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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Positionieren des zu
einem Lichtblatt geformten Beleuchtungsstrahles bei der Untersuchung
einer Probe nach der Methode der Selective-Plane-Illumination-Microscopy
(SPIM). Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Anordnung
zum Ausüben dieses Verfahrens.
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Im
Unterschied zur konfokalen Laser-Scanning-Microscopy (LSM), bei
der eine dreidimensionale Probe in einzelnen, unterschiedlich tiefen
Ebenen Punkt für Punkt abgetastet wird und die dabei gewonnenen
Bildinformationen nachfolgend zu einer dreidimensionalen Abbildung
der Probe zusammengesetzt werden, beruht die SPIM-Technologie auf
der Weitfeld-Mikroskopie und ermöglicht die bildliche Darstellung
der Probe auf der Grundlage von optischen Schnitten durch einzelne
Ebenen der Probe.
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Die
Vorteile der SPIM-Technologie bestehen unter anderem in der größeren
Geschwindigkeit, mit der die Erfassung der Bildinformationen erfolgt,
der geringeren Gefahr des Ausbleichens von biologischen Proben sowie
in der Möglichkeit, die laterale Auflösung der
Abbildung unabhängig von der Tiefenauflösung einstellen
zu können.
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Prinzipiell
werden bei der SPIM-Technologie Fluorophore, die an sich in der
Probe enthalten sind oder zur Kontrastierung in die Probe eingebracht wurden,
mit Laserlicht angeregt, wobei die Laserstrahlung zu einem so genannten „Lichtblatt"
geformt ist. Mit dem Lichtblatt wird jeweils eine ausgewählte Ebene
in der Tiefe der Probe beleuchtet und mit einer Abbildungsoptik
ein Bild dieser Probenebene in Form eines optischen Schnittes gewonnen.
Das Lichtblatt kann auch durch schnelles Hin- und Herbewegen eines
dünnen, rotationssymmetrischen Laserstrahls in der Fokusebene
der Abbildungsoptik nachgebildet werden, was im Wesentlichen zur
Anregung mit einem statischen Lichtblatt äquivalent ist.
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Ein
Beispiel für die SPIM-Methode ist aus
WO 2004/053558 A1 bekannt.
Hierbei wird die zu untersuchende Probe, beispielsweise ein Medaka-Embryo,
in ein wässriges Gel eingebettet, in dem sie eine gewisse
Zeit weiterlebt, aber dabei nahezu bewegungsunfähig ist.
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Um
die Geometrie des Lichtblattes zu verdeutlichen sei im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung angenommen, dass das Lichtblatt eine senkrecht
zur optische Achse der Detektionsoptik in den Koordinaten X und
Y ausgedehnte, an das Objektfeld angepasste Länge und Breite
und eine in der Richtung der optischen Achse der Detektionsoptik bzw.
in der Koordinatenrichtung Z sich erstreckende Dicke hat, die im
Bereich von 0,5 μm bis 20 μm liegt. Dabei ist
in der Regel die Dicke nicht über die gesamte Länge
konstant, sondern weist eine mittige, als Strahltaille bezeichnete
Einschnürung auf.
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Ein
immer wiederkehrendes praktisches Problem bei der Untersuchung von
Proben nach der SPIM-Methode besteht darin, dass das Lichtblatt möglichst
exakt in die Fokusebene der Detektionsoptik gebracht werden muss,
um optimale Ergebnisse bei der Abbildung der beleuchteten Probenebene und
der nachfolgenden Auswertung dieser Probenebene erzielen zu können.
Ein wesentlicher Grund für die sich dabei ergebenden Schwierigkeiten
besteht darin, dass die Proben typischerweise von einem Gel umschlossen
und gemeinsam mit diesem Gel von einem wässrigen Medium
umgeben sind.
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Dabei
kann der Raum zwischen der Detektionsoptik und der Probe vollständig
mit einem wässrigen Medium und/oder mit Gel gefüllt
sein, oder es verbleibt ein luftgefüllter Teilraum zwischen
der Detektionsoptik und der sich innerhalb einer Probenkammer befindenden
Probe. Je nach Verwendung derselben Detektionsoptik ergeben sich
aufgrund der unterschiedlichen Brechungsindizes von Gel, wässrigem
Medium und Luft Lageabweichungen für die Fokusebene.
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Im
Stand der Technik erfolgt die Positionierung des Lichtblattes in
der Fokusebene der Detektionsoptik bisher durch visuelle, subjektive
Beurteilung anhand des Kontrastes in der Probenabbildung. Ob dabei
die optimale Einstellung erreicht wird, hängt weitestgehend
vom Empfinden des Beobachters ab. Außerdem ist die Handhabung
dabei zeitraubend und der Vorgang kaum reproduzierbar.
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Von
diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren und eine Anordnung anzugeben, mit denen
das Lichtblatt in unkomplizierter und zeitsparender Weise reproduzierbar
und weitestgehend frei von subjektiven Einflüssen in die
Fokusebene der Detektionsoptik gebracht werden kann.
