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DE102007015178A1 - Skatevorrichtung - Google Patents

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DE102007015178A1
DE102007015178A1 DE102007015178A DE102007015178A DE102007015178A1 DE 102007015178 A1 DE102007015178 A1 DE 102007015178A1 DE 102007015178 A DE102007015178 A DE 102007015178A DE 102007015178 A DE102007015178 A DE 102007015178A DE 102007015178 A1 DE102007015178 A1 DE 102007015178A1
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sole frame
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sole
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DE102007015178A
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Andreas C. Encinitas Wegener
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Sunshine Distribution Inc
Original Assignee
Sunshine Distribution Inc
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C17/04Roller skates; Skate-boards with wheels arranged otherwise than in two pairs
    • A63C17/06Roller skates; Skate-boards with wheels arranged otherwise than in two pairs single-track type
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C2017/0053Roller skates; Skate-boards with foot plate quick release or shoe binding
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C2201/00Use of skates, skis, roller-skates, snowboards and courts
    • A63C2201/02Aggressive riding, e.g. grinding

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  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Abstract

Eine verbesserte Skatevorrichtung insbesondere für ein Skateboard, einen Inlineskate, Rollerskate (Rollschuhe), ein Streetboard, einen Eisschlittschuh, einen Skischuh mit Ski und dergleichen weist folgende Merkmale auf: Ein Schuh mit einem Fersen- und Zehenteil, Innen- und Außenwänden und einer offenen Basis, dessen Öffnung sich entlang des zumindest überwiegenden Teil der Gesamtlänge des Schuhs von der Ferse bis zur Zehe erstreckt; zumindest ein wesentlicher Teil des Schuhs aus einem ersten Material besteht; und einem sich über die offene Basis des Schuhs erstreckender Sohlenrahmen, der aus einem zweiten Material besteht, das härter als das erste Material ist.

Description

  • 1. Erfindungsgegenstand
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Skatevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft von daher eine Skatevorrichtung insbesondere in Form eines einspurigen Rollschuhs, eines sog. Inline-Skate, bei dem ein Sohlenrahmen (Sole Frame) oder eine Schiene (Frame) an der Unterseite des Skateschuhs befestigt ist und an dessen Schiene Rollen befestigt sind. Unter der Skatevorrichtung wird aber nicht nur ein derartiger Inline-Skate, sondern auch ein Roller-Skate (beispielsweise mit zwei in Längsrichtung des Skate versetzt liegenden Paaren von seitlich angeordneten Rollen), ein Streetboard, ein Eisskate (Eisschlittschuh) oder aber auch eine Kombination aus Skischuh mit Ski und dergleichen verstanden, also Einrichtungen, mit denen gerollt und/oder geglitten werden kann.
  • 2. Stand der Technik
  • Um eine gewisse Bewegungsfreiheit des Fußes zu gewährleisten, sind Skates gewöhnlich aus einem flexiblen bzw. weicheren Material gefertigt. Dieses weichere Material bewirkt eine langsame Gleitgeschwindigkeit auf Oberflächen wie Bordsteinen aus Beton oder Geländern aus Stahl und verursacht eine ungewünschte Durchbiegung der Schuhsohle. Diese Probleme wurden in der Vergangenheit dadurch gelöst, dass an der Unterseite des Skates schnellere oder härtere Gleitplatten oder Sohlenrahmen, die eine große Fläche der Unterseite des Schuhs abdecken, befestigt wurden. Gleitplatten lösen jedoch nicht das Durchbiegungsproblem der Skatesohle und Sohlenrahmen bewirken eine ungewollte Erhöhung des Abstands zwischen Fuß und Boden. Die zwei Lagen zwischen dem Fuß und Grund vermindern auch das Gefühl und die Kontrolle des Benutzers über den Skate.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Skatevorrichtung zu schaffen, die einen Skate ohne Zwischenboden umfasst. Von daher wird nachfolgend anstelle von Skatevorrichtung auch häufig nur von Skate gesprochen.
  • Gemäß einem Anspruch der vorliegenden Erfindung ist eine Skatevorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Schuh mit einem Fersenteil, einem Zehenteil, gegenüber liegenden Seitenrändern und eine nach unten offen Basis aufweist, deren Öffnung sich entlang der gegenüberliegenden Seitenrändern von der Ferse zu den Zehen erstreckt, mindestens ein erheblicher Anteil des Schuhs aus einem ersten Material besteht, ein sich über die offene Basis des Schuhs erstreckender Sohlenrahmen befestigt ist und der Sohlenrahmen aus einem zweiten Material gefertigt ist, das härter als das erste Material ist.
  • Bei dem montierten Skate ist eine Gleitvorrichtung an der Unterseite des Sohlenrahmens befestigt. Die Skatevorrichtung kann ein Inline-Skate sein, dessen Gleitvorrichtung eine Schiene mit daran drehbar montierten Rollen umfasst, ein herkömmlicher Rollerskate mit einer Aufhängung, die ein Paar von auseinander liegenden und in Laufrichtung ausgerichteten Rollen umfasst, ein Eisschlittschuh mit Schiene oder eine Skischuh mit Ski. Ganz allgemein betrifft die Erfindung einen Skate oder eine Skate-Einrichtung im weitesten Sinne, beispielsweise in Form eines Skateboards, eines Inline-Skates, eines Roller-Skates in Form von Rollschuhen, eines Streetboards, in Form von Eisschlittschuhen mit einer Schiene oder, wie erwähnt, in Form eines Skischuh mit Ski und dergleichen. Beschränkung auf bestimmte Ausführungsformen der Anwendungsfälle gibt es insoweit nicht.
