DE102007020400B4 - Anlage zum Belegen von Trägerplatten mit Folien o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter Holzwerkstoffplatten - Google Patents
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Abstract
Anlage zum Belegen von Trägerplatten (1), z. B. Holzwerkstoffplatten, mit Folien (2) o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter Holzwerkstoffplatten o. dgl.,
mit zumindest einer Zusammenlegestation (3), in welcher eine zu belegende Trägerplatte (1) aus einer Plattenzuführstation (4) in Plattentransportrichtung (X) mit einer Plattentransportvorrichtung (5) einfahrbar und aus welcher die mit zumindest einer Folie (2) belegte Trägerplatte (1) mit der Plattentransportvorrichtung (5) in Richtung einer der Anlage nachgeordneten Presse ausfahrbar ist und
mit zumindest einem neben der Zusammenlegestation (3) angeordneten Folienstapel (6) mit mehreren Folien (2),
wobei die Zusammenlegestation (3) zumindest einen in der quer zur Plattentransportrichtung (X) angeordneten Folientransportrichtung (Y) verfahrbaren Übergabewagen (11) aufweist, an welchen eine in Aufnahme- und Ablegerichtung (Z) anhebbare und absenkbare Saugleiste (12) angeschlossen ist,
wobei die Saugleiste (12) zugleich als Ausrichtleiste zum Ausrichten der Folie (2) relativ zu der Trägerplatte (1) ausgebildet ist,
wobei die Saugleiste (12) zum Ausrichten...
mit zumindest einer Zusammenlegestation (3), in welcher eine zu belegende Trägerplatte (1) aus einer Plattenzuführstation (4) in Plattentransportrichtung (X) mit einer Plattentransportvorrichtung (5) einfahrbar und aus welcher die mit zumindest einer Folie (2) belegte Trägerplatte (1) mit der Plattentransportvorrichtung (5) in Richtung einer der Anlage nachgeordneten Presse ausfahrbar ist und
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wobei die Zusammenlegestation (3) zumindest einen in der quer zur Plattentransportrichtung (X) angeordneten Folientransportrichtung (Y) verfahrbaren Übergabewagen (11) aufweist, an welchen eine in Aufnahme- und Ablegerichtung (Z) anhebbare und absenkbare Saugleiste (12) angeschlossen ist,
wobei die Saugleiste (12) zugleich als Ausrichtleiste zum Ausrichten der Folie (2) relativ zu der Trägerplatte (1) ausgebildet ist,
wobei die Saugleiste (12) zum Ausrichten...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Belegen von Trägerplatten z. B. Holzwerkstoffplatten, mit Folien o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter Holzwerkstoffplatten o. dgl.,
mit zumindest einer Zusammenlegestation, in welcher eine zu belegende Trägerplatte aus einer Plattenzuführstation in Plattentransportrichtung mit einer Plattentransportvorrichtung einfahrbar und aus welcher die mit zumindest einer Folie belegte Trägerplatte mit der Plattentransportvorrichtung in Richtung einer der Anlage nachgeordneten Presse ausfahrbar ist und
mit zumindest einem neben der Zusammenlegestation angeordneten Folienstapel mit mehreren Folien,
wobei die Zusammenlegestation zumindest einen in der quer zur Plattentransportrichtung angeordneten Folientransportrichtung verfahrbaren Übergabewagen aufweist, an welchen eine in Aufnahme- und Ablegerichtung anhebbare und absenkbare Saugleiste angeschlossen ist,
wobei die Saugleiste zugleich als Ausrichtleiste zum Ausrichten der Folie relativ zu der Trägerplatte ausgebildet ist. - Eine solche Folienlegeanlage ist regelmäßig Bestandteil einer Anlage zur Oberflächenvergütung von Holzwerkstoffplatten, wobei die in der Folienlegeanlage mit einer oder mehreren Folien belegten Trägerplatten in einer nachgeordneten Presse verpresst werden. Folien meint hier auch Papiere oder andere Vergütungsschichten, z. B. kunstharzimprägnierte Papiere oder Folien. Die Pressen sind regelmäßig als Kurztaktpressen ausgebildet, z. B. in der Ausführungsform als Einetagen- oder Mehretagenpresse. Trägerplatte meint im Rahmen der Erfindung eine Holzwerkstoffplatte, z. B. Spanplatte oder Faserplatte, aber auch eine bereits mit einer Folie belegte Trägerplatte bzw. Holzwerkstoffplatte sowie eine Laminatplatte, welche mit einer weiteren Folie oder einem weiteren Papier belegt wird.
- Es ist eine Anlage zum Belegen von Spanplatten, Faserplatten o. dgl. mit Vergütungsfolienzuschnitten der eingangs beschriebenen Art bekannt, bei welcher der Übergabewagen mit der Saugleiste an Laufschienen zwischen einem Aufnahmetisch mit dem Folienstapel und einer Aufbaustation verfahrbar ist, wobei die Saugleiste verstellbar an Saugleistenträgern des Übergabewagens angeschlossen ist. Die Saugleiste ist mit einerseits hauptsächlich in Laufrichtung des Übergabewagens und andererseits hauptsächlich quer dazu wirkenden Stelltrieben ausrichtbar. Dieses geschieht mit einer Ausrichtungssteuereinrichtung, so dass die Vergütungsfolienzuschnitte kantengleich auf die in der Aufbaustation vorgegebenen angeordneten Spanplatten, Faserplatten o. dgl. aufgelegt werden können. Insofern erfolgt bei der bekannten Ausführungsform die Ausrichtung sowohl in Plattentransportrichtung als auch in Folientransportrichtung sowie eine eventuelle Drehung um die vertikale Achse mit Hilfe von Stelltrieben, welche die Saugleiste relativ zu dem Übergabewagen verstellen (vgl. z. B
DE 30 30 413 C1 ). Die insoweit bekannten Maßnahmen haben sich grundsätzlich bewährt. Sie sind jedoch weiter entwicklungsfähig. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anlage zum Belegen von Trägerplatten mit Folien o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter Holzwerkstoffplatten zu schaffen, die bei einfachem Aufbau einen funktionssicheren Betrieb mit hoher Ablegegenauigkeit und hoher Geschwindigkeit ermöglicht.
- Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Anlage zum Belegen von Trägerplatten, z. B. Holzwerkstoffplatten mit Folien o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter Holzwerkstoffplatten o. dgl. der eingangs beschriebenen Art, dass die Saugleiste zum Ausrichten der Folie relativ zu dem Übergabewagen mittels einer Steuervorrichtung lediglich in einer Drehebene parallel zur Trägerplattenoberfläche (um eine im Wesentlichen vertikale Drehachse) drehbar ist und dass mit der Steuervorrichtung die Ausrichtung der Folie relativ zu der Trägerplatte in Folientransportrichtung durch Positionierung des Übergabewagens und in Plattentransportrichtung durch Positionierung der Trägerplatte mittels der Plattentransportvorrichtung erfolgt. – Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass es ausreichend ist, wenn die Saugleiste selbst relativ zum Übergabewagen lediglich um z. B. eine vertikale Achse drehbar gelagert ist und folglich auf eine Positionierung der Saugleiste relativ zum Übergabewagen in Folientransportrichtung und in Plattentransportrichtung verzichtet wird. Denn das Ausrichten der Folie in Folientransportrichtung und in Plattentransportrichtung erfolgt erfindungsgemäß nicht mehr durch Ausrichten der Saugleiste relativ zu dem verfahrbaren Übergabewagen, sondern durch entsprechende Positionierung des ohnehin verfahrbaren Übergabewagens im Zuge der Übergabe und durch entsprechende Positionierung der zugeführten Trägerplatte mit Hilfe der ohnehin vorhandenen Plattentransportvorrichtung. Die Trägerplatte wird folglich nicht stets bis in dieselbe Position in der Zusammenlegestation vorgefahren, sondern exakt bis in die Position, die ein genaues Ablegen der Folie erlaubt. Dementsprechend wird auch der Übergabewagen nicht immer bis in dieselbe Position vorgefahren, sondern ebenfalls genau in die Position, die ein genaues Ablegen erlaubt. Insofern hat die Erfindung erkannt, dass die ohnehin erforderlichen Einrichtungen zum Transportieren der Folie in Folientransportrichtung und zum Transportieren der Platte in Plattentransportrichtung zugleich der Ausrichtung bzw. Positionierung der Komponenten für eine kantengleiche Ablage der Folien auf der Trägerplatte verwendet werden können. Auf separate Stelltriebe zum Ausrichten der Saugleiste relativ zu dem Übergabewagen in Folientransportrichtung und Plattentransportrichtung kann deshalb verzichtet werden. Insgesamt zeichnet sich die Anlage daher durch einen besonders einfachen, kompakten und zugleich kostengünstigen Aufbau aus. Außerdem lässt sich die Ausrichtung der Folie unter Verwendung der beschriebenen Komponenten mit besonders hoher Geschwindigkeit während der Folienübergabe durchführen. Denn separate Ausrichtbewegungen in Plattentransportrichtung und Folientransportrichtung sind nicht mehr erforderlich. Vielmehr wird der Plattenvorschub mit Hilfe der Transportvorrichtung und der Folientransportweg mit Hilfe des Übergabewagens so gesteuert, dass die gewünschte Übergabeposition und folglich ein einwandfreies Ablegen gewährleistet sind, so dass insgesamt mit sehr hohen Geschwindigkeiten gearbeitet werden kann, ohne dass Wartezeiten erforderlich sind. Das Verfahren und Positionieren der Trägerplatte einerseits und der Folie andererseits erfolgt vorzugsweise zeitgleich.
- In bevorzugter Weiterbildung schlägt die Erfindung vor, dass die Zusammenlegestation ein Übergabegestell mit zumindest einem in Folientransportrichtung verlaufenden Querträger aufweist, an welchem zumindest ein Übergabewagen, z. B. an einer Querführungsschiene, geführt ist. Dieser Übergabewagen weist vorzugsweise einen Querantrieb zum Verfahren des Übergabewagens und Ausrichten der Folie in Folientransportrichtung sowie zumindest einen Höhenantrieb zum Anheben und Absenken der Saugleiste auf. An die Saugleiste ist eine Drehvorrichtung angeschlossen, mit welcher die Saugleiste relativ zu dem Übergabewagen z. B. um eine vertikale Achse drehbar ist. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Saugleiste mit ggf. der Drehvorrichtung an dem Übergabewagen mittels eines anhebbaren und absenkbaren Vertikalträgers angeschlossen ist. Die Drehvorrichtung weist vorzugsweise einen Drehantrieb, z. B. eine an die Saugleiste angeschlossene Zylinderkolbenanordnung und/oder einen Spindelantrieb auf. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Saugleiste um die Drehachse drehbar an einem Saugleistenträger gelagert ist.
