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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verbinden
zweier Glaselemente.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere die Herstellung flacher Displays
oder flacher Leuchtschirme zum Hinterleuchten von Displays. Dazu
werden Glaselemente, insbesondere flache Glasscheiben, mit ihren
zueinander korrespondierenden, randlich umlaufenden Verbindungsflächen aufeinander
gelegt und anschließend
mit einer entlang des Umfangsrands geführten Flamme verschweißt.
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Das
herkömmliche
Verfahren zum Verbinden der Glaselemente hat mehrere Nachteile:
Erstens
können
Verbrennungsabgase in einem zwischen den Glaselementen gebildeten
Hohlraum eindringen und dort Ablagerungen bilden oder eine an der
Innenseite der Glaselemente vorgesehene Beschichtung zerstören oder
verändern.
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Zweitens
ist die Herstellung einer Schweißnaht konstanter Breite und
Qualität
kaum reproduzierbar. Mitunter kommt es vor, dass die Glaselemente
nicht über
ihren gesamten Umfangsrand hinweg dicht miteinander verbunden sind.
Das kann zum Eindringen von Feuchtigkeit oder zum Entweichen eines zwischen
den Glaselementen eingeschlossenen Gases führen.
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Drittens
ist das herkömmliche
Verfahren insbesondere beim Verbinden großer Glaselemente ziemlich zeitaufwändig.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu
beseitigen. Es sollen insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung
angegeben werden, mit denen Glaselemente schnell und reproduzierbar
miteinander verbunden werden können.
Nach einem weiteren Ziel der Erfindung soll die Verbindung möglichst
so hergestellt werden, dass Verbrennungsgase nicht in einen zwischen
den Glasscheiben gebildeten Hohlraum eindringen können.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 11 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindungen ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis
10 und 12 bis 20.
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Nach
Maßgabe
der Erfindung ist ein Verfahren zum Verbinden zweier Glaselemente
mit folgenden Schritten vorgesehen:
Bereitstellen eines ersten
Glaselements, welches eine randlich umlaufende erste Verbindungsfläche aufweist,
und eines zweiten Glaselements, welches eine zur ersten Verbindungsfläche korrespondierende,
randlich umlaufende zweite Verbindungsfläche aufweist,
Abstützen des
ersten Glaselements gegenüberliegend
der ersten Verbindungsfläche
auf einem Stützelement,
Inkontaktbringen
der ersten Verbindungsfläche
mit der zweiten Verbindungsfläche
des zweiten Glaselements,
Ausübung eines Drucks auf die in
Kontakt befindlichen Verbindungsflächen, indem mittels eines korrespondierend
zu der zweiten Verbindungsfläche
ausgebildeten Druckelements gegenüberliegend der zweiten Verbindungsfläche eine
Last auf das zweite Glaselement aufgebracht wird,
gleichzeitiges
Erhitzen der unter Druck stehenden Verbindungsflächen, so dass eine Glasbildungstemperatur
der Glaselemente von deren umlaufender Kante her nach innen hin überschritten
und damit eine Verbindungszone vorgegebener Breite hergestellt wird.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung wird unter einem "Glaselement" ein aus Glas hergestelltes Bauteil
verstanden, dessen umlaufender Rand eine flache Verbindungsfläche aufweist.
Bei dem Glaselement kann es sich im einfachsten Fall um eine flache Glasscheibe
handeln. Es kann aber auch sein, dass lediglich ein umlaufender
Rand des Glaselements in Form einer flachen Verbindungsfläche ausgeführt ist und
im Übrigen
das Glaselement eine beispielsweise durch Tiefziehen hergestellte
Wölbung
oder eine Vielzahl nebeneinanderliegender rinnenartiger Wölbungen
aufweist.
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Das
Stütz-
und Druckelement sind korrespondierend zur Form der Verbindungsflächen ausgeführt, so
dass die Glaselemente damit zumindest im Bereich der herzustellenden
Verbindung gegeneinander klemmend gehalten werden. Durch den mittels des
Druckelements auf die Verbindungsflächen ausgeübten Druck wird die Temperatur
zum Verschweißen
der Glaselemente herabgesetzt. Bei einer geeigneten Einstellung
der Temperatur gelingt es damit auf einfache Weise, eine Verbindungszone
zwischen den Glaselementen herzustellen, welche räumlich durch
den Druckbereich begrenzt ist.
