-
Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Wärmetauscher, insbesondere
zur Abgaskühlung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
-
Bei
der Verbrennung von Kraftstoff in Verbrennungsmotoren entsteht Abgas.
Ein Teil des Abgases wird in Wärmetauschern, insbesondere
in Abgaswärmetauschern, gekühlt und anschließend
der Ladeluft des Verbrennungsmotors beigemischt und dem Verbrennungsmotor
zugeführt.
-
Bekannt
sind verschiedene Konstruktionen von geschweißten oder
gelöteten Wärmetauschern, insbesondere Abgaswärmetauschern,
als Rohrbündel- oder Stapelscheibensysteme. Bekannte Wärmetauscher
weisen insbesondere dünnwandige Gehäuse auf. Diese
benötigen zusätzliche Halteelemente zur Befestigung
am Motor oder am Fahrzeug. Neben zusätzlichen Kosten ist
dies mit erhöhtem Platzbedarf verbunden. Beim Durchströmen
der Wärmetauscher, insbesondere der Abgaswärmetauscher,
erfahren die Rohre des Wärmetauschers eine thermische Längsdehnung
und eine thermische Querdehnung. Aus diesem Grund ist das Gehäuse
zumeist flexibel gestaltet. Bedingt durch diese Flexibilität
des Gehäuses sind die Kühlmittelstutzen, die den
Zu- und Abfluss eines Kühlmediums gewährleisten,
flexibel an den Motorblock eines Verbrennungsmotors bzw. die motorseitige
Wasserversorgung angeschlossen.
-
Aus
der
DE 102 18 521
A1 ist ein Abgaswärmeübertrager, insbesondere
für Kraftfahrzeuge mit Abgasrückführung
(AGR), bekannt, der aus einem Gehäusemantel für
ein Kühlmittel und aus einem von Abgas durchströmten,
vom Kühlmittel umströmten Rohrbündel,
besteht, welches über Rohrböden im Gehäuse
aufgenommen wird, wobei Rohrbündel, Rohrböden
und Gehäuse einen in sich geschlossenen Kraftfluss bilden,
wobei im Kraftfluss ein Schiebesitz angeordnet ist. Die Enden der
Rohre sind in einem Rohrboden befestigt, der seinerseits mit dem Gehäusemantel
verschweißt ist. Der Gehäusemantel weist einen
Schiebesitz auf. Ein Außenring überlappt einen
Innenring und bildet mit diesem einen Gleitsitz. Der Gleitsitz ist
durch zwei O-Ringe nach außen, d. h. zur Atmosphäre
hin abgedichtet, damit kein Kühlmittel nach außen
entweichen kann.
-
Aus
der
DE 102 04 107
A1 ist ein Wärmeübertrager, insbesondere
Abgaswärmeübertrager für Kraftfahrzeuge,
bekannt, mit einem von einem gasförmigen Medium durchströmten
und von einem flüssigen Kühlmittel umströmten
Rohrbündel, dessen Rohre mit ihren Rohrenden in Rohrböden
aufgenommen und stoffschlüssig mit diesen Verbunden sind, mit
einem das Rohrbündel umgebendem Gehäusemantel,
der endseitig stoffschlüssig mit den Rohrböden
verbunden ist und vom Kühlmittel durchströmt wird,
wobei Rohrböden und Gehäusemantel aus einer warm-
und korrosionsfesten metallischen Legierung hergestellt sind, wobei
der Gehäusemantel mindestens eine umlaufende Dehnsicke
aufweist. Diese Sicke verleiht dem Gehäusemantel eine hinreichende
Elastizität in Längsrichtung der Rohre, so dass
der Gehäusemantel durch elastische Dehnung der stärkeren
Dehnung der Abgasrohre folgen kann, ohne dass es dabei zu einer
unzulässigen Verformung oder eine Beeinträchtigung
der Schweißnahtverbindung zwischen Rohren und Boden und
Boden und Gehäuse kommt.
-
Ferner
ist aus der
DE 102
24 263 A1 ein Abgaswärmeübertrager, insbesondere
für Kraftfahrzeuge mit Abgasrückführung,
bestehend aus einem Gehäuse mit Gehäusemantel
für ein Kühlmittel und aus einem von Abgas durchströmten,
vom Kühlmittel umströmten Rohrbündel
welches über einen ersten und einen zweiten Rohrboden im
Gehäuse aufgenommen ist, wobei der erste Rohrboden fest
mit dem Gehäuse verbunden ist und somit ein Festlager für
das Rohrbündel bildet und der zweite Rohrboden als elastischer
Kunststoffboden ausgebildet ist. Der Kunststoffboden ist aufgrund
seines Elastizitätsmoduls in der Lage, gewisse Dehnungen,
wie sie beim Betrieb des Abgaswärmeübertragers
im Rohrbündel auftreten, durch elastische Verformung mitzumachen.
Dies führt zu einer elastischen Auswölbung bzw.
Verformung des Kunststoffbodens, wodurch unzulässige Spannungen
in den Bauteilen vermieden werden.
-
Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Wärmetauscher
der Eingangs genannten Art zu verbessern.
-
Die
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
-
Es
wird ein Wärmetauscher zur Abgaskühlung vorgeschlagen
mit mindestens einem Gehäuse, mit einem ersten Strömungskanal
für ein erstes Medium, mit mindestens einem zweiten Strömungskanal
für ein zweites Medium, mit mindestens einem Boden, der
mit dem Gehäuse verbindbar ist, wobei der Boden mindestens
ein Dehnungselement zur Aufnahme von Längsdehnungen aufweist.
Der erste Strömungskanal, insbesondere die ersten Strömungskanäle,
können durch mindestens ein Rohr, insbesondere durch eine
Anzahl von Rohren, gebildet sein.
-
Das
erste Medium kann insbesondere ein gasförmiges Medium wie
beispielsweise Abgas eines Verbrennungsmotors sein. Der zweite Strömungskanal
kann insbesondere zwischen dem Gehäuse und Rohrwänden
von Rohren ausgebildet sein.
-
Das
zweite Medium kann insbesondere ein Fluid wie beispielsweise eine
wasserhaltige Flüssigkeit oder ein gasförmiges
Fluid wie beispielsweise Luft sein.
-
Der
Wärmetauscher weist insbesondere einen Boden auf, der mit
dem Gehäuse verbindbar ist. Der Boden kann insbesondere
mit dem Gehäuse stoffschlüssig und/oder formschlüssig
verbunden sein.
-
Erfindungsgemäß kann
der Boden aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Aluminium,
ausgebildet sein.
-
Der
Boden ist insbesondere derart ausgebildet, dass er ein Dehnungselement
aufweist. Insbesondere kann das Dehnungselement eine axiale und/oder
radiale Relativbewegung zwischen Boden und Gehäuse gewährleisten.
Das Dehnungselement kann ferner eine axiale und/oder radiale Relativbewegung
zwischen mindestens einem ersten Bodenabschnitt und mindestens einem
zweiten Bodenabschnitt gewährleisten. Das Dehnungselement
kann insbesondere eine thermische Ausdehnung des ersten Strömungskanals,
insbesondere mindestens eines Rohres oder mindestens einer Scheibe
gewährleisten. Erfindungsgemäß kann das
Dehnungselement aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl, Aluminium,
usw., ausgebildet sein. Bevorzugt kann das Metall ein elastisches
Metall sein.
-
In
einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Dehnungselement aus Metall
ausgebildet ist. Besonders vorteilhaft kann das Dehnungselement
mit dem Boden stoffschlüssig durch Löten, Schweißen,
usw. verbindbar sein. In einer anderen Ausführung kann das
Dehnungselement dadurch besonders einfach einteilig mit dem Boden
ausgebildet sein.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Dehnungselement zumindest
eine Ausprägung, die insbesondere umlaufend in den Boden
einbringbar ist. Auf diese Weise kann zumindest ein erster Abschnitt
des Bodens bezüglich zumindest eines zweiten Bodenabschnitts
relativ bewegbar, insbesondere dehnbar, sein.
-
In
einer vorteilhaften Ausbildung ist das Dehnungselement axial in
einer Wärmetauscherlängsrichtung dehnbar. Das
Dehnungselement ist besonders vorteilhaft in die Wärmetauscherlängsrichtung dehnbar.
-
Die
Wärmetauscherlängsrichtung ist insbesondere die
Richtung, in der der zumindest eine Strömungskanal, insbesondere
das zumindest eine Rohr, verläuft.
-
Die
Wärmetauscherlängsrichtung kann dabei insbesondere
die Richtung sein, in der der zumindest eine erste Strömungskanal,
insbesondere das zumindest eine Rohr, eine thermische Längsausdehnung
erfährt.
-
In
einer vorteilhaften Ausführung ist das Dehnungselement
radial zu einer Wärmetauscherlängsrichtung dehnbar.
Besonders vorteilhaft ist das Dehnungselement in Richtung einer
thermischen Querdehnung zumindest eines Strömungskanals,
insbesondere eines ersten Strömungskanals wie beispielsweise
zumindest eines Rohres, dehnbar.
-
In
einer Weiterbildung ist das Dehnungselement zumindest ein Wulst.
Besonders vorteilhaft ist ein Wulst durch ein umformendes Fertigungsverfahren
wie beispielsweise Stanzen, Prägen, Rollen, Bördeln
usw. herstellbar.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung weist das Dehnungselement mindestens
ein Rahmenelement auf. Besonders vorteilhaft ist das Rahmenelement ein
Rahmen, der insbesondere eine Öffnung hat und insbesondere
umlaufend ist.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung sind zumindest zwei Rahmenelemente
im Wesentlichen parallel und insbesondere konzentrisch, zueinander
anordenbar. Die zwei, insbesondere mehreren, Rahmenelemente sind
besonders vorteilhaft derart angeordnet, dass sie parallel zueinander
verlaufen. Insbesondere sind die Rahmen besonders vorteilhaft konzentrisch
zueinander angeordnet. Die Öffnung des Rahmens kann dabei
kreisförmig, oval, rechteckig oder mit abgerundeten Ecken
ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft können die Öffnungen
der im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten Rahmen derart
ausgebildet sein, dass sie einen Zylinder oder einen Quader bilden
können.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung sind die Rahmenelemente zumindest
abschnittsweise stoffschlüssig, insbesondere durch Schweißen,
Löten, Kleben usw., verbindbar. Besonders vorteilhaft sind, insbesondere
zueinander benachbarte Flächen der Rahmenelemente, stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw.,
miteinander verbunden.
-
In
einer Ausgestaltung sind die Rahmenelemente zumindest abschnittsweise
formschlüssig, insbesondere durch Schrauben, Bördeln,
Falzen, Verkrimpen usw., verbindbar. Die Rahmenelemente sind dabei
besonders vorteilhaft im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Dehnungselement mäanderförmig
ausgebildet. Besonders vorteilhaft können sich die mäanderförmig ausgebildeten
Abschnitte derart dehnen bzw. strecken, dass sie bei Belastung im
Wesentlichen eine geradlinige Form annehmen.
-
In
einer Fortbildung ist das Dehnungselement ein Faltenbalg. Ein Faltenbalg
kann sich bei Belastung besonders vorteilhaft in Längs-
und/oder Querrichtung verformen.
-
Eine
vorteilhafte Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein
Dehnungselement mit mindestens einem Diffusor verbindbar ist. Besonders vorteilhaft
kann das Dehnungselement mit mindestens einem Diffusor verbunden
sein.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Gehäuse ein Gussgehäuse.
