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Die
Erfindung betrifft einen optischen Sensorchip. Die Erfindung bezieht
sich weiterhin auf eine optische Einklemmschutzvorrichtung, insbesondere für die Überwachung
einer Fensterscheibe, Schiebetür
oder Heckklappe in einem Kraftfahrzeug, mit einem solchen Sensorchip.
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Bei
Einklemmschutzvorrichtungen kommen bisher einerseits Lichtschranken
zur Anwendung, die ein Hindernis auf der Verbindungslinie zwischen
einem Sender und einem Empfänger
erkennen können.
Der Empfänger
ist dazu ausgebildet, im Normalbetrieb ein Signal des Senders zu
empfangen, und im Falle eines Hindernisses im Überwachungsbereich anhand einer
Minderung oder eines Zusammenbruchs des beim Empfänger ankommenden
Signals die Anwesenheit des Hindernisses zu erkennen.
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Zur
Ausbildung eines flächigen Überwachungsbereiches
können
Sender und Empfänger
einer Lichtschranke linienförmig
ausgebildet und an den Randlinien der Überwachungsfläche positioniert werden.
Nachteiligerweise besteht damit die konstruktive Notwendigkeit,
eine derartige Überwachungsfläche mit
Sender-Empfängersystemen
einzurahmen. Ist zudem eine gekrümmtes
oder unregelmäßig geformtes
Flächengebiet
zur Überwachung vorgegeben,
so steigt auch der konstruktive Aufwand für die Ausbildung solcher Sender-Empfängersysteme,
bei denen sich jeweils ein Sender und ein Empfänger oder eine Sender-Empfängereinheit
und ein Reflektor auf einer geraden Linie zueinander gegenüber liegen
müssen.
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Andererseits
werden für
Einklemmschutzvorrichtungen Sensoren mit Sende-Empfangssystemen
angewendet, die auf einer Reflektion eines Signals durch das zu
detektierende Hindernis basieren, ähnlich zum Prinzip eines Radars
oder eines Echolots. Der Empfänger
eines solchen Systems ist dazu ausgebildet, ein Hindernis durch
die von diesem zurückgestreuten
oder reflektierten Anteile eines Signals des Senders zu identifizieren.
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In
dem Dokument
DE 696
34 151 T2 ist ein optisches Einklemmschutzsystem mit einer
Sensortechnik offenbart, welche auf der Reflektion von Infrarotlicht
basiert. Die Intensität
der von einem Hindernis zurückgestrahlten
Infrarotstrahlung wird gemessen. Anhand einer Erhöhung der
Intensität
dieser am Empfänger
eingehenden Strahlung wird ein Hindernis erkannt. Bei diesem System
hat es sich jedoch als nachteilhaft erwiesen, dass der Überwachungsbereich
nicht hinreichend gut an gekrümmte
Flächen angepasst
werden kann, um beispielsweise eine Fahrzeugkontur abzubilden. Zudem
ist das bekannte System anfällig
gegenüber
Temperaturschwankungen sowie gegenüber einer Hintergrundeinstrahlung, die
in die Messung mit eingeht. Das System umfasst einen oder mehrere
Sensorchips mit jeweils einer Photodiode und einem nachgeschalteten
Schaltkreis zu Vorverarbeitung des von der Photodiode ausgegebenen
Detektionssignals.
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Aus
DE 197 42 093 A1 ist
ein photoelektrisches Sensorarray mit einer Vielzahl von Wandlerelementen
bzw. Pixeln, die einzelne Bildpunkte bilden, bekannt. Dabei sind
einzelne Pixel zum Auswerten bestimmter optischer Informationen
zu Pixelblöcken zusammengefasst.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen für eine optische Einklemmschutzvorrichtung
besonders geeigneten Sensorchip anzugeben. Der Erfindung liegt weiterhin
die Aufgabe zugrunde, eine besonders geeignete optische Einklemmschutzvorrichtung
anzugeben.
