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DE102007018240A1 - Verfahren zur Bildung von Calciumcarbonat in einer Faserstoffsuspension - Google Patents

Verfahren zur Bildung von Calciumcarbonat in einer Faserstoffsuspension Download PDF

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DE102007018240A1
DE102007018240A1 DE200710018240 DE102007018240A DE102007018240A1 DE 102007018240 A1 DE102007018240 A1 DE 102007018240A1 DE 200710018240 DE200710018240 DE 200710018240 DE 102007018240 A DE102007018240 A DE 102007018240A DE 102007018240 A1 DE102007018240 A1 DE 102007018240A1
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reactor
calcium hydroxide
carbon dioxide
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DE200710018240
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Andreas Arnhold
Ingo Kauer
Christian Steinmassl
Johannes Dr. Trummer
Uwe Brand
Christian Dr. Nyadowski
Stefan Scholl
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Voith Patent GmbH
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Voith Patent GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bildung von Calciumcarbonat in einer Faserstoffsuspension, wobei eine calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit in einen wässrig benetzten Faserstoff eingebracht und der Faserstoff in einem Reaktor (1) mit Kohlendioxid oder Kohlensäure vermischt wird, wobei in einer chemischen Reaktion mit dem zugeführten Kohlendioxid oder der Kohlensäure Füllstoff in Form von Calciumcarbonat gebildet wird. Dabei soll die Beladung des Faserstoffs dadurch unterstützt werden, dass die calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit vor der Zugabe zum Faserstoff gemahlen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bildung von Calciumcarbonat in einer Faserstoffsuspension, wobei eine calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit in einen wässrig benetzten Faserstoff eingebracht und der Faserstoff in einem Reaktor mit Kohlendioxid oder Kohlensäure vermischt wird, wobei in einer chemischen Reaktion mit dem zugeführten Kohlendioxid oder der Kohlensäure Füllstoff in Form von Calciumcarbonat gebildet wird.
  • Das Beladen von Fasern mit einem Fällungsprodukt, beispielsweise einem Füllstoff ist u. a. in der US-A-5223090 beschrieben. Bei diesem Prozess wird an die benetzte Faseroberfläche des Fasermaterials wenigstens ein Zusatzstoff, insbesondere ein Füllstoff wie Calciumcarbonat, eingelagert. Hierzu wird dem feuchten Faserstoff Calciumoxid oder Calciumhydroxid so zugesetzt, dass zumindest ein Teil davon sich mit dem im Faserstoff vorhandenen Wasser assoziiert. Das so behandelte Fasermaterial wird anschließend mit Kohlendioxid beaufschlagt. Dabei kann jedoch der Umfang der Beladung der Fasern mit Calciumcarbonat nicht immer voll befriedigen.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, mit möglichst geringem Aufwand den Grad der Beladung der Fasern zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß wurde die Aufgabe dadurch gelöst, dass die calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit vor der Zugabe zum Faserstoff gemahlen wird. Da das Calciumhydroxid weitestgehend ungelöst in der Flüssigkeit vorkommt, kann durch eine Verringerung der Partikelgröße das Eindringen von Calciumhydroxid in das Lumen und/oder in die Faserwandungen erleichtert werden.
  • Auch die Anlagerung an die Fasern wird dadurch unterstützt.
  • Im Ergebnis kann so der Umfang der Beladung der Fasern mit Calciumcarbonat wesentlich gesteigert werden.
  • Vorteilhaft ist es dabei, wenn Kalkmilch als calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit, welche Feststoffpartikel enthält, in den Faserstoff eingebracht wird.
  • Versuche haben gezeigt, dass es bereits zu einer wesentlichen Verbesserung der Beladung der Fasern kommt, wenn die calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit bis zu einer durchschnittlichen Korngrößenverteilung (d 50) von 1 μm, insbesondere von 0,2 bis 1 μm gemahlen/vereinzelt wird.
  • Der nach dem Reaktor gemessene pH-Wert der Faserstoffsuspension kann als Maß für den Umfang der chemischen Reaktion im Reaktor benutzt werden. Daher sollte die Menge des zugeführten Kohlendioxids bzw. der Kohlensäure in Abhängigkeit vom pH-Wert der Faserstoffsuspension nach dieser Zugabe eingestellt, insbesondere geregelt werden.
  • Je mehr Kohlendioxid bzw. Kohlensäure zugeführt wird, um so stärker senkt sich auch der pH-Wert ab.
