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Die
Erfindung betrifft ein Gerät
zur Handhabung von blattförmigen
Gegenständen,
wie Banknoten, Belegen, Karten oder dergleichen mit einer Eingabeeinheit
und einer Ablageeinheit für
die Blätter und
mit einer die Eingabeeinheit und die Ablageeinheit miteinander verbindenden
Transporteinrichtung für
die Blätter.
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In
vielen Fällen,
insbesondere bei der Verarbeitung von Banknoten in Selbstbedienungsgeräten, besteht
das Bedürfnis,
die Blätter
in einer bestimmten Orientierung verarbeiten zu können. Eine
nach einer bestimmten Orientierung geordnete Ablage von mehreren
Banknoten in einem Bündel
kann aus folgenden Gründen
zweckmäßig sein.
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In
einem ungeordneten Banknotenbündel lassen
sich beispielsweise einige Sicherheitsmerkmale erst durch komplettes
Aufblättern
des Bündels testen.
Dies ist z. B. der Fall, wenn es sich um Banknoten aus einem Polymermaterial
handelt, die ein nicht zentrisches transparentes Fenster haben.
Liegen jedoch solche Banknoten mit der gleichen Orientierung aufeinander,
so dass auch alle Fenster exakt übereinander
liegen, so kann ein einfacher Sicherheitstest des gesamten Bündels dadurch
erfolgen, dass das gesamte Bündel
im Bereich der übereinanderliegenden
Fenster von einem Prüflichtstrahl durchsetzt
wird.
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Banknoten
ohne vorgegebene Orientierung erhöhen die Kosten für die Hardware
zur Überprüfung von
Sicherheitsmerkmalen. Befindet sich beispielsweise ein Sicherheitsmerkmal
nur an einer Seite eines Scheines, wird nur ein Messgerät an dieser Stelle
benötigt,
um das entsprechende Sicherheitsmerkmal zu testen. Andernfalls wären entsprechende
Messgeräte
an den zwei oder vier möglichen
gespiegelten/gedrehten Positionen vorzusehen. Entsprechendes gilt
auch, wenn z. B. für
eine Seriennummererkennung ein spezifischer Sensor eingesetzt wird,
der nicht die gesamte Fläche
der Banknote abdeckt und daher Seriennummern nur bei einer oder
zwei vorgegebenen Orientierungen lesen kann.
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Ein
bezüglich
der Orientierung der Banknoten geordnetes Bündel sieht nach der Ausgabe
an einen Kunden optisch besser aus.
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Es
gibt Banknoten, die über
ihre Fläche
hin eine unterschiedliche Dicke haben, die z. B. durch aufgeklebte
Hologramme oder spezielle Polymerfolien an einer bestimmten Stelle
der Banknote hervorgerufen wird. In diesem Fall kann die Ablage
in einem Stapel optimiert werden, in dem die Banknoten mit alternierender
Orientierung abgelegt werden, so dass die Höhe des Notenstapels nicht an
einer Seite größer als
an der anderen wird. Dadurch lässt
sich ein derartiger Notenstapel besser verarbeiten und insbesondere
speichern.
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Bei
manchen Banknoten, die in einem Teilbereich aus Polymermaterial
bestehen oder eine Polymeroberfläche
haben, treten elektrostatische Probleme auf. Die Banknoten haften
in dem Polymerbereich aneinander, was zu Mehrfachabzügen in Geldautoamten
führen
kann. Um dies zu vermeiden, könnte man
die Banknoten mit alternierender Orientierung ablegen, um zu verhindern,
dass die Polymerbereiche benachbarter Banknoten aufeinander zu liegen kommen.
