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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reparatur eines beschädigten Fahrzeug-Trägers, insbesondere
eines Seitenschwellers. Aus Stabilitäts- und Steifigkeitsgründen werden
derartige Träger üblicherweise
als Mehrkammerprofile ausgestaltet, das heißt in Form mehrerer, hintereinander
angeordneter und zumeist unterschiedlich profilierter Wandlagen.
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Besonders
dann, wenn derartige Träger
aus Leichtmetall wie z. B. Aluminium gefertigt sind, ist die Reparatur
von Trägern
die durch einen Unfall beschädigt
worden sind, mit Schwierigkeiten verbunden. Ein aus der
DE 103 36 589 B3 bekanntes
Vorgehen besteht darin, den beschädigten Träger abschnittsweise zu ersetzen,
indem der beschädigte Abschnitt
ausgeschnitten und ein entsprechend zugeschnittener Ersatzabschnitt
unter Einsatz von Klemmstücken
fixiert wird. Ein Einsatz derartiger Klemmstücke ist jedoch, gerade bei
großen
Profilquerschnitten, problematisch.
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Die
DE 196 33 911 A1 schlägt ein Verfahren zur
Reparatur eines speziell gestalteten Schwellers vor. Dieser Schweller
umfasst dabei ein inneres sowie ein äußeres Profil, wobei das äußere Profil
abnehmbar vorgesehen ist. Zur Reparatur wird das bei einem Unfall
beschädigte äußere Profil
abgenommen und gegen ein unbeschädigtes
Ersatzprofil ausgetauscht. Für
dieses Verfahren sind jedoch speziell gestaltete Schweller notwendig.
Auch muss stets das gesamte äußere Profil
ersetzt werden und bei einem schweren Unfall, bei dem auch das innere
Profil beschädigt
wurde, ist das Verfahren nicht anwendbar.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein individuell angepasstes
Reparaturverfahren für
beliebig gestaltete Fahrzeug-Träger
vorzuschlagen.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch die Merkmale des Anspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte
Aus- und Weiterbildungen dieses Verfahrens.
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Das
erfindungsgemäße Reparaturverfahren umfasst
die Schritte
- – wandlagen-selektives Ausschneiden
eines beschädigten
Abschnitts des Fahrzeug-Trägers, zur Darstellung
eines Rest-Fahrzeug-Trägers;
- – ausschnittsabhängiges Zuschneiden
einer aktuellen Ersatz-Wandlage entsprechend der zuhinterst liegenden
ausgeschnittenen Wandlage, unter Vorsehen eines vorgebbaren Mindestüberdeckungsbereichs
mit dem Rest-Fahrzeug-Träger;
- – Einbringen
der zugeschnittenen, aktuellen Ersatz-Wandlage im Bereich der zuhinterst
liegenden ausgeschnittenen Wandlage des Rest-Fahrzeug-Trägers und
mechanisches Verbinden mit diesem im Mindestüberdeckungsbereich, zur Darstellung
eines neuen Rest-Fahrzeug-Trägers;
- – Wiederholung
des zweiten und dritten Schrittes bis die aktuelle Ersatz-Wandlage
als die zuvorderst liegende, ausgeschnittene Wandlage eingebracht
und verbunden ist und damit der neue Rest-Fahrzeug-Träger dem
unbeschädigten Fahrzeug-Träger entspricht.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
beruht dabei auf der Idee, die einzelnen Wandlagen des als Mehrkammerprofil
aufgebauten Fahrzeug-Trägers jeweils
einzeln zu ersetzen. Dazu finden Ersatz-Wandlagen Verwendung, welche
dieselbe Form, das heißt,
Profilierung, einer jeweiligen Wandlage aufweisen. Damit ergibt
sich eine individuelle Anpassung an die jeweilige Beschädigung,
indem vom beschädigten
Fahrzeug-Träger
nur soviel ausgeschnitten werden muss, wie beschädigt ist. Mit anderen Worten
wird für
jede Wandlage erneut geprüft, ob
diese beschädigt
ist, und ein entsprechender Abschnitt dieser Wandlage dann ausgeschnitten.
Die Prüfung
auf Beschädigung
erfolgt dabei automatisiert beispielsweise durch Einsatz von Bilderkennungsverfahren
oder Oberflächenmessungen.
