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DE102007029346A1 - Kraftfahrzeuganhänger - Google Patents

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DE102007029346A1
DE102007029346A1 DE200710029346 DE102007029346A DE102007029346A1 DE 102007029346 A1 DE102007029346 A1 DE 102007029346A1 DE 200710029346 DE200710029346 DE 200710029346 DE 102007029346 A DE102007029346 A DE 102007029346A DE 102007029346 A1 DE102007029346 A1 DE 102007029346A1
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vehicle trailer
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cargo compartment
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DE200710029346
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Inventor
Eberhard Greilmeier
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D53/00Tractor-trailer combinations; Road trains
    • B62D53/04Tractor-trailer combinations; Road trains comprising a vehicle carrying an essential part of the other vehicle's load by having supporting means for the front or rear part of the other vehicle
    • B62D53/06Semi-trailers
    • B62D53/061Semi-trailers of flat bed or low loader type or fitted with swan necks
    • B62D53/062Semi-trailers of flat bed or low loader type or fitted with swan necks having inclinable, lowerable platforms; Lift bed trailers; Straddle trailers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/02Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading with parallel up-and-down movement of load supporting or containing element

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeuganhänger, insbesondere einen Auflieger (10) für einen LKW. Der Kraftfahrzeuganhänger (10) weist einen Laderaum mit einem vorderen Laderaumteil (30), einem mittleren Laderaumteil (50) und einem hinteren Laderaumteil (70) auf, wobei der mittlere Laderaumteil (50) ein tieferes Niveau als der vordere (30) und der hintere Laderaum (70) aufweist. Im mittleren Laderaumteil (50) ist eine erste Hubeinrichtung (52) angeordnet.

Description

  • 1. Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeuganhänger, insbesondere einen Auflieger für einen LKW.
  • 2. Der Stand der Technik
  • Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Speditionsbranche werden immer schwieriger. Auf der einen Seite werden die Zeitvorgaben bei zunehmender Verkehrsdichte immer enger und auf der anderen Seite führen steigende Energiekosten und Mautgebühren zu wachsendem Kostendruck. Dieses Dilemma erzwingt eine Optimierung des Ladevolumens der Nutzfahrzeuge, bei gleichzeitig kurzen Be- und Entladezeiten. Die mechanische Stabilität des Kraftfahrzeuganhängers darf dabei jedoch nicht verringert werden.
  • Eine Möglichkeit, das Ladevolumen zu erhöhen, liegt in der Vergrößerung der Fahrzeugabmessungen. Da die Fahrzeugbreite und Höhe aufgrund einschlägiger Normen weitgehend vorgegeben sind, kommt hier vorzugsweise eine größere Fahrzeuglänge in Betracht. In diese Richtung zielt die Entwicklung des Eurotrailers, eines überlangen Aufliegers. Die Ausführungsform des Eurotrailers der Firma Kögel, mit dem Namen Bigmaxx, ist in dem Artikel „Sparsame Alternative zum Gliederzug" in der Zeitschrift „trans aktuell", Nr. 9 vom 13.04.2007 beschrieben.
  • Auf eine größere Gesamtlänge eines Gliederzugs (von über 25 m), ist die Entwicklung des EuroCombis gerichtet. Bei diesem Nutzfahrzeugtyp ist insbesondere der Anhänger auf über 13 m verlängert. In dem Artikel „Premiere in NRW" der „Cargobull News" vom März 2007 wird dieser LKW-Typ vorgestellt und über erste Erfahrungen des derzeit laufenden Feldversuchs berichtet.
  • Mit dem Einsatz von überlangen Kraftfahrzeuganhängern treten jedoch ernstzunehmende Probleme auf. Da die Verkehrsinfrastruktur weitgehend festgelegt ist, nimmt bei größeren Fahrzeugabmessungen deren Rangierbarkeit entsprechend ab. Manche Ziele, beispielsweise in engen Innenstädten, können überhaupt nicht angefahren werden. Zudem werden sich die bereits erwähnten Belade- und Entladezeiten entsprechend erhöhen.
