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Die
Erfindung betrifft ein Mobiltelefon mit einem handfreundlich geformten
Gehäuse,
dessen Vorderseite verschiedene Funktionstasten und mindestens ein
Display aufweist und in dessen Rückseite
eine wieder aufladbare, flache Batterie mit Batteriegehäuse integriert
ist.
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Bekannt
sind Mobiltelefone, die verschiedenste Funktionen erfüllen können. Ein
solches für den
Multi-Mode-Betrieb einsetzbares Mobiltelefon weist ein Grundgerät mit mindestens
einer Systemschnittstelle auf. Die Systemschnittstelle verfügt über eine
Sprachübertragungsschnittstelle,
eine Steuerungsschnittstelle und eine gemeinsame Stromversorgung.
Es sind mehrere Erweiterungseinheiten anschließbar (
DE 195 32 069 A1 ). Aus
der
EP 0 651 164 B1 ist
ein Mobiltelefon mit Befestigungsvorrichtung bekannt. Bei einem
derartigen Mobiltelefon sind am Gehäuse Teile vorgesehen oder Öffnungen
eingebracht, mit denen Laschen oder ähnliches daran befestigt werden
können.
Aus
EP 1 227 644 A3 schließlich ist
ein Mobiltelefon bekannt, das mit einer von der Zeitzone unabhängigen Uhr
ausgerüstet
ist. Bekannt sind weiter Mobiltelefone, mit denen der Besitzer fotografieren,
SMS übertragen,
im Internet surfen, E-Mails versenden oder beispielsweise Spiele ausführen kann.
Insgesamt gesehen geht die Entwicklung derartiger Mobiltelefone
dahin, immer mehr Funktionen einem solchen Mobiltelefon zuzuordnen, wobei
es sich fast durchgängig
um andere Geräte
ersetzende oder um eigentlich nicht zwangsweise notwendige Lösung geht.
Andererseits ist gerade nach Erscheinen der Euro-Geldnoten die Zahl
der Falschnoten extrem angestiegen und damit die Notwendigkeit gegeben,
mehr oder weniger alle Papiernoten auf Echtheit zu überprüfen. Dies
ist verhältnismäßig aufwendig,
da zunächst
einmal nur bei den Banken und Sparkassen solche Überprüfungsgeräte vorhanden waren, jetzt auch
bei zumindest größeren Handelsgeschäften, wobei
letztere diese Geräte
an der Kasse stationieren. Sie bauen mehr oder weniger groß und erfordern
eben zwangsweise eine eigene Geräteeinheit.
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Der
Erfindung liegt nun die Erfindung zugrunde, ein Mobiltelefon so
weiter zu entwickeln, dass damit auch Informationsträger, insbesondere
Geldnoten auf Echtheit oder Informationsinhalt überprüft werden können.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
dadurch gelöst,
dass im Innenraum des Gehäuses
Speziallampen zur Echtheitsprüfung
von Geldnoten angeordnet sind, die über die Batterie zu speisen
sind und dass ein Durchführungs-
oder Einführungsschlitz im
Gehäuse
vorgesehen und so ausgebildet ist, dass die eingelegten oder durchgezogenen
Geldnoten über
die Speziallampen gezielt zu beleuchten sind.
