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DE102007020859A1 - Rohrformstück für Infusionsgeräte - Google Patents

Rohrformstück für Infusionsgeräte Download PDF

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DE102007020859A1
DE102007020859A1 DE200710020859 DE102007020859A DE102007020859A1 DE 102007020859 A1 DE102007020859 A1 DE 102007020859A1 DE 200710020859 DE200710020859 DE 200710020859 DE 102007020859 A DE102007020859 A DE 102007020859A DE 102007020859 A1 DE102007020859 A1 DE 102007020859A1
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DE
Germany
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channel
pipe fitting
injection
fitting according
sealing
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Withdrawn
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DE200710020859
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English (en)
Inventor
Wolfgang Schadt
Harry Pütter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Original Assignee
Fresenius Kabi Deutschland GmbH
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Publication date
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Abstract

Beschrieben wird ein Rohrformstück (1) für Infusionsgeräte mit einem Einlaufkanal (11) und einem Auslaufkanal (12), die jeweils zum Verbinden mit einer Infusionsleitung ausgebildet sind, und mit einem Zuspritzkanal (14) für die Zuspritzung von Medikamenten, der an einer Anschlussseite mit einem Dichtelement (10) verschlossen ist, wobei der Einlaufkanal (11) in einen Umlenkkanal (13) übergeht, der im Bereich des Dichtelementes (10) in den Zuspritzkanal (14) mündet, welcher Zuspritzkanal (14) schließlich in den Aulaufkanal (12) übergeht. Damit dieses Rohrformstück (1) mit einem nadellos arbeitenden Zuspritzinstrument bedient werden kann, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass das Dichtelement (10) ein Ventilelement (5) aufweist mit einem in einer Grundstellung dichtend schließenden Verschlusselement (6).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Rohrformstück für Infusionsgeräte gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein solches Rohrformstück ist aus der europäischen Offenlegungsschrift EP 0 314 856 A1 bekannt. Bei dem dort als Y-Rohrformstück bezeichneten Teil ist der Zuspritzkanal mit einem Injektionspfropfen verschlossen, der aus einem elastischen Material, wie z. B. Latex oder dgl., besteht. Dieser Injektionspfropfen verschließt den Zuspritzkanal dichtend und kann zum Zugeben eines Medikamentes mit einer Injektionsnadel durchstochen werden. Mit Hilfe dieser Injektionsnadel wird dann ein Zugang zum Zuspritzkanal geschaffen.
  • Um die Ausbildung eines Totraumes (einer Sackgasse) zu vermeiden ist der Einlaufkanal über einen Umlenkkanal mit dem dem Injektionspfropfen zugewandten Ende des Zuspritzkanals verbunden, und der Zuspritzkanal mündet unmittelbar in den Auslaufkanal. So wird bei einer Zuschaltung eines Injektionslaufes gleichermaßen der gesamte Strömungskanal, bestehend aus Einlaufkanal, Umlenkkanal, Zuspritzkanal und Ab laufkanal durchströmt. Weder können sich so gefährliche Lufteinschlüsse in einen Totraum absetzen noch besteht die Gefahr einer Keimentwicklung in einem stehenden, nicht durchströmten Kanalabschnitt. Schließlich wird bei einer Zuspritzung eines Medikamentes dieses vollständig in den Fluidstrom eingegeben, ohne dass die Gefahr besteht, dass nicht kalkulierbare Anteile des Medikamentes in einem Totraum verbleiben und nicht mit der Infusionslösung dem Patienten zugeführt werden.
  • Das in der genannten Schrift beschriebene Rohrformstück hat sich im praktischen Einsatz sehr gut bewährt, ist jedoch noch verbesserungswürdig. So ist der Injektionspfropfen nur mit einer Injektionsnadel zu durchstechen, wobei solche Nadeln sowohl für den Patienten als auch für Klinikpersonal stets die Gefahr von Verletzungen nach sich ziehen. Solche Verletzungen sind insbesondere dann hoch riskant, wenn die Nadeln mit Erregern oder in einer hohen Dosis toxischer Medikamente verunreinigt sind.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, das aus der EP 0 314 856 A1 bekannte Rohrformstück dahingehend weiterzuentwickeln, dass der oben genannte Nachteil beseitigt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Rohrformstück mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen 2 bis 9 gekennzeichnet.
