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DE102007010967B4 - Sanitäre Duscheinrichtung - Google Patents

Sanitäre Duscheinrichtung Download PDF

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DE102007010967B4
DE102007010967B4 DE200710010967 DE102007010967A DE102007010967B4 DE 102007010967 B4 DE102007010967 B4 DE 102007010967B4 DE 200710010967 DE200710010967 DE 200710010967 DE 102007010967 A DE102007010967 A DE 102007010967A DE 102007010967 B4 DE102007010967 B4 DE 102007010967B4
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Abstract

Sanitäre Duscheinrichtung mit einem Gehäuse (14), welches eine Wandseite (30), die eine Montageebene vorgibt, und eine tafelartige Sichtplatte (16) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
a) wenigstens eine Sichtblende (36, 38) vorgesehen ist, die in einer Richtung parallel zur Montageebene über einen benachbarten Gehäusebereich (34) übersteht;
b) die Sichtblende (36, 38) eine Beleuchtungseinrichtung (44, 46; 144, 146) trägt, welche wenigstens ein Licht emittierendes Element (48; 148) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine sanitäre Duscheinrichtung mit einem Gehäuse, welches eine Wandseite, die eine Montageebene vorgibt, und eine tafelartige Sichtplatte aufweist.
  • Derartige sanitäre Duscheinrichtungen kommen insbesondere in Duschbereichen von Wellness-Einrichtungen zum Einsatz, erfreuen sich jedoch auch im privaten Bereich zunehmender Beliebtheit.
  • Üblicherweise sind entlang der tafelartigen Sichtplatte mehrere Funktionseinheiten in Form von beispielsweise verschiedenartigen Düsen angeordnet, mit denen unterschiedliche Wasserstrahlen, wie Massagestrahlen, Schwallstrahlen und dergleichen, erzeugt werden können. Bei einer Duscheinrichtung ist darüber hinaus eine Kopfdusche vorgesehen, mit der häufig ebenfalls verschiedene Strahlarten erzeugt werden können. Diese Variationsmöglichkeiten bei der Wahl der Wasserstrahlarten wird von einem Benutzer als angenehm empfunden.
  • Eine derartige sanitäre Duscheinrichtung wird mit ihrer Wandseite an der Wand eines Nassbereichs, beispielsweise einer Duschkabine, montiert, so dass der vor der installierten sanitären Duscheinrichtung stehende Betrachter auf die Sichtseite der Sichtplatte blickt. Das Gehäuse kann dabei als Unterputz- oder Aufputz-Gehäuse konzipiert sein. Die oben genannte Montageebene kann durch diejenige Ebene vorgegeben sein, in welcher Halterungen an der Wandseite des Gehäuses liegen. Wenn die Wandseite des Gehäuses eben ausgebildet ist, fällt die Montageebene in der Regel mit der ebenen Wandseite zusammen.
  • Eine tafelartige Sichtplatte insbesondere für Sehbehinderte mit Bedieneinrichtungen ist aus der DE 199 62 742 B4 bekannt geworden. Dort sind in einer aus Glas hergestellten Spritzschutzwand großflächige Annäherungssensoren, elektrische Zuleitungen und Bezeichnungsmittel, welche auch beleuchtet sein können, eingelassen. Die von den Sensoren gesteuerten Armaturen sind außerhalb der Spritzschutzwand angeordnet.
  • In der DE 196 41 337 B4 ist eine Duschkabine beschrieben, die in einer Raumecke eine Sanitärhalterung für eine Kopfbrause, Seitenbrausen und eine Handbrause sowie Bedienelemente vorsieht. Eine ähnliche Duschkabine geht aus der EP 1 609 402 A1 hervor. Ein Wohlgefühl wird für einen Benutzer im Wesentlichen durch das abgegebene Wasser bewirkt.
  • Eine aus der EP 1 355 007 A2 bekannte Duschkombination weist eine Duschverteilerfront aus Mineralglas auf. Dadurch kann Licht einer hinter der Vorderfront angeordneten Beleuchtungseinrichtung nach vorne austreten. Dabei kann eine Blendwirkung für einen Benutzer nicht ausgeschlossen werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine sanitäre Duscheinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche neben ihrer durch das abgegebene Wasser körperlich ansprechenden Wirkung dazu im Stande ist, als angenehm empfundene Emotionen zu stimulieren.
