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DE102007015841A1 - Vorrichtung mit mindestens einem Strahlungsleiter - Google Patents

Vorrichtung mit mindestens einem Strahlungsleiter Download PDF

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DE102007015841A1
DE102007015841A1 DE102007015841A DE102007015841A DE102007015841A1 DE 102007015841 A1 DE102007015841 A1 DE 102007015841A1 DE 102007015841 A DE102007015841 A DE 102007015841A DE 102007015841 A DE102007015841 A DE 102007015841A DE 102007015841 A1 DE102007015841 A1 DE 102007015841A1
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DE
Germany
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radiation
partially
sensor
vehicle
conductor
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007015841A
Other languages
English (en)
Inventor
Josef Armbruster
Michael Weiss
Michael Seifert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WET Automotive Systems AG
Original Assignee
WET Automotive Systems AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WET Automotive Systems AG filed Critical WET Automotive Systems AG
Priority to DE102007015841A priority Critical patent/DE102007015841A1/de
Publication of DE102007015841A1 publication Critical patent/DE102007015841A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) mit mindestens einem Strahlungsleiter (70, 70'), der zumindest partiell in der Lage ist, Strahlung zumindest bestimmter Wellenlängen zu leiten und mindestens einer Varianzeinrichtung (40), die durch den Strahlungsleiter (70, 70') geleitete Strahlung zumindest teilweise erzeugt, verändert und/oder reduziert.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ihre Verwendung in Heizelementen, Sensoren, Sitzen und Fahrzeugen.
  • Stand der Technik
  • Zum Wärmen von Passagieren ist der Einbau elektrischer Heizelemente an Sitzoberflächen bekannt. Es ist jedoch aufwendig, deren Funktion in dieser hochbelasteten Zone über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges aufrecht zu erhalten.
  • Es ist bekannt, Lampen am Dachhimmel vorzusehen. Diese beeinträchtigen jedoch die Sicht des Fahrers, wenn sie während der Fahrt betrieben werden.
  • Es ist bekannt, kapazitive Schalter in der Sitzoberfläche anzuordnen, um einen Passagier auf dem Sitz zu detektieren. Es ist jedoch sehr aufwendig, diese einerseits robust und zuverlässig und andererseits nicht fühlbar im Sitz anzuordnen.
  • Gegenstand der Erfindung
  • Darum wird hier der Gegenstand des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den abhängigen Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung entnehmbar.
  • Figuren
  • Im Folgenden werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Diese Ausführungen sollen die Erfindung verständlich machen. Sie haben jedoch nur beispielhaften Charakter. Selbstverständlich lassen sich im Rahmen der Erfindung einzelne oder mehrere beschriebene Merkmale auch weglassen, abwandeln oder ergänzen. Auch können die Merkmale unterschiedlicher Ausführungsformen selbstverständlich untereinander kombiniert werden. Nachfolgend wird Bezug genommen auf:
  • 1 Seitenansicht eines Fahrzeuges im teilweisen Aufriss mit einem Heizelement, einem Sensor und einer Beleuchtungseinrichtung
  • 2 Seitenansicht eines Sitzes mit Heizelementen im Querschnitt
  • 3 Draufsicht auf eine Strahlungsführungseinrichtung
  • 4 Querschnitt durch einen Sensor mit einer Strahlungsführungseinrichtung
  • Beschreibung der Erfindung
  • 1 zeigt ein Fahrzeug 200 mit einem Sitz gemäß 2. In dem Fahrzeug und/oder Sitz können verschiedene Funktionselemente 5 vorgesehen sein, wie z. B. ein Heizelement 20, eine Sitzbelegt-Erkennungseinrichtung mit einem Sensor gemäß 4, eine Beleuchtungseinrichtung 110 oder eine Tastatur 60, die in bestimmten Zonen des Innenraumes punktuell oder flächig eine bestimmte Funktion verfügbar machen, wie Heizen, Beleuchtung, Druckdetektion oder Schalten. Dazu ist mindestens einem der Funktionselemente 5 mindestens eine Vorrichtung 1 gemäß 3 zugeordnet.
  • Die Vorrichtung 1 weist mindestens einen Strahlungsleiter 70 auf. Dieser ist vorzugsweise als Lichtwellenleiter ausgeführt. Darunter versteht man flexible optische Medien, vorzugsweise aus Mineralglas (insbesondere Kieselglas/Quarz (SiO2)) oder organischem Glas (Kunststoff), insbesondere Polystyrol oder Polymethylmethacrylat, in denen Licht kontrolliert leitbar ist.
  • Vorzugsweise ist der Strahlungsleiter 70 zumindest anteilig aus einem Material mit hohem Transmissionswert gebildet. In Frage hierfür kommen bspw. Glasfasern oder strahlungsleitende Kunststoff-Fasern.