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Indem
die Verbindungsflächen
vor der Herstellung der Verbindung gegeneinander gedrückt werden,
kann ein unerwünschtes
Eindringen von Verbrennungsgasen in einen zwischen den Glaselementen
gebildeten Hohlraum verhindert werden.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung werden die unter Druck stehenden
Verbindungsflächen
gleichzeitig erwärmt.
Damit kann das Verfahren erheblich beschleunigt werden. Es entfällt das
langwierige Entlangführen
einer Wärmequelle
entlang der zu verbindenden Kante. Abgesehen davon wird durch ein
gleichzeitiges Erwärmen
der unter Druck stehenden Verbindungsfläche der Ausbildung unerwünschter
Spannungen entgegengewirkt. Die hergestellte Verbindung zeichnet
sich durch eine hohe Reproduzierbarkeit und Dichtigkeit aus.
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Unter
dem Begriff "umlaufende
Kante" wird ein
Bereich der aneinanderliegenden Glaselemente verstanden, welcher
einen umlaufenden Rand der Verbindungsflächen enthält.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung wird auf die in Kontakt befindlichen
Verbindungsflächen ein
Druck im Bereich von 0,1 kg/cm2 bis 10 kg/cm2 ausgeübt.
Dadurch wird die Glasbildungstemperatur herabgesetzt. Gleichzeitig
ist der Druck so gewählt, dass
ein Bruch der Glaselemente im Bereich der Verbindungsflächen vermieden
wird.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass ein äußerer Umfangsrand
des Druckelements so angeordnet wird, dass er in Übereinstimmung
mit den die Verbindungsflächen
begrenzenden umlaufenden Kanten ist. D. h. das Druckelement ist in Übereinstimmung
mit den äußeren Umfangsrändern der
deckungsgleich übereinander
liegenden Verbindungsflächen.
Damit ist es möglich,
dass die Verbindung zwischen den Glaselementen von deren äußeren Umfangsrand
her hergestellt wird. Indem die Verbindungszone an der umlaufenden
Kante hergestellt wird, kann Material eingespart werden. Eine von
der Verbindungszone umgebene und eine verbleibende Fläche der
Glasele mente, welche beispielsweise zur Erzeugung von Licht dienen
kann, kann maximiert werden.
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Vorteilhafterweise
werden das Stütz-
und Druckelement vor dem Erhitzen der Verbindungsflächen auf
eine vorgegebene Temperatur unterhalb der Glasbildungstemperatur
erwärmt.
Insbesondere werden das Stütz-
und das Druckelement vor dem Inkontaktbringen mit den zu verbindenden
Glaselementen auf die vorgegebene Temperatur vorgewärmt. Durch die
vorgeschlagene Vorwärmung
werden die Verbindungsflächen
bereits vor dem Erhitzen auf eine Temperatur unterhalb der Glasbildungstemperatur
vorgewärmt.
Das trägt
zu einer Beschleunigung des vorgeschlagenen Verfahrens bei. Außerdem kann
damit der Ausbildung unerwünschter
Spannungen in den Glaselementen entgegengewirkt werden.
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Es
hat sich als vorteilhaft erwiesen, das Stütz- und das Druckelement mittels
zumindest eines daran vorgesehenen elektrischen Heizelements zu erwärmen. Solche
Heizelemente lassen sich einfach regeln. Zweckmäßigerweise können das
Stütz- und/oder Druckelement
bei Überschreiten
der vorgegebenen Temperatur auch gekühlt werden. Dazu kann im Stütz- und
Druckelement beispielsweise ein mit einem Kühlfluid durchströmter Durchgang
vorgesehen sein. Bei dem Kühlfluid
kann es sich um Wasser, Öl
oder Luft handeln.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
ein innerer Umfangsrand des Druckelements abgerundet ist. Unter
dem Begriff "innerer
Umfangsrand" wird
ein Umfangsrand des Druckelements verstanden, welcher dem äußeren Umfangsrand
bzw. der Kante abgewandt ist, d. h. zum Flächeninneren der Glaselemente
hinweist. Durch die vorgeschlagene Abrundung des Druckelements kann
ebenfalls der Ausbil dung von möglicherweise
bei der Herstellung der Verbindungszone auftretenden unerwünschten
Spannungsspitzen im Material entgegengewirkt werden.
