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DE102007011866A1 - Vorrichtung zur Aufnahme, Behandlung und Aufbewahrung kleinvolumiger Proben - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme, Behandlung und Aufbewahrung kleinvolumiger Proben Download PDF

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DE102007011866A1
DE102007011866A1 DE102007011866A DE102007011866A DE102007011866A1 DE 102007011866 A1 DE102007011866 A1 DE 102007011866A1 DE 102007011866 A DE102007011866 A DE 102007011866A DE 102007011866 A DE102007011866 A DE 102007011866A DE 102007011866 A1 DE102007011866 A1 DE 102007011866A1
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DE
Germany
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capillary
sample
sample vessel
capillaries
vessels
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007011866A
Other languages
English (en)
Inventor
Heidrun Dr. Rhode
Stefan Dr. Kreusch
Helga Endmann
Michael HÄNDEL
Günther SAMMLER
Edith Zimmermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Scienova 07745 Jena De GmbH
Original Assignee
Friedrich Schiller Universtaet Jena FSU
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Publication date
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Priority to DE202007009226U priority patent/DE202007009226U1/de
Priority to EP08715555A priority patent/EP2129464A1/de
Priority to US12/450,044 priority patent/US8758706B2/en
Priority to PCT/DE2008/000412 priority patent/WO2008106960A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Aufgabe war es, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher Biomoleküle in Proben im Volumenbereich von < 1 µl bis 500 µl auf möglichst einfache, aufwandgeringe und praktikable Art und ohne Beschädigungsrisiko für die Vorrichtung schnell, reproduzierbar und verlustfrei aufgenommen, behandelt und aufbewahrt werden können.
Es werden Probengefäße (33) vorgeschlagen, welche in Größe und Gestalt als form- und lagestabile, beidseitig offene Kapillaren ausgebildet sind, deren Längswandungen vollständig oder teilweise aus einer semipermeablen Membran bestehen.
Die Erfindung dient dem universellen und exakten Handling kleinvolumiger Proben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum möglichst universellen Handling, das heißt für die Aufnahme, die unterschiedlichsten Behandlungen und zur Aufbewahrung von Proben in μl-Volumina.
  • Wesentliche Bestandteile biologischer Proben, Biomoleküle, Analyte, sowie wesentliche Analyte sind im Sinne der Erfindung synonym verwendete Begriffe, insbesondere für diejenigen Bestandteile in zu untersuchenden Proben, die im Fokus des Interesses des Untersuchers bzw. Anwenders stehen und zusammen mit der sog. Matrix enthalten sind. Dies sind beispielsweise Metabolite, Nukleinsäuren, Peptide, Proteine, Partikel, Zellen, Viren, Mikroorganismen, Sporen, Markierungsstoffe, Enzymsubstrate oder -Produkte und weitere, sowohl in ihrer Ganzheit, bzw. Teile davon und/oder Komplexe daraus.
  • Unter Matrix im Sinne der Erfindung werden diejenigen Bestandteile einer Probe verstanden, die nicht im Fokus des Interesses stehen und die oftmals Analyseverfahren stören, wie insbesondere das Lösungsmittel und weitere Begleitstoffe, wie beispielsweise Salze, Detergenzien, Puffer, Metallionen, Antibiotika und weitere.
  • Meistens unterscheiden sich die wesentlichen Bestandteile einer Probe von den Matrixbestandteilen durch ihre Größe bzw. Molekülgröße.
  • Biologische Proben müssen im Verlauf von präparativen und analytischen Verfahren bezüglich ihrer wesentlichen Bestandteile vielfältig behandelt werden.
  • Solche Behandlungen sind der Zusatz von Hilfsreagenzien, wie beispielsweise Harnstoff oder Guanidin zum Denaturieren, Mercaptoethanol oder Dithiotreitol zum Reduzieren, Jodacetamid zum Modifizieren, Enzyme und deren Cofaktoren für die selektive Elimination von Modifikationen oder den selektiven Verdau von wesentlichen Analyten, Substrate zum Nachweis von enzymatischen Aktivitäten, Inhibitoren zur Unterdrückung unerwünschter enzymatischer Reaktionen, Capture-Reagenzien zum Binden unerwünschter Stoffe und andere mehr.
  • Häufig ist es erforderlich, die wesentlichen Bestandteile biologischer Proben in ein anderes Medium, eine andere Matrix (s. o.), zu bringen, um die Kompatibilität zu nachfolgenden Reinigungsschritten bzw. zu Analyseverfahren herzustellen. Da oftmals nur geringe Mengen von mitunter sehr kostbaren Proben zur Verfügung stehen sowie meist mehrere Analyseverfahren für eine Probe zur Anwendung kommen, empfiehlt es sich, möglichst nur sehr geringe Teilmengen der Probe in das entsprechende zur jeweiligen Analyse kompatible Medium zu transferieren. Für massenspektrometrische Untersuchungen ist darüber hinaus eine sog. Entsalzung, d. h. eine sehr drastische Verminderung der Salz- und Detergenz-Konzentration der Matrix bei Erhalt oft niedermolekularer wesentlicher Bestandteile im Bereich von 1000 bis zu 3000 Da erforderlich.
  • Massenspektrometrische Verfahren kommen zwar mit sehr geringen Volumina (1–5 μl) aus, benötigen jedoch relativ hohe Analytkonzentrationen. Um den Sensitivitätsbereich zu erreichen, ist es häufig erforderlich, die wesentlichen Bestandteile der Proben präanalytisch stark aufzukonzentrieren. Dabei dürfen jedoch die Konzentrationen störender Begleitstoffe nicht gleichermaßen wachsen.
  • Bei analytischen Screening-Verfahren und bei Proteomics-basierten Technologien fallen häufig sehr große Zahlen von gleichartigen Proben an, die jeweils einer Behandlung oder mehreren gleichartigen Behandlungen, beispielsweise Medienwechseln, Entsalzungen bzw. Konzentrierungsprozeduren unterzogen werden müssen.
  • Üblicherweise wird der Mediumwechsel, der auch die Entsalzung einschließen kann, durch drei alternativ einsetzbare Verfahren realisiert: Gelchromatographie, Reverse-Phase-Chromatographie und Dialyse.
  • Der Gelchromatographie liegt die chromatographische Abtrennung von Matrixbestandteilen nach der Molekulargewichts-Größe zu Grunde. Sie erfordert saubere Chromatographiebedingungen und gegenwärtig relativ große Probenvolumina. Die Probenbestandteile liegen nach dem Mediumwechsel stets in größeren Volumina als das Ausgangsmaterial und gegenwärtig meist im ml-Bereich vor. Für eine Parallelisierung in dem Sinn, dass eine Pluralität gleichartiger Proben gleichzeitig hantiert wird, ist der Fachwelt derzeit keine Lösung bekannt.
  • Eine Miniaturisierung wäre denkbar, erfordert jedoch Probenvolumen-abhängige Mindest-Trennlängen der Säulchen und damit auch nicht zu unterschreitende Minimal-Volumina der entsalzten Proben. In WO 9502182 wird beispielsweise ein solches Verfahren in miniaturisertem Maßstab zur Präfraktionierung für Capillarelektrophorese-Verfahren beschrieben.
  • Demgegenüber sind analytische chromatographische Trennungen parallelisiert bis in den nano-fluidic-Maßstab möglich (z. B. WO 2004101151 ). Für eine präparative Anwendung im Rahmen der Probenvorbehandlung ist dies jedoch nicht verwendbar, da die Probenmengen den Sensitivitätsbereich z. B. massenspektrometrischer Verfahren unterschreiten und die Probenbestandteile nach der Chromatographie stets in größeren Volumina, also zusätzlich verdünnt im Vergleich zur Ausgangsprobe, vorliegen.
  • Durch Reverse-Phase-Chromatographie werden vorzugsweise hydrophobe Probenbestandteile an einer festen hydrophoben Phase gebunden. Diese Träger werden danach mit dem potentiellen Verlust von wesentlichen, insbesondere hydrophilen Analyten gewaschen und nachfolgend im gewünschten salzfreien Medium eluiert. Hierbei sind durch die geschickte Wahl der Adsorptions- und Elutionsvolumina auch Aufkonzentrierungsschritte möglich. Es wurden Mikroverfahren für Proben- und Elutionsvolumina im μl-Bereich in sog. Zip-Tips der Fa. Millipore ( WO 9837949 ) bzw. Perfect Pure (Fa. Eppendorf) entwickelt. Eine Parallelisierung dieser Mikroverfahren ist auf Grund des durch den Untersucher zu kontrollierenden Laufverhaltens der in Pipettenspitzen untergebrachten Mikrosäulchen, Membranen bzw. monolithischer Strukturen nicht oder nur erschwert möglich.
