DE102007026731B4 - Universell verwendbares Befestigungssystem - Google Patents
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Abstract
Befestigungssystem für die mechanische Befestigung von Dämmstoffen und Abdichtbahnen auf Flachdächern, mit einem Befestigungselement (1), bestehend aus mindestens einer Kunststoffhülse (2) mit einem einen Hohlschaft (3) bildenden koaxialen Innenkanal (4), in den eine versenkt aufgenommene Schraube (5) eingesetzt ist, die mit ihrem Schraubenkopf innerhalb des Hohlschaftes (3) nahe einer Schaftspitze (6) auf einer dort ausgebildeten Auflageschulter aufsitzt und die mit ihrem Schraubenschaft aus der Schaftspitze (6) der Kunststoffhülse (2) herausragt und mit mindestens einer mit der Kunststoffhülse (2) adaptierbaren Kopfplatte (7, 7a, 7b), wobei die Kopfplatte (7, 7a, 7b) aus Kunststoff besteht und wobei das Befestigungssystem variierende verschiedene Kunststoffhülsen (2) und unterschiedliche verschieden Kopfplatten (7, 7a, 7b) für verschiedene Anwendungen zur Bildung individueller Befestigungselemente (1) umfasst, die miteinander kombinierbar sind, und jede der verschiedenen Kunststoffhülsen (2) einen gleichen Kragen (8) besitzt, der nach dem Aufschieben der Kopfplatte (7, 7a, 7b) über den Hohlschaft (3) von der Schaftspitze (6) aus in einer in jeder der verschiedenen Kopfplatten (7, 7a, 7b) gleich ausgebildeten Mulde (9) zu liegen kommt und bündig mit einer Kopfplattenoberkante (10) abschließt, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (8) einer jeden Kunststoffhülse (2) als kreiszylindrischer Ring und die Mulde (9) einer jeden Kopfplatte (7, 7a, 7b) als kreiszylindrische Kammer ausgebildet sind, wobei durch deren Ausgestaltung als Positiv/Negativ-Teil das fertig montierte Befestigungselement in Aussehen und baulichen Maßen einem einteiligen Befestigungselement entspricht, wobei unterhalb des Kragens (8) einer jeden Kunststoffhülse (2) eine den Hohlschaft (3) einschneidende umlaufende Rille (11) angeordnet ist, die mit einem in der Mulde (9) angeordneten kreiszylindrischen Ring (12) korrespondiert, und wobei die Kopfplatte (7, 7a, 7b) und die Kunststoffhülse (2) beim Zusammenfügen beider Teile ineinander verclipsen, indem der Ring (12) in die umlaufende Rille (11) einschnappt.
Description
- Die Erfindung betrifft ein universell verwendbares Befestigungssystem für die mechanische Befestigung von Dämmstoffen und Abdichtbahnen auf Flachdächern.
- Zur mechanischen Befestigung von Dämmmaterial und Abdichtungsbahnen auf Flachdächern kommen die verschiedensten Befestigungssysteme zum Einsatz. Man unterscheidet dabei im Wesentlichen zwischen der Saum-, der Linear- und der Feldbefestigung. Bei der Saumbefestigung werden die Dachbahnen im Saumbereich von Befestigungselementen durchstochen, wonach die Schraube in den Dachuntergrund, z.B. in ein Stahltrapezblech einschneidet. Dabei wird der Dämmstoff und die Abdichtbahn zwischen Stahltrapezblech und der Kopfplatte oder Unterlegscheibe eingeklemmt und somit mechanisch befestigt. Die Befestigerreihe entlang des Saumes wird von der nächsten sich parallel anschließenden Dachbahn überdeckt und der Überlappungsbereich verschweißt. Verwendet werden hierfür in der Regel s.g. Kunststoffschraubkombinationen, wie sie aus der
DE 43 19 054 C2 bekannt sind. Dies sind Befestigungselemente, die aus jeweils einem Kunststoffhalter und einer Schraube bestehen. Der Kunststoffhalter besitzt eine runde oder ovale lastverteilende Kopfplatte, unterhalb der sich ein Hohlschaft mit einem koaxialen Innenkanal zur Aufnahme der Schraube erstreckt, die mit ihrem Schraubenkopf innerhalb des Hohlschaftes nahe der Schaftspitze auf einer dort ausgebildeten Auflageschulter aufsitzt und die mit ihrem Schraubenschaft aus der Schaftspitze des Kunststoffhalters ausragt. - Bei der Linearbefestigung wird eine Lochschiene verwendet, welche die Aufgabe der Kopfplatte übernimmt. Nach der
DE 10 2005 017 921 A1 wird eine Kunststoffhülse mit einem Kragen verwendet, die im Wesentlichen dem Kunststoffhalter einer Kunststoffschraubkombination entspricht und die ebenfalls eine Schraube eingesetzt wird. Der Kragen stützt sich auf der Schienenoberkante ab, während die Schraube innerhalb der Hülse versenkt aufgenommen ist und sich in den Dachuntergrund einschneidet. Die Befestigungsschiene wird mit einem Folienstreifen überdeckt und abgedichtet. Die Schienen haben relativ große Parallelabstände zueinander, so dass der Dämmstoff zusätzlich befestigt werden muss. Hierfür wird wiederum eine wie bei der Saumbefestigung beschriebene Kunststoffschraubkombination, bestehend aus Kunststoffhalter mit Kopfplatte und Schraube eingesetzt. - Bei der Feldbefestigung wird die Dachbahn nicht im Saumbereich fixiert, sondern vom jeweils verwendeten Befestiger in der Fläche durchstochen und anschließend die Befestigungsstelle abgedichtet. Verschiedene Systeme der Feldbefestigung sind bekannt.
