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Die
Erfindung betrifft ein Flurförderzeug, insbesondere Gegengewichtsgabelstapler,
mit einem an einem Hubgerüst vertikal bewegbaren Gabelträger,
an dem eine Kommunikationsvorrichtung zur drahtlosen Kommunikation
mit einem RFID-Transponder angeordnet ist
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Flurförderzeuge,
beispielsweise Gegengewichtsgabelstapler, verfügen in der
Regel über einen an einem Hubgerüst vertikal bewegbar
angeordneten Gabelträger. An dem Gabelträger ist
ein Lastaufnahmemittel angeordnet um Lasten anzuheben bzw. abzusenken
und zum Transport mitzuführen. Das Lastaufnahmemittel kann
hierbei von zwei oder mehr Gabelzinken gebildet sein.
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Ladungsträger,
wie beispielsweise Paletten oder Gitterboxen, oder auf den Ladungsträgern
angeordnete Waren sowie Lagerplätze in Regalen sind häufig
mit so genannten RFID-Transpondern, die bisweilen auch als Tag oder
Smart-label bezeichnet werden, versehen. Auf dem RFID-Transponder
sind Informationen über die Ware bzw. den Ladungsträger bzw.
den Lagerort, wie beispielsweise Identifikation, Produktionsdaten,
Produktdaten, Kundeninformationen oder Bestimmungsziel, enthalten.
Um diese Informationen auszulesen und/oder zu verändern,
ist es bekannt, an Flurförderzeugen entsprechende Kommunikationsvorrichtungen
anzuordnen, die aus einer Antenneneinheit, die entsprechende Funksignale
abgibt und empfängt, sowie einer elektronischen Auswerteeinheit
besteht.
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Ein
gattungsgemäßes Flurförderzeug ist aus der
EP 1 710 203 A1 bekannt.
Die Kommunikationsvorrichtung zur Kommunikation mit einem RFID-Transponder
ist hierbei an der lastabgewandten Seite des Gabelträgers
hinter den Querträgern des Gabelträgers befestigt
und zwischen zwei in Fahrzeugquerrichtung beabstandeten Säulen
des Hubgerüstes angeordnet. Hierdurch kann eine vor Beschädigungen
geschützte Anordnung der Kommunikationsvorrichtung erzielt
werden. Die Anordnung der Kommunikationsvorrichtung zwischen den
Säulen des Hubgerüstes führt jedoch aufgrund
der metallischen Bauteile des Hubgerüstes, insbesondere
der Säulen des Hubgerüstes sowie des Gabelträgers, insbesondere
der Querträger des Gabelträgers, zu Abschattungen
und elektromagnetischen Störungen, die je nach Anordnung
des RFID-Transponders an dem Ladungsträger, beispielsweise
einer Palette oder einer Gitterbox, zu einem eingeschränkten
Sende- und Empfangsfeld und somit zu einem eingeschränkten
Empfang der Kommunikationsvorrichtung führen können,
so dass die Kommunikation zwischen der Kommunikationsvorrichtung
und dem an dem Ladungsträger angeordneten RFID-Transponder
nicht ermöglicht wird. Zudem kann durch die auf dem Ladungsträger
angeordnete Ware das Sende- und Empfangsfeld der Kommunikationsvorrichtung gedämpft
sein, so dass eine Kommunikation der Kommunikationsvorrichtung mit
dem an dem Ladungsträger angeordneten RFID-Transponder
nicht möglich ist. Darüber hinaus kann es bei
einer aus der
EP 1
710 203 A1 bekannten Anordnung der Kommunikationsvorrichtung
vorkommen, dass bei auf dem Gabelträger aufgenommenem Ladungsträger
die Kommunikationsvorrichtung von dem Ladungsträger oder
der aufgenommenen Last abgeschattet ist, so dass mittels der Kommunikationsvorrichtung
eine Kommunikation mit einem an einem Regal angeordneten RFID-Transponder,
der Informationen bezüglich des Lagerortes zur Verfügung
stellt, nicht möglich ist. Die Anordnung der Kommunikationsvorrichtung am
Gabelträger zwischen den Säulen des Hubgerüstes
führt weiterhin zu einer zusätzlichen Sichtbehinderung
der Bedienperson auf den Ladungsträger.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes
Flurförderzeug zur Verfügung zu stellen, bei dem
eine verbesserte Kommunikation der Kommunikationsvorrichtung mit RFID-Transpondern
ermöglicht ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Kommunikationsvorrichtung an dem Gabelträger an