  • Es gibt parallelisierbare spin-down Vorrichtungen, die in Arrays hydrophober Membranen angeordnet sind. Diese Verfahren kommen, wenngleich unter Einbeziehung einer Zentrifuge, einem praktikablen parallelisierten Hantieren nahe ( US 6,998,047 ). Hierfür werden jedoch deutlich größere Volumina benötigt, als mit Zip-Tips.
  • Die Festphasenextraktion ist meist eine Sonderform der Reverse-Phase-Chromatographie und kann ebenfalls in stark miniaturisiertem Maßstab zur Anwendung kommen ( EP 1139087 ). In US 2006198765 ist eine Lösung beschrieben, die für kleinste Volumina eine 96-fach parallelisierte Festphasenextraktion oder wahlweise auch Affinitätschromatographie anbietet. Auch in WO 02082051 werden parallelisierte Affinitätsmatrices zur Probenvorbehandlung für die Massenspektrometrie eingesetzt. Dieses Prinzip wird in zahlreichen weiteren Patentschriften angewendet.
  • Reverse-Phase-Chromatorgraphie, Festphasenextraktion und Affinitätschromatographie haben zum Prinzip, den/die Analyten aus den Begleitstoffen herauszureinigen und gegebenenfalls dadurch auch aufzukonzentrieren. Diese Verfahren selektieren jedoch dadurch stets spezielle Analyte in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Analyte und denen der festen Phase.
  • In dem nachfolgend beschriebenen Dialyseverfahren werden die Begleitstoffe und das Lösungsmittel entfernt, ohne dabei die Zusammensetzung der wesentlichen Analyte der Probe zu beeinflussen.
  • Dialyseverfahren und entsprechende Vorrichtungen gibt es gegenwärtig für jeden gewünschten Volumenbereich von ca. 10 μl bis zu mehreren Litern. Üblicherweise werden im Labor Dialyseschläuche, -säckchen oder Kartuschen verwendet. Der Mediumwechsel erfolgt hier via Diffusion der niedermolekularen Matrix-Bestandteile durch eine sog. semipermeable Membran bei Zurückhaltung von wesentlichen Probenbestanteilen.
  • Semipermeable Membranen im Sinne der Erfindung sind Membranen die Partikel, Zellen oder Moleküle ab einer bestimmten Größe (cut-off) nicht mehr hindurch lassen, d. h. permeiren. Dies geschieht aufgrund der in den Membranen eingebrachten Poren, wobei die Porengrößen meist in einem engen Größen-Bereich realisiert sind. Dies können Fritten mit Poren von mehreren 100 μm, Filtrationsmembranen mit Poren im μm- und sub-μm-Bereich und Molekularsiebmembranen im Molekulargewichtsbereich von wenigen hundert Da bis mehreren 100 kDa sein.
  • Die Diffusion ist ein Vorgang der auf Grund der Brown'schen Molekularbewegung entsprechend dem Fick'schen Diffusionsgesetz (1) zustande kommt.
    Figure 00040001
    wobei:
  • dm
    = Menge des diffundierenden Stoffes,
    D
    = Diffusionskoeffizient
    q
    = Diffusionsquerschnitt oder -Fläche,
    dc
    = Konzentrationsunterschied und
    dl
    = Diffusionsweg
    dt
    = Diffusionszeit
    bedeuten.
  • An Membranen wirken zusätzliche Faktoren, die von den Eigenschaften des diffundierenden Stoffes als auch von denen der Membran abhängen.
  • Für niedermolekulare Matrixbestandteile sind dabei die reinen Diffusionszeiten vom Konzentrationsgradienten, der zur Verfügung stehenden Fläche direkt und vom Diffusionsweg umgekehrt proportional abhängig und betragen üblicherweise für einen Diffusionsweg von 1,3 cm ca. 100 h, für 1,3 mm ca. 1 h und für 13 μm ca. 0,3 sec (S. M. Rappoport, Medizinische Biochemie, Verl. Volk und Gesundheit, 1983, S. 39/40).
  • Durch eine geeignete Geometrie (große wirksame Fläche, kleine Diffusionswege) und durch geeignete Membranen (keine Interaktion der zu tauschenden Stoffe mit der Membran) ist daher die Diffusion für den effizienten Mediumwechsel insbesondere für kleine Volumina nutzbar. Durch die Erzeugung von Turbulenzen in Probe und/oder Dialyseaußenflüssigkeit durch geeignete mechanische Vorrichtungen, können zusätzlich die Konzentrationsunterschiede (dc in Formel 1) groß gehalten und dadurch die Diffusion durch die Membran beschleunigt werden.
  • Auch Bündel von sog. Hollow-Fasern mit definierten Poren, durch welche die Probenflüssigkeit hindurchfließt, kommen für die Dialyse im Labor und bevorzugt für die Hämodialyse zur Anwendung. Dabei strömt die gleiche, meist großvolumige Probe durch eine gebündelte hohe Zahl von Hollow-Fasern, wodurch die wirksame Oberfläche stark vergrößert ist. Auch Kartuschen mit semipermeablen Membranen werden im Durchfluss zum Mediumwechsel im Labor eingesetzt. Kartuschen und Hollow-Fasern haben durch die Anbindung an Pumpen große Totvolumina und erfordern hohe Drücke, da durch die kleinen Querschnitte große Flusswiderstände und die relativ dicken Wände lange Diffusionsbarrieren vorhanden sind. Dadurch lassen sich beide technische Lösungen nur schwer in stark miniaturisierte oder gar parallelisierte Systeme integrieren.
  • Im Labor ist die Dialyse in Säckchen oder Containern mit einfachen Pipettierschritten durchzuführen. Es kommt üblicherweise nur zu unwesentlichen Volumenänderungen der Probe. Bei geschickter Wahl des Membrantyps und der Porengröße (Molekulargewichtscut-off) gehen keine wesentlichen Bestandteile biologischer Proben verloren. Für die gleichzeitige Dialyse einer großen Zahl von zwar gleichartigen, in der Zusammensetzung von wesentlichen Analyten und Matrixbestandteilen jedoch verschiedenen kleinvolumigen Proben gibt es jedoch bisher keine befriedigende Lösung.
  • Die „drop-dialysis", d. h. Dialyse mittels vergleichsweise grobporigen auf der Dialyseflüssigkeit schwimmenden Filtrationsmembranen ist zwar zur schnellen Entsalzung kleinster Volumina bis wenige μl konzipiert, jedoch nicht zu parallelisieren und hinsichtlich der zurück zu gewinnenden Probenmenge sowie der darin enthaltenen wesentlichen Bestandteile nicht quantitativ.
  • Es gibt singuläre Dialysevorrichtungen bis zu einem minimalen Volumen von gegenwärtig 10 μl (z. B. US 5,503,741 ) wobei das Oberflächen-Volumen-Verhältnis keinesfalls optimal und eine Parallelisierung nicht vorgesehen ist. Daneben sind spezielle Mikrodialyseeinheiten für noch kleinere Volumina, jedoch nicht für den Mediumwechsel von wesentlichen Probenbestandteilen entwickelt worden, sondern zur Diffusions-basierten in-vivo-Gewinnung von niedermolekularen Soluten ( WO 2004032735 ). Hierbei wird in der kleinen mit einer semipermeablen Membran teilweise gebildeten Innenkammer ein maximales Oberflächen-Volumenverhältnis erreicht, jedoch in dieser eine Flüssigkeit transportiert, die aus der außen befindlichen lebenden Gewebsprobe diffusible Stoffe aufnehmen und so einer Analyse zuführen soll. Hier ist eine Parallelisierung ausgeschlossen.
  • Mit US 6,458,275 wird eine Möglichkeit zur parallelisierten Gleichgewichtsdialyse zur Untersuchung von Bindungskonstanten im Mikroplattenraster aufgezeigt, die für jede Probe eine eigene Außenflüssigkeit realisiert und wegen des geringen Volumenverhältnisses Außenflüssigkeit/Probe prinzipiell nicht zum effizienten Mediumwechsel bzw. zum Entsalzen einsetzbar ist.
