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Die
Erfindung betrifft einerseits eine Vorrichtung zum Reinigen eines
umlaufenden Bahnelementes insbesondere in der Papierindustrie, wie
etwa ein Trockensieb, mit einer Bürstenwalze, welche quer
zu einer Umlaufrichtung des Bahnelementes zwischen einem ersten
Rand des umlaufenden Bahnelementes und einem zweiten Rand des umlaufenden Bahnelementes
gegenüber dem umlaufenden Bahnelement traversierend angeordnet
ist. Andererseits betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Reinigen
eines umlaufenden Bahnelementes insbesondere in der Papierindustrie,
wie etwa eines Trockensiebes, bei welchem das umlaufende Bahnelement
mittels einer rotierenden Bürstenwalze gereinigt wird.
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Gattungsgemäße
Vorrichtungen und Verfahren zum Reinigen von umlaufenden Bahnen
sind aus dem Stand der Technik vielfältig bekannt. So beschreibt
beispielsweise die deutsche Übersetzungsschrift
DE 697 09 984 T2 ein
Staubbeseitigungssystem, welches vorwiegend in der Filmindustrie
oder Papierindustrie eingesetzt wird, und mit welchem anhaftender
Staub von einer umlaufenden Bahn beseitigt werden kann. Selbst klebriger
Schmutz, wie etwa federartige Fasern, kann mittels dieses Systems
von einer umlaufenden Bahn entfernt werden.
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Insbesondere
in der Papierindustrie besteht das Bedürfnis umlaufende
Bahnen, wie beispielsweise ein umlaufendes Trockensieb, während
der Papierherstellung oder in Pausen von Verschmutzungen gründlich
zu reinigen, so dass ein hoher Qualitätsstandard in der
Produktion stets gewährleistet ist. Zum Reinigen von Oberflächen
diesbezüglich umlaufender Bahnen umfasst ein gattungsgemäßes
Staubbeseitigungssystem eine sich drehende Bürstenwalze,
die von einem geeigneten Antrieb in Rotation versetzt wird, so dass
die Bürstenwalze entgegen einer Transportrichtung der umlaufenden
Bahn dreht. Die Bürstenwalze dreht hierbei innerhalb einer
Luftsaugkammer, so dass von der Oberfläche gelöste
Verschmutzungen direkt von dem eigentlichen Reinigungsbereich abgesaugt
werden. Hierdurch ist die Gefahr verringert, dass mittels der Bürstenwalze
gelöste Verschmutzungen unkontrolliert in die Umgebung
gelangen.
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Die
drehende Bürstenwalze selbst wird von an ihr anhaftenden
Verschmutzungen gereinigt, indem sie mit ihren Borsten an einer
Luftdüse schleift. Durch diesen mechanischen Kontakt werden
an den Borsten anhaftende Schmutzpartikel gut gelöst und durch
die Saugwirkung der Luftdüse von der sich drehenden Bürstenwalze
direkt abgesaugt. Somit ist sichergestellt, dass die sich drehende
Bürstenwalze die von ihr zu reinigenden Oberflächen
dauerhaft gut von Schmutzpartikeln befreien kann.
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Nachteilig
hierbei ist es jedoch, dass die Bürstenwalze durch den
direkten Schleifkontakt mit der Luftdüse einem zusätzlichen
Verschleiß unterliegt. Insbesondere bei weicheren Borsten
zur Reinigung von eher empfindlichen Oberflächen führt
dies unweigerlich zu einer schnellen Abnutzung der sich drehenden
Bürstenwalze, wodurch einerseits die Reinigungsqualität
schnell nachlässt und was andererseits häufige
Wechselintervalle einer Bürstenwalze nach sich zieht.
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Es
ist Aufgabe vorliegender Erfindung gattungsgemäße
Reinigungsvorrichtungen und Reinigungsverfahren, welche insbesondere
in der Papierindustrie zur Anwendung kommen, weiter zu entwickeln,
so dass ein umlaufendes Bahnelement mit einer dauerhaft konstanten
Reinigungsleistung und Reinigungsqualität gereinigt wird.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird einerseits von einer Vorrichtung zum
Reinigen eines umlaufenden Bahnelementes insbesondere in der Papierindustrie,
wie etwa eines Trockensiebes, mit einer Bürstenwalze gelöst,
welche quer zu einer Umlaufrichtung des umlaufenden Bahnelementes
zwischen einem ersten Rand des umlaufenden Bahnelementes und einem
zweiten Rand des umlaufenden Bahnelementes gegenüber dem
umlaufenden Bahnelement traversierend angeordnet ist, und welche
sich durch Hebeeinrichtungen auszeichnet, welche in Randbereichen
des umlaufenden Bahnelementes zum Anheben der Bürstenwalze
angeordnet sind.
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Mittels
der Hebeeinrichtungen gelingt es vorteilhafter Weise, die Bürstenwalze
in den Randbereichen des umlaufenden Bahnelementes zumindest anzuheben,
sobald sie über die Ränder des umlaufenden Bahnelementes
in einen Außenrandbereich gelangt, so dass die Gefahr verringert ist,
dass die Bürstenwalze an einer dort vorgesehenen Führungs- oder
Umlenkwalze schleift und hierdurch einem erhöhten Verschleiß unterliegt.
