DE102007028413B4 - Gassackmodul zum Einbau in einen Lenkradkörper - Google Patents
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Abstract
Gassackmodul (10) zum Einbau in einen Lenkradkörper (60) mit einem Gassack (12), einer Aufblaseinrichtung, einer Grundplatte (30), welche die Aufblaseinrichtung trägt und an welcher der Gassack (12) zumindest mittelbar befestigt ist, einem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse (18) mit einer umlaufenden Gehäusewand (20), welche eine von der Grundplatte (30) weg weisende Stirnfläche (20a) aufweist, wobei der Gassack (12) in den Hohlraum (22) zwischen Gehäusewand (20) und Grundplatte (30) eingefaltet ist, und einem das Gehäuse (18) überdeckenden Abdeckelement (50), welches bezüglich des Gehäuses (18) axial beweglich ist, wobei ein aus Kunststoff bestehendes Verschlusselement den Hohlraum (22) nach oben abschließt und mit der Gehäusewand (20) verbunden ist, wobei die Dicke des Verschlusselements wesentlich geringer als die Dicke der Gehäusewand (20) ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement mit der Gehäusewand (20) verschweißt oder an sie angegossen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Gassackmodul zum Einbau in einen Lenkradkörper nach Anspruch 1, sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung nach Anspruch 4.
- Nahezu bei jedem Lenkrad eines modernen Kraftfahrzeuges ist im Nabenbereich ein Gassackmodul aufgenommen. Ein solches Gassackmodul weist einen Gassack, ein Gehäuse, in welches der Gassack eingefaltet ist, und eine Aufblaseinrichtung in Form eines Gasgenerators auf. In Richtung des Fahrers wird das Gehäuse von einem Abdeckelement abgedeckt, welches in diesem Bereich auch die Außenfläche des Lenkrades bildet. In vielen Fällen dient dieses Abdeckelement auch als Betätigungsfläche für die Hupe, so dass das Abdeckelement bezüglich des Lenkrades axial beweglich angeordnet ist und gegen die Kraft von einer oder mehreren Federn gegen den Lenkradkörper niedergedrückt werden kann. Um dies zu erreichen, sind mehrere Grundkonstruktionen bekannt:
Bei einer ersten Grundkonstruktion ist das Abdeckelement starr mit dem Gehäuse verbunden und das gesamte Gehäuse ist mittels Federn am Lenkradkörper gehalten. Zur Betätigung der Hupe muss also das gesamte Gehäuse niedergedrückt werden. Hier müssen Federn mit einer relativ großen Federkonstante verwendet werden, wodurch der notwendige Kraftaufwand zum Betätigen der Hupe entsprechend groß ist. - Bei einer zweiten Grundkonstruktion ist das Gehäuse starr mit dem Lenkradkörper verbunden und das Abdeckelement ist axial beweglich bezüglich des Gehäuses. Dieses Konstruktionsprinzip hat unter anderem den Vorteil, dass relativ schwache Federn verwendet werden können. Nachteilig ist, dass das Abdeckelement nicht dazu dienen kann, den Gassack im Gehäuse zu halten. Es müssen vielmehr Maßnahmen ergriffen werden, damit der Gassack nicht zwischen Gehäuse und Abdeckelement verklemmt wird. Hierzu ist es insbesondere bekannt, den Gassack mit einer dünnen Gewebehülle zu umgeben.
- In der
EP 0 819 583 A1 ist ein Gassackmodul beschrieben, bei dem der Gassack in ein Gehäuse eingefaltet ist, welches von einem im wesentlichen starren Verschlusselement abgedeckt ist. Das Gehäuse wird von einem flexiblen Abdeckelement überspannt, das sich gegen das Verschlusselement niederdrücken lässt. Zwischen Verschlusselement und Abdeckelement befindet sich eine Schaltfolie, so dass bei Niederdrücken des Abdeckelementes gegen das Verschlusselement ein Kontakt geschlossen wird, der die Hupe betätigt. Das hier beschriebene Gehäuse ist in der Herstellung relativ aufwendig. - Durch die
DE 600 15 245 T2 ist ein Gassackmodul bekannt geworden, bei der das Gehäuse von einem mit der Gehäusewand mittels doppelseitigem Klebeband verbundenen Umhüllungsmittel abgedeckt ist. Das Gehäuse ist von einem axial beweglichen Abdeckelement überspannt. - Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, ein gattungsgemäßes Gassackmodul, welches ein Abdeckelement aufweist, welches bezüglich des Gehäuses axial beweglich ist, derart weiterzubilden, dass es mit geringem Aufwand hergestellt werden kann, wobei die Funktionstüchtigkeit des Gassackmoduls über seine gesamte Lebensdauer sichergestellt sein soll.
