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Die
Erfindung betrifft eine transportable Einrichtung zur Feinstaub-
und Rauchabsaugung gemäß Oberbegriff des Patentanspruches
1.
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Der
Nichtraucherschutz insbesondere in Gaststätten und öffentlichen
Gebäuden und Plätzen ist mittlerweile von besonderer
Bedeutung. Darüber hinaus ist aber auch die Nebenstrombeaufschlagung im
häuslichen Alltag ein Thema von zunehmendem Interesse.
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Seit
geraumer Zeit werden bereits Maßnahmen dahingehend ergriffen,
dass es in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden
und Anlagen Raucher- und Nichtraucherzonen gibt. Nicht in jedem
Fall aber gibt es ausreichende Belüftungen, die diese Zonen tatsächlich
nicht nur optisch, sondern auch belastungsmäßig
voneinander trennen. Belüftungseinrichtugen geeigneter
Art sind aber teuer und nicht in jedem Fall effizient. Dies ist
in der Allgemeinheit bekannt, und so entbrennen heftige Diskussionen über weiterreichende
Restriktionen.
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Aus
der
DE 694 20 857
T2 ist eine Vorrichtung bekannt, die den Seitenstrom von
Zigaretten auffangen soll.
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Der
Seitenstrom der glimmenden, liegenden Zigarette sondert in der Tat
hohe Anteile von Feinstaub und Schadstoffen ab, weil er aus einem
Bereich aufsteigt, der bei weitem nicht auf so hohem Temperaturniveau
liegt, wie der Hauptstrom innerhalb der Zigarette, wenn der Raucher
daran saugt um den Rauch zu inhalieren. Im Hauptstrom sind anfänglich
die Temperaturen so hoch, dass bestimmte Schadstoffe chemisch gecrakt
werden, bevor der Raucher sie direkt einatmet. Jedoch im besagten
Nebenstrom verlassen die Zigarette Schadstoffe die aufgrund der
niedrigeren Temperaturen nicht gecrakt sind und das Umfeld enorm
belasten.
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Somit
bedarf der Nebenstrom der Zigarette einer besonderen Beachtung,
wenn es um effizienten Nichtraucherschutz geht.
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Aus
dem besagten Dokument aus dem Stand der Technik besteht eine Variante
darin, dass die glimmende Zigarette in eine Art Rohr eingeschoben
wird, die einen Kamin darstellt, indem die Gase und Rauchbestandteile
aufsteigen und gefiltert werden.
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Diese
Anordnung befasst sich aber ausschließlich nur mit der
Beseitigung des Nebenstromes, und zwar in einer hinsichtlich der
Benutzung unpraktischen Weise.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der
gattungsgemäßen Art dahingehend weiterzubilden,
dass sowohl der Nebenstrom als auch der exhalierte, d. h. ausgeamtete Rauch
gleichermaßen und auf einfache abgesaugt und gereinigt
wird.
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Die
gestellte Aufgabe ist bei einer Einrichtung der gattungsgemäßen
Art erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches
1 gelöst.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen
2 bis 10 angegeben.
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In
Anspruch 11 ist eine erfindungsgemäße Ladestation
als Sammelladestation angegeben.
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Kern
der Erfindung ist es, dass ein Umluftgebläse sowie Aktivfiltermittel
innerhalb eines gemeinsamen Gehäuses untergebracht sind.
Dabei wird sowohl der Nebenstromrauch der glimmenden Zigarette als
auch der exhalierte Hauptstrom des ausgeatmeten Rauches in ein und
demselben Gehäuse eingesaugt und gereinigt. Dies geht damit
deutlich über die Funktion des zitierten Standes Technik
hinaus.
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Optional
können die Aktivfilterelemente bspw Aktivkohle auch befeuchtet
sein, was den Filterwirkungsgrad weiter erhöht.
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Um
dies in besonders vorteilhaft einfacher Weise zu realisieren enthält
das Gehäuse integral eine Zigarettenablage oder -aschenbecher.
Damit liegt die glimmendende und Nebenstrom erzeugende Zigarette
direkt an der Absaugung, kann dort zur Inhalation kurzzeitig entnommen
werden, und wieder abgelegt werden, wobei der Nebenstrom direkt
abgesaugt und gleichzeitig auch die Exhaltionsluft, die der Raucher
in Richtung der Einrichtung pustet abgesaugt wird.
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Zum
Betrieb der Absaugung enthält das Gehäuse auch
ein Gebläse welches in vorteilhafter Ausgestaltung in einem Standfuß des
Gehäuses bzw der Einrichtung integriert ist. Dabei ist
das Gebläse so darin angeordnet, dass seine Gebläseachse
senkrecht zur Unterlagefläche angeordnet ist. Bei der Verwendung
eines Lüfterrades liegt dies sozusagen in Standfuß,
und wird so betrieben, dass es von oben den Rauch ansaugt und durch
eine Filtereinrichtung ansaugt und gereingt unten am Boden des Standfußes
wieder ausbläst.
