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DE102007018884A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Steuerung und Überwachung von Notlichtsystemen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Steuerung und Überwachung von Notlichtsystemen Download PDF

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DE102007018884A1
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DE
Germany
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monitoring
emergency lighting
emergency
mains voltage
network
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DE102007018884A
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Inventor
Detlef Lorenz
Marcus Gessler
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Gfs Gesellschaft fur Stromversorgungstechnik Mbh
Original Assignee
GFS GES fur STROMVERSORGUNGST
Gfs Gesellschaft fur Stromversorgungstechnik Mbh
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Publication date
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02JCIRCUIT ARRANGEMENTS OR SYSTEMS FOR SUPPLYING OR DISTRIBUTING ELECTRIC POWER; SYSTEMS FOR STORING ELECTRIC ENERGY
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    • H02J9/062Circuit arrangements for emergency or stand-by power supply, e.g. for emergency lighting in which the distribution system is disconnected from the normal source and connected to a standby source with automatic change-over, e.g. UPS systems for AC powered loads
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    • H05B47/10Controlling the light source
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    • H05B47/24Circuit arrangements for protecting against overvoltage

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  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Es wird ein Verfahren zur Steuerung und Überwchung eines Notlichtsystems vorgeschlagen, welches bei einem Ausfall der Netzspannung oder bei einem Absinken der Netzspannung unter einen vorgegebenen Grenzwert die Umschaltung von einem durch die Netzspannung gespeisten Versorgungsnetz (5) auf ein Ersatznetz (6) mit einer oder mehreren Notleuchten (3) auslöst. Dabei ist das Notlichtsystem mit mindestens einer Überwachungs- und Steuerungseinheit (1a, 1b) und mit mindestens einem Notleuchten-Betriebsgerät (2) ausgestattet, welche über das Ersatznetz (6) miteinander verbunden sind. Die Daten, welche zwischen der Überwachungs- und Steuerungseinheit (1a, 1b) und den Notleuchten-Betriebsgeräten (2) ausgetauscht werden, werden in ein Datenprotokoll eingebettet. Die digitale Protokollinformation des Datenprotokolls wird in ein analoges Frequenzspektrum mittels Differential Code Shift Keying umgewandelt. Die umgewandelte Protokollinformation wird in das Ersatznetz (6) eingespeist. Die Protokollinformation wird durch die Notleuchten-Betriebsgeräte (2) aus dem Ersatznetz ausgelesen und ausgewertet.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung und einem Verfahren zur Steuerung und Überwachung von Notlichtsystemen nach den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 3.
  • Fällt in einem Gebäude, insbesondere in einem öffentlichen Gebäude, die Netzspannung unter einen vorgegebenen Grenzwert ab, so wird durch ein Überwachungssystem die Umschaltung von der Netzspannung auf ein Ersatznetz automatisch ausgelöst, um die Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege und die Beleuchtung von Arbeitsplätzen oder sonstigen Räumen mit einer Mindestbeleuchtungsstärke zu garantieren oder es erfolgt ein Bereitschaftsparallelbetrieb der Verbraucher. Letzteres gilt beispielsweise in Krankenhäusern, in denen besonders hohe Anforderungen an eine Mindestbeleuchtung gestellt werden. Da die Überwachungssysteme der Überwachung der Netzspannung bei Beleuchtungssystemen dienen und bei Ausfall oder Absinken der Netzspannung die Umschaltung auf ein Ersatznetz mit speziellen Notleuchten bewirken, wird das Überwachungssystem auch als Notlichtsystem bezeichnet. Als Spannungsquelle für die in dem Ersatznetz vorgesehenen Leuchten dienen eine oder mehrere Einzelbatterien, Gruppenbatterien, Zentralbatterien, Brennstoffzellen, Verbrennungsmotoren oder andere geeignete Notstromaggregate oder Notstromversorgungen. Es kann entweder Gleichspannung oder Wechselspannung im Ersatznetz vorliegen. Handelt es sich bei dem Ersatznetz um einen geschlossenen Stromkreis, so wird dieser auch als Notstromkreis bezeichnet. Bei den Notleuchten handelt es sich beispielsweise um Sicherheits- oder Bereitschaftsleuchten, Rettungsweg- oder Fluchtwegleuchten sowie Leuchten im medizinischen Bereich, wie beispielsweise Operationsleuchten. Diese Leuchten gehören zu einer Sicherheitsbeleuchtung. Sobald die Netzspannung wieder auf den vorgegebenen Mindestwert ansteigt, erfolgt die automatische Umschaltung von dem Ersatznetz auf das Versorgungsnetz der Netzspannung.
