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DE102007014868A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Auffinden von Adressen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Auffinden von Adressen Download PDF

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DE102007014868A1
DE102007014868A1 DE102007014868A DE102007014868A DE102007014868A1 DE 102007014868 A1 DE102007014868 A1 DE 102007014868A1 DE 102007014868 A DE102007014868 A DE 102007014868A DE 102007014868 A DE102007014868 A DE 102007014868A DE 102007014868 A1 DE102007014868 A1 DE 102007014868A1
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DE
Germany
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navigation device
user
navigation
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Application number
DE102007014868A
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English (en)
Inventor
Richard Beyer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C21/00Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00
    • G01C21/26Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00 specially adapted for navigation in a road network
    • G01C21/34Route searching; Route guidance
    • G01C21/36Input/output arrangements for on-board computers
    • G01C21/3605Destination input or retrieval
    • G01C21/3623Destination input or retrieval using a camera or code reader, e.g. for optical or magnetic codes

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  • Radar, Positioning & Navigation (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
  • Automation & Control Theory (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Navigation (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Auffinden von Adressen über eine Navigationsvorrichtung mit einem Navigationsgerät (1) mit vereinfachter Adresseingabe sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens. Die bekannten Navigationsvorrichtungen haben den Nachteil, dass der Benutzer zum einen eine konkrete Adresse kennen muss und zum anderen die Eingabe der Adresse schwierig ist. Das erfindungsgemäße Verfahren sowie die erfindungsgemäße Vorrichtung schlägt vor, in einem Navigationsbuch (3) Codes (2) abzudrucken beziehungsweise im Falle eines elektronischen Buches anzuzeigen, über die die Adresse vereinfacht eingegeben werden kann, wobei nach Präferenz des Benutzers Routen unter Nutzung verschiedener Fortbewegungsmittel vorgeschlagen werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Auffinden von Adressen mittels eines Navigationsgerätes, wobei die Adressen von einem Benutzer in das Navigationsgerät durch Eingabe eines, die Adresse eindeutig identifizierenden Codes eingegeben werden und nachfolgend das Navigationsgerät eine Route zum Auffinden der Adresse berechnet.
  • Navigationsgeräte werden üblicherweise im Bereich der Fortbewegung mittels Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern genutzt, um eine Adresse aufzufinden. Hierbei wird die Adresse bei den herkömmlichen Navigationsgeräten über die Auswahl von Buchstaben und Zahlen manuell in das Navigationsgerät eingegeben. Diese Eingabe ist meist aufwändig und setzt darüber hinaus voraus, dass der Benutzer die Adresse genau kennt. Gleiches gilt für eine Navigation mittels Mobiltelefon, bei der das Navigationsgerät von dem Mobiltelefon gebildet wird. Bei dieser Art der Navigation ist es zwar besonders leicht, auch Fußgänger oder Radfahrer zu einem Ziel zu führen, jedoch muss auch hier das Ziel dem Benutzer bekannt sein und der Benutzer muss, in der Regel durch Auswahl der jeweiligen Software, von vorne herein festlegen, mit welchem Transportmittel er das Ziel erreichen möchte.
  • Aus der DE 102 56 355 A1 ist die Eingabe einer Zieladresse in ein Navigationsgerät bekannt, bei der die Zielkoordinaten aus einem tragbaren Taschencomputer, zum Beispiel einem PDA, entnommen werden. Bei diesem Verfahren ist es zwar möglich, zuvor gespeicherte Adressen auf einfachere Weise dem Navigationsgerät zu übermitteln, jedoch muss auch hier die Adresse bekannt sein, um zu einem früheren Zeitpunkt in den Taschencomputer gespeichert zu werden.
  • Aus der der EP 1 291 816 A1 ist ein Verfahren bekannt, bei dem Auslieferungspersonal über einen Handscanner Zeichen einlesen können, die dann über eine Software als Adressinformation für ein GPS-System interpretiert werden. Bei diesen Zeichen kann es sich beispielsweise um einen Barcode handeln. Auch bei diesem Verfahren ist jedoch zwingend vorausgesetzt, dass die Adresse, die dem Navigationsgerät übermittelt werden soll, festgelegt und im Barcode kodiert ist.
  • Aus der DE 198 54 088 A1 ist wiederum ein Navigationsgerät bekannt, das einen Chipkartenleser nutzt, um Zieladressen elektronisch zu übernehmen. Bei diesem Verfahren können zum Beispiel Telefonnummern genutzt werden, um die Adresse leicht eingeben zu können. Die Eingabe der Zieladresse erfolgt also über eine Referenz zu einer Datenbank mit Telefonnummern. Auch bei diesem Verfahren muss jedoch der Benutzer die konkrete Adresse beziehungsweise die über die Referenz hiermit verbundene Telefonnummer kennen.
