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Die
Erfindung betrifft eine Antriebsbatteriebaugruppe eines Elektro-,
Brennstoffzellen- oder Hybridfahrzeugs, das zum Transport von Personen und/oder
Waren dient, mit mehreren nach außen durch jeweils eigene Zellengehäuse geschlossenen, vorgefertigten
und zu einem Zellenpaket zusammengefaßten Batteriezellen. Die Erfindung
ist bei Kraftfahrzeugen ebenso wie bei Lastkraftwagen oder anderen
Fahrzeugen angewendbar.
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Aufgrund
der geforderten CO2 Reduktion wird die Anzahl
der zumindest hilfsweise elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Zukunft
steigen. Als Energiequelle werden, wie es die vorliegende Erfindung bevorzugt
vorsieht, Hochleistungsbatterien mit NiMH oder Li-Ionen Batteriezellen
verwendet. Diese vorgefertigten Zellen werden zu einem Zellenpaket
zusammengefaßt
und in Reihe geschaltet, so daß sich
aus zahlreichen einzelnen Batteriezellen mit üblicherweise einer Spannung
von 3,6 V Hochleistungsbatterien, genauer gesagt Hochleistungsakkus,
von bis zu 360 V ergeben. Das Batteriepaket ist in einem stabilen Metallgehäuse untergebracht.
Aufgrund der enormen Baugröße von derartigen
Batteriebaugruppen müssen
diese an bislang noch nicht für
die Energiespeicherung angedachten Stellen im Fahrzeug untergebracht
werden, beispielsweise unterhalb der Fahrzeugkarosserie hinter der
Hinterachse. Die Stabilität des
Gehäuses
sowie die Positionierung der einzelnen Batteriezellen muß auch in
einem Crashfall sichergestellt werden, damit es zu keinen Kurzschlüssen oder
sogar Bränden
kommen kann. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, stabile Gehäuse zu verwenden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Antriebsbatteriebaugruppe zu schaffen,
die leichter im Fahrzeug untergebracht werden kann als bisherige
und deren Konzept es erlaubt, die Baugruppe an unterschiedliche
Umgebungsstörkonturen
anzupassen.
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Die
Erfindung sieht hierzu bei einer Baugruppe der eingangs genannten
Art ein die Baugruppe nach außen
abschließendes
Außengehäuse aus Kunststoff
vor. Kunststoff war bislang bei den verwendeten Fahrzeugantriebsbatteriebaugruppen
als Außengehäusematerial
nicht angedacht. Durch das Kunststoffgehäuse läßt sich jedoch die äußere Geometrie
des Gehäuses
an Störkonturen
und an die optimale Geometrie des Batteriepakets einfach anpassen.
Die Integration der Batteriezellen, deren Halterung, die Halterung
einer aktiven Kühlung
innerhalb des Außengehäuses und
die Kompensation der Batteriezellentoleranzen lassen sich mittels
eines Kunststoffaußengehäuses leichter
realisieren. Auch die Befestigung der elektrischen Leitungsführung oder Steuerung
sowie die Anbringungen von Elementen wie Befestigungsteile auf der
Außenseite
des Gehäuses
sind einfacher und leichter.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform sind
an das Außengehäuse innenseitig
Positioniervorsprünge
angeformt, die an den Batteriezellen angreifen und sie lagesichern.
Die vorzugsweise einstückige
Anformung der Positioniervorsprünge
sorgt für einen
sicheren und einfach realisierbaren Halt der einzelnen Batteriezellen
sowie für
eine sichere Beabstandung der Batteriezellen.
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Vorzugsweise
sind die Positioniervorsprünge dazu
geeignet und angeordnet, die Batteriezellen in allen Richtung, d.
h. in Längsrichtung
sowie in Querrichtung zu sichern.
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Üblicherweise
sind die Batteriezellen zylindrische, insbesondere quaderförmig oder
kreiszylindrische Körper.
Die Positioniervorsprünge
erstrecken sich in Zwischenräume
zwischen benachbarten Batteriezellen.
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Eine
besonders vorteilhafte Variante besteht darin, Abschnitte der Positioniervorsprünge mit
unterschiedlicher Elastizität
auszuführen.
Vorzugsweise ist der unmittelbar an den Batteriezellen angreifende
Abschnitt weicher und elastischer, so daß Toleranzen der Außenabmaße der Batteriezellen
aufgefangen werden können
und diese spielfrei und sicher gelagert sind.
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Zur
Realisierung der unterschiedlichen Elastizitäten können die Positioniervorsprünge Abschnitte unterschiedlichen
Kunststoffs aufweisen.
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Üblicherweise
besteht der sich zwischen benachbarten Batteriezellen erstreckende
Abschnitt der Positioniervorsprünge
aus einem elastischeren Kunststoff als ein angrenzender Abschnitt,
der als Träger
dient.
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Durch
ein Mehrkomponenten-Spritzgießen lassen
sich die Abschnitte aus unterschiedlichen Kunststoffen sehr leicht
herstellen.
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Die
Positioniervorsprünge
greifen insbesondere an den Stirnseiten der üblicherweise langgestreckten,
zylindrischen Körper
an sowie an den Rändern
der Umfangsseiten.
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Da
die Umfangsseiten normalerweise nicht zu stark in Kunststoff eingebettet
werden sollten, um einen Wärmeabtransport
der sich beim Laden und Entladen stark erwärmenden Batteriezellen zu erlauben,
ist vorgesehen, daß sich
die Positioniervorsprünge
in Längsrichtung
seitlich der zugeordneten Batteriezellen nur auf einer Teillänge erstrecken.
