-
Die
Erfindung betrifft ein Rohrformstück für Infusionsgeräte
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
-
Ein
solches Rohrformstück ist aus der europäischen
Offenlegungsschrift
EP
0 314 856 A1 bekannt. Bei dem dort als Y-Rohrformstück
bezeichneten Teil ist der Zuspritzkanal mit einem Injektionspfropfen
verschlossen, der aus einem elastischen Material, wie z. B. Latex
oder dgl., besteht. Dieser Injektionspfropfen verschließt
den Zuspritzkanal dichtend und kann zum Zugeben eines Medikamentes mit
einer Injektionsnadel durchstochen werden. Mit Hilfe dieser Injektionsnadel
wird dann ein Zugang zum Zuspritzkanal geschaffen.
-
Um
die Ausbildung eines Totraumes (einer Sackgasse) zu vermeiden ist
der Einlaufkanal über einen Umlenkkanal mit dem dem Injektionspfropfen zugewandten
Ende des Zuspritzkanals verbunden, und der Zuspritzkanal mündet
unmittelbar in den Auslaufkanal. So wird bei einer Zuschaltung eines
Injektionslaufes gleichermaßen der gesamte Strömungskanal,
bestehend aus Einlaufkanal, Umlenkkanal, Zuspritzkanal und Ab laufkanal
durchströmt. Weder können sich so gefährliche
Lufteinschlüsse in einen Totraum absetzen noch besteht
die Gefahr einer Keimentwicklung in einem stehenden, nicht durchströmten
Kanalabschnitt. Schließlich wird bei einer Zuspritzung
eines Medikamentes dieses vollständig in den Fluidstrom
eingegeben, ohne dass die Gefahr besteht, dass nicht kalkulierbare
Anteile des Medikamentes in einem Totraum verbleiben und nicht mit
der Infusionslösung dem Patienten zugeführt werden.
-
Das
in der genannten Schrift beschriebene Rohrformstück hat
sich im praktischen Einsatz sehr gut bewährt, ist jedoch
noch verbesserungswürdig. So ist der Injektionspfropfen
nur mit einer Injektionsnadel zu durchstechen, wobei solche Nadeln
sowohl für den Patienten als auch für Klinikpersonal
stets die Gefahr von Verletzungen nach sich ziehen. Solche Verletzungen
sind insbesondere dann hoch riskant, wenn die Nadeln mit Erregern
oder in einer hohen Dosis toxischer Medikamente verunreinigt sind.
-
Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, das aus der
EP 0 314 856 A1 bekannte
Rohrformstück dahingehend weiterzuentwickeln, dass der
oben genannte Nachteil beseitigt werden kann.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Rohrformstück mit den Merkmalen des Patentanspruches
1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen
2 bis 9 gekennzeichnet.
-
Erfindungsgemäß wird
bei einem Rohrformstück mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruches 1 als Dichtelement ein solches vorgesehen, welches
ein Ventilelement aufweist mit einem in einer Grundstellung dichtend
schließenden Verschlusselement.
-
Ein
solches Ventilelement als Dichtelement hat folgenden Vorteil und
technische Wirkung:
Es kann durch das Ventilelement die Austrittsöffnung eines
nadelfreien Injektionsinstrumentes in den Zuspritzport eingebracht
werden, z. B. die stumpfe Spitze einer nadelfreien Injektionskanüle.
Dies ermöglicht ein nadelfreies Bedienen des Zuspritzkanals, was
aufgrund der im Zusammenhang mit Nadel behafteten Zuspritzinstrumenten
auftretenden, oben geschilderten Nachteilen eine erhebliche Verbesserung
darstellt. Insbesondere gehen die Arbeitsschutz- und sonstigen Vorgaben
vermehrt dahin, dass ein weitgehend nadelfreies Arbeiten im medizinischen
Bereich verlangt und vorgeschrieben wird. Diesem Anspruch wird das
erfindungsgemäße Rohrformstück gerecht.
-
In
einer einfachen Variante ist das Ventilelement eine Membran, welche
in einer Grundstellung dichtend abschließt. Diese Membran
kann z. B. eine geschlitzte Membran sein mit einem unter Vorspannung
stehenden und in der Grundstellung dichtend abschließenden
Schlitz als Verschlusselement.