  • Die parallelisierte Durchführung von Dialysen ist in verschiedenen Lösungen realisiert. Bis zu 12 Proben und einem Volumen von minimal 20 μl (Pierce: Microdialyzer System) bzw. von bis zu 96 Proben und einem minimalen Volumen von ca. 24 μl (vorteilhafter Weise im Mikroplattenraster) sind möglich (z. B. US 2004195163 , US 2005019774 , US 2005148066 , SpectrumLabs: Spectra/PorMicrodialyzer). Auf Grund der dabei vorliegenden ungünstigen Oberflächen-Volumen-Verhältnisse, der relativ kleinen Diffusionsflächen und der daraus resultierenden relativ großen Diffusionswege sind für einen vollständigen Mediumwechsel mit diesen Verfahren viele Stunden erforderlich. In dieser Zeit kommt es sogar bei Decke lung der Probengefäße zu Verdunstungsverlusten durch die Verdunstungsfähigkeit an der großen Oberfläche in die eingeschlossene Luftkammer hinein, und es können sich wesentliche Bestandteile der Proben verändern, beispielsweise Proteine denaturieren. Zudem sind die Proben aus den Mikroplatten-well-förmigen Probengefäßen mit fragilen Membranen nur schwer parallelisiert und verlustarm rückgewinnbar. Eine Standardisierung der Dialysebedingungen für alle Proben ist durch die Zufälligkeit der Ausbildung des effektiven Diffusionsweges durch Volumentoleranzen, Meniskusbildung sowie durch schwer zu kontrollierende Luftblaseneinschlüsse und Luftpolster-Bildung nicht gegeben.
  • Es sind Probenplatten zur Verwendung in Dialysesystemen bekannt ( DE 101 60 975 A1 ), womit eine Vielzahl von Mikroproben im μl-Bereich dialysiert werden können. Die Probengefäße, deren obere Enden offen und deren untere Enden, d. h. die Stirnflächen der Probengefäße durch eine für die „drop-dialysis" verwendete Filtrationsmembran verschlossen sind, wurden im zur Anwendung der Liquidhandlingtechnik für die Mikroplattentechnologie passenden Raster angeordnet. Wünschenswert wären allerdings eine weitere Verkürzung der Dialysezeit und eine Verringerung der Beschädigungsgefahr, insbesondere der semipermeablen Membran bei Beschickung (Pipettierbewegung). Darüber hinaus ist die Dialysezeit abhängig von der Füllstandshöhe (Diffusionsweg dl in Formel 1) und damit vom Probenvolumen sowie von der Pipettierpräzision.
  • Zusammengefasst gibt es noch immer kein vollständig zufrieden stellendes praktikables, schnelles, reproduzierbares Verfahren, mit dem unselektiv für wesentliche Bestandteile von Proben im Volumenbereich von < 1 μl bis 500 μl ein Mediumwechsel in kurzer Zeit verlustfrei durchgeführt werden kann. Dialyseverfahren, die in den unteren des genannten Volumenbereiches gelangen, sind nicht quantitativ und nicht parallelisierbar, diejenigen die parallelisiert werden können, benötigen größere Volumina und haben wesentliche Nachteile bezüglich des Handlings, der zu erwartenden Präzision und der benötigten Dialysezeiten.
  • Aufkonzentrierungen sind prinzipiell mittels Fällungsreaktionen, Ultrazentrifugation, Ultrafiltration, Lyophyllisation, incl. der Sonderform mittels SpeedVac, und Adsorptionsverfahren möglich.
  • Fällungen mittels Neutralsalzen, Säuren und organischen Lösungsmitteln sind effiziente Verfahren der Konzentrationserhöhung für viele Analyte, wie beispielsweise Proteine. Diese Verfahren eignen sich jedoch nicht für niedermolekulare Stoffe und Peptide, sind ebenfalls nicht „unselektiv" für viele weitere Analyte, da Analyt- und Matrixeigenschaften die Fälleffizienz bestimmen, und denaturieren darüber hinaus meist eine Vielzahl von Proteinen. Zudem sind Fällungsrektionen nur schwer miniaturisier- und parallelisierbar, und die zur Fällung eingesetzten Mittel müssen vor der eigentlichen Analyse in der Regel wieder aus der Probe entfernt werden.
  • Ultrazentrifugation und Ultrafiltration sind nicht in μl-Volumina möglich, erfordern Flusshilfen, wie Zentrifugen oder Vakuum, und sind nur schwer parallelisiert zu realisieren.
  • In US 2005133425 wird ein Kit vorgeschlagen, der Einzelelemente zur Ultrafiltration zum Zweck der Molekulargewichtsselektiven Konzentrierung und damit selektiven Anreicherung von ausgewählten Analyten enthält.
  • Mit dem Verfahren der Lyphyllisation, auch mittels SpeedVac, steht zwar ein gut parallelisierbares und miniaturisierbares Verfahren zur Verfügung, jedoch mit dem Nachteil, dass dabei mit dem genutzten physikalischen Prinzip des Verdunstens des Lösungsmittels auch alle störenden Begleitstoffe mit aufkonzentriert werden. Wird das Verfahren bis zum vollständigen Lösungsmittelentzug, d. h. zur sog. Trockne geführt, besteht die Gefahr, dass die wesentlichen Analyte, insbesondere Proteine oder spezielle Peptide oftmals nicht/oder nur partiell wieder lösbar sind.
  • Adsorptionen mittels spezifischer Capture-Verbindungen sind elegante Methoden, Analyte auf Oberflächen hoch anzureichern, implizieren jedoch ebenfalls eine Vorauswahl gebundener Analyte. Dies sind Verfahren, die leicht parallelisierbar sind. Solche Verfahren sind beispielsweise für zahlreiche SELDI-Träger in unterschiedlicher Ausgestaltung, in WO 2005103718 für Glycoproteine, in US 2003027216 für immunoreaktive Analyte, in WO 2005070141 für verschiedene auszuwählende Analyte beschrieben, wobei hier zudem eine Parallelisierung bis zu 96-fach vorgesehen ist.
  • Aber auch unspezifischere Adsorptionsverfahren, wie die oben beschriebene Reversed-Phase-Chromatographie in Zip-Tips selektieren spezielle, hier insbesondere hydrophobe, Analyte. Miniaturisierte chromatographische adsorptive Verfahren ( US 2003027216 , WO 2005070141 ) erfordern meist eine Flusshilfe, wie Zentrifugalbeschleunigung oder Unterdruck.
  • Zusammengefasst gibt es außer den nur bedingt in Betracht kommenden und oben beschriebenen adsorptiven Vorrichtungen, wie z. B. Zip-Tips mit den bekannten Nachteilen, keine Vorrichtung und kein praktikables Verfahren, mit denen auch Mediumwechsel in Kombination mit einer deutlichen Aufkonzentrierung von einer Vielzahl paralleler Proben im μl-Bereich und ohne Selektion eines Teils der Probenbestandteile ermöglicht werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher Biomoleküle in Proben im Volumenbereich von < 1 μl bis 500 μl auf möglichst einfache, aufwandgeringe und praktikable Art und ohne Beschädigungsgefahr für die Vorrichtung schnell, reproduzierbar und verlustfrei aufgenommen, umfassend behandelt sowie aufbewahrt werden können.
  • Die Aufnahme und Behandlung der Proben soll mit den Vorzügen der an sich bekannten Liquidhandlingtechnik, wie sie unter anderem für Mikroplatten bekannt ist, erfolgen können.
  • Die Vorrichtung soll möglichst ohne Änderungen, Umpipettierung und Umrüstungen etc. gleichermaßen für Mediumwechsel, Aufkonzentrierungsschritte und andere Probenbehandlungen, incl. Aufbewahrung, verwendbar sein, um die einmal eingebrachten Proben reproduzierbar hantieren zu können. Dazu sollen möglichst allgemein einsetzbare Verfahren ohne Bevorzugung bzw. Selektion spezieller Analyte durch eventuelle reaktive Oberflächen einsetzbar sein.
  • Erfindungsgemäß wird die Vorrichtung durch mindestens ein Probengefäß für universelle Aufnahme, Behandlung und Aufbewahrung kleinvolumiger Proben realisiert, welches in Größe und Gestalt als Form- und Lagestabile beidseitig offene Kapillare ausgebildet ist, deren Längswandung vollständig oder teilweise aus einer an sich bekannten semipermeablen Membran ausgebildet ist.
