
eine effektive Reinigung der Zahnoberflächen erreichen lässt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Zahnbürste
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen,
dass in dem aus einem 1. Kunststoff bestehenden Bürstenkopf
zumindest eine in Umfangsrichtung vollständig geschlossene
Ausnehmung ausgebildet ist, in der ein Trägerkörper
aus einem gegenüber dem 1. Kunststoff verformungsweicheren
2. Kunststoff angeordnet ist. Zumindest auf dem Trägerkörper,
jedoch vorzugsweise sowohl auf dem Trägerkörper
als auch auf dem umgebenden Bürstenkopf ist ein Borstenbesatz
in Form von Borstenbündeln und/oder Einzelborsten angeordnet.
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Aufgrund
der unterschiedlichen Verformungssteifigkeit einerseits des Bürstenkopfes
und andererseits des die Ausnehmung des Bürstenkopfes ausfüllenden
Trägerkörpers unterliegen die Borstenbündel
und/oder Einzelborsten bei Gebrauch der Zahnbürste einem
unterschiedlichen Verformungsverhalten. Bei einer durch die Verformungssteifigkeit des
relativ verformungsweichen Trägerkörpers bestimmten
Andruckkraft verformt sich der Trägerkörper in
die dem Borstenbesatz abgewandte Richtung, wodurch die am Trägerkörper
befestigten Borstenbündel und/oder Einzelborsten zurückgezogen
werden und der weitere Putzvorgang bevorzugt mit den am relativ
verformungssteifen Bürstenkopf angebrachten Borstenbündeln
und Einzelborsten erfolgt, ohne dass die Zahnbürste zu
diesem Zweck vom Benutzer umgesetzt werden muss.
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Die
Verformungssteifigkeit oder -weichheit des Trägerkörpers
ergibt sich einerseits aus dem den Trägerkörper
bildenden 2. Kunststoffmaterial und dessen Materialeigenschaften.
Darüber hinaus bestimmt auch die Art und Geometrie der
Lagerung oder Anbringung des Trägerkörpers an
dem umgebenden Bürstenkopf die sich bei Gebrauch der Zahnbürste
einstellende Verformung.
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Die
in dem Bürstenkopf ausgebildete Ausnehmung ist in Umfangsrichtung
vollständig geschlossen, d. h. die Ausnehmung öffnet
zu keiner Seite des Bürstenkopfes und die Innenwandung
der Ausnehmung läuft vollständig um. Dabei ist
der Trägerkörper in Verbindungsabschnitten mit
der umgebenden Innenwandung der Ausnehmung verbunden. Wenn der Trägerkörper über
seinen gesamten Außenumfang mit der Innenwandung der Ausnehmung verbunden
ist, wird die Verformungssteifigkeit des Trägerkörpers
im wesentlichen durch dessen Materialeigenschaften bestimmt. In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass
die Verbindung zwischen dem Trägerkörper und der
umgebenden Innenwandung der Ausnehmung nur einen Teil des Außenumfangs
des Trägerkörpers umfasst. Je geringer die Verbindungsfläche
zwischen dem Trägerkörper und der Innenwandung
der Ausnehmung ist, desto größer ist die sich
bei Gebrauch der Zahnbürste einstellende Verformung des
Trägerkörpers.
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In
einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass der Trägerkörper nur auf einer Seite
seines Außenumfangs mit der umgebenden Innenwandung der
Ausnehmung verbunden ist. Der Trägerkörper besitzt
somit die Lagerung eines einseitig gehaltenen oder eingespannten
Bauteils, beispielsweise einer einseitig eingespannten Platte, die
sich bereits bei relativ geringen Querbelastungen insbesondere an
ihrem der Einspannung abgewandten Ende verformt.
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Alternativ
kann in einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung auch
vorgesehen sein, dass der Trägerkörper auf zwei
entgegengesetzten Seiten seines Außenumfangs mit der umgebenden
Innenwandung der Ausnehmung verbunden ist, was einem zweiseitig
eingespannten Bauteil bzw. Platte entspricht.
