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Um
unerwünschte
gefährliche
Zündungen zündfähiger Gasgemische
in gefährdeten
Bereichen zu vermeiden, gibt es eine Reihe von Ex-Schutzmaßnahmen.
Hierzu gehört
die Schutzmaßnahme "Eigensicherheit". Gemäß dieser
Schutzvorschrift muss bei elektrischen Leitungen, die in explosionsgefährdete Bereiche
hineinführen,
dafür gesorgt
werden, dass, falls ein Funke entsteht, die Energie des Funkens
nicht ausreicht, das Gasgemisch zu zünden. Dementsprechend muss
dafür gesorgt
werden, dass die Spannung auf der Leitung und der maximal übertragende
Strom innerhalb der zulässigen
Grenzen bleibt.
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Um
dies zu erzwingen sind so genannte Sicherheitsbarrieren bekannt.
Diese haben im allgemeinen im Längszweig
einen ohmschen Widerstand oder Transistoren. Aufgrund ihres Schaltungsaufbaus
sind sie in der Regel zur Stromversorgung moderner Bussysteme nicht
geeignet.
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Darüber hinaus
weisen sie den Nachteil auf, in der Regel Bauelemente zu enthalten,
die beim Überschreiten
bestimmter Grenzwerte irreparabel zerstört werden. In der Folge muss
nicht nur dasjenige Gerät
ausgewechselt werden, das Schadensverursacher gewesen ist sondern
auch die Sicherheitsbarriere. Hierdurch entsteht naturgemäß ein erheblicher
Zeitverlust beim Betrieb der Anlage, die durch die Sicherheitsbarriere
geschützt
wird.
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Soweit
im Längszweig
Halbleiter verwendet werden, üblicherweise
heute selbstsperrende Feldeffekttransistoren, kommt eine weitere
Schwierigkeit hinzu. Ein thermisch überlasteter Halbleiter lässt sich unter
Umständen über seinen
Steuereingang nicht mehr ordnungsgemäß abschalten.
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Es
sind ferner Anwendungen bekannt, bei denen aus der zugeführten elektrischen
Energie in der gefährdeten
Zone über
Wandler Hilfsspannungen erzeugt werden. Wenn ein solcher Wandler
versagt und eine zu große
Spannung liefert, kann mit den klassischen Sicherheitsbarrieren
hier nicht mehr eingegriffen werden. Die übermäßige Spannung entsteht hinter
der Sicherheitsbarriere und nicht an deren Eingang.
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Schließlich zeigen
bekannte Sicherheitsbarrieren die Eigenschaft, die elektrische Verbindung zwischen
Ein- und Ausgang zu unterbrechen, können jedoch üblicherweise
nicht am Ausgang schädliche
aus der gefährdeten
Zone zurückkommende Spannungen
kurz schließen.
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Ausgehend
hiervon ist es Aufgabe der Erfindung Sicherheitsschaltungsanordnungen
zu schaffen, die, je nach Ausgestaltung ein oder mehrere der oben
genannten Probleme bewältigen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Sicherheitsschaltanordnung
durch die Merkmale des Anspruches 1 oder des Anspruches 15 gekennzeichnet.
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Die
neue Sicherheitsschaltungsanordnung zur Spannungsbegrenzung unter
Einhaltung der Vorschriften für
explosionsgeschützte
Bereiche weist einen zweipoligen Energieeingang und einen zweipoligen
Energieausgang auf. Zwischen dem ersten Eingangsanschluss des Energieeingangs
und dem ersten Ausgangsanschluss des Energieausgangs liegt eine
erste gesteuerte Schalteinrichtung, die dazu eingerichtet ist, im
Normalfall die elektrische Verbindung zwischen Ein- und Ausgang herzustellen
und im Fehlerfall zu unterbrechen. Es ist ferner eine zweite gesteuerte
Schalteinrichtung vorgesehen, mit der die beiden Ausgangsanschlüsse des
Energieausgangs überbrückt werden
können.
Hierdurch wird sichergestellt, dass im Fehlerfall an den nach dem Öffnen der ersten
Schalteinrichtung nicht mehr beschalteten Anschlüssen undefinierte Spannungen
auftreten können,
die unter Umständen
das zulässige
Maß überschreiten.