  • Bekannte Notlichtsysteme wie beispielsweise dasjenige der DE 299 02 892 U1 bestehen aus einer Zentralbatterie mit Lade- und Erhaltungsladeteil, einer Schalteinrichtung, mindestens einer Vorrichtung zur Steuerung und Überwachung mehreren Leuchten, einem an die Netzspannung angeschlossenen Stromkreis, einem Ersatznetz sowie einem separaten Daten- und Steuerbus für den Transport von Operanden, Befehlen und Signalen für die Systemverwaltung und Koordination. Als nachteilig erweist sich, dass insgesamt drei Netze in einem Gebäude mit Notlichtsystem notwendig sind: das Versorgungsnetz, welches sämtliche Leuchten in dem Gebäude und gegebenenfalls weitere elektrische Geräte mit der Netzspannung versorgt, das Ersatznetz, welches eine Auswahl an Leuchten bei Ausfall der Netzspannung mit einer Ersatzspannung versorgen, und das Datennetz, welches den Daten- und Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Vorrichtungen zur Steuerung und Überwachung und den Leuchten ermöglicht. Die Installation dieser drei Netze ist mit einem hohem Aufwand verbunden. Der Aufwand ist umso größer, je größer das entsprechende Gebäude ist.
  • Die Erfindung und ihre Vorteile
  • Demgegenüber haben das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 3 den Vorteil, dass lediglich zwei Netze zum Betrieb, der Steuerung und Überwachung von Notlichtsystemen notwendig sind. Es handelt sich dabei um das Versorgungsnetz, welches die Leuchten und sonstige elektrische Geräte in einem Gebäude mit der Netzspannung versorgt, und das Ersatznetz, welches bei Ausfall der Netzspannung oder bei Absinken der Netzspannung unter einen vorgegebenen Grenzwert eine vorgegebene Anzahl von Leuchten mit einer Not- oder Ersatzspannung versorgt. Ein separates und zusätzliches Datennetz entfällt oder wird lediglich selektiv verwendet. Als Kommunikationskanal dient das Ersatznetz. Hierzu ist die Vorrichtung mit mindestens einer Überwachungs- und Steuerungseinheit und mit mindestens einem Notleuchten-Betriebsgerät ausgestattet. Das Überwachungs- und Steuerungsgerät und die Notleuchten-Betriebsgeräte sind über das Ersatznetz miteinander verbunden. Jedes Notleuchten-Betriebsgerät ist zwischen eine Notleuchte und das Ersatznetz geschaltet. Es dient dazu, jede Notleuchte einzeln über die zentrale Überwachungs- und Steuerungseinheit anzusteuern und Kontrolldaten betreffend den Status und den Betriebszustand der Notleuchte an die zentrale Überwachungs- und Steuerungseinheit zu übertragen. Die zwischen der Überwachungs- und Steuerungseinheit und den Notleuchten-Betriebsgeräten ausgetauschten Daten werden in ein Datenprotokoll eingebettet. Das Datenprotokoll enthält zusätzlich zu den zu übertragenden Daten mindestens die Adresse derjenigen Einheit, an die sich die Daten richten. Darüber hinaus können als weitere Bestandteile eine Präambel, Informationen zur Fehlererkennung, die Länge des Datenprotokolls und Informationen zum Datenbus in dem Datenprotokoll enthalten sein. Ein Paket von zwischen der Überwachungs- und Steuerungseinheit