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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Atemschutzvorrichtung, die eine
Anstoßkappe und ein Gaszufuhrsystem umfaßt. Ferner
betrifft die Erfindung die Verwendung der Atemschutzvorrichtung.
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Im
Bereich Arbeitssicherheit gehören zahlreiche Varianten
von Schutzhelmen und Atemschutzmasken zum Stand der Technik. Auch
Anstoßkappen als Oberbegriff, unter den allgemein Schutzhelme
fallen, sind in einer breiten Vielfalt bekannt. So offenbart die
DE-A-196 21 980 Anstoßkappen
als Gegenstand zum Schutz des Schädelbereichs gegen Verletzungen
bestehend aus einer Hartschale, wobei Verletzungen aus Kollisionen
mit Gegenständen, auch mit spannungsgeführten
Stromleitungen resultieren können. Diese Form der einfachen
Anstoßkappen ermöglicht keine Beatmung des Benutzers
der Anstoßkappe und ist somit für Arbeiten in
sauerstofffreien Bereichen oder in Flüssigkeiten nicht
geeignet.
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Eine
sehr simple Atemschutzmaske mit einem Kopfschutz wird in der
DE-A-43 04 891 offenbart.
Die Atemschutzmaske ist mit einer Haube verbunden, die den Kopf
umhüllt und blickdurchsichtig ist. Diese Atemschutzmaske
bietet lediglich Atemschutz und Schutz des Kopfes vor strengen Umgebungsverhältnissen.
So schützt die Atemschutzmaske den Träger vor
Hitze oder ätzenden Stoffen. Einen Anstoßschutz
ist nicht gegeben.
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Somit
gab es einen Bedarf an einer kombinierten Vorrichtung, die einen
Schutzhelm und ein Beatmungssystem umfaßt. Solche Vorrichtungen sind
bekannt. Die
DE-A-10
2005 024 508 offenbart einen Schutzhelm mit Atemschutzmaske.
Die Vorrichtung umfaßt eine Halterung für die
Atemschutzmaske, welche ein Befestigungsmittel besitzt, und eine
Befestigungsaufnahme für die Halterung am Schutzhelm. Die
Vorrichtung ist so konzipiert, daß sich die Atemschutzmaske,
die mit Filtern oder weiteren schweren Beatmungsgeräten
verbunden ist, durch einen höheren Tragekomfort auszeichnet.
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Eine
Atemschutzmaske mit einem Schutzhelm wird auch in der
EP-A-1 606 023 offenbart.
Die Vorrichtung umfaßt an der Atemschutzmaske vorgesehene
Befestigungshaken und an der Außenseite des Schutzhelms
ausgebildete Hakenaufnahmetaschen, die miteinander verbunden werden
können. Die Vorrichtung ermöglicht eine Erhöhung
des Tragekomforts und verringert Probleme hinsichtlich der Dichtheit,
die Auftreten können, wenn die schwere Maske verrutscht
oder der Benutzer der Vorrichtung mit der voluminösen Atemmaske
an Gegenstände stößt. Eine weitere ähnliche
Vorrichtung bestehend aus einer Atemschutzmaske und einem Schutzhelm offenbart
auch die
DE-A-37 21
662 .
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Nachteile
der Vorrichtungen des Standes der Technik sind der noch geringe
Tragekomfort der Atemschutzvorrichtungen bestehend aus einer Anstoßkappe
und einem Beatmungssystem, der daraus resultiert, daß voluminöse
Filter oder schwere Beatmungsgeräte an dem Beatmungssystem
vorhanden sind, die für den Benutzer störend wirken
und an der Maske lasten, so daß die Atemschutzvorrichtung nicht
gasdicht auf dem Gesicht des Benutzers sitzt oder stark gegen das
Gesicht des Benutzers gepreßt werden muß. Ferner
besteht ein Nachteil der Vorrichtungen des Standes der Technik darin,
daß die Zufuhr mit sauerstoffhaltigem Gas nicht in allen
Umgebungen sicher gestellt ist. So können beispielsweise in
sehr trüben Flüssigkeiten die Beatmungsgeräte wie
Lungenautomaten durch Schwebestoffe außer Betrieb gesetzt
werden.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Atemschutzvorrichtung
zur Verfügung zu stellen, die den Kopf des Benutzers vor
mechanischen oder chemischen Einflüssen schützt,
eine Beatmung des Benutzers ermöglicht, einen hohen Tragekomfort
und eine hohe Zuverlässigkeit der Zufuhr von sauerstoffhaltigem
Gas bietet.