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Die
Aufgabe wird bezüglich
des Sensorchips erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst der Sensorchip ein
ein- oder zweidimensionales Array von photosensitiven Elementen,
insbesondere Photodioden, also mehreren solchen Elementen, die in
einer vorgegebenen geometrischen Anordnung insbesondere auf einem gemeinsamen
Substrat an geordnet sind. Der Sensorchip umfasst weiterhin eine
Anzahl von integrierten Vorverarbeitungsschaltkreisen, wobei jeder
Vorverarbeitungsschaltkreis für
eine unabhängige
Vorverarbeitung eines Detektionssignals einer Photodiode des Arrays
eingerichtet ist. Eine gegenseitige Zuordnung von Photodioden und
Vorverarbeitungsschaltkreisen ist dabei durch eine dem Photo diodenarray
und den Schaltkreisen zwischengeordnete programmierbare Schnittstelle
flexibel, nämlich
durch Programmierung der Schnittstelle wählbar bzw. einstellbar.
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Die
Schnittstelle ist bevorzugt derart ausgebildet, dass stets genau
eine (insbesondere beliebige) Photodiode eindeutig einem Vorverarbeitungsschaltkreis
zuordenbar ist. Alternativ hierzu kann die Schnittstelle aber auch
derart ausgebildet sein, dass mehrere Photodioden parallelgeschaltet
einem gemeinsamen Vorverarbeitungsschaltkreis zugeordnet werden
können.
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Die
Vorverarbeitung enthält
einen oder mehrere Bearbeitungsschritte, mit denen das Ausgangssignal
der zugeordneten Photodiode für
die anschließende
Auswertung in der Steuereinheit vorbereitet wird. Die Vorverarbeitung
umfasst insbesondere – einzeln
oder in beliebiger Kombination – eine
Analog-Digitalwandlung,
eine Messwertspeicherung, eine Verstärkung oder eine zeitliche Kumulation
des Ausgangssignals. Als Kumulation wird daher eine Summierung des
Ausgangssignals der zugeordneten Photodiode über eine vorgegebene Anzahl
von Messzyklen verstanden. Die Kumulation entspricht somit im Wesentlichen
einer Belichtungszeiteinstellung.
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Der
Erfindung liegt die Überlegung
zugrunde, dass für
die meisten Anwendungsfälle
nicht alle Photodioden eines Arrays benötigt werden. Im Falle einer
Einklemmschutzvorrichtung für
einen Kraftfahrzeug-Fensterheber ist der Überwachungsbereich in der Regel
durch eine im Wesentlichen zu der optischen Achse der Detektoreinheit
parallele Fläche
gegeben. Ein solcher Überwachungsbereich
wird in einen im Wesentlichen eindimensionalen Bildbereich, d. h.
in einen mehr oder weniger breiten Strich auf das Photodiodenarray
abgebildet, der aber entsprechend der Geometrie des Überwachungsraums meist
krummlinig ist. Andererseits sind der Überwachungsbereich, und damit
auch der Bildbereich in der Regel für jeden konkreten Anwendungsfall
der Einklemmschutzvorrichtung, beispielsweise also für den Fahrzeugtyp,
bei dem die Vorrichtung eingesetzt wer den soll, verschieden. Um
die Vorrichtung unter Vermeidung von Spezialanfertigungen für möglichst viele
Anwendungsfälle
einsetzen zu können,
ist es erkanntermaßen
im Sinne einer rationellen Fertigung sinnvoll, das Photodiodenarray
mit einer hinreichend groß dimensionierten
Photodiodenanordnung zu versehen, die die Bildbereiche der für übliche Anwendungsfälle zu veranschlagenden Überwachungsbereiche
abdeckt. Für
den einzelnen Anwendungsfall ist ein solches Standard-Array aber
in der Regel überdimensioniert,
so dass stets eine beträchtliche Anzahl
von Photodioden, insbesondere an den Rändern des Arrays, überflüssig sind,
da sie außerhalb des
Bildbereichs liegen. Diese Überdimensionierung würde sich
erkanntermaßen
dann besonders nachteilig auswirken, wenn jeder Photodiode des Arrays ein
eigener Vorverarbeitungsschaltkreis zugeordnet würde, zumal sich hierdurch die
Größe des Sensorchips
entscheidend vergrößern würde. Letzteres würde die
Einsatzfähigkeit
der Vorrichtung, z. B. in Hinblick auf die beengten Platzverhältnisse
im Kraftfahrzeugen, wieder einschränken, und die Herstellung eines
solchen Sensorschips verteuern.