  • Als Kapillare im Sinne der Erfindung sind röhrchenförmige Probengefäße mit sehr kleinem Innendurchmesser zu verstehen. Diese Kapillare kann als gerade Röhre oder auch als ein- oder mehrfach gekrümmte Röhre ausgebildet sein. Zweckmäßig ist beispielsweise eine U-förmig gekrümmte Kapillare, deren beidseitige Öffnungen von derselben Seite der Vorrichtung zugänglich sind.
  • Zur ihrer Form- und Lagestabilität kann es zweckmäßig sein, wenn die Kapillare mit einem oder mehreren stützenden und somit Form- und Lagestabilisierenden Körpern beispielsweise aus Edelstahl oder aus einem nichtmetallischen Werkstoff, wie Glas, Keramik oder Kunststoff, insbesondere in den Bereichen ihrer Kapillarenden bzw. Stirnflächen, formschlüssig in Verbindung steht. Andererseits ist es auch möglich, dass das Probengefäß in Größe und Gestalt unmittelbar als kapillarförmige Vertiefung, hergestellt beispielsweise durch Gießen, Pressen, Verformen oder Zerspanen, in einem bereits Form- und Lagestabilen Körper, der auch aus mehreren Teilkörpern bestehen kann, eingebracht ist.
  • Die semipermeable Membran kann vorteilhafterweise mit an sich bekannten Verfahren unlösbar und dichtend mit den Form- und Lagestabilisierenden Körpern verbunden werden. Solche Verfahren sind beispielsweise als Overmolding, IR-Schweißen, UV-Bonden bzw. Kleben bekannt. Diese Verfahren werden seit langem zum unlösbaren Verbinden verschiedenster polymerer Werkstoffe genutzt.
  • In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der kapillaren Probengefäße aufgeführt.
  • Von Vorteil ist, dass die vorgeschlagenen Kapillaren in einem zur Liquidhandlingtechnik für die Mikroplattentechnologie passenden Raster (n × 8 × 12 oder n × 8 oder/und m × 12) angeordnet werden können und damit eine multiple Probenbehandlung ermöglichen. Damit ist auch die Anwendung und die Kompatibilität an sich bekannter und in der Praxis etablierter Verfahren der Liquidhandlingtechnik ohne komplizierte Anpassungen und Umrüstungen oder gesonderte Methoden des Probenhandlings gegeben.
  • Das vorgeschlagene spezielle Probengefäß gestattet insbesondere bei seiner vorgenannten multiplen Anordnung im Rastermaß einfach und praktikabel handhabbare, trotz sehr geringer Probenvolumina äußerst verlustarme Anwendungen sowie den universellen Einsatz für Aufnahme, Behandlung und Aufbewahrung von Proben, unter anderem auch zur Aufkonzentrierung und für den Mediumwechsel. Durch die besagten universellen Verwendungsmöglichkeiten entfallen ansonsten erforderliche Änderungen, Umpipettie rung und Umrüstungen etc., die in der Praxis besondere Aufwendungen im Probenhandling, insbesondere bei vielen Tausend Proben in Screeningverfahren und auch die zusätzliche Gefahr von Probenverlusten und -verwechslungen in sich bergen.
  • Für das parallelisierte Dialysieren von Mikrovolumina wurde eine Geometrie der Probengefäße gefunden, welche nicht nur äußerst kurze und damit effektive Diffusionswege unabhängig vom Probenvolumen im Bereich von unter einem Millimeter ermöglicht, sondern mit der Membrananordnung auch eine sehr effiziente im Vergleich zum Volumen große wirksame Diffusionsfläche realisiert.
  • Darüber hinaus wird die Verdunstung minimiert und nicht zuletzt eine verlustfreie und leicht parallelisierbare Rückgewinnung der dialysierten Probe ermöglicht. Auf diese Weise werden eine drastische Verkürzung der benötigten Diffusionszeit erreicht und zusätzlich eine hohe Präzision dieses Probenbehandlungsschrittes gewährleistet. Daneben können ggf. weitere Behandlungen, wie beispielsweise der Zusatz von modifizierenden Reagenzien, deren Reste nach Reaktion ohne weiteren Aufwand durch Dialyse entfernt werden können, oder der Verdau von Proteinanalyten mittels spezifischer Proteasen im selben Probengefäß, in dem zuvor der Mediumwechsel oder eine Konzentrierung stattgefunden hat, mit anschließender erneuter Konzentrierung und Entsalzung, durchgeführt werden.
  • Die semipermeable Membran ist im Unterschied zu den eingangs beschriebenen bekannten Lösungen nicht quer zur Beschickungsrichtung angeordnet, was aus Erfahrung nicht nur bei unsachgemäßer Behandlung leicht zu Beschädigungen führen kann, sondern in Achs- bzw. Längsrichtung der Kapillare als vollständige oder teilweise Wandung ausgebildet, wodurch das Beschädigungsrisiko der Membran, insbesondere durch Pipettierbewegung, quasi ausgeschlossen ist.
  • Die Kapillaren werden vorteilhaft in einem Verhältnis ihrer Länge zum Innendurchmesser von größer 4 realisiert. Die größte Ausdehnung des Querschnittes der Kapillaren sollte 5 mm nicht übersteigen. Außerdem können die Kapillaröffnungen, zum Beispiel durch Deckel, Stopfen oder Klebefolien ebenfalls gut handhabbar und zuverlässig verschlossen werden. Durch all diese Merkmale ist auch die Verdunstungsgefahr während eines Mediumwechsels mittels Dialyse auf ein Minimum reduziert, was ebenfalls eine hohe reproduzierbare Genauigkeit des Umgangs und der Analyse der Proben gewährleistet.
  • Die vorgeschlagene kapillare Geometrie mit den empfohlenen Abmessungen und dem vergleichsweise großen Anteil der semipermeablen Membran gestattet gut parallelisierbare Verfahrens-kombinierte Anwendungen.
  • Zum Beispiel, ist im Fall des Eintauchens der Vorrichtung in eine Außenflüssigkeit bei verlustfreiem Erhalt der wesentlichen Analyten in kleinvolumigen Probenvolumina
    • a: die Entfernung primär in der Probe enthaltener und die Analyse störender Matrixbestandteile,
    • b: der Zusatz von Hilfsreagenzien und
    • c: die Entfernung von Beiprodukten nach Hilfsreaktionen relativ problemlos mittels Dialyse über die Außenflüssigkeit möglich. Durch die vergleichsweise kleinen Oberflächen an den offenen Kapillarenden, die zudem auch verschlossen werden können, ist dabei die Verdunstung minimiert bzw. ausgeschlossen.
  • Bei Aufbewahrung in verdunstungsgeschützter Umgebung ohne kontaktierende Außenflüssigkeit sind die Vorrichtungen als parallelisierte Reaktionsgefäße für analytische Hilfsreaktionen oder zur Lagerung und Transport von Proben verwendbar, wie beispielsweise Mikroplatten oder Tubes.
  • Im Fall der Aufbewahrung in trockener Umgebung ggf. mit kontrollierter Konvektion oder Vakuum kann die Verdunstung des in der Probenlösung vorhandenen Lösungsmittels durch die große Oberfläche der semipermeablen Membran zum Zwecke der Aufkonzentrierung wesentlicher Analyten mit hoher Geschwindigkeit und vorteilhafter Weise ohne Umpipettierung genutzt werden.
  • Es ist auch eine beliebige sequenzielle Kombination der aufgeführten Anwendungen und auch bei unterschiedlichen Temperaturen möglich.
  • Die Kapillarität der Probengefäße und die daraus realisierten Kohäsionskräfte der Flüssigkeitssäule sowie die Nicht-Selektivität der semipermeablen Membran bezüglich des hydrophoben bzw. hydrophilen Charakters der wesentlichen Probenbestandteile ermöglichen zudem deren quasi komplette Rückgewinnung.
  • Durch die genannten Möglichkeiten und Merkmale ist die Vorrichtung für eine Vielzahl parallelisierter Verfahren universell, praktikabel, aufwandgering sowie mit guter Präzision und Wiederfindung der wesentlichen Analyte einer Probe einsetzbar.