  • Das Design der Skatevorrichtung mit offener Bodenplatte vermeidet das Problem einer flexiblen Schuhsole. Da der Schuh an der Unterseite offen ist und direkt an dem Sohlenrahmen befestigt ist, bleibt die Gesamthöhe des Schuhs unverändert und es befindet sich lediglich eine Materialschicht (der Sohlenrahmen) zwischen dem Fuß des Benutzers und der mit dem Boden in Verbindung stehenden Gleitvorrichtung. Dies verbessert das Gefühl und die Kontrolle des Benutzers über die Skatebewegungen.
  • In einer erweiterten Ausführung der Erfindung ist der Sohlenrahmen lösbar mit dem Schuh verbunden. In dieser Ausführung sind in den gegenüber liegend angeordneten Seitenrändern Öffnungen angebracht und der Sohlenrahmen hat entsprechende Öffnungen, die im montierten Zustand bündig mit den Öffnungen in den Seitenwänden des Schuhs ausgerichtet sind. Geeignete Bolzen reichen durch die aneinander liegenden Öffnungen hindurch, um eine sichere, jedoch lösbare Verbindung zwischen dem Schuh und Sohlenrahmen herzustellen. Die Seitenränder können Versenkungen für T-förmige Schraubenmuttern aufweisen, die zur Verbindung mit Bolzen vorgesehen sind, die durch die aneinander liegenden Öffnungen hindurch reichen. In einer abgewandelten Ausführung können der Sohlenrahmen und Schuh durch eine unlösbare Verbindung wie Annähen o. ä. befestigt sein.
  • In einem Beispiel einer Ausführung, bei welcher der Sohlenrahmen lösbar mit dem Schuh verbunden ist, hat der Sohlenrahmen einen erhöhten, umlaufenden Rand, der sich zumindest über einen Teil des Schuhumfangs erstreckt. Eine Seite des umlaufenden Rands und das entsprechende Seitenteil des Schuhs haben eine Verbindung ermöglichende Ausformung für eine lösbare Verbindung, wenn der Sohlenrahmen über die offene Basis des Schuhs angebracht ist. Diese Ausführung kann ein am Sohlenplattenrand nach innen ausgerichteter Bolzen sein, der in eine entsprechende Öffnung an der Seitenwand des Schuhs eingeführt wird.
  • Ein oder mehrere Schlitten- oder Gleitplatten sind für die Befestigung an der Außenseite der Schuhs bestimmt. Die Schlitten sind vorzugsweise aus einem geeigneten dauerhaften, glattflächigen Material, das möglichst keinem Abrieb unterliegt, wenn Skater mit den Schlitten über Rutschflächen oder -geländer gleiten. In dieser Ausführung sind die Schlitten mit Basisflächen mit Öffnungen zur Ausrichtung mit entsprechenden Befestigungsöffnungen in den Seitenrändern der offen Schuhunterseite und des Sohlenrahmens ausgestattet, so dass die Befestigungselemente durch alle drei aufgereihten Öffnungen eines jeden Befestigungsteils hindurch reichen. Die Schlitten können auch über nach innen ausgerichtete Bolzen verfügen, die durch die entsprechende Öffnung in der anliegenden Außenseite der Schuhwand hindurch reichen. In dieser Ausführung tragen die Schlitten auch zu einem Zusammenhalt von Sohlenplatte und Schuh bei. In einer abgewandelten Ausführung können die Abriebflächen auch integrierter Bestandteil des Sohlenrahmens oder Schuhs sein.
  • In einer weiteren Ausführung der Erfindung ist der Sohlenrahmen zur Abdeckung der Öffnung nicht lösbar, mittels einer vernähten Verbindung mit dem Schuh verbunden. In diesem Fall verfügt der Sohlenrahmen über einen erhöhten, umlaufenden Rand, der sich zumindest über einen Teil des Umfangs des Schuhs erstreckt und dem Schuh angepasst ist und in deesem Rand eine Vertiefung (Rille) zur Aufnahme der Naht vorgesehen ist.
  • Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass die erfindungsgemäße Skatevorrichtung aus einem Schuh mit einer überwiegend vollständig offenen Unterseite und einem an der offenen Schuhunterseite befestigten Sohlenrahmen aus einem härteren Material als der Schuh besteht. Die Unterseite hat eine Öffnung, die sich zumindest überwiegend über die gesamte Länge des Schuhs von der Ferse zu den Zehen erstreckt und Seitenränder, die sich entlang von gegenüberliegenden Seiten der Basisöffnung erstrecken. Der Sohlenrahmen kann sowohl lösbar als auch fest mit den Schuh verbunden sein.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen für verschiedene Ausführungsbeispiele erläutert. Dabei zeigen im Einzelnen:
  • 1: eine schematische Seitenansicht der unmontierten Einzelteile der Skatevorrichtung gemäß einer beispielhaften Ausführung der Erfindung;
  • 2: eine Ansicht des Schuhs gemäß 1 mit Blick auf die Unterseite, wobei die Öffnungen in der Unterseite des Schuhs dargestellt sind;
  • 3: eine Seitenansicht des Schuhs von 1 und 2;
  • 4: eine Unteransicht des Schuhs;
  • 5: eine Innenansicht der Front- und Fersenschlitten und Backslide Plate von 1;
  • 6: eine Draufsicht des Sohlenrahmens von 1;
  • 7: eine Unteransicht des Sohlenrahmens von 1 und 6;
  • 8: eine Draufsicht der Skatevorrichtung mit montierten Einzelteilen;
  • 9: eine Ansicht der Skatevorrichtung gemäß 8 mit Blick auf die Unterseite;
  • 10: ein Ausschnitt des Querschnitt genommen längs der Linie 10-10 der 8;
  • 11: ein Ausschnitt des Querschnitt genommen längs der Linie 11-11 der 9;
  • 12: eine Innenansicht ähnlich wie 3 mit Ansicht eines Skates gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung;
  • 13: eine Ansicht des Schuhs gemäß 12 mit Blick auf die Unterseite, wobei die Öffnung in der Unterseite des Skates dargestellt ist;
  • 14: eine Seitenansicht eines Sohlenrahmens zur Montage über der offenen Basis des Schuhs der 12 und 13;
  • 15: eine Innenansicht des Sohlenrahmens der 13;
  • 16: eine Draufsicht des Sohlenrahmens der 13 und 14
  • 17: eine schematische Seitenansicht des Sohlenrahmens und Schuhs der 1215 montiert mit der Gleitvorrichtung oder Schiene, Schlitten und Backslide Plate.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Ausgewählte Ausführungen der nachfolgend Beschreibung beziehen sich auf einen einspurigen Rollschuh (Inline Skate) mit einer offenen Schuhunterseite.
  • Obwohl jedoch in der vorliegenden Beschreibung verschiedene Anwendungsbeispiele der Erfindung abgehandelt sind, stellen diese gleichwohl nur Beispiele dar, und zwar ohne jede Einschränkung.
  • Die 1 bis 11 der Zeichnungen zeigen eine Skatevorrichtung 10 gemäß einer ersten Ausführung der Erfindung, die einen Teil eines Inline oder herkömmlichen Roller Skates darstellen kann.
  • Die 111 zeigen einen rechten Skate. Ein linker Schuh wird in entsprechender Weise mit den spiegelbildlichen Strukturen zur Anpassung an den linken Fuß eines Benutzers angefertigt. Die Vorrichtung 10 beinhaltet einen Schuh 12, einen Sohlenrahmen 14 zur Befestigung über die Unterseite des Schuhs und ein Set von Schlitten zur Befestigung des montierten Schuhs und Sohlenrahmens über die Außenseite. Die Schlitten bestehen aus einem Frontschlitten 15, einer Backslide Plate 16, ähnlich wie in US Patent 6,863,284 beschrieben, und einem Fersenschlitten 18. Die montierten Einzelteile sind in 9 dargestellt. Es ist ersichtlich, dass die (Skate-) Schiene (nicht abgebildet) an der Unterseite des Sohlenrahmens in der vorgesehenen Führung 20 und Montagebohrungen 22 (7) befestigt wird. Die Schiene verfügt über eine Reihe von nach unten ausgerichteten, drehbar montierten Rollen.
  • Der Skateschuh 12 besteht aus einem relativ weichen und flexiblen Material, um bei der Benutzung Komfort und eine gewisse Bewegungsfreiheit zu gewährleisten. Das Schuhmaterial kann aus Kunststoff oder aus unterschiedlichen Materialen in verschiedenen Bereichen des Schuhs, wie z. B. Kunststoff mit Stoffgeweben, bestehen. Geeignete Materialien für den Schuh 12 sind Polyurethan, Polyethylene und Polypropylene. Der Schuh hat einen Hauptbereich bestehend aus einem Zehenteil 24, einen Fersen- oder hinteren Schaftbereich 25, Innen- und Außenseitenteile 27, 28, und er ist basislos, d. h. die Schuhunterseite ist überwiegend vollständig offen, mit einer sich über die überwiegende Länge des Schuhs erstreckenden Öffnung 29, wie es in den 2 und 4 dargestellt ist. Seitenränder 30 erstrecken sich entlang gegenüber liegenden Seiten der Öffnung 29. Eine Reihe von in bestimmtem Abstand angeordneten Befestigungsbohrungen befinden sich entlang der jeweiligen Seitenränder 30. Diese Öffnungen sind vorzugsweise versenkt, so dass die Mutter oder der Kopf der Schraube nicht über die Oberfläche des Seitenrandes hinaus steht (siehe 10 und 11 und die begleitende Beschreibung).
  • Ein leicht versenkter niedriger Rand 32 erstreckt sich über die niedrigere Peripherie des Schuhhauptteils und eine Reihe von schlitzförmigen Öffnungen (Nuten) sind in bestimmten Abständen entlang der Innen- und Außenseite dieses Randes angebracht, wie es am besten in den 2 und 3 zu erkennen ist. Eine Vertiefung 35 ist in der Außenseite des Randes 32 zur Aufnahme der Backslide Plate 16 angebracht.