Ein Gussgehäuse kann besonders vorteilhaft durch ein urformendes
Fertigungsverfahren, wie beispielsweise Gießen, insbesondere
Druckgießen oder Kokillengießen oder Gießen
mit verlorenen Formen, hergestellt werden.
-
In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung sind mindestens ein
Anschlussstutzen und/oder mindestens ein Befestigungselement einteilig
mit dem Gehäuse ausgebildet. Der mindestens eine Anschlussstutzen
und/oder das mindestens eine Befestigungselement, insbesondere zur
Befestigung des Wärmetauschers beispielsweise an einem
Verbrennungsmotor, kann mit dem Gehäuse besonders vorteilhaft
durch ein urformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise Gießen,
insbesondere Gießen mit verlorenen Formen oder Druckgießen,
hergestellt werden.
-
In
einer Fortbildung ist der Boden mit dem Gehäuse stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Kleben usw., und/oder formschlüssig,
insbesondere durch Schrauben, Bördeln, Falzen, Verkrimpen usw.,
verbindbar.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung weist das Gehäuse mindestens
zwei Gehäuseelemente auf, die miteinander stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw.,
und/oder formschlüssig, insbesondere durch Schrauben, Bördeln, Falzen,
Verkrimpen usw., verbindbar sind. Besonders vorteilhaft kann das
Gehäuse beispielsweise aus zwei oder einer Anzahl von Gehäuseelementen aus
Blech ausgebildet sein, die insbesondere stoffschlüssig
und/oder formschlüssig miteinander verbunden sein können.
-
In
einer Ausgestaltung ist der Wärmetauscher im I-Flow durchströmbar.
Besonders vorteilhaft tritt insbesondere ein erstes Medium durch
eine erste Öffnung in den Wärmetauscher ein, durchströmt
diesen und tritt durch eine andere Öffnung aus dem Wärmetauscher
aus.
-
In
einer Weiterbildung ist der Wärmetauscher im U-Flow durchströmbar.
Insbesondere tritt ein erstes Medium durch eine Öffnung
in den Wärmetauscher ein, durchströmt diesen,
erfährt insbesondere eine Richtungsumkehr und verlässt
den Wärmetauscher, insbesondere durch eine weitere Öffnung,
auf einer Eintrittsseite des ersten Mediums in den Wärmetauscher.
Der Wärmetauscher weist in besonders vorteilhafter Weise
insbesondere nur einen Boden auf.
-
In
einer Weiterbildung ist der Wärmetauscher einflutig oder
mehrflutig durchströmbar.
-
Erfindungsgemäß wird
ferner ein Wärmetauscher zur Abgaskühlung vorgeschlagen
mit mindestens einem Gehäuse, mit mindestens einem ersten Strömungskanal
für ein erstes Medium, mit mindestens einem zweiten Strömungskanal
für ein zweites Medium, mit mindestens einem Boden, mit
mindestens einem Diffusor, mit mindestens einem Dehnungselement,
wobei das mindestens eine Dehnungselement beabstandend, zumindest
abschnittsweise beabstandend zwischen dem Boden und dem Gehäuse,
und beabstandend, zumindest abschnittsweise beabstandend, zwischen
dem Boden und dem Diffusor anordenbar ist. Insbesondere kann der
erste Strömungskanal für ein erstes Medium wie
beispielsweise Abgas, als Rohr bzw. als eine Anzahl von Rohren ausgebildet
sein. Insbesondere kann der zweite Strömungskanal von einem
zweiten Medium wie beispielsweise einem Kühlmedium, insbesondere
einer wasserhaltigen Kühlflüssigkeit oder Luft,
durchströmt werden. Der zweite Strömungskanal
kann insbesondere zwi schen dem Gehäuse und Rohrwänden
zumindest eines Rohres oder zumindest einer Scheibe ausgebildet
sein. Das mindestens eine Dehnungselement ist insbesondere zwischen
dem Boden und dem Gehäuse angeordnet und kann den Boden
und das Gehäuse zumindest abschnittsweise berühren. Ferner
ist das mindestens eine Dehnungselement oder, insbesondere ein anderes
Dehnungselement, zwischen dem Boden und dem Diffusor angeordnet. Das
Dehnungselement kann den Boden und den Diffusor zumindest abschnittsweise
berühren.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist ein erstes Dehnungselement
beabstandend, zumindest abschnittsweise beabstandend, zwischen dem
Boden und dem Gehäuse und ein zweites Dehnungselement beabstandend,
zumindest abschnittsweise beabstandend, zwischen dem Boden und dem Diffusor
anordenbar. Das erste Dehnungselement kann besonders vorteilhaft
den Boden und das Gehäuse zumindest abschnittsweise berühren.
Das zweite Dehnungselement kann besonders vorteilhaft den Boden
und den Diffusor zumindest abschnittsweise berühren.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist das zumindest eine Dehnungselement
ein Dichtelement. Auf diese Weise kann besonders vorteilhaft der
Austritt zumindest eines Mediums aus dem Gehäuseinneren
des Wärmetauschers nach Außen verhindert werden.
-
In
einer vorteilhaften Ausbildung ist das erste Medium Abgas und/oder
das zweite Medium ein Kühlmedium, insbesondere ein wasserhaltiges
Kühlfluid oder Luft.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausführung ist der erste Strömungskanal,
insbesondere sind die ersten Strömungskanäle,
Rohre, insbesondere Flachrohre, und der zweite Strömungskanal
ist zwischen den Rohren und dem Gehäuse ausgebildet. Flachrohre
können insbesondere Rohre sein, die im We sentlichen einen
langlochförmigen oder einen rechteckigen Querschnitt aufweisen,
zwei Seiten der Rechteckfläche bzw. der Langlochfläche
im Wesentlichen länger ausgebildet sind als die beiden
anderen Rechteckflächen bzw. die beiden anderen Langlochflächen.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist der zweite Strömungskanal,
insbesondere sind die zweiten Strömungskanäle,
Rohre, insbesondere Flachrohre, und der erste Strömungskanal
ist zwischen den Rohren und dem Gehäuse ausgebildet. Besonders
vorteilhaft kann der erste Strömungskanal zwischen Außenflächen
der Rohre und der Gehäuseinnenwand ausgebildet sein.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung weisen die Rohre turbulenzerzeugende
Elemente auf. Besonders vorteilhaft können die turbulenzerzeugenden
Elemente Ausprägungen wie Winglets oder Noppen sein. In
einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung können die turbulenzerzeugenden
Elemente beispielsweise ausgestanzte und/oder umgeformte Bleche
sein, die insbesondere in die Rohre eingelegt werden können.
-
In
einer vorteilhaften Ausbildung sind die turbulenzerzeugenden Elemente
Ausprägungen, die in das Rohr einbringbar sind. Besonders
vorteilhaft können die Ausprägungen durch ein
umformendes Fertigungsverfahren in das Rohr eingebracht werden.
-
In
einer vorteilhaften Ausgestaltung berühren die Rohre das
Gehäuse zumindest abschnittsweise. Die Rohre können
sich besonders vorteilhaft am Gehäuse abstützen.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung berühren die Ausprägungen
das Gehäuse zumindest abschnittsweise. Insbesondere können
sich die Ausprägungen besonders vorteilhaft am Gehäuse
abstützen.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung berühren die Ausprägungen
zumindest eines Rohres zumindest ein dem Rohr benachbartes Rohr,
zumindest abschnittsweise. Besonders vorteilhaft berühren
sich die Rohre durch die Ausprägungen und stützen
sich gegeneinander ab.
-
In
einer Weiterbildung weist mindestens eine erste Scheibe eine erste
Scheibenoberseite und eine erste Scheibenunterseite auf. Besonders
vorteilhaft kann die erste Scheibenoberseite eine Fläche
auf der Scheibe und die erste Scheibenunterseite eine weitere Fläche
auf der Scheibe sein. Besonders vorteilhaft können sich
die erste Scheibenoberseite und die erste Scheibenunterseite auf
einander gegenüberliegenden Seiten der Scheibe befinden.
-
In
einer vorteilhaften Ausgestaltung weist mindestens eine zweite Scheibe
eine zweite Scheibenoberseite und eine zweite Scheibenunterseite auf.
Besonders vorteilhaft kann die zweite Scheibenoberseite eine Fläche
auf der Oberseite der Scheibe und die zweite Scheibenunterseite
eine Fläche auf der unteren Seite der Scheibe sein. Die
zweite Scheibenoberseite und die zweite Scheibenunterseite können
besonders vorteilhaft auf einander gegenüberliegenden Seiten
der zweiten Scheibe angeordnet sein.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung ist jeweils eine erste Scheibe benachbart
zu jeweils einer zweiten Scheibe angeordnet, wobei die ersten und
die zweiten Scheiben einen Scheibenstapel bilden.
-
In
einer Weiterbildung ist der erste Strömungskanal zwischen
mindestens einer ersten Scheibenoberseite und mindestens einer zweiten Scheibenunterseite
ausgebildet und/oder der zweite Strömungskanal ist zwischen
mindestens einer ersten Scheibenunterseite und mindestens einer
zweiten Scheibenoberseite ausgebildet.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist der zweite Strömungskanal
zwischen mindestens einer ersten Scheibenoberseite und mindestens
einer zweiten Scheibenunterseite ausgebildet und/oder der erste
Strömungskanal ist zwischen mindestens einer ersten Scheibenunterseite
und mindestens einer zweiten Scheibenoberseite ausgebildet.
-
In
einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der erste Strömungskanal
zwischen mindestens einer Scheibe und dem Gehäuse ausgebildet.
Besonders vorteilhaft kann der erste Strömungskanal zwischen mehreren
Scheiben und der Innenwand des Gehäuses ausgebildet sein.
-
In
einer weiteren Ausbildung ist der zweite Strömungskanal
zwischen mindestens einer Scheibe und dem Gehäuse ausgebildet.
Besonders vorteilhaft kann der zweite Strömungskanal zwischen
einer Anzahl von Scheiben und einer Innenwand des Gehäuses
ausgebildet sein.
-
Erfindungsgemäß wird
ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Wärmetauschers,
vorgeschlagen, wobei das Gehäuse mit einem urformenden
Fertigungsverfahren hergestellt wird. Besonders vorteilhaft kann
das urformende Fertigungsverfahren Gießen wie beispielsweise
Gießen mit einer verlorenen Form oder Druckgießen
sein.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Verfahren zur Herstellung
eines Wärmetauschers dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse
durch Gießen, insbesondere Gießen mit einer verlorenen
Form wie beispielsweise Sandgießen, hergestellt wird.
-
Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen und aus der Zeichnung.