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Die
Ablage von Banknoten in einem Banknotenspeicher könnte sortiert
nach der Orientierung erfolgen, um Manipulationen oder Fehler bei
der Handhabung der Banknoten leichter erkennen zu können. Beispielsweise
könnten
die Banknoten immer mit der gleichen Orientierung oder aber mit
alternierender Orientierung abgelegt werden. Stimmt diese Orientierung
bei der Banknotenausgabe nicht mehr, ist entweder ein Fehler oder
eine Manipulation aufgetreten. Auch können auf diesem Wege eventuelle
Mehrfachabzüge
leichter erkannt werden.
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Aus
der
DE 32 32 210 A1 ist
eine Blattfördereinrichtung
in einem Kopiergerät
bekannt, bei der die Blätter
zum beidseitigen und lagerichtigen Bedrucken in einer Wendeschleife
um eine zur Transportrichtung senkrechte Achse gewendet und anschließend um
eine zur Blattebene senkrechte zweite Achse gedreht werden können.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs genannten Art
so auszubilden, dass die Orientierung zu verarbeitender Blätter in
beliebiger Weise vorgegeben werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass an die Transporteinrichtung wahlweise und unabhängig voneinander
aktivierbare Blattdreheinheiten anschließbar sind, in denen ein Blatt
jeweils um 180° um
eine Raumachse drehbar ist, dass die beiden Raumachsen senkrecht
zueinander und parallel zur Transportebene der Blätter sind, in
der die Blätter
bei ihrem Transport liegen, und dass mindestens eine der beiden
Raumachsen senkrecht zur Transportrichtung der Blätter in
dem Gerät
ist.
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Mit
der erfindungsgemäßen Anordnung
kann die Orientierung jedes Blattes bezüglich Oberseite/Unterseite
oder Vorderende/Rückende
gewählt und
verändert
werden. Es wäre
auch möglich,
drei Blattdreheinheiten vorzusehen, d. h. für jede der drei Raumachsen
eine. Dies ist aber nicht nötig,
da die gleichzeitige Drehung um zwei beliebige von drei senkrecht
aufeinander stehenden Raumachsen der Drehung um die dritte Raumachse
entspricht. Wenn die beiden Raumachsen, um die eine Blattdrehung erfolgen
kann, parallel zur Transportebene sind, in der die Blätter bei
ihrem Transport liegen, bedeutet das, dass eine der Drehachsen parallel
zur Transportrichtung ist und die andere quer zu ihr und parallel zur
Blattebene. Eine Drehung um die parallel zur Transportrichtung verlaufende
Raumachse bewirkt ein Vertauschen von Oberseite und Unterseite sowie ein
Vertauschen der parallel zur Transportrichtung verlaufenden Ränder des
Blattes. Vorlaufende und Rücklaufende
des Blattes dagegen bleiben erhalten. Eine Drehung des Blattes um
eine senkrecht zur Transportrichtung und parallel zur Transportebene verlaufende
Raumachse bewirkt ein Vertauschen von Oberseite und Unterseite und
von Vorlaufende und Rücklaufende.
Linker und rechter Rand dagegen bleiben erhalten. Beide Drehungen
hintereinander führen
dazu, dass Oberseite und Unterseite des Blattes wieder ihre ursprüngliche
Orientierung haben, dass aber Vorlaufende und Rücklaufende sowie linker Rand
und rechter Rand gegeneinander vertauscht sind. Dies entspricht
somit einer Drehung des Blattes um eine senkrecht zur Transportrichtung
und senkrecht zur Transportebene verlaufenden Raumachse. Die vorstehende
Beschreibung zeigt, dass durch Betätigung einer der beiden Blattdreheinheiten allein oder
durch eine Betätigung
beider Blattdreheinheiten jede beliebige Orientierung eines Blattes
erreicht werden kann.
