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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Auffinden
von Adressen mittels eines Navigationsgerätes, wobei die
Adressen von einem Benutzer in das Navigationsgerät durch
Eingabe eines, die Adresse eindeutig identifizierenden Codes eingegeben
werden und nachfolgend das Navigationsgerät eine Route
zum Auffinden der Adresse berechnet.
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Navigationsgeräte
werden üblicherweise im Bereich der Fortbewegung mittels
Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern genutzt, um eine Adresse
aufzufinden. Hierbei wird die Adresse bei den herkömmlichen Navigationsgeräten über
die Auswahl von Buchstaben und Zahlen manuell in das Navigationsgerät
eingegeben. Diese Eingabe ist meist aufwändig und setzt
darüber hinaus voraus, dass der Benutzer die Adresse genau
kennt. Gleiches gilt für eine Navigation mittels Mobiltelefon,
bei der das Navigationsgerät von dem Mobiltelefon gebildet
wird. Bei dieser Art der Navigation ist es zwar besonders leicht,
auch Fußgänger oder Radfahrer zu einem Ziel zu
führen, jedoch muss auch hier das Ziel dem Benutzer bekannt sein
und der Benutzer muss, in der Regel durch Auswahl der jeweiligen
Software, von vorne herein festlegen, mit welchem Transportmittel
er das Ziel erreichen möchte.
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Aus
der
DE 102 56 355
A1 ist die Eingabe einer Zieladresse in ein Navigationsgerät
bekannt, bei der die Zielkoordinaten aus einem tragbaren Taschencomputer,
zum Beispiel einem PDA, entnommen werden. Bei diesem Verfahren ist
es zwar möglich, zuvor gespeicherte Adressen auf einfachere Weise
dem Navigationsgerät zu übermitteln, jedoch muss
auch hier die Adresse bekannt sein, um zu einem früheren
Zeitpunkt in den Taschencomputer gespeichert zu werden.
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Aus
der der
EP 1 291 816
A1 ist ein Verfahren bekannt, bei dem Auslieferungspersonal über
einen Handscanner Zeichen einlesen können, die dann über
eine Software als Adressinformation für ein GPS-System
interpretiert werden. Bei diesen Zeichen kann es sich beispielsweise
um einen Barcode handeln. Auch bei diesem Verfahren ist jedoch zwingend
vorausgesetzt, dass die Adresse, die dem Navigationsgerät übermittelt
werden soll, festgelegt und im Barcode kodiert ist.
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Aus
der
DE 198 54 088
A1 ist wiederum ein Navigationsgerät bekannt,
das einen Chipkartenleser nutzt, um Zieladressen elektronisch zu übernehmen. Bei
diesem Verfahren können zum Beispiel Telefonnummern genutzt
werden, um die Adresse leicht eingeben zu können. Die Eingabe
der Zieladresse erfolgt also über eine Referenz zu einer
Datenbank mit Telefonnummern. Auch bei diesem Verfahren muss jedoch
der Benutzer die konkrete Adresse beziehungsweise die über
die Referenz hiermit verbundene Telefonnummer kennen.
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Es
ist angesichts der Nachteile des Standes der Technik Aufgabe der
Erfindung, ein Verfahren zum Auffinden von Adressen mittels eines
Navigationsgerätes zu schaffen, mit dem der Benutzer auf einfache
Weise attraktive Adressen auswählen kann und dann auf geeignete
Weise zu der ausgewählten Adresse geführt wird.
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Diese
Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass dem
Benutzer zur Übermittlung der Codes der über die
Codes abrufbaren Adressen ein gedrucktes oder elektronisches Navigationsbuch zur
Verfügung gestellt wird, in dem diese wiedergegeben sind,
wobei der Benutzer dem System seine gewünschten Fortbewegungsart
mitteilt, den Code dem Navigationsbuch entnimmt, in das Navigationsgerät
eingibt und das Navigationsgerät dann die Route zu der über
den eingegebenen Code gewählten Adresse in Abhängigkeit
der von dem Benutzer gewünschten Fortbewegungsart berechnet
und ausgibt oder dem Benutzer mehrere Routen mit Nutzung verschiedener
Fortbewegungsarten zur Wahl vorschlägt.
