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DE102007014827A1 - Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers - Google Patents

Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers Download PDF

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    • H02J7/82

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers, insbesondere eines Akkumulators (2), mit einem Gehäuse (9), einer Bedieneinrichtung (10) zur benutzerseitig wahlweisen Vorgabe von Betriebsparametern sowie mit einer Anzeigeneinrichtung (11) zur Anzeige benutzerseitig vorgegebener und/oder sich im Betriebsfall einstellender Betriebsparameter. Um diese Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers weiterzuentwickeln, wird mit der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, dass die Bedieneinrichtung (10) und/oder die Anzeigeneinrichtung (11) verdreh- und/oder verschiebbar am Gehäuse (9) angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers, insbesondere eines Akkumulators, mit einem Gehäuse, einer Bedieneinrichtung zur benutzerseitig wahlweisen Vorgabe von Betriebsparametern sowie mit einer Anzeigeneinrichtung zur Anzeige benutzerseitig vorgegebener und/oder sich im Betriebsfall einstellender Betriebsparameter.
  • Eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art ist beispielsweise aus der DE 200 13 318 bekannt. Die hier beschriebene Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers verfügt über eine Anzeigeneinheit einerseits sowie über Eingabetasten andererseits. Dabei sind sowohl die Anzeigeneinheit als auch die Eingabetasten frontseitig des Vorrichtungsgehäuses angeordnet. Eine bestimmungsgemäße Verwendung der aus der DE 200 13 318 vorbekannten Vorrichtung setzt deshalb benutzerseitig einen ungehinderten Zugriff auf die Frontseite des Vorrichtungsgehäuses voraus. Andernfalls können von einem Benutzer weder die Anzeigeneinheit in Augenschein genommen noch die Eingabetasten erreicht werden.
  • Obgleich sich die aus der DE 200 13 318 bekannte Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers dem Grunde nach im Praxiseinsatz bewährt hat, besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung sowohl der Bedieneinrichtung als auch der Anzeigeneinrichtung.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers weiterzuentwickeln.
  • Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung verdreh- und/oder verschiebbar am Vorrichtungsgehäuse angeordnet sind.
  • Erfindungsgemäß sind im Unterschied zum vorbekannten Stand der Technik die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung verdreh- und/oder verschiebbar am Gehäuse angeordnet. Hierdurch wird es möglich, die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung je nach Wunsch des Benutzers in ihrer relativen Lage zum Vorrichtungsgehäuse zu positionieren. Von Vorteil dieser Ausgestaltung ist, daß stets ein ungehinderter Zugriff durch den Benutzer auf die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung möglich ist. Damit erlaubt die erfindungsgemäße Ausgestaltung in vorteilhafter Weise eine uneingeschränkte Inaugenscheinnahme und/oder Bedienung der Anzeigeneinrichtung und/oder der Bedieneinrichtung.