  • Glasfasern sind lange, dünne Faser, die im Wesentlichen aus mindestens einer Sorte Glas bestehen. Wenn eine hohe Flexibilität erwünscht ist, so sind Glasfasern mit einem Durchmesser von weniger als 200 μm besonders geeignet. Vorzugsweise ist der Strahlungsleiter 70 bzw. zumindest eine seiner strahlungsleitenden Fasern bidirektional leitfähig. Die Leitfähigkeit kann selektiv für bestimmte Wellenlängenbereiche geeignet oder optimiert sein, oder aber für bestimmte Wellenlängenbereiche reduziert oder minimiert sein. Bspw. kann eine Leitfähigkeit von Licht vermindert oder unterbunden und eine Leitfähigkeit für Infrarotstrahlung erhöht oder optimiert sein, oder umgekehrt. Dadurch lassen sich bspw. unerwünschte Lichteffekte auf einem nur zu erwärmenden Objekt unterbinden. Oder eine unerwünschte Erwärmung eines nur zu beleuchtenden Objekts kann vermindert oder verhindert werden. Sollten beide Wirkungen erwünscht sein, so kann natürlich eine Optimierung für möglichst weite Strahlungsbereiche vorgesehen sein. Kunststoff-Fasern sind dann vorzugsweise auch bei Betriebstemperaturen von mehr als 100°C thermisch stabil, vorzugsweise auch bei über 200°C oder 300°C. Auch kann vorgesehen sein, dass der Strahlungsleiter in beiden Richtungen oder vorzugsweise nur in einer Richtung für eine bestimmte Strahlungsart durchgängig ist, um z. B. Wärme in einer Richtung und Signale in der entgegen gesetzten Richtung zu übertragen.
  • Der Strahlungsleiter 70 weist vorzugsweise mindestens einen Leiterstrang oder ein Bündel davon auf, der mindestens einen Leitkern und mindestens eine diesen zumindest teilweise bedeckende Deckschicht aufweist.
  • Unter Schicht wird jedes Gebilde, insbesondere Flächengebilde verstanden, das eine Ausdehnung in überwiegend zwei Dimensionen aufweist und das vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise flach und flexibel ist. Es bildet vorzugsweise eine zusammenhängende Fläche, kann aber auch durchbrochen sein, z. B. wie ein Netz oder Schaum. Die Deckschicht ist vorzugsweise als Mantelschicht ausgeführt. Eine Mantelschicht ist eine Schicht, die direkt oder indirekt ein Objekt zumindest teilweise umhüllt, jedoch nicht zwangsweise die äußerste das Objekt umhüllende Schicht.
  • Der Leitkern und die Deckschicht bestehen zumindest teilweise aus Materialien mit unterschiedlichem Brechungsindex. Dadurch wird die in den Strang eingespeiste Strahlung längs des Leitstrangs geleitet, wobei es zumindest in einem Teilabschnitt des Leitstrangs an der Grenzschicht zwischen den beiden Materialien vorzugsweise zu einer Totalreflektion kommt. Es kann vorgesehen sein, dass der Strahlungsleiter mindestens einen hohlen Leiter aufweist, worunter ein röhrenartiges Gebilde verstanden wird, dessen Inneres ein Gas, eine Flüssigkeit oder ein Vakuum aufweist. Unter Vakuum wird dabei der Zustand eines Fluids in einem Volumen bei einem Druck, der deutlich geringer ist als der Atmosphärendruck bei Normalbedingungen, verstanden.
  • Der Strahlungsleiter 70 ist so angeordnet, dass sein eines Ende 71 dem Funktionselement 5 zugeordnet ist, also z. B. einem Heizelement 20, einem Sensor 50 o der einer Beleuchtungseinrichtung 110. Sein anderes Ende 72 ist einer Strahlungsquelle 75 und/oder einem zusätzlichen Sensor 50' zugeordnet.
  • Die Vorrichtung weist vorzugsweise mindestens eine Strahlungsquelle 75 auf. Unter Strahlungsquelle wird eine Einrichtung verstanden, die Wellen oder Teilchen aussendet, vorzugsweise mit Lichtgeschwindigkeit. Sie kann als Lichtquelle, Wärmequelle oder auch als Signalgeber eingesetzt werden.
  • Es kann vorgesehen sein, dass eine Strahlungsquelle 75 mehrere Strahler aufweist. Es kann vorgesehen sein, dass diese Strahler Strahlung gleicher oder verschiedener Wellenlängen erzeugen. Insbesondere kann die Strahlungsquelle eine Kombination aus einem Infrarotstrahler für Heizzwecke und einen oder mehrere Lichtstrahler für Beleuchtungs- oder Signalzwecke aufweisen. Es kann auch zweckmäßig sein, dass mehrere Strahler mit voneinander verschiedenen Strahlungsspektrum im sichtbaren Strahlungsbereich vorgesehen sind, um z. B. Mischlicht oder verschiedene Farbsignale zu erzeugen.