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Mit
dem Begriff „umlaufendes Bahnelement" werden alle umlaufenden
Bahnen erfasst, die geeignet sind, mittels Führungs- oder
Umlenkwalze „endlos" umzulaufen und mittels einer Bürstenwalze
gereinigt zu werden. Das umlaufende Bahnelement wird vorzugsweise
gemäß einer Endlosschleife stets in Umlaufrichtung über
Führungs- und Umlenkrollen bewegt. Im Speziellen handelt
es sich bei dem vorliegenden umlaufenden Bahnelement um ein Trockensieb,
welches von Schmutzpartikeln gereinigt werden muss, die sich im
Zusammenhang einer Papierherstellung angelagert und sogar in das
Trockensieb eingelagert haben.
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Unter
dem Begriff „Rand" werden vorliegend die Längsseitenbegrenzungen
links und rechts des Bahnelementes in Umlaufrichtung gesehen verstanden.
Diese Ränder bilden somit die seitlichen Begrenzungen des
umlaufenden Bahnelementes.
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Der
Begriff „Randbereich" beschreibt einen dem umlaufenden
Bahnelement zugehörigen Bereich an den Rändern
des umlaufenden Bahnelementes.
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Der
Begriff „Außenrandbereich" wird in diesem Zusammenhang
für einen Bereich verwendet, der unmittelbar neben dem
umlaufenden Bahnelement liegt, also nicht zu dem umlaufenden Bahnelement
gehört.
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In
diesem Zusammenhang wird die Aufgabe der Erfindung auch von einem
Verfahren zum Reinigen eines umlaufenden Bahnelementes insbesondere
in der Papierindustrie, wie etwa eines Trockensiebes, gelöst,
bei welchem das umlaufende Bahnelement mittels einer rotierenden
Bürstenwalze gereinigt wird, wobei die rotierende Bürstenwalze
quer zu einer Umlaufrichtung des Bahnelementes zwischen einem ersten
Rand des Bahnelementes und einem zweiten Rand des Bahnelementes
traversiert, und sich das Reinigungsverfahren dadurch auszeichnet, dass
die Bürstenwalze in Randbereichen gegenüber dem
umlaufenden Bahnelement angehoben wird.
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Durch
ein solches Anheben der Bürstenwalze ist die Gefahr verringert,
dass die Bürstenwalze beim Überschreiten der Ränder über
das umlaufende Bahnelement hinaus an dort positionierte Bauteile gelangt
und hierdurch bedingt einem höheren Verschleiß unterliegt.
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Deshalb
ist es vorteilhaft, wenn die Bürstenwalze in Außenrandbereichen
radial weiter entfernt von dem umlaufenden Bahnelement positioniert
wird als in Bereichen des Bahnelementes, welche zwischen den Rändern
angeordnet sind.
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Wird
die Bürstenwalze radial zu dem umlaufenden Bahnelement
angehoben und/oder radial von dem umlaufenden Bahnelement abgehoben,
bevor die Bürstenwalze über die seitlichen Ränder
des Bahnelementes bewegt wird, ist die Gefahr verringert, dass die
Bürstenwalze in Außenrand bereichen etwa mit Führungs-
oder Umlenkrollen, über welche das umlaufende Bahnelement
läuft, in Kontakt tritt.
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Eine
baulich besonders einfache Ausführungsvariante sieht vor,
dass die Hebeeinrichtungen seitlich des umlaufenden Bahnelementes
angeordnet sind. Hierdurch ist eine besonders gute und schnelle
Zugänglichkeit zu den Hebeeinrichtungen gewährleistet.
Dies ist beispielsweise vorteilhaft, sollte es erforderlich sein,
Einstell-, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten an den Halteeinrichtungen
vornehmen zu müssen.
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Damit
die Bürstenwalze in den Außenrandbereichen links
und rechts des umlaufenden Bahnelementes gegenüber dem
umlaufenden Bahnelement abgehoben werden kann, ist es vorteilhaft, wenn
an der Reinigungsvorrichtung wenigstens zwei Hebeeinrichtungen vorgesehen
sind.
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Es
versteht sich, dass die Hebeeinrichtungen in einem Traversierbereich,
in welchem die Bürstenwalze traversiert, angeordnet sein
sollten, um so sicherzustellen, dass die Bürstenwalze erfolgreich mit
den Hebeeinrichtungen Wechselwirken kann.
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Da
der Reinigungsbereich beziehungsweise der Traversierbereich der
Bürstenwalze vorteilhafter Weise auf Höhe einer
Führungs- und/oder Umlenkrolle des umlaufenden Bahnelementes
liegt, um einen Gegendruck gegenüber der Bürstenwalze
betriebssicher gewährleisten zu können, ist es
vorteilhaft, wenn die Hebeeinrichtungen gegenüber einer Führungs-
und/oder Umlenkrolle angeordnet sind.
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In
diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Hebeeinrichtungen
gegenüber einer Mantelfläche einer Führungs-
und/oder Umlenkrolle angeordnet sind. Somit wird sicher unterbunden,
dass die Bürstenwalze unbeabsichtigt in Kontakt mit der Mantelfläche
kommt und hierdurch schneller verschleißt.