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Aufgrund
dieser erfindungsgemäßen Lösung kann
jeder Besitzer eines derart ausgerüsteten Mobiltelefons schnell
und ohne Aufsehen die ihm vorliegenden und übergebenen Geldnoten auf Echtheit überprüfen. Er
braucht den jeweiligen Schein, d. h. die Geldnote nur durch den
Einführungsschlitz
hindurchzuziehen oder ihn dort einzulegen, um dann schnell und einfach
zu erkennen, ob dieser Schein echt ist. Für diese Überprüfung gibt es mehrere Merkmale,
die der Benutzer kennt oder die ihm beispielsweise durch einen Aufdruck
auf dem Gehäuse
des Mobiltelefons zur Kenntnis gegeben werden, sodass er schnell
und ohne großen
Aufwand die Prüfung
der Geldnote durchführen
kann. Damit ist annähernd ausgeschlossen,
dass der Inhaber eines derart ausgerüsteten Mobiltelefons in die
Problematik hineinkommt, eine solche falsche Geldnote in Empfang
zu nehmen und sie dann nicht ohne weiteres wieder loszuwerden. Niemand
ist dazu gezwungen, eine erkennbar falsche Note anzunehmen und es
besteht immer die Gefahr, dass zunächst einmal die eventuell damit
beschäftige
Kriminalpolizei davon ausgeht, dass der Inhaber der Geldnote selbst
mit dem Fälscher
in irgendeiner Form in Verbindung steht. Hier mit diesem Gerät sind solche
Probleme völlig
ausgeschlossen, wobei der große
Vorteil der ist, dass hier auf die dem Mobiltelefon eigene Batterie
zurückgegriffen
werden kann, die wieder aufladbar ist und die damit immer die notwendige
Energie für
die Speziallampen zur Verfügung
stellt, die diese für
den kurzen Augenblick der Überprüfung einer
Geldnote benötigt. Gearbeitet
wird beispielsweise mit Speziallampen, die die erkennbaren Sicherheitsmerkmale
so aktiviert, d. h. zum Leuchten bringt, dass der Eigentümer des
Mobiltelefons schnell erkennen kann, ob diese Sicherheitsmerkmale
vorhanden sind und damit ob es sich um einen echten oder falschen
Geldschein bzw. eine Geldnote handelt.
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Nach
einer zweckmäßigen Weiterbildung
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Speziallampen mit der Batterie
und mit einer im Gehäuse
integrierten Auswerteeinheit verbunden sind. Die Erfindung macht
sich also den Vorteil gleich doppelt zu Nutze, dass in einem derartigen
Mobiltelefon eine relativ leistungsfähige Batterie zur Verfügung steht.
Diese wird nach dieser Weiterbildung auch noch dazu ausgenutzt,
eine Auswerteeinheit zu betreiben, die die ermittelten Daten an
eine vorgegebene Stelle weiterleitet, sodass sehr kurzfristig dem
Benutzer angezeigt werden kann, ob es sich um eine echte oder falsche
Geldnote handelt.
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Schon
aus Reparatur- und Wartungsgründen ist
es von Vorteil, wenn wie erfindungsgemäß vorgesehen, die Speziallampen
und die Auswerteeinheit dem Batteriegehäuse zugeordnet sind. Die Teile
können
dann mit dem Batteriegehäuse
von dem eigentlichen Mobiltelefon getrennt und beispielsweise durch neue
ersetzt werden, wenn Schäden
aufgetreten sind oder leicht repariert werden, wenn ein solcher Arbeitsgang
notwendig werden sollte. In das eigentliche Gehäuse des Mobiltelefons integrierte
Bauteile sind schlechter zu erreichen und müssten eben wie gesagt wirklich
ausgetauscht werden, während
nach der vorliegenden Lösung
die gesamte Batterie mit ihrem Batteriegehäuse und den Zusätzen erneuert oder
repariert wird. Dabei ist vorteilhaft, dass während dieser Reparaturzeit
eine andere Einheit zur Verfügung
steht, die dem Benutzer des Mobiltelefons weiterhilft. Er kann sein
Mobiltelefon also auch in solchen Zeiten problemlos weiter einsetzen.
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Will
man nicht das gesamte Gehäuse
des Mobiltelefons ausnutzen, sondern nur die Energie der Batterie,
so ist es zweckmäßig, die
Speziallampen und die Auswerteeinheit einem Ansatzbauteil zuzuordnen,
das an das Gehäuse
mit der Batterie ankoppelbar ausgebildet und mit einem Einführungsschlitz
ausgerüstet
ist. Vorteil dabei ist, dass ein solches Ansatzbauteil so geformt
sein kann, dass praktisch die gesamte Geldnote nach und nach durch
den Schlitz hindurchgezogen werden kann, um so alle relevanten Sicherheitsmerkmale
zu erfassen und auszuwerten und so zu einer 100 %igen Überprüfung zu kommen.
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Mit
einfachen Speziallampen kann ein derartiges Mobiltelefon ausgerüstet sein,
wenn wie erfindungsgemäß vorgesehen,
die Speziallampen und die Auswerteeinheit zur Erkennung von fluoreszierenden
Sicherheitsmerkmalen ausgelegt sind. Damit brauchen die Speziallampen
die jeweilige Geldnote nur auszuleuchten, um der Auswerteeinheit
die Möglichkeit
zu geben, zu überprüfen, ob
alle notwendigen Sicherheitsmerkmale durch Fluoreszieren erkannt werden
können.