  • Erfindungsgemäß wird bei einem Rohrformstück mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1 als Dichtelement ein solches vorgesehen, welches ein Ventilelement aufweist mit einem in einer Grundstellung dichtend schließenden Verschlusselement.
  • Ein solches Ventilelement als Dichtelement hat folgenden Vorteil und technische Wirkung:
    Es kann durch das Ventilelement die Austrittsöffnung eines nadelfreien Injektionsinstrumentes in den Zuspritzport eingebracht werden, z. B. die stumpfe Spitze einer nadelfreien Injektionskanüle. Dies ermöglicht ein nadelfreies Bedienen des Zuspritzkanals, was aufgrund der im Zusammenhang mit Nadel behafteten Zuspritzinstrumenten auftretenden, oben geschilderten Nachteilen eine erhebliche Verbesserung darstellt. Insbesondere gehen die Arbeitsschutz- und sonstigen Vorgaben vermehrt dahin, dass ein weitgehend nadelfreies Arbeiten im medizinischen Bereich verlangt und vorgeschrieben wird. Diesem Anspruch wird das erfindungsgemäße Rohrformstück gerecht.
  • In einer einfachen Variante ist das Ventilelement eine Membran, welche in einer Grundstellung dichtend abschließt. Diese Membran kann z. B. eine geschlitzte Membran sein mit einem unter Vorspannung stehenden und in der Grundstellung dichtend abschließenden Schlitz als Verschlusselement.
  • In einer möglichen, vorteilhaften Weiterbildung weist das erfindungsgemäße Rohrformstück an der Anschlussseite des Zuspritzkanals Verbindungsmittel zum Verbinden mit einem Zuspritzinstrument auf, wobei diese Verbindungsmittel vorzugsweise passend für standardisierte Verbindungsgeometrien, z. B. Luer-Lock, ausgelegt sind. Auf diese Weise kann ein nadelfreies Zuspritzinstrument mit der Anschlussseite des Zuspritzkanals fest verbunden werden, was das Handling insgesamt erleichtert und insbesondere eine exakte Dosierung eines zuzuspritzenden Medikamentes vereinfacht.
  • Eine einfache und effektive Führung der Fluidströmung in den Kanälen ergibt sich, wenn man das Rohrformstück in der in Anspruch 4 genannten bevorzugten Ausgestaltung ausbildet. Mit der dort genannten Variante, dass der Umlenkkanal parallel zu dem Zuspritzkanal verläuft mit entgegen gesetzter Fluidführung kann eine besonders kompakte Bauweise des Rohrformstückes erreicht werden.
  • Eine wie in Anspruch 5 ausgeführte Ausgestaltung des Dichtelementes hat den Vorteil, dass sie bei einfacher Herstellungsmöglichkeit des Dichtelementes selbst einfach und sicher montiert werden kann und insbesondere eine gute und zuverlässige Abdichtung des Zuspritzkanals an seiner Anschlussseite erlaubt. Besonders, wenn der Dichtstopfen insgesamt aus einem elastischen Material besteht, kann dieser so ausgebildet werden, dass eine Abdichtung zu den Gehäuseteilen erreicht wird.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der Ausgestaltungsvariante mit dem wie soeben beschriebenen Dichtstopfen ist in Anspruch 6 angegeben. Dadurch, dass der Umlenkkanal durch die Seitenwand des Dichtstopfens hindurchgeführt ist und nahe dem Ventilelement in den Hohlraum mündet, wird sichergestellt, dass der Zuspritzkanal durch den aus dem Einlaufkanal über den Umlenkkanal in ersteren umgelenkten Fluidstrom im wesentlichen über seine gesamte Länge gespült wird, so dass kein Totraum mehr verbleibt.