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Bei
einem Verfahren zum Positionieren des Lichtblattes in der Fokusebene
der Detektionsoptik der eingangs beschriebe nen Art ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass:
- – eine objektseitige, mit der
optischen Achse und dem Lichtblatt jeweils einen Winkel α im
Bereich 0°< α < 90° einschließende
zweite Fokusebene auf einen ortsauflösenden Detektor mit
einer zur zweiten Fokusebene konjugierten Empfangsebene abgebildet
wird,
- – der Kontrast oder die Intensität in dieser
Abbildung bewertet wird, und
- – das Lichtblatt oder die Detektionsoptik in der Richtung
der optischen Achse verschoben wird, bis die Bewertung ergibt, dass
das Lichtblatt die erste Fokusebene überdeckt.
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In
einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind bezüglich der Bewertung des Kontrastes
folgende Verfahrensschritte vorgesehen:
- a)
Ermitteln der Ist-Position des maximalen Kontrastes oder der maximalen
Intensität in der Abbildung der zweiten Fokusebene, wobei
die Ist-Position dem Schnittpunkt des Lichtblattes mit der zweiten
Fokusebene entspricht,
- b) Bestimmen des Abstandes zwischen der Ist-Position und der
Soll-Position des maximalen Kontrastes oder der maximalen Intensität
in dieser Abbildung, wobei die Soll-Position dem Schnittpunkt der
beiden Fokusebenen mit der optischen Achse entspricht, und
- c) Verschieben des Lichtblattes oder der Detektionsoptik in
der Richtung der optischen Achse, bis der Abstand zwischen der Ist-Position
und der Soll-Position gleich Null ist.
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In
einer zweiten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, dem Lichtblatt eine Struktur aus einem
senkrecht zu seiner Ausbreitungsrichtung periodischen Intensitätsprofil
aufzuprägen, und das so strukturierte Lichtblatt in der
Richtung der optischen Achse zu verschieben, bis der Kontrast in
der Abbildung der zweiten Fokusebene sein Maximum erreicht hat.
Die Strukturierung des Lichtblattes wird anschließend wieder
aufgehoben, um mit einer unstrukturierten Beleuchtung Aufnahmen
von der Probe zu erhalten.
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Bei
beiden vorgenannten Ausgestaltungen kann vorgesehen sein, dass zunächst
mithilfe eines ersten ortsauflösenden Detektors, dessen
Empfangsebene zur zweiten Fokusebene konjugiert ist, das Lichtblatt
in der ersten Fokusebene positioniert wird. Befindet sich dann das
Lichtblatt in der ersten Fokusebene, kann die dort beleuchtete Ebene
der Probe zum Zweck der Beobachtung und Auswertung auf einen anderen
ortsauflösenden Detektor abgebildet werden, der eine mit
einer zur ersten Fokusebene konjugierte Empfangsebene besitzt.
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Da
der erste Detektor ausschließlich der Positionierung bzw.
der Ausrichtung des Lichtblattes in der ersten Fokusebene dient,
muss dieser kein hochqualitatives Bild aufnehmen. Es genügt,
hierzu eine kostengünstige CMOS-Kamera mit verhältnismäßig geringer
Empfindlichkeit bzw. hohem Rauschfaktor zu verwenden. Gegebenenfalls
kann die Intensität der Fluoreszenzstrahlung angehoben
werden, um Nachteile auszugleichen, die sich aus der geringen Empfindlichkeit
ergeben können.
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Als
zweiter Detektor, der zur Abbildung der beleuchteten Probenebene
zum Zweck der Beobachtung und Auswertung dient, sollte dagegen eine hoch
lichtempfindliche CCD- oder EMCC-Kamera verwendet werden.
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Im
Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt
es, zum Positionieren des Lichtblattes eine von der Probe ausgehende
Fluoreszenzstrahlung einer ersten Wellenlänge/eines ersten
Wellenlängenbereichs zu nutzten, und zur Auswertung der
mit dem Lichtblatt beleuchteten Ebene der Probe eine von der Probe
ausgehende Fluoreszenzstrahlung einer zweiten Wellenlänge/eines
zweiten Wellenlängenbereichs zu nutzten.
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Das
wird beispielsweise erreicht, indem die Probe mit einer Menge Fluoreszenzbeads
versetzt wird, von der bei Anregung mit dem Lichtblatt eine erste
Teilmenge die Fluoreszenzstrahlung der ersten Wellenlänge/des
ersten Wellenlängenbereichs und eine zweite Teilmenge die
Fluoreszenzstrahlung der zweiten Wellenlänge/des zweiten
Wellenlängenbereichs abstrahlt.
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Damit
ist es möglich, die Verfahrensschritte zur Positionierung
des Lichtblattes in der ersten Fokusebene mithilfe des ersten Detektors
und die Beobachtung der mit dem Lichtblatt beleuchteten Probenebene
mit dem zweiten Detektor simultan vorzunehmen. Es ist lediglich
dafür zu sorgen, dass der erste Detektor für die
Fluoreszenzstrahlung der einen Wellenlänge/des einen Wellenlängenbereichs
sensibel ist und der zweite Detektor für die Fluoreszenzstrahlung
der anderen Wellenlänge/des ersten Wellenlängenbereichs.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltungsvariante des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist nur ein Detektor vorgesehen, der sowohl zur Positionierung
des Lichtblattes in der ersten Fokusebene als auch zum Abbilden
der mit dem Lichtblatt beleuchteten Ebene der Probe verwendet wird.