  • Eine Strahlungsquelle erzeugt für Heizzwecke vorzugsweise zu einem überwiegenden Teil Infrarotstrahlung. Geeignete Strahlungsquellen hierfür sind bspw. Laserdioden, Infrarotstrahler, Infrarotlaser, Halogenlampen, aber auch Abwärmequellen wie bspw. Abgaskrümmer am Fahrzeugmotor, abkühlende Gussstücke, Lagerfeuer o. ä.. Besonders geeignet sind wärmeabstrahlende Festkörper oder Flüssigkeiten. Vorzugsweise hat die Strahlungsquelle eine Betriebstemperatur von zwischen 200°C und 400°C, vorzugsweise in etwa bei 300°C. In diesem Temperaturbereich tritt ein besonders hoher Anteil von Strahlung auf, deren Wellenlänge für einen Transport durch Strahlungsleiter geeignet ist. Zu einer Funktionszone 5' beabstandete Strahlungsquellen haben den Vorteil, dass die Strahlungsquelle 75 bei einem Ausfall viel einfacher auswechselbar ist, als bspw. ein in einen Schaum eingebettetes elektrisches Heizelement eines Sitzes.
  • Eine Strahlungsquelle für Beleuchtungszwecke weist vorzugsweise mindestens eine Glühbirne, Laserdiode und/oder sonstige Lichtquellen auf. Vorzugsweise ist mindestens eine je überwiegend in Rot-, Grün- oder Gelbbereichen des Lichtspektrums strahlende Lichtquelle vorgesehen.
  • Mindestens eine Strahlungsquelle ist vorzugsweise in einem Motorraum eines Fahrzeugs, unter einem Sitz, im Kofferraum, und/oder außerhalb eines Fahrgastraums, bspw. unterhalb des Fahrzeugschassis angeordnet. Sie kann auch entlang eines Kabels oder einer anderen Versorgungsleitung angeordnet sein. Durch die Beabstandung von Strahlungsquelle und Nutzbereich gegeneinander lässt sich im Nutzbereich eine deutliche Platzersparung, bspw. durch Verzicht auf Glühbirnen, Heizregister oder Ventilatoren erreichen. Durch die Entfernung der Strahlungsquelle vom Nutzbereich kann dieser auch weniger durch unerwünschte Ereignisse an der Strahlungsquelle gefährdet werden. Dadurch ist bspw. ein Einsatz in explosionsgefährdeten Bereich oder auch in der Nähe von entflammbaren Materialien, z. B. Zelten oder Textilien bei deutlich vermindertem Risiko möglich. Auch ist ein Austausch viel leichter möglich als bei Integration in Armaturenbretter oder Polsterschäume.
  • Als Strahlung sind insbesondere Licht und Infrarot-Strahlung geeignet. Unter Licht wird dabei Strahlung des gesamten elektromagnetischen Wellenspektrums, insbesondere der sichtbare Bereich der elektromagnetischen Strahlung von etwa 380 bis 780 Nanometer (nm) Wellenlänge verstanden. Unter Infrarotstrahlung werden hier insbesondere elektromagnetische Wellen im Spektralbereich zwischen sichtbarem Licht und der langwelligeren Mikrowellenstrahlung verstanden, insbesondere der Wellenlängenbereich von etwa 780 nm bis 1 mm.
  • Vorzugsweise ist die Vorrichtung 1 mit einer Fokussierungseinrichtung 74 versehen, um von einer Strahlungsquelle 75 ausgehende Strahlung auf den Eintrittsbereich am Ende 71, 72 des Lichtleiters 75 zu fokussieren. Eine solche Fokussierungseinrichtung kann bspw. durch einen Spiegel, insbesondere einen Parabolspiegel auf der der Einspeisungsöffnung des Strahlungsleiters beabstandeten Seite der Strahlungsquelle 75 vorgesehen sein. Außerdem kann sie eine optische Linse aufweisen, die z. B. zwischen Strahlungsquelle und Einspeisungsöffnung des Lichtleiters vorgesehen ist. Auch kann ein Gehäuse vorgesehen sein, das die Strahlungsquelle 75 und die Einspeisungsöffnung des Strahlungsleiters umschließt und innen verspiegelt ist. Dadurch wird die Strahlung der Strahlungsquelle 75 solange im Gehäuse reflektiert, bis sie in die Einspeisungsöffnung des Strahlungsleiters eintritt.
