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Die
Erfindung betrifft einen Schneidsatz für elektrische Haarschneidemaschinen
und eine elektrische Haarschneidemaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
7.
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Allgemein
bekannt ist die Verwendung von Schneidsätzen für Haarschneidemaschinen. Bekannte
Schneidsätze
für elektrische
Haarschneidemaschinen, wie sie etwa die
US 4 581 822 A lehrt, weisen
in der Regel einen Scherkamm und ein auf dem Scherkamm aufliegendes
Schermesser auf, wobei eine oszillierende relative Bewegung zwischen Scherkamm
und Schermesser durch einen antriebsseitig befestigbaren Mitnehmer
bewirkt wird.
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Kritisch
für die
Effektivität
solcher Schneidsätze
ist es, dass Scherkamm und Schermesser eng aneinander geführt werden
und mit einem Andruck versehen sind. Herrscht ein zu geringer Schneiddruck,
d. h. ein zu geringer Andruck zwischen diesen beiden im Wesentlichen
parallel aufeinanderliegenden Bestandteilen des Schneidsatzes, kann
das zu schneidende Haar in den verfügbaren Zwischenraum hineingezogen
werden, was den Abschneideprozess behindert und zudem noch zu Abweichungen
in der Schnittlänge
und schmerzhaftem „Ziepen" führen kann.
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Daher
ist es üblich,
eine Andruckvorrichtung vorzusehen, die sicherstellt, dass zwischen
Scherkamm und Schermesser kein Abstand auftritt. Solche Andruckvorrichtungen,
bei denen der nötige Schneiddruck
durch Federkräfte
erzeugt wird, sind beispielsweise aus der
WO 98/47673 A1 oder der
DE 103 55 154 A1 bekannt.
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Andererseits
wird ein optimales Schnittverhalten genau dann erreicht, wenn diese
beiden Bauteile exakt parallel zur vorgesehenen Schnittkante geführt werden.
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Einer
solchen Bewegung stehen die bekannten, auf Federkräften basierenden
Vorrichtungen zur Bereitstellung des Schneiddrucks jedoch insofern entgegen,
als sie in der Regel Zwangsbedingungen für die relative Bewegung von
Scherkamm und Schermesser zueinander darstellen, da sie mindestens
eine mechanische Verbindung zwischen einem festen und einem bewegten
Bauteil darstellen, die nicht in alle Richtungen frei beweglich
ist. Mit anderen Worten wird nicht lediglich der erwünschte Schneiddruck
bereitgestellt, sondern gleichzeitig kommt es zu einem den Verlauf
der Schnittbewegung negativ beeinflussenden Effekt.
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Die
WO 2007/125491 A1 zeigt
einen Schneidsatz für
eine Haarschneidemaschine, bei der Scherkamm und Schermesser zur
Erzeugung des Schneiddrucks mittels eines Magneten gegeneinander
gedrückt
werden. Zur Führung
des Schermessers ist eine Antriebsbrücke vorgesehen, die mit dem Antrieb
verbindbar ist und auf die das Schermesser von oben aufgeklipst
gehalten ist. Auf der Unterseite der Antriebsbrücke sind zwei Vorsprünge angeformt, die
in korrespondierende, quer verlaufende Schlitze des Scherkamms eingreifen
und darin geführt
sind. Rückseitig
weist die Antriebsbrücke
eine Aufnahmegabel für
den dort nicht näher
dargestellten Exzenterantrieb der Haarschneidemaschine auf. Die
Zwangsführung
der Antriebsbrücke
ermöglicht
eine exakte lineare oszillierende Querbewegung des Schermessers
in Bezug auf den Scherkamm.
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Ziel
der Erfindung ist daher die Bereitstellung eines Schneidsatzes für eine elektrische
Haarschneidemaschine bzw. eine Haarschneidemaschine, der bzw. die
eine optimale Führung
der Bewegung von Schermesser und Scherkamm bei gleichzeitiger Bereitstellung
des notwendigen Schneiddruckes gewährleistet.
