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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Vibrationsdosimeter zur Ermittlung
der Vibrationsbelastung von Personen, die durch den Betrieb eines
Werkzeugs mechanischen Schwingungen ausgesetzt sind, nach dem Anspruch
1.
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Stand der Technik
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Aus
der
DE 101 19 252
A1 ist eine Einrichtung zur personengebundenen Messung
von Schwingungsbelastungen bekannt, die auf die Hand, den Arm oder
den ganzen Körper der ein vibrierendes Werkzeug bedienenden
Person wirken. Die Einrichtung umfasst verschiedene Sensoren, über
die neben der Erfassung von Schwingungsmesswerten auch andere physikalische
Messgrößen wie z. B. die Temperatur aufgenommen
werden können. Die gesamte Einrichtung wird von der Bedienperson
in der Hand gehalten, um die Schwingungsbelastung der Bedienperson
zu ermitteln. Eine form- oder kraftschlüssige Verbindung
mit der schwingungserzeugenden Maschine soll nicht mehr erforderlich
sein.
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Diese
Einrichtung hat den Nachteil, dass die tatsächliche Schwingungsbelastung
aufgrund des fehlenden Kontaktes mit dem schwingungserzeugenden
Werkzeug nur mit einer verhältnismäßig
großen Unsicherheit ermittelt werden kann. Außerdem
ist es nicht möglich, gerätetypische Vibrationskennwerte zu
berücksichtigen oder Beschleunigungsmessungen durchzuführen,
was jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften für die Ermittlung
täglicher Auslöse- bzw. Expositionsgrenzwerte
erforderlich ist.
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Offenbarung der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfach durchzuführenden
Maßnahmen ein Vibrationsdosimeter zur Ermittlung der Vibrationsbelastung
von Personen zu schaffen, die durch den Betrieb eines Werkzeugs
mechanischen Schwingungen ausgesetzt sind, wobei sich das Vibrationsdosimeter durch
eine hohe Bedienerfreundlichkeit bei ausreichender guter Messgenauigkeit
auszeichnen soll.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben
zweckmäßige Weiterbildungen an.
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Das
erfindungsgemäße Vibrationsdosimeter zur Ermittlung
der Vibrationsbelastung von Personen, die durch den Betrieb eines
Werkzeugs mechanischen Schwingungen ausgesetzt sind, umfasst eine
Messeinrichtung zur Ermittlung des Betriebszustandes (Werkzeug unter
Last, Leerlauf und eventuell Bestimmung der Betriebsart), eine Betriebsdauer-Ermittlungseinrichtung
zur Ermittlung der effektiven Betriebsdauer des Werkzeugs, eine
Rechnereinrichtung zum Berechnen eines aktuellen Belastungswerts
aus der effektiven Betriebsdauer und aus einem werkzeugspezifischen
und eventuell auch betriebsartspezifischen Vibrationskennwert, eine
Auswerteeinrichtung zum Vergleichen des aktuellen Belastungswerts
mit zulässigen Belastungsgrenzwerten und eine Anzeige-
und/oder Abschalteinrichtung, über die der aktuelle Status
angezeigt und/oder das Werkzeug bei Überschreitung des
Belastungsgrenzwerts abgeschaltet wird.
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Weiterhin
ist vorteilhaft eine Speichereinrichtung zum Abspeichern und Auslesen älterer
Belastungswerte vorgesehen. Mithilfe dieser Speichereinrichtung
ist es möglich, Belastungswerte aus verschiedenen Arbeitsphasen
abzuspeichern und bei Wiederaufnahme der Arbeiten an einem schwingungsgenerierenden
Werkzeug wieder zu berücksichtigen.
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Dies
ermöglicht eine kontinuierliche Fortsetzung bei der Ermittlung
des Belastungswerts unter Berücksichtigung vorangegangener
Arbeiten am gleichen oder an verschiedenen Werkzeugen. Im Unterschied
zu Ausführungen zum Stand der Technik gehen somit nach
dem Abschalten oder dem Wechsel eines Werkzeugs Belastungen, denen
die Bedienperson ausgesetzt war, nicht verloren, sondern werden
weiterhin kumulativ berücksichtigt. Das Abspeichern in
den bzw. Auslesen aus dem Speicher stellt sicher, dass die Gesamtvibrationsbelastung
für die jeweilige Bedienperson festgestellt werden kann.
