DE102007016247A1 - Wand- oder Deckenelement sowie Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft ein vorgefertigtes Wand- oder Deckenelement,
mit einem über
die Elementdicke mehrschichtigen Aufbau, wobei eine Schicht als lastabtragende
Schicht ausgestaltet ist und aus einem Betonwerkstoff besteht und
eine Schicht als Dämmschicht ausgestaltet
ist und ebenfalls aus einem Betonwerkstoff besteht, wobei die lastabtragende
Schicht an die Dämmschicht
grenzt, diese beiden Schichten fest miteinander verbunden sind und
diese beiden Schichten hinsichtlich ihrer Wärmeausdehnungskoeffizienten
derart aufeinander und auf die Art des zwischen ihnen bestehenden,
dauerhaften Verbundes abgestimmt sind, dass die lastabtragende Schicht
zwangfrei an die vergleichsweise weichere Dämmschicht angepasst ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Wand- oder Deckenelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Derartige Wand- und Deckenelemente sind aus der Praxis bekannt. Sie weisen üblicherweise einen dreischichtigen Aufbau auf, wobei die Dämmschicht in der Mitte angeordnet ist.
- Weiterhin sind gattungsgemäße Wand- oder Deckenelemente bekannt, bei denen zwei Schichten aus Betonwerkstoff bekannt sind, von denen die eine als so genannte „Holzbeton" Holzschnitzel enthält und als Dämmschicht dient, während die andere Schicht, ohne eingelagerte Holzschnitzel, als lastabtragende Schicht dient. Diese Schichten können nass-in-nass gefertigt werden, so dass sich ein inniger Verbund zwischen den beiden Schichten ergibt.
- Allerdings ist das thermische Ausdehnungsverhalten der beiden Schichten stark unterschiedlich. Um ein Abreißen der beiden Schichten voneinander zu vermeiden, sind daher metallische Verbindungselemente in Form von Ankern vorgesehen, die ähnlich wie Bewehrungselemente aus Stahldraht ausgestaltet sind.
- Die Bewehrungselemente stellen einerseits einen zusätzlichen Kostenfaktor bei der Herstellung eines Wand- oder Deckenelementes dar, da sie sowohl Herstellungs- als auch Lagerkosten verursachen sowie durch ihre erforderliche Handhabung Montagekosten aufgrund der aufgewendeten Zeit verursachen. Zudem stellen sie eine thermische Brücke dar, was ggf. unerwünscht sein kann.
- Der Erfindung legt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Wand- oder Deckenelement dahingehend zu verbessern, dass dieses eine optimale Dämmwirkung aufweisen kann und möglichst preisgünstig gefertigt werden kann.
- Diese Aufgabe wird durch ein Wand- oder Deckenelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, die beiden unterschiedlich thermisch arbeitenden Schichten so aufeinander abzustellen, dass die thermischen Ausdehnungskoeffizienten möglichst ähnlich sind. Beispielsweise verhalten sich die thermischen Ausdehnungskoeffizienten zwischen Polystyrolschaum einerseits und einer lastabtragenden Betonschicht andererseits etwa 0,6:10. Demgegenüber kann durch die vorgeschlagene Ausgestaltung der Dämmschicht als Schicht aus einem Betonwerkstoff der Unterschied zwischen den beiden Schichten im Vergleich zu Polystyrolschaum halbiert werden, so dass beispielsweise die Ausdehnungskoeffizienten zwischen einer Betonwerkstoff-Dämmschicht einerseits und einer lastabtragenden Betonschicht andererseits ein Verhältnis von 1,2:10 aufweisen können, so dass die mechanische Belastung an der Grenzfläche dieser beiden Schichten gegenüber der vorerwähnten Ausgestaltung mit einem Polystyrolschaum als Dämmschicht halbiert ist. Zudem ist vorschlagsgemäß vorgesehen, dass die lastabtragende Schicht unmittelbar an die Dämmschicht grenzt und diese beiden Schichten fest miteinander verbunden sind. Aufgrund der Annäherung der thermischen Ausdehnungskoeffizienten der beiden Schichten aneinander kann ein dauerhafter Verbund zwischen den beiden Schichten ermöglicht werden, wobei in Anpassung an die jeweilige Ausgestaltung der Dämmschicht einerseits und der lastabtragenden Schicht andererseits der Verbund zwischen den beiden Schichten so ausgestaltet ist, dass die Dauerhaftigkeit dieses Verbundes über beispielsweise einen Zeitraum von 50 Jahren in einer Weise sichergestellt ist, dass aufgrund der jahreszeitlich bedingten zyklischen Temperaturbe lastungen der Verbund nur um etwa 30% innerhalb dieser erwähnten 50 Jahre geschwächt wird, während aus der Praxis bekannte vergleichbare Wärmedämmverbundsysteme maximal eine Standzeit von 25 Jahren aufweisen, d. h., die Festigkeit des Verbundes nach dieser Zeitdauer von 25 Jahren zu 100% beeinträchtigt ist.
