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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einem induktiven Sensor zur Drehzahlmessung.
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In
induktiven Sensoren gemäß dem Stand der
Technik wird mittels eines Stabmagnets ein Feld erzeugt, das über einen
weichmagnetischen Polstift zunächst
geführt
und an einer Stirnfläche
des Polstifts austritt. Den Polstift umgreift eine Spule, so dass Änderungen
des magnetischen Flusses innerhalb des Polstifts zu einer Induktionsspannung
in der Spule führen.
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Das
vom Permanentmagneten erzeugte Feld wird, ausgehend von der Stirnfläche, über den freien
Raum zurück
zum entsprechenden Pol des Permanentmagneten geführt, so dass das Einbringen
eines weichmagnetischen Materials, insbesondere in dem Raum direkt
vor der Stirnfläche,
zu einer veränderten
Rückführung des
Magnetfelds führt,
wodurch der magnetische Fluss in dem Polstift verändert wird.
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Somit
kann die Bewegung eines Geberrads, das mehrere Weicheisenzähne aufweist,
durch Änderungen
des Streufelds, der damit verbundenen Änderungen des magnetischen
Rückschlusses
und der damit verknüpften
Induktionsspannung erfasst werden.
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Gemäß dem Stand
der Technik werden Magnete aus AlNiCo mit großen Längsabmessungen verwendet. Dies
führt jedoch
zu Sensoren mit einer großen
Länge und
großem
Volumen und somit zu einer großen
Menge an erforderlichem magnetischen Material.
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Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, die Bauteilgröße zu verringern
und den Aufwand an magnetischem Material zu verringern, ohne die
Empfindlichkeit des Sensors zu beeinträchtigen.
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Offenbarung der Erfindung
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Der
erfindungsgemäße induktive
Sensor erfordert einen deutlich geringeren Aufwand an Magnetmaterial
und erlaubt gleichzeitig eine deutlich verringerte Baugröße. Erfindungsgemäß wird ein
kleiner Magnet mit hoher Koerzitivfeldstärke verwendet, beispielsweise
ein Seltenerdmagnet, vorzugsweise aus NdFeB, der mit einem Streukörper, der
auch Streuscheibe genannt wird, kombiniert wird. Der Streukörper, der
an dem Ende des Permanentmagneten angebracht ist, das dem Stirnende
des Jochs entgegengesetzt ist, streut das vom Permanentmagneten
erzeugte magnetische Feld in den Freiraum, wodurch sich eine hohe
Empfindlichkeit des induktiven Magnetsensors für sich im Freiraum bewegende
weichmagnetische Stoffe ergibt. Die Empfindlichkeit und der Störabstand
des Sensors, die bzw. der von der räumlichen Anordnung des Streufelds
abhängt,
wird durch diese Maßnahme
deutlich erhöht.
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Gemäß dem der
Erfindung zugrunde liegenden Konzept wird das Streufeld aufgeweitet
und der direkte magnetische Rückschluss
zwischen Magnetpol und Stirnfläche
verringert, indem als Streuelement, das die Streuung des Magnetfeldes
in den Raum vorsieht, ein Streukörper
an einem Pol des Magneten verwendet wird.
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Da
bislang nur AlNiCo als Material verwendet wurde, das aufgrund der
relativ geringen Koerzitivfeldstärke
als langer Stabmagnet ausgebildet war, war insbesondere aufgrund
des großen
Abstands zwischen der Stirnfläche
und dem entgegengesetzten Magnetpol und der damit einhergehenden
breiten Raumstreuung nicht notwendig, Maßnahmen zur zusätzlichen
Streuung zur treffen.
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Die
Streuscheibe bzw. der Streukörper übernimmt
die Funktion des großen
Abstands zwischen der Sensor-Stirnfläche und dem entgegengesetzten Permanentmagnetpol,
die im Stand der Technik zu einer entsprechenden Feldverteilung
im Freiraum und somit zu einer geeigneten Empfindlichkeit des Magnetsensors
führt.
Dies erlaubt den Einsatz sehr kompakter Permanentmagnete. Diese
bilden jedoch aufgrund ihrer kleinen Abmessungen, insbesondere aufgrund
des geringen Abstands zwischen Stirnfläche und entgegengesetztem Magnetpol,
für sich
genommen einen starken direkten magnetischen Rückschluss und sehen nur eine
geringe Raumstreuung vor. Zusätzlich
bietet das Streuelement eine einfache und kostengünstige Möglichkeit,
die Empfindlichkeit und den Störabstand
des Magnetsensors durch Aufweiten und Streuen des Magnetfelds in
den Raum deutlich zu erhöhen.