Ist dies der Fall, so ist auch die überprüfte Geldnote okay, anderenfalls
muss noch einmal überprüft werden
oder aber der Geldschein ist ein falscher.
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Das
ermittelte Ergebnis der Überprüfung kann
akustisch oder bildlich auch kenntlich gemacht werden, wobei als
besonders zweckmäßig angesehen
wird, die Auswerteeinheit mit dem Display zu verbinden und dort
eine Anzeige wie „echt" oder „falsch" auslösend auszubilden.
Der Benutzer eines derartigen Mobiltelefons kann somit ohne den
Geldschein selber betrachten und überprüfen zu müssen auf dem Display einfach
ablesen, ob es sich um eine echte Geldnote oder um eine falsche
Geldnote handelt. Er kann somit auch keinen Fehler machen bei seiner
Bewertung oder Überprüfung, sodass
einer solchen Ausführung
gegenüber
einfacher Beleuchtung und Erkennung fluoreszierender Sicherheitsmerkmale
der Vorzug zu geben ist.
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Bekannt
ist es grundsätzlich,
den Sicherheitsfaden, den jede Geldnote aufweist, mit in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehen.
Gemäß der Erfindung
sind die Speziallampen und die Auswerteeinheit den Magnetcode im
Sicherheitsfaden prüfend ausgebildet
sind, d. h. es wird nur überprüft, ob der Sicherheitsfaden
auch der für
derartige Geldnoten vorgeschriebene Sicherheitsfaden ist. Ist dies
der Fall, ist die Prüfung
positiv beendet, anderenfalls eben negativ. Nachteil bei dieser
Lösung
ist vielleicht, dass nur ein Sicherheitsaspekt mit in die Prüfung einbezogen
wird, nicht aber ein mehrfacher. Hier kann aber eine Kombination
vorgenommen werden, indem beispielsweise auch die fluoreszierenden
Sicherheitsmerkmale gleichzeitig mit überprüft und in die Bewertung einbezogen
werden.
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Eine
weitere zweckmäßige Lösung ist
die, Speziallampen und Auswerteeinheit einzusetzen, die den Magnetanteil
der Farben der Geldnote prüfend ausgebildet
sind.
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Gute
Erfahrungen hat man mit so genannten Schwarzlichtlampen gemacht,
wobei hierzu die Erfindung vorsieht, dass die UV-Röhren oder
Schwarzlichtlampen sind, die über
die Batterie versorgbar ausgebildet und geschaltet sind. Es bedarf
also keiner besonderen Versorgung dieser Röhren oder Lampen, sondern vielmehr
wird auf die Energie der Batterie voll zurückgegriffen, die für derartige Überprüfungen bzw.
derartige Bedürfnisse
auch ausreichend bemessen sind.
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Eine
weitere Ausbildung ist die, nach der als Speziallampen eine UV-Lichtröhre und
eine Weißlichtröhre im Einsatz
sind, die getrennt schaltbar im Gehäuse untergebracht sind. Auf
diese Weise können
sowohl die Fluoreszenzen wie auch die Wasserzeichen in den Geldnoten überprüft werden
sowie auch in anderen, dem Kreditwesen verwendeten Hilfsmitteln,
wie beispielsweise den Kreditkarten. Eingesetzt werden beispielsweise
6 Watt UV-Lichtröhren
und 6-Watt Weißlichtröhren. Aufgrund
des gleichen Bedarfs, kann es auch nicht zu Verwechslungen kommen.
Vorteilhaft ist dabei aber auch weiter, dass nicht nur beide Merkmale
gleichzeitig überprüft werden
können,
sondern auch getrennt, wenn dieses für beispielsweise einen 10-Euro-Schein
eine ausreichende Prüfung
darstellt.
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Häufig ist
es von Vorteil, wenn derartige Geldnoten beim Überprüfen auch optisch mit überprüft werden.
Von daher sieht die Erfindung ergänzend vor, dass im Gehäuse Öffnungen
für eine
oder mehrere Lupen vorgesehen und über die Speziallampen gleichzeitig
oder über
spezielle LED-Leuchten beleuchtbar sind. Mit Hilfe derartiger Lupen
können deutliche
Vergrößerungen
erzielt werden, sodass auch schon rein optisch gut und sicher überprüft werden
kann, ob es sich um einen echten oder einen falschen Schein handelt.
