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Die
Erfindung betrifft eine Siebpartie einer Maschine zur Herstellung
einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn,
mit mindestens einem umlaufenden und über wenigstens eine
Umlenkwalze geführten Siebband und mit einer Vorrichtung
zur Reinigung des Siebbands, die zwei zueinander parallel und senkrecht
zu der Laufrichtung des Siebbands angeordnete Leisten umfasst, wobei
mindestens eine Leiste von dem Siebband überstrichen ist,
und die eine zwischen den beiden Leisten gebildete Glasöffnung
aufweist, die mit einer sich senkrecht zur Laufrichtung des Siebbands
erstreckenden und vorzugsweise innerhalb der Schlaufe des zu reinigenden
Siebbands angeordneten Fluidquerverteileinrichtung zur Beaufschlagung
des Siebbands mit einem Fluid verbunden ist.
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Eine
derartige Siebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn,
insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, ist beispielsweise aus der
europäischen Patentschrift
EP 0 522 093 B1 bekannt. Die Vorrichtung
zur Reinigung des Siebbands ist dabei im freien Lauf zwischen zwei
Umlenkwalzen angeordnet. Weiterhin ist an mindestens einer, eine wesentliche Änderung
des Laufs des Siebbands bewirkenden Umlenkwalze eine Einrichtung
zu deren Beschaberung vorgesehen. Die Schabereinrichtung umfasst
hierbei einen Schabergrundkörper und eine von ihm gehalterte
Schaberklinge. Damit das wenigstens eine von der Schaberklinge abgeschaberte
Medium auch effizient und ohne Verursachung negativer Auswirkungen
aus der Siebpartie herausbefördert werden kann, ist der
Schabereinrichtung im Regelfall mindestens eine separate Schaberrinne
zur seitlichen Abführung des wenigstens einen abgeschaberten
Mediums zugeordnet. Das gesamte System gestaltet sich somit sowohl
aufwändig in der Ausführung, gegebenenfalls problematisch
im Betrieb der Siebpartie als auch Kosten treibend in der Anschaffung
und im Betrieb. Weiterhin führt eine derartige Ausgestaltung
der Siebpartie zu Betriebsstörungen, da möglicherweise
von der Reinigungseinrichtung abfallender Schmutz nicht von dieser
entfernt wird und somit im schlimmsten Fall in Richtung der Blattbildungszone
transportiert wird. Zudem kommt es an der Unterseite der Schaberrinne
im Regelfall zu starken Ablagerungen, so genannten Stoffbärten,
welche sich unvorhergesehen lösen und dadurch Störungen wiederum
in der herzustellenden Faserstoffbahn verursachen können.
Auch können die Ablagerungen aufgrund ihrer allmählichen
Verkrustung das zu reinigende Siebband beschädigen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Siebpartie
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die zuvor genannten
Probleme auf möglichst einfache und effektive Weise beseitigt
sind.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Siebpartie der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die einen Grundkörper aufweisende Vorrichtung zur
Reinigung des Siebbands im Bereich des Ablaufzwickels der mindestens
einen Umlenkwalze angeordnet ist und dass an dem Grundkörper der
Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands mindestens eine Einrichtung
zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze angebracht ist.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe wird auf diese Weise
vollkommen gelöst.
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Durch
die Kombination der beiden genannten Merkmale werden wesentliche
und zum störungsfreien Betrieb der Siebpartie notwendige
Funktionen, wie beispielsweise Siebreinigung und Walzenbeschaberung,
in einer geschlossenen Einheit integriert und abgekapselt. Man erhält
dadurch ein kompaktes Design mit einer deutlich reduzierten Oberfläche
und somit wesentlich verringerten Ablagerungsmöglichkeiten
für Verschmutzungen. Überdies wird die bisherige „Schmutzecke"
zwischen der Umlenkwalze und der in Laufrichtung des Siebbands nachgeordneten
Reinigungsvorrichtung gänzlich eliminiert.
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In
einer ersten bevorzugten Ausgestaltung weist die vorzugsweise aus
einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Auflaufleiste eine
schuhähnliche Längskontur auf, wobei die Schuhspitze
in den Ablaufzwickel hineinragt und der Schuhabsatz die eigentliche,
von dem Siebband überstrichene Auflaufleiste bildet. Die
Schuhspitze passt sich hierbei bevorzugt der Außenkontur
der Umlenkwalze an. Hierdurch wird der Freiraum zwischen der Umlenkwalze
und der Reinigungseinrichtung weitestgehend beseitigt.