  • Alternativ kann bei einer Ausgestaltung des Rohrformstückes gemäß Anspruch 5 vorgesehen sein, dass es ein mit einer Wand des Rohrformstückes einseitig fest verbundenes stegartiges Zwischenwandelement aufweist, welches sich mit einem freien Ende bis in den Hohlraum des Dichtstopfens hinein erstreckt zur Trennung von einerseits des Zwischenwandelementes gelegenem Umlenkkanal und andererseits des Zwischenwandelementes gelegenen Zuspritzkanal (Anspruch 7). Diese Ausgestaltung erlaubt es bei einfacher herstellungstechnischer Umsetzbar keit, den Übergang zwischen Umlenkkanal und Zuspritzkanal maximal weit an den Zuspritzport heranzuführen und so einen möglichen Totraum besonders zuverlässig zu umgehen.
  • Bei der letztgenannten Lösung kann das Rohrformstück so gebildet sein, dass in einem Abschnitt, in dem das stegartige Zwischenwandelement mit seinem freien Ende innerhalb des Hohlraumes in dem Dichtstopfen liegt, ein Spalt zwischen der Wand des Rohrformstückes und dem stegartigen Zwischenwandelement belassen ist, in dem der Dichtstopfen mit einem Teil seiner den Hohlraum umschließenden Wandung sitzt und das stegartige Zwischenwandelement dichtend umfasst (Anspruch 8). Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass in einem Abschnitt, in dem das stegartige Zwischenwandelement mit seinem freien Ende innerhalb des Hohlraumes in dem Dichtstopfen liegt, der Dichtstopfen in seiner den Hohlraum seitlich umgebenden Wandung schlitzartige Öffnungen aufweist, die dichtend über dem stegartigen Zwischenwandelement sitzen, wobei zur sicheren Trennung zwischen Umlenkkanal und Zuspritzkanal der Stopfen mit seinem dichtend auf dem Zwischenwandelement sitzenden Schlitz bis in einen Bereich hineinragen muss, in dem das Zwischenwandelement fluiddicht an der Wandung des Rohrformstückes anliegt bzw. mit dieser fest verbunden ist. (Anspruch 9). Wichtig ist hier also, dass zwischen der Wandung des Dichtstopfens und dem stegartigen Zwischenwandelement eine sichere Abdichtung geschaffen wird, um einen verfrühten Übertritt des Infusionsfluids aus dem Umlenkkanal in den Zuspritzkanal zu vermeiden.
  • Die in den Ansprüchen 7 bis 9 gekennzeichnete Lösung ist auch in einer Anwendung für klassische mit nadelführenden Zuspritzinstrumenten zu bediendende Rohrformstücke denkbar, und kann auch dort eine erfinderische Verbesserung erbringen.
  • Insbesondere in einer bevorzugten Ausgestaltung, wie sie in Anspruch 10 genannt ist, wird eine kontinuierliche Durchspülung des Zuspritzkanals von seinem äußersten, der Anschlussseite zugewandten Ende her bis in den Ablaufkanal gewährleistet. Dadurch nämlich, dass der Umlenkkanal in einem solchen Winkel in den Zuspritzkanal mündet, dass der Fluidstrom zunächst in Richtung des Ventilelementes geleitet wird, wird der zwischen der Mündung des Umlenkkanals in den Zuspritzkanal und dem Ventilelement liegende Abschnitt gleichermaßen zwangsgespült, so dass sich auch hier keine Toträume oder stehenden Fluidsäulen ausbilden können.
  • Eine einfache Herstellung, die auch eine einfache Montage erlaubt, ergibt sich für das Rohrformstück, wenn dieses wie gemäß der in Anspruch 11 beschriebenen vorteilhaften Ausgestaltung aufgebaut ist.
  • Ein einstückiger Korpus aus Kunststoff kann insbesondere im Spritzgussverfahren einfach und kostengünstig in großer Stückzahl hergestellt werden. Gleiches gilt für die Hülse, mittels derer der Pfropfen an dem Korpus festgelegt wird. Bei der Montage kann der Pfropfen einfach in der vorgesehenen Position auf den Korpus aufgesetzt und durch Überschieben der Hülse gesichert werden. Die Hülse kann an dem Korpus z. B. durch Verpressen oder Verkleben oder auf andere geeignete Weise festgelegt werden.
  • Anstelle einer Durchführung des Umlenkkanals durch eine Wandung eines Dichtstopfens kann dieser z. B. auch in einem im Bereich des Ventilelementes in den Zuspritzkanal mündenden Leitungsstück, insbesondere einem Rohrabschnitt oder einer geeigneten dem Korpus zuzurechnenden Wandungsgeometrie geführt sein, wie dies gemäß einer Ausgestaltung nach Anspruch 12 beschrieben ist.