der lastabgewandten Seite vertikal bewegbar befestigt ist, wobei
die Kommunikationsvorrichtung nach unten in eine Kommunikationsposition
vorgespannt ist, in der sich die Kommunikationsvorrichtung unterhalb
des Gabelträgers befindet, wobei an dem Hubgerüst
ein Anschlagelement für die Kommunikationsvorrichtung angeordnet ist,
mittels der die Kommunikationsvorrichtung beim vollständigen
Absenken des Gabelträgers relativ zum Gabelträger
nach oben bewegbar ist. Gemäß der erfindungsgemäßen
Anordnung der Kommunikationsvorrichtung befindet sich die Kommunikationsvorrichtung
in der Kommunikationsposition unterhalb des Gabelträgers,
wenn der Gabelträger aus der vollständig abgesenkten
Stellung angehoben wird. Hierdurch wird erzielt, dass im Sende-
und Empfangsfeld der Kommunikationsvorrichtung bei angehobenem Gabelträger
keine den Empfang störenden oder abschattenden metallischen
Bauteile angeordnet sind, wodurch sich das Sende- und Empfangsfeld
der Kommunikationsvorrichtung weitgehend ungehindert in Richtung
der auszulesenden RFID-Transponder ausbreiten kann. Hierdurch ist
eine im Wesentlichen ungestörte Kommunikation zwischen
der Kommunikationenseinrichtung und einem RFID-Transponder erzielbar.
Zudem wird durch diese Kommunikationsposition der Kommunikationsvorrichtung
bei angehobenem Gabelträger erzielt, dass die am Ladungsträger
angeordnete Ware keine Einflüsse auf die Kommunikation
zwischen der Kommunikationsvorrichtung und einem RFID-Transponder
hat. Durch die erfindungsgemäße Anordnung der
Kommunikationsvorrichtung wird somit erzielt, dass sich das Sende- Empfangsfeld
der Kommunikationsvorrichtung weitgehend ungestört unter
dem Gabelträger und somit einem an dem Gabelträger
angeordneten Ladungsträger ausbreiten kann. Hierdurch kann
mit der erfindungsgemäßen Anordnung der Kommunikationsvorrichtung
ein am Ladungsträger angeordneter RFID-Transponder oder
ein an einem Regal angeordneter RFID-Transponder sicher ausgelesen
werden. Die Kommunikationsvorrichtung befindet sich hierbei in einem
vor Beschädigungen geschützten Bereich an der
lastabgewandten Seite des Gabelträgers. Bei vollständig
abgesenkter Stellung des Gabelträgers wird die Kommunikationsvorrichtung
mittels des Anschlagelements relativ zum Gabelträger nach
oben geschoben, wodurch ein Aufsetzen der Kommunikationsvorrichtung
auf der Fahrbahnoberfläche beim Absetzen oder Aufnehmen
eines Ladungsträgers sicher vermieden werden kann. Durch die
erfindungsgemäße Anordnung der Kommunikationsvorrichtung
im unteren Bereich des Gabelträgers wird darüber
hinaus die Sicht der Bedienperson auf den Ladungsträger
verbessert.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung, wobei an dem Gabelträger
ein von Gabelzinken gebildetes Lastaufnahmemittel angeordnet ist,
ist in der Kommunikationsposition die Kommunikationsvorrichtung
vertikal im Bereich der horizontalen Abschnitte der Gabelzinken
angeordnet ist. Die Kommunikationsvorrichtung befindet sich somit
in der Kommunikationsposition vertikal in einer von den horizontalen
Abschnitten der Gabelzinken aufgespannten Ebene. Hierdurch wird
erzielt, dass das Sende-Empfangsfeld der Kommunikationsvorrichtung
von unten auf den mit den Gabelzinken aufgenommenen Ladungsträgers
gerichtet ist, wodurch ein am Ladungsträger angeordneter
RFID-Transponder auch bei Beladung mit Ware mittels der Kommunikationsvorrichtung
sicher ausgelesen werden kann.
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Zweckmäßigerweise
befindet sich bei vollständig abgesenktem Gabelträger
die Kommunikationsvorrichtung vollständig innerhalb der
Vertikalerstreckung des Gabelträgers. Bei vollständig
abgesenktem Gabelträger befindet sich somit die Kommunikationsvorrichtung
geschützt hinter dem Gabelträger, beispielsweise
den Querträgern des Gabelträgers, wodurch bei
vollständig abgesenktem Gabelträger ein Aufsetzen
der Kommunikationsvorrichtung auf der Fahrbahn sicher vermieden
wird.
