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DE102007029956A1 - Verfahren zur Bestimmung des irreversiblen Kapazitätsverlustes bei Li-Ionen-Batterien - Google Patents

Verfahren zur Bestimmung des irreversiblen Kapazitätsverlustes bei Li-Ionen-Batterien Download PDF

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DE102007029956A1
DE102007029956A1 DE102007029956A DE102007029956A DE102007029956A1 DE 102007029956 A1 DE102007029956 A1 DE 102007029956A1 DE 102007029956 A DE102007029956 A DE 102007029956A DE 102007029956 A DE102007029956 A DE 102007029956A DE 102007029956 A1 DE102007029956 A1 DE 102007029956A1
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DE
Germany
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charge
voltage
accumulator
value
voltage value
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007029956A
Other languages
English (en)
Inventor
Mario Roessler
Jake Mountain View Christensen
Dieter Hanauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Publication of DE102007029956A1 publication Critical patent/DE102007029956A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R31/00Arrangements for testing electric properties; Arrangements for locating electric faults; Arrangements for electrical testing characterised by what is being tested not provided for elsewhere
    • G01R31/36Arrangements for testing, measuring or monitoring the electrical condition of accumulators or electric batteries, e.g. capacity or state of charge [SoC]
    • G01R31/382Arrangements for monitoring battery or accumulator variables, e.g. SoC
    • G01R31/3835Arrangements for monitoring battery or accumulator variables, e.g. SoC involving only voltage measurements
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R31/00Arrangements for testing electric properties; Arrangements for locating electric faults; Arrangements for electrical testing characterised by what is being tested not provided for elsewhere
    • G01R31/36Arrangements for testing, measuring or monitoring the electrical condition of accumulators or electric batteries, e.g. capacity or state of charge [SoC]
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    • G01R31/386Arrangements for measuring battery or accumulator variables using test-loads

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung der wirksamen Kapazität einer Akkumulatorvorrichtung. Erfindungsgemäß wird ein erster Ruhespannungswert ermittelt, die Ladung, die in der Akkumulatorvorrichtung gespeichert ist, um einen Ladungsdifferenzwert geändert und nach dem Ändern der Ladung ein zweiter Ruhespannungswert ermittelt. Das Ermitteln der Kapazität umfasst das Ermitteln der wirksamen Kapazität aus einer vorbestimmten Beziehung zwischen der wirksamen Kapazität des Akkumulators, dem Ladungsdifferenzwert, und einen Ruhespannung-Differenzwert, der sich aus der Differenz zwischen dem ersten Ruhespannungswert und einem zweiten Ruhespannungswert ergibt.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von Messverfahren zur Ermittlung des Ladezustands von Akkumulatoren, insbesondere von Li-Ionen-Zellen. Hierbei wird die Zellspannung des Akkus gemessen, um daraus den Ladezustand (state of charge, SOC) zu ermitteln. Zusammenhang zwischen Ladezustand und Zellspannung ergibt sich aus der Nernstschen Gleichung, sowie aus weiteren Effekten.
  • Mit zunehmender Alterung, d. h. mit steigender Anzahl an Lade-/Entladezyklen, kommt es in dem Akkumulator zu einem irreversiblen Kapazitätsverlust, so dass die maximal zur Verfügung stehende Kapazität und somit die maximal zu speichernde Leistung mit der Zeit und mit der Benutzung abnimmt. Da sich der Ladezustand als Verhältnis der momentan gespeicherten Ladung zu der maximal zu speichernden Ladung definiert und die maximal zu speichernde Ladung von der Alterung abhängt, sind sowohl Ladezustand als auch maximal zur Verfügung stehende Kapazität durch das oben genannte Verfahren nicht zu bestimmen.
  • In der Druckschrift US 2002/0012830 A1 werden verschiedene Lithium-Ionen-Akkumulatoren vorgeschlagen, die einen geringen Kapazitätsanteil haben, der zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie nicht zur Verfügung steht. Ferner weisen diese Akkumulatoren einen schwächeren Alterungsprozess auf, wobei verschiedene Strukturen und Zusammensetzungen vorgeschlagen werden.
  • Insbesondere lässt sich bei der Erfassung bei der Zellspannung, nur der SOC bestimmen, nicht aber die entnehmbare Ladung bzw. Energie, da die absolute Kapazität nicht bekannt ist.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung erlaubt eine Einschätzung der wirksamen Kapazität einer Akkumulatorvorrichtung mittels kostengünstig durchzuführender Spannungsmessungen. Erfindungsgemäß ist die Ruhespannung, d. h. die Spannung des Akkumulators ohne Belastung im Leerlauffall, als Funktion der entnommenen Ladung diejenige physikalische Größe, aus der sich die wirksame Kapazität, d. h. die maximal zur Speicherung elektrischer Energie zur Verfügung stehende Kapazität, ermitteln lässt.