  • Da Skates aus relativ weichem Material gefertigt sind und bei direkter Montage der Schiene auf den Schuh eine unerwünschte Durchbiegung des Skates auftreten kann, wird in der Praxis zur Verstärkung vorzugsweise ein Sohlenrahmen oder Sole Frame aus einem härteren und steiferen Material an die Unterseite des Schuhs angebracht. In diesem Fall ist die Unterseite des Schuhs ohne Sohle und über den Großteil der Unterseite hin offen, und der am Schuh befestigte Sohlenrahmen 14 deckt die Öffnung an der Schuhunterseite ab, wie es am besten aus den 1 sowie 8 bis 11 ersichtlich ist. Die Sohlenplatte ist vorzugsweise aus einem geeigneten harten und steifen Material wie Polyamid (Nylon) oder glasfaserverstärkten Polyamid gefertigt, welches durch hohe Abriebsfestigkeit gekennzeichnet ist. Der Sohlenrahmen ist lösbar mit der offenen Unterseite des Schuhs verbunden und kann entfernt und ausgetauscht werden, wenn die Oberfläche nach einiger Zeit Benutzung durch Gleit- und Schleifmanöver abgenutzt ist.
  • Die Ober- und Unterseiten des Sohlenrahmens 14 sind in genaueren Detail in den 6 und 7 abgebildet. Die äußere Form und Abmessungen des Sohlenrahmens sind auf die der offenen Schuhunterseite abgestimmt, und der Sohlenrahmen verfügt über einen erhöhten umlaufenden Rand 36, der sich über dessen inneren Seitenwände, sowie Zehen- und Fersenbereich erstreckt. Die äußere Seitenwand des Sohlenrahmens hat eine Versenkung oder Aussparung 38, die mit der Versenkung 35 an der Außenseite des Schuhs abgestimmt ist und die für die Aufnahme der Backslide Plate vorgesehen ist und über eine niedrigere Randhöhe 39 verfügt, die sich von der Aussparung 38 zum Zehen- und Fersenbereich des Sohlenrahmens erstreckt.
  • Eine Reihe von vier nach innen ausgerichteten Bolzen befinden sich an der Innenseite des Sohlenrahmenrands 36, wie es in 6 abgebildet ist. Die Bolzen 40 sind positioniert, um mit den längsförmigen Öffnungen (Nuten) 34 an der Innenseite des Skates eine bündige Verbindung einzugehen, wenn der Sohlenrahmen an die offenen Schuhunterseite montiert ist, wie es in den 8 und 10 abgebildet ist. Die Bolzen 40 sind so ausgelegt, dass sie in die entsprechenden Öffnungen 34 einschnappen, wenn der Sohlenrahmen an der Unterseite des Schuhs angebracht wird und die Seitenränder 36 mit den entsprechenden Seitenrändern 32 des Schuhs in Verbindung treten, wie es am besten aus 10 ersichtlich ist. Befestigungsöffnungen 42 sind entlang gegenüber liegenden Seiten des Sohlenrahmens vorgesehen, die mit der Position der Befestigungsöffnungen 31 in den Seitenrändern 30 der Schuhunterseite abgestimmt sind.
  • Wie in den 1, 5 und 9 abgebildet, sind eine Reihe von Schlitten vorgesehen, um mit dem Außenrand und dem Sohlenrahmen eine Verbindung einzugehen, wenn der Sohlenrahmen an der offenen Unterseite des Schuhs angebracht worden ist. Die Schlitten sind ebenfalls aus einem harten, dauerhaften und abriebfesten Material wie Nylon, glasfaserverstärktem Nylon o. ä. gefertigt. Die Schlitten bestehen aus einem separaten Frontschlitten 15, einer Backslide Plate 16 und einem Fersenschlitten 18. Jedoch kann alternativ auch ein Schlitten aus einem Stück verwendet werden, oder die Gleitflächen können integrierter Bestandteil des Sohlenrahmens sein. Ein Vorteil von getrennten Schlitten ist, dass sie bei Verschleiß einzeln ersetzt werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Schlitten helfen den Sohlenrahmen an der Schuhunterseite festzuhalten.
  • Die Backslide Plate verfügt über eine konkave Wölbung oder Groove 17, wie sie in Fachkreisen bekannt ist. Die Schlitten verfügen alle über relativ glatte, äußere Gleitflächen, wie es am besten in 9 ersichtlich ist, die ein Skater zum Gleiten über geeignete Oberflächen wie Handgeländer, Bordsteine, Mauern oder ähnliches einsetzen kann.
  • Jeder Schlitten ist in der Regel L-förmig ausgeformt, verfügt über eine Basiswand oder -arm 44 und eine aufstehende Seitenwand oder -arm 45 (siehe 5). Die Seitenwände der Front- und Fersenschlitten 15, 18 verfügen über zwei räumlich voneinander getrennte, nach innen ausgerichtete Bolzen 46, die so ausgelegt sind, dass sie mit den entsprechenden Öffnungen 34 im äußeren Seitenrand des Schuhs eine Kupplungs- oder Anschluss-Verbindung eingehen, wie dies aus den 2, 5 und 11 hervorgeht. Die Basiswände der einzelnen Schlitten und der Backslide Plate 16 verfügen jeweils über ein Paar räumlich voneinander getrennter Öffnungen 48, die so ausgelegt sind, dass sie bündig mit den Öffnungen 31, 42 in den Seitenrändern der Schuhunterseite und des Sohlenrahmens ausgerichtet sind. 11 stellt diese Ausrichtung für die Gesamtheit der Öffnungen im Frontschlitten 15, des Sohlenrahmens 14 und des Seitenrandes 30 der Schuhunterseite anschaulich dar. 10 veranschaulicht die Ausrichtung der Öffnungen 31 des gegenüber liegenden inneren Seitenrandes 30 und der Öffnung 42 des Sohlenrahmens.