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Nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal ist vorgesehen, dass zum umlaufenden
Erhitzen eine Heizeinrichtung gegenüber der Kante angeordnet wird.
Dazu kann die Heizeinrichtung wahlweise so bewegt werden, dass sie
für eine
bestimmte Zeitdauer sich gegenüber
und in der Nähe
der Kante befindet, so dass die davon abgestrahlte Wärme auf
die Verbindungsflächen
wirkt und dort eine Erhöhung
der Temperatur bis oberhalb der Glasbildungstemperatur bewirkt wird.
Selbstverständlich
ist es alternativ dazu auch möglich,
die durch das Stütz-
und Druckelement klemmend zusammen gehaltenen Glaselemente für eine vorgegebene
Zeitdauer in eine relativ dazu feststehende Heizeinrichtung zu bewegen.
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Die
Form der Heizeinrichtung korrespondiert zweckmäßigerweise zur Form der umlaufenden
Kante der Glaselemente. Die Heizeinrichtung weist dabei einen geringfügig größeren Umriss
als die umlaufende Kante auf, so dass beim Ineinanderfahren der
Heizeinrichtung und der zu fügenden
Glaselemente ein in der Heizeinrichtung vorgesehenes umlaufendes Heizelement
sich in der Nähe
der Kante befindet und eine davon ausgehende Wärmestrahlung unmittelbar auf
die Kante bzw. die aneinanderliegenden Verbindungsflächen wirkt.
Zu diesem Zweck kann die Heizeinrichtung einen zur Kante hin weisenden
umlaufenden Oberflächenbrenner
aufweisen. Unter einem "Oberflächenbrenner" wird eine Einrichtung
verstanden, bei der ein Brennstoff, vorzugsweise ein brennbares
Gas-/Luftgemisch, an einer feuerfesten Oberfläche verbrannt wird. Ein solcher
Oberflächenbrenner
ermöglicht
eine homogene Auskopplung von Wärmestrahlung.
Zweckmäßigerweise
weist der Oberflächenbrenner
ei nen zur Kante hin sich öffnenden
Porenkörper
auf, an dessen Oberfläche
ein gasförmiger
Brennstoff verbrannt wird.
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Nach
weiterer Maßgabe
der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Verbinden zweier Glaselemente
vorgesehen, wobei ein erstes Glaselement eine randlich umlaufende
erste Verbindungsfläche
aufweist, und ein zweites Glaselement eine zur ersten Verbindungsfläche korrespondierende,
randlich umlaufende zweite Verbindungsfläche aufweist,
mit einem
Stützelement
zum Abstützen
des ersten Glaselements gegenüberliegend
der ersten Verbindungsfläche,
einem
korrespondierend zu der zweiten Verbindungsfläche ausgebildeten Druckelement
zum Aufbringen einer Last gegenüberliegend
der zweiten Verbindungsfläche
auf das mit der zweiten Verbindungsfläche auf die erste Verbindungsfläche des
ersten Glaselements aufgelegte zweite Glaselement, und
einer
Heizeinrichtung zum gleichzeitigen Erhitzen der unter Druck stehenden
Verbindungsflächen,
so dass eine Glasbildungstemperatur der Glaselemente von deren umlaufender
Kante her nach innen hin überschritten
und damit eine Verbindungszone vorgegebener Breite herstellbar ist.
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Das
Stütz-
und Druckelement sind in ihrer Form zweckmäßigerweise korrespondierend
zum Umriss der ersten und zweiten Verbindungsflächen ausgebildet, und zwar
so, dass sie bezüglich
der Verbindungsflächen
symmetrisch bzw. deckungsgleich ausgebildet sind. Das Stütz- und
Deckelement sind vorteilhafterweise aus einem Metall hergestellt,
welches eine geringe Neigung zum Verkleben mit Glas hat. Das Metall
kann auch mit ei ner Beschichtung versehen sein, welche einem Verkleben
mit Glas entgegenwirkt.
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Sofern
das erste Glaselement z. B. in Form einer ebenen Platte ausgeführt ist,
kann das Stützelement
ebenfalls in Form einer ebenen Platte ausgeführt sein. Es kann aber auch
sein, dass in diesem Fall die Platte randlich eine zur ersten Verbindungsfläche korrespondierende
umlaufende Erhebung aufweist.