  • Hierzu wird zunächst ein erster Ruhespannungswert gemessen, wobei danach die Akkumulatorvorrichtung geladen oder entladen wird, um mit der so geänderten Ladung einen zweiten Ruhespannungswert die Akkumulatorvorrichtung bei geänderter Ladung zu ermitteln. Es wurde erkannt, dass sich die wirksame Kapazität aus der Spannungsänderung zwischen den zwei gemessenen Ruhespannungen bezogen auf die Ladungsänderung ergibt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren beruht auf dem Zusammenhang zwischen Spannungsänderung (d. h. Änderung der Leerlaufspannung), Ladungsänderung und Kapazität, wonach bei geringen Kapazitäten (beispielsweise ein gealterter Akkumulator) eine geringe Ladungsänderung eine hohe Spannungsänderung hervorruft, und sich bei hohen Kapazitäten (beispielsweise ein neuer Akkumulator) auch bei starken Ladungsänderungen nur eine geringe Spannungsänderung ergibt. Mit anderen Worten beeinflusst die Änderung der Ladung, beispielsweise durch Entladen, die Spannung (bei Leerlauf) eines neuen, nicht gealterten Akkumulators mit hoher Kapazität weniger, als einen gealterten Akkumulator, der eine dementsprechend geringere Kapazität aufweist.
  • Erfindungsgemäß wird die Ladungsänderung absolut erfasst, indem diese aktiv durch einen gesteuerten Stromfluss herbeigeführt wird, oder indem ein Lade-/Entladevorgang, wie er durch einen angeschlossenen Verbraucher hervorgerufen wird, genau erfasst wird, um zu ermitteln, um welchen Ladungsbetrag die Ladung in dem Akkumulator verändert wurde.
  • Vor der Änderung und nach der Änderung werden ein erster Ruhespannungswert und ein zweiter Ruhespannungswert ermittelt, wobei die Differenz zwischen dem ersten Ruhespannungswert und dem zweiten Ruhespannungswert zu der absoluten Ladungsänderung in Bezug gesetzt wird. Dieses Verhältnis wird beispielsweise mit einer Werttabelle verglichen, die ein derartiges Differenzverhältnis zu Kapazitätswerten in Beziehung setzt. Die Einträge dieser Tabelle können durch eine vorherige, akkumulatortypspezifische Messreihe erfasst werden, in der verschiedene, alterungsbedingte Kapazitätswerte bzw. Änderungen in den Kapazitäten dem jeweiligen Einfluss der Ladungsänderung auf die Änderung der Ruhespannung bzw. Leerlaufspannung gegenübergestellt ist. Alternativ oder in Kombination hierzu kann ein Interpolationsverfahren verwendet werden, das einen Verhältniswert aus Ladungsänderung und Ruhespannung, der zwischen zwei Einträgen in der Tabelle liegt, entsprechend interpoliert und eine zugehörige Kapazität bestimmt. Ferner ist die Ermittlung der Kapazität durch eine Näherungsgleichung, beispielsweise eine Reihenentwicklung, möglich, die das alterungsbedingte Verhalten des Akkumulators nachbildet und annähert.
  • Diese Berechnungsverfahren können auch kombiniert werden, beispielsweise durch Mittelung oder Gewichtsermittelung. Vorzugsweise werden zwei Messpunkte verwendet, d. h. ein erster Ruhespannungswert, der einer ersten Ladung entspricht und ein zweiter Ruhespannungswert, der einer zweiten Ladung entspricht, wobei lediglich die Differenz zwischen den beiden Ladungen gemessen bzw. bekannt ist.
  • Alternativ können auch mehrere Messpunkte genommen werden, beispielsweise um die Genauigkeit eines Näherungsverfahrens zu erhöhen oder um durch Mittelung einen genaueren Wert zu erreichen. Falls drei Messpunkte verwendet werden, so ergeben sich ein erster und ein zweiter Ruhespannungswert, dessen Differenz zu der entsprechenden Ladungsänderung zwischen dem ersten und zweiten Ruhespannungswert in Beziehung gesetzt wird. Ferner ergibt sich eine zweite Spannungsdifferenz zwischen einem zweiten Ruhespannungswert und einem dritten Ruhespannungswert, sowie eine zweite Ladungsänderung, die der Ladungsänderung zwischen dem zweiten Ruhespannungswert und dem dritten Ruhespannungswert entspricht. Ferner kann auch zur Ermittlung der Unterschied zwischen dem ersten und dem dritten Ruhespannungswert und die gesamte Ladungsänderung, die sich zwischen dem ersten und dem dritten Ruhespannungswert ergeben hat, zur Ermittlung eines Kapazitätswerts herangezogen werden. Insgesamt werden sich daher drei verschiedene Kapazitätswerte ermitteln, die miteinander beliebig kombiniert werden können und die auf verschiedene oder auf die gleiche Weise aus der jeweiligen Ruhespannungsdifferenz und dem entsprechenden Ladungsdifferenzwert erzeugt werden können.
  • Im Allgemeinen können N verschiedene Messpunkte genommen werden, insbesondere wenn sich nicht-lineare Zusammenhänge zwischen den Messgrößen Ruhespannung und Ladungsdifferenz und der zu ermittelnden Größe Kapazität ergeben. Ferner können, neben mehreren Messpunkten, auch gleichzeitig mehrere Ermittlungsverfahren zur Schätzung der wirksamen Kapazität herangezogen werden, d. h. eine Messwerttabelle, eine Näherungsgleichung oder eine Interpolation. Die erhaltenen Messwerte können kombiniert werden. Ferner können auch die Verfahren miteinander kombiniert werden. Als Kombination können alle statistischen Kombinationen der Messwerte herangezogen werden, beispielsweise eine arithmetische Mittelung, eine gewichtete Mittelung oder eine Mittelung der Kapazitätsschätzwerte, deren Gewichtung von Ruhespannungswerten, Ladungsdifferenzwerten und anderen Betriebsgrößen abhängt.
