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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Rumpfzelle
eines Flugzeugs mit einer zumindest teilweise vorgefertigten Cockpitsektion und
mit einer zumindest teilweise vorgefertigten Hecksektion.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung einen Bauplatz zur Durchführung des Verfahrens.
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Im
Flugzeugbau findet heutzutage die Sektionsbauweise zur Herstellung
von Rumpfzellen für Flugzeuge
verbreitet Anwendung. Hierbei werden Rumpfschalen, insbesondere
zwei Seitenschalen, eine Ober- und Unterschale sowie ein Fußbodengerüst zu einer
Rumpfsektion ("Tonne") unter Bildung von
Längsnähten zusammen
gefügt.
Zur Herstellung einer vollständigen
Rumpfzelle werden anschließend mehrere
Rumpfsektionen und weitere Komponenten, wie zum Beispiel das Cockpit,
das Heck und der Flügelkasten
unter Bildung von Quernähten
zusammengefügt.
Die Rumpfschalen können
mit Aluminiumlegierungen, mit kohlefaserverstärkten Kunststoffmaterialien
oder anderen Verbundmaterialien gebildet sein.
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Bei
der Integration der Rumpfsektionen zur vollständigen Rumpfzelle stellt sich
das Problem des Toleranzausgleichs zwischen den zusammen zu fügenden Rumpfsektionen.
Insbesondere bei Rumpfsektionen mit großen Durchmessern von bis zu
10 m lassen sich Toleranzabweichungen, das heißt insbesondere Abweichungen
zwischen einer Soll- und einer Ist-Querschnittsgeometrie der Rumpfsektion
im Anschlussbereich, fertigungsbedingt nicht vollkommen vermeiden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein neuartiges Verfahren zur Rumpfzellenmontage
zu schaffen, bei dem sich das Problem des Toleranzausgleichs zwischen
den Rumpfsektionen nicht stellt.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch ein Verfahren mit den folgenden Arbeitsschritten nach
Maßgabe
des Patentanspruchs 1 gelöst:
- – Anfügen von
mindestens zwei Schalenbauteilen an die Cockpitsektion und/oder
die Hecksektion und
- – Integration
eines Fußbodengerüstabschnittes zur
Bildung eines vorderen und/oder eines hinteren Rumpfabschnittes.
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Durch
das zirkuläre
Anfügen
der mindestens zwei Schalenbauteile an eine fertige Cockpitsektion und/oder
eine fertige Hecksektion ergibt sich eine rationelle Fertigungsweise,
wobei zugleich Toleranzprobleme zwischen den Großbauteilen vermieden werden.
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Bei
den angefügten
Schalenbauteilen kann es sich um mindestens eine Oberschale, um
mindestens eine Unterschale sowie um mindestens einen Fußbodengerüstabschnitt
handeln, wenn die so genannte Halbschalenbauweise eingesetzt wird.
Alternativ kann auch die so genannte Vierschalenbauweise Anwendung
finden. In diesem Fall werden mindestens eine Oberschale, mindestens
zwei Seitenschalen, mindestens eine Unterschale sowie mindestens
ein Fußbodengerüstabschnitt
an die Cockpitsektion und/oder die Hecksektion angefügt. Beide Bauweisen
können
auch abschnittsweise miteinander kombiniert werden.
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Nach
einer Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass
- – mindestens
zwei Seitenschalen, mindestens eine Unterschale, mindestens eine
Oberschale als Schalenbauteile sowie mindestens ein Fußbodengerüstabschnitt
in Bezug zur Cockpitsektion und/oder zur Hecksektion positioniert
werden,
- – die
zwei Seitenschalen, die Unterschale sowie die Oberschale mit der
Cockpitsektion und/oder mit der Hecksektion unter Bildung mindestens
einer umlaufenden Quernaht verbunden werden, und
- – die
zwei Seitenschalen, die eine Unterschale und die eine Oberschale
untereinander unter Bildung von durchgehenden Längsnähten verbunden werden und der
mindestens eine Fußbodengerüstabschnitt
mit den Seitenschalen zur Schaffung des vorderen und/oder hinteren
Rumpfabschnittes verbunden wird.
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Infolge
des sukzessiven oder praktisch gleichzeitigen Anfügens der
Schalenbauteile, insbesondere beider Seitenschalen, der Ober- und
der Unterschale sowie des Fußbodengerüstabschnitts
im Rahmen der Vierschalenbauweise an eine bereits vollständig vorgefertigte
und komplettierte Cockpitsektion bzw. eine Hecksektion zur Schaffung
eines vorderen oder hinteren Rumpfabschnittes, wird die bisherige
Toleranzproblematik beim Zusammenfügen von vollständigen Rumpfzellen
aus vorgefertigten Rumpfsektionen (sog. "Rumpftonnen") nahezu vollständig umgangen. Etwaig auftretende
Toleranzabweichungen der Schalenbauteile lassen sich noch während des
Verbindungsvorgangs relativ leicht kompensieren. Bislang an den
Rumpfsektionen ("Rumpftonnen"), insbesondere im
Anschlussbereich, nachträglich
erforderliche aufwändige
Toleranzausgleichsmaßnahmen
können
entfallen.
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Die
vorzugsweise bereits vollkommen komplettierte Cockpitsektion bzw.
die entsprechend vorbereitete Hecksektion (zunächst jedoch noch ohne Seiten-
und Höhenleitwerk)
wird mit den Schalenbauteilen schrittweise zirkulär "umbaut". An mindestens einen
Fußbodengerüstabschnitt
werden in der Vierschalenbauweise bevorzugt zunächst beide Seitenschalen und
anschließend
die Ober- und die Unterschale angefügt. Entsprechend wird bei der
Halbschalenbauweise bzw. im Fall der so genannten "3er"-Schalenteilung verfahren.
Abweichungen von dieser skizzierten Montagereihenfolge sind möglich. Die
Schalenbauteile können
eine Länge
von bis zu 30 m aufweisen.