- Beispielsweise solche, bei denen die Kopfplatte zugleich der Abdichtteller ist. Die
DE 10 2005 011 188 A1 beschreibt ein verbessertes Feldbefestigungssystem. Verwendet wird hierzu eine Kunststoffschraubkombination, wie diese aus derDE 43 19 054 C2 bekannt ist. Nach dem Setzen des Befestigers wird auf die Kopfplatte ein Abdichtteller aufgesetzt und diese um die Kopfplatte herum mit der Abdichtbahn verschweißt. - Wenn für die mechanische Dachfixierung die Linearbefestigung gewählt wird, so benötigt der Ausführende im ungünstigen Fall drei verschiedene Befestigungselemente von drei verschiedenen Herstellern. Dies führt wiederum zu einer Vielzahl von verschiedenen nicht einheitlich verwendbaren Verarbeitungsgeräten, s.g. Setzautomaten, da unterschiedliche Kopfplattenformen in ein und dem selben Gerät nicht verarbeitbar sind.
- In der
DE 199 59 270 A1 ist ein trittsicheres Befestigungselement beschrieben, das aus einem hülsenförmigen Kunststoffschaft und einer darin versenkt aufgenommenen Schraube sowie einer separaten metallischen Kopfplatte besteht, die von der Schaftspitze aus auf die Hülse aufgeschoben wird und die unterhalb des Hülsenkopfes auf einem teils geöffneten Ring aufliegt, über den die Kopfplatte zuvor darüber geschoben und durch Drehen verriegelt wurde. Ein solches Befestigungselement eignet sich bestens dort zum Einsatz, wo zum Zwecke der Bahnenverschweißung mit offener Flamme gearbeitet wird, da sich die metallische Kopfplatte unempfindlich gegen versehentlich zu langer Einwirkung der Flamme erweist. Der Einsatz der kombinierten Kunststoffhülse mit metallischer Kopfplatte ist allerdings auf diese Anwendung begrenzt, da die Hülse und die Kopfplatte exakt aufeinander abgestimmt und mit anderen Bauteilen oder für andere Einsatzgebiete nicht verwendbar sind. - Ein mit separater Kopfplatte ausgebildetes Befestigungselement ist auch in der
DE 10 2005 018 178 A1 beschrieben. Hier wird eine Hülse mit einem Innengewinde- oder Raster ausgebildet, auf das eine Kopfplatte mit einem zentrischen Zapfen, der ein Außengewinde- oder Raster besitzt, aufgesetzt wird. Mit diesem längenvariablen Befestigungselement sollen verschiedene Dämmstoffdicken mit einem und dem selben Befestigungselement fixiert werden. - In der
DE 37 17 429 A1 ist ein Spreizdübel beschrieben, mit dem Isolationsplatten an Fassaden befestigt werden. Der Spreizdübel ist zweiteilig und besitzt eine adaptierbare Kopfplatte, mit einer Verbindung zur Hülse, auf welche die Kopfplatte aufgesetzt wird. - Die
US 4 787 188 A beschreibt einen Teller und eine Schraube, die das technische Problem einer Verbindung zwischen einer aus Kunststoff geschaffenen Kopfplatte und Hülse nicht aufgreift, sondern sich mit der Anordnung von Krallen auf der Tellerunterseite befasst. - In der
DE 20 2006 019 303 U1 ist ein Befestigungselement beschrieben, bei dem die Kopfplatte bereits am Schaft angeformt ist. Es beschreibt damit ein einstückiges Element, das mit einer krallenförmigen Manschette unterhalb der Kopfplatte ergänzt wird. - Es bleibt bei der Zusammenschau des Standes der Technik das Problem bestehen, dass der Anwender auf dem Flachdach verschiedene Systeme zur mechanischen Befestigung des Dachaufbaus einsetzen muss. Hinzu kommt, dass die Geräte eines Herstellers häufig nicht zur Verarbeitung von Befestigungselementen des anderen Herstellers einsetzbar sind, was den Verleger in seiner Materialbeschaffung sehr einschränkt.