  • Die Ruhespannungswerte werden durch Messungen der Klemmspannung der Akkumulatoren im Leerlauf vorgesehen. Als Leerlauf wird ein Lade- bzw. Entladestrom angesehen, der kleiner als ein Schwellwert ist, ab dem die Messung deutlich verfälscht wird. Der Schwellwert hängt vorzugsweise proportional von der Nenn-Kapazität des Akkumulators ab. Beispielsweise kann ein Leerlaufstrom bei der Messung einer Ruhespannung noch toleriert werden, der geringer als 10 mA ist, wenn Akkumulator eine Kapazität von über 10 Ah aufweist. Hingegen muss ein geringerer Schwellwert verwendet werden, wenn Akkumulatoren mit geringen Kapazitäten, beispielsweise 800 mAh, verwendet werden. Vorzugsweise liegt der Schwellwert des noch zulässigen Stroms im Leerlauf, d. h. des noch zulässigen Ruhestroms zwischen ca. 1/2000–1/50 oder vorzugsweise zwischen, 1/1000 und 1/200 des Nennwerts der Kapazität in Ah. Diese noch zulässigen Restströme können beispielsweise in Bordnetzen von Hybridfahrzeugen oder Elektrofahrzeugen zur Unterhaltung einiger weniger Komponenten verwendet werden, beispielsweise Alarmanlage und Uhr. Ferner kann die Beeinflussung durch der Ruhestrom durch vollständiges Trennen und Anschließen einiger oder eines Verbrauchers mit geringem Strombedarf erfasst werden, wobei jeweils die Akkumulatorspannung gemessen wird, um den sich ergebenden Fehler zu kompensieren und zu berücksichtigen, oder um die Messgenauigkeit zu erfassen.
  • Vorzugsweise wird jedoch der Akkumulator zur erfindungsgemäßen Ermittlung der wirksamen Kapazität vollständig von Verbrauchern oder Stromerzeugern abgetrennt, um einen Spannungsabfall am Innenwiderstand und andere Effekte innerhalb des Akkumulators zu unterdrücken. Wurde der Akkumulator, beispielsweise durch Entladen, belastet, so relaxiert die Klemmspannung nur langsam gegen die Ruhespannung, im Wesentlichen mit einem zeitlichen Verlauf, der einer negativ-exponentiellen Entwicklung entspricht. Daher wird vorzugsweise das Verfahren nicht direkt nach Beenden eines Lade- bzw. Entladevorgangs des Akkumulators durchgeführt, sondern nach einer vorbestimmten Zeitdauer, die gewährleistet, dass die Relaxationsprozesse innerhalb des Akkumulators im Wesentlichen abgeschlossen sind und somit die durch die Relaxation auftretenden Fehler vernachlässigbar sind. Anstatt jedoch das Ende oder das Abklingen des Relaxationsprozesses nach Betreiben des Akkumulators abzuwarten, kann auch der zeitliche Verlauf der Klemmspannung zur Approximation eines einzelnen (d. h. ersten, zweiten oder weiteren) Ruhespannungswerts herangezogen werden. Dadurch beschleunigt sich das Messverfahren. Soll beispielsweise ein einzelner Ruhespannungswert erfasst werden, so können innerhalb einer bestimmten Zeitdauer zwei Klemmspannungswerte erfasst werden, die die Ermittlung des Ruhespannungswerts erlauben, auf die sich die Klemmspannung hinentwickelt. Beispielsweise kann angenommen werden, dass es sich bei der zeitlichen Entwicklung der Klemmspannung um ein im Wesentlichen negativ-exponentiellen Verlauf handelt, so dass durch zwei einzelne Messpunkte, die zeitlich voneinander beabstandet sind, die Zeitkonstante τ ermittelt werden kann, durch die der Verlauf der negativ-exponentiellen Funktion definiert ist. Die Ermittlung eines einzelnen Ruhespannungswerts umfasst somit die Erfassung von mindestens zwei Klemmspannungswerten, die zeitlich voneinander beabstandet sind und beispielsweise aufeinander folgen, und der Extrapolation des Verlaufs anhand dieser Messwerte der Klemmspannung, um zu dem zu erwartenden Ruhespannungswert zu kommen.
  • Statt einer negativ-exponentiellen Näherung zur Errechnung des Ruhespannungswerts aus Messpunkten der Klemmspannung kann auch ein anderer angenäherter Verlauf, beispielsweise mittels einer Reihennäherung, verwendet werden, oder eine Tabelle, aus der sich die endgültige Ruhespannung aus zwei Messwerten der Klemmspannung und dem zeitlichen Verhältnis der Messungen zueinander ergibt. Die Tabelle kann auch die Grundlage einer Extrapolationsberechnung sein und kann ferner weitere Betriebsparameter wie Akkumulatortyp, Betriebstemperatur und ähnliches berücksichtigen. Ferner können, wie auch bei der Berechnung der Kapazitätswerte, Interpolationen mehrerer Messungen bzw. Messreihen durchgeführt werden, um einen Ruhespannungswert zu ermitteln. Diese Maßnahmen zur Ermittlung eines Ruhespannungswerts können auch kombiniert werden, beispielsweise durch gewichtete oder ungewichtete Mittelung. Ferner kann, ausgehend von zwei aufeinander folgenden Messwerten der Klemmspannung, die zu einem gemeinsamen Ruhespannungswert gehören, und zwei weiteren Messungen, die zu einem zweiten Ruhespannungswert gehören, unter Berücksichtigung eines Ladungsdifferenzwerts, der die Differenz zwischen den beiden Ruhespannungswerten entspricht, direkt die wirksame Kapazität ermittelt werden, ohne einen ersten Ruhespannungswert und einen zweiten Ruhespannungswert als Zwischengröße zu ermitteln.