- Die zwangfreie Anpassung der tragenden Betonschicht an die Dämmschicht aus einem Betonwerkstoff bedeutet, dass bei den sommerlichen oder winterlichen Temperatureinwirkungen die entsprechenden Verformungen der beiden Schichten den Verbund zwischen diesen beiden Schichten nicht gefährden.
- Die Dämmschicht ist vorteilhaft als hochdämmender Abfallbeton ausgestaltet. Entsprechend dem Begriff „Stahlbeton", demgemäß in den übrigen Beton Stahl eingelagert ist, oder „Polymerbeton", demgemäß der Beton Kunststoff enthält, handelt es sich bei dem „Abfallbeton" nicht um aufbereiteten, alten Beton, sondern um eine Betonschicht, die wärmedämmende Schnitzel aus Abfallstoffen bzw. Recyclat enthält. Im Vergleich zu dem aus der Praxis bekannten Holzbeton, wo Holzschnitzel mit definierter Größe verwendet und gegebenenfalls als Rohstoff vergleichsweise teuer zugekauft werden müssen, können die Abfallstoffe, die ebenfalls wärmedämmende Eigenschaften aufweisen, erheblich preisgünstiger zugekauft werden, so dass hierdurch die Entstehungskosten des Wand- oder Deckenelementes wirtschaftlich positiv beeinflusst werden können.
- Beispielsweise kann die Dämmschicht EDV-Schrott, Plastikmüll, Holzspäne, Verpackungsreste oder vergleichbare, thermisch isolierende Abfallstoffe, ggf. in Form einer Mischung dieser unterschiedlichen Abfallsorten, enthalten. Bezogen auf den im Betonwerkstoff enthaltenen Gewichtsanteil Sand, der beispielsweise als Gewichtsanteil von 1 angenommen wird, betragen die Gewichtsanteile von EDV-Schrott beispielsweise 1, 3, von Holzspänen
1 ,9 , von Plastikmüll2 ,4 und von Verpackungsmüll bei spielsweise 3, 1, wobei die Wärmeleitfähigkeit der Wetterschale bei 0,08 bis 0,15 W/mK liegt und eine Trockenrohdichte bei etwa 0,4 bis 0,8 kg/m3 liegt. Die Ausgangsstoffe dürfen, um die gewünschte Isolationswirkung und die gewünschte Verarbeitbarkeit sicherzustellen, eine Eigenfeuchte von vorzugsweise maximal 3% aufweisen. - Vorteilhaft kann das Wand- oder Deckenelement aus nur den zwei vorerwähnten Schichten bestehen, nämlich der Dämmschicht und der lastabtragenden Schicht.
- Die aus Betonwerkstoff bestehende Dämmschicht kann auf ihrer der lastabtragenden Schicht gegenüberliegenden Oberfläche, also auf der Außenseite eines Gebäudes, witterungsfest ausgestaltet sein, beispielsweise gestrichen werden oder mit einer separaten Verblendung versehen werden, die einen Witterungsschutz für das Gebäude und insbesondere für die Dämmschicht darstellt, so dass durch Feuchtungen der Dämmschicht, die eine Verschlechterung der Wärmedämmung bewirken würden, zuverlässig vermieden werden.