  • Weitere Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Rohrformstückes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Figuren. Dabei zeigen:
  • 1 eine dreidimensionale Ansicht einer möglichen Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Rohrformstückes;
  • 2 eine entlang einer Längsmittelebene genommene Schnittdarstellung eines Rohrformstückes gemäß 1 in einer ersten möglichen Ausführungsvariante der im Inneren des Rohrformstückes liegenden Kanalführung;
  • 3 eine Schnittdarstellung des Rohrformstückes aus 1 vergleichbar der Darstellung in 2 in einer zweiten möglichen Ausgestaltungsvariante der Kanalführung im Inneren des Rohrformstückes;
  • 4 wiederum in einer der 2 und 3 vergleichbaren Schnittdarstellung eine Ansicht des Rohrformstückes aus 1 in einer dritten möglichen Ausgestaltungsvariante der im Inneren des Rohrformstückes liegenden Kanalführung;
  • 5 als vierte mögliche Ausgestaltungsvariante der Kanalführung in einer Schnittdarstellung eine Ansicht eines dem Rohrformstück aus 1 vergleichbaren Rohrformstückes;
  • 6a und b weitere Ansichten der Ausführungsvariante der Anordnung gemäß der Darstellung in 5;
  • 7a und b eine erste Ausführungsvariante der Anordnung gemäß den Darstellungen in 5 und 6 in zwei Ansichten und
  • 8a bis c eine zweite Ausführungsvariante der Anordnung gemäß den Darstellungen in 5 und 6 in drei Ansichten.
  • Die Figuren sind rein schematische Darstellungen und insbesondere nicht maßstabsgerecht. In den Figuren sind gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Anhand der beigefügten Figuren soll nun ein Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Rohrformstück mit insgesamt drei möglichen Varianten der Fluidführung in ihrem Inneren beschrieben werden.
  • In 1 ist zunächst ein Rohrformstück in einer dreidimensionalen Ansicht von außen dargestellt und dort allgemein mit der Bezugsziffer 1 bezeichnet. Das Rohrformstück 1 weist einen Einlaufanschluss 2 und einen Auslaufanschluss 3 auf, die jeweils zum Verbinden mit Standardinfusionsleitungen ausgebildet sind. Weiterhin besitzt das Rohrformstück 1 einen mit 4 bezeichneten Zuspritzanschluss, der in einem abstehenden „Arm" des Rohrformstückes 1 angeordnet ist. Das Rohrformstück 1 weist insoweit eine in etwa Y-Form auf.
  • In erfindungswesentlicher Weise ist der im Inneren des Zuspritzanschlusses beginnende Einlaufkanal an der Anschlussseite mit einer geschlitzten Membran 5 verschlossen, die einen Zugangsschlitz 6 zum Inneren des Einlaufkanals aufweist und das Ventilelement mit dem Verschlusselement (dem Schlitz) bildet. Die Membran 5 ist aus einem elastischen Material, z. B. Kautschuk oder Silikon, gebildet, und der Schlitz 6 verschließt in der Grundstellung dichtend.
  • Das Rohrformstück 1 ist aufgebaut aus einem einstückig aus Kunststoff gebildeten Korpus 1, an den die am Ende eines Stopfens 10 (vgl. 2 bis 4) gebildete Membran 5 angesetzt ist. Der Stopfen 10 mit der Membran 5 ist wiederum durch eine über diesen geschobene, ebenfalls aus Kunststoff bestehende Hülse 8, die an dem Korpus 1 z. B. durch Verpressen oder Verkleben sicher festgelegt ist, in Position gehalten. Die Hülse 8 ist hierfür über eine Schulter verjüngt ausgebildet und greift mit dieser Verjüngung an einer ebenfalls an dem Stopfen 10 ausgebildeten Verjüngung an, so dass mit der Hülse 8 der Stopfen 10 durch Formschluss sicher in Position gehalten wird.
  • An dem Zuspritzanschluss 4 ist an der Hülse 8 schließlich noch ein Luer-Lock kompatibles Gewinde 9 ausgebildet zum Festlegen eines Zuspritzinstrumentes mit standardisiertem Verbindungsteil.