Diese entspricht vorzugsweise zwischen 2 und 20% der Gesamtlänge der
zugeordneten Batteriezellen.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform der
Erfindung ist die Batteriebaugruppe mit einer aktiven Kühlung in
Form eines Kühlkreislaufs
versehen. Das bedeutet, daß sich
wenigstens ein, ein Kühlfluid führendes
Rohr zum Abtransport von Wärmeenergie der
Batteriezellen durch das Außengehäuse erstreckt.
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Vorteilhaft
ist es, wenn auch das Rohr durch Positioniervorsprünge im Außengehäuse lagegesichert
ist, so daß die
Positioniervorsprünge
eine Doppelfunktion innehaben.
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Da
es ein erhebliches Bauvolumenproblem geben würde, wenn sich das Kühlfluid
führende
Rohr oder mehrere Rohre entlang jeder Batteriezelle erstrecken würden, ist
der Einsatz von einer oder mehreren Kühllamellen vorteilhaft. Dies
erstrecken sich von ihrem zugeordneten Rohr bzw. Rohrabschnitt zu einer
oder mehreren Batteriezellen, um sich flächig an deren Außenseite
anzulegen. Diese Positioniervorsprünge dienen in diesem Zusammenhang
auch der Lagesicherung der Lamellen, welche nur eine Dicke von 0,1
bis 2,5 mm, vorzugsweise 0,5 bis 1,5 mm haben.
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Ein
Positioniervorsprung kann an mehreren Lamellen angreifen, um diese
lagezusichern.
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Die
Batteriezellen lassen sich seitlich zwischen mehreren Positioniervorsprüngen klemmen oder
nur durch einen einzelnen Positioniervorsprung, der beispielsweise
die entsprechende Batteriezelle ringförmig zumindest teilweise umgibt.
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Eine
besonders einfache Ausgestaltung des Außengehäuses sieht vor, dieses aus
einem einseitig offenen Grundkörper
und einem den Grundkörper schließenden Deckel
auszubilden, wobei am Grundkörper
und/oder dem Deckel Positioniervorsprünge angeformt sind.
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Auch
Rippen zur Erhöhung
der Stabilität
des Außengehäuses lassen
sich durch Verwendung von Kunststoff leicht anformen.
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Elektrisches,
ebenso wie thermisches Isoliermaterial kann einfach in das Gehäuse integriert werden,
beispielsweise durch Einspritzen oder Schäumen zwischen Rippen.
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Als
Material für
das Außengehäuse ist
PP, PA, PPS oder PPA besonders geeignet.
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Die
Vorteile der Erfindung bestehen nicht nur in der leichteren Adaption
der Außenkontur
des Gehäuses
an den Bauraum, sondern natürlich
auch in einer Gewichtsreduzierung der gesamten Batteriebaugruppe.
Im Crashfall oder beim Vibrationstest werden die in das Gehäuse eingeleiteten
Kräfte gleichmäßig verteilt.
Aufgrund der separaten Befestigung der Batteriezellen und der separaten
Befestigung der Kühleinrichtung übersteht
die erfindungsgemäße Baugruppe
Crashtests. Ferner kann das Batteriegehäuse auch als Montagewerkzeug
für die
Zellen dienen, indem nämlich
die einzelnen Zellen direkt in das Gehäuse gesteckt werden. Anschließend können die
zusätzlichen
Einrichtungen wie Kühlrohre oder
Lamellen zwischen die bereits vorpositionierten Zellen automatisch
geschoben werden.
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Eine
besondere Problematik ergibt sich bei der Verwendung von sog. zeotropen
Kühlmitteln.
Das sind Gemische von unterschiedlichen Flüssigkeiten mit unterschiedlichen
Sättigungstemperaturen.
Während
des Siedens oder Verdampfens ändert
sich die Zusammensetzung der Flüssigkeit,
so daß sich
die Gesamtsättigungstemperatur
der verbleibenden Flüssigkeit
verändert.
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Die
vorliegende Erfindung sieht auch Möglichkeiten vor, zeotrope Kühlmittel
zur Kühlung
von Antriebsbatterien einzusetzen. Zuvor wurde ja bereits erläutert, daß alle Batteriezellen
möglichst
auf gleiche Temperatur gehalten werden müssen. Der Einsatz eines zeotropen
Kühlmittels
steht diesem Ziel entgegen, da das Kühlmittel auf dem Weg durch die
Batteriebaugruppe seine Sättigungstemperatur verändert und
damit eine zunehmend schlechtere Kühlwirkung hätte.
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Die
Erfindung sieht hierzu eine Antriebsbatteriebaugruppe vor, mit mehreren
nach außen
durch jeweils eigene Zellengehäuse
geschlossenen, zu einem Zellenpaket zusammengefaßten Batteriezellen und wenigstens
einem ein zeotropes Kühlmittel
führenden
Rohr zum Abtransport von Wärmeenergie
der Batteriezellen. Der innerhalb der Batteriebaugruppe liegende
Rohrabschnitt ist so ausgebildet, daß das Kühlmittel einem solchen Druckabfall
unterliegt, daß die
Sättigungstemperatur
des Kühlmittels
im Rohrabschnitt im wesentlichen konstant bleibt. Die Erfindung kompensiert
die an und für
sich auftretende Änderung
der Sättigungstemperatur
durch einen gezielten Druckabfall innerhalb des Rohrabschnittes.
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Leichte
Temperaturschwankungen um ± 1
K sind dabei tolerierbar und im Bereich der Fertigungsschwankungen.
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Der
im Rohrabschnitt vorgesehene Druckabfall liegt gemäß der bevorzugten
Ausführungsform zwischen
0,25 bis 0,75 bar.
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Möglichkeiten,
den Druckabfall zu erzielen, sind zum Beispiel eine Verengung, insbesondere kontinuierliche
Verengung des Rohrquerschnitts zum Auslaß hin mittels z. B. einer Durchmesserverringerung
oder einer Abflachung des Rohrs. Bei einer Serienschaltung von Rohrabschnitten
kann auch durch die Anzahl der Rohrabschnitte ein Druckabfall verwirklicht
werden.
