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Die
Erfindung betrifft einen Spannflansch ausgebildet zum Andrücken einer
Felge eines Fahrzeugrades gegen einen Flansch einer Welle einer Auswuchtmaschine,
mit einer eine Mehrzahl von Ausnehmungen zur Aufnahme von Zentrierbolzen und
eine zentrale Durchbrechung zum Aufschieben auf die Welle der Auswuchtmaschine
aufweisenden Spannplatte, wobei die Zentrierbolzen auf einer Vorderseite
in die Spannplatte einsetzbar sind, wobei der Spannflansch auf die
Welle aufschiebbar ist und wobei eine Klemmanordnung zur Mittenzentrierung
des Spannflansches auf der Welle vorgesehen ist.
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Aus
dem Stand der Technik sind Spannvorrichtungen zum Aufspannen von
Rädern
unterschiedlicher Typen von Kraftfahrzeugen auf eine Welle einer
Auswuchtmaschine bekannt. Die bekannten Spannvorrichtungen weisen
einen Spannflansch mit einer zentralen Durchbrechung zur axialen
Führung
der Felge eines Fahrzeugrades auf der Welle auf. Weiterhin sind
in dem Spannflansch mehrere Gruppen von Ausnehmungen zur Aufnahme
von Zentrierbolzen angeordnet. Entsprechend der Lochanordnung in
der Felge eines aufzuspannenden Fahrzeugrades werden die Zentrierbolzen
in einer Gruppe von Ausnehmungen lösbar fixiert. Diese Zentrierbolzen
greifen mit einem Endabschnitt in die der Zentrierung dienenden
Befestigungslöcher
in der Felge des Fahrzeugrades ein. Durch eine auf die Welle aufgesetzte
Spannmutter wird das Fahrzeugrad bzw. die Felge mit einer Rückseite
stramm an einen Anlageflansch der Auswuchtmaschine zur Anlage gebracht. Durch
den Anlageflansch erfolgt eine Ausrichtung der Felge in einer Ebene
senkrecht zur Achse der Auswuchtmaschine und durch die in die Zentrier- bzw.
Befestigungslöcher
der Felge des Fahrzeugrades eingreifenden Zentrierbolzen erfolgt
eine radiale Zentrierung.
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Aus
der
DE 38 08 755 A1 ist
eine Spannvorrichtung der zuvor beschriebenen Art bekannt, die eine
Konusanordnung zur Mittenzentrierung der Felge des Fahrzeugrades
auf der Welle aufweist. Um die Felgen auf der Welle zu zentrieren,
ist die Konusanordnung nach Art einer Spannzange mit einem inneren
und einem äußeren Teil
ausgebildet, wobei das äußere Teil
eine äußere zylindrische
Fläche
zum Eingriff in eine Zentrierbohrung in der Felge des Fahr zeugrades
aufweist. Das innere und das äußere Teil sind
relativ zueinander verschiebbar angeordnet, so daß sich das
innere Teil spielfrei auf die Achse auflegt, während die zylindrische Außenfläche des äußeren Teils
der Spannzange spielfrei an der Innenfläche des Zentrierloches in der
Felge zur Anlage kommt. Trotz spielfreier und zentrierter Anordnung der
Felge auf der Welle der Auswuchtmaschine können Zentrier- und Auswuchtfehler
beim Auswuchtvorgang mit der bekannten Spannvorrichtung nicht vollständig ausgeschlossen
werden.
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Zentrier-
und Auswuchtfehler können
auch auf ein vorhandenes Spiel zwischen dem Spannflansch der Spannvorrichtung
und der Welle zurückzuführen sein.