  • Es ist angesichts der Nachteile des Standes der Technik Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Auffinden von Adressen mittels eines Navigationsgerätes zu schaffen, mit dem der Benutzer auf einfache Weise attraktive Adressen auswählen kann und dann auf geeignete Weise zu der ausgewählten Adresse geführt wird.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass dem Benutzer zur Übermittlung der Codes der über die Codes abrufbaren Adressen ein gedrucktes oder elektronisches Navigationsbuch zur Verfügung gestellt wird, in dem diese wiedergegeben sind, wobei der Benutzer dem System seine gewünschten Fortbewegungsart mitteilt, den Code dem Navigationsbuch entnimmt, in das Navigationsgerät eingibt und das Navigationsgerät dann die Route zu der über den eingegebenen Code gewählten Adresse in Abhängigkeit der von dem Benutzer gewünschten Fortbewegungsart berechnet und ausgibt oder dem Benutzer mehrere Routen mit Nutzung verschiedener Fortbewegungsarten zur Wahl vorschlägt.
  • Erfindungsgemäß wird in das Navigationsbuch der Code aufgenommen, der signifikant für die physikalische Adresse an der beschriebenen Örtlichkeit ist. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung beschreibt beispielsweise Geschäftsbetriebe und Gaststätten in einer Stadt oder Gemeinde. Hier können sowohl redaktionelle Berichte über Gaststätten als auch Werbeanzeigen in dem Navigationsbuch enthalten sein. Neben den rein geschäftlichen Beschreibungen können natürlich auch, etwa um die Attraktivität des Navigationsbuches ist zu steigern, touristische Ziele beschrieben und mit einem Code versehen sein. Auch ist es zum Beispiel möglich, einen Messekatalog mit in das Navigationsbuch aufzunehmen oder das Navigationsbuch als Messekata log auszugestalten, so dass hierüber auch die Stände der Aussteller und andere Dienstleister auffindbar sind. Shuttlebusse und Taxiverbindungen können dann ebenso bei der Navigation berücksichtigt werden wie der normale Fussweg.
  • Der im Falle eines gedruckten Navigationsbuches in dieses Navigationsbuch gedruckte Code kann eine Zahlen- oder Buchstabenkombination oder auch einen Barcode beziehungsweise eine sonstige Kodierung der Information sein. Das Navigationsgerät kann diesen Code, nachdem er manuell eingegeben oder über ein elektrisches oder optoelektronisches Verfahren eingelesen wurde, über eine Software, die auf eine Referenzliste zugreifen kann, in die physikalische Adresse umwandeln und anschließend die zu gewährende Route berechnen.
  • Der Code kann beispielsweise aus einem einfachen Zahlen- oder Buchstabencode bestehen. Ein solcher Code kann einfach vom Benutzer selbst, etwa über eine Tastatur, in das Navigationsgerät eingegeben werden. Auch die Verwendung einer Spracherkennung ist natürlich möglich. In diesem Fall weist das Navigationsgerät ein Mikrophon oder ein Mikrophoneingang auf, so dass das Sprachsignal des Benutzers aufgenommen werden kann.
  • Eine etwas aufwändigere Ausgestaltung des Navigationsgerätes weist eine Vorrichtung auf, über die der Code zum Beispiel optoelektronisch eingelesen werden kann. Dieses Verfahren bietet sich insbesondere in Verbindung mit Barcodes an, die über einen Scanner, der in das Gerät integriert sein kann oder als separater Lesestift mit dem Gerät verbunden sein kann, automatisch eingelesen werden können.
  • Nachdem der Code auf die oben beschriebene Weise in das Gerät eingegeben wurde, berechnet das Gerät die Route, die der Benutzer zum Ziel zurücklegen muss. Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung ist dabei die Tatsache, dass das Navigationsgerät derart ausgebildet ist, dass berücksichtigt werden kann, auf welche Weise der Benutzer die Strecke zurücklegen möchte.
  • Im Falle einer bevorzugten Anwendung der Erfindung dient das Navigationsgerät zusammen mit dem Navigationsbuch als Führer durch eine Stadt. Hierbei werden dem Touristen über das Navigationsbuch interessante Adressen, entweder Geschäftsbetriebe, Gaststätten, Hotels oder auch sonstige Adressen von kommerziellen Anbietern von Waren oder Dienstleistungen vorgeschlagen.
  • Ferner kann das Navigationsbuch redaktionelle Berichte über diese Geschäftsbetriebe enthalten, so dass der Tourist über Angebote informiert wird, die er sonst kaum wahrgenommen hätte, weil sie beispielsweise etwas abseits der typischen Wege der Touristen liegen. Dies ermöglicht dem Anbieter der Dienstleistungen beziehungsweise Waren, neue Kundenkreise zu erschließen, gleichzeitig kann der Tourist besonders erlebnisreich die Stadt besichtigen. Das Navigationsbuch kann zusätzlich bezahlte Werbetexte enthalten, in denen die Anbieter ebenfalls die Gelegenheit erhalten, den Code ihrer Adresse wiederzugeben. Insbesondere für fremdsprachige Besucher einer Stadt ist das System sehr hilfreich, da das Navigationsbuch auch mehrsprachig oder fremdsprachig gehalten sein kann und bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung das Navigationsgerät eine Sprachwahlmöglichkeit zu Einstellung verschiedener Sprachen aufweisen kann.