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In
diesem Spannungsfeld wird durch die vorstehend beschriebene Ausgestaltung
eine Synthese erzielt. Durch die Möglichkeit, Photodioden und
Vorverarbeitungsschaltkreise einander durch Programmierung flexibel
zuordnen zu können,
entfällt
die Notwendigkeit, für
jede Photodiode einen separaten Vorverarbeitungsschaltkreis vorsehen
zu müssen.
Vielmehr genügt
es, eine hinreichend große,
aber die Anzahl der Photodioden in der Regel wesentlich unterschreitende
Anzahl von Vorverarbeitungsschaltkreisen auf dem Sensorchip zu integrieren,
denen dann im konkreten Anwendungsfall gezielt die zur Abtastung
des Überwachungsbereichs
relevanten Photodioden zugeordnet werden können. Dies ermöglicht gleichzeitig
eine sowohl preisgünstige
als auch platzsparende Realisierung eines dennoch vielseitig einsetzbaren
Sensorchips.
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Indem
die Ausgangssignale der Photodioden direkt auf dem Sensorchip vorverarbeitet
werden, wird zudem ein besonders günstiges Signal-Rausch-Verhältnis erzielt.
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Bei
einem zweidimensionalen Array mit einer rechteckigen Photodiodenanordnung,
die eine Anzahl von Zeilen und eine Anzahl von Spalten umfasst, ist
bevorzugt eine der Anzahl der Zeilen oder Spalten entsprechende
Anzahl von Vorverarbeitungsschaltkreisen vorgesehen. Dabei ist jeweils
eine Photodiode aus jeder Zeile bzw. Spalte des Arrays einem Vorverarbeitungsschaltkreis
eineindeutig zuordenbar.
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Bezüglich der
Einklemmschutzvorrichtung wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Anspruchs 3. Die Vorrichtung umfasst danach eine
Emittereinheit, die zur Strahlungsemission in ein Raumgebiet eingerichtet
ist sowie eine Detektoreinheit, die zur Erfassung eines Strahlungsfeldes
aus dem Raumgebiet eingerichtet ist. Die Vorrichtung umfasst weiterhin
eine Steuereinheit, die dazu ausgebildet ist, durch Auswertung von
Ausgangssignalen der Detektoreinheit ein Hindernis in einem vorgegebenen Überwachungsbereich
in dem Raumgebiet zu erkennen. Zu diesem Zweck umfasst die Detektoreinheit
einen Sensorchip der vorstehend beschriebenen Art.
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Die
Steuereinheit ist insbesondere durch ein oder mehrere Softwaremodule
gebildet, die auf ein oder mehreren Hardwaremodulen, insbesondere
Microcontrollern oder dergleichen, implementiert sind.
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Dem
Photodiodenarray ist hierbei bevorzugt eine abbildende Optik vorgeschaltet.
Unter dem Begriff abbildende Optik eine optische Komponente, z. B.
eine Linse, ein Spiegel oder dergleichen, oder eine Anordnung mehrerer
solcher Komponenten verstanden, die die von einem Raumpunkt aus
auf die Optik fallenden Lichtstrahlen wiederum in einen definierten Punkt
eines Bildraumes abbildet.
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Indem
eine abbildende Optik einem Photodiodenarray vorgeschaltet ist,
wird jeder Punkt im Überwachungsbereich
wird eindeutig auf einen Bildpunkt in der Umgebung des Sensorchips
abgebildet, und von dem dortigen Photodiodenarray ortsselek tiv detektiert.
Dies ermöglicht
es, charakteristische Größen eines
einfallenden Strahlungsfeldes – beispielsweise
die Intensität – in Abhängigkeit
von dem Einfallswinkel zu unterscheiden. Durch die Ausgestaltung
der Vorrichtung wird also eine räumliche
Segmentierung des Überwachungsbereichs
ermöglicht, indem
Lichtstrahlen aus unterschiedlichen räumlichen Segmenten des Überwachungsbereichs
auf unterschiedliche Dioden des Arrays abgebildet werden und von
diesen Dioden unabhängig
detektierbar sind. Im weitesten Rahmen der Erfindung umfasst das
Array mindestens zwei, bevorzugt aber eine deutlich größere Anzahl
von Photodioden. Die Auflösung
der räumlichen
Segmentierung hängt
nämlich von
der Anzahl und der Dichte der Photodioden auf dem Array ab. Je dichter
die Photodioden auf dem Array angeordnet sind und je größer die
Anzahl der Photodioden ist, desto feiner ist die Segmentierung und
desto höher
ist die Auflösung
der charakteristischen Größen eines
einfallenden Strahlungsfeldes nach dem Einfallswinkel.