- Alternativ kann die Dämmschicht an ihrer Außenseite eine Putzschicht aufweisen, die den gewünschten Feuchtigkeitsschutz für die Dämmschicht darstellt.
- Vorteilhaft kann die gewünschte Verbundwirkung zwischen den beiden Schichten dadurch erzielt werden, dass zumindest eine der beiden aneinander grenzenden Oberflächen der lastabtragenden Schicht bzw. der Dämmschicht eine definierte Haftstruktur aufweist. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Fertigung, bei der die Oberflächenausgestaltung nahezu zufällig erfolgt, kann besonders vorteilhaft vorgesehen sein, die Verbundwirkung der aneinander grenzenden Schichten dadurch zuverlässig einzustellen, dass wenigstens eine der beiden Grenzflächen eine definierte Haftstruktur aufweist.
- Diese definierte Haftstruktur kann beispielsweise dadurch erzielt werden, dass die Oberfläche bewusst aufgeraut wird. So kann beispielsweise vorgesehen sein, eine erste Schicht, beispielsweise die lastabtragende Schicht, als massive Betonplatte liegend zu gießen und auf die Oberfläche dieser liegenden ersten Schicht mithilfe eines Rechens o. dgl. einzuwirken, solange die Oberfläche noch verformbar ist, so dass beispielsweise eine gewisse Rautiefe eingestellt werden kann. An Stelle eines Rechens kann ein mit Vorsprüngen (beispielsweise Nägeln) versehenes Brett über die Oberfläche dieser zuerst hergestellten Schicht gezogen werden, um die gewünschte Oberflächenrauhigkeit sowohl hinsichtlich der Rautiefe als auch hinsichtlich der Abstände der einzelnen Riefen zueinander einzustellen und auf diese Weise eine definierte Haftstruktur dieser Oberfläche zu bewirken.
- Vorteilhaft kann die Rautiefe mehr als 2 mm betragen beispielsweise 4 oder 5 mm um eine zuverlässige Anbindung an die weitere Schicht zu ermöglichen.
- Vorteilhaft können in einer der beiden Schichten Polymerfasern vorgesehen sein, um die Verbundwirkung zu verbessern. Dies kann einerseits die Verbundwirkung an der Oberfläche der betreffenden Schicht betreffen, also den Verbund mit der benachbarten Schicht. Andererseits können in der Dämmschicht Polymerfasern vorgesehen sein, um einen Verbund des Betons mit den eingelagerten Abfallschnitzeln zu verbessern.
- Vorteilhaft können in einer der beiden Schichten Mikrosilika-Teilchen vorgesehen sein. Auch dies kann den Verbund zwischen den beiden Schichten verbessern helfen oder den Verbund innerhalb der Dämmschicht zwischen dem Beton und den eingelagerten Abfallschnitzeln.
- Vorteilhaft können die beiden Schichten eine gemeinsame Grenzfläche aufweisen, die mit einer Vielzahl von Hinterschnei dungen versehen ist. Dabei sind die Hinterschneidungen jeweils von einer Schicht ausgebildet und werden von der anderen Schicht hintergriffen, so dass ein intensiver, mechanisch hoch belastbarer Verbund zwischen den beiden Schichten geschaffen wird.
- Beispielsweise können die Hinterschneidungen durch sich gegenseitig hintergreifende, etwa schwalbenschwanzförmige Oberflächenprofilierungen der beiden Schichten geschaffen werden, also durch sich gegenseitig hintergreifende Trapezquerschnitte.
- Die Ausgestaltung der mit Hinterschneidungen versehenen Oberflächen der beiden Schichten kann vorteilhaft durch ein so genanntes Formblech begünstigt werden, wobei dieses so genannte Formblech nicht notwendigerweise aus Metall, also beispielsweise aus einem Blech gebildet sein muss, sondern beispielsweise auch aus Kunststoff bestehen kann. Es handelt sich dabei um ein Flächenelement, welches seinerseits die Hinterschneidungen aufweist. Es kann beispielsweise in die noch feuchte Oberfläche der zuerst hergestellten Schicht eingedrückt werden. Diese erste Schicht kann beispielsweise liegend ausgerichtet werden und die zweite Schicht kann dann auf die erste Schicht aufgegossen werden, wobei die Fliesfähigkeit der Betonwerkstoffe jeweils dafür Sorge trägt, dass die beiden Schichten jeweils formschlüssig an das Formblech anschließen. Das Formblech selbst muss dabei keine großen Kräfte aufnehmen, es dient vielmehr zur Ausgestaltung und Formgebung der Oberflächenprofilierung der beiden aneinander grenzenden Schichten, so dass diese dann aufgrund der Oberflächenprofilierung den gewünschten Verbund bilden.