  • Ferner gewinnt beim Transport über größere Entfernungen, insbesondere im europäischen transnationalen Verkehr, der kombinierte Straßen-/Schienentransport (KV) immer mehr an Bedeutung, schon aus Gründen des immer wichtiger werdenden Umweltschutzes und der Verringerung des Kraftstoffverbrauchs. Die europäische Bahninfrastruktur ist derzeit jedoch nicht für überlange Nutzfahrzeuge ausgelegt.
  • Eine weitere Möglichkeit der Erhöhung des Ladevolumens ist aus dem Artikel „Bis zu 51 Paletten pro Tour" in dem Journal „Temperaturgeführter Transport" der Ausgabe März 2007 (Seiten 28 und 29) bekannt. Hierbei wird in einem Auflieger auf durchgehende Achsen verzichtet, so dass der Boden des Laderaums in einem mittleren und hinteren Ladebereich tiefer ausgebildet werden kann. Dadurch wird eine teilweise doppelstöckige Beladung des Aufliegers ermöglicht.
  • Auch dieses Konstruktionsprinzips führt jedoch zu Nachteilen. Da der tiefe Ladeboden, aufgrund von seitlichen Aussparungen für die Radkästen nicht über die gesamte Länge gleich breit, ist seine Be- und Entladung zeitaufwändig. Darüber hinaus ist solch ein Auflieger ohne durchgehende Achsen für den KV nicht geeignet ist. Es fehlt nämlich an der notwendigen mechanischen Stabilität, damit dieser Auflieger bei maximaler Beladung auf einen Bahnwaggon (Taschenwagen) umgesetzt werden kann. Damit ist sein Einsatzbereich ebenfalls limitiert.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, einen Kraftfahrzeuganhänger bereitzustellen, der ein höheres Ladevolumen aufweist, ohne die oben genannten Nachteile aufzuweisen und insbesondere schnell be- und entladen werden kann, sowie vielseitig verwendbar ist.
  • 3. Zusammenfassung der Erfindung
  • Dieses Problem wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung durch einen Kraftfahrzeuganhänger nach Anspruch 1 gelöst. In einem Ausführungsbeispiel weist der Kraftfahrzeuganhänger einen Laderaum mit einem vorderen Laderaumteil, einem mittleren Laderaumteil, und einem hinteren Laderaumteil auf, wobei der mittlere Laderaumteil ein tieferes Niveau als der vordere und der hintere Laderaum aufweist. Im mittleren Laderaumteil ist eine erste Hubeinrichtung angeordnet.
  • Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung weist im Vergleich zu einem gewöhnlichen Auflieger einen mittleren Laderaumteil auf, der ein tieferes Niveau als die anderen beiden Laderaumteile hat. Vorzugsweise handelt es sich dabei um ein Tiefbett. Dadurch wird die Ladekapazität erhöht. Aufgrund der ersten Hubeinrichtung im mittleren Laderaumteil kann jedoch eine durchgehende Ladefläche bereitgestellt werden, die insbesondere eine zügige Beladung des vorderen Laderaumteils ermöglicht. Gleichzeitig ist es möglich, den mittleren Laderaumteil doppelstöckig zu beladen. Dies wird durch externe Hilfsmittel, z. B. einen Gabelstapler, oder durch eine Ladevorrichtung, beispielsweise in einer bevorzugten Ausführungsform durch eine zweite Hubeinrichtung im hinteren Laderaumteil ermöglicht. Im Ergebnis kombiniert somit dieses Ausführungsbeispiel der Erfindung eine größere Ladekapazität mit einfachen Belade- und Entladevorgängen, ohne dass auf durchgehende Achsen, beispielsweise unter dem hinteren Lade raumteil, verzichtet werden muss. Die Außenabmessungen können unverändert bleiben, so dass es nicht zu einer Einschränkung des Einsatzbereichs kommt, wie ihn derzeit die überlangen Kraftfahrzeuganhänger nach dem Stand der Technik aufweisen.