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Weiter
vorne ist erwähnt
worden, dass bei der Überwachung
und Überprüfung der
Magnetcode im Sicherheitsfaden zur Überprüfung mit herangezogen wird.
Denkbar ist es aber auch, dass weitere Sicherheitsinformationen
im Sicherheitsfaden gespeichert werden, zumindest sieht die Erfindung
dieses vor. Dabei werden dann diese zusätzlichen Informationen vorteilhaft
abgreifbar, indem die Speziallampen den entsprechend mit Sicherheitsinformationen gespeicherten
Sicherheitsfaden aktivierend und die Auswerteeinheit die Informationen
lesend ausgebildet sind. Ohne eine derartige Aktivierung wären die Informationen
nicht erreichbar, so aber werden sie aktiviert und dann für die Auswerteeinheit
erkennbar. Damit können
gezielte Sonderinformationen, die als letzte Sicherheitsbarriere
in eine solche Geldnote eingegeben werden, mit Berücksichtigung
finden, sodass ein hoher Sicherheitslevel erreichbar ist.
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Weiter
vorne ist auf eine Ausführung
eingegangen und hingewiesen worden, bei der dem eigentlichen Mobiltelefon
ein Ansatzbauteil zugeordnet wird, in dem die Überprüfungsbauteile vorgehalten werden.
Das eigentliche Mobiltelefon kann also auch ohne die Überprüfungseinrichtung
mit verwendet werden, obwohl die Abmessungen des Gehäuses durch
diese Zusatzbauteile nicht wesentlich vergrößert werden. Dabei sieht die
Erfindung weiter vor, dass der Einführungsschlitz erweiterbar und
die Auswerteeinheit auch Informationen von durch die Speziallampen
aktivierbare Herstellerchips auswertend ausgebildet sind. Hiermit
ist die Möglichkeit
gegeben, nicht nur Geldnoten auf ihre Echtheit zu überprüfen, sondern
gleichzeitig auch weitere Informationsquellen über das Mobiltelefon anzuzapfen
und Informationen sichtbar zu machen, die ansonsten für Dritte nicht
erkennbar sind. Diese Informationen sind im Herstellerchip fest
verankert und können
durch Dritte nicht gelöscht
werden, sodass beispielsweise die Echtheit von Kleidungsstücken überprüft werden kann,
die mit einem solchen Herstellerchip versehen sind. Nur wenn dieser
Herstellerchip die vorgesehenen und vorgeschriebenen Informationen
wiedergibt und erkennbar macht, handelt es sich um ein echtes T-Shirt
beispielsweise oder ein sonstiges Kleidungsstück, wobei der Herstellerchip
als solcher problemlos in den Einführungsschlitz eingeführt werden kann.
Denkbar ist es auch, solche Herstellerchips Maschinen und Anlagen
zuzuordnen und zwar dann solchen Teilen, die in das Mobiltelefon
eingeschoben werden können,
die oder aber auf andere Art und Weise vom Mobiltelefon erfassbar
sind bzw. genauer gesagt von dessen Überwachungsteilen.
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Um
mit einem derartigen Mobiltelefon auch etwas größere Bauteile oder Kleidungsstücke oder Ähnliches
mit überprüfen zu können, sieht
die Erfindung vor, dass das Anbauteil eine um eine Achse schwenkbar
ausgebildete Wandung aufweist. Wie ein Maul kann also dieses Anbauteil
erweitert werden, um solche Herstellerchips mit überprüfbar zu machen, die etwas größeren Teilen
zugeordnet sind. Natürlich
ist es auch denkbar, über
das aufgeklappte Bauteil bzw. die Wandung durch dessen Senkrechtstellung
große
Bauteile bzw. Maschinen mit überwachen
zu können,
denen der entsprechende Herstellerchip an geeigneter Stelle zugeordnet
ist. Mit Hilfe ggf. beider weggeschwenkter Wandung kann so eine Überwachung
durchgeführt
werden, die ansonsten mit dem schmalen Schlitz einfach nicht durchführbar wäre.