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Weiterhin
kann im Bereich der Schuhkehle mindestens eine Spritzeinrichtung
zur Einbringung eines Schmierfluids in einer Menge im Bereich von 20
bis 100 l/m/min, vorzugsweise von 50 bis 75 l/m/min, insbesondere
von etwa 60 l/m/min, vorgesehen sein. Dieses mengenmäßig
dosierte Schmierfluid bewirkt einerseits eine Konditionierung und
eine Schmierung des auf die Auflaufleiste auflaufenden Siebbands,
andererseits aber auch eine Austragung von in dem Siebband mitgeführten
Verunreinigungen.
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Auch
ist es günstig, wenn auf der der Fluidquerverteileinrichtung
abgewandten Seite des Siebbands, insbesondere im Bereich der Schuhkehle
der Auflaufleiste, mindestens ein Spritzrohr angeordnet ist. Eine
derartige Einrichtung bewirkt wiederum eine gegenseitige Konditionierung
des Siebbands, welche eine spätere Austragung von in dem
Siebband mitgeführten Verunreinigungen weiterhin erleichtern.
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Damit
die Umgebung des Systems weitestgehend sauber und rein gehalten
werden kann, ist zumindest auf der der Vorrichtung zur Reinigung
des Siebbands abgewandten Seite des Siebbands bevorzugt eine Absaugeinrichtung
zur Absaugung sowohl von über die Umlenkwalze eingeschleppter
Luft und Gischt als auch von dem von der Fluidquerverteileinrichtung
eingebrachten Fluid angeordnet. Hierbei weist die Absaugeinrichtung
vorzugsweise eine betragsmäßige Absaugmenge [m3/min] im Bereich von 2·vb·KS
bis 6·vb·KS, vorzugsweise von 2,5·vb·KS
bis 3,5·vb·KS, auf, wobei vb die Laufgeschwindigkeit
des Siebbands und KS die Breite des Siebbands ist.
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Ferner
ist die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende
Ablaufleiste bevorzugt in einem in Laufrichtung des Siebbands konstanten,
konvergierenden oder divergierenden Abstand zu dem Siebband angeordnet.
Dieser Abstand vermeidet einerseits die Entstehung von nachteilhaften
Ablagerungen an der Ablaufleiste, anderseits erbringt er die Möglichkeit
einer verlängerten Beaufschlagungsstrecke des Siebbands
mit dem von der Fluidquerverteileinrichtung unter Druck eingebrachten
Fluid. Die Ablaufleiste nimmt bevorzugt einen Abstand zu dem Siebband
im Bereich von 0 bis 3 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 1,0 mm, an,
wobei die wirkende Fläche der Ablaufleiste auch mit oder ohne
Krümmung und mit Stufen (Strukturoberfläche) oder
ohne Stufen ausgeführt sein kann.
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Die
eine zwischen den beiden Leisten gebildete Blasöffnung
weist in bevorzugter Ausführung eine Schlitzbreite im Bereich
von 2 bis 20 mm, vorzugsweise von 4 bis 8 mm, auf. Diese Bereiche
erlauben eine effiziente Beaufschlagung des Siebbands mit ausreichender
Fluidgeschwindigkeit und Fluidmenge. Hierbei kann die Fluidquerverteileinrichtung zur
Beaufschlagung des Siebbands mit dem Fluid in günstiger
Weise einen Innendruck im Bereich von 5 bis 50 kPa, vorzugsweie
von 20 bis 25 kPa, aufweisen.
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Unter
praktischen Aspekten ist beispielsweise eine Kombination von einer
Schlitzbreite der Blasöffnung von 8 mm mit einem Abstand
der Ablaufleiste zu dem Siebband von 0,5 mm und einem Innendruck der
Fluidquerverteileinrichtung von 20 kPa besonders bevorzugt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung umfasst die Einrichtung
zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze, in Fachkreisen auch
als Siebleitwalze bezeichnet, mindestens eine vorzugsweise oszillierende
Schaberklinge. Eine derartige Schaberklinge ist dem Fachmann wohl
bekannt und hat sich in vielerlei Anwendungsfällen in der
Praxis bereits bestens bewährt. Die Schaberklinge weist
einen Oszillierhub im Bereich von 5 bis 100 mm, vorzugsweise von
20 bis 50 mm, auf und ihre Oszillierung findet vorzugsweise in einem
vorgewählten zeitlichen Ablauf mit vorgewählten
Amplituden statt. In vorteilhafter Ausgestaltung ist also ihre Oszilliercharakteristik,
insbesondere die Kurve der Oszillierung über die Zeit,
in zeitlichen Intervallen abweichend einstellbar.