  • Vorzugsweise weist der Kraftfahrzeuganhänger einen im mittleren Laderaumteil angeordneten, wenigstens vertikal beweglichen Zwischenboden auf. Insbesondere kann der wenigstens bewegliche Zwischenboden ausgebildet sein, um Ladung aufzunehmen. In einer bevorzugten Ausführungsform wird der Zwischenboden von der Decke des mittleren Laderaumteils abgesenkt. Dadurch entstehen im mittleren Laderaumteil zwei übereinander angeordnete Ladevolumina. Diese können die gleiche Höhe aufweisen, oder ungleich hoch sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der erfindungsgemäße Kraftfahrzeuganhänger ferner eine Ladevorrichtung auf, die das doppelstöckige Beladen des mittleren Laderaumteils unterstützt. Beispielsweise kann diese Ladevorrichtung als eine zweite Hubvorrichtung im hinteren Laderaumteil ausgebildet sein, die im Wesentlichen auf das Niveau des Bodens des vorderen Laderaumteils einstellbar ist. Nach einer solchen Einstellung der zweiten Hubeinrichtung und einer entsprechenden Einstellung der ersten Hubeinrichtung kann die Ladung für den vorderen Laderaumteil problemlos durch das mittlere Laderaumteil hindurch transportiert werden, beispielsweise auf Rollen. Andererseits kann nachfolgend durch ein Absenken der ersten Hubeinrichtung auf das untere Niveau nahezu das gesamte Volumen des Tiefbetts als Ladevolumen ausgenutzt werden.
  • Vorzugsweise weist der Kraftfahrzeuganhänger zumindest eine bewegliche Zwischenwand auf, die den vorderen oder den hinteren Laderaumteil von dem mittleren Laderaumteil zumindest teilweise abtrennt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die zumindest bewegliche Zwischenwand an der Decke des Laderaums schwenkbar angebracht. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die bewegliche Zwischenwand am beweglichen Zwischenboden schwenkbar angebracht.
  • Vorzugsweise weist der Kraftfahrzeuganhänger Befestigungsvorrichtungen auf, mit denen der Kraftfahrzeuganhänger auf einen Bahnwaggon verladen werden kann. Aufgrund seiner hohen mechanischen Stabilität und der im Wesentlichen gleichbleibenden Außenabmessungen ist der beschriebene Auflieger, ebenso wie jeder herkömmliche Auflieger, für den KV geeignet. Lediglich im Bereich des Tiefbetts kann es erforderlich sein, kleinere Aussparungen oder Formanpassungen vorzunehmen, um den erläuterten Auflieger in einen bekannten Taschenwagen des KV einsetzen zu können. Allerdings lässt sich die erläuterte Erfindung auch dann vorteilhaft verwenden, wenn der Auflieger nicht für den KV verwendet werden kann. Das höhere Ladevolumen und das einfachere Be- und Entladen werden unabhängig davon realisiert.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in weiteren abhängigen Patentansprüchen definiert.
  • 4. Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitenden Figuren erläutert:
  • 1: Schematische Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung;
  • 2: Schematische Darstellung der Beladung des vorderen Laderaumteils;
  • 3: Schematische Darstellung der Beladung des Tiefbetts sowie Einstellung des Zwischenbodens und der ersten Trennwand;
  • 4: Schematische Darstellung der Beladung einer zweiten Ebene des mittleren Laderaumteils; und
  • 5: Schematische Darstellung der Einstellung der zweiten Trennwand und der Beladung des hinteren Laderaumteils.