- Erfindungsgemäß überspannt das Übergabegestell mit seinem Querträger folglich die Übergabestation und ermöglicht das Aufnehmen der Folie von dem Folienstapel und das Ablegen der Folie auf der zugeführten Trägerplatte, wobei die Transportwege in Folientransportrichtung und in Plattentransportrichtung unter Berücksichtigung der gewünschten Ausrichtung der Folie eingestellt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass lediglich auf einer Seite der Zusammenlegestation ein Folienstapel auf z. B. einem Stapeltisch angeordnet ist. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, jeweils einen Folienstapel beidseitig der Zusammenlegestation vorzusehen, wobei es dann vorteilhaft ist, mit lediglich einem einzigen Übergabegestell zu arbeiten, an welchem lediglich eine einzige Saugleiste geführt ist, mit welcher eine Folie wahlweise von dem einen Stapel oder von dem anderen Stapel abgenommen und zugeführt werden kann. Insofern überspannt das Übergabegestell mit seinem Querträger nicht nur die Zusammenlegestation vollständig, sondern auch bereichsweise den einen oder die beiden neben der Zusammenlegestation angeordneten Folienstapel. Die beidseitige Anordnung jeweils eines Folienstapels ermöglicht einen verlustzeitlosen Palettenwechsel, d. h. ein verlustzeitloses Auffüllen eines abgearbeiteten Folienstapels, wobei regelmäßig ein neuer Stapel auf einer Palette zugeführt wird. Sollte ein auf der einen Seite der Zusammenlegestation angeordneter Folienstapel abgearbeitet sein, so kann daraufhin der auf der anderen Seite angeordnete neue Folienstapel verwendet werden, während der abgearbeitete Folienstapel durch einen neuen Folienstapel ersetzt werden kann, ohne dass Verlustzeiten der Anlage in Kauf genommen werden müssen.
- In abgewandelter Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Übergabegestell zumindest zwei parallel zueinander verlaufende Querträger aufweist, an welchen jeweils zumindest ein Übergabewagen verfahrbar ist, wobei die Saugleiste an die beiden Übergabewagen angeschlossen ist und die beiden Übergabewagen zum Drehen der Saugleiste unabhängig voneinander verfahrbar sind. Bei dieser Ausführungsform kann auf eine separate Drehvorrichtung an der Saugleiste, welche die Saugleiste relativ zu dem Übergabewagen dreht, verzichtet werden, da die Drehung der Saugleiste um eine vertikale Achse durch unterschiedliche Fahrwege bzw. Fahrgeschwindigkeiten der beiden Übergabewagen eingestellt werden können. Bei dieser Ausführungsform wird folglich auf die beschriebenen Drehantriebe, wie z. B. Zylinderkolbenanordnungen oder Spindelantriebe, verzichtet.
- Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, dass eine oder mehrere Messeinrichtungen zur Bestimmung der Position und/oder Ausrichtung der von dem Folienstapel abgenommenen Folie vorgesehen sind. Dabei ist vorgesehen, dass unter Berücksichtigung der ermittelten Messwerte mit der Steuervorrichtung Steuerbefehle zum Drehen der Saugleiste um eine vertikale Achse, zum Positionieren der Saugleiste in Folientransportrichtung und zum Positionieren der Trägerplatte in Plattentransportrichtung erzeugt werden. Durch die erfindungsgemäßen Messeinrichtungen wird folglich die Ist-Position einer von dem Folienstapel abgenommenen Folie ermittelt, so dass dann unter Berücksichtigung dieser Ist-Position die entsprechenden Antriebe über die Steuervorrichtung so angesteuert werden können, dass im Ergebnis eine exakte Ausrichtung der Folie auf der Trägerplatte gewährleistet ist.
- Diese Messeinrichtung weist an der Zusammenlegestation, z. B. an dem Übergabegestell, vorzugsweise einen ersten (ortsfesten) Sensor und einen dazu quer zur Folientransportrichtung versetzt angeordneten zweiten (ortsfesten) Sensor auf, welche z. B. von der Folie im Zuge der Übergabe überfahren werden und einen ersten sowie einen zweiten Messwert bzw. ein erstes Signal und ein zweites Signal erzeugen, mit denen Steuerbefehle zum Drehen der Saugleiste und zum Positionieren der Saugleiste in Folientransportrichtung erzeugt werden. Insofern kann es sich z. B. um zwei auf einer parallel zur Plattentransportrichtung angeordneten Geraden positionierten Sensoren handeln, die einen Abstand voneinander aufweisen, der geringer als die Folienlänge (in Plattentransportrichtung) ist, so dass gewährleistet ist, dass die Folie im Zuge der Übergabe beide Sensoren einwandfrei überfährt. Diese Sensoren können beispielsweise als optische Sensoren ausgebildet sein.
- Vorzugsweise weist die Messrichtung z. B. an dem Übergabegestell noch einen dritten ortsfesten Sensor auf, welcher z. B. von der Folie im Zuge der Übergabe überfahren wird und dabei einen dritten Messwert erzeugt, mit dem Steuerbefehle zum Positionieren der Trägerplatte relativ zu der zugeführten Folie in Plattentransportrichtung erzeugt werden. Bei diesem dritten Sensor kann es sich beispielsweise um einen im Randbereich des Fahrweges angeordneten ortsaufgelösten Sensor, z. B. eine Zeilenkamera handeln. Insofern überfährt die Folie je nach Längsversatz den ortsaufgelösten Sensor mit einer vorgegebenen Überdeckung, so dass aus dieser Überdeckung dann die Ist-Position in Längsrichtung und daraus der erforderliche Transportweg der zugeführten Platte in Plattentransportrichtung berechnet werden können. Schließlich kann z. B. ein vierter Sensor vorgesehen sein, welcher der Trägerplatte zugeordnet ist und deren aktuelle Position sowie ggf. den erforderlichen Restfahrweg zur Verfügung stellt.