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Überdies
ist bevorzugt mindestens eine Schaberrinne zur seitlichen Abführung
wenigstens eines von der Einrichtung zur Beschaberung der benachbarten
Umlenkwalze abgeschaberten Mediums vorgesehen, die vorzugsweise
ein integraler Teil des Grundkörpers der Vorrichtung zur
Reinigung des Siebbands ist. Diese Schaberrinne gewährleistet eine
sichere und kostengünstige Abführung des abgeschaberten
Mediums. Zudem kann auch mindestens eine Fangrinne zur seitlichen
Abführung von wenigstens einem erfassten Medium oberseitig
des Grundkörpers der Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands
angeordnet sein, so dass alle in diesem Bereich der Siebpartie anfallenden
Medien erfasst und abgeführt werden können.
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Auf
der der Umlenkwalze abgewandten Seite des Siebbands kann in weiterer
Ausführung auch mindestens ein HD-Spritzrohr mit einer
Düsenteilung im Bereich von 50 bis 150 mm, vorzugsweise
von 80 bis 100 mm, angeordnet sein.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Es
zeigen
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1 eine
bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Siebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn in
schematischer und ausschnittsweiser Seitendarstellung; und
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2 eine
Detailansicht der 1.
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Die
in der 1 dargestellte Siebpartie 1 umfasst ein
umlaufendes und über wenigstens eine Umlenkwalze 3 geführtes
Siebband 2 und eine Vorrichtung 4 zur Reinigung
des Siebbands 2. Das Siebband 2 ist in vorliegender
Ausführungsform das Obersieb eines Doppelsiebformers, beispielsweise
in Ausgestaltung eines Spalt- oder eines Hybridformers.
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Die
Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2 umfasst
zwei zueinander parallel und senkrecht zu der Laufrichtung L (Pfeil)
des Siebbands 2 angeordnete Leisten 5, 6,
wobei die in Laufrichtung L (Pfeil) des Siebbands 2 erste
Leiste 5, die Auflaufleiste, von dem Siebband 2 überstrichen
ist. Ferner weist die Vorrichtung 4 eine zwischen den beiden
Leisten 5, 6 gebildete Blasöffnung 7 auf,
die mit einem sich senkrecht zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebbands 2 erstreckenden
und vorzugsweise innerhalb der Schlaufe 8 des zu reinigenden
Siebbands 2 angeordneten Fluidquerverteileinrichtung 9 zur
Beaufschlagung des Siebbands 2 mit einem Fluid 10 bestimmten
Drucks verbunden ist. Die Fluidquerverteileinrichtung 8 kann
neben Luft auch mit einer Flüssigkeit, Dampf oder einem
anderen Gas, allesamt ein Fluid 10, beaufschlagt werden.
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Die
einen Grundkörper 11 aufweisende Vorrichtung 4 zur
Reinigung des Siebbands 2 ist im Bereich des Ablaufzwickels 12 der
Umlenkwalze 3 angeordnet und an dem Grundkörper 11 der
Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2 ist
eine Einrichtung 13 zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze 3 angebracht.
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Die
vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende
Auflaufleiste 5 weist eine schuhähnliche Längskontur 14 auf,
wobei die Schuhspitze 15 in den Ablaufzwickel 12 hineinragt
und der Schuhabsatz 16 die eigentliche, von dem Siebband 2 überstrichene
Auflaufleiste 5 bildet. Im Bereich der Schuhkehle 17 ist
eine in dem Grundkörper 11 integrierte Spritzeinrichtung 18 zur
Einbringung eines vorzugsweisen Schmierfluids 19 in einer
Menge im Bereich von 20 bis 100 l/m/min, vorzugsweise von 50 bis
75 l/m/min, insbesondere von etwa 60 l/m/min, vorgesehen. Es besteht
in einer weiteren, nicht explizit dargestellten Ausführung
auch die Möglichkeit, das Schmierfluid 19 über
einen durch die Umlenkwalze 3 und die Auflaufleiste 4 gebildeten
Spalt einzubringen. Die dargestellte Spritzeinrichtung 18 weist eine
rohrförmige Querschnittsform 20 mit entsprechenden
Auftragssystemen 21, wie beispielsweise Spritzdüsen,
Fächerdüsen und dergleichen, auf. Das Schmierfluid 19 kann
prinzipiell eine jegliche Flüssigkeit sein, welche den
Herstellungsprozess der Faserstoffbahn nicht negativ beeinflusst,
also beispielsweise Klarwasser oder Siebwasser-l.