- Diese Aufgabe wird durch ein Gassackmodul mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Bei gattungsgemäßen Gassackmodulen muss, wie bereits erwähnt, dafür Sorge getragen werden, dass der Gassack innerhalb des Hohlraumes des Gehäuses verbleibt. Das ohnehin vorhandene Abdeckelement kann aufgrund seiner axialen Beweglichkeit diese Aufgabe nicht übernehmen, da sonst die Gefahr besteht, dass Teile des Gassackes zwischen Gehäuse und Abdeckelement geraten und hierbei eingeklemmt und/oder beschädigt werden.
- Erfindungsgemäß ist deshalb ein aus Kunststoff bestehendes Verschlusselement vorgesehen, dessen Dicke wesentlich geringer als die Dicke der Gehäusewandung ist, und welches mit der Gehäusewandung verschweißt oder an sie angegossen ist.
- Die deutlich geringere Dicke des Verschlusselementes gegenüber der Gehäusewandung ist notwendig, da die Gehäusewandung eine relativ große mechanische Stabilität aufweisen und das Verschlusselement bei Expansion des Gassacks zerstört werden muss, um ein Austreten des Gassackes zu ermöglichen. Hierzu weist das Verschlusselement vorzugsweise Sollbruchlinien, beispielsweise in Form von Perforationen auf.
- Es ist zwingend notwendig, dass sichergestellt wird, dass das Verschlusselement über die gesamte Lebensdauer des Gassackmoduls mit dem Gehäuse verbunden bleibt. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass eine Einstückigkeit zwischen Verschlusselement und Gehäuse hergestellt wird. Dies kann entweder durch Verschweißen oder Angießen geschehen.
- Der Anspruch 4 gibt ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Gassackmodules an. Aufgrund der Einstückigkeit zwischen Verschlusselement und Gehäusewandung ist es ausgeschlossen, den Gassack in herkömmlicher Weise ”von oben” in das Gehäuse einzufalten. Deshalb wird zunächst der Gassack mit der Grundplatte, welche auch den Gasgenerator trägt, verbunden und anschließend ”von unten” in das vom Verschlusselement verschlossene Gehäuse eingefaltet.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Figuren näher erläutert. Hierbei zeigen:
-
1 Eine schematische Darstellung eines Gassackmoduls im eingebauten Zustand im Querschnitt, -
2 das Detail D aus1 , -
3 das Abdeckelement des Gassackmoduls aus1 , -
4 das Gehäuse des Gassackmoduls aus1 , -
5 das in4 Gezeigte, wobei das Gehäuse mit einem Verschlusselement verschlossen ist, -
6 das Gehäuse mit dem Verschlusselement aus5 in einer dreidimensionalen, detaillierten Darstellung, -
7 Grundplatte, Gasgenerator und Gassack des Gassackmoduls aus1 während eines ersten Montageschrittes, -
8 das Einfalten des Gassacks in das Gehäuse in einem zweiten Montageschritt, -
9 das Verbinden der Grundplatte mit dem Gehäuse und -
10 das fertige Gassackmodul. - Die
1 zeigt ein in einem Lenkradkörper60 eingebautes Gassackmodul10 . Das Lenkrad60 weist hierfür in bekannter Art und Weise in seinem Nabenbereich eine Ausnehmung62 auf, in dem das Gassackmodul10 aufgenommen ist. Das Gassackmodul10 weist eine Grundplatte30 und ein starr mit der Grundplatte30 verbundenes Gehäuse18 auf, in welches ein Gassack12 eingefaltet ist. Die Grundplatte30 und somit auch das Gehäuse18 sind starr mit dem Lenkradkörper60 verbunden. An der Gehäusewand20 des Gehäuses18 ist axial beweglich das Abdeckelement50 gehalten. Dieses weist ein Dach52 auf, welches die Ausnehmung52 des Lenkradkörpers60 und somit auch das Gassackmodul10 überspannt. Von diesem Dach52 erstreckt sich eine umlaufende Verbindungswand54 parallel zur Gehäusewand20 und Vorsprünge24 der Gehäusewand20 erstrecken sich durch Durchbrechungen56 der Verbindungswand54 . Das Dach52 des Abdeckelementes50 ist mittels Federn64 gegen den Lenkradkörper60 abgestützt. Bei Niederdrücken des Abdeckelementes50 wird ein Hupenkontakt66 betätigt. Es ist auch möglich, entsprechende Federn64 zwischen Gehäuse18 und Abdeckelement50 vorzusehen. - Die bereits erwähnte Grundplatte