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Dabei
wird die Empfangsebene dieses einen Detektors zunächst
zum Positionieren des Lichtblattes so ausgerichtet, dass sie zur
zweiten Fokusebene konjugiert ist. Im Anschluss an den Positioniervorgang
wird die Empfangsebene des Detektors so ausgerichtet, dass sie nun
zur ersten Fokusebene konjugiert ist. Die Ausrichtung der Empfangsebene
kann in vorteilhafter Weise geändert werden, indem diese
um ihren Schnittpunkt mit der optischen Achse geschwenkt und so
deren Neigung gegenüber der optischen Achse verändert
wird. Alternativ kann auch das Lichtblatt anstatt der Empfangsebene
des Detektors für den Fokussiervorgang geneigt werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren umfasst weiterhin eine
Ausgestaltung, bei der zum Positionieren des Lichtblattes alternativ
Fluoreszenzlicht genutzt wird, das von der zu untersuchenden Probe ausgeht,
oder Fluoreszenzlicht genutzt wird, das von einer Referenzprobe
ausgeht, wobei nach dem Positionieren des Lichtblattes in der ersten
Fokusebene die zu untersuchende Probe an die Stelle der Referenzprobe
gestellt wird. Als Referenzprobe kann dabei eine homogen fluoreszierende
wässrige Lösung, ein mit fluoreszierenden Substanzen
durchsetztes Gel oder ein mit fluoreszierenden Substanzen durchsetzter
Kunststoff verwendet werden.
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Gegenstand
der Erfindung ist weiterhin eine Anordnung zum Positionieren des
zu einem Lichtblatt geformten Beleuchtungsstrahles in einer objektseitigen,
die optische Achse einer Detektionsoptik schneidenden ersten Fokusebene
bei der Untersuchung einer Probe nach der Methode der Selective-Plane-Illumination-Microscopy
(SPIM), umfassend:
- – eine optische
Einrichtung zum Abbilden einer objektseitigen, mit der optischen
Achse und dem Lichtblatt jeweils einen Winkel α im Bereich
0° < α < 90° einschließenden
zweiten Fokusebene auf die Empfangsebene eines ortsauflösenden
Detektors,
- – eine Auswerteeinrichtung zur Bewertung des Kontrastes
oder der Intensität in dieser Abbildung, und
- – eine Einrichtung zur Positionsänderung des Lichtblattes
relativ zur ersten Fokusebene in Abhängigkeit von dieser
Bewertung.
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In
einer ersten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Anordnung ist die Auswerteeinrichtung ausgebildet
- – zum
Ermitteln der Ist-Position des maximalen Kontrastes oder der maximalen
Intensität in dieser Abbildung, wobei die Ist-Position
dem Schnittpunkt des Lichtblattes mit der zweiten Fokusebene entspricht,
und
- – zum Bestimmen des Abstandes zwischen der Ist-Position
und der Soll-Position des maximalen Kontrastes oder der maximalen
Intensität in dieser Abbildung, wobei die Soll-Position
dem Schnittpunkt der beiden Fokusebenen mit der optischen Achse
entspricht, und
- – zum Generieren von Stellbefehlen zum Verschieben
des Lichtblattes in Abhängigkeit von diesem Abstand.
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Diese
erste Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung
ist insbesondere zur Ausführung der weiter oben beschriebenen
ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
geeignet.
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Die
Einrichtung zur Positionsänderung des Lichtblattes ist
zu dessen Verschiebung in der Richtung der optischen Achse der Detektionsoptik,
d. h. in Richtung der Koordinate Z, vorgesehen, wobei davon ausgegangen
wird, dass das Lichtblatt parallel zur ersten Fokusebene und damit
senkrecht zur optischen Achse der Detektionsoptik ausgerichtet ist,
jedoch die erste Fokusebene noch nicht überdeckt, sodass
die sich in der ersten Fokusebene befindende Probenebene nicht oder
hinsichtlich einer optimalen Beobachtung nur ungenügend
beleuchtet wird.
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Insofern
wird mit der Verschiebung des Lichtblattes in der Richtung der optischen
Achse, die eine Parallelverschiebung des Lichtblattes ist, die Position des
Lichtblattes kontinuierlich verändert, bis das Lichtblatt
die erste Fokusebene überlagert.
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Optional
kann die Einrichtung zur Positionsänderung des Lichtblattes
auch zu dessen Verschiebung senkrecht zur optischen Achse der Detektionsoptik,
d. h. in Richtung der Koordinate X und/oder der Koordinate Y, ausgelegt
sein. Mit dieser Option ergibt sich die Möglichkeit, beispielsweise
im Anschluss an die Positionierung in der ersten Fokusebene das Lichtblatt
so zu verschieben, dass seine Strahltaille in der Bildfeldmitte
liegt. Damit lässt sich die Ausleuchtung der sich in der
ersten Fokusebene befindenden Probenebene insofern weiter optimieren,
als sich das Kontrast- oder das Intensitätsmaximum nun
auch in der Bildfeldmitte befindet.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung kann über
zwei Detektoren verfügen. Einer der Detektor hat dabei
eine zur ersten Fokusebene konjugierte Empfangsebene und ist zum
Abbilden der vom Lichtblatt beleuchteten Probenebene vorgesehen.