Bei der aus der
DE
103 31 129 A1 bekannten Spannvorrichtung sind Zentrierbolzen
vorgesehen, die in einer Gruppe von Ausnehmungen in einem Spannflansch
entsprechend der Lochanordnung in einer Felge eines auf eine Welle
einer Auswuchtmaschine aufzuspannenden Rades lösbar fixiert sind. Zur Reduzierung
von Zentrierfehlern und/oder Wuchtfehlern aufgrund eines Spiels
zwischen den Zentrierbolzen und dem Spannflansch, beispielsweise
bedingt durch Fertigungstoleranzen oder Verschleiß, weist
der Zentrierbolzen einen elastisch verformbaren Umfang auf, der
in einer Funktionsstellung gegen eine die Ausnehmung begrenzende
Wandfläche
des Spannflansches anliegt. Der Umfang ist sowohl hydraulisch als
auch mechanisch verformbar. Hierdurch wird eine Möglichkeit
geschaffen, das Spiel zwischen dem Zentrierbolzen und dem Spannflansch
aufgrund von Fertigungstoleranzen und -ungenauigkeiten bei der Herstellung
der Zentrierbolzen bzw. der Ausnehmungen in dem Spannflansch auszugleichen
und damit Zentrierfehler beim Aufspannen bzw. Auswuchtfehler beim
Auswuchten des Fahrzeugrades zu reduzieren. Auch ein aus der Benutzung
resultierender Verschleiß an
dem Bolzen bzw. am Spannflansch kann durch das Nachstellen bzw.
Anpassen des Umfangs des Zentrierbolzens an die zugeordnete Ausnehmung
im Spannflansch ausgeglichen werden. Auch hier verhindert ein Sicherungsring
das Lösen
des Bolzens von dem Spannflansch, was zu den oben beschriebenen
Nachteilen führt.
Darüber
hinaus ist die Verformung des Umfangs des Zentrierbolzens konstruktiv
aufwendig und mit hohen Herstellungskosten verbunden. Im übrigen ist
der Einsteckbereich des Zentrierbolzens hohl gebohrt, wodurch die
Bauteilfestigkeit der Zentrierbolzen deutlich verringert wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Spannflansch der eingangs
genannten Art zur Verfügung
zu stellen, der sich zur Vermeidung von Zentrier- und Unwuchtfehlern
beim Auswuchtvorgang eines Rades auch bei unterschiedlichen Toleranzen
zwischen dem Spannflansch und der Welle und auch bei zunehmendem
Verschleiß spielfrei
auf der Welle zentrieren läßt. Im übrigen ist
es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Spannflansch zur Verfügung zu
stellen, der konstruktiv einfach ausgebildet ist und eine Mittenzentrierung
auf der Welle in einfacher Weise und mit hoher Genauigkeit zuläßt.
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Die
vorgenannten Aufgaben sind bei einem Spannflansch der eingangs genannten
Art dadurch gelöst,
daß die
Klemmanordnung eine in der zentralen Durchbrechung in axialer Richtung
relativ zur Spannplatte verschiebbar gelagerte Klemmhülse aufweist,
wobei die Klemmhülse
durch Beaufschlagung mit einer in axialer Richtung wirkenden Druckkraft
verschiebbar und in eine Klemmstellung überführbar ist und wobei die Klemmhülse in der
Klemmstellung spielfrei auf der Welle und an dem Spannflansch gelagert
ist.
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Der
Erfindung liegt der Grundgedanke zugrunde, die Mittenzentrierung
des Spannflansches nicht länger
durch eine konstruktiv und regelungstechnisch aufwendige Verformung
des Wandbereiches der Spannplatte im Bereich der zentralen Ausnehmung
vorzunehmen, sondern eine relativ zur Spannplatte verschiebbare
Klemmhülse
vorzusehen, durch die eine spielfreie Lagerung des Spannflansches
auf der Welle im Klemmzustand der Klemmhülse bewirkt wird. Die zum Verschieben
relativ zum Spannflansch erforderliche Druckkraft bzw. Aufspannkraft
kann über
eine Schnellspannmutter oder dgl. auf die Klemmhülse aufgebracht werden.
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Durch
die Klemmhülse
wird das in der Freistellung der Klemmhülse zwischen dem Spannflansch
und der Welle vorhandene Spiel im Klemmzustand so weit verringert,
daß es
beim Auswuchtvorgang im wesentlichen nicht zu Unwuchtfehlern kommen
kann. Dabei wird unter dem Begriff "spielfrei" auch ein Zustand verstanden, bei dem
das Spiel zwischen dem Spannflansch und der Welle im Klemmzustand
gegenüber
dem vorhandenen Spiel bei Anordnung der Klemmhülse in der Freistellung verringert
aber nicht vollständig
ausgeschlossen ist. Vorzugsweise ist jedoch bei Anordnung der Klemmhülse in der
Klemmstellung überhaupt
kein Spiel vorhanden.