-
In
einer möglichen, vorteilhaften Weiterbildung weist das
erfindungsgemäße Rohrformstück an der
Anschlussseite des Zuspritzkanals Verbindungsmittel zum Verbinden
mit einem Zuspritzinstrument auf, wobei diese Verbindungsmittel
vorzugsweise passend für standardisierte Verbindungsgeometrien, z.
B. Luer-Lock, ausgelegt sind. Auf diese Weise kann ein nadelfreies
Zuspritzinstrument mit der Anschlussseite des Zuspritzkanals fest
verbunden werden, was das Handling insgesamt erleichtert und insbesondere
eine exakte Dosierung eines zuzuspritzenden Medikamentes vereinfacht.
-
Eine
einfache und effektive Führung der Fluidströmung
in den Kanälen ergibt sich, wenn man das Rohrformstück
in der in Anspruch 4 genannten bevorzugten Ausgestaltung ausbildet.
Mit der dort genannten Variante, dass der Umlenkkanal parallel zu dem
Zuspritzkanal verläuft mit entgegen gesetzter Fluidführung
kann eine besonders kompakte Bauweise des Rohrformstückes
erreicht werden.
-
Eine
wie in Anspruch 5 ausgeführte Ausgestaltung des Dichtelementes
hat den Vorteil, dass sie bei einfacher Herstellungsmöglichkeit
des Dichtelementes selbst einfach und sicher montiert werden kann
und insbesondere eine gute und zuverlässige Abdichtung
des Zuspritzkanals an seiner Anschlussseite erlaubt. Besonders,
wenn der Dichtstopfen insgesamt aus einem elastischen Material besteht,
kann dieser so ausgebildet werden, dass eine Abdichtung zu den Gehäuseteilen
erreicht wird.
-
Eine
bevorzugte Weiterbildung der Ausgestaltungsvariante mit dem wie
soeben beschriebenen Dichtstopfen ist in Anspruch 6 angegeben. Dadurch, dass
der Umlenkkanal durch die Seitenwand des Dichtstopfens hindurchgeführt
ist und nahe dem Ventilelement in den Hohlraum mündet,
wird sichergestellt, dass der Zuspritzkanal durch den aus dem Einlaufkanal über
den Umlenkkanal in ersteren umgelenkten Fluidstrom im wesentlichen über
seine gesamte Länge gespült wird, so dass kein
Totraum mehr verbleibt.
-
Alternativ
kann bei einer Ausgestaltung des Rohrformstückes gemäß Anspruch
5 vorgesehen sein, dass es ein mit einer Wand des Rohrformstückes
einseitig fest verbundenes stegartiges Zwischenwandelement aufweist,
welches sich mit einem freien Ende bis in den Hohlraum des Dichtstopfens hinein
erstreckt zur Trennung von einerseits des Zwischenwandelementes
gelegenem Umlenkkanal und andererseits des Zwischenwandelementes
gelegenen Zuspritzkanal (Anspruch 7). Diese Ausgestaltung erlaubt
es bei einfacher herstellungstechnischer Umsetzbar keit, den Übergang
zwischen Umlenkkanal und Zuspritzkanal maximal weit an den Zuspritzport
heranzuführen und so einen möglichen Totraum besonders
zuverlässig zu umgehen.
-
Bei
der letztgenannten Lösung kann das Rohrformstück
so gebildet sein, dass in einem Abschnitt, in dem das stegartige
Zwischenwandelement mit seinem freien Ende innerhalb des Hohlraumes
in dem Dichtstopfen liegt, ein Spalt zwischen der Wand des Rohrformstückes
und dem stegartigen Zwischenwandelement belassen ist, in dem der
Dichtstopfen mit einem Teil seiner den Hohlraum umschließenden
Wandung sitzt und das stegartige Zwischenwandelement dichtend umfasst
(Anspruch 8). Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass in einem Abschnitt,
in dem das stegartige Zwischenwandelement mit seinem freien Ende
innerhalb des Hohlraumes in dem Dichtstopfen liegt, der Dichtstopfen
in seiner den Hohlraum seitlich umgebenden Wandung schlitzartige Öffnungen
aufweist, die dichtend über dem stegartigen Zwischenwandelement
sitzen, wobei zur sicheren Trennung zwischen Umlenkkanal und Zuspritzkanal
der Stopfen mit seinem dichtend auf dem Zwischenwandelement sitzenden
Schlitz bis in einen Bereich hineinragen muss, in dem das Zwischenwandelement
fluiddicht an der Wandung des Rohrformstückes anliegt bzw.