Solche Situationen können
auftreten, wenn im Anschluss an die Schaltungsanordnung Energiespeicher
vorhanden sind in Verbindung mit Wandlern, so dass überhöhte Spannungen
entstehen können
oder auch überhöhte Spannungen
in Folge von elektrostatischen Aufladungen.
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Um
zu verhindern, dass die erste Schalteinrichtung beim Aktivieren
der zweiten Schalteinrichtung elektrisch überlastet wird, ist eine Verzögerungsschaltung
vorgesehen, die die zweite gesteuerte Schalteinrichtung erst dann
in den leitenden Zustand bringt, wenn die erste Schalteinrichtung
die elektrische Verbindung zu dem Eingang der Schaltungsanordnung
unterbrochen hat.
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Gemäß der zweiten
Lösung
ist eine Sicherheitsschaltungsanordnung vorgesehen, die wiederum
einen zweipoligen Energieeingang zu einen zweipoligen Energieausgang
aufweist. Während
der zweite Eingang mit dem zweiten Ausgang direkt verbunden ist,
liegt in der Verbindungsleitung zwischen dem ersten Eingang zu dem
ersten Ausgangsanschluss eine gesteuerte Schalteinrichtung, üblicherweise
ein Halbleiterschalter. Um sicher zu stellen, dass der Halbleiterschalter
nicht in thermisch gefährliche
Betriebsbereiche gelangt, die möglicherweise ein
ordnungsgemäßes Abschalten
verhindern, ist zusätzlich
eine Leistungs- und/oder Stromüberwachungsschaltung
vorgesehen, mit deren Hilfe der Strom und/oder die Verlustleistung
an der ersten Schalteinrichtung überwacht
wird. Sobald ein Grenzwert überschritten
wird, sorgt die Leistungs- und/oder Stromüberwachungsschaltung für ein Unterbrechen durch
die erste Schalteinrichtung.
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In
jedem Falle kann die erste Schalteinrichtung im Längszweig
einen Feldeffekttransistor, vorzugsweise einen selbstsperrenden
Feldeffekttransistor, enthalten.
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Um
ein ordnungsgemäßes Starten
der Sicherheitsschaltungsanordnung zu gewährleisten, wenn erstmalig eine
Versorgungsspannung an den Eingang der Sicherheitsschaltungsanordnung
gelegt wird, kann vorzugsweise zusätzlich ein im Längszweig
liegender ohmscher Widerstand vorhanden sein, mit dem die erste
Schalteinrichtung überbrückt wird.
Der Wert dieses Widerstands ist so bemessen, dass in keinem Falle
eine gegebenenfalls vorhandene zweite Schalteinrichtung überlastet
wird, oder die Sicherheitskriterien am Ausgang der Schaltungsanordnung überschritten
werden.
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Gemäß einer Änderung
kann, entsprechend der zweiten Lösung,
auch bei der ersten Lösung
eine Strom- und/oder Verlustleistungsüberwachungsschaltung vorgesehen
sein, die die entsprechenden Parameter der ersten Schalteinrichtung überwacht.
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Die
Leistungs- und/oder Stromüberwachungsschaltung
kann einen Verstärker
enthalten, dessen Steuereingang zu der ersten Schalteinrichtung
parallel geschaltet ist. Mit Hilfe eines Verstärkers kann ein Steuerstrom
erzeugt werden, der sowohl die erste Schalteinrichtung in den Sperrzustand
als auch die zweite Schalteinrichtung in den leitenden Zustand überführt. Dieser
Verstärker
kann ein Verstärker
sein, der gleichzeitig auch die Funktion der Leistungs- und/oder
Stromüberwachungsschaltung
erbringt.
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An
diesem Eingang des Verstärkers
kann eine Oder-Schaltung
angeschlossen werden, deren Eingänge
im einfachsten Falle lediglich durch hinreichende große Widerstände elektrisch
voneinander entkoppelt sind. Über
diese Eingänge
kann wahlweise der Spannungsabfall an der ersten Schalteinrichtung
und zusätzlich
ein weiteres Signal eingespeist werden, das sich beispielsweise
aus der Spannung eines nachgeschalteten Spannungswandlers oder der
Sicherheitsschaltung selbst ableiten lässt.
