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Die Erfindung geht aus von einer Hausgeräteeinstellvorrichtung, insbesondere einem Hausgeräteknebelgriff nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es ist aus der
DE 37 02 291 A1 ein versenkbarer Betätigungsknebel für ein Haushaltsgerät bekannt. Der Betätigungsknebel weist eine Einstellfläche zu einer Betätigung durch einen Bediener auf, die von einer transluzenten Mantelfläche und einer teilweise lichtdichten Stirnfläche gebildet ist. Über die transluzente Mantelfläche kann Licht nach außen abgestrahlt werden.
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Aus dem US-Patent
US 7,105,759 B1 ist bereits ein zylindrischer Drehknopf für ein Elektrogerät bekannt, welcher über eine Bedienblende des Elektrogeräts hinaussteht und während eines Betriebs des Elektrogeräts von innen durch eine LED beleuchtet ist. Hierzu weist der Drehknopf eine erste, transluzent ausgebildete Baueinheit auf, die weitestgehend von einer zweiten, lichtdichten Baueinheit umgeben ist, wobei die erste transluzente Baueinheit als Lichtleiter fungiert und das von der LED emittierte Licht von einer Hinterseite des Drehknopfs zu einem in der zweiten lichtdichten Baueinheit ausgesparten Leuchtbereich des Drehknopfs leitet. Die von einem Bediener berührbaren Außenflächen des Drehknopfs bilden eine Einstellfläche, die aus einem Mantelbereich eines Zylinders sowie einem ringförmigen Stirnbereich der zweiten lichtdichten Baueinheit und dem Leuchtbereich der ersten transluzenten Baueinheit gebildet ist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, eine Hausgeräteeinstellvorrichtung mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich eines reduzierten Konstruktions- und Kostenaufwands bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
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Die Erfindung geht aus von einer Hausgeräteeinstellvorrichtung, insbesondere einem Hausgeräteknebelgriff, mit einem Einstellkörper, der eine Einstellfläche, einen Leuchtbereich, eine erste, transluzent ausgebildete Baueinheit und wenigstens eine zweite, zumindest weitgehend lichtdicht ausgebildete Baueinheit aufweist, welche einen Bereich der Einstellfläche bildet.
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Es wird vorgeschlagen, dass die erste Baueinheit vom Bereich der Einstellfläche zumindest in Normalrichtung dieses Bereichs nach außen wenigstens teilweise bedeckt ist. Dadurch kann ein geringer Konstruktionsaufwand, insbesondere bei der Ausgestaltung des Leuchtbereichs erreicht werden. Die erste, transluzent ausgebildete Baueinheit, die vorteilhafterweise zu einem Transport eines Lichtsignals zum Leuchtbereich vorgesehen ist, kann zusätzlich zu dieser Lichtleiterfunktion besonders vorteilhaft eine Tragfunktion zum Tragen der zweiten Baueinheit aufweisen. Unter einem „Leuchtbereich” kann in diesem Zusammenhang insbesondere ein Bereich des Einstellkörpers verstanden werden, welcher zum Abstrahlen eines Lichtsignals nach außen vorgesehen ist. Unter einer „Normalrichtung nach außen” kann in diesem Zusammenhang insbesondere eine Richtung der Normale zum Bereich der Einstellfläche verstanden werden, wobei diese Richtung ausgehend vom Bereich von einem durch die Einstellfläche eingegrenzten Innenraum des Einstellkörpers wegführt.
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Unter einer „Einstellfläche” kann in diesem Zusammenhang insbesondere eine vom Einstellkörper gebildete Außenfläche verstanden werden, die für einen Endbenutzer zur Durchführung eines Einstellvorgangs antastbar ist. Ist der Einstellkörper in einer Frontblende eines Hausgeräts integriert, entspricht die Einstellfläche vorzugsweise der gesamten Außenfläche des Einstellkörpers, der von einem Bediener angetastet werden kann. Die Einstellfläche weist vorzugsweise einen Mantelbereich, welcher eine Grifffläche bildet, und einen an den Mantelbereich angrenzenden Stirnbereich auf. Unter „Grifffläche” kann eine Fläche verstanden werden, die zu einem Greifen durch eine Bedienerhand zur Durchführung eines Einstellvorgangs geeignet ist. Vorzugsweise umschließt der Mantelbereich einen Innenraum des Einstellkörpers insbesondere ringförmig. Der Stirnbereich bildet vorzugsweise im Zusammenwirken mit dem Mantelbereich eine Kantung, die insbesondere als abgerundete Kantung ausgebildet sein kann. Ist der Einstellkörper in einer Frontblende eines Hausgeräts integriert, so erstreckt sich diese Kantung vorzugsweise im Wesentlichen parallel zur Frontblende. Der Einstellkörper ist vorzugsweise relativ zu einem Hausgerätegrundkörper translatorisch und/oder rotatorisch entlang einer bzw. um eine Bewegungsachse bewegbar gelagert. Hierbei schneidet der Stirnbereich vorzugsweise die Bewegungsachse und die Kantung erstreckt sich dabei vorzugsweise ringförmig um die Bewegungsachse. Ist der Einstellkörper in eine Frontblende eines Hausgeräts versenkbar ausgeführt, bildet der Mantelbereich zumindest einen Teil der Einstellfläche, welcher bei einem Ausfahren des Einstellkörpers aus der Frontblende heraus zu einem Antasten freigegeben wird. Weist der Einstellkörper eine Rotationssymmetrie auf, entspricht die Bewegungsachse vorzugsweise der Symmetrieachse des Einstellkörpers.