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Nach
der Herstellung des vorderen und des hinteren Rumpfabschnittes können die
Rumpfabschnitte in einer Variante zur Herstellung der kompletten
Rumpfzelle zum Beispiel beidseitig an eine zentrale Flügelkastensektion
angefügt
und mit dieser verbunden werden.
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In
einem hinreichend großen
Bauplatz ist eine zeitgleiche Fertigung des vorderen und des hinteren
Rumpfabschnittes möglich.
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Hierüber hinausgehend
können
die Cockpitsektion und die Hecksektion mit einer dazwischen angeordneten
zentralen Flügelkastensektion
in einem derartigen Bauplatz in Längsrichtung hintereinander
beabstandet positioniert werden und gleichzei tig bearbeitet werden.
Nach Abschluss des Ausrichtvorgangs werden die Schalenbauteile,
insbesondere mindestens vier Seitenschalen, mindestens zwei Oberschalen,
mindestens zwei Unterschalen sowie mindestens zwei Fußbodengerüstabschnitte
im Fall der Vierschalenbauweise, jeweils zeitgleich in die Lücken zwischen
der Cockpitsektion und der zentralen Flügelkastensektion und zwischen
der zentralen Flügelkastensektion
und der Hecksektion eingepasst und mit diesen unter Bildung von
mindestens vier durchgehenden Quernähten und mindestens acht durchgehenden
Längsnähten zu
einer Rumpfzelle verbunden.
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Entsprechend
kann im Fall der Halbschalenbauweise verfahren werden, nur dass
bei dieser Verfahrensweise nur noch mindestens zwei Oberschalen
(obere Halbschalen), mindestens zwei Unterschalen (untere Halbschalen)
sowie mindestens zwei Fußbodengerüstabschnitte
in die Lücken
zwischen der Cockpitsektion und der zentralen Flügelkastensektion bzw. zwischen
der zentralen Flügelkastensektion
und der Hecksektion zur Bildung der Rumpfzelle erforderlich sind
und nur noch mindestens vier durchgehende Längsnähte hergestellt werden müssen.
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Die
Verbindung der Schalenbauteile kann jeweils durch herkömmliche
Niet-, Schraub-, Klebeverbindungen oder eine beliebige Kombination
hiervon verfolgen. Alternativ können
beliebige Schweißverfahren,
insbesondere Laserschweißen
und/oder Reibrührschweißen, zum
Fügen eingesetzt
werden. Die sich zwischen den Schalenbauteilen bildenden Längs- und
Quernähte
werden mit geeigneten dauerelastischen und temperaturresistenten
Dichtmitteln abgedichtet.
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Eine
Fortbildung des Verfahrens sieht vor, dass der vordere und/oder
der hintere Rumpfabschnitt gleichzeitig mit einer zentralen Flügelkastensektion
unter Bildung einer zweiten Quernaht verbunden werden.
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Hierbei
wird im einfachsten Fall zumindest die Cockpitsektion oder die Hecksektion
im Bauplatz positioniert. Anschließend erfolgt die beabstandete Ausrichtung
der zentralen Flügelkastensektion,
an die zur Komplettierung lediglich noch die Tragflächen anzufügen sind,
in Bezug auf die Cockpitsektion oder die Hecksektion. Anschließend wird
eine ausreichende Anzahl von Schalenbauteilen in die zwischen beiden
Sektionen bestehende Lücke
bevorzugt zirkulär umlaufend
eingepasst und mit diesen unter Bildung von mindestens zwei durchgehenden
Quernähten und
mehreren Längsnähten zusammengefügt.
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Bei
den Schalenbauteilen handelt es sich in Abhängigkeit davon, ob die Vierschalenbauweise oder
die Halbschalenbauweise angewendet wird, entweder um mindestens
eine Oberschale, mindestens zwei Seitenschalen und mindestens eine
Unterschale oder um mindestens zwei Halbschalen. Unabhängig von
der angewendeten Bauvariante ist in jedem Fall mindestens noch ein
Fußbodengerüstabschnitt
vorzuhalten, das heißt
zu positionieren und mit den Schalenbauteilen zusammen zufügen.
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Grundsätzlich ist
in einem hinreichend großformatigen
Bauplatz die gleichzeitige in Längsrichtung
beabstandete Positionierung von der Cockpitsektion, der Hecksektion
sowie der zentralen Flügelkastensektion
möglich.
Anschließend
werden die Schalenbauteile bevorzugt zirkulär zwischen die Cockpitsektion
und die zentrale Flügelkastensektion bzw.
die zentrale Flügelkastensektion
und die Hecksektion eingepasst und anschließend durch Nieten, Schweißen, insbesondere
Laserschweißen,
Reibrührschweißen oder
Kleben zusammengefügt.
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Um
noch längere
Rumpfabschnitte fertigen zu können,
können
weitere Seiten-, sowie Ober- und Unterschalen mit den bereits an
die fertige Cockpitsektion und/oder Hecksektion angefügten Schalenbauteilen
verbunden werden. Alternativ ist es möglich, längere Schalenbauteile zu verwenden,
die für sich
genommen bereits die geforderte Längenerstreckung zur Bildung
der kompletten Rumpfzelle aufweisen.
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Die
neuartige Fertigungsweise ist sowohl bei Schalenbauteilen, die mit
konventionellen Aluminiumlegierungsmaterialien als auch bei solchen,
die mit Faserverbundwerkstoffen gebildet sind, vorteilhaft anzuwenden.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sind in den weiteren
Patentansprüchen dargelegt.
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Darüber hinaus
wird die erfindungsgemäße Aufgabe
durch einen Bauplatz zur Durchführung
des Verfahrens nach Maßgabe
des Patentanspruchs 14 mit den folgenden Merkmalen gelöst:
- – mindestens
eine Halteeinrichtung zur Aufnahme und Positionierung der Cockpitsektion
und/oder der Hecksektion in Bezug auf den Bauplatz, und
- – mindestens
zwei Positioniereinrichtungen zum Ausrichten von mindestens zwei
Schalenbauteilen.
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Hierdurch
kann der Bauplatz sowohl für
die Herstellung einer Rumpfzelle in der Zweischalenbauweise bzw.
