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Für die Nutzung
von computergestützten
Dienstleistungsportalen, wie z. B. Internet-Dienstleistungsportalen
zur Bereitstellung von elektronischen Finanzdienstleistungen wie
insbesondere zur Abwicklung unbarer Zahlungstransaktionen oder Internet-Dienstleistungsportalen
zum Herunterladen von Daten, wie insbesondere zum Herunterladen
von Klingeltönen
oder Bilddaten auf ein Mobilfunktelefon, ist es bekannt, dass ein
an dem Dienstleistungsportal vorab registrierter Benutzer über eine
mobile Kommunikationseinrichtung wie ein Mobilfunktelefon mit dem
Dienstleistungsportal Kontakt aufnimmt und über diese mobile Kommunikationseinrichtung
die für
einen Anmeldevorgang an dem Dienstleistungsportal notwendigen, und
dem Benutzer vorab im Rahmen seiner Registrierung beim Dienstleistungsportalanbieter
mitgeteilten Anmeldedaten, wie Benutzernamen und Kennwort, übermittelt.
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Eine
solche Vorgehensweise ist unter verschiedenen Aspekten für die praktische
Anwendung weniger attraktiv, da sie z. B. bei der Auslösung eines
unbaren Zahlungsvorgangs an dem computergestützten Dienstleistungsportal
zur Notwendigkeit führt,
Benutzernamen und Kennwort in einem Anmeldevorgang zum Dienstleistungsportal übermitteln
zu müssen,
was zu einer relativ zeitaufwändigen
und damit schwerfälligen
Vorgehensweise führen
kann, die insbesondere bei praktischen Einkaufssituationen unerwünscht sein
kann, da relativ viel Zeit für
einen solchen Anmeldevorgang aufgebracht werden muss. Dies ist insbesondere
dann unvorteilhaft, wenn ein Kunde z. B. an einem Zahlungsabwicklungspunkt
in einer Schlange mit hinter ihm noch wartenden anderen Kunden mit
dem Anmeldevorgang am Dienstleistungsportal beschäftigt ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein zeitsparendes und
sicheres Verfahren zur Anmeldung eines Benutzers an einem computergestützten Dienstleistungsportal
bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird durch den unabhängigen
Verfahrensanspruch 1 gelöst.
Der nebengeordnete Anordnungsanspruch zielt auf eine Anordnung,
wie sie vorteilhafterweise zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
Verwendung findet. Die abhängigen
Ansprüche
betreffen vorteilhafte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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Aus
der
US 2002/0069286
A1 ist bereits ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 bekannt, bei dem ein als Internet-TV bezeichnetes Gerät als „Benutzer" nach Durchführung eines
Verfahrens zu einer schnellen Kurzanmeldung an einem Internetdienstleistungsportal,
auf Dienste dieses Dienstleitungsportals im Internet zugreifen kann.
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Eine
erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
basiert darauf, dass ein Benutzer-Identifizierer auf einer Identifizierungseinrichtung
(z. B. einer RFID-Card – radio
frequency identification card) von einer mobilen, vorzugsweise NFC-fähigen (near
field communication = Nahbereichskommunikation), Kommunikationseinrichtung
erfasst und an eine Zugangssteuerungseinrichtung für ein Dienstleistungsportal übermittelt
wird, und dort mit einem für
einen bestimmten Benutzer hinterlegten Identifizierer verglichen
wird. Es wird dabei nur dann eine Zugriffsberechtigung erteilt,
wenn der Benutzer-Identifizierer einem Nutzerkonto auf Seiten des
Betreibers des Dienstleistungsportals zugeordnet werden kann. Aus
der
WO 2006/016339
A1 sind bereits Maßnahmen
bekannt, wie mittels NFC-fähigen Kommunikationseinrichtungen
ein Anmeldevorgang eines Benutzers an einem computergestützten Dienstleistungsportal
durchgeführt
werden kann.