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Vorteilhaft
ist es, wenn die Hebeeinrichtungen an einem Transportgestell und/oder
an einem Halter für Führungs- und/oder Umlenkrollen
des umlaufenden Bahnelementes angeordnet sind. Hierdurch lassen
sich die Hebeeinrichtungen betriebssicher selbst in bereits bestehenden
Reinigungsvorrichtungen integrieren.
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Es
versteht sich, dass die Hebeeinrichtungen vielfältig ausgestaltet
sein können. Eine bevorzugte Ausführungsvariante
sieht jedoch vor, dass die Hebeeinrichtungen Auflauframpen aufweisen.
Derartige Auflauframpen können vorteilhafter Weise mit
einem Bürstenwalzenhalter oder einem Reinigungskopf der
Vorrichtung zusammen wirken.
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In
diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Bürstenwalze
an einem Bürstenwalzenhalter angeordnet ist. Hierdurch
wird die Bürstenwalze mitsamt dem Bürstenwalzenhalter
mittels der Hebeeinrichtung zumindest angehoben.
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Alternativ
hierzu ist es vorteilhaft, wenn die Bürstenwalze an einem
Reinigungskopf mit einer Vakuumkammer angeordnet ist.
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In
jedem Fall ist es vorteilhaft, wenn die Bürstenwalze schwenkbar
an einer Horizontalachse gelagert ist, welche quer zur Umlaufrichtung
des Bahnelementes verläuft. Hierdurch ist sichergestellt,
dass die Bürstenwalze gegenüber dem umlaufenden Bahnelement
angehoben werden kann, insbesondere wenn ein Bürstenwalzenhalter
oder ein Reinigungskopf auf eine bereitgestellte Auflauframpe einer
Hebeeinrichtung aufläuft und hierbei radial von dem umlaufenden
Bahnelement weg bewegt wird.
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Dementsprechend
sieht eine bevorzugte Verfahrensvariante vor, dass die Bürstenwalze
an einem Bürstenwalzenhalter um eine Rotationsachse rotiert,
die im Wesentlichen quer zur Umlaufrichtung des umlaufenden Bahnelementes
gehalten wird, und der Bürstenwalzenhalter in Randbereichen
des umlaufenden Bahnelementes auf eine Kurve aufsetzt und entlang
der Kurve bewegt wird, wodurch der Bürstenwalzenhalter
mit der Bürstenwalze radial zu dem umlaufenden Bahnelement
angehoben und/oder radial von dem umlaufenden Bahnelement abgehoben
wird.
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Die
hierzu benötigte Kurve kann mittels der zuvor erwähnten
Auflauframpe baulich besonders einfach bereitgestellt werden.
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Weiter
ist es vorteilhaft, wenn der Bürstenwalzenhalter und/oder
der Reinigungskopf um eine horizontale Lagerachse geschwenkt wird,
wenn der Bürstenwalzenhalter und/oder der Reinigungskopf mit
der Bürstenwalze radial zu dem umlaufenden Bahnelement
angehoben und/oder radial von dem umlaufenden Bahnelement abgehoben
wird.
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Es
versteht sich, dass die Bürstenwalze auch mittels anderer
Mechanismen von dem umlaufenden Bahnelement, insbesondere in den
Randbereichen des umlaufenden Bahnelementes oder den Außenrandbereichen,
abgehoben werden kann. Insbesondere könnten hierzu pneumatisch,
hydraulisch und/oder elektrisch betätigbare Antriebe an
einem Bürstenwalzenhalter oder einem die Bürstenwalze aufweisenden
Reinigungskopf vorgesehen werden. Jedoch würde hierdurch
die traversierend zu bewegende Masse wesentlich erhöht,
so dass hinsichtlich der zu verwendenden Antriebe und Lagerungen
ein wesentlich höherer baulicher Aufwand betrieben werden
müsste, um mit vorliegender Erfindung vergleichbare Reinigungsergebnisse
zu erzielen.
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Darüber
hinaus wird die Aufgabe der Erfindung auch unabhängig von
den übrigen Merkmalen vorliegender Erfindung von einer
Vorrichtung zum Reinigen eines umlaufenden Bahnelementes insbesondere
in der Papierindustrie, wie etwa eines Trockensiebes, mit einer
Bürstenwalze gelöst, welche insbesondere quer
zu einer Umlaufrichtung des Bahnelementes zwischen einem ersten
Rand des Bahnelementes und einem zweiten Rand des Bahnelementes
gegenüber dem umlaufenden Bahnelement traversierend angeordnet
ist, wobei die Reinigungsvorrichtung sich durch Mittel zum Nasssäubern der
Bürstenwalze auszeichnet.
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Vorteilhafter
Weise wird die rotierende Bürstenwalze beispielsweise nicht
nur mittels Pressluft und/oder mittels eines Abstreifens, etwa an
einer Luftdüse, erzielt, sondern die rotierende Bürstenwalze
wird kumulativ oder alternativ nass gesäubert.