Der andere Detektor besitzt eine zur zweiten Fokusebene konjugierte
Empfangsebene und dient als Hilfsmittel zur Positionierung des Lichtblattes
in der ersten Fokusebene. Der Detektionsstrahlengang ist in diesem Fall
so verzweigt, dass einer der Zweige auf die Empfangsebene des einen
Detektors und der zweite Zweig auf die Empfangsebene des anderen
Detektors gerichtet sind.
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Die
Verfahrensschritte zur Positionierung des Lichtblattes in der ersten
Fokusebene einerseits und die Abbildung der sich in der ersten Fokusebene befindenden
Probenebene zum Zweck der Beobachtung und Auswertung andererseits
werden mit dieser Ausgestaltungsvariante der erfindungsgemäßen
Anordnung mit voneinander unabhängigen Detektoren vorgenommen.
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In
diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass die Probe bei Anregung
mit dem Lichtblatt Fluoreszenzlicht mit Wellenlängen/Wellenlängenbereichen
abstrahlt, für die der erste Detektor sensibel ist, und
zugleich Fluoreszenzlicht mit Wellenlängen/Wellenlängenbereichen
abstrahlt, für die der zweite Detektor sensibel ist, wodurch
es möglich ist, die Verfahrensschritte zur Positionierung
des Lichtblattes und die Beobachtung der mit dem Lichtblatt beleuchteten
Probenebene simultan vorzunehmen.
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Alternativ
dazu wird aber auch eine Ausgestaltungsvariante der erfindungsgemäßen
Anordnung vorgeschlagen, bei der nur ein Detektor vorhanden und
dieser mit einer Vorrichtung zum Verkippen seiner Empfangsebene
um deren Schnittpunkt mit der optischen Achse des Abbildungsstrahlengangs gekoppelt
ist. Damit wird erreicht, dass in einer Endlage der Verkippung die
Empfangsebene zur zweiten Fokusebene konjugiert ist und der Detektor
so als Hilfsmittel zur Positionierung des Lichtblattes zur zweiten
Fokusebene zur Verfügung steht, und in einer anderen Endlage
der Verkippung die Empfangsebene zur ersten Fokusebene konjugiert
und der Detektor zur Abbildung und Auswertung der mit dem Lichtblatt
beleuchteten Probenebene nutzbar ist.
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Hier
ist zwar nur ein Detektor erforderlich, jedoch ist die Verwendung
dieses Detektors zur Positionierung des Lichtblattes einerseits
und zur Probenbeobachtung andererseits nur zeitlich aufeinander folgend
möglich.
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Bestandteil
der erfindungsgemäßen Anordnung kann auch eine
Referenzprobe sein, die als Hilfsmittel zum Positionieren des Lichtblattes
in der ersten Fokusebene dient. Dabei sollte bei Anregung mit dem
Lichtblatt von der Referenzprobe eine Fluoreszenzstrahlung derselben
Wellenlänge/desselben Wellenlängenbereichs ausgehen,
wie bei Anregung der zu untersuchenden Probe mit dem Lichtblatt. Eine
Ausnahme davon ist selbstverständlich für die Ausgestaltungsvariante
denkbar, bei der zwei auf unterschiedliche Fluoreszenzstrahlung
geeichte Detektoren genutzt werden, wie weiter oben beschrieben.
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Als
Referenzprobe kann eine homogen fluoreszierende wässrige
Lösung, ein mit fluoreszierenden Substanzen durchsetztes
Gel oder ein mit fluoreszierenden Substanzen durchsetzter Kunststoff vorgesehen
sein.
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Bei
der Variante mit Kunststoff steht zum Positionieren des Lichtblattes
und damit zum Kalibrieren der erfindungsgemäßen
Anordnung eine stets wieder verwendbare Referenzprobe mit großer
Haltbarkeitsdauer zur Verfügung.
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Zum
Zweck der spektralen Unterdrückung von gestreutem Anregungslicht
und damit zur Erhöhung der Genauigkeit bei der Bewertung
des Kontrastes bzw. der Intensität bei der Positionierung
und auch zur Erhöhung der Abbildungsqualität der
beleuchteten Probenebene können im Detektionsstrahlengang
vor den Empfangsebenen Fluoreszenzfilter angeordnet sein, die nur
das für den jeweiligen Detektor bestimmte Fluoreszenzlicht
passieren lassen.
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Die
ortsauflösenden Detektoren bestehen vorteilhaft aus einzelnen,
in der Empfangsebene liegenden und in einem Array aus Zeilen und
Spalten angeordneten optoelektronischen Sensoren, deren Signalausgänge
mit der Auswerteeinrichtung in Verbindung stehen. Diesbezüglich
kommen zum Positionieren des Lichtblattes Detektoren in Betracht,
die mit einer Anzahl von 2 bis 2000 Sensorzeilen, bevorzugt mit
einer Anzahl von 20 bis 200 Sensorzeilen, zweidimensionale Bilder
aufnehmen können.
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Der
Winkel α, den die bildseitige Fokusebene mit der optischen
Achse der Detektionsoptik einschließt, sollte im Bereich
zwischen 20° und 70°, vorzugsweise bei 40° liegen.
