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Die
Erfindung betrifft einen Container zur lösbaren kraftschlüssigen
Befestigung eines Elektronikmoduls an einer Reifeninnenseite eines
Kraftfahrzeugreifens gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1, sowie ein Werkzeug zur Montage eines Elektronikmoduls
in einen derartigen Container.
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Elektronikmodule,
welche mit Transpondern oder Sensoren versehen sind, werden im Reifen
für verschiedene Aufgaben eingesetzt. Hierzu zählt
insbesondere eine Reifenidentifikation, mit der ein Automobilhersteller
unter anderem schnell sowie automatisiert feststellen kann, aus
welchem Reifenwerk ein bestimmter Reifen geliefert wurde und an
welches Fahrzeug der Reifen montiert ist. Andere Aufgaben können
eine Luftdrucküberwachung, eine Temperaturmessung, eine
Drehzahlerfassung oder die Messung von mechanischen Spannungszuständen
im Reifen umfassen. Die üblicherweise verwendeten Transponder
bestehen aus einem Elektronikbauteil bzw. Elektronik-Chip, in dem
Sensorelemente angeordnet sein können sowie aus einer an
dieses Elektronikbauteil angeschlossenen Antenne.
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Ein
Beispiel für einen solchen Transponder offenbart die
DE 102 43 441 B4 .
Die Befestigung des Transponders an der Reifeninnenseite erfolgt
hier durch einen die Transponderoberseite abdeckenden Flicken oder
Patch, dessen Ränder an die Reifeninnenseite angeklebt
oder anvulkanisiert sind. Ein Austausch des durch den Transponder
gebildeten Elektronikmoduls ist hierbei nicht vorgesehen und wäre nur
möglich, wenn der Patch zerstörend vom Kraftfahrzeugreifen
getrennt würde, so dass nicht nur das Elektronikmodul sondern
auch der durch den Flicken gebildete Container ersetzt werden müßte.
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Die
DE 103 25 423 A1 beschreibt
einen in ein Substrat eingebetteten Transponder, welcher an einen
mit der Reifeninnenseite fest verbundener Materialstreifen eingeknöpft
wird, wozu der Transponder mit einem Halteknopf versehen ist. Auf
diese Weise entsteht eine lösbare Verbindung des Elektronikmoduls
mit dem Fahrzeugluftreifen. Im Bedarfsfall kann durch Lösen
des Materialstreifens vom Halteknopf der Transponder auf einfache
Weise ausgetauscht werden.
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Eine ähnliche
Lösung ist aus der
DE 10 2005 027 104 A1 bekannt, welche eine
Halterung für Transponder beschreibt, die aus einem einzigen
Materialstreifen besteht, dessen Enden mittelbar oder unmittelbar
an der Reifeninnenseite befestigt sind. Das Elektronikmodul wird
unter den Haltestreifen geschoben, welcher zur Aufnahme des Elektronikmoduls
und zu seiner Halterung eine Lasche oder Schlaufe bildet. Eine Lagefixierung
des Elektronikmoduls erfolgt durch einen Halteknopf des Elektronikmoduls,
welcher in ein Loch oder in einen Schlitz des Haltestreifens eingreift.
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Aus
der
DE 10 2006
004 707 A1 ist ein als Vorrichtung zur Befestigung eines
elektronischen Moduls in einem Kraftfahrzeugreifen bezeichneter Container
bekannt, welche aus elastischem Material besteht und an einer Innenseite
eines Kraftfahrzeugreifens angebracht ist, wobei die Vorrichtung
einen im Wesentlichen glocken- oder topfförmigen Aufbau aufweist,
der im oberen, der Innenseite des Kraftfahrzeugreifens abgewandten
Bereich mit einer oder mehreren Öffnungen versehenen ist,
wobei das elektronische Modul kraftschlüssig, insbesondere
klemmend, oder stoffschlüssig in der Vorrichtung befestigt wird.
Als Vorteil einer derartigen Vorrichtung wird angegeben, dass ein
Elektronik modul so im Container befestigt werden kann, dass sich
zwischen dem Elektronikmodul, den Seitenwänden und der
Innenseite des Kraftfahrzeugreifens ein Gaspolster ausbildet, welches
vornehmlich zur Dämpfung des Elektronikmoduls gegen Stöße
verwendet wird. Für das Gaspolster bzw. den Gaspuffer wird
das zum Füllen des Reifens vorgesehene Gas, insbesondere
Luft, verwendet. Dazu muss die Vorrichtung mindestens eine Öffnung
zum Druckausgleich mit dem Druck im Inneren des Kraftfahrzeugreifens
besitzen, damit die Vorrichtung beim Befüllen des Reifens
bzw. beim Druckablassen aus dem Reifen nicht in sich zusammengedrückt
wird bzw. sich nicht aufbläst. Diese Öffnung ist im
oberen, der Innenseite des Kraftfahrzeugreifens abgewandten Bereich
angeordnet.
