DE102007025332B4 - Flurförderzeug, insbesondere Gabelstapler - Google Patents
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Abstract
Flurförderzeug mit einem Batteriefach (4) zur Aufnahme eines austauschbaren Batterieblocks (3) auf einer Aufstandsfläche (11) des Batteriefaches (4), wobei das Batteriefach (4) wenigstens eine seitliche Zugriffsöffnung (6) zum Einbringen des Batterieblocks (3) in das Batteriefach (4) und zum Ausbringen des Batterieblockes (3) aus dem Batteriefach (4) - und einen seitlichen Verschlussdeckel (19) für die Zugriffsöffnung (6) aufweist, der zwischen einer bestimmten Batteriefachöffnungsstellung und einer Verschlussstellung verstellbar ist,
wobei der Verschlussdeckel (19) in der bestimmten Batteriefachöffnungsstellung eine sich seitlich an die Aufstandsfläche des Batteriefaches (4) nach außen hin anschließende Schiebebahnanordnung (10) bildet, auf der der Batterieblock (3) in das Batteriefach (4) seitlich einführbar oder aus dem Batteriefach (4) seitlich herausführbar ist,
wobei der Batterieblock (3) mit Rollen (7, 9) versehen ist, auf denen er beim Einführen in das Batteriefach (4) oder beim Herausführen aus dem Batteriefach (4) auf der Schiebebahnanordnung (10) verfahrbar abgestützt ist,
dass die Aufstandsfläche des Batteriefaches (4) Rollenstützabschnitte an den Stellen aufweist, an denen die Rollen (7, 9) des Batterieblockes (3) bei vollständig in dem Batteriefach (4) aufgenommenem Batterieblock (3) platziert sind, wobei vordere Rollenstützabschnitte für vordere Rollen (7) und/oder hintere Rollenstützabschnitte für hintere Rollen (9) Vertiefungen aufweisen, in denen die betreffenden Rollen (7, 9) bis zu deren Gewichtsentlastung absenkbar sind, und gekennzeichnet durch einen durch Verschwenken des Verschlussdeckels (19) betätigbaren Mechanismus zum Herausbewegen der betreffenden Rollen (7, 9) aus der jeweiligen Vertiefung oder/und zum Absenken der betreffenden Rollen (7, 9) in die jeweilige Vertiefung.
wobei der Verschlussdeckel (19) in der bestimmten Batteriefachöffnungsstellung eine sich seitlich an die Aufstandsfläche des Batteriefaches (4) nach außen hin anschließende Schiebebahnanordnung (10) bildet, auf der der Batterieblock (3) in das Batteriefach (4) seitlich einführbar oder aus dem Batteriefach (4) seitlich herausführbar ist,
wobei der Batterieblock (3) mit Rollen (7, 9) versehen ist, auf denen er beim Einführen in das Batteriefach (4) oder beim Herausführen aus dem Batteriefach (4) auf der Schiebebahnanordnung (10) verfahrbar abgestützt ist,
dass die Aufstandsfläche des Batteriefaches (4) Rollenstützabschnitte an den Stellen aufweist, an denen die Rollen (7, 9) des Batterieblockes (3) bei vollständig in dem Batteriefach (4) aufgenommenem Batterieblock (3) platziert sind, wobei vordere Rollenstützabschnitte für vordere Rollen (7) und/oder hintere Rollenstützabschnitte für hintere Rollen (9) Vertiefungen aufweisen, in denen die betreffenden Rollen (7, 9) bis zu deren Gewichtsentlastung absenkbar sind, und gekennzeichnet durch einen durch Verschwenken des Verschlussdeckels (19) betätigbaren Mechanismus zum Herausbewegen der betreffenden Rollen (7, 9) aus der jeweiligen Vertiefung oder/und zum Absenken der betreffenden Rollen (7, 9) in die jeweilige Vertiefung.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Flurförderzeug, insbesondere Gabelstapler, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Flurförderzeuge mit einer seitlichen Zugriffsöffnung für den Batteriewechsel sind bekannt, darunter solche, die mit einer Rollenbahn ausgerüstet sind, auf der ein Batterieblock mit relativ geringem Kraftaufwand aus dem Batteriefach herausbewegt bzw. in das Batteriefach hineinbewegt werden kann. Es sind auch bereits Flurförderzeuge bekannt, bei denen solche Rollenbahnunterlagen teleskopisch aus dem Batteriefach heraus nach außen bis zu einer Anschlagstellung herausziehbar sind, so dass ein Batterieblock auf einer solchen Rollenbahnunterlage vollständig aus dem Flurförderzeug herausbewegt werden kann, um dann z. B. mit einem Kran oder dgl. nach oben gehoben zu werden.