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Die
im Klemmzustand der Klemmhülse
vorgesehene spielfreie Lagerung des Spannflansches auf der Welle
bedeutet zunächst,
daß kein
Spiel zwischen dem Spannflansch und der Welle vorhanden ist. Die
Erfindung läßt in diesem
Zusammenhang eine im wesentlichen spielfreie axiale Verschiebbarkeit
des Spannflansches in Umfangsrichtung zu. Vorzugsweise ist jedoch
vorgesehen, daß die
Klemmhülse
im Klemmzustand reibschlüssig
gegen die Welle anliegt. Bei reibschlüssiger Verbindung kann jegliches
Spiel zwischen dem Spannflansch und der Welle ausgeschlossen werden,
wobei eine axiale Verschiebung des Spannflansches relativ zur Welle
nicht mehr möglich
ist. Durch die Klemmhülse
wird im Ergebnis auch bei unterschiedlichen Toleranzen zwischen
der zentralen Ausnehmung in der Spannplatte und der Welle und auch
bei zunehmendem Verschleiß des
Spannflansches eine dauerhafte und einfach zu beherrschende Zentrierungsfunktion
des Spannflansches auf der Welle sichergestellt.
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Im übrigen kann
die Klemmhülse
lösbar
mit dem Spannflansch verbunden sein, so daß sich in Abhängigkeit
vom Verschleißzustand
der Klemmhülse
diese austauschen läßt. Im übrigen kann
die Klemmhülse
aus einem Werkstoff gefertigt sein, der eine hohe Abriebfestigkeit
aufweist. Dadurch wird eine dauerhafte Möglichkeit zur spielfreien Festsetzung
des Spannflansches auf der Welle und zur Mittenzentrierung gewährleistet.
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Im
einzelnen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen Spannflansch auszubilden,
wobei einerseits auf die abhängigen Patentansprüche und
andererseits auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung verwiesen wird. In der Zeichnung zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Spannflansches in einer
Explosionsdarstellung,
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2 der
in 1 dargestellte Spannflansch in einem teilmontierten
Zustand,
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3 der
in 1 dargestellte Spannflansch in einer Querschnittsansicht
in einem auf eine Welle einer Auswuchtmaschine montierten Zustand und
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4 eine
Klemmhülse
zum Festsetzen und zur Mittenzentrierung des in 1 dargestellten Spannflansches
auf einer Welle einer Auswuchtmaschine.
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In 1 ist
eine perspektivische Darstellung eines Spannflansches 1 mit
einer Spannplatte 2, einer Klemmhülse 3 und einer Mehrzahl
von Federn 4 dargestellt, wobei der Spannflansch 1 zum
Andrücken
einer Felge eines Fahrzeugrades gegen einen nicht dargestellten
Flansch einer in 3 dargestellten Welle 8 einer
Auswuchtmaschine ausgebildet ist. Dazu sind in der Spannplatte 2 eine
Mehrzahl von Ausnehmungen 5 zur Aufnahme von nicht dargestellten
Zentrierbolzen und eine zentrale Durchbrechung 6 zum Aufschieben
auf die Welle 8 der Auswuchtmaschine vorgesehen, wobei
die Zentrierbolzen auf einer Vorderseite 7 des Spannflansches 1 in
die Spannplatte 2 einsetzbar sind und wobei die Klemmhülse 3 das
Klemmteil einer Klemmanordnung ist, die zum Festsetzen des Spannflansches 1 auf
der Welle und zur spielfreien Mittenzentrierung des Spannflansches 1 auf
der Welle ausgebildet ist. Die Klemmhülse 3 ist in axialer
Richtung zur Spannplatte 2 verschiebbar und an der Spannplatte 2 gelagert,
wobei der Spannflansch 1 in einer Freistellung der Klemmhülse 3 mit
der Klemmhülse 3 spielbehaftet
auf die Welle 8 aufschiebbar ist. Durch Beaufschlagung
der Klemmhülse 3 mit
einer Druckkraft läßt sich
diese in axialer Richtung relativ zur Spannplatte 2 verschieben
und in eine Klemmstellung überführen, wobei
die Klemmhülse 3 mit
einem radialen Klemmabschnitt am vorderen Ende der Klemmhülse 3 in
der Klemmstellung spielfrei gegen die Welle 8 anliegt und,
vorzugsweise, eine reibschlüssige
Verbindung mit der Welle 8 ausbildet. Darauf wird nachfolgend
im einzelnen eingegangen.