  • Die Erfindung soll nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1: Draufsicht auf eine Kapillare, deren Wandung mit rundem Querschnitt vollständig aus einer semipermeablen Membran besteht, wobei die eigenständige Kapillare zwischen zwei stabilisierenden Körpern angeordnet ist
  • 2: Draufsichten auf vier Kapillaren mit unterschiedlichem Querschnitt, welche jeweils durch eine Vertiefung in einem stabilen Körper gebildet werden, wobei die Vertiefung jeweils durch eine semipermeable Membran abgeschlossen wird
  • 3: Draufsichten auf vier Kapillaren mit unterschiedlichem Querschnitt, welche jeweils als Durchbruch in einem stabilen Körper ausgebildet sind, wobei der Durchbruch jeweils auf beiden Seiten durch eine semipermeable Membran abgeschlossen wird
  • 4: Ausbildung von acht U-förmigen kapillaren Probengefäßen im Mikroplattenrastermaß in einem stabilen Grundkörper
    • a: Vorderansicht
    • b: Schnitt X-X entsprechend 4a
    • c: Schnitt Y-Y entsprechend 4a
    • d: Seitenansicht in Schnittdarstellung eines Stapels von 12 aneinander gereihten stabilen Grundkörpern gemäß 4a mit je 8 U-förmigen kapillaren Probengefäßen (vgl. Einzeldarstellung von 4b)
  • 5: Zeitverlauf der Abnahme der p-Nitrophenol-Konzentration in sechs gleichzeitig dialysierten Proben unter Verwendung von U-förmigen kapillaren Probengefäßen; dargestellt sind Mittelwerte (Punkte) und Standardabweichungen (Fehlerbalken)
  • 6: Zeitverlauf der Abnahme der NaCl-Konzentration in acht gleichzeitig dialysierten Proben unter Verwendung von U-förmigen kapillaren Probengefäßen; dargestellt sind die Mittelwerte (Punkte)
  • 7: Zeitverlauf der Volumen-Abnahme von acht gleichzeitig in U-förmigen kapillaren Probengefäßen im Konvektionsstrom eines Ventilators aufbewahrten Proben
  • 8: Massenspektren der drei Proben nach Ausführungsbeispiel 8
    • a: Massenspektrum von Probe 1, 2 pM Protein, 10 mM Tris/HCl, pH 7.4 mit 150 mM NaCl.
    • b: Massenspektrum von Probe 2, 9,4 pM Protein, ca. 53 mM Tris/HCl, pH 7.4 mit 700 mM NaCl.
    • c: Massenspektrum von Probe 3, 19 pM Protein, 10 mM Tris/HCl, pH 7.4 mit 100 mM NaCl
  • 9 Lactatproduktion in humanen Erythrozyten nach Ausführungsbeispiel 10
  • Anwendungsbeispiel 1:
  • In 1 ist ein Querschnitt durch ein kapillares Probengefäß 1 mit einer kreisförmigen Hohlraum-Querschnittsfläche 2 dargestellt. Die Kapillare ist zu ihrem Schutz zwischen zwei Form- und Lagestabilisierenden Körpern 3 und 4 angeordnet. Die zylindrische Mantelfläche (Längswandung) des kapillaren Probengefäßes 1 besteht vollständig aus einer semipermeablen Membran 5 (angedeutet in der Schnittdarstellung von 1 als kreisförmige punktierte Linie).
  • Anwendungsbeispiel 2:
  • 2 zeigt Darstellungen von ebenfalls Querschnitten durch vier kapillare Probengefäße 6, 7, 8, 9 mit unterschiedlichen Hohlraum-Querschnittsflächen 10, 11, 12, 13. Im Unterschied zu 1, bei welcher die Kapillare eigenständig, d. h. unabhängig von den benachbarten Form- und Lagestabilisierenden Körpern 3, 4 durch die semipermeable Membran 5 als zylindrische Mantelfläche realisiert ist, werden die kapillaren Probengefäße 6, 7, 8, 9 jeweils als eine beispielsweise durch Gießen, Pressen, Verformen oder Zerspanen hergestellte Vertiefung in einem Form- und Lagestabilen Grundkörper 14, 15, 16, 17 gebildet. Abgedeckt wird jeweils die Vertiefung im Form- und Lagestabilen Grundkörper 14, 15, 16, 17 mit einer z. B. aufgeklebten oder gebondeten semipermeablen Membran 18 (wiederum als punktierte Linie dargestellt), wodurch jeweils der Hohlraum der kapillaren Probengefäße 6, 7, 8, 9 seitlich abgeschlossen wird. Auf diese Weise entstehen im Form- und Lagestabilen Grundkörper 14 ein kapillares Probengefäß 6 mit einer dreieckigen Hohlraum-Querschnittsfläche 10, im Form- und Lagestabilen Grundkörper 15 ein kapillares Probengefäß 7 mit einer halbrunden Hohlraum-Querschnittsfläche 11, im Form- und Lagestabilen Grundkörper 16 ein kapillares Probengefäß 8 mit einer rechteckigen Hohlraum-Querschnittsfläche 12 und im Form- und Lagestabilen Grundkörper 17 ein kapillares Probengefäß 9 mit einer trapezförmigen Hohlraum-Querschnittsfläche 13.
  • Anwendungsbeispiel 3:
  • In ähnlicher Weise wie in 2 zeigt 3 ebenfalls vier Querschnitte durch kapillare Probengefäße 19, 20, 21, 22 welche jeweils in einem Form- und Lagestabilen Grundkörper 23, 24, 25, 26 realisiert sind. Im Gegensatz zu 2 werden in diesem Ausführungsbeispiel die Kapillaren nicht durch Vertiefungen, sondern jeweils als Durchbruch durch den Form- und Lagestabilen Grundkörper 23, 24, 25 bzw. 26 ausgebildet. Die Durchbrüche sind beidseitig durch semipermeable Membranen 27, 28 (auch hier als punktierte Linien dargestellt) abgedeckt. Auf diese Weise entstehen die vier kapillaren Probengefäße 19, 20, 21, 22, deren in 3 gezeigte Hohlraum-Querschnittflächen 29, 30, 31, 32 jeweils unterschiedliche Formen mit den dargestellten geraden und/oder gekrümmten Polygonzügen aufweisen.
  • Anwendungsbeispiel 4:
  • 4 zeigt eine spezielle Ausbildung von acht U-förmigen kapillaren Probengefäßen 33 im Mikroplattenrastermaß n × 8, mit n = 1 in einem Form- und Lagestabilen Grundkörper 34. Jedes Probengefäß 33 besteht aus zwei vertikalen Kapillarröhrchen 35, 36, die der Hohlraum-Querschnittsform von Probengefäß 22 in 3 entsprechen und welche nach oben offene Röhrchenenden 37 aufweisen sowie zur besagten U-förmigen Probengefäßausbildung unten über ein horizontales Kapillarröhrchen 38 in der Form von Probengefäß 8 (siehe 2) in Verbindung stehen. Dieses Kapillarröhrchen 38 enthält vorzugsweise einen stabilisierenden, das Lumen nur teilweise einengenden, Verbindungssteg 43 zwischen einer Materiallippe 44 und dem restlichen Grundkörper 34.
  • Die Röhrchenenden 37 der Kapillarröhrchen 35, 36 stehen bei jedem Probengefäß 33 jeweils über ein Verbindungsröhrchen 39 mit der Öffnung 40 (Kapillarröhrchen 35) zur Befüllung bzw. Entnahme von aus Übersichtsgründen nicht in der Zeichnung dargestellter Proben oder mit der Belüftungsöffnung 41 (Kapillarröhrchen 36) für die Probenbefüllung bzw. -entnahme in Verbindung.
  • 4b zeigt zur Verdeutlichung einen Schnitt in der bei 4a angezeigte Ebene X-X durch das Kapillarröhrchen 35 eines Probengefäßes 33 mit der Öffnung 40 zur besagten Probenbefüllung bzw. -entnahme sowie eine durch Bonden aufgebrachte und dadurch das U-förmige Probengefäß 33 vervollständigende semipermeable Membran 42.
  • 4c zeigt zur Verdeutlichung einen Schnitt in der bei 4a angezeigte Ebene Y-Y durch das Kapillarröhrchen 38 eines Probengefäßes 33 mit dem stabilisierenden, das Lumen nur teilweise einengenden, Verbindungssteg 43 und der Materiallippe 44.