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Eine
andere Lösung
der Erfindung zum Einsatz von zeotropen Kühlmitteln sieht mehrere zeotrope
Kühlmittel
führende
Rohrabschnitte vor, die innerhalb der Batterie in unmittelbarem
thermischen Kontakt stehen und gegenläufig durchströmt werden. Durch
dieses gegenläufig
Durchströmen
mitteln sich die in den Rohrabschnitten vorliegenden Temperaturen,
so daß insgesamt
eine gleichmäßige Kühlwirkung
erzielt wird.
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Die
Rohrabschnitte sollten vorzugsweise innerhalb der Batterie parallel
zueinander verlaufen und möglichst
nahe aneinander angeordnet sein.
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Eine
besonders gute Kompensation der Temperaturen ergibt sich dann, wenn
eine oder mehrere Lamellen von beiden Rohrabschnitten gemeinsam
ausgehen, da sich sozusagen in der Lamelle selbst die Temperatur
vergleichmäßigt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und aus den nachfolgenden Zeichnungen, auf die Bezug
genommen wird. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Abschnitts einer erfindungsgemäßen Antriebsbatteriebaugruppe,
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2 eine
vergrößerte Ansicht
des Bodenbereichs des Außengehäuses der
Baugruppe nach 1,
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3 eine
vergrößerte Ansicht
einer etwas modifizierten Baugruppe im Bodenbereich,
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4 eine
schematische Draufsicht auf die erfindungsgemäße Baugruppe bei abgenommenem Gehäusedeckel,
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5 eine
schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Baugruppe gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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6 eine
vergrößerte Ansicht
des mit X in 5 gekennzeichneten, mit unterbrochenen
Linien umrahmten Bereichs,
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7 bis 9 verschiedene
Detailansichten von Möglichkeiten,
die Lamellen im Gehäuse
zu positionieren,
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10 eine
schematische Draufsicht auf ein bei der Erfindung eingesetztes Zellenpaket
mit integrierter Kühlleitung,
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11 eine
schematische Draufsicht auf ein bei der Erfindung eingesetztes,
weiteres Batteriezellenpaket mit integrierter Kühleinrichtung,
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12 bis 16 weitere
Varianten von Batteriezellenpaketen in Draufsicht it integrierter Kühleinrichtung,
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17 eine
vergrößerte Detailansicht
einer Variante zur Koppelung von Lamellen mit dem zugeordneten,
Kühlfluid
führenden
Rohr,
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18 und 19 vergrößerte Detailansichten
zweier aufeinanderfolgender Herstellungsschritte zur Schaffung einer
weiteren Variante der Koppelung von Lamellen mit dem zugeordneten Rohr.
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20 eine
Detailansicht eines Kühlfluid führenden
Rohres mit angebrachten Lamellen,
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21 eine
schematische Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Antriebsbatteriebaugruppe,
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22 eine
Draufsicht auf die Batteriebaugruppe von 21 bei
abgenommenem Deckel,
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23 eine
schematische Draufsicht auf eine Kühleinrichtung, die bei der
erfindungsgemäßen Baugruppe
eingesetzt wird,
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24 bis 26 vergrößerte Ansichten
im Bereich der Kontaktierung der Lamellen mit den Batteriezellen
gemäß verschiedener
Ausführungsformen,
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27 eine
Draufsicht auf eine von einer Lamelle umschlossene Batteriezelle
gemäß einer
weiteren Variante,
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28 eine
schematische Seitenansicht einer Anlage zur Herstellung eines beschichteten
Bleches, aus dem bei der erfindungsgemäßen Baugruppe eingesetzte Lamellen
hergestellt werden,
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29 eine
Draufsicht auf die Anlage nach 28,
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30 eine
schematische Ansicht eines ein zeotropes Kühlmittel führenden Rohres im Bereich der
Baugruppe, wobei die Lamellen zur Vereinfachung weggelassen sind,
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31 eine
Schnittansicht durch die Baugruppe längs des Schnittes A-A in 30,
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32 eine
Schnittansicht durch die Baugruppe längs des Schnittes B-B in 30,
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33 eine
schematische Ansicht eines ein zeotropes Kühlmittel führenden Rohres im Bereich der
Batteriebaugruppe gemäß einer
weiteren Erfindungsvariante, wobei die Lamellen zur Vereinfachung
weggelassen sind, und
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34 eine
Querschnittsansicht durch die Baugruppe im Bereich des Rohres längs der
Schnittlinie C-C in 33.
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In 1 ist
eine Antriebsbatteriebaugruppe eines Elektro-, Brennstoffszellen- oder Hybridfahrzeugs
gezeigt, das mit einer aktiven Kühlung
versehen ist. Das Außengehäuse 10 besteht
aus einem einseitige offenen, behälterförmigen Grundkörper 12 und
einem den Grundkörper 12 schließenden Deckel,
die beide aus Kunststoff (PP, PA, PPS oder PPA) durch Spritzgießen gefertigt
sind. Im Außengehäuse 10 sind
zahlreiche Batteriezellen 16 untergebracht und in Reihe
geschaltet, so daß eine
Hochvolt-Batterie, genauer ein Hochvolt-Akku, geschaffen wird. Die
einzelnen Batteriezellen 16 sind NiMH oder Li-Ionen Batterien
und in sich geschlossene Einheiten, die nach außen durch ein eigenes Zellengehäuse 18 abgeschlossen
sind. Die Batteriezellen 16 werden entweder vor der Montage
in das Außengehäuse 10 zu
einem Paket zusammengefaßt
oder erst durch das Einsetzen in das Außengehäuse 10 zum Paket.