  • Da in folgenden Verfahrensabschnitten eine eher neutrale Faserstoffsuspension von Vorteil ist, sollte die Menge des zugeführten Kohlendioxids bzw. der Kohlensäure so eingestellt, insbesondere geregelt werden, dass der pH-Wert nach Abschluss des Umwandlungsprozesses zwischen 6,5 und 9 liegt.
  • Gegenüber herkömmlichen Prozessen zur Herstellung einer Faserstoffsuspension können durch das Beladen (in Lumen, Faserwandungen und/oder Faseroberflächen) in einer daraus, beispielsweise in einer Papiermaschine hergestellten Faserstoffbahn die gleichen Festigkeiten bei geringerer Mahlung, d. h. auch verminderter Mahlenergie und somit energetisch günstiger hergestellt werden.
  • Außerdem lässt sich eine, mit beladenen Fasern hergestellte Faserstoffbahn leichter entwässern, was, insbesondere in der Trockenpartie der Papiermaschine, Energie spart und höhere Maschinengeschwindigkeiten bei der Papiermaschine erlaubt.
  • Bei der Glättung von aus beladenen Fasern hergestellten Faserstoffbahnen kann die Schwarzsatinage zumindest wesentlich reduziert werden.
  • Kern des Beladens ist es, gezielt Kalkmilch und/oder Füllstoff in das Faserinnere einzulagern, was den Füllstoffgehalt, die Festigkeit, die Porosität sowie das Volumen erhöht und Opazität sowie Bedruckbarkeit der erzeugten Faserstoffbahn verbessert.
  • Zum Beladen der Fasern mit einem Fällungsprodukt, hier Calciumcarbonat, wird die calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit in einen wässrig benetzten Faserstoff eingebracht und der Faserstoff in einem Reaktor mit gasförmigem Kohlendioxid oder Kohlensäure vermischt.
  • Bei der Beladung der Fasern kann es die Effizienz erhöhen, wenn zumindest ein Teil des Calciumhydroxids direkt in den Reaktor zugegeben wird. Sowohl das Kohlendioxid bzw. Kohlensäure als auch das Calciumhydroxid treffen in diesem Fall auf bereits gebildetes Calciumcarbonat auf, so dass es zu einer weiteren Kristallisation kommt.
  • Dem Prozess ist es des Weiteren förderlich, wenn dem vorzugsweise eingedickten Faserstoff im Reaktor eine calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit, vorzugsweise Kalkmilch, zugeführt wird.
  • In Abhängigkeit von der Art der Fasern und der Gestaltung der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens sowie der Anforderungen an die behandelte Faser kann es vorteilhaft sein, wenn zwischen 20 und 50% des Calciumhydroxids der Faserstoffsuspension bereits vor dem Reaktor zugegeben oder zwischen 90 und 100% des Calciumhydroxids in den Reaktorgegeben werden.
  • Im Reaktor sollte vorzugsweise ein Druck zwischen 1 und 6 bar, vorzugsweise zwischen 1 und 4 bar herrschen.
  • Außerdem sollte die Faserstoffsuspension mit einer Konsistenz zwischen 0,1 und 40%, vorzugsweise zwischen 0,5 und 30% in den Reaktor eingeführt werden.
  • Dabei liegt die mittlere Verweilzeit der Faserstoffsuspension im Reaktor zwischen 1 und 15 min, vorzugsweise zwischen 5 und 10 min.
  • Die Temperatur im Reaktor sollte mit Vorteil zwischen 15 und 130°C, vorzugsweise zwischen 20 und 60°C liegen.
  • Zur Gewährleistung der allgemein geforderten Fasereigenschaften sollte der beladene Faserstoff maximal 50% Fällungsprodukt, d. h. Calciumcarbonat enthalten.
  • Dabei ist es außerdem vorteilhaft, wenn die wässrige Faserstoffsuspension aus Faserstoff (Primär- und/oder Sekundärfaserstoff), insbesondere Frischfaserzellstoff gebildet wird.
  • Durch die Beladung können Kristalle von einer rhomboedrischen oder einer skalenoedrischen Form oder Agglomerate mit einer Länge zwischen 0,02 und 5 Mikrometer entstehen.
  • Nachfolgend soll die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In der beigefügten Zeichnung zeigt die Figur ein schematisches Anlagenschema.
  • Die in einer Presse auf eine Konsistenz von bis zu 30% eingedickte Faserstoffsuspension wird zur Beladung der Fasern mit Calciumcarbonat als Füllstoff einem Reaktor 1 zugeführt, welcher vorzugsweise als Heizschnecke, Fluffer oder Kristallisator ausgeführt ist.
