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DE102007028220A1 - Siebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn - Google Patents

Siebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn Download PDF

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DE102007028220A1
DE102007028220A1 DE102007028220A DE102007028220A DE102007028220A1 DE 102007028220 A1 DE102007028220 A1 DE 102007028220A1 DE 102007028220 A DE102007028220 A DE 102007028220A DE 102007028220 A DE102007028220 A DE 102007028220A DE 102007028220 A1 DE102007028220 A1 DE 102007028220A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
screen belt
wire section
fluid
cleaning
belt
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007028220A
Other languages
English (en)
Inventor
Moritz Schmalenbach
Johann Moser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Voith Patent GmbH filed Critical Voith Patent GmbH
Priority to DE102007028220A priority Critical patent/DE102007028220A1/de
Priority to AT08154458T priority patent/ATE543948T1/de
Priority to EP08154458A priority patent/EP2006442B1/de
Publication of DE102007028220A1 publication Critical patent/DE102007028220A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/32Washing wire-cloths or felts
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G3/00Doctors

Landscapes

  • Paper (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Siebpartie (1) einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, mit mindestens einem umlaufenden und über wenigstens eine Umlenkwalze (3) geführten Siebband (2) und mit einer Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2), die zwei zueinander parallel und senkrecht zu der Laufrichtung (L) des Siebbands (2) angeordnete Leisten (5, 6) umfasst, wobei mindestens eine Leiste (5) von dem Siebband (2) überstrichen ist, und die eine zwischen den beiden Leisten (5, 6) gebildete Blasöffnung (7) aufweist, die mit einer sich senkrecht zur Laufrichtung (L) des Siebbands (2) erstreckenden und vorzugsweise innerhalb der Schlaufe (8) des zu reinigenden Siebbands (2) angeordneten Fluidquerverteileinrichtung (9) zur Beaufschlagung des Siebbands (2) mit einem Fluid (10) verbunden ist. Die erfindungsgemäße Siebpartie (1) ist dadurch gekennzeichnet, dass die einen Grundkörper (11) aufweisende Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2) im Bereich des Ablaufzwickels (12) der mindestens einen Umlenkwalze (3) angeordnet ist und dass an dem Grundkörper (11) der Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2) mindestens eine Einrichtung (13) zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze (3) angebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Siebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, mit mindestens einem umlaufenden und über wenigstens eine Umlenkwalze geführten Siebband und mit einer Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands, die zwei zueinander parallel und senkrecht zu der Laufrichtung des Siebbands angeordnete Leisten umfasst, wobei mindestens eine Leiste von dem Siebband überstrichen ist, und die eine zwischen den beiden Leisten gebildete Glasöffnung aufweist, die mit einer sich senkrecht zur Laufrichtung des Siebbands erstreckenden und vorzugsweise innerhalb der Schlaufe des zu reinigenden Siebbands angeordneten Fluidquerverteileinrichtung zur Beaufschlagung des Siebbands mit einem Fluid verbunden ist.