Das Streuelement unterbindet folglich einen stärkeren direkten Feldrückschluss zwischen
Stirnfläche
und entgegengesetztem Magnetpol, so dass ein deutlich höherer Anteil
des Magnetfeldes zur Detektion von Änderungen im Freiraum, insbesondere
vor der Stirnfläche,
zur Verfügung
steht.
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Der
erfindungsgemäße Magnetsensor
umfasst einen Permanentmagneten, der als Quelle des magnetischen
Felds dient. Ein Pol des Permanentmagneten, vorzugsweise ein sich
in Längsrichtung erstreckender
und in Längsrichtung
vormagnetisierter Stabmagnet, schließt sich an ein Joch mit weichmagnetischen
Eigenschaften an. Während
der Permanentmagnet vorzugsweise aus ferro- oder ferrimagnetischen
Materialien hergestellt ist, die eine hohe Koerzitivfeldstärke aufweisen,
ist das Joch, das auch als Polkern oder Polstift bezeichnet wird,
aus einem weichmagnetischen Material hergestellt, das heißt, einem
Material mit einer hohen magnetischen Suszebilität und geringer Koerzitivfeldstärke. Insbesondere sind
hierzu ferro- oder
ferrimagnetische Werkstoffe geeignet, die eine geringe Koerzitivfeldstärke bzw. eine
geringe permanente Induktion aufweisen. Ferner hat das Joch vorzugsweise
eine Sättigungsfeldstärke, die über der
Koerzitivfeldstärke
des Feldmagneten liegt, um auch bei hohen Feldstärken eine gute magnetische
Führung
zu ermöglichen.
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Die
Stirnfläche
des Jochs, das dem Permanentmagneten entgegengesetzt ist, ist die
empfindlichste Stelle des Sensors und hat vorzugsweise eine geringe
Oberfläche,
um auch kleinere weichmagnetische Elemente, die an der Stirnfläche vorbeigeführt werden,
zu trennen. Ebenso wie das Joch ist auch der Streukörper aus
weichmagnetischem Stoff mit geringer Koerzitivfeldstärke und
einer hohen magnetischen Suszebilität ausgebildet. Vorzugsweise
ist der Streukörper
aus Reineisen oder aus niedrig legiertem Stahl ausgebildet. Alternativ
können
polykristalline Metalle, metallische Gläser und/oder Ferrit-Keramiken
als weichmagnetische Werkstoffe verwendet werden. Die Proportionen
des Jochs können derart
ausgestaltet sein, dass das vom Permanentmagneten ausgehende magnetische
Feld von dem Joch gebündelt
wird und an keiner Stelle des Jochs eine Feldstärke auftritt, die über der
Sättigung
des Materials des Jochs liegt. Insbesondere ist die Länge des
Jochs maximal zweimal oder dreimal so groß wie der Durchmesser des Jochs
an der Stelle, die dem Permanentmagneten am nächsten liegt.
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Der
Permanentmagnet weist vorzugsweise eine erste Polfläche auf,
die einem ersten Magnetpol entspricht, und die direkt an das Joch
angrenzt oder über
mindestens ein Weicheisenstück,
beispielsweise ein weichmagnetisches Adapterstück, an das Joch angrenzt. Der
Permanentmagnet weist ferner eine zweite Polfläche auf, die einem zweiten,
dem ersten Magnetpol entgegengesetzten Magnetpol entspricht, die,
ebenfalls direkt oder über
mindestens ein Weicheisenstück,
beispielsweise ein weichmagnetisches Adapterstück, an den Streukörper angrenzt. Das
Joch weist vorzugsweise ein erstes Ende auf, an dem die Stirnfläche angeordnet
ist, oder das indirekt über
ein weichmagnetisches Verbindungsstück an die Stirnfläche anstößt, und
weist ferner ein zweites Ende auf, das ebenfalls direkt oder indirekt
(d. h. über ein
weichmagnetisches Verbindungsstück)
an die erste Polfläche
des Permanentmagneten anstößt. Erfindungsgemäß stößt an dem
Ende des Streukörpers,
das von dem Permanentmagneten weg gerichtet ist, kein Weicheisenstück mehr
an, sondern unmagnetische Werkstoffe wie Kunststoff oder auch Luft,
um zu erreichen, dass der Streukörper
das Magnetfeld des Permanentmagneten in den Freiraum hineinstreut.