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Besondere
Vorteile sind erzielbar, wenn zur Vorspannung der Kommunikationsvorrichtung
mindestens eine Feder, insbesondere eine Druckfeder, vorgesehen
ist, die auf die Kommunikationsvorrichtung eine nach unten gerichtete
Kraft aufweist. Mit einer Druckfeder kann mit geringem Bauaufwand
eine nach unten gerichtete Kraft erzeugt und somit die Kommunikationsvorrichtung
nach unten vorgespannt werden.
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Das
Anschlagelement ist hierbei zweckmäßigerweise
an einem feststehenden Standmast des Hubgerüstes angeordnet.
Hierdurch wird auf einfache Weise erzielt, dass die Kommunikationsvorrichtung
bei angehobenem Gabelträger mittels der Feder in die Kommunikationsposition
beaufschlagt wird und lediglich beim vollständigen Absenken
des Gabelträgers mittels des Anschlagelements relativ zum
Gabelträger nach oben verstellt wird.
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Zweckmäßigerweise
ist im unteren Bereich des Gabelträgers ein Anschlagelement
für die Kommunikationsposition der Kommunikationsvorrichtung angeordnet.
Hierdurch kann auf einfache Weise die Kommunikationsposition der
Kommunikationsvorrichtung festgelegt und an verschiedene Lastaufnahmemittel
angepasst werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist die Kommunikationsvorrichtung
mittels eines Führungsschlittens an dem Gabelträger
vertikal bewegbar befestigt. Mit einem Führungsschlitten
kann die Kommunikationsvorrichtung auf einfache Weise und mit geringem
Bauaufwand an dem Gabelträger vertikal bewegbar befestigt
werden.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der in den
schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Hierbei zeigt
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1 ein
erfindungsgemäßes Flurförderzeug mit
vollständig abgesenktem Gabelträger und
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2 das
Flurförderzeug gemäß der 1 mit
angehobenem Gabelträger.
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In
der 1 der vordere lastseitige Abschnitt eines erfindungsgemäßen
Flurförderzeugs dargestellt. An dem vorderen Bereich eines
Rahmens 1 des Flurförderzeugs ist ein Vorderrad 2 befestigt
und ein feststehender Standmast 3 eines Hubgerüsts 4 mittels
eines Mastlagers 8 schwenkbar um eine Querachse des Flurförderzeugs
gelagert. An dem Standmast 3 ist ein nicht mehr dargestellter
Ausfahrmast vertikal bewegbar gelagert, an dem ein Gabelträger 5 in
vertikaler Richtung verschiebbar geführt ist. Der Gabelträger 5 dient
hierbei zur Aufnahme eines beispielsweise von Gabelzinken 6 gebildeten Lastaufnahmemittels 7.
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An
dem Gabelträger 5 ist an der dem Lastaufnahmemittel 7 gegenüberliegenden
lastabgewandten Seite eine Kommunikationsvorrichtung 10 zur
Kommunikation mit einem RFID-Transponder vertikal bewegbar angeordnet,
die eine Antenneneinheit und eine elektronische Auswerteeinheit
aufweist. Die Kommunikationsvorrichtung 10 ist hierbei
an einem Führungsschlitten 11 angeordnet, der
mittels Führungselementen 12, beispielsweise Führungsschienen,
relativ zum Gabelträger 5 in vertikaler Richtung
verschiebbar ist. Am oberen Ende des Führungsschlittens 11 ist
eine Feder 13 befestigt, die weiterhin am oberen Bereich
des Gabelträgers 5 befestigt ist. Die Feder 13 ist
hierbei als Druckfeder ausgebildet, die eine auf den Führungsschlitten 11 und
somit die Kommunikationsvorrichtung 10 nach unten wirkende
Kraft ausübt und somit die Kommunikationsvorrichtung 10 nach
unten vorspannt.
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Am
Standmast 3 ist im unteren Bereich ein Anschlagelement 15 angeordnet,
die die tiefste Stellung des Führungsschlitten 11 und
somit der Kommunikationsvorrichtung 10 festlegt.