  • Diese Aufgabe wird bei einer sanitären Duscheinrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass
    • a) wenigstens eine Sichtblende vorgesehen ist, die in einer Richtung parallel zur Montageebene über einen benachbarten Gehäusebereich übersteht;
    • b) die Sichtblende eine Beleuchtungseinrichtung trägt, welche wenigstens ein Licht emittierendes Element umfasst.
  • Das Gehäuse der sanitären Duscheinrichtung ist also wenigstens teilweise von der Sichtblende flankiert und in dem dadurch gebildeten Randbereich ist eine Beleuchtungseinrichtung vorgesehen. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, bei der sanitären Duscheinrichtung eine Lichtwirkung zu erzielen, die vom Benutzer als angenehm empfunden wird.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Um eine stärkere Lichtwirkung zu erzielen, ist es vorteilhaft, wenn die Beleuchtungseinrichtung mehrere Licht emittierende Elemente umfasst.
  • Wenn die mehreren Licht emittierenden Elemente in einer Reihe angeordnet sind, können diese auch einem gekrümmten Randverlauf der Sichtblende gut folgen.
  • Bei mehreren lichtemittierenden Elementen ist es günstig, wenn diese auf einem Träger angeordnet sind. So kann eine vorgefertigte Baueinheit zur Herstellung der Sanitäreinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Diese vorgefertigte Baueinheit umfaßt die mehreren lichtemittierenden Elemente und den Träger. Zudem ist günstig, wenn dieser Träger reflektierend ist. Dadurch kann die Intensität des von dem lichtemittierenden Element abgestrahlten Lichts in einer bestimmten Richtung erhöht werden.
  • Wenn die Beleuchtungseinrichtung ein das wenigstens eine lichtemittierende Element abdeckendes Diffusorelement umfaßt, kann das emittierte Licht homogen verteilt werden.
  • Dabei ist es günstig, wenn das Diffusorelement so eingerichtet ist, daß die Beleuchtungseinrichtung Licht von dem wenigstens einen lichtemittierenden Element im wesentlichen homogen verteilt in eine oder mehrere Richtungen abstrahlt, die von einem die Sichtplatte betrachtenden Benutzer der Sanitäreinrichtung wegweisen. Bei einer an einer Wand montierten Sanitäreinrichtung führt dies dazu, daß Licht von der Beleuchtungseinrichtung in Richtung auf die Wand abgestrahlt und von dieser zurückgeworfen wird. Somit wird eine indirekte, die Sanitäreinrichtung seitlich wenigstens bereichsweise umgebende Beleuchtung geschaffen. Wenn die Beleuchtungseinrichtung auf der Sichtseite der Sichtblende angebracht ist, ist es günstig, wenn die Sichtblende aus Glas ist.
  • Weiter ist es vorteilhaft, wenn das Diffusorelement so eingerichtet ist, daß die Beleuchtungseinrichtung Licht von dem wenigstens einen lichtemittierenden Element im wesentlichen homogen verteilt zur Seite von dem Gehäuse weg abstrahlt. Für einen von der Seite oder schräg auf die Sanitäreinrichtung blickenden Betrachter kann somit der Eindruck eines die Sanitäreinrichtung umgebenden Lichtbandes erzeugt werden.
  • Es ist vorteilhaft, wenn das Diffusorelement Teil eines Gehäuses der Beleuchtungseinrichtung ist, in welchem das wenigstens eine lichtemittierende Element angeordnet ist. Insbesondere ist das Diffusorelement abnehmbar, so daß das oder die lichtemittierenden Elemente im Innern des Gehäuses von außen zugänglich sind und gegebenenfalls gewartet bzw. ausgetauscht werden können.
  • Wenn die Beleuchtungseinrichtung auf der in Richtung der Wandseite des Gehäuses liegenden Seite der Sichtblende angeordnet ist, ist die Beleuchtungseinrichtung für einen vor einer montierten Sanitäreinrichtung stehenden Betrachter nicht oder bei einer Sichtblende aus Glas nur schemenhaft zu erkennen, wodurch der Effekt der indirekten Beleuchtung noch verstärkt wird.
  • Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 eine an einer Wand montierte Duscheinrichtung mit einer tafelartigen Sichtplatte sowie einer Sichtblende;
  • 2 eine Seitenansicht der Duscheinrichtung von 1, wobei zwischen Wand und Sichtblende eine Beleuchtungseinrichtung zu erkennen ist;
  • 3 einen Schnitt entlang der Schnittlinie III-III von 1, wobei die Duscheinrichtung ein erstes Ausführungsbeispiel der Beleuchtungseinrichtung trägt; und
  • 4 einen der 3 entsprechenden Schnitt, wobei die Duscheinrichtung ein zweites Ausführungsbeispiel der Beleuchtungseinrichtung trägt.
  • In 1 ist mit 10 insgesamt eine Sanitäreinrichtung in Form einer Duscheinrichtung bezeichnet, die an einer Wand 12 (vgl. 2 bis 4) angebracht ist. Die Duscheinrichtung 10 umfaßt ein langgestrecktes Gehäuse 14 mit einer vorderen tafelartigen Sichtplatte 16, die eine Sichtseite 16a aufweist. Letztere ist einem Benutzer der montierten Duscheinrichtung 10 zugewandt.
  • Mit dem Begriff ”tafelartig” soll hier lediglich eine gegenüber anderen Sanitärarmaturen verhältnismäßig große räumliche Erstreckung der Sichtplatte 16 bzw. des Gehäuses 14 der Duscheinrichtung 10 ausgedrückt werden. Dies ist jedoch nicht darauf beschränkt, daß die Sichtplatte 16 auf ihrer Sichtseite 16a eben ist. Auf ihrer Sichtseite 16a kann die Sichtplatte 16 auch nach innen oder außen gewölbt sein oder eine sonstige Oberflächenkontur aufweisen.
  • Das Gehäuse 14 ist aus Metall oder einem hochwertigen Kunststoff gefertigt, wobei die Sichtplatte 16 des Gehäuses 14 insbesondere auf ihrer Sichtseite 16a in einer ansprechenden Optik gestaltet ist. So kann das Gehäuse 14 oder seine Sichtplatte 16 beispielsweise verchromt sein.
  • In den 1 und 2 oben trägt das Gehäuse 14 eine Kopfdusche 18 mit zwei unterschiedlichen Wasseraustrittsöffnungen 20, 22. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Auslaufschlitz einerseits, aus dem Wasser als weitgehend zusammenhängender Vorhang austritt, und um standardmäßige Austrittsdüsen andererseits handeln.
  • Auf der Sichtseite 16a der Duscheinrichtung 10 sind des weiteren zwei Seitenduschen 24 und 26 angedeutet, durch welche beispielsweise harte Wasserstrahlen mit einer Massagewirkung erzeugt werden können. Außerdem ist auf der Sichtseite 16 noch eine Bedieneinheit 28 gezeigt, über welche die verschiedenen Funktionen der Duscheinrichtung 10 vom Benutzer eingestellt werden können.
  • Im Innern des Gehäuses 14 verlaufen die zum Betrieb der Duscheinrichtung 10 notwendigen wasserführenden Kanäle, die mit der Bedieneinheit 28, der Kopfdusche 18 und den Seitenduschen 24, 26 kommunizieren und hier nicht gezeigt sind. Die genaue Funktionsweise der Duscheinrichtung 10 spielt hier keine Rolle, so daß diese nicht im Detail erläutert wird.
  • Wie in den 3 und 4 zu erkennen ist, hat das Gehäuse 14 eine Wandseite 30, mit der es an der Wand 12 anliegt. Durch die Wandseite 30 ist eine Montageebene vorgegeben, wobei in letzterer hier nicht gezeigte Montagehalterungen der Duscheinrichtung 10 liegen.
  • Die Sichtplatte 16 des Gehäuses 14 bildet eine Gehäusewand 32, die auf ein Gehäuseteil 34 aufgesetzt ist. Die Sichtplatte 16 steht zu beiden Seiten über das Gehäuseteil 34 über, wobei die überstehenden Bereiche der Sichtplatte 16 jeweils eine Sichtblende 36 bzw. 38 bilden.