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Sollte
eine solche Identifizierungseinrichtung verloren gehen, könnte ein
Finder sich als der ursprüngliche
Besitzer der Identifizierungseinrichtung ausgeben. Um dies zu verhindern,
wird vorgeschlagen, die Nutzung einer mobilen Kommunikationseinrichtung
zur Kurzanmeldung nur dann zu erlauben, wenn sie vorher durch den
Benutzer mithilfe der Identifizierungseinrichtung aktiviert worden
ist. Eine Kurzanmeldung ist dann nur noch mit dieser mobilen Kommunikationseinrichtung
möglich,
bis ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist oder die Kurzanmeldung
mit derselben Identifizierungseinrichtung und einer anderen mobilen
Kommunikationseinrichtung aktiviert wird.
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Dazu
vergibt die Zugangssteuereinrichtung einen Benutzer-Zugangsschlüssel, der,
solange er gültig ist,
sowohl in der Zugangssteuereinrichtung als auch in jener mobilen
Kommunikationseinrichtung gespeichert wird, mit der die Aktivierung
erfolgte.
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Bei
einer zweiten Ausführungsform
beruht der Benutzer-Identifizierer auf biometrischen Merkmalen des
Benutzers.
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Eine
Kurzanmeldung wird bei beiden Ausführungsformen von der Zugangssteuereinrichtung
nur dann akzeptiert, wenn der Benutzer-Identifizierer eines Nutzers
zusammen mit dem gültigen
Benutzer-Zugangsschlüssel
an die Zugangssteuereinrichtung übermittelt
worden ist.
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Nach
erfolgter Anmeldung wird der Benutzer-Zugangsschlüssel vorzugsweise
durch einen neuen ersetzt, damit eine weitere Kurzanmeldung ohne
vorherige erneute Aktivierung durchgeführt werden kann, etc.
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Die
Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich auch
aus den nachfolgenden Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Anordnung zur Durchführung einer
ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2 und 3 ein
Ablaufdiagramm einzelner Verfahrensschritte, die bei einem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Aktivierung der Kurzanmeldung an der in 1 gezeigten
Anordnung durchgeführt
werden;
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4 und 5 ein
Ablaufdiagramm einzelner Verfahrensschritte, die bei einem erfindungsgemäßen Verfahren
der Kurzanmeldung an der in 1 gezeigten
Anordnung durchgeführt
werden.
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Zunächst soll
in Verbindung mit 1 eine Anordnung beschrieben
werden, die Verwendung finden kann bei der Durchführung einer
ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
wie es beispielsweise bei einem Internet-Dienstleis tungsportal zur
Abwicklung unbarer Zahlungsvorgänge
Verwendung finden kann. Die Funktionsweise der einzelnen Teilkomponenten
und ihr Zusammenwirken in einem erfindungsgemäßen Verfahren wird dann im
Folgenden unter Bezugnahme auf die 2 bis 5 ausführlicher erläutert werden.
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Die
in 1 gezeigten Hauptkomponenten einer solchen Anordnung
sind dabei: Eine auf Seiten eines Benutzers 60 vorhandene
Identifizierungseinrichtung 10 (identification device IDD),
eine ebenfalls auf Seiten des Benutzers 60 vorhandene mobile
Kommunikationseinrichtung 20 (mobile communication device
MCD), sowie eine in der Regel an einem anderen Ort als dem Aufenthaltsort
des Benutzers vorgesehene Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 (service
providing unit SPU), welche ein computergestütztes Dienstleistungsportal
bereitstellt.
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Die
Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 dient dabei
der zentralen Steuerung der Dienstleistungen eines Dienstleistungsportalanbieters,
wie z. B. eines Finanzdienstleisters, der beispielsweise ein Dienstleistungsportal
zur Abwicklung unbarer Zahlungstransaktionen anbietet.
