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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ansteuern einer
Bremse bzw. Arretierung eines Mikrotoms. Das Mikrotom weist ein
Betätigungselement,
eine Bewegungseinrichtung und eine Bremse auf. Das Betätigungselement
ist insbesondere in Form eines Handrads ausgebildet. Mit der Bewegungseinrichtung
ist ein zu schneidendes Objekt relativ zu einer Messerklinge bewegbar.
Das Betätigungselement
ist mit der Hand eines Bedieners betätigbar und hierdurch ist mit
der Bewegungseinrichtung die Relativbewegung zwischen dem Objekt und
der Messerklinge ausführbar
oder ansteuerbar. Mit der (aktivierten) Bremse ist die Relativbewegung feststellbar.
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Mikrotome
sind seit langem aus dem Stand der Technik bekannt. Mit einem Mikrotom
können
von einer in Paraffin eingebetteten Gewebeprobe feine Gewebeschnitte
angefertigt werden, welche dann auf einem Objektträger aufgebracht
werden, um sie mikroskopisch zu untersuchen. Es gibt Mikrotome,
bei welchen das Objekt – abgesehen
von einer Zustellbewegung – unbeweglich
am Gehäuse
des Mikrotoms in einer Halterung eingespannt ist und bei welchen
die Messerklinge relativ zum Objekt bzw. zum Mikrotomgehäuse bewegt
wird. Dies ist insbesondere bei Schlittenmikrotomen und Scheibenmikrotomen der
Fall.
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Bei
Rotationsmikrotomen ist – abgesehen von
einer Zustellbewegung – die
Messerklinge gehäusefest
angeordnet und das eingespannte Objekt ist beweglich relativ zur
Messerklinge angeordnet. Die Bewegungseinrichtung eines Rotationsmikrotoms
kann mechanisch oder motorisch betrieben werden, z. B. mit einem
Elektromotor. Während
des Arbeitens mit dem Mikrotom ist es unter anderem erforderlich,
an der Einspannvorrichtung für
die eingebettete Gewebeprobe – dem
sogenannten Objektkopf – das
Objekt bzw. die Gewebeprobe zu justieren oder eine andere Gewebeprobe
einzuspannen. Wenn der Objektkopf hierbei frei beweglich angeordnet
ist, kann es zu Schnittverletzungen des Bedieners kommen. Dies ist
insbesondere deshalb nachteilhaft, weil die Gewebeproben üblicherweise
kontaminiertes bzw. bakteriell belastetes biologisches Material
aufweisen und so für
den Bediener des Mikrotoms eine akute Ansteckungsgefahr besteht.
Daher können
die beweglichen Teile des Objektkopfes arretiert bzw. festgestellt
werden.
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So
ist beispielsweise aus der
DE
199 11 163 C1 eine mittels eines Elektromotors betriebene
Bewegungseinrichtung zum Bewegen des Objektkopfes bekannt. Hierbei
erfolgt ein automatisches Blockieren bzw. Arretieren des Objektkopfs
durch ein unmittelbares Blockieren des Antriebs bzw. des Elektromotors.
Falls ein Mikrotom nun keinen elektrischen Antrieb aufweist, könnte ein
von einem Bediener mechanisch betätigter Arretierhebel an oder
in der Nähe des
Betätigungselements
bzw. Handrads angeordnet sein, mit welchem das Handrad und somit
die Bewegungseinrichtung und letztendlich auch der Objektkopf arretiert
werden kann. Ein solcher Arretierhebel ist mit dem Bezugszeichen
20 in
1 gezeigt
und ist – für sich gesehen – aus dem
Stand der Technik bekannt. Dies erfordert jedoch einen zusätzlichen Handgriff
bzw. Arbeitsschritt, so dass diese Arretierungsmöglichkeit nicht von allen Bedienern
genutzt wird.