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Die
Verzögerungsschaltung,
die der zweiten Schalteinrichtung zugeordnet ist, kann in deren
Eingang implementiert sein. Im einfachsten Falle kann die Verzögerungsschaltung
von einem RC-Glied gebildet sein, zu dessen Kondensator der Steuereingang
der zweiten Schalteinrichtung parallel liegt.
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Die
zweite Schalteinrichtung kann von einem selbsthaltenden elektronischen
Bauelement gebildet sein, beispielsweise einem Thyristor oder Triac.
Diese Bauelemente haben den Vorteil, dass die Schaltungsanordnung
sehr ein einfach wird.
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Am
Ausgang der Sicherheitsschaltungsanordnung kann ein Spannungswandler,
vorzugsweise ein Drosselwandler, angeschlossen sein, mit dem aus
der zugeführten
Spannung verlustarm eine zweite Spannung mit geringerer Amplitude
erzeugt wird.
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An
dem Ausgang des Spannungswandlers kann eine Vergleichschaltung angeschlossen
sein, die ein Steuersignal für
die Sicherheitsschaltungsanordnung erzeugt, falls die Ausgangsspannung
einen vorgegebenen Wert überschreitet.
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Im Übrigen sind
Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand von Unteransprüchen.
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Die
nachfolgende Figurenbeschreibung erläutert Aspekte zum Verständnis der
Erfindung. Dabei soll das wiedergegebene Schaltbild in der für den Fachmann üblichen
Weise die verbale Erläuterung ergänzen und
das Verständnis
erleichtern. Es ist klar dass eine Reihe von Abwandlungen möglich sind.
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Die
Worte "Eingang" oder "Ausgang" können gegebenenfalls
wahlweise entsprechend dem Sinngehalt Einzelanschlüsse oder
zweipolige Anschlüsse bedeuten.
Für den
Fachmann ist klar, was jeweils gemeint ist.
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1 zeigt
ein Blockschaltbild gemäß einem ersten
Aus führungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Sicherheitsschaltungsanordnung.
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2 zeigt
ein Blockschaltbild für
ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
der neuen Sicherheitsschaltungsanordnung.
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3 zeigt
ein ausführliches
Schaltbild einer erfindungsgemäßen Sicherheitsschaltungsanordnung,
in der die Funktionen der Ausführungsbeispiele
nach den 1 und 2 implementiert
sind.
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1 zeigt
eine Sicherheitsschaltungsanordnung, die dazu vorgesehen ist, die
elektrische Verbindung zu unterbrechen, wenn am Ausgang eine zu
hohe Spannung auftritt.
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Die
Schaltungsanordnung weist einen Eingang 1 mit einem ersten
und einem zweiten Eingangsanschluss 2, 3 sowie
einen zweipoligen Ausgang 4 mit einem ersten Ausgangsanschluss 5 und einem
zweiten Ausgangsanschluss 6 auf. Die beiden Anschlüsse 3 und 6 sind
unmittelbar galvanisch verbunden, während in der Verbindung zwischen
dem ersten Eingangsanschluss 2 und dem ersten Ausgangsanschluss 5 eine
elektronische Schalteinrichtung 7 angeordnet ist, die einen
Steuereingang 8 aufweist. Über den Steuereingang 8 kann
die elektronische Schalteinrichtung 7 wahlweise in den
leitenden oder in den gesperrten Zustand umgeschaltet werden. Im
leitenden Zustand besteht eine Verbindung zwischen den Anschlüssen 2 und 5 während im
gesperrten Zustand die Verbindung unterbrochen ist.
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Der
Schalteinrichtung 7 ist eine kombinierte Leistungs- und/oder
Stromüberwachungsschaltung 9 zugeordnet
mit Anschlüssen 11, 12 und 13.
Die Anschlüsse 11 und 13 bilden
den Steuereingang und sie sind mit den Anschlüssen 2 und 5 verbunden.
Anschluss 12 hingegen ist ein Ausgang, der mit dem Steuereingang 8 verbunden
ist.
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Die
unterschiedlichen Signale, die zum Umschalten der Schalteinrichtung
dienen können,
sind in der Figur schematisch mit s als Funktion der Temperatur,
der Spannung oder der Leistung bezeichnet.