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Die
Batteriezellen 16 werden im Außengehäuse 10 dadurch positioniert,
daß das
Außengehäuse 10 innenseitig
Positioniervorsprünge 20 einstückig angeformt
hat, die vorzugsweise beim Spritzgießen hergestellt werden. Die
Zellen 16 haben eine zylindrische, insbesondere kreiszylindrische
Außengeometrie,
wobei die Positioniervorsprünge 20 in
Zwischenräume
zwischen benachbarten Batteriezellen 16 ragen, wie in den 1 bis 3 zu
sehen ist. Über
die Positioniervorsprünge,
die vorzugsweise hauptsächlich
am Boden 22 und am Deckel 14 angeformt sind, werden
die Batteriezellen 16 in allen Richtungen, in Richtung
der Längsachse
A der Batteriezellen 16 und in radialer Richtung exakt
positioniert. Hierzu greifen die Positioniervorsprünge 20 an
den Stirnseiten 24 der Batteriezellen 16 und an
den axialen Rändern
der Umfangsseiten 26 an. Die Angriffsfläche ist insgesamt sehr gering,
in Längsrichtung
erstrecken sich die Positioniervorsprünge 20 gerade einmal über 2 bis
20% der Gesamtlänge
der zugeordneten Batteriezelle 16 seitliche von dieser.
Die entsprechende Länge
L in Axialrichtung ist in den 2 und 3 dargestellt.
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Die
Batteriezellen 16 haben eine nicht zu vernachlässigende
Toleranz bezüglich
des Zellengehäuses 18.
Um sicherzustellen, daß die
Batteriezellen 16 lagefest und ohne Spiel im Außengehäuse 10 befestigt
sind, haben die Positioniervorsprünge 20 Abschnitte
unterschiedlicher Elastizität.
Dies ist beispielsweise in 2 gezeigt.
Ein erste Abschnitt 28 ragt bis unter die Stirnseite 24 und
besteht aus demselben wie der von außen sichtbare Teil des Außengehäuses 10.
Dieser erste Abschnitt 28 ist relativ hart und stabil und
hat eine Aufnahme für
einen in Querschnitt T-förmigen
zweiten Abschnitt 30 aus einem gummiartigen Kunststoff
geringer Elastizität,
der dann an den Stirnseiten 24 und den Umfangsseiten 26 der
Zellengehäuse 18 anliegt.
Dadurch, daß der zweite
Abschnitt 30 sehr weich ist, führt er zu einer vorgespannten,
Toleranzen ausgleichenden Lagerung der Batteriezellen 16.
Die Herstellung des Außengehäuses 10 mit
den Abschnitten 28, 30 unterschiedlicher Härte bzw.
unterschiedlicher Elastizität erfolgt
durch das sog. 2-Komponenten- Spritzgußverfahren.
Zum leichteren Einstecken der Batteriezellen 16 in einzelne
oder Einführen
zwischen mehrere Positioniervorsprüngen 20 weisen letztere
Einführschrägen auf,
die in 3 gut zu erkennen sind.
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In 5 ist
dargestellt, daß die
Positioniervorsprünge 20 teilweise
die Batteriezellen 16 an den Umfangsrändern komplett umgeben. Zumindest
jedoch sollte eine drei-Punkt-Lagerung an den Umfängen zur
seitlichen Sicherung vorgesehen sein. Der weichere, zweite Abschnitt 30 verläuft bei
der Variante in 5 geschlossen um die benachbarten
Batteriezellen 16 herum. Weitere Positioniervorsprünge 20 in
Form von Rippen oder sternförmigen
Leisten halten die Batteriezellen 16 seitlich von außen. Insbesondere
werden die äußeren Batteriezellen
an rippenförmigen
Positioniervorsprüngen 20 anliegen. Sternförmige Positioniervorsprünge ragen
in die Zwischenräume
zwischen benachbarten Batteriezellen, so daß ein Positioniervorsprung 20 zur
Halterung mehrere Batteriezellen 16 beiträgt. Diese
in 5 dargestellten Positioniervorsprünge in Rippen-
oder Sternform erstrecken sich zum Teil über den axialen Rand der Umfangsseiten 26 hinaus
bis in die mittleren Abschnitte der Umfangsseiten 26 oder
sogar vom Boden 22 aus bis nahe zum Deckel 14 oder,
umgekehrt, vom Boden des Deckels 14 bis nahe zum Grundkörper 12.
Bei übergroßen Batteriezellen 16 verformen
sich die Positionierabschnitte 20 und gegebenenfalls auch
die Zellengehäuse 18.
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In 3 ist
auch zu erkennen, daß Rippen 32 im
Bereich des Bodens 22 angeformt sind, die die Stabilität des Außengehäuses 10 erhöhen sollen. Zwischen
den Rippen 22, oder ganz allgemein, in bestimmten Abschnitten
des Außengehäuses 10 kann eine
thermische Isolationsschicht 34 angebracht sein, beispielsweise
durch 2-Komponenten-Spritzgießen
oder durch Schäumen.
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Wie
bereits zuvor erwähnt,
ist die erfindungsgemäße Batteriebaugruppe
mit einer aktiven Kühleinrichtung,
genauer einem Kühlkreislauf,
versehen. Die Kühleinrichtung
besteht aus einem oder mehreren Kühlfluid führenden Rohren 36,
die sich durch das Außengehäuse 10 erstrecken
und außerhalb
des Außengehäuses 10 beispielsweise
an einen Kühlmittel-
oder Kältemittelkreislauf
angeschlossen sind. Das Kühlfluid
kann ein Wasser/Glykolgemisch, R134a, CO2 oder
ein alternatives Kühlmittel
sein, welches in entsprechenden Phasenzuständen den Kühlkreislauf durchläuft. Das
oder die Rohre 36 laufen nicht geradlinig durch das Außengehäuse 10 hindurch,
sondern mäander-
oder im weitesten Sinne zinnenförmig.