  • Die Vorrichtung 1 kann außerdem vorzugsweise mindestens einen Filter 78 aufweisen, der zumindest bestimmte Anteile zumindest einer bestimmten Strahlung zumindest teilweise ausfiltert. Ein solcher Filter 78 kann bspw. in oder an der Strahlungsquelle 75, an Ein- und Austrittsöffnungen eines Strahlungsleiters 70, im Verlauf des Strahlungsleiters 70 und/oder am oder im Nutzbereich eines Funktionselementes 5 vorgesehen sein. Der Filter 78 kann bspw. Infrarotstrahlung ausfiltern, um den Nutzbereich bspw. nur zu beleuchten oder um die Heizwirkung der Vorrichtung zu drosseln. Der Filter 78 kann bspw. auch nur Licht bestimmter Wellenlängen herausfiltern, um unterschiedliche Farbwirkungen zu erzielen oder unterschiedliche Helligkeitsgrade zu erreichen. Für manche Anwendungen kann es zweckmäßig sein, wenn der Filter 78 ultraviolette Strahlung zumindest teilweise herausfiltert. Ein solcher Filter 78 kann bspw. durch OH-armes Glas hergestellt werden. Vorzugsweise ist mindestens ein Strahlungsleiter 70 zumindest teilweise aus einem Material gefertigt, das bestimmte, unerwünschte Strahlungsanteile herausfiltert. Dies kann bspw. durch Spiegelung, Polarisation oder Absorption der unerwünschten Strahlung bewirkt werden.
  • Am einem Funktionselement 5 zugewandten Ende 71 des Strahlungsleiters 75 ist vorzugsweise mindestens eine Strahlungsführungseinrichtung 77 vorgesehen. Darunter wird insbesondere eine Einrichtung verstanden, die gebündelte Strahlen flächig oder räumlich verteilt (z. B. für ein Heizelement) und/oder flächig oder räumlich verteilte Strahlen bündelt (z. B. für eine Sensor). Sie kann z. B. als Heizmedium, Leuchtmittel, Signalgeber oder auch als Fokussierungseinrichtung z. B. für einen Sensor dienen.
  • Die Strahlungsführungseinrichtung 77 ist an, in oder nahe bei einem Funktionselement 5 bzw. der von diesem zur Verfügung gestellten Funktionszone 5 angeordnet, z. B. zumindest teilweise an und/oder in einem Sitzbezug 30, einer Beleuchtungseinrichtung 110 oder einer Tastatur 60. Sie kann z. B. Bestandteil eines Sitzbezugs 30 sein. Dazu sind bzw. Strahlungsleiter in einen Sitzbezug eingearbeitet, bspw. durch Einwirken oder Einweben in einen textilen Bezugsstoff. Für eine solche Ausführungsform kann es zweckmäßig sein, die Strahlungsleiter, z. B. Glasfasern, zu beschichten, insbesondere mit textilen Bestandteilen, um ihnen eine hautsympathische Haptik zu verleihen. Es kann auch vorgesehen sein, dass ein Textil mit darauf angeordneten oder darin eingearbeiteten Strahlungsleitern unterhalt des Sitzbezugs 30, vorzugsweise oberhalb eines Polsters angeordnet ist. Es ist bei einer solchen Ausführungsform vorzugsweise mit dem Bezug und/oder mit einer Luftverteilungseinrichtung baulich vereinigt.
  • Die Strahlungsführungseinrichtung kann auch einen Träger 8 aufweisen oder darin eingebunden sein. Bei dem Träger 8 kann es sich um ein Polstermaterial, bspw. um Schaum eines Fahrzeugsitzpolsters, insbesondere aus Polyurethan handeln. Vorzugsweise ist ein solcher Träger 8 zumindest teilweise transparent für die zu führende Strahlungsart, insbesondere für Infrarotstrahlung.
  • Der Strahlungsführungseinrichtung 77 ist mindestens ein Abschnitt 88 mindestens eines Strahlungsleiters 70' zugeordnet. Dieser kann aus einem Stück mit dem ersten Strahlungsleiter 70 hergestellt oder über ein Verbindungselement 777 mit diesem gekoppelt sein.
  • Vorzugsweise ist eine Vielzahl von Strahlungsleitern 70' vorgesehen, deren eines Ende 701 jeweils mit dem Ende 71 des Strahlungsleiters 70 korrespondiert. Ihre freien Enden 702 und Teile ihrer Längsabschnitte sind vorzugsweise gegeneinander beabstandet, um eine möglichst wirksame Erschließung der gesamten Funktionszone 5' zu erreichen. Dazu kann es auch vorteilhaft sein, wenn die Strahlungsleiter 70' voneinander verschiedene Längen aufweisen. Es kann auch zweckmäßig sein, dass ihre Enden abgeschrägt sind. Es kann auch vorgesehen sein, dass mindestens zwei Strahlungsleiter 70' zumindest über einen bestimmten Abschnitt ihrer Erstreckungseinrichtung voneinander beabstandet sind, insbesondere in etwa parallel zueinander verlaufen und/oder gabelförmig aufgefächert sind.