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Unter einer „transluzenten” Einheit kann in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die eine Lichtdurchlässigkeit über 50%, vorteilhaft über 65% und besonders bevorzugt über 80% aufweist. Unter einer Einheit, die „zumindest weitgehend lichtdicht” ist, kann in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die eine Lichtdurchlässigkeit unter 30%, vorteilhaft unter 10% und besonders bevorzugt unter 5% aufweist.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die zweite Baueinheit ein den Bereich der Einstellfläche bildendes Flächenelement aufweist, das an der ersten, transluzent ausgebildeten Baueinheit anliegt. Es kann dadurch eine besonders kompakte und einfache Ausführung erreicht werden. Hierbei kann die transluzente Baueinheit vorteilhafterweise eine Tragfläche zum Tragen des Flächenelements bilden. Das Flächenelement kann mittels einer formschlüssigen Verbindung an der transluzenten Baueinheit befestigt sein, wie z. B. durch eine Rastverbindung. Ein besonders einfaches Herstellen und eine robuste Anordnung können erreicht werden, wenn das Flächenelement mit der transluzenten Baueinheit durch einen Stoffschluss verbunden ist. Beispielsweise kann das Flächenelement an der transluzenten Baueinheit geklebt sein. Besonders vorteilhaft werden die transluzent ausgebildete Baueinheit und das Flächenelement miteinander mittels eines Spritzgießens, insbesondere mittels eines Mehrkomponentenspritzgießens befestigt.
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Die erste, transluzent ausgebildete Baueinheit ist vorteilhaft aus einem transluzenten Kunststoff hergestellt, wodurch eine besonders kostengünstige Herstellung des Einstellkörpers erreicht werden kann. Die zweite, zumindest weitgehend lichtdicht ausgebildete Baueinheit besteht aus einem Material, welches aus einem Metall hergestellt ist. Insbesondere kann die zweite Baueinheit aus einem Edelstahl hergestellt sein.
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Außerdem wird vorgeschlagen, dass die zweite, zumindest weitgehend lichtdicht ausgebildete Baueinheit einen wesentlichen Teil der ersten Baueinheit in Normalrichtung der Einstellfläche nach außen bedeckt. Dadurch kann einfach ein vorteilhafter Schutz der transluzent ausgebildeten Baueinheit erreicht werden. Unter einem Bedecken eines „wesentlichen Teils” der ersten Baueinheit kann in diesem Zusammenhang insbesondere ein Bedecken von zumindest 50%, vorteilhaft zumindest 65%, bevorzugt zumindest 80% der ersten Baueinheit verstanden werden.
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Eine besonders einfache Konstruktion kann erreicht werden, wenn die zweite, zumindest weitgehend lichtdicht ausgebildete Baueinheit ein erstes Flächenelement, das einen eine Grifffläche bildenden Mantelbereich der Einstellfläche bildet, und zumindest ein zweites Flächenelement aufweist, das einen Stirnbereich der Einstellfläche bildet. Hierbei können die Flächenelemente miteinander einstückig ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft sind die Flächenelemente voneinander getrennt, wodurch eine hohe Flexibilität in der Ausgestaltung der Einstellfläche erreicht werden kann. Das erste, den Mantelbereich bildende Flächenelement umschließt vorteilhafterweise die transluzent ausgebildete Baueinheit zumindest im Wesentlichen, vorzugsweise vollständig.
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In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass die Flächenelemente mittels der ersten, transluzent ausgebildeten Baueinheit miteinander verbunden sind, wodurch Bauteile und Bauraum eingespart werden können, da auf den Einsatz von zusätzlichen Verbindungsmitteln verzichtet werden kann. Zur Herstellung der Verbindung weist die transluzent ausgebildete Baueinheit vorzugsweise eine erste Koppelstelle, die am ersten Flächenelement direkt gekoppelt ist, und zumindest eine zweite Koppelstelle auf, die am zweiten Flächenelement direkt gekoppelt ist.