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Außerdem
können über eine Schnittstelle die gespeicherten
Daten z. B. kumulative Vibrationsbelastung, Vibrationsbelastung
als Funktion der Zeit, verwendete Geräte und ihre Betriebsart über
die Zeit mit Hilfe eines Computers (PC, PDA oder ähnliches) ausgelesen
und dokumentiert werden.
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Alternativ
oder zusätzlich zu dem Belastungswert kann auch die zulässige
Arbeitszeit an dem Werkzeug als Funktion eines werkzeugspezifischen
und eventuell betriebsartspezifischen Vibrationskennwerts sowie
den definierten Grenzwerten berechnet werden. Die Auswerteeinrichtung
vergleicht dann die effektive Betriebsdauer mit der zulässigen
Arbeitszeit, die sich als Funktion eines zulässigen Vibrationskennwertes
berechnen lässt. Die Anzeigeeinrichtung stellt das Vergleichsergebnis
dar.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass die Messeinrichtung und die Anzeigeeinrichtung
als physisch separat von einander ausgebildete Bauteile ausgeführt
sind, wobei die Anzeigeeinrichtung mit wenigstens einer der übrigen
Einrichtungen drahtlos kommuniziert.
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Diese
Ausführung zeichnet sich durch eine hohe Anwenderfreundlichkeit
aus, da die Anzeigeeinrichtung als separates Bauteil unabhängig
von dem schwingungserzeugenden Werkzeug mitgeführt werden
kann. Es ist insbesondere möglich, dass die Bedienungsperson
die Anzeigeeinheit unmittelbar am Körper mit sich führt.
Zugleich kann die Messeinrichtung, die von der Anzeigeeinrichtung
als separate Baueinheit ausgeführt ist, direkt an dem oder
in dem schwingungserzeugenden Werkzeug angeordnet werden, wobei
gegebenenfalls auch eine Anordnung im Netzkabel in Frage kommt.
Dies erlaubt eine präzise Ermittlung der Schwingungen bzw.
des Betriebszustandes (Werkzeug unter Last, Leerlauf und eventuell
der Betriebsart) sowie der tatsächlichen Betriebsdauer
und damit der effektiven Belastung der bedienenden Person. Die separat
ausgeführte Anzeigeeinrichtung kann über eine
Alarmfunktion verfügen, die beim Erreichen bzw. Überschreiten
eines gesetzten Grenzwertes zusätzlich oder alternativ
zur Anzeige einen akustischen, optischen und/oder haptischen Alarm
erzeugt. Als Grenzwerte werden insbesondere die nach EU-Vorschriften
zu ermittelnden Auslöse- bzw. Expositionsgrenzwerte berücksichtigt, wobei
grundsätzlich auch andere Grenzwerte in Betracht kommen.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Vibrationsdosimeters
liegt in dem einfachen Wechsel zwischen unterschiedlichen Werkzeugen,
deren Vibrationsbelastung für die bedienende Person berücksichtigt
werden soll. Aufgrund der drahtlosen Kommunikation zwischen der
Anzeigeeinrichtung und mindestens einer weiteren Baueinheit des
Vibrationsdosimeters kann die Anzeigeeinrichtung problemlos zwischen
verschiedenen Dosimetereinrichtungen an unterschiedlichen Werkzeugen
gewechselt werden. Es reicht grundsätzlich aus, die jeweiligen
Messeinrichtung an dem betreffenden Werkzeug zu belassen und lediglich
bei der Inbetriebnahme eines neuen Werkzeuges die von der Bedienperson
mitgeführte Anzeigeeinrichtung in Kommunikation mit der
Messeinrichtung am neuen Werkzeug treten zu lassen. Dies stellt
eine besonders einfache und anwenderfreundliche Möglichkeit
dar, auftretende Belastungen an schwingungserzeugenden Werkzeugen
festzustellen.