  • Die Erstellung entsprechender Messwert-Kennfelder kann auf Messungen am verwendeten Akkumulatortyp, numerischen Näherungen oder einer Kombination hiervon, beispielsweise eine Interpolation, beruhen. Ferner kann, anstatt oder in Kombination mit den wirksamen Kapazitäten auch ein Kapazitätsnennwert und ein irreversibler Kapazitätsverlust verwendet werden, wobei der irreversible Kapazitätsverlust der alterungsbedingten Verringerung der Kapazität entspricht, und die wirksame Kapazität die Differenz zwischen der ursprünglichen oder der Nennkapazität und dem irreversiblen Kapazitätsverlust entspricht.
  • Die Änderung der Ladung um einen Ladungsdifferenzwert, um von einem ersten Messpunkt zu einem zweiten Messpunkt zu kommen, kann ausschließlich gesteuert geschehen, beispielsweise durch die gezielte Entladung über einen Widerstand oder einen anderen Verbraucher. Ferner kann in gleicher Weise die Ladung gezielt verändert werden, indem dem Akkumulator ein bestimmter Ladestrom zugeführt wird, der über die Zeit überwacht wird. Gegebenenfalls muss zur Berücksichtigung von Hysthereseeffekten in diesem Fall eine modifizierte Vergleichstabelle bzw. Näherungsformel zu Grunde gelegt werden. Vorzugsweise ist der so gesteuerte Ladestrom bzw. Entladestrom zeitlich konstant. Alternativ können auch kleinere Schwankungen toleriert werden, die sich beispielsweise durch die Verringerung der Klemmspannung ergeben. Zur Erfassung wird der Strom über die Zeitdauer der Änderung der Ladung überwacht.
  • Ist der Strom konstant, so ergibt sich die Ladung aus dem Produkt des konstanten geflossenen Stroms und der Zeitdauer, über die der Strom geflossen ist.
  • Bei Schwankungen des Stroms kann dieser periodisch oder kontinuierlich erfasst werden und über die Zeit aufsummiert bzw. integriert werden, um die Ladung zu erfassen. Vorzugsweise wird ferner erfasst, ob die Stromschwankungen einen bestimmten Schwellwert überschreiten. Falls dies der Fall ist, werden mehr als zwei ladungs- bzw. spannungsbezogene Messpunkte erfasst, d. h., dass z. B. ein erster Ruhespannungswert gemessen wird, woraufhin die Ladung um einen ersten Ladungsdifferenzwert geändert wird, ein zweiter Ruhespannungswert gemessen wird und die Ladung ein zweites Mal um einen Ladungsdifferenzwert geändert wird. Darauf folgt die Ermittlung eines dritten Ruhespannungswerts folgt.
  • Insbesondere bei Nichtlinearitäten bei der Ermittlung der wirksamen Kapazität kann so die wirksame Kapazität genauer erfasst werden, indem eine erste wirksame Kapazität ausgehend von dem ersten und dem zweiten Ruhespannungswert und dem ersten Ladungsdifferenzwert bestimmt wird, und eine zweite wirksame Kapazität aus dem zweiten und dem dritten Ruhespannungswert und dem dritten Ladungsdifferenzwert ermittelt wird. Eine dritte Kapazität kann aus dem ersten und dem dritten Ruhespannungswert und der Summe des ersten und des zweiten Ladungsdifferenzwerts ermittelt werden. Diese einzeln berechneten wirksamen Kapazitäten können geeignet miteinander kombiniert werden, beispielsweise durch Mittelung, oder durch Bezugnahme auf eine weitere Tabelle, die eine Kompensation von Nichtlinearitäten bei der Änderung der Ladung vorsieht, die sich auf die Berechnung der wirksamen Kapazität auswirken.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird die Ladung geändert, indem der Akkumulator in seinem üblichen Betrieb überwacht wird. Wird der Akkumulator beispielsweise als Energiequelle zur Fortbewegung eines Fahrzeugs verwendet, beispielsweise mit einem Hybridantrieb oder mit einem Elektroantrieb, dann wird der an der Klemme des Akkumulators fließende Strom verfolgt bzw. überwacht, und der fließende Strom wird zeitlich integriert, um einen Ladungsdifferenzwert zu ermitteln. Ferner kann ein Ruhespannungswert während des üblichen Betriebs des Akkumulators verwendet werden, wenn dieser für eine gewisse Zeitdauer nur geringfügig belastet wird, d. h., wenn der an der Akkumulatorklemme fließende Strom unter einem gewissen Schwellwert liegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Kapazität eines Akkumulators eines Fahrzeugs betrachtet wird und das Fahrzeug kurzfristig (beispielsweise an einer Ampel) oder langfristig (beispielsweise über Nacht) nicht beschleunigt wird. Fehler, die sich durch die urkonstante Belastung und den veränderlichten Strom ergeben, können durch eine Vielzahl von Messungen und einer statistischen Kombination dieser Messungen zumindest teilweise kompensiert werden.