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Schließlich
ist aus der
DE 603
07 468 T2 mit Bezug auf die dortigen
10 bis
15 ein gattungsbildender Container bekannt,
bei dem ein Elektronikmodul mit kugelförmigen Gehäuse
derart in den etwa säulenförmigen Container eingesetzt
ist, dass ein als Lippe ausgebildeter Rand des Containers eine geringere
Weite als das Elektronikmodul aufweist. Der sehr dünn ausgeführte
Rand überdeckt das Elektronikmodul nicht, sondern liegt
nur an einem durchmesserkleineren Bereich des Elektronikmoduls an; er
soll aber dennoch für eine sichere Lagefixierung des Elektronikmoduls
sorgen. Das Verhältnis zwischen dem Durchmesser der Öffnung
des Containers und dem maximalen Durchmesser des Hohlraums beträgt
bei einer derartigen Ausgestaltung lediglich 0,8, welches für
die im Normalbetrieb auftretenden Massenkräfte als nicht
immer ausreichend erscheint, um das Elektronikmodul sicher im Container
zu befestigen. Ferner dürfte der sehr dünn gehaltene
Rand des Containers schnell einreißen, wenn zum Einsetzen
oder Austausch des Elektronikmoduls der Rand geweitet werden muss.
Auch das radiale Hervorstehen des Elektronikmoduls aus dem Container
scheint nicht unproblematisch zu sein.
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Auch
wenn sich die oben beschriebenen Lösungen in der Praxis
bewährt haben mögen, besteht dennoch Bedarf an
Verbesserungen. Die relativ empfindlichen elektronischen Bauteile
des Elektronikmoduls sind nämlich im Betrieb des Fahrzeugluftreifens extremen
Bedingungen hinsichtlich Vibrationen, Fliehkräf ten, Stößen,
Querbeschleunigungskräften, Verformungen des Reifens beim
Ein- und Auslaufen in bzw. aus dem Latsch und weiteren mechanischen Belastungen
ausgesetzt. Diese Belastungen können zu Beschädigungen
und damit zum Ausfall der elektronischen Bauteile des Elektronikmoduls
führen, sowie zum Herauslösen des Elektronikmoduls
aus dem Container, jedenfalls bei solchen Containern, welche ein
Herauslösen des Elektronikmoduls zulassen. Insbesondere
derartige Container bieten noch Raum für Verbesserungen,
besonders in Hinblick auf eine sichere Lagefixierung des Elektronikmoduls
im Normalbetrieb einerseits und in Hinblick auf eine sichere, den
Container aber schonende Montage bzw. Demontage des Elektronikmoduls
andererseits.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diesbezüglich
Abhilfe zu schaffen und einen Container zur lösbaren kraftschlüssigen
Befestigung eines Elektronikmoduls an einer Reifeninnenseite eines
Kraftfahrzeugreifens der eingangs genannten Art zu gestalten, dessen
Elektronikmodul im Normalbetrieb dauerhaft mit dem Container verbunden
ist und das sich im Bedarfsfalle einfach, schnell und schonend aus
dem Container entfernen bzw. in den Container einsetzen lässt.
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Gelöst
wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch,
dass der Hohlraum des Containers eine im Wesentlichen kegelstumpfförmige
Kontur aufweist, wobei das Gehäuse des Elektronikmoduls den
Hohlraum des Containers zumindest annähernd vollständig
ausfüllt.
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Hierdurch
lassen sich eine Reihe von überraschenden Effekten bzw.
Vorteilen erzielen.
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Die
Erfindung ermöglicht eine relativ einfache und sichere
Methode, um ein Elektronikmodul mit einer als Container ausgebildeten
Haltevorrichtung an der Reifeninnenseite eines Fahrzeugreifens lösbar
zu befestigen. Die erfindungsgemäße Konstruktion
des Containers im Bereich seiner Öffnung orientiert sich
an den tatsächlich im Betrieb auftretenden Kräften,
welche auf das Elektronik modul einwirken. Durch die Zentrifugalbeschleunigung
wirken bei ebener Fahrbahn in der Regel keine nennenswerten Kräfte,
welche das Elektronikmodul aus dem nach oben offenen Container drücken
oder ziehen würden. Einzig bei großen Fahrbahnunebenheiten
können Beschleunigungen zur Radnabe hin erzeugt werden. Die
dadurch auftretenden Massenkräfte können aber durch
die beschriebene Einrichtung aufgenommen werden.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung des Containers gemäß der
Erfindung ist vorgesehen, dass das Verhältnis zwischen
dem maximalen Durchmesser dmh des Hohlraumes
des Containers und dem Durchmesser dmin der Öffnung
zwischen 0,3 und 0,66 beträgt.
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Die
durch die genannten Beschleunigungen erzeugten Kräfte wirken
besonders auf den oberen Rand des Containers ein. Dieser Rand gewährleistet letztendlich
die Fixierung des Elektronikmoduls im Container. Durch das Durchmesser-
bzw. Weitenverhältnis zwischen der vom Rand begrenzten Öffnung und
dem Durchmesser bzw. der Weite des Elektronikmoduls von 0,3 bis
0,66 ist bereits weitgehend ein sicherer Halt des Elektronikmoduls
im Container gewährleistet. Zudem gewährleistet
die bevorzugt kegelstumpfförmige Geometrie des Gehäuses
des Elektronikmoduls einen besonders sicheren Halt in dem Container.