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Erfindungsgemäß wird
in das Navigationsbuch der Code aufgenommen, der signifikant für
die physikalische Adresse an der beschriebenen Örtlichkeit
ist. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung beschreibt beispielsweise
Geschäftsbetriebe und Gaststätten in einer Stadt
oder Gemeinde. Hier können sowohl redaktionelle Berichte über
Gaststätten als auch Werbeanzeigen in dem Navigationsbuch enthalten
sein. Neben den rein geschäftlichen Beschreibungen können
natürlich auch, etwa um die Attraktivität des
Navigationsbuches ist zu steigern, touristische Ziele beschrieben
und mit einem Code versehen sein. Auch ist es zum Beispiel möglich,
einen Messekatalog mit in das Navigationsbuch aufzunehmen oder das
Navigationsbuch als Messekata log auszugestalten, so dass hierüber
auch die Stände der Aussteller und andere Dienstleister
auffindbar sind. Shuttlebusse und Taxiverbindungen können dann
ebenso bei der Navigation berücksichtigt werden wie der
normale Fussweg.
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Der
im Falle eines gedruckten Navigationsbuches in dieses Navigationsbuch
gedruckte Code kann eine Zahlen- oder Buchstabenkombination oder auch
einen Barcode beziehungsweise eine sonstige Kodierung der Information
sein. Das Navigationsgerät kann diesen Code, nachdem er
manuell eingegeben oder über ein elektrisches oder optoelektronisches
Verfahren eingelesen wurde, über eine Software, die auf
eine Referenzliste zugreifen kann, in die physikalische Adresse
umwandeln und anschließend die zu gewährende Route
berechnen.
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Der
Code kann beispielsweise aus einem einfachen Zahlen- oder Buchstabencode
bestehen. Ein solcher Code kann einfach vom Benutzer selbst, etwa über
eine Tastatur, in das Navigationsgerät eingegeben werden.
Auch die Verwendung einer Spracherkennung ist natürlich
möglich. In diesem Fall weist das Navigationsgerät
ein Mikrophon oder ein Mikrophoneingang auf, so dass das Sprachsignal des
Benutzers aufgenommen werden kann.
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Eine
etwas aufwändigere Ausgestaltung des Navigationsgerätes
weist eine Vorrichtung auf, über die der Code zum Beispiel
optoelektronisch eingelesen werden kann. Dieses Verfahren bietet
sich insbesondere in Verbindung mit Barcodes an, die über
einen Scanner, der in das Gerät integriert sein kann oder
als separater Lesestift mit dem Gerät verbunden sein kann,
automatisch eingelesen werden können.
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Nachdem
der Code auf die oben beschriebene Weise in das Gerät eingegeben
wurde, berechnet das Gerät die Route, die der Benutzer
zum Ziel zurücklegen muss. Ein wesentlicher Aspekt der
Erfindung ist dabei die Tatsache, dass das Navigationsgerät
derart ausgebildet ist, dass berücksichtigt werden kann,
auf welche Weise der Benutzer die Strecke zurücklegen möchte.
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Im
Falle einer bevorzugten Anwendung der Erfindung dient das Navigationsgerät
zusammen mit dem Navigationsbuch als Führer durch eine
Stadt. Hierbei werden dem Touristen über das Navigationsbuch
interessante Adressen, entweder Geschäftsbetriebe, Gaststätten,
Hotels oder auch sonstige Adressen von kommerziellen Anbietern von
Waren oder Dienstleistungen vorgeschlagen.
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Ferner
kann das Navigationsbuch redaktionelle Berichte über diese
Geschäftsbetriebe enthalten, so dass der Tourist über
Angebote informiert wird, die er sonst kaum wahrgenommen hätte,
weil sie beispielsweise etwas abseits der typischen Wege der Touristen
liegen. Dies ermöglicht dem Anbieter der Dienstleistungen
beziehungsweise Waren, neue Kundenkreise zu erschließen,
gleichzeitig kann der Tourist besonders erlebnisreich die Stadt
besichtigen. Das Navigationsbuch kann zusätzlich bezahlte Werbetexte
enthalten, in denen die Anbieter ebenfalls die Gelegenheit erhalten,
den Code ihrer Adresse wiederzugeben. Insbesondere für
fremdsprachige Besucher einer Stadt ist das System sehr hilfreich,
da das Navigationsbuch auch mehrsprachig oder fremdsprachig gehalten
sein kann und bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
das Navigationsgerät eine Sprachwahlmöglichkeit
zu Einstellung verschiedener Sprachen aufweisen kann.