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Ein
gewünschtes Verformungsverhalten des Trägerkörpers
lässt sich insbesondere dann erreichen, wenn der Trägerkörper über
relativ kleine, genau definierte Flächen an der Innenwandung
der Ausnehmung angebracht ist. Dies ist beispielsweise dann gegeben,
wenn der Trägerkörper über Ver bindungsstege,
die parallel zur Verformungsrichtung, d. h. der Borstenlängsrichtung,
oder auch quer zur Verformungsrichtung verlaufen können,
mit der umgebenden Innenwandung der Ausnehmung verbunden ist.
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In
einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Trägerkörper stoffschlüssig
mit der Innenwandung der Ausnehmung verbunden ist. Dies ist dann
möglich, wenn der 1. Kunststoff des Bürstenkopfes
und der 2. Kunststoff des Trägerkörpers eine innige,
ausreichend zuverlässige Verbindung eingehen. Alternativ
oder zusätzlich dazu kann vorgesehen sein, dass der Trägerkörper formschlüssig
mit der Innenwandung der Ausnehmung verbunden ist. Zu diesem Zweck
können beispielsweise an der Innenwandung kopfartige Vorsprünge
ausgebildet sein, die von dem Material des Trägerkörpers
formschlüssig umgriffen werden. Alternativ ist es auch
möglich, in der Innenwandung der Ausnehmung Hinterschnitte
auszubilden, in die das Material des Trägerkörpers
in formschlüssiger Weise eingreift.
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In
einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass der Trägerkörper sich über
die gesamte Höhe der Ausnehmung erstreckt. Alternativ kann
sich der Trägerkörper auch nur über einen
Teilbereich der Höhe der Ausnehmung erstrecken, wobei in
diesem Fall vorzugsweise vorgesehen ist, dass der Trägerkörper
im oberen, dem Borstenbesatz zugewandten Bereich der Ausnehmung
angeordnet ist. In diesem Fall kann der Trägerkörper
innerhalb der Ausnehmung eine Verformung ausführen, ohne
auf der dem Borstenbesatz abgewandten Seite aus der Ausnehmung bzw.
dem Bürstenkopf hervorzutreten.
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Die
Ausnehmung kann als den Bürstenkopf vollständig
durchdringende Durchbrechung ausgebildet sein, so dass der Trägerkörper
bei Aufbringung großer Kräfte auf der dem Borstenbesatz
abgewandten Seite aus der Ausnehmung bzw. Durchbrechung hervortreten
kann. Alternativ ist es jedoch auch möglich, die Ausnehmung
auf ihrer dem Borstenbesatz abgewandten Seite zu verschließen.
Dies kann entweder durch Anordnung einer unterseitigen Deckelplatte
erfolgen, alternativ ist es jedoch auch möglich, die Ausnehmung
nicht als Durchbrechung, sondern nach Art eines Sackloches auszubilden.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf
dem Trägerkörper längere Borstenbündel
und/oder Einzelborsten als auf dem Bürstenkopf angeordnet
sind. Eine derartige Ausgestaltung hat den Vorteil, dass bei Gebrauch
der Zahnbürste und bei Aufbringung sehr geringer Putzkräfte im
wesentlichen nur die auf dem Trägerkörper angeordneten
längeren Borstenbündel und/oder Einzelborsten
mit den zu putzenden Flächen in Kontakt kommen. Wenn der
Benutzer der Zahnbürste eine größere
Andruckkraft aufbringt, verformt sich der Trägerkörper
in die dem Borstenbesatz abgewandte Richtung, wodurch die auf dem
Trägerkörper angeordneten Borstenbündel
und/oder Einzelborsten in den Borstenbesatz hineingedrückt
werden, so dass bei dem weiteren Gebrauch der Zahnbürste
auch die auf dem Bürstenkopf angeordneten Borstenbündel und/oder
Einzelborsten mit den zu reinigenden Oberflächen in Anlage
kommen.