- Ferner sind Flurförderzeuge bekannt, bei denen die Aufstandsflächen der seitlich zugänglichen Batteriefächer auf schienengeführten Rollen aus dem Batteriefach bis zu einer Anschlagstellung herausbewegbar bzw. in das Batteriefach hineinbewegbar sind. Auch eine solche Lösung ermöglicht es, den Batterieblock mit geringem Kraftaufwand seitlich vollständig aus dem Batteriefach herauszubewegen, um dann von oben darauf zuzugreifen.
- Ein Nachteil dieser letztgenannten Lösungen liegt darin, dass die Mechanismen zum Ausziehen der Aufstandsflächen bzw. Rollenbahnabschnitte vergleichsweise viel Platz im Bodenbereich des Batteriefachs in Anspruch nehmen und die Batterie daher entsprechend höher im Flurförderzeug anzuordnen ist, was zu einer ungünstigen Heraufsetzung des Schwerpunktes des Flurförderzeugs führt.
- Aus dem Dokument
DE 38 39 618 A1 , welches als nächstliegender Stand der Technik erachtet wird, ist ein Gabelstapler bekannt, bei welchem ein Batteriepack seitlich in ein Batteriefach eingeschoben bzw. aus diesem herausgenommen werden kann, wobei das Batteriefach durch einen Verschlussdeckel verschließbar ist. Ferner sei auf die DokumenteDE 10 2006 052 391 A1 ,US 4 779 692 A , ,JP 2003 - 95 591 A DE 10 2005 022 094 A1 undDE 102 41 418A1 hingewiesen. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Flurförderzeug der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches mit einer Einrichtung zur Erleichterung des Batteriewechselns ausgestattet ist, welche im Bereich des Batteriefachbodens wenig Platz beansprucht.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Flurförderzeug gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen.
- Grundgedanke der vorliegenden Erfindung war es, Komponenten zur Erleichterung des Batteriewechselns weitgehend in dem Verschlussdeckel unterzubringen. Dieser Verschlussdeckel kann gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ein gesondertes Element sein, welches aus seiner Verschlussstellung an dem Flurförderzeug heraus vom Flurförderzeug getrennt und dann in die Batteriefachöffnungsstellung durch seitliches Anlegen in normalerweise horizontaler Ausrichtung an den unteren Rand des Batteriefachs gebracht werden kann. Dabei können Mittel zur gegenseitigen Ineingriffnahme zwischen dem Flurförderzeugrahmen und dem Verschlussdeckel vorgesehen sein, die als Positionierungsmittel beim Einbringen des Verschlussdeckels in die bestimmte Batteriefachöffnungsstellung dienen können.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Verschlussdeckel jedoch an dem Flurförderzeug bewegbar befestigt, wobei er eine an dem Flurförderzeug um eine in Flurförderzeuglängsrichtung in der Nähe des unteren Batteriefachrandes verlaufende Schwenkachse zwischen der bestimmten Batteriefachöffnungsstellung und der Verschlussstellung schwenkbar gelagerte Klappe ist. Durch Herunterklappen dieses Verschlussdeckels aus der üblicherweise vertikal ausgerichteten Verschlussstellung in die vorzugsweise horizontal ausgerichtete Batteriefachöffnungsstellung wird erreicht, dass die Schiebebahnanordnung einen gleichmäßigen und möglichst stufenfreien Anschluss an die Aufstandsfläche des Batteriefachs bildet, so dass ein im Batteriefach befindlicher Batterieblock zunächst auf der Aufstandsfläche und dann auf der Schiebebahnanordnung nach außen geführt werden kann.