  • Eine derartige Siebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, ist beispielsweise aus der europäischen Patentschrift EP 0 522 093 B1 bekannt. Die Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands ist dabei im freien Lauf zwischen zwei Umlenkwalzen angeordnet. Weiterhin ist an mindestens einer, eine wesentliche Änderung des Laufs des Siebbands bewirkenden Umlenkwalze eine Einrichtung zu deren Beschaberung vorgesehen. Die Schabereinrichtung umfasst hierbei einen Schabergrundkörper und eine von ihm gehalterte Schaberklinge. Damit das wenigstens eine von der Schaberklinge abgeschaberte Medium auch effizient und ohne Verursachung negativer Auswirkungen aus der Siebpartie herausbefördert werden kann, ist der Schabereinrichtung im Regelfall mindestens eine separate Schaberrinne zur seitlichen Abführung des wenigstens einen abgeschaberten Mediums zugeordnet. Das gesamte System gestaltet sich somit sowohl aufwändig in der Ausführung, gegebenenfalls problematisch im Betrieb der Siebpartie als auch Kosten treibend in der Anschaffung und im Betrieb. Weiterhin führt eine derartige Ausgestaltung der Siebpartie zu Betriebsstörungen, da möglicherweise von der Reinigungseinrichtung abfallender Schmutz nicht von dieser entfernt wird und somit im schlimmsten Fall in Richtung der Blattbildungszone transportiert wird. Zudem kommt es an der Unterseite der Schaberrinne im Regelfall zu starken Ablagerungen, so genannten Stoffbärten, welche sich unvorhergesehen lösen und dadurch Störungen wiederum in der herzustellenden Faserstoffbahn verursachen können. Auch können die Ablagerungen aufgrund ihrer allmählichen Verkrustung das zu reinigende Siebband beschädigen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Siebpartie der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die zuvor genannten Probleme auf möglichst einfache und effektive Weise beseitigt sind.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Siebpartie der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die einen Grundkörper aufweisende Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands im Bereich des Ablaufzwickels der mindestens einen Umlenkwalze angeordnet ist und dass an dem Grundkörper der Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands mindestens eine Einrichtung zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze angebracht ist.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Durch die Kombination der beiden genannten Merkmale werden wesentliche und zum störungsfreien Betrieb der Siebpartie notwendige Funktionen, wie beispielsweise Siebreinigung und Walzenbeschaberung, in einer geschlossenen Einheit integriert und abgekapselt. Man erhält dadurch ein kompaktes Design mit einer deutlich reduzierten Oberfläche und somit wesentlich verringerten Ablagerungsmöglichkeiten für Verschmutzungen. Überdies wird die bisherige „Schmutzecke" zwischen der Umlenkwalze und der in Laufrichtung des Siebbands nachgeordneten Reinigungsvorrichtung gänzlich eliminiert.
  • In einer ersten bevorzugten Ausgestaltung weist die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Auflaufleiste eine schuhähnliche Längskontur auf, wobei die Schuhspitze in den Ablaufzwickel hineinragt und der Schuhabsatz die eigentliche, von dem Siebband überstrichene Auflaufleiste bildet. Die Schuhspitze passt sich hierbei bevorzugt der Außenkontur der Umlenkwalze an. Hierdurch wird der Freiraum zwischen der Umlenkwalze und der Reinigungseinrichtung weitestgehend beseitigt.
  • Weiterhin kann im Bereich der Schuhkehle mindestens eine Spritzeinrichtung zur Einbringung eines Schmierfluids in einer Menge im Bereich von 20 bis 100 l/m/min, vorzugsweise von 50 bis 75 l/m/min, insbesondere von etwa 60 l/m/min, vorgesehen sein. Dieses mengenmäßig dosierte Schmierfluid bewirkt einerseits eine Konditionierung und eine Schmierung des auf die Auflaufleiste auflaufenden Siebbands, andererseits aber auch eine Austragung von in dem Siebband mitgeführten Verunreinigungen.
  • Auch ist es günstig, wenn auf der der Fluidquerverteileinrichtung abgewandten Seite des Siebbands, insbesondere im Bereich der Schuhkehle der Auflaufleiste, mindestens ein Spritzrohr angeordnet ist. Eine derartige Einrichtung bewirkt wiederum eine gegenseitige Konditionierung des Siebbands, welche eine spätere Austragung von in dem Siebband mitgeführten Verunreinigungen weiterhin erleichtern.
  • Damit die Umgebung des Systems weitestgehend sauber und rein gehalten werden kann, ist zumindest auf der der Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands abgewandten Seite des Siebbands bevorzugt eine Absaugeinrichtung zur Absaugung sowohl von über die Umlenkwalze eingeschleppter Luft und Gischt als auch von dem von der Fluidquerverteileinrichtung eingebrachten Fluid angeordnet. Hierbei weist die Absaugeinrichtung vorzugsweise eine betragsmäßige Absaugmenge [m3/min] im Bereich von 2·vb·KS bis 6·vb·KS, vorzugsweise von 2,5·vb·KS bis 3,5·vb·KS, auf, wobei vb die Laufgeschwindigkeit des Siebbands und KS die Breite des Siebbands ist.