  • 5. Detaillierte Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
  • Im Folgenden wird ein gegenwärtig bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuganhängers genauer erläutert. Dabei handelt es sich vorzugsweise um einen Auflieger für einen LKW. Allerdings kann die Erfindung auch bei einem Kraftfahrzeuganhänger mit Vorder- und Hinterachse eingesetzt werden. Andere Arten von Kraftfahrzeuganhängern, beispielsweise für einen PKW, sind ebenfalls denkbar.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend im Zusammenhang mit einem Beladevorgang beschrieben. Der entsprechende Entladevorgang vollzieht sich im Wesentlichen in der umgekehrten Reihenfolge der nachfolgenden Beschreibung.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung des Gesamtsystems 10 eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung in der Form eines Aufliegers. Man erkennt darin einen vorderen Laderaumteil 30 oberhalb einer Aufliegerkupplung (nicht dargestellt) mit einem entsprechenden Laderaumboden 32, einen mittleren Laderaumteil 50, und einen hinteren Laderaumteil 70 oberhalb der Achsen 90 des Aufliegers 10. Der mittlere Laderaumteil 50 wird in seinem unteren Bereich durch ein Tiefbett 54 gebildet. In dem Tiefbett 54 ist erste Hubeinrichtung 52 angeordnet. Diese Hubeinrichtung wird vorzugsweise hydraulisch betätigt. Denkbar sind jedoch auch andere Ausgestaltungen, beispielsweise unter Verwendung eines Spindelmechanismus, um die Drehbewegung eines Motors in eine Hubbewegung zu übersetzen.
  • Oberhalb des Tiefbetts 54 ist ein beweglicher Zwischenboden 56 vorgesehen. Der Zwischenboden 56 kann in mehreren Ausführungsformen ausgebildet sein. In einer bevorzugten Ausführungsform ist er vorzugsweise vertikal beweglich und er kann mit Hilfe einer Hydraulik oder eines anderen Mechanismus bewegt werden. Zu seiner Führung sind an den Seitenwänden geeignete Führungsschienen 64, 66 und 68, oder ähnliches, angeordnet. Dabei ist es möglich, dass die erste Hubeinrichtung 52 und der Zwischenboden 56 konstruktiv miteinander verbunden sind und beispielsweise dieselben Führungsschienen 64, 66 und 68 benutzen.
  • Wie weiter unten erläutert werden wird, kann auf diesem Zwischenboden 56 eine zweite Lage von Gütern, beispielsweise Paletten, angeordnet werden, so wie dies beispielhaft in 5 dargestellt ist, die den vollständig beladenen Auflieger 10 zeigt.
  • Über den Achsen 90 des Aufliegers 10 ist der hintere Laderaumteil 70 angeordnet. Dies ermöglicht die Verwendung durchgehender Achsen 90 unterhalb dieses Laderaumteils. Allerdings ist es dazu nicht erforderlich, den Boden des hinteren Laderaumteils 70 oberhalb der Reifen 92 des Aufliegers 10 anzuordnen. Denkbar ist auch die Anordnung direkt oberhalb der Achsen 90, wobei zwei seitliche Radkästen (nicht dargestellt) die oberen Hälften der Reifen 92 aufnehmen. Allerdings ist diese Ausführungsform gegenwärtig nicht bevorzugt, da sie das Beladen und Entladen des Aufliegers 10 erschwert.
  • Im hinteren Laderaumteil 70 erkennt man in dieser bevorzugten Ausführungsform eine zweite Hubeinrichtung 72. Diese Hubeinrichtung 72 kann im Wesentlichen identisch zur Hubeinrichtung 52 ausgebildet sein, oder auch ein anderes mechanisches Prinzip (Hydraulik, Spindel, etc.), verwenden. In ihrer unteren Position ist die Oberfläche der zweiten Hubeinrichtung 72 im Wesentlichen auf demselben Niveau wie der Boden 32 des vorderen Laderaumteils 30, wie durch die gepunktete Linie in 1 schematisch angedeutet.
  • Auch im hinteren Laderaumteil 70 können zur Stabilisierung der zweiten Hubeinrichtung 72 eine oder mehrere Führungsschienen 78, 80 und 82, oder ähnliches, angeordnet sein. In 1 erkennt man ferner die hinteren Türen oder eine entsprechende Ladeklappe 74, sowie die Decke des hinteren Laderaumteils 76. Die Ladeklappe 74 kann, wie dem Fachmann allgemein bekannt, ebenfalls als eine weitere Hubeinrichtung ausgebildet sein, mit der Ladung vom Straßenniveau auf ein gewünschtes Niveau angehoben werden kann (in den Figuren nicht dargestellt).