  • Die Software des Navigationsgerätes ist derart programmiert, dass sie über eine Referenzliste den Code in die physikalische Adresse des Ziels umzuwandeln vermag. Hierzu wird die Referenzliste geladen, wobei diese Referenzliste entweder fest im Gerät abgespeichert sein kann, über einen einschiebbaren Speicherchip, etwa eine SD-Karte, eingelesen werden kann oder auch über eine Sende-/Empfangsvorrichtung, etwa eine SMS-Übertragung nach dem GSM-Standard, heruntergeladen werden kann. In allen Fällen kann die Referenzliste in Abhängigkeit der Codes modifiziert werden, wenn ein neues Navigationsbuch herausgegeben wird. So ist es möglich, das Navigationsbuch in kontinuierlichen Intervallen, etwa monatlich, zu aktualisieren.
  • Eine bevorzugte Anwendung der Erfindung liegt daher darin, das Navigationsbuch in Form eines monatlich erscheinenden Printmediums herauszugeben, wobei dieses Printmedium sowohl für Einheimische als auch für Touristen interessant ist, dass es regelmäßig neue Empfehlungen und Adressen entfällt. So kann das Printmedium ein begehrtes Medium zum Schalten von Werbeanzeigen sein, das dem Geschäftsmann ermöglicht, Kunden nicht nur über die Anzeige selbst auf sich aufmerksam zu machen, sondern gleichzeitig auch diejenigen Kunden, die über das Navigationsgerät verfügen, unmittelbar zu seinem Unternehmen zu führen.
  • Im Vergleich zu herkömmlichen Navigationssystemen kann der Benutzer nun angeben, mit welchem Transportmittel er die vorgeschlagene Strecke bevorzugt zurücklegen möchte. Die Software des Navigationsgerätes ist dabei so programmiert, dass sie den Weg in Abhängigkeit der Vorgaben des Benutzers optimiert, so dass dem Benut zer die Verwendung des öffentlichen Personennahverkehrs, eines Taxis oder, sofern vorhanden, eines privaten Pkws vorgeschlagen werden kann. Hierzu kann eine Eingabe- und Speichermöglichkeit vorgesehen sein, die Angaben wie z. B. die Verfügbarkeit eines eigenen Fahrzeugs, Fahrrades o. ä. sowie weitere Angaben, wie etwa eine Körperbehinderung annehmen, speichern und bei der Berechnung berücksichtigen lässt. Ferner kann das System dem Benutzer vorschlagen, die Strecke zu Fuß zurückzulegen.
  • Bevorzugt kann der Benutzer dem System zusätzliche Präferenzen übermitteln. Diese Präferenzen können beispielsweise die Angabe umfassen, ob der Benutzer die Strecke möglichst schnell zurücklegen möchte oder ob er zu einem bestimmten Zeitpunkt am Ziel ankommen möchte. Alternativ kann der Benutzer eingeben, dass er in der Nähe der Wegstrecke liegende touristische Sehenswürdigkeiten vorgeschlagen bekommen möchte oder dass die Strecke so modifiziert wird, dass diese Sehenswürdigkeiten auf der vorgeschlagenen Route liegen.
  • Es ist auch möglich, dass das Navigationsgerät die in der Nähe der Route liegenden Sehenswürdigkeiten nach Eingabe der Zieladresse durch den entsprechenden Code vorschlägt, so dass der Benutzer durch Bestätigen oder Ablehnen der jeweiligen Sehenswürdigkeit die Route selbst beeinflussen kann. Neben Sehenswürdigkeiten können natürlich auch andere Geschäftsbetriebe vorgeschlagen werden, entweder auf Wunsch des Benutzers oder, bei entsprechender Programmierung, auch im Rahmen einer Werbeeinblendung, für die der die Werbung schaltende Unternehmer einen entsprechenden Betrag entrichtet. Auf diese Weise kann der Benutzer beispielsweise über die Möglichkeit informiert werden, dass in der Nähe seiner Route Sonderangebote angeboten werden. Selbstverständlich können auch alle anderen Arten von Zielen, beispielsweise Hotels, Krankenhäuser, Ärzte, Taxistände, öffentliche Toiletten oder Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs angezeigt beziehungsweise abgerufen werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung bietet dem Benutzer mehrere Vergleichsrouten an, so dass der Benutzer zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln beziehungsweise einer Route mit erhöhtem Anteil an zu Fuß zurückgelegten Weg wählen kann. Das ist auch möglich, dass das Navigationsgerät über eine Sende-/Empfangsvorrichtung mit Datenverarbeitungsnetz, insbesondere dem Internet, zusammenarbeitet, so dass weitere Daten über potentielle Zieladressen herunterladbar sind. Dies können beispielsweise Standorte von Fahrzeugen des Car-Sharings oder Standorte von Leihfahrrädern sein, die gegen Gebühr und Eingabe eines Sicherheitscodes an dem jeweiligen Standort von jedermann entliehen werden können.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Navigationsgerät vom Benutzer gegen eine Kaution entliehen. Bei diesem Navigationsgerät kann zusätzlich eine Zahlungsfunktion integriert sein, so dass der Benutzer bei den entsprechenden Geschäftsbetrieben mit seinem Navigationsgerät zahlen kann. Diese Zahlungsfunktion kann entweder nach der Art einer so genannten Geltkarte realisiert sein, wobei der Rechnungssteller von einem elektronisch im Navigationsgerät gespeicherten Guthaben, das etwa auf einem beschreibbaren Chip hinterlegt ist, den Rechnungsbetrag abzieht. Bevorzugt ist eine Sicherheitsvorrichtung vorgesehen, die beispielsweise in der Quittierung des abzuziehen Betrages durch den Benutzer mittels Eingabe eines Zugriffscodes bestehen kann.