  • Wird eine Akkumulatorgruppe verwendet, die aus mehreren Akkumulatorvorrichtungen besteht, so werden einzelne, zu überprüfende Akkumulatorvorrichtungen vorzugsweise vollständig von der Gruppe abgetrennt, bevor diese dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Ermittlung der wirksamen Kapazität unterzogen werden. Die Abtrennung der jeweiligen Akkumulatorvorrichtung hat zum Zweck, dass der erste Ruhespannungswert (und weitere Ruhespannungswerte) ohne äußere Einflüsse ermittelt werden können. Alternativ zur Betrennung kann durch geeignete Sensorik (z. B. Spannungssensoren und induktive Stromsensoren) dafür gesorgt werden, dass die notwendigen Messgeräten individuell für jede Zelle erfasst werden. Wie bereits bemerkt sind geringfügige Belastungen zulässig, soweit diese die Messung nicht deutlich verschlechtern oder wenn der Belastungsstrom im Vergleich zur Kapazität der Akkumulatorvorrichtung vernachlässigbar ist. Vorzugsweise ist die zu überprüfende Akkumulatorvorrichtung auch während der Änderung der Ladung von weiteren Akkumulatorvorrichtungen getrennt, um eine gegenseitige Beeinflussung zwischen den Akkumulatoren zu unterbinden und um einen bestimmten, beispielsweise konstanten Lade- bzw. Entladestrom vorzusehen. Alternativ kann auch zur Änderung der Ladung die Akkumulatorvorrichtung auch wieder an das Bordnetz angeschlossen werden, wobei, wie oben beschrieben, der durch den Betrieb des Akkumulators erzeugte Ent- bzw. Beladestrom erfasst wird und zeitlich integriert bzw. aufsummiert wird.
  • Ferner können elektrische Schaltelemente zwischen dem Akkumulator und dem Bordnetz vorgesehen sein, die das Abtrennen bzw. das Wiederanschließen der Akkumulatorvorrichtung ermöglichen. Derartige Trennelemente können auch verwendet werden, um trotz schwankender Belastungen im Bordnetz, die zu betrachtende Akkumulatorvorrichtung durch entsprechende Regelung mit einem konstanten Strom zu versorgen bzw. einen konstanten Entladestrom von der Akkumulatorvorrichtung in das Bordnetz hinein vorzusehen. Jedoch ist zur Vermeidung von Messfehlern oder Ermittlungsfehlern vorzuziehen, während der Änderung der Ladung der Akkumulatorvorrichtung den Ladestrom bzw. Entladestrom bzw. Änderungsstrom zur Akkumulatorvorrichtung hin oder von dieser weg konstant zu halten oder innerhalb eines schmalen Strombetragintervalls zu halten.
  • Nach der Änderung der Ladung wird die Akkumulatorvorrichtung vorzugsweise wieder vollständig (oder nahezu vollständig) von den restlichen Akkumulatoren und von dem Boardnetz getrennt, um, wie oben beschrieben, einen zweiten Ruhespannungswert zu ermitteln. Wie bereits bemerkt kann der Ermittlung der Ruhespannungswerte eine Zeitspanne vorausgehen, die vorbestimmt ist, und die dazu dient, das Ende eines Relaxationsvorgangs innerhalb des Akkumulators zu ermöglichen, ohne signifikante Messfehler zu erzeugen.
  • Auch wenn eine von mehreren Akkumulatorvorrichtungen wie oben beschrieben hinsichtlich der wirksamen Kapazität überprüft wird, können nach der Ermittlung des zweiten Ruhespannungswerts in alternierender Reihefolge weitere Ladungsänderungen und weitere Ermittlungen eines Ruhespannungswerts erfolgen, um mehrere Messpunkte vorzusehen, die der Ermittlung der wirksamen Kapazität dienen. Diese alternierende Vorgehensweise kann im Allgemeinen auch mit einer einzelnen Akkumulatorvorrichtung ausgeführt werden. Wenn mehrere Akkumulatorvorrichtungen eine Gruppe bilden, können die einzelnen Akkumulatorvorrichtungen oder Untergruppen hiervon wie oben beschrieben abgetrennt und hinsichtlich ihrer Ladung geändert werden, um einzelne wirksame Kapazitäten der Akkumulatorvorrichtungen oder der Akkumulatoruntergruppen zu ermitteln.
  • Das oben beschriebene Verfahren eignet sich insbesondere für Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit hohen Kapazitäten, die in Kraftfahrzeugen verwendet werden, welche einen Hybridantrieb oder einen Elektroantrieb aufweisen. Die Lithium-Ionen-Akkumulatoren werden als Traktionsbatterie und/oder als Bordnetzbatterie verwendet, die somit den gesamten Betrieb des Kraftfahrzeugs ermöglichen. Statt Lithium-Ionen-Akkumulatoren können auch Bleiakkumulatoren, Nickel-Kadmium-Akkumulatoren, Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren oder andere galvanische Zellen, als Seriell- oder Parallel-Gruppe oder einzeln verwendet werden.
  • Im Allgemeinen eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren zur Ermittlung der wirksamen Kapazität für elektrische Energiespeicher, die einem Alterungsprozess unterworfen sind, der die Kapazität mit der Zeit verringert, und dessen Leerlaufspannung vom Ladezu stand, d. h. vom relativem Füllzustand des Akkumulators abhängt. Ferner ist das erfindungsgemäße Verfahren für Akkumulatoren mit Lithium-Ionen-Zellen geeignet, die in Notebooks, Mobiltelefonen oder im Allgemeinen in der Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik verwendet werden. Ferner ist das erfindungsgemäße Verfahren auch für Akkumulatoren geeignet, die in Elektrowerkzeugen verwendet werden. Insbesondere bei der Verwendung in Geräten, die eine temporäre Nutzungspause aufweisen, kann das erfindungsgemäße Verfahren verwendet werden, wobei in der Nutzungspause der erste Ruhespannungswert ermittelt wird, die Ladung geändert wird, und/oder nach der Ladungsänderung ein zweiter Ruhespannungswert ermittelt wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verfahrens werden anhand der Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 die Abhängigkeit des Ruhespannungswerts von der Ladung, die von der Akkumulatorvorrichtung entnommen wurde und
  • 2 der zeitliche Verlauf der Klemmspannung nach dem Ende einer Belastungsperiode.