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Der
magnetische Kreis des Magnetfeldes, das vom Permanentmagneten ausgeht,
wird somit über
das Joch, über
ein Geberrad, über
den Freiraum zurück über den
Streukörper
oder in umgekehrter Richtung geschlossen. Die Verbindungsstücke zwischen
Streukörper
und Permanentmagnet, zwischen Permanentmagnet und Joch und zwischen
Joch und Polfläche
können
als direkt aneinander stoßende Stirnflächen der
jeweiligen Komponenten ausgebildet sein, oder über weichmagnetische Verbindungsstücke. Insbesondere
kann die Stirnfläche
des Jochs als eine einteilig mit dem Joch ausgeführte Oberfläche entlang einer Radialebene
des Jochs, die senkrecht zu einer Längsachse des Jochs verläuft, ausgebildet
sein.
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Vorzugsweise
ist das Joch mit der Spule umwickelt. Daher umgreift die Spule das
Joch und die Windungen, welche die Spule bilden, verlaufen entlang
der tangentialen Umlauffläche
des Jochs. Das Volumen, das die Spule in ihrem Inneren umgreift,
ist vorzugsweise teilweise oder vollständig mit dem Joch ausgefüllt, so
dass eine zeitliche Änderung
des magnetischen Flusses in dem Joch gemäß dem Induktionsgesetz eine
Spannung in der Spule erzeugt, die proportional zur zeitlichen Ableitung
des magnetischen Flusses und proportional zur Anzahl der Windungen
der Spule ist. Aufgrund von Änderungen
in der magnetischen Rückführung des
Magnetfeldes des Permanentmagneten, insbesondere in der Nähe der Stirnfläche, können somit
Magnetfeldänderungen in
dem Freifeld über
die Induktionsspannung erfasst werden. Zwischen der inneren Oberfläche der
Spule und der äußeren Oberfläche des
Jochs kann ein Schutzlack und/oder ein Abschnitt eines Spulenkörpers vorgesehen
sein, der ebenfalls den Magneten und die Streuscheibe umgibt. Vorzugsweise
ist die Spule konzentrisch zu dem Joch ausgebildet.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weisen der Streukörper,
der Permanentmagnet, das Joch und die Spule eine gemeinsame Längsachse
auf, wobei das Joch, der Permanentmagnet und der Streukörper nacheinander
entlang der Längsachse
angeordnet sind und die Spule in der Höhe des Jochs konzentrisch zu
dem Joch angeordnet ist. Das Joch, der Permanentmagnet und der Streukörper können jeweils
Endflächen
aufweisen, die in einer Ebene senkrecht zur Langsachse verlaufen,
wobei die jeweiligen Endflächen
direkt aneinander stoßen
können,
oder an ein Zwischenstück
bzw. ein Adapterstück
anstoßen
können,
das zwischen dem Joch und dem Permanentmagneten und/oder zwischen
dem Streukörper
und dem Permanentmagneten eingefügt
ist und ebenfalls Endflächen
aufweist, die senkrecht zur Längsachse
verlaufen. Vorzugsweise sind die Zwischenstücke ebenfalls entlang einer
Längsachse
angeordnet, die der Langsachse des Permanentmagneten, des Jochs
und des Streukörpers
entspricht.
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Ferner
kann eine Halterung vorgesehen werden, die das Joch mit dem Permanentmagneten,
den Permanentmagneten mit dem Streukörper, und/oder den Permanentmagneten
mit dem Joch und dem Streukörper
verbindet, indem es die jeweiligen Komponenten entlang ihres Umfang
umgibt.
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Vorzugsweise
sind der Streukörper
und der Permanentmagnet sowie gegebenenfalls eingesetzte Zwischenstücke zylindrisch
und weisen vorzugsweise den gleichen Querschnitt auf. Der Streukörper, der
Permanentmagnet und gegebenenfalls eingesetzte Zwischenstücke sind
vorzugsweise rotationssymmetrisch mit einer Rotationsachse, die
entlang der Längsachse
verläuft.