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Weiterhin
ist auf der der Fluidquerverteileinrichtung 9 abgewandten
Seite 22 des Siebbands 2, insbesondere im Bereich
der Schuhkehle 17 der Auflaufleiste 6, ein Spritzrohr 23 angeordnet.
Das Spritzrohr 23 kann prinzipiell mit jeglicher Flüssigkeit,
welche den Herstellungsprozess der Faserstoffbahn nicht negativ
beeinflusst, also beispielsweise Klarwasser oder Siebwasser-l, beaufschlagt
werden. Ferner ist gleichseitig des Spritzrohrs 23 eine
Absaugeinrichtung 24 zur Absaugung sowohl von über
die Umlenkwalze 3 eingeschleppter Luft und Gischt als auch
von dem von der Fluidquerverteileinrichtung 9 eingebrachten
Fluid 10 angeordnet. Die Absaugeinrichtung 24 weist
eine betragsmäßige Absaugmenge M [m3/min]
im Bereich von 2·vb·KS bis 6·vb·KS,
vorzugsweise von 2,5·vb·KS bis 3,5·vb·KS,
auf, wobei vb die Laufgeschwindigkeit des Siebbands und KS die Breite
des Siebbands ist.
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Die
vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende
Ablaufleiste 6 ist in einem in Laufrichtung L (Pfeil) des
Siebbands 2 konstanten, konvergierenden oder divergierenden
Abstand A zu dem Siebband 2 angeordnet. Dabei nimmt sie
einen Abstand A zu dem Siebband 2 im Bereich von 0 bis
3 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 1,0 mm, an, wobei die wirkende Fläche 25 der
Ablaufleiste 6 auch mit oder ohne Krümmung und
mit Stufen (Strukturoberfläche) oder ohne Stufen ausgeführt
sein kann.
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Ferner
weist die zwischen den beiden Leisten 5, 6 gebildete
Blasöffnung 7 eine Schlitzbreite B im Bereich
von 2 bis 20 mm, vorzugsweise von 4 bis 8 mm, auf. Zudem weist die
Fluidquerverteileinrichtung 9 zur Beaufschlagung des Siebbands 2 mit
dem Fluid 10 einen Innendruck pi im Bereich von 5 bis 50 kPa,
vorzugsweie von 20 bis 25 kPa, auf. In einer praktischen Ausgestaltung
ist beispielsweise eine Kombination von einer Schlitzbreite B der
Blasöffnung 7 von 8 mm mit einem Abstand A der
Ablaufleiste 6 zu dem Siebband 2 von 0,5 mm und
einem Innendruck pi der Fluidquerverteileinrichtung 9 von
20 kPa vorgesehen.
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Die
bereits erwähnte Einrichtung 13 zur Beschaberung
der benachbarten Umlenkwalze 3 umfasst eine vorzugsweise
oszillierende Schaberklinge 26, die einen Oszillierhub
H (Pfeil) im Bereich von 5 bis 100 mm, vorzugsweise von 20 bis 50
mm, aufweist.
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Überdies
ist die Schaberklinge 26 in einem vorgewählten
zeitlichen Ablauf mit vorgewählten Amplituden oszillierbar
und sie weist eine Oszilliercharakteristik, insbesondere die Kurve
der Oszillierung über die Zeit, auf, die in zeitlichen
Intervallen abweichend einstellbar ist.
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An
der Siebpartie 1 ist weiterhin eine Schaberrinne 27 zur
seitlichen Abführung von eines von der Einrichtung 13 zur
Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze 3 abgeschaberten
Mediums 28 vorgesehen. Diese Schaberrinne 27 ist
ein integraler Teil des Grundkörpers 11 der Vorrichtung 4 zur
Reinigung des Siebbands 2, das heißt die Schaberrinne 27 wird aus
einem Teil des Grundkörpers 11 gebildet. Die Schaberrinne 27 kann
in bekannter Weise besaugt sein.
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Auch
ist eine Fangrinne 29 zur seitlichen Abführung
von einem erfassten Medium 30 oberseitig des Grundkörpers 11 der
Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2 angeordnet.
Die eine U-förmige Grundstruktur aufweisende Fangrinne 29 ist
wiederum ein integraler Teil des Grundkörpers 11 der
Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2, das
heißt die Fangrinne 29 wird aus einem Teil des
Grundkörpers 11 gebildet.
