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Die
Erfindung betrifft einen Hydraulikstempel für den Einsatz
im untertägigen Berg- und Tunnelbau mit einem Außenrohr
mit endseitigem Fußanschlussteil sowie am gegenüberliegenden
Rohrende angebrachtem Handgriff und einem im Außenrohr
verschiebbar ausgeführten Innenrohr mit endseitiger Kopfplatte
sowie zugeordnetem Füll-/Raubventil, Druckbegrenzungsventil
und in Verbindungsnuten einzuschiebenden Sicherungsdrähten
für Außenrohr, Fußanschlussteil und Handgriff
sowie Innenrohr und Kopfplatte.
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Derartige
Hydraulikstempel werden sowohl als Einzelstempel wie auch in Ausbaugestellen
und Schildausbaugestellen eingesetzt. Zum Betätigen der
Zylinder werden diese mit einer Druckflüssigkeit beaufschlagt,
wobei es sich um Öl, Wasser, Wasser in Öl, Plasma
oder auch eine andere Flüssigkeit oder auch Luft handeln
kann. Die im untertägigen Berg- und Tunnelbau aus Sicherheitsgründen
eingesetzte Wasser-Ölemulsion wird zunächst in
einer Hochdruckpumpe verdichtet und dann über Schlauch- oder ähnliche
Leitungen dem Hydraulikstempel bzw. dem Zylinder zugeführt. Über
Ventile wird das Ausfahren und das Einfahren der Hydraulikstempel
gesteuert, wobei immer mit ein und demselben Druck, nämlich
dem von der Leistung der Hochdruckpumpe abhängigen Druck
gearbeitet wird, heute meist rund 360 bar. Insbesondere im untertägigen
Berg- und Tunnelbau ist ein höheres Druckniveau allerdings
erwünscht. Da mit herkömmlichen Innen- und Außenrohren
durch die notwendigen Wanddicken schon bei den heutigen 360–400
bar erhebliche Gewichte zu bewältigen sind, und auch herkömmliche
Pumpen ein höheres Druckniveau nicht erbringen, ist man
bisher gezwungen, es bei den jetzigen Gegebenheiten zu belassen.
Aus der
DE 102 29
303.1 A1 ist es bekannt, die den Hydraulikstempel bildenden
Außen- und Innenrohre sowie die benötigten Zusatzteile
wie Kopfplatte, Fußanschlussteil und Handgriff über
so genannte Sicherungsdrähte miteinander zu verbinden.
Die zum Einsatz kommenden, im Querschnitt runden Sicherungsdrähte
ermöglichen es bei der dort gezeigten Ausführung,
auf die sonst notwendigen Schweißarbeiten zum Verbinden
dieser einzelnen Bestandteile zu verzichten. Hierzu können
die hier gezeigten runden Sicherungsdrähte in die gleich
ausgebildeten Verbindungsnuten eingeschoben werden, um so die Verbindung
der einzelnen Bauteile zu erreichen. Bei diesen Sicherungsdrähten
handelt es sich um vorgeformte, aus Federstahl bestehende Runddrähte,
die einen geringeren Durchmesser als übliche Sicherungsdrähte
haben und dennoch hohe Kräfte bis zu etwa 40 t übertragen
können. Obwohl bei den besonders belasteten Verbindungsbereichen,
nämlich zwischen Außenrohr und Fußplatte sowie
Innenrohr und Kopfplatte bei diesem Stand der Technik jeweils zwei
solcher Sicherungsdrähte verwendet werden, werden dadurch
die zu übernehmenden bzw. aufzunehmenden Kräfte
nicht wesentlich höher.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen für
den Höchstdruckbereich geeigneten, dünnwandigen
und damit gut handhabbaren Hydraulikstempel zu schaffen, der also
auch mit einem Setzdruck von etwa 600 t einsetzbar ist.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
dass die Sicherungsdrähte als rechteckige Drahtanker, vorzugsweise
aus Federstahl, ausgebildet sind, die in einer in der Breite mit
den „Federstahldrahtankern" korrespondierenden Verbindungsnut
lagerbar und aus dieser in den Übergangsbereich und damit
in die gegenüberliegend ausgebildete und in der Breite
korrespondierende Verbindungsnut verschiebbar und dort die Rohrteile
miteinander verbindend ausgeführt sind.