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Möglich
ist aber auch eine Variante, bei der sämtliche Baueinheiten
des Vibrationsdosimeters von Werkzeug zu Werkzeug transferiert werden. Auch
bei einem Transfer aller Baueinheiten bleibt der Vorteil der Anwender-
und Bedienerfreundlichkeit erhalten, da aufgrund der drahtlosen
Kommunikation die Anzeigeeinrichtung grundsätzlich nach
Belieben von der Bedienperson mitgeführt werden kann.
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In
bevorzugter Ausführung ist die Anzeigeeinrichtung mit der
Auswerteeinrichtung und vorzugweise auch mit der Rechnereinrichtung
und der Betriebsdauer-Ermittlungseinrichtung zu einer gemeinsamen
Baueinheit zusammengefasst, so dass lediglich die Messeinrichtung
als einzelne Baueinheit separat von der Anzeigeeinrichtung ausgeführt
ist und an oder in dem schwingungserzeugenden Werkzeug angeordnet
ist. In dieser Ausführung ist die Messeinrichtung nur zur
Ermittlung Betriebszustandes (Werkzeug unter Last oder Leerlauf
und eventuell die Betriebsart) des Werkzeuges bzw. eines äquivalenten Wertes
verantwortlich, der drahtlos zu den weiteren, separat ausgeführten
Baueinheiten übermittelt wird. Die effektive Betriebsdauer
des Werkzeuges wird in der Betriebsdauerermittlungseinrichtung ermittelt, aus
der dann mit Hilfe eines werkzeugspezifischen und eventuell auch
eines betriebsartspezifischen Vibrationskennwertes in der Recheneinheit
der aktuelle Belastungswert berechnet wird. Diese Vibrationskennwerte
werden entweder durch die Messeinheit drahtlos zugesandt oder die
Messeinheit sendet ein Identifikationssignal an die separate Baueinheit,
in der die Vibrationskennwerte für unterschiedliche Werkzeuge
hinterlegt sind. Die Auswerteeinrichtung vergleicht den aktuellen
kumulativen Belastungswert mit Grenzwerten und die Anzeigeeinrichtug
zeigt den aktuellen Status an.
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Alternativ
oder zusätzlich zu dem Belastungswert kann auch die zulässige
Arbeitszeit an dem Werkzeug als Funktion eines werkzeugspezifischen
und eventuell auch eines betriebsartspezifischen Vibrationskennwerts
berechnet werden. Die Auswerteeinrichtung vergleicht dann die effektive
Betriebsdauer mit der zulässigen Arbeitszeit, die sich als
Funktion eines werkzeugspezifischen und eventuell auch eines betriebsartspezifischen
Vibrationskennwertes sowie den definierten Grenzwerten berechnen
lässt. Die Anzeigeeinrichtung stellt das Vergleichsergebnis
dar.
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Zur
Berechnung des Belastungswertes bzw. der maximal zulässigen
Arbeitszeit können ein so genannter Auslösegrenzwert
und ein Expositionsgrenzwert in Abhängigkeit des werkzeugspezifischen
und eventuell auch des betriebsartspezifischen Vibrationskennwertes
verwendet werden, wobei mit dem Erreichen des Auslösegrenzwertes
ein erster Alarm generiert und mit dem Erreichen des Expositionsgrenzwertes
weitere Maßnahmen bis hin zum Abschalten des Werkzeugs
ergriffen werden können. Mit der Auslagerung sowohl der
Rechnereinrichtung zur Berechnung des Belastungswertes bzw. der
maximal zulässigen Arbeitszeit als auch der Auswerteeinrichtung
zum Vergleichen mit den Grenzwerten bzw. der effektiven Betriebsdauer
kann die am Werkzeug anzuordnende Messeinrichtung verhältnismäßig
klein bauend ausgeführt sein, was die Integration in das
Gehäuse bzw. die Befestigung am Gehäuse des Werkzeuges
erleichtert.
