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DE102007029958A1 - Verfahren zur Einstellung eines Lenksystems in einem Fahrzeug - Google Patents

Verfahren zur Einstellung eines Lenksystems in einem Fahrzeug Download PDF

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DE102007029958A1
DE102007029958A1 DE200710029958 DE102007029958A DE102007029958A1 DE 102007029958 A1 DE102007029958 A1 DE 102007029958A1 DE 200710029958 DE200710029958 DE 200710029958 DE 102007029958 A DE102007029958 A DE 102007029958A DE 102007029958 A1 DE102007029958 A1 DE 102007029958A1
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steering
driver
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steering angle
generated
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DE200710029958
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English (en)
Inventor
Sylvia Futterer
Peter Ziegler
Frank Niewels
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D6/00Arrangements for automatically controlling steering depending on driving conditions sensed and responded to, e.g. control circuits
    • B62D6/008Control of feed-back to the steering input member, e.g. simulating road feel in steer-by-wire applications
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D6/00Arrangements for automatically controlling steering depending on driving conditions sensed and responded to, e.g. control circuits

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Steering Control In Accordance With Driving Conditions (AREA)

Abstract

Bei einem Verfahren zur Einstellung eines Lenksystems in einem Fahrzeug mit Lenkkraftunterstützungseinrichtung wird zur Vermeidung des Umkippens eine die Kippgefahr repräsentierende Fahrzeugzustandsgröße ermittelt und ein fahrerunabhängiger Eingriff in das Lenksystem durchgeführt, falls die Fahrzeugzustandsgröße einen Grenzwert überschreitet. Als f der Weise eingestellt, dass der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen geändert wird.

Description

  • αDie Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Einstellung eines Lenksystems in einem Fahrzeug mit Lenkkraftunterstützungseinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Stand der Technik
  • In der DE 103 15 965 A1 wird ein Verfahren zum Vermeiden des Umkippens des Fahrzeuges beschrieben, bei dem zunächst eine die Kippgefahr des Fahrzeugs beschreibende Fahrzeugzustandsgröße ermittelt und in Abhängigkeit dieser Größe ein fahrerunabhängiger Lenkeingriff zur Vermeidung des Umkippens des Fahrzeugs durchgeführt wird. Um die Kippgefahr sicher erkennen zu können, werden Sensorsignale aus Fahrdynamikregelsystemen ausgewertet, insbesondere die Gierrate, die Raddrehzahlen, der Lenkwinkel und die Querbeschleunigung. Wird eine Kippgefahr erkannt, werden automatisch und fahrerunabhängig Bremsaktuatoren zum Abbremsen des Fahrzeuges sowie Lenkaktuatoren zum selbsttätigen Ändern des aktuellen Radlenkwinkels betätigt.
  • Um den Lenkeingriff durchführen zu können, muss das Lenksystem mit einer Aktivlenkung versehen sein, bei der über ein zusätzliches Lenkgetriebe dem vom Fahrer vorgegebenen Lenkwinkel ein Zusatzlenkwinkel überlagerbar ist. Aktivlenkungen erfordern aber einen erheblichen zusätzlichen konstruktiven Aufwand.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit gegen ein Umkippen eines Fahrzeuges zu erhöhen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Einstellung eines Lenksystems in einem Fahrzeug ist eine Lenkkraftunterstützungseinrichtung vorgesehen, mit deren Hilfe der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen geändert wird, sofern eine Fahrzeugzustandsgröße, die die Kippgefahr repräsentiert, einen Grenzwert überschreitet. In der Lenkkraftunterstützungseinrichtung wird fahrerunabhängig ein Stellmoment erzeugt, welches gemäß einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung die Lenkbewegung des Fahrers nicht unterstützt, sondern vielmehr der Lenkbewegung entgegengerichtet ist, was zur Folge hat, dass der Fahrer für weitere Lenkwinkelausschläge einen erhöhten Kraftaufwand aufbringen muss. Die Lenkung verhärtet, was vom Fahrer bemerkt wird und zu geringeren weiteren Lenkwinkelausschlägen führt, günstigstenfalls sogar zu einem Zurücklenken durch den Fahrer. Die Gefahr des Umkippens des Fahrzeugs, also einer Kippbewegung um die Fahrzeuglängsachse, wird dadurch erheblich reduziert. Das Stellmoment wirkt insbesondere nur in einer Richtung, um zur Fahrzeugstabilisierung beizutragen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung wird die Lenkbewegung des Fahrers in die Gegenrichtung durch eine entsprechende Einstellung des Stellmoments unterstützt, indem der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen abgesenkt wird. Dies erfolgt insbesondere für den Fall, dass der Lenkwinkel bzw. der Betrag des Lenkwinkels kleiner wird.