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Die
Software des Navigationsgerätes ist derart programmiert,
dass sie über eine Referenzliste den Code in die physikalische
Adresse des Ziels umzuwandeln vermag. Hierzu wird die Referenzliste
geladen, wobei diese Referenzliste entweder fest im Gerät
abgespeichert sein kann, über einen einschiebbaren Speicherchip,
etwa eine SD-Karte, eingelesen werden kann oder auch über
eine Sende-/Empfangsvorrichtung, etwa eine SMS-Übertragung
nach dem GSM-Standard, heruntergeladen werden kann. In allen Fällen
kann die Referenzliste in Abhängigkeit der Codes modifiziert
werden, wenn ein neues Navigationsbuch herausgegeben wird. So ist es
möglich, das Navigationsbuch in kontinuierlichen Intervallen,
etwa monatlich, zu aktualisieren.
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Eine
bevorzugte Anwendung der Erfindung liegt daher darin, das Navigationsbuch
in Form eines monatlich erscheinenden Printmediums herauszugeben,
wobei dieses Printmedium sowohl für Einheimische als auch
für Touristen interessant ist, dass es regelmäßig
neue Empfehlungen und Adressen entfällt. So kann das Printmedium
ein begehrtes Medium zum Schalten von Werbeanzeigen sein, das dem
Geschäftsmann ermöglicht, Kunden nicht nur über
die Anzeige selbst auf sich aufmerksam zu machen, sondern gleichzeitig
auch diejenigen Kunden, die über das Navigationsgerät
verfügen, unmittelbar zu seinem Unternehmen zu führen.
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Im
Vergleich zu herkömmlichen Navigationssystemen kann der
Benutzer nun angeben, mit welchem Transportmittel er die vorgeschlagene
Strecke bevorzugt zurücklegen möchte. Die Software
des Navigationsgerätes ist dabei so programmiert, dass sie
den Weg in Abhängigkeit der Vorgaben des Benutzers optimiert,
so dass dem Benut zer die Verwendung des öffentlichen Personennahverkehrs,
eines Taxis oder, sofern vorhanden, eines privaten Pkws vorgeschlagen
werden kann. Hierzu kann eine Eingabe- und Speichermöglichkeit
vorgesehen sein, die Angaben wie z. B. die Verfügbarkeit
eines eigenen Fahrzeugs, Fahrrades o. ä. sowie weitere
Angaben, wie etwa eine Körperbehinderung annehmen, speichern
und bei der Berechnung berücksichtigen lässt. Ferner
kann das System dem Benutzer vorschlagen, die Strecke zu Fuß zurückzulegen.
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Bevorzugt
kann der Benutzer dem System zusätzliche Präferenzen übermitteln.
Diese Präferenzen können beispielsweise die Angabe
umfassen, ob der Benutzer die Strecke möglichst schnell
zurücklegen möchte oder ob er zu einem bestimmten
Zeitpunkt am Ziel ankommen möchte. Alternativ kann der Benutzer
eingeben, dass er in der Nähe der Wegstrecke liegende touristische
Sehenswürdigkeiten vorgeschlagen bekommen möchte
oder dass die Strecke so modifiziert wird, dass diese Sehenswürdigkeiten auf
der vorgeschlagenen Route liegen.
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Es
ist auch möglich, dass das Navigationsgerät die
in der Nähe der Route liegenden Sehenswürdigkeiten
nach Eingabe der Zieladresse durch den entsprechenden Code vorschlägt,
so dass der Benutzer durch Bestätigen oder Ablehnen der
jeweiligen Sehenswürdigkeit die Route selbst beeinflussen
kann. Neben Sehenswürdigkeiten können natürlich
auch andere Geschäftsbetriebe vorgeschlagen werden, entweder
auf Wunsch des Benutzers oder, bei entsprechender Programmierung,
auch im Rahmen einer Werbeeinblendung, für die der die
Werbung schaltende Unternehmer einen entsprechenden Betrag entrichtet.