Die solcher Art erhobenen Daten werden zum einen benutzt, um das
Ausmaß der
Beschädigung
zu bestimmen und damit die Größe des aus
dem Fahrzeug-Träger
auszuschneidenden, beschädigten
Abschnittes festzulegen. Zum anderen finden diese Daten Verwendung zur
Ansteuerung des Zuschneidens der aktuellen Ersatz-Wandlage, entsprechend
dem im ursprünglichen
Fahrzeug-Träger
ausgeschnitten Bereich. Dies erfolgt dabei ebenfalls automatisiert
durch Selektion einer aktuellen Ersatz-Wandlage, z. B. aus einer entsprechenden
Lagerhaltung, Transport zum Zuschneiden durch geeignete Förder- und
Transporteinrichtungen sowie Zuschneiden durch geeignete Roboter bzw.
Maschinen.
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Es
ergibt sich ein vollautomatisch ablaufendes Reparaturverfahren,
indem für
jede Wandlage zunächst
bestimmt wird, ob eine Beschädigung
vorliegt, und für
diesen Fall ein entsprechender Abschnitt aus dem Fahrzeug-Träger ausgeschnitten wird.
Wenn festgestellt wird, dass eine aktuelle Wandlage nicht beschädigt ist,
das heißt
nicht ersetzt werden muss, stellt die davor liegende Wandlage mithin
die zuhinterst liegende ausgeschnittene Wandlage dar. Diese ist
somit als erstes zu ersetzen. Es wird unter Verwendung der erhobenen
Daten eine Ersatz-Wandlage entsprechend des ausgeschnittenen Abschnitts
zugeschnitten. Diese zugeschnittene Ersatz-Wandlage wird nun anstelle
der ausgeschnittenen Wandlage in den Rest-Fahrzeug-Träger eingebracht.
Der Rest-Fahrzeug-Träger
ist dabei der Teil des ursprünglichen
Fahrzeug-Trägers,
der nach dem Ausschneiden aller beschädigten Wandlagen noch verbleibt
und mithin unbeschädigt
ist. Da beim Zuschnitt der Ersatz-Wandlage ein vorgebbarer Mindestüberdeckungsbereich
mit dem Rest-Fahrzeug-Träger
vorgesehen ist, überdeckt
die eingebrachte Ersatz-Wandlage den Rest-Fahrzeug-Träger zumindest
teilweise. In diesem Überdeckungsbereich
wird die Ersatz-Wandlage mit dem Rest-Fahrzeug-Träger mechanisch
verbunden. Damit ergibt sich ein neuer Rest-Fahrzeug-Träger, bestehend
aus dem alten Rest-Fahrzeug-Träger
mit dazugefügter Ersatz-Wandlage.
Nun wird die nächste
zugeschnittene Ersatz-Wandlage im Bereich vor der gerade dazugefügten Ersatz-Wandlage eingebracht.
Dieser Bereich der ausgeschnittenen Wandlage bildet ja nun die zuhinterst
liegende ausgeschnittene Wandlage. Auch diese nächste zugeschnittene Ersatz-Wandlage
weist wiederum einen Mindestüberdeckungsbereich
mit dem neuen Rest-Fahrzeug-Träger
auf, in dem beide mechanisch verbunden werden. Dies wird solange
wiederholt, bis alle Wandlagen des Fahrzeug-Trägers ersetzt worden sind, womit
die Ersatz-Wandlage dann die zu vorderst liegende ausgeschnittene
Wandlage repräsentiert.
Damit ist das Verfahren abgeschlossen und der Fahrzeug-Träger komplett
wiederhergestellt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist für
beliebig geformte Träger
bzw. Mehrkammerprofile einsetzbar. Benötigt werden lediglich Ersatz-Wandlagen,
die einer jeweiligen Wandlage des Mehrkammerprofils bzw. Trägers entsprechen.
Das Verfahren ist individuell auf eine jeweilige Beschädigung anpassbar,
indem nur soviel aus dem Träger
herausgeschnitten werden muss, wie auch beschädigt ist. Indem sämtliche
beschädigten
Wandlagen des Fahrzeug-Trägers
ersetzt werden, ergibt sich keine Schwächung des Fahrzeug-Trägers, das
heißt,
keine Verringerung der Stabilität.