  • Ein Vorteil dieser Ausführung liegt darin, dass das Verfahren auch in Lenksystemen durchgeführt werden kann, die nicht mit einer Aktivlenkung versehen sind. Das Verfahren kann bei konventionellen Lenksystemen angewandt werden, die mit einer Lenkunterstützungseinrichtung versehen sind. Es muss lediglich das von der Lenkunterstützungseinrichtung bereitgestellte Moment reduziert oder ggf. in Gegenrichtung gerichtet werden, um die gewünschte Verhärtung, also den erhöhten Widerstand im Lenksystem gegen weitere Lenkausschläge bzw. die Absenkung des Widerstands bei Lenkausschlägen in Gegenrichtung zu erreichen. Konstruktive Änderungen im Lenksystem sind aber grundsätzlich nicht erforderlich.
  • Der fahrerunabhängige Einriff in der Lenkkraftunterstützungseinrichtung kann in der Weise erfolgen, dass lediglich weiteren Lenkwinkelausschlägen ein erhöhter Widerstand entgegengesetzt wird. Möglich ist es aber auch, ein rückstellendes Moment zu erzeugen, welches ohne Fahrerbetätigung zu einer Rückstellung des Lenksystems in Richtung der Nulllage führen würde. Hierdurch wird ein sich selbst stabilisierendes Lenksystem realisiert.
  • Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung ist vorgesehen, dass zumindest zwei unterschiedliche Fahrzeugzustandsgrößen betrachtet und mit zugeordneten Grenzwerten verglichen werden. Die beiden Fahrzeugzustandsgrößen werden entweder kumulativ oder alternativ für die Auslösung des fahrerunabhängigen Eingriffs in die Lenkkraftunterstützungseinrichtung herangezogen. Beispielsweise ist es möglich, zusätzliche Bedingungen zu formulieren, die erfüllt sein müssen, damit der Widerstand gegen weitere Lenkwinkelausschläge erhöht wird. Infrage kommt beispielsweise eine Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit oder vom Absolutbetrag des Lenkwinkels, dergestalt, dass nur bei großen Lenkwinkeln eine Widerstandserhöhung durchgeführt wird, da üblicherweise auch nur bei diesen größeren Lenkwinkeln die Gefahr des Umkippens relevant ist. In diesen Ausführungen werden mindestens zwei Zustands- bzw. Betriebsgrößen kumulativ betrachtet.
  • Bei einer alternativen Berücksichtigung von mindestens zwei Zustandsgrößen können verschiedene Fahrsituationen differenziert behandelt werden, beispielsweise dynamische Fahrmanöver und stationäre bzw. quasistationäre Fahrmanöver. Bei dynamischen Fahrmanövern besteht die Gefahr, dass sich das Fahrzeug durch schnelle Lenkbewegungen aufschaukelt, was schließlich zum Umkippen des Fahrzeuges führen kann. Um diese Situation rechtzeitig erkennen zu können, wird eine dynamische Fahrmanöver repräsentierende Fahrzeugzustandsgröße untersucht, insbesondere der Lenkwinkelgradient bzw. der Betrag des Lenkwinkelgradienten, um sowohl Änderungen des Lenkwinkels in Richtung größerer Lenkwinkelausschläge als auch in Richtung kleinerer Lenkwinkelausschläge berücksichtigen zu können.