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Dazu
umfasst bei der in 1 gezeigten beispielhaften Anordnung
die zentrale Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 eine
Benutzerdaten-Speichereinrichtung 34 (user data storage
unit UDSU), in der Datensätze
zu vorab registrierten Benutzern eines computergestützten Dienstleistungsportals,
wie z. B. eines Systems zur Abwicklung unbarer Zahlungstransaktionen
gespeichert sind, insbesondere Daten von Benutzerkonten 35 (user
account UAC). Die Benutzerdaten-Speichereinrichtung 34 steht
mit einer zentralen Verarbeitungseinheit 32 (central processing
unit CPU) in Verbindung. Weiterhin steht eine Zugangssteuereinrichtung 33 (access
control unit ACU) mit der zentralen Verarbeitungseinheit 32 in
Verbindung. Die zentrale Verarbeitungseinheit 32 koordiniert
dabei den Datenaustausch mit einem Dienstleistungsportal 36 (service
portal SP), über
welches z. B. auf Finanzdienstleistungen von Finanzdienstleistungsanbietern,
wie insbesondere Banken, Kreditkartengesellschaften, etc., zurückgegriffen
werden kann.
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Zum
Benutzer 60 hin, bzw. zu der vom Benutzer 60 benutzten
mobilen Kommunikations einrichtung 20 hin, verfügt die in 1 gezeigte
zentrale Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 über eine
Kommunikationseinrichtung 31 (communication unit CU), über die
Daten zwischen dem Benutzer 60 bzw. der von ihm benutzten
mobilen Kommunikationseinrichtung 20 und der zentralen
Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 ausgetauscht
werden können.
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Die
mobile Kommunikationseinrichtung 20 verfügt über eine
Kommunikationseinheit 23 (communication unit CU), über die
Daten auf elektronischem Wege über
eine Weitbereichskommunikationsstrecke 51 (wide area communication)
mit der Kommunikationseinrichtung 31 der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 ausgetauscht
werden können.
Unter „Weitbereichskommunikationsstrecken" werden dabei insbesondere öffentliche
Mobilfunktelefonnetze und insbesondere das Internet und insbesondere öffentlich
zugängliche Kommunikationsnetze
verstanden.
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Weiterhin
verfügt
die mobile Kommunikationseinrichtung 20 über eine
zentrale Verarbeitungseinheit 22 (central processing unit
CPU), die Datenströme
in der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 verarbeitet. In
der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 werden dabei Daten
ausgetauscht zwischen einer Identifizierer-Erfassungseinrichtung 21 (identifier
sensing unit IDSEU), einer Anzeigeeinrichtung 24 (display
unit DU), einer Eingabeeinrichtung 25 (input unit IU) und
einer Speichereinrichtung 26 (storage unit SU).
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Über die
Identifizierer-Erfassungseinrichtung 21 kann die mobile
Kommunikationseinrichtung 20 Informationen von der benutzerseitig
vorgesehenen Identifizierungseinrichtung 10 erfassen, und
zwar insbesondere von einer auf der Identifizierungseinrichtung 10 vorgesehenen
Identifizierer-Präsentationseinrichtung 12 (identification
presentation unit IDPU). Die Identifizierer-Präsentationseinrichtung 12 ist
ihrerseits wiederum verbunden mit einer Identifizierer-Speichereinrichtung 11 (identification
storage unit IDSTU).
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Zwischen
der Identifizierungseinrichtung 10 und der Dienstleitungsbereitstellungseinrichtung 30 werden,
wie im Folgenden anhand der 2 bis 5 eingehender
beschrieben, Benutzer-Identifizierer 40 (user identifier
UID) mit Hilfe der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 ausgetauscht
und zwischen der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 und
der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 werden
bidirektional Benutzer-Zugangsschlüssel 41, 42 (user
access keys) ausgetauscht.
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Unter „Nahbereichskommunikation" wird dabei jede
Art von Kommunikation verstanden, bei der ein Kommunikationsvorgang
zwischen der Identifizierungseinrichtung 10 und der mobilen
Kommunikationseinrichtung 20 voraussetzt, dass diese physisch
in einen relativ geringen Abstand zueinander zu bringen sind und – optional – auch insbesondere
eine Sichtverbindung zwischen diesen beiden Einrichtungen herrscht
und/oder insbesondere ein Benutzer diese beiden Einrichtungen manuell
sehr nahe zusammen bringt, gegebenenfalls bis hin zu einem direkten
Berührungskontakt
zwischen den beiden Einrichtungen.