- Vorteilhaft kann die Haftung der beiden Schichten aneinander durch einen Haftvermittler verbessert werden, der zwischen den beiden Schichten vorgesehen ist. Insbesondere wenn kein Formblech, welches die beiden Schichten voneinander trennt, vorgesehen ist, kann der Haftvermittler die Haftwirkung der bei den Betonwerkstoffe aneinander verbessern, so dass die gewünschte Belastbarkeit des gesamten Wand- oder Deckenelementes auch unter den temperaturbedingt auftretenden Verformungen der beiden Schichten gegeben ist.
- Beispielsweise kann die erste Schicht hergestellt und als liegendes Element ausgerichtet werden. Anschließend wird der Haftvermittler auf diese erste Schicht aufgetragen und anschließend kann die zweite Schicht auf die erste Schicht aufgegossen werden, wobei der Haftvermittler die Ausbildung des gewünschten Verbundes zwischen den beiden Schichten begünstigt. Insbesondere wenn eine vergleichsweise geringe Oberflächenrauhigkeit der ersten Schicht gegeben ist, ihre Haftstruktur also vergleichsweise schwach ausgeprägt ist, kann der Haftvermittler den gewünschten Verbund sicherstellen.
- Vorteilhaft kann der Haftvermittler in an sich bekannter Weise als Zement- und Kunststoffdispersionsangereicherte Einschlämmmasse mit Acrylsäurenvergütung ausgestaltet sein, so dass ein an sich bekanntes und handelsübliches Produkt mit bekannten und positiven Eigenschaften als Haftvermittler genutzt wird, welches wirtschaftlich erhältlich ist. Dieser Haftvermittler kann vorteilhaft in flüssiger Form aufgetragen werden, so dass eine problemlose und schnelle Handhabung des Haftvermittlers ermöglicht wird und auf diese Weise die möglichst wirtschaftliche Herstellung des Wand- oder Deckenelementes begünstigt wird.
- Vorteilhaft kann die lastabtragende Schicht aus einem tragfähigen Leichtbeton ausgebildet sein, so dass der Transport und die Handhabung des Wand- oder Deckenelementes vereinfacht und insbesondere möglichst wirtschaftlich ermöglicht werden.
- Vorteilhaft kann eine Dampfdiffusionsbremse vorgesehen sein, so dass beispielsweise die Dämmschicht vor unerwünschter Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf geschützt werden kann.
- Diese Dampfdiffusionsbremse kann vorteilhaft in einer der beiden Schichten als Lochblech vorgesehen sein. Dieses Lochblech besteht aus einem für Wasserdampf undurchlässigen Material, kann also beispielsweise aus Metall oder Kunststoff bestehen und weist Durchtrittsöffnungen auf, die verhindern, dass die Dampfdiffusionsbremse den Verbund des Betonwerkstoffs innerhalb der betreffenden Schicht unterbricht. Die Dampfdiffusionsbremse erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Fläche des Wand- oder Deckenelementes, so dass die gewünschte Schutzwirkung gegen einen Feuchtetransport quer durch die Schicht gegeben ist.
- Vorteilhaft kann das Lochblech als gelochtes Flächenelement aus Metall ausgestaltet sein, beispielsweise als Aluminiumfolie oder Aluminiumblech. Eine Profilierung dieses Flächenelementes, beispielsweise mit näpfchenartigen Vertiefungen bzw. Vorsprüngen kann zusätzlich zu den Durchtrittsöffnungen, die im Lochblech vorgesehen sind, den Verbund innerhalb der das Lochblech aufweisenden Schicht verbessern helfen, so dass die Schicht beispielsweise auch gegen Scherkräfte gesichert ist.