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Hierdurch
reduziert sich vorteilhafter Weise der Verschleiß der rotierenden
Bürstenwalze erheblich, da die Borsten der Bürstenwalze
nicht mehr über entsprechende Abstreifer zusätzlich
abnutzen. Auch gelingt es mit der vorliegenden Nasssäuberung selbst
hartnäckig an Borsten festsitzende Schmutzpartikel anzulösen
und hierdurch von der Bürstenwalze besonders sicher zu
lösen.
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Dementsprechend
wird die Aufgabe der Erfindung auch von einem Verfahren zum Reinigen
eines umlaufenden Bahnelementes insbesondere in der Papierindustrie,
wie etwa eines Trockensiebes, gelöst, bei welchem das umlaufende
Bahnelement mittels einer rotierenden Bürstenwalze gereinigt
wird und sich das Reinigungsverfahren dadurch auszeichnet, dass
die rotierende Bürstenwalze nass gesäubert wird.
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Um
zu verhindern, dass das zu reinigende umlaufende Bahnelement hierbei
selbst durchnässt wird, ist es vorteilhaft, wenn die Bürstenwalze
während einer Reinigungspause oder während eines Stillstandes
einer Bahnelementreinigungsvorrichtung nass gesäubert wird.
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Es
versteht sich, dass eine derartige Nasssäuberung vielfältig
vorgenommen werden kann. Beispielsweise könnte die rotierende
Bürstenwalze in ein geeignetes Flüssigkeitsbad
eingetaucht werden. Baulich besonders einfach ist das vorliegende
Nasssäubern jedoch gewährleistet, wenn die Bürstenwalze
mittels Flüssigkeitsstrahlen gesäubert wird.
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Hierzu
sieht eine bevorzugte Ausführungsvariante vor, dass die
Mittel zum Nasssäubern Flüssigkeitsstrahldüsen
umfassen.
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Damit
die aus den Flüssigkeitsstrahldüsen austretenden
Flüssigkeitsstrahlen direkt und ohne Leistungsverlust die
Bürstenwalze reinigen können, ist es vorteilhaft,
wenn die Flüssigkeitsstrahldüsen mit ihren Düsenöffnungen
auf die rotierende Bürstenwalze ausgerichtet sind.
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Eine
diesbezügliche Verfahrensvariante sieht vor, dass die Flüssigkeitsstrahlen
aus geeigneten Flüssigkeitsstrahlendüsen austreten,
welche auf die Bürstenwalze gerichtet werden.
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Vorteilhafter
Weise wird die Bürstenwalze während des Nasssäuberns
mittels der Flüssigkeitsstrahlen angetrieben. Dadurch,
dass die auf die Bürstenwalze auftreffenden Flüssigkeitsstrahlen
die Bürstenwalze antreiben, also rotieren lassen, gelingt
es auf baulich besonders einfache Weise, nahezu jede einzelne Borsten
der Bürstenwalze mit einem Flüssigkeitsstrahl
zu traktieren und hierbei von anhaftenden Schmutzpartikeln betriebssicher
zu säubern.
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Vorteilhaft
ist es weiter, wenn mittels der Flüssigkeitsstrahlen von
der Bürstenwalze gelöste Verschmutzungen zusätzlich
mittels der Bürstenwalzenrotation von den Borsten der Bürstenwalze
weggeschleudert werden.
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Um
sicherzustellen, dass die gelösten Verschmutzungen von
der Bürstenwalze weiter fort geführt werden, ist
es vorteilhaft, wenn die gelösten Verschmutzungen und Flüssigkeiten
abgesaugt werden.
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Damit
gelöste Verschmutzungen und eine nicht mehr benötigte
Flüssigkeit von der Bürstenwalze schnell weg geführt
werden können, ist es vorteilhaft, wenn die Bürstenwalze
in einer Vakuumkammer eines Reinigungskopfes angeordnet rotiert.
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Baulich
besonders einfach sind die Flüssigkeitsstrahldüsen
gegenüber der Bürstenwalze anordenbar, denn die
Flüssigkeitsstrahldüsen an einem Bürstenwalzenhalter
und/oder einem Reinigungskopf mit einer Vakuumkammer angeordnet
sind.
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Da
eine solche Nassreinigung einer Bürstenwalze bekannte Reinigungsvorrichtungen
mit Bürstenwalzen bereits vorteilhaft weiterbildet, sind
alle Merkmale im Zusammenhang mit der hier erläuterten Nassreinigung
auch ohne die übrigen Merkmale der Erfindung vorteilhaft.
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Des
Weiteren wird die Aufgabe der Erfindung von einer Vorrichtung zum
Reinigungen eines umlaufenden Bahnelementes insbesondere in der
Papierindustrie, wie etwa eines Trockensiebes, mit einem Reinigungskopf
gelöst, der traversierend gegenüber dem umlaufenden
Bahnelement angeordnet ist, wobei der Reinigungskopf einen Eingangsbereich
und einen gekrümmten Ausgangsbereich aufweist, und im gekrümmten
Ausgangsbe reich und/oder dahinter Mittel zum zusätzlichen
Beschleunigen eines im Reinigungskopf bereits etablierten Hauptvolumenstroms angeordnet
sind.
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Alternativ
oder kumulativ ist es vorteilhaft, wenn im gekrümmten Ausgangsbereich
und/oder dahinter Mittel zum Erhöhen einer Saugkraft angeordnet
sind.