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Zur
Ermöglichung
einer Nahbereichskommunikation zwischen der Identifizierer-Präsentationseinrichtung 12 und
der Nahbereichskommunikationseinrichtung 21 über die
Nahbereichskommunikationsstrecke 50 kann insbesondere vorgesehen
sein, dass RFID-Sende-
und Empfangseinrichtungen zum Einsatz kommen, die beim physischen
Annähern
der Identifizierungseinrichtung 10 und der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 über relativ
kurze Strecken in einer Nahbereichskommunikation Daten miteinander
austauschen können.
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Alternative
Formen einer Nahbereichskommunikation können installiert werden durch:
- – eine
(ggf. verschlüsselte)
optische Darstellung des Identifizierers auf der Identifizierungseinrichtung 10 (z. B.
in Form eines Strich- oder Punktcodes, der aufgedruckt ist oder
aber auch auf einer Anzeigeeinrichtung, wie z. B. einer LCD-Anzeige, dargestellt
ist bzw. auch eines Hologramms) und optisches Erfassen desselben
auf Seiten der mobilen Kommunikationseinrichtung 20;
- – eine
biologische Speicherung des Identifizierers durch Aufbringen von
DNA-Sequenzen welche
den Identifizierer repräsentieren
auf ein Substrat (ID-Speicher- und
Präsentationseinrichtung)
seitens der Identifizierungseinrichtung 10 und Auslesen
der DNA-Sequenz auf Seiten der mobilen Kommunikationseinrichtung 20;
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Bei
der bisher gegebenen Darstellung wurde implizit davon ausgegangen,
dass der Benutzer-Identifizierer 40 auf einer gesonderten
Identifizierungseinrichtung 10, die in Form einer speziell
angefertigten und vom Benutzer 60 bei der Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
mit sich zu tragenden Einrichtung, wie z. B. einer RFID-Card, einer Smart
Card oder ähnlichem,
in einer Identifizierer-Speichereinrichtung 11 gespeichert
ist und mittels einer Identifizierer-Präsentationseinrichtung 12 für eine Erfassung
verfügbar
gemacht wird.
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Alternativ
dazu können
bei einer zweiten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
jedoch auch ein oder mehrere biometrische Merkmale des Benutzers 60 die
Funktion des Benutzer-Identifizierers 40 erfüllen. In
diesem Fall kann auf die Verwendung einer gesonderten Identifizierungseinrichtung 10 verzichtet werden.
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Als
biometrische Merkmale, die einen Benutzer 60 eindeutig
identifizieren können
und somit anstelle eines künstlich
erzeugten Benutzer-Identifizierers 40 treten können, kommen
z. B. in Frage: Fingerabdrücke eines
Benutzers 60, Irismuster, Retinamuster, seine Stimme, verhaltensbasierte
Merkmale des Benutzers 60 wie z. B. seine Handschrift,
etc.
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Solche
biometrischen Merkmale können
durch geeignete Identifizierer-Erfassungseinrichtungen 21 wie
z. B. einen Fingerabdruckscanner, einen Iris- oder Retinascanner,
etc. erfasst werden.
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In
Verbindung mit dem in 2 bis 5 für die erste
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
gezeigten Ablaufschema wird nun das Zusammenwirken der einzelnen
in 1 gezeigten Bauteile zur Abwicklung einer sicheren
Kurzanmeldung eines Benutzers 60 an der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 erläutert, bei
der benutzerseitig eine Identifizierungseinrichtung 10 vorgesehen
ist, die zum Speichern und Verfügbarmachen
eines Benutzer-Identifizierers 40 vorgesehen ist.
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Vor
dem Schritt S1.1 in 2 wird vorausgesetzt, dass sich
ein Benutzer 60 vorab an einem computergestützten Dienstleistungsportal
(z. B. eines Finanzdienstleisters) registriert hat, d. h. dass benutzerspezifische
Daten wie z. B. Name, Adresse, Kontonummern, Anga ben zur Bonität etc. eines
Benutzers 60 vorab in einer in der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 vorgehaltenen
Benutzerdaten-Speichereinrichtung 34 registriert worden
sind.