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Aus
der
DE 38 30 725 A1 ist
eine automatische Arretierung der Antriebseinrichtung eines Mikrotoms
bekann. Das Mikrotom hat eine Welle mit einem daran angeordneten
Handrad mit Handgriff. Zur Arretierung der Antriebseinrichtung ist
ein Elektromagnet fest am Gehäuserahmen
des Mikrotoms angeordnet. Dieser steht in Wirkverbindung mit einem
axial auf der Welle verschieblichen Schaltring. Eine Steuereinrichtung,
die elektrisch mit dem Elektromagneten sowie einem Sensor verbunden
ist, steuert den Elektromagneten in Abhängigkeit von einem Signal des
Sensors. Der Sensor löst
das Signal durch die Stellung eines auf der Welle axial verschieblich angeordneten
Schaltrings auf. Letzterer ist kraftschlüssig mit einem im Handgriff
angeordneten und über
einen Hebel axial verschieblichen Stift bewegbar. Durch Umfassen
des Handgriffs wird der Hebel betätigt und die Arretierung der
Antriebseinrichtung aufgehoben.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Ansteuern einer Bremse eines Mikrotoms anzugeben und weiterzubilden,
welche bei einer mechanisch ausgebildeten Bewegungseinrichtung eingesetzt
werden kann. Auch wäre
es wünschenswert,
ohne einen zusätzlichen
Handgriff des Bedieners die Bremse zum Arretieren der Relativbewegung
zwischen dem Objekt und der Messerklinge anzusteuern.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
der eingangs genannten Art löst
die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs
1. Danach ist eine solche Vorrichtung gekennzeichnet durch mindestens
eine Sensoreinrichtung. Die Sensoreinrichtung ist an dem Betätigungselement
oder benachbart zu dem Betätigungselement
angeordnet. So könnte
beispielsweise die Sensoreinrichtung am Gehäuse des Mikrotoms angeordnet
sein. Mit der Sensoreinrichtung ist eine Berührung durch den Bediener feststellbar.
Die Vorrichtung ist weiterhin gekennzeichnet durch ein Ansteuern
der Bremse in Abhängigkeit
von einer von der mindestens einen Sensoreinrichtung festgestellten
oder nicht festgestellten Berührung
des Bedieners. Das Ansteuern der Bremse erfolgt ganz besonders bevorzugt
automatisch.
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Die
Bremse ist dann nicht aktiviert bzw. die Relativbewegung zwischen
dem Objekt und der Messerklinge nicht festzustellen, wenn der Bediener
des Mikrotoms das Betätigungselement
betätigt.
Dann nämlich
steuert er über
das Betätigungselement
die Bewegungseinrichtung zur Relativbewegung zwischen dem Objekt
und der Messerklinge an. Insoweit ist es äußerst unwahrscheinlich, dass
er hierbei gleichzeitig an dem zu schneidenden Objekt bzw. an dem
Objektkopf manipuliert. Daher besteht in diesem Fall keine akute
Verletzungsgefahr des Bedieners, welche ein Arretieren des Objekts
erforderlich machen würde.
Dementsprechend wird in erfindungsgemäßer Weise die Betätigung bzw.
das Berühren
des Betätigungselements
mittels einer Sensoreinrichtung detektiert bzw. festgestellt und
in Abhängigkeit
davon, ob mit der Sensoreinrichtung eine Berührung des Betätigungselements
festgestellt werden kann oder ob eine Berührung nicht festgestellt werden kann,
wird die Bremse angesteuert. Durch diese Vorgehensweise ist es in
vorteilhafter Weise nicht erforderlich, einen Arretierhebel vorzusehen,
welcher mit einer zusätzlichen
Aktion des Bedieners beim Arretieren und beim Freigeben der Bremse
jeweils auszuführen
ist. Insgesamt wird hierdurch die Bedienung des Mikrotoms erleichtert
und die Ergonomie bei der Bedienung erhöht. Auch kann die Sicherheit
bei der Bedienung des Mikrotoms hierdurch erheblich erhöht werden,
da – eine
entsprechende automatisch ausgeführte
Ansteuerung der Bremse vorausgesetzt – der Bediener keinen zusätzlichen
Handgriff ausführen
muss, um die Bremse zu arretieren bzw. freizugeben und dementsprechend
eine eventuelle Vergesslichkeit des Bedieners kein Sicherheits-
bzw. Verletzungsrisiko mehr darstellt.