  • Wenn die Strahlungsführungseinrichtung 77 regelmäßig oder unregelmäßig verteilte Perforationen aufweist und/oder zumindest ein Teil der Strahlungsleiter 70' an voneinander beabstandeten Teil-Positionen – insbesondere bezüglich ihres Längsverlaufs – durch Zerstörung z. B. mittels Brüchen mit Störstellen 79 versehen ist, kann auch mit gleichlangen Strahlungsleitern 70' eine gute Verteilung von Ein-/Auskoppelsteckern in der Funktionszone 5' erreicht werden. Diese Anordnung ist besonders geeignet, wenn die Strahlungsleiter 70, 70' hoch transparent sind und die Strahlungsführungseinrichtung eine Vielzahl von Strahlungsleitern 70' aufweist, z. B. zwischen 1000 und 10000 Stück.
  • Die Strahlungsführungseinrichtung bzw. mindestens einer ihrer Strahlungsleiter 70' kann auch teilweise aus einem Material gebildet sein, das Strahlung zumindest teilweise absorbiert und/oder in Strahlung anderer Wellenlänge umwandelt. Dadurch kann sich der Strahlungsleiter 70' bzw. die Strahlungsführungseinrichtung 77 z. B. erwärmen, um IR-Strahlung in einer Funktionszone 5' zu verteilen. Gleichzeitig könnte z. B. ein Sensor 50' Änderungen des Strahlungsspektrums detektieren, um z. B. Brüche von Strahlungsleitern 70, 70' oder Temperaturänderungen von thermochromen Materialien zu erkennen.
  • Je nach gewünschter Abstrahlung kann mindestens ein Strahlungsleiter 70, 70' eine zumindest teilweise strahlungsdurchlässige Oberfläche aufweisen. Die Strahlungsdurchlässigkeit kann bspw. durch zumindest partielle Aufrauungen der Oberfläche des Strahlungsleiters 70, 70' und/oder Entfernung einer verspiegelnden Deckschicht eines Leitkerns bewerkstelligt werden.
  • Die Strahlungsüberführungseinrichtung 77 kann z. B. mindestens einen Strahlungsleiter 70' aufweisen, der zumindest abschnittweise mit einer Oberfläche versehen, die zumindest teilweise strahlungsdurchlässig ist. Vorzugsweise erstreckt sich dieser strahlungsdurchlässige Bereich im Wesentlichen über die gesamte Funktionszone 5'. Vorzugsweise ist die Oberfläche teilweise strahlungsdurchlässig und teilweise strahlungsreflektierend. Dadurch wird die Strahlung, welche im Strahlungsleiter 70' transportiert wird, nicht punktweise sondern über einen größeren Bereich allmählich abgegeben. Eine solche teilweise Durchlässigkeit kann dadurch erreich werden, dass der Strahlungsleiter 70' teilweise aufgeraut ist. Dadurch ist die reflektierende Deckschicht des Strahlungsleiters 70' zumindest teilweise beseitigt. Bei einer gleichmäßigen Beseitigung der Deckschicht strahlt der Strahlungsleiter 70' in diesem Bereich seine Strahlung exponentiell abnehmend ab. Um nun eine unerwünschte Strahlungskonzentration nahe dem Eintrittsbereich in die Strahlungsführungseinrichtung 77 zu vermeiden, kann vorgesehen sein, dass die Strahlungsführungseinrichtung 77 von Strahlungsleitern 70' aus verschiedenen Richtungen gespeist ist, insbesondere dass Strahlungsleiter 705, 706 gegenläufig zueinander angeordnet sind.
