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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schaltgerät, ein System
mit einem solchen Schaltgerät sowie ein Verfahren zum Betreiben
des Schaltgeräts.
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Die
vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der elektrischen Schalttechnik
und hier insbesondere im Bereich elektrischer oder elektronischer Schaltgeräte.
Solche Schaltgeräte sind in einer Vielzahl verschiedener
Ausgestaltungen und Varianten allgemein bekannt, sodass nachfolgend
auf deren Aufbau und Funktionsweise nicht näher eingegangen wird.
Lediglich zum allgemeinen Hintergrund sei hier auf die
DE 199 06 342 C2 und
DE 37 35 694 A1 verwiesen,
die sowohl hinsichtlich der Funktion und des Aufbaus von so genannten
Zwei- und Dreileiterschaltgeräten, wie sie bei der Anmelderin
der vorliegenden Patentanmeldung verwendet werden, als technischer
Hintergrund anzusehen sind.
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Schaltgeräte
existieren in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausführungsformen
und Varianten. So existieren beispielsweise berührungslos
arbeitende Schaltgeräte, wie zum Beispiel induktive, kapazitive
oder optische Schaltgeräte. Daneben existieren auch drahtgebundene
Schaltgeräte, bei denen die Schaltsignale über
eine Drahtleitung übermittelt werden. Daneben unterscheiden
sich viele Schaltgeräte auch in der Anzahl der Ausgangsanschlüsse
und Versorgungsanschlüsse. Eine Minimalvariante stellen
so genannte Zweileiterschaltgeräte dar. Bei solchen Zweileiterschaltgeräten
wird an einem ersten Schaltgeräteanschluss ein Versorgungspotenzial
angeschlossen, während an dem anderen Schaltgeräteanschluss
eine Last anzuschließen ist, an die dann ein zweites Versorgungspotenzial
anschließbar ist. Daneben existieren auch Dreileiterschaltgeräte,
die zwei Versorgungsanschlüsse für zwei unterschiedliche
Versorgungspotenziale sowie einen Schaltaus gang aufweisen. Über
diesen Schaltausgang können Schaltsignale des Schaltgerätes übertragen
werden. Die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrunde liegende
Problematik wird nachfolgend mit Bezug auf ein als Dreileiterschaltgerät
ausgebildetes Schaltgerät erläutert, jedoch ohne
die Erfindung dahingehend zu beschränken.
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Schaltgeräte
werden für die verschiedensten Anwendungen verwendet. Eine
solche Anwendung bezieht sich auf einen intelligenten Sensor. Ein
solcher Sensor ist dazu ausgelegt, einen physikalischen Wert zu
messen. Mittels einer Auswerteeinrichtung wird der von dem Sensor
aufgenommene Messwert ausgewertet. Überschreitet der Messwert
eine definierte, beispielsweise vorher vorgegebene Schwelle, dann
wird dieses Ereignis herangezogen, um einen Schaltausgang zu schalten.
Dieser Schaltausgang weist typischerweise einen steuerbaren Schalter
auf, der über das Steuersignal ein- und ausgeschaltet wird.
Bei Überschreiten der definierten Schwelle wird ein Steuersignal
erzeugt, welches diesen steuerbaren Schalter schließt und
somit den Ausgangsanschluss des Schaltgerätes mit dem Versorgungspotenzial
beaufschlagt.
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Daneben
kann ein solches elektronisches Schaltgerät auch zusätzliche
Funktionen aufweisen, wie zum Beispiel ein Kommunikationsmodul.
Mittels dieses Kommunikationsmoduls, welches bei herkömmlichen
Schaltgeräten mit zumindest einem eigens dafür
vorgesehenen Ausgangsanschluss innerhalb des Schaltgerätes
verbunden ist, ist das Schaltgerät in der Lage, mit anderen
Kommunikationsteilnehmern, Steuergeräten oder entsprechend
ausgebildeten Schaltgeräten zu kommunizieren.
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Bei
solchen Schaltgeräten mit Kommunikationsfunktionalität
ist bei herkömmlichen Schaltgeräten neben den
zwei Versorgungsanschlüssen und dem Ausgangsanschluss des
Schaltausgangs zumindest ein weiterer Ausgangsanschluss erforderlich, über
den die Datenkommunikation erfolgen kann. Dabei steht das typischerweise
als Slave betriebene Schaltgerät in kommunikativer Kopplung
mit einem als Master betriebenen Steuergerät, welches die
von dem Schaltgerät ermittelten (Mess-)Daten aufnimmt und
weiterverarbeitet und welches gegebenenfalls das mit ihr in kommunikativer
Verbindung stehende Steuergerät steuert. Diese kommunikative Verbindung
enthält eine oder mehrere Datenleitungen und wird nachfolgend
auch als Kommunikationsverbindung bezeichnet. Eine solche Kommunikationsverbindung
kann zum Beispiel auch eine Punkt zu Punkt Verbindung darstellen.
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Darüber
hinaus können auch Parameter und Diagnosedaten über
die Datenleitungen übermittelt werden.
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Der
Anmelderin ist ferner intern bekannt, zur bidirektionalen Kommunikation
zwischen dem als Master betriebenen Steuergerät und dem
Schaltgerät ein serielles Datenübertragungsprotokoll
einzusetzen, wobei für die serielle Datenübertragung
auf den zusätzlichen Ausgangsanschluss des Schaltgerätes
verzichtet werden kann. Zur Kommunikation kann hier der Schaltausgang
des Schaltgerätes verwendet werden. Allerdings ist für
die Implementierung des seriellen Datenübertragungsprotokolls
ein zusätzlicher Steueraufwand auf der Seite des Schaltgerätes
erforderlich.
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Darüber
hinaus ist der Anmelderin intern bekannt, einen so genannten binären
Modus (oder Übertragungsmodus) einzusetzen, mittels welchem Messdaten
sehr schnell ohne den zeitlichen Aufwand der Verarbeitung eines
komplexeren Datenübertragungsprotokolls von dem Schaltgerät
an das als Master betriebene Steuergerät gesendet werden können.
Bei diesem binären Modus wird im Falle der Datenkommunikation
zwischen Steuereinrichtung und Schaltgerät bei der Auswertung
der Steuersignale zwischen einem vorbestimmten, von Null verschiedenen
Signalpegel und einem Null-Signalpegel unterschieden. Beispielsweise
wird ein vorbestimmter Signalpegel empfangsseitig als eine logische
Eins ("1", High) und ein Null-Signalpegel als eine logische Null
("0", Low) interpretiert.