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Der
Aufbau einer zweiten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Anordnung, die insbesondere zur Ausführung der weiter oben
beschriebenen zweiten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet ist, entspricht teilweise dem Aufbau der ersten
Ausgestaltung der Anordnung. Allerdings ist hierbei die Verwendung
einer Referenzprobe in Form einer Kalibrierkammer vorgesehen, die
mit einer homogen fluoreszierenden wässrigen Lösung
gefüllt ist, und in den Beleuchtungsstrahlengang sind optische Mittel
gestellt, mit denen dem Lichtblatt eine Struktur aus einem periodischen
Intensitätsprofil aufgeprägt wird. Das periodische
Intensitätsprofil kann durch Einbringen eines Amplituden-
oder Phasengitters in den Beleuchtungsstrahlengang erreicht werden.
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In
diesem Fall ist die Auswerteeinheit zur Bewertung des Gitterkontrastes
in der Abbildung der zweiten Fokusebene ausgebildet, und in Abhängigkeit
vom Ergebnis dieser Bewertung wird das Lichtblatt soweit in Koordinatenrichtung
Z verschoben, bis der Gitterkontrast sein Maximum erreicht hat.
Der maximale Gitterkontrast entsteht genau dann, wenn sich das strukturierte
Lichtblatt in der Fokusebene befindet. Das strukturierte Lichtblatt
kann auch dadurch nachgebildet werden, dass ein dünner,
rotationssymmetrischer Laserstrahl hin- und herbewegt und dabei
mit noch höherer Frequenz periodisch ein- und ausgeschaltet
wird.
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Nach
der Positionierung wird an die Stelle die Kalibrierkammer die zu
beobachtende Probe gestellt. Zugleich werden die optischen Mittel
aus dem Beleuchtungsstrahlengang entfernt, mit denen dem Lichtblatt
das periodische Intensi tätsprofil aufgeprägt wurde,
sodass diese Struktur aufgehoben ist und das Lichtblatt nun eine
homogene Intensitätsverteilung aufweist. Jetzt kann die
Ebene der Probe aufgenommen werden, die sich in der ersten Fokusebene
befindet.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden. In den zugehörigen
Zeichnungen zeigen
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1 das
Prinzip der erfindungsgemäßen Anordnung in einer
Ausgestaltung mit zwei Detektoren,
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2 eine
Darstellung der mit einem der Detektoren aufgenommenen Intensitätsverteilung
in der Abbildung der zweiten Fokusebene,
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3 das
Prinzip der erfindungsgemäßen Anordnung in einer
Ausgestaltung mit einem Detektor,
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4 das
Prinzip der erfindungsgemäßen Anordnung in einer
Ausgestaltung mit einem strukturierten Lichtblatt,
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5 eine
Darstellung der mit einem der Detektoren aufgenommenen Intensität
bei Verwendung der Ausgestaltung nach 4.
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Aus 1 ist
zunächst der prinzipielle Aufbau einer mikroskopischen
Einrichtung zur Beobachtung einer Probe nach der Methode der Selective-Plane-Illumination-Microscopy
(SPIM) ersichtlich. Hierzu gehören als wesentliche Baugruppen
ein Detektionsobjektiv 1, ein Fluoreszenzfilter 2,
eine Tubusoptik 3 und eine Kamera 4, beispielsweise
eine CCD-Kamera. Die Kamera 4 weist einen Detektor 5 auf,
der aus einzelnen, in einem Array aus Zeilen und Spalten angeordneten
und eine Empfangsebene 6 bildenden optoelektronischen Sensoren
besteht, sodass die Kamera 4 zur Aufnahme von zweidimensiona len
Bildern geeignet ist. Das Array weist beispielhaft 1000 bis 5000
Zeilen und ebenso viele Spalten auf, wobei für den Positioniervorgang
vorteilhaft nur ein Teil der Zeilen oder Spalten verwendet wird,
um den Vorgang zu beschleunigen.
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Die
Fokusebene 7 schneidet die optische Achse 8 des
Detektionsobjektivs 1 im rechten Winkel. Die Empfangsebene 6 befindet
sich in einer zur Fokusebene 7 des Detektionsobjektivs 1 optisch
konjugierten Position.
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Befindet
sich eine fluoreszierende Substanz in der Fokusebene 7 und
wird diese mit einer Anregungsstrahlung, beispielsweise der Wellenlänge
488 nm, zum Fluoreszieren angeregt, wird von der Fokusebene 7 ausgehende
Fluoreszenzstrahlung vom Detektionsobjektiv 1 aufgesammelt
und im Abbildungsstrahlengang durch das Fluoreszenzfilter 2 und die
Tubusoptik 3 hindurch auf die Empfangsebene 6 des
Detektors 5 gerichtet.
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Die
Signalausgänge der optoelektronischen Sensoren des Detektors 5 sind
mit einer elektronischen Bildverarbeitungsund -auswerteeinrichtung verbunden
(zeichnerisch nicht dargestellt).
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Mit
dieser Anordnung wird ein zweidimensionales Abbild der sich in der
Fokusebene 7 befindenden fluoreszierenden Substanz generiert
und somit die Beobachtung einer in der Fokusebene 7 liegenden
Ebene einer insbesondere biologischen Probe ermöglicht.