  • Ausführungsformen:
  • Der 1 ist ein Diagramm zu entnehmen, auf dessen x-Achse die von der Akkumulatorvorrichtung entnommene Ladung dargestellt ist, und auf der y-Achse der dazugehörige Ruhespannungswert dargestellt ist. Mit dem Bezugszeichen 1 ist der Verlauf für eine bereits gealterte Akkumulatorvorrichtung dargestellt, wohingegen der Verlauf 2 die Abhängigkeit zwischen Ruhespannungswert und entnommener Ladung für eine neuere Batterie mit geringeren irreversiblen Kapazitätsverlusten darstellt. Mit den Streckenabschnitten A und C sind schematisch Abhängigkeiten der Ruhespannungswerte dargestellt, die, bezogen auf den daran angrenzenden Streckenabschnitt B, zumindest an dem Übergang zu B nichtlinear von der entnommenen Ladung abhängen. Die 1 zeigt mit dem Teilstück B einen linearen Zusammenhang zwischen Ruhespannungswert UL und entnommene Ladung Q, wobei dies jedoch nur eine Näherung ist und andere Abhängigkeiten in Form von numerischen Näherungen, Zuordnungstabellen zwischen Ruhespannung und Ladungsdifferenzwert sowie Interpolationen verwendet werden können, um allgemeine Verläufe nachzubilden. Die exakte Form der Verläufe 1 und 2 ergibt sich durch Simulation, Modellierung oder Messung von jeweiligen mehr oder minder gealterten Akkumulatorvorrichtungen bei jeweiligen entnommenen Ladungen.
  • Zunächst wird der Verlauf 1 betrachtet, der in der 1 als durchgehende Linie dargestellt ist. Innerhalb des linearen Abschnitts B wird zunächst ein erster Ruhespannungswert U1 ermittelt. Daraufhin wird die Ladung geändert, d. h. von der Ladung Q1 wird auf die Ladung Q2 übergegangen, indem der Ladungsdifferenzwert ΔQ aus dem Akkumulator entnommen wird, beispielsweise durch einen konstanten Entladestrom. Nachdem die Ladung derart geändert wurde, wird ein zweiter Ruhespannungswert U2 ermittelt. Zunächst sind die Absolutwerte der Spannungen und der Ladungen von nachgeordneter Bedeutung, da zunächst der Ruhespannungs-Differenzwert ΔU zu dem Ladungsdifferenzwert ΔQ in Beziehung gesetzt wird. In dem Verlauf 1 ist dies eine lineare Abhängigkeit, so dass kleinere Werte von ΔQ zum gleichen Ergebnis führen würden. Dies ist jedoch in der Realität nicht der Fall, weshalb es notwendig sein kann, nicht nur einen einzelnen Wert als Steigung zu verwenden, um die Kapazität zu ermitteln. Vielmehr kann es notwendig sein, verschiedene Ladungsdifferenzwerte und zugehörige Ruhespannungs-Differenzwerte zu verwenden, um auf die tatsächliche Kapazität schließen zu können. Ferner sind weitere Messpunkte notwendig, wenn der Ladungsdifferenzwert ΔQ derart gestaltet wird, dass Q1 im Abschnitt B liegt und Q2 im Abschnitt C liegt, wobei aus der 1 direkt ersichtlich ist, dass sich bei der Annahme einer proportionalen Beziehung Fehler durch die Nicht-Linearität und den Steigungswechsel ergeben.
  • Der Verlauf 2 entspricht einer Batterie mit geringerer Alterung, d. h. mit höherer Kapazität, so dass sich durch den Ladungsdifferenzwert ΔQ auch im Verlauf von 2 ein Ruhespannungs-Differenzwert ΔU2 bildet, der jedoch geringer als der Ladungsdifferenzwert ΔU1 ist, der sich für die Akkumulatorvorrichtung mit geringerer wirksamer Kapazität bei gleichem Ladungsdifferenzwert ΔQ bildet. Aus der 1 ist zu erkennen, dass der gleiche Ladungsdifferenzwert ΔQ auf den Verlauf 1 (geringere Kapazität) einen höheren Einfluss auf den Ruhespannungswert hat als der Verlauf 2 (hohe Kapazität). Diese stärkere Beeinflussung des Ruhespannungswerts bei älteren Akkumulatorvorrichtungen, d. h. mit geringerer wirksamer Kapazität und höherem irreversiblen Kapazitätsverlust ergibt sich auch, wenn zur Messung der verschiedenen Akkumulatorvorrichtungen unterschiedliche Ladungsdifferenzwerte verwendet werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung wird ein genau vorbestimmter Ladungsdifferenzwert ΔQ dem Akkumulator entnommen. Alternativ kann auch die Differenzladung gemessen werden, die sich bei einem vorgegebenen Ruhespannungs-Differenzwert gibt. Beispielsweise kann dies vorgesehen werden, indem der Entladungsvorgang (im Allgemeinen die Änderung der Ladung) beendet wird, wenn ein bestimmter Ruhespannungs-Differenzwert erreicht wird. Ferner können sowohl Ladungsdifferenzwert als auch Ruhespannungs-Differenzwert gebildet werden, wobei der Schritt des Änderns der Ladung weder von Differenzladung noch von Differenzstrom abhängt, sondern von einer vorgegebenen Zeitdauer, die der Schritt des Änderns der Ladung andauert.