  • Sowohl die Bedieneinrichtung als auch die Anzeigeneinrichtung können – wie aus dem Stand der Technik bekannt – frontseitig am Vorrichtungsgehäuse angeordnet sein. Erfindungsgemäß ist die Anordnung allerdings verdreh- und/oder verschiebbar ausgebildet, so daß für den Fall, daß ein ungehinderter Zugriff auf die Frontseite des Vorrichtungsgehäuses nicht möglich sein sollte, die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung in ihrer relativen Lage zum Vorrichtungsgehäuse derart verdreht und/oder verschwenkt werden können, so daß trotz verhindertem Zugriff auf die Frontseite des Vorrichtungsgehäuses ein ungehinderter Zugriff auf die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung möglich ist.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltungsform erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn eine Mehrzahl von Vorrichtungen zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers beispielsweise in einem Regal hintereinander aufgestellt sind. Die Frontseite der in Zugriffrichtung vorderen Vorrichtung kann in diesem Fall durch einen Benutzer noch gut erreicht werden. Für alle anderen Vorrichtungen gilt dies aber nicht, da die jeweilige Frontseite des Vorrichtungsgehäuses durch die in Zugriffrichtung jeweils davor plazierte Vorrichtung versperrt ist. Ein ungehinderter Zugriff auf die Frontseite dieser Vorrichtungen ist deshalb nicht möglich. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung schafft hier in vorteilhafter Weise Abhilfe, denn die Bedieneinrichtungen und/oder Anzeigeneinrichtungen dieser Vorrichtungen können dank ihrer verdreh- und/oder verschiebbaren Anordnung derart ausgerichtet werden, daß sie in jedem Fall für einen Benutzer ungehindert erreicht werden können, das heißt die Bedieneinrichtungen und/oder Anzeigeneinrichtungen aller in einer Reihe hintereinander angeordneter Vorrichtungen können vom Benutzer gut zugänglich bedient und/oder in Augenschein genommen werden. Ein etwaiges Verrücken einzelner Vorrichtungen zum Zwecke eines ungehinderten Zugriffs auf einzelne Bedieneinrichtungen und/oder Anzeigeneinrichtungen, wie dies bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen von Nöten ist, kann in vorteilhafter Weise entfallen. Damit erweist sich die erfindungsgemäße Vorrichtung als sehr viel bedienerfreundlicher und einfacher in der Handhabung.
  • In einer ersten Ausgestaltungsform der Erfindung sind die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung in Höhenrichtung des Vorrichtungsgehäuses verschiebbar an diesem angeordnet. Zum Zwecke eines frontseitigen Zugriffs sind die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung gemäß dieser Ausgestaltungsform frontseitig des Vorrichtungsgehäuses angeordnet. Um in der schon vorbeschriebenen Weise einen ungehinderten Zugriff auf die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung gewährleisten zu können, sind diese vom Benutzer wahlweise verschiebbar am Vorrichtungsgehäuse angeordnet, wobei eine mögliche Verschiebung in Höhenrichtung des Vorrichtungsgehäuses bevorzugt ist, weil hierdurch eine stets frontseitige, das heißt in Blickrichtung auf die erfindungsgemäße Vorrichtung, Ausrichtung der Bedieneinrichtung und/oder der Anzeigeneinrichtung gewährleistet ist.
  • In einer alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung verdrehbar am Vorrichtungsgehäuse angeordnet sind. In diesem Fall bietet sich insbesondere an, die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung nicht frontseitig, sondern oberseitig am Vorrichtungsgehäuse anzuordnen. Dank ihrer verdrehbaren Anordnung können die Bedieneinrichtung und/oder die Anzeigeneinrichtung wunschgemäß in Blickrichtung des Benutzers von diesem ausgerichtet werden.
  • Die Bedieneinrichtung dient in an sich bekannter Weise der Eingabe von benutzerseitig frei vorgebbaren Betriebsparametern. So kann beispielsweise mittels der Bedieneinrichtung die Ladespannung, der Ladestrom, die Ladezeit oder dergleichen vorgegeben werden. Zu diesem Zweck verfügt die Bedieneinrichtung über entsprechende Eingabetasten. In einer alternativen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Eingabe benutzerseitig frei vorgebbarer Betriebsparameter mittels eines PCs, der in kommunikationstechnischer Verbindung mit der Vorrichtung steht, beispielsweise über eine USB-Schnittstelle. Das Bedienfeld selbst weist in diesem Fall nur eine „Stopp"-Taste auf.