30 trägt den Gasgenerator14 mit Flansch16 . Zwischen diesem Flansch16 und der Grundplatte30 ist der Gassack12 gehalten. Von der in der Regel aus Metall bestehende Grundplatte30 erstreckt sich eine Seitenwand32 , welche vorzugsweise einstückig an die Grundplatte30 angeformt ist. An dieser Seitenwand32 ist das aus Kunststoff bestehende, in der Regel im Spritzgussverfahren hergestellte Gehäuse18 gehalten, dessen Gehäusewand20 senkrecht zur Grundplatte30 steht. Da das Gehäuse18 bei Expansion des Gassacks in der Regel relativ großen Kräften standhalten muss, beträgt die Wandstärke der Gehäusewand20 in der Regel zwischen 3 und 5 mm. Als Material für die Herstellung des Gehäuses18 sind zahlreiche Thermoplaste, beispielsweise PA 6.6 §0% GF geeignet. - Wie man der
1 entnimmt, umschließen die Gehäusewand20 und die Grundplatte30 einen Hohlraum22 , in welchen der Gassack12 eingefaltet ist. Wie man ebenfalls der1 und insbesondere auch der2 entnimmt, ist dieser Hohlraum auf der der Grundplatte30 gegenüberliegenden Seite der Gehäusewand20 von einem Verschlusselement in Form einer Kunststofffolie40 verschlossen. Hierzu ist diese Kunststofffolie40 mittels Hochfrequenzschweißen auf die Stirnfläche20a der Gehäusewand20 aufgeschweißt. Die Kunststofffolie40 besteht aus einem Thermoplasten, beispielsweise aus HDPE und hat vorzugsweise eine Dicke zwischen 0,1 und 0,3 mm, ist also wesentlich dünner als die Gehäusewand20 . Durch das Verschweißen der Kunststofffolie40 mit der Gehäusewand20 entsteht ein einstückiges Bauteil. Das Hochfrequenzschweißen von Kunststoffteilen ist eine beispielsweise in der Verpackungsindustrie verbreitete und kostengünstige Technik. Grundsätzlich wäre es auch möglich, die Kunststofffolie40 an die Gehäusewand20 anzuspritzen, dies ist in der Regel jedoch aufwendiger. Wie man der2 weiter entnimmt, kann sich die Gehäusewand20 am oberen Ende verjüngen, so dass die Stirnfläche20a , auf der die Kunststofffolie40 aufgeschweißt ist, eine relativ geringe Fläche aufweist, was das Aufschweißen erleichtert. - Mit Bezug auf die
3 bis10 wird nun die Herstellung des Gassackmoduls10 näher erläutert: In einem Spritzgusswerkzeug wird das Abdeckelement50 , wie es in3 dargestellt ist, einstückig hergestellt. In einem weiteren Spritzgusswerkzeug wird das Gehäuse18 , wie es in4 dargestellt ist, ebenfalls einstückig hergestellt. Das Gehäuse18 weist eine Gehäusewand20 mit Löchern26 und sich von der Gehäusewand20 erstreckenden Vorsprüngen24 auf. - In einem Verfahrensschritt, welcher sich dem Spritzgießen des Gehäuses
18 anschließt, wird die Kunststofffolie40 auf die Stirnfläche20a der Gehäusewand20 aufgeschweißt, so dass ein Bauteil entsteht, wie es in5 schematisch und in6 in größerem Detail dargestellt ist. Die Kunststofffolie40 weist Sollbruchlinien42 , beispielsweise in Form von Perforationen, auf, so dass die Kunststofffolie40 bei Expansion des Gassackes12 kontrolliert aufplatzen kann. Es ist grundsätzlich denkbar, das Verschlusselement auch in Form eines dünnen Gewebes auszugestalten, die Ausgestaltung als Kunststofffolie40 dürfte in der Regel jedoch zu bevorzugen sein. - Wie in