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Durch
die entsprechende Veränderung der Querschnitte dieser Sicherungsdrähte
ist es möglich, einen Federstahldrahtanker zu schaffen,
der zwar nicht mehr in die Verbindungsnut eingeschoben werden kann,
der aber in eine entsprechende Verbindungsnut eingelegt und aus
dieser in den Verbindungsbereich zum anderen Bauteil hineingeschoben werden
kann, um dort die notwendige Koppel- bzw. Verbindungsarbeit zu leisten.
Der rechteckige Federstahldraht wird dabei so angeordnet, dass er über
die längere Achse beim Verbinden der einzelnen Bauteile
bzw. bei deren späteren Tätigkeit belastbar ist.
Es hat sich herausgestellt, dass mit Hilfe derartiger Federstahldrahtanker
sehr hohe Kräfte übernommen werden können,
ohne dass die Gefahr besteht, dass die einzelnen Hydraulikstempelbauteile
sich voneinander lösen bzw. voneinander gelöst
werden. Vielmehr können so Setzdrücke bis zu etwa
600 t und mehr aufgenommen bzw. aufgebracht werden, d. h., wenn
ein solcher Hydraulikstempel mit einer Einrichtung versehen ist, über
die der Druck innerhalb des Zylinders weit über 400 bar
erhöht wird, vorzugsweise bis rund 700 bar. Ein solches
Verfahren und ein solcher Zylinder sind aus der
DE 103 06 128 A1 bekannt.
Vor allem aber ist es möglich, aufgrund dieser Verbindungstechnik
nun Rohre aus Kohlenstoffstählen einzusetzen, die eine
enorme Festigkeit aufweisen, sodass insgesamt mit dünnwandigen
Rohren gearbeitet werden kann. Dünnwandige Rohre aus Kohlenstoffstahl
sind wesentlich leichter, als bisherige schweißbare Rohre.
Solche hochfesten Rohre weisen Festigkeiten von über 80
kg auf.
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Nach
einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist
vorgesehen, dass die den Sicherungsdraht aufnehmende Verbindungsnut
in der Kopfplatte bzw. im Handgriff und dem Fußanschlussteil
ausgebildet ist und die gegenüberliegend ausgebildete Verbindungsnut
dem Außenrohr bzw. dem Innenrohr zugeordnet ist. Damit
ist es zunächst einmal möglich, den relativ steifen
Federstahldrahtanker bzw. den entsprechenden Sicherungsdraht in
die Verbindungsnut beispielsweise in der Kopfplatte, im Handgriff
bzw. im Fußanschlussteil einzulegen und dann das Außenrohr
bzw. Innenrohr entsprechend einzuführen. Da sich der Sicherungsdraht
also der Federstahldrahtanker in seiner Nut befindet, kann der Einschubvorgang
durch den Sicherungsdraht nicht behindert werden. Außerdem
ist der Sicherungsdraht nun von außen her so zu beeinflussen,
dass er sich teilweise in die Verbindungsnut im Außenrohr
bzw. Innenrohr hineindrückt, sodass der Übergangsbereich
zwischen beiden Nuten überbrückt und die Verbindung wirksam
hergestellt ist. Es versteht sich, dass der Sicherungsdraht in diesem Übergangsbereich
fixiert ist, wozu weiter hinten noch Ausführungen folgen.
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Um
den weiter vorne beschriebenen Einschubvorgang sicherzustellen und
andererseits zu erreichen, dass der Sicherungsdraht genau im Übergangsbereich,
d. h. also in beide Nuten hineinreichend positioniert ist, sieht
die Erfindung vor, dass die den Sicherungsdraht aufnehmende Verbindungsnut
eine den Sicherungsdraht vollständig aufnehmende Tiefe
aufweist, während die gegenüberliegende Verbindungsnut
mit einer ungefähr 50% der Sicherungsdrahtdicke entsprechenden
Tiefe ausgeführt ist. Der Sicherungsdraht kann also wie
beschrieben nur begrenzt in die gegenüberliegende Verbindungsnut
hineingeschoben werden, sodass er mit der anderen Hälfte
in der ursprünglichen Nut verbleibt, sodass die beschriebene
Verbindung zwischen beiden Bauteilen gewährleistet ist.