  • In den 2 bis 5 sind in gleichartigen Schnittdarstellung entlang einer Längsmittelebene des Rohrformstückes 1 unterschiedliche mögliche Ausbildungsvarianten des im Inneren des Rohrformstücks liegenden Kanalsystems dargestellt.
  • Allen Varianten ist dabei gemein, dass sie im Inneren zunächst einen Einlaufkanal 11 aufweisen, der entlang einer Verbindungslinie zwischen Einlaufanschluss 2 und Auslaufanschluss 3 verläuft. Dieser Einlaufkanal 11 geht dann über in einen Umlenkkanal 13, der im wesentlichen in Richtung der Membran 5 führt. Der Umlenkkanal 13 wiederum mündet in einen Zuspritzkanal 14, der über den Schlitz 6 der Membran 5 zum Zuspritzen von Medikamenten erreichbar ist. Dieser Zuspritzkanal 14 verläuft im Inneren des Rohrformstückes 1 wiederum in Richtung der Verbindungsachse zwischen Einlaufanschluss 2 und Auslaufanschluss 3 und mündet schließlich in einen entlang dieser genannten Achse verlaufenden Auslaufkanal 12. Unterschiedlich sind die in den 2 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiele lediglich in der Ausbildung des Umlenkkanals und des Übergangsbereiches vom Umlenkkanal in den Zuspritzkanal.
  • In 2 verläuft der Umlenkkanal außerhalb des Stopfens 10 entlang dessen Wand und wird im Bereich einer Durchführung 15 durch die Wand des Stopfens 10 hindurchgeführt in einen im Inneren des Stopfens 10 ausgebildeten Hohlraum, der zum Zuspritzkanal 14 gehört, hinein.
  • Bei dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel tritt der Umlenkkanal 13 bereits an einer der Membran 5 gegenüberliegenden unteren Stirnseite in die Seitenwand des Stopfens 10 ein und verläuft zunächst über einen Längskanal 16 in dieser Wand. Durch einen im spitzen Winkel zu der Wand des Stopfens 10 geführten Schrägkanal 17 verläuft der Überströmkanal 13 dann durch die Wand des Stopfens 10 hindurch in den im Inneren des Stopfens 10 liegenden Hohlraum, der wiederum Bestandteil des Zuspritzkanals 14 ist. Dabei ist die Verlaufrichtung des Schrägkanals 17 so gewählt, dass seine Öffnung auf die Unterseite der Memran 5 im Inneren des Stopfens 10 hin gerichtet ist. Dies hat einen später noch zu beschreibenden technischen Hintergrund.
  • In 4 ist der Umlenkkanal 13 nicht durch die Wand des Stopfens 10 hindurchgeführt, sondern verläuft im Inneren des Stopfens 10 in einer rohrförmigen Verlängerung 18 in Richtung der Membran 5, genauer deren Unterseite. Nahe der Membran endet die rohrförmige Verlängerung 18 und der Umlenkkanal 13 mündet in den Zuspritzkanal 14.
  • In 5 ist der Umlenkkanal 13 nicht durch die Wand des Stopfens 10 hindurchgeführt, sondern verläuft im Inneren des Stopfens 10 entlang einer stegartigen Zwischenwand 19 in Richtung der Membran 5, genauer deren Unterseite. Nahe der Membran endet die Zwischenwand 19 und der Umlenkkanal 13 mündet in den Zuspritzkanal 14, der andererseits der Zwischenwand 19 wieder in entgegengesetzter Richtung zu dem Um lenkkanal 13 verläuft und letztlich in den Auslaufkanal 12 mündet.