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Zusätzlich
oder alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass auf dem Trägerkörper
Borstenbündel und/oder Einzelborsten unterschiedlicher
Länge angeordnet sind. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen,
dann in denjenigen Bereichen des Trägerkörpers,
die bei Gebrauch einer relativ großen Verformung unterliegen,
längere Borstenbündel als in denjenigen Bereichen
angeordnet sind, die einer nur geringen Verformung unterliegen.
Auf diese Weise lässt sich erreichen, dass auf einem verformten
Trägerkörper die Enden der auf dem Trägerkörper
gehaltenen Borstenbündel und/oder Einzelborsten im wesentlichen
auf einer Höhe bzw. in einer Fläche liegen.
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Bei
dem 1. Kunststoff des Bürstekopfes handelt es sich vorzugsweise
um einen relativ formstabilen harten Kunststoff und insbesondere
um einen teilkristallinen oder amorphen thermoplastischen Kunststoff,
beispielsweise um Polyprophylen (PP) oder Polyethylenterephthalat
(PET). Im Gegensatz dazu handelt es sich bei dem 2. Kunststoff des
Trägerkörpers um ein verformungsweiches Elastomer
und insbesondere um ein thermoplastisches Elastomer.
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Bei
der vorhergehenden Beschreibung war beispielhaft immer davon ausgegangen
worden, dass ein Trägerkörper in dem Bürstenkopf
angeordnet ist. Vorzugsweise sind jedoch in dem Bürstenkopf mehrere
Ausnehmungen gleicher oder unterschiedlicher Form ausgebildet, in
denen jeweils ein Trägerkörper genannten Aufbaus
aufgenommen ist.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung
ersichtlich. Es zeigen:
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1 eine
Aufsicht auf einen Bürstenkopf,
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2 den
Schnitt II-II in 1
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3 den
Bürstenkopf gemäß 2 mit verformten
Trägerkörpern,
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4 eine
alternative Ausgestaltung der Zahnbürste gemäß 2,
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5 den
Bürstenkopf gemäß 4 mit verformten
Trägerkörpern,
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6 eine
Abwandlung des Bürstenkopfes gemäß Figur
4 ohne Borstenbesatz,
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7 den
Bürstenkopf gemäß 6 mit verformten
Trägerkörpern,
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8 eine
Aufsicht auf eine alternative Ausgestaltung eines Bürstenkopfes,
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9 den
Schnitt IX-IX in 8,
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10 den
Schnitt X-X in 8,
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11 eine 10 entsprechende
Darstellung mit verformten Trägerkörpern,
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12 eine 10 entsprechende
Darstellung eines Bürstenkopfes mit unterer Abdeckplatte,
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13 eine 12 entsprechende
Darstellung mit verformten Trägerkörpern,
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14 eine
Aufsicht auf einen Bürstenkopf mit einer 1. alternativen
Anordnung der Trägerkörper,
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15 eine
Aufsicht auf einen Bürstenkopf mit einer 2. alternativen
Anordnung der Trägerkörper,
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16 eine
Aufsicht auf einen Bürstenkopf mit einer 3. alternativen
Anordnung der Trägerkörper,
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17 eine
Aufsicht auf einen Bürstenkopf mit einer formschlüssigen
Anbindung eines Trägerkörpers,
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18 den
Schnitt XVIII-XVIII in 17 und
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19 eine 18 entsprechende
Darstellung mit verformten Trägerkörpern.
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Die 1, 2 und 3 zeigen
ein 1. Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Zahnbürste 10,
von der lediglich ein Bürstenkopf 11 dargestellt
ist, an den sich an einen gemäß 1 rechtsseitigen
Verbindungsabschnitt 11a ein stielartiger Handgriff in üblicher
Weise anschließt.
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Der
Bürstenkopf 11 besteht aus einem 1. Kunststoff,
der relativ verformungssteif ist. In dem Bürstenkopf 11 sind
zwei Ausnehmungen 12 ausgebildet, die den Bürstenkopf 11 vollständig
durchdringen und über ihren Umfang vollständig
geschlossen sind, d. h. auf allen Seiten von dem Bürstenkopf 11 umgeben
sind. In jeder der Ausnehmungen 12 ist ein Trägerkörper 13 angeordnet,
der aus einem 2. Kunststoffmaterial besteht, das gegenüber
dem 1. Kunststoffmaterial des Bürstenkopfes 11 verformungsweicher
ist. Auf der Oberseite des Bürstenkopfes 11 ist sowohl
auf den Trägerkörpern 13 als auch auf
dem Bürstenkopf 11 ein Borstenbesatz 17 befestigt,
der aus Borstenbündeln 18 und/oder aus Einzelborsten gebildet
sein kann.