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In diesem Zusammenhang kann ein besonders einfacher Aufbau mit wenigen Bauteilen erreicht werden, wenn die erste Baueinheit ein Verbindungsmittel zur Herstellung der Verbindung aufweist, das einstückig aus einem transluzenten Material ausgebildet ist.
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Es wird ferner vorgeschlagen, dass die Einstellfläche einen eine Grifffläche bildenden Mantelbereich und einen Stirnbereich aufweist und die erste, transluzent ausgebildete Baueinheit sich zumindest weitgehend über den Stirnbereich erstreckt, wodurch ein einfacher und robuster Aufbau erreicht werden kann. Unter einer Einheit, die sich „zumindest weitgehend über den Stirnbereich erstreckt” kann eine Einheit verstanden werden, welche zumindest 50%, vorteilhaft zumindest 70% und bevorzugt zumindest 90% des gesamten Stirnbereichs in Normalrichtung des Stirnbereichs nach innen bedeckt.
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In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die zweite, zumindest weitgehend lichtdicht ausgebildete Baueinheit zumindest eine Unterbrechung bildet, die für den Leuchtbereich vorgesehen ist, wodurch eine besonders einfache Ausführung des Leuchtbereichs zur Abstrahlung des Lichtsignals erreicht werden kann. Hierbei dient die transluzente Baueinheit vorteilhafterweise zum Transport eines Lichtsignals zur Unterbrechung. Die Unterbrechung kann als Aussparung in einem einteiligen Element der zweiten Baueinheit ausgebildet sein, oder sie kann von zwei getrennten Elementen, insbesondere Flächenelementen der zweiten Baueinheit gebildet sein. Hierbei ist die Unterbrechung beispielsweise als Spalt zwischen diesen Elementen ausgebildet.
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In diesem Zusammenhang kann eine vorteilhafte Lichtabstrahlung erreicht werden, wenn die erste, transluzent ausgebildete Baueinheit in die Unterbrechung eingreift.
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Eine hohe Sichtbarkeit des durch die Unterbrechung gebildeten Leuchtbereichs kann außerdem erreicht werden, wenn die Unterbrechung ringförmig ausgebildet ist.
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Es kann mit einem kompakten Aufbau eine hohe Flexibilität in der Ausgabe von Lichtsignalen erreicht werden, wenn die zweite, zumindest weitgehend lichtdicht ausgebildete Baueinheit zumindest eine zweite Unterbrechung für zumindest einen zweiten Leuchtbereich bildet, wobei die Unterbrechungen mittels der ersten Baueinheit verbunden sind. Dabei kann ein von einer Lichtquelleneinheit erzeugtes Lichtsignal mittels der transluzenten Baueinheit auf beide Unterbrechungen verteilt werden, indem ein für beide Leuchtbereiche gemeinsames Lichtsignal mittels der transluzenten Baueinheit zu beiden Unterbrechungen transportiert wird. Dadurch können einem einzelnen Leuchtmittel einer Lichtquelleneinheit zwei Leuchtbereiche zugeordnet werden. Vorteilhafterweise weist die transluzente Baueinheit ein Verbindungsmittel zur Verbindung der Unterbrechungen miteinander auf, das einstückig aus einem transluzenten Material ausgebildet ist.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die erste, transluzent ausgebildete Baueinheit eine Kante der Einstellfläche bildet, wodurch eine besonderes hohe optische Auffälligkeit eines von der Baueinheit gebildeten Leuchtbereichs erreicht werden kann. Hierbei ist die Kante, die als eine abgerundete Kante ausgebildet sein kann, vorzugsweise von einem Mantelbereich im Zusammenwirken mit einem Stirnbereich der Einstellfläche gebildet und erstreckt sich dabei entlang des Umfangs des Stirnbereichs. Weist der Einstellkörper eine Bewegungsachse auf, erstreckt sich die Kante vorzugsweise ringförmig um die Bewegungsachse. Die Kante entspricht vorteilhafterweise der vorderen Kante des Einstellkörpers. Ist der Einstellkörper in einer Frontblende eines Hausgeräts integriert, kann unter der „vorderen Kante” die Kante des Einstellkörpers verstanden werden, die den größten Abstand zu einer Frontfläche der Frontblende aufweist.