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Problematisch
bei diesem Verfahren ist allerdings, dass beim Einsatz des binären
Modus empfangsseitig das die Daten empfangende Steuergerät nicht
die Fälle unterscheiden kann, ob der Sender – also
das Schaltgerät – über die Kommunikationsverbindung
im binären Modus nun eine logische Null sendet oder überhaupt
nicht mehr an der Kommunikationsverbindung angeschlossen ist. Letzteres
ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Schaltgerät von
der Kommunikationsverbindung abgekoppelt wurde, beispielsweise wenn
dieses durch ein anderes Schaltgerät ersetzt wird, oder
etwa auch, wenn das Schaltgerät fehlerhaft ist und damit
nicht mehr in der Lage ist, Datensignale zu senden.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein Schaltgerät
und ein Verfahren zum Betreiben eines solchen Schaltgerätes
bereitzustellen, die eine sichere, jedoch nichtsdestotrotz einfache
Datenkommunikation zwischen einem Steuergerät zur Steuerung
des Schaltgerätes und dem Schaltgerät gewährleisten.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch ein Schaltgerät mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 und ein System mit den Merkmalen des Patentanspruchs
26 und ein Verfahren zum Betreiben des Schaltgerätes mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 33 gelöst.
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Demgemäß ist
vorgesehen:
- – Ein Schaltgerät
mit einer Sensoreinrichtung, die zumindest einen Sensor zur Aufnahme
eines physikalischen Wertes aufweist, mit einem Schaltausgang, der
einen Ausgangsanschluss zur Ankopplung des Schaltgeräts
an eine Kommunikationsverbindung aufweist, mit einer Steuereinrichtung, die
dazu ausgelegt ist, Steuersignale sowohl zur Abfrage als auch zur
Aktivierung des Schaltausgangs derart bereitzustellen, dass der
Schaltausgang in einem ersten Übertragungsmodus als binärer
Schalter im Gleichstrombetrieb arbeitet und in einem zweiten Übertragungsmodus
mindestens zwei unterschiedliche, jeweils verschiedene Schaltzustände
charakterisierende Signalpegelfolgen ausgibt.
- – Ein System mit zumindest einem Schaltgerät; mit
zumindest einem Steuergerät; und mit einer Kommunikationsverbindung,
welche das Schaltgerät mit dem Steuergerät koppelt.
- – Ein Verfahren zum Betreiben eines Schaltgeräts,
mit den Schritten: Bereitstellen eines sowohl zur Abfrage als auch
zur Aktivierung des Schaltausgangs geeigneten Steuerbefehls, Betreiben des
Schaltausgangs des Schaltgeräts in Abhängigkeit
des bereitgestellten ersten Steuerbefehls derart, dass der Schaltausgang
in einem ersten Übertragungsmodus als binärer
Schalter im Gleichstrombetrieb arbeitet und in einem zweiten Übertragungsmodus
mindestens zwei, jeweils verschiedene Schaltzustände charakterisierende Signalpegelfolgen
ausgibt.
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Der
besondere Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht hier darin,
dass für diese Art der Kommunikation zwischen Schaltgerät
und Steuergerät keinerlei Austausch eines Datenkommunikationsprotokolls
erforderlich ist, wodurch dies sehr einfach und elegant implementierbar
ist.
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Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass durch
das Vorsehen sichergestellt ist, dass empfangsseitig, d. h. auf
der Seite, des mittels eines Busses mit dem Schaltgerät
gekoppelten, eine Unterscheidbarkeit zwischen einem geöffneten
Schaltausgang des Schaltgeräts und einem Nichtvorhandensein
des Schaltgeräts oder eines abgekoppelten Schaltgeräts
sichergestellt ist. Somit ist erfindungsgemäß eine
sichere Information vorhanden, die aussagt, ob das Schaltgerät
physikalisch an der Kommunikationsverbindung angeschlossen ist oder
nicht.
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Des
Weiteren wird ein System bereit gestellt, welches zumindest ein
wie oben beschriebenes Schaltgerät, zumindest eine als
Master betriebene Vorrichtung, und eine Kommunikationsverbindung aufweist,
welcher das jeweilige Steuergerät mit der als Master betriebenen
Vorrichtung koppelt. Die als Master betriebene Vorrichtung ist insbesondere
eine Diagnose- und/oder Steuervorrichtung, welche die Daten oder
Messdaten des in dem Schaltgerät integrierten Sensors oder
Sensoreinrichtung empfängt und weiterverarbeitet.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen sowie der Beschreibung unter Bezugnahme
auf die Zeichnung.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung bezeichnet im zweiten Übertragungsmodus
ein erster Schaltzustand eine logische "1" und ein zweiter Schaltzustand
eine logische "0" bezeichnet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist im zweiten Übertragungsmodus
jede Signalpegelfolge dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schaltzustände
bei konstantem Schaltsignal des Schaltausgangs ändern.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung sind die beiden Spannungspegelfolgen
als sich periodisch wiederholende Signalpegelfolgen ausgebildet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung sendet das Schaltgerät
dauerhaft über den in dem zweiten Datenübertragungsmodus
betriebenen Schaltausgang die Signalpegelfolgen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung sendet das Schaltgerät über
den in dem zweiten Übertragungsmodus betriebenen Schaltausgang
mittels einer Frequenzumtastung eine erste vorbestimmte Signalpegelfolge
als Signale einer ersten vorbestimmten Frequenz und eine zweite
vorbestimmte Signalpegelfolge als Signale einer zweiten vorbestimmten Frequenz
sendet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung steuert die Steuereinrichtung den
Schaltausgang in einem dynamischen Modus derart an, dass die unterschiedlichen
Signalpegelfolgen als unterschiedliche Frequenzen ausgegeben werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine vorbestimmte (maximale) Schaltfrequenz
des Schaltgerätes, die insbesondere kleiner als 1,5 kHz
ist, kleiner als die erste und die zweite vorbestimmte Frequenz.