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Wie
sich insbesondere aus 3 ergibt, ist die Klemmhülse 3 im
montierten Zustand des Spannflansches 1 in der zentralen
Durchbrechung 6 verschiebbar eingesetzt und an der Spannplatte 2 gelagert,
wobei der Spannflansch 1 mit der Klemmhülse 3 auf die Welle 8 der
Auswuchtmaschine aufgeschoben ist. In 3 befindet
sich die Klemmhülse 3 in der
Freistellung, wobei sich der Spannflansch 1 in axialer
Richtung mit einem Spiel auf der Welle 8 verschieben und
um die Welle 8 drehen läßt.
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Auf
der Vorderseite 7 des Spannflansches 1 ist ein
koaxial zur zentralen Durchbrechung 6 angeordneter ringförmiger Zentrierfortsatz 9 der
Spannplatte 2 als Führung
für die
Klemmhülse 3 vorgesehen.
Dabei ist die Klemmhülse 3 verschiebbar
in dem Zentrierfortsatz 9 gelagert, so daß sich die
Klemmhülse 3 durch
Beaufschlagung mit einer Andruckkraft von der in 3 gezeigten
Freistellung relativ zur Spannplatte 2 in eine Klemmstellung
verschieben läßt. In 4 ist
die Klemmhülse 3 in
einer Querschnittsansicht gezeigt.
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Die
Klemmhülse 3 weist
eine Mehrzahl von Klemmschenkeln 10 auf, wobei die Klemmschenkel 10 in
der Klemmstellung der Klemmhülse 3 spielfrei auf
der Welle 8 aufliegen. Bei der beschriebenen Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die
Klemmschenkel 10 in der Klemmstellung der Klemmhülse 3 reibschlüssig gegen
die Welle 8 anliegen, so daß jegliches Spiel zwischen
dem Spannflansch 1 und der Welle 8 im Klemmzustand
ausgeschlossen ist. In der Klemmstellung läßt sich der Spannflansch 1 dann
in axialer Richtung nicht mehr relativ zur Welle 8 verschieben
bzw. um die Welle 8 drehen. In der Freistellung besteht
dagegen keine reibschlüssige
Verbindung zwischen der Welle 8 und dem Spannflansch 1, so
daß sich
dieser in axialer Richtung ohne weiteres auf der Welle 8 verschieben
oder drehen läßt. An dieser
Stelle wird darauf hingewiesen, daß es nicht zwingend notwendig
ist, daß sich
die Klemmschenkel 10 im Klemmzustand reibschlüssig gegen
die Welle 8 anlegen.
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Die
Klemmschenkel 10 erstrecken sich ausgehend von einem an
einem rückwärtigen Ende
der Klemmhülse 3 vorgesehenen
Ringteil 11 in axialer Richtung nach vorne zur Vorderseite 7 des
Spannflansches 1. Das Ringteil 11 weist eine größere Wanddicke
auf als die Klemmschenkel 10, wobei die Klemmschenkel 10 in
einem mittleren Bereich 12 eine geringere Wanddicke aufweisen
als in einem endnahen Bereich 13. Dies führt dazu,
daß die Klemmschenkel 10 als
Federschenkel wirken, wobei die Klemmschenkel 10 beim Entlasten
der Klemmhülse 3 mit
der Aufspannkraft von einer Klemmstellung automatisch in eine Freistellung
zurückfedern. Nach
dem Entlasten der Klemmhülse 3 kann
der Spannflansch 1 daher in einfacher Weise wieder auf der
Welle 8 verschoben bzw. von der Welle 8 abgenommen
werden, wobei das Zurückfedern
der Klemmschenkel 10 in die Freistellung zu einer Vergrößerung des
Spiels zwischen dem Spannflansch 1 und der Welle 8 führt.