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Die
Trägerkörper 13 sind nicht über
ihren gesamten Umfang mit der umgebenden Innenwandung 14 der
zugeordneten Ausnehmung 12 verbunden, sondern die Verbindung
besteht nur in Verbindungsabschnitten 13a, die nur einen
Teil des Außenumfangs des jeweiligen Trägerkörpers 12 umfassen, während
in den verbleibenden Abschnitten des Außenumfangs des Trägerkörpers 13 zwischen
diesem und der Innenwandung 14 der Ausnehmung 12 ein Spalt 19 gebildet
ist.
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Im
vorderen, dem nicht dargestellten Handgriff abgewandten Abschnitt
des Bürstenkopfes 11 ist der dortige Trägerkörper 13 nur
an seinem hinteren, dem Handgriff zugewandten Ende über
einen Verbindungsabschnitt 13a mit der anliegenden Innenwandung 14 der
Ausnehmung 12 verbunden. Dies führt dazu, dass
der Trägerkörper 13 bei Aufbringung von Druckkräfte
auf die Spitzen des Borstenbesatzes nach Art einer einseitig eingespannten
Platte in die dem Borstenbesatz 17 abgewandte Richtung
ausweichen kann, wie es in 3 dargestellt
ist. Die auf dem zugeordneten Trägerkörper 13 angeordneten Borstenbündel 18 werden
dabei ebenfalls axial verlagert und in den Borstenbesatz 17 hineingezogen.
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Der
weitere, in 1 dargestellte Trägerkörper 13 ist
an seinem vorderen, zum Kopf weisenden Verbindungsabschnitt 13a und
auf seiner entgegengesetzten Seit an einem zum Handgriff weisenden Verbindungsabschnitt 13b stoffschlüssig
an die Innenwandung 14 der zugeordneten Ausnehmung 12 angeschlossen,
während er an seinen anderen Seiten von der Wandung 14 der
Ausnehmung 12 unter Bildung jeweils eines Spaltes 19 beabstandet
ist. Somit stellt der Trägerkörper 13 in
statischer Hinsicht eine auf entgegengesetzten Seiten gehaltene
Platte dar, die bei Aufbringung einer Druckkraft an den freien Enden
der Borstenbündel 18 zu einer Verformung des Trägerkörpers 13 nur
in dessen Mittelbereich in die dem Bortenbesatz 17 abgewandte
Richtung führt, wie es in 3 dargestellt
ist.
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Das
in den 4 und 5 dargestellte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem vorgenannten Ausführungsbeispiel
lediglich durch die Länge der Borstenbündel 18 des
Borstenbesatzes 17. Während in dem Ausführungsbeispiel
gemäß der 1 bis 3 alle
Borstenbündel 18 eine gleiche Länge aufweisen
und somit die auf den Trägerkörpern 13 angeordneten
Borstenbündel 18 bei Verformung der Trägerkörper 13 in
den Borstenbesatz 17 hineingezogen werden und somit um
ein geringeres Maß von der Oberseite des Borstenkopfes 11 hervorstehen
(siehe 3), ist bei der Ausführung gemäß den 4 und 5 vorgesehen,
dass die auf den Trägerkörpern 13 angeordneten
Borstenbündel eine größere axiale Länge
als die auf dem Borstenkopf 11 angeordneten Borstenbündel 18 aufweisen.
Darüber hinaus ist die Länge der auf den Träger körpern 13 angeordneten
Borstenbündel an das Verformungsverhalten der Trägerkörper 13 angepasst.