  • Außerdem kann vorgesehen sein, dass mindestens eine in etwa ringförmige Abstrahlungseinrichtung 711 vorgesehen ist, die der Funktionszone 5' zugeordnet ist. Dieser Abstrahlungseinrichtung 711 ist mindestens eine Austrittsöffnung 712 mindestens eines Strahlungsleiters 70, 70' zugeordnet, um Strahlung in die Abstrahlungseinrichtung 711 einzuspeisen. In dieser Abstrahlungseinrichtung 711 zirkuliert die Strahlung durch Reflektion an den Wänden der Abstrahlungseinrichtung 711. Diese Reflektion ist jedoch vorzugsweise keine Totalreflektion, so dass ein bestimmter Anteil der Strahlung im Wesentlichen gleichmäßig über den ganzen Ring der Abstrahlungseinrichtung 711 abgestrahlt wird.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass mindestens ein Strahlungsleiter 70'' an mehreren Stellen 720 seines Längsverlaufs zumindest teilweise strahlungsdurchlässig ist, bspw. um mehrere Funktionszonen 5' zu versorgen. Dadurch lassen sich bspw. zwei Bereich einer oberflächennah angeordneten Sitzheizung beheizen, welche voneinander durch eine Naht 740 oder einen Abspanngraben getrennt sind. Dadurch wird eine unnötige Beheizung vertieft im Sitz angeordneter Bereiche vermieden. Dadurch wird außerdem eine verlustfreie Übertragung der Strahlung von einem Abstrahlungsbereich zum nächsten gewährleistet, weil der dazwischen liegende Abschnitt 739 des Strahlungsleiters 70'' verlustfrei leitet. Außerdem kann vorgesehen sein, dass die Strahlungsdurchlässigkeit des Strahlungsleiters in einem bestimmten Bereich in Richtung des Strahlungsverlaufs im Strahlungsleiter zunimmt. Dadurch kann einer exponentiellen Abstrahlung aus dem Strahlungsleiter entgegengewirkt und eine im Wesentlichen homogene Strahlungsverteilung erreicht werden. Unter „im Wesentlichen" wird insbesondere „zumindest zu 50%, vorzugsweise mindestens 70%, 90%, 95% oder 99%" verstanden.
  • Es kann zweckmäßig sein, wenn der Strahlungsführungseinrichtung 77 eine Richteinrichtung 35 zugeordnet ist, um abgestrahlte Strahlung möglichst effizient in der Funktionszone 5' verfügbar zu machen oder in die Strahlungsführungseinrichtung 77 einzuspeisen. Dazu kann z. B. eine reflektierende Folie vorgesehen sein, die auf der der Funktionszone 5' abgewandten Seite der Strahlungsführungseinrichtung 77 angeordnet ist. Sie reflektiert bspw. in Richtung auf ein Polster abgestrahlte Infrarotstrahlung oder Licht zurück in Richtung auf einen Sitzbenutzer oder richtet den Sitzbezug durchdringendes Sonnenlicht zurück auf die Strahlungsführungsein richtung 77. Wird der Sensor 50 nun z. B. unter einem Sitzbezug auf einem Sitz 150 angeordnet, lässt sich damit die Anwesenheit eines Sitzbenutzers detektieren. Der Fühler 55 erfasst bestimmte Parameter oder deren Veränderung in seiner Umgebung und übermittelt über den Lichtleiter 70' ein entsprechendes Strahlungssignal an eine Auswerteeinrichtung.
  • Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Fühler verwendet werden, der z. B. in Form eines Stöpsels am Ende eines Strahlungsleiters angeordnet sein. Er kann auch als Beschichtung zumindest auf Teile des Strahlungsleiters aufgebracht sein, insbesondere auf aufgeraute oder sonst strahlungsdurchlässige Bereiche des Strahlungsleiters. Auch ist es möglich, den Lichtleiter 70' selbst als Fühler zu benutzen, indem z. B. sein Reflektionsvermögen, sein Absorptionsverhalten oder seine Lichtemission und/oder deren jeweilige Änderung ausgewertet werden.
  • Die Vorrichtung weist vorzugsweise mindestens einen Sensor 50, 50' auf. Dieser dient z. B. der Beeinflussung oder Überwachung einer Funktionszone 5'. Diese kann bspw. eine Oberfläche eines Fahrzeugsitzes, ein Lenkrad oder eine Wandpaneele sein. Der Sensor 50, 50' kann bspw. genutzt werden, um in Abhängigkeit von gemessenen Temperatur-, Feuchte- und/oder Druckwerten die Leistung einer Heizeinrichtung, einer Belüftungseinrichtung, einer Strahlungsquelle und/oder einer Kühleinrichtung zu verändern oder ihre Funktion zu überwachen. Er kann außerdem genutzt werden, um die Anwesenheit eines Nutzers z. B. anhand veränderter Temperatur- oder Druckverhältnisse zu erkennen und in Abhängigkeit davon andere Einrichtungen zu schalten, bspw. eine Beleuchtungseinrichtung, Airbags, Heiz- oder Klimaeinrichtungen, Gurtüberwachungen etc.. Er kann auch in eine Tastatur 60 eingebaut sein und der Dateneingabe durch einen Benutzer dienen. Der Sensor 50, 50' kann auch z. B. in einen Dachhimmel integriert der Bestimmung der Helligkeit im Fahrzeug und der automatischen Ein-/Ausschaltung von Kabinen- und/oder Außenbeleuchtung dienen.
  • Auch ist es möglich, Zonen unterschiedlicher Licht-, Temperatur- oder Druckexposition zu unterscheiden und dadurch gezielt eine auf die einzelnen Zonen angepasste Temperierung vorzunehmen oder unterschiedliche Situationen zu erkennen. Bspw. lässt sich dadurch eine unterschiedliche Auslösungsstärke von Airbags in Ab hängigkeit einer Passagiergröße auswählen oder je nach Helligkeit oder Temperatur die Beleuchtung eines Raumes oder einer Fläche einstellen.