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Die
Bremse ist aktivierbar, falls keine der mindestens einen Sensoreinrichtung
eine Berührung durch
den Bediener feststellt. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden,
dass der Bediener des Mikrotoms jedenfalls nicht aktiv das Betätigungselement
betätigt,
um die Relativbewegung zwischen dem Objekt und der Messerklinge
auszuführen.
Es könnte
daher sein, dass der Bediener an dem zu schneidenden Objekt manipuliert
oder dieses justiert oder eine völlig
andere Tätigkeit
ausführt.
Da die Relativbewegung zwischen dem Objekt und der Messerklinge
nur beim Schneiden des Objekts ausgeführt werden muss und daher ansonsten
das Objekt bzw. der Objektkopf arretiert sein kann, spielt es keine
Rolle, welche Tätigkeit
der Bediener tatsächlich ausführt, wenn
er das Betätigungselement
nicht berührt.
Jedenfalls ist in einem solchen Fall das Objekt arretiert und die
Verletzungsgefahr des Bedieners, bei einer unbeabsichtigten Bewegung
des Objekts sich an der Messerklinge zu schneiden, ist erheblich reduziert.
Weiterhin ist die Bremse deaktivierbar, falls mindestens eine Sensoreinrichtung
eine Berührung durch
den Bediener feststellt. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden,
dass der Bediener das Betätigungselement
deshalb berührt,
weil er die Bewegungseinrichtung ansteuern möchte, um die Relativbewegung
zwischen dem Objekt und der Messerklinge ausführen zu lassen und das Objekt
zu schneiden. Hierzu muss die Bremse deaktiviert sein.
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Es
ist eine Steuereinheit vorhanden, welche mit der mindestens einen
Sensoreinrichtung und der Bremse – vorzugsweise elektronisch – verbunden
ist. Die Steuereinheit könnte
eine Platine mit elektronischen Bauteilen und einen elektrischen
Schaltkreis aufweisen. Die Steuereinheit könnte innerhalb des Mikrotomgehäuses und/oder
unweit von der mindestens einen Sensoreinrichtung angeordnet sein.
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Im
Konkreten könnte
mit einer Sensoreinrichtung ein erstes Signal erzeugt werden, falls
ein Bediener die Sensoreinrichtung berührt. Die Sensoreinrichtung
könnte
daraufhin und nahezu ohne Zeitverzögerung der Steuereinheit das
erste Signal zuleiten. Die Steuereinheit könnte zum Deaktivieren der Bremse
mindestens ein Signal generieren und der Bremse zuleiten. Mit Hilfe
dieses Signals könnte
die Bremse letztendlich deaktiviert werden, wobei durch dieses Signal
ein entsprechender Aktuator der Bremse angesteuert werden könnte.
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Mit
einer Sensoreinrichtung könnte
ein zweites Signal erzeugt werden, falls ein Bediener die Sensoreinrichtung
nicht berührt.
Die Sensoreinrichtung könnte
daraufhin und ebenfalls nahezu ohne Zeitverzögerung der Steuereinheit das
zweite Signal zuleiten. Zum Aktivieren der Bremse könnte die
Steuereinheit mindestens ein Signal generieren und der Bremse zuleiten.