und den Notleuchten-Betriebsgeräten ausgetauschten Daten, die zusammen mit anderen Informationen in ein Datenprotokoll eingebettet sind, wird als Protokollinformation bezeichnet. Jede Protokollinformation stellt eine Bitfolge vorgegebener Länge dar. Die digitale Protokollinformation wird durch den Mikroprozessor der Überwachungs- und Steuerungseinheit erzeugt und in ein Frequenzspektrum umgewandelt. Mittels eines Analog-Digital-Wandlers wird das Frequenzspektrum in ein analoges Signal umgewandelt, bevor es in das Ersatznetz eingespeist wird. Die Umwandlung digitalen Protokollinformation in ein Frequenzspektrum erfolgt mit dem Verfahren des Differential Code Shift Keying, abgekürzt DCSK. Die Umwandlung wird auch als Modulation bezeichnet. Sie zeichnet sich gegenüber anderen Modulationsverfahren dadurch aus, dass eine Frequenzbandspreizung erfolgt, bei der ein schmalbandiges Signal in ein breitbandiges Signal umgewandelt wird. Die Bitfolge wird damit in ein Signal übersetzt, dessen Frequenz sich zeitlich ändert. Ein derartiges Signal, das aus einer Folge von zeitlichen Frequenzänderung besteht, wird als Chirp bezeichnet. Das dabei erhaltene Frequenzspektrum ist unempfindlich gegenüber Pulsen, Störungen und Spitzen des Ersatznetzes. Der Datenaustausch zwischen der Überwachungs- und Steuerungseinheit und den Notleuchten-Betriebsgeräten weist damit die für Notlichtsysteme notwendige Sicherheit und Zuverlässigkeit auf.
  • Der Überwachungs- und Steuerungseinheit und jedem Notleuchten-Betriebsgerät wird eine kodierte Adresse für die Kommunikation zwischen der Überwachungs- und Steuerungseinheit und den Notleuchten-Betriebsgeräten zugeordnet wird. Die Zuordnung der Adresse zu den Notleuchten-Betriebsgeräten kann beispielsweise durch die Überwachungs- und Steuerungseinheit erfolgen. Darüber hinaus kann die Adresse auch direkt an den Notleuchten-Betriebsgeräten eingestellt werden. Eine in das Ersatznetz durch die Überwachungs- und Steuerungseinheit oder durch ein Notleuchten-Betriebsgerät eingespeiste Protokollinformation wird über das Ersatznetz an alle beteiligten Einheiten, nämlich an alle Notleuchten-Betriebsgeräte und an das Überwachungs- und Steuerungseinheit verteilt. Über geeignete Filter und einen Analog-Digital-Wandler wird die Protokollinformation durch jede der Einheiten aus dem Ersatznetz ausgekoppelt. Der Mikroprozessor jeder Einheit wandelt die als Frequenzspektrum vorliegende Protokollinformation mittels DCSK in eine Bitfolge um und überprüft, ob sich die Protokollinformation an die der Einheit zugeordnete Adresse richtet. Stimmen die Adresse der Protokollinformation und der Einheit nicht überein, wird die Protokollinformationen durch die betreffende Einheit ignoriert. Stimmt die Adresse überein, werden die Protokollinformation durch den Mikroprozessor ausgewertet. Die in der Protokollinformation enthaltenen Daten können beispielsweise einen Befehl betreffen. Der Mikroprozessor der Einheit sorgt in diesem Fall dafür, dass der Befehl durch die Einheit ausgeführt wird.