Allgemein wird diese Frequenz durch die Schaltfrequenz des Schaltausgangs
bestimmt.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung liegen die erste vorbestimmte Frequenz
und die von der ersten vorbestimmten Frequenz unterschiedliche,
zweite vorbestimmte Frequenz jeweils im Kilohertzbereich.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist die zweite vorbestimmte Frequenz
ein geradzahliges Vielfaches der ersten vorbestimmten Frequenz und insbesondere
doppelt so groß ist. In einer bevorzugten Ausgestaltung
beträgt die erste vorbestimmte Frequenz 1,2 kHz oder 2,4
kHz und die zweite vorbestimmte Frequenz beträgt 2,4 kHz
bzw. 4,8 kHz.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung bezeichnet die erste vorbestimmte
Frequenz eine logische "1" und die zweite vorbestimmte Frequenz
eine logische "0". Denkbar wäre natürlich auch
eine umgekehrte Logik.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der zweite Übertragungsmodus
als dynamischer Übertragungsmodus ausgebildet, bei dem
von dem Schaltausgang erzeugte Schaltsignale ihren Signalpegel ändern
und/oder ihre Impuls-Dauer ändern und/oder ihren Abstand
zueinander ändern und/oder ihre Signalform ändern.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der zweite Übertragungsmodus
zur Übertragung von Daten von dem Schaltgerät
zu zumindestens einem an der Kommunikationsverbindung angeschlossenen Steuergerät
vorgesehen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist für den zweiten Übertragungsmodus
kein Datenübertragungsprotokoll vorgesehen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der zweite Übertragungsmodus
als ein Anzeigemodus vorgesehen, welcher einem mit dem Schaltgerät über
die Kommunikationsverbindung gekoppelten Steuergerät anzeigt,
dass das Schaltgerät physikalisch an der Kommunikationsverbindung
angeschlossen ist.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der erste Übertragungsmodus
als statischer Übertragungsmodus ausgebildet, bei dem von
dem Schaltausgang erzeugte Schaltsignale ihren Signalpegel nicht ändern.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Schaltgerät als
Slave ausgebildet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Ausgangsanschluss als Eingangs-/Ausgangsanschluss
zur Ankopplung eines bidirektional betreibbaren Busses an das Schaltgerät
ausgebildet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Schaltgerät als
binäres Schaltgerät ausgebildet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Schaltausgang als „open-collector"-Ausgangsstufe ausgebildet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Schaltausgang als „push-pull"-Ausgangsstufe
ausgebildet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Schaltgerät mindestens
zwei Sensoren zur Aufnahme und zur Erzeugung zumindest zweier Messsignale,
die jeweils eine Information des von dem jeweiligen Messsensor aufgenommenen
Messwertes enthalten, auf.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung weist die Steuereinrichtung eine
Verknüpfungseinrichtung auf, die Messsignale der zumindest
zwei Sensoren zu einem Steuersignal des Schaltausgangs logisch verknüpft.
Diese Funktion kann zusätzlich oder alternativ auch parametrisiert
werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Steuereinrichtung dazu ausgelegt,
während eines Initialisierungsvorgangs zu erkennen, in
welchem Übertragungsmodus das Schaltgerät betrieben
werden soll.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Schaltgerät ein
einziges Gehäuse auf, innerhalb dem die Sensoreinrichtung,
der Schaltausgang und die Steuereinrichtung angeordnet sind.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Schaltgerät ein
erstes Gehäuseteil, in dem die Sensoreinrichtung angeordnet
ist, und ein vom ersten Gehäuseteil getrenntes zweites
Gehäuseteil, innerhalb dem der Schaltausgang und die Steuereinrichtung
angeordnet sind, auf.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Schaltgerät zwei
Versorgungsanschlüsse auf, an welche eine externe Versorgungsspannung
anlegbar ist, welche das Schaltgerät mit Energie versorgt.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine Eingabeeinrichtung vorgesehen,
welche mit der Steuervorrichtung gekoppelt ist und mittels welcher zumindest
ein erster Steuerbefehl eingebbar ist, in dessen Abhängigkeit
die Steuereinrichtung den Schaltausgang in einem vorbestimmten Übertragungsmodus
betreibt.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist im zweiten Übertragungsmodus
eine Pulsweitenmodulation zur Datenübertragung vorgesehen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Systems sendet das Steuergerät einen ersten Steuerbefehl
an das jeweilige gekoppelte Schaltgerät, in dessen Abhängigkeit
die Steuereinrichtung des Schaltgeräts den Schaltausgang
in den ersten oder den zweiten Übertragungsmodus betreibt.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine Energiequelle sowohl zur
Versorgung des Steuergerätes als auch des Schaltgerätes
vorgesehen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung sind das Steuergerät und
das Schaltgerätes dazu ausgelegt, über die Kommunikationsverbindung
im Halbduplexverfahren miteinander zu kommunizieren.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung sind ein einziges Schaftgerät
und ein einziges Steuergerät an der Kommunikationsverbindung
angeschlossen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Kommunikationsverbindung
als einpolige Datenleitung ausgebildet, über die vorzugsweise
eine serielle Datenkommunikation stattfindet.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Steuergerät eine „push-pull"-Ausgangsstufe
auf.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Steuergerät eine
höhere Strombelastbarkeit als das Schaltgerät
auf.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird der erste Steuerbefehl mittels einer in dem Schaltgerät
vorgesehenen Eingabeeinrichtung eingegeben oder von einem mit dem
Schaltgerät gekoppelten Steuergerät an das Schaltgerät übertragen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung erfolgt für eine Kommunikation
zwischen dem Schaltgerät und dem Steuergerät eine
bitserielle bidirektionale Datenkommunikation, insbesondere nach
dem UART-Protokoll.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung liest bei einer Kommunikation zwischen
dem Schaltgerät und dem Steuergerät das Steuergerät
während eines Initialisierungsvorgangs die Betriebsparameter
des Schaltgerätes aus.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung bestimmt bei einer eine Kommunikation
zwischen dem Schaltgerät und dem Steuergerät das
Steuergerät die Signalpegel auf der Übertragungsleitung.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren
der Zeichnung angegebenen Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Es zeigen dabei:
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1 ein
allgemeines Blockschaltbild eines Systems mit einem erfindungsgemäßen
Schaltgerät;
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2 ein
Blockschaltbild für ein erstes detailliertes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Schaltgerätes;
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3 ein
Blockschaltbild für ein zweites detailliertes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Schaltgerätes;
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4 ein
Blockschaltbild für ein drittes detailliertes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Schaltgerätes;
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5 ein
schematisches Signal-Zeit-Diagramm des zweiten Übertragungsmodus
gemäß der vorliegenden Erfindung;
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6 ein
schematisches Signal-Zeit-Diagramm des dritten Übertragungsmodus
gemäß der vorliegenden Erfindung;
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7 ein
schematisches Frequenzdiagramm des dritten Übertragungsmodus
in dem ersten Zustand des Schaltgeräts gemäß der
vorliegenden Erfindung;
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8 ein
schematisches Frequenzdiagramm des dritten Übertragungsmodus
in dem zweiten Zustand des Schaltgeräts gemäß der
vorliegenden Erfindung; und
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9 ein
schematisches Ablaufdiagramm zur Darstellung eines erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Betreiben eines erfindungsgemäßen Schaltgeräts.
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In
allen Figuren sind gleiche und funktionsgleiche Elemente, Merkmale
und Signale – sofern nichts Anderes angegeben ist – mit
denselben Bezugszeichen versehen worden.
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1 zeigt
ein allgemeines Blockschaltbild eines Systems mit einem erfindungsgemäßen Schaltgerät.
Das System ist hier mit Bezugszeichen 20 und das Schaltgerät
ist mit Bezugszeichen 1 bezeichnet.