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Eine
besonders einfache Gestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt sich
dann, wenn die Gestaltung der auszuschneidenden Wandlagen des beschädigten Fahrzeug-Trägers für alle Wandlagen
identisch ist. Dies bezieht sich natürlich nur auf die auszuschneidenden
Wandlagen und nicht auf die Mindestüberdeckungsbereiche. Mit anderen
Worten, die Ersatz-Wandlagen selbst können hierbei durchaus unterschiedlich
gestaltet sein, wobei die Unterschiede aber lediglich im Bereich
der Mindestüberdeckungsbereiche
liegen. Insbesondere können
dabei parallele Schnitte, welche jeweils orthogonal zu den Rändern des
Fahrzeug-Trägers
vorgesehen sind, Verwendung finden. Die sich damit ergebende Rechteckform
des Ausschnittes ermöglicht
eine besonders einfache Verarbeitung.
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Eine
sparsame Verwendung der für
die mechanischen Verbindungen notwendigen Mittel ergibt sich dann,
wenn verschiedene Ersatz-Wandlagen zumindest teilweise die gleichen
Mindestüberdeckungsbereiche
aufweisen. Dies ermöglicht
zudem eine Beschleunigung des erfindungsgemäßen Verfahrens, indem weniger
Verbindungsvorgänge
vorzunehmen sind. Dabei kann weiterhin ein Entfall des mechanischen
Verbindens einer aktuellen Ersatz-Wandlage mit dem Rest-Fahrzeug-Träger vorgesehen
sein. Beispielsweise können
zwei verschiedene Ersatz-Wandlagen nacheinander eingebracht werden
und erst dann im Mindestüberdeckungsbereich
mit dem Rest-Fahrzeug-Träger
mechanisch verbunden werden. Dabei kann eine der beiden Ersatz-Wandlagen
auch einen Mindestüberdeckungsbereich
mit dem Rest-Fahrzeug-Träger
aufweisen, der den Mindestüberdeckungsbereich
der anderen Ersatz-Wandlage mit dem Rest-Fahrzeug-Träger komplett überdeckt.
Dann führt
das Verbinden der einen Ersatz-Wandlage mit dem Rest-Fahrzeug-Träger gleichzeitig
auch zum Verbinden der anderen Ersatz-Wandlage mit dem Rest-Fahrzeug-Träger. Alternativ
oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, wenigstens zwei verschiedene Ersatz-Wandlagen
zuerst mechanisch miteinander zu verbinden und dann zusammen einzubringen
und mit dem Rest-Fahrzeug-Träger
im Mindestüberdeckungsbereich
mechanisch zu verbinden, zur Darstellung eines neuen Rest-Fahrzeug-Trägers.
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Die
Ersatz-Wandlagen sind insbesondere als Kantteile bzw. Formbleche
vorgesehen. Mit Vorteil wird vorgeschlagen, den Mindestüberdeckungsbereich
der Ersatz-Wandlage als Lasche vorzusehen, insbesondere als zwei
gegenüberliegende
Laschen, zur einfachen Befestigung des Ersatz-Wandlagers am Rest-Fahrzeug-Träger. Damit
ist ein insbesondere bei Leichtmetall komplizierter Schweißvorgang nicht
erforderlich. Zur einfachen Befestigung sind die Laschen dabei vorzugsweise
in ebenen Bereichen der Wandlagen vorgesehen. Durch die Vorgabe
der Mindestbereiche entsprechend der für die mechanische Verbindung
notwendigen Mittel ergibt sich damit eine einfache Automatisierbarkeit
des Verfahrens.
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Der
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt in seiner individuellen Anpassbarkeit an einem jeweiligen
Reparaturabschnitt. Es muss nur stets soviel Material des Fahrzeug-Trägers herausgeschnitten
werden, wie auch tatsächlich
beschädigt ist.
Andererseits muss durch die Aufteilung in die einzelnen Wandlagen
auch stets nur soviel ersetzt werden, wie nötig ist. Damit können beispielsweise
unbeschädigte
Wandlagen des Fahrzeug-Trägers
im Original verbleiben, das heißt
sie müssen
nicht durch Ersatz-Wandlagen
ersetzt werden.
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Die
Erfindung wird nun anhand einer Zeichnung näher dargestellt. Dabei zeigen
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1 zwei
Ausprägungen
des Rest-Fahrzeug-Trägers
während
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
und
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2 zwei
im erfindungsgemäßen Verfahren
verwendete, zugeschnittene Ersatz-Wandlagen.
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In 1 sind
zwei Ausprägungen
des Rest-Fahrzeug-Trägers
R während
des erfindungsgemäßen Verfahrens
dargestellt, 2 zeigt zwei im erfindungsgemäßen Verfahren
verwendete zugeschnittene Ersatz-Wandlagen 1 und 2 für diesen Rest-Fahrzeug-Träger R. Der
Rest-Fahrzeug-Träger R
ist das Ergebnis des wandlagen- selektiven
Ausschneidens des beschädigten
Abschnittes eines Fahrzeug-Trägers.