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Die
Klemmschenkel 10 sind gleichbeabstandet über den
Umfang der Klemmhülse 3 angeordnet, wobei
benachbarte Klemmschenkel 10 durch sich in axialer Richtung
erstreckende schlitzförmige
und im mittleren Bereich ausgebauchte Ausnehmungen 14 voneinander
getrennt sind. Die Verteilung der Klemmschenkel 10 über den
Umfang der Klemmhülse 3 führt zu einer
Selbstzentrierung des Spannflansches 1 auf der Welle 8 beim Überführen der
Klemmhülse 3 in
die Klemmstellung, wobei jeder Klemmschenkel 10 im endnahen
Bereich 13 gegen die Welle 8 anliegt.
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Jeder
Klemmschenkel 10 weist an seinem freien Ende eine zur spielfreien
Anlage gegen die Welle 8 im Klemmzustand ausgebildete Innenfläche 15 auf.
Die Innenfläche 15 erstreckt
sich in axialer Richtung im wesentlichen parallel zur Längsseite
der Welle 8 und ist in Umfangsrichtung kreisförmig gebogen,
um eine weitgehend spielfreie Anlage gegen eine Mantelfläche 15a der
Welle 8 im Klemmzustand zu ermöglichen. Darüber hinaus
läßt sich
so über
die Innenfläche 15 eine
ausreichende Haltekraft zur Ausbildung einer reibschlüssigen Verbindung
mit der Welle 8 im Klemmzustand übertragen.
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Beim
Aufschrauben einer nicht dargestellten Spannmutter auf die Welle 8 der
Auswuchtmaschine wird der Spannflansch 1 mit in die Ausnehmungen 4 der
Spannplatte 2 eingesteckten Zentrierbolzen gegen die Felge
eines auszuwuchtenden Fahrzeugrades gedrückt, wobei die Felge zwischen
einem Flansch der Welle 8 der Auswuchtmaschine und den mit
der Spannplatte 2 verbundenen Zentrierbolzen eingespannt
wird. Zur Zentrierung der Felge auf der Welle 8 können die
eingangs beschriebenen Zentriermittel vorgesehen sein. Wenn die
Felge des Fahrzeugrades mittels der Zentrierbolzen gegen den Flansch
der Welle 8 der Auswuchtmaschine angelegt ist, wird die
Schnellspannmuter weiter auf die Welle 8 aufgeschraubt,
was zu einer Erhöhung
der Aufspannkraft führt.
Dadurch wird die Klemmhülse 3 entgegen
der Federkraft der Federn 4 in Richtung X relativ zur Spannplatte 2 nach
vorne gedrückt.
In der in 3 dargestellten Freistellung
der Klemmhülse 3 besteht
dabei zunächst
ein Abstand zwischen einer konischen Außenfläche 16 eines jeden
Klemmschenkels 10 und einer komplementär ausgebildeten konischen Innenfläche 17 den
Zentrierfortsatzes 9. Mit zunehmendem Vorschieben der Klemmhülse 3 bewegen
sich die konischen Flächen 16, 17 aufeinander
zu und treten schließlich
in formschlüssigen
Kontakt. Durch die konisch ausgebildeten Flächen 16, 17 führt ein
weiteres Vorschieben der Klemmhülse 3 zu einem
Zusammenpressen der Klemmhülse 3 im
vorderen Bereich und damit zu einer Verringerung des Spiels zwischen
den Innenflächen 15 der
Klemmschenkel 10 und der Mantelfläche 15a der Welle 8, bis
die Innenflächen 15 der
Klemmschenkel 10 formschlüssig gegen die Mantelfläche 15a der
Welle 8 anliegen. Dadurch wird der Spannflansch 1 über die Klemmhülse 3 auf
der Welle 8 spielfrei zentriert. In Abhängigkeit von der Stärke der
Aufspannkraft kommt es bei weiterer Erhöhung der Aufspannkraft schließlich zur
Ausbildung einer reibschlüssigen
Verbindung zwischen den Innenflächen 15 und
der Mantelfläche 15a der
Welle 8. Dadurch wird eine absolut spielfreie Zentrierung
des Spannflansches 2 auf der Welle 8 der Auswuchtmaschine
erreicht, was eindeutig die Zentrierung des auszuwuchtenden Rades
unterstützt.