  • Die Anzeigeneinrichtung dient einem Benutzer zur Überprüfung eines Auf- und/oder Entladungsvorganges. Zu diesem Zweck können mittels der Anzeigeneinrichtung sowohl die benutzerseitig vorgegebenen Betriebsparameter als auch die sich im Betriebsfall tatsächlich einstellenden Betriebsparameter angezeigt werden. Es ist also die Darstellung von Soll-Größen einerseits und Ist-Größen andererseits möglich. Als Betriebsparameter können beispielsweise der Ladestrom, die Ladespannung oder die Ladetemperatur des an die erfindungsgemäße Vorrichtung angeschlossenen Energiespeichers angezeigt werden. Zudem ist es möglich, die noch verbleibende Restlaufzeit eines Ladevorganges anzuzeigen. Dabei kann die Anzeige der Betriebsparameter entweder mittels grafischer Symbole oder durch alphanumerische Zahlenangaben erfolgen.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers über eine Speichereinheit verfügen, die zum Speichern von Ladedaten dient, insbesondere im Falle einer Störung, beispielsweise bei Stromausfall. Nach einer Behebung der Störung können die in der Speichereinheit abgelegten Ladedaten wieder aufgerufen werden, so daß sich der Benutzer über den bereits vor der Störung erfolgten Ladevorgang informieren kann. Es können in diesem Zusammenhang beispielsweise die bereits erfolgte Ladezeit, die prognostizierte Gesamtladedauer oder dergleichen angezeigt werden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung zeichnet sich die Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines Energiespeichers des weiteren durch eine optische Signaleinrichtung zur Signalanzeige wenigstens einer Betriebszustandsgröße des an die Vorrichtung angeschlossenen Energiespeichers aus.
  • Die Signaleinrichtung dient zur optischen Anzeige einer Betriebszustandsgröße eines an die erfindungsgemäße Vorrichtung angeschlossenen Energiespeichers. Dabei wird mittels der Signaleinrichtung bevorzugterweise der Ladezustand des Energiespeichers angezeigt. Die Signaleinrichtung kann insofern auch als Ladezustandsanzeige bezeichnet werden.
  • Die Signaleinrichtung leuchtet je nach Ladezustand des an die erfindungsgemäße Vorrichtung angeschlossenen Energiespeicher vorzugsweise farbig auf. Mehrere Farben sind in diesem Zusammenhang denkbar, zum Beispiel Rot, Gelb, Grün und/oder Blau. Je nach angezeigter Farbe kann der Benutzer schon aus der Ferne erkennen, in welchem Ladezustand sich ein an die erfindungsgemäße Vorrichtung angeschlossener Energiespeicher befindet. Den von der Signaleinrichtung angezeigten Farben kann beispielsweise folgende Bedeutung zukommen:
    Leuchtet die Signaleinrichtung rot auf, so bedeutet dies, daß eine Störung vorliegt. Aufgrund dieser Störung wird der an die erfindungsgemäße Vorrichtung angeschlossene Energiespeicher nicht auf- und/oder entladen. Leuchtet die Signaleinrichtung hingegen gelb auf, so signalisiert dies, daß der Auf- und/oder Entladungsvorgang gegenwärtig ordnungsgemäß abläuft. Die Farbe Grün bedeutet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung den daran angeschlossenen Energiespeicher ordnungsgemäß auf- und/oder entladen hat. Der Auf- und/oder Entladungsvorgang ist abgeschlossen. Schließlich kann auch vorgesehen sein, daß die Signaleinrichtung blau aufleuchtet, nämlich dann, wenn sich die erfindungsgemäße Vorrichtung im Standby-Modus befindet, das heißt die erfindungsgemäße Vorrichtung betriebsbereit ist, ein elektrischer Energiespeicher an die erfindungsgemäße Vorrichtung aber noch nicht angeschlossen ist.