Bei dem gemäß 4 linken
Trägerkörper 13, der in statischer Hinsicht
eine einseitig gehaltene Platte darstellt, sind die Borstenbündel
an dem nahe dem Verbindungsabschnitt 13a liegenden Ende
kürzer als die Borstenbündel, die an dem freien,
dem Verbindungsabschnitt 13a abgewandten Ende liegen. Entsprechend
sind die Borstenbündel 18 bei dem anderen Trägerkörper 13,
der eine zweiseitig gehaltene Platte darstellt, nahe den Verbindungsabschnitten 13a und 13b kürzer
als in dessen mittlerem Bereich, in dem die größte
Verformung auftritt. Diese Ausgestaltung führt dazu, dass
alle Borstenbündel 18 bei Verformung der Trägerkörper 13 mit
ihren Enden um etwa das gleiche Maß von dem Bürstenkopf 11 hervorstehen,
wie es in 5 dargestellt ist.
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Bei
den beiden bisher dargestellten Ausführungsbeispielen waren
die Trägerkörper 13 in ihren Verbindungsabschnitten 13a bzw. 13b jeweils über die
gesamte Höhe der Ausnehmung 12 und somit des Bürstenkopfes 11 mit
der umgebenden Innenwandung 14 der Ausnehmung 12 verbunden.
Um die Verformungseigenschaften des Trägerkörpers 13 zu verändern,
kann vorgesehen sein, die Höhe der Verbindungsabschnitte 13a und 13b zu
reduzieren, wie es in den 6 und 7 dargestellt
ist. Dabei ist der gemäß 6 linke,
vordere Trägerkörper 13 nur im oberen
Drittel seiner Höhe stoffschlüssig mit der Innenwandung 14 der
Ausnehmung 12 verbunden, wobei unterhalb dieses Verbindungsabschnitts 13a ein
Spalt 15 zwischen dem Trägerkörper 13 und
der Innenwandung 14 gebildet ist, der die Verformung des
Trägerkörpers 13 zusätzlich
unterstützt, wie es in 7 dargestellt
ist.
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Entsprechend
ist der andere Trägerkörper 13, der auf
zwei entgegengesetzten Seiten über Verbindungsabschnitte 13a und 13b mit
der Innenwandung 14 der Ausnehmung 12 verbunden
ist, ebenfalls nur im oberen Drittel seiner Höhe an die
Innenwandung 14 angeschlossen, wobei unterhalb der Verbin dungsabschnitte
jeweils ein Spalt 15 verbleibt, der die Verformungssteifigkeit
des Trägerkörpers 13 herabsetzt und somit
zu einer größeren Verformung des Trägerkörpers 13 bei
Gebrauch der Zahnbürste führt.
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Obwohl
im dargestellten Ausführungsbeispiel die Verbindungsabschnitte 13a und 13b nur
im oberen Drittel der Höhe der Ausnehmung ausgebildet sind,
sind auch hiervon Abwandlungen möglich, insbesondere eine
Ausbildung der Verbindungsabschnitte in der oberen Hälfte
der Höhe der Ausnehmung, in den beiden oberen Dritteln
der Höhe der Ausnehmung oder nur im mittleren Drittel der
Ausnehmung.
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Die 8 bis 11 zeigen
eine weitere alternative Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Zahnbürste,
wobei die gegenüber den bisherigen Ausführungsbeispielen
gleichartigen Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
Während bei den bisherigen Ausführungsbeispielen
die Verbindungsabschnitte zwischen dem Trägerkörper 13 und der
umgebenden Innenwandung 14 der Ausnehmung 12 relativ
großflächige Bereiche waren, sind die Verbindungsabschnitte
bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 8 durch
schmale, lineare Verbindungsstege 13c gebildet.