  • Ferner ist die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Ablaufleiste bevorzugt in einem in Laufrichtung des Siebbands konstanten, konvergierenden oder divergierenden Abstand zu dem Siebband angeordnet. Dieser Abstand vermeidet einerseits die Entstehung von nachteilhaften Ablagerungen an der Ablaufleiste, anderseits erbringt er die Möglichkeit einer verlängerten Beaufschlagungsstrecke des Siebbands mit dem von der Fluidquerverteileinrichtung unter Druck eingebrachten Fluid. Die Ablaufleiste nimmt bevorzugt einen Abstand zu dem Siebband im Bereich von 0 bis 3 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 1,0 mm, an, wobei die wirkende Fläche der Ablaufleiste auch mit oder ohne Krümmung und mit Stufen (Strukturoberfläche) oder ohne Stufen ausgeführt sein kann.
  • Die eine zwischen den beiden Leisten gebildete Blasöffnung weist in bevorzugter Ausführung eine Schlitzbreite im Bereich von 2 bis 20 mm, vorzugsweise von 4 bis 8 mm, auf. Diese Bereiche erlauben eine effiziente Beaufschlagung des Siebbands mit ausreichender Fluidgeschwindigkeit und Fluidmenge. Hierbei kann die Fluidquerverteileinrichtung zur Beaufschlagung des Siebbands mit dem Fluid in günstiger Weise einen Innendruck im Bereich von 5 bis 50 kPa, vorzugsweie von 20 bis 25 kPa, aufweisen.
  • Unter praktischen Aspekten ist beispielsweise eine Kombination von einer Schlitzbreite der Blasöffnung von 8 mm mit einem Abstand der Ablaufleiste zu dem Siebband von 0,5 mm und einem Innendruck der Fluidquerverteileinrichtung von 20 kPa besonders bevorzugt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung umfasst die Einrichtung zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze, in Fachkreisen auch als Siebleitwalze bezeichnet, mindestens eine vorzugsweise oszillierende Schaberklinge. Eine derartige Schaberklinge ist dem Fachmann wohl bekannt und hat sich in vielerlei Anwendungsfällen in der Praxis bereits bestens bewährt. Die Schaberklinge weist einen Oszillierhub im Bereich von 5 bis 100 mm, vorzugsweise von 20 bis 50 mm, auf und ihre Oszillierung findet vorzugsweise in einem vorgewählten zeitlichen Ablauf mit vorgewählten Amplituden statt. In vorteilhafter Ausgestaltung ist also ihre Oszilliercharakteristik, insbesondere die Kurve der Oszillierung über die Zeit, in zeitlichen Intervallen abweichend einstellbar.
  • Überdies ist bevorzugt mindestens eine Schaberrinne zur seitlichen Abführung wenigstens eines von der Einrichtung zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze abgeschaberten Mediums vorgesehen, die vorzugsweise ein integraler Teil des Grundkörpers der Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands ist. Diese Schaberrinne gewährleistet eine sichere und kostengünstige Abführung des abgeschaberten Mediums. Zudem kann auch mindestens eine Fangrinne zur seitlichen Abführung von wenigstens einem erfassten Medium oberseitig des Grundkörpers der Vorrichtung zur Reinigung des Siebbands angeordnet sein, so dass alle in diesem Bereich der Siebpartie anfallenden Medien erfasst und abgeführt werden können.
  • Auf der der Umlenkwalze abgewandten Seite des Siebbands kann in weiterer Ausführung auch mindestens ein HD-Spritzrohr mit einer Düsenteilung im Bereich von 50 bis 150 mm, vorzugsweise von 80 bis 100 mm, angeordnet sein.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
  • Es zeigen
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Siebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn in schematischer und ausschnittsweiser Seitendarstellung; und
  • 2 eine Detailansicht der 1.
  • Die in der 1 dargestellte Siebpartie 1 umfasst ein umlaufendes und über wenigstens eine Umlenkwalze 3 geführtes Siebband 2 und eine Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2. Das Siebband 2 ist in vorliegender Ausführungsform das Obersieb eines Doppelsiebformers, beispielsweise in Ausgestaltung eines Spalt- oder eines Hybridformers.