  • Ein solcher Sensor 50 kann z. B. gemäß der Ausführungsform von 4 eine Strahlungsverteileinrichtung 77 aufweisen. Diese weist in der vorliegenden Ausführung einen schichtartigen Fühler 55 auf, der längs eines Strahlungsleiters 70' und zusammen mit diesem zwischen zwei Deckschichten 44 angeordnet ist. Der Fühler 55 und/oder der Strahlungsleiter 70' ändern bei Druck-, Licht- und/oder Temperaturveränderungen sein Absorptions- und/oder Emissionsverhalten zumindest in Bezug auf bestimmte Strahlungsbereiche verändert. Er kann insbesondere zumindest teilweise aus einem thermochromen Material und/oder einem bei Druck seine Farbe ändernden Material gebildet sein. Thermochromie bezeichnet die Eigenschaft, bei Erwärmung die Farbe zu ändern. Bekannt ist dies z. B. bei Rutil, Zinkoxid oder organischen Verbindungen wie Bixanthyliden- und Bianthronyliden-Derivaten oder einige Flüssigkristalle.
  • Eine solche Vorrichtung kann bspw. dadurch hergestellt werden, dass zunächst eine Vielzahl von Strahlungsleitern auf ein Trägermaterial aufgebracht werden, z. B. durch Nähen oder Wirken von Glasfasern auf ein Trägertextil. Dann werden überstehende Enden der Strahlungsleiter gebündelt, geschnitten, umwickelt und geschliffen. Das so gebündelte Ende wird dann mit der Strahlungsquelle gekoppelt.
  • Die Vorrichtung ist z. B. einsetzbar zur Erhellung eines Raumes, bspw. der Fahrgastkabine, oder zur Darstellung von Informationen, bspw. in Anzeigevorrichtungen des Armaturenbrettes, oder zur Veränderung der zumindest unbewussten Wahrnehmung von Objekten, bspw. ein beleuchteter Dachhimmel, dessen Farbe nach Wunsch oder Temperatur anpassbar ist. Die Farbe kann auch in Abhängigkeit der Fahrzeuggeschwindigkeit gewählt werden und bspw. bei hohen Geschwindigkeiten, bspw. über 120 km/h eine Farbe mit entspannender Wirkung, bspw. grün, sein. Eine solche Beleuchtungsvorrichtung ermöglicht eine homogene, flächige Beleuchtung bei gleichzeitig extrem flacher Bauhöhe. Mit einer solchen Beleuchtungsvorrichtung könnten alle Lichtquellen des ganzen Fahrzeugs durch eine einzige Lichtquelle oder eine kompakte Ansammlung von Lichtquellen ersetzt werden.
  • Ein Dachhimmel eines Fahrzeuges, ein Sitz oder eine Fahrzeug-Lenkeinrichtung könnte zumindest teilweise beleuchtet und/oder beheizt und/oder gekühlt und/oder ventiliert sein. Die von ihm abgestrahlte Farbe kann der Temperatur seiner Oberfläche, einer Entscheidung des Benutzers, dem Schaltzustand einer Klimaanlage oder z. B. entgegengesetzt zu den Licht- oder Temperaturwerten eines Außensensors eines Fahrzeugs oder Gebäudes gewählt sein.
  • Die Vorrichtung kann auch eingesetzt werden, wo eine Wärmequelle beabstandet zur erwärmenden Fläche oder zum erwärmenden Objekt angeordnet werden soll. Dies ist bspw. zweckmäßig zur Beheizung von Lenkrädern, Fahrzeugsitzen, Karosserieverkleidungselementen, Armaturenbrettern, Fensterscheiben, Windschutzscheiben, Spiegeln, Möbeln, Treibhäusern, Betten, Schläuchen, Klimaanlagen, Antennen, Kühlschränken, Dachhimmeln, Zelten oder bei der Nutzung von Abwärme von Verbrennungsprozessen, bspw. in Müllverbrennungsanlagen, Fahrzeugmotoren oder in Gießereibetrieben.