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Die
Schaltungsanordnung arbeitet wie folgt:
Mit den Eingangsanschlüssen 2 und 3 ist
eine nicht weiter gezeigte Stromversorgungsquelle verbunden, die
in der Lage ist eine Spannung zu liefern, die den Bedingungen Eigensicherheit
im Explosionsschutz genügt.
An die Anschlüsse 5 und 6 ist
ein Verbraucher angeschlossen, der über die Schaltungsanordnung
gemäß 1 seine
elektrische Energie bezieht. Im Normalbetrieb ist das Signal s,
das an den Steuereingang 8 der Schalteinrichtung 7 geliefert wird
so, dass die Schalteinrichtung 7 im durchgeschalteten Zustand
bleibt.
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Sollte über den
Steuereingang 8 ein Signal s gelangen, das der Schalteinrichtung
eine gefährliche Betriebssituation
signalisiert, beispielsweise indem auf der Sekundärseite im
explosionsgeschützten
Bereich an Bauteilen, die über
die Schalteinrichtung 7 mit elektrischer Energie versorgt
werden, die Temperatur unzulässig
ansteigt, eine zu hohe Spannung auftritt, oder an irgendeiner Stelle
zu hohe Verlustleistungen entsteht, gelangt dieses Signal s in den Steuereingang 8 und
veranlasst, die Schalteinrichtung 7 die Stromverbindung
zwischen dem ersten Eingangsanschluss 2 und dem ersten
Ausgangsanschluss 5 zu unterbrechen. Der nunmehr noch mögliche Stromfluss
entspricht dem, was die Überwachungsschaltung 9 von
dem Anschluss 11 zu dem Anschluss 13 maximal durchlässt. Da
dieser Strompfad sehr hochohmig ist, sind gefährliche Schaltzustände mit
Sicherheit ausgeschlossen. Die Bedingung Eigensicherheit wird auf
der Ausgangs- oder Sekundärseite der
Schaltungsanordnung aufrecht erhalten.
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Sollte
im Normalbetrieb eine Situation auftreten, bei der der Spannungsabfall
an der Schalteinrichtung 7 ein vorgegebenes Maß übersteigt,
veranlasst die Überwachungseinrichtung 9 ein
Abschalten der Schalteinrichtung 7. Hierzu generiert sie
an ihrem Ausgang 12 ein Signal, dass in den Steuereingang 8 eingespeist
wird und die Schalteinrichtung 7 veranlasst, abzuschalten.
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Eine
zu hohe Spannung über
die Schalteinrichtung 7 kann die Folge eines zu hohen Strombedarfs
auf der Ausgangsseite der Schaltung nach 1 sein,
oder aber eine zu starke Erwärmung
mit der Folge eines zu hohen Spannungsabfalls, obwohl der zulässige Strom
noch nicht überschritten
ist.
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Die
Schalteinrichtung 7 wirkt somit gleichzeitig als Stromsensorwiderstand,
wobei der auftretende Spannungsabfall über die Überwachungsschaltung 9 ermittelt
wird. Beim Überschreiten
eines vorgegebenen Grenzwertes erfolgt die oben erwähnte Abschaltung.
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Darüber hinaus
gestattet die Überwachungsschaltung 9 das
Einhalten bestimmter Verlustleistungsbedingungen zu erzwingen. Beispielsweise
haben Mosfet-Transistoren die Eigenschaft, bei zu hoher Temperatur
ihre Fähigkeit
zum Abschalten zu verlieren. Wenn in der Schalteinrichtung 7 als
Leistungsbauelement ein solcher Mosfet verwendet wird, wird mit
Hilfe der Überwachungsschaltung 9 sichergestellt,
dass die Temperatur und damit der Spannungsabfall an dem Mosfet
unterhalb bestimmter Grenzen bleiben, die ein sicheres Abschalten
des Mosfet gewährleisten.
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2 zeigt
das Blockschaltbild einer Schaltung, die wiederum dafür geeignet
ist, auf der Ausgangsseite die Energie abzuschalten, sollte eine
unzulässige
Bedingung auf der Sekundärseite
auftreten. Bereits beschriebene Elemente der Schaltung nach 2 sind
mit demselben Bezugszeichen belegt, wie in 1.
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Gemäß 2 liegt
parallel zu den beiden Ausgangsanschlüssen 5, 6 des
Ausgangs 4 eine zweite Schalteinrichtung 14 mit
Anschlüssen 15 und 16.