  • Bei einem Notlichtsystem können eine oder mehrere Überwachungs- und Steuerungseinheiten an einer oder mehreren zentralen oder dezentralen Stellen in dem Gebäude positioniert sein. So ist es beispielsweise möglich, eine zentrale Überwachungs- und Steuerungseinheit im Keller des Gebäudes vorzusehen und zusätzlich dazu auf jedem Stockwerk des Gebäudes eine weitere Überwachungs- und Steuerungseinheit einzurichten. Zwischen sämtlichen Überwachungs- und Steuerungseinheiten werden Daten und Befehle ausgetauscht. Es kann außerdem die Möglichkeit zur Übertragung von Sprache gegeben sein. Der Austausch erfolgt in beide Richtungen. Zu den Daten gehören beispielsweise Informationen über den Status, der an die Netzspannung und/oder die im Ersatznetz vorgesehenen Systeme, Ladezustände von Batterien oder sonstigen Notstromaggregaten, deren Auf- oder Entladezeiten, Anzahl und Position von Notleuchten, Funktionsfähigkeit der Notleuchten, Betriebszeit der Notleuchten, Prüfzeitpunkte, Orts- und Gerätebezeichnungen, Serviceinformationen, Ergebnisse von Test- und Prüfzyklen. Zu den Befehlen zählen beispielsweise Schaltbefehlen oder Steuerbefehle. Die Daten oder Befehle können auch in Form von Sprache vorliegen. Der Datenaustausch und Befehlsaustausch kann auch zwischen einer Vorrichtung zur Steuerung und Überwachung des Notlichtsystems einerseits und einer oder mehreren Notleuchten andererseits erfolgen. Auf diese Weise liegen an einer zentralen Vorrichtung zur Überwachung und Steuerung des Notlichtsystems stets sämtliche Informationen betreffend die Funktionsfähigkeit aller in dem Gebäude angeordneten Notleuchten beziehungsweise Notlichtelementen, den Status der Netzspannung, den Status der Notstromversorgung und sonstiger Systemparameter vor.
  • Durch den Wegfall eines zusätzlichen Datennetzes wird nicht nur der Aufwand bei der Installation reduziert sondern auch die Anzahl der möglichen Fehlerquellen im Notlichtsystem. Dadurch wird wiederum die Sicherheit des Notlichtsystems erhöht.
  • In dem Ersatznetz fließt entweder ein Gleichstrom oder ein Wechselstrom. Sofern es sich um Wechselstrom handelt, hat dieser eine vergleichsweise niedrige Frequenz von typischerweise 50 Hertz. Auf diesen Strom oder die Spannung wird eine als Frequenzspektrum vorliegende analoge Protokollinformation aufmoduliert. Da die Protokollinformation als Hochfrequenz-Signal vorliegt mit einer Frequenz im Kilohertzbereich vorliegt, wird es durch den im Ersatznetz fließenden Strom nicht beeinträchtigt oder verfälscht. Es geht keine Information verloren.
  • Da das Differential Code Shift Keying auf einem Spreizspektrum beruht, ist das erfindungsgemäße Verfahren extrem unempfindlich gegenüber Störungen im Ersatznetz, selbst wenn sie eine Frequenz des Frequenzbereichs des Spreizspektrums aufweisen. Signale unterhalb des Rauschpegels werden zuverlässig ausgelesen und ausgewertet.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung überprüft der Mikroprozessor die Form und den Inhalt einer bei ihm ankommenden Protokollinformation. Stimmt die digitale Protokollinformation, welche aus einem eingehenden analogen Hochfrequenz-Signal anhand einer Demodulation gewonnen wurde, hinsichtlich der Bitfolge und der in den Bitfolge enthaltenen Datenblöcke nicht mit der Länge eines in dem Mikroprozessor vorgesehenen Registers überein, so liegt ein Fehler vor. In diesem Fall kann die Protokollinformation nicht ausgewertet werden. Die Protokollinformationen gehen üblicherweise mehrfach bei einem Mikroprozessor ein. Derartige Mehrfachinformationen werden miteinander verglichen. Stimmt eine vorgegebene Anzahl von hintereinander eingehender Protokollinformationen beispielsweise hinsichtlich der Anzahl der Bits miteinander überein, wird die Protokollinformation als fehlerfrei eingestuft und ausgewertet.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an der Vorrichtung eine Schnittstelle zum Anschließen eines Rechners und/oder eines Druckers und/oder eines Monitors vorgesehen. Auf diese Weise können über externe Geräte Daten eingegeben oder ausgelesen werden.