Auf diese Weise kann der Benutzer beispielsweise über die
Möglichkeit informiert werden, dass in der Nähe
seiner Route Sonderangebote angeboten werden. Selbstverständlich
können auch alle anderen Arten von Zielen, beispielsweise Hotels,
Krankenhäuser, Ärzte, Taxistände, öffentliche Toiletten
oder Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
angezeigt beziehungsweise abgerufen werden.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung bietet dem Benutzer
mehrere Vergleichsrouten an, so dass der Benutzer zwischen verschiedenen
Verkehrsmitteln beziehungsweise einer Route mit erhöhtem
Anteil an zu Fuß zurückgelegten Weg wählen
kann. Das ist auch möglich, dass das Navigationsgerät über
eine Sende-/Empfangsvorrichtung mit Datenverarbeitungsnetz, insbesondere
dem Internet, zusammenarbeitet, so dass weitere Daten über
potentielle Zieladressen herunterladbar sind. Dies können
beispielsweise Standorte von Fahrzeugen des Car-Sharings oder Standorte
von Leihfahrrädern sein, die gegen Gebühr und
Eingabe eines Sicherheitscodes an dem jeweiligen Standort von jedermann
entliehen werden können.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das Navigationsgerät vom Benutzer gegen
eine Kaution entliehen. Bei diesem Navigationsgerät kann
zusätzlich eine Zahlungsfunktion integriert sein, so dass
der Benutzer bei den entsprechenden Geschäftsbetrieben
mit seinem Navigationsgerät zahlen kann. Diese Zahlungsfunktion
kann entweder nach der Art einer so genannten Geltkarte realisiert
sein, wobei der Rechnungssteller von einem elektronisch im Navigationsgerät
gespeicherten Guthaben, das etwa auf einem beschreibbaren Chip hinterlegt
ist, den Rechnungsbetrag abzieht. Bevorzugt ist eine Sicherheitsvorrichtung
vorgesehen, die beispielsweise in der Quittierung des abzuziehen
Betrages durch den Benutzer mittels Eingabe eines Zugriffscodes
bestehen kann.
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Alternativ
kann der Rechnungsbetrag auch im Navigationsgerät gespeichert
werden, wobei der Herausgeber des Navigationsgerätes den
Geschäftsmann gegenüber gewährleistet,
dass der Betrag bei Rückgabe des Navigationsgerätes
einbehalten beziehungsweise von der Kaution abgezogen und den Geschäftsmann übermittelt
wird.
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Das
Konsumverhalten oder die zurückgelegten Routen des Benutzers
können in einer Datenbank, die entweder im Navigationsgerät
selbst oder, bei Vorhandensein einer Sende-/Empfangsvorrichtung
in einem zentralen Rechner vorgehalten wird, abgespeichert werden.
Dies ermöglicht dem Systemanbieter, den einzelnen angeschlossenen
Geschäftsleuten den Werbeerfolg des Navigationsgerätes
und des Navigationsbuches vor Augen zuführen. Eine weitere
Möglichkeit, den Geschäftsleuten zur Kenntnis
zu bringen, dass ein bestimmter Kunde aufgrund des Navigationsbuches
und des Navigationsgerätes zu seinem Geschäftsbetrieb
gefunden hat, besteht darin, dass der Kunde bei Vorlage des Navigationsbuches
oder das Navigationsgerätes einen Rabatt erhält.
Ferner ist es schließlich möglich, dass der Geschäftsmann
selbst einen eigenen Rabattcode in das Navigationsgerät
eingibt, so dass der Benutzer bei Rückgabe des Gerätes
eine Gutschrift erhält.
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Ein
weiteres bevorzugtes Merkmal der Erfindung kann sein, dass der Benutzer
eine aktuelle Position unter einem frei wählbaren Stichwort
abspeichern kann. So kann er beispielsweise die Lage seines Hotels
durch einfachen Druck auf eine Taste des Na vigationsgerätes
abspeichern, nachfolgend optional den Namen des gespeicherten Ortes
eingeben, so dass er immer wieder zu seinem Hotel zurückfindet.
Ein solches System ist insbesondere in Verbindung mit fremdsprachigen
Navigationsgeräten besonders dann hilfreich, wenn ein fremdsprachiger Tourist über
keinerlei im Inland verfügbare Sprachkenntnisse verfügt.
So kann sich beispielsweise ein deutscher Tourist auch in China
oder ein chinesischer Tourist auch in Europa mit einiger Sicherheit
bewegen, ohne vollständig die Orientierung zu verlieren.