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Die
erfindungsgemäß vorgesehene
Heizeinrichtung ist zweckmäßigerweise
ebenfalls korrespondierend zum Umriss der Verbindungsflächen ausgebildet,
und zwar so, dass sie mit einem geringen Abstand gegenüber der
Kante angeordnet werden kann. Eine von der Heizeinrichtung erzeugte
Wärme wirkt
damit von außen
her auf die Verbindungsflächen.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung ist eine Druckerzeugungseinrichtung
zur Erzeugung eines auf die in Kontakt befindlichen Verbindungsflächen wirkenden
Drucks in Bereich von 0,1 kg/cm2 bis 10
kg/cm2 vorgesehen. Bei der Druckerzeugungseinrichtung
kann es sich um eine mechanische, pneumatische oder hydraulische
Druckerzeugungseinrichtung handeln. Der Druck kann beispielsweise durch
das Gewicht des Druckelements, durch eine Federkraft, durch Luftdruck
oder durch hydraulischen Druck aufgebracht werden. Zweckmäßigerweise
ist eine Druckregeleinrichtung vorgesehen, so dass ein vorgegebener
Maximalwert des Drucks nicht überschritten
wird und der auf die Verbindungsflächen wirkende Druck in einem
vorgegebenen Druckbereich gehalten wird.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung ist eine Einrichtung zum Anordnen eines äußeren Umfangsrands
des Druckelements vorge sehen, derart, dass es in Übereinstimmung
mit einer die Verbindungsflächen
begrenzenden umlaufenden Kante ist. Bei der Einrichtung zum Anordnen
bzw. Justieren des Druckelements kann es sich um ein Gestell handeln,
an dem das Druckelement relativ bewegbar zum Stützelement so geführt ist,
dass deren Umfangsränder
in eine deckungsgleiche Anordnung bewegbar sind. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
dass das Stütz- und das Druckelement
relativ zu einem sie aufnehmenden Gestell bewegbar sind, so dass
sie zum Ausüben
eines Drucks auf die Verbindungsflächen der beiden dazwischen
aufgenommenen Glaselemente in eine deckungsgleiche gegenüberliegende Position
verfahren werden können.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung ist eine Vorwärmeinrichtung zum Vorwärmen des
Stütz-
und des Druckelements auf eine vorgegebene Temperatur unterhalb
der Glasbildungstemperatur vorgesehen. Die Vorwärmeinrichtung kann zumindest
ein am Stütz- und/oder am Druckelement
vorgesehenes elektrisches Heizelement umfassen. Mittels elektrischer
Heizelemente lässt
sich eine vorgegebene Temperatur relativ genau einstellen. Zu diesem Zweck
kann vorteilhafterweise eine Temperaturregeleinrichtung vorgesehen
sein, mit der die vorgegebene Temperatur innerhalb vorgegebener
Grenzen ständig
geregelt werden kann.
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In
Folge der Wirkung der Heizeinrichtung kann es dazu kommen, dass
die vorgegebene Temperatur am Stütz-
oder Druckelement überschritten wird.
Damit in einem solchen Fall schnell wieder die vorgegebene Temperatur
erreicht werden kann, ist vorteilhafterweise eine Kühleinrichtung
zum Kühlen des
Stütz- und/oder des Druckelements
vorgesehen. Die Kühleinrichtung
kann mit der Temperaturregeleinrichtung zur Einstellung der vorgegebenen
Temperatur so gekoppelt sein, dass sie bei Überschreiten einer höchstzulässigen Vorwärmetemperatur
automa tisch in Betrieb gesetzt und bei Erreichen der vorgegebenen
Temperaturbereichs wieder abgeschaltet wird.
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Des
Weiteren ist vorteilhafterweise zumindest ein innerer Umfangsrand
des Druckelements abgerundet. Beim Herstellen der Verbindung zwischen
den Verbindungsflächen
durch Überschreiten der
Glasbildungstemperatur, d. h. beim Verschweißen der ersten und zweiten
Verbindungsflächen
kann das Druckelement in eine der zweiten Verbindungsfläche gegenüberliegende
Außenseite
des zweiten Glaselements eingedrückt
werden. Bei Entfernen des Druckelements bleibt ein Negativabdruck
dessen Kontur zurück.