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher
erläutert. Es zeigen
-
1:
einen Boden mit einem Dehnungselement in Form einer S-förmigen
Doppelsicke,
-
2:
eine Schnittdarstellung eines Bodens mit einem Dehnungselement in
Form einer S-förmigen Doppelsicke,
-
3:
eine Schnittdarstellung eines Dehnungselements in Form einer S-förmigen
Doppelsicke in Verbindung mit einem Gehäusewandabschnitt,
-
4:
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform
eines Dehnungselements in Form eines Faltenbalgs, der mit der Bodenaußenseite
verbunden ist,
-
5a:
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführung eines
Dehnungselements in Form eines Faltenbalgs, der mit der Bodeninnenseite
verbunden ist,
-
5b:
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführung eines
Dehnungselements in Form eines Faltenbalgs mit einem nach innen
zeigenden Gehäuseflansch,
-
6a:
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführung eines
Dehnungselements in Form eines in den Boden eingebrachten Wulstes,
-
6b:
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführung eines
Dehnungselements in Form eines in den Boden eingebrachten Wulstes,
wobei der Gehäuseflansch nach innen zeigt,
-
7:
eine Schnittdarstellung eines Gehäuseabschnitts in Verbindung
mit einem Diffusorabschnitt, mit einem ersten Dehnungselement, das
zwischen dem Gehäuseabschnitt und einem Bodenabschnitt
angeordnet ist, sowie mit einem zweiten Dehnungselement, das zwischen
einem Diffusorabschnitt und einem Bodenabschnitt angeordnet ist,
-
8:
Explosionsdarstellung eines Wärmetauschers mit jeweils
einem Boden, mit jeweils einem Dehnungselement und mit jeweils einem
Diffusor,
-
9:
Schnittdarstellung eines Flachrohrbündels mit turbulenzerzeugenden
Elementen,
-
10:
einen Scheibenstapel mit turbulenzerzeugenden Elementen zwischen
den Scheiben,
-
11:
eine weitere Ausführung eines Scheibenstapels mit turbulenzerzeugenden
Elementen zwischen den Scheiben,
-
12:
eine weitere Ausführung als vergrößerte
Detaildarstellung eines Bodens mit einem Dehnungselement;
-
1 zeigt
einen Boden mit einem Dehnungselement in Form einer S-förmigen
Doppelsicke.
-
Der
Boden 1 weist einen Bodenrahmen 2 und eine Bodenfläche 5 auf.
Ferner weist der Boden eine Bodendicke d auf. Der Boden 1 ist
im Wesentlichen aus einem Material ausgebildet, das eine geringe
Dichte aufweist. Insbesondere ist der Boden 1 aus einem
Metall wie beispielsweise aus Edelstahl ausgebildet. In einer anderen
Ausführung kann der Boden aus Kunststoff oder aus Aluminium
ausgebildet sein.
-
Die
Bodendicke d nimmt im Wesentlichen Werte 0,5 mm < d < 7,0
mm, insbesondere Werte zwischen 0,5 mm < d < 4
mm, insbesondere Werte zwischen 0,5 mm und 3,0 mm, insbesondere
Werte zwischen 0,5 mm < d < 2,5 mm, insbesondere
Werte zwischen 1 mm < d < 2,5 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,5 mm < d < 2,0 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,6 mm < d < 1,9 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,65 mm < d < 1,85 mm.
-
Der
Bodenrahmen 2 weist mindestens eine Bodenbefestigungsöffnung 4 auf.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Bodenrahmen 2 acht Befestigungsöffnungen 4 auf.
In einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
weist der Bodenrahmen 2 mehr als acht Bodenbefestigungsöffnungen
oder zwischen einer und acht Bodenbefestigungsöffnungen
auf.
-
Der
Rahmen 2 ist im Wesentlichen rechteckig, insbesondere quadratisch
ausgebildet. Der Rahmen 2 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel
vier Rahmenecken 7 auf. In einem anderen nicht dargestellten
Ausführungsbeispiel weist der Rahmen mehr als vier Rahmenecken 7 oder
zwischen einer und vier Rahmenecken 7 auf.
-
Die
Rahmenecken 7 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel
abgerundet und weisen einen nicht näher bezeichneten Rahmeneckenradius
auf. In einem anderen Ausführungsbeispiel können
die Rahmenecken 7-eckig ausgebildet sein.
-
Die
Bodenbefestigungsöffnungen 4 sind im Wesentlichen
im Abschnitt des Rahmens 2 angeordnet, in dem die Rahmenecken 7 angeordnet
sind. Ferner sind im Wesentlichen zwischen den Bodenbefestigungsöffnungen 4,
die im Abschnitt der Rahmenecken 7 angeordnet sind, zumindest
eine weitere Bodenbefestigungsöffnung 4 im Rahmen 2 angeordnet.
In diesem Abschnitt weist der Rahmen 2 einen Kreisabschnitt 8 auf.
-
Der
Kreisabschnitt dient im Wesentlichen zur Vergrößerung
einer nicht bezeichneten Berührfläche des Bodenrahmens 2 mit
einem nicht dargestellten Befestigungselement, insbesondere einer
Schraube bzw. einer Mutter.
-
Der
Rahmen weist im Abschnitt, in dem die Befestigungsöffnungen 4 angeordnet
sind, eine zweite Rahmenbreite b2 auf. In den anderen Abschnitten weist
der Bodenrahmen 2 eine erste Rahmenbreite b1 auf. Die erste
Rahmenbreite b1 ist im Wesentlichen kleiner als die zweite Rahmenbreite
b2. Auf diese Weise kann Material besonders vorteilhaft eingespart
werden.
-
Der
Bodenrahmen 2 ist mit der Bodenplatte 5 im dargestellten
Ausführungsbeispiel einteilig ausgebildet. Die Bodenplatte
weist im Wesentlichen die Bodendicke d auf. In einem anderen nicht
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Bodenrahmen 2 nicht einteilig
mit der Bodenplatte 5 ausgebildet. Der Bodenrahmen 2 ist
dann zumindest abschnittsweise mit der Bodenplatte 5 verbunden.
-
Der
Bodenrahmen 2 kann beispielsweise stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw.
und/oder formschlüssig, insbesondere durch Falzen, Bördeln,
Verkrimpen usw., mit der Bodenplatte 5 verbunden sein.
-
Die
Bodenplatte 5 weist eine Anzahl von Bodenflächenöffnungen 6 auf.
Die Bodenflächenöffnungen 6 sind im Wesentlichen
als Langloch ausgebildet.
-
Die
Bodenflächenöffnungen 6 sind im Wesentlichen
parallel zueinander angeordnet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Bodenflächenöffnungen in sechs Reihen
angeordnet. Die sechs Reihen weisen jeweils 16 Bodenflächenöffnungen 6 auf.
Die sechs Reihen sind im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel können
die Bodenflächenöffnungen 6 in ein bis
sechs Reihen oder in mehr als sechs Reihen angeordnet sein.
-
Eine
Reihe kann zwischen einer Bodenflächenöffnung 6 und
sechzehn Bodenflächenöffnungen 6 oder
mehr als sechzehn Bodenflächenöffnungen 6 aufweisen.
-
Die
Bodenflächenöffnungen 6 sind im Wesentlichen
rasterförmig angeordnet. Das nicht näher bezeichnete
Raster an Bodenflächenöffnungen 6 ist im
Wesentlichen konzentrisch zum Boden 1 bzw. zur Bodenplatte 5 angeordnet.
-
Die
Bodenplatte 5 weist zumindest eine Doppelsicke 3 auf.
Die Doppelsicke 3 ist im Wesentlichen zwischen dem Bodenrahmen 2 und
einem nicht näher bezeichneten Gitter, welches insbesondere
durch das Raster von Bodenflächenöffnungen 6 gebildet wird,
angeordnet. Die Doppelsicke 3 besteht aus einer ersten
Einzelsicke und einer zweiten Einzelsicke.
-
Die
erste nicht näher bezeichnete Einzelsicke ist eine im Wesentlichen
talförmige Einprägung in die Bodenplatte 5.
-
Die
zweite nicht näher bezeichnete Einzelsicke ist eine im
Wesentlichen wulstförmige Einprägung in die Bodenplatte 5.
Die erste nicht näher bezeichnete Einzelsicke ist im Wesentlichen
konzentrisch zum Rahmen 2 ausgebildet. Die erste Einzelsicke
ist im Wesentlichen umlaufend um das Bodenflächenöffnungsgitter 9 angeordnet.
-
Die
zweite nicht näher beizeichnete Einzelsicke ist im Wesentlichen
konzentrisch zum Bodenrahmen 2 angeordnet. Die zweite Einzelsicke
ist im Wesentlichen konzentrisch zur ersten Einzelsicke angeordnet.
Die zweite Einzelsicke ist im Wesentlichen zwischen der ersten Einzelsicke
und dem Bodenflächenöffnungsgitter 9 angeordnet.
Die zweite Einzelsicke ist im Wesentlichen umlaufend um das Bodenflächenöffnungsgitter 9 angeordnet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist
die erste Einzelsicke als Wulst ausgebildet und die zweite Einzelsicke
als im Wesentlichen umlaufendes Tal ausgebildet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind
sowohl die erste Einzelsicke als auch die zweite Einzelsicke als
Tal bzw. als Wulst ausgebildet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind
mehr als zwei Einzelsicken, im Wesentlichen umlaufend, um das Bodenflächenöffnungsgitter 9 angeordnet.
Insbesondere sind 3, 4, 5, 6, 7 usw. Einzelsicken, im We sentlichen
umlaufend um das Bodenflächenöffnungsgitter 9 angeordnet. Die
Einzelsicken sind insbesondere in die Bodenplatte 5 eingeprägt,
beispielsweise durch Stanzen, Umformen, Pressen, Rollen usw.
-
Der
Boden 1 ist im Wesentlichen durch ein umformendes Fertigungsverfahrens
wie beispielsweise Stanzen, Prägen usw. hergestellt.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel ist der Boden 1 durch
ein urformendes Fertigungsverfahren, wie beispielsweise Gießen,
insbesondere Druckgießen hergestellt.
-
Der
Boden 1 ist in einem anderen Ausführungsbeispiel
zumindest abschnittsweise aus einem Faserverbundwerkstoff ausgebildet.
-
Im
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Boden 1 im
Wesentlichen rechteckförmig, insbesondere quadratisch und
insbesondere mit abgerundeten Ecken ausgebildet.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel kann der Boden 1 kreisförmig
und/oder ellipsenförmig und/oder sternförmig und/oder
eckig oder als Kombination der zuvor genannten Formen ausgebildet sein.
-
2 zeigt
eine Schnittdarstellung eines Bodens mit einem Dehnelement in Form
einer S-förmigen Doppelsicke. Gleiche Merkmale sind mit
den gleichen Bezugszeichen versehen wie in 1.
-
Der
Boden 20 weist ein Dehnelement 24 auf. Das Dehnelement 24 ist
im Wesentlichen als Doppelsicke 21 ausgebildet. Die Doppelsicke 21 weist
im Wesentlichen einen S-förmigen Querschnitt auf. Die Doppelsicke 21 umfasst
im Wesentlichen eine erste Einzelsicke 22 und eine zweite
Einzelsicke 23.
-
Der
Boden 20 weist eine Bodenaußenseite 25 und
eine Bodeninnenseite 26 auf. Die Bodenaußenseite 25 ist
im Wesentlichen gegenüberliegend zur Bodeninnenseite 26 angeordnet.
-
Eine
Medienströmungsrichtung MSR verläuft im Wesentlichen
senkrecht zum Boden 20. Die Medienströmungsrichtung
MSR verläuft im Wesentlichen von der Bodenaußenseite 25 in
Richtung zur Bodeninnenseite 26.
-
In
Richtung der Medienströmungsrichtung MSR kann insbesondere
ein erstes Strömungsmedium wie beispielsweise Abgas durch
die Bodenflächenöffnungen 16 in einen
nicht dargestellten Wärmetauscher eintreten bzw. entgegen
der Medienströmungsrichtung MSR aus einem nicht dargestellten Wärmetauscher
austreten.
-
Die
erste Einzelsicke ist im Wesentlichen eine talförmige Ausprägung.