  • Die Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2 umfasst zwei zueinander parallel und senkrecht zu der Laufrichtung L (Pfeil) des Siebbands 2 angeordnete Leisten 5, 6, wobei die in Laufrichtung L (Pfeil) des Siebbands 2 erste Leiste 5, die Auflaufleiste, von dem Siebband 2 überstrichen ist. Ferner weist die Vorrichtung 4 eine zwischen den beiden Leisten 5, 6 gebildete Blasöffnung 7 auf, die mit einem sich senkrecht zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebbands 2 erstreckenden und vorzugsweise innerhalb der Schlaufe 8 des zu reinigenden Siebbands 2 angeordneten Fluidquerverteileinrichtung 9 zur Beaufschlagung des Siebbands 2 mit einem Fluid 10 bestimmten Drucks verbunden ist. Die Fluidquerverteileinrichtung 8 kann neben Luft auch mit einer Flüssigkeit, Dampf oder einem anderen Gas, allesamt ein Fluid 10, beaufschlagt werden.
  • Die einen Grundkörper 11 aufweisende Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2 ist im Bereich des Ablaufzwickels 12 der Umlenkwalze 3 angeordnet und an dem Grundkörper 11 der Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2 ist eine Einrichtung 13 zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze 3 angebracht.
  • Die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Auflaufleiste 5 weist eine schuhähnliche Längskontur 14 auf, wobei die Schuhspitze 15 in den Ablaufzwickel 12 hineinragt und der Schuhabsatz 16 die eigentliche, von dem Siebband 2 überstrichene Auflaufleiste 5 bildet. Im Bereich der Schuhkehle 17 ist eine in dem Grundkörper 11 integrierte Spritzeinrichtung 18 zur Einbringung eines vorzugsweisen Schmierfluids 19 in einer Menge im Bereich von 20 bis 100 l/m/min, vorzugsweise von 50 bis 75 l/m/min, insbesondere von etwa 60 l/m/min, vorgesehen. Es besteht in einer weiteren, nicht explizit dargestellten Ausführung auch die Möglichkeit, das Schmierfluid 19 über einen durch die Umlenkwalze 3 und die Auflaufleiste 4 gebildeten Spalt einzubringen. Die dargestellte Spritzeinrichtung 18 weist eine rohrförmige Querschnittsform 20 mit entsprechenden Auftragssystemen 21, wie beispielsweise Spritzdüsen, Fächerdüsen und dergleichen, auf. Das Schmierfluid 19 kann prinzipiell eine jegliche Flüssigkeit sein, welche den Herstellungsprozess der Faserstoffbahn nicht negativ beeinflusst, also beispielsweise Klarwasser oder Siebwasser-l.
  • Weiterhin ist auf der der Fluidquerverteileinrichtung 9 abgewandten Seite 22 des Siebbands 2, insbesondere im Bereich der Schuhkehle 17 der Auflaufleiste 6, ein Spritzrohr 23 angeordnet. Das Spritzrohr 23 kann prinzipiell mit jeglicher Flüssigkeit, welche den Herstellungsprozess der Faserstoffbahn nicht negativ beeinflusst, also beispielsweise Klarwasser oder Siebwasser-l, beaufschlagt werden. Ferner ist gleichseitig des Spritzrohrs 23 eine Absaugeinrichtung 24 zur Absaugung sowohl von über die Umlenkwalze 3 eingeschleppter Luft und Gischt als auch von dem von der Fluidquerverteileinrichtung 9 eingebrachten Fluid 10 angeordnet. Die Absaugeinrichtung 24 weist eine betragsmäßige Absaugmenge M [m3/min] im Bereich von 2·vb·KS bis 6·vb·KS, vorzugsweise von 2,5·vb·KS bis 3,5·vb·KS, auf, wobei vb die Laufgeschwindigkeit des Siebbands und KS die Breite des Siebbands ist.