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Schließlich besteht
noch die Möglichkeit, dem
Sender einen Sender zuzuordnen, über
den eine dem Herstellerchip zugeordnete Spule aktivierbar ist. Dies
bedeutet, dass nur das Gehäuse
an dem Herstellerchip vorbeigeführt
werden muss, um die Spule zu aktivieren und dann über einen
Empfänger im
Gehäuse
die Informationen, die im Herstellerchip gespeichert sind, aufzufangen
und erkennbar zu machen. Schon diese Erläuterungen zeigen, welche umfassenden
Möglichkeiten
gegeben sind, wenn man ein Mobiltelefon entsprechend erweitert.
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Statt
die Geldnote durch das Gehäuse
des Mobiltelefons hindurchzuziehen bzw. teilweise in dieses einzuführen besteht
auch die Möglichkeit,
dem Gehäuse
eine oder mehrere als Speziallampen dienende zusätzliche UV-Licht-LED zuzuordnen
und mit der Batterie und einer SCAN-Taste zu verbinden, wobei die
LED in die Außenwand,
vorzugsweise der Rückseite
des Gehäuses
integriert sind. Hier ist also eine Lösung offenbart, die einen Umbau
des Mobiltelefongehäuses
eigentlich auf das Mindestmaß beschränkt. Es
braucht nämlich
lediglich eine UV-Licht-LED
oder auch mehrere auf der Rückseite in
die Gehäuseaußenwand
integriert zu werden, die dann bei Bedarf, d. h. also bei Überprüfung von
Geldnoten über
die SCAN-Taste aktiviert wird, sodass die UV-Licht-Echtheitskriterien
der Banknoten vor Ort vom Nutzer des Mobiltelefons problemlos überprüft werden
können.
Vorteilhaft dabei ist, dass dieses LEDs wenig Platz erfordern, leicht
installiert werden können
und unmittelbar auf dem Teil des Gehäuses anzubringen sind, der
die Batterie aufnimmt. Die notwendigen Verbindungen können somit
leicht und problemlos hergestellt werden, sodass die LED sehr schnell
zu aktivieren ist, um sofort die zu überprüfende Banknote zu inspizieren.
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Neu
auf diesem Gebiet der Überprüfung und Überwachung
ist die so genannte RFID-Kommunikation, mit der Daten auf einem
Transponder berührungslos
und ohne Sichtkontakt gelesen werden und ggf. auch gespeichert werden
können.
Diese Transponder werden an Objekten angebracht, sodass an diesen
Objekten, Waren und auch eben Geldscheinen sehr schnell deren Originalität überprüft werden kann.
Die Erfindung macht sich nun diese Technik zu Nutze, indem gemäß der Erfindung
ein zusätzlicher Frequenzbereich
im Gehäuse
installiert ist, der einen oder mehrere RFID-Chips, die in eine
Geldnote oder eine zu überwachende
Ware integriert ist oder sind, aktivierend ausgebildet und hierzu über eine SCAN-Taste
mit der Batterie und dem Display verbindbar ist. Wird die SCAN-Taste
aktiviert, so wird ein elektromagnetisches (U)HF-Feld erzeugt werden, welches über die
Antenne des Transponders empfangen wird. In der Antennenspule entsteht
Induktionsstrom, sodass der Mikrochip selber aktiviert wird und
gelesen werden kann. Mit dem induzierten Strom wird zweckmäßigerweise
gleichzeitig ein Kondensator aufgeladen, welcher für eine ausreichend
lange Stromversorgung des Chips Sorge trägt. Der so aktivierte Mikrochip
empfängt
vom Lesegeräte
Befehle und gibt die Informationen weiter, die notwendig sind, um
zu überprüfen, ob
die Ware bzw. der Geldschein zu akzeptieren ist oder nicht. Die
entsprechende Information ist auf dem Display ablesbar, sodass der Benutzer
des Mobiltelefons die Information quasi „im Original" vorliegen hat.