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Ein
weiteres bevorzugtes Merkmal der Erfindung kann die Möglichkeit
sein, eine Treffpunktfunktion vorzusehen. Diese Treffpunktfunktion
kann die Eingabe einer Adresse eines Treffpunktes, entweder über
einen der oben genannten Codes oder im Klartext oder durch Abspeicherung
der aktuellen Position als Treffpunkt umfassen. Insbesondere wenn
mehrere Benutzer jeweils Navigationsgeräte benutzen, kann über
einen Datenaustausch der Navigationsgeräte untereinander
der Treffpunkt mit den verschiedenen Benutzern abgeglichen werden.
Weiter ist es möglich, dass die Software des Navigationsgeräts kontinuierlich
von der aktuellen Position aus den Weg zum Treffpunkt sowie die
Zeitdauer, die zum Zurücklegen in dieses Weges notwendig
ist, berechnet und dem Benutzer dann informiert, wenn der Zeitpunkt gekommen
ist, an dem er zum Treffpunkt fahren oder gehen sollte, um diesen
pünktlich zu erreichen.
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Das
Navigationsgerät kann über weitere hilfreiche
Funktionen verfügen. Sofern es mit einer Sende-/Empfangsvorrichtung
ausgestattet ist, kann es eine Taxiruftaste oder auch eine Notruftaste
umfassen. Ein Druck auf diese Tasten kann entweder ein Taxi oder
einen Rettungsdienst zur aktuellen Position des Navigationsgerätes
rufen. Auch diese Funktion ist besonders hilfreich, wenn der Benutzer
der Sprache des Landes nicht mächtig ist.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung des Navigationsgerätes
umfasst die Möglichkeit, über eine Schnittstelle
weitere Daten einzulesen. Diese Schnittstelle kann entweder eine
USB-Buchse, ein Einschubschacht für Speicherkarten oder
die kabelgebundene oder drahtlose Anschlussmöglichkeit
für ein Laufwerk, etwa eine mobile Festplatte, sein. Alternativ
kann der zusätzliche Datenbestand, wie oben bereits beschrieben,
auch über eine Sende-/Empfangsvorrichtung eingelesen werden.
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Dieser
zusätzliche Datenbestand kann z. B. der aktuelle Monatskalender
einer Stadt sein, so dass der Benutzer über die in der
Stadt derzeit stattfindenden Veranstaltun gen informiert wird. Es
können auch spezielle Kinoprogramme, Konzertprogramme oder ähnliches
eingelesen werden. Weitere Anwendungen für den zusätzliche
Datenbestand sind beispielsweise Hotel- oder Gastronomieführer, Daten
mit der Adresse von speziellen Anbietern, wie beispielsweise Fachwerkstätten
von Autoherstellern oder Filialen eines Filialisten usw.
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Sofern
der zusätzliche Datenbestand auf einer Speicherkarte oder
einem USB-Stick gespeichert ist, kann dieser Datenbestand zusätzlich
zu Navigationsgerät und Navigationsbuch erworben werden.
Es ist auch möglich, dass Geschäftsleute diesen
zusätzlichen Datenbestand als Werbemittel frei verteilen. Auf
diese Weise kann der Anbieter einer speziellen Ware oder Dienstleistung
dem Ortsunkundigen das Auffinden seines Angebotes erleichtern.
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Ferner
ist es zum Beispiel möglich, dass Gemeinden neu zugezogenen
Bürgern einen solchen zusätzlichen Datenbestand
als Begrüßungspaket mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt überreichen.
Dieser zusätzliche Datenbestand kann dann die wichtigsten
Adressen umfassen, die der neue Bürger in den nächsten
Wochen benötigt. Das Navigationsbuch ist ein bevorzugt
als willkommenes Buch der jeweiligen Gemeinde ausgebildet. Auf gleiche Weise
kann auch der Tourist durch sein Hotel oder das Fremdenverkehrsamt
begrüßt werden. Die Codes mit den Adressen sind
dann in den jeweiligen Navigationsbüchern abgedruckt, der
Benutzer kann das Navigationsgerät entweder im Hotel oder über
den Einzelhandel, bevorzugt über entsprechend dicht verteilte
Filialisten ausleihen oder erwerben.