Halbschalenbauweise als auch in der Vierschalenbauweise anwendet
werden.
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Eine
Weiterbildung des Bauplatzes sieht vor, dass der Bauplatz insbesondere
zur Durchführung der
Vierschalenbauweisen die weiteren, zusätzlichen Komponenten umfasst:
- – mindestens
zwei Seitenpositionierer zur Aufnahme und Ausrichtung der mindestens
zwei Seitenschalen,
- – mindestens
einen Oberpositionierer zur Aufnahme und Ausrichtung der mindestens
einen Oberschale,
- – mindestens
ein Taktgestell zur Aufnahme und Ausrichtung der mindestens einen
Unterschale,
- – mindestens
einen Präsentierrahmen
zur Aufnahme und Ausrichtung des mindestens einen Fußbodengerüstabschnitts
und
- – mindestens
zwei Handhabungsgeräte,
insbesondere Knickarmroboter, mit denen die Schalen mit der Cockpitsektion
und/oder mit der Hecksektion unter Bildung von Längs- und Quernähten verbindbar
sind.
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Der
Bauplatz erlaubt somit einen nahezu vollautomatischen Ablauf des
Verfahrens. Der Bauplatz ist bevorzugt zum Anfügen von Schalenbauteilen bzw.
Schalen, insbesondere von mindestens zwei Seitenschalen sowie jeweils
mindestens einer Ober- und Unterschale an eine vollständig vorgefertigte Cockpit-
und/oder Hecksektion zur Schaffung eines Rumpfabschnittes vorgesehen,
wobei bevorzugt zeitgleich oder zeitnah eine Anbindung mindestens
eines Fußbodengerüstabschnitts
an die mindestens zwei Seitenschalen erfolgt. Durch den beidseitigen Anschluss
eines vorderen und eines hinteren Rumpfabschnittes an eine zentrale
Flügelkastensektion
wird dann die komplette Rumpfzelle eines Flugzeugs gebildet.
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Die
zahlreichen in der Vorrichtung vorgesehenen Positioniereinrichtungen
erlauben eine jeweils voneinander unabhängige Aufnahme und Ausrichtung
der betreffenden Schalenbauteile – jeweils in Relation zu der
Grundfläche
des Bauplatzes bzw. zur Cockpit- bzw. zur Hecksektion. Die Positioniermöglichkeiten
sind hierbei in allen drei Richtungen des Raumes gegeben. Zur Einbindung
des Fußbodengerüstabschnitts
ist ein in den betreffenden in Arbeit befindlichen Rumpfabschnitt
einfahrbarer und im Raum ausrichtbarer Präsentierrahmen vorgesehen. Zur endgültigen Verbindung
der Schalenbauteile mit der Cockpit- und/oder der Hecksektion und
der Schalenbauteile untereinander entlang von Längs- und Quernähten ist
mindestens ein Handhabungsgerät,
insbesondere Knickarmroboter mit mindestens sechs Freiheitsgraden,
vorgesehen. Die Handhabungsgeräte können Einrichtungen
zum Vernieten, Verschrauben, Verkleben, Abdichten der Schalen bzw.
der Schalenbauteile aufweisen. Weiterhin können zusätzliche Handhabungsgeräte vorgesehen
sein, um vor dem eigentlichen Verbindungsvorgang Dichtmittel im
Bereich der Längs-
und Quernähte
aufzutragen. Alternativ kann die endgültige Verbindung der Komponenten
auch händisch
erfolgen.
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Die
Verbindung der Fußbodengerüstabschnitte
mit den Seitenschalen kann gleichfalls mit derartigen Handhabungsgeräten oder
auch manuell erfolgen.
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Darüber hinausgehend
kann die Vorrichtung zur gleichzeitigen Integration des vorderen
und des hinteren Rumpfabschnittes ausgelegt sein. In diesem Fall
werden die Teilbauplätze,
in denen jeweils das Zusammenfügen
des vorderen und des hinteren Rumpfabschnittes stattfindet, spiegelbildlich
zueinander ausgebildet.
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Eine
vorteilhafte Fortbildung des Bauplatzes sieht vor, dass zusätzliche
Halteeinrichtungen zum Ausrichten und Positionieren einer zumindest
teilweise vorgefertigten zentralen Flügelkastensektion vorhanden
sind.
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In
diesem Fall können
die Cockpitsektion, die zentrale Flügelkastensektion und die Hecksektion
in Längsrichtung
zueinander beabstandet ausgerichtet werden. Anschließend werden
mittels der Positioniereinrichtungen die Schalenbauteile in die
zwischen den Sektionen jeweils gebildeten Zwischenräume eingepasst
und fest mit diesen verbunden. Hierbei werden zwischen der Cockpitsektion
und der zentralen Flügelkastensektion
einerseits und der zentralen Flügelkastensektion
und der Hecksektion andererseits jeweils mindestens zwei Quernähte zeitgleich
gebildet. Parallel hierzu erfolgt die Fertigung der Längsnähte zwischen
den Schalenbauteilen. Der Bauplatz ist im Fall einer Auslegung für die Vierschalenbauweise
zugleich auch für
die Halbschalenbauweise einsetzbar. Grundsätzlich können die Halbschalenbauweise
und die Vierschalenbauweise zur Integration der Rumpfzelle kombiniert
angewendet werden.
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Durch
die zeitgleiche Herstellung von insgesamt mindestens vier Quernähten zwischen
den Sektionen lässt
sich die Fertigungseffizienz erheblich steigern, wobei sich andererseits
auch der Flächenbedarf
des "zentralen" Bauplatzes erhöht. Im Fall
einer Cockpitsektion, einer Flügelkastensektion
sowie einer Hecksektion ohne Zwischensektionen, reduziert sich die
Anzahl der Quernähte
auf die Anzahl "drei". Entsprechend erhöht sich
die Anzahl der Quernähte,
wenn Zwischensektionen zwischen die Cockpitsektion und die zentrale
Flügelkastensektion bzw.
die zentrale Flügelkastensektion
und die Hecksektion eingefügt
werden.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 Eine
schematische Darstellung des Verfahrensablaufs beim Fertigstellen
eines vorderen Rumpfabschnitts,
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2 eine
schematische Darstellung des Verfahrensablaufs beim Fertigstellen
eines hinteren Rumpfabschnitts,
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3 eine
schematische Darstellung einer vollständigen Rumpfzelle eines Flugzeugs
mit einem vorderen und hinteren Rumpfabschnitt sowie einer zentralen
Flügelkastensektion,
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4 einen
Querschnitt durch die Rumpfzelle nach Maßgabe der 3 entlang
der Schnittlinie VI-VI,
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5 eine
stark vereinfachte Prinzipdarstellung der Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens, und
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6 den
Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens
bei der so genannten "Halbschalenfertigung" bzw. -bauweise.