  • Alternativ kann der Rechnungsbetrag auch im Navigationsgerät gespeichert werden, wobei der Herausgeber des Navigationsgerätes den Geschäftsmann gegenüber gewährleistet, dass der Betrag bei Rückgabe des Navigationsgerätes einbehalten beziehungsweise von der Kaution abgezogen und den Geschäftsmann übermittelt wird.
  • Das Konsumverhalten oder die zurückgelegten Routen des Benutzers können in einer Datenbank, die entweder im Navigationsgerät selbst oder, bei Vorhandensein einer Sende-/Empfangsvorrichtung in einem zentralen Rechner vorgehalten wird, abgespeichert werden. Dies ermöglicht dem Systemanbieter, den einzelnen angeschlossenen Geschäftsleuten den Werbeerfolg des Navigationsgerätes und des Navigationsbuches vor Augen zuführen. Eine weitere Möglichkeit, den Geschäftsleuten zur Kenntnis zu bringen, dass ein bestimmter Kunde aufgrund des Navigationsbuches und des Navigationsgerätes zu seinem Geschäftsbetrieb gefunden hat, besteht darin, dass der Kunde bei Vorlage des Navigationsbuches oder das Navigationsgerätes einen Rabatt erhält. Ferner ist es schließlich möglich, dass der Geschäftsmann selbst einen eigenen Rabattcode in das Navigationsgerät eingibt, so dass der Benutzer bei Rückgabe des Gerätes eine Gutschrift erhält.
  • Ein weiteres bevorzugtes Merkmal der Erfindung kann sein, dass der Benutzer eine aktuelle Position unter einem frei wählbaren Stichwort abspeichern kann. So kann er beispielsweise die Lage seines Hotels durch einfachen Druck auf eine Taste des Na vigationsgerätes abspeichern, nachfolgend optional den Namen des gespeicherten Ortes eingeben, so dass er immer wieder zu seinem Hotel zurückfindet. Ein solches System ist insbesondere in Verbindung mit fremdsprachigen Navigationsgeräten besonders dann hilfreich, wenn ein fremdsprachiger Tourist über keinerlei im Inland verfügbare Sprachkenntnisse verfügt. So kann sich beispielsweise ein deutscher Tourist auch in China oder ein chinesischer Tourist auch in Europa mit einiger Sicherheit bewegen, ohne vollständig die Orientierung zu verlieren.
  • Ein weiteres bevorzugtes Merkmal der Erfindung kann die Möglichkeit sein, eine Treffpunktfunktion vorzusehen. Diese Treffpunktfunktion kann die Eingabe einer Adresse eines Treffpunktes, entweder über einen der oben genannten Codes oder im Klartext oder durch Abspeicherung der aktuellen Position als Treffpunkt umfassen. Insbesondere wenn mehrere Benutzer jeweils Navigationsgeräte benutzen, kann über einen Datenaustausch der Navigationsgeräte untereinander der Treffpunkt mit den verschiedenen Benutzern abgeglichen werden. Weiter ist es möglich, dass die Software des Navigationsgeräts kontinuierlich von der aktuellen Position aus den Weg zum Treffpunkt sowie die Zeitdauer, die zum Zurücklegen in dieses Weges notwendig ist, berechnet und dem Benutzer dann informiert, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, an dem er zum Treffpunkt fahren oder gehen sollte, um diesen pünktlich zu erreichen.
  • Das Navigationsgerät kann über weitere hilfreiche Funktionen verfügen. Sofern es mit einer Sende-/Empfangsvorrichtung ausgestattet ist, kann es eine Taxiruftaste oder auch eine Notruftaste umfassen. Ein Druck auf diese Tasten kann entweder ein Taxi oder einen Rettungsdienst zur aktuellen Position des Navigationsgerätes rufen. Auch diese Funktion ist besonders hilfreich, wenn der Benutzer der Sprache des Landes nicht mächtig ist.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des Navigationsgerätes umfasst die Möglichkeit, über eine Schnittstelle weitere Daten einzulesen. Diese Schnittstelle kann entweder eine USB-Buchse, ein Einschubschacht für Speicherkarten oder die kabelgebundene oder drahtlose Anschlussmöglichkeit für ein Laufwerk, etwa eine mobile Festplatte, sein. Alternativ kann der zusätzliche Datenbestand, wie oben bereits beschrieben, auch über eine Sende-/Empfangsvorrichtung eingelesen werden.