  • Die entsprechenden Schlitten, Sohlenrahmen und äußerer Seitenrand 30 der Schuhunterseite sind miteinander entlang der Außenseite des Schuhs mittels einer ersten Reihe von T-Schraubverschlüssen 50 verbunden, während der Sohlenrahmen und innere Seitenrand 30 entlang der gegenüber liegenden Seite der Schuhunterseite ebenfalls mit einer zweiten Reihe (Menge) von T-Schraubverschlüssen 52 miteinander verbunden ist, wobei die T-Schraubverschlüsse dabei durch die bündig ausgerichteten Öffnungen hindurch reichen, wie es aus den 8, 10 und 11 ersichtlich ist. Wie in 11 gezeigt, bestehen die T-Schraubverschlüsse der ersten Menge aus einem Bolzen mit einem Kopf 54, der förmlich der Vertiefung um die Öffnung 48 des entsprechenden Schlittens angepasst ist und einem Schaft 55, der sich durch die ausgerichteten Öffnungen 48, 42 und 31 erstreckt, und einer Mutter 56 die mit dem herausstehendem Schaftende verschraubt wird und die in einer Vertiefung um die Öffnung 31 sitzt. Jeder T-Schraubverschluss des zweiten Sets ist von gleicher Beschaffenheit, und wie in 10 gezeigt, werden entsprechend gleiche Referenznummern für gleiche Teile verwendet. Der einzige Unterschied ist, dass in diesem Fall der Kopf 54 in der Vertiefung um die Öffnung 42 des Sohlenrahmens sitzt und der Schraubenschaft etwas kürzer ist, da er sich nur durch den Sohlenrahmen und die Seitenränder 30 erstreckt.
  • Die Kombination der Nut- (längliche Öffnung) und Bolzenverbindung zwischen dem Sohlenrahmen und der Außenseite des Schuhs, der Nutverbindung zwischen den Schlitten und der Innenseite des Schuhs, sowie den T-Schraubverschlüssen 50, 52 hält den Sohlenrahmen fest über der offenen Unterseite des Schuhs. Die Schlitten 15, 16 und 18 halten den Schuh und Sohlenrahmen, wie in 10 abgebildet, ent lang der Außenseite des Schuhs fest zusammen, wobei die Nut- und Bolzenverbindung 34, 40 diese Teile entlang der anderen Seite des Schuhs zusammenhalten. Die Nut- und Bolzenverbindung hält die Teile in der korrekten Position mit den Verschlussöffnungen aneinander ausgerichtet, wobei die Verschlusselemente 50, 52 durch die Öffnungen miteinander verbunden sind. Die durch die aneinander ausgerichteten Öffnungen reichenden Verschlusselemente 52 verhindern eine versehentliche Trennung dieser Komponenten während des Skatens.
  • Der Sohlenrahmen hat in dieser Ausführung die Doppelfunktion, um die offene Unterseite des Schuhs abzudecken und eine stabile und steife Aufnahme für die Schiene mit Rollen zu schaffen. In bestehenden Skatevorrichtungen mit herkömmlicher Schuhunterseite bildet die Schuhunterseite und der Sohlenrahmen zwei Lagen zwischen dem Fuß des Skaters und der Gleitoberfläche. Die Vorrichtung dieser Erfindung hat nur eine einzige Lage zwischen dem Fuß des Skaters und der Gleitoberfläche, nämlich den Sohlenrahmen oder Sole Frame, wodurch die Gesamthöhe des Skates reduziert und der Skater näher zum Boden gebracht wird. Dies vermittelt ein direkteres „Gefühl" zwischen der Fußsohle und der Schiene und verbessert die Beherrschung des Skaters über das Sportgerät. Der Körperschwerpunkt wird zugunsten eines verbesserten Gleichgewichts nach unten verlagert und die Verbindung zwischen dem Fuß des Skaters und der Schiene ist solider und direkter. Durch die mehr oder weniger offene Schuhunterseite wird deutlich weniger Material verwendet, wodurch Kosten und Gewicht eingespart werden.
  • Der Sohlenrahmen und Schlitten sind lösbar am Schuh be festigt, so dass eine oder mehrere dieser Komponenten bei Verschleiß oder Abnutzung entfernt und ersetzt werden können.
  • In dieser Ausführung der 1 bis 11 sind der Sohlenrahmen und Schlitten lösbar an der Schuhunterseite befestigt. Die 12 bis 17 zeigen eine alternative Skatevorrichtung (17) in der ein fester Sohlenrahmen 62 unlösbar an einem bodenlosen, der vorherigen Ausführung ähnlichen Schuh 64 befestigt ist. Die Skatevorrichting 60 beinhaltet ebenfalls Gleitschienen 15, 16 und 18, die den Gleitschienen der vorherigen Ausführung ähnlich sind und dessen Referenznummern, wenn angebracht, mit den entsprechenden Teilen übereinstimmen. Die montierte Abbildung von 17 zeigt die an der Unterseite des Sohlenrahmens 62 angebrachte Schiene 61 mit Rollen 63, woraus ersichtlich ist, dass eine ähnliche Schiene auch am auswechselbaren Sohlenrahmen 14 der vorhergehenden Ausführung angebracht werden kann.