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Dadurch,
dass Mittel zum zusätzlichen Beschleunigen eines im Reinigungskopf
bereits etablierten Hauptvolumenstroms und/oder Mittel zum Erhöhen
einer Saugkraft im gekrümmten Ausgangsbereich und/oder
dahinter vorgesehen werden, werden insbesondere Leistungsverluste
reduziert, die dadurch entstehen, dass der Hauptvolumenstrom im gekrümmten
Ausgangsbereich umgelenkt wird. Vorteilhafter Weise kann mittels
derartiger zusätzlicher Beschleunigungsmittel und/oder
Erhöhungsmittel nicht nur ein Leistungsverlust verringert,
sondern darüber hinaus sogar eine Leistungserhöhung
der Saugkraft erzielt werden.
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In
diesem Zusammenhang wird die Aufgabe auch von einem Verfahren zum
Reinigen eines umlaufenden Bahnelementes insbesondere in der Papierindustrie,
wie etwa eines Trockensiebes, gelöst, bei welchem von dem
umlaufenen Bahnelement gelöste Schmutzpartikel mittels
eines in einem Reinigungskopf im Wesentlichen radial zum umlaufenden Bahnelement
gerichteten Hauptvolumenstroms abgesaugt werden, und sich das Verfahren
dadurch auszeichnet, dass der im Wesentlichen radial gerichtete
Hauptvolumenstrom im Reinigungskopf umgelenkt wird, wobei der Hauptvolumenstrom
im Bereich seiner Umlenkung weiter beschleunigt wird.
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Vorteilhafter
Weise werden im Bereich des umgelenkten Hauptvolumenstroms und/oder
dahinter zusätzliche Nebenvolumenströme in den
Reinigungskopf eingeleitet, mit denen eine zusätzlich Beschleunigung
des Hauptvolumenstroms erzielt wird.
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Eine
Verfahrensvariante hierzu sieht vor, dass im Bereich des umgelenkten
Hauptstroms und/oder dahinter Pressluft eingedüst wird.
Pressluft kann ohne großen Aufwand mittels einer bereits
an einer Reinigungsvorrichtung vorhanden Prozessluft zur Verfügung
gestellt werden.
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Eine
entsprechende Vorrichtungsvariante sieht deshalb vor, dass die Mittel
zum zusätzlichen Beschleunigen und/oder die Mittel zum
Erhöhen der Saugkraft Pressluftdüsen umfassen.
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Alternativ
oder kumulativ hierzu ist es vorteilhaft, wenn im Bereich des umgelenkten
Hauptvolumenstroms und/oder dahinter Flüssigkeit, insbesondere
Wasser, eingedüst wird. Auch eine Flüssigkeit kann
einen Hauptvolumenstrom zusätzlich beschleunigen.
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Alternativ
oder kumulativ hierzu ist es vorteilhaft, wenn die Mittel zum zusätzlichen
Beschleunigen und/oder die Mittel zum Erhöhen der Saugkraft Flüssigkeitsstrahldüsen
umfassen.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsvariante sieht vor, dass
der gekrümmte Ausgangsbereich eine Wandung aufweist, die
einen ersten Wandungsbereich mit einem kleinen Radius, einen Innenradius,
und einen zweiten Wandungsbereich mit einem größeren
Radius, einen Außenradius, aufweist, wobei im zweiten Wandungsbereich
Beschleunigungsdüsen, insbesondere die Pressluftdüsen und/oder
die Flüssigkeitsdüsen, angeordnet sind.
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Darüber
hinaus ist es vorteilhaft, wenn in oder an dem Reinigungskopf eine
oder mehrere Bürstenwalzen angeordnet sind. Hierdurch liegen
die Bürstenwalzen im Saugbereich des Reinigungskopfes.
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Wenn
im Bereich des im Wesentlichen radial zum umlaufenden Bahnelement
gerichteten Hauptvolumenstroms eine Bürstenwalze rotiert,
können Verschmutzungen somit von der Bürstenwalze
betriebssicher zusätzlich abgesaugt werden.
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Baulich
einfach gestaltet sich die Reinigungsvorrichtung und das Reinigungsverfahren, wenn
die Bürstenwalze von dem umlaufenden Bahnelement angetrieben
wird. Vorteilhafter Weise wird bei einer derartigen Ausführungsvariante
auf einen separaten Bürstenwalzenantrieb verzichtet.
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Da
mit den Mitteln zum zusätzlichen Beschleunigen beziehungsweise
mit den Mitteln zum Erhöhen einer Saugkraft eine Reinigungsleistung
gegenüber herkömmlichen Reinigungsmethoden dauerhaft
erhöht werden und/oder eine herkömmliche Reinigungsqualität
gegenüber herkömmlichen Reinigungsmethoden dauerhaft
verbessert werden kann, sind diesbezüglich genannte Merkmale
auch ohne die übrigen Merkmale der Erfindung vorteilhaft.
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Weitere
Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden
anhand nachfolgender Beschreibung anliegender Zeichnung erläutert,
in welcher beispielhaft eine Vorrichtung zum Reinigen eines umlaufenden
Trockensiebes in der Papierindustrie dargestellt ist.