  • Dieser zusätzliche Datenbestand kann z. B. der aktuelle Monatskalender einer Stadt sein, so dass der Benutzer über die in der Stadt derzeit stattfindenden Veranstaltun gen informiert wird. Es können auch spezielle Kinoprogramme, Konzertprogramme oder ähnliches eingelesen werden. Weitere Anwendungen für den zusätzliche Datenbestand sind beispielsweise Hotel- oder Gastronomieführer, Daten mit der Adresse von speziellen Anbietern, wie beispielsweise Fachwerkstätten von Autoherstellern oder Filialen eines Filialisten usw.
  • Sofern der zusätzliche Datenbestand auf einer Speicherkarte oder einem USB-Stick gespeichert ist, kann dieser Datenbestand zusätzlich zu Navigationsgerät und Navigationsbuch erworben werden. Es ist auch möglich, dass Geschäftsleute diesen zusätzlichen Datenbestand als Werbemittel frei verteilen. Auf diese Weise kann der Anbieter einer speziellen Ware oder Dienstleistung dem Ortsunkundigen das Auffinden seines Angebotes erleichtern.
  • Ferner ist es zum Beispiel möglich, dass Gemeinden neu zugezogenen Bürgern einen solchen zusätzlichen Datenbestand als Begrüßungspaket mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt überreichen. Dieser zusätzliche Datenbestand kann dann die wichtigsten Adressen umfassen, die der neue Bürger in den nächsten Wochen benötigt. Das Navigationsbuch ist ein bevorzugt als willkommenes Buch der jeweiligen Gemeinde ausgebildet. Auf gleiche Weise kann auch der Tourist durch sein Hotel oder das Fremdenverkehrsamt begrüßt werden. Die Codes mit den Adressen sind dann in den jeweiligen Navigationsbüchern abgedruckt, der Benutzer kann das Navigationsgerät entweder im Hotel oder über den Einzelhandel, bevorzugt über entsprechend dicht verteilte Filialisten ausleihen oder erwerben.
  • Eine weitere bevorzugte Anwendung der Erfindung besteht darin, dass über die optionale Sende-/Empfangsvorrichtung eine Interaktion mit Reservierungsdiensten, zum Beispiel mit Reservierungsdiensten für Sitzplätze in Theatern, Sportveranstaltungen etc, vorgenommen werden kann. So kann der Benutzer über das Navigationsgerät nicht nur die Adresse des Theaters auffinden sondern auch gleichzeitig ein Sitzplatz vorreservieren. Hinzu kommuniziert die Sende-/Empfangsvorrichtung einer bevorzugten Ausgestaltung über ein GSM-Modul mit dem Internet, wobei die Adresse des Reservierungsdienstes entweder im Navigationsgerät selbst oder in den zusätzlichen Datenbestand abgelegt sein kann. Ferner kann der zusätzliche Datenbestand auch online herunterladen werden.
  • Ein weiteres Merkmal der Erfindung kann sein, dass der Benutzer die Route bereits grob im Internet vorplant. Bei Übernahme des Navigationsgerätes kann er dann, sofern er dieses über eine Sende-/Empfangsvorrichtung verfügt, durch Eingabe eines Benutzernamens und eines Kennwortes seine vorgeplante Route in das übernommene Gerät übernehmen. Natürlich kann dieser Datenbestand auch über ein Speichermedium in das Navigationsgerät eingelesen werden. Ferner kann das Navigationsgerät eine Datenschnittstelle zur Verbindung mit handelsüblichen Computern, zum Beispiel einem Notebook oder einem PDA-Computer aufweisen. Auch ist es möglich, dass ein Mobiltelefon oder ein Kleincomputer (PDA) so ausgestaltet wird, dass dieses Gerät das Navigationsgerät bilden kann.
  • Eine weitere, insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen, interessante Erweiterung des erfindungsgemäßen Verfahrens beziehungsweise der erfindungsgemäßen Navigationsvorrichtung verwendet einen Code, der neben der reinen Adressinformation weitere Informationen umfasst. Dies können insbesondere Gültigkeitsregeln seien, so dass der Code nur während einer bestimmten Zeitspanne oder mitbestimmten Geräten zusammen umgesetzt werden kann.
  • So kann zum Beispiel der Navigationscode eine regionale Information über die Adresse enthalten. Im einfachsten Fall kann dies zum Beispiel ein Autokennzeichen oder die Abkürzung eines Bundeslandes beziehungsweise der ISO-Code eines ganzen Staates sein. Die Software des Navigationsgerätes kann dann, bevor die umgesetzte Adresse ausgegeben, bevorzugt bevor sie sogar aus dem Code berechnet wird, überprüfen, ob der Benutzer zur Eingabe der Adresse berechtigt ist.