  • Zwischen den Sichtblenden 36, 38 und der Wand 12 verbleibt bei montierter Duscheinrichtung 10 ein Abstand. Auf der jeweils in Richtung der Wandseite 30 des Gehäuses 14 weisenden Seite 40 bzw. 42 trägt jede Sichtblende 36, 38 eine Beleuchtungseinrichtung 44 bzw. 46, welche am Beispiel der Beleuchtungseinrichtung 44 näher erläutert wird.
  • Wie in 3 angedeutet ist, umfaßt die Beleuchtungseinrichtung 44 mehrere in einer geradlinigen Reihe angeordnete lichtemittierende Elemente 48 in Form von Halbleiterelementen, wie sie als LEDs bekannt sind und die bei Spannungsbeaufschlagung Licht einer bestimmten Wellenlänge emittieren. Die LEDs 48 werden in an und für sich bekannter Weise mit Energie versorgt, was hier nicht näher dargestellt ist.
  • Die LEDs 48 sind auf einem bandförmigen, reflektierenden Träger 50 angeordnet, welcher seinerseits zwischen den LEDs 48 und der Sichtblende 38 vorgesehen ist. Durch den reflektierende Träger 50 wird von den LEDs 48 abgestrahltes Licht in eine bzw. mehrere Richtungen umgelenkt, die jeweils von einem die Sichtplatte 16 bzw. deren Sichtseite 16a betrachtenden Benutzer der Duscheinrichtung 10 wegweisen. Bei montierter Duscheinrichtung 10 ist dies jeweils eine Richtung auf die Wand 12 zu.
  • Bei dem Träger 50 kann es sich beispielsweise um eine flexible Folie oder um eine Kunststoffplatte handeln, deren den LEDs 48 zugewandte Seite mit einer Reflexionsschicht versehen ist.
  • In Richtung auf die Wand 12 sind die LEDs 48 von einem Diffusorelement 52 abgedeckt. Dieses Diffusorelement 52 hat die Eigenschaft, daß es das von den LEDs 48 abgestrahlte und von dem reflektierenden Träger 50 reflektierte Licht aufnimmt und in einer homogenen Verteilung in der oben erläuterten Richtung auf die Wand 12 abstrahlt. Darüber hinaus ist das Diffusorelement 52 so eingerichtet, daß es das eingekoppelte Licht auch zur Seite in einer weitgehend homogenen Verteilung abstrahlt.
  • Die LEDs 48 können je nach Farbvorlieben des Benutzers ausgewählt werden und es kann abhängig von den ausgewählten LEDs 48 Licht in verschiedenen Farben erzeugt werden. Auch die Aneinanderreihung unterschiedlicher LEDs 48, die verschiedenfarbiges Licht abstrahlen, ist vorstellbar. Dadurch kann beispielsweise ein Regenbogeneffekt entlang der Randkontur des Gehäuses 14 erzielt werden kann.
  • Bei dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel der Beleuchtungseinrichtung 44 bilden der Träger 50 und das Diffusorelement 52 ein Gehäuse 54 der Beleuchtungseinrichtung 44, wobei der Träger 52 unmittelbar an der Sichtblende 36 bzw. 38 angebracht ist. Das Diffusorelement 52 ist von außen abnehmbar an dem Träger 50 befestigt, so daß die LEDs 48 von außen zugänglich sind, wodurch eine Wartung derselben erleichtert ist. So kann außerdem gegebenenfalls die gesamte Reihe LEDs 48 einschließlich des Trägers 50 als eine Leuchtkette ausgetauscht werden, beispielsweise um eine Leuchtkette mit andersfarbigen LEDs einzusetzen.
  • Durch den seitlichen Austritt von Strahlung aus der Beleuchtungseinrichtung 44 kann eine homogene Kantenbeleuchtung in einer Breite von 5 bis 6 mm erzeugt werden, wodurch bei der Duscheinrichtung 10 ein sogenannter Neonlook erzielt werden kann.
  • In 4 ist die Duscheinrichtung 10 gezeigt, deren Sichtblenden 36 und 38 jeweils eine abgewandelte Beleuchtungseinrichtung 144 bzw. 146 tragen. Komponenten, die denjenigen von 3 entsprechen, sind in 4 mit denselben Bezugszeichen zuzüglich 100 gekennzeichnet.