Ein zu weites Verschieben des Sicherungsdrahtes ist somit wirksam
unterbunden.
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Das
schon mehrfach beschriebene Verschieben des Sicherungsdrahtes aus
der aufnehmenden Verbindungsnut in die gegenüberliegende
Verbindungsnut erfolgt auf einfache und zweckmäßige
Weise dadurch, dass über den Umfang der Innenrohrumfassung
der Kopfplatte und der Außenrohrumfassung des Fußanschlussteils
bzw. des Handgriffes auf den jeweiligen Sicherungsdraht einwirkende
Stellschrauben angeordnet sind. Diese Stellschrauben können von
der Außenwand der Kopfplatte bzw. des Fußanschlussteils
und des Handgriffes betätigt werden, um den Sicherungsdraht
gleichmäßig aus der aufnehmenden Verbindungsnut
teilweise in die gegenüberliegende Verbindungsnut hineinzubewegen.
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Da
kein geschlossener Ring als Sicherungsdraht verwendet werden kann,
da er seine Länge beim Verschieben verändert,
ist eine sichere Handhabung und gleichzeitig eine sichere Festlegung
des Sicherungsdrahtes in der „Endposition" sichergestellt,
indem erfindungsgemäß der Abstand der Stellschrauben
an den Sicherungsdrahtenden verringert, vorzugsweise halbiert ist.
Der Sicherungsdraht wird also rundum fixiert und festgehalten, ohne
dass die in gewisser Hinsicht überstehenden Sicherungsdrahtenden
von der Verbindungswirkung freigehalten werden. Vielmehr ist der
gesamte Sicherungsdraht ein vorteilhaftes sicheres Verbindungselement.
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Um
das Einschrauben der Stellschrauben schnell und sicher vornehmen
zu können und andererseits überstehende Bauteile
zu vermeiden, sieht die Erfindung vor, dass die Stellschrauben am
der Stützfläche gegenüberliegenden Ende
einen Imbus aufweisen. Damit kann die Stellschraube ganz in die entsprechende
Bohrung hingedreht und dazu verwendet werden, den Sicherungsdraht
wirksam in die Verbindungsposition hineinzudrücken.
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Der
Drehvorgang oder besser gesagt der Verschiebevorgang wird dadurch
erleichtert, dass die Stützfläche der Stellschrauben
geringfügig nach außen gewölbt ausgebildet
ist, sodass beim Eindrehen der Stellschrauben eine vorteilhaft verringerte
Reibung auftritt.
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Weiter
vorne ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die den Federstahldrahtanker
aufnehmende Verbindungsnut und die gegenüberliegende Verbindungsnut
eine korrespondierende Breite aufweisen, sodass das Bewegen des
Federstahldrahtankers bzw. der Sicherungsdrähte problemlos erfolgen
kann, wobei dies gemäß der Erfindung noch dadurch
optimiert wird, dass die Sicherungsdrähte abgerundete Kanten
aufweisen. Es reicht eigentlich, wenn die Kanten abgerundet sind,
die der gegenüberliegenden Verbindungsnut zugewandt sind,
weil sich nur diese in diese Verbindungsnut hineinbewegen müssen,
beim Entlasten aber automatisch in die aufnehmende Verbindungsnut
hineinrutschen.
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Weiter
vorne ist darauf hingewiesen worden, dass Setzlasten von 600 t erreicht
werden können, wobei dies insbesondere dann der Fall ist,
wenn die Sicherungsdrähte mindestens 100 kg und bei 5–7 mm,
vorzugsweise 6 mm Höhe eine Breite von 15–20 mm,
vorzugsweise 17 mm aufweisen. Insbesondere die Wahl der entsprechenden
Breite ist wichtig, um die notwendigen Kräfte sicher aufnehmen
zu können und die Verbindung zwischen den einzelnen Bauteilen
des Hydraulikstempels zu gewährleisten.