- Mit der vorliegenden Erfindung soll ein universell verwendbares Befestigungssystem geschaffen werden, das auf dem Prinzip des Baukastensystems beruht und die sowohl die Vielzahl der unterschiedlichen Befestigungselemente und somit auch die Lagerhaltung als auch die breite Palette von Verarbeitungsgeräten auf ein Minimum reduziert.
- Diese Aufgabe wird erfindurgsgemäß durch ein Befestigungssystem nach dem vorgeschlagenen Hauptanspruch gelöst.
- Gemäß der Erfindung wird ein Befestigungssystem für die mechanische Befestigung von Dämmstoffen und Abdichtbahnen auf Flachdächern vorgeschlagen, mit einem Befestigungselement, bestehend aus mindestens einer Kunststoffhülse mit einem einen Hohlschaft bildenden koaxialen Innenkanal, in dem eine versenkt aufgenommene Schraube eingesetzt ist, die mit ihrem Schraubenkopf innerhalb des Hohlschaftes nahe der Schaftspitze auf einer dort ausgebildeten Auflageschulter aufsitzt und die mit ihrem Schraubenschaft aus der Schaftspitze der Kunststoffhülse ausragt und mit mindestens einer mit der Kunststoffhülse adaptierbaren Kopfplatte aus Kunststoff, wobei jede verschiedene Kunststoffhülse einen gleichen Kragen besitzt, der nach dem Aufschieben der Kopfplatte über den Hohlschaft von der Schaftspitze aus in einer in jeder verschiedenen Kopfplatte gleich ausgebildeten Mulde zu liegen kommt und bündig mit der Kopfplattenoberkante abschließt.
- Erfindungsgemäß können gegebenenfalls auch variierende Kunststoffhülsen und unterschiedliche Kopfplatten für die verschiedensten Anwendungen miteinander kombiniert und somit individuelle Befestigungselemente gebildet werden. Auf einem Flachdach, bei dem eine Linearbefestigung gewählt wird, wird die Kunststoffhülse mit Schraube alleine eingesetzt und zur Schienenbefestigung verwendet. Die gleiche Kunststoffhülsensorte wird mit einer geeigneten Kopfplatte adaptiert und für die Dämmstoffbefestigung zwischen den Schienen eingesetzt. Kommt eine Rand- und Eckenbefestigung durch Flächenbefestiger zum Einsatz, so kann das mit der Kopfplatte bestückte Befestigungselement verwendet und mit der kompatiblen Abdichtplatte verschlossen werden. Besitzt der Verleger darüber hinaus nur ein Setzgerät, das nur Befestiger mit z.B. ovaler Kopfplatte verarbeiten kann, so kann die Hülse mit einer solchen Kopfplatte adaptiert werden.
Auch ist es möglich, z.B. Kopfplatten mit unterschiedlichen Farbgebungen zu verwenden, was aus den verschiedensten Gründen gefordert werden kann. Auch die Kombination mit Kopfplatten von technisch anspruchsvollem Aufbau, ermöglicht die Erfindung. Der Spritzvorgang nur eines Tellers erweist sich werkzeugtechnisch einfacher wie die Herstellung eines kompletten Befestigers mit Schaft und Kopfplatte. Daher kann eine Kopfplatte mit schwieriger Gestaltung, z.B. mit einem Inlay, einfacher und damit kostengünstiger hergestellt werden, als ein einstückiges Element mit dieser Eigenschaft. - Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass der Kragen der Kunststoffhülse als kreiszylindrischer Ring ausgebildet ist. Als Gegenstück ist vorgesehen, dass die Mulde der Kopfplatte als kreiszylindrische Kammer ausgebildet ist. Bei einer entsprechenden Ausgestaltung als Positiv/Negativ-Teil. Das fertig montierte Befestigungselement entspricht sodann in Aussehen und baulichen Maßen einem einteiligen Befestigungselement. - Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass zwischen Kopfplatte und Kunststoffhülse eine Clipsverbindung ausgebildet ist. Dadurch gestaltet sich die Adaption der Teile miteinander als höchst einfach und rationell durchführbar.