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Ferner
weist das Joch vorzugsweise ebenfalls eine Form auf, die rotationssymmetrisch
mit einer Rotationsachse ist, die entlang der Längsachse verläuft. Das
Joch ist beispielsweise abschnittsweise konisch ausgebildet, wobei
sich das Joch zur Stirnfläche
hin verjüngt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist das Joch ein
erstes und ein zweites Ende auf, wobei das zweite Ende direkt an eine
Polfläche
des Permanentmagneten anschließt und
den gleichen Querschnitt wie diese Polfläche aufweist. Das Joch weist
vorzugsweise einen ersten zylindrischen Abschnitt auf, der die gleiche
Querschnittsfläche
wie die Polfläche
des Permanentmagneten aufweist, um sich entlang der Längsachse
zu der Stirnfläche
hin in einer senkrecht zur Längsachse verlaufenden
Ebene in der Form einer Schulter sprungartig zu verjüngen, wobei
diese Schulter der Befestigung weiterer Komponenten dient. An den ersten
zylindrischen Abschnitt schließt
sich vorzugsweise entlang der Längsachse
zur Stirnfläche
hin ein zweiter zylindrischer Abschnitt an, der ebenfalls der Befestigung
dienen kann. An den zweiten zylindrischen Abschnitt schließt sich
vorzugsweise zur Stirnfläche
hin ein sich konisch zur Stirnfläche
hin verjüngender
Abschnitt an, wobei die Umlauffläche
vorzugsweise einen Winkel von 10–45° mit der Längsachse einschließt. An den
konischen Abschnitt schließt
sich zur Stirnfläche
hin vorzugsweise ein dritter zylindrischer Abschnitt an, der eine
Endfläche
aufweist, die senkrecht zur Längsachse
verläuft,
und die Stirnfläche
bildet.
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Vorzugsweise
haben das Joch, der Permanentmagnet und der Streukörper die
gleiche Form mit unterschiedlichen oder mit gleichen Proportionen, wobei
die Querschnittsform der jeweiligen Komponenten vorzugsweise kreisförmig, oval,
quadratisch, rechteckig oder polygonal ist. Der konische Abschnitt kann
auch als ein in anderer Weise geformter, sich zur Stirnfläche hin
verjüngender
Abschnitt sein. Vorzugsweise umgreift die Spule das Joch entlang
des gesamten konischen und/oder sich verjüngenden Abschnitts. Der Streukörper kann
als Zylinder, beispielsweise als Kreiszylinder ausgebildet sein.
Alternativ kann sich der Streukörper
entlang der Längsachse
in einer vom Permanentmagneten weg führenden Richtung verjüngen oder
hinsichtlich seiner Querschnittsfläche erweitern. Gemäß einer
Ausführung
entspricht der Querschnitt des Streukörpers an der Stelle, an der
er dem Permanentmagneten am nächsten
ist oder diesen berührt,
der ersten Polfläche des
Permanentmagneten, d. h. der dem Streukörper zugewandten Polfläche.
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Der
Streukörper
und das Joch sowie gegebenenfalls verwendete Zwischenstücke sind
vorzugsweise aus weichmagnetischem Material mit hoher Permittivität, beispielsweise
Roheisen, niedrig legiertem Stahl, Dynamoblech mit ungefähr 2% Silizium,
Trafoblech mit ungefähr
4% Silizium, einer Kobalt-Eisenlegierung, einer Nickel-Eisenlegierung, Mu-Metall,
Permalloy, Metallglaskomponenten mit Fe, Ni oder Co oder aus Ferrit-Keramik,
vorzugsweise Zirkonlegierungen. Die verwendeten weichmagnetischen
Werkstoffe können
ferner Zusatzstoffe umfassen, beispielsweise Kleb- oder Stützstoffe,
beispielsweise Kunststoffe. Vorzugsweise sind der Streukörper und
das Joch als Vollkörper
ausgebildet, können
jedoch auch einen inneren Hohlraum aufweisen, um eine Befestigung
zu vereinfachen.