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Aus
der
DE 103 06 128
A1 ist ein Verfahren und ein entsprechender Zylinder bekannt, über
die die geschilderten Druckerhöhungen möglich
sind. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein
solcher so genannter Packer in den Hydraulikstempel integriert,
wozu die Erfindung vorsieht, dass der Kopfplatte ein so genannter
Packer, bestehend aus einem in der Kolbenstange verschieblich angeordneten Spannkolben
mit in den Zylinderraum einschiebbarer Spannkolbenstange zugeordnet
ist, wobei über den Spannkolben die Druckflüssigkeit
im Zylinderraum noch einmal ergänzend hoch verdichtbar
ist. Die Kopfplatte ist entsprechend auszubilden, um den so genannten
Packer sicher aufzunehmen und auch mit den notwendigen Anschlüssen
zu versehen, um den Spannkolben bzw. die Spannkolbenstange so zu
bewegen, dass im Zylinderraum ein wesentlich erhöhter Druck
entsteht. Dabei versteht es sich, dass die Druckflüssigkeit
schon beim normalen Setzvorgang mit den bekannten 360 oder 400 bar
beaufschlagt wird, sodass entsprechende Setzdrücke erreicht
werden. Diese werden dann aber in die weiter beschriebene Höhe
von rund 600 t gebracht, indem die Spannkolbenstange in den Zylinderraum
hineingedrückt wird, um so die Druckflüssigkeit
weiter hochzuspannen.
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Zum
Betätigen des Hydraulikstempels, d. h. zum Ausfahren und
auch zum Einrauben ist eine Schalteinrichtung erforderlich, wobei
die Erfindung vorsieht, dass dem Außenrohr eine Schalteinrichtung mit
Druckbegrenzungsventil über eine lösbare Schelle
zugeordnet ist. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass Bewegungen
und Beeinflussungen der Verbindungsrohre am Außenrohr auf
die Fixierung der Schalteinrichtung unschädlich bleiben.
Die lösbare Schelle lässt eine begrenzte Bewegung
problemlos zu, ohne dass dadurch Schäden entstehen können.
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Gemäß der
Erfindung ist vorgesehen, dass die Schelle zwei miteinander über
Schrauben verbindbare Halbschalen aufweist, an denen das Gehäuse
der Schalteinrichtung und ggf. eines zur Sicherheit vorgesehenen
zweiten Druckbegrenzungsventils angeschweißt ist. Da sich
die Schalteinrichtung insbesondere die Verbindungsteile zu den Druckbegrenzungsventilen
somit begrenzt gegenüber dem Außenrohr „bewegen"
können, kann es zu Beschädigungen nicht kommen
und auch die Schweißungen zwischen Gehäuse oder
auch anderen Bauteilen und den Halbschalen bleiben völlig
von auftretenden Schwingungen unbeeinflusst. Vor allem können
aber die Bauteile so sicher mit den nicht schweißbaren,
aus hochfestem Stahl hergestellten Rohren verbunden werden.
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Die
sich auch auf die Bauteile des Druckbegrenzungsventils eventuell
auswirkenden Schwingungen bleiben auch für dieses wichtige
Bauteil unschädlich, weil gemäß der Erfindung
vorgesehen ist, dass das der Schalteinrichtung zugeordnete Druckbegrenzungsventil
eingangsseitig über einen Strömungsregulator verfügt.
Dieser Strömungsregulator sorgt dafür, dass beim
Ansprechen des Druckbegrenzungsventils dieses durch die durchströmende Druckflüssigkeit
schwingungsfrei bleibt, was sich auf die Bauteile des Druckbegrenzungsventils
positiv auswirkt. Schäden im oder am Druckbegrenzungsventil
und am Hydraulikstempel treten nicht auf.
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Da
mit besonders hohen Drücken gearbeitet wird, müssen
entsprechende Dichtungen eingesetzt werden. Insbesondere bei den
sich verschiebenden Bauteilen, aber auch bei den festgesetzten Bauteilen ist
es von Vorteil, wenn in den Nuten, in denen die den Sicherungsdrähten
zugeordneten Dichtungen angeordnet sind, zusätzliche Stützringe
aus Metall angeordnet sind. Dies erhöht die Standzeiten
derartiger Dichtungen und sichert den Dichtvorgang zusätzlich
ab.