  • 4d zeigt in Seitendarstellung einen Schnitt durch einen Stapel von insgesamt zwölf aneinandergereihten Form- und Lagestabiler Grundkörpern 34 gemäß 4a mit jeweils (wie in 4a abgebildet) acht U-förmigen kapillaren Probengefäßen 33. Der in 4b dargestellte Schnitt X-X entspricht bei 4d dem linken Probengefäß 33. In 4d rechts daneben sind weitere elf Form- und Lagestabile Grundkörper 34 angereiht (realisierbar auch durch einen einzigen Form- und Lagestabilen Grundkörper für den gesamten Block der insgesamt 96 vorhandenen Probengefäße 33).
  • Dadurch werden die U-förmigen kapillaren Probengefäße 33 in mehreren Ebenen in einem Rastermaß von hier n × 8 × 12 mit n = 1 entsprechend dem an sich bekannten Mikroplattenrastermaß angeordnet. Zwischen den zwölf aneinandergereihten Form- und Lagestabilen Grundkörpern 34 befinden sich jeweils vergleichsweise großlumige Kanäle 45, in denen sich eine nicht dargestellte Dialyseaußenflüssigkeit befinden bzw. hindurchgeleitet werden kann.
  • Im Nachfolgenden werden weitere Anwendungsbeispiele aufgeführt, welche die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung verdeutlichen sollen.
  • Anwendungsbeispiel 5:
  • Mediumwechsel am Beispiel der Entfernung von p-Nitrophenollösung aus einer Lösung im Kapillarmodul
  • In sechs der acht U-förmigen kapillaren Probengefäße 33 entsprechend 4a, die durch Ausfräsung eines Form- und Lagestabilen Grundkörpers 34 aus Polymethylmethacrylat (PMMA) sowie aus aufgeklebten semipermeablen Membranen 42 (Spektra/Por® 1, RC, MWCO 6–8 kDa, SpectrumLabs) entstanden sind, werden je 200 μl einer Lösung aus 6 mM p-Nitrophenol in 1 M Diethanolamin/HCl, pH 9,8 (Puffer A) pipettiert, in zwei weitere kapillare Probengefäße 33 ein Farbstofffreier Puffer A. Das Modul wird bei Raumtemperatur in ein Gefäß mit 150 ml deionisiertem Wasser (Außenflüssigkeit) gestellt. Nach 30 min wird das deionisierte Wasser gegen frisches ausgetauscht. Nach jeweils unterschiedlichen Zeiten werden der gesamte Inhalt aller Kapillaren mit einer Pipette herausgesaugt, Aliquots davon 1 zu 10 bis 1 zu 100 in Puffer A in Mikroplatten-Wells verdünnt und die Absorbanz bei 405 nm in einem Reader (Spectramax Plus384) gemessen. Der Rest wird zurück pipettiert und weiter dialysiert.
  • Aus dem Diagramm in 5 ist ersichtlich, dass nach ca. 2 h nur noch 12%, nach ca. 3 h nur noch ca. 7% der ursprünglichen Farbkonzentration vorhanden ist. Anhand der geringen Streuung der Einzelwerte ist die hohe Reproduzierbarkeit der Methode erkennbar.
  • Die geringe Farbkonzentration in denjenigen Kapillaren mit Puffer A vor Wechsel der Außenflüssigkeit ist auf die retrograde Diffusion in die Kapillaren hinein zurückzuführen. Nach dem Wechsel (nach 30 min) ist in den mit Puffer A gefüllten Kammern keine Absorbanz mehr nachweisbar, d. h. die durch Kleben der semipermeablen Membran vervollständigten kapillaren Probengefäße 33 sind dicht, es gibt keine Kreuzkontamination.
  • Anwendungsbeispiel 6:
  • Entfernung von NaCl mittels Kapillarmodul
  • In alle acht parallele U-förmige kapillare Probengefäße 33 (vgl. 4a) werden je 190 μl einer Lösung aus 10 mM Tris/HCl, pH 7,4 (Puffer B) mit 150 mM NaCl pipettiert. Das Modul wird bei Raumtemperatur in ein Gefäß mit 150 ml Puffer B (Außenflüssigkeit) gestellt. Nach 30 min wird die Außenflüssigkeit gegen frische ausgetauscht. Nach verschiedenen Zeiten wird der gesamte Inhalt der Kapillaren mit einer Pipette herausgesaugt. Es wird mit einem Osmometer (Knauer, Semi-Microosmometer) die Osmolarität der Lösungen gemessen und mit Eichlösungen verglichen. Danach werden die Lösungen zurück pipettiert und weiter dialysiert.
  • Im Diagramm in 6 ist zu erkennen, dass nach 120 min bzw. 180 min nur noch ca. 8% bzw. 4% der Ausgangs-NaCl-Konzentration vorhanden sind.
  • Die Methode ist gut reproduzierbar, da die Variationskoeffizienten der jeweiligen 8-fach-Bestimmungen im Bereich von ≤ 1% liegen.
  • Anwendungsbeispiel 7:
  • Verdunstung von Wasser im Kapillarmodul
  • In alle acht der U-förmigen kapillaren Probengefäße 33 (vgl. 4a) werden 200 μl deionisiertes Wasser hinein pipettiert. Das Modul wird bei üblicher Raumtemperatur an einem Stativ befestigt und ein im Luftstrom darauf gerichteter Ventilator (Diffusor, Fa. Braun) in ca. 30 cm Abstand auf der geringsten Stufe und ohne Zusatzheizung einge schaltet. Nach verschiedenen Zeiten wird jeweils das Modul gewogen.
  • Aus dem Diagramm in 7 ist zu sehen, dass nach ca. 2 h etwa noch 5% und nach 3 h nur noch 0,6% der Ausgangsflüssigkeitsmenge vorhanden ist, was bei Anwesenheit von nichtflüchtigen Analyten einem Konzentrierungsfaktor von mehr als 20 bzw. ca. 160 entsprechen würde.
  • Anwendungsbeispiel 8:
  • Kombinierte Probenbehandlung: Konzentrierung und Dialyse
  • In alle acht der U-förmigen kapillaren Probengefäße 33 (vgl. 4a) werden 190 μl einer Lösung mit Rinder-IgG (Serva No. 22550, 0,3 mg/ml, 2,0 μM, in 10 mM Tris/HCl, pH 7,4, Probe 1) pipettiert. Das Modul wird wie in Anwendungsbeispiel 7 an einem Stativ befestigt und ein Ventilator (Diffusor, Fa. Braun) in ca. 30 cm Abstand auf der geringsten Stufe und ohne Zusatzheizung eingeschaltet. Nach Verdunstung des überwiegenden Teils von Flüssigkeit werden die Restvolumina in einem einzigen der U-förmigen kapillaren Probengefäße 33 vereinigt und die entleerten kapillaren Probengefäße 33 sequenziell mit 100 μl 10 mM Tris/HCl, pH 7,4 gespült. Die erhaltene Spülflüssigkeit wird in dasselbe kapillare Probengefäß 33 mit den besagten Restvolumina dazu gegeben. Es wird erneut mit dem Ventilator konzentriert (Probe 2). Danach wird ohne weites Umpipettieren im gleichen Modul 2 h gegen 10 mM Tris/HCl, pH 7.4 mit 100 mM NaCl dialysiert (Probe 3).
  • Von den Proben 1–3 werden Massespektren mittels MALDI-MS aufgezeichnet (siehe A. Horn et al.: Proteomics, 6, 2006, 559).
  • 8a bis 8c zeigen die Massenspektren der Proben 1 bis 3.
  • In nachstehender Tabelle sind für die drei Proben jeweils Probenvolumen, Konzentrierungsfaktor und MALDI-Resultat gegenübergestellt:
    Probe Gesamt-Volumen (μl) Konzentration von IgG [μM] ca Konzentration von Tris/NaCl [mM] ca Verwertbare Massenspektren Ja/nein* Konzentrierungs-Faktor (nach Volumen)
    1 1520 2,0 10/150 Nein 1,0
    2 65 46,8 264/3510 Nein 23,4
    3 80 38 10/100 Ja 19,0
    • * unter den in 8a–c angegebenen Bedingungen. Verwertbare Massespektren sind solche, die ein hohes, zur exakten Bestimmung der Mittleren Masse ausreichendes Signal/Rausch-Verhältnis aufweisen.