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Voraussetzung
dafür ist allerdings, dass genau die in der Fokusebene 7 liegende
und abzubildende Ebene der Probe mit der Anregungsstrahlung beleuchtet
wird. Typischerweise erfolgt diese Anregung bei der SPIM-Technologie
mit einem zu einem Lichtblatt 10 geformten Beleuchtungsstrahlengang.
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Das
in 1 angedeutete Lichtblatt 10 weist eine
in der Richtung der optischen Achse 8 bzw. der Koordinate
Z gemessene Dicke im Bereich zwischen 0,5 μm bis 20 μm
auf. Seine Ausdehnung in der Koordinate X, die in der Zeichenebene
liegt, und in der Koordinate Y, die sich senkrecht zur Zeichenebene erstreckt,
entspricht der Ausdehnung des mikroskopisch zu beobachtenden Feldes
in der Fokusebene 7.
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Das
bisher im Stand der Technik unzureichend gelöste Problem
besteht darin, das Lichtblatt 10 möglichst exakt
in eine Position zu bringen, in der die Fokusebene 7 vom
Lichtblatt 10 vollständig überdeckt wird.
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Wie
in 1 dargestellt, ist das Lichtblatt 10 zwar
parallel zur Fokusebene 7 ausgerichtet, überdeckt
diese jedoch nicht.
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Diesbezüglich
ist erfindungsgemäß vorgesehen, im Abbildungsstrahlengang
zwischen dem Detektionsobjektiv 1 und dem Fluoreszenzfilter 2 einen Strahlteiler 11,
beispielsweise ein Dichroit, anzuordnen, der einen Teil des dem
Abbildungsstrahlungsgangs bildenden Fluoreszenzlichtes auskoppelt
und durch einen zweiten Fluoreszenzfilter 12 und eine zweite
Tubusoptik 13 hindurch auf eine zweite Kamera 14,
hier beispielsweise eine CMOS-Kamera, richtet, die einen Detektor 15 aufweist,
der wiederum aus in Zeilen und Spalten angeordneten einzelnen optoelektronischen
Sensoren besteht, die gemeinsam eine Empfangsebene 16 bilden.
Die Emp fangsebene 16 schließt mit der optischen
Achse 8 der Detektionsoptik 1 einen Winkel α ein,
der beispielsweise zwischen 20° und 70° liegt
und im beschriebenen Ausführungsbeispiel 40° betragen
soll.
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Die
Empfangsebene 16 befindet sich in einer zu einer Fokusebene 17 optisch
konjugierten Position.
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Wie
aus 1 ersichtlich, schneidet bei dieser Konstellation
die Fokusebene 17 auch das Lichtblatt 10, wobei
dieser Schnittpunkt um einen Betrag a von der optischen Achse 8 der
Detektionsoptik 1 entfernt ist.
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Wird
nun die Fokusebene 17 auf die Empfangsebene 16 des
Detektors 15 der Kamera 14 abgebildet, so ergibt
sich die in 2a dargestellte Intensitätsverteilung
auf einer exemplarisch herausgenommenen Sensorzeile der Empfangsebene 16.
Die in 2a zu erkennende Ist-Position
des Intensitätsmaximums 18 entspricht der Position
des Schnittpunktes des Lichtblattes 10 mit der Fokusebene 17.
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In 2a ist weiterhin der Schnittpunkt der beiden
Fokusebene 7 und 17 miteinander und mit der optischen
Achse 8 insofern definiert, als diese Position bestimmten
optoelektronischen Sensoren auf dieser Sensorzeile zugeordnet ist.
Diese Position ist die Soll-Position des Intensitätsmaximums.
Insofern ist der Abstand a' in 2a proportional
zum Abstand a in 1 und damit ein Maß für
die Ablage des Lichtblattes 10 von der Fokusebene 7.
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Die
Signalausgänge der optoelektronischen Sensoren des Detektors 15 liegen
an einer Auswerteeinheit 19 an, in der die Ist-Position
des Intensitätsmaximums mit dessen Sollposition verglichen
wird. Der Ausgang der Auswerteinheit 19 ist mit einer Stelleinrichtung 20 gekoppelt,
die über Stellelemente verfügt, die zur Verschiebung
des Lichtblattes 10 in der Richtung der optischen Achse 8 bzw.
in der Koordinatenrichtung Z ausgebildet sind (zeichnerisch nicht dargestellt).
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Ergibt
die Auswertung der Intensitätsverteilung in 2a beispielsweise die in 1 gezeichnete
Ablage des Lichtblattes 10 zur Fokusebene 7, werden
in der Auswerteeinheit 19 Stellbefehle generiert und an
die Stelleinrichtung 18 weitergeleitet, die eine Parallelverschiebung
des Lichtblattes 10 zur Fokusebene 7 hin bewirken.
Alternativ kann auch die Detektionsoptik 1 in Richtung
seiner optischen Achse verschoben werden.
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Die
kontinuierliche Auswertung dieser Intensitätsverteilung
während dieser Verschiebung ermöglicht es, die
Verringerung des Abstandes a' zu verfolgen, bis sich schließlich
das Intensitätsmaximum 18 an seiner Sollposition
befindet, wie in 2b gezeigt. Dies
ist dann der Fall, wenn das Lichtblatt 10 die Fokusebene 7 überdeckt.