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Eine
weitere bevorzugte Anwendung der Erfindung besteht darin, dass über
die optionale Sende-/Empfangsvorrichtung eine Interaktion mit Reservierungsdiensten,
zum Beispiel mit Reservierungsdiensten für Sitzplätze
in Theatern, Sportveranstaltungen etc, vorgenommen werden kann.
So kann der Benutzer über das Navigationsgerät
nicht nur die Adresse des Theaters auffinden sondern auch gleichzeitig
ein Sitzplatz vorreservieren. Hinzu kommuniziert die Sende-/Empfangsvorrichtung
einer bevorzugten Ausgestaltung über ein GSM-Modul mit dem
Internet, wobei die Adresse des Reservierungsdienstes entweder im
Navigationsgerät selbst oder in den zusätzlichen
Datenbestand abgelegt sein kann. Ferner kann der zusätzliche
Datenbestand auch online herunterladen werden.
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Ein
weiteres Merkmal der Erfindung kann sein, dass der Benutzer die
Route bereits grob im Internet vorplant. Bei Übernahme
des Navigationsgerätes kann er dann, sofern er dieses über
eine Sende-/Empfangsvorrichtung verfügt, durch Eingabe
eines Benutzernamens und eines Kennwortes seine vorgeplante Route
in das übernommene Gerät übernehmen.
Natürlich kann dieser Datenbestand auch über ein
Speichermedium in das Navigationsgerät eingelesen werden.
Ferner kann das Navigationsgerät eine Datenschnittstelle
zur Verbindung mit handelsüblichen Computern, zum Beispiel
einem Notebook oder einem PDA-Computer aufweisen. Auch ist es möglich,
dass ein Mobiltelefon oder ein Kleincomputer (PDA) so ausgestaltet
wird, dass dieses Gerät das Navigationsgerät bilden
kann.
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Eine
weitere, insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen, interessante
Erweiterung des erfindungsgemäßen Verfahrens beziehungsweise
der erfindungsgemäßen Navigationsvorrichtung verwendet einen
Code, der neben der reinen Adressinformation weitere Informationen
umfasst. Dies können insbesondere Gültigkeitsregeln
seien, so dass der Code nur während einer bestimmten Zeitspanne
oder mitbestimmten Geräten zusammen umgesetzt werden kann.
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So
kann zum Beispiel der Navigationscode eine regionale Information über
die Adresse enthalten. Im einfachsten Fall kann dies zum Beispiel
ein Autokennzeichen oder die Abkürzung eines Bundeslandes
beziehungsweise der ISO-Code eines ganzen Staates sein. Die Software
des Navigationsgerätes kann dann, bevor die umgesetzte
Adresse ausgegeben, bevorzugt bevor sie sogar aus dem Code berechnet
wird, überprüfen, ob der Benutzer zur Eingabe
der Adresse berechtigt ist.
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Auf
diese Weise wird es möglich, dass nur die Navigationsgeräte,
die für eine bestimmte Region freigeschaltet sind, verwendet
werden können, um Adressen mit einem bestimmten Regionalcode
aufzusuchen. So kann beispielsweise der Herausgeber des Navigationsbuches
auf diese Weise festlegen, dass nur die im Verbreitungsgebiet des
jeweiligen Navigationsbuches vermieteten beziehungsweise nur die
für dieses Verbreitungsgebiet freigeschalteten, verkauften
Navigationsgeräte in der Lage sind, die Codes aus dem jeweiligen
Navigationsbuch in eine Adresse umzusetzen.
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Die
regionale Beschränkung der Möglichkeit, aus dem
Code eine Zieladresse zu berechnen, erlaubt es dem Betreiber des
Systems, regional beschränkt Navigationsgeräte
zur Durchführung des Verfahrens zu lizenzieren. Möchte
bei schrittweise ein Tou rist nur eine Stadt besuchen, wird er auch
nur eine Lizenz für diese Stadt erhalten. Hierzu kann er sich
das Navigationsgerät beispielsweise im Tourismusbüro
ausleihen und gleichzeitig das Navigationsbuch, das monatsaktuell über
die jeweiligen interessanten Adressen berichtet, käuflich
erwerben.
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Möchte
der Tourist dagegen in eine andere Stadt reisen oder eine Rundreise
durchführen, benötigt er eine weitergehende Lizenz.