mit dieser fest verbunden ist. (Anspruch 9). Wichtig ist hier also,
dass zwischen der Wandung des Dichtstopfens und dem stegartigen
Zwischenwandelement eine sichere Abdichtung geschaffen wird, um
einen verfrühten Übertritt des Infusionsfluids
aus dem Umlenkkanal in den Zuspritzkanal zu vermeiden.
-
Die
in den Ansprüchen 7 bis 9 gekennzeichnete Lösung
ist auch in einer Anwendung für klassische mit nadelführenden
Zuspritzinstrumenten zu bediendende Rohrformstücke denkbar,
und kann auch dort eine erfinderische Verbesserung erbringen.
-
Insbesondere
in einer bevorzugten Ausgestaltung, wie sie in Anspruch 10 genannt
ist, wird eine kontinuierliche Durchspülung des Zuspritzkanals
von seinem äußersten, der Anschlussseite zugewandten Ende
her bis in den Ablaufkanal gewährleistet. Dadurch nämlich,
dass der Umlenkkanal in einem solchen Winkel in den Zuspritzkanal
mündet, dass der Fluidstrom zunächst in Richtung
des Ventilelementes geleitet wird, wird der zwischen der Mündung
des Umlenkkanals in den Zuspritzkanal und dem Ventilelement liegende
Abschnitt gleichermaßen zwangsgespült, so dass
sich auch hier keine Toträume oder stehenden Fluidsäulen
ausbilden können.
-
Eine
einfache Herstellung, die auch eine einfache Montage erlaubt, ergibt
sich für das Rohrformstück, wenn dieses wie gemäß der
in Anspruch 11 beschriebenen vorteilhaften Ausgestaltung aufgebaut
ist.
-
Ein
einstückiger Korpus aus Kunststoff kann insbesondere im
Spritzgussverfahren einfach und kostengünstig in großer
Stückzahl hergestellt werden. Gleiches gilt für
die Hülse, mittels derer der Pfropfen an dem Korpus festgelegt
wird. Bei der Montage kann der Pfropfen einfach in der vorgesehenen
Position auf den Korpus aufgesetzt und durch Überschieben
der Hülse gesichert werden. Die Hülse kann an
dem Korpus z. B. durch Verpressen oder Verkleben oder auf andere
geeignete Weise festgelegt werden.
-
Anstelle
einer Durchführung des Umlenkkanals durch eine Wandung
eines Dichtstopfens kann dieser z. B. auch in einem im Bereich des
Ventilelementes in den Zuspritzkanal mündenden Leitungsstück,
insbesondere einem Rohrabschnitt oder einer geeigneten dem Korpus
zuzurechnenden Wandungsgeometrie geführt sein, wie dies
gemäß einer Ausgestaltung nach Anspruch 12 beschrieben
ist.