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Dieses
Ziel wird erfindungsgemäß erreicht durch
einen Schneidsatz für
elektrische Haarschneidemaschinen mit den charakteristischen Merkmalen des
Patentanspruchs 1 sowie durch eine Haarschneidemaschine mit den
charakteristischen Merkmalen des Patentanspruchs 7.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass eine elegante und
effiziente Möglichkeit
zur Bereitstellung des Andrucks zwischen Scherkamm und Schermesser
darin besteht, mindestens einen Magneten so zwischen diesen beiden
Bauteilen anzuordnen, dass der notwendige Schneiddruck bereitgestellt wird,
während
gleichzeitig die Beeinflussung von Bewegungen in einer parallel
zur Anlagefläche von
Scherkamm und Schermesser liegenden Ebene durch die Magnetkräfte isotrop
ist und daher die Relativbewegung von Scherkamm und Schermesser nicht
gerichtet beeinflusst.
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Der
erfindungsgemäße Schneidsatz
für elektrische
Haarschneidemaschinen weist somit einen Scherkamm und ein auf dem
Scherkamm aufliegendes Schermesser, welche über einen antriebsseitig befestigten
Mitnehmer relativ zueinander oszillierend bewegbar sind, auf, wobei
zusätzlich
mindestens ein Magnet im Bereich des Schermessers oder des Scherkamms
angeordnet ist. Dabei muss der Magnet nicht das einzige zwischen
diesen beiden Bauteilen angeordnete Element sein; vielmehr wird
in der Regel noch mindestens ein Führungsblech zur Führung des
Schermessers zwischen besagten Bauteilen vorgesehen sein.
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Der
mindestens eine Magnet kann an unterschiedlichen Stellen des Schneidsatzes
angeordnet sein. Es ist beispielsweise möglich, einen Magneten in der
Schermesser/Mitnehmereinheit zu montieren, so dass die Magnetkraft
zwischen Magnet und Scherkamm den Schneiddruck erzeugt.
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Alternativ
kann ein Magnet am Schneidkamm angeordnet sein, wofür in vorteilhafter
Ausgestaltung eine Vertiefung im Schneidkamm ausgeformt ist, in
welche der Magnet passt. In diesem Fall erzeugt die Magnetkraft
zwischen Magnet und Schermesser den Schneiddruck.
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Schließlich ist
es auch noch denkbar, jeweils mindestens einen Magneten in der Schermesser/Mitnehmereinheit
und im Scherkamm zu montieren. In diesem Fall wird der Schneiddruck
durch die Magnetkraft zwischen den beiden Magneten bereitgestellt. Diese Anordnung
ermöglicht
es, besonders hohe Schneiddrücke
zu erzielen. Allgemein ist der Schneiddruck durch Auswahl des Magneten
beeinflussbar.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist weiter ein Gewinde vorgesehen, mit dessen Hilfe der Abstand
zwischen Magnet und Scherkamm, damit also die Magnetkraft zwischen diesen
beiden Bauteilen und demnach der Schneiddruck variiert werden kann.
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Vorzugsweise
ist ein Führungsblech
für das Schermesser
vorgesehen. Dies ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
beweglich ausgeführt,
wodurch eine Schnittlängenverstellung
ermöglicht
wird. Es kann aber auch fixiert sein.
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Die
Erfindung wird anhand der folgenden speziellen Ausführungsbeispiele
ausführlich
erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit fixiertem
Führungsblech
mit in der Schermesser/Mitnehmereinheit montiertem Magneten.
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2:
eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit fixiertem
Führungsblech
mit im Scherkamm montiertem Magneten.
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3:
eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit fixiertem
Führungsblech
mit einem in der Schermesser/Mitnehmereinheit montiertem Magneten
und einem im Scherkamm montierten Magneten.
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4:
eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit beweglich montiertem
Führungsblech
mit einem in der Schermesser/Mitnehmereinheit montiertem Magneten
und einem im Scherkamm montierten Magneten.
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5:
eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit fixiertem
Führungsblech
mit einem in der Schermesser/Mitnehmereinheit montiertem Magneten,
dessen Abstand zum Scherkamm mittels eines Gewindes verstellbar
ist.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Schneidsatzes mit einem Scherkamm 8 und einem darauf aufliegendem
Schermesser 4, welches über
einen antriebsseitig befestigbaren Mitnehmer 3 oszillierend
parallel zur Längsachse
des Scherkamms 8 bewegbar ist. Der Scherkamm 8 ist
auf einem Schneidsatzträger 1 über zwei
Schrauben 9, 10 fixiert. Im hinteren Bereich des
Scherkamms 8 mit seiner Führungskante anliegend ist dabei
ein Führungsblech 6 vorgesehen,
das gleichfalls durch die Schrauben 9, 10 fixiert
ist. An der Schermesser/Mitnehmereinheit 3, 4 ist
der erfindungsgemäß vorgesehene
Magnet 5, der hier zylinderförmig ausgestaltet ist, montiert.