- Vorzugsweise sind die die Batterie abstützenden Aufstandsflächenbereiche des Batteriefachs und die sich daran in der Batteriefachöffnungsstellung des Verschlussdeckels anschließenden Flächenbereiche der Schiebebahnanordnung ebene Flächen. Der Batterieblock ist mit Rollen versehen, auf denen er beim Einführen in das Batteriefach bzw. beim Herausführen aus dem Batteriefach auf diesen ebenen Flächen verfahrbar abgestützt ist. Vorzugsweise sind die Rollen an einem den Batterieblock tragenden Wagen angeordnet. Dem Aspekt, ein Batteriewechselsystem mit einem den Batterieblock im Batteriefach während des normalen Betriebs des Flurförderzeugs tragenden und für den Batteriewechsel mit dem Batterieblock vom Flurförderzeug entfernbaren Wagen bereitzustellen, kommt für sich selbständige Bedeutung im Rahmen der vorliegenden Anmeldung zu.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist die Schiebebahnanordnung teleskopisch ausziehbare/einschiebbare Bahnabschnitte auf, so dass damit eine Verlängerung der Schiebebahnen nach außen möglich ist, und zwar vorzugsweise so weit, dass der Batterieblock vollständig außerhalb des Batteriefachs auf der Schiebebahnanordnung stehen kann, etwa damit ein Zugriff mittels eines Kranes oder dgl. von oben zum Abtransport des Batterieblocks möglich ist.
- Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist die Schiebebahnanordnung auseinanderfaltbare/zusammenfaltbare Schiebebahnabschnitte auf, die in entsprechender Weise eine Verlängerung der Schiebebahnen ermöglichen.
- Gemäß der Erfindung weist die Aufstandsfläche des Batteriefachs Rollenstützabschnitte an den Stellen auf, an denen die Rollen des Batterieblocks bzw. Batterieblockwagens bei vollständig in dem Batteriefach aufgenommenem Batterieblock platziert sind, wobei vordere Rollenstützabschnitte für vordere Rollen und/oder hintere Rollenstützabschnitte für hintere Rollen Vertiefungen aufweisen, in denen die betreffenden Rollen bis zu deren Gewichtsentlastung absenkbar sind. Die Vertiefungen können schräge Einlaufabschnitte aufweisen, an denen die Rollen in die Vertiefungen einlaufen bzw. aus den Vertiefungen wieder herausbewegt werden können. Dies erfolgt dann durch seitliches Verschieben des Batterieblocks.
- Ein solches, zum Beispiel seitliches, Verschieben, etwa um einen kleinen Betrag, der ausreicht, um die Rollen aus den Vertiefungen herauszubewegen, ist über einen Kopplungsmechanismus mit dem Verschwenken der Verschlussdeckelklappe in die Batteriefachöffnungsstellung gekoppelt.
- Gemäß der Erfindung können derartige Vertiefungen alternativ auch durch absenkbare und anhebbare Abschnitte der Aufstandsfläche gebildet sein, wobei ein Mechanismus vorgesehen ist, welcher das Absenken bzw. Anheben dieser Flächenbereiche mit dem Verschwenken der Verschlussklappe koppelt, so dass der Batterieblock beim Verschließen der Verschlussklappe eine Absenkbewegung - und beim Öffnen der Verschlussklappe eine Hubbewegung erfährt.
- Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Aufstandsfläche oder/und die Schiebebahnanordnung eine Rollenbahnanordnung mit stationären, drehbar gelagerten Rollen aufweisen, auf denen der Batterieblock bewegbar abstützbar ist.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
-
1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung den Basisfahrzeugteil eines Flurförderzeugs mit in Batteriefachöffnungsstellung aufgeklapptem Verschlussdeckel des seitlich zugänglichen Batteriefachs. -
2 zeigt in einer herausgezeichneten gesonderten Darstellung den Bodenbereich und den in Verschlussstellung befindlichen Verschlussdeckel des Batteriefachs mit einem darin aufgenommenen Batterieblock in perspektivischer Darstellung. -
3 zeigt in einer herausgezeichneten perspektivischen Darstellung den Bodenbereich des Batteriefachs und den in Batteriefachöffnungsstellung befindlichen Verschlussdeckel des Batteriefachs, wobei ein Batterieblock in dem Batteriefach aufgenommen ist. -
4 zeigt in einer herausgezeichneten Perspektivdarstellung den Bodenbereich des Batteriefachs mit in Batteriefachöffnungsstellung befindlichem Verschlussdeckel und mit teleskopisch ausgezogenen Bahnabschnitten der Schiebebahnanordnung, wobei ein Batterieblock in dem Batteriefach aufgenommen ist. -
5 zeigt die Anordnung gemäß4 mit aus dem Batteriefach herausgeschobenem Batterieblock. - In
1 ist der vereinfachten Darstellung wegen lediglich das Basisfahrzeug 1 eines Flurförderzeugs gezeigt. Das Flurförderzeug wird von einem batteriebetriebenen Elektromotor angetrieben. Der Batterieblock zur elektrischen Versorgung des Fahrzeugs 1 ist in den Figuren als quaderförmiger Block 3 dargestellt, der auf einem Schiebewagen 5 steht. Der Schiebewagen 5 weist an seiner Vorderseite vordere Laufrollen 7 und an seiner hinteren Seite hintere Laufrollen 9 auf (vgl. z. B.5 ). Mit diesen Laufrollen 7, 9 kann der Schiebewagen 5 mit dem darauf befindlichen Batterieblock 3 auf Laufflächen 11, 13, 15 abrollen, wenn er aus dem seitlich am Fahrzeug 1 an der Zugriffsöffnung 6 zugänglichen Batteriefach 4 heraus vollständig nach außen in die Stellung gemäß5 verschoben wird. Die Laufflächen 11 sind die Aufstandsflächen des Batteriefachbodens 17 für den Schiebewagen 5 mit dem Batterieblock 3, wenn der Batterieblock 3 in dem Batteriefach 4 aufgenommen ist. Die Laufflächen 13 und 15 sind Bahnabschnitte einer Schiebebahnanordnung 10, die an dem Verschlussdeckel 19 des Batteriefachs 4 vorgesehen ist. In2 ist der Verschlussdeckel 19 in seiner Verschlussstellung gezeigt, in der er das Batteriefach 4 seitlich außen an dem Flurförderzeug verschließt. In den2 - 5 ist jeweils nur der Bodenbereich des Batteriefachs 4 und der Verschlussdeckel 19 sowie der Batterieblock 3 mit Schiebewagen 5 herausgezeichnet dargestellt. Der Verschlussdeckel 19 ist eine Klappe, die aus der vertikal ausgerichteten Verschlussstellung gemäß2 heraus in die horizontal ausgerichtete Batteriefachöffnungsstellung gemäß3 schwenkbar ist, wobei die Schwenkachse 21 in der Nähe des unteren Batteriefachrandes in Flurförderzeuglängsrichtung am unteren Rand der Zugriffsöffnung 6 des Batteriefachs 4 verläuft. Der Verschlussdeckel 19 ist in der Verschlussstellung gemäß2 verriegelbar. - In der Batteriefachöffnungsstellung gemäß
3 bilden die Schiebebahnabschnitte 13 auf der Innenseite des Verschlussdeckels 19 Bahnen, die sich unmittelbar an die Aufstandsflächen 11 des Batteriefachbodens 17 auf gleicher Höhe anschließen, so dass sie mit den Aufstandsflächen 11 eine Fahrbahn für den Schiebewagen 5 bilden, auf der die Rollen 7 bzw. 9 beim Herausschieben des Batterieblocks 3 aus dem Batteriefach 4 oder beim Hineinschieben des Batterieblocks 3 in das Batteriefach 4 abrollen können. - Die Schiebebahnabschnitte 13 verlaufen parallel zueinander, wobei ihr seitlicher Abstand so gewählt ist, dass jeder der Schiebebahnabschnitte 13, 13 eine jeweilige Rolle 9-9 bzw. 7-7 beim seitlichen Verschieben des Schiebewagens 5 abstützen kann.