  • Um eine stationäre Kurvenfahrt zu untersuchen, die ebenso wie ein dynamisches Fahrmanöver grundsätzlich zu einem Umkippen des Fahrzeuges führen kann, wird eine charakteristische Fahrzeugzustandsgröße untersucht, beispielsweise die Querbeschleunigung oder die Gierrate. Auch bei stationären bzw. quasistationären Fahrmanövern wird zweckmäßigerweise jeweils der Betrag der betrachteten Zustandsgröße untersucht, um die Gefahr des Umkippens und die Durchführung von Gegenmaßnahmen ungeachtet der Kurvenrichtung durchführen zu können.
  • Vorteilhafterweise werden sowohl stationäre als auch dynamische Fahrmanöver charakterisierende Fahrzeugzustandsgrößen fortlaufend überwacht, wobei im Falle des Überschreitens eines zugeordneten Grenzwertes als Gegenmaßnahme der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen durch entsprechende Beaufschlagung der Lenkkraftunterstützungseinrichtung erhöht wird, wenn die entsprechenden Grenzwerte bei nur einem der genannten Fahrmanöver überschritten werden.
  • Die Grenzwerte sind entweder als feste Werte abgespeichert oder werden situationsabhängig berechnet, insbesondere als Funktion aktueller Zustandsgrößen wie z. B. der Fahrzeuggeschwindigkeit. Als kumulativ zu berücksichtigende Bedingung, welche insbesondere bei stationärer Kurvenfahrt, ggf. aber auch bei dynamischen Fahrmanövern berücksichtigt wird, muss der aktuelle Lenkradwinkel, welcher vom Fahrer vorgegeben wird, einen Grenzwert übersteigen, der wie oben bereits ausgeführt als geschwindigkeitsabhängiger Wert ermittelt wird. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass größere Lenkradwinkel zu kleineren Kurvenradien und entsprechend höheren Fliehkräften führen und die Fliehkräfte quadratisch mit der Geschwindigkeit anwachsen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere zur Anwendung in Lenksystemen, die als EPS (Electric Power Steering) ausgeführt sind und als Lenkkraftunterstützungseinrichtung einen elektrischen Antriebsmotor aufweisen. Grundsätzlich ist aber auch eine Anwendung in hydraulischen bzw. elektrohydraulischen Lenksystemen möglich.
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht eines Lenksystems in einem Fahrzeug, wobei das Lenksystem zur Lenkkraftunterstützung einen Elektromotor aufweist,
  • 2 ein Ablaufdiagramm zur Durchführung des Verfahrens zur Vermeidung des Umkippens des Fahrzeuges.
  • Das in 1 dargestellte Lenksystem 1 in einem Kraftfahrzeug umfasst ein Lenkrad 2, das mit einer Lenkwelle 3 verbunden ist, über die ein vom Fahrer vorgegebener Lenkradwinkel δLW auf ein Lenkgestänge 5 zur Einstellung eines Radlenkwinkels δV an den lenkbaren Vorderrädern 6 umgesetzt wird. Zwischen der Lenkwelle 3 und dem Lenkgestänge 5 ist ein Lenkgetriebe 4 zwischengeschaltet, in welchem eine gewünschte Übersetzung zwischen dem Lenkradwinkel δLW und dem Radlenkwinkel δV durchgeführt wird. Dem Lenkgetriebe 4 ist ein Servo- bzw. Stellmotor 7 zugeordnet, der als elektrischer Antriebsmotor ausgeführt ist. Der Motor 7 hat die Funktion einer Lenkkraftunterstützungseinrichtung, über die ein zusätzliches Stellmoment zur Unterstützung des vom Fahrer aufgebrachten Handlenkmoments in das Lenksystem eingespeist werden kann.