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Die 1 zeigt
eine Darstellung des Verfahrensablaufs bei der Herstellung eines
vorderen Rumpfabschnitts einer Rumpfzelle eines Flugzeugs.
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Eine
vollständig
vorgefertigte und bereits komplettierte Cockpitsektion 1 wird
zunächst
auf zwei Halteeinrichtungen 2, 3 in einem Bauplatz 4 (Grundfläche des
Bauplatzes) aufgenommen und positioniert bzw. ausgerichtet. Die
Halteeinrichtungen 2, 3 werden von zwei weiteren,
hinter diesen angeordneten und daher in der Darstellung der 1 verdeckten
Halteeinrichtungen ergänzt.
Zwischen diesen insgesamt vier Halteeinrichtungen ist die Cockpitsektion 1 aufgenommen
und in allen drei Raumrichtungen des Bauplatzes 4 positionierbar.
Anschließend
werden eine Vielzahl von Schalenbauteilen (Schalen bzw. Rumpfschalen)
in der Form einer Oberschale 5, einer Unterschale 6 sowie
zwei Seitenschalen 7, 8 jeweils zum Beispiel in
Richtung der Pfeile 9 mittels in der Darstellung der 1 nicht
dargestellter Positioniereinrichtungen an die fertige Cockpitsektion 1 herangeführt und
mit dieser unter Bildung einer umlaufenden Quernaht 10 verbunden. Die
Unterschale 6 wird mit einer als Taktgestell (nicht dargestellt)
ausgebildeten Positioniereinrichtung in den Bauplatz 4 eingefahren
und durch Anheben in Position zu den übrigen Schalenbauteilen gebracht. Die
Verbindung der Schalenbauteile 5 bis 8 erfolgt durch
Längsnähte, von
denen lediglich zwei Längsnähte 11, 12 zwischen
der Oberschale 5, der Unterschale 6 und der Seitenschale 7 repräsentativ
für die weiteren
Längsnähte, mit
einer Bezugsziffer versehen wurden. In den so gebildeten vorderen
Rumpfabschnitt 13 kann abschließend ein Fußbodengerüstabschnitt 14 eingebracht
und vorzugsweise beidseitig mit den Seitenschalen 7, 8 verbunden
werden. Die Positionierung des Fußbodengerüstabschnittes 14 erfolgt
mittels eines in der 1 nicht dargestellten Positionierrahmens,
der in den vorderen Rumpfabschnitt 13 zumindest teilweise
einfahrbar ist. Der Fußbodengerüstabschnitt 14 kann
auch beim Zusammenfügen
und dem Verbinden der Oberschale 5, der Unterschale 6 sowie
der Seitenschalen 7, 8 in den Rumpfabschnitt 13 integriert
werden. Alternativ kann der Fußbodengerüstabschnitt 14 auch
vorab mit der Unterschale 6 verbunden werden. Alternativ kann
zunächst
der Fußbodengerüstabschnitt 14 an die
Cockpitsektion 1 angefügt
werden, wobei anschließend
die Anbindung der beiden Seitenschalen 7, 8 und
abschließend
die Verbindung mit der Unterschale 6 und der Oberschale 5 erfolgt.
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Das
endgültige
Verbinden sämtlicher
Schalenbauteile erfolgt mittels bekannter konventioneller Fügeverfahren,
wie zum Beispiel Nieten, Schweißen, Schrauben
oder Kleben. Standardmäßig werden
die Quernaht 10 und die Längsnähte 11, 12 vor
dem Fügeprozess
mit einem dauerelastischen und hinreichend temperaturfesten Dichtungsmittel
versiegelt. Die Herstellung der Längsnähte 11, 12 und
der Quernaht 10 einschließlich der Versiegelung erfolgt
bevorzugt zumindest teilautomatisiert mit einer Vielzahl von nicht
dargestellten Handhabungsgeräten,
insbesondere mit Knickarmrobotern mit jeweils mindestens sechs Freiheitsgraden.
Die Handhabungsgeräte können auf
Positioniertürmen
angeordnet sein, die es erlauben, die Handhabungsgeräte zusätzlich parallel
zu den drei Raumrichtungen über
größere Wegstrecken
hinweg zu verfahren. Im Bereich eines zur Einbringung des Fußbodengerüstabschnitts 14 bevorzugt
eingesetzten Präsentierrahmens
können weitere
Handhabungsgeräte
vorgesehen sein, um die Verbindung des Fußbodengerüstabschnitts 14 mit
der übrigen
Struktur gleichfalls zumindest teilautomatisch ablaufen zu lassen.
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Zur
Herstellung eines vorderen Rumpfabschnittes mit einer größeren Längenabmessung
werden weitere Schalenbauteile auf die vorstehend beschriebene Art
und Weise an die bereits mit der Cockpitsektion 1 angefügten Schalenbauteile
angefügt.
Grundsätzlich
können
die Schalenbauteile jeweils eine Länge von bis zu 30 m aufweisen.
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Die 2 illustriert
schematisch den Ablauf des Verfahrens bei der Herstellung eines
hinteren Rumpfabschnittes.