  • In den 2 bis 5 ist jeweils ein Infusionslösungsstrom I schematisch mit einem Pfeil angedeutet. Es ist hier gut zu erkennen, dass die Infusionslösung zunächst durch den Einlaufkanal 11 strömt, dann in den Umlenkkanal 13 übertritt und bis in den Bereich der Membran 5 im Inneren des Stopfens 10 geführt wird. Dort tritt die Infusionslösung über in den Zuspritzkanal 14 und verläuft parallel und entgegengesetzt zu der Richtung des Stroms der Infusionslösung im Inneren des Umlenkkanals 13 wieder zurück, bis sie in den Ausströmkanal 12 eintritt und an dem Ausströmanschluss 3 das Rohrformstück 1 wieder verlässt. Die Darstellung des Infusionslösungsstromes I macht deutlich, dass auch ohne einen zusätzlichen Strom durch den Zuspritzanschluss 4 hindurch das Rohrformstück 1 stets in seinem gesamten Hohlraum von der Infusionslösung durchströmt wird, dass also keine Toträume oder „Sackgassen" entstehen, in denen sich Luft ansammeln oder Keime akkumulieren können.
  • In 6a ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Rohrformstücks gezeigt mit Darstellung der für die 7a und 7b bzw. 8a und 8b verwendeten Schnittlinien A-A und B-B.
  • In 6b ist vergleichbar zu 5 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Rohrformstücks 1 in der Ausgestaltungsvariante mit der stegartigen Zwischenwand 19 zur Unterteilung von Umlenkkanal 13 und Zuspritzkanal 14 gezeigt.
  • In 7a ist in einer geschnittenen Aufsicht auf das Rohrformstück 1 von dem Zuspritzport 4 her (Schnittlinie A-A in 6a) die Anordnung des Stopfens 10 und der stegartigen Zwischenwand 19 in einer ersten Ausführungsvariante dieser Bauart dargestellt. Eine Darstellung dieser Ausfüh rungsvariante in einer Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie B-B aus 6a ist in 7b gezeigt. Gut zu erkennen ist in diesen Darstellungen, dass zwischen den Seitenbereichen der stegartigen Zwischenwand 19 im Bereich von deren freien Ende 20 (vgl. 6b) und der Wand des Rohrformstückes ein Abstand besteht, in den der Stopfen 10 so eingesetzt ist, dass er zum einen mit seinem gesamten Umfang die Seitenbereiche der stegartigen Zwischenwand 19 umschließt zum anderen mit der Wand des Rohrformstückes in Verbindung tritt bzw. an dieser dichtend anliegt, um auch in diesem Übergangsbereich eine dichtende Trennung von Umlenkkanal 13 und Zuspritzkanal 14 zu erzielen. Auch die Dimensionen des im Innern des Stopfens 10 gebildeten Hohlraumes 22 und der Breitenausdehnung der stegartigen Zwischenwand 19 sind so gewählt, dass der Stopfen 10 die Zwischenwand dichtend umfasst und so den Umlenkkanal 13 zuverlässig von dem Zuspritzkanal 14 trennt und ein Übertreten von Fluid verhindert.
  • In einer alternativen Ausgestaltung, die in den 8a bis 8c veranschaulicht ist, wird die Abdichtung zwischen stegartiger Zwischenwand 19 und Stopfen 10 anders gelöst. Hier ist der Stopfen 10 mit in seiner seitlichen Wandung angeordneten schlitzförmigen Öffnungen 23 (Seitenschlitzen) ausgestattet (s. 8c). Mit diesen Öffnungen 23 sitzt er über der stegartigen Zwischenwand 19, so dass die Ränder der Öffnungen 23 auf den Oberflächen der Zwischenwand 19 zu liegen kommen (vgl. 8a und 8b, die jeweils eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie A-A bzw. B-B der 6a zeigen). Die Abmessungen der schlitzförmigen Öffnungen 23 sind in diesem Fall sowohl hinsichtlich der Schlitzbereite als auch der Schlitzhöhe so auf die Dimensionen der stegförmigen Zwischenwand 19 im Bereich ihres Freien Endes 20 abgestimmt, dass hier eine fluiddichte Anlage entsteht.
  • Aus 8a und 8b wird ersichtlich, dass bei der hier gezeigten Ausführungsvariante sich der Stopfen 10 mit seinem mit den schlitzförmigen Öffnungen 23 versehenen Abschnitt bis in einen Abschnitt erstreckt, in dem die Zwischenwand 19 fest mit der Wand des Rohrformstückes verbunden ist bzw. der Stopfen mit seinem Außenumfang dichtend an dieser Wand anliegt. So wird auch hier sichergestellt, dass Umlenkkanal 13 und Zuspritzkanal 14 bei ihrem jeweiligen Übergang in das Innere des Stopfens 10 sicher und dichtend voneinander getrennt sind.