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Es
zeigt
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1 schematisch
eine Ansicht einer einen Reinigungskopf aufweisenden Traversiereinrichtung einer
Reinigungsvorrichtung für ein umlaufendes Trockensieb,
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2 schematisch
eine weitere Ansicht des Reinigungskopfes mit einer auf dem umlaufenden Trockensieb
aufliegenden Bürstenwalze,
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3 schematisch
eine Ansicht des auf eine Auflauframpe aufgefahrenen Reinigungskopfes,
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4 schematisch
eine erste Detailansicht des Reinigungskopfes mit gut erkennbaren
Mitteln zum Nasssäubern und Mitteln zum zusätzlichen
Beschleunigen eines umgelenkten Hauptvolumenstroms in einem gekrümmten
Ausgangsbereich, und
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5 schematisch
eine weitere Detailansicht des Reinigungskopfes.
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Die
in der 1 gezeigte Reinigungsvorrichtung 1 umfasst
eine Traversiereinrichtung 2 mit einem Traversierbalken 3 und
einer Entsorgungseinrichtung 4, die quer zu einer Umlaufrichtung 5 eines Trockensiebes 6 über
eben dieses Trockensieb 6 angeordnet sind.
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An
der Traversiereinrichtung 2 pendelt ein Reinigungskopf 7 gemäß des
Doppelpfeiles 8 zwischen einem ersten Rand 9 und
einem zweien Rand 10 des Trockensiebes 6. Rechts
neben dem Trockensieb 6 befindet sich eine Säuberungskabine 11,
in welche der Reinigungskopf 7 verfahren wird, wenn dieser
gereinigt werden soll.
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Der
Reinigungskopf 7 ist oberhalb einer Umlenkrolle 12 platziert,
mittels welcher das Trockensieb 6 unterhalb der Traversiereinrichtung 2 umgelenkt wird.
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Der
Reinigungskopf 7 an sich besteht im Wesentlichen aus einem
geraden zylindrisch ausgebildeten Eingangsbereich 13, an
welchem sich ein 90° gekrümmter Ausgangsbereich 14 anschließt.
Verbunden ist dieser Ausgangsbereich 14 mit der Entsorgungseinrichtung 4 über
ein Abführrohr 15.
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Außen
am Eingangsbereich 13 des Reinigungskopfes 7 ist
eine Gewichtshalterung 16 angebracht, an welcher ein verlagerbares
Gewicht 17 (siehe 5) befestigt
ist, mittels welchem die Anpresskraft einer an dem Reinigungskopf 7 rotierend
gelagerten Bürstenwalze 18 gegenüber
dem Trockensieb 6 einstellbar ist.
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Die
Bürstenwalze 18 verfügt über
keinen eigenen Antriebsmotor, sondern wird während des
Reinigens des umlaufenden Trockensiebes 6 allein durch
die Bewegung des Trockensiebes 6 in Umlaufrichtung 5 angetrieben,
wodurch die Bürstenwalze 18 lediglich auf dem
Trockensieb 6 ab rollt. Hierbei rotiert die Bürstenwalze 18 um
eine Bürstenwalzenrotationsachse 19, welche im
Wesentlichen ebenfalls quer zu der Umlaufrichtung 5 ausgerichtet
ist.
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Je
nachdem, wie die Bürstenwalze 18 auf das Trockensieb 6 wirken
soll, kann neben der Anpresskraft auch ein Anstellwinkel der Bürstenwalze 18 nach
den jeweiligen Erfordernissen eingestellt werden. Hierzu wird die
Bürstenwalzenrotationsachse 19 nicht rechtwinkelig
zu der Umlaufrichtung 5 gehalten, sondern kann bis zu einem
Winkel von 10° angestellt werden, ohne hierbei kritische
Verschleißwerte bei der Bürstenwalze 18 beziehungsweise
bei dem Trockensieb 6 zu erreichen.
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Eine
erhebliche Verschleißreduzierung der Bürstenwalze 18 wird
zudem dadurch erzielt, dass der gesamte Reinigungskopf 7 in
Außenrandbereichen 9A und 10A, die neben
dem Trockensieb 6 liegen, von dem Trockensieb 6 radial
weg bewegt wird, so dass zwischen dem Trockensieb 6 und
der Bürstenwalze 18 ein Abstand 20 (siehe 3)
eingestellt werden kann. Hierdurch wird verhindert, dass die Bürstenwalze 18 über
eine Mantelfläche 21 der Umlenkrolle 12 schleift
und hierbei einem unerwünschten Verschleiß unterliegt.
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Deshalb
wird die Bürstenwalze 18 insbesondere in den Außenrandbereichen 9A und 10A radial zu
dem umlaufenden Trockensieb 6 angehoben und oftmals sogar
von dem umlaufenden Trockensieb 6 abgehoben, bevor die
Bürstenwalze 18 über den Rand 9 beziehungsweise über
den Rand 10 bewegt wird.