Die talförmige Ausprägung ist in Richtung der
Medienströmungsrichtung MSR aus dem Boden 20 bzw.
aus der Bodenplatte 5 ausgebildet. Die erste Einzelsicke 22 weist
eine nicht näher bezeichnete runde Kante auf.
-
In
einer anderen Ausführung kann die erste Einzelsicke 22 beispielsweise
einen V-förmigen Querschnitt aufweisen.
-
Im
dargestellten Ausführungsbeispiel weist sie im Wesentlichen
einen U-förmigen Querschnitt auf.
-
Die
Einzelsicke 22 kann in einem weiteren nicht dargestellten
Ausführungsbeispiel im Wesentlichen als eckiges U ausgebildet
sein
-
Die
erste Einzelsicke 22 ist im Wesentlichen umlaufend um das
Bodenflächenöffnungsgitter 9 angeordnet.
Die Einzelsicke 22 ist im Wesentlichen konzentrisch zum
Bodenrahmen 2, insbesondere zwischen dem Bodenrahmen 2 und
dem Bodenflächenöffnungsgitter 9, angeordnet.
Die erste Einzelsicke 22 ist im Wesentlichen durch ein
umformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise Prägen, Stanzen,
Rollen usw. in den Boden 20, insbesondere in die Bodenplatte 5,
eingebracht.
-
Zwischen
der ersten Einzelsicke ist eine weitere zweite Einzelsicke 23 und
dem Bodenflächenöffnungsgitter 9 angeordnet.
Die zweite Einzelsicke 23 ist im Wesentlichen entgegen
der Medienströmungsrichtung MSR aus dem Boden 20,
insbesondere aus der Bodenplatte 5 ausgebildet. Die zweite
Einzelsicke weist im Wesentlichen einen U-förmigen Querschnitt
auf. Der U-förmige Querschnitt kann als rundes U oder als
eckiges U ausgebildet sein. In einem weiteren nicht dargestellten
Ausführungsbeispiel ist der Querschnitt der zweiten Einzelsicke 23 V-förmig ausgebildet.
Die zweite Einzelsicke 23 ist im Wesentlichen umlaufend
um das Bodenflächenöffnungsgitter 9 ange ordnet.
Die zweite Einzelsicke 23 ist im Wesentlichen konzentrisch
zur ersten Einzelsicke 22 angeordnet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind
die erste Einzelsicke 22 und die zweite Einzelsicke 23 in
Richtung der Medienströmungsrichtung MSR ausgebildet.
-
In
einer anderen nicht dargestellten Ausführungsform sind
die erste Einzelsicke 22 und die zweite Einzelsicke 23 im
Wesentlichen entgegen der Strömungsrichtung MSR angeordnet.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel weist der Boden 20 eine
oder mehr als zwei Einzelsicken auf.
-
3 zeigt
eine Schnittdarstellung eines Dehnungselements in Form einer S-förmigen
Doppelsicke in Verbindung mit einem Gehäusewandabschnitt.
-
Der
Gehäuseabschnitt 31 weist einen Flanschabschnitt 36 auf.
Der Flanschabschnitt 36 eines nicht weiter dargestellten
Flansches ist im Wesentlichen senkrecht zum Gehäuseabschnitt 31 ausgebildet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann
der Flansch zum Gehäuseabschnitt 31 einen Winkel
zwischen 30° und 120°, insbesondere zwischen 40° und
100° aufweisen.
-
Der
Bodenabschnitt 32 berührt zumindest abschnittsweise
den Flanschabschnitt 36. Im Wesentlichen ist ein nicht
näher bezeichneter Bodenrandabschnitt des Bodenabschnitts 32 im
Wesentlichen parallel zu dem Flanschabschnitt 36 angeordnet.
Der Bodenrandabschnitt ist zumindest abschnittsweise mit dem Flanschabschnitt 36 stoffschlüssig,
beispielsweise durch Fügen wie beispielsweise durch Schweißen,
Löten, Kleben usw., und/oder formschlüssig, insbesondere
wie beispielsweise durch Falzen, Verkrimpen, Bördeln usw.,
verbunden.
-
Der
Bodenabschnitt 32 weist eine Doppelsicke 33 auf.
Die Doppelsicke 33 ist im Wesentlichen S-förmig
ausgebildet. In nicht dargestellter Weise ist die Doppelsicke 33 im
Wesentlichen umlaufend angeordnet. Die Doppelsicke 33 weist
eine erste Einzelsicke 34 und eine zweite Einzelsicke 35 auf.
-
Die
erste Einzelsicke 34 ist im Wesentlichen U-förmig,
insbesondere als rundes U ausgebildet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist
die erste Einzelsicke eckig U-förmig oder V-förmig
ausgebildet.
-
Die
zweite Einzelsicke 35 ist im Wesentlichen U-förmig,
insbesondere als rundes U ausgebildet.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel ist die zweite Einzelsicke 35 im
Wesentlichen als eckiges U oder V-förmig ausgebildet.
-
Der
Endabschnitt des Bodenabschnitts 32 ist im Wesentlichen
parallel zum Bodenabschnitt 32 ausgebildet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel weist
der nicht bezeichnete Bodenendabschnitt einen Winkel zum Bodenabschnitt 32 auf. Der
Winkel kann Werte zwischen 0° und 130° annehmen.
-
4 zeigt
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform
eines Dehnungselements in Form eines Faltenbalgs, der mit der Bodenaußenseite
verbunden ist.
-
Das
Dehnungselement 40 ist als Faltenbalg 43 ausgebildet.
Das Dehnungselement 40 bzw. der Faltenbalg 43 weisen
ein erstes Rahmenelement 44, ein zweites Rahmenelement 47 und
ein drittes Rahmenelement 50 auf. Das erste Rahmenelement 44, das
zweite Rahmenelement 47 und das dritte Rahmenelement 50 sind
zumindest abschnittsweise stoffschlüssig, insbesondere
durch Löten, Schweißen, Kleben usw., und/oder
formschlüssig, insbesondere durch Falzen, Bördeln,
Verkrimpeln, Schrauben usw., verbunden.
-
Das
erste Rahmenelement 44 weist einen nicht näher
bezeichneten ersten Endabschnitt auf, der einen ersten Berührabschnitt 45 des
ersten Rahmenelements aufweist. Ferner weist das erste Rahmenelement 44 einen
nicht näher bezeichneten zweiten Endabschnitt auf, der
einen zweiten Berührabschnitt 46 des ersten Rahmenelements
aufweist. Das erste Rahmenelement 44 weist zwischen dem
ersten Endabschnitt und dem zweiten Endabschnitt im Wesentlichen
einen Knick auf. Der Knick ist im Wesentlichen umlaufend ausgebildet. Der
erste nicht näher bezeichnete Endabschnitt des ersten Rahmenelements
und der nicht näher bezeichnete zweite Endabschnitt des
ersten Rahmenelements sind im Wesentlichen parallel zueinander ausgebildet.
-
Das
zweite Rahmenelement 47 weist einen nicht näher
bezeichneten Rahmenendabschnitt auf, der einen ersten Berührabschnitt 48 des
zweiten Rahmenelements aufweist. Ferner weist das zweite Rahmenelement 47 einen
zweiten nicht näher bezeichneten Rahmenendabschnitt auf,
der einen zweiten Berührabschnitt 49 des zweiten
Rahmenelements 47 aufweist. Zwischen dem nicht näher
bezeichneten ersten Rahmenendabschnitt des zweiten Rahmenelements 47 und
dem nicht näher bezeichneten zweiten Rahmenendabschnitt
des zweiten Rahmenelements 47 ist im Wesentlichen ein Knick im
zweiten Rahmenelement 47 angebracht. Der nicht näher
bezeichnete Knick ist im Wesentlichen umlaufend im zweiten Rahmenelement 47 angeordnet.
Der nicht näher bezeichnete erste Rahmenendabschnitt des
zweiten Rahmenelements ist zum nicht näher bezeichneten
zweiten Rahmenendabschnitt des zweiten Rahmenelements 47 im
Wesentlichen parallel angeordnet.
-
Ein
drittes Rahmenelement 50 weist einen nicht näher
bezeichneten Rahmenendabschnitt des dritten Rahmenelements 50 auf,
der einen ersten Berührabschnitt 51 des dritten
Rahmenelements 50 aufweist. Ferner weist das dritte Rahmenelement 50 einen
zweiten nicht näher bezeichneten Rahmenendabschnitt auf,
der einen zweiten Berührabschnitt 52 des dritten
Rahmenelements 50 aufweist. Zwischen dem nicht näher
bezeichneten ersten Endabschnitt des dritten Rahmenelements 50 und
dem nicht näher bezeichneten zweiten Endabschnitt des dritten
Rahmenelements 50 ist ein Knick in das dritte Rahmenelement 50 eingebracht.
Der Knick ist im Wesentlichen umlaufend in das dritte Rahmenelement 50 angebracht.
Der nicht näher bezeichnete erste Endabschnitt des dritten
Rahmenelements 50 ist im Wesentlichen parallel zum nicht
näher bezeichneten zweiten Endabschnitt des dritten Rahmenelements 50 angeordnet.
-
Der
Gehäuseabschnitt 41 weist einen Gehäusewandabschnitt 55 und
einen Gehäuseflanschabschnitt 56 auf. Der Gehäuseflanschabschnitt 56 ist
der Abschnitt eines nicht weiter dargestellten Gehäuseflanschs.
Der Gehäuseflanschabschnitt 56 berührt
zumindest abschnittsweise den ersten Berührabschnitt 45 des
ersten Rahmenelements. Insbesondere ist der erste Berührabschnitt 45 des
ersten Rahmenelements zumindest abschnittsweise mit dem Gehäuseflanschabschnitt 56 stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw., und/oder
formschlüssig, insbesondere durch Verkrimpen, Falzen, Bördeln,
Schrauben usw., mit dem Gehäuseflanschabschnitt 56 verbunden.
Der Gehäuseflanschabschnitt 56 ist im Wesentlichen
senkrecht zu dem Gehäusewandabschnitt 55 ausgebildet.
-
In
einer anderen nicht dargestellten Ausführungsform weist
der Gehäuseflanschabschnitt 56 einen nicht näher
bezeichneten Winkel zu dem Gehäuse Wandabschnitt 55 auf.
Der nicht näher bezeichnete Winkel nimmt im Wesentlichen
Werte zwischen 0° und 130° insbesondere Werte
zwischen 45° und 110° an. Der erste Berührabschnitt 45 des
ersten Rahmenelements ist im Wesentlichen parallel zu dem nicht
näher bezeichneten ersten Endabschnitt des ersten Rahmenelements
angeordnet. Der zweite nicht näher bezeichnete Endabschnitt
des ersten Rahmenelements 44 ist im Wesentlichen zum ersten nicht
näher bezeichneten Endabschnitt des zweiten Rahmenelements 47 im
Wesentlichen parallel angeordnet. Der zweite nicht näher
bezeichnete Endabschnitt des zweiten Rahmenelements 47 ist
im Wesentlichen parallel zum nicht näher bezeichneten ersten
Endabschnitt des dritten Rahmenelements 50 angeordnet.
-
Der
Bodenabschnitt 42 weist eine Bodenaußenseite 53 und
eine Bodeninnenseite 54 auf. Die Bodenaußenseite
ist im Wesentlichen parallel zur Bodeninnenseite 54 angeordnet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann
die Bodenaußenseite 53 einen Winkel zur Bodeninnenseite 54 aufweisen.