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Damit
ist die Aufgabe der Erfindung gelöst, nämlich
das Lichtblatt 10 unabhängig von subjektiven Einflüssen
eines Beobachters zur Deckung mit der Fokusebene 7 zu bringen.
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In
der Anordnung nach 1 kann zur Abbildung der Fokusebene 17 auf
die Empfangsebene 16 der Kamera 15 die Fluoreszenzstrahlung
genutzt werden, die von der zu untersuchenden Probe ausgeht.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass die Probe bei Anregung mit dem Lichtblatt 10 Fluoreszenzlicht mit
Wellenlängen oder Wellenlängenbereichen abstrahlt,
für die der erste Detektor sensibel ist, und zugleich Fluoreszenzlicht
mit Wellenlängen oder Wellenlängenbereichen abstrahlt,
für die der zweite Detektor sensibel ist. So ist es möglich,
beide Kameras 5, 15 simultan zu nutzen und die
Verfahrensschritte zur Positionierung des Lichtblattes 10 und
die Beobachtung der mit dem Lichtblatt 10 beleuchteten
Probenebene simultan vorzunehmen.
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In
einer alternativen Variante der Erfindung kann dazu auch eine Fluoreszenzstrahlung
dienen, die von einer Referenzprobe ausgeht. In der Darstellung
nach 1 jedoch ist die Verwendung einer Referenzprobe
vorgesehen, die sich in einer Kalibrierkammer 21 befindet.
Zu diesem Zweck ist die Kalibrierkammer 21 mit einer fluoreszierenden
Substanz gefüllt, beispielsweise mit einem mit Fluoreszenzbeads
durchsetzten Gel oder mit einem mit Fluoreszenzbeads durchsetzten
Kunststoff.
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Eine
solche Referenzprobe ist vorteilhaft wieder verwendbar, hat dabei
eine hohe Lebensdauer, und die Verfahrensschritte bei der Positionierung des
Lichtblattes 10 in der Fokusebene 7 sind mit einer
solchen Referenzprobe in höchstem Grade reproduzierbar.
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Nach
der Positionierung des Lichtblattes 10 mit Hilfe der Kalibrierkammer 21 wird
an deren Stelle die zu untersuchende Probe gestellt, und es kann
mit der Untersuchung der Probenebene begonnen werden, die sich in
der Fokusebene 7 befindet.
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3 zeigt
ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Anordnung, bei der im Gegensatz zu der Anordnung nach 1 lediglich
die Kamera 4 vorhanden und diese sowohl zur Positionierung
des Lichtblattes 10 in der Fokusebene 7 als auch
zur Abbildung und Auswertung der jeweils in die Fokusebene 7 gestellten
Probenebene vorgesehen ist.
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Der Übersichtlichkeit
halber werden in 3 für Baugruppen, die
bereits in 1 dargestellt sind, auch dieselben
Bezugszeichen wie in 1 verwendet.
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Im
Unterschied zu der Anordnung nach 1 ist bei
der Anordnung nach 3 die Kamera 4, beispielsweise
wiederum die CCD-Kamera, schwenkbar angeordnet, und zwar so, dass
der Winkel, den die Empfangsebene 6 der Kamera 4 mit
der optischen Achse 9 des Abbildungsstrahlengangs einschließt,
in zwei Endlagen veränderbar ist.
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In
einer ersten Endlage ist die Empfangsebene 6 so geneigt,
dass sie mit optischen Achse 9 den Winkel α einschließt,
sodass sie zur Fokusebene 17 optisch konjugiert ist.
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In
dieser Konstellation dient die Kamera 4 zur Positionierung
des Lichtblattes 10 in der Fokusebene 7, wie anhand 1 beschrieben.
Zu diesem Zweck ist sie zumindest während des Ablaufs der Verfahrensschritte
zur Positionierung des Lichtblattes 10 mit der Auswerteeinrichtung 19 verbunden. Die
dabei mittels der Kamera 4 entstehende Abbildung ergibt
wieder die Intensitätsverteilung in der Fokusebene 17 wie
in 2a dargestellt. Diese Intensitätsverteilung
wird in der Auswerteeinheit 19 ausgewertet, und es werden
Stellbefehle generiert und an die Stelleinrichtung 20 übermittelt,
die mittels (zeichnerisch nicht dargestellter) Stellelemente die
Verschiebung des Lichtblattes 10 in Richtung der optischen
Achse 8 bewirken.
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In
einer alternativen konstruktiven Ausführung der erfindungsgemäßen
Anordnung können die Stellbefehle dazu genutzt werden,
an Stelle der Verschiebung des Lichtblattes 10 eine Verschiebung
der Detektionsoptik 1 in der Richtung der optischen Achse 8 zu
veranlassen, bis der Abstand a' = 0 ist und sich Lichtblatt 10 und
Fokusebene 7 überdecken.
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Nachdem
die Positionierung des Lichtblattes 10 abgeschlossen ist,
wird entweder manuell, vorzugsweise jedoch durch ebenfalls in der
Auswerteeinheit 19 generierte Stellbefehle veranlasst,
die Kamera 4 so verkippt, dass deren Empfangsebene 6 die optische
Achse 9 des Abbildungsstrahlengangs im rechten Winkel schneidet,
sodass diese nun zur Fokusebene 7 optisch konjugiert ist.