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Der
Permanentmagnet ist vorzugsweise aus einem Material mit sehr hoher
Koerzitivfeldstärke ausgebildet,
beispielsweise einer Legierung mit einem Seltenerdmetall oder einer
NdFeB-Legierung. Ferner
kann der Permanentmagnet im wesentlichen aus einer SmCo-Legierung
ausgebildet sein. Der Permanentmagnet kann ferner aus einem Ferrit-Werkstoff
ausgebildet sein, beispielsweise einem Gemisch aus Eisenoxid und
Barium- oder Strontiumoxid. Vorzugsweise ist der Permanentmagnet
aus einem Magnetmaterial ausgebildet, das eine Koerzitivfeldstärke aufweist,
die mindestens 3, mindestens 5, mindestens 14 oder mindestens 17
mal so hoch wie die Koerzitivfeldstärke von AlNiCo ist. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
ist der Permanentmagnet zylindrisch mit einem entlang der gesamten
Länge des
Permanentmagneten konstanten, kreisförmigen Querschnitt ausgebildet.
Die Länge
des Permanentmagneten beträgt
in einer ersten Ausführung des
erfindungsgemäßen Sensors
vorzugsweise das ca. 0,4–1
fache, das 0,5–0,8
fache oder das 0,6–0,65 fache
des Durchmessers des Permanentmagneten. Länge des Permanentmagneten beträgt in einer zweiten
Ausführung
vorzugsweise das ca. 0,2–0,6
fache, das 0,25–0,5
fache oder das 0,35–0,4
fache des Durchmessers des Permanentmagneten. Der Streukörper weist
vorzugsweise einen Durchmesser auf, der dem 0,5–2,0 fachen, dem 0,7–1,5 fachen
oder dem 0,9–1,1
fachen der Länge
des Streukörpers
entspricht, wobei der Streukörper
vorzugsweise die Form eines Kreiszylinders aufweist.
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In
weiteren alternativen Ausführungsformen umgreift
die Spule den Streukörper.
In einer weiteren alternativen Ausführungsform umfasst der Magnetsensor
ein Impulsgeberelement, das sich relativ zum Magnetsensor und insbesondere
relativ zu der Stirnfläche
bewegen kann, beispielsweise ein Rotor-Zahnrad oder Impulsrad, zumindest
dessen Zähne
ferromag netische bzw. weich- oder hartmagnetische Eigenschaften
aufweisen und somit das magnetische Feld in dem Joch verändern können.
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Neben
dem oben beschriebenen induktiven Magnetsensor kann das der Erfindung
zugrunde liegende Konzept auch durch die Verwendung eines Streukörpers in
einem induktiven Magnetsensor umgesetzt werden. Hierzu wird bei
der erfindungsgemäßen Verwendung
der Streukörper
an einer Polfläche eines
Permanentmagneten angeordnet. Dadurch wird erreicht, dass das Magnetfeld
des Permanentmagneten im Wesentlichen vollständig durch den Streukörper hindurch
tritt, wodurch bei der Verwendung in dem induktiven Magnetsensor
das vom Permanentmagneten erzeugte Magnetfeld in den Freiraum gestreut
wird, Dadurch ergibt sich eine hohe Empfindlichkeit für weich-
oder hartmagnetische Objekte, die sich in dem Freiraum bewegen.
Zusammen mit dem Streukörper
können
auch weitere, oben beschriebene Komponenten des induktiven Magnetsensors
verwendet werden. Insbesondere können Komponenten
verwendet werden, die den magnetischen Rückschluss des aus dem Streukörper austretenden
Feldes beeinflussen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen
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1 eine
Prinzipanordnung einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen induktiven Magnetsensors;
und
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2 eine
zweite Ausführung
des erfindungsgemäßen induktiven
Magnetsensors.
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Die 1 zeigt
einen erfindungsgemäßen induktiven
Magnetsensor mit einem Joch 10, einer Spule 20,
einem stabförmigen
Permanentmagneten 30 und mit einem Streukörper 40.
Der Permanentmagnet weist eine erste Polfläche 32 und eine zweite Polfläche 34 auf.