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Die
Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Mobiltelefon
geschaffen, das auch Informationsträger, insbesondere Geldnoten auf
Echtheit oder Informationsinhalt überprüfen kann. Hierzu sind verhältnismäßig wenig
Umbauten und Erweiterungen notwendig, weil die Gegebenheiten der üblichen
Mobiltelefongehäuse
ausgenutzt werden. Lediglich muss ein Einführungsschlitz im Gehäuse vorgesehen
sein, durch den die zu überprüfende Geldnote
eingeführt
wird oder der Informationsträger
oder hindurchgezogen wird, um dann durch eingeschaltete Speziallampen
und möglichst
eine Auswerteeinheit die Information zu erhalten, die es dem Mobiltelefoneigentümer ermöglichen,
ohne große Probleme
zu erkennen, ob die Geldnote echt ist oder aber falsch. Er kommt
dann überhaupt
erst gar nicht mehr in die Verlegenheit, eine falsche Geldnote bei der
Bank vorzulegen und beteuern zu müssen, dass er selbst mit dieser
falschen Geldnote nichts zu tun hat. Außerdem würde er die Geldnote nicht ersetzt bekommen,
was wiederum viele Leute dazu veranlasst, auf einen Umtausch solcher
falscher Geldnoten zu verzichten. Meist aber wissen sie gar nicht, dass
sie eine falsche Geldnote haben und kommen dann beispielsweise beim
Geldinstitut in die Verlegenheit, aufgefordert zu werden, nachzuweisen, dass
sie nichts mit diesem Falschgeld zu tun haben. Abgesehen von diesen
Vorteilen, ist aber ein wesentlicher Vorteil auch der, dass praktisch
vor Ort eine Überprüfung der
angebotenen Geldnote möglich
ist, schnell und sicher, sodass dem Mobiltelefoneigentümer auch
die Möglichkeit
gegeben ist, eine sehr kurzfristige Entscheidung treffen zu können. Wegen
der Einfachheit der Überprüfung ist
ihm nun auch die Möglichkeit
gegeben, nicht nur große
Scheine wie beispielsweise 200-Euro-Scheine einer Prüfung zu unterziehen,
sondern vielmehr jede Geldnote und jeden Geldschein, sodass den
Fälschern
auch noch die Möglichkeit
genommen ist, über
kleine Geldnoten, wie beispielsweise 5-Euro-Scheine doch noch den
Verkehr zu betrügen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigen:
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1 ein
Mobiltelefon von der Vorderseite her gesehen,
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2 ein Mobiltelefon von der Seite her mit dem
Einführungsschlitz,
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3 eine Rückseite eines Mobiltelefons
mit abgenommener Batterie,
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4 eine solche Batterie von der Innenseite
her gesehen,
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5 ein 50-Euro-Geldnote,
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6 ein Ansatzbauteil zu einem üblichen Mobiltelefon,
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7 ein Chip als Informationsträger, der aktivierbar
ausgebildet ist
und
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8 Rückseite
mit mehreren LED.
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Das
in 1 wiedergegebene Mobiltelefon 1 ist ein
auch heute noch Übliches,
wobei darauf Wert gelegt wird, dass es handfreundlich oder handgerecht
ist, also gut in der Hand des Benutzers liegt, wenn er dieses bedient.
Ein solches Mobiltelefon 1 verfügt über ein Gehäuse 2, dessen Vorderseite 3 eine
Vielzahl von Funktionstasten 4, 5, 6 und
ein Display 7 aufweist. Auf diesem Display 7 erscheinen
beispielsweise die eingegebenen Ziffern des Gesprächspartners
sowie der Ladezustand der Batterie 9 oder auch die Empfangsbereitschaft
des Gerätes, kenntlich
gemacht durch entsprechende Balken 13, 13'.
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Auf
der Rückseite 8,
die in 2 und 3 erkennbar
ist, ist die flache Batterie 9 erkennbar, die über ein
eigenes Batteriegehäuse 10 verfügt. Dadurch
ist die Möglichkeit
gegeben, dieses Batteriegehäuse 10 mit
der flachen Batterie 9 einfach von dem Gesamtgehäuse 2 zu
lösen.
Bei der geöffneten Rückseite 8 des
Gehäuses 2 ist
auch die SIM-Karte 11 erkennbar, die über eine Kartenhalterung 12 am oder
im Gehäuse 2 fixiert
ist.
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Die
Besonderheit der Darstellung nach 2 und 3 sowie auch 4 ist,
dass der Innenraum 14 zusätzlich mit Speziallampen 15, 16 sowie
einer Auswerteeinheit 17 vervollständigt ist. Diese Innenteile
des Gehäuses 2 werden
durch einen Einführungs-
oder Durchführungsschlitz 18 erreichbar,
der auch in 2 erkennbar ist. Um ihn
zu verdeutlichen, ist er straffiert wiedergegeben.