Hierzu ist es vorgesehen,
dass unterhalb des Kragens der Kunststoffhülse eine den Schaft einschneidende umlaufende Rille angeordnet ist, die mit einem in der Mulde angeordneten kreiszylindrischem Ring korrespondiert. Beim Aufschieben der Kopfplatte auf die Kunststoffhülse von deren Schaftspitze aus, kommt der Ring in der Rille zu liegen, wobei ein deutliches Schnappgeräusch zu vernehmen ist. Dies gibt dem Anwender die Sicherheit, dass die Verbindung beider Teile korrekt durchgeführt wurde. - Bei einer Weitergestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Kopfplatte auf ihrer Unterseite Stifte, Zähne oder Haken trägt. Damit kann eine erhöhte Widerstandskraft im Zusammenspiel mit der darunter liegenden Dachbahn erzielt werden. Wenn die Materialeigenschaft des Kunststoffes als nicht ausreichend betrachtet wird, so kann eine Kopfplatte mit einer Einlage versehen werden, die beispielsweise aus Metall besteht. Auf dieser Metalleinlage können Zähne oder Stifte angeordnet sein, die in ausreichendem Maße unter der Unterseite der Kopfplatte ausragen und sich mit der Dachbahn verkrallen.
- Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispieles der Erfindung an Hand der Zeichnung, werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
- Anhand der Zeichnung wird die Erfindung im folgenden näher beschrieben.
- Dabei zeigen:
-
1 eine Schraube -
2 eine Kunststoffhülse -
3 eine Kopfplatte -
4 eine Vergrößerung der Kunststoffhülse im Bereich des Kragens -
5 eine Vergrößerung der Kopfplatte im Schnitt -
6 eine Kopfplatte mit an der Unterseite angeordneten Stiften -
7 eine Kopfplatte mit Einlage - Die
1 bis 5 zeigen einzelne Elemente, die das erfindungsgemäße System bilden.
Das in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnete Befestigungselement besteht aus einer Kunststoffhülse 2, einer Schraube 5 und einer Kopfplatte 7 aus Kunststoff. Die Kunststoffhülse 2 besitzt einen Hohlschaft 3 mit einem Innenkanal 4, in den die Schraube 5 eingeführt wird, so dass der Schraubenkopf innerhalb der Hülse versenkt aufgenommen ist, während die Schraube 5 mit ihrem anderen Ende aus der Schaftspitze 6 austritt. Am der Schaftspitze 6 gegenüberliegenden Ende der Kunststoffhülse 2 besitzt diese einen Kragen 8. Der Kragen 8 ist als Kreiszylindrischer Ring ausgebildet und besitzt einen größeren Durchmesser als der Hohlschaft 3. Mit diesem Kragen 8 kommt die Kunststoffhülse 2 in der Mulde 9 der Kopfplatte 7 zu liegen, nach dem diese von der Schaftspitze 6 aus auf den Hohlschaft 3 aufgeschoben wurde. Hierzu ist in der Mulde 9 ein Absatz 16 ausgebildet, auf dem der Kragen 8 aufliegt. An der Kunststoffhülse 2 ist direkt unterhalb des Kragens 8 eine umlaufende Rille 11 vorgesehen. Mit dieser Rille 11 korrespondiert ein kreiszylindrischer Ring 12 innerhalb der Mulde 9 der Kopfplatte 7. Beim Zusammenführen von Kopfplatte 7 und Kunststoffhülse 2 verclipsen beide Teile ineinander, indem der Ring 12 in die Rille 11 einschnappt, was durch ein leichtes Knacken vernehmbar ist. - Die
6 zeigt eine Kopfplatte 7a, die auf ihrer Unterseite 13 erhabene Stifte 14 besitzt, die sich in die darunter liegende Dachbahn verkrallen. -
7 zeigt eine Ausführungsform einer Kopfplatte 7b, die eine Einlage 15 besitzt. Die Einlage 15 ist nahe der Unterseite 13 in der Kopfplatte 7b eingebettet, wobei die Einlage 15 Erhebungen 17 besitzt, die über die Unterseite 13 nach unten überstehen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Befestigungselement
- 2
- Kunststoffhülse
- 3
- Hohlschaft
- 4
- Innenkanal
- 5
- Schraube
- 6
- Schaftspitze
- 7
- Kopfplatte
- 8
- Kragen
- 9
- Mulde
- 10
- Kopfplattenoberkante
- 11
- Rille
- 12
- Ring
- 13
- Unterseite von 7
- 14
- Stifte
- 15
- Einlage
- 16
- Absatz
- 17
- Erhebungen
Claims (6)