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Die
Betriebdauer-Ermittlungseinrichtung kann von verschiedenartigen
Messeinrichtungen Informationen beziehen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführung ist die Messeinrichtung als Beschleunigungssensor
zur Ermittlung der auftretenden Beschleunigungen ausgebildet, was
den Vorteil aufweist, dass über die Amplitude und Frequenz
der gemessenen Beschleunigungswerte eine zusätzliche Gewichtung
bzw. Einstufung in verschiedene Vibrationskategorien möglich
ist. Es kann aber auch ausreichend sein, lediglich Ein-Aus-Betriebszustände des
Werkzeuges zu unterscheiden und ggf. noch eine weitere Unterscheidung
zwischen Leerlaufdrehzahl und Betriebsdrehzahl und/oder der Betriebsarten
zu treffen. Diese Betriebszustände des Werkzeugs können
auch über die Drehzahl und/oder die Stromzufuhr zum Werkzeug
ermittelt werden, wofür entsprechend ausgebildete Messeinheiten
vorzusehen sind.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführung wird die Messeinrichtung
von der in einem Piezoelement zu erzeugenden Spannung gespeist,
wobei das Piezoelement in die Messeinrichtung integriert ist und über
den Piezoeffekt die Schwingungen bzw. Vibrationen des Werkzeuges
zur Spannungserzeugung nutzt. Auf diese Weise ist die Messeinrichtung
selbstversorgend ausgeführt und unabhängig von
einer externen Stromversorgung. Gegebenenfalls übernimmt
das Piezoelement auch die Sensorfunktion.
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Die
drahtlose Kommunikation zwischen der separat ausgeführten
Anzeigeeinrichtung und der mindestens einen weiteren Einrichtung
ist als Bluetooth-, WLan-, Infrarot-, Ultraschall- oder als Funk-Schnittstelle
ausgeführt und umfasst entsprechende Sende- und Empfangseinheiten
sowohl auf Seiten der Anzeigeeinrichtung als auch auf Seiten der
mindestens einen weiteren Einrichtung, insbesondere der Messeinrichtung.
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Gemäß noch
einer weiteren, bevorzugten Ausführung ist die Messeinrichtung
lösbar am Gehäuse des Werkzeugs zu befestigen,
beispielsweise mittels Magnete, über eine Steckvorrichtung,
eine Schnappvorrichtung, über Schrauben oder dergleichen.
Die Befestigung außen am Gehäuse stellt ebenfalls
eine anwenderfreundliche Lösung dar, da die Messeinrichtung
vom Gehäuse mit geringem Aufwand wieder gelöst
und an einem anderen Werkzeug angeordnet werden kann. Zusätzliche
Maßnahmen für eine Integration in das Gehäuseinnere
sind nicht erforderlich.
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Gleichwohl
kann es gemäß noch einer weiteren Ausführung
vorteilhaft sein, eine Integration in das Gehäuseinnere
vorzusehen. In dieser Ausführung verbleibt die Messeinrichtung
zweckmäßig dauerhaft im oder an dem Gehäuse,
es wird lediglich die Anzeigeeinrichtung und die ggf. mit der Anzeigeeinrichtung
verbundenen weiteren Einrichtungen transportabel ausgeführt.
Gegebenenfalls wird die Messeinrichtung aber nach Gebrauch des Werkzeugs
aus dem Gehäuse wieder herausgenommen.
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Die
Vibrationsbelastung kann beispielsweise als Tages-Schwingungsbelastung
in Form eines frequenzbewerteten, energieäquivalenten 8-h-Schwingungsgesamtwertes
A(8) (nach Richtlinie 2002/44/EG) oder als Punktwert (z. B. nach
DIN V 45694) dargestellt werden. Um die Überschreitung von
Grenzwerten zu überprüfen, können die
Belastungswerte akkumuliert oder aber auch von einem Art Anwenderkonto
abgezogen werden.
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Weitere
Vorteile und zweckmäßige Ausführungen
sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und
den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Handwerkzeugs mit einem Vibrationsdosimeter
zur Ermittlung der Vibrationsbelastung der bearbeitenden Person,
wobei das Vibrationsdosimeter zweiteilig ausgeführt ist
und eine Messeinrichtung, welche in das Gehäuse des Werkzeugs
integriert ist, sowie eine als separates Bauteil ausgeführte
Anzeigeeinrichtung umfasst,
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2 eine 1 entsprechende
Darstellung, wobei die Messeinrichtung außen am Gehäuse des
Werkzeugs befestigt ist (lösbar oder nicht lösbar, z.