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Weiter
kann vorgesehen sein, dass der obere Rand des Containers mit einem
Sicherungselement zur Sicherung des Elektronikmoduls im Container
versehen ist. Die zusätzliche Verbindung des Randes mit
einem Sicherungselement macht die Fixierung absolut sicher. Gleichzeitig
ist die erfindungsgemäße Ausgestaltung aber auch
deshalb besonders vorteilhaft, weil hierdurch auch eine leichte
und vor allem den Container schonende Montage bzw. Demontage des
Elektronikmoduls ermöglicht ist.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass das Sicherungselement zur Sicherung des Elektronikmoduls
im Container durch zumindest teilelastische Verstärkungsfäden
gebildet ist, wobei die Ver stärkungsfäden in Umfangsrichtung
im Bereich des Randes in der Wand des Containers eingebettet sind.
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Diese
Ausgestaltung lässt sich noch dadurch ergänzen,
dass die Verstärkungsfäden textile Filamente aus
Rayon, Nylon, Aramid oder Filamente aus Stahl oder Hybridmaterialien
sind.
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In
einer dazu alternativen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass das Sicherungselement durch eine einstückig
an den Rand des Containers angeformte Ringscheibe mit zentraler Öffnung
gebildet ist, wobei die Ringscheibe die Öffnung und den
Hohlraum teilweise abdeckt und die Öffnung soweit verengt,
das die Ringscheibe das Elektronikmodul zumindest teilweise überdeckt.
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In
einer praktischen Weiterbildung dieser Ausgestaltung kann vorgesehen
sein, dass die Ringscheibe mit einer farbigen und kreisrunden Markierung
versehen ist, durch welche eine korrekte Position des Elektronikmoduls
im Container sensitiv kontrollierbar ist.
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In
einer anderen praktischen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass der Container eine Innenwand und einen Innenboden aufweist,
welche in ihrem Verlauf dem Verlauf der Wand und des Bodens des
Containers entsprechen. Dies lässt sich noch durch eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung ergänzen, bei der
vorgesehen ist, dass auch der Außenmantel der Wand des
Containers und der von einem Innenmantel des Containers begrenzte
Hohlraum jeweils die Form eines Kegelstumpfes aufweisen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass sowohl der Durchmesser dmin der Öffnung
als auch der maximale Durchmesser dmax des
Gehäuses des Elektronikmoduls kleiner sind als der maximale
Durchmesser dmh des Hohlraums des Containers.
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Alternativ
dazu kann vorgesehen sein, dass der maximale Durchmesser dmax des Gehäuses des Elektronikmoduls
und der maximale Durchmesser dmh des Hohlraums
gleich sind.
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In
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das
Gehäuse des Elektronikmoduls eine ellipsoidförmige
Kontur aufweist, und dass in die Wand des Containers eine konkave
Ringnut eingelassen ist, in welcher das Gehäuse des Elektronikmoduls
gelagert ist.
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In
weiteren praktischen Varianten der Erfindung ist kumulativ oder
alternativ vorgesehen, dass der Rand des Containers einen nach außen
kragenden Wulst aufweist, dass der Boden des Containers über
die Wand hinaus zu einer Platte verlängert ist, dass die
Platte eine ovale Grundform aufweist und/oder dass der vom Hohlraum
gebildete Containerraum eine ovale oder runde Grundform aufweist.
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Die
Erfindung betrifft ebenso ein Werkzeug zur Montage eines Elektronikmoduls
in einen erfindungsgemäßen Container zur lösbaren
kraftschlüssigen Befestigung eines Elektronikmoduls an
einer Reifeninnenseite eines Kraftfahrzeugreifens. Bei diesem Werkzeug
ist vorgesehen, dass das Werkzeug wenigstens zwei, vorzugsweise
drei oder vier Arme aufweist, welche an ihren unteren Enden mit
Schaufeln oder Greifern verbunden sind, die am inneren Rand des
Containers ansetzbar sind und durch welche Greifer der Rand auseinander
spreizbar ist.
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Das
erfindungsgemäß ausgestaltete Werkzeug ermöglicht
eine relativ einfache und sichere Methode, um ein Elektronikmodul
in einem erfindungsgemäß ausgestalteten Container
lösbar zu befestigen. Ein ansonsten komplett manueller
Prozess birgt nämlich verschiedene Risiken, wie beispielsweise die
Beschädigung des Containers und/oder die unvollständige
Fixierung des Elektronikmoduls im Container. Diese Gefahren können
auf überraschend einfache Art und Weise durch ein erfindungsgemäß ausgestaltetes
Werkzeug minimiert werden.
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In
einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass
das Spreizen der Arme und der Greifer durch eine Bewegung auf einer
Kreisbahn erfolgt, oder alternativ dazu, dass das Spreizen der Arme
und der Greifer durch ein Verdrehen von zwei ringförmigen
Platten mit entsprechenden Nuten in einer Exzenterbewegung erfolgt.