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In
Schritt S1.1 meldet sich der Benutzer 60 nunmehr bei der
Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 an, indem
er z. B. seinen Benutzernamen und ein vorab zugewiesenes Passwort über die
mobile Kommunikationseinrichtung 20 an die Zugangssteuerungseinrichtung 33 übermittelt
und sich dadurch Zugang zu einem (Internet)-Serviceportal 36 des
Dienstleistungsportalanbieters ermöglicht, der die Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 betreibt.
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In
einem in diesem Zugangsportal des Dienstleistungsportalanbieters
vorgesehenen Menüpunkt
kann der Benutzer 60 nun die Option „Kurzanmeldung aktivieren" im Schritt S1.2
auswählen.
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Dadurch
erklärt
der Benutzer 60 gegenüber
der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30, dass
er nunmehr jederzeit in der Lage sein möchte, durch physisches Annähern seiner
Identifizierungseinheit 10, die vorzugsweise einen statischen,
im besonderen einmal fest eingeprägten Identifizierer enthält, und
seiner mobilen Kommunikationseinrichtung 20, mit der er
gerade die Aktivierung durchführt,
einen Anmeldevorgang bei der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 auszulösen.
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In
der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 ist somit
nun vorgemerkt, dass der Benutzer 60 sich alleine durch
ein eine Nahbereichskommunikation ermöglichendes physisches Annähern der
Identifizierungseinrichtung 10 und der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 an
der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen
des Dienstleistungsportals, wie z. B. einer Abwicklung unbarer Zahlungsvorgänge, anmelden
können
will.
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Im
weiteren gibt die Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 nach
Beendigung des Schrittes S1.2 vorzugsweise nunmehr ein Zeitfenster
vor, innerhalb dessen der Schritt S1.3 durchgeführt werden kann, in dem der
Benutzer 60 seine Identifizierungseinrichtung 10 mit
einer mobilen Kommunikationseinrichtung 20 (z. B. einem
Mobiltelefon) zusammen bringen muss, um nun diese mobile Kommunikationseinrichtung 20 für die spätere Verwendung
bei einer Kurzanmeldung verwenden zu können. Dieser Vorgang wird „Aktivieren" genannt.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass es sich um eine beliebige mobile Kommunikationseinrichtung 20 handelt.
Der Benutzer 60 muss also nicht zwangsläufig ein Mobilfunktelefon verwenden,
welches vorab in der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 registriert
worden ist („sein
eigenes Handy"),
sondern er kann eine an sich beliebige mobile Kommunikationseinrichtung 20 verwenden,
welche die technischen Ausgangsspezifikationen erfüllt, um
mit der Identifizierungseinrichtung 10 kommunizieren zu
können
(also insbesondere auch ein „fremdes
Handy").
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Nähert der
Benutzer 60 seine Identifizierungseinrichtung 10,
auf der die ihn identifizierenden Daten in der Identifizierer-Speichereinrichtung 11 gespeichert
sind, an die mobile Kommunikationseinrichtung 20 physisch
an, so können
die in der Identifizierer-Präsentationseinrichtung 12 und
in der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 vorgesehene
Nahbereichskommunikationsmittel, wie z. B. RFID-Sende- und Empfangseinrichtungen, über standardisierte
Nahfeldkommunikationsprotokolle (z. B. ISO 14443A für RFID über Mifare, FeliCa,
etc. und z. B. ISO 18092 für
NFC im Dialog-Modus,
etc.) Daten austauschen.
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Dabei
kann ein Identifizierer in Form eines Codes in einer RFID-Sendeeinrichtung
auf Seiten der Identifizierungseinrichtung 10 vorgesehen
sein, welcher mittels einer RFID-Empfangseinrichtung
auf Seiten der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 ausgelesen
wird.
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Es
ist aber auch denkbar, dass ein Identifizierer z. B. in Form eines
optischen Barcodes (Strichcode, 2D-Barcode beispielsweise in den
Formaten: Datamatrix, Semacode, BeeTagg oder QR etc.) auf der Identifizierungseinrichtung 10 vorgesehen
ist, und beispielsweise mittels eines optischen Barcodescanners
oder einer Kamera auf Seiten der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 erfasst
wird.