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Das
System 20 weist zumindest ein Schaltgerät 1,
eine Master-Vorrichtung 8 und einen Kommunikationsverbindung 7 auf,
welche das Schaltgerät 1 mit der Master-Vorrichtung 8 koppelt.
In 1 ist u. a. der besseren Übersichtlichkeit
wegen lediglich ein einziges Schaltgerät 1 dargestellt,
wobei selbstverständlich an eine Master-Vorrichtung 8 vorzugsweise
eine Vielzahl von Schaltgeräten 1 angeschlossen
sein können.
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Das
Schaltgerät 1 sei hier als so genanntes Dreileiterschaltgerät
ausgebildet. Das Schaltgerät 1 weist eine Sensoreinrichtung 2,
einen Schaltausgang 3 und eine die Schaltausgangsschaltung 3 steuernde Steuereinrichtung 4 auf.
Insbesondere kann die Sensoreinrichtung 2 dazu ausgebildet
sein, Daten D, insbesondere Messdaten, von der Sensoreinrichtung 3 aufzunehmen
und bereitzustellen. Die Steuereinrichtung 4 ist dazu ausgelegt,
den Schaltausgang 3 derart zu steuern, dass dieser in einer
ersten Betriebsart und in zumindest einer zweiten Betriebsart betreibbar ist.
Hierauf wird später mit Bezug auf die 5–9 noch
detailliert eingegangen.
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Das
Schaltgerät 1 ist mittels des Schaltausgangs 3 mit
der Master-Vorrichtung 8 gekoppelt, wobei das Schaltgerät 1 und
die mit dem Schaltgerät 1 gekoppelte Master-Vorrichtung 8 über
den Schaltausgang 3 in kommunikativer Verbindung stehen. Die
Master-Vorrichtung 8 wird nachfolgend auch als Steuergerät 8 bezeichnet.
Das Schaltgerät 1 fungiert bei einer Kommunikation
mit diesem Steuergerät 8 als Slave.
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Ferner
kann vorzugsweise eine Eingabevorrichtung 9 in dem Schaltgerät 1 vorgesehen
sein, welche mit der Steuereinrichtung 4 gekoppelt ist
und mittels der ein Steuerbefehl X0 eingegeben werden kann. Ein
solcher Steuerbefehl X0 kann zum Beispiel vorsehen, dass die Steuereinrichtung 4 den
Schaltausgang 3 in abhängig von dem Steuerbefehl
X0 in einem bestimmten Übertragungsmodus betreibt. Alternativ
kann auch der Steuerbefehl X0, welcher zum Steuern des Schaltausgangs 3 geeignet
ist, von dem Steuergerät 8 bereitgestellt werden
und mittels des Kommunikations-Busses 7 an das Schaltgerät 1,
insbesondere deren Steuereinrichtung 4, übertragen werden.
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2 zeigt
ein Blockschaltbild für ein erstes detaillierteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Schaltgerätes.
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Die
Sensoreinrichtung 2 in der 2 weist einen
Sensorsteuerteil 23 und einen Sensorteil 22 auf.
Der Sensorteil 22 weist hier lediglich beispielhaft zwei
einzelne Sensoren 24, 25 auf. Die Sensoren 24, 25 sind
vorzugsweise optische Sensoren, können jedoch zusätzlich
oder alternativ auch als berührungslose induktive oder
kapazitive Sensoren ausgebildet sein. Selbstverständlich
können hier auch alle anderen Messverfahren ebenfalls zur
Anwendung kommen. Die Sensoren 24, 25 sind dazu
ausgelegt, einen physikalischen Wert zu messen. Diese Messdaten werden
als analoge Messsignale M1, M2 an das Sensorsteuerteil 23 weitergeleitet.
Das Steuerteil 23 weist eine Auswerte- und Vergleichseinrichtung
auf, die die ihr zugeführten Messsignale M1, M2 auswertet.
Bei dieser Auswertung wird beispielsweise das Messsignal M1, M2,
welches einen physikalischen Wert repräsentiert, mit einer
vorgegebenen Schwelle, die einer Schwelle für den physikalischen
Messwert entspricht, verglichen. Übersteigt das Messsignal diese
vorgegebene Schwelle (oder unterschreitet sie), dann erzeugt das
Steuerteil 23 ein Steuersignal X4, welches der Steuereinrichtung 4 zugeführt
wird. Aus diesem Steuersignal X4 werden in der Steuereinrichtung 4 Steuersignale
X2, X3 abgeleitet, mittels denen steuerbare Stromquellen 30, 31 innerhalb
des Schaltausgangs 3 aktiviert werden und damit an dem gemeinsamen
Eingangs-/Ausgangsanschluss 10 ein Schaltsignal SS bereitgestellt
werden kann.
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Zusätzlich
ist das Sensorsteuerteil 23 auch dazu ausgelegt, die Funktion
des Sensorteils 22 und hier insbesondere der im Sensorteil 22 angeordneten Sensoren 24, 25 zu
steuern. Beispielsweise könnte vorgesehen sein, dass lediglich
einer dieser Sensoren 24 aktiviert ist und der jeweils
andere deaktiviert ist.
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Vorzugsweise
sind aber beide Sensoren 24, 25 gleichzeitig aktiv
und liefern Messsignale M1, M2.
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Das
Steuerteil 23 ist ferner dazu ausgelegt, die Betriebsmodi
dieser Sensoren 24, 25 einzustellen. Hierzu ist
das Sensorsteuerteil 23 mit einem Steuereingang 26 verbunden,
der z. B. Bestandteil der Eingabeeinrichtung 9 sein kann. Über
diesen Steueranschluss 26 lässt sich dem Sensorsteuerteil 23 ein
Steuersignal X1 zuführen. Dieses Steuersignal X1 kann z.
B. eine Information über einen Sensorbetriebsmodus, mit
welchem einer oder mehrere der Sensoren 24, 25 betrieben
werden sollen, enthalten. Mittels dieses Steuersignals X1 ist somit
eine Moduseinstellung der Sensoreinrichtung 2 möglich.
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Die
Steuereinrichtung 4 ist zwischen der Sensorsteuereinrichtung 2 und
dem Schaltausgang 3 angeordnet. Die Steuereinrichtung 4 enthält
beispielsweise eine programmgesteuerte Einrichtung, wie z. B. einen
Mikrokontroller, oder ist Bestandteil davon. Die Steuereinrichtung 4 steuert
in an sich bekannter Weise die Funktion des Schaltausgangs 3. Darüber
hinaus weist die Steuereinrichtung 4 auch eine zusätzliche,
erfindungsgemäße Funktionalität auf.
Auf die verschiedenen Funktionen dieser Steuereinrichtung 4 und
insbesondere auf das erfindungsgemäße Verfahren
zum Betreiben dieses Schaltgerätes wird nachfolgend noch
detailliert eingegangen.