Das bedeutet, daß das
Rohr 36 längs der
Zellenlängsachse
A verlaufende Abschnitte 38 (siehe 1) und quer
hierzu verlaufende Abschnitte 40 besitzt. Durch diesen
Verlauf soll die innerhalb des Außengehäuses 10 verlaufende
Rohrlänge
maximiert werden.
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Am
Rohr 36 sind zahlreiche dünne Lamellen 42 befestigt.
Die Lamellen 42, welche eine Wandstärke von lediglich 0,1 bis 2,5
mm, vorzugsweise 0,5 bis 1,5 mm haben und aus Aluminium, Kupfer
oder entsprechenden hochwärmeleitfähigen Materialien
bestehen, sind abschnittsweise der Außenform der Zellengehäuse 18 angepaßt und liegen
flächig
und über eine
Preßpassung
an den Umfangsseiten 26 an, sie schmiegen sich sozusagen
an diese an. Bei der Herstellung der Lamellen 42 wird darauf
geachtet, daß ihre
Lage und Geometrie auf Batteriezellen 16 mit an der Untergrenze
liegenden Außenabmaßen abgestimmt
ist. Dadurch ist sichergestellt, daß sich die Lamelle 42 immer
an die zugehörige
Batteriezelle 16 anpassen kann und flächig und vorgespannt an ihr anliegt,
wenn die Zelle 16 in den entsprechenden Aufnahmeraum, der
durch die Lamelle 42 oder die mehreren Lamellen 42 definiert
ist, geschoben wird. An einem Rohr 36 sind zahlreiche Lamellen 42 unmittelbar
angebracht, um eine gute Wärmeübertragung zu
gewährleisten.
Die Art der Anbringung der entsprechenden Lamelle 42 an
ihrem Rohrabschnitt erfolgt beispielsweise durch Kleben, Schweißen, Löten oder
eine mechanische Befestigung. In den 4 und 5 ist
zu erkenne, daß Lamellen 42 im
Bereich des Rohres 36 zu Halbschalen 46 umgeformt sind,
die an gegenüberliegenden
Seiten des Rohres 36 anliegen und diese wie eine Schelle
umschließen. Dadurch
lassen sich über
einfache Schraub- oder Nietverbindungen 48 die Lamellen 42 gegen
das Rohr 36 pressen.
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Die
Lamellen 42 kontaktieren wenigstens 40% der Außenumfangsfläche, d.
h. der Umfangsseiten 26 des Zellengehäuses 18, so daß der entsprechende
Anteil der Umfangsseite 26 des Zellengehäuses 18 von
einer oder mehreren Lamellen 42 abgedeckt ist, um über die
Lamellen 42 Wärme
aus den Batteriezellen 16 in Richtung der Rohre 36 abzutransportieren.
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Bei
den in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsformen
umfassen die einzelnen Lamellen 32 in Richtung Zellenlängsachse
A gesehen das Zellengehäuse 18 über mehr
als 180° des
Umfangs (siehe Winkel α)
so daß die
Lamellen 32 selbstklemmend am Zellengehäuse 18 angebracht
sind. Die zuvor erwähnten
Rippen und leistenförmigen
Positioniervorsprünge 20 liegen
zum Teil ebenfalls an den Lamellen 42 an und stützen diese
zusätzlich
(siehe 5). Es ist auch in den Figuren gut zu erkennen, daß die Batteriezellen 16 teilweise zwischen
mehreren, an entgegengesetzten Außenumfangsabschnitten des Zellengehäuses 18 angreifenden
Lamellen 42 geklemmt sind. Die Lamellen 42 erstrecken
sich mäanderförmig an
den Batteriezellen 16 entlang, um mehrere Batteriezellen 16 zu
kontaktieren.
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Die
Lamellenabschnitte benachbarter Batteriezellen 16 können sich
zwar berühren,
wie es zwischen den zwei unteren linken Batteriezellen 16 in 4 gezeigt
ist, bevorzugt ist jedoch ein geringer Spalt vorgesehen, über den
die Toleranzen im Außenumfang
der Zellengehäuse 18 aufgefangen
werden. Die hier dargestellten Lamellen 42 haben jeweils einen
W-förmigen,
nach außen
ausbauchenden Bereich, der von den Batteriezellen 16 beabstandet
ist (siehe 7 bis 9). Der
entsprechende Spalt trägt
das Bezugszeichen 50. Der W-förmige
Abschnitt bildet einen formschlüssigen
Halteabschnitt 52, in dessen außenseitige Vertiefung eine
Rippe 32 oder ein Positioniervorsprung 20 hineinragt. Über den
Spalt 50 wird die Flexibilität der Lamelle 42 beibehalten.
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In 8 ist
zu sehen, daß das
sternförmige Positionierelement 20 gleich
drei benachbarte Lamellenabschnitte über entsprechende Halteabschnitte 52 positioniert.
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Die
Halteabschnitte 52 müssen
sich auch nicht über
die gesamte axiale Länge
der Lamellen 42 erstrecken, sondern können nur einen kleinen Rand oder
Abschnitt der Lamellen 42 positionieren, wie dies anhand
des unteren Randes der Lamelle 42 in 9 gezeigt
ist.
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Die
Rohre 36 können
vollständig
außerhalb des
Zellenpakets angeordnet sein oder, falls zwischen den Batteriezellen 16 noch
genügend
Platz sein sollte, teilweise oder vollständig in den entsprechenden
Zwischenräumen
verlaufen. Bei der Ausführungsform
nach den 4 bis 6 ragen
die längs verlaufenden
Rohrabschnitte 38 teilweise in das Zellenpaket hinein,
das nach außen
hin durch die sogenannte Umhüllende
der Zellen definiert ist. In 5 wäre die Umhüllende sozusagen
eine Linie, die sich als Tangente an die Außenseiten der äußeren Batteriezellen 16 anlegt,
wie ein um das Batteriepaket gespannter Stoff.