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Insbesondere
wird dabei im Schritt S1.4 ein Benutzer-Identifizierer 40 von
der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 erfasst und, optional,
mit einer individuellen Kennung der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 (z.
B. der Kennung einer SIM-Karte eines Handys) kombiniert.
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Im
Schritt S1.5 übermittelt
dann die mobile Kommunikationseinrichtung 20 den Benutzer-Identifizierer 40 an
die Zugangssteuerungseinrichtung 33.
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In
der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 sind – z. B.
für den
Falle des Betriebs eines Internet-Dienstleistungsportals zur Abwicklung
unbarer Zahlungen – für jeden
vorab angemeldeten Benutzer dessen Benutzer-Identifizierer und die
zugehörigen
Benutzerkontodaten gespeichert. Anhand des von der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 empfangenen
Benutzer-Identifizierers wird dann das zu dem Benutzer 60 gehörende Benutzerkonto 35 (user
account) identifiziert (Schritt S1.6).
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In
der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 wird dann
im Entscheidungsschritt D1.1 überprüft, ob das
Benutzerkonto 35 existiert.
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Sollte
dies nicht der Fall sein, so wird von der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 im
Schritt S1.7 eine Rückmeldung
auf die mobile Kommunikationseinrichtung 20 gegeben, dass
die Kurzanmeldung nicht aktiviert werden konnte. Der erfindungsgemäße Ablauf
endet an dieser Stelle mit dem Ergebnis, dass die Kurzanmeldung
für den
Benutzer 60 nicht aktiviert werden konnte.
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Wurde
im Schritt D1.1 jedoch festgestellt, dass das Benutzerkonto 35 existiert,
geht es optional weiter im Schritt S.1.8, wo auf der Anzeigeeinrichtung 24 der
mobilen Kommunikationseinrichtung 20 ein sogenanntes Aktivierungsdateneingabeformular
angezeigt wird.
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Als
Sicherungsmaßnahme
für den
Fall, dass in der Zeitspanne, die seit dem Eingeben der Anmeldedaten
im Schritt S.1.3 verflossen ist, die mobile Kommunikationseinrichtung 20 in
die Hände
einer unbefugten Person gelangt sein sollte, kann hier optional
vorgesehen sein, dass der Benutzer sich hier nochmals identifizieren
und authentifizieren muss. Hierzu muss er im Schritt S1.8 z. B.
seinen Benutzernamen und sein persönliches Kennwort oder aber
eine PIN nochmals eingeben.
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Dabei
gibt der Benutzer im Schritt S1.9 über die Eingabeeinrichtung 25 die
nochmals angeforderten Daten zu seiner Identifizierung an, die dann
von der mobilen Kommunikationseinrichtung (20) an die Zugangssteuerungseinrichtung 33 zurück übermittelt
werden (Schritt S1.10), wo sodann im Schritt S1.11 in der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 nochmals
verifiziert wird, ob die Aktivierungsdaten richtig eingegeben worden
sind.
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Im
Entscheidungsschritt D1.2 wird bei dieser Option dann überprüft, ob die
Aktivierung der Kurzanmeldung autorisiert worden ist. Falls nein,
so wird wiederum eine Nachricht von der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 auf
die mobile Kommunikationseinrichtung 20 gegeben und dort
im Schritt S1.12 die Meldung „Kurzanmeldung
ist nicht aktiviert worden" auf
der Anzeigeeinrichtung 24 angezeigt. Sodann wird der Prozess wiederum
im Schritt D abgebrochen mit dem Ergebnis, dass es nicht zu einer
Aktivierung der Kurzanmeldung gekommen wäre.
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Wird
jedoch in der Entscheidungsabfrage D1.2 festgestellt, dass die Aktivierung
der Kurzanmeldung autorisiert worden ist, so geht es in dieser optionalen
Variante der nochmaligen Überprüfung der
Aktivierungsdaten (Schritte S1.8 bis D1.2) letztlich zum „Meilenstein
B", in dem festgestellt
worden ist, dass das Benutzerkonto 35 in Ordnung ist, und
von dort weiter zum Schritt S1.13, wo auf Seiten der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 nunmehr
ein Benutzer-Zugangsschlüssel 41 generiert
wird.