Das erste oder das zweite Signal könnte jeweils den Wert Null
aufweisen, so dass mit anderen Worten kein Signal erzeugt wird.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass das zweite Signal den Wert Null hat
bzw. nicht erzeugt werden muss. In diesem Fall stellt die Sensoreinrichtung
keine Berührung
durch den Bediener fest und die Bremse ist zu aktivieren. Dies ist
gemäß dieser
bevorzugten Ausführungsform der
Grundzustand der arretierten Bewegungseinrichtung. Der Grundzustand
soll nur dann geändert
werden, falls ein Bediener die Sensoreinrichtung berührt und
somit mit Hilfe des Betätigungselements
die Bewegungseinrichtung zur Relativbewegung zwischen Objekt und
Messerklinge ansteuern möchte.
Hierfür ist
letztendlich vorgesehen, dass aktiv das erste Signal erzeugt wird.
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Die
Sensoreinrichtung könnte
einen elektrisch leitbaren Bereich aufweisen. Der elektrisch leitbare
Bereich ist gegenüber
weiteren Komponenten des Mikrotoms elektronisch isoliert angeordnet.
Der elektrisch leitbare Bereich ist mit einem elektrischen Schaltkreis
verbunden. Mit dem elektrischen Schaltkreis ist eine Berührung des
elektrisch leitbaren Bereichs feststellbar. Der elektrisch leitbare
Bereich könnte
eine Edelstahlheißprägefolie
aufweisen, welche an die äußere Oberfläche des
Mikrotomgehäuses
an einem Bereich angeordnet sein könnte, welcher benachbart zu
dem Betätigungselement
ist. Hierbei kann in vorteilhafter Weise die Edelstahlheißprägefolie
unmittelbar an die Gehäuseform
angepasst werden, da diese sich flexibel formen lässt.
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Grundsätzlich kann
die Sensoreinrichtung einen Annäherungssensor
oder einen Kontaktsensor bzw. einen Berührungssensor aufweisen. So
könnte in
einer Ausführungsform
vorgesehen sein, dass mit Hilfe eines Annäherungssensors detektierbar
ist, dass eine Berührung
durch den Bediener zu erwarten ist, falls die Annäherung der
Hand des Bedieners unterhalb eines vorgebbaren Abstandswertes festgestellt
wird. Zusätzlich
oder alternativ könnte
vorgesehen sein, dass ein Bediener das Betätigungselement auch tatsächliche
berühren
muss, damit die Bremse gemäß der Ansteuerungslogik
angesteuert wird. Als Berührungssensor könnte insbesondere
ein Folienkontaktsensor vorgesehen sein. Ein Annäherungssensor wird in der Regel
einen kapazitiven Sensor aufweisen.
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Im
Konkreten könnte
das Betätigungselement
ein Handrad aufweisen. Das Betätigungselement
ist drehfest mit einer die Bewegungseinrichtung mittelbar oder unmittelbar
antreibenden Welle bzw. Achse verbunden. Die Welle ist mit mindestens
einem Lager relativ zum Mikrotomgehäuse drehbar gelagert. Eine
solche Ausgestaltung ist insbesondere bei einem Rotationsmikrotom
zweckmäßig. Nun könnte eine
Sensoreinrichtung an der Oberfläche des
Betätigungselements
bzw. des Handrads angeordnet sein. Somit bewegt sich die Sensoreinrichtung bzw.