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Schnittstelle vorgesehen, um die Vorrichtung mit mindestens einer weiteren Vorrichtung zur Steuerung und Überwachung von Notlichtsystemen zu verbinden. In diesem Fall erfolgt der Datenaustausch zwischen den beiden Vorrichtungen zur Steuerung und Überwachung entweder über das Ersatznetz, das Versorgungsnetz oder über einen zusätzlichen Kommunikationskanal. Letzterer kann unter besonderen Bedingungen notwendig sein.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens eine Schnittstelle für eine Brandmeldeanlage vorgesehen. Über den Brandmelder werden Informationen darüber gewonnen, an welcher Position im Gebäude gegebenenfalls ein Brand vorliegt. Diese Information wird genutzt um die Fluchtwegsleuchten oder Rettungszeichenleuchten, die den Rettungs- oder Fluchtweg mit einem Pfeil anzeigen, entsprechend zu schalten. Hierzu können die Leuchten mit mehreren Pfeilen ausgestattet sein. Liegt in einem der möglichen Rettungs- oder Fluchtwege ein Brand vor, so wird der zugehörige Pfeil der Rettungs- oder Fluchtwegsleuchte nicht beleuchtet. Dafür wird ein anderer Pfeil beleuchtet, der einen alternativen Rettungs- oder Fluchtweg anzeigt. Die verschiedenen Pfeile einer Rettungsweg- oder Fluchtwegleuchte werden durch verschiedene Leuchtmittel wie beispielweise Glühbirnen oder LEDs beleuchtet. Das Ein- beziehungsweise Ausschalten der Leuchtmittel erfolgt durch den Mikroprozessor der zugehörigen Notleuchten-Betriebsgeräte unter Auswertung der Informationen der angeschlossenen Brandmeldeanlage.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Mikroprozessor mit einer Steuerungs- und Überwachungsfunktion zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der an die Notleuchten-Betriebsgeräte angeschlossenen Notleuchten ausgestattet. Auf diese Weise wird sofort erkannt und angezeigt, wenn eine der betreffenden Notleuchten defekt ist und ausgetauscht werden muss.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Helligkeitsregler für die stufenlose oder schrittweise Regelung der Helligkeit der an die Vorrichtung angeschlossenen Notleuchten vorgesehen. Diese auch als Dimmer bezeichnete Einrichtung sorgt dafür, dass die Notleuchten unter verschiedenen Bedingungen unterschiedliche Helligkeit aufweisen. So ist es beispielsweise erwünscht und ausreichend, dass die Notleuchten zur Anzeige von Flucht- und Rettungswegen in Theater- oder Kinosälen während der Aufführung Licht geringerer Intensität abstrahlen als vor und nach der Aufführung. Da während der Aufführungen im Zuschauerbereich keine sonstigen Lichtquellen eingeschaltet sind, können die Fluchtwegs- und Rettungswegleuchten auch bei ihrer geringeren Lichtintensität gut erkannt werden. Vor und nach der Aufführung ist der Zuschauerraum in der Regel jedoch zusätzlich beleuchtet, so dass eine höhere Lichtintensität notwendig ist um die Anzeigen für den Rettungs- und Fluchtweg erkennen zu können. Ein weiteres Anwendungsbeispiel sind Helligkeitsregler bei Operationsleuchten, welche an eine Notstromversorgung angeschlossen sind. Die Integration von Operationsleuchten in ein Notstromsystem ist notwendig, um bei einer Störung der allgemeinen Stromversorgung den Krankenhausbetrieb, insbesondere in einem Operationssaal aufrecht zu erhalten. Je nach Anwendung ist die Änderung der Lichtfarbe und der zugehörigen Lichttemperatur erwünscht, welche durch das Absenken der Helligkeit erreicht wird. Bei bestimmten Lichtfarben des Lichtes einer Operationslampe können die Ränder einer Wunde bei einer Verletzung oder einem operativen Eingriff besser erkannt werden. In diesem Fall erfolgt das Regulieren der Helligkeit auf Anforderung des Benutzers. Die Grenzen, innerhalb denen die Lichttemperatur variieren kann, sind jedoch typischerweise vorgegeben.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung beträgt die Frequenz der analogen, den Protokollinformationen zugeordneten Hochfrequenz-Signale zwischen 10 und 500 kHz, bevorzugt zwischen 50 und 150 kHz und besonders bevorzugt zwischen 95 und 125 kHz. Letzteres entspricht dem CENELEC Band B der europäischen Norm EN 50065-1. Darüber hinaus kann die Frequenz auch zwischen 3 und 95 kHz betragen, was dem CENELEC Band A der europäischen Norm EN 50065-1 entspricht. Nach dem in den USA geltenden Standard wird das Frequenzband mit der Bezeichnung FCC gewählt. Der in Japan geltende Standard für das Frequenzband trägt die Bezeichnung ARIB.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen zu entnehmen.