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Ein besonders einfacher Aufbau kann ferner erreicht werden, wenn die erste, transluzent ausgebildete Baueinheit hülsenförmig ausgebildet ist. Hierbei bildet die transluzente Baueinheit vorteilhafterweise einen Aufnahmebereich zur Aufnahme interner Komponenten der Hausgeräteeinstellvorrichtung, wie insbesondere eine Lichtquelleneinheit zur Erzeugung eines Lichtsignals für den Leuchtbereich.
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Es wird ferner vorgeschlagen, dass der Einstellkörper relativ zu einem Hausgerätegrundkörper mittels eines Bewegungsachsenmittels bewegbar gelagert ist und die erste, transluzent ausgebildete Baueinheit einen Aufnahmebereich zur Aufnahme des Bewegungsachsenmittels aufweist, wodurch ein geringer Konstruktionsaufwand in der beweglichen Lagerung des Einstellkörpers erreicht werden kann. Das Bewegungsachsenmittel kann als Schiebeachsenelement oder Schwenkachsenelement ausgebildet sein. Das Bewegungsachsenmittel dient zweckmäßigerweise im montierten Zustand des Einstellkörpers an einem Hausgerät zur Führung der Bewegung relativ zu einem Hausgerätegrundkörper und/oder zur Verbindung des Einstellkörpers mit einer elektrischen Einstelleinheit, die abhängig von einer Position des Einstellkörpers relativ zum Hausgerätegrundkörper Steuervorgänge des Hausgeräts auslösen kann.
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 einen Versenkknebel in einer Frontblende eines Hausgeräts in einer Schnittansicht,
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2 den Versenkknebel in der Frontblende in einer Ansicht von oben,
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3 den Versenkknebel in der Frontblende in einer Frontansicht,
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4a den in die Frontblende versenkten Versenkknebel,
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4b den aus der Frontblende ausgezogenen Versenkknebel in einem inaktiven Zustand,
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4c den Versenkknebel in einem aktiven Zustand und
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5 eine alternative Ausführung eines Versenkknebels mit einer bombierten Stirnfläche in einer Schnittansicht
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1 zeigt eine Bedienblendeeinheit 10 eines Hausgeräts 12 in einer Schnittansicht entlang einer vertikalen Schnittebene I-I (siehe 2 und 3). In diesem Ausführungsbeispiel ist das Hausgerät 12 als Gargerät, insbesondere als Backofen ausgebildet. Eine Ausführung des Hausgeräts 12 als Wäschebehandlungsmaschine, Spülmaschine oder jegliches Hausgerät, bei dem ein Hausgeräteparameter einstellbar ist, ist ebenfalls denkbar. Die Bedienblendeeinheit 10 weist eine Blendewandung 14 auf, die eine für einen Bediener sichtbare Frontfläche 16 bildet und an einem Hausgerätegrundkörper 18 befestigt ist, der als Schalterraum ausgebildet ist. Die Bedienblendeeinheit 10 umfasst ferner eine Hausgeräteeinstellvorrichtung 20, die als ein Hausgeräteknebelgriff mit einem Einstellkörper 22 ausgebildet ist. Der Einstellkörper 22 ist als Versenkknebel ausgeführt, welcher in die Blendewandung 14 versenkbar angeordnet ist. Hierbei ist der Einstellkörper 22 relativ zum Hausgerätegrundkörper 18 beweglich gelagert. Er ist insbesondere zu einem Einstellvorgang um eine als Schwenkachse ausgebildete, zur Frontfläche 16 senkrecht ausgerichtete Bewegungsachse 24 schwenkbar und zu einem Versenk- bzw. Ausziehvorgang entlang der Bewegungsachse 24 translatorisch bewegbar gelagert. Insbesondere ist der Einstellkörper 22 in einer senkrecht zur Frontfläche 16, parallel zur Bewegungsachse 24 ausgerichteten Auszugsrichtung 26 aus der Blendewandung 14 ausfahrbar. In der 1 ist der Einstellkörper 22 in dessen ausgezogenem Zustand gezeigt. Ausführungsvarianten des Einstellkörpers 22 als versenkbarer und drehfest gelagerter Einstellknopf oder als drehbarer und unversenkbarer Knebelgriff sind denkbar.
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Der Einstellkörper 22 ist ferner mittels eines schaftförmigen Bewegungsachsenmittels 28 mit einer Einstelleinheit 30 der Hausgeräteeinstellvorrichtung 20 gekoppelt, welches sich entlang der Bewegungsachse 24 und auf dieser Bewegungsachse 24 erstreckt. Die Einstelleinheit 30, die mit einer nicht näher dargestellten Steuereinheit des Hausgeräts 12 in Wirkverbindung steht, dient dazu, einer Bewegung des Einstellkörpers 22 relativ zum Hausgerätegrundkörper 18 ein Steuersignal zum Einstellen eines Parameters für einen Hausgerätebetrieb zuzuordnen.