  • In einer weiteren Ausführungsform (in den Figuren nicht dargestellt) wird auf die zweite Hubeinrichtung 72 im hinteren Laderaumteil 70 verzichtet. In diesem Fall weist der abgesenkte Zwischenboden 56 einen Bereich auf, der von dem mittleren Laderaumteil 50 in den hinteren Laderaumteil 70 im Wesentlichen horizontal verfahren werden kann. Dort kann dieser Bereich des Zwischenbodens 56 mit Hilfe eines Gabelstaplers, einer „Ameise" oder direkt mit Hilfe der Ladeklappe 74 beladen werden, um danach zusammen mit der Ladung wieder horizontal in den mittleren Laderaumteil 50 verfahren zu werden. Im Ergebnis wird damit die Ladung im mittleren Laderaumteil 50 doppelstöckig angeordnet. Dabei ist es auch möglich, dass die Ladung für die zweite Lage durch die Verwendung von Rollen auf dem Zwischenboden 56 in ihre endgültige Position gebracht wird.
  • Zur Sicherung gegen ein Verrutschen der Ladung sind eine erste Trennwand 58 und eine zweite Trennwand 60 vorgesehen. In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die erste Trennwand 58 an dem Zwischenboden 56 schwenkbar angebracht (vgl. 3) und die zweite Trennwand 60 an der Decke 62 schwenkbar befestigt (vgl. 5). Allerdings sind auch andere Anordnungen denkbar, beispielsweise eine schwenkbare Befestigung der Trennwände an den Seitenwänden des Aufliegers 10, oder ähnliches. Es ist im Allgemeinen nicht erforderlich, dass die Trennwände 58, 60 die Laderaumteile 30, 50 und 70 hermetisch voneinander abdichten. Von Bedeutung ist jedoch eine hinreichende Stabilität, um ein Verrutschen der Ladung zu verhindern. Allerdings kann es im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, die Trennwände 58, 60 so auszubilden, dass die Laderäume 30, 50 und 70 in der Tat vollständig voneinander abgetrennt werden.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 25 der Beladevorgang für den gegenwärtig bevorzugten Auflieger 10 erläutert. Es versteht sich jedoch, dass die erläuterte Vorgehensweise lediglich beispielhaft ist für die Belademöglichkeiten, die die Ausführungsbeispiele erlauben, wobei andere Vorgehensweisen ebenfalls denkbar sind.
  • In einem ersten Schritt (mit A und einem entsprechenden Pfeil in 1 angedeutet) wird die Hubeinrichtung 52 im Wesentlichen auf das Niveau des Bodens des vorderen Laderaumteils 32 eingestellt. Alternativ kann dazu jedoch auch der Zwischenboden 56 verwendet werden. Im zweiten Schritt B wird die Ladung 100 des vorderen Laderaumteils 30 aufgenommen, wie in 2 schematisch dargestellt. Danach kann in einem weiteren Schritt C die Ladung 102 für das Tiefbett 54 aufgenommen werden. Wenn im mittleren Bereich zweistöckig geladen werden soll, ist es vorteilhaft, wenn zumindest zu diesem Zeitpunkt die Ladung 102 auf der Hubeinrichtung 52 angeordnet wird, so dass der darüber befindliche Zwischenboden zur Aufnahme einer weiteren Ladung 104 bereit steht.