  • Es kann zweckmäßig sein, dass mindestens einer Fläche, deren optische Eigenschaften temperatur- und/oder luftfeuchtigkeitsbedingt beeinflusst sind einem Strahlungsleiter und/oder einer Strahlungsverteileinrichtung zugeordnet sind. Vorzugsweise ist mindestens eine Windschutzscheibe, Rückscheibe und/oder ein Spiegel so an die Vorrichtung, insbesondere einen ihrer Strahlungsleiter und/oder eine Strahlungsverteileinrichtung angeordnet, dass diese von einer Strahlungsquelle temperiert werden können, vorzugsweise durch an oder in der Glasscheibe angeordnete Glasfasern und/oder durch Halogenstrahler oder Motorabwärme.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Vorrichtung mit einem elektrischen Heizelement kombiniert ist. Dazu ist z. B. ein elektrisches Flächenheizelement zusätzlich zu Widerstandsleitern mit Strahlungsleitern versehen. Dadurch könnte der Sitz elektrisch beheizt und mit einer Leuchtquelle mit niedrigem Stromverbrauch oder niedriger Betriebstemperatur mit einer Farbe nach Wahl flächig oder punktuell beleuchtet werden. Hierzu können z. B. eine Vielzahl verschiedener LED's z. B. am Kabelbaum des Heizelementes angeordnet sein, die je nach Bedarf die Strahlungsleiter mit Strahlung beaufschlagen.
  • 1
    Vorrichtung mit Strahlungsleiter
    5
    Funktionselemente
    5'
    Funktionszone
    8
    Träger
    20
    Heizelement
    30
    Sitzbezug
    32
    Zu überwachende Fläche
    35
    Richteinrichtung
    40
    Varianzeinrichtung
    50, 50'
    Sensor
    55
    Fühler
    70, 70'
    Strahlungsleiter
    71, 72
    Enden des Strahlungsleiters
    74
    Fokussierungseinrichtung
    75
    Strahlungsquelle
    76
    Gehäuse
    77
    Strahlungsführungseinrichtung
    76
    Gehäuse
    78
    Filter
    79
    Störstellen
    88
    Abschnitt eines Strahlungsleiters
    110
    Beleuchtungseinrichtung
    150
    Sitz
    200
    Fahrzeug
    701, 702
    Enden der Lichtleiter 70'
    711
    Abstrahlungseinrichtung

Claims (10)

  1. Vorrichtung (1) mit mindestens einem Strahlungsleiter (70, 70'), der zumindest partiell in der Lage ist, Strahlung zumindest bestimmter Wellenlängen zu leiten und mindestens einer Varianzeinrichtung (40), die durch den Strahlungsleiter (70, 70') geleitete Strahlung zumindest teilweise erzeugt, verändert und/oder reduziert.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) mindestens ein Funktionselement (5) aufweist, das der Beleuchtung, der Beheizung, der Klimatisierung und/oder der Erfassung mindestens einer Messgröße in einem Fahrzeug (200), einem Fahrzeugsitz (150), einem Armaturenbrett, einer Lenkeinrichtung, einem Lenkrad, einer Türverkleidung, einem Türgriff, einem Kofferraum und/oder einem Dachhimmel dient.
  3. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Varianzeinrichtung (40) mindestens eine Strahlungsquelle (75), eine Halogenlampe, einen Infrarotstrahler, eine Laserdiode, eine Abwärmequelle, eine Fokussierungseinrichtung, einen Spiegel, eine optische Linse, eine Strahlungsführungseinrichtung (77), einen Filter (78), einen Sensor (50, 50'), eine thermochrome und/oder fluoreszierende Komponente und/oder eine Lichtquelle aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlungsleiter (70, 70') mindestens eine Glasfaser, einen Abschnitt aus OH-armen Glas, einen Abschnitt aus teilweise strahlungsabsorbierendem Material und/oder einem Abschnitt aus im Wesentlichen Strahlung zumindest eines bestimmten Frequenzbereichs im Wesentlichen ohne Absorption leitenden Materials aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlung IR-Strahlung, Licht des optisch sichtbaren Wellenspektrums und/oder UV-Strahlung beinhaltet.
  6. Elektrisches Heizelement (20), insbesondere für Fahrzeugsitze (150), dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Vorrichtung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche aufweist.
  7. Sensor (50), insbesondere zur Überwachung einer Fläche (32) eines Fahrzeuginnenraumes auf Berührung und/oder Druck, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sensor mindestens eine Vorrichtung (1) und/oder mindestens ein Heizelement (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche zugeordnet ist.
  8. Beleuchtungseinrichtung (110), insbesondere zur Beleuchtung von Teilen von Sitzen, Armaturenbrettern und/oder Dachhimmeln, dadurch gekennzeichnet, dass ihnen eine Vorrichtung (1), ein Heizelement (20) und/oder einen Sensor (50, 50') nach einem der voranstehenden Ansprüche zugeordnet ist.
  9. Sitz (150), insbesondere für ein Fahrzeug (200), dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens eine Vorrichtung (1), mindestens ein Heizelement (20) und/oder einen Sensor (50, 50') nach einem der voranstehenden Ansprüche aufweist.
  10. Fahrzeug (200), dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Vorrichtung (1), ein Heizelement (20), einen Sensor (50, 50) und/oder einen Sitz (150) nach einem der voranstehenden Ansprüche aufweist.
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