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Die
Federkraft der Federn 4, die als Federmittel vorgesehen
sind, führt
dazu, daß die
Klemmhülse 3 bei
Entlastung von der Aufspannkraft entgegen der Richtung X von der
Spannplatte 2 weggedrückt
und automatisch von der Klemmstellung wieder in die in 3 dargestellte
Freistellung überführt wird,
so daß sich
der Spannflansch 1 in einfacher Weise von der Welle 8 abziehen
läßt. Die
Klemmhülse 3 ist
dabei entgegen der Federkraft der Federn 4 an zwei Widerlagern 18 des
Zentrierfortsatzes 9 in axialer Richtung gehalten. Die
Widerlager 18 dienen zur Begrenzung des Federweges der
Federn 4 bei Entlastung der Klemmhülse 3 von der Aufspannkraft und
wirken als Verdrehsicherung für
die Klemmhülse 3.
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Dabei
bildet die schlitzförmige
Ausnehmung 14 zwischen zwei benachbarten Klemmschenkeln 10 einen
Führungsabschnitt
für ein
Widerlager 18, wobei die Ausnehmung 14 eine Querschnittsverjüngung 19 am äußeren Ende
des mittleren Bereichs 12 der benachbarten Klemmschenkel 10 aufweist
und wobei jedes Widerlager 18 gegen zwei benachbarte Klemmschenkel 10 im
Bereich der Querschnittsverjüngung 19 anliegt.
Die Widerlager 18 werden durch von außen auf gegenüberliegenden
Seiten durch den Zentrierfortsatz 9 hindurch in den Bereich
der zentralen Durchbrechung 6 eingesteckte Bolzen gebildet. Grundsätzlich ist
es auch möglich,
daß die
Bolzen eingeschraubt werden, was es ermöglicht, die Klemmhülse 3 in
Abhängigkeit
vom Verschleißzustand
bedarfsweise von dem Spannflansch 1 zu lösen und
auszutauschen.
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Auf
einer Rückseite 20 des
Spannflansches 2 weist die Klemmhülse 3 einen Ringflansch 21 auf, wobei
der Ringflansch 21 eine äußere Anlagefläche 22 für eine Anlagefläche einer
Spannmutter aufweist. Auf der Rückseite 20 des
Spannflansches 1 ist ein koaxial zur zentralen Durchbrechung 6 angeordneter ringförmiger Vorsprung 23 vorgesehen,
wobei durch den Vorsprung 23 eine ringförmige Vertiefung 24 in der
Spannplatte 2 mit einer Anlagefläche 25 für eine Innenfläche 26 des
Ringflansches 21 gebildet wird. Die Federn 4 sind
im Bereich der Vertiefung 24 gleichverteilt über den
Umfang der Vertiefung 24 angeordnet und in Sacklöcher 27 der
Spannplatte 2 eingesetzt.
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Wie
sich aus 3 ergibt, wird der Ringflansch 21 in
der Freistellung durch die Federn 4 unter Ausbildung eines
Ringspaltes auf Abstand von der Anlagefläche 25 gehalten. Der
Ringflansch 21 ist dabei in der Vertiefung 24 in
axialer Richtung verschiebbar aufgenommen. Der Abstand zwischen
der Innenfläche 26 des
Ringflansches 21 und der Anlagefläche 25 der Spannplatte 2 legt
den maximalen Verstellweg fest, um den die Klemmhülse 3 in
Richtung X unter Einwirkung einer Aufspannkraft nach vorne bewegt
werden kann. Wie sich aus einem Vergleich des Abstandes zwischen
der Innenfläche 26 und
der Anlagefläche 25 einerseits
und dem Abstand zwischen der konischen Außenfläche 16 und der konischen
Innenfläche 17 andererseits
ergibt, ist es zur spielfreien Zentrierung des Spannflansches 1 auf
der Welle 8 in der Regel nicht erforderlich, die Klemmhülse 3 um
den maximalen Verstellweg nach vorne zu bewegen.
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Im übrigen läßt es die
Erfindung bedarfsweise zu, die in den Ansprüchen genannten Merkmale und/oder
die anhand der Zeichnung offenbarten und zuvor beschriebenen Merkmale
miteinander zu kombinieren, auch wenn dies nicht im einzelnen beschrieben
ist. Die Erfindung ist dabei nicht auf die dargestellte und beschriebene
Ausführungsform
des Spannflansches 1 beschränkt.