  • Anstelle einer Ausführung als elektrischer Antriebsmotor kann die Lenkkraftunterstützungseinrichtung auch als hydraulischer Aktuator oder als elektrohydraulisches System ausgebildet sein. In der in 1 dargestellten Ausführung mit elektrischem Antriebsmotor als Lenkkraftunterstützungseinrichtung ist das Lenksystem als EPS (Electric Power Steering) ausgebildet.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, das Lenksystem als aktives Lenksystem (AFS – Active Front Steering) auszuführen, das es erlaubt, situationsabhängig dem vom Fahrer vorgegebenen Lenkradwinkel δLW einen Zusatzlenkwinkel zu überlagern, wodurch Einfluss auf das Lenkverhalten genommen werden kann, unter anderem auf die Fahrstabilität.
  • In 2 ist ein Ablaufdiagramm mit einzelnen Verfahrensschritten zur Einstellung eines Lenksystems zur Vermeidung des Umkippens des Fahrzeugs dargestellt. Dies erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass eine die Kippgefahr charakterisierende Fahrzeugzustandsgröße sensorisch oder rechnerisch ermittelt oder mit einem zugeordneten Grenzwert verglichen wird, wobei im Falle des Überschreitens des Grenzwertes ein fahrerunabhängiger Eingriff in das Lenksystem durchgeführt wird, indem über die Lenkkraftunterstützungseinrichtung der Widerstand gegen die Lenkwinkeländerungen erhöht wird, welche vom Fahrer vorgegeben werden. Zweckmäßig ist die Erhöhung des Widerstandes auf Fälle beschränkt, in denen der Fahrer das Lenkrad in Richtung größerer Lenkausschläge verstellen möchte; bei Auslenkungen in Richtung der Nulllage ist dagegen der Widerstand im Lenksystem nicht erhöht, sondern wird ggf. sogar reduziert.
  • Wie in 2 dargestellt, wird im Verfahrensblock V1 das Verfahren zur Vermeidung des Umkippens gestartet. Im Verfahrensschritt V2 wird zunächst überprüft, ob die grundsätzlichen Bedingungen für die Aktivierung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorliegen. Hierzu gehört die Abfrage, ob das Fahrzeug mit einer Mindestgeschwindigkeit vF fährt, die beispielsweise bei 10 km/h liegen kann. Unterhalb dieser Mindestgeschwindigkeit ist selbst bei abrupten Lenkbetätigungen die Gefahr des Umkippens des Fahrzeuges gering, so dass keine Maßnahmen zur Vermeidung des Umkippens ergriffen werden müssen. Sofern die Voraussetzungen gemäß dem Verfahrensschritt V2 nicht bzw. noch nicht erfüllt sind, wird der nein-Verzweigung folgend wieder zum Beginn des Verfahrensblockes 2 zurückgekehrt und in zyklischen Abständen eine erneute Überprüfung durchgeführt. Sind dagegen Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens erfüllt, wird der ja-Verzweigung folgend zum nächsten Verfahrensschritt V3 fortgefahren.