  • Zum Zwecke der farbigen Signaldarstellung kann die Signaleinrichtung dem Grunde nach auf zwei unterschiedliche Weisen ausgebildet sein. Gemäß einer ersten Ausgestaltungsform ist vorgesehen, daß die Signaleinrichtung ein aus einem lichttransparentem Kunststoff gebildetes Gehäuse aufweist, innerhalb welchem farbige Leuchtmittel angeordnet sind. Als Leuchtmittel kommen beispielsweise LEDs, Glühlampen oder dergleichen in Frage. Je nach durch die Signaleinrichtung anzuzeigender Betriebszustandsgröße leuchtet eine der im Gehäuse der Signaleinrichtung angeordneten farbigen Leuchtmittel auf. In einer alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das aus lichttransparentem Kunststoff gebildete Gehäuse der Signaleinrichtung Bereiche unterschiedlicher Einfärbung aufweist. Innerhalb des Gehäuses der Signaleinrichtung sind mehrere Leuchtmittel angeordnet, wobei jedem eingefärbten Gehäusebereich ein Leuchtmittel zugeordnet ist. Leuchtet eines dieser Leuchtmittel auf, so wird derjenige Bereich des Gehäuses der Signaleinrichtung erleuchtet, in dem das jeweilige Leuchtmittel angeordnet ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Signaleinrichtung je nach anzuzeigender Betriebszustandsgröße entsprechend farbig aufleuchtet. Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist die Signaleinrichtung wie eine externe Anzeigeeinheit ausgebildet. Alle Farben sind mittels der Anzeigeeinheit innerhalb derselben darstellbar. Zu diesem Zweck werden bevorzugterweise entsprechend eingefärbte Leuchtmittel eingesetzt.
  • Die optische Signaleinrichtung ist vorzugsweise oberseitig des Vorrichtungsgehäuses an diesem angeordnet, so daß sie von einem Benutzer schon aus der Ferne gut wahrgenommen werden kann. Dabei kann die Signaleinrichtung beispielsweise zylinderförmig ausgebildet sein und beispielsweise die Form einer Warnsignallampe aufweisen, wie sie bei Rettungs- und/oder Polizeifahrzeugen Verwendung findet.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltungsform ist die Signaleinrichtung verdreh- und/oder verschwenkbar am Gehäuse angeordnet, so daß die Signaleinrichtung je nach Bedarf relativ zum Vorrichtungsgehäuse positioniert werden kann. Die Signaleinrichtung kann mithin benutzerseitig je nach Wunsch relativ zum Vorrichtungsgehäuse positioniert werden, so daß stets eine ungehinderte Inaugenscheinnahme aus der Ferne möglich ist.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Bedieneinrichtung und die Anzeigeneinrichtung zu einer gemeinsamen Baukomponente miteinander kombiniert. Auch die Signaleinrichtung kann Bestandteil dieser Baukomponente sein. Eine solche Ausgestaltung hat den Vorteil, daß die Bedieneinrichtung und die Anzeigeneinrichtung sowie gegebenenfalls auch die Signaleinrichtung im Bedarfsfall gemeinsam relativ zum Vorrichtungsgehäuse verdreht und/oder verschwenkt werden. Eine gesonderte Ausrichtung der einzelnen Einrichtungen erübrigt sich in diesem Fall, was die Handhabung vereinfacht.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Fign. Dabei zeigen:
  • 1 in einer ersten schematischen Ansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer ersten Ausführungsform;
  • 2 in einer zweiten schematischen Ansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer ersten Ausführungsform;
  • 3 in einer ersten schematischen Ansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer zweiten Ausführungsform und
  • 4 in einer zweiten schematischen Ansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer zweiten Ausführungsform.
  • Die 1 bis 4 zeigen jeweils in zwei Ansichten die erfindungsgemäße Vorrichtung, wobei die 1 und 2 eine erste Ausführungsform und die 3 und 4 eine zweite Ausführungsform betreffen. Die in den jeweiligen Fign. jeweils identisch verwendeten Bezugszeichen benennen gleiche Elemente.
  • Eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zeigt 1 in einer ersten schematischen Ansicht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers ist in der Ausgestaltungsform nach 1 als Standladegerät ausgestaltet. An dieses ist ein elektrischer Energiespeicher in Form eines Akkumulators 2 angeschlossen. Zur elektrischen Kontaktierung dient eine aus zwei Kabeln 5 und 6 bestehende Anschlußeinrichtung 7, wobei das eine Kabel 5 an einen ersten Akkumulatorpol 3 und das andere Kabel 6 an einen zweiten Akkumulatorpol 4 elektrisch angeschlossen sind. Die als Ladegerät ausgebildete Vorrichtung 1 ist als solche an eine Stromversorgung 8 angeschlossen, beispielsweise zur Stromversorgung aus dem öffentlichen Stromnetz.