Da in 1 der induktive Magnetsensor im Querschnitt entlang
einer Längsachse
des Magnetsensors dargestellt ist, verlaufen die Polflächen senkrecht
zur Darstellungsebene und sind folglich als vertikal verlaufende
Linie dargestellt. Die erste Polfläche 32 entspricht
einem ersten Magnetpol, beispielsweise dem Südpol des verwendeten Permanentmagneten, 30 wohingegen
die zweite Polfläche dem
entgegengesetzten Magnetpol, beispielsweise dem Nord pol, zugeordnet
ist. In der in 1 dargestellten ersten Ausführungsform
umfasst das Joch eine Stirnfläche 50,
die ebenfalls senkrecht zur Darstellungsebene verläuft. Der
Streukörper 40 weist eine
erste Endfläche 42 auf,
die direkt an die erste Polfläche
des Permanentmagneten angrenzt. Das Joch weist ein erstes Ende 52 und
ein zweites Ende 54 auf, wobei an dem zweiten Ende 54 des
Jochs eine Endfläche
ausgebildet ist, die direkt an ein Adapterstück bzw. Zwischenstück 60 angrenzt.
Das Zwischenstück 60 grenzt
wiederum an die zweite Polfläche
des Permanentmagneten direkt an, so dass von der zweiten Polfläche 34 ausgehende
Magnetfeldlinien durch das Zwischenstück 60 zu dem zweiten
Ende des Jochs übertragen
werden, und über
das Joch selbst zur Stirnfläche 50 übertragen werden,
das an dem ersten Ende 52 des Jochs angeordnet ist. Die
Spule 20 umgreift das Joch in der 1 nahezu
vollständig
entlang eines konischen Abschnitts des Jochs sowie einen Teil eines
zylindrischen Abschnitts des Jochs 10. Gemäß einer
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform umgreift die Spule 20 das
Joch lediglich entlang des gesamten konischen Abschnitts des Jochs.
Gemäß einer
weiteren alternativen Ausführung
umgreift die Spule 20 das Joch lediglich einen Teil des
konischen Abschnitts des Jochs. Ferner kann die Spule 20 den
gesamten zylindrischen Abschnitt des Jochs 10 oder nur
einen Teil hiervon umgreifen.
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Der
in 1 dargestellte Streukörper 40 kann auch
als Streuscheibe dargestellt sein. Der in 1 dargestellte
Streukörper
hat eine kreiszylindrische Form, kann jedoch auch eine konische
Form aufweisen, die sich entlang der Längsachse des induktiven Magnetsensors
zur Stirnfläche 50 hin
verjüngt.
Vorzugsweise haben die jeweiligen Flächen zweier aneinander stoßender Komponenten
die gleiche Form und die gleiche Größe. Insbesondere der magnetische
Kontakt zwischen Streukörper 40 und Permanentmagnet 30,
zwischen Permanentmagnet 30 und Zwischenstück 60,
und zwischen Zwischenstück 60 und
Joch 10 wird dadurch erreicht, dass die jeweiligen Endflächen direkt
oder mit einer nur sehr geringen Lücke aneinander stoßen und
die jeweiligen Flächen
die gleiche Größe und Form
aufweisen. In einer alternativen Ausführungsform verringert sich die
Querschnittsfläche
des Streukörpers 40 ausgehend
von der ersten Endfläche 42 des
Streukörpers zur
entgegengesetzten Endfläche
des Streukörpers 40.
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Im
Allgemeinen wird mit dem Begriff „magnetischer Kontakt" die Übertragungsmöglichkeit
des magnetischen Flusses bezeichnet und entspricht einer gegenseitigen
Beeinflussung des jeweiligen Flusses in zwei beieinander angeordneten
Komponenten. Der magnetische Kon takt kann im Allgemeinen durch direktes
Aneinanderstoßen
bzw. Aneinandergrenzen oder durch Verbinden mittels eines Zwischenstücks, das
eine magnetische Führung
vorsieht, erreicht werden.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform ist
der Querschnittsverlauf des Jochs in dem konischen Abschnitt nicht
linear, sondern entspricht einer beliebigen monotonen oder streng
monoton steigenden Funktion. Beispielsweise kann der Verlauf der Verjüngung des
Jochs derart gestaltet sein, dass der Sättigungsverlauf innerhalb des
Jochs so gleichmäßig wie
möglich
entlang der Langsachse verläuft,
um eine Streuung, insbesondere an Übergangsstellen, zu vermeiden.
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In
der 2 ist eine zweite Ausführung des induktiven Magnetsensors
als technische Ausgestaltung gezeigt, die die beste Art und Weise
zur Ausführung
der Erfindung darstellt.