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Ein
anderes erfindungsgemäßes Werkzeug zur Montage
eines Elektronikmoduls in einen erfindungsgemäßen
Container zur lösbaren kraftschlüssigen Befestigung
eines Elektronikmoduls an einer Reifeninnenseite eines Kraftfahrzeugreifens
zeichnet sich dadurch aus, dass das Werkzeug aus einem spiralförmig
gewickelten Spreizband besteht, welches in die Öffnung
des Containers einsetzbar ist, wobei eine Umfangserweiterung des
Spreizbandes eine Aufweitung der Öffnung bzw. des Randes
des Containers bewirkt.
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Diese
Ausgestaltung lässt sich schließlich noch dadurch
ergänzen, dass die Umfangserweiterung des Spreizbandes
durch eine Schraubenbewegung eines mit dem Spreizband verbundenen
Schneckengetriebes bewirkbar ist.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand
der Zeichnung, die schematisch Ausführungsbeispiele der
Erfindung darstellt, näher beschrieben. In dieser zeigt
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1 schematisch
eine perspektivische Teilansicht eines Fahrzeugluftreifens mit einem
erfindungsgemäßen Container,
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2 ein
erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Containers im Querschnitt,
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3 ein
zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Containers im Querschnitt,
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Elektronikmoduls,
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5 eine
perspektivische Ansicht des Containers aus 3,
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6 eine
andere perspektivische Ansicht des Containers aus 3,
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7 ein
drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Containers von der Seite gesehen,
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8 den
Container aus 7 im Querschnitt dargestellt,
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9 den
Container aus 7 von oben betrachtet,
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10 ein
viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Containers von oben gesehen,
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11 den
Container aus 3 mit angesetztem Montagewerkzeug,
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12 eine
schematische Darstellung des Montagewerkzeugs aus 11,
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13 den
Container aus 3 mit angesetztem alternativem
Montagewerkzeug, und
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14 den
Container aus 6 mit dem Montagewerkzeug aus 13.
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In 1 ist
schematisch ein in Teilansicht angedeuteter Fahrzeugluftreifen 1 in
einer perspektivischen Ansicht dargestellt. Der Fahrzeugluftreifen 1 weist
in an sich bekannter Weise die üblichen weiteren Bauteile
eines Fahrzeugluftreifens 1 insbesondere in radialer Bauweise
auf, also einen Seitenwände 2 verbindenden Laufstreifen 3 mit
darin eingebetteter Verstärkungslage 4 aus Stahlcorden,
sich an die Seitenwände 2 nach radial innen anschließenden
Reifenwülsten 5, eine Karkasse usw. Der Fahrzeugluftreifen 1 kann
insbesondere ein für Personenkraftwagen geeigneter Fahrzeugluftreifen 1,
aber auch einer solcher sein, wie er für mittlere oder
schwere Lastkraftwagen verwendet wird. Entsprechend kann die Art
des Karkassematerials, die Anzahl der Verstärkungslagen 4 im
Laufstreifen 3 oder zusätzliche Bauteile, wie
Bandagen, den jeweiligen Anforderungen eingebaut bzw. gewählt
werden.
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Eine
Reifeninnenseite 6 des Fahrzeugluftreifens 1 begrenzt
axial und nach radial außen den gasgefüllten Druckraum
des Fahrzeugluftreifens 1. Um eine Luftdichtheit des Fahrzeugluftreifens 1 zu
gewährleisten, besteht die auch als Innerliner bezeichnete
Reifeninnenseite 6 des Fahrzeuglustreifens 1 aus
Butylkautschuk oder aus einem anderen luftundurchlässigen
Gummimaterial.
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Auf
der Reifeninnenseite 6 des Fahrzeugluftreifens 1 ist
eine fachsprachlich als Container 7 bezeichnete Vorrichtung
zur lösbaren Befestigung eines Elektronikmoduls 8 angeordnet.
Dieser in 1 dargestellte Container 7 wird
näher anhand der 3 bis 6 erläutert.
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Das
Elektronikmodul 8 ist ein separates Bauteil, welches nach
der Fertigstellung des Fahrzeugluftreifens 1 an die Reifeninnenseite 6 des
Fahrzeugluftreifens 1 angebracht wird. Das Elektronikmodul 8 weist
ein Gehäuse 9 für nicht näher
dargestellte elektronische Bauteile, wie Antennen, Sensoren, Transponder
und Akkumulatoren auf. Diese elektronischen Bauteile dienen je nach
Anwendungsfall der Erfassung des Luftdrucks im Reifen, der Reifenidentifikation,
der Drehzahlerfassung, der Erfassung des Reifenschlupfs und/oder
anderen Zwecken. Die in der Regel empfindlichen elektronischen Bauteile
sind im Betrieb des Fahrzeugluftreifens 1 extremen Bedingungen
ausgesetzt, insbesondere hohen Fliehkräften, Vibrationen
und Querkräften. Um die elektronischen Bauteile vor diesen
die Lebensdauer negativ beeinflussenden Kräften zu schützen,
besteht das Gehäuse 9 aus einem thermoplastischen
Kunststoff, beispielsweise aus Polyurethan oder aus einem anderen
geeigneten Material, welches geeignet ist, die elektronischen Bauteile
vor mechanischen Beanspruchungen zu schützen.
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Ausführungsbeispiele
des Containers 7 zur lösbaren Befestigung des
Elektronikmoduls 8 sind in den 2, 3 und 5 bis 12 näher
dargestellt. Dabei werden für gleiche Bauteile die gleichen Bezugsziffern
verwendet.