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In
diesen Einführungsschlitz 18 kann
eine Geldnote 20 nach 5 eingeführt oder
durchgezogen werden, um zu überprüfen, ob
es sich um eine echte Geldnote 20 oder um eine Falschnote
handelt. Dazu wird diese Geldnote 20 beim Durchziehen durch
den Einführungsschlitz 18 oder
das Einschieben über
die Speziallampen 15, 16 geführt, sodass diese die Geldnote 20 entsprechend
beleuchten. Dadurch werden besondere Eigenarten erkennbar, die dann über die
Auswerteeinheit 17 erfasst und beispielsweise durch entsprechende
Informationen auf dem Display 7 erkennbar gemacht werden.
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4 zeigt, dass beispielsweise vier derartiger
Speziallampen 15, 16 im Innenraum 14 und
hier auf der flachen Batterie 9 angeordnet, wobei sie mit dem
Einführen
oder Einschieben der Geldnote 20 in den Einführungsschlitz 18 aktiviert
werden, sodass dann die Überprüfung ablaufen
kann. Über
diese Speziallampen 15, 16 werden die fluoreszierenden Sicherheitsmerkmale 30 auf
der Geldnote 20 entsprechend genau erkennbar und die Auswerteeinheit 17 kann
die Echtheit feststellen oder eben auch nicht. Außerdem kann
auch der Magnetcode im Sicherheitsfaden 31 überprüft werden
oder der Magnetanteil 32 der Farbe der Geldnote 20.
Auf jeden Fall ist so sicher und schnell überprüfbar, ob es sich um eine echte
Geldnote 20 oder eine falsche handelt.
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Zur
ergänzenden
visuellen Überprüfung können Öffnungen 34 in
dem Batteriegehäuse 10 vorgesehen
sein, um über
eine dann auch noch beleuchtete Lupe 35 vergrößert die
Einzelheiten der eingeschobenen Geldnote 20 sehen und überprüfen zu können.
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In
allen beschriebenen Einsatzfällen
werden die Speziallampen 15, 16 und auch die Auswerteeinheit 17 energiemäßig über die
Batterie 9 versorgt. Dies ist der große Vorteil, da diese Batterie 9 über eine
hohe Kapazität
verfügt
und die für
diese Bauteile notwendigen Energiestärken zur Verfügung stellen kann.
Es sind also keine gesonderten Bauteile notwendig, sondern vielmehr
kann auf die Batterie 9 eines üblichen Mobiltelefons 1 zurückgegriffen
werden.
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In 4 ist angedeutet, dass die Speziallampen 15, 16, 16' eine unterschiedliche
Größe und Intensität aufweisen
können,
um so unterschiedlichste Erfolge bei der Überprüfung erreichen zu können.
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Nach 6 ist einem üblichen Mobiltelefon 1 ein
Ansatzbauteil 22 mit einem Einführungsschlitz 23 zugeordnet.
Eine der Wandungen 25 oder beide 25, 28 können schwenkbar
um eine Achse 24 ausgebildet sein, um so den Öffnungsschlitz
zu vergrößern. Auch
hier ist der Einführungsschlitz 23 straffiert,
um ihn deutlicher hervorzuheben. In der schwenkbaren Wandung 25 ist
die Auswerteeinheit 27 untergebracht, in der nicht schwenkbaren
oder aber besonders schwenkbaren Wandung 28 sind die Speziallampen 26 installiert,
die die hier nicht gezeigte Geldnote 20 erleuchtern oder
besser gesagt beleuchten, um die zu überprüfenden Merkmale erkennbar zu machen.
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7 schließlich zeigt einen Herstellerchip 38,
der ebenso wie eine Geldnote 20 überprüft werden kann, indem er über die
Speziallampen 15, 16 oder 26 beleuchtet
wird, sodass die Herstellerinformationen 40 erkennbar werden
oder aber über
eine Spule 39 aktiviert werden können, sodass sie die enthaltenen
Herstellerinformationen 40 an den Interessierten und Mobiltelefoninhaber
weitergeben. Hierdurch können
beispielsweise Herstellerinformationen auf einem Hemd, einem T-Shirt
oder einem Maschinenteil aktiviert und abgelesen werden, die es
dem Interessierten möglich
machen, mit einem normalen bzw. entsprechend ergänzten Mobiltelefon 1 zu überprüfen, ob
es sich um ein echtes Kleidungsstück oder um ein nachgemachtes
oder um ein echtes Maschinenbauteil oder um ein falsches handelt.