  • Die in den 3 bis 8c gezeigten Konstruktionsvarianten sind so gestaltet, das der Infusionslösungsstrom beim Austritt aus dem Umlenkkanal 13 und Eintritt in den Zuspritzkanal 14 einen in Richtung der Membran 5 weisenden Impuls aufweist. Das heißt die Infusionslösung wird hier gezielt noch einmal in Richtung dieser Membran gelenkt, so dass ganz sicher ausgeschlossen werden kann, dass sich in diesem Bereich eine stehende Säule von Infusionslösung ausbilden kann, die generell die Gefahr einer Verkeimung mit sich bringt.
  • Die in den 5 bis 8c gezeigten Konstruktionsvarianten haben den Vorteil, dass die stegartige Zwischenwand 19 nahezu beliebig weit in das Innere des Stopfens 10 hinein und dabei sehr nah an die Membran 5 heran geführt werden kann. So wird auch bei einem „normalen" Infusionsbetrieb (ohne Zuspritzung durch den Zuspritzport 4, bzw. die Membran 5) eine Durchspülung des gesamten Innenraums des Rohrformstücks, insbesondere im Übergangsbereich vom Umlenkkanal 13 zum Zuspritzkanal 14, sichergestellt und die Ausbildung eines Totraumes vermieden.
  • Die Membran 5 als Dichtelement an der Anschlussseite des Zuspritzanschlusses 4 (bzw. des Zuspritzkanals 14) hat folgenden Effekt:
    Die Membran 5 bzw. der in dieser ausgebildete Schlitz 6 dient dazu, einen Zugang zu dem Zuspritzanschluss 4 zu schaffen, welcher nadelfrei genutzt werden. kann. Durch den Schlitz 6 können z. B. stumpfe Spitzen einer Injektionskanüle (z. B. ein Anschlusskegel) geschoben werden, um eine gewünschte Zugabe z. B. eines Medikamentes in den Infusionslösungsstrom vornehmen zu können. Das an dem Zuspritzanschluss 4 ausgebildete Luer-Lock kompatibles Gewinde 9 dient dazu, ein solches Zuspritzinstrument an dem Zuspritzanschluss 4 festlegen zu können, was eine genaue Dosierung und das Arbeiten insgesamt erleichtert.
  • Aus der obigen Beschreibung ist noch einmal deutlich geworden, welche weitreichenden Vorteile mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Dichtelementes an der Anschlussseite des Zuspritzkanals 14 erzielt werden. Das gezeigte Ausführungsbeispiel bzw. die darin benannten Ausgestaltungsvarianten dienen lediglich der Erläuterung und sollen den Umfang der Erfindung, wie er in den nachfolgenden Ansprüchen definiert ist, nicht beschränken. Insbesondere sind andere Ausgestaltungen des Ventilelementes als die hier gezeigte geschlitzte Membran 5 denkbar. Dieses Element kann z. B. ebenso gut durch ein Kugelventil oder dergleichen gebildet sein.
  • 1
    Rohrformstück
    2
    Einlaufanschluss
    3
    Ausaufanschluss
    4
    Zuspritzanschluss
    5
    Membran/Ventilelement
    6
    Zugangsschlitz/Verschlusselement
    7
    Korpus
    8
    Hülse
    9
    Luer-Lock kompatibles Gewinde
    10
    Stopfen/Dichtelement
    11
    Einlaufkanal
    12
    Ausaufkanal
    13
    Umlenkkanal
    14
    Zuspritzkanal
    15
    Durchführung
    16
    Längskanal
    17
    Schrägkanal
    18
    rohrförmige Verlängerung
    19
    stegartige Zwischenwand
    I
    Infusionslösungsstrom
    20
    freies Ende
    22
    Hohlraum
    23
    schlitzförmige Öffnung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0314856 A1 [0002, 0005]

Claims (12)

  1. Rohrformstück für Infusionsgeräte mit einem Einlaufkanal (11) und einem Auslaufkanal (12), die jeweils zum Verbinden mit einer Infusionsleitung ausgebildet sind, und mit einem Zuspritzkanal (14) für die Zuspritzung von Medikamenten, der an einer Anschlussseite mit einem Dichtelement (10) verschlossen ist, wobei der Einlaufkanal (11) in einen Umlenkkanal (13) übergeht, der im Bereich des Dichtelementes (10) in den Zuspritzkanal (14) mündet, welcher Zuspritzkanal (14) schließlich in den Auslaufkanal (12) übergeht, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (10) ein Ventilelement (5) aufweist mit einem in einer Grundstellung dichtend schließenden Verschlusselement (6).