  • In diesem Reaktor 1 wird dem Fasermaterial Kalkmilch so zugesetzt, dass zumindest ein Teil davon sich mit dem im Fasermaterial, d. h. zwischen den Fasern, in den Hohlfasern und in deren Wänden, vorhandenen Wasser assoziieren kann.
  • Um dies zu unterstützen, wird die Kalkmilch vor ihrer Zugabe in einem Attritor 2, insbesondere in Form einer Kugelmühle gemahlen. Dadurch sollen die Kalkmilchpartikel auf eine Korngrößenverteilung (d 50) von weniger als 0, 5 μm verkleinert/vereinzelt werden.
  • Dem Reaktor 1 wird über ein Ventil 4 gesteuert CO2 zugeführt, wobei sich Calciumcarbonat an den benetzten Faseroberflächen anlagert. Dabei stellt sich folgende chemische Reaktion ein: Ca(OH)2 + CO2 = CaCO3 + H2O
  • Im Reaktor 1 herrscht etwa Umgebungsdruck und eine Temperatur zwischen 20 und 60°C.
  • Nach einer Verweilzeit zwischen 5 und 10 min wird der beladene Faserstoff einem Mahlwerk in Form eines Refiners 3 zugeführt.
  • In diesem Mahlwerk werden die Fasern zusammen mit dem Calciumcarbonat bis zum Erreichen des erforderlichen Mahlgrades behandelt.
  • Für die folgenden Verfahrensstufen der Faserbehandlung wird ein pH-Wert zwischen 6,5 und 9 angestrebt. Daher erfolgt nach dem Refiner 3 eine pH-Wert-Messung 5. Der gemessene pH-Wert wird einer Steuereinheit 6 gemeldet und dort ausgewertet. Diese Steuereinheit 6 steuert dann die, dem Reaktor 1 zugeführte CO2-Menge entsprechend dem gemessenen pH-Wert.
  • Ist der pH-Wert zu hoch, so wird die dem Reaktor 1 zugeführte CO2-Menge erhöht und bei zu niedrigem pH-Wert entsprechend vermindert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5223090 A [0002]

Claims (14)

  1. Verfahren zur Bildung von Calciumcarbonat in einer Faserstoffsuspension, wobei eine calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit in einen wässrig benetzten Faserstoff eingebracht und der Faserstoff in einem Reaktor (1) mit Kohlendioxid oder Kohlensäure vermischt wird, wobei in einer chemischen Reaktion mit dem zugeführten Kohlendioxid oder der Kohlensäure Füllstoff in Form von Calciumcarbonat gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass die calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit vor der Zugabe zum Faserstoff gemahlen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Kalkmilch als calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit in den Faserstoff eingebracht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die calciumhydroxidhaltige Flüssigkeit bis zu einer durchschnittlichen Korngrößenverteilung (d 50) von 1 μm, insbesondere von 0,2 bis 1 μm gemahlen/vereinzelt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des zugeführten Kohlendioxids bzw. der Kohlensäure in Abhängigkeit vom pH-Wert der Faserstoffsuspension nach Abschluss des Umwandlungsprozesses eingestellt, insbesondere geregelt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des zugeführten Kohlendioxids bzw. der Kohlensäure so eingestellt, insbesondere geregelt wird, dass der pH-Wert nach Abschluss des Umwandlungsprozesses zwischen 6,5 und 9 liegt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem vorzugsweise eingedickten Faserstoff im Reaktor (1) zumindest ein Teil der calciumhydroxidhaltigen Flüssigkeit zugeführt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen 20 und 50% des Calciumhydroxids der Faserstoffsuspension bereits vor dem Reaktor (1) zugegeben wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen 90 und 100% des Calciumhydroxids in den Reaktor (1) gegeben wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck im Reaktor (1) zwischen 1 und 6 bar, vorzugsweise zwischen 1 und 4 bar liegt.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstoffsuspension mit einer Konsistenz zwischen 0,1 und 40%, vorzugsweise zwischen 0,5 und 30% in den Reaktor (1) eingeführt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Verweilzeit der Faserstoffsuspension im Reaktor (1) zwischen 1 und 15 min, vorzugsweise zwischen 5 und 10 min liegt.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur im Reaktor (1) zwischen 15 und 130°C, vorzugsweise zwischen 20 und 60°C liegt.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der beladene Faserstoff maximal 50% Calciumcarbonat enthält.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Faserstoffsuspension aus Faserstoff, insbesondere Frischfaserzellstoff gebildet wird.
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