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Der Einstellkörper 22 weist in der gezeigten Ausführung eine Rotationssymmetrie auf. Insbesondere ist der Einstellkörper 22 als Zylinderkörper ausgebildet. Die Symmetrieachse des Einstellkörpers 22 entspricht im montierten Zustand des Einstellkörpers 22 der Bewegungsachse 24. Der Einstellkörper 22 bildet eine Einstellfläche 32, die für einen Bediener zu einem Bedienvorgang, insbesondere einem Einstellvorgang, antastbar ist. Die Einstellfläche 32 weist einen Mantelbereich 34 auf, welcher sich parallel zur Bewegungsachse 24 bzw. senkrecht Zur Frontfläche 16 der Blendewandung 14 erstreckt. Der Mantelbereich 34, welcher teilweise innerhalb des Hausgerätegrundkörpers 18 angeordnet ist, ragt aus der Frontfläche 16 der Blendewandung 14 heraus. In dieser Ausführung des Einstellkörpers 22 als Zylinderkörper entspricht der Mantelbereich 34 einem Zylindermantel. Der Mantelbereich 34 bildet ferner eine Grifffläche 36, die für ein Greifen durch eine Bedienerhand geeignet ist. Die Grifffläche 36 kann mit einer Struktur, wie z. B. mit einer Muldestruktur, versehen sein, mittels welcher eine hohe Griffigkeit der Grifffläche 36 erreicht werden kann. Diese Struktur kann insbesondere einen sich parallel zur Bewegungsachse 24 erstreckenden Schliff aufweisen. Die Einstellfläche 32 weist ferner einen Stirnbereich 38 auf, welcher an den Mantelbereich 34 angrenzt. Der Stirnbereich 38 schneidet die Bewegungsachse 24. Insbesondere erstreckt sich der Stirnbereich 38 senkrecht zur Bewegungsachse 24 und zum Mantelbereich 34 bzw. parallel zur Frontfläche 16 der Blendewandung 14. Der Stirnbereich 38 bildet ferner mit dem Mantelbereich 34 eine abgerundete Kante 40. Diese Kante 40, welche der Vorderkante des Einstellkörpers 22 entspricht, ist kreisförmig ausgebildet und weist einen Mittelpunkt auf, welcher auf der Bewegungsachse 24 liegt (siehe auch 3). Die Kante 40 verläuft außerdem in einer Ebene parallel zur Frontfläche 16 (siehe auch 2).
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Der Einstellkörper 22 weist ferner zwei Baueinheiten 42, 44 auf, die im Zusammenwirken die Einstellfläche 32 bilden. Der Einstellkörper 22 ist zunächst mit einer ersten, als Grundkörper ausgebildeten Baueinheit 42 versehen. Diese Baueinheit 42 ist einstückig aus einem transluzenten Material, insbesondere einem transluzenten Kunststoff ausgebildet. Außerdem ist die Baueinheit 42 als Hülse ausgeformt, die einen ringförmig um die Bewegungsachse 24 angeordneten, sich parallel zur Bewegungsachse 24 erstreckenden Hohlraum bildet, welcher als Aufnahmebereich 46 zur Aufnahme von zumindest einer Lichteinheit zur Erzeugung eines Lichtsignals dient. In der gezeigten Ausführung weist die Hausgeräteeinstellvorrichtung 20 als Lichteinheit zwei als Glühbirnen ausgebildete Lichtquelleneinheiten 48 auf, die beidseitig der Bewegungsachse 24 angeordnet sind. Eine Ausführungsvariante mit lediglich einer Lichtquelleneinheit 48 oder mit der Ausbildung einer Lichtquelleneinheit 48 als Leuchtdiode oder Halogenlampe ist ebenfalls denkbar. In einer weiteren Ausführungsvariante ist denkbar, dass die Hausgeräteeinstellvorrichtung 20 eine außerhalb des Einstellkörpers 22 angeordnete Lichtquelleneinheit 48 und eine Lichttransporteinheit aufweist, die dazu dient, ein von der Lichtquelleneinheit 48 erzeugtes Lichtsignal bis zu einem Abstrahlungspunkt im Aufnahmebereich 46 zu transportieren. Das Lichtsignal kann als statisches Lichtsignal, wie z. B. als Dauerlicht, oder dynamisches Lichtsignal, wie z. B. als Blinksignal, ausgebildet sein. Die Baueinheit 42 weist ferner einen weiteren Aufnahmebereich 50 auf, in welchem das Bewegungsachsenmittel 28 aufgenommen, insbesondere befestigt ist. Dieser Aufnahmebereich 50 ist in einem Teilbereich der Baueinheit 42 ausgespart, welcher sich im Einstellkörper 22 mittig auf der Bewegungsachse 24 erstreckt und den Aufnahmebereich 46 im Zusammenwirken mit dem Mantelbereich 34 eingrenzt. Der mittige Teilbereich schließt sich außerdem an den Stirnbereich 38 an.