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Nachdem
sich der längs
verlaufende Abschnitt 38 teilweise in das Zellenpaket erstreckt
und der quer verlaufende Abschnitt 40 nicht unterhalb der unteren
Stirnseite 24 oder oberhalb der oberen Stirnseite 24 der
Batteriezellen 16 verlaufen soll, sondern seitlich an dieser
vorbei, ist das ansonsten kreiszylindrisch im Querschnitt ausgeführte Rohr 36 im
quer verlaufenden Abschnitt 40 einseitig auf der der entsprechenden
Zelle 16 zugewandten Seite abgeflacht. Der abgeflachte oder
eingedrückte
Abschnitt trägt das
Bezugszeichen 51. Der quer verlaufende Abschnitt 40 liegt
somit außerhalb
der Umhüllenden, bleibt
von den Batteriezellen 16 beabstandet und baut seitlich
sehr klein auf. Damit wird der durch die teilweise in das Paket
hineinragenden Abschnitte 38 gewonnene Bauraum auch im
quer verlaufenden Abschnitt 40 nicht vergrößert.
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Die 10 und 11 zeigen,
daß Rohre 36 oder
Rohrabschnitte auch vollständig
innerhalb des Zellenpakets verlaufen können. Die durchgehenden Abschnitte
der jeweiligen Rohre 36 sollen verdeutlichen, daß es sich
um einen oberhalb der oberen Stirnseite 24 verlaufenden
Abschnitt 40 handeln soll, wogegen die mit unterbrochenen
Linien dargestellten Abschnitte 40 einen unterhalb der
unteren Stirnseite 24 verlaufenden Abschnitt 40 symbolisieren.
Die Rohre 36 selbst verlaufen z. B. parallel und beginnen
bei einem Einlaßkollektor 54 und
enden bei einem Auslaßkollektor 56.
Die an den Rohren 36, genauer gesagt an den längs verlaufenden
Abschnitten 38, angebrachten Lamellen 42 sind
mit dickeren Linien dargestellt. In den 10 und 11 sind
die Lamellen 42 wellenförmig
und erfassen eine Reihe von Batteriezellen 16 entweder
auf ihrer Außen-
oder auf ihrer Innenseite. Die Batteriezellen 16 werden
somit von gegenüberliegenden
Seiten aus gegriffen und insgesamt großflächig von den Lamellen 42 kontaktiert.
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Die 12 bis 16 offenbaren
unterschiedliche Ausbildungen der Lamellen 42 sowie unterschiedlich
dicke Zellenpakete. Die 12 und 15 zeigen
beispielsweise ein dreireihiges Zellenpaket mit zueinander versetzten
Reihen, die 13 und 14 ein
zweireihiges Zellenpaket mit einem außenseitigen Rohr gemäß 14 und
zwei außenseitigen
Rohren gemäß 13,
und 16 schließlich
ein vierreihiges Zellenpaket.
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In
den 17 bis 19 sind
verschiedene Ausführungsformen
dargestellt, wie die Lamellen 42 im Bereich der Anbindung
an das Rohr 36 ausgeführt sein
können.
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Gemäß 17 ist
eine Lamelle 42 in ihrem Mittelabschnitt im wesentlichen Ω-förmig umgeformt und umschließt das Rohr 36 um,
in Längsrichtung
gesehen, fast 270°.
Es ist ein Preßsitz
zwischen Lamelle 42 und Rohr 36 ausgebildet, der
auch für
eine gute Positionierung der Lamelle 42 am Rohr 36 sorgt.
Die Lamelle 42 kann vor ihrem Aufclipsen auf das Rohr bereits
entsprechend geformt sein oder um das Rohr 36 entsprechend
gecrimpt werden.
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Die 18 zeigt
eine Rohraufnahmenut im Mittelabschnitt der Lamelle 42 beim
Einführen
des Rohres 36.
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Um
einen Preßkontakt
zwischen dem Rohr 36 und der Lamelle 42 zu erreichen,
werden dann in einem zweiten Arbeitsschritt die seitlichen Lappen der
Rohraufnahmenut zueinander nach innen gepreßt, so daß das Rohr 36 formschlüssig über fast 270° gehalten
wird. Zusätzlich
zur Preßpassung kann
natürlich
auch ein Verlöten
oder Kleben angedacht sein, wobei in den Klebstoff vorzugsweise
wärmeleitende
Partikel wie Aluminium im Klebstoff integriert sein sollten.
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Die
Rohre 36 sind Metallrohre mit einer guten Wärmeleitfähigkeit
von mehr als 180 W/m/K und besitzen üblicherweise einen Außendurchmesser von
4 bis 10 mm, wobei die Wandstärke
0,3 bis 2 mm, abhängig
vom Kühlfluid,
beträgt.
Die Wandstärke
der Rohre 36 liegt bei einem Wasser-/Glycol-Gemisch und
bei R134a etwa 0,3 bis 1 mm, bei CO2 1 bis
2 mm. Die Innendurchmesser der Rohre betragen für das Wasser-/Glycol-Gemisch
und R134a 3 bis 6 mm, bei CO2 1,5 bis 4
mm. Ein Rohr 36 versorgt etwa 1 bis 10 Batteriezellen 16,
und eine Lamelle ist in etwa 1 bis 3 Batteriezellen 16 zugeordnet
und berührt
diese.