  • Wie in 4 zu erkennen ist, ist im Unterschied zur Beleuchtungseinrichtung 44 bzw. 46 bei der jeweiligen Beleuchtungseinrichtung 144 bzw. 146 zwischen dem Träger 150 und der Sichtblende 38 der Duscheinrichtung 10 eine Gehäuseschale 156 des Gehäuses 154 der Beleuchtungseinrichtung 144 vorgesehen. Diese ist beispielsweise aus semiopakem Acrylglas gefertigt. Somit weist die Beleuchtungseinrichtung 144 ein gekapseltes Gehäuse 154 auf, in dessen Innerem der Träger 150 mit den lichtemittierenden Elementen 148 angeordnet ist. Die Gehäuseschale 156 kann auch farblich an die Duscheinrichtung 10 angepaßt oder als transparentes Bauteil ausgebildet sein.
  • Ansonsten gilt für die Beleuchtungseinrichtung 144 bzw. 146 das oben zur Beleuchtungseinrichtung 44 bzw. 46 Gesagte.
  • Die Sichtblenden 36 und 38 der Duscheinrichtung 10 können aus Glas gefertigt sein. In diesem Fall können die Beleuchtungseinrichtungen 44, 46 bzw. 144, 146 auch auf der Sichtseite 16a der Sichtplatte 16 angebracht sein, wobei dann das jeweilige Diffusorelement 52 bzw. 152 an der zugehörigen Sichtblende 36 bzw. 38 anliegt. Das in diesem Fall für den Benutzer der Duscheinrichtung 10 sichtbare Gehäuse 54 bzw. 154 der Beleuchtungseinrichtung 44, 46 bzw. 144, 146 trägt zum optischen Gesamteindruck der Duscheinrichtung 10 bei, wobei dennoch eine indirekte Beleuchtung entlang der Sichtblenden 36, 38 gewährleistet ist.

Claims (10)

  1. Sanitäre Duscheinrichtung mit einem Gehäuse (14), welches eine Wandseite (30), die eine Montageebene vorgibt, und eine tafelartige Sichtplatte (16) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass a) wenigstens eine Sichtblende (36, 38) vorgesehen ist, die in einer Richtung parallel zur Montageebene über einen benachbarten Gehäusebereich (34) übersteht; b) die Sichtblende (36, 38) eine Beleuchtungseinrichtung (44, 46; 144, 146) trägt, welche wenigstens ein Licht emittierendes Element (48; 148) umfasst.
  2. Sanitäre Duscheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (44, 46; 144, 146) mehrere Licht emittierende Elemente (48; 148) umfasst.
  3. Sanitäre Duscheinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Licht emittierenden Elemente (48; 148) in einer Reihe angeordnet sind.
  4. Sanitäre Duscheinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Licht emittierenden Elemente (48; 148) von einem Träger (50; 150) getragen sind.
  5. Sanitäre Duscheinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (50; 150) reflektierend ist.
  6. Sanitäre Duscheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (44, 46; 144, 146) ein das wenigstens eine Licht emittierende Element (48; 148) abdeckendes Diffusorelement (52; 152) umfasst.
  7. Sanitäre Duscheinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Diffusorelement (52; 152) so eingerichtet ist, dass die Beleuchtungseinrichtung (44, 46; 144, 146) Licht von dem wenigstens einen Licht emittierenden Element (48 ; 148) im wesentlichen homogen verteilt in eine oder mehrere Richtungen abstrahlt, die von einem die Sichtplatte (16) betrachtenden Benutzer der sanitären Duscheinrichtung (10) weg weisen.
  8. Sanitäre Duscheinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Diffusorelement (52; 152) so eingerichtet ist, dass die Beleuchtungseinrichtung (44, 46; 144, 146) Licht von dem wenigstens einen Licht emittierenden Element (48; 148) im wesentlichen homogen verteilt zur Seite von dem Gehäuse (14) weg abstrahlt.
  9. Sanitäre Duscheinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Diffusorelement (52; 152) Teil eines Gehäuses (54; 154) der Beleuchtungseinrichtung (44, 46; 144, 146) ist, in welchem das wenigstens eine Licht emittierende Element (48; 148) angeordnet ist.
  10. Sanitäre Duscheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (44, 46; 144, 146) auf der in Richtung der Wandseite (30) des Gehäuses (14) liegenden Seite der Sichtblende (36, 38) angeordnet ist.
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