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Der
Weg vom Entscheidungsschritt D1.1 zum „Meilenstein B" kann auch direkt
erfolgen.
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In
jedem Fall wird nach Erreichen des „Meilensteins B" der Benutzer-Zugangsschlüssel 41 im
Schritt S1.14 in der Zugangssteuerungseinrichtung 33 gespeichert
und von dort im Schritt S1.15 an die mobile Kommunikationseinrichtung 20 übermittelt,
wo er im Schritt S1.16 in der mobilen Kommunikationseinrichtung
mit Hilfe der Speichereinrichtung 26 gespeichert wird.
Danach wird auf der Anzeigeeinrichtung 24 die Meldung „Kurzanmeldung
ist aktiviert worden" angezeigt
(Schritt S1.17). Damit ist der komplette Vorgang der Aktivierung
der Kurzanmeldung abgeschlossen („Meilenstein E").
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In
den in 2 und 3 gezeigten Schritten wurde
nun also letztendlich die mobile Kommunikationseinrichtung 20 in
einen Aktivierungszustand versetzt in dem es nunmehr möglich ist,
die mobile Kommunikationseinrichtung 20 für weitere,
in 4 und 5 gezeigte Schritte, zur Kurzanmeldung
an der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 zu
verwenden.
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In 4 wird
nunmehr bei Bedarf der eigentliche Kurzanmeldungsvorgang zur Ermöglichung
beispielsweise eines Zahlungsvorgangs in Schritt S2.1 gestartet.
Dazu kann z. B. auf der Anzeigeeinrichtung 24 eine Aufforderung
an den Benutzer 60 angezeigt werden, dass zum Start des
Kurzanmeldevorgangs die Identifizierungseinrichtung 10 und
die mobile Kommunikationseinrichtung 20 ausreichend anzunähern sind.
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Ein
solches physisches Annähern
von Identifizierungseinrichtung 10 und mobiler Kommunikationseinrichtung 20 erfolgt
in Schritt S2.2.
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Im
Schritt S2.3 wird dann der Benutzer-Identifizierer 40 abermals
von der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 erfasst und
in Schritt S.2.4 werden in dieser beispielhaften Ausführung des
Verfahrens der Benutzer-Identifizierer 40 und der Benutzer-Zugangsschlüssel 41 von
der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 auf die Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 übertragen.
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Im
Schritt S2.5 wird der Benutzer-Zugangsschlüssel 41 mit dem vorab
für den
Benutzer 60 in der Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung 30 generierten
und im Benutzerkonto 35 gespeicherten Benutzer-Zugangsschlüssel 41 verglichen
und validiert.
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Wird
im Entscheidungsschritt D2.1 festgestellt, dass der Benutzer-Zugangsschlüssel 41 nicht
in Ordnung ist, d. h. wird bei der Durchführung einer Vergleichsoperation
festgestellt, dass der im Benutzerkonto 35 gespeicherte
Benutzer-Zugangsschlüssel 41 nicht
mit dem aktuell von der mobilen Kommunikationseinheit übermittelten
Benutzer-Zugangsschlüssel 41 übereinstimmt,
so erfolgt eine Behandlung dieses Ausnahmefalls über die „NEIN"-Verzweigung
aus dem Entscheidungsschritt D2.1 und der Benutzer 60 erhält im Schritt
S2.6 auf der Anzeigeeinrichtung 24 der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 eine
Meldung „Benutzer
konnte nicht angemeldet werden",
woraufhin dann der Vorgang im „Meilenstein
F" endet.
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Wird
dagegen im Entscheidungsschritt D2.1 bei der Durchführung der
Vergleichsoperation festgestellt, dass der Benutzer-Zugangsschlüssel 41 in
Ordnung ist, so geht es weiter im Schritt S2.7, wo nunmehr der von der
mobilen Kommunikationseinrichtung 20 aktuell übermittelte
Benutzer-Zugangsschlüssel
mit dem in der Dienstleistungsbereitstellungseinheit (30)
gespeicherten Benutzer-Zugangsschlüssel verglichen wird.