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Vorteilhafterweise
kann durch eine verhältnismäßig einfache
Maßnahme
ein Gehäuse 2 eines Mobiltelefons 1 auch
so erweitert werden, dass mit den in die Außenwand 44 des Gehäuses 2 auf
der Rückseite 8 integrierten
LEDs 42, 43 die UV lichtrelevanten Echtheitskriterien
von Geldnoten 20 überprüft werden
können.
Dabei sind diese LEDs 42, 43 wie 8 zeigt,
entweder direkt auf der Rückseite 8 angeordnet
oder auch an der Unterseite 50, je nach dem wie es für die Überprüfung am
zweckmäßigsten ist.
Die LEDs 42, 43 auf oder an der Unterseite 50 müssen dabei
natürlich
so angebracht werden, dass der Batterieanschluss 46 nicht
beeinträchtigt
ist.
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Auf
der Rückseite 8 des
Gehäuses 2 befindet sich
außerdem
der Antennenanschluss 47, der vom Bild her ähnlich der
mit 45 bezeichneten SCAN-Taste ist. Mit Hilfe dieser SCAN-Taste 45 können die
LEDs 42, 43 mit der Batterie 9 verbunden
werden, sodass dann die UV lichtrelevanten Echtheitskriterien der Banknoten
erkennbar werden. Bei den LEDs 42, 43 handelt
es sich um UV-Licht-LEDs.
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In 4 ist angedeutet, dass das Mobiltelefon 1 um
einen zusätzlichen
Frequenzbereich 48 erweitert sein soll, der die Möglichkeit
bietet, die RFID-Kommunikation
einzusetzen. Durch Betätigen der
SCAN-Taste 45 wird dieser zusätzliche Frequenzbereich 48 angesprochen
und es wird ein elektromagnetisches (U)HF-Feld erzeugt, über welches die
Antenne des RFID-Chips 38' aktiviert wird.
Dieser RFID-Chip 38' ist
nach 5 in einen der Sterne beispielsweise
eines 50-Euro-Scheins integriert, sodass er als solcher gar nicht
erkennbar, aber wie erwähnt über den
Induktionsstrom aktivierbar ist. Durch den induzierten Strom wird
außerdem
ein darin enthaltener Kondensator aufgeladen, welcher dafür sorgt, dass
während
des Betriebes die Stromversorgung gesichert ist. Ist die Überprüfung dann
abgeschlossen, kann ein Entladung des Kondensators hingenommen werden.
Er wird dann später
bei erneuter Ansprache wieder aktiviert und geladen.
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Ebenso
wie ein solcher Chip in eine Geldnote installiert bzw. in das Papier
integriert werden kann, kann ein solcher RFID-Chip 38' auch in jedes Markenprodukt
integriert werden, um eine Überprüfbarkeit
zu ermöglichen.
Die so über
die geschilderte Einrichtung gelesenen Daten werden auf dem Display
sichtbar gemacht, sodass der Besitzer des Mobiltelefons 1 sehr
schnell erkennt, ob die auf der Ware angegebenen Daten mit den richtigen
Daten übereinstimmen.
Darüber
hinaus kann er, sofern herstellerseitig die entsprechende Datenbank
vorhanden ist, über
eine Internetverbindung schnell ermittelt werden, ob die auf dem
Mobiltelefon 1 angegebenen Daten richtig sind oder nicht.
Damit ist eine doppelte Absicherungsmöglichkeit gegeben.
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Die
in 8 gezeigte Lösung mit den zusätzlichen
UV-Licht-LEDs 42, 43 ist wie schon erwähnt auch
deshalb von Vorteil, weil die LEDs 42, 43. 42', 43' direkt auf
dem Batteriegehäuse 10 angeordnet sind,
das seinerseits über
den Sicherungsknopf 49 lösbar mit dem übrigen Gehäuse 2 verbunden
ist.
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Alle
genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden,
werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.