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Eine
vorab komplett fertig gestellte Hecksektion 15 wird zunächst von
den Halteeinrichtungen 2, 3 sowie den beiden hinteren,
verdeckten Halteeinrichtungen im Bauplatz 4 aufgenommen
und ausgerichtet. Anschließend
werden wiederum Schalenbauteile in der Gestalt einer Oberschale 16,
einer Unterschale 17 sowie von zwei Seitenschalen 18, 19 an die
Hecksektion 15 parallel zu den Richtungspfeilen 20 ausgerichtet
und unter Bildung einer Quernaht 21 an die Hecksektion 15 angefügt. Die
Ausrichtung der Schalenbauteile im Raum erfolgt mittels nicht dargestellter
Positioniereinrichtungen. Die Ober- und die Unterschale 16, 17 sowie
die Seitenschalen 18, 19 werden weiterhin in Längsrichtung
unter Bildung von Längsnähten verbunden,
von denen die Längsnähte 22, 23 repräsentativ
für die Übrigen mit
einer Bezugsziffer versehen sind. Die Hecksektion 15 bildet
zusammen mit den Ober- und Unterscha len 16, 17 sowie
den beiden Seitenschalen 18, 19 einen hinteren Rumpfabschnitt 24.
Ein Fußbodengerüstabschnitt 25 wird
abschließend
oder während
des Zusammenfügens
der Schalenbauteile bevorzugt mit den Seitenschalen 18, 19 verbunden.
Das Verbinden der Schalenteile mit der Hecksektion 15 erfolgt
auf dieselbe Art und Weise wie im Fall der Cockpitsektion (vgl.
Beschreibung 1).
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Die
Herstellung der Quer- und Längsnähte 21, 22, 23 erfolgt
wie im Fall der Herstellung des vorderen Rumpfabschnittes 13 mittels
der bekannten konventionellen Fügeverfahren.
Wie im Fall der vorderen Rumpfsektion 13 erfolgt im Vorfeld
die Abdichtung der sich bildenden Quer- und Längsnähte 21, 22, 23 mit
einem elastischen und hinreichend temperaturfesten Dichtungsmaterial.
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Der
entscheidende Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin,
dass keine ringförmigen,
vorgefertigten Sektionen zur Bildung der Rumpfzelle, sondern lediglich
einzelne Schalenbauteile an eine vorgefertigte Cockpitsektion bzw.
Hecksektion angefügt
werden, so dass ein Toleranzausgleich noch auf einfache Art und
Weise möglich
ist, solange die Quer- und die Längsnähte zwischen
den Schalenbauteilen und der Cockpit- bzw. der Hecksektion noch
nicht durchgängig
verbunden sind. Der in den 1 und 2 geschilderte
Ablauf kann zeitgleich in einem Bauplatz erfolgen.
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Die 3 zeigt
eine mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
gebildete Rumpfzelle eines Flugzeugs.
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Zwischen
dem vorderen Rumpfabschnitt 13 und dem hinteren Rumpfabschnitt 24 ist
eine zentrale Flügelkastensektion 26 eingefügt. Der
vordere Rumpfabschnitt 13 bildet zusammen mit dem hinteren
Rumpfabschnitt 24 sowie der zentralen Flügelkastensektion 26 die
Rumpfzelle 27 des Flugzeugs.
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Der
vordere Rumpfabschnitt 13 ist mit der Cockpitsektion 1 und
der Oberschale 5, der Unterschale 6, den Seitenschalen 7, 8 und
dem Fußbodengerüstabschnitt 14 gebildet.
Entsprechend ist der hintere Rumpfabschnitt 24 mit der
Hecksektion 15 der Oberschale 16, der Unterschale 17 sowie
den beiden Seitenschalen 18, 19 gebildet. Die
Seitenschalen 7 sowie 19 sind in der Darstellung
der 3 verdeckt.
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Die
zentrale Flügelkastensektion 26 besteht unter
anderem aus einer Oberschale 28, einer Unterschale 29 mit
beidseitigen Anschlussbereichen für die Tragflächen sowie
zwei Seitenschalen 30, 31 sowie einem weiteren
Fußbodengerüstabschnitt 32. Die
Verbindung der zentralen Flügelkastensektion 26 mit
dem vorderen Rumpfabschnitt 13 bzw. mit dem hinteren Rumpfabschnitt 24 erfolgt
durch Quernähte 33, 34.
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Von
den Längsnähten in
der zentralen Flügelkastensektion 26 sind
der besseren Übersicht
halber lediglich die Längsnähte 35, 36 stellvertretend
für die übrigen Längsnähte mit
einer Bezugsziffer versehen.
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Die
Abstützung
sowie Positionierung der Rumpfabschnitte 13, 26, 24 erfolgt
mittels in der 3 nicht dargestellter Positioniereinrichtungen. Grundsätzlich ist
es möglich,
das Zusammenfügen der
Rumpfzelle 27 in einem einzigen Bauplatz durch zu führen, der
dann einer doppelten Ausführungsform
des Bauplatzes 4 entspricht (vgl. 1, 2), wobei
zusätzlich
Positioniereinrichtungen zum Handling der zentralen Flügelkastensektion 26 vorgesehen
sind. In diesem Fall können
der vordere Rumpfabschnitt 13 sowie der hintere Rumpfabschnitt 24 sowie
der zentrale Flügelkastenabschnitt 26 zeitgleich
nach Maßgabe
des erfindungsgemäßen Verfahrens
gebildet werden.
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Die
in den 1, 2 erläuterten Verfahrensabläufe können mit
der dazwischen angeordneten zentralen Flügelkastensektion 26 in
einem entsprechend dimensionierten Bauplatz 4 auch parallel erfolgen.
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In
diesem Fall wird beispielsweise in einem ersten Verfahrensschritt
die Cockpitsektion 1 in den Bauplatz 4 verbracht
und positioniert. Anschließend werden
die zentrale Flügelkastensektion 26 und
die Hecksektion 15 in Längsrichtung
beabstandet hintereinander positioniert, wobei sich zwischen der
Cockpitsektion 1 und der zentralen Flügelkastensektion 26 einerseits
und zwischen der zentralen Flügelkastensektion 26 und
der Hecksektion 15 andererseits jeweils ein Zwischenraum
einstellt, der zusammengerechnet mit den Längenabmessungen der Sektionen 1, 15, 26 in
etwa der Gesamtlänge
der zu fertigen Rumpfzelle 27 entspricht.