Dabei bilden die Anschlüsse 15, 17 die
Hauptstrecke der Schalteinrichtung, während der Anschluss 17 den
Steuereingang darstellt. Bei einem entsprechenden Signal an dem
Eingang 17 wird die Hauptstrecke zwischen den Anschlüssen 15 und 16 leiten
und schließt
damit den Ausgang 4 kurz. Zwischen dem Eingang 17 und
dem Steuersignal s liegt ein Verzögerungsglied 18 mit
Anschlüssen 19 und 21.
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Die
Schaltungsanordnung arbeitet wie folgt:
Sollte das Steuersignal
s einen Zustand erreichen, der ein Abschalten der ersten Schalteinrichtung 7 bewirkt,
gelangt dieses Steuersignal zusätzlich
in den Eingang des Verzögerungsglieds 18.
Nach einer vorgegebenen Zeit von 5 Millisekunden bis 20 Millisekunden
bewirkt das anstehende Steuersignal s, dass die zweite Schalteinrichtung 14 durchgeschaltet
wird. Mit dem Durchschalten wird der Ausgang 4 kurzgeschlossen.
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Das
Steuersignal s gelangt unverzögert
in den Steuereingang 8 der ersten Schalteinrichtung 7, damit
vor dem Kurzschließen
des Ausgangs 4, die an dem Eingang 1 angeschlossene
Energiequelle weggeschaltet ist. Der maximal auftretende Kurzschlussstrom
entspricht jenem Strom, der im Fehlerfall in Richtung auf den Ausgang 4 von
der dort angeschlossenen Schaltung zurückgeliefert werden kann. Mit
anderen Worten, vor dem Kurzschließen des Eingangs wird zunächst die
Energiequelle weggeschaltet.
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Es
leuchtet ohne weiteres ein, dass die Überwachungsschaltung 9 gemäß 1 auch
bei der Schaltung nach 2 implementiert werden kann.
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3 zeigt
ein Detailschaltbild der erfindungsgemäßen Schaltung, in der die Schaltungsblöcke 7, 9, 14 und 18 realisiert
sind. Im Übrigen
werden für
bereits beschriebene Teile dieselben Bezugszeichen verwendet.
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Wie
zu erkennen ist, bildet ein Mosfet 22 den Hauptbestandteil
der ersten Schalteinrichtung 7. Die Source des Mosfet 22 ist über eine
Drossel 23, zu der eine wie gezeigt gepolte Diode 24 parallel
liegt, mit dem ersten Eingangsanschluss 2 verbunden. Der Drain
des Mosfet 22 bildet gleichzeitig den Ausgangsanschluss 5.
Source und Drain des Mosfet 22 sind über einen Widerstand 25,
der im praktischen Betrieb bei ca. 50 Ohm liegt, überbrückt.
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Von
dem Gate des Mosfets 22 führt ein Vorschaltwider stand 26 zu
dem Eingangsanschluss 8, der über einen Widerstand 27 an
die Schaltungsmasse angeschlossen ist, nämlich der Verbindungsleitung
zwischen dem zweiten Eingangsanschluss 3 und dem zweiten
Ausgangsanschluss 6.
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Den
aktiven Teil der Überwachungsschaltung 9 bildet
ein bipolarer Transistor 28. Sein Emitter bildet den Anschluss 11 und
sein Kollektor den Anschluss 12. Von der Basis des Transistors 28,
die gleichzeitig den Anschluss 13 darstellt, führt ein
Widerstand 29 zu dem Drain des Mosfet 22. Der
Widerstand 29 kann ein ohmscher Widerstand sein, oder ein
NTC-Widerstand. Bei Verwendung eines NTC-Widerstands wird bei der
Regelcharakteristik selbsttätig
eine ansteigende oder abfallende Umgebungstemperatur berücksichtigt,
die die Überwachungsschaltung 9 mehr
oder weniger empfindlich macht.
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Zwei
Entstörkondensatoren 31 und 32 führen von
der Basis des Bipolaren Transistors 28 einerseits zu der
Source des Mosfet 22 und andererseits zu dessen Drain.