  • Die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Ablaufleiste 6 ist in einem in Laufrichtung L (Pfeil) des Siebbands 2 konstanten, konvergierenden oder divergierenden Abstand A zu dem Siebband 2 angeordnet. Dabei nimmt sie einen Abstand A zu dem Siebband 2 im Bereich von 0 bis 3 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 1,0 mm, an, wobei die wirkende Fläche 25 der Ablaufleiste 6 auch mit oder ohne Krümmung und mit Stufen (Strukturoberfläche) oder ohne Stufen ausgeführt sein kann.
  • Ferner weist die zwischen den beiden Leisten 5, 6 gebildete Blasöffnung 7 eine Schlitzbreite B im Bereich von 2 bis 20 mm, vorzugsweise von 4 bis 8 mm, auf. Zudem weist die Fluidquerverteileinrichtung 9 zur Beaufschlagung des Siebbands 2 mit dem Fluid 10 einen Innendruck pi im Bereich von 5 bis 50 kPa, vorzugsweie von 20 bis 25 kPa, auf. In einer praktischen Ausgestaltung ist beispielsweise eine Kombination von einer Schlitzbreite B der Blasöffnung 7 von 8 mm mit einem Abstand A der Ablaufleiste 6 zu dem Siebband 2 von 0,5 mm und einem Innendruck pi der Fluidquerverteileinrichtung 9 von 20 kPa vorgesehen.
  • Die bereits erwähnte Einrichtung 13 zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze 3 umfasst eine vorzugsweise oszillierende Schaberklinge 26, die einen Oszillierhub H (Pfeil) im Bereich von 5 bis 100 mm, vorzugsweise von 20 bis 50 mm, aufweist.
  • Überdies ist die Schaberklinge 26 in einem vorgewählten zeitlichen Ablauf mit vorgewählten Amplituden oszillierbar und sie weist eine Oszilliercharakteristik, insbesondere die Kurve der Oszillierung über die Zeit, auf, die in zeitlichen Intervallen abweichend einstellbar ist.
  • An der Siebpartie 1 ist weiterhin eine Schaberrinne 27 zur seitlichen Abführung von eines von der Einrichtung 13 zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze 3 abgeschaberten Mediums 28 vorgesehen. Diese Schaberrinne 27 ist ein integraler Teil des Grundkörpers 11 der Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2, das heißt die Schaberrinne 27 wird aus einem Teil des Grundkörpers 11 gebildet. Die Schaberrinne 27 kann in bekannter Weise besaugt sein.
  • Auch ist eine Fangrinne 29 zur seitlichen Abführung von einem erfassten Medium 30 oberseitig des Grundkörpers 11 der Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2 angeordnet. Die eine U-förmige Grundstruktur aufweisende Fangrinne 29 ist wiederum ein integraler Teil des Grundkörpers 11 der Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2, das heißt die Fangrinne 29 wird aus einem Teil des Grundkörpers 11 gebildet.
  • Und auf der der Umlenkwalze 3 abgewandten Seite 31 des Siebbands 2 ist in vorliegender Ausführung ein dem Fachmann bekanntes HD-Spritzrohr 32 mit einer Düsenteilung T im Bereich von 50 bis 150 mm, vorzugsweise von 80 bis 100 mm, angeordnet. Das HD-Spritzrohr 32 kann prinzipiell an einem beliebigen Ort entlang des Führungsbereichs des Siebbands 2 über die Umlenkwalze 3 angeordnet sein. Zudem ist zur Erfüllung höchster Ansprüche ein weiteres HD-Spritrohr 33 im Bereich des von dem Siebband 2 und der Umlenkwalze 3 gebildeten Einlaufzwickels 34 auf der der Umlenkwalze 3 abgewandten Seite 31 des Siebbands 2 angeordnet.
  • Die 2 zeigt nunmehr eine Detailansicht (gestrichelter Kreis) der 1.
  • Die einen Grundkörper 11 aufweisende Vorrichtung 4 zur Reinigung des Siebbands 2 weist eine zwischen den beiden Leisten 5, 6 gebildete Glasöffnung 7 mit einer Schlitzbreite B im Bereich von 2 bis 20 mm, vorzugsweise von 4 bis 8 mm, auf und sie ist im Bereich des Ablaufzwickels 12 der Umlenkwalze 3 angeordnet. Hierbei weist die Vorrichtung 4 zu der benachbarten Umlenkwalze 3 einen Abstand C im Bereich von 3 bis 25 mm, vorzugsweise von 5 bis 25 mm, insbesondere von 10 mm, auf, um dadurch Ablagerungen an der Vorrichtung 4, insbesondere der Schuhspitze 15 zu vermeiden.