Der nicht näher bezeichnete Winkel nimmt Werte zwischen
0° und 90°, insbesondere Werte zwischen 0° und
40° an.
-
Der
zweite Berührabschnitt 46 des ersten Rahmenelements 44 berührt
zumindest abschnittsweise den ersten Berührabschnitt 48 des
zweiten Rahmenelements 47. Insbesondere ist der zweite Berührabschnitt
des ersten Rahmenelements 44 mit dem ersten Berührabschnitt 48 des
zweiten Rahmenelements 47 stoffschlüssig, insbesondere
durch Schweißen, Löten, Kleben usw., und/oder
formschlüssig, insbesondere durch Verkrimpen, Falzen, Bördeln,
Verschrauben usw., verbunden.
-
Der
zweite Berührabschnitt 49 des zweiten Rahmenelements 47 berührt
zumindest abschnittsweise den ersten Berührabschnitt 51 des
dritten Rahmenelements 50. Insbesondere ist der zweite
Berührabschnitt 49 des zweiten Rahmenelements 47 mit
dem ersten Berührabschnitt 51 des dritten Rahmenelements 50 stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw.,
und/oder formschlüssig, insbesondere durch Falzen, Bördeln,
Verkrimpen, Schrauben usw., verbunden.
-
Der
zweite Berührabschnitt 52 des dritten Rahmenelements 50 berührt
zumindest abschnittsweise die Bodenaußenseite 53 des
Bodenabschnitts 42. Der zweite Berührabschnitt 52 des
dritten Rahmenelements 50 ist stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw.,
und/oder formschlüssig, insbesondere durch Verkrimpen,
Falzen, Bördeln, Schrauben usw., mit der Bodenaußenseite 53 des
Bodenabschnitts 42 verbunden.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind
das erste Rahmenelement 44, das zweite Rahmenelement 47 und
das dritte Rahmenelement 50 einteilig ausgebildet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind
der Bodenabschnitt 42, das erste Rahmenelement 44,
das zweite Rahmenelement 47 und das dritte Rahmenelement 50 einteilig
ausgeführt.
-
Der
Faltenbalg 43 bzw. das erste Rahmenelement 44 und/oder
das zweite Rahmenelement 47 und/oder das dritte Rahmenelement 50 sind
aus einem Material mit einer geringen Dichte, wie beispielsweise
aus einem Metall wie beispielsweise Aluminium, Edelstahl oder aus
einem Kunststoff wie beispielsweise aus einem Elastomer wie Gummi
oder aus einem Polymer usw. ausgebildet.
-
Insbesondere
kann der Faltenbalg 43 bzw. das erste Rahmenelement 44 und/oder
das zweite Rahmenelement 47 und/oder das dritte Rahmenelement 50 zumindest
abschnittsweise als Dichtelement ausgebildet sein.
-
Der
Faltenbalg 43 bzw., das erste Rahmenelement 44 und/oder
das zweite Rahmenelement 47 und/oder das dritte Rahmenelement 50 kann
in einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einem Faserverbundwerkstoff ausgebildet sein.
-
Der
Bodenabschnitt 42 des nicht dargestellten Bodens kann insbesondere
aus einem Metall, beispielsweise aus einem Metall mit einer geringen Dichte
wie beispielsweise Aluminium oder Edelstahl, oder aus einem Kunststoff,
insbesondere aus einem Elastomer oder aus einem Polymer ausgebildet
sein.
-
Der
Gehäuseabschnitt 41 des nicht weiter dargestellten
Gehäuses bzw. das Gehäuse kann aus einem gegossenen
Metall wie beispielsweise aus Grauguss oder aus Aluminiumguss, insbesondere aus
Aluminiumdruckguss oder aus einem Aluminiumguss mit einer verlorenen
Form wie beispielsweise aus Sandguss ausgebildet sein.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist
das nicht dargestellte Gehäuse mit dem Gehäuseabschnitt 41 aus
einem Kunststoff wie beispielsweise aus einem Duromer oder einem
Elastomer ausgebildet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel weist
der Faltenbalg 43 zwischen einem und zwei oder mehr als
drei Rahmenelemente auf.
-
5a zeigt
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführung eines
Dehnungselements in Form eines Faltenbalgs, der mit der Bodeninnenseite verbunden
ist. Gleiche Merkmale sind mit dem gleichen Bezugszeichen versehen,
wie in den vorherigen Figuren.
-
Im
Unterschied zu 4 ist in 5 das
dritte Rahmenelement 50 mit der Bodeninnenseite 64 des
Bodenabschnitts 42 verbunden. Der Faltenbalg 61 weist
ein erstes Rahmenelement 44, ein zweites Rahmenelement 47 und
ein drittes Rahmenelement 50 auf.
-
Der
Bodenabschnitt 62 weist eine Bodenaußenseite 63 und
eine Bodeninnenseite 64 auf. Die Bodenaußenseite 63 ist
im Wesentlichen parallel zur Bodeninnenseite 64 angeordnet.
-
Der
zweite Berührabschnitt 51 des dritten Rahmenelements 50 berührt
zumindest abschnittsweise die Bodeninnenseite 64. Der zweite
Berührabschnitt 52 des dritten Rahmenelements 50 ist
zumindest abschnittsweise mit dem Bodenabschnitt 62 stoffschlüssig,
insbesondere durch Löten, Schweißen, Kleben usw.,
und/oder formschlüssig, insbesondere durch Falzen, Verkrimpen,
Bördeln, Schrauben usw., verbunden. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel weist der Faltenbalg drei Rahmenelemente auf.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel weist
der Faltenbalg ein bis zwei oder mehr als drei Rahmenelement auf.
-
In
einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
sind das erste Rahmenelement 44 und/oder das zweite Rahmenelement 47 und/oder das
dritte Rahmenelement 50 einteilig ausgeführt.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist
der nicht mehr dargestellte Boden mit dem Bodenabschnitt 62,
das erste Rahmenelement 44 und/oder das zweite Rahmenelement 47 und/oder
das dritte Rahmenelement 50 einteilig ausgeführt.
-
Das
erste Rahmenelement 44 und/oder das zweite Rahmenelement
und/oder das dritte Rahmenelement 50 und/oder der Boden
mit dem Bodenabschnitt 62 sind beispielsweise aus einem
Metall, insbesondere mit geringer Dichte wie beispielsweise Aluminium
oder aus Edelstahl, und/oder aus einem Kunststoff wie beispielsweise
aus einem Elastomer, Gummi oder aus einem Faserverbundwerkstoff
ausgebildet.
-
Der
Faltenbalg 61 bzw. das erste Rahmenelement 44 und/oder
das zweite Rahmenelement 47 und/oder das dritte Rahmenelement 50 sind
zumindest abschnittsweise als Dichtelement ausgebildet.
-
5b zeigt
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführung eines
Dehnungselements 65 in Form eines Faltenbalgs mit einem
nach innen zeigenden Gehäuseflansch 66. Gleiche
Elemente sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in den vorherigen
Figuren.
-
Im
Unterschied zu 5a weißt der Gehäuseabschnitt 41 einen
Gehäuseflansch 66 auf. Der Gehäuseflansch 66 ist
in Richtung des nicht näher bezeichneten Gehäuseinneren
ausgebildet. Auf diese Weise kann Bauraum eingespart werden. Insbesondere
ist der Bodenabschnitt 62 eines nicht näher bezeichneten
Bodens im Gehäuseinneren eines nicht näher bezeichneten
Gehäuses mit dem Gehäuseabschnitt 41 angeordnet.
Auf diese Weise kann Bauraum in vorteilhafter Weise eingespart werden.
-
In
einer weiteren Ausführungsform werden die Rohre mit dem
nicht näher bezeichneten Boden mit dem Bodenabschnitt 62 in
einem vorgelagerten Fertigungsprozess formschlüssig und/oder
stoffschlüssig, insbesondere durch Schweißen,
Löten, Kleben, usw. zumindest abschnittsweise verbunden. Die
mit dem Boden zumindest abschnittsweise verbundenen Rohre, insbesondere
Flachrohre, werden durch eine nicht dargestellte Öffnung
im Gehäuse des Wärmetauschers in das Gehäuseinnere
des Wärmetauschers eingeführt, bis das erste Rahmenelement 44 mit
dem ersten Berührabschnitt 45 den Gehäuseflansch 66 zumindest
abschnittsweise berührt.
-
In
einem weiteren Fertigungsschritt wird das erste Rahmenelement 44 mit
dem Gehäuseflansch 66 zumindest abschnittsweise
formschlüssig, insbesondere durch Verbindungselemente 67 wie
Schrauben und Muttern, Nieten, usw., und/oder stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben, usw.,
verbunden.
-
Eine
eventuelle Demontage der Rohre und des Bodens insbesondere zu Reparaturzwecken
ist ebenfalls möglich.
-
6a zeigt
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführung eines
Dehnungselements in Form eines in den Boden eingebrachten Wulstes. Gleiche
Merkmale sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in den
vorherigen Figuren.
-
Der
Gehäuseabschnitt 41 eines nicht weiter dargestellten
Gehäuses weist einen Gehäusewandabschnitt 55 und
einen Gehäuseflanschabschnitt 56 auf. Der Bodenabschnitt 71 weist
einen Bodenendabschnitt 72 mit einer Bodenendabschnittsfläche 73 auf.
Ferner weist der Bodenabschnitt 71 ein Dehnungselement 70 in
Form eines Wulstes 74 auf.
-
Der
Bodenendabschnitt 72 ist im Wesentlichen parallel zu dem
Gehäuseflanschabschnitt 56 ausgebildet.
-
Die
Bodenendabschnittsfläche 73 berührt zumindest
abschnittsweise den Gehäuseflanschabschnitt 56 und
ist insbesondere stoffschlüssig, beispielsweise durch Schweißen,
Löten, Kleben usw., und/oder formschlüssig, insbesondere
durch Verkrimpen, Falzen, Bördeln, Schrauben usw., verbunden.
Der Wulst 74 weist im Wesentlichen einen U-förmigen
Querschnitt auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist
der Querschnitt als im Wesentlichen rundes U ausgebildet.
-
In
einem anderen dargestellten Ausführungsbeispiel kann das
U im Wesentlichen als eckiges U ausgebildet sein. In einem weiteren
Ausführungsbeispiel kann der Querschnitt des Wulstes 74 V-förmig
ausgebildet sein.
-
Der
Wulst 74 ist im Wesentlichen in einer nicht weiterbezeichneten
Richtung, die von der Bodenabschnittsinnenseite 76 zur
Bodenabschnittsaußenseite 75 zeigt, aus dem Bodenabschnitt 71 ausgebildet.
Der Bodenabschnitt 71 des nicht näher bezeichneten
Bodens ist mit dem Wulst 74 ist im Wesentlichen aus einem
Metall, insbesondere mit einer geringen Dichte wie beispielsweise
aus Aluminium oder aus Edelstahl, ausgebildet. Ferner kann der Boden
des Bodenabschnitts 71 mit dem Wulst 74 aus einem
Kunststoff wie beispielsweise aus einem Polymer, Elastomer oder
aus einem Faserverbundwerkstoff oder aus Keramik ausgebildet sein.
-
6b zeigt
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführung eines
Dehnungselements 77 in Form eines in den Boden eingebrachten
Wulstes 74, wobei der Gehäuseflansch 78 in
das Gehäuseinnere zeigt. Gleiche Merkmale sind mit den
gleichen Bezugszeichen versehen wie in den vorherigen Figuren. Im
Unterschied zu 6a zeigt der Gehäuseflansch 78 in
Richtung des Gehäuseinneren eines nicht näher
bezeichneten Gehäuses mit dem Gehäuseabschnitt 41.