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Während
in der 2 die Steuereinrichtung 4 und das Sensorsteuerteil 23 als
jeweils getrennte Einrichtungen dargestellt sind, versteht es sich
von selbst, dass insbesondere die Funktionalität des Sensorsteuerteils 23 auch
in der Steuereinrichtung 4 implementiert sein kann.
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Das
Schaltgerät 1 weist ferner einen einzelnen Eingangs-/Ausgangsanschluss 10 auf,
der der Ankopplung des Schaltgerätes 1 an den
Kommunikationsbus 7 und damit an das Steuergerät 8 dient.
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Das
Schaltgerät 1 weist ferner einen ersten und einen
zweiten Versorgungsanschluss 5, 6 auf. An dem
ersten Versorgungsanschluss 5 liegt ein erstes Versor gungspotenzial
V1, beispielsweise ein positives Versorgungspotenzial V1, an, während
an dem zweiten Versorgungsanschluss 6 ein zweites Versorgungspotenzial
V2, beispielsweise ein Bezugspotenzial wie etwa das Potenzial der
Bezugsmasse, anliegt. Über die beiden Versorgungsanschlüsse 5, 6 ist
das Schaltgerät mit Energie versorgbar. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel wird die Sensoreinrichtung 2,
der Schaltausgang 3 sowie die Steuereinrichtung 4 über
die Versorgungsanschlüsse 5, 6 mit einer
Versorgungsspannung V = V1 – V2 versorgt. Diese Versorgungsspannung
V wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel von dem Steuergerät 8 über
eigens dafür vorgesehene Versorgungsleitungen zur Verfügung
gestellt.
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Um
nur ein Beispiel zu nennen, kann z. B. V1 = 48 Volt und V2 = 24
Volt sein, so dass V = 24 Volt ist. V = 24 Volt erhält
man aber auch, wenn V1 = 24 Volt und V2 = 0 Volt ist.
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Das
Schaltgerät 1 ist hier als Dreileiterschaltgerät
ausgebildet. Die beiden Versorgungsanschlüsse 5, 6 bilden
zwei dieser drei Leiter des Schaltgerätes 1. Der
dritte Leiter wird durch den Eingangs-/Ausgangsanschluss 10 gebildet.
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Im
Ausführungsbeispiel in der 2 ist der Schaltausgang 3 als
Push-Pull-Ausgangsstufe ausgebildet. Der Schaltausgang 3 enthält
hier eine erste und eine zweite gesteuerte Stromquelle 30, 31.
Steuerseitig werden die erste und die zweite gesteuerten Stromquellen 30, 31 über
ein erstes bzw. zweites Steuersignal X2, X3, welches von der Steuereinrichtung 4 erzeugt
wird, angesteuert. Dabei ist die erste gesteuerte Stromquelle 30 in
High-Side-Konfiguration angeordnet, bei der sie mit ihrer gesteuerten
Strecke (Lastpfad) zwischen dem ersten Versorgungsanschluss 5 und
dem Eingangs-/Ausgangsanschluss 10 angeordnet ist. Die
zweite gesteuerte Stromquelle 31 ist in Low-Side-Konfiguration
angeordnet und somit mit ihrer gesteuerten Strecke zwischen dem
Eingangs-/Ausgangsanschluss 10 und dem zweiten Versorgungsanschluss 6 angeordnet.
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Die
gesteuerten Stromquellen 30, 31 können als
steuerbare Schalter, wie etwa MOSFET, Bipolartransistor, JFET oder
dergleichen, ausgebildet sein.
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Wird
die erste Stromquelle 30 über das (digitales)
Steuersignal X2 der Steuereinrichtung 3 aktiviert, dann
fließt ein Strom I1 vom ersten Versorgungsanschluss 5 zum
Eingangs-/Ausgangsanschluss 10. Wird die zweite Stromquelle 31 über
ein entsprechendes (digitales) Steuersignal X3 aktiviert, dann fließt
ein Strom I2 vom Eingangsausgangsanschluss 10 zu dem zweiten
Versorgungsanschluss 6. Diese beiden gesteuerten Stromquellen 30, 31 werden über
die Steuersignale X2, X3 abwechselnd aktiviert und wieder deaktiviert,
sodass lediglich einer der beiden gesteuerten Stromquellen 30, 31 aktiv
ist. Auf diese Weise lässt sich über den Eingangs-/Ausgangsanschluss 10 ein
Signal SS bereitstellen, welches durch die beiden Ströme
I1, I2, je nach Ansteuerung der steuerbaren Stromquellen 30, 31 abgeleitet
ist. Dieses Signal SS kann über die Kommunikationsverbindung 7 an
das Steuergerät 8 übertragen werden und
dort über eine eigens dafür vorgesehene Auswerteschaltung
ausgewertet werden.
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Das
Steuergerät 8 weist ebenfalls einen Eingangs-/Ausgangsanschluss 84 auf,
der über die Kommunikationsverbindung 7 mit dem
Schaltgerät 1 verbunden ist. Das Steuergerät 8 weist
zwei Versorgungsanschlüsse 85, 86 auf,
an denen das erste Versorgungspotenzial V1 beziehungsweise das zweite Versorgungspotenzial
V2 anliegt. Diese Versorgungsanschlüsse 85, 86 sind über
Versorgungsleitungen mit den entsprechenden Versorgungsanschlüssen 5, 6 des
Schaltgerätes 1 verbunden. Zwischen den beiden
Versorgungsanschlüssen 85, 86 sind zwei
Stromquellen 80, 81 in Reihenschaltung zueinander
angeordnet, wobei deren Mittelabgriff mit dem Eingangs-/Ausgangsanschluss
verbunden ist. In gleicher Weise ist eine Reihenschaltung eines
Widerstandes 83 mit einer Stromquelle 82 zwischen den
Versorgungsanschlüssen 85, 86 vorgesehen, deren
Mittelabgriff ebenfalls mit dem Eingangs-/Ausgangsanschluss 84 verbunden
ist. Zur Auswertung und Weiterleitung eines von dem Steuergerät 80 über dessen
Eingangs-/Ausgangsanschluss 84 aufgenommenen Signals ist
eine Vergleichereinrichtung 87 vorgesehen.
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Die
Stromquelle 32 ist dazu ausgelegt, einen Strom I0 zu erzeugen.
Dieser Stom I0 ist typischerweise begrenzt. Für den Fall,
dass der von der Stromquelle 30 des Schaltgerätes 1 erzeugte
Strom I1 nun größer ist als der von der Stromquelle 82 erzeugte
Strom I0 besteht dann die Gefahr, dass das als Master ausgebildete
Steuergerät 8 mittels dieser Stromquelle 82 nicht
mehr in der Lage ist, eine entsprechende Steuerung des Schaltgerätes 1 zu
realisieren. Hierzu weist das Steuergerät 8 eine
weitere Stromquelle 81, die parallel zu der Stromquelle 82 angeordnet
ist, auf, die somit die Stromquelle 82 unterstützt,
so dass insgesamt steuergeräteseitig ein größerer
Strom als der Strom I1 des Schaltgerätes 1 erzeugt
werden kann, so dass das Steuergerät 8 auch als
Master fungieren kann.