  2. Rohrformstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventilelement (5) eine Membran ist, die in einer Grundstellung dicht abschließt.
  3. Rohrformstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Anschlussseite des Zuspritzkanals (14) Verbindungsmittel (9) zum Verbinden mit einem Zuspritzinstrument, vorzugsweise eine Luer-Lock kompatible Struktur, aufweist.
  4. Rohrformstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkkanal (13) parallel zu dem Zuspritzkanal verläuft mit entgegen gesetzter Fluidführung.
  5. Rohrformstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (10) die Form eines an der Anschlussseite eingesetzten topfförmigen Dichtstopfens aufweist mit einem innen liegenden, von einer Seitenwand umgebenen, an einer Stirnseite durch das Ventilelement (5) verschlossenen, an der dieser Stirnseite gegenüberliegenden Seite offenen Hohlraum (22), der jedenfalls in einem Teil Bestandteil des Zuspritzkanals (14) ist.
  6. Rohrformstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkkanal (13) durch die Seitenwand des Dichtstopfens hindurchgeführt ist und nahe des Ventilelementes (5) in den Hohlraum mündet.
  7. Rohrformstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass es ein mit einer Wand des Rohrformstückes einseitig fest verbundenes stegartiges Zwischenwandelement (19) aufweist, welches sich mit einem freien Ende (20) bis in den Hohlraum (22) des Dichtstopfens (10) hinein erstreckt zur Trennung von einerseits des Zwischenwandelementes (19) gelegenem Umlenkkanal (13) und andererseits des Zwischenwandelementes (19) gelegenen Zuspritzkanal (14).
  8. Rohrformstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Abschnitt, in dem das stegartige Zwischenwandelement (19) mit seinem freien Ende (20) innerhalb des Hohlraumes (22) in dem Dichtstopfen (10) liegt, ein Spalt zwischen der Wand des Rohrformstückes und dem stegartigen Zwischenwandelement (19) belassen ist, in dem der Dichtstopfen (10) mit einem Teil seiner den Hohlraum (22) umschließenden Wandung sitzt und das stegartige Zwischenwandelement (19) dichtend umfasst.
  9. Rohrformstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Abschnitt, in dem das stegartige Zwischenwandelement (19) mit seinem freien Ende (20) innerhalb des Hohlraumes in dem Dichtstopfen (10) liegt, der Dichtstopfen (10) in seiner den Hohlraum seitlich umgebenden Wandung schlitzartige Öffnungen (23) aufweist, die dichtend über dem stegartigen Zwischenwandelement (19) sitzen.
  10. Rohrformstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkkanal (13) in einem solchen Winkel in den Zuspritzkanal (14) mündet, dass ein aus dem Umlenkkanal (13) in den Zuspritzkanal (14) übergehender Fluidstrom zunächst in Richtung des Ventilelementes (5) geleitet wird.
  11. Rohrformstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Korpus (7) des Rohrformstückes mit Einlaufkanal (11), Umlenkkanal (13), Zuspritzkanal (14) und Ablaufkanal (12) einstückig aus einem Kunststoffelement gebildet ist, wobei das Dichtelement (10) an der Anschlussseite ein aus einem elastischen Material bestehender Dichtstopfen mit dem Ventilelement (5) ist, der auf der Anschlussseite des Zuspritzkanal (14) mit einer über diesen Dichtstopfen gesetzten und an dem Korpus (7) festgelegten Hülse (8) aus einem Kunststoffmaterial gesichert ist.
  12. Rohrformstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkkanal (13) in einem innerhalb des Zuspritzkanals (14) angeordneten Leitungsstück (18), vorzugsweise einem Rohrabschnitt, bis in einen nahe dem Ventilelement (5) liegenden Bereich geführt ist.
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