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In 20 ist
die bereits in 4 dargestellte Anbringung von
zwei Lamellen 42 an einem Rohrabschnitt mittels einer mechanischen
Befestigung 48 noch einmal größer dargestellt.
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Insgesamt
erlaubt die Ausführung
der Kühleinrichtung
einen modularen Aufbau für
unterschiedlich große
Batteriebaugruppen.
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Auch
die Positionierung der Rohre 36 selbst kann sehr einfach über entsprechende
Positioniervorsprünge 20 im
Außengehäuse 10 erfolgen.
Dies ist beispielsweise anhand des in 5 dargestellten rechten
Rohrabschnitts 36 leicht nachvollziehbar, der zwischen
einem Positioniervorsprung 20 und der Isolationsschicht 34 gehaltert
sitzt.
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Bei
der Ausführungsform
nach 21 sind die Batteriezellen 16 nicht nur
nebeneinander angeordnet und über
Kontaktleitungen 64 wie in 4 dargestellt,
in Serie geschaltet, sondern es sind zwei übereinanderstehende Pakete
von Batteriezellen zu einem Gesamtpaket zusammengefaßt. Die
Längsachsen
A der Batteriezellen 16 fluchten hier, so daß es gemeinsame,
miteinander fluchtende Zwischenräume
zwischen den Batteriezellen 16 gibt, die Platz für die Rohre 36 und
die Lamellen 32 bieten (siehe auch 22).
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In 23 ist
eine Kühleinrichtung,
wie sie beispielsweise komplett vormontiert sein kann, dargestellt.
Die längs
verlaufenden Abschnitte 38 tragen hier beispielsweise jeweils
zwei Lamellen 42, die an dem entsprechenden Abschnitt 38 befestigt
sind und die jeweils an einer Seite einer Dreierreihe von angrenzenden
Batteriezellen 16 anliegen.
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Die
Montage der Baugruppe wird im folgenden erläutert. Zuerst werden die Batteriezellen 16 einzeln
oder gruppenweise automatisch in den Grundkörper 12 gestellt und
zwischen Positioniervorsprünge 20 und
Rippen 32 positioniert. Parallel hierzu wird die Kühleinrichtung
montiert, und zwar in einem separaten Montagewerkzeug, wobei zuvor
die Lamellen 42 an den bereits gebogenen Rohren 36 befestigt
werden. In dem Montagewerkzeug werden die Lamellen um sog. Dummies,
die die Batteriezellen 16 simulieren, herumgebogen, wobei
die Dummies entsprechendes Untermaß besitzen, um die spätere Preßpassung
der Lamellen 42 sicherzustellen. Die Lamellen können dabei
in einem vorgeschalteten Roll- oder Stanzwerkzeug komplett vorgeformt sein,
so daß sie
in dem Montagewerkzeug nur entsprechend der Batterie-Rasterteilung
gehalten werden, oder die Umformung der Lamellen erfolgt teilweise
oder ganz in dem Montagewerkzeug. An den Dummies sind sich nach
unten konisch aufweitende Schürzen
vorgesehen. Diese Schürzen
nehmen das obere Ende der Batteriezellen auf, wenn sie von oben auf
das vormontierte Paket aus Grundkörper 12 und Batteriezellen 16 aufgesetzt
werden und zentrieren die Batteriezellen 16 exakt. Da die
Schürzen
breiter als die Batteriezellen 16 sind, läßt sich
unabhängig von
der Toleranz der Zellengehäuse 18 die
gesamte Kühleinrichtung
mit den geformten Lamellen 32 nach unten in den Grundkörper 12 einschieben
und dabei die Lamellen 42 auf die Zellen 16 stecken.
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Damit
sichergestellt wird, daß die
einzelnen Batteriezellen 16 beim Laden und Entladen alle
in etwa gleiche Temperatur haben und gleichmäßig gekühlt werden, werden die Batteriezellen 16 abhängig von
ihrer Entfernung zum zugeordneten Rohr 36 in unterschiedlichem
Ausmaß von
dem zugeordneten oder der zugeordneten Lamelle 42 kontaktiert.
Die näher
am Rohr 36 angeordneten Zellen 16 haben den Vorteil,
daß der
anliegende Lamellenabschnitt aufgrund der Nähe zum Rohr 36 kühler ist
als die vom Rohr 36 entfernteren Lamellenabschnitte. Über unterschiedlich
große
Kontaktflächen
soll ein gleichmäßiger Kühleffekt
für alle
Batteriezellen 16 erreicht werden, so daß deren
Temperaturen nur im Bereich von ± 2 bis 3 K schwanken.
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Über Ausnehmungen 58 in
denjenigen Lamellenabschnitten, die näher am Rohr 36 liegen (24), über Vertiefungen 60 zur
Bildung eines Luftspalts 62, welcher größer als 0,1 mm, vorzugsweise
größer als
0,5 mm sein sollte oder über
voneinander beabstandete Lamellen 42 (siehe 26)
lassen sich die unterschiedlichen Anlage- und damit Wärmeübertragungsflächen leicht
und einfach realisieren.
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In 27 ist
gezeigt, daß die
Vertiefung 60 auch längs
der Batterielängsachse
und nicht nur längs
des Batterieumfangs, wie in 25 gezeigt, verlaufen
kann. Die Vertiefung 60 kann auch nur lokal ausgeführt sein
und muß nicht über den
gesamten Umfang gehen.
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Normalerweise
sind sämtliche
Batteriezellen 16, die als fertige, vormontierte Einheit
zu einem Batteriepaket zusammengefaßt werden, von Hause aus mit
einer isolierenden Kunststoffhülle
umgeben. Diese Kunststoffhülle
wird durch Shrinken am metallenen Außengehäuse befestigt. Dieser Schritt
kostet natürlich
Zeit und führt
zu einer Verteuerung der Batteriezellen.