  • Anwendungsbeispiel 9:
  • Proteinmodifikation, Dialyse und Verdau
  • 16 Proben von Human-Serumalbumin (Sigma, 3 μM, je 60 μl in 20 mM Ammonium-Hydrogencarbonat) werden nach Zusatz von 20 μl 8 M Guanidin-HCL und Denaturierung in Polycarbonatgefäßen 20 min bei 90°C auf zwei Sätze zu je 8 Proben aufgeteilt. Je einer dieser Probensätze wird parallel herkömmlich in acht Tubes (Methode A) bzw. vorschlagsgemäß als Methode B in den besagten acht U-förmigen kapillaren Probengefäßen 33 (siehe wiederum 4a), modifiziert und verdaut. Das herkömmliche Verfahren (Methode A) in Tubes umfasst folgende Arbeitsschritte: Nacheinander Zupipettieren von DTT- und Jodacetamid-Lösung, mit jeweiliger Inkubation, Umpipettieren in Dialysegefäße, 2 h Dialyse gegen 20 mM Ammonium-Hydrogencarbonat, Umpipettieren in neue Tubes, Zusatz von Trypsin und Inkubation. In den U-förmigen kapillaren Probengefäßen 33 (Methode B) erfolgen prinzipiell die gleichen Reaktionen, jedoch entfällt das zweimalige Umpipettieren vor bzw. nach Dialyse: Die nach dieser Behandlung jeweils in den acht Probengefäßen (Tubes bzw. U-förmige kapillare Probengefäße 33) erhaltenen Peptidgemische wurden mittels MALDI-MS jeweils als Vierfachbestimmung pro Reaktionsgefäß analysiert (Bublitz et al.: Proteomics 2006, 6, 3909). Die Ergebnisse sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst. Es ist zu erkennen, dass sowohl die Anzahl der gefundenen Peptide, die erreichten normierten Höhensummen, welche ein verlässliches quantitatives massenspektrometrisches Maß darstellen und die Zusammensetzung der gefundenen Peptidgemische mit beiden Methoden vergleichbar sind.
    Parameter Methode A Methode B Maßzahl
    Umfüllende Pipettierschritte 2 0 Anzahl
    Reaktionsgefäße 2 1 Stück
    Anzahl der gefunden Peptide 37,1 ± 3,5 37,4 ± 5,4 Mittelwert ± SD (n = 32)
    Normierte Höhensumme der gefundenen Peptide* 11,91 ± 2,94 9,15 ± 4,35 Mittelwert ± SD (n = 32)
    Molekulargewicht der gefundenen Peptide (Mittelwert der Mittelwerte und der SD) 1521.02 1503.23 kDa (n = 8)
    498.31 508.48
    Molekulargewicht der gefundenen Peptide (SD der Mittelwerte und der SD) 56.34 45.90 kDa (n = 8)
    42.33 58.42
    • * vgl. Bublitz et al.: Proteomics 2006, 6, 3909, SD: Standardabweichung
  • Anwendungsbeispiel 10
  • Untersuchung von Metaboliten lebender Zellen
  • In alle acht parallele U-förmige kapillare Probengefäße 33 (vgl. 4a) werden je 170 μl einer Suspension aus einem Teil Zellsediment und vier Teilen physiologischer Kochsalzlösung (NaCl) mit frisch abgenommenen und zuvor dreimal mit NaCl gewaschenen humanen Erythrozyten pipettiert. Das Modul wird bei Raumtemperatur in ein Gefäß mit 10,0 ml NaCl mit 10 mM Glukose (Außenflüssigkeit) gestellt. Nach jeweils etwa 60 min wird die Außenflüssigkeit gemischt 100 μl davon entnommen und das Modul erneut in der Außenflüssigkeit platziert. In den entnommenen Proben wird die Lactatkonzentration nach Bergmeyer, H. U. in: Methods of Enzymatic Analysis, 3. Ed., Vol. VI, S. 582–588 bestimmt. Lactat in der Außenflüssigkeit kann nur aus Glukose gebildet sein, die mittels Diffusion in die Kapillaren gelangt, über die anaerobe Glycolyse der Erythrozyten entstanden und in die Außenflüssigkeit zurück diffundiert sein.
  • Im Diagramm in 9 ist die Lactatkonzentration in der Außenflüssigkeit für einen Zeitraum von 5 h aufgetragen. In dieser Zeit ist eine lineare Konzentrationszunahme dieses Metaboliten zu beobachten. Die Lactatproduktion beträgt unter diesen Bedingungen 0.0103 μMole/(min × ml Erythrozytensediment) oder ca. 0.7 μMole/(min × 1011 Zellen).
  • Der Vorteil dieser Methode ist, dass die gepackten Zellen in der Kapillare ohne Störung verbleiben können, via Diffusion versorgt und ebenso von Stoffwechselendprodukten, wie Lactat, befreit werden können. Außerdem stellt die gewählte Membran eine mikrobielle Barriere dar. Da die Membran nicht von Zellen oder Makromolekülen passiert werden kann, ist die Lactatbestimmung ohne aufwendige Entproteinisierung möglich.
  • 1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33
    kapillares Probengefäß
    2, 10, 11, 12, 13, 29, 30, 31, 32
    Hohlraum-Querschnittsfläche des kapillaren Probengefäßes
    3, 4
    Form- und Lagestabilisierender Körper
    5, 18, 27, 28, 42
    semipermeable Membran
    14, 15, 16, 17, 23, 24, 25, 26, 34
    Form- und Lagestabiler Grundkörper
    35, 36, 38
    Kapillarröhrchen
    37
    Röhrchenende
    39
    Verbindungsröhrchen
    40
    Öffnung zur Befüllung bzw. Entnahme
    41
    Belüftungsöffnung
    43
    Verbindungssteg
    44
    Materiallippe des Grundkörpers
    45
    Kanal für eine Dialyseaußenflüssigkeit
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 9502182 [0012]
    • - WO 2004101151 [0013]
    • - WO 9837949 [0014]
    • - US 6998047 [0015]
    • - EP 1139087 [0016]
    • - US 2006198765 [0016]
    • - WO 02082051 [0016]
    • - US 5503741 [0028]
    • - WO 2004032735 [0028]
    • - US 6458275 [0029]
    • - US 2004195163 [0030]
    • - US 2005019774 [0030]
    • - US 2005148066 [0030]
    • - DE 10160975 A1 [0031]
    • - US 2005133425 [0036]
    • - WO 2005103718 [0038]
    • - US 2003027216 [0038, 0039]
    • - WO 2005070141 [0038, 0039]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - A. Horn et al.: Proteomics, 6, 2006, 559 [0091]
    • - Bublitz et al.: Proteomics 2006, 6, 3909 [0094]
    • - Bergmeyer, H. U. in: Methods of Enzymatic Analysis, 3. Ed., Vol. VI, S. 582–588 [0095]

Claims (46)

  1. Vorrichtung zur Aufnahme, Behandlung und Aufbewahrung kleinvolumiger Proben, bestehend aus mindestens einem Probengefäß (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33), welches in Größe und Gestalt als Form- und Lagestabile beidseitig offene Kapillare ausgebildet ist, deren Längswandung vollständig oder teilweise aus einer semipermeablen Membran (5, 18, 27, 28, 42) besteht.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil der Längswandung des Probengefäßes (6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) der nicht aus einer semipermeablen Membran gebildet wird, aus einem metallischen Werkstoff, beispielsweise Edelstahl, besteht.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil der Längswandung des Probengefäßes (6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33), der nicht aus einer semipermeablen Membran gebildet wird, aus einem nichtmetallischen Werkstoff, beispielsweise Glas, Keramik oder Kunststoff, besteht.
  4. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die semipermeable Membran (5, 18, 27, 28, 42) aus einer Dialysemembran, beispielsweise einer sogenannten Regenerierten Zellulose, Zelluloseester oder Polyvinylidendifluorid, aus einer Filtrationsmembran, beispielsweise aus gemischten Zelluloseestern, Polyethersulfonen, aus Fritten, Glasfasern oder Filterpapiern oder aus anderen Membranmaterialien, wie Nitrocellulose, Nylon oder Polytetrafluoroethylen, porösen Polyethylen, Polypropylen bzw. Fluorokarbon bzw. Kompositen daraus, besteht.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22) als gerade Röhre ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) als ein- oder mehrfach gekrümmte bzw. abgewinkelte Röhre (35, 36, 38) ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (33) einen im Wesentlichen um 360° gekrümmten Abschnitt (35, 36, 38) aufweist, wobei sich beide Röhrchenenden (37) der Kapillare auf ein und derselben Seite der Vorrichtung befinden.