- Um unter Berücksichtigung der ermittelten Messwerte bzw. der ausgelösten (Steuer-)Signale und der gewünschten Soll-Positionen dann die tatsächlich noch erforderlichen Bewegungen bzw. Restfahrwege zu ermitteln bzw. einzustellen, kann es zweckmäßig sein, zur Auswertung ergänzend die jeweiligen Fahrgeschwindigkeiten heranzuziehen. Vorzugsweise wird jedoch in besonders einfacher Weise mit (zusätzlichen) Inkrementalgebern gearbeitet, d. h. mit zusätzlichen ”Sensoren” zur Erfassung von Lageänderungen, die während einer Bewegung Wegstrecken und/oder Richtungen erfassen können. Diese Inkrementalgeber werden folglich zusätzlich zu den beschriebenen Sensoren eingesetzt. Sie ermöglichen eine besonders einfache Steuerung bzw. Positionierung.
- Insgesamt wird im Rahmen der Erfindung bei einfachem und kostengünstigem Aufbau eine funktionssichere und schnellere Betriebsweise einer Folienlegeanlage erreicht, so dass sich Trägerplatten mit hoher Geschwindigkeit exakt mit Folien o. dgl. belegen lassen, ohne dass Funktionsstörungen zu befürchten sind.
- Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zum Belegen von Trägerplatten mit Folien o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter Holzwerkstoffplatten mit einer Anlage der beschriebenen Art.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
-
1 eine erfindungsgemäße Folienlegeanlage in einer schematischen Draufsicht, -
2 den Gegenstand nach1 in abgewandelter Ausführungsform, -
3 den Gegenstand nach2 in einer weiteren Ausführungsform, -
4 eine weitere Abwandlung des Gegenstandes nach3 , -
5 einen vergrößerten Ausschnitt aus dem Gegenstand nach3 , -
6 den Gegenstand nach5 in einer Ansicht aus Richtung des Pfeiles P, -
7 eine Ansicht aus Richtung des Pfeiles R auf den Gegenstand nach6 und -
8 einen Ausschnitt aus dem Gegenstand nach5 in einer vereinfachten Funktionsdarstellung. - In den Figuren ist eine Folienlegeanlage zum Belegen von Trägerplatten
1 , z. B. Holzwerkstoffplatten, mit Folien2 , Papieren o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter bzw. vergüteter Holzwerkstoffplatten dargestellt. Diese Anlage weist in ihrem grundsätzlichen Aufbau zumindest eine Zusammenlegestation3 auf, in welcher eine zu belegende Trägerplatte1 aus einer Plattenzuführstation4 in Plattentransportrichtung X mit einer Plattentransportvorrichtung5 einfahrbar und aus welcher die mit der Folie2 belegte Trägerplatte1 in Richtung einer nicht dargestellten und der Folienlegeanlage nachgeordneten Presse ausfahrbar ist. Neben der Zusammenlegestation3 , d. h. versetzt zur Plattentransportrichtung X ist ein Folienstapel6 mit einer Vielzahl von Folien2 angeordnet, wobei dieser Folienstapel6 auf einer Folienpalette7 auf einem Stapeltisch8 ruht. Bei den Folien2 der ersten Zusammenlegestation3 kann es sich beispielsweise um Dekorpapiere handeln. In den Ausführungsbeispielen ist der ersten Zusammenlegestation3 eine zweite Zusammenlegestation3' nachgeordnet, in welcher auf die mit einem Dekorpapier2 belegte Trägerplatte1 eine Overlay-Folie2' aufgelegt wird. Im Übrigen ist angedeutet, dass der Plattenzuführstation4 eine weitere Folienzuführstation3'' vorgeordnet ist, wobei diese der Zufuhr einer Gegenzug-Folie2'' dient, auf welche die zugeführte Holzwerkstoffplatte1 aufgelegt wird. Insofern wird im Ausführungsbeispiel dann ein Pressgutbündel aus Gegenzug2'' , Holzwerkstoffplatte1 , Dekorpapier2 und Overlay2' in die nachgeordnete nicht dargestellte Kurztaktpresse eingeführt. Ferner ist in1 angedeutet, dass eine Beladevorrichtung zum Beladen eines Stapeltisches8 mit einem neuen Folienstapel6 vorgesehen ist, wobei diese Beladevorrichtung einen in einer Transportwagenführung9 geführten und parallel zur Plattentransportrichtung X verfahrbaren Stapeltransportwagen10 aufweist. Diese Transportwagenführung9 ist im Ausführungsbeispiel nach1 außerhalb der eigentlichen Zusammenlegestation3 neben den Folienstapeln6 angeordnet. Demgegenüber zeigt2 eine abgewandelte Ausführungsform, bei welcher eine zusätzliche Beladevorrichtung mit zusätzlichen Transportwagenführungen9' und einem zusätzlichen Transportwagen10' vorgesehen sind, wobei der Transportwagen10' hier unterhalb der Zusammenlegestation3 auf oder in einer unterhalb der Zusammenlegestation3 angeordneten Transportwagenführung9' geführt ist. Die3 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher lediglich eine Beladevorrichtung mit Transportwagenführung9' unterhalb der Zusammenlegestation3 angeordnet ist. Dabei sind hier in Abwandlung zur Ausführungsform in1 beidseitig jeder Zusammenlegestation3 jeweils ein Folienstapel6 angeordnet. Gleiches gilt für die Ausführungsform nach4 , bei welcher wiederum eine zweite Stapelzuführungsvorrichtung vorgesehen ist, so dass die Ausführungsform nach4 gleichsam eine Kombination der Ausführungsform nach1 bis3 darstellt, wobei hier mit optimaler Geschwindigkeit gearbeitet werden kann. Durch die beidseitig identische Anordnung der Folienstapel6 ist ein verlustzeitloser Wechsel der Paletten möglich. - Eine vergleichende Betrachtung der