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Bei
dem gemäß 8 linken
Trägerkörper 13 ist auf der dem Handgriff
zugewandten Seite jeweils in den Eckbereichen und dem Mittelbereich
ein sich in die Ausnehmung 12 hinein erstreckender Verbindungssteg 13c vorgesehen,
so dass der Trägerkörper 13 über
drei lineare, relativ dünne Verbindungsabschnitte am Bürstenkopf 11 gehalten
ist. Die Verbindungsstege 13c verlaufen parallel zur Längsrichtung
der Borstenbündel 18 und erstrecken sich beim
dargestellten Ausführungsbeispiel nur über die halbe
Höhe der Ausnehmung 12. Wie 10 zeigt, ist
auch die Dicke der Trägerkörper 13 deutlich
geringer als die Tiefe der Ausnehmung 12 und umfasst etwa
deren Hälfte, wobei der Trägerkörper 13 im oberen,
dem Borstenbesatz 17 zugewandten Bereich der Ausnehmung 12 angeschlossen
ist.
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Der
gemäß 8 mittlere Trägerkörper 13 ist
nur an den beiden seitlichen, an den Längskanten des Bürstenkopfes 11 liegenden
Enden über jeweils zwei eckseitige Verbindungsstege 13c angeschlossen
und liegt ebenfalls nur in der oberen Hälfte der Ausnehmung 12 (siehe 10).
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Der
gemäß 8 rechte Trägerkörper 13 unterscheidet
sich von dem linken Trägerkörper im wesentlichen
dadurch, dass die Verbindungsfläche nochmals wesentlich
reduziert ist, indem die Verbindungsstege 13c geringer
als die Höhe des Trägerkörpers 13 sind.
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Die
Anordnung der Trägerkörper 13 in der oberen
Hälfte der Ausnehmung 12 führt dazu,
dass die Trägerkörper 13 in ihrem verformten
Zustand, wie er in 11 dargestellt ist, innerhalb
der Ausnehmung 12 verbleiben und nicht oder nur um ein
geringes Maß auf der dem Borstenbesatz abgewandten Seite
aus der Ausnehmung 12 heraustreten.
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Die 12 und 13 entsprechen
den Darstellungen in 10 und 11 und
sind demgegenüber ergänzt, indem die Ausnehmungen 12 auf der
dem Borstenbesatz abgewandten Seite mit einer Deckelplatte 16 verschlossen
sind, die entweder einstückig mit dem Bürstenkopf 11 ausgebildet
oder nachträglich an diesem befestigt wird. Aufgrund der Deckelplatte 16 ist
zuverlässig vermieden, dass die Trägerkörper 13 in
ihrem verformten Zustand auf der dem Borstenbesatz 17 abgewandten
Seite aus der Ausnehmung 12 heraustreten.
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Die 14, 15 und 16 zeigen
mögliche Befestigungsgeometrien für einen Trägerkörper 13 an
der umgebenden Innenwandung 14 der Ausnehmung 12.
Der gemäß 14 mittlere
Trägerkörper 13 ist unter enger Passung
in die zugeordnete Ausnehmung 12 eingepasst und über
seinen gesamten Umfang an dieser befestigt. Somit ist in statischer Hinsicht
eine allseitig gehaltene Platte gegeben. Gemäß 15 ist
dieser Trägerkörper nur an seinen den Längsrändern
des Bürstenkopfes 11 zugewandten Seitenflächen
mit der Ausnehmung 12 verbunden, während auf den
beiden anderen Seiten jeweils ein Spalt 19 zwischen dem
Trägerkörper 13 und der Ausnehmung 12 gebildet
ist. In 16 ist der gleiche Trägerkörper
auch nur an den beiden entgegengesetzten, zu den Längsseiten
des Bürstenkopfes weisenden Enden 11 gehalten,
jedoch ist dort im Unterschied zu der Ausgestaltung gemäß 15 nunmehr nur
ein relativ dünner, zentraler Verbindungssteg 13c vorgesehen,
der es ermöglicht, dass der Trägerkörper 13 Verformungsbewegungen
in unterschiedlichen Richtungen ausführt.
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Der
gemäß 14 linke
Trägerkörper ist auf allen seinen Seitenflächen über
jeweils einen Verbindungssteg 13c mit der umgebenden Innenwand 14 der
Ausnehmung 12 verbunden. Bei der Ausgestaltung gemäß 15 ist
dieser Trägerkörper nur auf der dem Handgriff
zugewandten Seite mit der Ausnehmung 12 über einen
großflächigen Verbindungsabschnitt 13a verbunden,
während die anderen Seiten unter Bildung des Spaltes 19 von
der Ausnehmung beabstandet sind. Gemäß 16 ist
der linke Trägerkörper nur in zwei Eckbereichen über
jeweils einen langgestreckten Verbindungssteg 13c angeschlossen.