-
Weitere
Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Rohrformstückes
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der beigefügten Figuren. Dabei zeigen:
-
1 eine
dreidimensionale Ansicht einer möglichen Ausgestaltung
eines erfindungsgemäßen Rohrformstückes;
-
2 eine
entlang einer Längsmittelebene genommene Schnittdarstellung
eines Rohrformstückes gemäß 1 in
einer ersten möglichen Ausführungsvariante der
im Inneren des Rohrformstückes liegenden Kanalführung;
-
3 eine
Schnittdarstellung des Rohrformstückes aus 1 vergleichbar
der Darstellung in 2 in einer zweiten möglichen
Ausgestaltungsvariante der Kanalführung im Inneren des
Rohrformstückes;
-
4 wiederum
in einer der 2 und 3 vergleichbaren
Schnittdarstellung eine Ansicht des Rohrformstückes aus 1 in
einer dritten möglichen Ausgestaltungsvariante der im Inneren
des Rohrformstückes liegenden Kanalführung;
-
5 als
vierte mögliche Ausgestaltungsvariante der Kanalführung
in einer Schnittdarstellung eine Ansicht eines dem Rohrformstück
aus 1 vergleichbaren Rohrformstückes;
-
6a und
b weitere Ansichten der Ausführungsvariante der Anordnung
gemäß der Darstellung in 5;
-
7a und
b eine erste Ausführungsvariante der Anordnung gemäß den
Darstellungen in 5 und 6 in
zwei Ansichten und
-
8a bis
c eine zweite Ausführungsvariante der Anordnung gemäß den
Darstellungen in 5 und 6 in
drei Ansichten.
-
Die
Figuren sind rein schematische Darstellungen und insbesondere nicht
maßstabsgerecht. In den Figuren sind gleiche Elemente mit
gleichen Bezugszeichen versehen.
-
Anhand
der beigefügten Figuren soll nun ein Ausführungsbeispiel
für ein erfindungsgemäßes Rohrformstück
mit insgesamt drei möglichen Varianten der Fluidführung
in ihrem Inneren beschrieben werden.
-
In 1 ist
zunächst ein Rohrformstück in einer dreidimensionalen
Ansicht von außen dargestellt und dort allgemein mit der
Bezugsziffer 1 bezeichnet. Das Rohrformstück 1 weist
einen Einlaufanschluss 2 und einen Auslaufanschluss 3 auf,
die jeweils zum Verbinden mit Standardinfusionsleitungen ausgebildet
sind. Weiterhin besitzt das Rohrformstück 1 einen mit 4 bezeichneten
Zuspritzanschluss, der in einem abstehenden „Arm" des Rohrformstückes 1 angeordnet
ist. Das Rohrformstück 1 weist insoweit eine in etwa
Y-Form auf.
-
In
erfindungswesentlicher Weise ist der im Inneren des Zuspritzanschlusses
beginnende Einlaufkanal an der Anschlussseite mit einer geschlitzten
Membran 5 verschlossen, die einen Zugangsschlitz 6 zum
Inneren des Einlaufkanals aufweist und das Ventilelement mit dem
Verschlusselement (dem Schlitz) bildet. Die Membran 5 ist
aus einem elastischen Material, z. B. Kautschuk oder Silikon, gebildet,
und der Schlitz 6 verschließt in der Grundstellung dichtend.
-
Das
Rohrformstück 1 ist aufgebaut aus einem einstückig
aus Kunststoff gebildeten Korpus 1, an den die am Ende
eines Stopfens 10 (vgl. 2 bis 4)
gebildete Membran 5 angesetzt ist. Der Stopfen 10 mit
der Membran 5 ist wiederum durch eine über diesen
geschobene, ebenfalls aus Kunststoff bestehende Hülse 8,
die an dem Korpus 1 z. B. durch Verpressen oder Verkleben
sicher festgelegt ist, in Position gehalten. Die Hülse 8 ist
hierfür über eine Schulter verjüngt ausgebildet
und greift mit dieser Verjüngung an einer ebenfalls an
dem Stopfen 10 ausgebildeten Verjüngung an, so
dass mit der Hülse 8 der Stopfen 10 durch
Formschluss sicher in Position gehalten wird.
-
An
dem Zuspritzanschluss 4 ist an der Hülse 8 schließlich
noch ein Luer-Lock kompatibles Gewinde 9 ausgebildet zum
Festlegen eines Zuspritzinstrumentes mit standardisiertem Verbindungsteil.
-
In
den 2 bis 5 sind in gleichartigen Schnittdarstellung
entlang einer Längsmittelebene des Rohrformstückes 1 unterschiedliche
mögliche Ausbildungsvarianten des im Inneren des Rohrformstücks
liegenden Kanalsystems dargestellt.
-
Allen
Varianten ist dabei gemein, dass sie im Inneren zunächst
einen Einlaufkanal 11 aufweisen, der entlang einer Verbindungslinie
zwischen Einlaufanschluss 2 und Auslaufanschluss 3 verläuft.