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Ferner weist der Einstellkörper 22 eine zweite Baueinheit 44 auf. Diese Baueinheit 44 weist zwei getrennte Flächenelemente 52, 54 auf, die an der ersten Baueinheit 42 anliegen. Insbesondere bildet die transluzente Baueinheit 42 Tragflächen, die zum Tragen der Flächenelemente 52, 54 dienen. Die Baueinheit 42 ist mit einem ersten zylinderförmigen Flächenelement 52 versehen, das den Mantelbereich 34 der Einstellfläche 32 bzw. die Grifffläche 36 bildet. Dieses Flächenelement 52, welches die transluzente Baueinheit 42 umschließt, kann als Rohr oder Profil ausgebildet sein. Ferner umfasst die Baueinheit 44 ein zweites, als Frontkappe oder Frontdeckel ausgebildetes Flächenelement 54, das den Stirnbereich 38 der Einstellfläche 32 bildet. Die Flächenelemente 52, 54 bestehen aus einem Material, welches aus einem Metall hergestellt ist. Insbesondere ist das Material der Flächenelemente 52, 54 zumindest aus einem Edelmetall hergestellt. In der gezeigten Ausführung sind die Flächenelemente 52, 54 aus einem Edelstahl hergestellt. Die zweite Baueinheit 44 ist somit als lichtdichte Baueinheit ausgebildet. Die Flächenelemente 52, 54 bilden hierbei jeweils einen lichtdichten Bereich 56, 58 der Einstellfläche, der jeweils einen Teilbereich der transluzenten Baueinheit 42 in Normalrichtung 60 des Bereichs nach außen bedeckt.
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Der Einstellkörper 22 wird vorzugsweise mittels eines Spritzgießens, insbesondere eines Mehrkomponentenspritzgießens hergestellt. Hierbei sind die Baueinheiten 42, 44 miteinander stoffschlüssig verbunden. In einer Ausführungsvariante ist denkbar, die Baueinheiten 42, 44 in getrennten Verfahren zu fertigen und mittels eines Stoffschlusses oder eines Formschlusses miteinander zu befestigen. Beispielweise können die Flächenelemente 52, 54 an der transluzenten Baueinheit 42 mittels einer Klebeverbindung fixiert sein. Außerdem ist denkbar, dass die Flächenelemente 52, 54 mittels einer Rastverbindung an der transluzenten Baueinheit 42 befestigt sind. Beispielsweise können die Flächenelemente 52, 54 an der Baueinheit 42 aufgeclipst sein.
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Die transluzente Baueinheit 42 dient ferner als Verbindungsmittel 62, das die Flächenelemente 52, 54 miteinander verbindet. Durch das Verbindungsmittel 62 sind hiermit der Mantelbereich 34 und der Stirnbereich 38 miteinander verbunden. Der Einstellkörper 22 ist in der gezeigten Ausführung vorteilhaft dreiteilig ausgebildet, wodurch ein besonders einfacher Zusammenbau erreicht werden kann. Der Einstellkörper 22 weist lediglich die transluzente Baueinheit 42 als einen einteilig ausgebildeten Grundkörper auf, welcher Tragflächen zum Tragen des den Mantelbereich 34 bildenden Flächenelements 52 und des den Stirnbereich 38 bildenden Flächenelements 54 aufweist.