5 bis8 macht deutlich, dass jede der in den1 bis4 dargestellten Zusammenlegestationen3 ,3' jeweils einen Übergabewagen11 aufweist, welcher in einer Folientransportrichtung Y verfahrbar ist, wobei diese Folientransportrichtung Y senkrecht zur Plattentransportrichtung X ausgerichtet ist. An den Übergabewagen11 ist eine Saugleiste12 angeschlossen, welche in Aufnahme- und Ablegerichtung Z anhebbar und absenkbar ist. Insofern kann mit der Saugleiste12 eine Folie2 von dem Folienstapel6 abgenommen werden, indem die Saugleiste12 mit der Folie2 angehoben wird. Dann lässt sich der Übergabewagen11 mit der Saugleiste12 und der Folie2 in Folientransportrichtung Y über die inzwischen zugeführte Trägerplatte1 führen und darauf ablegen. Die Saugleiste12 ist dabei zugleich als Ausrichtleiste zum Ausrichten der Folie2 relativ zu der Trägerplatte1 ausgebildet. Die Plattentransportvorrichtung5 ist hier als Riemenbahn mit mehreren parallel zueinander angeordneten Transportriemen ausgebildet. - Erfindungsgemäß ist die Saugleiste
12 zum Ausrichten der Folie2 relativ zu dem Übergabewagen11 mittels einer (nicht dargestellten) Steuervorrichtung lediglich in einer Drehebene parallel zu der Trägerplattenoberfläche und folglich um eine vertikale Drehachse13 drehbar. Dabei erfolgt mit der Steuervorrichtung die Ausrichtung der Folie2 relativ zur Trägerplatte1 in Folientransportrichtung Y durch Positionierung des Übergabewagens11 und in Plattentransportrichtung X durch Positionierung der Trägerplatte1 mittels der Plattentransportvorrichtung5 . Insofern macht insbesondere8 deutlich, dass die Saugleiste12 selbst relativ zu dem Übergabewagen11 lediglich verdreht und nicht in X-Richtung und Y-Richtung verschoben werden kann. Die Positionierung der Folie in X- und Y-Richtung erfolgt erfindungsgemäß einerseits durch Positionierung des ohnehin verfahrbaren Übergabewagens11 und andererseits durch geeignete Positionierung der ohnehin verfahrbaren Trägerplatte1 . Bei der nicht dargestellten Steuervorrichtung kann es sich um einen Rechner bzw. Computer handeln. - Die Zusammenlegestation
3 weist dabei ein Übergabegestell14 mit einem in Folientransportrichtung Y verlaufenden Querträger15 auf, an welchem ein Übergabewagen11 an einer oder mehreren Querführungsschienen16 geführt ist. Im Ausführungsbeispiel ist lediglich ein einziger Querträger15 vorgesehen, an welchem lediglich ein einziger Übergabewagen11 geführt ist, wobei die Saugleiste12 dann relativ zu diesem Übergabewagen11 um die vertikale Achse13 drehbar gelagert ist und der Übergabewagen11 insgesamt in Folientransportrichtung Y verfahren wird. Eine vergleichende Betrachtung der5 ,6 und7 macht deutlich, dass dieser Querträger15 an zwei winkelförmigen Auslegern17 gehalten ist, welche dafür sorgen, dass sowohl der Folien- und Plattentransport aber auch die Stapeltischbeladung durch das Übergabegestell nicht behindert wird. Insofern ist durch die beschriebene Konstruktion zugleich der erforderliche Freiraum für den Palettentransport unterhalb der Zusammenlegestation3 im Zuge des Zuführens neuer Folienstapel6 gewährleistet. - Der Übergabewagen
11 weist einen Querantrieb zum Verfahren des Übergabewagens11 und Ausrichten der Folie in Folientransportrichtung Y und einen Höhenantrieb zum Anheben und Absenken der Saugleiste12 auf. Im Ausführungsbeispiel handelt es sich dabei um einen kombinierten Y-Z-Antrieb18 . Die Saugleiste12 ist mit der Drehvorrichtung19 an dem Übergabewagen11 mittels eines absenkbaren und anhebbaren Vertikalträgers20 angeschlossen. Die Drehvorrichtung19 weist einen Drehantrieb21 auf, welcher als an die Saugleiste12 angeschlossener Spindelantrieb21 oder ggf. als Zylinderkolbenanordnung ausgebildet ist. Ggf. kann es sich um eine hydraulische oder auch pneumatisch wirkende Zylinderkolbenanordnung handeln. Vorzugsweise wird jedoch zumindest ein Spindelantrieb21 bzw. Spindelhubelement eingesetzt. Dabei ist die Saugleiste12 im Ausführungsbeispiel um eine Drehachse13 drehbar an einem Saugleistenträger22 gelagert. - Um eine einwandfreie Positionierung der Folie
2 und folglich ein exaktes Ablegen der Folie2 auf der Trägerplatte1 in der gewünschten Position zu ermöglichen, ist eine Messeinrichtung zur Bestimmung der Position und der Ausrichtung der von dem Folienstapel6 abgenommenen Folie2 vorgesehen, wobei unter Berücksichtigung der mit dieser Messeinrichtung ermittelten Messwerte bzw. Signale mit der Steuervorrichtung Steuerbefehle zum Drehen der Saugleiste12 um die vertikale Achse13 , zum Positionieren der Saugleiste12 in Folientransportrichtung Y und zum Positionieren der Trägerplatte1 in Plattentransportrichtung X erzeugt werden, sofern dieses bzw. in dem Maße in dem es unter Berücksichtung der ermittelten Messwerte erforderlich ist. Im Ausführungsbeispiel weist die Messeinrichtung zunächst einmal einen ersten ortsfesten Sensor A und einen dazu quer zur Folientransportrichtung Y versetzt angeordneten zweiten Sensor B auf, wobei diese Sensoren A, B ortsfest im Bereich der Zusammenlegestation3 zwischen der Aufnahmeposition der Saugleiste12 und der Ablegeposition der Saugleiste12 angeordnet sind, so dass die Sensoren A, B im Zuge der Folienübergabe gleichsam überfahren werden. Insofern erzeugen der erste und der zweite Sensor einen ersten Messwert und einen zweiten Messwert, bzw. ein erstes Signal und ein zweites Signal, auf