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Alternativ
dazu ist auch ein Walzenlüfter vorteilhaft einsetzbar,
so dass das Gebläse in einem integralen Standfuß bezüglich
seiner Gebläseachse horizontal, bzw parallel zur Unterlagefläche
angeordnet ist.
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In
besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, dass oberhalb
der Zigarettenablage eine bezüglich dem Gehäuse
dort im Querschnitt erweiterte Ansaugöffnung durch eine
Schirmanordnung gebildet ist. Dabei wird ermöglicht, dass
sowohl der besonders schädliche Nebenstromrauch direkt über der
abgelegten glimmenden Zigarette abgesaugt wird, als auch der in
Richtung der Einrichtung geblasene exhaltierte Rauch. Damit werden
beide Belastungen in einer Einrichtung einfach und effizient beseitigt.
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Vorteilhaft
ist dabei, wie oben bereits ausgeführt, dass die gereinigte
Umluft am Gehäuse bodenseitig entlüftet werden
kann. Dabei sind dort entsprechende Entlüftungsöffnungen
angeordnet.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, dass das Gehäuse
integrale Befüllungsvolumen für befeuchtbare Aktivfilterelemente
oder Aktivfilterstoffe enthält. Entweder wird der Aktivfilterstoff als
angefeuchtetes Schüttgut dort eingefüllt, oder aber
es können Patronen sein, die einfach ausgewechselt werden
und vor dem Wechsel feucht gemacht werden.
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Besonders
vorteilhaft ist hierbei der Einsatz des Aktivfilterstoffes Aktivkohle.
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Weiterhin
ist vorteilhaft ausgestaltet, dass die Einrichtung mit einem aufladbaren
Akkumulator betreibbar ist, der in das Gehäuse integriert
ist.
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Ein
mögliche vorteilhafte Sonderausgestaltung ist, dass die
Einrichtung als miniaturisierte Einrichtung in ein Mobilfunkhandy
integriert ist. Da die Bauweise an sich einfach aber die beschriebene Doppelfunktion
wirkungsvoll ist, eignet sich diese auch zu dieser praktischen Integration
ins Handy oder als eine direkt an der Person tragbare Einrichtung.
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Für
den professionellen Betrieb in Gaststätten eignet sich
in diesem Zusammenhang ganz besonders die Ausgestaltung, bei der
für die erfindungsgemäßen Einrichtung
eine Ladestation ggfs als Sammelladestation ausgebildet ist, die
eine Mehrzal von Aufladeplätzen aufweist, an die die Einrichtung
angehängt und der Akkumulator mit elektrischer Energie wiederaufladbar
ist.
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Immer
dann, wenn ein Gast die Gaststätte betritt, kann er zum
Rauchen eine solche Einrichtung ordern, die dann frisch mit elektrischer
Energie geladen von der Sammelladestation entnommen wird, gebraucht
wird, und danach wieder abgegeben und sofort wieder an die Ladestation
gebracht werden kann. Damit ist die Einrichtung als solche von hohem Nutz-
und Gebrauchswert und damit vor dem Hintergund des Nichtraucherschutzes
von erheblichem Nutzen.
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Weiterhin
ist eine sehr vorteilhafte Verwendung angegeben, bei welcher die
Einrichtung in Kraftfahrzeugen, in Flugzeugen oder in Wasserfahrzeugen
eingesetzt ist und an das bordeigene Gebläsesystem des
Fahrzeuges, des Flugzeuges oder des Wasserfahrzeuges angeschlossen
ist. Dabei kann das Gebläse entweder den Rauch abziehen
und gefiltert nach außen entlüften, oder aber
es kann im Umluftbetrieb betrieben werden, wobei die grrreinigte Exhalationsluft
gereinigt wieder in den Inneraum eingeblasen wird.
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Optional
können dabei der gereinigten Exhaltionsluft oder dem gereinigten
Zigarettennebenstrom Duftstoffe beigegeben werden.
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Im
Hinblick auf eine besonders vorteilhafte Verwendung ist die Einrichtung
in einer Lampe integriert ist, wobei entweder die Lampe insgesamt
oder die damit verbundene Einrichtung in geeignete Position teleskopierbar
ist. Damit kann in Gaststätten oder in Fahrzeugen jeder
Art am jeweiligen Sitzplatz für eine stationäre
Absaugung gesorgt werden. Mit der Teleskopierbarkeit kann der Raucher
die Einrichtung direkt an sich heranziehen und somit in einen technisch
optimal wirksamen Arbeitsabstand bringen.
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Die
Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend noch
näher beschrieben.