  • Die 2 zeigt den zeitlichen Verlauf der Klemmspannung UK, die sich mit der Zeit einem Ruhespannungswert UL annähert. Das obere Diagramm von 2 zeigt den Verlauf der Klemmspannung mit der Zeit (t) wo hingegen das untere Diagramm mit der gleichen Zeitachse den Verlauf des Entladestroms der Akkumulatorvorrichtung darstellt. Demgemäß wird bis zum Zeitpunkt t0 ein bestimmter konstanter Strom entnommen. Ab dem Zeitpunkt t0, an dem beispielsweise eine Trennung der Akkumulatorvorrichtung von einem Verbraucher stattfindet, befinden sich die Klemmen des Akkumulators im Leerlauf. Mit anderen Worten fließt kein oder nur ein vernachlässigbarer Lade- bzw. Entladestrom. Typischer Weise haben Akkumulatoren wie Lithium-Ionen-Akkumulatoren ein Relaxationsverhalten, so dass sich der endgültige Ruhespannungswert erst nach einer bestimmten Zeitdauer einstellt.
  • In der 2 ist dies schematisch als negativ-exponentieller Verlauf in der Form UL – (UDiff·ε–t/τ) dargestellt. Gemäß einer ersten Ausführung der Erfindung wird der Ruhespannungswert erst dann ermittelt, wenn ab dem Zeitpunkt der letzten Belastung (t0) eine bestimmte Zeitspanne verstrichen ist, die sicherstellt, dass Relaxationsprozesse im Wesentlichen abgeschlossen sind. Alternativ kann ein geringfügiger Fehler in Kauf genommen werden, indem nach bereits einer kurzen Zeitspanne zum Zeitpunkt t1 der Ruhespannungswert ermittelt wird, wobei jedoch gewährleistet ist, dass der Messfehler einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Zudem können Berechnungsmechanismen vorgesehen werden, die eine etwas frühzeitige Messung kompensieren und so den gemessenen Kernentspannungswert auf den zu erwartenden endgültigen Ruhespannungswert (mit nur geringem Fehler) abbilden. Ferner kann eine zweite Spannungsmessung vorgenommen werden, d. h., dass für den Zeitpunkt tτ und tτ' die Klemmspannung erfasst wird und auf Grund der Spannungsdifferenz und der Zeitdauer zwischen tτ und tτ' der endgültige Ruhespannungswert ermittelt wird. Diese Mittelung kann sich ein negativ-exponentielles Entlademodell zunutze machen, oder kann auf anderen numerischen Näherungsverfahren, beispielsweise einer Reihenentwicklung, basieren. Ferner können die Zeitdifferenz und die zugehörige Spannungsdifferenz in einer Tabelle zueinander in Beziehung gesetzt werden, so dass sich aus einem derartigen Wertepaar oder aus einem Verhältnis der Wertepaare ein zugeordneter endgültiger Ruhespannungswert ermitteln lässt.
  • Im Allgemeinen kann zu der Zuordnung des endgültigen Ruhespannungswert zu zwei oder mehreren Messwerten der Klemmspannung ein Mechanismus verwendet werden, der auch weitere Betriebsparameter wie die Temperatur oder die vorherige Belastung oder einer erste Schätzung eines Ladezustands berücksichtigt. Ferner können adaptive Regelsysteme verwendet werden, wie Fuzzy-Logic oder neuronale Netze.
  • Prinzipiell können zur Zuordnung eines endgültigen Ruhespannungswerts zu Messwerten bzw. zu Zeitdauern die gleichen Mechanismen verwendet werden, wie sie zum Ermitteln der Kapazität aus dem Ladungsdifferenzwert und dem Ruhespannungs-Differenzwert verwendet werden, und umgekehrt.