  8. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass alle Seitenwände der Längswandung die Kapillare des Probengefäßes (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) parallel umschließen.
  9. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längswandung der Kapillare Seitenwände oder Teile davon enthält, die nicht parallel zueinander ausgerichtet sind.
  10. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (1) einen runden Querschnitt (2) aufweist.
  11. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (6 bis 9, 19 bis 22, 33) einen polygonen Querschnitt (10, 12, 13, 29, 30, 31, 32) mit zumindest drei Ecken aufweist.
  12. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (7, 19, 20) einen Querschnitt mit einer oder mehreren gekrümmten Linien, beispielsweise zur Ausbildung eines konvex- oder konkavartig gestalteten Querschnitts, aufweist.
  13. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare in einem Verhältnis ihrer Länge zum Innendurchmesser von größer 4, vorzugsweise von größer 10, ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die größte Ausdehnung des Querschnittes der Kapillaren 5 mm nicht übersteigt.
  15. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare im Fassungsvermögen für Mikrolitervolumina ausgeführt ist, welches vorzugsweise 500 μl nicht übersteigt.
  16. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Pluralität der Kapillaren in einem zur Liquidhandlingtechnik für die Mikroplattentechnologie passenden Raster (n × 8 × 12 oder n × 8 oder/und m × 12) angeordnet ist.
  17. Vorrichtung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass alle im Raster angeordneten Kapillaren jeweils gleiche Fassungsvermögen aufweisen.
  18. Vorrichtung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die im Raster angeordneten Kapillaren unterschiedliche Fassungsvermögen aufweisen.
  19. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (6 bis 9, 19 bis 22, 33) in oder an einem oder mehreren Form- und Lagestabilen Grundkörpern (14 bis 17, 23 bis 26, 34) angeordnet ist.
  20. Vorrichtung gemäß Ansprüchen 16 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Pluralität von 2 bis 1536 Kapillaren als Probengefäße (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) in oder an einem oder mehreren Form- und Lagestabilen Grundkörpern (14 bis 17, 23 bis 26, 34) angeordnet ist.
  21. Vorrichtung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (6 bis 9, 19 bis 22, 33) in oder an einem oder mehreren Form- und Lagestabilen Grundkörpern (14 bis 17, 23 bis 26, 34) zumindest im Bereich einer ihrer Stirnflächen fest verankert ist.
  22. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (1) zum Zweck ihrer Form- und Lagestabilisierung mit einem oder mehreren stützenden Körpern (3, 4) formschlüssig in Verbindung steht.
  23. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (6 bis 9) als Vertiefung in einem Form- und Lagestabilen Grundkörper (14 bis 17) ausgebildet ist.
  24. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (19 bis 22) als Durchbruch im Form- und Lagestabilen Grundkörper (23 bis 26) ausgebildet ist.
  25. Vorrichtung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Pluralität von 2 bis 1536 Kapillaren als Probengefäße (1) zum Zweck ihrer Form- und Lagestabilisierung mit einem oder mehreren stützenden Körpern (3, 4) formschlüssig in Verbindung steht.
  26. Vorrichtung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Grundplatte, auf welcher die Kapillaren Form- und Lagestabil angeordnet sind, in bezug auf Form und Größe die äußeren Abmessungen für die Liquidhandlingtechnik von Mikroplatten aufweist.
  27. Vorrichtung gemäß Ansprüchen 20 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass alle im Raster der Liquidhandlingtechnik angeordnete Kapillaren der Probengefäße (1, 6, 7, 8, 9,. 19, 20, 21, 22, 33) jeweils in derselben Ebene des oder der Körper (3, 4, 14 bis 17, 23 bis 26, 34) ausgebildet sind.
  28. Vorrichtung gemäß Ansprüchen 16, 20 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die im Raster der Liquidhandlingtechnik angeordnete Kapillaren der Probengefäße (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) jeweils gruppenweise im Raster n × 8 × 12, n × 8 und m × 12 bzw. n × 8 oder m × 12 in unterschiedlichen Ebenen des oder der Körper (3, 4, 14 bis 17, 23 bis 26, 34) ausgebildet sind.
  29. Vorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 25 und 27, 28 dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Körper (3, 4, 14 bis 17, 23 bis 26, 34) im Wesentlichen aus Metall, Keramik, Kunststoff oder Glas bestehen.
  30. Vorrichtung gemäß nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 25 und 27, 28 dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Körper (3, 4, 14 bis 17, 23 bis 26, 34) durch Gießen, Pressen, Verformen oder Zerspanen hergestellt sind.
  31. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längswandung der Kapillare des Probengefäßes (6 bis 9, 19 bis 22, 33) teilweise aus der semipermeablen Membran (18, 27, 28, 42) besteht und dass die semipermeable Membran (18, 27, 28, 42) mit der übrigen Wandung der Kapillare des Probengefäßes (6 bis 9, 19 bis 22, 33) unlösbar verbunden ist.
  32. Vorrichtung gemäß Ansprüchen 11 und 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (6 bis 9) einen polygonen Querschnitt (10 bis 13) aufweist, wobei die semipermeable Membran (18) eine dieser Polygonlinien entsprechenden Fläche der Längswandung der Kapillare des Probengefäßes (6 bis 9) bildet.
  33. Vorrichtung gemäß Ansprüchen 11 und 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare des Probengefäßes (19 bis 22, 33) einen polygonen Querschnitt (29 bis 32) aufweist, wobei die semipermeable Membran (27, 28, 42) zumindest zwei dieser Polygonlinien entsprechenden Flächen der Längswandung der Kapillare des Probengefäßes (19 bis 22, 33) bildet.
  34. Vorrichtung gemäß Ansprüchen 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass der für die Probenbehandlung wirksame Teil der Längswandung der Kapillare des Probengefäßes (1, 6 bis 9, 19 bis 22, 33) durch die semipermeable Membran (18, 27, 28, 42) gebildet wird.
  35. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Klebefolie als lösbarer Verschluss für die jeweils stirnseitigen Öffnungen (40, 41) der Kapillaren des Probengefäßes (33) zur Probenbeschickung, Probenentnahme und Belüftung vorgesehen ist.
  36. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Deckel als lösbare Verschlüsse für die jeweils stirnseitigen Öffnungen (40, 41) der Kapillaren des Probengefäßes (33) zur Probenbeschickung, Probenentnahme und Belüftung vorgesehen sind.
  37. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Stopfen als lösbare Verschlüsse für die jeweils stirnseitigen Öffnungen (40, 41) der Kapillaren des Probengefäßes (33) zur Probenbeschickung, Probenentnahme und Belüftung vorgesehen sind.
  38. Verwendung der Vorrichtung gemäß Anspruch 1 als Reaktionsgefäße.
  39. Verwendung der Vorrichtung gemäß Anspruch 1 als Dialysegefäße.
  40. Verwendung der Vorrichtung gemäß Ansprüchen 1 und 39 zum Mediumwechsel und zur Entsalzung.
  41. Verwendung der Vorrichtung gemäß Anspruch 1 zur Aufbewahrung von Proben.
  42. Verwendung der Vorrichtung gemäß Ansprüchen 39 und 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Probengefäße (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) zur Dialyse, zum Mediumwechsel und/oder zur Entsalzung mit einer ruhenden oder bewegten Außenflüssigkeit direkten Kontakt haben, deren Flüssigkeitsvolumen mindestens dem 30-fachen des Gesamtvolumens aus allen Probenvolumina der Vorrichtung beträgt.
  43. Verwendung der Vorrichtung gemäß Anspruch 1 als Gefäße zum Aufkonzentrieren.
  44. Verwendung der Vorrichtung gemäß Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Probengefäße (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) in ruhender oder bewegter nicht dampfgesättigter Umgebung gelagert werden.
  45. Verwendung der Vorrichtung gemäß Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Probengefäße (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) in nicht dampfgesättigter Umgebung mit Unterdruck gelagert werden.
  46. Verwendung der Vorrichtung gemäß Anspruch 38 und 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Probengefäße (1, 6, 7, 8, 9, 19, 20, 21, 22, 33) in dampfgesättigter Umgebung gelagert werden.
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