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Der
rechte Trägerkörper 13 gemäß 14 steht
lediglich auf seiner der Mitte des Bürstenkopfes 11 zugewandten
Seite über einen zentralen, sich senkrecht erstreckenden
Verbindungssteg 13c mit der Innenwandung 14 der
Ausnehmung 12 in Verbindung, so dass der Trägerkörper 13 relativ
große Verformungen ausführen kann. Der gleiche
Trägerkörper ist bei der Ausgestaltung gemäß 15 auf
seiner gesamten, der Mitte des Bürstenkopfes 11 zugewandten
Seite mit der Ausnehmung 12 verbunden. Die Ausgestaltung
dieses Trägerkörpers gemäß 16 unterscheidet
sich von der Ausgestal tung gemäß 14 im
wesentlichen dadurch, dass zusätzlich zu dem zentralen
Verbindungssteg 13c auf der der Mitte des Bürstenkopfes 11 zugewandten
Seite auch in den Eckbereichen jeweils ein Verbindungssteg 13c ausgebildet
ist, der jedoch auf den zu den Längsseiten des Bürstenkopfes 11 weisenden
Enden mit der Ausnehmung verbunden ist.
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Bei
den bisherigen Ausgestaltungen war immer davon ausgegangen worden,
dass das 2. Kunststoffmaterial des Trägerkörpers 13 sich
stoffschlüssig mit dem 1. Kunststoffmaterial des Bürstenkopfes 11 verbinden
lässt. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann eine
formschlüssige Verbindung zwischen dem Trägerkörper 13 und
dem Bürstenkopf 11 vorgesehen sein, wie sie in
den 17 bis 19 dargestellt ist.
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Gemäß 17 ist
auf der Innenseite der linken Ausnehmung 12 ein sogenannter
Pilzkopf 20 angeformt, der eine Hinterschneidung bildet.
Der Trägerkörper 13 hintergreift den
Pilzkopf 20, so dass der Trägerkörper 13 formschlüssig
an dem Bürstenkopf 11 gehalten ist. Über
die Anzahl, Positionierung und gegenseitige Ausrichtung der Pilzköpfe
kann das Verformungsverhalten des Trägerkörpers 13 in
gewünschter Weise festgelegt werden. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel ist lediglich ein einzelner Pilzkopf 20 vorgesehen,
so dass der Trägerkörper 13 relativ große
Verformungen ausführen kann.
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Während
bei dem oben beschriebenen linken Trägerkörper 13 gemäß 17 nur
eine punktuelle Lagerung über einen einzelnen Pilzkopf 20 gegeben
ist, ist bei dem rechten Trägerkörper 13 gemäß 17 ein
formschlüssiger Anschluss des Trägerkörpers 13 über
Profilleisten 21 vorgesehen. Auf der Innenwandung 14 der
Ausnehmung 12 ist auf entgegengesetzten Seiten jeweils
eine sich in Querrichtung des Bürstenkopfes 11 erstreckende
Profilleiste 21 angeformt, die an ihrem freien Ende einen
verbreiterten Flansch 22 trägt, der eine Hinterschneidung bildet.
Der Trägerkörper 13 umgreift die Flansche 22 der
Profilleisten 21 und ist somit formschlüssig mit diesen
verbunden. Dabei ist jedoch zwischen der Außenseite des
Trägerkörpers 13 und der Innenwandung 14 der
Ausnehmung 12 ein Spalt 19 gebildet, d. h. der
Trägerkörper 13 steht nur über
die Profilleisten 21 mit dem Bürstenkopf 11 in
Anlage. Dies ermöglicht relativ große Verformungen,
wie es in 19 dargestellt ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0769920
B1 [0004]
- - DE 19816098 A1 [0005]