Dieser Einlaufkanal 11 geht dann über in einen
Umlenkkanal 13, der im wesentlichen in Richtung der Membran 5 führt.
Der Umlenkkanal 13 wiederum mündet in einen Zuspritzkanal 14,
der über den Schlitz 6 der Membran 5 zum
Zuspritzen von Medikamenten erreichbar ist. Dieser Zuspritzkanal 14 verläuft
im Inneren des Rohrformstückes 1 wiederum in Richtung
der Verbindungsachse zwischen Einlaufanschluss 2 und Auslaufanschluss 3 und
mündet schließlich in einen entlang dieser genannten
Achse verlaufenden Auslaufkanal 12. Unterschiedlich sind
die in den 2 bis 4 gezeigten
Ausführungsbeispiele lediglich in der Ausbildung des Umlenkkanals
und des Übergangsbereiches vom Umlenkkanal in den Zuspritzkanal.
-
In 2 verläuft
der Umlenkkanal außerhalb des Stopfens 10 entlang
dessen Wand und wird im Bereich einer Durchführung 15 durch
die Wand des Stopfens 10 hindurchgeführt in einen
im Inneren des Stopfens 10 ausgebildeten Hohlraum, der
zum Zuspritzkanal 14 gehört, hinein.
-
Bei
dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel tritt
der Umlenkkanal 13 bereits an einer der Membran 5 gegenüberliegenden
unteren Stirnseite in die Seitenwand des Stopfens 10 ein
und verläuft zunächst über einen Längskanal 16 in
dieser Wand. Durch einen im spitzen Winkel zu der Wand des Stopfens 10 geführten
Schrägkanal 17 verläuft der Überströmkanal 13 dann
durch die Wand des Stopfens 10 hindurch in den im Inneren
des Stopfens 10 liegenden Hohlraum, der wiederum Bestandteil
des Zuspritzkanals 14 ist. Dabei ist die Verlaufrichtung des
Schrägkanals 17 so gewählt, dass seine Öffnung auf
die Unterseite der Memran 5 im Inneren des Stopfens 10 hin
gerichtet ist. Dies hat einen später noch zu beschreibenden
technischen Hintergrund.
-
In 4 ist
der Umlenkkanal 13 nicht durch die Wand des Stopfens 10 hindurchgeführt,
sondern verläuft im Inneren des Stopfens 10 in
einer rohrförmigen Verlängerung 18 in
Richtung der Membran 5, genauer deren Unterseite. Nahe
der Membran endet die rohrförmige Verlängerung 18 und
der Umlenkkanal 13 mündet in den Zuspritzkanal 14.
-
In 5 ist
der Umlenkkanal 13 nicht durch die Wand des Stopfens 10 hindurchgeführt,
sondern verläuft im Inneren des Stopfens 10 entlang
einer stegartigen Zwischenwand 19 in Richtung der Membran 5,
genauer deren Unterseite. Nahe der Membran endet die Zwischenwand 19 und
der Umlenkkanal 13 mündet in den Zuspritzkanal 14,
der andererseits der Zwischenwand 19 wieder in entgegengesetzter
Richtung zu dem Um lenkkanal 13 verläuft und letztlich
in den Auslaufkanal 12 mündet.
-
In
den 2 bis 5 ist jeweils ein Infusionslösungsstrom
I schematisch mit einem Pfeil angedeutet. Es ist hier gut zu erkennen,
dass die Infusionslösung zunächst durch den Einlaufkanal 11 strömt,
dann in den Umlenkkanal 13 übertritt und bis in
den Bereich der Membran 5 im Inneren des Stopfens 10 geführt
wird. Dort tritt die Infusionslösung über in den
Zuspritzkanal 14 und verläuft parallel und entgegengesetzt
zu der Richtung des Stroms der Infusionslösung im Inneren
des Umlenkkanals 13 wieder zurück, bis sie in
den Ausströmkanal 12 eintritt und an dem Ausströmanschluss 3 das
Rohrformstück 1 wieder verlässt. Die
Darstellung des Infusionslösungsstromes I macht deutlich,
dass auch ohne einen zusätzlichen Strom durch den Zuspritzanschluss 4 hindurch
das Rohrformstück 1 stets in seinem gesamten Hohlraum
von der Infusionslösung durchströmt wird, dass
also keine Toträume oder „Sackgassen" entstehen,
in denen sich Luft ansammeln oder Keime akkumulieren können.