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Eine
Blattdreheinheit zum Drehen eines Blattes um eine quer zur Transportrichtung
und parallel zur Transportebene verlaufende Raumachse kann auf einfache
Weise dadurch realisiert werden, dass die Blattdreheinheit von einem
Blatttransportabschnitt mit umschaltbarer Transportrichtung gebildet ist,
der mittels einer Transportweiche wahlweise derart an die Transporteinrichtung
anschließbar
ist, dass der Blatttransportabschnitt zum Einlaufen eines Blattes
in den Blatttransportabschnitt in einer ersten Richtung mit einer
stromaufwärts
gelegenen Strecke der Transporteinrichtung und zum Auslaufen eines Blattes
aus dem Blatttransportabschnitt in der entgegengesetzten Richtung
mit einer stromabwärts
gelegenen Strecke der Transporteinrichtung verbunden ist.
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Eine
Drehung eines Blattes um die parallel zur Transportrichtung verlaufende
Raumachse kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die betreffende
Blattdreheinheit von einem in den Transportweg der Transporteinrichtung
einschaltbaren Blatttransportabschnitt gebildet ist, dessen eine
Transportebene für
die Blätter
definierenden Transportelemente so ausgebildet oder angeordnet sind,
dass sich die Transportebene innerhalb des Blatttransportabschnittes
schraubenförmig
um 180° um
die Transportrichtung dreht. Dies kann sowohl durch Riemen oder Bänder als
auch durch Rollen erfolgen, die so angeordnet sind, dass sie eine
solche Schraubenfläche bilden,
entlang der die Blätter
transportiert und dabei gewendet werden.
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Eine
Drehung um eine beliebige Achse kann jedoch auch so erfolgen, dass
die Blattdreheinheit von einem in dem Transportweg der Transporteinrichtung
angeordneten Transportabschnitt gebildet ist, der als Ganzes wahlweise
um eine der Raumachsen drehbar ist. Zu diesem Zweck muss ein in
die Transporteinrichtung eingelaufenes Blatt angehalten werden,
bis die Drehung des Transportabschnittes erfolgt ist, wonach das
Blatt mit der neuen Orientierung seinen Weg fortsetzen kann.
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Die
folgende Beschreibung erläutert
in Verbindung mit der beigefügten
Zeichnung die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles. Darin zeigen
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Gerätes mit zwei Blattdreheinheiten
gemäß einer
ersten Ausführungsform
und
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2 eine
schematische Darstellung einer Blattdreheinheit einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung.
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Das
in der 1 schematisch dargestellte Gerät soll vorzugsweise zum Sortieren
von Banknoten dienen und kann beispielsweise in einem Geldautomaten
oder in einem Gerät
zur Aufbereitung eingezahlter Banknoten und Vorbereitung auszu gebender Banknoten
Verwendung finden. Mit 10 ist eine Eingabeeinheit bezeichnet,
an der ein Banknotenbündel 12 oder
einzelne Banknoten 14 eingegeben werden können. In
der Regel ist hier eine Abzugs- und Vereinzelungsvorrichtung vorgesehen,
um die Banknoten aus einem Banknotenbündel abzuziehen und zu vereinzeln.
Da solche Vorrichtungen an sich bekannt sind, sind sie hier nicht
dargestellt. An die Eingabestelle schließt sich eine allgemein mit 16 bezeichnete Transporteinrichtung
an, welche die Eingabeeinheit 10 mit einer Ablageeinheit 18 verbindet,
die hier durch einen einfachen Behälter dargestellt ist, in dem die
Banknoten 14 in einer gewählten Orientierung abgelegt
werden können.
Die Transporteinrichtung besteht aus einer Reihe von Riementrieben 20, 22, 24 und 26,
die hier ebenfalls nur schematisch dargestellt sind und für Geldautomaten
und dergleichen bekannt sind. Es kann hier jede für den Transport
von Blättern,
insbesondere Banknoten geeignete Transporteinrichtung Verwendung
finden. Die verschiedenen Transporteinheiten 20, 22, 24 und 26 legen
eine Transportrichtung A fest und definieren eine Transportebene,
welche die Transportrichtung A enthält und senkrecht zur Zeichnungsebene
der 1 gerichtet ist.