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Im
Anschluss daran werden in einem zweiten Verfahrensschritt die Schalenbauteile
das heißt
im Fall der so genannten vier Schalenbauweise, mindestens zwei Oberschalen 5, 16,
mindestens vier Seitenschalen 7, 8, 18, 19,
mindestens zwei Unterschale in 6, 17 sowie mindestens
zwei Fußbodengerüstabschnitte 14, 25 bevorzugt
zirkulär
umlaufend in die Zwischenräume
zwischen der Cockpitsektion 1 und der zentra len Flügelkastensektion 26 bzw.
der zentralen Flügelkastensektion 26 und
der Hecksektion 15 eingepasst und mit diesen unter Bildung
von mindestens vier durchgehenden Quernähten sowie mindestens acht
durchgehenden Längsnähten zusammengefügt.
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Im
Fall der so genannten Halbschalenbauteile wird entsprechend verfahren,
wobei im Unterschied zu der vorstehend geschilderten Vorgehensweise
lediglich Oberschalen und Unterschalen verwendet werden.
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In
einer weiteren Verfahrensvariante ist es auch möglich, in einem Bauplatz 4 nur
Schalenbauteile zwischen der Cockpitsektion 1 und der zentralen Flügelkastensektion 26 bzw.
zwischen der zentralen Flügelkastensektion 26 und
der Hecksektion 15 einzufügen. Anschließend kann
in einem weiteren Bauplatz oder in demselben Bauplatz das Anfügen der vorgefertigten
Cockpitsektion 1 bzw. der Hecksektion 15 erfolgen,
um die Rumpfzelle 27 des Flugzeugs zu komplettieren.
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Entscheidend
für die
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist, dass keine klassische "Tonnenmontage" der Rumpfzelle erfolgt,
sondern zur leichteren Kompensation von Toleranzabweichungen Rumpfabschnitte 13, 24, 26 durch
das sukzessive bzw. zumindest teilweise parallele Anfügen von
Schalenbauteilen an eine vorgefertigte Cockpitsektion 1 bzw.
eine Hecksektion 15 gebildet werden.
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Die 4 zeigt
eine stark schematisierte Schnittdarstellung durch die vordere Rumpfsektion der 3 entlang
der Schnittlinie IV-IV.
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Der
vordere Rumpfabschnitt 13 weist eine im Wesentlichen kreisförmige Querschnittsgeometrie auf,
kann aber auch eine hiervon abweichende, beispielsweise elliptische
oder ovale Querschnittsgeometrie aufweisen. Der vordere Rumpfabschnitt 13 ist entlang
der Schnittlinie IV-IV mit der Oberschale 5, der Unterschale 6 sowie
den beiden Seitenschalen 7, 8 gebildet. Die genannten
Schalenbauteile sind durch die strichpunktiert symbolhaft dargestellten Längsnähte 11, 12 sowie 37, 38 untereinander
verbunden. In einem unteren Abschnitt der Seitenschalen 7, 8 ist
der Fußbodengerüstabschnitt 14 befestigt.
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Die 5 zeigt
eine schematisierte Ansicht eines zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
geeigneten Bauplatzes.
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In
einem Bauplatz 39 befindet sich eine vollständige Cockpitsektion 40.
Die Cockpitsektion 40 ist in insgesamt vier Halteeinrichtungen
aufgenommen, von denen der besseren Übersicht halber lediglich die
beiden vorderen 41, 42 dargestellt sind. Die Halteeinrichtungen 41, 42 erlauben
eine weitgehend freie Positionierung der Cockpitsektion 40 in
sämtlichen
Raumrichtungen des Bauplatzes 39, wie durch das XYZ-Koordinatensystem 43 angedeutet
ist. An die Cockpitsektion 40 werden zur Bildung eines
vorderen Rumpfabschnittes 44 eine Oberschale 45,
eine Unterschale 46 sowie zwei Seitenschalen 47, 48 angefügt. Darüber hinaus
wird ein Fußbodengerüstabschnitt 49 in
den vorderen Rumpfabschnitt 44 eingebracht.
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Die
Positionierung der Oberschale 45 im Raum erfolgt mittels
eines so genannten Oberpositionierers 50, der zum Beispiel
als eine CNC-gesteuerte Portalanordnung ausgebildet sein kann. Die
Positionierung der beiden Seitenschalen 47, 48 erfolgt
mit an beiden Längsseiten
des Rumpfabschnittes 44 angeordneten Seitenpositionierern,
von denen der besseren Übersicht
halber lediglich die beiden vorderen Seitenpositionierer 51, 52 eine
Bezugsziffer aufweisen. Die beiden Seitenpositionierer 51, 52 erlauben eine
nahezu freie Positionierung der Seitenschalen 47, 48 entlang
der drei Raumrichtungen des Koordinatensystems 43 im Bauplatz 39.
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Die
Positionierung der Unterschale 46 erfolgt mit einem Taktgestell 53.
Das Taktgestell 53 erlaubt zumindest eine Positionierung
der Unterschale 46 parallel zur Grundfläche des Bauplatzes 39,
das heißt
zumindest in der ZX-Ebene des Koordinatensystems 43.
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Das
Einbringen des Fußbodengerüstabschnittes 49 in
den vorderen Rumpfabschnitt 44 erfolgt mittels eines so
genannten Präsentierrahmens 54.
Der Präsentierrahmen 54 erlaubt
ebenfalls eine weitgehend freie Ausrichtung des Fußbodengerüstabschnittes 49 in
Relation zum vorderen Rumpfabschnitt 44. Alternativ kann
der Fußbodengerüstabschnitt 49 zunächst mit
der Cockpitsektion 40 verbunden werden, und erst anschließend werden
die beiden Seitenschalen 47, 48 mit dem Fußbodengerüstabschnitt 49 verbunden.
Die Komplettierung erfolgt dann durch das Verbinden der Unterschale 46 und der
Oberschale 45 mit den beiden Seitenschalen 47, 48 sowie
der Cockpitsektion 40.