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Umgekehrt
würden aber, sofern die Stromquelle 82 des Schaltgerätes 8 einen
größeren Strom I0 erzeugt als die Stromquelle 30 des
Schaltgerätes 1, schaltgeräteseitig zusätzliche
Stromquellen erforderlich sein, damit dieses Steuergerät 8 als
Master fungieren kann und das als Slave fungierende Schaltgerät 1 steuert.
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Im
Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel in der 2 ist
in dem Ausführungsbeispiel in der 3 das Schaltgerät 1 zweiteilig
ausgebildet, wobei ein erster Teil 1' durch die Sensoreinrichtung 2 gebildet
ist und ein zweiter Teil 1'' die Steuereinrichtung 4 sowie
den Schaltausgang 3 aufweist. Diese beiden Teile 1', 1'' sind über
entsprechende Verbindungsleitungen und Versorgungsleitungen miteinander
verbunden.
-
Im
Unterschied zu den Ausführungsbeispielen in den 2 und 3 weist
in dem Ausführungsbeispiel der Schaltausgang 3 in
der 4 eine so genannte Open-Kollektor-Ausgangsstufe
auf. Hier ist lediglich in High-Side-Konfiguration eine erste gesteuerte
Stromquelle 30 zur Erzeugung eines ersten Stroms I1 vorgesehen.
Low Side-seitig ist ein Widerstand 34 vorgesehen. Der Strom
I1 ist dabei so dimensioniert, dass der in dem Steuergerät 8 fließende Strom
I0 kleiner ist als der von der ersten Stromquelle 30 erzeugte
Strom I1.
-
Nachfolgend
wird anhand der 1 und 5–9 das
erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben des Schaltgerätes 1 und
insbesondere hier die Funktionsweise dessen Steuereinrichtung 4 erläutert.
Das Schaltgerät 1 steht mit dem Steuergerät 8 in
kommunikativer Verbindung, wobei das Schaltgerät 1 in
einer ersten, einer zweiten und zumindest einer dritten erfindungsgemäßen
Betriebsart – nachfolgend kurz als Übertragungsmodus
bezeichnet – betrieben werden kann.
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In
dem ersten Übertragungsmodus sendet und/oder empfängt
das Schaltgerät 1 in einem ersten Zustand Z1 des
Schaltgeräts 1 Daten D mittels eines seriellen
Datenübertragungsprotokolls an beziehungsweise von dem
Steuergerät 8. Ein Beispiel eines solchen seriellen
Datenübertragungsprotokolls ist die standardisierte serielle
Schnittstelle RS232. Das Schaltgerät 1 ist dazu
ausgelegt, über den in dem ersten Übertragungsmodus
betriebenen Schaltausgang 3 mittels des seriellen Datenübertragungsprotokolls
eine bidirektionale Kommunikation mit dem Steuergerät 8 durchführen.
Mittels dieses Datenübertragungsprotokolls ist insbesondere
das Steuergerät 8 in der Lage, das Schaltgerät 1 zu
parametrisieren.
-
In
dem zweiten Übertragungsmodus sendet das Schaltgerät 1 Daten
D in dem ersten Zustand Z1 des Schaltgeräts 1.
Vorzugsweise schaltet das Schaltgerät 1 über
den in dem zweiten Übertragungsmodus betriebenen Schaltausgang 3 in
dem ersten Zustand Z1 des Schaltgeräts 1 zumindest
zwischen zwei Signalen mit unterschiedlichen Signalpegeln A1, A2
um. Dabei interpretiert das mit dem Schaltgerät gekoppelte
Steuergerät 8 zum Beispiel jede ansteigende Flanke
E1 oder jede abfallende Flanke E2 eines solchen Signals als einen
zweiten Steuerbefehl SB2, welchen das Steuergerät 8 dann
entsprechend weiterverarbeiten kann. Beispielsweise wird der zweite
Steuerbefehl SB2 von dem Steuergerät 8 dazu benutzt,
ein angeschlossenes Relais oder dergleichen anzusteuern. Ein lediglich
beispielhaftes schematisches Signal-Zeit-Diagramm für den
eben beschriebenen zweiten Übertragungsmodus ist in 5 dargestellt.
-
In
dem dritten Übertragungsmodus sendet das Schaltgerät 1 eine
erste vorbestimmte Signalpegelfolge S1 in dem ersten Zustand Z1
des Steuergeräts 1 und eine zweite vorbestimmte
Signalpegelfolge S2 in einem zweiten Zustand Z2 des Schaltgeräts 1.
Vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, sendet das Schaltgerät 1 in
dem dritten Übertragungsmodus dauerhaft diese Signalpegelfolgen
S1, S2. Insbesondere sendet das Steuergerät 1 über
den in dem dritten Übertragungsmodus betriebenen Schaltausgang 3 mittels
einer Frequenzumtastung in dem ersten Zustand Z1 die erste vorbestimmte
Signalpegelfolge S1 als Signale einer vorbestimmten ersten Frequenz
f1 (siehe 7) und in dem zweiten Zustand
Z2 die zweite vorbestimmte Signalpegelfolge S2 als Signale einer
zweiten vorbestimmten Frequenz f2 (siehe 8).
-
Alternativ
dazu kann das Schaltgerät 1 über den
in dem dritten Übertragungsmodus betriebenen Schaltausgang 3 mittels
einer Gleichstromstromtastung in den ersten Zustand Z1 die erste
vorbestimmte Signalpegelfolge S1, welche sich von jeglicher Signalpegelfolge
des zweiten Übertragungsmodus unterscheidet, als Signale
zumindest eines ersten vorbestimmten Pegels A1 senden und in dem
zweiten Zustand Z2 die zweite Signalpegelfolge als Signale zumindest
eines zweiten vorbestimmten Pegels A2 senden. Ein Beispiel dafür
ist in 6 gezeigt. Der Null-Pegel A1 repräsentiert
dabei eine logische Null. Demgegenüber repräsentiert
der Pegel A2 eine logische Eins. T bezeichnet eine Detektionsdauer
eines Informationssignals auf der Empfangsseite, also auf der Seite
des Steuergeräts 8. Gemäß dem
Beispiel nach 6 sendet das Schaltgerät 1 in
dem zweiten Zustand Z2 entsprechend der Detektionsdauer T die Information
"00110011" und in dem ersten Zustand Z1 die Information "0101".
Auch hier können die Signale in den Zuständen
Z2 und Z1 als Signale unterschiedlicher Frequenz interpretiert werden.