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In 2 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Containers 7 zur lösbaren kraftschlüssigen
Befestigung des Elektronikmoduls 8 in einem Längsschnitt
dargestellt. Der Container 7 besteht aus einem Elastomer
und weist einen im Wesentlichen topfförmigen Aufbau mit
einem zur Reifeninnenseite 6 gerichteten Boden 10,
eine sich an den Boden 10 anschließenden, einen
Hohlraum 11 begrenzenden Wand 12 und einen der
Reifeninnenseite 6 des Kraftfahrzeugreifens 1 abgewandten
Rand 13 auf, welcher eine Öffnung 14 begrenzt,
durch welche das Elektronikmodul 8 in den Container 7 einsetzbar und
entfernbar ist.
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Der
Durchmesser dmin der Öffnung 14 ist
kleiner als der maximale Durchmesser dmax des
Gehäuses 9 des Elektronikmoduls 8 sowie
kleiner als der maximale Durchmesser dmh des
Hohlraums 11, wobei dmax und dmh im Ausführungsbeispiel nach 2 den gleichen
Wert aufweisen. Anders ausgedrückt ist die Fläche
der Öffnung 14 kleiner als die Projektionsfläche
des Gehäuses 9 des Elektronikmoduls 8 an
dessen durchmessergrößten Stelle.
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Eine
Unterseite 15 des Bodens 10 ist über eine
Haftschicht 16 dauerhaft mit der Reifeninnenseite 6 verbunden.
Die Haftschicht 16 kann durch einen geeigneten Klebstoff
oder durch einen anderen Haftvermittler gebildet sein. Bevorzugt
wird ein solcher Haftvermittler, mittels dessen der Container 7 während
des Vulkanisierprozesses des Kraftfahrzeugreifens 1 an
diesen befestigt werden kann. Jedoch ist auch ein Anvulkanisieren
des Containers 7 an den Kraftfahrzeugreifen 1 nach
Abschluß der Vulkanisation möglich.
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Nachdem
der Container 7 mit dem Kraftfahrzeugreifen 1 verbunden
wurde wird das Elektronikmodul 8 in den Container 7 eingesetzt.
Dazu wird der Rand 13 des Containers 7 mittels
eines geeigneten, noch zu beschreibenden Werkzeuges aufgeweitet. Nach
dem Einsetzen des Elektronikmoduls 8 springt der Rand 13 elastisch
in seine Ausgangslage zurück und hält das Elektronikmodul 8 in
seinem Sitz fest. Um einen dauerhaften Sitz des Elektronikmoduls 8 im
Container 7 zu gewährleisten, ist bei der Ausführungsform
gemäß 2 vorgesehen, dass die Innenkontur
des Hohlraums 11 der Außenkontur des Gehäuses 9 angepaßt
ist. Das Gehäuse 9 des Elektronikmoduls 8 weist
eine ellipsoidförmige Querschnittskontur auf. Dem entsprechend
ist in die Wand 12 eine konkave Ringnut 17 eingelassen
bzw. ausgebildet, in welcher das Gehäuse 9 des
Elektronikmoduls 8 gelagert ist.
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Um
auch unter extremen Betriebsbedingungen einen festen Klemmsitz des
Elektronikmoduls 8 im Container 7 zu gewährleisten,
ist der Rand 13 mit einem zusätzlichen Sicherungselement 18 versehen. Dieses
besteht gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 2 aus zumindest teil-elastischen Verstärkungsfäden 19,
welche in Umfangsrichtung im Bereich des Randes 13 in der
Wand 12 des Containers 7 eingebettet sind. Als
Verstärkungsfäden 19 kommen an sich bekannte
Cordmaterialen zur Anwendung, wie Fäden oder Filamente
aus Rayon, Nylon, Aramid oder aus anderen textilen Materialien,
sowie solche aus Stahl oder Hybridmaterialien. Es werden aber ganz
besonders solche bevorzugt, die zwar eine gewisse Elastizität
aufweisen, die aber vor allem unter Betriebsbedingungen dafür
sorgen, dass am Elektronikmodul 8 anliegende Massenkräfte,
sowie zentrifugale und radiale Kräfte nicht zu einer unerwünscht großen
Aufweitung des Randes 13 und damit der Öffnung 14 führen
können.
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Das
Sicherungselement 18 verhindert zusätzlich zur
Materialeigenspannung des Gummis des Randes 13, dass das
Elektronikmodul 8 im Betrieb ungewollt den Container 7 verläßt.
Die Verstärkungsfäden 19 sind dabei lediglich
im Bereich des Randes 13 in die Wand 12 eingebettet
und fungieren als eine Art Bandage. Im unteren Bereich der Wand 12 sind keine
Verstärkungsfäden 19 angeordnet. In diesem Bereich
soll die Wand 12 elastisch nachgiebig sein, um Stöße
abfedern zu können. In diesem Bereich angeordnete Verstärkungsfäden 19 würden
diese Dämpfungswirkung beeinträchtigen.