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Baulich
besonders einfach geschieht diese Anheben beziehungsweise Abheben
in diesem Ausführungsbeispiel, indem im Bereich der Ränder 9 und 10 beziehungsweise
in den Außenrandbereichen 9A und 10A jeweils
eine Hebeeinrichtung 22 beziehungsweise 23 vorgesehen
ist. Die Hebeeinrichtungen 22 und 23 weisen jeweils
eine Auflauframpe 24 beziehungsweise 25 auf, die
in ihren Höhen gegenüber dem Trockensieb 6 einstellbar
sind. Die Auflauframpen 24 und 25 bilden jeweils
eine Kurve 26 beziehungsweise 27, auf welchen
der Reinigungskopf 7 aufläuft, sobald er sich
den Rändern 9 oder 10 nähert.
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Wird
der Reinigungskopf 7 weiter entlang einer der Kurven 26 beziehungsweise 27 geführt,
kann er sich und damit auch die Bürstenwalze 18 bereits von
dem Trockensieb 6 abheben, so dass die Bürstenwalze 18 nicht
nur frei von einem Kontakt zum Trockensieb 6 sondern auch
frei von einem Kontakt zu der Mantelfläche 21 der
Umlenkrolle 12 ist. Hierdurch wird verhindert, wie vorstehend
bereits erwähnt, dass die Bürstenwalze 18 mit
der Mantelfläche 21 der Umlenkrolle 12 in
Kontakt tritt und hierdurch unnötig schnell verschleißt.
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Ein
Vorgang eines solchen an- bzw. Abhebens ist in den 2 und 3 näher
illustriert, wobei sich der Reinigungskopf 7 in einer Bewegungsrichtung 28 auf
den zweiten Randbereich 10 zu bewegt und hierbei zwangsläufig
auf die zweite Rampe 25 der zweiten Halteeinrichtung 23 aufläuft
und sich entlang der zweiten Kurve 27 bewegt und hierbei
um den Abstand 20 von dem Trockensieb 6 und auch von
der Mantelfläche 21 ab gehoben wird. Um ein derartiges
Abheben zu gewährleisten, ist der Reinigungskopf 7 um
eine entsprechende horizontale Lagerachse 29 schwenkbar
an der Traversiereinrichtung 2 gelagert.
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Die
Halteeinrichtungen 22 und 23 können an der
Reinigungsvorrichtung 1 vorteilhaft vorgesehen werden,
wenn sie an einem Transportgestell des Trockensiebes 6 oder,
wie in diesem Ausführungsbeispiel ausgeführt,
an einer Umlenkrollenhalterung 30 integriert und befestigt
werden.
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Durch
die Hebeeinrichtungen 22 und 23 ist eine konstante
Reinigungsleistung und Reinigungsqualität vorliegender
Reinigungsvorrichtung 1 dauerhaft gewährleistet,
da mittels der Hebeeinrichtungen 22 und 23 ein
vorzeitiger Verschleiß der Bürstenwalze 18 weiter
reduziert ist.
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Um
weiter eine konstante Reinigungsleistung und Reinigungsqualität
dauerhaft zu gewährleisten, sind an dem Reinigungskopf 7 zusätzlich
Mittel 31 (siehe 4) zum Nasssäubern
der Bürstenwalze 18 vorgesehen. Die Mittel 31 zur
Nasssäuberung umfassen in diesem Ausführungsbeispiel
vier Wasserhochdruckdüsen 32 (hier nur exemplarisch beziffert),
die in dem Reinigungskopf 7 integriert sind. Mittels der
aus den Wasserhochdruckdüsen 32 austretenden Wasserstrahlen 33 (hier
nur explizit beziffert) wird die Bürstenwalze 18 bei
Bedarf zusätzlich schockgereinigt, wodurch hartnäckig
an der Bürstenwalze 18 anhaftende Schmutzpartikel
wesentlich besser gelöst werden als mittels einer reinen
Trockenabsaugung.
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Vorteilhafter
Weise wird die um die Bürstenwalzenrotationsachse 19 rotierende
Bürstenwalze 18 durch die Wasserstrahlen 33 in
Rotation versetzt, so dass die sich von der Bürstenwalze 18 lösenden Schmutzpartikel
und die mit der Bürstenwalze 18 in Kontakt kommenden
Wassertropfen von der Bürstenwalze 18 weg geschleudert
werden. Hierdurch wird die Bürstenwalze 18 optimal
gereinigt, so dass stets eine hohe Reinigungsqualität gewährleistet
ist.
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Idealerweise
wird für eine solche Schockreinigung der Reinigungskopf 7 in
die Säuberungskabine 11 verfahren, so dass die
Umgebung 34 nicht von umherspritzenden Wasser- und Schmutzpartikeln negativ
beeinträchtigt wird.
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Zusätzlich
werden Schmutzpartikel und auch Wasserreste durch den Reinigungskopf 7 abgesaugt und
in die Entsorgungseinrichtung 4 geblasen.
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Bereits
eine kontinuierliche Reinigung der Bürstenwalze 18 wird
mittels Luftreinigungsdüsen 35 erzielt, aus denen
Luftstrahlen 36 austreten und kontinuierlich auf die Bürstenwalze 18 auftreffen.