  • Zeichnung
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
  • 1 elektrischer Schaltplan eines Notlichtsystems.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • In 1 ist ein elektrischer Schaltplan eines Notlichtsystems für ein Gebäude mit zwei miteinander verknüpften Überwachungs- und Steuerungseinheiten 1a und 1b und mehreren Notleuchten-Betriebsgeräten 2 zur Steuerung und Überwachung von Notleuchten 3 auf jeweils einem Stockwerk dargestellt. Das Gebäude und die Stockwerke sind in der Zeichnung nicht dargestellt. Bei der Überwachungs- und Steuerungseinheit 1a handelt es sich um eine zentrale Überwachungs- und Steuerungseinheit. Sie ist an einer zentralen Stelle des Gebäudes angeordnet. Die zweite Überwachungs- und Steuerungseinheit 1b ist dezentral angeordnet, beispielsweise auf einem Stockwerk des Gebäudes.
  • Auf jedem Stockwerk sind mehrere Notleuchten 3 angeordnet. Diese sind ständig beleuchtet. Sie werden im Normalfall durch die Netzspannung des Versorgungsnetzes 5 mit Spannung versorgt. Bei einem Ausfall der Netzspannung oder einem Absinken der Netzspannung unter einen vorgegebenen Grenzwert erfolgt durch die Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen 1a und 1b die automatische Umschaltung auf das Ersatznetz 6, welches durch die Batterie 7 gespeist wird.
  • Der Datenaustausch zwischen den zentralen Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen 1a und 1b und den Notleuchten-Betriebsgeräten 2 erfolgt über das Ersatznetz 6. Jede Überwachungs- und Steuerungseinheit 1a und 1b und jedes Notleuchten-Betriebsgerät 2 ist mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Mikroprozessor ausgestattet, der Protokollinformationen als Datenprotokolle mit den Daten erzeugt. Diese digitalen Signale werden durch die Mikroprozessoren mit dem Verfahren des Differential Code Shift Keying DCSK in ein Frequenzspektrum übersetzt, in ein analoges Signal umgewandelt und in das Ersatznetz eingespeist. Von dort gelangt es zu allen anderen Teilnehmern des Ersatznetzes und wird von diesen ausgelesen und ausgewertet. Der Datenaustausch erfolgt sowohl zwischen den beiden Überwachungs- und Steuerungseinheiten 1a und 1b untereinander als auch zwischen den Überwachungs- und Steuerungseinheiten 1a und 1b und den Notleuchten-Betriebsgeräten 2. Diese Art der Kommunikation wird auch als Powerline-Kommunikation bezeichnet.
  • Fällt eine der beiden Überwachungs- und Steuerungseinheiten 1a oder 1b aus, beispielsweise durch einen Brand, so übernimmt die andere der beiden Überwachungs- und Steuerungseinheiten deren Aufgabe. Das Notlichtsystem ist damit auch dann noch funktionsfähig, wenn ein Teil des Systems ausfällt. In den von dem Brand nicht betroffenen Teilen des Gebäudes bleiben die Notleuchten eingeschaltet und ermöglichen beispielsweise die Beleuchtung des Fluchtwegs.