-
Im
Unterschied zu 6a weißt der Gehäuseabschnitt 41 einen
Gehäuseflansch 78 auf. Der Gehäuseflansch 78 ist
in Richtung des nicht näher bezeichneten Gehäuseinneren
ausgebildet. Auf diese Weise kann Bauraum eingespart werden. Insbesondere
ist der Bodenabschnitt 71 eines nicht näher bezeichneten
Bodens im Gehäuseinneren eines nicht näher bezeichneten
Gehäuses mit dem Gehäuseabschnitt 41 angeordnet.
Auf diese Weise kann Bauraum in vorteilhafter Weise eingespart werden.
-
In
einer weiteren Ausführungsform werden die Rohre 79 mit
dem nicht näher bezeichneten Boden mit dem Bodenabschnitt 71 in
einem vorgelagerten Fertigungsprozess formschlüssig und/oder
stoffschlüssig, insbesondere durch Schweißen,
Löten, Kleben, usw. zumindest abschnittsweise verbunden.
-
Die
mit dem Boden zumindest abschnittsweise verbundenen Rohre 79,
insbesondere Flachrohre, werden durch eine nicht dargestellte Öffnung
im Gehäuse des Wärmetauschers in das Gehäuseinnere des
Wärmetauschers eingeführt, bis der Bodenendabschnitt 72 mit
der Bodenendabschnittsfläche 73 den Gehäuseflansch 78 zumindest
abschnittsweise berührt.
-
In
einem weiteren Fertigungsschritt wird der Bodenendabschnitt 72 mit
dem Gehäuseflansch 78 zumindest abschnittsweise
formschlüssig, insbesondere durch Verbindungselemente 67 wie
Schrauben und Muttern, Nieten, usw., und/oder stoffschlüssig, insbesondere
durch Schweißen, Löten, Kleben, usw., verbunden.
-
Eine
eventuelle Demontage der Rohre 79 und des Bodens insbesondere
zu Reparaturzwecken ist ebenfalls möglich.
-
7 zeigt
eine Schnittdarstellung eines Gehäuseabschnitts in Verbindung
mit einem Diffusorabschnitt, mit einem ersten Dehnungselement das zwischen
dem Gehäuseabschnitt und einem Bodenabschnitt angeordnet
ist sowie ein zweites Dehnungselement, das zwischen dem Diffusorabschnitt und
dem Bodenabschnitt angeordnet ist. Gleiche Merkmale sind mit dem
gleichen Bezugszeichen versehen wie in den vorherigen Figuren.
-
Der
Diffusorabschnitt 90 eines nicht weiter dargestellten Diffusors
kann als Eintrittsdiffusor oder als Austrittsdiffusor ausgebildet
sein.
-
Der
Diffusorabschnitt 90 weist einen Diffusorendabschnitt 91 und
eine Diffusorberührfläche 92 auf. Der
Diffusorendabschnitt 91 berührt zumindest abschnittsweise
den Gehäuseflanschabschnitt 56. Insbesondere ist
der Diffusorendabschnitt 91 zumindest abschnittsweise mit
dem Gehäuseflanschabschnitt 56 stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw.,
und/oder formschlüssig, insbesondere durch Schrauben, Verkrimpen,
Falzen usw., verbunden. Der Diffusorabschnitt 90 des nicht
weiter dargestellten Diffusors ist mit zumindest einem schematisch
dargestellten Befestigungselement 93, wie beispielsweise
einer Schraube, mit dem Gehäuseflanschabschnitt 56 verbunden.
-
Der
Bodenabschnitt 82 des nicht weiter dargestellten Bodens
ist zwischen dem Diffusorabschnitt 90 eines Diffusors und
dem Gehäuseflanschabschnitt 56 eines nicht weiter
dargestellten Gehäuses angeordnet. Insbesondere ist der
Bodenabschnitt 82 im Wesentlichen parallel zu dem Diffusorendabschnitt 91 und
zu dem Gehäuseflanschabschnitt 56 angeordnet.
Zwischen dem Bodenabschnitt 82 und dem Gehäuseflanschabschnitt 56 ist
ein erstes Dehnungselement 80 angeordnet.
-
Das
erste Dehnungselement 80 berührt zumindest abschnittsweise
mit der ersten Berührfläche 86 den ersten
Bodenendabschnittsbereich 84 des Bodenendabschnitts 83.
Ferner berührt das erste Dehnungselement 80 mit
der zweiten Berührfläche 87 den Gehäuseflanschabschnitt 56.
Das erste Dehnungselement 80 ist im Wesentlichen aus einem elastischen
Material wie beispielsweise Gummi oder einem anderen Kunststoff
ausgebildet. Ferner ist das erste Dehnungselement 80 als
Dichtungselement ausgebildet.
-
Das
erste Dehnungselement 80 ist im Wesentlichen ringförmig
umlaufend ausgebildet. In einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
kann das erste Dehnungselement 80 als O-Ring ausgebildet
sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist das erste
Dehnungselement 80 einen im Wesentlichen rechtförmigen
Querschnitt auf.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel kann das erste Dehnungselement 80 einen
runden und/oder ovalen oder quadratischen Querschnitt aufweisen.
In einem anderen Ausführungsbeispiel kann der Querschnitt
eine Kombination der zuvor genannten Formen aufweisen.
-
Ein
zweites Dehnungselement 81 ist zwischen dem Bodenabschnitt 82 und
dem Diffusorabschnitt 90 angeordnet. Das zweite Dehnungselement 81 berührt
zumindest abschnittsweise mit einer ersten Berührfläche 88 die
zweite Bodenendabschnittsberührfläche 85.
Im Wesentlichen ist die erste Berührfläche 88 parallel
zur zweiten Bodenendabschnittsberührfläche 85 angeordnet.
Ferner berührt das erste Dehnungselement 81 zumindest
abschnittsweise mit der zweiten Berührfläche des
zweiten Dehnungselements die Diffursorberührfläche 92. Im
Wesentlichen ist die Diffusorberührfläche 92 parallel
zur zweiten Berührfläche 89 des zweiten
Dehnungselements ausgebildet.
-
Das
erste Dehnungselement 81 ist zumindest abschnittsweise
aus einem elastischen Material wie beispielsweise Kunststoff oder
Gummi oder aus einem anderen Elastomer ausgebildet.
-
Das
zweite Dehnungselement 81 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel
im Wesentlichen einen rechteckförmigen Querschnitt auf.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel kann das zweite Dehnungselement 81 einen
ovalen Querschnitt und/oder einen runden Querschnitt und/oder einen
quadratischen Querschnitt aufweisen.
-
In
einer anderen Ausführungsform weist das zweite Dehnungselement 81 einen
Querschnitt auf, der als Kombination aus den zuvor genannten Formen
ausgebildet ist. Das zweite Dehnungselement 81 kann beispielsweise ein
O-Ring sein. Das zweite Dehnungselement 81 ist im Wesentlichen
ringförmig umlaufend ausgebildet.
-
8 zeigt
eine Explosionsdarstellung eines Wärmetauschers 100.
-
Der
Wärmetauscher 100 weist ein Gehäuse 101 auf.
Das Gehäuse 101 ist im Wesentlichen als Hohlkörper
ausgebildet. Das Gehäuse 101 weist im Wesentlichen
einen rechteckförmigen, insbesondere quadratischen, Querschnitt
auf.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel weist
das Gehäuse 101 einen runden oder ovalen Querschnitt
auf. Das Gehäuse 101 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einem Metallgussmaterial ausgebildet. Insbesondere ist das Gehäuse 101 aus
Grauguss oder aus Stahlguss oder aus Aluminium ausgebildet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist
das Gehäuse 101 aus Kunststoff oder aus Keramik
oder aus einem Faserverbundwerkstoff ausgebildet.
-
Befestigungskörper 102 dienen
zur Befestigung des Gehäuses 101 beispielsweise
an einer Antriebseinheit wie eines Verbrennungsmotors. Der Befestigungskörper 102 weist
eine im Wesentlichen rechteckförmige Materialaussparung 103 und
eine im Wesentlichen runde Befestigungsöffnung 104 auf. Durch
die Öffnung 104 können nicht weiter dargestellte
Befestigungselemente gesteckt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Befestigungskörper 102 im Wesentlichen
einteilig mit dem Gehäuse 101 ausgebildet.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel können die Befestigungskörper 102 mit
dem Gehäuse 101 beispielsweise stoffschlüssig
durch Schweißen, Löten, Kleben usw. verbunden
werden.
-
Das
Gehäuse 101 weist erste Verstärkungsrippen 105 auf.
Benachbarte erste Verstärkungsrippen sind im Wesentlichen
parallel zueinander angeordnet. Die ersten Verstärkungsrippen 105 verlaufen im
Wesentlichen von einem ersten Gehäuseflansch 109 zu
einem zweiten Gehäuseflansch 110 oder umgekehrt.
-
Ferner
weist das Gehäuse 101 zweite Verstärkungsrippen 106 auf.
Benachbarte zweite Verstärkungsrippen 106 sind
im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Die zweiten Verstärkungsrippen 106 sind
im Wesentlichen umlaufend um das Gehäuse 101 angeordnet.
Die zweiten Verstärkungsrippen 106 sind im Wesentlichen
senkrecht zu den ersten Verstärkungsrippen 105 angeordnet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel können
die ersten Verstärkungsrippen 105 mit den zweiten
Verstärkungsrippen 106 einen Winkel zwischen 0° und
90°, insbesondere zwischen 20° und 70° aufweisen.
-
Das
Gehäuse 101 weist ferner einen ersten Anschlussstutzen 107 und
einen zweiten Anschlussstutzen 108 auf. Der erste Anschlussstutzen 107 und/oder
der zweite Anschlussstutzen 108 sind im Wesentlichen zylinderförmig
ausgebildet. Durch die Anschlussstutzen 107 und 108 strömt
insbesondere Kühlmittel in den Wärmetauscher 100 hinein und/oder
aus diesem heraus.
-
Das
Kühlmittel ist insbesondere eine wasserhaltige Kühlflüssigkeit
oder ein Gas wie beispielsweise Luft.
-
Das
Gehäuse 101 weist an den nicht näher bezeichneten
Enden einen ersten Gehäuseflansch 109 und einen
zweiten Gehäuseflansch 110 auf. Insbesondere ist
der erste Gehäuseflansch 109 an dem einen Ende
angeordnet und der zweite Gehäuseflansch 110 an
dem anderen nicht näher bezeichneten Ende angeordnet. Der
erste Gehäuseflansch 109 und/oder der zweite Gehäuseflansch 110 sind
im Wesentlichen als rechteckförmiger Rahmen mit abgerundeten
Ecken ausgebildet.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel kann der erste Gehäuseflansch 109 und/oder
der zweite Gehäuseflansch 110 und/oder oval ausgebildet
sein.
-
Der
erste Gehäuseflansch 109 weist zumindest eine Öffnung 111,
die im Wesentlichen rund ausgebildet ist, auf. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel weist der erste Gehäuseflansch 109 acht Öffnungen 111 auf.
In einem anderen Ausführungsbeispiel kann der erste Gehäuseflansch 109 und/oder der
zweite Gehäuseflansch 110 ein bis acht oder mehr
als acht Öffnungen 111 aufweisen.