- Wie aus
1 zu erkennen ist, ist der Abstand zwischen den Rollen 9-9 und der Abstand zwischen den Schiebebahnabschnitten 13 so gewählt, dass der Schiebewagen 5 bei Bedarf über die Schiebebahnabschnitte 13 hinaus auf daran als deren Verlängerung herangeführte Gabelzinken 23 eines Gabelhubwagens oder eines Gabelstaplers schiebbar ist. Dieser Gabelhubwagen oder Gabelstapler kann dann verwendet werden, um den Batterieblock 3 mit seinem Schiebewagen 5 zu einer Batterieladestation zu transportieren. Selbstverständlich kann es auch vorgesehen sein, dass anstelle der Gabelzinken 23 Führungsbahnen für den Schiebewagen 5 vorgesehen sein könnten, welche den Schiebewagen 5 unmittelbar zu einer Ladestation führen. - In
4 ist erkennbar, dass die Schiebebahnanordnung 10 teleskopisch ausziehbare bzw. einschiebbare Bahnabschnitte 15 an einer leiterrahmenähnlichen Struktur 25 aufweist. In dem teleskopisch ausgezogenen Zustand gemäß den4 und5 sind die aus den Schiebebahnabschnitten 13 und 15 jeweils gebildeten Schiebebahnen so lang, dass darauf der Schiebewagen 5 vollständig aus dem Batteriefach 4 herausgezogen werden kann, wie dies in5 dargestellt ist. Es besteht dann z. B. die Möglichkeit, den Batterieblock 3 mit einem Kran nach oben hin zu heben oder einen entsprechenden Batterieblock 3 von oben her auf die Schiebebahnanordnung 10 abzusetzen. Dies kann mit Schiebewagen 5 oder ggf. ohne Schiebewagen 5 geschehen, letzteres, sofern ein leerer Schiebewagen 5 dann in einer Position gemäß5 bereitsteht. An der Struktur 25 ist ein ausklappbarer und in seiner Länge einstellbarer Stützfuß 24 vorgesehen, um den Verschlussdeckel 19 am Boden abzustützen. - Aus der obigen Beschreibung geht hervor, dass das Flurförderzeug nach der Erfindung einen Batterieblockwechsel auf einfache Weise ermöglicht, wobei der Batterieblock 3 mit relativ geringem Kraftaufwand aus dem Batteriefach 4 herausschiebbar bzw. von außen in das Batteriefach 4 hineinschiebbar ist. Die Komponenten des Batteriefachbodens 17 und des Verschlussdeckels 19 mit der Schiebebahnanordnung 10 sind aus vergleichsweise einfachen Profilen, vorzugsweise Stahlprofilen herstellbar. Insbesondere erfordern die angesprochenen Maßnahmen zur Erleichterung des Batterieblockwechselns nur wenig Platzbedarf im Bodenbereich des Batteriefachs 4.
- In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein Verschlussdeckel 19 mit Schiebebahnanordnung 10 lediglich an einer Seite des Batteriefachs 4 dargestellt. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann ein solcher Verschlussdeckel 19 mit Schiebebahnanordnung 10 auch an der anderen Seite des Batteriefachs 4 vorgesehen sein, so dass der Batterieblock 3 von einer Seite her in das Batteriefach 4 hineingeschoben werden kann und an der gegenüberliegenden Seite des Batteriefachs 4 wieder entnommen werden kann.
- Eine nicht gezeigte Ausführungsform der Erfindung weist sowohl im Batteriefachbodenbereich als auch an der Innenseite des Verschlussdeckels 19 eine jeweilige Rollenbahn auf, wobei der Batterieblock 3 auf den Rollenbahnen seitlich verschiebbar ist. In diesem Fall ist ein Schiebewagen 5 mit Rollen 7, 9 nicht erforderlich.
- Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sehen vor, dass beim Hochklappen des Verschlussdeckels 19 der Boden unter wenigstens einem Rollenpaar 7-7 bzw. 9-9 des im Batteriefach 4 befindlichen Schiebewagens 5 nach unten wegschwenkt und somit der Schiebewagen 5 mit seinem Rahmenteil auf dem Batteriefachboden 17 aufsitzt, so dass die Rollen 7, 9 des Schiebewagens 5 entlastet sind. Somit kann ggf. auf eine Batterieverriegelung verzichtet werden und die Rollen 7, 9 werden geschont.