Die vorgeschlagene Abrundung des inneren Umfangsrands des Druckelements
trägt dazu
bei, dass einer Ausbildung von Spannungsspitzen, wie sei beispielsweise
bei einem Abdruck einer Kante zu erwarten wären, vermieden wird.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist eine Bewegungseinrichtung
zum Bewegen der Heizeinrichtung in eine gegenüber der Kante befindliche Position
vorgesehen. In diesem Fall kann die Heizeinrichtung beispielsweise
nach Art eines Rahmens ausgebildet sein, welcher mit einem vorgegebenen
geringen Abstand in eine Position gegenüberliegend der Kante bewegt
wird. Die Kontur eines solchen Rahmens ist dabei korrespondierend
zur Kontur der Verbindungsflächen
ausgebildet. Die Bewegung eines solchen Rahmens kann in herkömmlicher Weise
beispielsweise mittels einer elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen
Stelleinrichtung erfolgen. Dabei kann der Rahmen zweckmäßigerweise vertikal
verfahrbar an Führungsschienen
angebracht sein.
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Nach
einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung
weist die Heizeinrichtung einen zur Kante hinweisenden umlaufenden
Oberflächenbrenner
auf. Bei einem Oberflächenbrenner
handelt es sich um einen Brenner, bei dem der Brennstoff an einer
nicht brennbaren metallischen oder keramischen Oberfläche verbrannt
wird. Ein solcher Oberflächenbrenner weist
zweckmäßigerweise
einen zur Kante hin sich öffnenden
Porenkörper
auf, an dessen Oberfläche ein
gasförmiger
Brennstoff verbrannt wird. Der Porenkörper ist dabei zweckmäßigerweise
aus einer Keramik, beispielsweise Al2O3, SiC, SiN oder dgl., hergestellt.
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Der
vorgeschlagene Oberflächenbrenner
hat den Vorteil, dass damit in reproduzierbarer Weise ein gleichmäßiger Wärmeeintrag
auf die unter Druck stehenden Verbindungsflächen möglich ist. Der Wärmeeintrag
kann durch die Leistung des Oberflächenbrenners sowie die Dauer
der Wärmebeaufschlagung
gesteuert werden.
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Nachfolgend
wir ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf ein Stützelement,
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2 eine
Schnittansicht gemäß der Schnittlinie
A-A in 1,
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3 eine
schematische Schnittansicht durch eine Vorrichtung zum Verbinden
zweier Glaselemente in einer ersten Stellung,
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4 die
Vorrichtung gemäß 3 in
einer zweiten Stellung,
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5 die
Vorrichtung gemäß 3 in
einer dritten Stellung,
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6 eine
schematische Schnittansicht durch eine Verbindungszone und
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7 eine
schematische Schnittansicht des verschweißten Bereichs zweier Glaselemente.
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Die 1 und 2 zeigen
ein Stützelement 1,
das aus einer ersten Platte 2 mit einem randlich umlaufenden
ersten Steg 3 gebildet ist. Eine Kontur des ersten Stegs 3 ist
korrespondierend zur Kontur einer ersten Verbindungsfläche eines
ersten Glaselements ausgebildet. Eine Breite b des ersten Stegs 3 bestimmt
im Wesentlichen die Breite einer späteren Verbindungszone mit einem
zweiten Glaselement.
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Wie
insbesondere in Zusammensicht mit den 3 bis 5 ersichtlich
ist, kann ein Druckelement 4 ähnlich wie das Stützelement 1 ausgebildet sein:
Es kann eine zweite Platte 5 mit einem umlaufenden zweiten
Steg 6 aufweisen, dessen Kontur und Breite korrespondierend
zum ersten Steg 3 ausgebildet ist. D. h. der erste 3 und
der zweite Steg 6 sind im Wesentlichen deckungsgleich.
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Das
Stütz- 1 und
das Druckelement 4 können
je nach Art der zu verbindenden Glaselemente auch anders ausgestaltet
sein: Beispielsweise kann beim Stützelement 1 der erste
Steg 3 weggelassen werden, insbesondere wenn das erste
Glaselement eine ebene Glasplatte ist. Ferner ist es möglich, das Stützelement 1 und/oder
das Druckelement 4 unter Weglassung der ersten 2 und/oder
der zweiten Platte 5 nach Art eines Rahmens auszuführen.