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In
den 3, 5 und 6 ist ein
zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Containers 7 dargestellt, welcher weitgehend dem in 2 dargestellten
Container 7 entspricht. Der Unterschied besteht darin,
dass der Hohlraum 11 des Container 7 gemäß 3 ein
größeres Volumen als das Gehäuse 9 des
Elektronikmoduls 7 aufweist. Der Container 7 hat
eine Innenwand 20 und einen Innenboden 21, welche
in ihrem Verlauf dem Verlauf der Wand 12 und des Bodens 10 entsprechen,
so dass der Außenmantel 22 des Containers 7 und
der vom Innenmantel 23 des Containers 7 begrenzte
der Hohlraum 11 jeweils die Form eines Kegelstumpfes aufweisen.
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Der
Durchmesser dmin der Öffnung 14 ist
kleiner als der maximale Durchmesser dmax des
Gehäuses 9 des Elektronikmoduls 8, wobei
sowohl der Durchmesser dmin der Öffnung 14 als
auch der maximale Durchmesser dmax des Gehäuses 9 des
Elektronikmoduls 8 kleiner sind als der maximale Durchmesser
dmh des Hohlraums 11. Anders ausgedrückt
ist die Fläche der Öffnung 14 kleiner
als die Projektionsfläche des Gehäuses 9 des
Elektronikmoduls 8 an seiner durchmesserstärksten
Stelle, welche wiederum kleiner ist als die Fläche des
Innenbodens 21.
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Der
jeweils kegelstumpfförmige Verlauf der Wand 12 und
der Innenwand 20 des Containers 7 hat sich als
besonders vorteilhaft zur Sicherung des Elektronikmoduls 8 herausgestellt.
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Um
aber auch unter extremen Betriebsbedingungen einen festen Klemmsitz
des Elektronikmoduls 8 im Container 7 zu gewährleisten,
ist der Rand 13 ebenfalls mit einem zusätzlichen
Sicherungselement 18 versehen. Dieses besteht gemäß dem
Ausführungsbeispiel der oben beschriebenen 3 ebenfalls
aus zumindest teil-elastischen Verstärkungsfäden 19,
welche bezüglich ihrer Lage und ihrer Materialzusammensetzung
den in Zusammenhang mit 2 genannten Verstärkungsfäden 19 entsprechen.
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Das
Gehäuse 9 des Elektronikmoduls 8 kann verschiedene
Formen annehmen. Bevorzugt ist – wie in 2 und 3 dargestellt – ein
ellipsoidförmiges Gehäuse 9 des Elektronikmoduls 8.
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In 4 ist
eine alternatives, nämlich kegelstumpfförmiges
Gehäuse 9 mit einem Elektronikmodul 8 schematisch
dargestellt. Bevorzugt füllt es den Hohlraum 11 des
Containers 7 gemäß 3 vollständig
aus und schmiegt sich flächig an die Innenwand 20 des
Containers 7 an. Dies hat den Vorteil, dass zusätzlich
zu den geometrischen Haltekräften des Containers 7,
bei geeigneter Materialpaarung, beispielsweise Gummi für
den Container 7 und Polyurethan für das Gehäuse 9,
die Adhäsionskräfte bzw. Reibkräfte zwischen
den Oberflächen stark ansteigen und ebenfalls dafür
sorgen, dass das Elektronikmodul 8 im Betrieb den Container 7 nicht
verlässt.
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In
den 5 und 6 ist der Container 7 aus 3 in
perspektivischer Ansicht dargestellt, wobei in 5 nur
der Container 7 abgebildet ist, während 6 den
mit dem Elektronikmodul 8 gefüllten Container 7 zeigt.
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In
den 7 bis 9 ist ein drittes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Containers 7 von
der Seite, im Querschnitt und von oben dargestellt. Der Container 7 ist
prinzipiell wie die Container 7 gemäß den 1 bis 6 aufgebaut
und weist ebenfalls eine im Wesentlichen topfförmige Geometrie
mit einem zur Reifeninnenseite 6 gerichteten Boden 10,
eine sich an den Boden 10 anschließenden, einen
Hohlraum 11 begrenzenden Wand 12 und einen der
Reifeninnenseite 6 des Kraftfahrzeugreifens 1 abgewandten
Rand 13 auf, welcher eine Öffnung 14 begrenzt,
durch welche das Elektronikmodul 8 in den Container 7 einsetzbar
ist. Hierbei ist der Boden 10 über die Wand 12 hinaus
als Platte 24 verlängert ausgebildet, um so eine
größere Fläche zur Verbindung mit der
Reifeninnenseite 6 zu schaffen. Der Rand 13 weist
zudem einen nach außen kragenden Wulst 25 auf,
welcher der Verstärkung des Randes 13 dient.
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Wie
der Container gemäß den 3 bis 6 weist
der Container 7 gemäß den 7 bis 9 eine
Innenwand 20 und einen Innenboden 21 auf, welche
in ihrem geometrischen Verlauf dem Verlauf der Wand 12 und
des Bodens 10 folgen, so dass der Außenmantel 22 des
Containers 7 und der vom Innenmantel 23 des Containers 7 begrenzte
Hohlraum 11 jeweils die Form eines Kegelstumpfes aufweisen.