-
Die
Verbindung der Cockpitsektion 40 mit der Oberschale 45,
den beiden Seitenschalen 47, 48, der Unterschale 46 sowie
dem Fußbodengerüstabschnitt 49 erfolgt bevorzugt
vollautomatisch mittels einer Vielzahl von in der 5 nicht
dargestellten Handhabungsgeräten.
Bei den Handhabungsgeräten
handelt es sich insbesondere um Knickarmroboter (Standard-Industrieroboter)
mit mindestens sechs Freiheitsgraden, die gegebenenfalls noch zusätzlich auf parallel
zu den XYZ-Achsen des Koordinatensystems 43 verfahrbaren
Positioniertürmen
montiert sind, um eine Heranführung
an den vorderen Rumpfabschnitt 44 zu erleichtern. Die Cockpitsektion 40,
die Oberschale 45, die Unterschale 46 sowie die beiden
Seitenschalen 47, 48 sind durch eine Quernaht 55 sowie
durch Längsnähte, von
denen der besseren Übersicht
halber lediglich die Längsnähte 56, 57 eine
Bezugsziffer aufweisen, zur Bildung des fertigen vorderen Rumpfabschnittes 44 durchgehend miteinander
verbunden.
-
Abdichtungsmaßnahmen
der Quer- und Längsnähte 55 bis 57 werden
gleichfalls mit Hilfe dieser Handhabungsgeräte oder aber zusätzlicher
Einrichtungen durchgeführt.
Sämtliche
Halteeinrichtungen 41, 42, der Oberpositionierer 50,
die Seitenpositionierer 51, 52, das Taktgestell 53 sowie
der Präsentierrahmen 54 des
Bauplatzes 39 werden mittels einer zentralen Steuer- und
Regeleinrichtung, insbesondere einer komplexen CNC-Steuerung, kontrolliert.
-
Abweichend
von der Darstellung der 5 kann der Bauplatz auch zur
gleichzeitigen Aufnahme einer Cockpitsektion 40 und einer
nicht dargestellten Hecksektion ausgebildet sind. In diesem Fall
umfasst der Bauplatz die in der 5 schematisch
illustrierte Anordnung von Positionier- und Halteeinrichtungen, ist
zu diesem aber spiegelbildlich angeordnet. Darüber hinaus kann der Bauplatz
mit weiteren Positionier- und Halteeinrichtungen zur Aufnahme einer zentralen
Flügelkastensektion
ausgestattet sein, die dann zwischen der Cockpitsektion und der
Hecksektion mittels vorzugsweise automatischer Halte- und Positioniereinrichtungen
in Bezug zum Bauplatz ausgerichtet wird. Mit dieser Ausgestaltung
ist eine nahezu vollautomatische Fertigung einer kompletten Rumpfzelle
eines Flugzeugs umfassend einen vorderen und einen hinteren Rumpfabschnitt
mit einer dazwischen liegenden zentralen Flügelkastensektion möglich, wobei
ein Transport der einzelnen Rumpfabschnitte nicht mehr nötig ist.
Hierdurch erhöhen
sich zudem die Fertigungseffizienz und die Prozessgenauigkeit erheblich.
-
Weiterhin
kann in einem gegenüber
der Darstellung der 5 verlängerten Bauplatz (nicht dargestellt)
zeitgleich eine Ausrichtung bzw. Positionierung der Cockpitsektion,
der zentralen Flügelkastensektion
sowie der Hecksektion mittels einer Vielzahl nicht dargestellter
Halteeinrichtungen erfolgen. Hierbei erfolgt die Positionierung
der Sektionen entsprechend der Längserstreckung
der herzustellenden Rumpfzelle hintereinander, wobei sich zwischen
der Cockpitsektion und der zentralen Flügelkastensektion einerseits
und zwischen der zentralen Flügelkastensektion
und der Hecksektion andererseits jeweils ein definierter Zwischenraum
einstellt. In die Zwischenräume
werden dann bevorzugt zirkulär
umlaufend die Schalenbauteile sowie die Fußbodengerüstabschnitte zur Bildung der
fertigen Rumpfzelle eingepasst und mit den Sektionen zusammengefügt. Zur Positionierung
der Schalenbauteile und der Fußbodengerüstabschnitte
sind mehrere Positionierer bzw. Halteeinrichtungen erforderlich.
-
Im
Vergleich zu den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen des Bauplatzes 39 erfordert diese
Variante einen erheblich höheren
Aufwand, insbesondere im Hinblick auf die Prozesssteuerung durch
Steuer- und Regeleinrichtungen sowie die konstruktiv mechanische
Ausführung.
-
Die 6 zeigt
stark schematisch den Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens im Fall der so
genannten "Halbschalenfertigung", wobei in dieser
Variante eine Cockpitsektion, eine zentrale Flügelkastensektion sowie ein
Heckabschnitt in einem Bauplatz gleichzeitig mit den oberen und
unteren Halbschalen umbaut werden. Eine Cockpitsektion 58,
eine zentrale Flügelkastensektion 59 sowie
eine Hecksektion 60 werden in einem Bauplatz 61 mittels nicht
dargestellter Halteeinrichtungen zueinander in Längsrichtung beabstandet ausgerichtet
bzw. positioniert. Anschließend
werden die Oberschalen 62, 63 (obere Halbschalen)
sowie die Unterschalen 64, 65 (untere Halbschalen)
mittels nicht dargestellter Positioniereinrichtungen zwischen die
Cockpitsektion 58 und die zentrale Flügelkastensektion 59 und
zwischen die zentrale Flügelkastensektion 59 und
die Hecksektion 60 in Richtung der weißen Pfeile eingesetzt bzw.
einpasst. Parallel hierzu erfolgt die Positionierung der beiden
Fußbodengerüstabschnitte 66, 67 gleichfalls
durch nicht dargestellte Präsentierrahmen
in Richtung der weißen
Pfeile. Sämtliche
Sektionen und Schalenbauteile sind nicht nur in Richtung der weißen Pfeile,
sondern vielmehr bevorzugt in Richtung aller drei Raumrichtungen
mittels der Positioniereinrichtungen bzw. der Präsentier rahmen sowie der Halteeinrichtungen
frei in Bezug zum Bauplatz 61 ausrichtbar bzw. positionierbar.