Die regionale Verwendbarkeit über die Lizenzierung der
Geräte kann ebenfalls über einen Datenspeicher
in das Gerät eingepflegt werden. Hierzu kann das Gerät
eine Schnittstelle aufweisen, in die beispielsweise ein Freigabeschlüssel
in Form eines USM-Sticks oder einer SD-Karte eingeschoben werden
kann. Alternativ kann die Freischaltung auch im Vermietungsbüro oder über
das Internet erfolgen, wobei letztere Möglichkeit natürlich
eine Kommunikationsmöglichkeit des Gerätes mit
dem Internet selbst oder einem Internet fähigen Computer
voraussetzt.
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Eine
weitere bevorzugte Anwendung der zusätzlichen Kodierung
von Informationen besteht darin, dass der Code mit einem gewissen
Haltbarkeitsdatum versehen werden kann. So kann beispielsweise der
Herausgeber des Navigationsbuches dieses in bestimmten Intervallen,
etwa monatlich, aktualisieren, wobei die Software des Navigationsgerätes
entweder bei Berechnung der Zieladresse oder vor der Ausgabe dieser
Zieladresse aus dem Code heraus liest, ob dieser mit den aktuellen
Heft des Navigationsbuches übereinstimmt.
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Schaltet
beispielsweise ein Gastwirt in der Januar-Ausgabe eines Navigationsbuches
eine Werbeanzeige mit einem darin abgedruckten Code zum Auffinden
der Zieladresse, kann in diesen Code, etwa einen Barcode, mehr oder
weniger verklausuliert, die Information „01/Jahreszahl"
enthalten sein. Die Software des Navigationsgerätes ist
in diesem Fall so programmiert, dass sie diese zusätzliche
Information von dem Code separiert und mit den aktuellen Datum vergleicht. Über
Vorgaben kann die Software installiert sein, wie lange eine Zieladresse
verwendet werden kann. Im oben geschilderten Beispiel kann beispielsweise
monatlich ein neues Navigationsbuch herausgegeben werden, so dass
die Software derart programmiert sein kann, dass entweder am Ende
des Monats oder, um einen gewissen Übergangsservice zur
Verfügung zu stellen, eine gewisse Zeit später, etwa
14 Tage nach Monatsende, die Umrechnung der Adresse wie den Zeitablauf
verweigert wird.
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Das
oben beschriebene Verfahren hat den Vorteil, dass der Nutzen durch
die Schaltung einer Anzeige im Navigationsbuch für den
Anzeigenschalter zeitlich begrenzt ist. Um diesen Nutzen dauerhaft aufrechtzuerhalten
muss er also dafür Sorge tragen, dass die Anzeige regelmäßig
wiederholt wird. Ferner bietet dieses Verfahren die Möglichkeit,
dass der Code auch in Tageszeitungen abgedruckt werden kann, ohne
dass aufwändig eine Datenbank gepflegt werden müsste,
in der die Codes der vergangenen Jahre zu Gewährleistung
einer Eindeutigkeit des jeweiligen Code verwaltet werden. Grundsätzlich
kann über den zeitlichen Ablauf der Gültigkeit
eines Codes die Anzahl der benötigten Codes gering gehalten werden,
was wiederum die Verwendung eines kurzen, eindeutig zur Zieladresse
führenden Codes ermöglicht.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung.
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In
der Zeichnung zeigt 1 die erfindungsgemäße
Ausgestaltung eine Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens
zum Auffinden von Adressen. Die Vorrichtung umfasst ein Navigationsbuch 3, das
hier als Printmedium ausgebildet ist. In den Printmedium sind Codes 2 eingedruckt,
die der Benutzer in das Navigationsgerät 1 eingeht.
Das Navigationsgerät 1 Rechner dann anhand einer
Referenzliste die physikalische Adresse, die mit diesem Code verbunden
ist. Der Benutzer kann ferner über eine Präferenzeingabe
bestimmen, auf welche Weise und mit welchen Transportmitteln er
die Route zum Ziel zurücklegen möchte.
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- 1
- Navigationsgerät
- 2
- Code
- 3
- Navigationsbuch
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10256355
A1 [0003]
- - EP 1291816 A1 [0004]
- - DE 19854088 A1 [0005]