  • Die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Auflaufleiste 5 weist eine schuhähnliche Längskontur 14 auf, wobei die Schuhspitze 15 in den Ablaufzwickel 12 hineinragt und der Schuhabsatz 16 die eigentliche, von dem Siebband 2 überstrichene Auflaufleiste 5 bildet. Die in dem Grundkörper 11 integrierte Spritzeinrichtung 18 (vgl. 1) ist nicht explizit dargestellt.
  • Die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Ablaufleiste 6 ist in einem in Laufrichtung L (Pfeil) des Siebbands 2 konstanten, konvergierenden oder divergierenden Abstand A zu dem Siebband 2 angeordnet. Dabei nimmt sie einen Abstand A zu dem Siebband 2 im Bereich von 0 bis 3 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 1,0 mm, an, wobei die wirkende Fläche 25 der Ablaufleiste 6 auch mit oder ohne Krümmung und mit Stufen (Strukturoberfläche) oder ohne Stufen ausgeführt sein kann.
  • Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine Siebpartie der eingangs genannten Art geschaffen wird, bei der die genannten Probleme des Stands der Technik auf möglichst einfache und effektive Weise beseitigt sind.
  • 1
    Siebpartie
    2
    Siebband
    3
    Umlenkwalze
    4
    Reinigungsvorrichtung
    5
    Leiste (Auflaufleiste)
    6
    Leiste (Ablaufleiste)
    7
    Glasöffnung
    8
    Schlaufe
    9
    Fluidquerverteileinrichtung
    10
    Fluid
    11
    Grundkörper
    12
    Ablaufzwickel
    13
    Einrichtung
    14
    Längskontur
    15
    Schuhspitze
    16
    Schuhabsatz
    17
    Schuhkehle
    18
    Spritzeinrichtung
    19
    Schmierfluid
    20
    Querschnittsform
    21
    Auftragssystem
    22
    Seite
    23
    Spritzrohr
    24
    Absaugeinrichtung
    25
    Fläche
    26
    Schaberklinge
    27
    Schaberrinne
    28
    Medium
    29
    Fangrinne
    30
    Medium
    31
    Seite
    32
    HD-Spritzrohr
    33
    HD-Spritzrohr
    34
    Einlaufzwickel
    A
    Abstand
    B
    Schlitzbreite
    C
    Abstand
    H
    Oszillierhub (Pfeil)
    L
    Laufrichtung (Pfeil)
    M
    Betragsmäßige Absaugmenge
    pi
    Innendruck
    T
    Düsenteilung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0522093 B1 [0002]

Claims (18)

  1. Siebpartie (1) einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, mit mindestens einem umlaufenden und über wenigstens eine Umlenkwalze (3) geführten Siebband (2) und mit einer Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2), die zwei zueinander parallel und senkrecht zu der Laufrichtung (L) des Siebbands (2) angeordnete Leisten (5, 6) umfasst, wobei mindestens eine Leiste (5) von dem Siebband (2) überstrichen ist, und die eine zwischen den beiden Leisten (5, 6) gebildete Glasöffnung (7) aufweist, die mit einer sich senkrecht zur Laufrichtung (L) des Siebbands (2) erstreckenden und vorzugsweise innerhalb der Schlaufe (8) des zu reinigenden Siebbands (2) angeordneten Fluidquerverteileinrichtung (9) zur Beaufschlagung des Siebbands (2) mit einem Fluid (10) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die einen Grundkörper (11) aufweisende Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2) im Bereich des Ablaufzwickels (12) der mindestens einen Umlenkwalze (3) angeordnet ist und dass an dem Grundkörper (11) der Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2) mindestens eine Einrichtung (13) zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze (3) angebracht ist.