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Das
aktive Element der zweiten Schalteinrichtung 14 ist ein
Thyristor 34, dessen Anode mit dem Drain des Mosfet 22 bzw.
dem ersten Ausgangsanschluss 5 verbunden ist, während die
Kathode an dem zweiten Ausgangsanschluss 6 liegt.
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Die
Verzögerungsschaltung 18 setzt
sich aus einem Widerstand 35 und einem Kondensator 36 zusammen.
Der Widerstand 35 verbindet den Steueranschluss des Thyristors 34 mit
dem Steuereingang 8, d. h. mit dem Kollektor des bipolaren
Transistors 28. Der Kondensator 36 hingegen verbindet
den Steueranschluss des Thyristors 34 mit dem zweiten Ausgangsanschluss 6.
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Mit
Hilfe der Schaltungsanordnung wird ein Spannungswandler 37,
vorzugsweise ein Drosselwandler, mit elektrischer Energie versorgt.
Der Drosselwandler 37 weist einen Eingangsanschluss 38,
einen Masseanschluss 39 und einen Ausgangsanschluss 41 auf.
Der Eingangsanschluss 38 liegt an dem ersten Ausgangsanschluss 5,
während
der Masseanschluss 39 mit dem zweiten Ausgangsanschluss 6 verbunden
ist. Zum Zwecke der Entstörung
liegt zu den beiden Ausgangsanschlüssen 5, 6 ein
Kondensator 42 parallel.
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Der
Kondensator 42 ist ein Elektrolytkondensator, mit dessen
Hilfe der stark pulsierende Strom, den der Drosselwandler 37 zieht,
aus der Sicht des Feldeffekttransistors 22 geglättet werden
soll.
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Dem
Ausgang 41 des Drosselwandlers 37 ist eine weitere
Drossel 43 nachgeschaltet, die zu dem eigentlichen Ausgangsanschluss 44 führt. An
diesem Ausgang 44 steht gegenüber der Schaltungsmasse bzw.
einen zu dem zweiten Ausgangsanschluss 6 galvanisch direkt
durch verbundenen Anschluss 45 eine Spannung zur Verfügung, die
durch den Drosselwandler 37 herauf oder herunter, vorzugsweise heruntergesetzt
ist.
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Von
dem Ausgangsanschluss 44 führt eine Diode 46 zu
dem Drain des Feldeffekttransistors 22.
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Zwischen
den Anschlüssen 44 und 45 liegt eine
Spannungsüberwachungseinrichtung 47,
deren aktiver Hauptbestandteil ein bipolarer Transistor 48 sowie
ein Shunt-Regulator 49 sind.
Der bipolare Transistor 48 ist mit seinem Emitter an dem
Ausgangsanschluss 44 angeschlossen, während seine Basis zu dem Shunt-Regulator 49 führt, der
an dernends mit der Schaltungsmasse bzw. im Ausgangsanschluss 45 bzw. 6 verbunden
ist. Der Steuereingang des Shunt-Regulators 49 liegt an
einem aus ohmschen Widerständen
gebildeten Spannungsteiler aus Widerständen 51, 52 und 53,
die die zwischen den Anschlüssen 44 und 45 liegende
Spannung so herunter teilen, dass der Shunt-Regulator 49 beim Überschreiten
einer vorgegebenen Spannung zwischen den Anschlüssen 44 und 45 leitend
wirkt. Diese Spannung ist naturgemäß größer als die Summe aus der Basisemitterspannung
des Transistors 48 und der Steuerspannung, bei der der
Shunt-Regulator 49 normalerweise durchschaltet.
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Über einen
Vorschaltwiderstand 55 ist der Kollektor des Transistors 48 mit
der Basis eines Verstärkertransistors 56 verbunden,
dessen Basis über einen
Widerstand 57 geerdet ist. Der Transistor 56 liegt über einen
ohmschen Widerstand 58 an dem Steuereingang 13,
d. h. der Basis des Transistors 28.
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Die
Funktionsweise der Schaltung ist wie folgt:
Es wird zunächst angenommen,
die Schaltung ist in Betrieb, d. h. an dem Eingang 1 eine
Stromquelle angeschlossen ist und an den Ausgangsanschlüssen 44, 45 ein
Verbraucher. Der Mosfet 22 ist leitend, der Thyristor 34 gesperrt
und der Drosselwandler 37 arbeitet einwandfrei.