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In
dieser Ausrichtung dient die Kamera 4 zur Abbildung der
sich jeweils in der Fokusebene 7 befindenden Ebene einer
zu untersuchenden Probe. Wie bereits weiter oben beschrieben, ist
auch hier die Positionierung des Lichtblattes 10 in der
Fokusebene 7 alternativ anhand der Nutzung der von einer
Referenzprobe in der Kalibrierkammer 21 ausgehenden Fluoreszenzstrahlung
oder anhand der Nutzung der von der zu untersuchenden Probe ausgehenden
Fluoreszenzstrahlung möglich.
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In 4 ist
das Prinzip eines Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen
Anordnung dargestellt, deren Aufbau im Wesentlichen dem Aufbau nach 1 entspricht.
Allerdings wird hier eine Kalibrierkammer 21 verwendet,
die mit einer homogen fluoreszierenden wässrigen Lösung
als Referenzprobe gefüllt ist. Außerdem sind in
den Beleuchtungsstrahlengang optische Mittel gestellt, mit denen
dem Lichtblatt 10 eine Struktur aus einem senkrecht zu seiner
Ausbreitungsrichtung, die der Koordinatenrichtung Y entspricht,
ein periodisches Intensitätsprofil aufgeprägt
wird.
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Die
Mittel zur Erzeugung einer solchen Struktur sind aus dem Stand der
Technik hinreichend bekannt. So kann zum Beispiel mit einem Phasengitter
oder einem Amplitudengitter erreicht werden, dass das Lichtblatt 10 senkrecht
zu seiner Ausbreitungsrichtung abwechselnd helle und dunkle Bereiche
aufweist. Das Gitter kann elektronisch steuerbar ausgeführt
(z. B. LCD, DMD) oder mechanisch ein- und ausschwenkbar angeordnet
sein.
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Aufgrund
der Neigung der Fokusebene 17 wird das strukturierte Lichtblatt 10 mit
Hilfe der Kamera 15 partiell wiedergegeben, wie beispielhaft
in 5a gezeigt. Mittels der Auswerteeinheit 19 wird der
Gitterkontrast ausgewertet, und in Abhängigkeit vom Ergebnis
dieser Auswertung wird das Lichtblatt 10 soweit in Koordinatenrichtung
Z verschoben, bis der Gitterkontrast sein Maximum erreicht hat.
Der maximale Gitterkontrast entsteht genau dann, wenn sich das strukturierte
Lichtblatt 10 in der Fokusebene 7 befindet, womit
die Positionierung des Lichtblattes 10 abgeschlossen ist.
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Nun
wird die Kalibrierkammer 21 entfernt und an deren Stelle
die zu beobachtende Probe gestellt. Mit der Entfernung der Kalibrierkammer 21 wird zugleich
das Phasen- oder Amplitudengitter aus dem Beleuchtungsstrahlengang
herausgeschwenkt, sodass die Struktur im Lichtblatt 10 aufgehoben
ist und das Lichtblatt 10 eine homogene Intensitätsverteilung
aufweist. Mit der Kamera 4 kann jetzt die Ebene der Probe
aufgenommen werden kann, die sich in der Fokusebene 7 befindet.
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Bei
dieser Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung
ist von Vorteil, dass die in die Kalibrierkammer 21 einzufüllende
homogen fluoreszierende wässrige Lösung unkompliziert
herzustellen ist. Insbesondere kann die Kalibrierkammer 21 mit
einem Zu- und Abfluss für die wässrige Lösung
ausgestattet sein, wodurch es möglich ist, die Kalibrierkammer 21 zu
entleeren und dann mit der zu untersuchenden Probe zu bestücken.
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Damit
ist die Kalibrierkammer 21 zugleich als Aufnahmekammer
für Proben verwendbar, so dass sich eine separate Probenkammer
erübrigt. Optische Fehler, die sich aufgrund eines Kammerwechsels einstellen
könnten, werden so vermieden.
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Alle
Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens können
in äquivalenter Weise durchgeführt werden, wenn
für den Positioniervorgang zusätzlich oder anstatt
des jeweiligen Detektors bzw. der Empfangsebene das Lichtblatt um
einen Winkel ungleich 90° gegenüber der optischen
Achse der Abbildungsoptik geneigt wird.
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- 1
- Detektionsobjektiv
- 2
- Fluoreszenzfilter
- 3
- Tubusoptik
- 4
- Kamera
- 5
- Detektor
- 6
- Empfangsebene
- 7
- Fokusebene
- 8
- optische
Achse
- 9
- Abbildungsstrahlengang
- 10
- Lichtblatt
- 11
- Strahlteiler
- 12
- Fluoreszenzfilter
- 13
- Tubusoptik
- 14
- Kamera
- 15
- Detektor
- 16
- Empfangsebene
- 17
- Fokusebene
- 18
- Intensitätsmaximum
- 19
- Auswerteeinheit
- 20
- Stelleinrichtung
- 21
- Kalibrierkammer
- a,
a'
- Abstand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2004/053558
A1 [0005]