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Zur
Vermeidung von Reibungen beim Ausschieben des Innenrohres aus dem
Außenrohr ist es von Vorteil, wenn beiden Rohrenden des
Innenrohres ein breiter Teflonring in einer Breitnut angeordnet
zugeordnet ist. Ein solcher Teflonring bzw. die Breitnut können
eine Länge von 10 mm und mehr aufweisen und tragen dazu
wesentlich bei, dass beim Ausschieben des Innenrohres aus dem Außenrohr sowie
auch beim Wiedereinschieben keine Reibungsverluste auftreten, wobei
gleichzeitig auch diese Teflonringe vorteilhaft zusätzlich
abdichten.
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Die
Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Hydraulikstempel
geschaffen worden ist, der als Einzelstempel, vor allem aber im Schild
eingesetzt werden kann, wobei die Einzelteile ohne Schweißung
miteinander verbunden werden und das mit einer Technik, die gut
zu handhaben und damit auch für den rauen Betrieb unter
Tage bestens geeignet ist. Die Hydraulikstempel können
aufgrund der beschriebenen Verbindungstechnik mit extrem hohem Setzdruck
und zwar bis zu 600 t eingesetzt werden und damit erstmals den hohen
Anforderungen im heutigen Berg- und Tunnelbau untertage voll genügen.
Die Hydraulikstempel bestehen aus dem Innen- und dem Außenrohr
sowie den Verbindungsteilen zur Liegendschwelle und zur Hangendkappe des
beispielsweise Schreitausbaugestells. Alle Teile werden wie beschrieben
lediglich über die Sicherungsdrähte besonderer
Bauart wirksam verbunden, ohne dass bei den hohen Drücken
und Belastungen diese Verbindungen beeinträchtigt werden
könnten. Aufgrund dieser besonderen Verbindungstechnik können
Materialien zum Einsatz kommen, die die Verwendung sehr dünnwandiger
Rohre möglich machen (z. B. um 30 mm). Vor allem Kohlenstoffstähle haben
eine enorme Festigkeit und können hier eingesetzt werden,
weil eben jede Schweißarbeit überflüssig
geworden ist. Möglich wird dies vor allem durch den rechteckigen
Federstahldrahtanker, der in entsprechend ausgebildeten Nuten im
Verbindungsbereich zwischen den Bauteilen wirksam eingesetzt werden
kann.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung,
in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu
notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
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1 einen
im untertägigen Bergbau eingesetzten Hydraulikstempel in
einem hydraulischen Ausbau,
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2 einen
solchen Hydraulikstempel im Längsschnitt,
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3 den
Verbindungsbereich zur Liegendschwelle in vergrößerter
Wiedergabe,
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4 eine
Querschnitt durch den Hydraulikstempel im Verbindungsbereich des
so genannten Handgriffes,
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5 eine
vergrößerte Wiedergabe des Übergangsbereiches
zwischen den Verbindungsnuten in den zu verbindenden Bauteilen,
links in der Ausgangsstellung und rechts in der Verbindungsstellung
und
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6 einen
Querschnitt durch den Hydraulikstempel im Bereich des Anschlusses
für die Schalteinrichtung und die Druckbegrenzungsventile.
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Ein
im untertägigen Berg- und Tunnelbau eingesetzter Hydraulikstempel 1 ist
in 1 wiedergegeben. Er ist Teil des hydraulischen
Ausbaus 2, hier eines Schildausbaus, der im Streb 3 eingesetzt ist,
um Hangendes 4 und Liegendes 5 gegeneinander abzustützen
und so den geschaffenen Hohlraum offen zu halten. Die Hangendkappe 6 ist
ebenso mehrteilig ausgebildet, wie die Liegendschwelle 7, wobei
in der Liegendschwelle 7 ein Schubzylinder 9 untergebracht
ist, über den der Strebförderer 8 in Richtung
Kohlenstoß 10 verschoben werden kann. Hinter dem
Schildausbau fällt der Bruch 11 und schließt
den geschaffenen Hohlraum wieder, wobei der Bruchschild 12 so
angestellt und abgestützt ist, dass sowohl während
des ausgefahrenen Hydraulikstempels 1 wie auch beim eingezogenen
Hydraulikstempel 1 immer genügend Sicherheit im
Streb 3 gewährleistet ist.