  • Auf diese Weise wird es möglich, dass nur die Navigationsgeräte, die für eine bestimmte Region freigeschaltet sind, verwendet werden können, um Adressen mit einem bestimmten Regionalcode aufzusuchen. So kann beispielsweise der Herausgeber des Navigationsbuches auf diese Weise festlegen, dass nur die im Verbreitungsgebiet des jeweiligen Navigationsbuches vermieteten beziehungsweise nur die für dieses Verbreitungsgebiet freigeschalteten, verkauften Navigationsgeräte in der Lage sind, die Codes aus dem jeweiligen Navigationsbuch in eine Adresse umzusetzen.
  • Die regionale Beschränkung der Möglichkeit, aus dem Code eine Zieladresse zu berechnen, erlaubt es dem Betreiber des Systems, regional beschränkt Navigationsgeräte zur Durchführung des Verfahrens zu lizenzieren. Möchte bei schrittweise ein Tou rist nur eine Stadt besuchen, wird er auch nur eine Lizenz für diese Stadt erhalten. Hierzu kann er sich das Navigationsgerät beispielsweise im Tourismusbüro ausleihen und gleichzeitig das Navigationsbuch, das monatsaktuell über die jeweiligen interessanten Adressen berichtet, käuflich erwerben.
  • Möchte der Tourist dagegen in eine andere Stadt reisen oder eine Rundreise durchführen, benötigt er eine weitergehende Lizenz. Die regionale Verwendbarkeit über die Lizenzierung der Geräte kann ebenfalls über einen Datenspeicher in das Gerät eingepflegt werden. Hierzu kann das Gerät eine Schnittstelle aufweisen, in die beispielsweise ein Freigabeschlüssel in Form eines USM-Sticks oder einer SD-Karte eingeschoben werden kann. Alternativ kann die Freischaltung auch im Vermietungsbüro oder über das Internet erfolgen, wobei letztere Möglichkeit natürlich eine Kommunikationsmöglichkeit des Gerätes mit dem Internet selbst oder einem Internet fähigen Computer voraussetzt.
  • Eine weitere bevorzugte Anwendung der zusätzlichen Kodierung von Informationen besteht darin, dass der Code mit einem gewissen Haltbarkeitsdatum versehen werden kann. So kann beispielsweise der Herausgeber des Navigationsbuches dieses in bestimmten Intervallen, etwa monatlich, aktualisieren, wobei die Software des Navigationsgerätes entweder bei Berechnung der Zieladresse oder vor der Ausgabe dieser Zieladresse aus dem Code heraus liest, ob dieser mit den aktuellen Heft des Navigationsbuches übereinstimmt.
  • Schaltet beispielsweise ein Gastwirt in der Januar-Ausgabe eines Navigationsbuches eine Werbeanzeige mit einem darin abgedruckten Code zum Auffinden der Zieladresse, kann in diesen Code, etwa einen Barcode, mehr oder weniger verklausuliert, die Information „01/Jahreszahl" enthalten sein. Die Software des Navigationsgerätes ist in diesem Fall so programmiert, dass sie diese zusätzliche Information von dem Code separiert und mit den aktuellen Datum vergleicht. Über Vorgaben kann die Software installiert sein, wie lange eine Zieladresse verwendet werden kann. Im oben geschilderten Beispiel kann beispielsweise monatlich ein neues Navigationsbuch herausgegeben werden, so dass die Software derart programmiert sein kann, dass entweder am Ende des Monats oder, um einen gewissen Übergangsservice zur Verfügung zu stellen, eine gewisse Zeit später, etwa 14 Tage nach Monatsende, die Umrechnung der Adresse wie den Zeitablauf verweigert wird.
  • Das oben beschriebene Verfahren hat den Vorteil, dass der Nutzen durch die Schaltung einer Anzeige im Navigationsbuch für den Anzeigenschalter zeitlich begrenzt ist. Um diesen Nutzen dauerhaft aufrechtzuerhalten muss er also dafür Sorge tragen, dass die Anzeige regelmäßig wiederholt wird. Ferner bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, dass der Code auch in Tageszeitungen abgedruckt werden kann, ohne dass aufwändig eine Datenbank gepflegt werden müsste, in der die Codes der vergangenen Jahre zu Gewährleistung einer Eindeutigkeit des jeweiligen Code verwaltet werden. Grundsätzlich kann über den zeitlichen Ablauf der Gültigkeit eines Codes die Anzahl der benötigten Codes gering gehalten werden, was wiederum die Verwendung eines kurzen, eindeutig zur Zieladresse führenden Codes ermöglicht.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
  • In der Zeichnung zeigt 1 die erfindungsgemäße Ausgestaltung eine Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zum Auffinden von Adressen. Die Vorrichtung umfasst ein Navigationsbuch 3, das hier als Printmedium ausgebildet ist. In den Printmedium sind Codes 2 eingedruckt, die der Benutzer in das Navigationsgerät 1 eingeht. Das Navigationsgerät 1 Rechner dann anhand einer Referenzliste die physikalische Adresse, die mit diesem Code verbunden ist. Der Benutzer kann ferner über eine Präferenzeingabe bestimmen, auf welche Weise und mit welchen Transportmitteln er die Route zum Ziel zurücklegen möchte.