-
Bevorzugt
werden zunächst
die Cockpitsektion 50, die zentrale Flügelkastensektion 59 und
die Hecksektion 60 mittels der Fußbodengerüstabschnitte 66, 67 verbunden.
Anschließend
werden dann die Unterschalen 64, 65 sowie die
Oberschalen 62, 63 eingefügt und mit den entsprechenden
Komponenten bzw. Schalenbauteilen verbunden. Anstelle der Ober-
und der Unterschalen 62 bis 65 treten bei der
Vierschalenbauweise die linken Seitenschalen, die rechten Seitenschalen
sowie die Ober- und
Unterschalen.
-
Mittels
gleichfalls nicht dargestellter Handhabungsgeräte erfolgt die bevorzugt vollautomatische Verbindung
der Cockpitsektion 58, der zentralen Flügelkastensektion 59 sowie
der Hecksektion 60 mit den Schalenbauteilen 62 bis 65 durch
insgesamt jeweils vier Quernähte
und Längsnähte, die
der besseren zeichnerischen Übersicht
wegen nicht mit Bezugsziffern versehen wurden. Die Herstellung der Längs- und
der Quernähte
erfolgt gleichfalls bevorzugt mit vollautomatischen Handhabungsgeräten, insbesondere
mit Industrie-Knickarmrobotern mit mindestens sechs Freiheitsgraden.
Mittels der beschriebenen Verfahrensweise lässt sich eine Rumpfzelle 68 eines
Flugzeugs durch einen praktisch zeitgleichen Aufbau eines vorderen
und/oder eines hinteren Rumpfabschnittes 69, 70 unter
Einbeziehung der zentralen Flügelkastensektion 59 in
einem Bauplatz 61 zeitlich parallel fertigen.
-
Sämtliche
Halteeinrichtungen, Positioniereinrichtungen sowie Handhabungsgeräte (Knickarmroboter)
innerhalb des Bauplatzes 61 werden mittels einer zentralen
Steuer- und Regeleinrichtung kontrolliert.
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Im
Falle der so genannten "Halbschalenbauweise" kann die untere
Halbschale in einer Vorfertigungsstufe durch das Zusammenfügen einer
linken Seitenschale, einer rechten Seitenschale, einer Unterschale
sowie das Einfügen
eines Fußbodengerüstabschnitts
im Bereich der Oberkanten der beiden Seitenschalen vorbereitet werden.
-
Darüber hinaus
kann das Verfahren auch mit der so genannten "Dreischalenfertigung" (s. g. "3er"-Schalenteilung)
angewendet werden. In diesem Fall werden eine linke und eine rechte
Seitenschale mit einer größeren Bauhöhe – da beide
Seiten schalen zugleich hälftig
die Unterschale bilden – mit
einer Oberschale und einem zwischen den beiden Seitenschalen bevorzugt
vorab eingefügten
Fußbodengerüstabschnitt
zu einer fertigen Rumpfsektion zusammengefügt, das heißt endgültig fest verbunden. Das Zusammenfügen, das
heißt
das Bilden der Längs-
und der Quernähte
zwischen sämtlichen Komponenten
(Schalenbauteile bzw. Sektionen) kann mittels bekannter Fügeverfahren,
insbesondere mit Niet-, Klebe- oder Schweißverfahren, erfolgen.
-
- 1
- Cockpitsektion
- 2
- Halteeinrichtung
- 3
- Halteeinrichtung
- 4
- Bauplatz
- 5
- Oberschale
- 6
- Unterschale
- 7
- Seitenschale
- 8
- Seitenschale
- 9
- Richtungspfeil
- 10
- Quernaht
- 11
- Längsnaht
- 12
- Längsnaht
- 13
- vorderer
Rumpfabschnitt
- 14
- Fußbodengerüstabschnitt
- 15
- Hecksektion
- 16
- Oberschale
- 17
- Unterschale
- 18
- Seitenschale
- 19
- Seitenschale
- 20
- Richtungspfeil
- 21
- Quernaht
- 22
- Längsnaht
- 23
- Längsnaht
- 24
- hinterer
Rumpfabschnitt
- 25
- Fußbodengerüstabschnitt
- 26
- zentrale
Flügelkastensektion
- 27
- Rumpfzelle
(Flugzeug)
- 28
- Oberschale
- 29
- Unterschale
- 30
- Seitenschale
- 31
- Seitenschale
- 32
- Fußbodengerüstabschnitt
- 33
- Quernaht
- 34
- Quernaht
- 35
- Längsnaht
- 36
- Längsnaht
- 37
- Längsnaht
- 38
- Längsnaht
- 39
- Bauplatz
- 40
- Cockpitsektion
- 41
- Halteeinrichtung
- 42
- Halteeinrichtung
- 43
- Koordinatensystem
- 44
- vorderer
Rumpfabschnitt
- 45
- Oberschale
- 46
- Unterschale
- 47
- Seitenschale
- 48
- Seitenschale
- 49
- Fußbodengerüstabschnitt
- 50
- Oberpositionierer
- 51
- Seitenpositionierer
- 52
- Seitenpositionierer
- 53
- Taktgestell
- 54
- Präsentierrahmen
- 55
- Quernaht
- 56
- Längsnaht
- 57
- Längsnaht
- 58
- Cockpitsektion
- 59
- zentrale
Flügelkastensektion
- 60
- Hecksektion
- 61
- Bauplatz
- 62
- Oberschale
(obere Halbschale)
- 63
- Oberschale
(obere Halbschale)
- 64
- Unterschale
(untere Halbschale)
- 65
- Unterschale
(untere Halbschale)
- 66
- Fußbodengerüstabschnitt
- 67
- Fußbodengerüstabschnitt
- 68
- Rumpfzelle
(Flugzeug)
- 69
- vorderer
Rumpfabschnitt
- 70
- hinterer
Rumpfabschnitt