Der Durchmesser dmin der Öffnung 14 ist
kleiner als der maximale Durchmesser dmax des
Gehäuses 9 des Elektronikmoduls 8, wobei
sowohl der Durchmesser dmin der Öffnung 14 als
auch der maximale Durchmesser dmax des Gehäuses 9 des
Elektronikmoduls 8 kleiner sind als der maximale Durchmesser
dmh des Hohlraums 11. Anders ausgedrückt
ist die Fläche der Öffnung 14 kleiner
als die Projektionsfläche des Gehäuses 9 des
Elektro nikmoduls 8 an seiner durchmesserstärksten
Stelle, welche wiederum kleiner ist als die Fläche des
Innenbodens 21.
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Der
jeweils kegelstumpfförmige Verlauf der Wand 12 und
der Innenwand 20 hat sich als besonders vorteilhaft zur
Sicherung des Elektronikmoduls 8 im Container 7 herausgestellt.
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Um
aber auch unter extremen Betriebsbedingungen einen festen Klemmsitz
des Elektronikmoduls 8 im Container 7 zu gewährleisten,
ist der Rand 13 ebenfalls mit einem zusätzlichen
Sicherungselement 18 versehen. Dieses Sicherungselement 18 ist durch
eine einstückig an den Rand 13 angeformte Ringscheibe 26 mit
zentraler Öffnung 27 dargestellt. Die Ringscheibe 26 deckt
die Öffnung 14 und den Hohlraum 11 teilweise
ab bzw. verengt die Öffnung 14 soweit, das die
Ringscheibe 26 das Elektronikmodul 8 zumindest
teilweise überdeckt.
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Das
Verhältnis zwischen dem maximalen Durchmesser dmax des Hohlraums 11 des Containers 7 und
dem Durchmesser dmin der Öffnung 14 bzw.
der zentralen Öffnung 27 beträgt zwischen
0,3 und 0,66. Diese Werte haben sich als besonders vorteilhaft erwiesen,
da bei diesen Durchmesserverhältnissen zum einen noch ein
leichtes Einbringen des Gehäuses 9 des Elektronikmoduls 8 möglich
und zum anderen eine sichere Fixierung des Elektronikmoduls 8 im Betrieb
gewährleistet ist.
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In 9 ist
der Container 7 aus 7 und 8 von
oben dargestellt. Zu erkennen ist dort insbesondere, dass die Platte 24 eine
ovale Grundform aufweist, während der von Hohlraum 11 gebildete Containerraum
eine runde Grundform aufweist. Die zentrale Öffnung 27 der
Ringscheibe 26 ist so gestaltet, dass ein leichtes Einführen
des Elektronikmoduls 8 ermöglicht, gleichzeitig
aber eine sichere Fixierung des Elektronikmoduls 8 nach
dem Einsetzen gewährleistet ist.
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In 10 ist
ein viertes Ausführungsbeispiel eines Containers 7 dargestellt,
welches dem Container 7 aus 9 ähnelt.
Die Platte 24 weist ebenfalls eine ovale Grundform auf,
während der von Hohlraum 11 gebildete Containerraum
eine ovale Grundform aufweist.
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Die
Container 7 der 9 und 10 sind bereits
an die Reifeninnenseite 6 anvulkanisiert, jedoch ist das
Elektronikmodul 8 noch nicht eingesetzt. Das Sicherungselement 18 ist
wie erwähnt durch eine einstückig an den Rand 13 angeformte
Ringscheibe 26 mit zentraler Öffnung 27 gebildet.
Die Ringscheibe 26 deckt die Öffnung 14 und
den Hohlraum 11 teilweise ab bzw. verengt die Öffnung 14 soweit,
das die Ringscheibe 26 ein später eingesetztes Elektronikmodul 8 zumindest
teilweise überdeckt.
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Die
Ringscheibe 26 ist jeweils mit einer farbigen und kreisrunden
Markierung 28 versehen, welche zur optischen Kontrolle
der korrekten Position des Elektronikmoduls 8 im Container 7 dient.
Sobald der komplette Ring der kreisrunden Markierung 28 zu sehen
ist, ist das Elektronikmodul 8 richtig im Container 7 positioniert.
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In
den 11 bis 14 sind
Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer
Werkzeuge 29 zur Montage bzw. Demontage der Elektronikmodule 8 aus
den Containern 7 gemäß den 2 bis 10 dargestellt.
Zum Einbringen des Elektronikmoduls 8 in den Container 3 muss
die Öffnung 11 bzw. der Rand 13 des Containers 7 mit
Hilfe des Werkzeuges 29 gegen den Widerstand des Sicherungselements 18 soweit
geweitet werden, dass ein Einbringen des Elektronikmoduls 8 in
den inneren Hohlraum 14 des Containers 7 möglich
ist. Wenn der Container 7 nach dem Einbringen in seine
Ursprungsform zurückkehrt, schnappt der obere Rand 13 des
Containers 7 über dem Elektronikmodul 8 zusammen,
welches damit fixiert ist.
-
In
den 11 und 12 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Werkzeugs 29 in Form einer Zange 30 dargestellt,
wobei das Werk zeug 29 an einen Container 7 gemäß 3 angesetzt
ist. Die Zange 30 weist eine Handhabe 31 und wenigstens
zwei Arme 32, 33 auf, welche an ihren unteren
Enden mit Schaufeln oder Greifern 34 verbunden sind. Bevorzugt
wird eine Zange 30, welche drei oder vier Arme 32, 33 und
eine entsprechende Anzahl an Greifern 34 aufweist.