B. geklebt),
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3 eine
schematische Darstellung des zweigeteilten Vibrationsdosimeters,
bestehend aus der Messeinrichtung, die im oder am Gehäuse
des Werkzeugs befestigt wird, und der Anzeigeeinrichtung, die mit
einer Rechnereinrichtung, einer Betriebsdauer-Ermittlungseinrichtung
und einer Auswerteeinrichtung zu einer gemeinsamen Baueinheit zusammengefasst
ist, wobei diese Baueinheit drahtlos mit der Messeinrichtung kommuniziert.
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In
den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die
in 1 dargestellte Bedienperson 1 arbeitet
an einem handgeführten, elektrisch betriebenen Werkzeug 2,
welches im Ausführungsbeispiel als Bohrhammer ausgeführt
ist. Zur Ermittlung der Vibrationsbelastung ist ein Vibrationsdosimeter 3 vorgesehen,
das zweiteilig aufgebaut ist und zwei separate Baueinheiten 4 und 5 umfasst,
wobei die Baueinheit 4 als Messeinrichtung ausgebildet
ist und die Baueinheit 5 zumindest eine Anzeigeeinrichtung
enthält, über die die aktuelle Vibrationsbelastung
zur Anzeige gebracht wird. Als weitere Bauteile umfasst das Vibrationsdosimeter 3 eine
Rechnereinrichtung zum Berechnen der Vibrationsbelastung bzw. der
zulässigen Arbeitszeit an dem Werkzeug 2 als Funktion
eines werkzeugspezifischen oder eventuell auch betriebsartspezifischen
Vibrationskennwerts und eine Auswerteeinrichtung zum Vergleichen
der aktuellen kumulativen Vibrationsbelastung mit den Grenzwerten und/oder
zum Vergleich der effektiven Betriebsdauer mit der zulässigen
Arbeitszeit. Diese weiteren Einrichtungen sind zweckmäßig
in die die Anzeigeeinrichtung umfassende Baueinheit 5 integriert;
möglich ist aber auch eine Integration in die die Messeinheit umfassende
Baueinheit 4 oder eine Aufteilung in die Baueinheiten 4 und 5.
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Die
Messeinrichtung 4 ist in das Innere des Gehäuses 7 des
Werkzeugs 2 integriert. Die Kommunikation mit der separaten
Baueinheit 5, die beispielsweise von der Bedienperson 1 mitgeführt
wird, erfolgt drahtlos; dargestellt sind Funkwellen 6, über
die der von der Messeinrichtung ermittelte Betriebszustand (Werkzeug
unter Last, Leerlauf und ggf. die Betriebsart) und der werkzeugspezifische
Vibrationskennwert und/oder ein Identifizierungscode des Werkzeuges an
die Baueinheit 5 übertragen wird. Die Übertragung erfolgt
von der Baueinheit 4 im Gehäuse 7 des
Werkzeuges 2 zu der Baueinheit 5, wobei ggf. auch
eine Übertragung in Gegenrichtung in Betracht kommt, beispielsweise
für die Übertragung eines Deaktivierungssignals
zum Abschalten des Werkzeuges 2 für den Fall des
Erreichen eines kritischen Grenzwertes.
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Im
Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist
die Messeinrichtung 4 im Unterschied zum vorhergehenden,
in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel außen
am Gehäuse 7 des Werkzeuges 2 lösbar
angeordnet, beispielsweise über Schrauben. Der sonstige Aufbau
des Vibrationsdosimeters 3 entspricht dem des vorherigen
Ausführungsbeispiels. Insbesondere sind zwei separat voneinander
ausgeführte Baueinheiten 4 und 5 vorgesehen,
die drahtlos über Funkwellen 6 miteinander kommunizieren.
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In 3 ist
das Vibrationsdosimeter 3 schematisch in Einzeldarstellung
gezeigt. Die beiden über die Funkwellen 6 miteinander
kommunizierenden Baueinheiten 4 und 5 umfassen
jeweils verschiedene Einrichtungen, die zur Ermittlung der zulässigen
Vibrationsbelastung erforderlich sind.