  • Der Schuh und der Sohlenrahmen der 12 bis 17 sind aus dem gleichen oder ähnlichen Material wie in der vorherigen Ausführung gefertigt, wobei der Schuh aus einem weicheren, etwas flexibleren Material und der Sohlenrahmen aus einem härteren, abriebfesteren Material besteht. Die generelle Form des Schuhs 64 ist ähnlich wie in der vorherigen Ausführung, mit einem Zehenteil 65, einem Fersen- und Schaftteil 66, einem Innen- und Außenteil 68, 69 für die Aufnahme des Fußes des Skaters, und einer im Wesentlichen offenen Unterseite 70, die sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Schuhunterseite erstreckt, wie es in 13 abgebildet ist. Gegenüber liegende Seitenränder 71, 72 erstrecken sich entlang der Innen- und Außenseiten der Öffnung 70. Im Gegensatz zur vorherigen Ausführung befinden sich versetzte Öffnungen 74 nur am äußeren Seiterand des Schuhs. Der Schuh hat einen leicht vertieften unteren Rand 75, der sich über seine Außenseite erstreckt. Versetzte längliche Öffnungen (Nuten) 76 sind an der Außenseite des Randes angebracht, nicht jedoch an der Innenseite der Randes, im Gegensatz zu der vorherigen Ausführung.
  • Eine Rille 78 mit reduzierter Wandstärke zur Aufnahme eines Nähfadens erstreckt sich über den Außenrand des Schuhs. Wie in der vorherigen Ausführung ist in einem mittigen Bereich des Schuhaußenrandes eine Aussparung angebracht, die zur Aufnahme der Backslide Plate 18 dient. Wie in der vorherigen Ausführung ist die Form des Sohlenrahmen 62 abgestimmt, um auf die offene Unterseite des Schuhs zu passen und hat einen erhöhten Außenrand 80, um eine Verbindung mit dem vertieften Außenrand 75 des Schuhs einzugehen. Eine vertiefte Nahtrille 82 erstreckt sich über den Außenrand 80 und ist mit der Rille 78 bündig ausgerichtet, wenn der Sohlenrahmen an der Schuhunterseite angebracht ist. Im Gegensatz zur vorherigen Ausführung hat der Rand des Sohlenrahmens in dieser Ausführung keine nach innen gerichteten Bolzen, sondern geht nur eine passgenaue Verbindung mit dem unteren Rand des Schuhs ein.
  • Der umlaufende Rand 80 an der Außenseite des Sohlenrahmens verfügt über einen abgerundeten Abschnitt 84 mit einer Öffnung 85, die im montierten Zustand bündig mit der Backslide Plate Vertiefung 79 des Schuhs ausgerichtet ist, wie es in den 14 und 17 abgebildet ist. Die Form der Öffnung entspricht der Form der Backslide Plate 16, so dass diese (16) kraftschlüssig in Öffnung 85 montiert werden kann. Die Öffnung 85 erstreckt sich in die Unterseite der Backslide Plate 16, wie dies in 16 ersichtlich ist.
  • Wie aus 16 ersichtlich ist, hat der Sohlenrahmen auf der mittigen Linie vertiefte Öffnungen 86, die zur Befestigung der Schiene mit Rollen 61 an dem Sohlenrahmen dienen. Im Gegensatz zur vorherigen Ausführung sind zusätzliche Befestigungsöffnungen 88 nur entlang des Außenrandes des Sohlenrahmens zur Befestigung der Schlitten angebracht. Da der Sohlenrahmen durch Annähen permanent mit dem Schuh verbunden ist, besteht keine Notwendigkeit für zusätzliche Befestigungselemente zwischen dem Schuh und der Sohlenplatte. Die Außenseite des Sohlenrahmens verfügt an der Unterseite an gegenüber liegenden Seiten der Backslide Plate Öffnung 85, über Vertiefungen 89, 90, die, wie nachfolgend ausführlich beschrieben, zur Aufnahme der Front- und Fersenschlitten 15, 18 dienen. Der Sohlenrahmen kann darüber hinaus zur Erhöhung der Steifigkeit und Gewichtsersparnis an der Ober- und Unterseite über Stege und Rippen verfügen.
  • In dieser Ausführung ist der Sohlenrahmen über die offene Schuhunterseite plaziert und der Rand des Sohlenrahmens ist mit dem Schuhrand mit einen Nähfaden 92 in den dafür vorgesehenen Nahtrillen 75 und 82 durch Annähen befestigt. Der Faden kann aus Zwirn, Bindfaden oder ähnlichem bestehen, der stark genug ausgelegt ist um die Teile beständig zusammenzuhalten. Obwohl der Sohlenrahmen in der vorliegenden Ausführung wie abgebildet durch Annähen befestigt ist, können auch andere Verfahren wie Verkleben oder Ähnliches zur Befestigung angewendet werden. Klebstoff kann zusätzlich zur Näht für eine extra starke Ver bindung eingesetzt werden.
  • Wenn der Sohlenrahmen an der Schuhunterseite befestigt ist, sind die Befestigungsöffungen 88 entlang des äußeren Seitenrandes mit den Befestigungsöffungen 74 im Seitenrand 72 des Schuhs bündig ausgerichtet. Diese werden, wie in der vorherigen Ausführung zur Befestigung der Front- und Fersenschlitten 15, 18 und der Backslide Plate 16, über die Außenkante des Schuhs verwendet. Wie oben angemerkt, sind die Schlitten 15, 18 und 16 in dieser Ausführung im Wesentlichen identisch zu der vorherigen Ausführung, wobei die Front- und Fersenschlitten an den inneren Seitenwänden über nach innen ausgerichtete Bolzen 46 verfügen, wie es in 5 im Zusammenhang mit der vorherigen Ausführung abgebildet ist. Darüber hinaus sind, wie in 5 abgebildet, im unteren Basisteil der Schlitten 15, 18 und Backslide Plate Befestigungsöffnungen vorgesehen.