der Teil der Sensoreinrichtung, mit welchem eine Annäherung oder
eine Berührung
durch den Bediener detektierbar ist, mit dem Betätigungselement mit. Mit anderen
Worten könnte
das Betätigungselement
eine Edelstahlheißprägefolie
aufweisen. Ein entsprechender elektronischer Schaltkreis könnte entweder
im Inneren des Betätigungselements – sich ebenfalls
mit dem Betätigungselement
mitbewegend – angeordnet
sein. Alternativ könnte
ein solcher Schaltkreis ortsfest im Inneren des Mikrotoms angeordnet
sein. Damit die Sensoreinrichtung sowie das Betätigungselement auf dem gleichen
elektrischen Potential liegen, könnte
die Welle elektrisch leitend ausgebildet sein und einen elektrisch
nicht leitenden Bereich aufweisen. Der elektrisch nicht leitende
Bereich könnte
nun derart angeordnet sein, dass eine elektrische Leitfähigkeit
zwischen der Sensoreinrichtung, dem leitenden Bereich der Welle
und dem Lager gegeben ist. Weiterhin wäre es erforderlich, dass eine
elektrische Isolation zwischen weiteren Komponenten des Mikrotoms
und der Sensoreinrichtung, dem leitenden Bereich der Welle und dem
Lager gegeben ist. Der elektrisch nicht leitende Bereich könnte in
Längsrichtung
der Welle, also in axialer Richtung, einen nicht leitenden Kunststoffbereich
aufweisen. Alternativ hierzu könnte
auch vorgesehen sein, dass die Welle in radialer Richtung beispielsweise
einen hohlzylinderförmigen
Kunststoffbereich aufweist, über
welchen sich ein leitend ausgebildeter Hohlwellenbereich bereichsweise
erstreckt.
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Grundsätzlich könnte das
Mikrotom in Form eines Rotationsmikrotoms, eines Schlittenmikrotoms oder
eines Scheibenmikrotoms ausgebildet sein. Insbesondere könnte vorgesehen
sein, dass das Mikrotom in Form eines Kryostatmikrotoms ausgebildet sein,
wo das Objekt, die Messerklinge und die Bewegungseinrichtung in
einer gekühlten
Kryokammer angeordnet ist und das Betätigungselement von außen per
Hand betätigbar
ist. Eine Sensoreinrichtung wäre an
dem von außen
zugänglichen
Betätigungselement
vorzusehen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Betätigungselement
mit der Hand eines Bedieners betätigbar
ist und hierdurch eine Welle in Drehung versetzbar ist. Über die
Welle ist der Bewegungsmechanismus zum Ausführen der Relativbewegung zwischen
dem Objekt und der Messerklinge antreibbar. Dies kann unmittelbar
oder mittelbar über
einen Zahnriemen oder eine Getriebestufe erfolgen. Ein Aktuator
und eine Bremseinrichtung sind vorgesehen. Die Bremseinrichtung
ist drehfest mit der Welle verbunden. Mit dem Aktuator ist die Bremseinrichtung
automatisch in eine Bremsposition verbringbar, in welcher die Welle
drehfest mit dem Gehäuse
oder mit einem gehäusefesten
Bauteil verbindbar ist. Mit anderen Worten ist die Bremseinrichtung
an der Welle vorgesehen und nicht beispielsweise an der Schlittenführung des
Objektkopfes. Hierdurch ist eine kompakte Bauweise der Vorrichtung zum
Ansteuern einer Bremse und der Bremse selbst möglich, da einerseits die Sensoreinrichtung
an dem Betätigungselement
oder benachbart dazu angeordnet ist und andererseits der Aktuator
der Bremseinrichtung ebenfalls an der Welle in der näheren Umgebung
des Betätigungselements
angeordnet ist.
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In
Verbindung mit der Erläuterung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
der Vorrichtung anhand der Zeichnung werden auch im All gemeinen
bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In
der Zeichnung zeigen
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1 eine
schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Mikrotoms
mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Ansteuern einer Bremse und
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2 in
einer Schnittansicht eine schematische Darstellung eines Teils eines
Mikrotoms mit einem zweiten Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Ansteuern einer Bremse.