-
In 6a ist
eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Rohrformstücks
gezeigt mit Darstellung der für die 7a und 7b bzw. 8a und 8b verwendeten
Schnittlinien A-A und B-B.
-
In 6b ist
vergleichbar zu 5 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen
Rohrformstücks 1 in der Ausgestaltungsvariante
mit der stegartigen Zwischenwand 19 zur Unterteilung von
Umlenkkanal 13 und Zuspritzkanal 14 gezeigt.
-
In 7a ist
in einer geschnittenen Aufsicht auf das Rohrformstück 1 von
dem Zuspritzport 4 her (Schnittlinie A-A in 6a)
die Anordnung des Stopfens 10 und der stegartigen Zwischenwand 19 in
einer ersten Ausführungsvariante dieser Bauart dargestellt.
Eine Darstellung dieser Ausfüh rungsvariante in einer Schnittdarstellung
entlang der Schnittlinie B-B aus 6a ist
in 7b gezeigt. Gut zu erkennen ist in diesen Darstellungen,
dass zwischen den Seitenbereichen der stegartigen Zwischenwand 19 im
Bereich von deren freien Ende 20 (vgl. 6b)
und der Wand des Rohrformstückes ein Abstand besteht, in den
der Stopfen 10 so eingesetzt ist, dass er zum einen mit
seinem gesamten Umfang die Seitenbereiche der stegartigen Zwischenwand 19 umschließt zum
anderen mit der Wand des Rohrformstückes in Verbindung
tritt bzw. an dieser dichtend anliegt, um auch in diesem Übergangsbereich
eine dichtende Trennung von Umlenkkanal 13 und Zuspritzkanal 14 zu
erzielen. Auch die Dimensionen des im Innern des Stopfens 10 gebildeten
Hohlraumes 22 und der Breitenausdehnung der stegartigen
Zwischenwand 19 sind so gewählt, dass der Stopfen 10 die
Zwischenwand dichtend umfasst und so den Umlenkkanal 13 zuverlässig
von dem Zuspritzkanal 14 trennt und ein Übertreten
von Fluid verhindert.
-
In
einer alternativen Ausgestaltung, die in den 8a bis 8c veranschaulicht
ist, wird die Abdichtung zwischen stegartiger Zwischenwand 19 und
Stopfen 10 anders gelöst. Hier ist der Stopfen 10 mit
in seiner seitlichen Wandung angeordneten schlitzförmigen Öffnungen 23 (Seitenschlitzen)
ausgestattet (s. 8c). Mit diesen Öffnungen 23 sitzt
er über der stegartigen Zwischenwand 19, so dass
die Ränder der Öffnungen 23 auf den Oberflächen
der Zwischenwand 19 zu liegen kommen (vgl. 8a und 8b,
die jeweils eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie A-A
bzw. B-B der 6a zeigen). Die Abmessungen
der schlitzförmigen Öffnungen 23 sind
in diesem Fall sowohl hinsichtlich der Schlitzbereite als auch der
Schlitzhöhe so auf die Dimensionen der stegförmigen
Zwischenwand 19 im Bereich ihres Freien Endes 20 abgestimmt,
dass hier eine fluiddichte Anlage entsteht.
-
Aus 8a und 8b wird
ersichtlich, dass bei der hier gezeigten Ausführungsvariante
sich der Stopfen 10 mit seinem mit den schlitzförmigen Öffnungen 23 versehenen
Abschnitt bis in einen Abschnitt erstreckt, in dem die Zwischenwand 19 fest mit
der Wand des Rohrformstückes verbunden ist bzw. der Stopfen
mit seinem Außenumfang dichtend an dieser Wand anliegt.
So wird auch hier sichergestellt, dass Umlenkkanal 13 und
Zuspritzkanal 14 bei ihrem jeweiligen Übergang
in das Innere des Stopfens 10 sicher und dichtend voneinander
getrennt sind.