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2 zeigt
einen Längsschnitt durch den Hydraulikstempel 1,
wobei das Außenrohr mit 15 und das Innenrohr mit 19 bezeichnet
ist. Das Außenrohr 15 mit dem Fußanschlussteil 16 ruht
in der hier nicht gezeigten Liegendschwelle 7, während
der Handgriff 17 den oberen Endbereich des Außenrohres 15 bildet.
Beim Schildausbau kann auf den eigentlichen Handgriff verzichtet
werden, ein entsprechender Ring 18 ist aber unbedingt notwendig,
der gleichzeitig eine Einschubbegrenzung für das Innenrohr 19 darstellt.
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Zwischen
Außenrohr 15 und Innenrohr 19 verbleibt
ein Ringraum 14, der benötigt wird, um das Einschieben
des Innenrohres 19 zu unterstützen. Näheres
dazu wird weiter hinten noch erläutert.
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Das
Innenrohr 19 ist am Rohrende 74 gegenüber
dem Außenrohr 15 offen, sodass beim Einfüllen von
Druckflüssigkeit über das Füll-/Raubventil 21 bzw.
die Schalteinrichtung 24 in den Zylinderraum 80 das
Innenrohr 19 aus dem Außenrohr 15 herauszuschieben.
Damit wird bei dem im 1 gezeigten Ausbau die Hangendkappe 6 gegen
das Hangende 4 gedrückt. Dabei baut sich dann
im Zylinderraum 80 der entsprechende Druck auf, der bei
der hier gezeigten Ausführung zu einem Setzdruck bis rund
600 t aufgebaut werden kann. Der Zylinderraum 80 ist nach
oben hin durch die Kopfplatte 20 verschlossen, die am Rohrende 73 des
Innenrohres 19 festgelegt ist. Zu den Verbindungen werden
weiter hinten noch Erläuterungen gegeben.
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Das
Füllen und auch das Entlasten erfolgt über die
Schalteinrichtung 24, wobei hier zusätzlich ein
Druckbegrenzungsventil 22 mit einem Strömungsregulator 26 vorgesehen
ist. Wird aufgrund einer Überlastung im Zylinderraum 80 der
Druck dort zu hoch, so öffnet dieses Druckbegrenzungsventil 22,
ohne dass sich die durch das Verbindungsrohr 28 eventuell
auftretenden Schwingungen nachteilig auswirken können.
Dies verhindert der beschriebene Strömungsregulator 26.
Die Schalteinrichtung 24 und das Druckbegrenzungsventil 22 sind über
ein Verbindungsrohr 28 mit dem Zylinderraum 80 verbunden, wobei
dieses Verbindungsrohr 28 über Klammern 27, 27' leicht
und sicher anzuschließen ist. Auf der anderen Seite ist
ein Sicherheitsdruckbegrenzungsventil 23 wiedergegeben,
das nicht unbedingt erforderlich ist, aber aus Sicherheitsgründen
zum Einsatz kommen kann. Sowohl dieses Sicherheitsdruckbegrenzungsventil 23 wie
auch das Gehäuse 65 der Schalteinrichtung 24 sind über
eine lösbare Schelle 25 am Außenrohr 15 festgelegt.
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Wie
schon erwähnt wird bei Ansprechen der Schalteinrichtung 24 und
des Verbindungsrohres 28 der Zylinderraum 80 mit
Druckflüssigkeit gefüllt. Soll das Innenrohr 19 dann
später wieder eingefahren werden, also der Hydraulikstempel 1 entlastet
werden, wird diese Bewegung durch Beaufschlagung des Einschubbeschleunigeranschlusses 33 mit Druckflüssigkeit
unterstützt. Die Druckflüssigkeit wirkt dann auf
den Kolben 29 des Innenrohres 19 und sorgt für
eine schnelles Einfahren des Innenrohres 19.