  • Die Aufnahme dieser Ladung 104 wird in 3 veranschaulicht. Dazu wird im Schritt D die Hubeinrichtung 52 mit der Ladung 102 vorzugsweise auf das niedrigste Niveau, im Wesentlichen auf den Boden des Tiefbetts 54, abgesenkt. Im nächsten Schritt E wird der bewegliche Zwischenboden 56 des mittleren Laderaumteils 50 soweit abgesenkt, wie es die Ladung 102 zulässt. Der Zwischenboden 56 bildet dann eine zweite Ladebene. Das Ausklappen der ersten Zwischenwand 58 von ihrer horizontalen Ausgangslage in eine vertikale Position bildet den nächsten Schritt F des Beladungsvorgangs. Die Schritte E und F können nacheinander oder gleichzeitig ausgeführt werden. Danach wird die Ladung 104 für die zweite Ebene des mittleren Laderaumteils 50 auf die zweite Hubeinrichtung 72 im hinteren Laderaumteil 70 gestellt (Schritt G). Zur Beschleunigung des Beladevorgangs können die Schritte E, F und G auch gleichzeitig ausgeführt werden.
  • Die Hubeinrichtung 72 hebt, wie die 4 zeigt, die Ladung 104 im nächsten Schritt H im Wesentlichen auf das Niveau des Zwischenbodens 56. Die Ladung 104 ist in diesem Zustand in 4 gestrichelt dargestellt. Durch das horizontale Verschieben (oder Rollen) der Ladung 104 von der Hubeinrichtung 72 auf den Zwischenboden 56 wird im Schritt I die obere Ebene des mittleren Laderaumteils 70 beladen.
  • Alternativ könnte wie bereits oben ausgeführt auf eine zweite Hubeinrichtung 72 verzichtet werden und stattdessen ein horizontal beweglicher Bereich des Zwischenbodens 56 zum Einsatz kommen. In diesem Falle würde der Beladungsschritt G wegfallen und der Beladungsschritt H entsprechend angepasst.
  • Die 5, schließlich, beschreibt die letzten Schritte des Beladevorgangs. Die Hubeinrichtung 72 wird dazu vorzugsweise im Schritt J soweit abgesenkt, wie es zur Aufnahme der Ladung 106 erforderlich ist. Sodann wird die zweite Trennwand 60, die in diesem Ausführungsbeispiel an der Decke 62 des Aufliegers 10 angebracht ist, in den vertikalen Zustand geschwenkt (Schritt K). Damit ist der mittlere Laderaumteil 50 sowohl von dem vorderen Laderraumteil 30 als auch dem hinteren Laderaumteil 70 zumindest teilweise getrennt und die Ladungen 100, 102, 104 und 106 können während der Fahrt nicht verrutschen. Die Beladung des hinteren Laderaumteils 70 mit der Ladung 106 im Schritt L schließt den Ladevorgang ab.
  • Alternativ könnte wie bereits oben ausgeführt auf eine zweite Hubeinrichtung 72 verzichtet werden und stattdessen ein horizontal beweglicher Bereich des Zwischenbodens 56 zum Einsatz kommen. In diesem Falle würde der Beladungsschritt H entsprechend angepasst.
  • Die Entladung geschieht, indem die oben erläuterten Schritte im Wesentlichen in der umgekehrten Reihenfolge durchlaufen werden (L → A).
  • Wenn die Ladung 106 nur einen Teil der lichten Höhe des hinteren Laderaums 70 einnimmt, kann auch hier eine doppelstöckige Beladung erfolgen, indem die Ladung 106 so weit wie möglich gegen die Decke 76 verfahren wird und daraufhin der verbleibende Raum unterhalb der zweiten Hubeinrichtung zusätzlich beladen wird (in den Figuren nicht dargestellt). In ähnlicher Weise kann bei Bedarf auch der vordere Laderaumteil 30 bei entsprechend niedriger Ladung doppelstöckig beladen werden. Dazu ist jedoch die Anordnung einer weiteren Hubeinrichtung (nicht in den Figuren dargestellt) in dem vorderen Laderaumteil 30 von Vorteil.