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Die lichtdichte Baueinheit 44 bedeckt einen wesentlichen Teil der transluzenten Baueinheit 42 in Normalrichtung 60 der Einstellfläche 32 nach außen. Hierbei wird ein wesentlicher Teil der gesamten Einstellfläche 32 des Einstellkörpers 22 von der lichtdichten Baueinheit 44 gebildet. Die lichtdichte Baueinheit 44 bildet ferner zwei Unterbrechungen 64, 66, die jeweils zur Bildung eines Leuchtbereichs 68 bzw. 70 des Einstellkörpers 22 dienen. Es ist im den Stirnbereich 38 bildenden Flächenelement 54 eine erste Unterbrechung 64 ausgespart. Die transluzente Baueinheit 42 bzw. ein einteiliger Teilbereich 72 der Baueinheit 42, der sich über den gesamten Stirnbereich 38 erstreckt, greift in die Unterbrechung 64 ein und bildet im Zusammenwirken mit dem Flächenelement 54 einen bündigen Flächenabschnitt des Stirnbereichs 38. Die Baueinheit 42 bildet in der Unterbrechung 64 einen ersten Leuchtbereich 68, der zur Abstrahlung eines Lichtsignals nach außen dient. Dieses Lichtsignal kann als statisches oder als dynamisches Lichtsignal ausgebildet sein. Ferner weist das Lichtsignal eine Farbe auf, die einer Farbe der transluzenten Baueinheit 42 entspricht. Die transluzente Baueinheit 42 dient zum Transport eines von der Lichtquelleneinheit 48 erzeugten Lichtsignals zur Abstrahlungsstelle in der Unterbrechung 64. Die Unterbrechung 64, und somit der Leuchtbereich 68, weist eine kreisförmige Kante auf. Wie der Frontansicht in 3 zu entnehmen ist, ist der Leuchtbereich 68 relativ zur Bewegungsachse 24 exzentrisch angeordnet. In einem leuchtenden Zustand wird der im Stirnbereich 38 angeordnete Leuchtbereich 68 als ein Leuchtpunkt von einem Bediener wahrgenommen. Durch die exzentrische Anordnung dient der Leuchtbereich 68 zur Kodierung einer Drehposition des Einstellkörpers 22 relativ zum Hausgerätegrundkörper 18. Insbesondere kann eine Drehposition des Einstellkörpers 22 relativ zu einer Nullstellung wahrgenommen werden. Diese Nullstellung entspricht der Stellung des Einstellkörpers 22, bei der der Mittelpunkt des Leuchtbereichs 68 auf einer die Bewegungsachse 24 schneidenden vertikalen Gerade angeordnet ist. Diese Nullstellung ist ferner mittels einer Markierung 74 an der Frontfläche 16 der Blendewandung 14 bezeichnet (siehe 3). Durch den Leuchtbereich 68 kann von einem Bediener eine Einstellung des Hausgeräts 12, insbesondere von einer weiten Entfernung, schnell und effektiv wahrgenommen werden.
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Ferner bildet die lichtdichte Baueinheit 44 eine zweite Unterbrechung 66. Diese ist durch ein Zusammenwirken der Flächenelemente 52, 54 gebildet bzw. die Unterbrechung 66 entspricht einem zwischen den Flächenelementen 52, 54 verlaufenden Spalt. Die transluzente Baueinheit 42 greift in die Unterbrechung 66 ein und bildet somit einen zweiten Leuchtbereich 70, der zugleich die abgerundete Kante 40 der Einstellfläche 32 bildet. Die Unterbrechung 66, und somit der Leuchtbereich 70, ist ringförmig ausgebildet und weist einen Mittelpunkt auf, der auf der Bewegungsachse 24 liegt. Der ringfömige, sich entlang der Kante 40 der Einstellfläche 32 erstreckende Leuchtbereich 70 ist in einer Frontansicht in 3 zu sehen. Der Leuchtbereich 70 im leuchtenden Zustand bildet einen Leuchtring, welcher durch die Anordnung an der Kante 40 aus nahezu jedem Betrachtungswinkel sichtbar ist. Die Leuchtbereiche 68, 70 sind mittels der transluzenten Baueinheit 42 miteinander verbunden. Ein von der Lichtquelleneinheit 48 erzeugtes Lichtsignal wird hierdurch von der transluzenten Baueinheit 42 transportiert und auf beide Leuchtbereiche 68, 70 verteilt. In einer weiteren Ausführungsvariante ist denkbar, dass die transluzente Baueinheit 42 zumindest zwei Teilbereiche aufweist, die jeweils eine verschiedene Farbe aufweisen und jeweils einem Leuchtbereich 68 bzw. 70 zugeordnet sind. Hiermit können über die Leuchtbereiche 68, 70 Lichtsignale unterschiedlicher Farbe ausgestrahlt werden.
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2 zeigt die Bedienblendeeinheit 10 mit dem aus der Frontfläche 16 ausgefahrenen Einstellkörper 22 in einer Ansicht von oben. Es ist der lichtdichte Mantelbereich 34 zu erkennen, welcher vom zylinderförmigen Flächenelement 52 gebildet ist. An den Mantelbereich 34 angrenzend ist der als Leuchtring ausgebildete Leuchtbereich 70 zu sehen, welcher die vordere Kante 40 der Einstellfläche 32 bildet.
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In 3 ist die Bedienblendeeinheit 10 mit dem aus der Frontfläche 16 herausragenden Einstellkörper 22 in einer Frontansicht dargestellt. Es ist der im Wesentlichen lichtdichte Stirnbereich 38 zu erkennen, welcher vom Flächenelement 54 gebildet ist. Es sind ferner die Leuchtbereiche 68, 70 zu sehen, die als Leuchtpunkt bzw. Leuchtring ausgebildet sind. An der Frontfläche 16 ist zur Kodierung einer Drehposition des Einstellkörpers 22 eine punktförmige Markierung 74 angebracht.
