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DE102007015805B4 - Schneidsatz für elektrische Haarschneidemaschinen - Google Patents

Schneidsatz für elektrische Haarschneidemaschinen Download PDF

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DE102007015805B4
DE102007015805B4 DE200710015805 DE102007015805A DE102007015805B4 DE 102007015805 B4 DE102007015805 B4 DE 102007015805B4 DE 200710015805 DE200710015805 DE 200710015805 DE 102007015805 A DE102007015805 A DE 102007015805A DE 102007015805 B4 DE102007015805 B4 DE 102007015805B4
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magnet
shearing
cutting set
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Alexander Mauch
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Wahl GmbH
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/02Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers of the reciprocating-cutter type
    • B26B19/04Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof
    • B26B19/06Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof involving co-operating cutting elements both of which have shearing teeth

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Abstract

Schneidsatz für elektrische Haarschneidemaschinen mit einem Schneidsatzträger (1), einem Scherkamm (8), einem auf dem Scherkamm (8) aufliegendem Schermesser (4), welches über einen antriebsseitig befestigbaren Mitnehmer (3) oszillierend bewegbar ist und wenigstens einem Element zum Aufbringen des Schneiddruckes, wobei das wenigstens eine Element zum Aufbringen des Schneiddruckes wenigstens einen Magneten (5, 7) umfasst und zwischen Scherkamm (8) und Schermesser (4) ein Führungsblech (6) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schneidsatz für elektrische Haarschneidemaschinen und eine elektrische Haarschneidemaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 7.
  • Allgemein bekannt ist die Verwendung von Schneidsätzen für Haarschneidemaschinen. Bekannte Schneidsätze für elektrische Haarschneidemaschinen, wie sie etwa die US 4 581 822 A lehrt, weisen in der Regel einen Scherkamm und ein auf dem Scherkamm aufliegendes Schermesser auf, wobei eine oszillierende relative Bewegung zwischen Scherkamm und Schermesser durch einen antriebsseitig befestigbaren Mitnehmer bewirkt wird.
  • Kritisch für die Effektivität solcher Schneidsätze ist es, dass Scherkamm und Schermesser eng aneinander geführt werden und mit einem Andruck versehen sind. Herrscht ein zu geringer Schneiddruck, d. h. ein zu geringer Andruck zwischen diesen beiden im Wesentlichen parallel aufeinanderliegenden Bestandteilen des Schneidsatzes, kann das zu schneidende Haar in den verfügbaren Zwischenraum hineingezogen werden, was den Abschneideprozess behindert und zudem noch zu Abweichungen in der Schnittlänge und schmerzhaftem „Ziepen" führen kann.
  • Daher ist es üblich, eine Andruckvorrichtung vorzusehen, die sicherstellt, dass zwischen Scherkamm und Schermesser kein Abstand auftritt. Solche Andruckvorrichtungen, bei denen der nötige Schneiddruck durch Federkräfte erzeugt wird, sind beispielsweise aus der WO 98/47673 A1 oder der DE 103 55 154 A1 bekannt.
  • Andererseits wird ein optimales Schnittverhalten genau dann erreicht, wenn diese beiden Bauteile exakt parallel zur vorgesehenen Schnittkante geführt werden.
  • Einer solchen Bewegung stehen die bekannten, auf Federkräften basierenden Vorrichtungen zur Bereitstellung des Schneiddrucks jedoch insofern entgegen, als sie in der Regel Zwangsbedingungen für die relative Bewegung von Scherkamm und Schermesser zueinander darstellen, da sie mindestens eine mechanische Verbindung zwischen einem festen und einem bewegten Bauteil darstellen, die nicht in alle Richtungen frei beweglich ist. Mit anderen Worten wird nicht lediglich der erwünschte Schneiddruck bereitgestellt, sondern gleichzeitig kommt es zu einem den Verlauf der Schnittbewegung negativ beeinflussenden Effekt.