deren Grundlage Steuerbefehle zum eventuell erforderlichen Drehen der Saugleiste und zur Positionierung der Saugleiste12 in Folientransportrichtung Y erzeugt werden. Bei den Sensoren A und B kann es sich um optische Sensoren, z. B. Lichtschranken o. dgl. handeln, die in Plattentransportrichtung X versetzt zueinander und in Folientransportrichtung Y in vorgegebenem Abstand von der Saugleiste in ihrer Aufnahmeposition angeordnet sind. Sie erzeugen jeweils ein Signal, wenn sie von der Saugleiste bzw. Folie überfahren werden. So lässt sich mit Hilfe der Sensoren A und B z. B. der tatsächliche Fahrweg lässt sich mit Hilfe der Sensoren A und B z. B. der tatsächliche Fahrweg a und der tatsächliche Fahrweg b der Folie bis zu dem Sensor A bzw. B ermitteln, so dass aus diesen Fahrwegen dann entsprechend eine evtl. Korrekturbewegung der Saugleiste12 um den Drehwinkel α berechnet und der noch verbleibende Fahrweg bis zum exakten Ablegen der Folie auf der Platte berechnet werden kann. In8 ist dieses am Beispiel einer um einen vorgegebenen Drehwinkel verdreht angeordneten Folie2 dargestellt. Vorzugsweise ist einer der Sensoren A oder B, hier der Sensor B so angeordnet, dass er von der vertikalen Achse13 des Drehpunktes der Saugleiste12 (exakt) überfahren wird. Im Übrigen zeigt8 , dass die Messeinrichtung einen dritten ortsfesten Sensor C aufweist, welcher im Zuge der Übergabe ebenfalls von der Folie überfahren wird und dazu ebenfalls zumindest bereichsweise zwischen der Aufnahmeposition der Saugleiste12 und der Abgabeposition angeordnet ist. Dieser dritte Messsensor C erzeugt einen dritten Messwert unter Berücksichtigung eines eventuellen Längenversatzes L der Folie2 entlang der Plattentransportrichtung X relativ zu einer Referenzposition am Sensor C bzw. einer Referenzlinie26 . Unter Berücksichtigung dieses dritten Messwertes C wird dann ein Steuerbefehl zum Positionieren der Platte1 in Plattentransportrichtung X erzeugt, d. h. die Holzwerkstoffplatte wird mit Hilfe der Riemenbahn5 exakt so weit in die Zusammenlegestation3 vorgefahren, dass die Folie2 mit dem nicht mehr in Plattentransportrichtung ausrichtbaren Übergabewagen11 einwandfrei auf der Holzwerkstoffplatte1 abgelegt wird. Bei dem dritten Sensor C handelt es sich im Ausführungsbeispiel um einen ortsaufgelösten Sensor in der Ausführungsform einer Zeilenkamera, so dass während des Überfahrens dieses Sensors C der Längenversatz L ohne weiteres ermittelt werden kann. Dabei kann der Zeilensensor C zugleich auch für eine Verifikation der Messergebnisse der Sensoren A und B dienen, d. h. mit Hilfe des Messergebnisses des Zeilensensors kann festgestellt werden, ob unter Berücksichtigung der Sensoren A und B eine Korrekturdrehung zutreffend ausgeführt wurde. Ferner ist im Ausführungsbeispiel ein vierter Sensor D vorgesehen, welcher – anders als die Sensoren A, B, C – nicht der Folie2 , sondern der Trägerplatte1 zugeordnet ist. Dieser gibt im Zuge des Plattenvorschubs ”Informationen” über die aktuelle Ist-Position der Platte in X-Richtung, so dass dann unter Berücksichtigung der Messwerte des Sensors C die gewünschte Positionierung der Platte erfolgen kann. Dabei ist in den Figuren lediglich ein Sensor D gezeigt, der ortsfest im Fahrweg der Platte1 angeordnet ist. Es können auch mehrere in Y-Richtung versetzt zueinander angeordnete Sensoren D vorgesehen sein, die dann ggf. Informationen über eine Schieflage der Platte1 geben könnten. - Insgesamt ist die Saugleiste
12 drehbar nach Auswertung der Sensoren A und B. Der Transport des Papiers bzw. der Folie auf die Platte erfolgt ebenfalls nach Auswertung der Sensoren A und B. Die Position der Trägerplatte1 passgenau zu der zugeführten Folie erfolgt dann nach Auswertung der Sensoren C und D. - Um unter Berücksichtigung der Messwerte bzw. Signale der Sensoren A, B, C und/oder D zu gewährleisten, dass dann tatsächlich auch die gewünschten Positionen angefahren bzw. eingestellt werden, ist es zweckmäßig, die Positionierung mit Hilfe zusätzlicher Lageänderungs-Sensoren, z. B. Inkrementalgebern, durchzuführen, die in den Figuren nicht separat dargestellt sind. Derartige Inkrementalgeber können eine Wegstrecke und ggf. auch eine Bewegungsrichtung erfassen, wobei üblicherweise eine zählende Messung durchgeführt wird. Dieses ermöglicht eine besonders einfache Steuerung bzw. Positionierung. Die von einem Referenzpunkt zurückgelegten Fahrwege a, b müssen nicht unbedingt ausgewertet werden. Es kann wie folgt vorgegangen werden:
Die Saugleiste setzt sich wie in8 dargestellt in Bewegung. Wenn der Sensor B erreicht wird und dieser Sensor B folglich ein (Steuer-)Signal gibt, fährt der Übergabewagen so lange weiter, bis der Inkrementalgeber einen bestimmten Zählerstand erreicht hat oder wenn der Inkrementalgeber ausgehend von einem ursprünglichen Zählerstand dann den Wert 0 erreicht hat. In diesem Fall ist dann die Sollposition in Y-Richtung erreicht. Da nicht nur der Sensor B sondern auch der Sensor A überfahren worden ist, kann gleichzeitig auch eine Überprüfung der richtigen Winkelstellung erfolgen. Wenn die Sensoren A und B nicht gleichzeitig angefahren worden sind, d. h. wenn die Signale dieser Sensoren nicht gleichzeitig erzeugt wurden, errechnet die Steuerung aus der Differenz der Inkremente des Antriebes des Übergabewagens11 den Korrekturwert für den Stelltrieb21 bei dem es sich regelmäßig um ein Spindelhubelement handelt. Die Inkrementalgeber sind folglich üblicherweise den Antrieben zugeordnet. Da der Drehpunkt der Saugleiste bzw. die vertikale Achse13 gleichsam auf einer Linie mit dem Sensor B liegt, hat eine anschließende Winkelkorrektur keine Auswirkungen auf den Restfahrweg des Übergabewagens11 . - Die Positionierung der Trägerplatte erfolgt ähnlich, jedoch mit variablen Endpositionen. Die von der Zeilenkamera C gemessene Lage des Papiers oder der Folie in X-Richtung bestimmt den Restfahrweg der Trägerplatte, wobei der Sensor D die gleiche Funktion in X-Richtung hat wie der Sensor B in Y-Richtung. In X-Richtung wird der Zählerstand entsprechend dem Lagesignal aus C korrigiert, d. h. der X-Transport fährt ständig variierende Endpositionen an. Den Antrieben für die Folie und die Trägerplatte können im Rahmen der Erfindung folglich Fahrweg-Sensoren bzw. Wegstrecken-Sensoren, z. B. Inkrementalgeber zugeordnet sein, welche dann in Kombination mit den in den Figuren dargestellten Sensoren A, B, C und/oder D die dargestellte einfache Positionierung bzw. Steuerung ermöglichen.
- Im Übrigen deuten die Figuren an, dass im Bereich jedes Folienstapels
6 eine Separierleiste23 mit einer stationären Papiertrennvorrichtung24 angeordnet ist, welche mit einer oder mehreren Blasdüsen25 ausgerüstet sein kann. Ferner ist erkennbar, dass mit einer einzigen Saugleiste12 bzw. einem einzigen verfahrbaren Übergabewagen11 die beiden Folienstapel6 gemäß5 und6 abgearbeitet werden können, so dass auch ein verlustzeitloser Wechsel der Folienstapel bzw. Paletten erfolgen kann.
Claims (15)
- Anlage zum Belegen von Trägerplatten (
1 ), z. B. Holzwerkstoffplatten, mit Folien (2 ) o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter Holzwerkstoffplatten o. dgl., mit zumindest einer Zusammenlegestation (3 ), in welcher eine zu belegende Trägerplatte (1 ) aus einer Plattenzuführstation (4 ) in Plattentransportrichtung (X) mit einer Plattentransportvorrichtung (5 ) einfahrbar und aus welcher die mit zumindest einer Folie (2 ) belegte Trägerplatte (1 ) mit der Plattentransportvorrichtung (5 ) in Richtung einer der Anlage nachgeordneten Presse ausfahrbar ist und mit zumindest einem neben der Zusammenlegestation (3 ) angeordneten Folienstapel (6 ) mit mehreren Folien (2 ), wobei die Zusammenlegestation (3 ) zumindest einen in der quer zur Plattentransportrichtung (X) angeordneten Folientransportrichtung (Y) verfahrbaren Übergabewagen (11 ) aufweist, an welchen eine in Aufnahme- und Ablegerichtung (Z) anhebbare und absenkbare Saugleiste (12 ) angeschlossen ist, wobei die Saugleiste (12 ) zugleich als Ausrichtleiste zum Ausrichten der Folie (2 ) relativ zu der Trägerplatte (1 ) ausgebildet ist, wobei die Saugleiste (12 ) zum Ausrichten der Folie (2 ) relativ zu dem Übergabewagen (11 ) mittels einer Steuervorrichtung lediglich in einer Drehebene parallel zur Trägerplattenoberfläche drehbar ist und wobei mit der Steuervorrichtung die Ausrichtung der Folie (2 ) relativ zu der Trägerplatte (1 ) in Folientransportrichtung (Y) durch Positionierung des Übergabewagens (11 ) und in Plattentransportrichtung (X) durch Positionierung der Trägerplatte (1 ) mittels der Plattentransportvorrichtung (5 ) erfolgt. - Anlage nach Anspruch 1, wobei die Zusammenlegestation (
3 ) ein Übergabegestell (14 ) mit zumindest einem in Folientransportrichtung (Y) verlaufenden Querträger (15 ) aufweist, an welchem zumindest ein Übergabewagen (11 ), z. B. an einer Querführungsschiene (16 ), geführt ist. - Anlage nach Anspruch 2, wobei der Übergabewagen (
11 ) zumindest einen Querantrieb zum Verfahren des Übergabewagens (11 ) und Ausrichten der Folie in Folientransportrichtung (Y) und zumindest einen Höhenantrieb zum Anheben und Absenken der Saugleiste in Aufnahme- und Ablegerichtung (Z) aufweist, vorzugsweise einen kombinierten Y-Z-Antrieb (18 ). - Anlage nach Anspruch 2 oder 3, wobei an die Saugleiste (
12 ) eine Drehvorrichtung (19 ) angeschlossen ist, mit welcher die Saugleiste (12 ) relativ zu dem Übergabewagen (11 ) drehbar ist. - Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Saugleiste (
12 ) mit ggf. der Drehvorrichtung (19 ) an den Übergabewagen (11 ) mittels eines anhebbaren und absenkbaren Vertikalträgers (20 ) angeschlossen ist. - Anlage nach Anspruch 4 oder 5, wobei die Drehvorrichtung (
19 ) zumindest einen Drehantrieb (21 ), z. B. eine an die Saugleiste (12 ) angeschlossene Zylinderkolbenanordnung oder eine Spindelantrieb, aufweist. - Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Saugleiste (
12 ) um eine Drehachse (13 ) drehbar an einem Saugleistenträger (22 ) gelagert ist. - Anlage nach Anspruch 2 oder 3, wobei das Übergabegestell zumindest zwei parallel zueinander verlaufende Querträger aufweist, an welchen jeweils zumindest ein Übergabewagen verfahrbar ist, wobei die Saugleiste an die beiden Übergabewagen angeschlossen ist und die beiden Übergabewagen zum Drehen der Saugleiste unabhängig voneinander in Folientransportrichtung (Y) verfahrbar sind.
- Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei eine oder mehrere Messeinrichtungen zur Bestimmung der Position und/oder der Ausrichtung der von dem Folienstapel (
6 ) abgenommenen Folie (2 ) vorgesehen sind, wobei unter Berücksichtigung der ermittelten Messwerte bzw. Signale mit der Steuervorrichtung Steuerbefehle zum Drehen der Saugleiste um einen Drehwinkel (α), zum Positionieren der Saugleiste (12 ) in Folientransportrichtung (Y) und zum Positionieren der Trägerplatte (1 ) in Plattentransportrichtung (X) erzeugt werden. - Anlage nach Anspruch 9, wobei die Messeinrichtung, z. B. an dem Übergabegestell (
11 ) einen ersten Sensor (A) und einen dazu quer zur Folientransportrichtung (Y) versetzt angeordneten zweiten Sensor (B) aufweist, welche z. B. von der Folie im Zuge der Übergabe überfahren werden, wobei die Sensoren (A, B) einen ersten und einen zweiten Messwert bzw. ein erstes und ein zweites Signal erzeugen, mit denen Steuerbefehle zum Drehen der Saugleiste (12 ) und zum Positionieren der Saugleiste in Folientransportrichtung (Y) erzeugt werden. - Anlage nach Anspruch 9 oder 10, wobei die Messeinrichtung, z. B. an dem Übergabegestell einen dritten Sensor (C) aufweist, welcher z. B. von der Folie (
2 ) im Zuge der Übergabe überfahren wird, wobei der dritte Sensor (C) einen dritten Messwert erzeugt, mit dem Steuerbefehle zum Positionieren der Trägerplatte (1 ) in Plattentransportrichtung (X) erzeugt werden. - Anlage nach Anspruch 11, wobei der dritte Sensor (C) als ortsaufgelöster Sensor, z. B. als Zeilenkamera ausgebildet ist.
- Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei die Messeinrichtung oder eine weitere Messeinrichtung einen vierten Sensor (D) aufweist, welcher der Trägerplatte (
1 ) zugeordnet ist, und z. B. von dieser im Zuge des Transports überfahren wird, wobei der vierte Sensor (D) einen vierten Messwert bzw. ein viertes Signal erzeugt, mit dem Steuerbefehle zum Positionieren der Trägerplatte (1 ) in Plattentransportrichtung (X) erzeugt werden. - Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 13, wobei dem Übergabewagen (
11 ) bzw. dessen Antrieb und der Plattentransportvorrichtung (5 ) bzw. deren Antrieb und/oder der Drehvorrichtung (19 ) bzw. deren Antrieb (21 ) (jeweils) ein oder mehrere Lageänderungssensoren, z. B. Inkrementalgeber, zugeordnet sind. - Verfahren zum Belegen von Trägerplatten, z. B. Holzwerkstoffplatten, mit Folien o. dgl. im Zuge der Herstellung beschichteter Holzwerkstoffplatten o. dgl., mit einer Anlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 14, wobei eine Trägerplatte aus einer Trägerplattenzuführstation mit einer Plattentransportvorrichtung in eine Zusammenlegestation gebracht wird, wobei eine Folie mit einer an einem Übergabewagen der Zusammenlegestation angeordneten Saugleiste von einem neben der Zusammenlegestation angeordneten Folienstapel abgenommen wird, wobei der Übergabewagen mit der Saugleiste und der Folie in einer quer zur Plattentransportrichtung (X) verlaufenden Folientransportrichtung (Y) über die in die Zusammenlegestation transportierte Trägerplatte gebracht und auf dieser abgelegt wird, wobei zum Ausrichten der Folien mit Hilfe der als Ausrichtleiste ausgebildeten Saugleiste relativ zu dem Übergabewagen lediglich eine Drehung in einer parallel zur Trägerplattenoberfläche angeordneten Drehebene erfolgt und wobei die Ausrichtung der Folie relativ zu der Trägerplatte in Folientransportrichtung durch Positionierung des Übergabewagens und die Ausrichtung der Folie relativ zu der Trägerplatte in Plattentransportrichtung durch Positionierung der Trägerplatte erfolgt.
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