  • 1
    Navigationsgerät
    2
    Code
    3
    Navigationsbuch
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10256355 A1 [0003]
    • - EP 1291816 A1 [0004]
    • - DE 19854088 A1 [0005]

Claims (28)

  1. Verfahren zum Auffinden von Adressen mittels eines Navigationsgerätes (1), wobei die Adressen von einem Benutzer in das Navigationsgerät (1) durch Eingabe eines, die Adresse eindeutig identifizierenden Codes (2) eingegeben werden und nachfolgend das Navigationsgerät (2) aus dem Code (2) und einem abgelegten Kartenmaterial eine Route zum Auffinden der Adresse berechnet und visuell und/oder akustisch ausgibt, dadurch gekennzeichnet, dass dem Benutzer zur Übermittlung der Codes (2) der über die Codes (2) abrufbaren Adressen ein gedrucktes oder elektronisches Navigationsbuch (3) zur Verfügung gestellt wird, in dem die Codes (2) der über die Codes (2) abrufbaren Adressen wiedergegeben sind, wobei der Benutzer dem Navigationsgerät (1) seine gewünschten Fortbewegungsart mitteilt, den Code (2) dem Navigationsbuch (3) entnimmt und in das Navigationsgerät (1) eingibt und das Navigationsgerät (1) dann die Route zu der über den eingegebenen Code (2) gewählten Adresse in Abhängigkeit der von dem Benutzer gewünschten Fortbewegungsart berechnet und ausgibt.
  2. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Navigationsbuch (3) ein gedruckte Buch mit werblichen oder redaktionellen Berichten über die unter den mit den Codes (2) auffindbaren Adressen Zielpunkte verwendet wird, wobei die Codes (2) zum manuellen oder elektronischen Auslesen in das Buch im Bereich der Berichte eingedruckt sind.
  3. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Benutzer eine Route vorgeschlagen wird, die als Fortbewegungsart ein Fahrzeug, insbesondere ein vom Benutzer gelenktes Auto oder ein Taxi, den öffentliche Personennahverkehr benutzt oder eine Fußgängerroute ist.
  4. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Fortbewegungsart in Anhängigkeit der Entfernung vom Ziele und/oder Attraktivität der einzuschlagenden Route vorgewählt wird, wobei bei größerer werdender Entfernung oder zunehmend unattraktiver Route der Anteil der Route, der zu Fuß zurückgelegt werden muss, minimiert wird.
  5. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass dem Benutzer eine Vorwahlmöglichkeit angeboten wird, über die er die Fortbewegungsart einschränken oder auf eine bestimmte Fortbewegungsart beschränken kann.
  6. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorwahlmöglichkeit ferner eine Möglichkeit umfasst, den direkten Weg oder einen touristisch attraktiveren Weg einzuschlagen bzw. eine Route aus einer Mehrzahl von vorgeschlagenen, attraktiven Routen auszuwählen.
  7. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorwahlmöglichkeit die Möglichkeit der Eingabe eines Moblilitätsgrades umfasst, wobei mit zunehmenden Mobilitätsgrad der Anteil der Route, der zu Fuß zurückgelegt werden muss, erhöht wird.
  8. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorwahlmöglichkeit von dem Benutzer manuell eingegeben werden kann.
  9. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Code (2) maschinenlesbar ist, insbesondere eine Barcode ist, und das Navigationsgerät eine Lesevorrichtung aufweist, über die der Code (2) aus dem Navigationsbuch herausgelesen werden kann.
  10. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) eine Anschlussmöglichkeit für einen weiteren Datenspeicher, insbesondere eine Festplatte, ein USB-Stick oder einen sonstigen Datenträger, aufweist, wobei über den weiteren Datenspeicher zusätzliche Daten, wie beispielsweise Monatskalender, Kinoprogramme, ein Messekatalog oder aktuelle Stadtinformationen ein gelesen werden können.
  11. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) über eine interne oder externe Sendevorrichtung verfügt, über die eingegebene Adresse einem Empfänger, insbesondere dem Betreiber des über den entsprechenden Code (2) kodierten Geschäftsbetriebes übermittelt wird.
  12. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) eine Taxiruftaste aufweist, wobei der Benutzer über den Druck auf die Taxiruftaste ein Signal auslösen kann, dass bei einer Taxizentrale die Anforderung eines Taxis an die aktuelle Position des Navigationsgerät des (1) bewirkt.
  13. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) eine Notruftaste aufweist, wobei ein Druck auf die Notruftaste einen Notruf bei der Polizei oder dem Rettungsdienst unter Angabe der Position des Navigationsgerätes (1) auslöst.