  • Die WO 2007/125491 A1 zeigt einen Schneidsatz für eine Haarschneidemaschine, bei der Scherkamm und Schermesser zur Erzeugung des Schneiddrucks mittels eines Magneten gegeneinander gedrückt werden. Zur Führung des Schermessers ist eine Antriebsbrücke vorgesehen, die mit dem Antrieb verbindbar ist und auf die das Schermesser von oben aufgeklipst gehalten ist. Auf der Unterseite der Antriebsbrücke sind zwei Vorsprünge angeformt, die in korrespondierende, quer verlaufende Schlitze des Scherkamms eingreifen und darin geführt sind. Rückseitig weist die Antriebsbrücke eine Aufnahmegabel für den dort nicht näher dargestellten Exzenterantrieb der Haarschneidemaschine auf. Die Zwangsführung der Antriebsbrücke ermöglicht eine exakte lineare oszillierende Querbewegung des Schermessers in Bezug auf den Scherkamm.
  • Ziel der Erfindung ist daher die Bereitstellung eines Schneidsatzes für eine elektrische Haarschneidemaschine bzw. eine Haarschneidemaschine, der bzw. die eine optimale Führung der Bewegung von Schermesser und Scherkamm bei gleichzeitiger Bereitstellung des notwendigen Schneiddruckes gewährleistet.
  • Dieses Ziel wird erfindungsgemäß erreicht durch einen Schneidsatz für elektrische Haarschneidemaschinen mit den charakteristischen Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Haarschneidemaschine mit den charakteristischen Merkmalen des Patentanspruchs 7.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass eine elegante und effiziente Möglichkeit zur Bereitstellung des Andrucks zwischen Scherkamm und Schermesser darin besteht, mindestens einen Magneten so zwischen diesen beiden Bauteilen anzuordnen, dass der notwendige Schneiddruck bereitgestellt wird, während gleichzeitig die Beeinflussung von Bewegungen in einer parallel zur Anlagefläche von Scherkamm und Schermesser liegenden Ebene durch die Magnetkräfte isotrop ist und daher die Relativbewegung von Scherkamm und Schermesser nicht gerichtet beeinflusst.
  • Der erfindungsgemäße Schneidsatz für elektrische Haarschneidemaschinen weist somit einen Scherkamm und ein auf dem Scherkamm aufliegendes Schermesser, welche über einen antriebsseitig befestigten Mitnehmer relativ zueinander oszillierend bewegbar sind, auf, wobei zusätzlich mindestens ein Magnet im Bereich des Schermessers oder des Scherkamms angeordnet ist. Dabei muss der Magnet nicht das einzige zwischen diesen beiden Bauteilen angeordnete Element sein; vielmehr wird in der Regel noch mindestens ein Führungsblech zur Führung des Schermessers zwischen besagten Bauteilen vorgesehen sein.
  • Der mindestens eine Magnet kann an unterschiedlichen Stellen des Schneidsatzes angeordnet sein. Es ist beispielsweise möglich, einen Magneten in der Schermesser/Mitnehmereinheit zu montieren, so dass die Magnetkraft zwischen Magnet und Scherkamm den Schneiddruck erzeugt.
  • Alternativ kann ein Magnet am Schneidkamm angeordnet sein, wofür in vorteilhafter Ausgestaltung eine Vertiefung im Schneidkamm ausgeformt ist, in welche der Magnet passt. In diesem Fall erzeugt die Magnetkraft zwischen Magnet und Schermesser den Schneiddruck.
  • Schließlich ist es auch noch denkbar, jeweils mindestens einen Magneten in der Schermesser/Mitnehmereinheit und im Scherkamm zu montieren. In diesem Fall wird der Schneiddruck durch die Magnetkraft zwischen den beiden Magneten bereitgestellt. Diese Anordnung ermöglicht es, besonders hohe Schneiddrücke zu erzielen. Allgemein ist der Schneiddruck durch Auswahl des Magneten beeinflussbar.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist weiter ein Gewinde vorgesehen, mit dessen Hilfe der Abstand zwischen Magnet und Scherkamm, damit also die Magnetkraft zwischen diesen beiden Bauteilen und demnach der Schneiddruck variiert werden kann.