Vorliegend ist die Gestaltung der auszuschneidenden Wandlagen des
beschädigten Fahrzeug-Trägers für alle Wandlagen
identisch, nämlich
ausgeführt
in Form paralleler Schnitte, welche jeweils orthogonal zu den Rändern des
Fahrzeug-Trägers
vorgesehen sind. Jedoch sind die verwendeten Ersatz-Wandlagen 1 und 2 nicht
identisch, wobei die Unterschiede lediglich im Bereich der jeweiligen
Mindestüberdeckungsbereiche
vorhanden sind. Diese Mindestüberdeckungsbereiche
sind als Laschen ausgeführt,
wobei bei der Ersatz-Wandlage 1 insgesamt vier Laschen,
nämlich
zwei an jeder Seite Verwendung finden. Demgegenüber weist die Ersatz-Wandlage 2 nur
eine Lasche an jeder Seite auf, welche die gleiche Breite wie die
Ersatz-Wandlage selbst hat.
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Zu
beachten ist, dass das erfindungsgemäße Verfahren ein iteratives
Verfahren ist, das mit dem Rest-Fahrzeug-Träger R' startet. Der Rest-Fahrzeug-Träger R' ist dabei der Teil
des ursprünglichen Fahrzeug-Trägers, der
nach dem Ausschneiden aller beschädigten Wandlagen noch verbleibt
und mithin unbeschädigt
ist. Mit dem Einbringen der jeweiligen Ersatz-Wandlage ergibt sich
dann ein neuer Rest-Fahrzeug-Träger,
bestehend aus dem alten Rest-Fahrzeug-Träger mit dazugefügter Ersatz-Wandlage.
Mit anderen Worten ändert
sich der Rest-Fahrzeug-Träger
mit jedem Durchlauf des erfindungsgemäßen Verfahrens, und zwar jeweils
um die eingebrachte Ersatz-Wandlage. Mithin sind in 1 zwei
verschiedene Rest-Fahrzeug-Träger
R dargestellt. Der untere Teil der 1 zeigt
den Rest-Fahrzeug-Träger
nach der Beendigung des ersten Durchlaufs des erfindungsgemäßen Verfahrens,
bestehend aus dem Rest-Fahrzeug-Träger R' zum Start des erfindungsgemäßen Verfahrens
und der eingebrachten Ersatz-Wandlage 1. Mit diesem Rest-Fahrzeug-Träger wird
sodann der nächste
(zweite) Durchlauf des erfindungsgemäßen Verfahrens gestartet, der
zu einem weitern Rest Fahrzeug-Träger R führt, welcher im oberen Teil
der 1 dargestellt ist. Dieser Rest-Fahrzeug-Träger R, der
nach der Beendigung des zweiten Durchlaufs des erfindungsgemäßen Verfahrens
vorliegt, besteht aus dem Rest-Fahrzeug-Träger R' (vom Start des erfindungsgemäßen Verfahrens),
der eingebrachten Ersatz-Wandlage 1 sowie der eingebrachten
Ersatz-Wandlage 2.
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Die
eingebrachten Ersatz-Wandlagen 1, 2 werden im
Mindestüberdeckungsbereich
mit dem Rest-Fahrzeug-Träger
R' mechanisch verbunden. Dazu
werden beispielsweise Hohlnieten oder Schrauben verwendet. Wie in 1 zu
erkennen, weist die Ersatz-Wandlage 1 zumindest
teilweise den gleichen Mindestüberdeckungsbereich
mit dem Rest-Fahrzeug-Träger R' auf wie die Ersatz-Wandlage 2,
nämlich
den gesamten Mindestüberdeckungsbereich
der Ersatz-Wandlage 1, in Form der vier Laschen. Mithin
ist nach dem Einzubringen der Ersatz-Wandlage 1 und der
Ersatz-Wandlage 2 lediglich ein Verbinden der Ersatz-Wandlage 2 mit
dem Rest-Fahrzeug-Träger
R' nötig. Damit
ist dann, da der Mindestüberdeckungsbereich
der Ersatz-Wandlage 1 in Form der vier Laschen auch von
der Ersatz-Wandlage 2 umfasst ist, auch die Ersatz-Wandlage 2 gleichzeitig
mit dem Rest-Fahrzeug-Träger
R' verbunden.