  • Die Vorrichtung 1 verfügt frontseitig, das heißt mit Blick auf die Vorrichtung 1 nach 1 über eine Anzeigeneinrichtung 11 sowie über eine Bedieneinrichtung 10, die zu einer gemeinsamen Baugruppe 12 miteinander kombiniert sind. Die Baugruppe 12, das heißt die Bedieneinrichtung 10 und die Anzeigeneinrichtung 11 sind mit Bezug auf die Blattebene nach 1 frontseitig der Vorrichtung 1 zugänglich.
  • Erfindungsgemäß sind die Bedieneinrichtung 10 und die Anzeigeneinrichtung 11 relativ verschiebbar zur Vorrichtung 1 am Vorrichtungsgehäuse 9 angeordnet, und zwar in Höhenrichtung 13. Da die Bedieneinrichtung 10 und die Anzeigeneinrichtung 11 zu einer gemeinsamen Baugruppe 12 miteinander kombiniert sind, ist die Baugruppe 12 in Höhenrichtung 13 verschieblich zum Gehäuse 9 der Vorrichtung 1 angeordnet, wie dies eine Zusammenschau der 1 und 2 erkennen läßt. Wie nämlich aus 2 ersichtlich ist, kann die die Anzeigeneinrichtung 11 und die Bedieneinrichtung 10 umfassende Baukomponente 12 in Höhenrichtung 13 derart relativ zum Vorrichtungsgehäuse 9 verschoben werden, daß sowohl die Bedieneinrichtung 10 als auch die Anzeigeneinrichtung 11 zwar noch frontseitig zugänglich sind, allerdings in einer solchen Weise, daß ein frontseitiger Zugriff auf das Vorrichtungsgehäuse 9 nicht mehr erforderlich ist. In ihrer in Höhenrichtung 13 nach oben verschobenen Stellung ragt nämlich die Baukomponente 12 über den oberen Deckel des Vorrichtungsgehäuses 9 hinaus, so daß ein ungehinderter Zugriff sowohl auf die Bedieneinrichtung 10 als auch auf die Anzeigeneinrichtung 11 auch dann möglich ist, wenn der frontseitige Zugriff auf das Vorrichtungsgehäuse 9 versperrt ist, was beispielsweise dann der Fall ist, wenn mehrere Vorrichtungen 1 in einer Reihe hintereinander aufgestellt sind.
  • Eine zweite Ausgestaltungsform zeigen die 3 und 4. Auch gemäß dieser Ausgestaltungsform sind die Bedieneinrichtung 10 und die Anzeigeneinrichtung 11 zu einer gemeinsamen Baukomponente 12 miteinander kombiniert. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 ist allerdings die Baukomponente 12 sowohl verdreh- als auch verschiebbar am Gehäuse 9 angeordnet. Dies wird dadurch erreicht, daß die Baukomponente 12 einendseitig eines Schwanenhalses 15 angeordnet ist, der anderendseitig am Vorrichtungsgehäuse 9 befestigt ist. Der Schwanenhals 15 erlaubt, wie eine Zusammenschau der 3 und 4 erkennen läßt, sowohl ein Verfahren der Baukomponente 12 in Höhenrichtung 13 als auch quer hierzu. Zudem ist es möglich, die Baukomponente 12 relativ zum Vorrichtungsgehäuse 9 zu verdrehen, so daß benutzerseitig die Möglichkeit geschaffen ist, die Baukomponente 12 in einer nahezu beliebigen Position relativ zum Vorrichtungsgehäuse 9 zu plazieren, das heißt auszurichten. Der Benutzer erhält so die Möglichkeit, die Baukomponente 12, das heißt die Bedieneinrichtung 10 und die Anzeigeneinrichtung 11 derart in Relation zum Vorrichtungsgehäuse 9 auszurichten, daß stets ein ungehinderter Zugriff sowohl auf die Bedieneinrichtung 10 als auch auf die Anzeigeneinrichtung möglich ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung verfügt bezüglich beider Ausführungsbeispiele des weiteren über eine optische Signaleinrichtung 14 zur Signalanzeige wenigstens einer Betriebszustandsgröße des an die Vorrichtung 1 angeschlossenen Akkumulators 2. Mittels der Signaleinrichtung 14 wird vorzugsweise