  • Vorzugsweise ist ein Führungsblech für das Schermesser vorgesehen. Dies ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform beweglich ausgeführt, wodurch eine Schnittlängenverstellung ermöglicht wird. Es kann aber auch fixiert sein.
  • Die Erfindung wird anhand der folgenden speziellen Ausführungsbeispiele ausführlich erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1: eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit fixiertem Führungsblech mit in der Schermesser/Mitnehmereinheit montiertem Magneten.
  • 2: eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit fixiertem Führungsblech mit im Scherkamm montiertem Magneten.
  • 3: eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit fixiertem Führungsblech mit einem in der Schermesser/Mitnehmereinheit montiertem Magneten und einem im Scherkamm montierten Magneten.
  • 4: eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit beweglich montiertem Führungsblech mit einem in der Schermesser/Mitnehmereinheit montiertem Magneten und einem im Scherkamm montierten Magneten.
  • 5: eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schneidsatzes mit fixiertem Führungsblech mit einem in der Schermesser/Mitnehmereinheit montiertem Magneten, dessen Abstand zum Scherkamm mittels eines Gewindes verstellbar ist.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Schneidsatzes mit einem Scherkamm 8 und einem darauf aufliegendem Schermesser 4, welches über einen antriebsseitig befestigbaren Mitnehmer 3 oszillierend parallel zur Längsachse des Scherkamms 8 bewegbar ist. Der Scherkamm 8 ist auf einem Schneidsatzträger 1 über zwei Schrauben 9, 10 fixiert. Im hinteren Bereich des Scherkamms 8 mit seiner Führungskante anliegend ist dabei ein Führungsblech 6 vorgesehen, das gleichfalls durch die Schrauben 9, 10 fixiert ist. An der Schermesser/Mitnehmereinheit 3, 4 ist der erfindungsgemäß vorgesehene Magnet 5, der hier zylinderförmig ausgestaltet ist, montiert. Er sorgt durch magnetische Wechselwirkung mit dem Scherkamm 8 für den benötigten Schneiddruck.
  • 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines Schneidsatzes mit einem Scherkamm 8 und einem darauf aufliegendem Schermesser 4, welches über einen antriebsseitig befestigten Mitnehmer 3 oszillierend parallel zur Längsachse des Scherkamms 8 bewegbar ist. Der Scherkamm 8 ist auf einem Schneidsatzträger 1 über zwei Schrauben 9, 10 fixiert. Im hin teren Bereich des Scherkamms 8 mit seiner Führungskante anliegend ist dabei ein Führungsblech 6 vorgesehen, das gleichfalls durch die Schrauben 9, 10 fixiert ist. Vor dem Führungsblech 6 ist der erfindungsgemäß vorgesehene Magnet 7, der hier quaderförmig ausgestaltet ist, angeordnet, wozu in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel eine Vertiefung im Scherkamm 8 vor liegt. Der Magnet 7 sorgt durch magnetische Wechselwirkung mit dem Schermesser 4 für den benötigten Schneiddruck.