  14. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) zusätzlich eine Empfangsvorrichtung für Daten aufweist, wobei das Navigationsgerät (1) derart ausgebildet ist, dass es über eine Möglichkeit zur Interaktion mit einer On-, lineregistrierung, insbesondere mit einem Reservierungsformular im Internet, beispielsweise eines Kinos oder Theaters, verfügt, wobei der Benutzer über eine Eingabevorrichtung des Navigationsgerätes eine Auswahl hinsichtlich der vorzunehmenden Reservierung vornehmen kann.
  15. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Adressen, die mit dem Navigationsgerät angesteuert wurden, über ein vordefiniertes Zeitintervall gespeichert werden.
  16. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät eine Zahlungsfunktion, insbesondere nach der Art einer Geldkarte oder einer Kreditkarte, aufweist.
  17. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dem Benutzer während des Weges zur eingegebenen Adresse zusätzliche Informationen, insbesondere über am Wegesrand liegende Sehenswürdigkeiten oder über Waren- bzw. Dienstleistungsangebote von Unternehmen in der Nähe der Route angezeigt werden.
  18. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) über eine Positionsspeicherfunktion verfügt, über die der aktuelle Standort des Benutzers als Favorit abgespeichert werden kann.
  19. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) über einen Treffpunktfunktion verfügt, wobei Uhrzeit und Lage des Treffpunkt von Benutzer eingegeben werden und das Navigationsgerät (1) in kontinuierlichen Intervallen die Zeit ermittelt, die vom aktuellen Standort bis zum Treffpunkt benötigt werden wird, und den Benutzer dann optisch oder akustisch informiert, wenn die Zeitdauer bis zum gespeicherten Treffen und die Dauer zum Zurücklegen des Weges, der zum Treffpunkt zurückgelegt werden muss, sich einander bis auf einen Toleranzwert nähern oder identisch sind.
  20. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) über eine geeignete Austauschvorrichtung, insbesondere über eine Bluetooth- oder Infrarot Verbindung mit einem Mobiltelefon oder einem Kleincomputer, insbesondere einem PDA, zu kommunizieren vermag.
  21. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Code (2) eine Datumsinformation umfasst, wobei in den Navigationsgerät (1) eine Information abgespeichert wird, aus der das Navigationsgerät (1) ausgehend von der Datumsinformation eine Zeitdauer berechnet, während der die Ausgabe der Zieladresse erfolgt.
  22. Verfahren zum Auffinden von Adressen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Code (2) eine regionale Gültigkeitsregel enthält, wobei das Navigationsgerät (1) einen Speicher umfasst, indem die regionale Verwendbarkeit des Navigationsgerätes dauerhaft oder temporär abgespeichert ist und die Zieladresse nur dann ausgegeben wird, wenn ein Vergleich mit der regionalen Gültigkeitsregel und dem Speicher ergibt, dass der Benutzer zum Empfang der Zieladresse berechtigt ist.
  23. Navigationsvorrichtung zum Auffinden von Adressen zur Durchführung eines Verfahrens, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Navigationsgerät (1) und ein elektronisches oder gedrucktes Navigationsbuch (3) um fast, wobei in dem Navigationsbuch (3) für eine Mehrzahl von Adressen Codes (2) wiedergegeben sind, die über eine optoelektronische, elektronische oder manuelle Eingabevorrichtung in das Navigationsgerät (1) zur Berechnung der Route zur Zieladresse eingebar sind.
  24. Navigationsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) eine Erweiterungssoftware und eine Schnittstelle zu einem zusätzlichen Datenspeicher aufweist, wobei die Erweiterungssoftware Daten aus dem zusätzlichen Datenspeicher auszulesen und bei der Berechnung der Route zur eingegebenen Adresse berücksichtigen vermag.
  25. Navigationsvorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationsgerät (1) eine Vorwahlmöglichkeit zur Eingabe zumindest einer Präferenz des Benutzers auf verweist und derart ausgebildet ist, dass es in Abhängigkeit der eingegebenen Präferenz festzulegen vermag, ob der Weg zur Zieladresse zu Fuß, mit einem Auto des Benutzers, mit einem Taxi oder mit dem öffentlichen Personennahverkehr beziehungsweise einer Kombination dieser Fortbewegungsmittel zurückgelegt werden soll.
  26. Navigationsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie derart ausgestaltet ist, dass ein von dem Benutzer hinterlegten Pauschalbetrag einer Geldmengen abgespeichert ist, wobei nach Identifizierung als Berechtigter über eine Eingabevorrichtung der Pauschalbetrag von dem Berechtigten verringerbar ist und in einem Datenspeicher der identifizierte Berechtigte zusammen mit dem Betrag, um den der Pauschalbetrag verringert wurde, zur späteren Verrechnung abspeicherbar ist.
  27. Navigationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Datenbank umfasst, in der die von dem Benutzer angesteuerten Adressen abgespeichert werden können.
  28. Navigationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Seriennummer aufweist, wobei das Navigationsgerät (1) derart ausgebildet ist, dass es aus einer Kombination der Seriennummer mit dem Code (2) zum Auffinden der Zieladresse eine Referenznummer für die Identifikation des Benutzers als Benutzer der Navigationsvorrichtung zu berechnen und auszugeben vermag.
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