Dann kann die Signalfolge S2 mit einer Frequenz f2 = 1/(T2) = 1/(2T)
und die Signalfolge S1 des ersten Zustands Z1 als ein Signal mit
der Frequenz f1 = 1/(T1) = 1/T interpretiert werden.
-
Folglich
kann also der dritte Übertragungsmodus als ein Anzeigemodus
eingesetzt werden, welcher einer mit dem Schaltgerät 1 über
die Kommunikationsverbindung 7 und mittels des Schaltausgangs 3 gekoppelten
Vorrichtung, beispielsweise dem Steuergerät 8,
anzeigt, dass das Schaltgerät 1 physikalisch mit
dem Kommunikationsverbindung 7 gekoppelt ist oder etwa
auch nicht.
-
In
dem vorstehenden Ausführungsbeispiel ist stets von zwei
unterschiedlichen Signalpegelfolgen, die zwei unterschiedliche Zustände
repräsentieren, die Rede. An dieser Stelle ist allerdings
ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dies lediglich beispielhaft
zu verstehen ist. Vielmehr können auch mehr als zwei unterschiedli che
Signalpegelfolgen vorgesehen sein, die eben entsprechend unterschiedliche
Zustände repräsentieren. Das Vorhandensein von
lediglich zwei Signalpegelfolgen ist insbesondere für eine
binäre, digitale Kodierung der Daten im Übertragungsmodus
von Vorteil. Allerdings ist die Erfindung nicht auf eine solche
digitale, binäre Kodierung beschränkt, sondern
lässt sich auch auf andere Kodierungsarten, wie zum Beispiel
eine ternäre oder quartäre Kodierung, etc. erweitern.
-
In
dem vorstehenden Ausführungsbeispiel wurde darüber
hinaus zwei verschiedenen Amplituden A1, A2, die jeweils für
beide Signalpegelfolgen gleich sind, verwendet, wobei die eine Amplitude
A1 etwa 0 ist und die andere Amplitude A2 davon unterschiedlich
ist. Diese Amplituden A1, A2 müssen jedoch nicht notwendigerweise
derart dimensioniert sein, sondern können beispielsweise
auch beide von 0 verschieden sein.
-
Darüber
hinaus ist es wesentlich für die Erfindung, dass unterscheidbare
Signalpegelfolgen erzeugt werden. Dies kann, wie in den vorstehenden Ausführungsbeispielen
beschrieben worden ist, durch unterschiedliche Dauern T1, T2 eines
Signalimpulses erfolgen, wobei dies nicht das alleinige Mittel hierfür
ist. Denkbar wäre beispielsweise auch die Frequenz zu ändern,
die Abstände von benachbarten Impulsen zu ändern
oder auch kompliziertere Signalcharakteristiken einzuführen.
Beispielsweise könnte vorgesehen sein, dass drei aufeinanderfolgende, kurze
Impulse eine logische 0 repräsentieren, wohingegen zwei
aufeinander folgende lange Impulse eine logische 1 repräsentieren.
Dies macht bereits klar, dass auf diese Weise noch zusätzliche
charakteristische Signalpegelfolgen erzeugt werden können,
beispielsweise indem eine lange und zwei unmittelbar darauf folgende
kurze Signalpegelfolgen einen anderen Zustand repräsentieren.
-
Denkbar
wäre auch eine Variation der Amplituden, das heißt
ein Signalimpuls der eine erste Amplitude aufweist definiert eine
erste charakteristische Signalpegelfolge, wohingegen eine davon
unterscheidbare Amplitude eine zweite unterscheidbare Signalpegelfolge
repräsentiert.
-
Auch
die Form eines Impulses, beispielsweise ein sehr steiles Ansteigen
einer Flanke gegenüber einem flachen Ansteigen könnte
dazu heran gezogen werden, charakteristische Signalpegelfolgen zu
definieren.
-
Die
eben genannten, lediglich beispielhaft erläuterten Beispiele
für die Festlegung charakteristischer Signalpegelfolgen
verdeutlicht bereits, dass darüber hinaus eine beliebige
Vielzahl anderer charakteristischer Signalpegelfolgen in gleicher
Weise erzeugt werden können, sodass es gewissermaßen dem
Schaltgerät und dem daran angeschlossenen, über
die Kommunikationsverbindung angekoppelten Steuergerät
(und damit natürlich dem Nutzer, der diese benutzt) überlassen
ist, welche charakteristischen Signalpegelfolgen zur Datenkommunikation
herangezogen werden. Wesentlich ist hier lediglich, dass die Steuereinrichtung 4 innerhalb
des Schaltgerätes 1 den Schaltausgang 3 so
ansteuert, dass für die Datenkommunikation charakteristische
Signalpegelfolgen erzeugt werden. Wesentlich ist dann ferner, dass das
mit dem Schaltgerät kommunizierende Steuergerät
dazu ausgelegt ist, diese charakteristischen Signalpegelfolgen nicht
nur aufzunehmen, sondern entsprechend auch zu erkennen, auszuwerten
und ggfs. weiterzuverarbeiten
-
Nachfolgend
wird das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben
des Schaltgeräts 1 entsprechend den 1-4 anhand
des Blockschaltbildes gemäß 9 erläutert.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist folgende
Verfahrensschritte auf:
-
Verfahrensschritt S1:
-
Es
wird – beispielsweise von der Steuereinrichtung 4 des
Schaltgerätes 1 – ein erster Steuerbefehl
SB1 bereitgestellt, welcher zum Steuern dessen Schaltausgangs 3 geeignet
ist. Vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, wird der erste
Steuerbefehl SB1 mittels einer in dem Schaltgerät 1 vorgesehenen Eingabeeinrichtung 9 eingegeben
oder von dem mit dem Schaltgerät 1 gekoppelten
Steuergerät 8 an das Schaltgerät 1 übertragen.
-
Verfahrensschritt S2:
-
Der
Schaltausgang 3 des Schaltgeräts 1 wird in
Abhängigkeit des bereitgestellten ersten Steuerbefehls
SB1 derart gesteuert, dass dieser in einem ersten Übertragungsmodus,
in welchem das Schaltgerät 1 in einem ersten Zustand
Z1 des Schaltgeräts 1 mittels eines seriellen
Datenübertragungsprotokolls Daten D sendet und/oder empfängt,
in einem zweiten Übertragungsmodus, in welchem das Schaltgerät 1 in
dem ersten Zustand Z1 des Schaltgeräts 1 mittels einer
Gleichstromtastung Daten D sendet, und in einem dritten Übertragungsmodus,
in welchem das Schaltgerät 1 eine erste vorbestimmte
Signalfolge S1 in dem ersten Zustand Z1 und eine zweite vorbestimmte
Signalfolge S2 in einem zweiten Zustand Z2 des Schaltgeräts 1 sendet,
betrieben wird. Bei den Daten D handelt es sich typischerweise um
keine Protokolldaten.