-
Das
Spreizen oder Auseinanderziehen der Arme 32, 33 bzw.
der Greifer 34 kann durch verschieden Wirkmechanismen erfolgen.
Zum einen können die Arme 32, 33 und
entsprechend die Greifer 34 auf einer Kreisbahn bewegt
werden, wie es zum Beispiel durch die Zange 30 mit einem
nur angedeuteten Gelenk 35 realisiert werden kann. Die
Greifer 34 können aber auch durch einen nicht
dargestellten Drehmechanismus betätigt werden. Dabei werden
die Arme 32, 33 durch ein Verdrehen von zwei ringförmigen Platten
mit entsprechenden Nuten, wodurch eine Exzenterbewegung realisiert
wird, auseinander bewegt. Eine derartige Anordnung ist schematisch
in 12 dargestellt. Ein anderer möglicher
Wirkmechanismus ist ein Aufspreizen der Arme 32, 33 durch
einen ebenfalls nicht dargestellten Konus, welcher senkrecht zum
Laufstreifen 3 bewegt wird.
-
In
den 13 und 14 ist
ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Werkzeugs 29 zum
Montieren bzw. Demontieren eines in den 13 und 14 nicht
dargestellten Elektronikmoduls in einen bzw. aus einem Container 7 dargestellt.
Dieses Werkzeug 29 besteht im Wesentlichen aus einem spiralförmig
gewickelten Spreizband 36, welches in die Öffnung 14 des
Containers 7 eingesetzt ist. Durch eine Umfangserweiterung
des Spreizbandes 36 wird die Öffnung 14 bzw. der
Rand 13 und das Sicherungselement 18 des Containers 7 ausreichend
geweitet. Das Aufweiten des Spreizbandes 36 kann durch
verschieden Wirkmechanismen erfolgen. Zur Aufweitung des Spreizbandes 36 kann
eine nicht dargestellte Zange benutzt werden, oder es kann – wie
in den 13 und 14 dargestellt – eine
Weitung des Spreizbandes 36 durch eine Schraubenbewegung
eines mit dem Spreizband 36 verbundenen Schneckengetriebes 37 bewirkt
werden, also durch einen einfachen Mecha nismus, wie er beispielsweise
bei handelsüblichen weitenverstellbaren Schlauchschellen
benutzt wird.
-
Das
erfindungsgemäße Werkzeug 29 gemäß den 11 bis 14 ermöglicht
eine relativ einfache und sichere Methode, um ein Elektronikmodul 8 in
einem Container 7 gemäß den 1 bis 3 und 5 bis 10 an
der Reifeninnenseite 6 des Kraftfahrzeugreifens 1 lösbar
zu befestigen. Ein ansonsten erforderlicher komplett manueller Prozess
birgt verschiedene Risiken in sich, wie beispielsweise die Beschädigung
des Containers 7 oder eine unvollständige Fixierung
des Elektronikmoduls 8 im Container 7. Diese Risiken
können durch die erfindungsgemäß ausgestalteten
Werkzeuge eliminiert werden. Besonders vorteilhaft läßt
sich das Werkzeug bei einem Container 7 mit einer farbigen
Markierung 28 oder einer sonstwie durch Sinneswahrnehmung
erkennbaren Markierung am Rand 13 des Containers 7 einsetzen.
Diese Markierung 28 bzw. eine wirkungsgleiche Markierung
ermöglicht eine zusätzliche Kontrolle einer korrekten
Montage des Elektronikmoduls 8 im Container 7 durch
ein erfindungsgemäßes Werkzeug 29.
-
- 1
- Fahrzeugluftreifen
- 2
- Seitenwand
- 3
- Laufstreifen
- 4
- Verstärkungslage
- 5
- Reifenwülste
- 6
- Reifeninnenseite
- 7
- Container
- 8
- Elektronikmodul
- 9
- Gehäuse
- 10
- Boden
- 11
- Hohlraum
- 12
- Wand
- 13
- Rand
- 14
- Öffnung
- 15
- Unterseite
des Bodens 10
- 16
- Haftschicht
- 17
- Ringnut
- 18
- Sicherungselement
- 19
- Verstärkungsfäden
- 20
- Innenwand
des Containers 7
- 21
- Innenboden
des Containers 7
- 22
- Außenmantel
des Containers 7
- 23
- Innenmantel
des Containers 7
- 24
- Platte
- 25
- Wulst
- 26
- Ringscheibe
- 27
- Zentrale Öffnung
der Ringscheibe 26
- 28
- Farbige
Markierung
- 29
- Werkzeug
- 30
- Zange
- 31
- Handhabe
- 32
- Arm
- 33
- Arm
- 34
- Greifer
- 35
- Gelenk
- 36
- Spreizband
- 37
- Schneckengetriebe
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10243441
B4 [0003]
- - DE 10325423 A1 [0004]
- - DE 102005027104 A1 [0005]
- - DE 102006004707 A1 [0006]
- - DE 60307468 T2 [0007]