-
Insbesondere
weisen die Öffnungen 111 ein nicht näher
bezeichnetes Gewinde auf, in das Befestigungselement 119 wie
beispielsweise Schrauben eingeschraubt werden können.
-
Der
Wärmetauscher 100 weist einen ersten Diffusor 112 und
einen zweiten Diffusor 113 auf. Der erste Diffusor 112 ist
im Wesentlichen identisch wie der zweite Diffusor 113 ausgebildet.
In einem anderen Ausführungsbeispiel kann der erste Diffusor 112 anders
als der zweite Diffusor 113 ausgebildet sein.
-
Im
dargestellten Ausführungsbeispiel weist der erste Diffusor 112 einen
ersten Flansch 114 und einen zweiten Flansch 115 auf.
Der erste Diffusor 112 ist im Wesentlichen pyramidenförmig
als vierseitige Pyramide ausgebildet. Aus dem Boden der vierseitigen
Pyramide ist im Wesentlichen der erste Flansch 114 als
Rahmenelement ausgebildet. Aus der Spitze der vierseitigen Pyramide
ist im Wesentlichen der zweite Flansch 115 ausgebildet.
Der erste Flansch 114 ist im Wesentlichen rahmenförmig
ausgebildet.
-
Aus
dem ersten Flansch 114 sind Befestigungszylinder 116 ausgebildet.
Die Befestigungszylinder 116 weisen Öffnungen 118,
insbesondere runde Öffnungen, auf. Durch die Öffnungen 118 werden im
dargestellten Ausführungsbeispiel Befestigungselemente 119,
insbesondere Schrauben, durchgesteckt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
weist der erste Flansch 114 acht Befestigungszylinder 116 mit
jeweils einer Öffnung 118 auf.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel weist der erste Flansch 114 ein
bis acht oder mehr als acht Befestigungszylinder 116 mit
jeweils einer Öffnung 118 auf.
-
Aus
dem zweiten Gehäuseflansch sind zweite Befestigungszylinder 117 ausgebildet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Befestigungszylinder 117 identisch
mit den Befestigungszylindern 116.
-
In
einem anderen dargestellten Ausführungsbeispiel sind die
Befestigungszylinder 117 anders als die Befestigungszylinder 116 ausgebildet.
-
Der
aus der Spitze der vierseitigen Pyramide ausgebildete zweite Flansch 115 ist
im Wesentlichen als dreieckförmiger Körper ausgebildet.
Die nicht näher bezeichneten Ecken des zweiten Flanschs
sind im Wesentlichen abgerundet. Benachbart zu den nicht näher
bezeichneten Ecken ist jeweils eine Öffnung 120 in
den zweiten Flansch 115 angebracht. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
weist der Flansch 115 insgesamt drei Öffnungen 120 aus.
In einem anderen Ausführungsbeispiel kann der Flansch 115 ein bis
drei oder mehr als drei Öffnungen 120 aufweisen.
-
Im
Zentrum des Flansches 115 ist eine Öffnung 125 angeordnet.
Durch die Öffnung 125 strömt im Wesentlichen
das zu kühlende Medium, wie beispielsweise Abgas in den
Wärmetauscher 101 bzw. aus diesem heraus.
-
Zwischen
dem Flansch 115 und dem ersten Gehäuseflansch 109 sind
im Wesentlichen parallel zueinander und parallel zum ersten Gehäuseflansch 109 und/oder
parallel zum ersten Flansch des Diffusors 114 ein Boden 121 sowie
ein erstes Rahmenelement 122 und ein zweites Rahmenelement 123 angeordnet.
-
Der
Boden 121 ist im Wesentlichen zwischen dem ersten Rahmenelement 122 und
dem zweiten Rahmenelement 123 angeordnet. Der Boden 121 ist im
Wesentlichen konzentrisch zu dem ersten Rahmenelement 122 und
zu dem zweiten Rahmenelement 123 angeordnet. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel entspricht der Boden 121 dem
Boden 1 aus 1 bzw. dem Boden 20 aus 2.
In einem anderen Ausführungsbeispiel kann der Bo den 121 anders als
der Boden 1 der 1 der bzw. Boden 20 der 2 ausgebildet
sein.
-
Das
erste Rahmenelement 122 und/oder das zweite Rahmenelement 123 weisen Öffnungen 124 auf.
Insbesondere sind die Öffnungen 124 als nicht näher
bezeichnete Löcher ausgebildet. Der erste Gehäuseflansch 109,
der erste Flansch des Diffusors 114, der Boden 121,
das erste Rahmenelement 122 und das zweite Rahmenelement 123 weisen
im Wesentlichen das selbe Lochbild auf.
-
Das
erste Rahmenelement 122 und das zweite Rahmenelement 123 sind
im Wesentlichen als Bodenrahmen 2 der 1 bzw.
der 2 ausgebildet. Das Rahmenelement 122 und
das Rahmenelement 123 können aus Metall wie beispielsweise
aus Aluminium oder Edelstahl oder aus Kunststoff, wie beispielsweise
aus einem Elastomer ausgebildet sein.
-
Ferner
kann das erste Rahmenelement 122 und das zweite Rahmenelement 123 als
Dichtelement aus Gummi ausgebildet sein.
-
Durch
die Befestigungselemente 119, insbesondere durch die Schrauben,
wird der erste Diffusor 112, das erste Rahmenelement 122,
das zweite Rahmenelement 123 und der Boden 121 mit
dem ersten Gehäuseflansch 109 des Gehäuses 101 verbunden. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der zweite Diffusor 113 auf
die gleiche Weise mit dem zweiten Gehäuseflansch 110 des
Gehäuses 101 verbunden.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel sind der erste Diffusor 112 und/oder
der zweite Diffusor 113 stoffschlüssig beispielsweise
durch Verkrimpen, Falzen, Umbördeln und/oder stoffschlüssig
durch Verschweißen, Löten, Verkleben mit dem Gehäuse 101 verbunden.
-
9 zeigt
eine Schnittdarstellung eines Flachrohrbündels mit turbulenzerzeugenden
Elementen.
-
Das
Flachrohrbündel 200 weist eine Anzahl von Flachrohren 201 auf,
die im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind. Das Flachrohrbündel 200 wird
insbesondere in ein Gehäuse 101 des Wärmetauschers 100 der 8 eingebracht.
-
Die
Flachrohre 201 weisen eine Flachrohrwand 202 auf.
Ferner weisen die Flachrohre 201 jeweils mindestens eine
Flachrohröffnung 203, insbesondere jeweils zwei
Flachrohröffnungen 203, je Flachrohr 201 auf.
-
Aus
den Flachrohren 201 sind Noppen 205 aus der Flachrohrwand 202,
insbesondere durch ein umformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise
Prägen, Stanzen, Pressen usw. nach außen ausgebildet.
Mit den Noppen 205 stützen sich benachbarte Flachrohre 201 gegeneinander
ab. Zumindest eine Noppe 205 eines Flachrohres 201 berührt
zumindest abschnittsweise die Flachrohrwand 202 eines benachbarten
angeordneten Flachrohres 201. Ferner können aus
der Flachrohrwand 202 turbulenzerzeugende Elemente 204 ebenfalls
in Form von Noppen oder Winglets in Richtung des nicht näher bezeichneten
Rohrinneren eines Flachrohres 201 ausgebildet sein. Insbesondere
sind die turbulenzerzeugende Elemente 204 durch ein umformendes Fertigungsverfahrens
wie Stanzen, Prägen, Pressen usw. eingebracht.
-
Ferner
können die turbulenzerzeugenden Elemente 204 als
Turbulenzeinlagen ausgebildet sein. Diese einschiebbaren Turbulenzeinlagen
sind insbesondere mittels eines umformenden Fertigungsverfahrens
in ein Blechelement eingeprägt oder eingestanzt. Über
die Flachrohröffnung 203 sind die einschiebbaren
Turbulenzeinlagen 204 in zumindest ein Flachrohr 201 einbringbar. Über
die Noppen 205 der Flachrohre 201, die benachbart
zu einer nicht dargestellten Gehäusewand eines Gehäuses
eines Wärmetauschers angeordnet sind, wird das Flachrohrbündel 200 gegen
die nicht dargestellte Gehäusewand des Gehäuses
des Wärmetauschers abgestützt.
-
10 zeigt
ein Flachrohrbündel 300 als Scheibenstapel 302.
-
Das
Flachrohrbündel 300 weist eine Anzahl von Flachrohren 301 auf.
-
Ein
Flachrohr 301 weist insbesondere eine Oberscheibe 303 und
eine Unterscheibe 304 auf. Die Oberscheibe 303 und
die Unterscheibe 304 sind zumindest abschnittsweise miteinander
stoffschlüssig, insbesondere durch Schweißen,
Löten, Kleben usw., und/oder formschlüssig, insbesondere
durch Falzen, Verkrimpen, Bördeln usw., miteinander verbunden.
-
Die
Oberscheiben 303 und/oder 304 weisen jeweils eine,
insbesondere zwei, Scheibenöffnungen 305 auf.
-
Die
Scheibenöffnungen 305 sind in Scheibenringabschnitte 306 eingebracht,
die aus der Oberscheibe 303 und/oder aus der Unterscheibe 304,
insbesondere durch ein umformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise
Prägen, Stanzen usw. ausgebildet sind.
-
Die
Scheibenringabschnitte 306 bzw. die Scheibenöffnungen 305 von
benachbarten Flachrohren 301 berühren sich zumindest
abschnittsweise und sind insbesondere zumindest abschnittsweise miteinander
stoffschlüssig, insbesondere durch Schweißen,
Löten, Kleben usw., miteinander verbunden.
-
Die
Flachrohre 301 weisen turbulenzerzeugende Elemente auf.
Diese nicht näher bezeichneten turbulenzerzeugenden Elemente
sind in die Flachrohre 301 beispielsweise als Turbulenzeinlage
eingebracht. Die Turbulenzeinlage ist insbesondere ein Blech mit
Ausprägungen, die insbesondere in das Blech durch ein umformendes
Fertigungsverfahren wie beispielsweise Stanzen oder Prägen
eingebracht sind. Die mindestens eine Turbulenzeinlage ist insbesondere
zwischen einer Oberscheibe 303 und einer Unterscheibe 304 angeordnet.
In einem anderen Ausführungsbeispiel ist ein turbulenzerzeugendes Element
in die Oberscheibe 303 und/oder die Unterscheibe 304 des
Flachrohres 301 durch ein umformendes Fertigungsverfahren
wie beispielsweise Prägen, Stanzen usw. eingebracht. Zwischen
benachbarten Flachrohren ist zumindest abschnittsweise zwischen
den zwei Scheibenringabschnitten 306 eines Flachrohres 301 ein
Hohlraum 308 ausgebildet. In den Hohlraum 308 sind
zumindest abschnittsweise turbulenzerzeugende Elemente 307 in
Form von Turbulenzeinlagen einbringbar. Die Turbulenzeinlagen sind zumindest
abschnittsweise mit zumindest einem Flachrohr 301 verbunden,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw.
-
11 zeigt
eine weitere Ausführung eines Flachrohrbündels 400 in
Form eines Scheibenstapels 401.
-
Das
Flachrohrbündel 400 weist eine Anzahl von Flachrohren 402 auf.