  • Im Verfahrensschritt V3 werden die Bedingungen für eine stationäre bzw. quasistationäre Kurvenfahrt abgeprüft, bei der das Fahrzeug ohne bzw. mit lediglich geringen dynamischen Änderungen eine Kurve durchfährt. Als zu überprüfende Fahrzeugzustandsgröße, die als Maßstab herangezogen wird, ob die Gefahr eines Umkippens besteht, wird die Querbeschleunigung ay mit einem zugeordneten Grenzwert Schwelle1 verglichen. Sofern der Betrag der Querbeschleunigung ay den Grenzwert Schwelle1 überschreitet, muss von einer Gefahr des Umkippens ausgegangen werden; in diesem Fall wird der ja-Verzweigung folgend zum nächsten Verfahrensschritt V4 fortgefahren, in welchem Gegenmaßnahmen zur Reduzierung der Kippgefahr getroffen werden. Es handelt sich bei diesen Gegenmaßnahmen um Erzeugung eines Stellmoments über den elektrischen Motor als Systembestandteil des EPS (Electric Power Steering), wobei das vom Motor erzeugte Stellmoment das Lenksystem in Richtung kleinerer Lenkwinkel, also in Richtung der Nulllage beaufschlagt. Dies bedeutet, dass ohne weiteren Eingriff des Fahrers das Lenksystem selbsttätig in Richtung der Nulllage zurückkehrt. Dieses Stellmoment wird dem vom Fahrer erzeugten Handlenkmoment überlagert, so dass Lenkbewegungen des Fahrers zurück in Richtung der Nulllage leichter und entgegen gesetzte Lenkbewegungen mit höherem Widerstand durchzuführen sind.
  • Im Verfahrensschritt gemäß V3 wird der Betrag der Querbeschleunigung abgefragt und mit dem Grenzwert Schwelle1 verglichen, wobei die Berücksichtigung des Betragswertes den Vorteil hat, das Unabhängigkeit gegenüber der aktuellen Lenkwinkelauslenkung nach links bzw. rechts gegeben ist. Anstelle der Querbeschleunigung kann auch eine sonstige Fahrzeugzustandsgröße betrachtet werden, die die Kippgefahr bei stationärer Kurvenfahrt repräsentiert, beispielsweise die Gierrate ψ ..
  • Nach der Erzeugung des Stellmomentes im Verfahrensschritt V4 wird wieder zum Verfahrensschritt V3 zurückgekehrt und in zyklischen Abständen erneut überprüft, ob die Bedingungen für erhöhte Kippgefahr bei stationärer Kurvenfahrt noch vorliegen.
  • Ergibt die Abfrage im Verfahrensschritt V3, dass die Bedingungen für erhöhte Kippgefahr bei stationärer Kurvenfahrt nicht vorliegen, wird der nein-Verzweigung folgend zum Verfahrensschritt V5 fortgefahren, in welchem eine Überprüfung auf die Gefahr des Umkippens unter instationären bzw. dynamischen Verhältnissen stattfindet. Als Zustandsgröße, welche die Kippgefahr unter dynamischen Verhältnissen charakterisiert, wird der Lenkradwinkelgradient δ .LW herangezogen, dessen Betrag auf Überschreitung eines zugeordneten Grenzwertes Schwelle2 überprüft wird. Kumulativ zu dieser ersten Bedingung wird die Abfrage durchgeführt, ob der Betrag des Lenkradwinkels δLW zunimmt, ob also der Lenkwinkelausschlag in Richtung größerer Lenkwinkel erfolgt. Hierdurch wird der Richtungsänderung Rechnung getragen, da zur Vermeidung des Umkippens lediglich noch größere Lenkwinkelausschläge vermieden werden sollen, wohingegen eine Reduzierung des Lenkradwinkelausschlags zu stabileren Verhältnissen führt.
  • Bei den dynamischen Fahrmanövern können zur Situationserkennung nicht nur der Lenkradwinkelgradient und der Lenkradwinkel, sondern auch die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Querbeschleunigung, die Gierrate oder der Einfederweg herangezogen werden.