  • In dieser Ausführung ist die Backslide Plate 16 mit der Öffnung 85 in der Außenseite des Sohlenrahmens 62 und durch die Vertiefung 79 an der Außenseite des Schuhs mit diesen Teilen verbunden.
  • Die Front- und Fersenschlitten hingegen sind jedoch über die Außenseite des Schuhs an gegenüber liegenden Seiten der Backslide Plate 16 mit dem Sohlenrahmen verbunden, wobei die Bolzen 46 durch die Nuten 76 und Öffnungen 48, die mit den entsprechenden Öffnungen 88 und 74 im Sohlenrahmen und Schuhaußenrand bündig ausgerichtet sind, hindurchragen. Jeder dieser Schlitten ist mit dem Schuh durch die aneinander ausgerichteten Öffnungen mittels geeigneter Befestigungselemente, wie z. B. T-Schraubverschlüsse 52 aus 10 und 11 der vorherigen Ausführung, befestigt.
  • Der komplett montierte Skate ist in 17 abgebildet.
  • In jeder der obig aufgeführten Ausführungen ist ein im Wesentlichen „bodenloser" Skateschuh fest oder lösbar mit einem Sohlenrahmen aus einem härteren Material verbunden, der die offene Schuhunterseite abdeckt. Dies bewirkt Steifigkeit an der Verbindungsstelle zwischen Schuh und Schiene, wobei der Fuß des Skaters relativ nahe zu Boden und Rollen ist und keine zusätzliche Zwischenlage die Höhe der Vorrichtung vergrößert.
  • Die obige Beschreibung der aufgeführten Lösungen dient dazu, um einer fachkundigen Person zu vermitteln, wie die Erfindung benutzt oder hergestellt werden kann. Verschiedene Abwandlungen dieser Ausführungen werden fachkundigen Personen rasch bewusst, und die hier beschriebenen grundlegenden Prinzipien können, ohne vom Geist oder Umfang der Erfindung abzuweichen, auf weitere Ausführungen angewendet werden. Es ist daher ersichtlich, dass die hier präsentierten Beschreibungen und Zeichnungen eine momentan bevorzugte Anwendung der Erfindung darstellen und daher repräsentativ für das Grundthema der Erfindung sind. Es ist weiterhin ersichtlich, dass der Umfang der vorliegenden Erfindung weitere Anwendungen umfasst, die fachkundigen Personen offensichtlich werden können und dass der Umfang der vorliegenden Erfindung daher durch nichts anderes als die angehängten Ansprüche begrenzt ist.

Claims (25)

  1. Eine Skatevorrichtung, insbesondere für ein Skateboard, einen Inline-Skate, Rollerskate (Rollschuhe), ein Streetboard, einen Eisschlittschuh, einen Skischuh mit Ski und dergleichen, mit folgenden Merkmalen: Ein Schuh mit einem Fersen- und Zehenteil, Innen- und Außenwänden und einer offenen Basis, dessen Öffnung sich entlang des zumindest überwiegenden Teil der Gesamtlänge des Schuhs von der Ferse bis zur Zehe erstreckt; Zumindest ein wesentlicher Teil des Schuhs aus einem ersten Material besteht; und einem sich über die offene Basis des Schuhs erstreckender Sohlenrahmen, der aus einem zweiten Material besteht das härter als das erste Material ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gleitvorrichtung an der unteren Oberfläche des Sohlenrahmens befestigt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitvorrichtung eine Schiene und eine Reihe von drehbar montierten Rollen beinhaltet.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sohlenrahmen lösbar am Schuh befestigt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die offene Basis des Schuhs innere und äußere Außenränder hat, die sich über gegenüberliegende Seiten der Basisöffung erstrecken.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die über gegenüber liegende Seiten der Schuhöffnung erstreckenden Seitenränder über Befestigungsöffnungen verfügen, der Sohlenrahmen über entsprechende Befestigungsöffnungen verfügt, die bündig mit den Öffnungen des Seitenrandes angeordnet sind, und dass sich lösbare Befestigungselemente durch bündig angeordnete Öffungen erstrecken, um den Sohlenrahmen lösbar am Schuh zu befestigen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schuh einen niedrigen, an die offene Basis angrenzenden, umlaufenden Rand hat und der Sohlenrahmen über einen erhöhten umlaufenden Rand verfügt, der sich zumindest über einen Teil seines Umfangs erstreckt und mit zumindest einem Teil des umlaufenden Schuhrands eine Verbindung eingeht.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Schuhrand und Sohlenrahmen über abgesetzte, verbindungsfähige Ausformungen verfügen, die sich entlang zumindest einer Seite des Schuhs erstrecken, um eine lösbaren Verbindung zu ermöglichen, wenn der Sohlenrahmen über die offenen Basis des Schuhs angebracht wird.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass Ausformungen an einer Seite der Ränder aus herausragende Bolzen bestehen und Ausformungen an der anderen Seite der Ränder aus Öffnungen zur Aufnahme dieser bestehen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich vereinigungsfähige Ausformungen nur entlang einer Seite des Schuhs erstrecken.