- Es kann auch ein Mechanismus vorgesehen sein, bei dem der Batterieblock 3 beim Herunterklappen des Verschlussdeckels 19 ein kleines Stück aus dem Batteriefach 4 herausgezogen wird. Dabei wird wenigstens ein Rollenpaar aus einer Vertiefung in der Aufstandsfläche des Batteriefachs 4 herausgezogen und auf das höhere Niveau des Bodens gestellt. Somit tragen die Rollen 7, 9 erst in der Wechselposition, wenn der Verschlussdeckel 19 nach unten geklappt worden ist, das Batteriegewicht.
Claims (7)
- Flurförderzeug mit einem Batteriefach (4) zur Aufnahme eines austauschbaren Batterieblocks (3) auf einer Aufstandsfläche (11) des Batteriefaches (4), wobei das Batteriefach (4) wenigstens eine seitliche Zugriffsöffnung (6) zum Einbringen des Batterieblocks (3) in das Batteriefach (4) und zum Ausbringen des Batterieblockes (3) aus dem Batteriefach (4) - und einen seitlichen Verschlussdeckel (19) für die Zugriffsöffnung (6) aufweist, der zwischen einer bestimmten Batteriefachöffnungsstellung und einer Verschlussstellung verstellbar ist, wobei der Verschlussdeckel (19) in der bestimmten Batteriefachöffnungsstellung eine sich seitlich an die Aufstandsfläche des Batteriefaches (4) nach außen hin anschließende Schiebebahnanordnung (10) bildet, auf der der Batterieblock (3) in das Batteriefach (4) seitlich einführbar oder aus dem Batteriefach (4) seitlich herausführbar ist, wobei der Batterieblock (3) mit Rollen (7, 9) versehen ist, auf denen er beim Einführen in das Batteriefach (4) oder beim Herausführen aus dem Batteriefach (4) auf der Schiebebahnanordnung (10) verfahrbar abgestützt ist, dass die Aufstandsfläche des Batteriefaches (4) Rollenstützabschnitte an den Stellen aufweist, an denen die Rollen (7, 9) des Batterieblockes (3) bei vollständig in dem Batteriefach (4) aufgenommenem Batterieblock (3) platziert sind, wobei vordere Rollenstützabschnitte für vordere Rollen (7) und/oder hintere Rollenstützabschnitte für hintere Rollen (9) Vertiefungen aufweisen, in denen die betreffenden Rollen (7, 9) bis zu deren Gewichtsentlastung absenkbar sind, und gekennzeichnet durch einen durch Verschwenken des Verschlussdeckels (19) betätigbaren Mechanismus zum Herausbewegen der betreffenden Rollen (7, 9) aus der jeweiligen Vertiefung oder/und zum Absenken der betreffenden Rollen (7, 9) in die jeweilige Vertiefung.
- Flurförderzeug nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (19) eine an dem Flurförderzeug um eine in Flurförderzeuglängsrichtung in der Nähe des unteren Batteriefachrandes verlaufende Schwenkachse (21) zwischen der bestimmten Batteriefachöffnungsstellung und der Verschlussstellung schwenkbar gelagerte Klappe ist. - Flurförderzeug nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebebahnanordnung (10) teleskopisch ausziehbare/einschiebbare Bahnabschnitte (15) aufweist. - Flurförderzeug nach
Anspruch 1 ,2 oder3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebebahnanordnung (10) auseinanderfaltbare/zusammenfaltbare Schiebebahnabschnitte aufweist. - Flurförderzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebebahnanordnung (10) mindestens so lang ist, dass der Batterieblock (3) vollständig außerhalb des Batteriefaches (4) darauf stehen kann.
- Flurförderzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (19) wenigstens einen insbesondere höhenverstellbaren Stützfuß (24) zu seiner Bodenabstützung in der Batteriefachöffnungsstellung aufweist.
- Flurförderzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (7, 9) an einem den Batterieblock (3) tragenden Schiebewagen (5) angeordnet sind.
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