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Zur
Verbindung der Einzelteile des Hydraulikstempels 1 werden
hier Sicherungsdrähte 30, 31, 32 eingesetzt.
Alle Sicherungsdrähte 30, 31, 32 sind als
rechteckförmige Federstahldrahtanker 35 ausgebildet.
Sie sitzen in Verbindungsnuten 36, 37, 38 und können über
Stellschrauben 48, 49, 50, 51 in
die gegenüberliegenden Verbindungsnuten 39, 40, 41 eingeschoben
werden, sodass sie dann den Übergangsbereich 42 überbrücken
und dafür sorgen, dass die entsprechenden Bauteile wirksam
miteinander verbunden sind.
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Der
Sicherungsdraht 30 sitzt in der Verbindungsnut 38 und 41.
Der Sicherungsdraht 31 sitzt in der Verbindungsnut 37 und 40,
der Sicherungsdraht 32 schließlich in der Verbindungsnut 36 und 39.
Da die entsprechenden Verbindungsnuten natürlich in gegenüberliegenden
Bauteilen untergebracht sind, ist eine Innenrohrumfassung 44 für
die Lagerung des Sicherungsdrahtes 32 vorgesehen sowie
eine Außenrohrumfassung 45 für den Sicherungsdraht 30 und
eine weitere Außenrohrumfassung 46 für
den Sicherungsdraht 31. Auf diese Weise können
die verschiedenen Verbindungsnute 36–41 günstig
untergebracht werden, wobei Einzelheiten dazu insbesondere den 3, 4 und 5 entnommen
werden können.
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Zur
Steigerung des Setzdruckes im Hydraulikstempel 1 ist im
Bereich der Kopfplatte 20 ein Spannkolben 78 untergebracht,
der mit seiner Spannkolbenstange 79 in der Kolbenstange 77 verfahrbar
bzw. verschiebbar ist. Die Spannkolbenstange 79 wird dabei
in den Zylinderraum 80 hineingeschoben, um so die Drucksteigerung
zu bewirken. Mit 81 ist der Spannkolbenanschluss bezeichnet, über den
also Druckflüssigkeit in den Bereich oberhalb des Spannkolbens 78 hineingedrückt
werden kann.
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3 zeigt
eine vergrößerte Wiedergabe des in die Liegendschwelle 7 eingesetzten
Fußanschlussteils 16. Hier ist erkennbar, dass
der Sicherungsdraht 30 in eine Position gebracht ist, die
ihn zum Teil in die Verbindungsnut 40 sowie die Verbindungsnut 38 hineinreichen
lässt. Er überbrückt somit den Übergangsbereich 42 und
sorgt dafür, dass hier die Außenrohrumfassung 45 wirksam
mit dem Außenrohr 15 verbunden ist. Mit 34 sind
hier Prüfanschlüsse bezeichnet, über
die die Druckverhältnisse im Zylinderraum 80 überprüft
und überwacht werden können. Am unteren Rohrende 74 ist
ein Teflonring 75 wiedergegeben, der in einer Breitnut 76 ruht. Dieser
breite Teflonring 75 sorgt dafür, dass keine Reibungsverluste
auftreten. Gleichzeitig dichtet er auch. Ein gleich ausgebildeter
Teflonring ist auch am Rohrende 73 wiedergegeben und dort
ebenfalls mit 75 bezeichnet.
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Weiter
ist oberhalb dieses Teflonrings 75 in der Breitnut 76 ein
Dichtring 70 angeordnet, der beidseitig von einem Stützring 71, 71' fixiert
wird. Dieser Dichtring 70 mit den Stützringen 71, 71' ruht
in einer Nut 69.
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Die
Anordnung und Ausbildung der Verbindungsbereiche mit den Federstahldrahtankern 35 in Form
der Sicherungsdrähte 30, 31, 32 ist
in 4 und 5 näher erläutert.
In 4 ist ein Schnitt wiedergegeben, der sowohl die
Außenrohrumfassung 46 wie das Außenrohr 15 und
das Innenrohr 19 zeigt. Festgelegt oder verbunden sind
hier das Außenrohr 15 und die Außenrohrumfassung 46 des Handgriffes 17.