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Gelöst
wird die Aufgabe durch eine Atemschutzvorrichtung, die eine Anstoßkappe
und ein Gaszufuhrsystem umfaßt, wobei das Gaszufuhrsystem
zwei Lungenautomaten umfaßt, die an den Seitenbereichen
der Anstoßkappe befestigt sind.
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Die
Lungenautomaten ermöglichen die Gaszufuhr von außen
in den Innenraum der Anstoßkappe. Durch Verwendung von
zwei Lungenautomaten, die an den Seitenbereichen der Anstoßkappe
befestigt sind, werden mehrere Aufgaben gelöst. In erster Linie
wird erreicht, daß keine schweren und voluminösen
Beatmungsgeräte direkt vor dem Kinn des Benutzers vorhanden
sind, die zum einen die Atemschutzvorrichtung frontseitig mit einem
Gewicht belasten und zum anderen so voluminös sind, daß der Benutzer
häufig an Gegenstände anstößt
und in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird. Die
Gefahr des Anstoßens an Gegenstände ist insbesondere
bei Arbeiten in engen Behältern, Kanälen oder Rohren
sowie bei Arbeiten in einer dunklen Umgebung gegeben.
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Durch
die Verwendung von zwei Lungenautomaten an den Seitenbereichen wird
ferner erreicht, daß die Atemschutzvorrichtung nicht einseitig
mit einem Gewicht belastet ist, wie dies der Fall wäre, wenn
nur ein Lungenautomat in einem Seitenbereich vorhanden wäre.
Ein weiterer Vorteil bei der Verwendung von zwei Lungenautomaten
besteht darin, daß der Benutzer der Atem schutzvorrichtung
weiter mit sauerstoffhaltigem Gas versorgt wird, wenn ein Lungenautomat
ausfällt. Zu diesem Zweck werden die Lungenautomaten aus
zwei verschiedenen Gasbehältern mit Gas beliefert, um zu
gewährleisten, daß die Lungenautomaten unabhängig
von einander betrieben werden können. Sollte ein Lungenautomat ausfallen,
würde die Zufuhr von sauerstoffhaltigem Gas über
den anderen Lungenautomaten erfolgen. Die Gefahr des Ausfalls von
einem Lungenautomat ist besonders dann gegeben, wenn die Atemschutzvorrichtung
in Abwasserkanälen oder anderen Umgebungen verwendet wird,
in denen Schwebestoffe, Schmutzstoffe oder organische Lösungsmittel
vorhanden sind, die die Mechanik der Lungenautomaten beeinträchtigen.
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Ein
weiterer Vorteil bei der Verwendung von zwei Lungenautomaten besteht
darin, daß der Atemwiderstand geringer ist als bei der
Verwendung von einem einzigen Lungenautomaten.
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Die
Befestigung der Lungenautomaten an den Seitenbereichen der Anstoßkappe
meint, daß die Lungenautomaten nicht entlang der Blickrichtung des
Benutzers der Atemschutzvorrichtung angeordnet sind, wobei Blickrichtung
bedeutet, daß der Benutzer die Atemschutzvorrichtung auf
dem Kopf trägt und gerade durch ein vorhandenes Visier
der Anstoßkappe sieht.
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Ein
Vorteil der Befestigung der Lungenautomaten an der Anstoßkappe
liegt ferner darin, daß die Lungenautomaten an der Anstoßkappe
lasten und somit vom gesamten Kopf getragen werden. In den bekannten
Vorrichtungen lasten die Beatmungsgeräte an einer Atemmaske,
die auf das Gesicht des Benutzers gedrückt werden muß.