7 gezeigt, wird der Gasgenerator14 mittels seines Flansches16 an die Grundplatte30 montiert, wobei gleichzeitig der Gassack12 mit der so entstehenden Baugruppe verbunden wird, nämlich derart, dass der Gassack12 zwischen Flansch16 und Grundplatte30 gehalten wird. Nach der Montage erstrecken sich Schrauben36 von der Grundplatte30 durch entsprechende Bohrungen31 in der Grundplatte30 und entsprechende Befestigungslöcher im Gassack. Diese Schrauben36 dienen auch zur Befestigung des Gassackmoduls10 am Lenkradkörper60 . Andere Verbindungsarten, beispielsweise mittels Schnappverbindungen sind möglich. - Der nun schon mit dem Gasgenerator
14 bzw. mit der Grundplatte30 verbundene Gassack12 wird nun, wie in8 dargestellt, in das mit der als Verschlusselement dienenden Kunststofffolie40 verschlossene Gehäuse18 eingefaltet. Die Faltung ist hierbei eine chaotische Pressfaltung. Da das Gehäuse18 an seiner Oberseite bereits mit dem Verschlusselement verschlossen ist, erfolgt die Einfaltung des Gassacks12 von ”unten” her. Hierzu wird das Gehäuse18 mit der Stirnfläche20a nach unten auf einer Ablagefläche A abgelegt, welche die Kunststofffolie40 abstützt. Die Unterseite des Gehäuses weist also nach oben und von dieser Seite wird nun der Gassack12 eingefaltet. Hierzu kann ein Hilfstrichter70 verwendet werden. - Nach Einfalten des Gassacks
12 wird die Grundplatte30 mittels Zapfen34 an der Gehäusewand20 befestigt. - Im abschließenden Verfahrensschritt wird das Abdeckelement
50 am Gehäuse18 montiert, wobei sich die Vorsprünge24 durch Durchbrechungen56 in der Verbindungswand54 des Abdeckelementes50 erstrecken. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Gassackmodul
- 12
- Gassack
- 14
- Gasgenerator
- 16
- Flansch
- 18
- Gehäuse
- 20
- Gehäusewand
- 20a
- Stirnfläche
- 22
- Hohlraum
- 24
- Vorsprung
- 30
- Grundplatte
- 32
- Seitenwand
- 34
- Zapfen
- 36
- Schraube
- 38
- Mutter
- 40
- Kunststofffolie
- 42
- Sollbruchlinie
- 50
- Adeckelement
- 52
- Dach
- 54
- Verbindungswand
- 56
- Durchbrechung
- 60
- Lenkradkörper
- 62
- Ausnehmung
- 64
- Feder
- 66
- Hupenkontakt
- 70
- Hilfstrichter
Claims (4)
- Gassackmodul (
10 ) zum Einbau in einen Lenkradkörper (60 ) mit einem Gassack (12 ), einer Aufblaseinrichtung, einer Grundplatte (30 ), welche die Aufblaseinrichtung trägt und an welcher der Gassack (12 ) zumindest mittelbar befestigt ist, einem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse (18 ) mit einer umlaufenden Gehäusewand (20 ), welche eine von der Grundplatte (30 ) weg weisende Stirnfläche (20a ) aufweist, wobei der Gassack (12 ) in den Hohlraum (22 ) zwischen Gehäusewand (20 ) und Grundplatte (30 ) eingefaltet ist, und einem das Gehäuse (18 ) überdeckenden Abdeckelement (50 ), welches bezüglich des Gehäuses (18 ) axial beweglich ist, wobei ein aus Kunststoff bestehendes Verschlusselement den Hohlraum (22 ) nach oben abschließt und mit der Gehäusewand (20 ) verbunden ist, wobei die Dicke des Verschlusselements wesentlich geringer als die Dicke der Gehäusewand (20 ) ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement mit der Gehäusewand (20 ) verschweißt oder an sie angegossen ist. - Gassackmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement eine Kunststofffolie (
40 ) ist. - Gassackmodul nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Verschlusselement wenigstens eine Sollbruchlinie aufweist.
- Verfahren zur Herstellung eines Gassackmoduls (
10 ) nach Anspruch 1 bis Anspruch 3, wobei in einem Arbeitsschritt der Gassack (12 ) mit der Grundplatte (30 ) zumindest mittelbar verbunden, nachfolgend der Gassack (12 ) in das durch das Verschlusselement abgeschlossene Gehäuse (18 ) eingefaltet und anschließend das Gehäuse (18 ) mit der Grundplatte (30 ) verbunden wird.
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