- Befestigungssystem für die mechanische Befestigung von Dämmstoffen und Abdichtbahnen auf Flachdächern, mit einem Befestigungselement (1), bestehend aus mindestens einer Kunststoffhülse (2) mit einem einen Hohlschaft (3) bildenden koaxialen Innenkanal (4), in den eine versenkt aufgenommene Schraube (5) eingesetzt ist, die mit ihrem Schraubenkopf innerhalb des Hohlschaftes (3) nahe einer Schaftspitze (6) auf einer dort ausgebildeten Auflageschulter aufsitzt und die mit ihrem Schraubenschaft aus der Schaftspitze (6) der Kunststoffhülse (2) herausragt und mit mindestens einer mit der Kunststoffhülse (2) adaptierbaren Kopfplatte (7, 7a, 7b), wobei die Kopfplatte (7, 7a, 7b) aus Kunststoff besteht und wobei das Befestigungssystem variierende verschiedene Kunststoffhülsen (2) und unterschiedliche verschieden Kopfplatten (7, 7a, 7b) für verschiedene Anwendungen zur Bildung individueller Befestigungselemente (1) umfasst, die miteinander kombinierbar sind, und jede der verschiedenen Kunststoffhülsen (2) einen gleichen Kragen (8) besitzt, der nach dem Aufschieben der Kopfplatte (7, 7a, 7b) über den Hohlschaft (3) von der Schaftspitze (6) aus in einer in jeder der verschiedenen Kopfplatten (7, 7a, 7b) gleich ausgebildeten Mulde (9) zu liegen kommt und bündig mit einer Kopfplattenoberkante (10) abschließt, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (8) einer jeden Kunststoffhülse (2) als kreiszylindrischer Ring und die Mulde (9) einer jeden Kopfplatte (7, 7a, 7b) als kreiszylindrische Kammer ausgebildet sind, wobei durch deren Ausgestaltung als Positiv/Negativ-Teil das fertig montierte Befestigungselement in Aussehen und baulichen Maßen einem einteiligen Befestigungselement entspricht, wobei unterhalb des Kragens (8) einer jeden Kunststoffhülse (2) eine den Hohlschaft (3) einschneidende umlaufende Rille (11) angeordnet ist, die mit einem in der Mulde (9) angeordneten kreiszylindrischen Ring (12) korrespondiert, und wobei die Kopfplatte (7, 7a, 7b) und die Kunststoffhülse (2) beim Zusammenfügen beider Teile ineinander verclipsen, indem der Ring (12) in die umlaufende Rille (11) einschnappt.
- Befestigungssystem nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass in der Mulde (9) ein Absatz (16) ausgebildet ist. - Befestigungssystem nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der verschiedenen Kopfplatten (7a) auf ihrer Unterseite (13) Stifte (14), Zähne oder Haken trägt.
- Befestigungssystem nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der verschiedenen Kopfplatten (7b) eine metallische Einlage (15) besitzt.
- Befestigungssystem nach
Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet, dass die metallische Einlage (15) über die Plattenunterseite der Kopfplatte (7b) hinausragende Erhebungen (17) besitzt. - Verwendung einer Kopfplatte (7, 7a, 7b) aus Kunststoff mit einer darin gebildeten Mulde (9), die als kreiszylindrische Kammer ausgebildet ist, und die einen in der Mulde (9) angeordneten kreiszylindrischen Ring (12) umfasst, der dazu eingerichtet ist, in eine mit diesem korrespondierende umlaufende Rille (11) einzuschnappen, die unterhalb eines Kragens (8) an einem Hohlschaft (3) einer mit der Kopfplatte (7, 7a, 7b) adaptierbaren Kunststoffhülse (2) angeordnet ist und den Hohlschaft (3) einschneidet, in einem Befestigungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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Representative=s name: REBLE & KESSELHUT PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT V, DE |
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| R016 | Response to examination communication | ||
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| R020 | Patent grant now final | ||
| R082 | Change of representative |
Representative=s name: KESSELHUT, WOLF, DIPL.-PHYS., DE |