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DE102007021241A1 - Verfahren zur Überwachung der Funktionsweise eines Kraftfahrzeugsystems - Google Patents

Verfahren zur Überwachung der Funktionsweise eines Kraftfahrzeugsystems Download PDF

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DE102007021241A1
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motor vehicle
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Frank Dr. Kimmich
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Bayerische Motoren Werke AG
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Bayerische Motoren Werke AG
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Abstract

Bei einem Verfahren zur Überwachung der Funktionsweise eines Kraftfahrzeugsystems mit mindestens einem Fehlerspeicher zur Dokumentation des Auftretens definierter Fehler werden die definierten Fehler in mindestens zwei Kategorien eingeteilt, wobei einer ersten Kategorie Fehler zugeordnet werden, die durch Plausibilisierungen schnell zu erkennen sind, aber nicht auf eine eindeutige Fehlerursache hindeuten, und einer zweiten Kategorie Fehler zugeordnet werden, die hinsichtlich ihrer Ursache und/oder Lokalisierung möglichst genau zu erkennen sind, und dass ein Fehler der ersten Kategorie nur dann im Fehlerspeicher dokumentiert wird, wenn nicht ein Fehler der zweiten Kategorie erkannt wurde oder wird, durch den der Fehler der erten Kategorie genauer bestimmbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Überwachung der Funktionsweise eines Kraftfahrzeugsystems nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein derartiges Verfahren ist seit Jahren beispielsweise in Form einer so genannten „On-Board-Diagnose (OBD) in modernen Fahrzeugen realisiert.
  • Hierzu verfügen die Kraftfahrzeuge über die Möglichkeit, aufgetretene Fehler zu erkennen und in Fehlerspeichern zu dokumentieren. Solche Kraftfahrzeuge enthalten typischerweise eine Vielzahl von Steuergeräten, die geeignet sind, definierte Fehler zu detektieren und zusammen mit Zusatzinformationen (z. B. Fehlerart, Fehlerpfad, Fahrzeugzustandsdaten, Häufigkeit des Auftretens) in einem Fehlerspeicher abzulegen.
  • Diese Fehlerdokumentation der Steuergeräte kann ausgelöst durch das Auftreten eines Fehlers an einen zentralen Diagnosespeicher übertragen werden. Alternativ kann die Fehlerdokumentation zunächst in einer dem Steuergerät zugeordneten Speichereinheit vorgehalten und erst bei Verbindung des Kraftfahrzeugs mit einem Diagnosesystem an dieses ausgegeben werden.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren eingangs genannter Art hinsichtlich einer besseren Fehlerortung weiterzubilden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind die Gegenstände der abhängigen Patentansprüche.
  • Der Erfindung liegen folgende Erkenntnisse zugrunde:
  • Die Eigendiagnose von Steuergeräten führt heutzutage oftmals zu mehrfachen oder nicht eindeutigen Fehlerspeichereinträgen, da unterschiedliche Diagnosen den Fehler im System gleichzeitig erkennen. Dies erschwert im Kundendienst oder Werk die Fehlerfindung und Fehlerbehebung, da es aufgrund der Einträge in den Fehlerspeichern schwierig ist, auf die genaue Fehlerursache zurückzuschließen.
  • Insbesondere die Durchführung elektrischer Diagnosen, die elektrische Defekte bzw. defekte Komponenten eindeutig erkennen können, wird hierbei oft durch so genannte Plausibilitätsdiagnosen unterdrückt, die als übergeordneter, schneller Abfangmechanismus dienen und meist die Fehler schneller erkennen, als die elektrischen Diagnosen. Dies führt dazu, dass in den Fehlerspeichern meist nur die Fehlerspeichereinträge der Plausibilisierungen zu finden sind, wie z. B. „Temperatur unplausibel", anstatt die der elektrischen Diagnosen, wie „Temperatursensor Kurzschluss nach Massd", die den Fehlerort (Lokalisierung) und die Fehlerursache eindeutig beschreiben und eine gezielte Fehlerbehebung im Service und Werk ermöglichen. Dieses Phänomen tritt gehäuft bei sicherheitsrelevanten Komponenten auf, wo Plausibilisierungen zur schnellen Erkennung von Abweichungen zur Normalfunktion dienen und für eine sichere Abschaltung der Komponente sorgen. Die elektrischen Diagnosen hingegen, die eine eindeutige Fehlerlokalisierung ermöglichen, benötigen meist eine längere Fehlererkennungszeit im Vergleich zu den Plausibilisierungen oder sind nicht in allen Betriebszuständen durchführbar. Dies führt entweder zu den mehrfachen Fehlerspeichereinträgen, d. h. sowohl die Plausibilisierungen als auch die elektrischen Diagnosen erkennen den Fehler, oder die elektrische Diagnose wird erst gar nicht durchgeführt.
  • Die vielen Fehlerspeichereinträge bzw. die nicht auf die Fehlerursache hindeutenden Fehlerspeichereinträge führen zu Irritationen bei der Reparatur und teilweise auch zu unnötigem Tausch von Komponenten auf Verdacht.
  • Die erfindungsgemäße Lösung des Problems stellt also beispielsweise ein 2-stufiges Fehlerspeicherkonzept dar, das als Ausführungsbeispiel der Erfindung im Folgenden näher beschrieben wird:
  • Stufe 1:
  • In Stufe 1 werden die meist schnellen Plausibilisierungen bzw. Funktionsdiagnosen durchgeführt, die für die schnelle Fehlererkennung (also die Erkennung der Fehler einer ersten Kategorie, die z. B. aufgrund ihrer Sicherheitsrelevanz möglichst schnell zu erkennen sind) und die Abschaltung der Komponente sorgen. Es erfolgt aber kein Fehlerspeichereintrag bis in einer Stufe 2 die Diagnosen zur Bestimmung der Fehlerursache (also die Erkennung der Fehler einer zweiten Kategorie, die hinsichtlich ihrer Ursache und/oder Lokalisierung möglichst genau zu erkennen sind), wie z. B. die elektrische Diagnose, durchgeführt wurden.
  • Stufe 2:
  • In Stufe 2 werden die Diagnosen zur Bestimmung der Fehlerursache bzw. der Fehler der zweiten Kategorie durchgeführt, die meist im Vergleich zu den Diagnosen aus Stufe 1 bzw. der Fehler der ersten Kategorie zeitintensiver sind. Erkennen die Diagnosen einen Fehler der zweiten Kategorie, wird dieser in den Fehlerspeicher eingetragen, und der potentielle Fehlerspeichereintrag der Plausibilisierung oder Funktionsdiagnose aus Stufe 1 bzw. der Fehler der ersten Kategorie wird verworfen. Kann, vorzugsweise innerhalb einer vorgegebenen Zeit, keine Fehlerursache bzw. kein Fehler der zweiten Kategorie bestimmt werden, wird der Fehlerspeichereintrag aus Stufe 1 bzw. der Fehler der ersten Kategorie eingetragen. Die vorgegebene Zeit kann abhängig von vorgegebenen Bedingungen variiert werden. Eine vorgegebene Bedingung kann die Fehlerart oder die Priorität des Fehlers der ersten Kategorie sein.
  • Erfindungsgemäß werden also einer ersten Kategorie Fehler zugeordnet, die durch Plausibilisierungen schnell zu erkennen sind, aber nicht auf eine eindeutige Fehlerursache insbesondere im Sinne einer ausgefallenen Komponente hindeuten. Einer zweiten Kategorie werden Fehler zugeordnet, die hinsichtlich ihrer Ursache und/oder Lokalisierung möglichst genau zu erkennen sind. Ein Fehler der ersten Kategorie wird nur dann im Fehlerspeicher dokumentiert, wenn nicht ein Fehler der zweiten Kategorie erkannt wurde oder wird, durch den der Fehler der ersten Kategorie genauer bestimmbar ist
  • Unter Plausibilisierungen werden beispielsweise Verfahren verstanden, durch die gegebenenfalls noch keine konkreten Ausfälle erkannt werden, sondern durch die nur eine Unplausibilität bezüglich des Informationsgehalts eines Signals für sich oder im Verhältnis zum Informationsgehalt eines anderen Signals festgestellt wird. Eine derartige Unplausibilität kann unter Umständen aufgrund verschiedener Fehlerursachen zustande kommen.
  • Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Fehler der ersten Kategorie, die insbesondere aufgrund ihrer Sicherheitsrelevanz möglichst schnell zu erkennen sind, auch Plausibilisierungen umfassen, die nicht zwangsweise zu einer Abschaltung eines Systems führen. Die Fehler der ersten Kategorie führen jedoch vorzugsweise zu einer Abschaltung des Systems (z. B. bei Fehlerarten mit höchster Priorität hinsichtlich der Sicherheitsrelevanz).
  • Somit wird gewährleistet, dass zum einen die Abschaltung der Komponente immer mit einem Fehlerspeichereintrag einhergeht. Zum anderen wird dafür gesorgt, dass die Fehlerursache erkannt werden kann, auch wenn eine Plausibilisierung oder Funktionsdiagnose schneller ist und eine System-Abschaltung auslöst.