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In
den 28 und 29 ist
ein Verfahren dargestellt, das die Kosten für die einzelnen Batteriezellen 16 bei
einer erfindungsgemäßen Baugruppe verringert.
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Die
Batteriezellen 16 werden nämlich vorzugsweise nur mit
einem metallenen Außengehäuse 18 verbaut
und haben keine Isolierhülle
aus Kunststoff. Die elektrische Isolierung der Batteriezellen zueinander
erfolgt durch die Lamellen 42, die in dem Kontaktbereich
mit dem metallenen Zellengehäuse 18 mit
einer Isolierschicht, auch Isolation 70 genannt, überzogen
sind.
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Vorzugsweise
hat die Lamelle 42 auf beiden Seiten eine Isolierschicht 70,
wobei natürlich
auch gegebenenfalls eine einseitige Isolierschicht 70 ausreichend
sein kann.
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Für die Herstellung
des Blechs, aus dem Lamellen 42 herausgeschnitten werden,
wird das nach der Herstellung aufgerollte Blechcoil 72 abgewickelt. Bei
der Abwicklung werden gleichzeitig auf Rollen 74 aufgerollte
Kunststoffolien abgewickelt und partiell ein- oder beidseits auf
das Blech gewalzt. Es entsteht eine kaschierte Sandwich-Konstruktion.
Die Rollen 74 haben aber nicht die Breite des Blechs, so
daß ein nicht
isolierter Streifen 76 verbleibt. Die einzelnen Lamellen 42 werden
von dem entstehenden Sandwich-Streifen quer zur Abwickelrichtung
(siehe strichpunktierte Linie in 29) abgetrennt.
Am nicht isolierte Streifen 76 werden die entstehenden
Lamellen dann am Rohr 36 befestigt, wogegen der isolierte
Abschnitt 78 der Kontaktierung der Batteriezellen 16 und
deren Isolierung dient.
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In 30 ist
ein mäanderförmiger Abschnitt des
Rohres 36 gezeigt, der innerhalb der Batteriebaugruppe
angeordnet ist und der ein zeotropes Kühlmittel führt. Im Bereich des Einlasses
des Rohres 36 in die Batteriebaugruppe ist ein thermostatisches
Expansionsventil 80 angeordnet. Das Rohr 36 ist
nahe des Einlasses (siehe Schnitt A-A) in die Antriebsbaugruppe
mit einem größeren Querschnitt
versehen als im Bereich des Auslasses (siehe Schnitt B-B). Der Durchmesserunterschied
ist so gewählt, daß ein Druckabfall
im Kühlmittel
im Bereich des gezeigten Rohrabschnittes auftritt. Dieser Druckabfall ist
so groß,
daß die
Sättigungstemperatur
des Kühlmittels
im Rohrabschnitt im wesentlichen konstant bleibt.
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In 31 ist
das Rohr 38 zu sehen, welches von einer Lamelle 42 umgeben
ist. Mit unterbrochenen Linien ist der Rohrquerschnitt im Bereich
des Schnittes B-B dargestellt. Der Rohrquerschnitt kann bevorzugt
kontinuierlich abnehmen, um wirklich über die gesamte Länge des
in der Baugruppe wirksamen Rohrabschnitts die Sättigungstemperatur konstant
zu halten.
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Die
Durchmesserverringerung, die in 31 dargestellt
ist, kann schwer zu fertigen sein, deshalb ist als Alternativlösung gemäß 32 angedacht, den
Strömungsquerschnitt
des Rohres 38 durch Veränderung
des Rohres, z. B. durch Abflachen, zu verändern. Gerade über eine
solche Abflachung läßt sich
der Strömungsquerschnitt
besonders einfach kontinuierlich verringern.
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Durch
diese Konstruktion ist eine gleichmäßige Sättigungstemperatur über den
gesamten Rohrabschnitt erzielbar.
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Eine ähnliche
Wirkung ließe
sich durch Zwischenschaltung von Ventilen, z. B. weiteren thermostatischen
Expansionsventilen, erzielen.
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Bei
der Ausführungsform
nach 33 sind zwei Rohrabschnitte 82, 84 parallel,
mit geringem Abstand zueinander angeordnet und mäanderförmig geformt. Die Rohrabschnitte 82 (mit
durchgehender Linie dargestellt) und 84 (mit unterbrochenen
Linien symbolisiert) sind zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Abschnitte
eines einzigen Rohres 36. Am Einlaß, im Bereich des Ventils 80,
strömt
das zeotrope Kühlmittel
durch den Rohrabschnitt 82 entlang von Batteriezellen 16 bis
zu einem Umkehrpunkt 86 und von dort aus durch den Rohrabschnitt 84 parallel
und gegenläufig
zum Rohrabschnitt 82 bis zum Ausgang aus der Baugruppe.
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In 34 ist
dargestellt, daß die
beiden Rohrabschnitte 82, 84 in unmittelbarer
Nähe zueinander
angeordnet sind und damit thermisch in Kontakt stehen. Die beiden
Rohrabschnitte 82, 84 können sich auch berühren. Lamellen 42 umgeben
beide Rohrabschnitte 82, 84, so daß sich eine
gemittelte Temperatur der Lamellen im Bereich der Batteriezellen 16 ergibt,
obwohl die Sättigungstemperatur
des Kühlmittels
in den Rohrabschnitten 82, 84 unterschiedlich
ist.
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Bei
den Ausführungsformen
nach den 30 bis 34 sind
die Rohre 36 Teil eines Kühlmittelkreislaufes, der nur
abschnittsweise wiedergegeben ist.
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Anstatt
zweier Rohrabschnitte 82, 84 eines Rohres 36 können natürlich auch
zwei voneinander getrennte Rohre vorgesehen sein, die gegenläufig durchströmt werden.