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Das
Stützelement 1 und
das Druckelement 4 sind zweckmäßigerweise aus einem Metall
hergestellt, welches eine geringe Neigung zum Verkleben mit Glas
hat. Insbesondere diejenigen Abschnitte des Stütz- 1 und des Druckelements 4,
mit denen ein Druck auf die Glaselemente ausgeübt wird, kann mit einer Beschichtung
versehen sein, welche einem Verkleben mit Glas entgegenwirkt.
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Sowohl
im Stützelement 1 als
auch im Druckelement 4 können Kühlkanäle 7 zum Durchführen eines
Kühlfluids
vorgesehen sein. Mit dem Bezugszeichen 8 sind schematisch
elektrische Heizelemente bezeichnet, mit denen die mit den Glaselementen
in Berührung
kommenden Bereiche, insbesondere der erste 3 und der zweite
Steg 6, auf eine vorgegebene Temperatur aufheizbar sind.
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Die 3 bis 5 zeigen
eine schematische Schnittansicht durch eine Vorrichtung zum Verbinden
eines ersten Glaselements 9 mit einem zweiten Glaselement 10.
Das erste Glaselement 9 ist hier in Form einer ebenen Glasplatte
ausgeführt.
Das erste Glaselement 9 ist auf den umlaufenden ersten Steg 3 des
Stützelements 1 so
abgestützt,
dass dessen Umfangsrand mit dem Umfangsrand des ersten Stegs 3 ausgerichtet
ist. Eine umlaufende erste Verbindungsfläche des ersten Glaselements 9 ist
mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet. Das zweite Glaselement 10 weist
korrespondierend zum ersten Glaselement 9 ausgebildete
zweite Verbindungsflächen 12 auf.
Die ersten 11 und die zweiten Verbindungsflächen 12 sind
parallel zur Oberfläche
des ersten 3 sowie des zweiten Stegs 6 ausgebildet.
Das zweite Glaselement 10 weist eine zum ersten Glaselement 9 korrespondierende
Kontur auf. Das erste 9 und das zweite Glaselement 10 sind
so übereinander
gelegt, dass deren Kanten ausgerichtet sind. Wie in den 3 bis 5 gezeigt
ist, weist das zweite Glaselement 10 im Querschnitt ein,
beispielsweise durch Tiefziehen, hergestelltes wellenförmiges Profil
auf.
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Das
Druckelement 4 kann (mittels einer hier nicht näher gezeigten)
Vorrichtung relativ zum Stützelement 1 vertikal
bewegt werden.
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Eine
allgemein mit dem Bezugszeichen 13 bezeichnete Heizeinrichtung
weist einen umlaufenden Rahmen 14 auf, in dem ein umlaufender
Oberflächenbrenner 15 vorgesehen
ist. Der Oberflächenbrenner 15 öffnet sich
zu einer Innenseite des Rahmens 14 hin. Die Heizeinrichtung 13 kann
mit einer (hier nicht gezeigten) Bewegungseinrichtung vertikal relativ
zum Stützelement 1 verfahren
werden. Damit ist es möglich,
den Oberflächenbrenner 15 in
eine Position gegenüberliegend
einer umlaufenden Kante K zu bringen, welche die Grenzen der ersten 11 und der
zweiten Verbindungsfläche 12 enthält.
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Nachfolgend
wird das Verfahren anhand der 3 bis 7 näher erläutert.
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Zunächst wird
das erste Glaselement 9 so auf das Stützelement 1 gelegt,
dass eine umlaufende Kante des ersten Glaselements 9 in
Ausrichtung mit einer äußeren Kante
des ersten Stegs 3 ist. Dabei wird vorteilhafterweise der
erste Steg 3 mittels der elektrischen Heizelemente 8 auf
eine Temperatur im Bereich von 300°C bis 500°C vorgeheizt. Dann wird das
zweite Glaselement 10 so auf das erste Glaselement 9 aufgelegt,
dass die ersten 11 und die zweiten Verbindungsflächen 12 übereinander
liegen.
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Anschließend wird
das Druckelement 4 vertikal gegen das Stützelement 1 verfahren,
so dass die zweiten Stege 6 gegen das zweite Glaselement 10 in einem
Bereich gegenüberliegend
der zweiten Verbindungsfläche 12 anliegen.