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Solange
die Spannung zwischen den Klemmen 44 und 45 innerhalb
des zulässigen
Bereiches bleibt, bleibt der Shunt-Regulator 49 gesperrt
mit der Folge, dass auch der Transistor 48 gesperrt ist.
Folglich gibt es keinen Basisstrom für den Transistor 56 der
ebenfalls gesperrt bleibt. Wegen des Sperrzustandes des Transistors 56 zieht
dieser keinen Strom über
die Basis-Emitterstrecke des Transistors 8, weshalb auch
dieser Transistor gesperrt bleibt. Da die Source des Mosfet 22 auf
hohem Potential gegenüber
der Schaltungsmasse liegt, ist das Gate über die Widerstände 26 und 27 mit
der Schaltungsmasse und damit mit Minus verbunden, womit der Mosfet 22 voll
durch gesteuert bleibt, bis in die Sättigung.
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In
Folge der Sperrung des Transistors 28 fließt auch
kein Strom in den Steuereingang des Thyristors 34, der
gesperrt bleibt.
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Die
Drossel 23 zusammen mit der Diode 24 haben auf
die Funktion keinen Einfluss, sie sind lediglich aus Gründen der
EMV vorhanden.
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Die
Diode 46 ist gesperrt, da die Ausgangsspannung des Drosselwandlers 37 an
der Klemme 44 kleiner ist als die Ausgangsspannung an dem Drain
des Mosfet 22.
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Es
sein nun ein Fehler angenommen, der darin besteht, dass die Ausgangsspannung
des Drosselwandlers 37 den zulässigen Grenzwert überschreitet.
Das Überschreiten
des Grenzwerts wird mit Hilfe des Shunt-Regulators 49 ermittelt,
der durchsteuert und damit einen Basisstrom für den Transistor 48 erzeugt.
Der nunmehr leitende Transistor 48 liefert einen Basisstrom
für den
Transistor 56, der wiederum einen Basisstrom für den Transistor 28 erzeugt.
Es fließt
ein Strom von der Eingangsklemme 2 über die Basisemitterstrecke
des Transistors 28, den Widerstand 58, über die
Kollektor-Emitterstrecke
des Transistors 56 zu der Schaltungsmasse, d. h. zu der Eingangsklemme 3.
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Da
somit der Transistor 28 in den leitenden Zustand gesteuert
ist, verbindet dessen Kollektor-Emitterstrecke über den Widerstand 26 das
Gate des Feldeffekttransistors 22 mit dessen Source. Der Feldeffekttransistor 22 wird
somit umgehend gesperrt.
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Die
erste Schalteinrichtung 7 ist folglich in den gesperrten
Zustand übergegangen,
während
die zweite Schalteinrichtung 14 zunächst noch leitend ist.
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Da
der Transistor 28 im leitenden Zustand ist, kann von dem
Eingangsanschluss 2 ein Strom über den Widerstand 35 der
Verzögerungsschaltung 18 zu
dem Kondensator 36 der Verzögerungsschaltung 18 fließen. Entsprechend
der Zeitkonstanten steigt die Spannung an dem Kondensator 36 gegenüber der
Schaltungsmasse bzw. der Kathode des Thyristors 34 an.
Nach einer vorgegebenen Verzögerungszeit
entsprechend der Zeitkonstanten erreicht der Kondensator 36 eine
Spannung, die ausreicht, um den Thyristor 34 zu triggern.
Nach dem Triggern des Thyristors 34 wird über den
Thyristor 34 der Ausgangsanschluss 5 mit dem Ausgangsanschluss 6, also
der Schaltungsmasse verbunden. Damit ist der Stromversorgungseingang 38 des
Drosselwandlers 37 geerdet und es treten zufolge des Abschaltens des
Mosfet 22 keine undefinierten Potentialzustände in der
nachfolgenden Schaltung auf.
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Mit
dem Triggern des Thyristors 34 wird der Kondensator 42 entladen,
und es werden auch sämtliche
Kapazitäten,
die an der Ausgangsklemme 44 angeschaltet sind, über die
nunmehr in Durchlassrichtung gepolte Diode 46 und den Thyristor 34 entladen.
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Wie
unschwer zu erkennen ist, sorgt der Widerstand 25 dafür, dass
der Haltestrom für
den Thyristor 34 fließen
kann und der Thyristor 34 daran gehindert wird, nach dem
Entladen der Kapazitäten
wieder in den Sperrzustand überzugehen.