  • Ist zumindest eine der in Verfahrensschritt V5 formulierten Bedingungen nicht erfüllt, wird der nein-Verzweigung folgend wieder zum Beginn des Verfahrensschrittes V2 zurückgekehrt und das gesamte Verfahren in zyklischen Abständen erneut durchlaufen. Sind dagegen die Bedingungen im Verfahrensschritt V5 kumulativ erfüllt, so ist davon auszugehen, dass unter den aktuellen, dynamischen Fahrverhältnissen eine Kippgefahr besteht; in diesem Fall wird der ja-Verzweigung folgend zum nächsten Verfahrensschritt V6 fortgefahren, in dem fahrerunabhängig ein Eingriff in das Lenksystem durchgeführt wird. Dies erfolgt durch Erzeugung eines Stellmoments im elektrischen Motor, welcher Bestandteil des EPS ist, in der Weise, dass das erzeugte Stellmoment einer Lenkwinkeländerung entgegenwirkt. Das Stellmoment erhöht den Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen. Da bereits zuvor im Verfahrensschritt V5 festgestellt wurde, dass der aktuelle Lenkradwinkel δLW zunimmt, wirkt das im elektrischen Stellmotor erzeugte Moment auch nur zunehmenden Lenkradwinkeln entgegen, nicht jedoch abnehmenden Lenkradwinkeln.
  • Nach der Erzeugung des Stellmoments im Verfahrensschritt V6 wird wieder zum Verfahrensschritt V5 zurückgekehrt und in zyklischen Abständen eine erneute Überprüfung durchgeführt, ob die in V5 formulierten Bedingungen vorliegen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10315965 A1 [0002]

Claims (16)

  1. Verfahren zur Einstellung eines Lenksystems in einem Fahrzeug mit Lenkkraftunterstützungseinrichtung, bei dem zur Vermeidung des Umkippens eine die Kippgefahr repräsentierende Fahrzeugzustandsgröße ermittelt und ein fahrerunabhängiger Eingriff in das Lenksystem durchgeführt wird, falls die Fahrzeugzustandsgröße einen Grenzwert überschreitet, dadurch gekennzeichnet, dass als fahrerunabhängiger Eingriff in der Lenkkraftunterstützungseinrichtung ein Stellmoment in der Weise eingestellt wird, dass der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen geändert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei unterschiedliche Fahrzeugzustandsgrößen berücksichtigt und mit zugeordneten Grenzwerten verglichen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen geändert wird, falls nur eine der Fahrzeugzustandsgrößen den zugeordneten Grenzwert überschreitet.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine dynamische Fahrmanöver repräsentierende Fahrzeugzustandsgröße (δ .LW) untersucht wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die betrachtete Fahrzeugzustandsgröße der Lenkradwinkelgradient (δ .LW) bzw. der Betrag des Lenkradwinkelgradienten (δ .LW) ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen erhöht wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen nur dann erhöht wird, wenn der Lenkwinkel (δLW) bzw. der Betrag des Lenkwinkels (δLW) ansteigt.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen nur erhöht wird, wenn der Lenkradwinkel (δLW) bzw. der Betrag des Lenkradwinkels (δLW) einen Grenzwert übersteigt, wobei der Grenzwert geschwindigkeitsabhängig bestimmt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen abgesenkt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerstand gegen vom Fahrer erzeugte Lenkwinkeländerungen nur dann abgesenkt wird, wenn der Lenkwinkel (δLW) bzw. der Betrag des Lenkwinkels (δLW) kleiner wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine stationäre Kurvenfahrt repräsentierende Fahrzeugzustandsgröße (ay) untersucht wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die betrachtete Fahrzeugzustandsgröße die Querbeschleunigung (ay) bzw. der Betrag der Querbeschleunigung (ay) ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die betrachtete Fahrzeugzustandsgröße die Gierrate (ψ .) bzw. der Betrag der Gierrate (ψ .) ist.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass als fahrerunabhängiger Eingriff in der Lenkkraftunterstützungseinrichtung ein Stellmoment erzeugt wird, das das Lenksystem in Richtung kleinerer Lenkradwinkel (δLW) beaufschlagt.
  15. Regel- bzw. Steuergerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
  16. Lenksystem in einem Fahrzeug zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die Lenkkraftunterstützungseinrichtung als elektrischer Antriebsmotor (EPS) und das Stellmoment als Servo- bzw. Motorstellmoment ausgeführt ist.
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