  • Schließlich kann das angegebene Verfahren auch insoweit modifiziert werden, dass die Beladung im mittleren Laderaumteil 50 dreistöckig erfolgt. Dazu ist vorzugsweise ein weiterer vertikal verfahrbarer Zwischenboden dort angeordnet (in den Figuren nicht dargestellt). In der erläuterten Ausführungsform wird der Beladungsvorgang der Schritte G–I dann entsprechend wiederholt, um die dritte Lage auf dem weiteren Zwischenboden des mittleren Laderaumteils 50 anzuordnen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - Artikel „Sparsame Alternative zum Gliederzug" in der Zeitschrift „trans aktuell", Nr. 9 vom 13.04.2007 [0003]
    • - Artikel „Premiere in NRW" der „Cargobull News" vom März 2007 [0004]
    • - Artikel „Bis zu 51 Paletten pro Tour" in dem Journal „Temperaturgeführter Transport" der Ausgabe März 2007 (Seiten 28 und 29) [0007]

Claims (12)

  1. Kraftfahrzeuganhänger (10), insbesondere Auflieger für einen LKW, aufweisend: a. einen Laderaum mit einem vorderen Laderaumteil (30), einem mittleren Laderaumteil (50), und einem hinteren Laderaumteil (70), wobei der mittlere Laderaumteil (50) ein tieferes Niveau (54) als der vordere (30) und der hintere Laderaumteil (70) aufweist; und b. eine im mittleren Laderaumteil (50) angeordnete erste Hubeinrichtung (52).
  2. Kraftfahrzeuganhänger nach Anspruch 1, wobei der mittlere Laderaumteil (50) als ein vor der hinteren Achse (90) angeordnetes Tiefbett (54) ausgebildet ist.
  3. Kraftfahrzeuganhänger nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die Hubeinrichtung (52) von einem unteren Niveau auf ein im Wesentlichen dem Niveau des Bodens (32) des vorderen Laderaumteils (30) entsprechendes Niveau einstellbar ist.
  4. Kraftfahrzeuganhänger nach einem der Ansprüche 1–3, ferner aufweisend einen im mittleren Laderaumteil (50) angeordneten wenigstens vertikal beweglichen Zwischenboden (56), wobei der vertikal bewegliche Zwischenboden (56) ausgebildet ist, um Ladung (104) aufzunehmen.
  5. Kraftfahrzeuganhänger nach einem der Ansprüche 1–4, ferner aufweisend eine Ladevorrichtung, die das doppelstöckige Beladen des mittleren Laderaumteils (50) unterstützt.
  6. Kraftfahrzeuganhänger nach Anspruch 5, wobei die Ladevorrichtung als eine zweite Hubvorrichtung (72) im hinteren Laderaumteil (70) ausgebildet ist, die im Wesentlichen auf das Niveau des Bodens (32) vorderen Laderaumteils (30) einstellbar ist.
  7. Kraftfahrzeuganhänger nach Anspruch 5, wobei die Ladevorrichtung als ein in den hinteren Laderaumteil (70) horizontal ausfahrbarer Bereich des vertikal beweglichen Zwischenbodens (56) ausgebildet ist.
  8. Kraftfahrzeuganhänger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner aufweisend zumindest eine bewegliche Zwischenwand (58), die den vorderen (30) oder den hinteren Laderaumteil (70) vom mittleren Laderaumteil (50) zumindest teilweise abtrennt.
  9. Kraftfahrzeuganhänger nach Anspruch 8, wobei die bewegliche Zwischenwand (58) an einer Decke des Laderaums (62) schwenkbar angebracht ist.
  10. Kraftfahrzeuganhänger nach dem Anspruch 8 in Verbindung mit Anspruch 3, wobei die bewegliche Zwischenwand (58) am vertikal beweglichen Zwischenboden (56) schwenkbar angebracht ist.
  11. Kraftfahrzeuganhänger nach einem der Ansprüche 8–10, wobei eine erste bewegliche Zwischenwand (58) den vorderen Laderaumteil (30) zumindest teilweise vom mittleren Laderaumteil (50) trennt und wobei eine zweite bewegliche Zwischenwand (60) den mittleren Laderaumteil (50) vom hinteren Laderaumteil (70) trennt.
  12. Kraftfahrzeuganhänger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner aufweisend Befestigungsvorrichtungen, mit denen der Kraftfahrzeuganhänger auf einen Eisenbahnwaggon verladen werden kann.
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