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Ergibt
sich dabei im Entscheidungsschritt D2.2, dass der aktuell übermittelte
Benutzer-Zugangsschlüssel mit
dem gespeicherten Benutzer-Zugangsschlüssel nicht übereinstimmt, so geht es weiter
im Schritt S2.8, wo auf der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 die
Meldung angezeigt wird, dass der Benutzer nicht angemeldet werden
konnte, woraufhin der Vorgang im „Meilenstein G" endet.
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Wird
dagegen im Entscheidungsschritt D2.2 festgestellt, dass der von
der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 aktuell übermittelte
Benutzer-Zugangsschlüssel
in Ordnung ist, so wird auf der mobilen Kommunikationseinrichtung 20 im
Schritt S2.9 das computergestützte
Dienstleistungsportal 36 angezeigt. Dann endet das erfindungsgemäße Verfahren
zur sicheren Kurzanmeldung im „Meilenstein
H" damit, dass der Benutzer
am Dienstleistungsportal 36 angemeldet ist.
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Hier
kann der Benutzer nunmehr auf das von seiner mobilen Kommunikationseinrichtung 20 angezeigte
Dienstleistungsportal zugreifen, und z. B. unbare Zahlungstransaktionen
abwickeln oder bestimmte Inhalte herunterladen (z. B. Klingeltöne auf ein
Handy) etc.
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Optional
kann sich an den Entscheidungsschritt D2.1 statt des Schrittes S2.9
jedoch die Sequenz der in
5 gezeigten
Schritte S2.10 bis S2.14 anschließen. Im Schritt S2.10 in
5 wird
dabei optional bereits wieder der nächste Benutzer-Zugangsschlüssel
42 generiert,
im Schritt S2.11 in der Zugangssteuerungseinrichtung
33 gespeichert
und im Schritt S2.12 an die mobile Kommunikationseinrichtung
20 übermittelt,
wo sie im Schritt S2.13 in der mobilen Kommunikationseinrichtung
gespeichert wird und dann im Schritt S2.14 das Dienstleistungsportal
36 für den Benutzer
60 angezeigt
wird, woraufhin dann der Benutzer im „Meilenstein J" am Dienstleistungsportal
36 angemeldet
ist. Bezugszeichenliste
| 10 | IDD | Identifizierungseinrichtung
(Identification Device) |
| 11 | IDSTU | Identifizierer-Speichereinrichtung
(ID storage unit) |
| 12 | IDPU | Identifizierer-Präsentationseinrichtung
(ID presentation unit) |
| 20 | MCD | Mobile Kommunikationseinrichtung
(mobile communication device) |
| 21 | IDSEU | Identifizierer-Erfassungseinrichtung
(identifier sensing unit) |
| 22 | CPU | Zentrale Verarbeitungseinheit
(central processing unit) |
| 23 | CU | Kommunikationseinheit
(communication unit) |
| 24 | DU | Anzeigeeinrichtung (display
unit) |
| 25 | IU | Eingabeeinrichtung (input
unit) |
| 26 | SU | Speichereinrichtung (storage
unit) |
| 30 | SPU | Dienstleistungsbereitstellungseinrichtung
(service providing unit) |
| 31 | CU | Kommunikationseinheit
(communication unit) |
| 32 | CPU | Zentrale Verarbeitungseinheit
(central processing unit) |
| 33 | ACU | Zugangssteuereinrichtung
(access control unit) |
| 34 | UDSU | Benutzerdaten-Speichereinrichtung
(user data storage unit) |
| 35 | UAC | Benutzerkonto (user account) |
| 36 | SP | Dienstleistungsportal
(service portal) |
| 40 | UID | Benutzer-Identifizierer
(user identifier) |
| 41 | UAK | Benutzer-Zugangsschlüssel (user
access key) |
| 42 | UAK | neuer Benutzer-Zugangsschlüssel (new
user access key) |
| 50 | | Nahbereichskommunikationsstrecke
(proximity communication) |
| 51 | | Weitbereichskommunikationsstrecke
(wide area communication) |
| 60 | User | Benutzer (user) |