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Um
die Umgebung 34 während der Reinigung des Trockensiebes 6 zusätzlich
vor umherwirbelnden Schmutzpartikeln 37 zu schützen,
wird unmittelbar an einer Hauptöffnung 38 des
Eingangsbereiches 13 ein Luftvorhang 39 gebildet.
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Um
Schmutzpartikel 37 durch den Reinigungskopf 7 über
das Abführrohr 15 in die Entsorgungseinrichtung 4 abzuführen,
wird innerhalb des Reinigungskopfes 7 ein Hauptvolumenstrom 40 erzeugt,
mittels welchem die einzelnen Schmutzpartikel 37 mitgerissen
werden. Auch Restwasser der Wasserstrahlen 33 werden von
dem Hauptvolumenstrom 40 erfasst und aus dem Reinigungskopf 7 abgeführt.
Der Hauptvolumenstrom 40 wird auch durch Lufteindüsung
im Eingangsbereich 13 über Pressluftdüsen 41 (hier
nur exemplarisch beziffert) erzeugt.
-
Auf
Grund der kompakten Bauweise des Reinigungskopfes 7 mit
seinem gekrümmten Ausgangsbereich 14 wird der
Hauptvolumenstrom 40 durch die durch den gekrümmten
Ausgangsbereich 14 verursachte Umlenkung abgebremst. Zwar
verfügt der Reinigungskopf 7 mit seinem gekrümmten
Ausgangsbereich 14 über eine hervorragende Saugleistung,
jedoch wird diese durch das Umlenken des Hauptvolumenstroms 40 in
einem Umlenkbereich 42 reduziert.
-
Um
einerseits diese Saugleistungsreduzierung auszugleichen und andererseits
sogar eine Saugleistungserhöhung des Reinigungskopfes 7 zu erzielen,
sind in dem Umlenkbereich 42 am gekrümmten Ausgangsbereich 14 zusätzliche
Beschleunigungsdüsen 43 vorgesehen, mittels welchen in
diesem Ausführungsbeispiel eine Kombination aus zusätzlichen
Pressluftstrahlen 44 und zusätzlichen Wasserstrahlen 45 in
den Reinigungskopf 7 eingedüst werden. Die zusätzlichen
Pressluftstrahlen 44 und die zusätzlichen Wasserstrahlen 45 bilden
zusätzliche Nebenvolumenströme, die den Hauptvolumenstrom 40 im
Umlenkbereich 42 und dahinter zusätzlich beschleunigen.
Die Beschleunigungsdüsen 43 verfügen
hierzu über einen Druckluftanschluss 46 und einen
Druckwasseranschluss 47.
-
Damit
die zusätzlichen Nebenvolumenströme vorteilhaft
in den Umlenkbereich 42 eingedüst werden können,
befinden sich die Beschleunigungsdüsen 43 an einem
Außenradiusbereich 48 des gekrümmten
Ausgangsbereiches 14, so dass die zusätzlichen
Nebenvolumenströme in Richtung des umgelenkten Hauptvolumenstroms 40 ausgerichtet sind.
Der Außenradiusbereich 48 unterscheidet sich von
einem Innenradiusbereich 49 darüber hinaus durch
eine größere Wandungsfläche, welche das
Anbringen der Beschleunigungsdüsen 43 wesentlich
erleichtert.
-
- 1
- Reinigungsvorrichtung
- 2
- Traversiereinrichtung
- 3
- Traversierbalken
- 4
- Entsorgungseinrichtung
- 5
- Umlaufrichtung
- 6
- Trockensieb
- 7
- Reinigungskopf
- 8
- Doppelpfeil
- 9
- erster
Rand
- 9A
- erster
Außenrandbereich
- 10
- zweiter
Rand
- 10A
- zweiter
Außenrandbereich
- 11
- Säuberungskabine
- 12
- Umlenkrolle
- 13
- Eingangsbereich
- 14
- gekrümmter
Ausgangsbereich
- 15
- Abführrohr
- 16
- Gewichtshalterung
- 17
- verlagerbares
Gewicht
- 18
- Bürstenwalze
- 19
- Bürstenwalzenrotationsachse
- 20
- Abstand
- 21
- Mantelfläche
- 22
- erste
Hebeeinrichtung
- 23
- zweite
Hebeeinrichtung
- 24
- erste
Auflauframpe
- 25
- zweite
Auflauframpe
- 26
- erste
Kurve
- 27
- zweite
Kurve
- 28
- Bewegung
- 29
- horizontale
Lagerachse
- 30
- Umlenkrollenhalterung
- 31
- Mittel
zum Nasssäubern
- 32
- Wasserhochdruckdüsen
- 33
- Wasserstrahlen
- 34
- Umgebung
- 35
- Luftreinigungsdüsen
- 36
- Luftstrahlen
- 37
- Schmutzpartikel
- 38
- Eingangsbereichsöffnung
- 39
- Luftvorhang
- 40
- Hauptvolumenstrom
- 41
- Pressluftdüsen
- 42
- Umlenkbereich
- 43
- Beschleunigungsdüsen
- 44
- zusätzliche
Pressluftstrahlen
- 45
- zusätzliche
Wasserstrahlen
- 46
- Druckluftanschluss
- 47
- Druckwasseranschluss
- 48
- Außenradiusbereich
- 49
- Innenradiusbereich
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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