- Vorteilhaft kann das Wand- oder Deckenelement frei von Eisenankern sein, die ansonsten, wie eingangs beschrieben, ähnlich wie Bewehrungsstahl, zur Verbindung zweier jeweils aus einem Betonwerkstoff bestehender Schichten dienen. Durch den Verzicht auf diese Armierung bzw. Anker wird einerseits die möglichst wirtschaftliche Herstellbarkeit des Wand- oder Deckenelementes begünstigt und andererseits eine Wärmebrücke vermieden, welche ansonsten eine Wärmeleitung von der einen in die andere Schicht ermöglichen könnte.
- Vorteilhaft kann die Dämmschicht die Außenschicht des Wand- oder Deckenelementes bilden, während die lastabtragende Schicht die zum Gebäudeinneren gerichtete Innenschicht bildet. Auf diese Weise wird eine möglichst gute Wärmedämmung unterstützt.
- Vorteilhaft kann das vorerwähnte Lochblech auf der zum Gebäudeinneren gerichteten Seite von den Dämmstoffen angeordnet sein, beispielsweise noch in der Dämmschicht oder auch in der lastabtragenden Schicht. Auf jeden Fall wird hierdurch verhindert, dass Wasserdampf vom Inneren her, beispielsweise aus einer Küche, einem Badezimmer o. dgl. feuchtigkeitsbeladenen Raum durch das Wand- oder Deckenelement hindurch bis an die Dämmstoffe gelangen kann und den Wärmeleitwert der Dämmschicht negativ beeinträchtigen kann.
- Vorteilhaft kann die Dämmschicht wenigstens ein evakuiertes Dämmelement enthalten. Aufgrund der hohen Isolationswirkung evakuierter Elemente kann mithilfe derartiger Dämmelemente eine besonders hohe Dämmwirkung der Dämmschicht erzielt werden. Es kann sich dabei beispielsweise um Granulat oder ähnlich kleine Teile handeln. Besonders vorteilhaft kann jedoch ein so genanntes Vakuumpaneel verwendet werden, welches großflächig eine wirksame Unterbrechung der Wärmeleitung in der Dämmschicht sicherstellt. Derartige Vakuumpaneele können beispielsweise in an sich bekannter, handelsüblicher Ausgestaltung aus Aluminium bestehen, wobei je nach Größe des Wand- oder Deckenelementes mehrere handelsübliche evakuierte Dämmelemente, beispielsweise mehrere handelsübliche Vakuumpaneele eingesetzt werden können, um einerseits eine möglichst großflächige Vakuum-Dämmwirkung innerhalb der Dämmschicht zu ermöglichen und andererseits handelsübliche Dämmelemente zu verwenden, die im Vergleich zu Sonderanfertigungen besonders wirtschaftlich sind.
- Ein Ausführungsbeispiel eines vorschlagsgemäßen Wand- oder Deckenelementes wird anhand der rein schematischen Darstellung nachfolgend näher erläutert.