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die vereinigungsfähigen Ausformungen entlang der inneren Seite des Schuhs erstrecken, und zumindest ein Schlitten mit der Außenseite des Schuhs und unter einem angrenzenden Abschnitt des Sohlenrahmens in Verbindung steht, der Schlitten und ein angrenzender Abschnitt des umlaufenden Schuhrands über anschluss- oder koppelfähige Ausformungen für eine lösbare Verbindung des Schlittens zum Schuh und zur Befestigung des angrenzendes Abschnitt des Sohlenrahmens an der Schuhbasis verfügt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuhunterseite über innere und äußere Seitenwände verfügt, die sich über gegenüber liegende Seiten der offenen Basis erstrecken, erste Befestigungselemente den Sohlenrahmen lösbar am inneren Seitenrand der Basis festhalten und zumindest ein zweites Befestigungselement den Sohlenrahmen lösbar am äußeren Seitenrand der Schuhbasis festhält.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie zumindest einen Schlitten für die Verbindung einer ersten Seite des Schuhs mit dem Sohlenrahmen beinhaltet, welcher über eine Gleitoberfläche verfügt, die bei Gleitmanövern mit einer Gleitfläche zum Einsatz kommt, und zumindest ein Befestigungselement zur Befestigung des Schlittens am Schuh und des Sohlenrahmens beinhaltet, der Schlitten aus einem Material besteht, welches härter als das besagte erste Material ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten vorzugsweise L-förmig ausgebildet ist und über einen Basisabschnitt verfügt, der sich unter dem angrenzenden Seitenrand, Sohlenrahmen und einem nach oben, über den unteren umlaufenden Schuhseitenrand erstreckenden Abschnitt der Seitenwand erstreckt.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die angrenzende Basisunterseite über eine erste Befestigungsöffnung verfügt, der Sohlenrahmen über eine zweite Befestigungsöffnung verfügt, die mit der ersten Befestigungsöffnung bündig ausgerichtet ist, und der Basisabschnitt des Schlittens über eine dritte Befestigungsöffnung verfügt, die mit den ersten und zweiten Befestigungsöffnungen bündig ausgerichtet ist, die Befestigungselemente durch die ausgerichteten Öffnungen hindurch reichen, um eine Verbindung zwischen dem Schlitten, dem Sohlenrahmen und der offenen Basis des Schuhs zu schaffen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Abschnitt an der Seite des Schuhs und der Seitenwandabschnitt des Schlittens über anschluss- oder koppelfähige Ausformungen zur lösbaren Verbindung des Schlittens am Schuh verfügen.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Abschnitt an der Seite des Schuhs über eine Nut verfügt und der Schlitten einen Bolzen aufweist, um mit der Nut eine lösbare Verbindung einzugehen.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das besagte Befestigungselement den Basisabschnitt des Schlittens mit dem Sohlenrahmen und den Seitenrahmen der Basisöffnung lösbar verbindet, wobei die anschluss- oder koppelfähigen Ausformungen zwischen dem Seitenwandabschnitt des Schlittens und der Seite des Schuhs und des Befestigungselements gemeinsam den Sohlenrahmen am Schuh befestigen.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen zweiten Schlitten, der vom ersten Schlitten zur Befestigung der ersten Seite des Schuhs mit dem Sohlenrahmens räumlich getrennt ist und ein zweites Befestigungselement zur lösbaren Verbindung des zweiten Schlittens am Schuh und des Sohlenrahmens beinhaltet.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen dritten Schlitten hat, der die erste Seite des Schuhs mit dem Sohlenrahmen zwischen dem ersten und zweiten Schlitten verbindet, und der dritte Schlitten eine Backslide Plate ist, der über eine gewölbte äußere Gleitoberfläche verfügt.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Schlitten jeweils über einen Basisabschnitt verfügen, der sich unter einem angrenzenden Seitenabschnitt des Sohlenrahmens erstreckt und einem Seitenwandabschnitt, der sich vom Basisabschnitt aufwärts über einen angrenzenden Abschnitt der Seitenwand des Schuhs erstreckt, die ersten und zweiten Befestigungselemente die Basisabschnitte der jeweiligen Schlitten mit dem Sohlenrahmen und dem Seitenrand der Schuhbasisöffnung lösbar verbinden, und jeder der Schlitten über ein zusätz liches Befestigungselement zur lösbaren Verbindung des entsprechenden Seitenwandabschnitts an einem angrenzenden Abschnitt und der Seite des Schuhs verfügt, wobei die Schlitten den angrenzenden Seitenabschnitt des Sohlenrahmens mit dem Schuh verbinden.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sohlenrahmen fest mit der Schuhbasis verbunden ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Schuh über einen unteren umlaufenden Rand verfügt, der sich um die Außenwand des Schuhs erstreckt, und der Sohlenrahmen einen sich nach oben erstreckenden erhöhten Rand hat, der sich zumindest über einen überwiegenden Teil des Umfangs des Sohlenrahmens erstreckt und zur Verbindung des unteren umlaufenden Rand des Schuhs dient, wobei der Rand des Sohlenrahmens fest mit dem unteren umlaufenden Rand des Schuhs verbunden ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand des Sohlenrahmens mit dem unteren umlaufenden Rand des Schuhs mit einem Nähfaden befestigt ist, der sich um den Rand herum erstreckt.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass sie über eine Rille mit verringerter Wandstärke verfügt, die sich um den umlaufenden Rand des Sohlenrahmens zur Aufnahme des besagten Nähfadens erstreckt.
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