  • 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines Schneidsatzes mit einem Scherkamm 8 und einem darauf aufliegendem Schermesser 4, welches über einen antriebsseitig befestigten Mitnehmer 3 oszillierend parallel zur Längsachse des Scherkamms 8 bewegbar ist. Der Scherkamm 8 ist auf einem Schneidsatzträger 1 über zwei Schrauben 9, 10 fixiert. Im hinteren Bereich des Scherkamms 8 mit seiner Führungskante anliegend ist dabei ein Führungsblech 6 vorgesehen, das gleichfalls durch die Schrauben 9, 10 fixiert ist. An der Schermesser/Mitnehmereinheit 3, 4 ist ein erfindungsgemäß vorgesehener Magnet 5, der hier zylinderförmig ausgestaltet ist, montiert. Vor dem Führungsblech 6 ist ein zweiter erfindungsgemäß vorgesehene Magnet 7, der hier quaderförmig ausgestaltet ist, angeordnet, wozu in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel eine Vertiefung im Scherkamm 8 vorliegt, die zur stabilisierenden Aufnahme des Magneten 7 ausgelegt ist. In dieser Ausführungsform sorgt der Magnet 7 durch magnetische Wechselwirkung mit dem Magneten 5 für den benötigten Schneiddruck.
  • Das der 4 zu entnehmende vierte Ausführungsbeispiel eines Schneidsatzes ist identisch mit dem in 3 dargestellten Schneidsatz bis auf die Tatsache, dass hier ein Führungsblech 6 vorgesehen ist, das nicht mittels Schrauben fixiert ist, so dass eine Verstellung der Schnittlänge durch Bedienung eines Verstellhebels 2 erfolgen kann.
  • Bei den Ausführungsformen mit zwei Magneten 5, 7, deren Wechselwirkung den Schneiddruck bereitstellt, lassen sich höhere Schneiddrücke erreichen. Prinzipiell ist die Zahl der Magneten auch keineswegs auf zwei limitiert.
  • 5 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel eines Schneidsatzes, dessen genereller Aufbau mit dem in 1 dargestellten Schneidsatz übereinstimmt. Allerdings ist zusätzlich ein Verstellgewinde 11 vorgesehen, mit dessen Hilfe der Abstand zwischen dem Magneten 5 und dem Scherkamm 8 variiert werden kann. Da dieser Abstand die Stärke der wirkenden magnetischen Kraft empfindlich beeinflusst, ist diese bei einem Schneidsatz dieser Ausgestaltung variabel gestaltet.
  • In allen Fällen sind die Außenmaße des Schneidsatzträgers 8 vorzugsweise so gestaltet, dass der erfindungsgemäße Schneidsatz auf herkömmliche elektrische Haarschneidemaschinen aufgesetzt werden kann.
  • 1
    Schneidsatzträger
    2
    Verstellhebel
    3
    Mitnehmer
    4
    Schermesser
    5
    Magnet
    6
    Führungsblech
    7
    Magnet
    8
    Scherkamm
    9
    Schraube
    10
    Schraube
    11
    Verstellgewinde

Claims (7)

  1. Schneidsatz für elektrische Haarschneidemaschinen mit einem Schneidsatzträger (1), einem Scherkamm (8), einem auf dem Scherkamm (8) aufliegendem Schermesser (4), welches über einen antriebsseitig befestigbaren Mitnehmer (3) oszillierend bewegbar ist und wenigstens einem Element zum Aufbringen des Schneiddruckes, wobei das wenigstens eine Element zum Aufbringen des Schneiddruckes wenigstens einen Magneten (5, 7) umfasst und zwischen Scherkamm (8) und Schermesser (4) ein Führungsblech (6) angeordnet ist.
  2. Schneidsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Magnet (5) im Bereich des Schermessers (4) angeordnet ist.
  3. Schneidsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Magnet (7) im Bereich des Scherkamms (8) angeordnet ist.
  4. Schneidsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Magnet (5) im Bereich des Schermessers (4) angeordnet ist und mindestens ein weiterer Magnet (7) im Bereich des Scherkamms (8) angeordnet ist.
  5. Schneidsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Variation der Entfernung zwischen Magnet (5) und Scherkamm (8) vorliegen.
  6. Schneidsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das zwischen Scherkamm (8) und Schermesser (4) angeordnete Führungsblech (6) verschiebbar ist.
  7. Haarschneidemaschine bestehend aus einem Handgerät und einem Schneidsatz, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidsatz gemäß einem vorstehenden Anspruch ausgebildet ist.
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