Claims (4)

  1. Verfahren zur Überwachung der Funktionsweise eines Kraftfahrzeugsystems mit mindestens einem Fehlerspeicher zur Dokumentation des Auftretens definierter Fehler, dadurch gekennzeichnet, dass die definierten Fehler in mindestens zwei Kategorien eingeteilt werden, wobei einer ersten Kategorie Fehler zugeordnet werden, die durch Plausibilisierungen schnell zu erkennen sind, aber nicht auf eine eindeutige Fehlerursache hindeuten, und einer zweiten Kategorie Fehler zugeordnet werden, die hinsichtlich ihrer Ursache und/oder Lokalisierung möglichst genau zu erkennen sind, und dass ein Fehler der ersten Kategorie nur dann im Fehlerspeicher dokumentiert wird, wenn nicht ein Fehler der zweiten Kategorie erkannt wurde oder wird, durch den der Fehler der ersten Kategorie genauer bestimmbar ist.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehler der ersten Kategorie nur dann im Fehlerspeicher dokumentiert wird, wenn nicht spätestens nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit ab dem Auftreten des Fehlers der ersten Kategorie ein Fehler der zweiten Kategorie erkannt wurde oder wird, durch den der Fehler der ersten Kategorie genauer bestimmbar ist.
  3. Verfahren nach einem der vorangegangenen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebene Zeit abhängig von vorgegebenen Bedingungen variiert werden kann.
  4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine vorgegebene Bedingung die Fehlerart des Fehlers der ersten Kategorie ist.
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