  • Sämtliche Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • 1a
    zentrale Überwachungs- und Steuerungseinheit
    1b
    dezentrale Überwachungs- und Steuerungseinheit
    2
    Notleuchten-Betriebsgerät
    3
    Notleuchte
    4
    5
    Versorgungsnetz für Netzspannung
    6
    Ersatznetz
    7
    Batterie

Claims (11)

  1. Verfahren zur Steuerung und Überwachung eines Notlichtsystems, welches bei einem Ausfall der Netzspannung oder einem Absinken der Netzspannung unter einen vorgegebenen Grenzwert die Umschaltung von einem durch die Netzspannung gespeisten Versorgungsnetz (5) auf ein Ersatznetz (6) mit einer oder mehreren Notleuchten (3) auslöst, wobei das Notlichtsystem mit mindestens einer Überwachungs- und Steuerungseinheit (1a, 1b) und mit mindestens einem Notleuchten-Betriebsgerät ausgestattet (2) ist, welche über das Ersatznetz (6) miteinander verbunden sind, dass die Daten, welche zwischen der Überwachungs- und Steuerungseinheit (1a, 1b) und den Notleuchten-Betriebsgeräten (2) ausgetauscht werden, in ein Datenprotokoll eingebettet werden, dass die digitale Protokollinformation des Datenprotokolls in ein analoges Frequenz-Spektrum mittels Differential Code Shift Keying umgewandelt wird, dass die in ein analoges Frequenz-Spektrum umgewandelte Protokollinformation in das Ersatznetz (6) eingespeist wird, dass die Protokollinformation durch die Notleuchten-Betriebsgeräte (2) aus dem Ersatznetz ausgelesen und ausgewertet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, die Daten, welche zwischen Notleuchten-Betriebsgeräten (2) und der Überwachungs- und Steuerungseinheit (1a, 1b) ausgetauscht werden, in ein Datenprotokoll eingebettet werden, dass die digitale Protokollinformation des Datenprotokolls in ein analoges Frequenz-Spektrum mittels Differential Code Shift Keying umgewandelt wird, dass die in ein analoges Frequenz-Spektrum umgewandelte Protokollinformation in das Ersatznetz (6) eingespeist wird, und dass die umgewandelte Protokollinformation durch die Überwachungs- und Steuerungseinheit (1a, 1b) aus dem Ersatznetz ausgelesen und ausgewertet wird.
  3. Vorrichtung zur Steuerung und Überwachung eines Notlichtsystems, welches bei einem Ausfall der Netzspannung oder bei einem Absinken der Netzspannung unter einen vorgegebenen Grenzwert die Umschaltung von einem durch die Netzspannung gespeisten Versorgungsnetz (5) auf ein Ersatznetz (6) mit einer oder mehreren Notleuchten (3, 4) auslöst, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit mindestens einer Überwachungs- und Steuerungseinheit (1a, 1b) zur programmgesteuerten Durchführung von Steuerungs- und Überwachungsfunktionen, mit mindestens einem zwischen eine Notleuchte (3, 4) und das Ersatznetz (6) schaltbaren Notleuchten-Betriebsgerät (2), mit je einem Mikroprozessor der Überwachungs- und Steuerungseinheit (1) und des Notleuchten-Betriebsgeräts (2) zur Erzeugung von in ein Datenprotokoll eingebettete Daten, zur Umwandlung der Protokollinformationen eines Datenprotokolls in ein Frequenz-Spektrum mittels Differential Code Shift Keying und zum Lesen und Auswerten von über das Ersatznetz übermittelten Protokollinformationen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schnittstelle zum Anschließen eines Rechners und/oder eines Druckers und/oder eines Monitors vorgesehen ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schnittstelle vorgesehen ist um die Vorrichtung mit mindestens einer weiteren Vorrichtung zur Steuerung und Überwachung von Notlichtsystemen zu verbinden.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schnittstelle für eine Brandmeldeanlage vorgesehen ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Helligkeitsregler zur stufenlosen oder schrittweisen Regulierung der Helligkeit der an die Vorrichtung angeschlossenen Leuchten (3) vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Frequenz des analogen Hochfrequenz-Signals im Bereich von 10 bis 500 kHz liegt, bevorzugt 50 bis 150 kHz, besonders bevorzugt 95 bis 125 kHz.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Frequenz des analogen Hochfrequenz-Signals im Bereich von 3 bis 95 kHz liegt.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikroprozessoren mit einem Powerline-Modem ausgestattet sind.
  11. Notlichtsystem zum automatischen Umschalten von einem durch die Netzspannung gespeistes Versorgungsnetz (5) auf ein Ersatznetz (6) bei einem Ausfall der Netzspannung oder einem Absinken der Netzspannung unter einen vorgegebenen Grenzwert, dadurch gekennzeichnet, dass es mit mindestens einer Vorrichtung zur Überwachung und Steuerung eines Notlichtsystems (1a, 1b, 2) nach einem der Ansprüche 3 bis 10 ausgestattet ist.
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