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Gleiche
oder ähnliche
Bauteile sind in den Figuren mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1 zeigt
ein Mikrotom 1, welches in Form eines Rotationsmikrotoms
ausgebildet ist. Das Mikrotom 1 weist ein Betätigungselement 2,
eine in 1 nicht gezeigte Bewegungseinrichtung
und eine nicht gezeigte Bremse auf. Das Betätigungselement 2 ist in
Form eines Handrads ausgebildet und kann mit der Hand von einem
Bediener gedreht werden. Hierdurch wird mit der im Inneren des Mikrotoms
angeordneten Bewegungseinrichtung die Halterung 3 für den Objektkopf
(nicht gezeigt) in vertikaler Richtung nach oben bzw. nach unten
bewegt. Auf Grund dieser vertikalen Bewegung der Halterung 3 führt der
an der Halterung 3 angebrachte und nicht gezeigte Objektkopf
mit einem zu schneidenden Objekt eine Relativbewegung zu einer Messerklinge
aus. Weder die Messerklinge noch der Messerhalter sind in 1 gezeigt.
Der Messerhalter ist an dem hierfür vorgesehenen Anbauort 4 an
dem Mikrotom 1 adaptierbar.
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Mit
einer in 1 nicht gezeigten automatisch
betätigbaren
Bremse ist die Relativbewegung zwischen dem Objekt und der Messerklinge
feststellbar. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Ansteuern der Bremse des Mikrotoms 1 umfasst die Sensoreinrichtung 5,
welche benachbart zu dem Betätigungselement 2 angeordnet
ist. Mit der Sensoreinrichtung 5 kann eine Berührung des
Betätigungselements 2 durch
den Bediener festgestellt werden, wenn der Bediener beim Ergreifen
des Handgriffs 6 auch die Sensoreinrichtung 5 berührt. Wenn
die Sensoreinrichtung 5 detektiert bzw. feststellt, dass
sie von dem Bediener berührt wird,
wird die Bremse entsprechend angesteuert. Falls nämlich die
Bremse aktiviert war wird die Bremse freigegeben.
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Falls
die Sensoreinrichtung 5 keine Berührung durch den Bediener feststellt,
wird die Bremse aktiviert, so dass eine Relativbewegung zwischen Objekt
und Messerklinge nicht möglich
ist.
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Lediglich
gestrichelt ist angedeutet, dass eine Steuereinheit 7 vorhanden
ist, welche mit der Sensoreinrichtung 5 und der Bremse
elektronisch verbunden ist. Mit einer Sensoreinrichtung 5 wird
ein erstes Signal erzeugt, falls ein Bediener die Sensoreinrichtung 5 berührt. Die
Sensoreinrichtung 5 leitet der Steuereinheit 7 das
erste Signal zu. Die Steuereinheit 7 generiert hierauf
zum Deaktivieren der Bremse mindestens ein Signal und leitet dies
der Bremse zu.
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Falls
ein Bediener die Sensoreinrichtung 5 nicht berührt, erzeugt
die Sensoreinrichtung 5 kein Signal. Die Steuereinheit 7 ist
derart programmiert, dass in einem solchen Fall zum Aktivieren der
Bremse automatisch ein entsprechendes Signal generiert und der Bremse
zugeleitet wird.
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Die
Sensoreinrichtung 5 weist einen elektrisch leitbaren Bereich
auf, welcher in Form einer Edelstahlheißprägefolie ausgebildet ist. Die
Edelstahlheißprägefolie
ist gegenüber
weiteren Komponenten des Mikrotoms 1 elektronisch isoliert
angeordnet. Die Edelstahlheißprägefolie
ist mit einem elektrischen Schaltkreis der Steuereinheit 7 verbunden.
Mit dem elektrischen Schaltkreis der Steuereinheit 7 ist
eine Berührung
des elektrisch leitbaren Bereichs feststellbar und die automatische
Bremse entsprechend ansteuerbar. Die Sensoreinrichtung 5 ist in
Form eines Kontaktsensors ausgebildet.
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2 zeigt
in einer Schnittdarstellung einen Teil eines Mikrotoms 1 gemäß eines
zweiten Ausführungsbeispiels.
Das Mikrotom 1 gemäß 2 ist ebenfalls
ein Rotationsmikrotom, welches ein in Form eines Handrads ausgebildetes
Betätigungselement 2 aufweist.