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Nachdem
die Störung
auf der Sekundärseite der
Schaltungsanordnung beseitigt ist, kann die Schaltungsanordnung
wieder neu gestartet werden. Hierzu genügt es, an dem Eingang 1 kurzzeitig
die Spannung abzuschalten, damit der Thyristor 34 in den
Sperrzustand zurückkehren
kann. Sobald dies gesehen ist, wird die Spannung an den Eingang 1 wieder
angeschaltet.
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Da
zwischenzeitlich der Kondensator 42 entladen worden ist,
stellt er für
den Mosfet 22 einen Kurzschluss dar. Folglich wäre die Längsspannung an
der Source-Drainstrecke des Mosfet 22 ausreichend groß, um den
Transistor 28 über
den Widerstand 29 leitend zu steuern, was ein Einschalten
des Mosfet 22 auf Dauer verhindern würde. Der Widerstand 25,
der im Fehlerfall dazu dient, den Haltestrom des Thyristors 34 zu
erzeugen dient nunmehr als Anlauf- oder Startwiderstand, über den
der Kondensator 42 allmählich
aufgeladen wird. Dadurch wird die Spannung an der Drain-Sourcestrecke des
Mosfet 22 verringert und dafür gesorgt, dass der Transistor 28 im
Sperrzustand bleibt.
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Ab
einer gewissen Spannung an dem Kondensator 42 wird der
Mosfet 22 durch gesteuert und lädt nunmehr niederohmig den
Kondensator 42 auf und versorgt im Übrigen die restliche Schaltung
mit Strom.
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Die
Schaltung ist damit wieder in dem Zustand vor dem Auftreten des
Fehlers.
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Als
weiterer Fehler wird angenommen, dass der Spannungsabfall über die
Drain-/Sourcestrecke des Mosfet 22 einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet.
Das Überschreiten
des Spannungsgrenzwertes kann eine Folge eines zu hohen Stromverbrauchs
auf der Sekundärseite
oder einer zu großen Erwärmung des
Mosfet 22 infolge zu großer Verlustleistung sein. Letzteres
könnte
dazu führen,
dass der Mosfet 22 nicht mehr steuerbar ist. Selbst beim
Abschalten der Gatespannung würde
er leitend bleiben, womit die Schaltung versagt.
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Um
dies zu verhindern wird mit Hilfe der Basis-Emitterstrecke des Transistors 28 der
Spannungsabfall über
die Drain-Sourcestrecke des Mosfet 22 gemessen. Übersteigt
dieser Spannungsabfall einen konstruktiv vorgegebenen Wert, wird
der Transistor 28 leitend und es wird derselbe Mechanismus eingeleitet,
wie er zuvor in Verbindung mit einer zu hohen Spannung an der Ausgangsklemme 44 beschrieben
ist. D. h. es wird zunächst
der Mosfet 22 abgeschaltet und mit einer Verzögerung der
Thyristor 34 durch gesteuert.
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Wenn
der Widerstand 29 wie eingangs erwähnt als NTC-Widerstand ausgeführt wird, wird die Überwachungsschaltung 9 mit
zunehmender Temperatur sensibler. Es genügen mit zunehmender Temperatur
kleinere Spannungsabfälle
längs der Drain-Sourcestrecke
des Mosfet 22 um den Transistor 28 zu aktivieren,
damit es zur Abschaltung kommt.
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Eine
Schaltungsanordnung zum Erzwingen einer eigensicheren Situation
in einer gefährdeten Zone
weist eine erste Schalteinrichtung auf, die im Längszweig liegt und eine zweite
Schalteinrichtung im Querzweig. Beim Auftreten eines Fehlers, der
die Bedingungen der Eigensicherheit verletzen würde, wird zunächst die
erste Schalteinrichtung gesperrt und sodann mit einer verzögerten Zeit
die zweite Schalteinrichtung durchgeschaltet, so dass die Ausgangsklemmen
miteinander kurzgeschlossen sind.
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Zusätzlich ist
noch eine Überwachungseinrichtung
vorgesehen, die die Lastbedingungen an der im Längszweig enthaltenen Schalteinrichtung überwacht.