Er sorgt durch magnetische Wechselwirkung mit dem Scherkamm 8 für den benötigten Schneiddruck.
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2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel eines
Schneidsatzes mit einem Scherkamm 8 und einem darauf aufliegendem
Schermesser 4, welches über
einen antriebsseitig befestigten Mitnehmer 3 oszillierend
parallel zur Längsachse
des Scherkamms 8 bewegbar ist. Der Scherkamm 8 ist
auf einem Schneidsatzträger 1 über zwei
Schrauben 9, 10 fixiert. Im hin teren Bereich des
Scherkamms 8 mit seiner Führungskante anliegend ist dabei
ein Führungsblech 6 vorgesehen,
das gleichfalls durch die Schrauben 9, 10 fixiert
ist. Vor dem Führungsblech 6 ist
der erfindungsgemäß vorgesehene
Magnet 7, der hier quaderförmig ausgestaltet ist, angeordnet,
wozu in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
eine Vertiefung im Scherkamm 8 vor liegt. Der Magnet 7 sorgt durch
magnetische Wechselwirkung mit dem Schermesser 4 für den benötigten Schneiddruck.
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3 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel eines
Schneidsatzes mit einem Scherkamm 8 und einem darauf aufliegendem
Schermesser 4, welches über
einen antriebsseitig befestigten Mitnehmer 3 oszillierend
parallel zur Längsachse
des Scherkamms 8 bewegbar ist. Der Scherkamm 8 ist
auf einem Schneidsatzträger 1 über zwei
Schrauben 9, 10 fixiert. Im hinteren Bereich des
Scherkamms 8 mit seiner Führungskante anliegend ist dabei
ein Führungsblech 6 vorgesehen,
das gleichfalls durch die Schrauben 9, 10 fixiert
ist. An der Schermesser/Mitnehmereinheit 3, 4 ist
ein erfindungsgemäß vorgesehener Magnet 5,
der hier zylinderförmig
ausgestaltet ist, montiert. Vor dem Führungsblech 6 ist
ein zweiter erfindungsgemäß vorgesehene
Magnet 7, der hier quaderförmig ausgestaltet ist, angeordnet,
wozu in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
eine Vertiefung im Scherkamm 8 vorliegt, die zur stabilisierenden Aufnahme
des Magneten 7 ausgelegt ist. In dieser Ausführungsform
sorgt der Magnet 7 durch magnetische Wechselwirkung mit
dem Magneten 5 für
den benötigten
Schneiddruck.
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Das
der 4 zu entnehmende vierte Ausführungsbeispiel eines Schneidsatzes
ist identisch mit dem in 3 dargestellten Schneidsatz
bis auf die Tatsache, dass hier ein Führungsblech 6 vorgesehen
ist, das nicht mittels Schrauben fixiert ist, so dass eine Verstellung
der Schnittlänge
durch Bedienung eines Verstellhebels 2 erfolgen kann.
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Bei
den Ausführungsformen
mit zwei Magneten 5, 7, deren Wechselwirkung den
Schneiddruck bereitstellt, lassen sich höhere Schneiddrücke erreichen.
Prinzipiell ist die Zahl der Magneten auch keineswegs auf zwei limitiert.
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5 zeigt
ein fünftes
Ausführungsbeispiel eines
Schneidsatzes, dessen genereller Aufbau mit dem in 1 dargestellten
Schneidsatz übereinstimmt.
Allerdings ist zusätzlich
ein Verstellgewinde 11 vorgesehen, mit dessen Hilfe der
Abstand zwischen dem Magneten 5 und dem Scherkamm 8 variiert
werden kann. Da dieser Abstand die Stärke der wirkenden magnetischen
Kraft empfindlich beeinflusst, ist diese bei einem Schneidsatz dieser
Ausgestaltung variabel gestaltet.
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In
allen Fällen
sind die Außenmaße des Schneidsatzträgers 8 vorzugsweise
so gestaltet, dass der erfindungsgemäße Schneidsatz auf herkömmliche
elektrische Haarschneidemaschinen aufgesetzt werden kann.
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- 1
- Schneidsatzträger
- 2
- Verstellhebel
- 3
- Mitnehmer
- 4
- Schermesser
- 5
- Magnet
- 6
- Führungsblech
- 7
- Magnet
- 8
- Scherkamm
- 9
- Schraube
- 10
- Schraube
- 11
- Verstellgewinde