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Und
auf der der Umlenkwalze 3 abgewandten Seite 31 des
Siebbands 2 ist in vorliegender Ausführung ein
dem Fachmann bekanntes HD-Spritzrohr 32 mit einer Düsenteilung
T im Bereich von 50 bis 150 mm, vorzugsweise von 80 bis 100 mm,
angeordnet. Das HD-Spritzrohr 32 kann prinzipiell an einem beliebigen
Ort entlang des Führungsbereichs des Siebbands 2 über
die Umlenkwalze 3 angeordnet sein. Zudem ist zur Erfüllung
höchster Ansprüche ein weiteres HD-Spritrohr 33 im
Bereich des von dem Siebband 2 und der Umlenkwalze 3 gebildeten
Einlaufzwickels 34 auf der der Umlenkwalze 3 abgewandten
Seite 31 des Siebbands 2 angeordnet.
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Die 2 zeigt
nunmehr eine Detailansicht (gestrichelter Kreis) der 1.
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Die
einen Grundkörper 11 aufweisende Vorrichtung 4 zur
Reinigung des Siebbands 2 weist eine zwischen den beiden
Leisten 5, 6 gebildete Glasöffnung 7 mit
einer Schlitzbreite B im Bereich von 2 bis 20 mm, vorzugsweise von
4 bis 8 mm, auf und sie ist im Bereich des Ablaufzwickels 12 der
Umlenkwalze 3 angeordnet. Hierbei weist die Vorrichtung 4 zu
der benachbarten Umlenkwalze 3 einen Abstand C im Bereich
von 3 bis 25 mm, vorzugsweise von 5 bis 25 mm, insbesondere von
10 mm, auf, um dadurch Ablagerungen an der Vorrichtung 4,
insbesondere der Schuhspitze 15 zu vermeiden.
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Die
vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende
Auflaufleiste 5 weist eine schuhähnliche Längskontur 14 auf,
wobei die Schuhspitze 15 in den Ablaufzwickel 12 hineinragt
und der Schuhabsatz 16 die eigentliche, von dem Siebband 2 überstrichene
Auflaufleiste 5 bildet. Die in dem Grundkörper 11 integrierte
Spritzeinrichtung 18 (vgl. 1) ist nicht
explizit dargestellt.
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Die
vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende
Ablaufleiste 6 ist in einem in Laufrichtung L (Pfeil) des
Siebbands 2 konstanten, konvergierenden oder divergierenden
Abstand A zu dem Siebband 2 angeordnet. Dabei nimmt sie
einen Abstand A zu dem Siebband 2 im Bereich von 0 bis
3 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 1,0 mm, an, wobei die wirkende Fläche 25 der
Ablaufleiste 6 auch mit oder ohne Krümmung und
mit Stufen (Strukturoberfläche) oder ohne Stufen ausgeführt
sein kann.
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Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine Siebpartie der eingangs
genannten Art geschaffen wird, bei der die genannten Probleme des
Stands der Technik auf möglichst einfache und effektive
Weise beseitigt sind.
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- 1
- Siebpartie
- 2
- Siebband
- 3
- Umlenkwalze
- 4
- Reinigungsvorrichtung
- 5
- Leiste
(Auflaufleiste)
- 6
- Leiste
(Ablaufleiste)
- 7
- Glasöffnung
- 8
- Schlaufe
- 9
- Fluidquerverteileinrichtung
- 10
- Fluid
- 11
- Grundkörper
- 12
- Ablaufzwickel
- 13
- Einrichtung
- 14
- Längskontur
- 15
- Schuhspitze
- 16
- Schuhabsatz
- 17
- Schuhkehle
- 18
- Spritzeinrichtung
- 19
- Schmierfluid
- 20
- Querschnittsform
- 21
- Auftragssystem
- 22
- Seite
- 23
- Spritzrohr
- 24
- Absaugeinrichtung
- 25
- Fläche
- 26
- Schaberklinge
- 27
- Schaberrinne
- 28
- Medium
- 29
- Fangrinne
- 30
- Medium
- 31
- Seite
- 32
- HD-Spritzrohr
- 33
- HD-Spritzrohr
- 34
- Einlaufzwickel
- A
- Abstand
- B
- Schlitzbreite
- C
- Abstand
- H
- Oszillierhub
(Pfeil)
- L
- Laufrichtung
(Pfeil)
- M
- Betragsmäßige
Absaugmenge
- pi
- Innendruck
- T
- Düsenteilung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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