- Dabei ist mit
1 insgesamt ein vorgefertigtes Wand- oder Deckenelement bezeichnet, welches rein beispielhaft liegend dar gestellt wird, wobei diese Ausrichtung beispielsweise dem in der Fertigung verwendeten Aufbau des Wand- oder Deckenelementes entspricht. So wird zunächst eine in der Zeichnung unten dargestellte lastabtragende Schicht2 aus einem Betonwerkstoff gegossen, beispielsweise mit einer Schichtdicke von etwa 10 cm Es handelt sich dabei um einen tragfähigen Leichtbeton, der als Betonwerkstoff für die lastabtragende Schicht2 verwendet wird. - Wenn die obere Oberfläche der gegossenen lastabtragenden Schicht
2 noch verformbar ist, wird eine definierte Oberflächenrauhigkeit dieser Schicht2 eingestellt, beispielsweise indem die Oberfläche mittels eines Rechens aufgeraut wird. Anschließend wird auf den noch feuchten Betonwerkstoff der lastabtragenden Schicht2 ein Haftvermittler3 aufgetragen. Dieser Haftvermittler3 liegt in flüssiger Form vor, so dass er besonders einfach und schnell im Sprühverfahren auf die lastabtragende Schicht2 aufgetragen werden kann. - Anschließend wird eine obere Dämmschicht
4 aufgebracht, beispielsweise in einer Schichtdicke von etwa 20 cm. Diese Dämmschicht4 bildet die so genannte Wetterschale, während die lastabtragende Schicht2 die so genannte Tragschale des Wand- oder Deckenelementes1 bildet. Die Dämmschicht4 ist als so genannter Abfallbeton ausgestaltet, also als Betonwerkstoff, der wärmedämmende Schnitzel aus Abfallstoffen enthält. In die Dämmschicht4 ist ein Lochblech5 eingelegt, welches sich im Wesentlichen über die ganze Fläche des Wand- oder Deckenelementes1 erstreckt, Durchtrittsöffnungen aufweist, um den Verbund innerhalb der Dämmschicht4 nicht zu gefährden und andererseits aus einem für Wasserdampf undurchlässigen Material besteht, so dass beispielsweise das Lochblech5 als Aluminiumlochblech ausgestaltet sein kann.
Claims (24)
- Vorgefertigtes Wand- oder Deckenelement, mit einem über die Elementdicke mehrschichtigen Aufbau, wobei eine Schicht als lastabtragende Schicht ausgestaltet ist und aus einem Betonwerkstoff besteht, und eine Schicht als Dämmschicht ausgestaltet ist und ebenfalls aus einem Betonwerkstoff besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die lastabtragende Schicht (
2 ) an die Dämmschicht (4 ) grenzt, diese beiden Schichten (2 ,4 ) fest miteinander verbunden sind, und diese beiden Schichten (2 ,4 ) hinsichtlich ihrer Wärmeausdehnungskoeffizienten derart aufeinander und auf die Art des zwischen ihnen bestehenden, dauerhaften Verbundes abgestimmt sind, dass die lastabtragende Schicht (2 ) zwangfrei an die vergleichsweise weichere Dämmschicht (4 ) angepasst ist. - Wand- oder Deckenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmschicht (
4 ) als hochdämmende Betonschicht ausgestaltet ist, welche wärmedämmende Schnitzel aus Abfallstoffen enthält. - Wand- oder Deckenelement nach 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmschicht (
4 ) EDV-Schrott, Plastikmüll, Holzspäne, Verpackungsreste und vergleichbare, thermisch isolierende Abfallstoffe enthält. - Wand- oder Deckenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wand- oder Deckenelement aus nur 2 Schichten besteht.
- Wand- oder Deckenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Wand- oder Deckenelement auf der von der lastabtragenden Schicht (
2 ) abgewandten Seite der Dämmschicht (4 ) eine Feuchtigkeits-Sperrschicht aufweist. - Wand- oder Deckenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die lastabtragende Schicht (
2 ) mit der Dämmschicht (4 ) verbunden ist, indem zumindest eine der beiden aneinander grenzenden Oberflächen der lastabtragenden Schicht (2 ) und/oder der Dämmschicht (4 ) eine definierte Haftstruktur aufweist. - Wand- oder Deckenelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Schichten (
2 ,4 ) an ihrer zu der anderen Schicht weisenden Oberfläche eine Rautiefe von wenigstens 2 mm aufweist. - Wand- oder Deckenelement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der beiden Schichten (
2 ,4 ) Polymerfasern vorgesehen sind. - Wand- oder Deckenelement nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der beiden Schichten (
2 ,4 ) Mikrosilika vorgesehen sind. - Wand- oder Deckenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schichten (
2 ,4 ) eine gemeinsame Grenzfläche mit einer Vielzahl von Hinterschneidungen aufweist, die jeweils von einer Schicht ausgebildet und von der anderen Schicht hintergriffen sind. - Wand- oder Deckenelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von Hinterschneidungen durch abwechselnd angeordnete und sich gegenseitig hintergreifende Trapezquerschnitte in der Grenzfläche gebildet ist.