-
Obgleich
die vorliegende Erfindung vorstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
beschrieben wurde, sei sie nicht darauf beschränkt, sondern
lässt sich auf mannigfaltige Art und Weise modifizieren.
-
Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel ist lediglich auf der
Seite des Schaltgerätes 1 ein Schaltausgang vorgesehen.
Seitens des Steuergerätes ist ein solcher Schaltausgang
nicht vorgesehen. Das Schaltgerät 1 ist hier als
Slave ausgebildet, während das Steuergerät 8,
das keine Schaltfunktion aufweist, als Master ausgebildet ist. Denkbar
wäre allerdings auch, dass beide Teilnehmer einen solchen
Schaltausgang aufweisen. Dies ist insbesondere für solche Kommunikationssysteme
von Vorteil, bei denen beide Teilnehmer sowohl Schalt- als auch
Steuerfunktionen aufweisen sollen und damit sowohl als Master als
auch als Slave fungieren können.
-
Unter
einer programmgesteuerten Einrichtung sei hier eine Einrichtung
zu verstehen, die basierend auf einem internen Programm eine Steuerfunktion
vornimmt. Eine solche programmgesteuerte Einrichtung kann beispielsweise
ein Mikrocontroller, ein Mikrocomputer, ein Prozessor, etc. oder
auch eine fest verdrahtete Logikschaltung, wie z. B. eine FPGA-Schaltung
oder eine PLD-Schaltung, sein.
-
In
den Ausführungsbeispielen ist das zweite Versorgungspotenzial,
welches hier ein Bezugspotenzial bzw. das Potenzial der Bezugsmasse
ist, für das Schaltgerät und das Steuergerät
identisch. Dies ist nicht notwendigerweise erforderlich. Beispielsweise
können beide Teilnehmer auch voneinander (z. B. geringfügig)
unterschiedliche Bezugspotenziale (bzw. Bezugsmassen) aufweisen.
-
In
den Ausführungsbeispielen der 2–4 wird
das Schaltgerät 1 jeweils von dem Steuergerät 8 mit
Energie versorgt. Dies ist allerdings nicht notwendigerweise erforderlich.
Vielmehr kann das Schaltgerät 1 auch über
eine eigene, von dem Steuergerät getrennte Energieversorgung
verfügen oder zusätzlich oder alternativ auch
das Steuergerät mit Energie versorgen.
-
Die
Schaltgeräte 1 werden, wie bereits erwähnt,
im Regelfall von externen Spannungsquellen versorgt, können
aber auch batteriebetrieben sein oder aus sonstigen Spannungsquellen,
wie z. B. Solarzellen, gespeist werden.
-
Die
intern in einem Schaltgerät 1 benötigten Versorgungspotenziale
werden typischerweise, jedoch nicht notwendigerweise, aus der dem
Schaltgerät bzw. dem Steuergerät 8 zur
Verfügung stehenden Versorgungsspannung abgeleitet, wobei
hierzu beispielsweise ein Schaltnetzteil, wie z. B. ein Hochsetzsteller
oder Tiefsetzsteller, zum Einsatz kommen kann.
-
Es
versteht sich auch von selbst, dass durch Variation der Schaltungselemente
und deren Anordnungen die insbesondere in den 2–4 angegebenen
konkreten Schaltungsanordnungen abgewandelt und modifiziert werden
können, ohne dass dies mit einem erfinderischen Zutun eines
Fachmanns einhergeht.
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich insbesondere auf so genannte
elektrische oder elektronische Zweileiter- und Dreileiterschaltgeräte.
Allerdings ist die Erfindung nicht hierauf beschränkt,
sondern lässt sich selbstverständlich auf andere
Schaltgerättopographien erweitern, beispielsweise auf vier- oder
mehrleitrige Schaltgeräte.
-
Ferner
umfasst das erfindungsgemäße Schaltgerät 1 einen
Messsensor, der beispielsweise kapazitiv, induktiv, magnetisch,
optisch oder dergleichen einen Messwert aufnimmt. Denkbar wäre
hier allerdings auch die Implementierung eines anders ausgebildeten
Messsensors. Darüber hinaus muss das erfindungemäße
Schaltgerät 1 nicht notwendigerweise einen solchen
Messsensor aufweisen, sondern kann mit einer beliebig anderen Schaltungskomponente
ausgestattet sein, die zur Ansteuerung des Schaltausgangs 3 ein
entsprechendes Steuersignal bereitstellt.
-
Darüber
hinaus wurde in den vorstehenden Ausführungsbeispielen
der Schaltausgang 3 jeweils aus Push-Pull-Stufe und als
Open-Kollektor-Stufe ausgebildet. Es versteht sich von selbst, dass
der Schaltausgang 3 auch auf andere Weise, zum Beispiel
als reiner High-Side-Schalter, Low-Side-Schalter, etc. ausgebildet
sein kann.
-
Die
Schaltgeräte 1 können z. B. als Nährungsschalter
oder auch als Druck-, Strömungs-, Temperatur-, Drehzahlwächter
oder dergleichen mit mindestens einem Schaltausgang 3 ausgebildet sein.
-
- 1
- Schaltgerät
- 1',
1''
- Teile
des Schaltgerätes, Gehäuseteile
- 2
- Sensoreinrichtung
- 3
- Schaltausgang,
Schaltausgangsschaltung
- 4
- Steuereinrichtung
- 5,
6
- Versorgungsanschlüsse
- 7
- Kommunikationsverbindung
- 8
- Master-Vorrichtung,
Steuergerät
- 9
- Eingabeeinrichtung
- 10
- Ausgangs-/Eingangsanschluss
- 20
- System
- 22
- Sensorteil
- 23
- Sensorsteuerteil
- 24,
25
- Sensoren
- 26
- Steuereingang
- 30,
31
- steuerbare
Stromquellen
- 32
- Vergleichereinrichtung
- 34
- Widerstand
- 80–82
- Stromquellen
- 83
- Wiederstand
- 84
- Eingangs-/Ausgangsanschluss
- 85,
86
- Versorgungsanschlüsse
- 87
- Vergleichereinrichtung
- A,
A1, A2
- Amplituden
- D
- Daten
- f1,
f2
- Frequenzen
- I0–I2
- Ströme
- M1,
M2
- Messsignale
- S1,
S2
- Signalfolgen
- SB1,
SB2
- Steuerbefehle
- SS
- Schaltsignal,
Sendesignal
- T
- Detektionsdauer
eines Signals
- t
- Zeit
- V
- Versorgungsspannung
- V1,
V2
- Versorgungspotenziale
- X0–X4
- Steuersignale
- Z1,
Z2
- Zustände
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19906342
C2 [0002]
- - DE 3735694 A1 [0002]