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Der
in 2 dargestellte Magnetsensor umfasst, ebenso wie
der in 1 dargestellte Magnetsensor, ein Joch 110,
eine Spule 120, einen Permanentmagneten 130, einen
Streukörper 140 und
ein Zwischenstück 160,
das zwischen dem Permanentmagneten 130 und dem Joch 110 eingefügt ist.
Wie auch in dem Ausführungsbeispiel
von 1 stößt der Streukörper 140 direkt
an eine Polfläche
des Permanentmagneten 130 an, wobei die andere, entgegengesetzt
magnetisierte Polfläche
des Permanentmagneten 130 an das Zwischenstück 160 anstößt. Dieses wiederum
stellt den magnetischen Kontakt mit dem Joch 110 her. Die
erste Polfläche 132 des
Permanentmagneten 130 stößt direkt an den Streukörper 140 an,
wohingegen die zweite, entgegengesetzte Polfläche 134 direkt an
das Zwischenstück 160 anstößt, welches
wiederum direkt an eine Endfläche des
Jochs an einem zweiten Ende des Jochs 154 anstößt. Das
erste Ende des Jochs 152 schließt mit der Stirnfläche 150 ab.
An dem zweiten Ende des Jochs 154 ist ein umlaufender Absatz
ausgebildet, wobei sich das Joch daran anschließend zu der Stirnfläche 150 hin
konisch verjüngt.
An den sich konisch verjüngenden
Abschnitt des Jochs schließt
sich das erste Ende 152 des Jochs an, welches zylindrisch
verläuft und
mit der Stirnfläche 150 abgeschlossen
wird.
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Der
Streukörper 140,
der Permanentmagnet 130, das Zwischenstück 160 und das Joch 110 sind aufeinander
entlang einer Langsachse aufgereiht und haben einen kreisförmigen Querschnitt.
Das Joch bildet an dem zweiten Ende 154 zu dem Zwischenstück 160 hin
eine Stufe aus, die von einer Halterung 170 zumindest teilweise
umgriffen wird. Die Halterung umgreift ferner das Zwischenstück 160, den
Permanentmagneten 130 und den Streukörper 140, um radiale
Verschiebungen dieser Komponenten zueinander zu verhindern. Die
Halterung 170 wird ferner von einem Spulenkörper 180 umgriffen,
der beispielsweise aus Kunststoff, vorzugsweise Polyamid hergestellt
ist. Der Werkstoff der Halterung 170 kann magnetisches
oder unmagnetisches Material, beispielsweise Kunststoff oder Metall
sein. Der Spulenkörper 180 erleichtert
die Handhabung der mittels der Halterung 170 zusammengesetzten
Komponenten und das Aufbringen der Spule 120. Der Spulenkörper 180 weist
an dem konischen Abschnitt des Jochs 110 ebenfalls eine
konische Außenfläche auf, so
dass der Spulenkörper 180 an
dem Joch 110, insbesondere an dem konischen Abschnitt des
Jochs eine konstante Wanddicke aufweist. Die Spule 120 wird
daraufhin auf den konischen Abschnitt des Spulenkörpers 180 aufgebracht,
beispielsweise durch Aufwickeln oder durch Aufstecken.
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Der
Spulenkörper 180 sowie
die Spule 120 sind von einem Sensorgehäuse 190 umgeben, das die
inneren Komponenten des induktiven Magnetsensors schützt und
von außen
stammende mechanische Belastungen aufnimmt. An dem ersten Ende 152 des
Jochs 110 weist das Sensorgehäuse 190 eine Öffnung auf,
durch die das erste Ende 152 des Jochs hindurchragt. Vorzugsweise
weist das Sensorgehäuse 190 eine
Stirnfläche
auf, die mit der Stirnfläche 150 des
Jochs eben abschließt.
Alternativ kann die Stirnfläche 150 des
Jochs von der Stirnfläche
des Sensorgehäuses 190 leicht
hervorragen oder in diesem vertieft eingelassen sein.
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Das
Sensorgehäuse 190 umschließt ferner einen
elektrischen Kontaktbereich 200, in dem ein Stecker eingebracht
werden kann, der einen elektrischen Kontakt mit den Anschlüssen der
Spule 120 erlaubt. Das Sensorgehäuse 190 weist ferner
zwei Wulste 210, 220 auf, die eine äußere Befestigung
ermöglichen.
Ferner ist ein O-Ring 230 vorgesehen, der durch Presssitz
Komponenten des induktiven Magnetsensors verbindet.