  • Ferner kann der mittels Messung der Klemmspannung erfasste Verlauf der Klemmspannung vor dem Erreichen eines endgültigen Ruhespannungswerts dazu verwendet werden, die Zeitdauer des Schritts des Änderns der Ladung oder die Stromstärke zu bestimmen, und/oder den Ladungsdifferenzwert zu bestimmen, der während des Schritts des Änderns der Ladung aus der Akkumulatorvorrichtung entnommen oder dieser hinzugefügt wird. Ergibt sich beispielsweise eine schnelle Änderung auf den Ruhespannungswert und somit ein rasches Ende von Relaxationsprozessen, so wird vorzugsweise ein höherer Ladungsdifferenzwert verwendet, als es bei langsamen Relaxationsprozessen der Fall ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 2002/0012830 A1 [0003]

Claims (10)

  1. Verfahren zur Ermittlung der wirksamen, aktuellen Kapazität einer Akkumulatorvorrichtung, umfassend: Ermitteln eines ersten Ruhespannungswerts; Ändern der Ladung, die in der Akkumulatorvorrichtung gespeichert ist, um einen Ladungsdifferenzwert; nach dem Ändern der Ladung, Ermitteln eines zweiten Ruhespannungswerts; Ermitteln der wirksamen Kapazität aus einer vorbestimmten Beziehung zwischen der wirksamen Kapazität des Akkumulators, dem Ladungsdifferenzwert, und einem Ruhespannung-Differenzwert, der sich aus der Differenz zwischen dem ersten Ruhespannungswerts und einem zweiten Ruhespannungswert ergibt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner den Schritt des Vorsehens einer Beziehung zwischen verschiedenen wirksamenen Kapazitäten, verschiedenen jeweiligen Ladungsdifferenzwerten, und verschiedenen jeweiligen Ruhespannung-Differenzwerten durch Abrufen oder Erstellen eines den wirksamen Kapazitäten, Ladungsdifferenzwerten und Ruhespannung-Differenzwerten entsprechenden Messwert-Kennfelds, durch eine von den wirksamenen Kapazitäten, Ladungsdifferenzwerten und Ruhespannung-Differenzwerten abhängige numerischen Näherung der Beziehung, durch eine Interpolation der wirksamen Kapazität basierend auf diskreten Werten der wirksamen Kapazität und den jeweiligen Ladungsdifferenzwerten und Ruhespannung-Differenzwerten und/oder durch eine statistische Kombination hiervon.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Ermitteln der wirksamen Kapazität einen ersten Schritt des Ermittelns einer auf den Ladungsdifferenzwert bezogene Ruhespannungsänderung des ersten Ruhespannungswerts auf zumindest einen zweiten Ruhespannungswert sowie den zweiten Schritt des Ermittels der wirksamen Kapazität aus der Ruhespannungsänderung umfasst.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Ändern der Ladung ein Laden und/oder Entladen der Akkumulatorvorrichtung umfasst, wobei während des Änderns der Ladung der zugehörige Ladungsdifferenzwert durch kontinuierliche oder periodische Strommessung und/oder durch Zeitmessung der Dauer des Schritts des Änderns ermittelt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Ermitteln des ersten Ruhespannungswerts und des zweiten Ruhespannungswerts das Messen der an der Akkulumatorvorrichtung anliegenden Spannung umfasst, wobei die Akkumulatorvorrichtung während und in einer vorbestimmten Zeitspanne vor dem Messen einem Akkumulatorstromfluss von im wesenlichen null aufweist, das Ermitteln des ersten Ruhespannungswerts und des zweiten Ruhespannungswerts jeweils das Erfassen eines zeitlichen Spannungsverlaufs bei einem Akkumulatorstromfluss von im wesenlichen null durch kontinuierliches Messen des Spannungsverlaufs oder durch Messen von mindestens zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Spannungswerten umfasst und der erste sowie der zweite Ruhespannungswert jeweils basierend auf der Beziehung zwischen dem zeitlichen Spannungsverlauf und einer zugehörigen Ruhespannung ermittelt werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Ermitteln des ersten Ruhespannungswerts und des zweiten Ruhespannungswerts jeweils die Erfassung von zeitlichen Leerlaufspannungsverläufen mittels mindestens zweier aufeinanderfolgender Spannungsmessungen umfasst, zwischen denen kein Strom von der oder zur Akkumulatoreinrichtung fliesst, sowie die Näherung, ausgehend von den mindestens zwei aufeinanderfolgenden Spannungsmessungen, des zu erwartenden jeweiligen Ruhespannungswerts mittels einer stückweise linearen, reihenentwickelten oder negativ-exponentiellen Näherungsgleichung, mittels einer Zeitkonstanten eines negativ-exponentiellen Verlaufs, mittels eines Ruhespannungs-Kennfelds, das verschiedenen zeitbezogenen Spannungsänderungen oder Zeitkonstanten jeweilige Ruhespannungswerte zuordnet, oder mittels Interpolation ausgehend von einem vorgegebenen Feld von gemessenen Spannungen und jeweils zugehörigen Ruhespannungswerten.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Akkumulatorvorrichtung, deren wirksame Kapazität ermittelt wird, trennbar mit weiteren Akkumulatorvorrichtungen verbunden ist und das Verfahren ferner umfasst: Trennen der Akkumulatorvorrichtung, deren wirksame Kapazität ermittelt wird, unmittelbar oder nach eine vorbestimmten Zeitdauer vor Ermitteln des ersten Ruhespannungswerts; und Wiederverbinden der Akkumulatorvorrichtung, deren wirksame Kapazität ermittelt wird, nach Ermitteln des zweiten Ruhespannungswerts.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Akkumulatorvorrichtung mindestens eine Li-Ionen-Zelle, mindestens einen Bleiakkumulator, mindestens eine NiCd-Zelle, eine NiMH-Zelle oder mindestens einen auf chemische Umwandlung basierenden elektrischen Energiespeicher umfasst, dessen Leerlaufspannung von dem Ladezustand abhängt.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Ändern der Ladung ein Leiten eines von der Akkumulatorvorrichtung stammenden Stroms durch einen Widerstand oder durch eine Stromsenke für eine Zeitdauer umfasst, die vorbestimmt ist, oder die einer vorbestimmten Ladungsmenge entspricht, die von der Akkumulatorvorrichtung in dieser Zeitdauer abgeführt wurde, oder das Ändern der Ladung ein Leiten eines von einer Stromquelle stammenden Stromes in die Akkumulatorvorrichtung hinein für eine Zeitdauer umfasst, die vorbestimmt ist, oder die einer vorbestimmten Ladungsmenge entspricht, die von der Stromsenke in die Akkumulatorvorrichtung in dieser Zeitdauer eingebracht wurde.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Ändern der Ladung ein Leiten eines von der Akkumulatorvorrichtung stammenden Stroms zu einem Verbraucher umfasst, der von der Akkumulatorvorrichtung zum Betrieb des Verbrauchers mit elektrischer Leistung versorgt wird.
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