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Es
zeigt:
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1:
erste Ausgestaltung der Erfindung
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2:
Seitenansicht zu 1
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3:
Ladestation für Erfindungsgemäße Einrichtung
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1 zeigt
eine erste Ausführungsform der Erfindung. Dabei besteht
das Gehäuse 1 aus einer Art Fuß- oder
Sockelähnlichen Partie 2 in welcher das Umluftgebläse 3 integriert
ist. Auf dieser Partie ist in diesem Ausführungsbeispiel
ein Aschenbecher 4 integriert auf dem die glimmenden Zigaretten
abgelegt werden können. Oberhalb bzw seitlich aus dieser Partie
kommend ist eine weitere ringförmige Partie 5 angeformt.
Innerhalb dieser sind Füllräume 9 für
Filtermittel oder Aufnahmeräume für Filterpatronen,
sowie desweiteren Ansaugkanäle angeordnet. Oberhalb des
Aschenbechers 4 sind Ansaugöffnungen in der ringförmigen
Partie angeordnet, so dass der Rauch direkt oberhalb des Aschenbechers
abgezogen werden kann. Im Bereich der Ansaugöffnungen sind
Querschnittserweiterungen in Form von Kugelsegmentsphären 6 angeordnet,
um möglichst weiträumig Rauch ansaugen zu können.
Die Raucher, die an einem Rauchertisch in einer Gaststätte
sitzen, können nun die glimmenden Zigaretten dort ablegen, so
dass der gefährliche Nebenstrom abgesaugt wird, und wenn
sie an der Zigarette gezogen haben, blasen sie die Exhalationsluft
in Richtung dieser Einrichtung und diese wird dann dort in gleicher
Weise abgesaugt.
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Innerhalb
der Einrichtung saugt das Gebläse den Rauch in die besagten
Kanäle und durch die Filtermittel. Dort wird der Feinstaub,
sowie übrige gefährliche Bestandteile von dem
feuchten Filtermittel absorbiert und das Gebläse entlüftet
die weitestgehend gereinigte Luft durch bodenseitige Öffnungen im
Gehäuse 1 bzw der Bodenpartie 2. So entsteht
ein Umluftsystem mit Luftreinigung.
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Als
Filtermittel kann otional angefeuchtet Aktivkohle verwendet werden,
die hoch wirksam ist.
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Das
Gehäuse 1 d. h. die Bodenpartie 2 steht unten
auf bodenseitig angeordneten Standfüßen, so dass
die Umluft dort ungehindert ausgeblasen werden kann.
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Innerhalb
des Gehäuses sind elektrische Akkumulatorelemente angeordnet,
so dass die Einrichtung völlig autark ist.
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Aus
praktischen Gründen, sind im oberen Bereich Halte- oder
Hängemittel 7 am Gehäuse 1 angeordnet,
sowie Ladekontakte 8, so dass diese mit einer Lade- oder
Sammelladestation in Verbindung bringbar ist.
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2 zeigt
die Ausführungsform gemäß 1 schematisch
in Seitenansicht. Das Gehäuse 1 enthält
eine bodenseitige Partie 2 mit Standfüßen,
in welchem das Gebläse angeordnet ist. Auf der Bodenpartie 2 ist
mittig der Aschenbecher oder die Zigarettenablage 4 angeordnet.
Die ringförmige Partie 5 des Gehäuses 1 erstreckt
sich nach oben. Dort sind hier nicht dargestellte Ansaug-Öffnungen
ins Innere des Gehäuses dargestellt. Um hier einen effizienten
Abzug zu erzielen, sind seitlich schirmartige Elemente als erweiterte
Ansaugöffnung 6 angeordnet.
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3 zeigt
eine Ladestation 10, bzw eine entsprechend für
die Einrichtung konzipierte Sammelladestation. Hierbei werden die
Einrichtungen 1 eingehängt, wobei sie dort mit
Kontaktstiften in der Ladestation in Verbindung kommen und der Ladevorgang
beginnt, sobald dort die Einrichtung wieder plaziert ist. Auf diese
Weise resultiert aus dieser Einrichtung eine auch für den Gaststättenbetrieb
einfache und effektive Handhabung. Jeder Raucher der als Gast hineinkommt
ordert eine solche Einrichtung, wobei eine solche Einrichtung für
mehrere Raucher am Tisch wirksam ist. Beim Verlassen der Gaststätte werden
die Einrichtungen wieder an der Ladestation abgegeben und neu aufgeladen.
Dies ist extrem einfach in der Handhabung und ein wirklich wirksamer Schutz
für Nichtraucher, bei welcher auf diese Weise die Diffusion
von Rauch von der Raucherzone in die Nichtraucherzone effektiv vermieden
wird. Dies ist für alle Beteiligten eine nutzvolle Konsequenz.
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- 1
- Gehäuse
- 2
- Bodenseitige
Partie
- 3
- Gebläse
- 4
- Aschenbecher,
Zigarettenablage
- 5
- Ringförmige
Partie
- 6
- Erweiterte
Absaugöffnung
- 7
- Hängeöse
- 8
- Elektrische
Kontakte
- 9
- Aufnahmeraum
für Filtermittel
- 10
- Ladestation
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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