Ein Flachrohr 402 weist jeweils eine Oberscheibe 403 und
eine Unterscheibe 404 auf. Die Oberscheibe 403 und
die Unterscheibe 404 ist zumindest abschnittsweise stoffschlüssig
miteinander, insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben
usw., und/oder formschlüssig, insbesondere durch Verkrimpen,
Falzen, Bördeln usw., miteinander verbunden.
-
Aus
der Oberscheibe 403 sind zwei Kegelelemente ausgebildet.
Die Kegelelemente 406 weisen jeweils eine Öffnung 407 auf.
-
Die
Unterscheibe 404 weist mindestens eine Öffnung 405 auf.
-
Benachbarte
Flachrohre 402 sind zumindest abschnittsweise stoffschlüssig,
insbesondere durch Schweißen, Löten, Kleben usw.,
und/oder formschlüssig, insbesondere durch Verkrimpen,
Falzen, Bördeln usw. miteinander verbunden. Zwischen benachbarten
Flachrohren 402 sind turbulenzerzeugende Elemente in Form
von Turbulenzeinlagen 408 angebracht. Eine Turbulenzeinlage
ist insbesondere ein Blech, in das Prägungen mittels eines
umformenden Fertigungsverfahrens eingebracht sind, die zur Verwirbelung
eines Strömungsmediums führen.
-
Zwischen
der Oberscheibe 403 und der Unterscheibe 404 sind
ebenfalls turbulenzerzeugende Elemente in Form von Turbulenzeinlagen 408 eingebracht.
In einer anderen nicht dargestellten Ausführung sind turbulenzerzeugende
Elemente in die Oberscheibe 403 und/oder die Unterscheibe 404 durch
ein umformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise Prägen,
Stanzen usw. eingebracht.
-
12 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel bzw. eine Weiterbildung
eines Bodens 500 mit einem Dehnungselement 501.
Gleiche Merkmale sind in 12 mit
den gleichen Bezugszeichen versehen wie in den vorherigen Figuren.
Für die Beschreibung dieser Merkmale wird auf die entsprechenden
Figuren verwiesen. Eine vergrößerte Detaildarstellung
in einem Schnitt dargestellt:
Der Boden 500 weist
eine erste Platte 506 auf, die eine nicht näher
bezeichnete Öffnung in der Mitte der Platte 506 aufweist.
Die Platte 506 ist derart ausgebildet, dass sie die nicht
dargestellte Öffnung rahmenartig umschließt. Die
Platte 506 ist aus Stahl wie beispielsweise aus Edelstahl
oder einem anderen Stahl ausgebildet. Sie kann aber auch aus Aluminium oder
einem anderen Metall ausgebildet sein. In einer anderen nicht dargestellten
Ausführungsform ist die Platte aus Kunststoff oder aus
einem Faserverbundwerkstoff oder aus einem keramischen Werkstoff ausgebildet.
Die Platte 506 hat eine Dicke von 0,3 mm bis 2 mm, insbesondere,
zwischen 0,5 mm bis 1 mm, insbesondere zwischen 0,6 mm bis 0,9 mm,
insbesondere 0,8 mm.
-
Die
Platte 506 weist eine Dehnungselement 501 auf.
Das Dehnungselement 501 weist eine erste sickenförmige
Ausprägung 502 und eine zweite sickenförmige
Ausprägung 505 auf. Die erste Ausprägung 502 und/oder
die zweite sickenförmige Ausprägung 505 sind
im Wesentlichen konzentrisch zu der nicht dargestellten Öffnung
in der Platte 506 und/oder im Wesentlichen konzentrisch
zueinander angeordnet. Die erste Ausprägung 502 ist
im Wesentlichen in Richtung einer Achse A1 aus der Platte ausgeprägt. Die
zweite Ausprägung 505 ist im Wesentlichen in Richtung
einer Achse A2 aus der Platte ausgeprägt. Die Achsen A1
und A2 können parallel zueinander angeordnet sein. In einer
anderen Ausgestaltung der Erfindung sind die Achse A1 und A2 in
einem Winkel zwischen 0° und 90°, insbesondere
zwischen 5° uns 70°, insbesondere, zwischen 8° und
45°, insbesondere zwischen 9° und 30°,
insbesondere zwischen 10° und 15° zueinander angeordnet.
Die Achse A1 und/oder die Achse A2 sind im Wesentlichen parallel zu
einem Normalenvektor der Platte 506, können aber
in einer anderen Ausgestaltung auch un tere einem Winkel zwischen
0° und 90°, insbesondere zwischen 5° uns
70°, insbesondere, zwischen 8° und 45°,
insbesondere zwischen 9° und 30°, insbesondere
zwischen 10° und 15° zu einem Normalenvektor der
Platte 506 angeordnet sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die erste Ausprägung 502 und die zweite Ausprägung 505 derart
aus der Platte ausgebildet, dass die zweite Ausprägung 505 ein
Tal bezüglich der Platte 506 und die die erste
Ausprägung 502 eine Art Wall bezüglich
der Platte 506 bildet. In einem anderen Ausführungsbeispiel
bilden die erste und die zweite Ausprägung beide ein Tal
oder beide einen Wall. Die erste Ausprägung 502 und
die zweite Ausprägung 505 schließen im
Wesentlichen direkt aneinander an.
-
Die
Platte 506 weist einen winkelförmig ausgebildeten
Bereich 503 auf, der im Wesentlichen direkt an die erste
Ausprägung 502 anschließt.
-
Eine
zweite Platte 507 ist im Wesentlichen wie das Bodenflächenöffnungsgitter 9 ausgebildet und
weist die Merkmale des in den vorherigen Figuren beschriebenen Bodenöffnungsgitters 9 auf.
Die zweite Platte 507 ist aus einem Material wie Edelstahl oder
aus einem anderen Stahl ausgebildet. In einem anderen Ausführungsbeispiel
ist die zweite Platte 507 aus Aluminium oder aus einem
anderen Metall ausgebildet. In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die zweite Platte aus einem Material wie einem Faserverbundwerkstoff,
aus einem Kunststoff oder aus einem keramikhaltigen Material ausgebildet.
Die zweite Platte 507 weist eine Dicke von 0,5 mm bis 5
mm, insbesondere eine Dicke zwischen 1 mm und 4 mm, insbesondere
eine Dicke zwischen 1,5 mm und 3 mm, insbesondere eine Dicke von
2 mm auf.
-
Die
erste Platte 506 und die zweite Platte 507 sind über
den winkelförmigen Bereich 503 der ersten Platte 506 mit
einem Rand 508 der zweiten Platte 507 stoffschlüssig
miteinander verbunden, wie beispielsweise durch zumindest eine Schweißnaht 504 mittels
Schweißen, insbesondere Laserschweißen, oder durch
Löten mittels einer Lötnaht, oder durch Kleben
mittels einer Klebenaht, usw. Die erste Platte 506 und
die zweite Platte 507 können auch ausschließlich
oder zusätzlich zur stoffschlüssigen Verbindung
formschlüssig durch Falzen, Bördeln, Verkrimpen
usw. miteinander verbunden sein.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden vor dem endgültigen
stoffschlüssigen und/oder formschlüssigen Verbinden,
so wie es im vorherigen Abschnitt beschrieben ist, die erste Platte 506 und
die zweite Platte 507 kraftschlüssig verbunden
bzw. vorgefügt, so dass die erste Platte 506 über den
winkelförmig ausgebildeten Bereich 503 mit der zweiten
Platte 507 verspannt ist.
-
Auf
diese Weise werden dann in einem weiteren Bearbeitungsschritt die
Rohre 79, 201, insbesondere die Flachrohre, mit
der zweiten Platte 507 des Bodens 500 stoffschlüssig
bsp durch Schweißen wie Laserschweißen und anschließend
oder vorher oder gleichzeitig die zweite Platte 507 mit
der ersten Platte 506 verbunden. Auf diese Weise können
Arbeitszeiten wie Umspannzeiten eingespart und die Produktionskosten
besonders vorteilhaft gesenkt werden.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind
die die erste Platte 506 und die zweite Platte 507 einteilig
ausgebildet.
-
In
die erste Platte 506 wird ausgestanzt oder ausgesägt
bzw. ausgepresst oder mittels eines trennenden Fertigungsverfahrens
wie Sägen, Schneiden wie beispielsweise Laserstrahlschneiden
oder Wasserstrahl schneiden hergestellt. Auf die gleiche Weise kann
auch die Kontur der ersten Platte hergestellt werden. In einem weiteren
Fertigungsschritt werden die erste Ausprägung 502 und/oder
die zumindest zweite Ausprägung 505 und/oder der
winkelförmig ausgebildete Bereich mittels eines umformenden Fertigungsverfahrens
wie Pressen, Stanzen usw. hergestellt.
-
Die
folgenden Abschnitte können sich auf eine der vorher beschriebenen 1 bis 12 beziehen:
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel werden
ein bis drei Rahmenelemente 2, 44, 47, 50, 122, 123 oder
mehr als drei Rahmenelemente 2, 44, 47, 50, 122, 123 verwendet.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel weist
der Gehäuseflanschabschnitt 36, 56, 66, 78, 114, 115 zumindest
eine Nut auf, in die das Dehnungselement als Dichtelement wie beispielsweise
als O-Ring usw. ausgebildet ist und in die Nut einbringbar bzw.
eingebracht ist.
-
In
einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist
das Dehnungselement 24, 30, 40, 43, 60, 65, 70, 74, 77, 80, 81 aus
Kunststoff, wie beispielsweise aus einem Elastomer oder aus Gummi, oder
aus Metall wie beispielsweise aus Edelstahl oder aus Aluminium oder
aus einem Faserverbundwerkstoff, der beispielsweise Metall und Kunststoff aufweist,
ausgebildet.
-
In
einem Ausführungsbeispiel weist der Boden des Wärmetauschers überall
die gleiche Bodendicke d auf. Diese nimmt im Wesentlichen Werte
0,5 mm < d < 7,0 mm, insbesondere
Werte zwischen 0,5 mm < d < 4 mm, insbesondere
Werte zwischen 0,5 mm und 3,0 mm, insbesondere Werte zwischen 0,5 mm < d < 2,5 mm, insbesondere
Werte zwischen 1 mm < d < 2,5 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,5 mm < d < 2,0 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,6 mm < d < 1,9 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,65 mm < d < 1,85 mm.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel weist der Boden des Wärmetauschers
unterschiedliche Bodendicke d in den unterschiedlichen Bereichen auf.
-
Insbesondere
ist die Bodendicke d in den Randbereichen, insbesondere in den Rahmenabschnitten
oder den äußeren Rahmenabschnitten dünner
ausgebildet als im inneren Abschnitt des Bodens, insbesondere im
Zentrumsabschnitt des Bodens, in dem die Rohre aufgenommen werden.
-
Die
Bodendicke d nimmt im Wesentlichen Werte 0,5 mm < d < 7,0
mm, insbesondere Werte zwischen 0,5 mm < d < 4
mm, insbesondere Werte zwischen 0,5 mm und 3,0 mm, insbesondere
Werte zwischen 0,5 mm < d < 2,5 mm, insbesondere
Werte zwischen 1 mm < d < 2,5 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,5 mm < d < 2,0 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,6 mm < d < 1,9 mm, insbesondere
Werte zwischen 1,65 mm < d < 1,85 mm.
-
Die
Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele sind beliebig
miteinander kombinierbar. Die Erfindung ist auch für andere
als die gezeigten Gebiete einsetzbar.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10218521
A1 [0004]
- - DE 10204107 A1 [0005]
- - DE 10224263 A1 [0006]