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In
der Baueinheit 4 ist eine Messeinheit 11 vorgesehen,
beispielsweise ein Beschleunigungssensor zur Ermittlung der auftretenden
Beschleunigungen am Werkzeug oder eine Messeinheit zum Ermitteln
der Drehzahl bei verschiedenen Lasten oder der aktuellen Stromaufnahme
des Motors des Werkzeugs. Außerdem ist der Messeinrichtung 4 ein
Piezoelement 12 zugeordnet, welches aufgrund des Piezoeffektes
von den Schwingungen des Werkzeugs verursachte Verschiebungen in
eine elektrische Spannung umwandelt, die zur Stromversorgung der Bauteile
in der Messeinrichtung 4 genutzt wird.
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Darüber
hinaus können weitere Einrichtungen in der Messeinrichtung 4 vorgesehen
sein. Insbesondere kann es vorteilhaft sein, eine Abschalteinrichtung
für die Abschaltung des Werkzeugs für den Fall
vorzusehen, dass die Vibrationsbelastung einen kritischen Wert erreicht.
Für diesen Fall erfolgt die drahtlose Kommunikation gemäß den
Funkwellen 6 nicht nur von der Messeinrichtung 4 ausgehend
zu der Baueinheit 5, sondern auch in Gegenrichtung, um ein
in der Baueinheit 5 generiertes Signal zum Abschalten des
Werkzeugs zur Baueinheit 4 und der dort integrierten Abschalteinrichtung
zu übertragen.
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Die
von der Messeinheit 11 aufgenommenen Messsignale werden
drahtlos über die Funkwellen 6 zur Baueinheit 5 übertragen
und dort ausgewertet. Die Baueinheit 5 umfasst hierzu eine
Betriebsdauer-Ermittlungseinrichtung 5a, eine Rechnereinrichtung 8, über
die die aktuelle kumulative Vibrationsbelastung und/oder die zulässige
Arbeitszeit an dem Werkzeug berechnet wird, eine Auswerteeinrichtung 9,
in der die aktuelle kumulative Belastung mit Grenzwerten verglichen
und/oder die effektive Betriebsdauer mit der zulässigen
Arbeitszeit verglichen wird, eine Anzeigeeinrichtung 10 zur
Anzeige der aktuellen Vibrationsbelastung oder zumindest des Erreichens
eines Belastungsgrenzwerts und eine Speichereinrichtung 13.
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Die
Rechnereinrichtung 8, die ggf. mit der Auswerteeinrichtung 9 in
einem gemeinsamen Prozessor realisiert sein kann, ermittelt den
Belastungswert und/oder die maximal zulässige Arbeitszeit
in Abhängigkeit eines werkzeugspezifischen und eventuell
auch betriebsartspezifischen Vibrationskennwerts, der üblicherweise
vom Werkzeughersteller vorgegeben wird und die werkzeugspezifische
Vibrationsbelastung kennzeichnet. Bei Kenntnis dieses Vibrationskennwerts
bzw. dieser Vibrationskennwerte kann die maximal zulässige
Arbeitszeit an dem betreffenden Werkzeug ermittelt werden. Die Messeinrichtung
ermittelt den Betriebszustand des Werkzeuges und übermittelt
diesen per Funk auf die Betriebsdauerermittlungseinrichtung, die
die tatsächliche bzw. effektive Betriebsdauer des Werkzeuges
bestimmt. In der Auswerteeinrichtung wird die aktuelle Vibrationsbelastung
mit den Grenzwerten verglichen und/oder es wird die effektive Arbeitszeit
mit der berechneten zulässigen Arbeitszeit verglichen.
Der aktuelle Status kann anschließend in der Anzeigeeinrichtung 10 dargestellt
werden. Gegebenenfalls wird bei Erreichen oder Überschreiten
eines Grenzwertes in der Auswerteeinrichtung 9 ein Signal
zum Abschalten des Werkzeugs erzeugt, das über die Funkwellen 6 zurück
an die Baueinheit 4 und eine dort integrierte Abschalteinrichtung übermittelt
wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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