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In
der 1 befindet sich der Gabelträger 5 in
der vollständig abgesenkten Stellung zur Aufnahme bzw.
zum Absetzen eines Ladungsträgers. In dieser Stellung gelangt
der Führungsschlitten 11 und somit die Kommunikationsvorrichtung 10 in
Wirkverbindung mit dem Anschlagelement 15 und wird entgegen
der Kraft der Feder 13 beim Absenken des Gabelträgers 5 relativ
zum Gabelträger 5 nach oben in eine Position verschoben,
in der die Kommunikationsvorrichtung 10 vor einem Aufsetzen
auf der Fahrbahn geschützt vollständig innerhalb
der vertikalen Erstreckung des Gabelträgers 5 angeordnet
ist.
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Wird
ausgehend von der 1 der Gabelträger in
die in der 2 dargestellte Position angehoben,
wird der Führungsschlitten 11 und somit die Kommunikationsvorrichtung 10 mittels
der Feder 13 relativ zum Gabelträger 5 nach
unten beaufschlagt. In der 2 ist der
Gabelträger 5 in einer um ca. 20–30 cm
angehobene Stellung dargestellt. Die Kommunikationsvorrichtung 10 befindet
sich hierbei relativ zum Gabelträger 5 in der
tiefstmöglichen Position, die eine Kommunikationsposition
bildet. Diese Kommunikationsposition wird durch einen Anschlag 20 definiert,
der am unteren Bereich des Gabelträgers 5 angeordnet
ist und mit dem der Führungsschlitten 11 in Eingriff
bringbar ist. In dieser Kommunikationsposition ist die Kommunikationsvorrichtung 10 vertikal
im Bereich der horizontalen Abschnitte der Gabelzinken 5 angeordnet.
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Wird
der Gabelträger 5 ausgehend von der in 2 dargestellten
Position weiter angehoben wird, bewegt sich die Kommunikationsvorrichtung 10 gemeinsam
mit dem Gabelträger 5 nach oben. Der Führungsschlitten 11 hebt
dabei von dem am Standmast 3 angeordneten Anschlagelement 15 ab.
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Beim
Absenken des Gabelträgers 5 gelangt bei der in
der 2 dargestellten Stellung der Führungsschlittens 11 in
Anlage an das Anschlagelement 15, wodurch beim weiteren
Absenken des Gabelträgers 5 in die in die 1 dargestellte
vollständig abgesenkte Stellung der Führungsschlitten 11 von
dem Anschlagelement 15 relativ zum Gabelträger 5 nach
oben beaufschlagt wird, wobei sich die vertikale Position der Kommunikationsvorrichtung 10 relativ
zum Standmast 3 nicht verändert.
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In
der in der 2 dargestellten Kommunikationsposition
der Kommunikationsvorrichtung 10, die bereits bei geringfügig
angehobenem Gabelträger 5 erzielt wird, kann sich
das Lese- und Empfangsfeld 21 der Kommunikationsvorrichtung 10 weitgehend
ungestört unter dem Gabelträger 5 und
somit einem auf den Gabelzinken 6 aufgenommenen Ladungsträger
ausbreiten. Durch die vertikale Anordnung der Kommunikationsvorrichtung 10 in
der Kommunikationsposition im Bereich der horizontalen Abschnitte
der Gabelzinken 5 wird erzielt, dass das Sende-Empfangsfeld 21 der
Kommunikationsvorrichtung von unten auf den von den Gabelzinken 6 aufgenommenen
Ladungsträger gerichtet ist.
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In
dieser in der 2 dargestellten Kommunikationsposition
der Kommunikationsvorrichtung 10 kann somit ohne störende
Einflüsse einer auf dem Ladungsträger angeordneten
Ware und ohne Abschattungen und elektromagnetischen Störungen durch
metallische Bauteilen ein an dem Ladungsträger angeordneter
RFID-Transponder sicher ausgelesen werden. Zudem wird bei in der
Kommunikationsposition befindlicher Kommunikationsvorrichtung 10 und
somit bei angehobenem Gabelträger 5 erzielt, an einem
Regal angeordnete RFID-Transponder auszulesen, die Lagerorte vor
dem Flurförderzeug kennzeichnen.
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Gegenüber
einer an dem Gabelträger 5 zwischen den Säulen
des Hubgerüstes 3 angeordneten Befestigung der
Kommunikationsvorrichtung 10 wird durch die erfindungsgemäße
Anordnung der Kommunikationsvorrichtung 10 weiterhin die
Sicht der Bedienperson auf den Ladungsträger und somit
auf die aufgenommene Ware verbessert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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A1 [0004, 0004]