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Im
Rahmen der Erfindung wird als Gas selbstverständlich immer
ein sauerstoffhaltiges Gas verwendet, um den Benutzer der Atemschutzvorrichtung über
die Lungenautomaten mit Sauerstoff zu versorgen.
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Die
Anstoßkappe umhüllt den Kopf auf eine Weise wie
ein gewöhnlicher Motorradhelm, der den gesamten Kopf vor
mechanischen Schlägen schützt. Es versteht sich
von selbst, daß auch die Anstoßkappe stets mit
einem Visier versehen ist.
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In
einer weiteren Ausführungsform umhüllt die Anstoßkappe
den Kopf des Benutzers der Atemschutzvorrichtung, und eine Manschette
bestehend aus einem elastomeren Material verschließt den Spalt
zwischen der Unterseite der Anstoßkappe und dem menschlichen
Körper gasdicht. Bei dieser Ausführungsform besteht
ferner die Möglichkeit, daß die Manschette abnehmbar
mit der Anstoßkappe verbunden ist. Die Versorgung des Benutzers
mit sauerstoffhaltigem Gas erfolgt bei dieser Ausführungsform nicht
direkt über die beiden Lungenautomaten, sondern mittelbar über
den Innenraum, d. h. über den Raum zwischen Anstoßkappe
und Kopf des Benutzers. Der Vorteil dieser Ausführungsform
besteht in einem besonderen Tragekomfort. Für den Benutzer wird
keine zusätzliche Verbindung zwischen Lungenautomat und
Mund nötig.
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In
einer weiteren Ausführungsform umfaßt die Atemschutzvorrichtung
eine Innenmaske, die im Innenraum der Anstoßkappe angeordnet
ist, aus einem elastomeren Material besteht und ein Gaseinlaßventil
aufweist, das einen Gaseintritt aus dem Innenraum der Anstoßkappe
in den Innenraum der Innenmaske ermöglicht und beim Gebrauch
der Atemschutzvorrichtung dichtsitzend auf Mund und Nase aufliegt.
Der Gasaustritt aus dem Innenraum der Innenmaske, also dem Raum,
der von der Innenmaske und dem Gesicht des Verwenders umschlossen
wird, ermöglicht ein Ventil, das den Innenraum der Innenmaske
mit der Außenumgebung verbindet. Dieses Ventil läßt
selbstverständlich keine Stoffe aus der Außenumgebung
in das Innere der Atemschutzvorrichtung.
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Der
Vorteil dieser Ausführungsform gegenüber der oben
beschriebenen liegt darin, daß das Totvolumen, aus dem
heraus der Benutzer das sauerstoffhaltige Gas bezieht, kleiner ist
als in der oben beschriebenen Ausführungsform. In diesem
kleineren Totvolumen sammelt sich im Laufe der Verwendung der Atemschutzvorrichtung
weniger CO2 an als im Innenraum der Anstoßkappe
bei oben beschriebenen Ausführungsform, so daß die
Atemschutzvorrichtung länger verwendet werden kann, ohne
daß der Benutzer die Atemschutzvorrichtung ablegen und
pausieren muß, um frische Luft zu beziehen.
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Gegenüber
den bekannten Atemschutzmasken bietet diese Ausführungsform
den Vorteil, daß keine voluminösen Filter oder
Beatmungsgeräte an der Atemschutzmaske lasten und somit
diese erfindungsgemäße Ausführungsform
einen besseren Tragekomfort bietet. Als Innenmasken, die im Innenraum
der Anstoßkappe angeordnet sind, bieten sich im Stand der
Technik bekannte Masken an. Solche Masken sind beispielsweise in
der
DE-A-196 03 949 offenbart.
Bei dieser bekannten Maske handelt es sich um eine Innenmaske für
eine Atemschutzmaske, die sich an unterschiedliche Gesichtsformen
anpaßt, wodurch ein besserer Dichtsitz erzielt wird und sich
der Tragekomfort für den Maskenträger erhöht.
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Bei
der Ausführungsform, die eine Innenmaske umfaßt,
ist ferner ein Ventil frontseitig an der Anstoßkappe angeordnet,
das den Gasaustritt aus dem Innenraum der Innenmaske in die Außenumgebung
der Atemschutzvorrichtung ermöglicht.