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Der
Transporteinrichtung 16 sind zwei Blattdreh- oder -Wendeeinheiten 28 und 30 zugeordnet. Die
erste Blattdreheinheit 28 umfasst einen Blatttransportabschnitt 32,
der in zwei zueinander entgegengesetzten Richtungen antreibbar ist,
wie dies durch den Doppelpfeil B angegeben ist. Die Blattdreheinheit 28 ist
zwischen den Transporteinheiten 20 und 22 angeordnet
und mit diesen über
eine Transportweiche 34 funktional verbunden. Die Transportweiche 34 kann
so eingestellt werden, dass ein Blatt entweder direkt von der Transporteinheit 20 zu der
Transporteinheit 22 oder von der Transporteinheit 20 zu
der Blattdreheinheit 28 bzw. von dieser zu der Transporteinheit 22 gelenkt
werden kann. Wird eine Banknote 14 von der Transporteinheit 20 über die Transportweiche 34 in
den Transportabschnitt 32 geleitet und anschließend von
dem Transportabschnitt 32 über die Transportweiche 34 in
die Transporteinheit 22 geleitet, so entspricht dies einer
Drehung der Banknote um eine senkrecht zur Zeichenebene der 1 gerichtete
Drehachse. Dabei werden Ober- und Unterseite sowie Vorlauf und Rücklaufende
vertauscht.
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Die
zweite Dreheinheit
30 umfasst einen parallel zu der Transporteinheit
24 verlaufenden
Transportabschnitt
36, dessen miteinander zusammenwirkende
Riemen- oder Bandantriebe so geformt sind, dass die zwischen den
für einen
Banknotentransport miteinander zusammenwirkenden Riemen definierte Transportebene
in Form einer Schraubenfläche
um 180° um
die Transportrichtung A gedreht ist. Eine solche Vorrichtung ist
beispielsweise in der
US
6705470 B2 beschrieben. Eine durch diesen Transportabschnitt
36 laufende
Banknote wird um 180° um
die parallel zur Transportrichtung A verlaufende Raumachse gedreht,
wobei die zur Transportrichtung A parallelen Ränder sowie Oberseite und Unterseite
vertauscht werden, während
Vorlaufende und Rücklaufende
gleich bleiben. Der Blatttransportabschnitt
36 kann über eine
Transportweiche
38 sowie eine Transporteinheit
40 an
den Ausgang der Transporteinheit
22 und über eine
weitere Transporteinheit
42 an den Eingang der Transporteinheit
26 angeschlossen
werden. Soll also eine Drehung der Banknote um die parallel zur
Transportrichtung A verlaufende Raumachse erfolgen, so wird die
Blattdreheinheit
30 anstelle der Transporteinheit
24 in
den Transportweg der Transporteinrichtung
16 geschaltet.
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Durch
wahlweises Aktivieren bzw. Zuschalten einer der beiden Blattdreheinheiten 28, 30 bzw. beider
Blattdreheinheiten 28 und 30 können die Banknoten 14 in
jeder beliebigen Orientierung an der Blattablageeinheit 18 gestapelt
werden.
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2 zeigt
noch in schematischer Darstellung eine andere Ausführungsform
einer Blattdreheinheit. Diese umfasst einen Transportabschnitt 44,
der in einem Rahmen 46 angeordnet ist. Der Rahmen 46 ist
mit zwei Drehkränzen 48 versehen,
mit deren Hilfe er in nicht dargestellten Lagern um eine zur Transportrichtung
A parallele Raumachse C drehbar ist. Der Transportabschnitt 44 kann
in dem Transportweg der Transporteinrichtung 16 angeordnet
und bei Bedarf aktiviert werden. Er könnte in dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 die
Transporteinheit 24, die Blattdreheinheit 30,
die Weiche 38 sowie die Transporteinheiten 40 und 42 ersetzen.