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4a bis 4c zeigen die Bedienblendeeinheit 10 mit verschiedenen Stellungen des Einstellkörpers 22 in einer perspektivischen Ansicht. In 4a ist der Einstellkörper 22 in die Blendewandung 14 versenkt. In den 4a und 4b sind die Leuchtbereiche 68, 70 in einem unbeleuchteten Zustand mittels gestrichelter Linien dargestellt. Durch die Anordnung des als Leuchtring ausgebildeten Leuchtbereichs 70 an der vorderen Kante 40 des Einstellkörpers 22 ist dieser Leuchtbereich 70 im versenkten Zustand des Einstellkörpers 22 für einen Bediener sichtbar. Somit kann über den Leuchtbereich 70 im versenkten Zustand des Einstellkörpers 22 ein Lichtsignal abgestrahlt werden, welches für einen Bediener sichtbar ist.
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4b zeigt den Einstellkörper 22 in dessen ausgefahrenem Zustand aus 1. In dieser Stellung ist die vom Mantelbereich 34 gebildete Grifffläche 36 zu einem Greifen durch eine Bedienerhand freigegeben. Die Figur zeigt den Einstellkörper in einem Wartezustand, in dem die Leuchtbereiche 68, 70 unbeleuchtet verbleiben. In einer alternativen Ausführungsvariante ist denkbar, dass dieser Wartezustand durch das Leuchten von lediglich einem Leuchtbereich 68 oder 70 charakterisiert ist. Der Einstellkörper 22 in einem aktiven Zustand mit leuchtenden Leuchtbereichen 68, 70 ist in 4c dargestellt. In einer Ausführungsvariante der Hausgeräteeinstellvorrichtung 20 ist denkbar, dass der Einstellkörper 22 mit lediglich einem Leuchtbereich 68 oder 70 versehen ist. Beispielsweise kann anstatt des Leuchtbereichs 68 eine kreisförmige Markierung auf den Stirnbereich 38 angebracht sein, die analog zum Leuchtbereich 68 zur Kodierung einer Einstellposition des Einstellkörpers 22 dient.
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In 5 ist die Bedienblendeeinheit 10 mit einer alternativen Ausführung eines Einstellkörpers 22 gezeigt. Hierbei werden Bauteile, die in Bezug auf das oben beschriebene Ausführungsbeispiel eine gleiche Funktion aufweisen, mit dem gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Die Beschreibung beschränkt sich ferner, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Unterschiede zum obigen Ausführungsbeispiel. In der gezeigten Ausführung bildet die transluzente Baueinheit 42 im Zusammenwirken mit dem Flächenelement 54 einen nach außen bombierten Stirnbereich 38. Ferner ist die transluzente Baueinheit 42 an ihrem dem Hausgerätegrundkörper 18 zugewandten Ende vom den Mantelbereich 34 bildenden Flächenelement 52 überdeckt. Außerdem erstreckt sich der Aufnahmebereich 50, in welchem das Bewegungsachsenmittel 28 aufgenommen ist, über die gesamte Erstreckung des Mantelbereichs 34. Die transluzente Baueinheit 42, die in die Unterbrechung 66 zur Bildung des ringförmigen Leuchtbereichs 70 eingreift, bildet die vordere Kante 40, welche in dieser Ausführung eckig ausgebildet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Bedienblendeeinheit
- 12
- Hausgerät
- 14
- Blendewandung
- 16
- Frontfläche
- 18
- Hausgerätegrundkörper
- 20
- Hausgeräteeinstellvorrichtung
- 22
- Einstellkörper
- 24
- Bewegungsachse
- 26
- Auszugsrichtung
- 28
- Bewegungsachsenmittel
- 30
- Einstelleinheit
- 32
- Einstellfläche
- 34
- Mantelbereich
- 36
- Grifffläche
- 38
- Stirnbereich
- 40
- Kante
- 42
- Baueinheit
- 44
- Baueinheit
- 46
- Aufnahmebereich
- 48
- Lichtquelleneinheit
- 50
- Aufnahmebereich
- 52
- Flächenelement
- 54
- Flächenelement
- 56
- Bereich
- 58
- Bereich
- 60
- Normalrichtung
- 62
- Verbindungsmittel
- 64
- Unterbrechung
- 66
- Unterbrechung
- 68
- Leuchtbereich
- 70
- Leuchtbereich
- 72
- Teilbereich
- 74
- Markierung