Das Betätigungselement 2 ist
drehfest mit einer die Bewegungseinrichtung 8 antreibenden
Welle 9 verbunden. Die Welle ist mit zwei Lagern 10, 11 relativ
zum Mikrotomgehäuse 12 drehbar
gelagert.
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Sowohl
die Oberfläche
des Betätigungselements 2 als
auch die Oberfläche
des Handgriffs 6 weist eine Sensoreinrichtung 13 auf.
Die Sensoreinrichtung 13 weist einen Folienkontaktsensor
auf. Die Welle 9 ist mehrteiligt ausgebildet und weist
einen ersten Bereich 19, einen zweiten Bereich 14 und
einen dritten Bereich 15 auf. Der erste Bereich 19 und der
dritte Bereich 15 sind elektrisch leitend ausgebildet.
Der zweite Bereich 14 ist elektrisch nicht leitend ausgebildet.
Der erste Bereich 19 der Welle 9 steht elektrisch
mit der Sensoreinrichtung 13 und dem Lager 10 in
Kontakt. Das Lager 10 ist gegenüber dem Mikrotomgehäuse 12 durch
die Isolationsschicht 16 elektrisch von den restlichen
Komponenten des Mikrotoms 1 isoliert. Allerdings steht
das Lager 10 über die
Verbindungsleitung 17 mit der Steuereinheit 7 in elektrischer
Verbindung. Somit steht die Sensoreinrichtung 13, der erste
Bereich 19 der Welle 9 und das Lager 10 auf
gleichem elektrischem Potenzial, welches mit der Steuereinheit 7 detektiert
werden kann. Wenn ein Bediener das Betätigungselement 2 bzw. den
Handgriff 6 berührt,
ist dies somit von der Steuereinheit 7 nachweisbar und
die Bremse kann in Abhängigkeit
hiervon entsprechend angesteuert werden. Zwischen dem ersten Bereich 19 und
dem dritten Bereich 15 der Welle 9 ist der zweite,
elektrisch nicht leitende Bereich 14 angeordnet. Mit dem
zweiten Bereich 14 der Welle 9 können somit
auch die Sensoreinrichtung 13, das Betätigungselement 2,
der Handgriff 6, der erste Bereich 19 der Welle 9 und
das Lager 10 elektrisch von den restlichen Komponenten des
Mikrotoms 1 isoliert werden.
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An
dem Mikrotomgehäuse 12 ist
eine in Form einer Edelstahlheißprägefolie
ausgebildete Sensoreinrichtung 5 angeordnet, welches mit
der Verbindungsleitung 18 mit der Steuereinheit 7 elektrisch
verbunden ist. Somit weist das Mikrotom 1 aus 2 zwei
Sensoreinrichtungen 5 und 13 auf. Wenn ein Bediener
eine der Sensoreinrichtungen 5, 13 oder beide
Sensoreinrichtungen 5, 13 berührt, wird die den Objektkopf
bremsende Bremse automatisch freigegeben.
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In 1 ist
ein von einem Bediener mechanisch betätigbarer Arretierhebel 20 gezeigt,
welcher an dem Betätigungselement 2 bzw.
dem Handrad angeordnet ist. Mit dem Arretierhebel 20 kann
das Handrad und somit die Bewegungseinrichtung und letztendlich
auch der Objektkopf mechanisch arretiert werden, indem ein Teil
des Arretierhebels 20 (nicht gezeigt) in eine Aussparung
(nicht gezeigt) am Mikrotom 1 formschlüssig eingreift und somit das
Handrad gegenüber
dem Mikrotomgehäuse feststellt.
Da dies einen zusätzlichen
Handgriff bzw. Arbeitsschritt erfordert, kann der Arretierhebel 20 entfallen,
da das Mikrotom 1 gemäß 1 eine
Vorrichtung zum Ansteuern einer Bremse aufweist.