Es wird mittels des Druckelements 4 ein vorgegebener Druck
im Bereich von 0,1 kg/cm2 bis 10 kg/cm2 auf die in Kontakt befindlichen ersten 11 und
zweiten Verbindungsflächen 12 ausgeübt. Die
Ausübung
des Drucks kann mit herkömmlichen
mechanischen, pneumatischen oder hydraulischen Mitteln erfolgen.
Der zweite Steg 6 des Druckelements 4 kann ähnlich wie
der erste Steg 3 des Stützelements 1 mittels
der elektrischen Heizelemente 8 vorgeheizt sein.
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Nachfolgend
wird die Heizeinrichtung 13 vertikal derart verfahren,
dass der daran vorgesehene umlaufende Oberflächenbrenner 15 sich
gegenüberliegend
der Kante K befindet. Die vom Oberflächenbrenner 15 abgestrahlte
Wärme verursacht
eine Temperaturerhöhung
im Bereich der unter Druck stehenden Verbindungsflächen 11, 12,
so dass die Glasbildungstemperatur TG überschritten
und damit das Glas in diesem Bereich plastisch wird. Dabei wandert,
wie insbesondere aus 6 ersichtlich ist, eine Temperaturfront
von der Kante K in Richtung eines Zentrums der Glaselemente 9, 10 hin.
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Durch
den auf die Verbindungsflächen 11 und 12 ausgeübten Druck
wird in diesem Bereich die Glasbildungstemperatur TG erniedrigt.
Bei einer geeigneten Wahl der vom Oberflächenbrenner 15 erzeugten
Wärme kann
erreicht werden, dass eine Verbindung zwischen dem ersten Glaselement 9 und dem
zweiten Glaselement 10 lediglich in dem unter Druckspannung
stehenden Bereich zwischen dem ersten 3 und dem zweiten
Steg 6 hervorgerufen wird.
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Aus 6 ist
weiter ersichtlich, dass ein innerer Umfangsrand des ersten 3 sowie
des zweiten Stegs 6 gerundet ausge bildet ist. Das trägt vorteilhafterweise
dazu bei, dass – wie
aus 7 ersichtlich ist – bei der dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Verbindung keine scharfe Kante in das erste 9 und
das zweite Glaselement 10 eingedrückt wird, welche die Entstehung
bruchauslösender
Spannungsspitzen bewirken kann.
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Es
hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, als Oberflächenbrenner 15 einen
Porenkörper zu
verwenden, der beispielsweise aus Siliziumcarbid hergestellt ist.
Der Rahmen 14 kann hohl ausgebildet sein, so dass dadurch
ein aus einem brennbaren Gas und Luft hergestelltes Gemisch G dem
Oberflächenbrenner 15 zugeführt und
dort verbrannt werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung ist im Hinblick auf "umlaufende" Verbindungsflächen sowie einen dazu korrespondierend
ausgebildeten "umlaufenden" Oberflächenbrenner
beschrieben worden. Der Begriff "umlaufend" ist im Sinne der
vorliegenden Erfindung allgemein zu verstehen, d. h. die Verbindungsflächen sowie
der Oberflächenbrenner
können
vollständig umlaufend
sein. Es kann aber auch sein, dass die Verbindungsflächen und
die dazu korrespondierend ausgebildete Oberflächen lediglich abschnittsweise umlaufend
ausgebildet sind. Beim Vorsehen vollständig umlaufender Verbindungsflächen kann
eine umlaufend geschlossene dichte Verbindung zwischen den Glaselementen
hergestellt werden. Beim Vorsehen lediglich teilweise umlaufender
Verbindungsflächen
kann eine teilweise umlaufende Verbindung zwischen den Glaselementen
hergestellt werden, welche in einem weiteren Verfahrensschritt wahlweise
geschlossen werden kann.
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- 1
- Stützelement
- 2
- erste
Platte
- 3
- erster
Steg
- 4
- Druckelement
- 5
- zweite
Platte
- 6
- zweiter
Steg
- 7
- Kühlkanäle
- 8
- elektrisches
Heizelement
- 9
- erstes
Glaselement
- 10
- zweites
Glaselement
- 11
- erste
Verbindungsfläche
- 12
- zweite
Verbindungsfläche
- 13
- Heizeinrichtung
- 14
- Rahmen
- 15
- Oberflächenbrenner
- b
- Breite
- K
- Kante