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Bei
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
umfaßt das Gaszufuhrsystem der Atemschutzvorrichtung ferner
Schläu che, die die Lungenautomaten mit Gas beliefern, wobei
die Schläuche eine Länge aufweisen, so daß die
Gaszufuhr über weite Strecken durchgeführt werden
kann. Hiermit ist gemeint, daß die Gasbehälter,
aus denen der Benutzer der Atemschutzvorrichtung mit sauerstoffhaltigem
Gas versorgt wird, von dem Benutzer nicht mitgeführt werden,
wie dies im Tauchsport üblicherweise der Fall ist.
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Der
Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die
Atemschutzvorrichtung in sehr engen Behältern, Rohren oder
Kanälen verwendet werden kann.
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Eine
weitere Ausführungsform betrifft eine erfindungsgemäße
Atemschutzvorrichtung, bei der das Gaszufuhrsystem einen weiteren
Gaseinlaß in den Innenraum der Anstoßkappe und
einen Reservebehälter mit Gas umfaßt.
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Diese
Ausführungsform bietet eine maximale Sicherheit des Benutzers
der Atemschutzvorrichtung für den Notfall, daß beide
Lungenautomaten ausfallen. Der Reservebehälter sollte so
klein sein, daß er in sehr engen Behältern, Rohren
oder Kanälen mitgeführt werden kann.
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Die
Erfindung umfaßt ferner die Verwendung der erfindungsgemäßen
Atemschutzvorrichtung in der Umgebung von Gas-Flüssigkeitsgrenzflächen oder
in Flüssigkeiten. Die Atemschutzvorrichtung kann für
Arbeiten in Tanks, Behältern, Rohren, Kanälen
oder ähnliches verwendet werden, die mit Flüssigkeiten
geflutet sind oder in denen sich giftige Gase oder Gase mit einem
sehr geringen Gehalt an Sauerstoff befinden.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung
anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Ausführungsform
einer Atemschutzvorrichtung;
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2 eine
Frontansicht auf eine erfindungsgemäße Ausführungsform
einer Atemschutzvorrichtung, wobei die Figur die Ansicht parallel
entlang der Blickrichtung darstellt.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Atemschutzvorrichtung 100 mit
einer Anstoßkappe 101 und einem der beiden Lungenautomaten
102 am linken Seitenbereich der Anstoßkappe 101.
Der Lungenautomat wird mit einem Schlauch 105 mit sauerstoffhaltigem
Gas versorgt. 1 zeigt ferner die Manschette 103 aus
einem elastomeren Material. Diese Manschette kann mit einer Schelle
mit Schnappverschluß 104 abnehmbar an der Anstoßkappe
befestigt sein. Der Benutzer der Atemschutzvorrichtung kann das
sauerstoffhaltige Gas aus dem Innenraum einatmen, wobei das ausgeatmete
Gas durch ein Austrittsventil am Lungenautomat den Innenraum der
Anstoßkappe verläßt.
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2 zeigt
eine erfindungsgemäße Atemschutzvorrichtung 200,
die eine Anstoßkappe 201 und die beiden Lungenautomaten 202a und 202b an der
Anstoßkappe 201 umfaßt. Ferner ist eine
Innenmaske 203 dargestellt, die Mund- und Nasenbereich des
Benutzers bedecken. Diese Innenmaske umfaßt ferner mindestens
ein Ventil 204, durch das sauerstoffhaltiges Gas aus dem
Innenraum der Anstoßkappe in den Innenraum der Innenmaske
strömen kann, und ein Ventil, das frontseitig an der Anstoßkappe
angeordnet ist und den Gasaustritt aus dem Innenraum der Innenmaske
in die Außenumgebung der Atemschutzvorrichtung ermöglicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19621980
A [0002]
- - DE 4304891 A [0003]
- - DE 102005024508 A [0004]
- - EP 1606023 A [0005]
- - DE 3721662 A [0005]
- - DE 19603949 A [0019]