der Ladezustand des an die Vorrichtung 1 angeschlossenen Akkumulators 2 wiedergegeben, wobei die Signaleinrichtung 14 in Abhängigkeit des detektierten Ladezustandes des Akkumulators 2 farbig aufleuchtet. Nach den Ausführungsbeispielen der 1 bis 4 ist die Signaleinrichtung 14 zylinderförmig ausgebildet und oberseitig des Gehäuses 9 an diesem angeordnet. Die Signaleinrichtung 14 befindet sich mithin in Höhenrichtung 13 oberhalb des das Vorrichtungsgehäuse 9 oberseitig verschließenden Deckels. Alternativ zu dieser Ausgestaltung kann auch vorgesehen sein, die Signaleinrichtung 14 verdreh- und/oder verschwenkbar am Gehäuse 9 anzuordnen.
  • Die Besonderheit der in den 1 bis 4 dargestellten Signaleinrichtung 14 besteht darin, daß sie derart angeordnet ist, daß sie um 360° um die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 herum, das heißt aus allen vier Himmelsrichtungen von einem Benutzer wahrnehmbar ist. Die Signaleinrichtung 14 ist mithin nicht nur bei einer frontseitigen Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zu erkennen. Damit kann die Signaleinrichtung 14 in vorteilhafter Weise von einem Benutzer aus weiter Entfernung zur erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 aus jeder beliebigen Position relativ zur erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 wahrgenommen werden.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Akkumulator
    3
    Akkumulatorpol
    4
    Akkumulatorpol
    5
    Kabel
    6
    Kabel
    7
    Anschlußeinrichtung
    8
    Stromversorgung
    9
    Gehäuse
    10
    Bedieneinrichtung
    11
    Anzeigeneinrichtung
    12
    Baukomponente
    13
    Höhenrichtung
    14
    Signaleinrichtung
    15
    Schwanenhals

Claims (8)

  1. Vorrichtung zur Auf- und/oder Entladung eines elektrischen Energiespeichers, insbesondere eines Akkumulators (2), mit einem Gehäuse (9), einer Bedieneinrichtung (10) zur benutzerseitig wahlweisen Vorgabe von Betriebsparametern sowie mit einer Anzeigeneinrichtung (11) zur Anzeige benutzerseitig vorgegebener und/oder sich im Betriebsfall einstellender Betriebsparameter, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedieneinrichtung (10) und/oder die Anzeigeneinrichtung (11) verdreh- und/oder verschiebbar am Gehäuse (9) angeordnet sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedieneinrichtung (10) und/oder die Anzeigeneinrichtung (11) in Höhenrichtung (13) des Gehäuses (9) verschiebbar an diesem angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeneinrichtung (11) die noch zu erwartende Restladezeit anzeigt.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedieneinrichtung (10) und die Anzeigeneinrichtung (11) zu einer gemeinsamen Baugruppe (12) miteinander kombiniert sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Speichereinheit, die insbesondere im Falle einer Störung die momentanen Ladedaten speichert.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine optische Signaleinrichtung (14) zur Signalanzeige wenigstens einer Betriebszustandsgröße des Energiespeichers.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Signaleinrichtung (14) oberseitig des Gehäuses (9) an diesem angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Signaleinrichtung (14) verdreh- und/oder verschwenkbar am Gehäuse (9) angeordnet ist.
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