-
Die
in den 3 bis 8c gezeigten Konstruktionsvarianten
sind so gestaltet, das der Infusionslösungsstrom beim Austritt
aus dem Umlenkkanal 13 und Eintritt in den Zuspritzkanal 14 einen
in Richtung der Membran 5 weisenden Impuls aufweist. Das heißt
die Infusionslösung wird hier gezielt noch einmal in Richtung
dieser Membran gelenkt, so dass ganz sicher ausgeschlossen werden
kann, dass sich in diesem Bereich eine stehende Säule von
Infusionslösung ausbilden kann, die generell die Gefahr
einer Verkeimung mit sich bringt.
-
Die
in den 5 bis 8c gezeigten Konstruktionsvarianten
haben den Vorteil, dass die stegartige Zwischenwand 19 nahezu
beliebig weit in das Innere des Stopfens 10 hinein und
dabei sehr nah an die Membran 5 heran geführt
werden kann. So wird auch bei einem „normalen" Infusionsbetrieb
(ohne Zuspritzung durch den Zuspritzport 4, bzw. die Membran 5)
eine Durchspülung des gesamten Innenraums des Rohrformstücks,
insbesondere im Übergangsbereich vom Umlenkkanal 13 zum
Zuspritzkanal 14, sichergestellt und die Ausbildung eines
Totraumes vermieden.
-
Die
Membran 5 als Dichtelement an der Anschlussseite des Zuspritzanschlusses 4 (bzw.
des Zuspritzkanals 14) hat folgenden Effekt:
Die Membran 5 bzw.
der in dieser ausgebildete Schlitz 6 dient dazu, einen
Zugang zu dem Zuspritzanschluss 4 zu schaffen, welcher
nadelfrei genutzt werden. kann. Durch den Schlitz 6 können
z. B. stumpfe Spitzen einer Injektionskanüle (z. B. ein
Anschlusskegel) geschoben werden, um eine gewünschte Zugabe
z. B. eines Medikamentes in den Infusionslösungsstrom vornehmen
zu können. Das an dem Zuspritzanschluss 4 ausgebildete
Luer-Lock kompatibles Gewinde 9 dient dazu, ein solches
Zuspritzinstrument an dem Zuspritzanschluss 4 festlegen
zu können, was eine genaue Dosierung und das Arbeiten insgesamt
erleichtert.
-
Aus
der obigen Beschreibung ist noch einmal deutlich geworden, welche
weitreichenden Vorteile mit der erfindungsgemäßen
Ausgestaltung des Dichtelementes an der Anschlussseite des Zuspritzkanals 14 erzielt
werden. Das gezeigte Ausführungsbeispiel bzw. die darin
benannten Ausgestaltungsvarianten dienen lediglich der Erläuterung
und sollen den Umfang der Erfindung, wie er in den nachfolgenden
Ansprüchen definiert ist, nicht beschränken. Insbesondere
sind andere Ausgestaltungen des Ventilelementes als die hier gezeigte
geschlitzte Membran 5 denkbar. Dieses Element kann z. B.
ebenso gut durch ein Kugelventil oder dergleichen gebildet sein.
-
- 1
- Rohrformstück
- 2
- Einlaufanschluss
- 3
- Ausaufanschluss
- 4
- Zuspritzanschluss
- 5
- Membran/Ventilelement
- 6
- Zugangsschlitz/Verschlusselement
- 7
- Korpus
- 8
- Hülse
- 9
- Luer-Lock
kompatibles Gewinde
- 10
- Stopfen/Dichtelement
- 11
- Einlaufkanal
- 12
- Ausaufkanal
- 13
- Umlenkkanal
- 14
- Zuspritzkanal
- 15
- Durchführung
- 16
- Längskanal
- 17
- Schrägkanal
- 18
- rohrförmige
Verlängerung
- 19
- stegartige
Zwischenwand
- I
- Infusionslösungsstrom
- 20
- freies
Ende
- 22
- Hohlraum
- 23
- schlitzförmige Öffnung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0314856
A1 [0002, 0005]