Der beide Bauteile miteinander verbindende Sicherungsdraht 31 ist
hier bereits aus der den Sicherungsdraht 31 aufnehmenden
Nut 37 teilweise in die Nut 40 hineingeschoben
worden und zwar über die Stellschrauben 48, 49, 50 und 51.
Diese Stellschrauben 48–51 beeinflussen
den Sicherungsdraht 31 gleichmäßig, wobei
man zweckmäßigerweise mit der Stellschraube 48 beginnt.
Als letztes werden dann die enger gesetzten Stellschrauben 49, 50 aus
ihrer Außenposition in die Fixierposition gedreht, wobei
sie dann die Sicherungsdrahtenden 53, 54 fixieren.
Diese Sicherungsdrahtenden 53, 54 bewegen sich
beim Festlegen bzw. beim Verschieben innerhalb der Verbindungsnuten 37, 40 aufeinander zu,
ohne dass sie sich berühren. Diese Wiedergabe in 4 zeigt
deutlich, wie auf sichere und schnelle Art und Weise diese tragenden
Sicherheitsdrähte 30, 31, 32 in
ihre Verbindungsposition hineinbewegt und dort fixiert werden können.
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Die 5 zeigt
links die Ausgangsposition des Federstahldrahtankers 35,
wobei sich die Stellschraube 48 oder 49 oder 50 oder 51 in
einer Position befindet, die sicherstellt, dass der Sicherungsdraht 30, 31, 32 bzw.
der Federstahldrahtanker 35 beim Einschieben beispielsweise
des Außenrohrs 15 in den Handgriff 17 kein
Hindernis darstellt. Er liegt voll in der ihn aufnehmenden Verbindungsnut 37.
Zur wirksamen Verbindung beider Bauteile, d. h. des Handgriffes 17 mit
dem Außenrohr 15 wird dann die Stellschraube 48, 49, 50, 51 über
den Imbus 57 am gegenüberliegenden Ende der Stützfläche 55 aus der
Verbindungsnut 37 in die Verbindungsnut 40 hineingeschoben
und zwar so, dass sie diese dann vollständig ausfüllt,
aber im Übergangsbereich 42 immer noch in die
Restöffnung der Verbindungsnut 37 hineinragt.
Auf diese Weise sind beide Bauteile wirksam miteinander verbunden.
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Die
Stützfläche 55 ist leicht in Richtung
Federstahldrahtanker 35 nach außen gebogen und
die Kanten 58 des Federstahldrahtankers 35 sind
leicht abgerundet, um so das Einführen in die Verbindungsnut 40 zu
erleichtern und abzusichern.
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Auf
die Lage des Packers 60 im Bereich der Kopfplatte 20 ist
weiter vorn schon hingewiesen worden. Die Bezeichnung Packer soll
verdeutlichen, dass hier eine wesentliche Druckerhöhung
erzeugt wird.
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6 schließlich
zeigt die Verbindung der Schalteinrichtung 24 bzw. der
Druckbegrenzungsventile 22, 23 mit dem Außenrohr 15.
Um die insbesondere durch die Verbindungsrohre 28 eventuell auftretenden
Schwingungen auf diese Festlegung am Außenrohr 15 schadlos
zu machen, sind diese Bauteile über eine lösbare
Schelle 25 miteinander verbunden. Außerdem wird
so die Verwendung nicht schweißbarer Hochfestrohre unterstützt.
Diese lösbare Schelle 25 besteht aus zwei Halbschalen 62, 63, die über
Schrauben 64 miteinander zu verbinden sind. Das Gehäuse 65 oder
auch das Druckbegrenzungsventil 22, 23 sind über
Schweißstellen 66, 67 an dieser lösbaren
Schelle 25 festgelegt, sodass auftretenden Bewegungen und Ähnliches
sich auf die Verbindung mit dem Außenrohr 15 nicht
auswirken können.
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Alle
genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden,
werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10229303
A1 [0002]
- - DE 10306128 A1 [0005, 0014]