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Zur
Fertigung des in 2 dargestellten induktiven Magnetsensors
kann zunächst
das Adapterstück 160 auf
den Permanentmagneten 130 sowie der Streukörper an
den Permanentmagneten 130 geheftet werden. Die Haftkraft
ergibt sich aus der Magnetkraft des Permanentmagneten 130.
Daraufhin wird das Joch 110 an das Zwischenstück 160 angeheftet,
wiederum unter Verwendung der Haftkraft, die sich durch den Permanentmagneten
ergibt.
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Um
eine Verschiebung der so angeordneten Komponenten zu vermeiden,
wird daraufhin die Halterung 170 vorgesehen, in die das
Joch mit der Stirnfläche
voran eingefügt
wird. Wie bereits bemerkt, umfasst die Halterung 170 nach
innen ragende Schultern, die einen Anschlag für die Schultern des Jochs 110 an
dem zweiten Ende 154 des Jochs bieten. Dadurch ergibt sich
eine weitere Befestigung entlang der Längsachse. Gegebenenfalls kann
die Halterung 170 auch mittels eines Klebemittels mit den
in der Halterung 170 vorgesehenen Komponenten verbunden
werden. Die Halterung kann auch als Klebeband, Metallband, Kunststoffumspritzung
und/oder als ein- oder mehrteilige Halterungssystem ausgebildet
sein.
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Die
Halterung 170, aus der der konische Abschnitt sowie das
erste Ende 152 des Jochs ragt, wird daraufhin in den Spulenkörper 180 eingelassen,
das insbesondere am konischen Abschnitt des Jochs eine dementsprechende
innere Aufnahmefläche
aufweist. Alternativ kann dort auch ein entsprechender Anschlag
vorgesehen sein. Nachdem das Joch 110 und die Halterung 170 in
den Spulenkörper
eingelassen sind, und mit diesem befestigt sind, beispielsweise
ebenfalls unter Verwendung von Klebemitteln, wird die Spule 120 aufgebracht.
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Der
Spulenkörper,
inklusive der aufgebrachten Spule, wird daraufhin in das Sensorgehäuse 190 eingebracht.
Das Sensorgehäuse 190 kann
wie dargestellt als Hohlkörper
mit den restlichen Komponenten verklebt werden oder kann durch Umspritzen
als Vollkörper
vorgesehen werden. In gleicher Weise kann die Halterung 170 und/oder
der Spulenkörper 180 durch
ein Spritzverfahren, durch Gussverfahren oder mittels Klebemittel
mit den anderen Komponenten verbunden werden. Zwischen der Spule
und der elektrischen Kontaktvorrichtung 200 sind vorzugsweise
elektrische Verbindungen vorgesehen, die in der 2 nicht
dargestellt sind.
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Die
in 2 dargestellte Ausführung umfasst einen als Hohlkörper ausgebildeten
Spulenkörper 180 sowie
ein als Hohlkörper
ausgebildetes Sensorgehäuse 190.
In diesem Fall können
zur stabileren Befestigung weitere Verbindungselemente vorgesehen
werden (nicht dargestellt), beispielsweise ein Verbindungselement,
das den Streukörper und/oder
die Halterung zumindest teilweise umgreift und gegenüber der
Innenfläche
des als Hohlkörper ausgebildeten
Spulenkörpers
abstützt,
wobei das Verbindungselement vorzugsweise an dem von dem Permanentmagneten
weg weisenden Ende des Streukörpers
entlang des Umlauffläche
der Halterung angebracht ist. Ebenso kann ein Verbindungselement
zwischen der umfängli chen
Außenfläche der Spule
und einem Abschnitt der Innenfläche
des Sensorgehäuses
zur Erhöhung
der Stabilität
vorgesehen sein. In einer weiteren Ausführungsform sind Spulenkörper und/oder
Gehäuse
bzw. Sensorgehäuse
teilweise oder vollständig
als Vollmaterial ausgebildet, beispielsweise mittels eines Kunststoffspritzverfahrens.
Daher kann der Spulenkörper
die Außenfläche der
Halterung sowie entsprechende Abschnitte des Streukörpers und
der Halterung zumindest überwiegend
oder vollständig
berühren.
In gleicher Weise kann das Sensorgehäuse die Außenfläche des Spulenkörpers zumindest überwiegend
oder vollständig berühren.