- Wand- oder Deckenelement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Schichten (
2 ,4 ) ein als Formblech bezeichnetes Flächenelement angeordnet ist, welches die Hinterschneidungen aufweist, wobei die beiden Schichten (2 ,4 ) jeweils formschlüssig an das Formblech anschließen. - Wand- oder Deckenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Haftvermittler (
3 ) zwischen den beiden Schichten (2 ,4 ) vorgesehen ist. - Wand- oder Deckenelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler (
3 ) als zement- und kunststoffdispersionsangereicherte Einschlämmmasse mit Acrylsäurenvergütung ausgestaltet ist. - Wand- oder Deckenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die lastabtragende Schicht (
2 ) aus einem tragfähigen Leichtbeton ausgebildet ist. - Wand- oder Deckenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der beiden Schichten (
2 ,4 ) eine als Lochblech (5 ) bezeichnete, mit Durchtrittsöffnungen versehene Dampfdiffusionsbremse aus einem für Wasserdampf undurchlässigen Material angeordnet ist, die sich im Wesentlichen über die gesamte Fläche des Wand- oder Deckenelements (1 ) erstreckt. - Wand- oder Deckenelement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Lochblech (
5 ) als gelochtes Flächenelement aus Metall ausgestaltet ist. - Wand- oder Deckenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wand- oder Deckenelement (
1 ) frei von die beiden Schichten (2 ,4 ) verbindenden metallischen Ankern ist. - Wand- oder Deckenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmschicht (
4 ) als so genannte Außenschicht die zur Gebäudeaußenseite gerichtete Schicht bildet, und dass die lastabtragende Schicht (2 ) als so genannte Innenschicht die zum Gebäudeinneren gerichtete Schicht bildet. - Wand- oder Deckenelement nach den Ansprüchen 16 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Lochblech von den in der Dämmschicht (
4 ) vorhandenen Dämmstoffen aus gesehen zur Gebäudeinnenseite hin angeordnet ist. - Wand- oder Deckenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmschicht (
4 ) wenigstens ein evakuiertes Dämmelement enthält. - Wand- oder Deckenelement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine evakuierte Dämmelement als Vakuumpaneel ausgestaltet ist.
- Verfahren zur Herstellung eines Wand- oder Deckenelementes, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst die lastabtragende Schicht (
2 ) gegossen wird, anschließend auf die Oberfläche lastabtragenden Schicht (2 ) ein Haftvermittler (5 ) aufgegeben wird, und anschließend die Dämmschicht (4 ) mit der lastabtragenden Schicht (2 ) verbunden wird. - Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst die lastabtragende Schicht (
2 ) gegossen wird, dann der Haftvermittler (3 ) auf die liegend ausgerichtete lastabtragende Schicht (2 ) Oberfläche aufgegeben wird, und anschließend die Dämmschicht (4 ) auf die lastabtragende Schicht (2 ) aufgegossen wird.
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|---|---|---|---|
| DE200710016247 DE102007016247A1 (de) | 2007-04-04 | 2007-04-04 | Wand- oder Deckenelement sowie Verfahren zu seiner Herstellung |
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| DE200710016247 DE102007016247A1 (de) | 2007-04-04 | 2007-04-04 | Wand- oder Deckenelement sowie Verfahren zu seiner Herstellung |
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| DE102007016247A1 true DE102007016247A1 (de) | 2008-10-16 |
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ID=39744096
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| DE200710016247 Withdrawn DE102007016247A1 (de) | 2007-04-04 | 2007-04-04 | Wand- oder Deckenelement sowie Verfahren zu seiner Herstellung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE102007016247A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN102877591A (zh) * | 2011-07-12 | 2013-01-16 | 董禹全 | 三层同期浇筑、凝固保温隔音的无隔层现象水泥墙板 |
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| DE8618179U1 (de) * | 1986-07-08 | 1986-10-02 | Veit Dennert KG Baustoffbetriebe, 8602 Schlüsselfeld | Mehrschichtiges plattenförmiges Bauelement |
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-
2007
- 2007-04-04 DE DE200710016247 patent/DE102007016247A1/de not_active Withdrawn
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