  2. Siebpartie (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Auflaufleiste (5) eine schuhähnliche Längskontur (14) aufweist, wobei die Schuhspitze (15) in den Ablaufzwickel (12) hineinragt und der Schuhabsatz (16) die eigentliche, von dem Siebband (2) überstrichene Auflaufleiste (5) bildet.
  3. Siebpartie (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Schuhkehle (17) mindestens eine Spritzeinrichtung (18) zur Einbringung eines Schmierfluids (19) in einer Menge im Bereich von 20 bis 100 l/m/min, vorzugsweise von 50 bis 75 l/m/min, insbesondere von etwa 60 l/m/min, vorgesehen ist.
  4. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Fluidquerverteileinrichtung (9) abgewandten Seite (22) des Siebbands (2), insbesondere im Bereich der Schuhkehle (17) der Auflaufleiste (5), mindestens ein Spritzrohr (23) angeordnet ist.
  5. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf der der Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2) abgewandten Seite (22) des Siebbands (2) eine Absaugeinrichtung (24) zur Absaugung sowohl von über die Umlenkwalze (3) eingeschleppter Luft und Gischt als auch von dem von der Fluidquerverteileinrichtung (9) eingebrachten Fluid (10) angeordnet ist.
  6. Siebpartie (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugeinrichtung (24) eine betragsmäßige Absaugmenge (M) im Bereich von 2·vb·KS bis 6·vb·KS, vorzugsweise von 2,5·vb·KS bis 3,5·vb·KS, aufweist, wobei vb die Laufgeschwindigkeit des Siebbands (2) und KS die Breite des Siebbands (2) ist.
  7. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorzugsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff bestehende Ablaufleiste (6) in einem in Laufrichtung (L) des Siebbands (2) konstanten, konvergierenden oder divergierenden Abstand (A) zu dem Siebband (2) angeordnet ist.
  8. Siebpartie (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufleiste (6) einen Abstand (A) zu dem Siebband (2) im Bereich von 0 bis 3 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 1,0 mm, annimmt.
  9. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die eine zwischen den beiden Leisten (5, 6) gebildete Blasöffnung (7) eine Schlitzbreite (B) im Bereich von 2 bis 20 mm, vorzugsweise von 4 bis 8 mm, aufweist.
  10. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidquerverteileinrichtung (9) zur Beaufschlagung des Siebbands (2) mit dem Fluid (10) einen Innendruck (pi) im Bereich von 5 bis 50 kPa, vorzugsweie von 20 bis 25 kPa, aufweist.
  11. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (13) zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze (3) mindestens eine vorzugsweise oszillierende Schaberklinge (26) umfasst.
  12. Siebpartie (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaberklinge (26) einen Oszillierhub (H) im Bereich von 5 bis 100 mm, vorzugsweise von 20 bis 50 mm, aufweist.
  13. Siebpartie (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaberklinge (H) in einem vorgewählten zeitlichen Ablauf mit vorgewählten Amplituden oszillierbar ist.
  14. Siebpartie (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaberklinge (H) eine Oszilliercharakteristik, insbesondere die Kurve der Oszillierung über die Zeit, aufweist, die in zeitlichen Intervallen abweichend einstellbar ist.
  15. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine vorzugsweise besaugte Schaberrinne (27) zur seitlichen Abführung von wenigstens eines von der Einrichtung (13) zur Beschaberung der benachbarten Umlenkwalze (3) abgeschaberten Mediums (28) vorgesehen ist.
  16. Siebpartie (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die vorzugsweise besaugte Schaberrinne (27) ein integraler Teil des Grundkörpers (11) der Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2) ist.
  17. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Fangrinne (29) zur seitlichen Abführung von wenigstens einem erfassten Medium (30) oberseitig des Grundkörpers (11) der Vorrichtung (4) zur Reinigung des Siebbands (2) angeordnet ist.
  18. Siebpartie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Umlenkwalze (3) abgewandten Seite (31) des Siebbands (2) mindestens ein HD-Spritzrohr (32) mit einer Düsenteilung (T) im Bereich von 50 bis 150 mm, vorzugsweise von 80 bis 100 mm, angeordnet ist.
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