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Im
Vergleich zu separaten Photodioden, die jeweils in einem separatem
Diodengehäuse
eingebaut sind, kann ein Photodiodenarray eine relativ hohe Anzahl
und Dichte von Photodioden aufweisen, beispielsweise in Form einer
segmentierten photosensitiven Schicht.
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Nach
diesem Konstruktionsprinzip ist es daher möglich, mit einem derartigen
Array von Photodioden und einer davor positionierten abbildenden
Optik entsprechend präzise
den Einfallswinkel eines eintreffenden Lichtpulses zu identifizieren.
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Die
Verwendung einer abbildenden Optik, beispielsweise einer konvexen
Linse, hat den zusätzlichen
Vorteil, dass das von einem Hindernis reflektierte Licht in beiden
Dimensionen normal zu der optischen Achse der Optik gebündelt wird,
wodurch sich mittels einer vergleichbar kleinen Linse eine vergleichsweise
große
Lichtmenge konzentrieren lässt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsvariante der
Einklemmschutzvorrichtung ist die Steuereinheit dazu ausgebildet,
die Emittereinheit anzusteuern.
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Durch
die Ansteuerung der Emittereinheit durch die Steuereinheit ist es
zunächst
möglich,
die Emittereinheit erst dann zu aktivieren, wenn beispielsweise
durch andere Mittel eine erhöhte
Wahrscheinlichkeit für
einen Einklemmfall verifiziert ist oder diese durch Systemzustände an sich
erhöht
ist. Beispielsweise muss für
ein Fahrzeugfenster ein optischer Einklemmschutz nur dann aktiv
sein, wenn das Fenster gerade geschlossen wird, noch offen ist und
um weniger als einen vorgebbaren Mindestbetrag von der Schließposition
entfernt ist, nicht jedoch im stationären geschlossenen Zustand,
oder wenn das Fenster gerade geöffnet
wird.
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Die
Emittereinheit wird bevorzugt gepulst angesteuert. Durch eine gepulste
Ansteuerung der Emittereinheit ist es möglich, Referenzsignale mit spezieller
Signatur, beispielsweise mit einer speziellen Intensitätsmodulation, über die
Emittereinheit abzustrahlen, die von der Detektoreinheit identifiziert und
entsprechend klassifiziert werden, so dass Störeffekte – wie eine Hintergrundeinstrahlung – ausgeblendet
werden können.
Zur Signalidentifikation fungiert die Steuereinheit in diesem Sinne
als elektronische Schnittstelle zwischen der Steuereinheit und der
Detektoreinheit.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsvariante der optischen
Einklemmschutzvorrichtung umfasst die Emittereinheit eine Anzahl
von Leuchtdioden oder eine Anzahl von Laserdioden, die vorzugsweise
im Infrarotbereich strahlen.
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In
einer geeigneten Weiterbildung der optischen Einklemmschutzvorrichtung
umfasst die Emittereinheit eine Optik zur gerichteten Abstrahlung,
so dass das durch das Emissionsfeld erfasste Raumgebiet schon vorab
so weit eingeschränkt
werden kann, dass sowohl der vorgegebene Überwachungsbereich vollständig erfasst
wird als auch die Abweichung zwischen dem er fassten Raumgebiet und
dem Überwachungsbereich
möglichst
klein ist. Die Fokussierung des Emissionsfeldes ist sinnvoll, um
den Energie- und den Verarbeitungsaufwand so gering wie möglich zu
halten.
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Insbesondere
ist diese Optik, die in dieser Ausführung bevorzugt in Form einer
Zylinderlinse realisiert ist, dazu ausgebildet, ein im wesentlichen fächerförmiges Strahlenbündel zu
erzeugen.
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Weiterhin
ist vorteilhafterweise die Steuereinheit dazu ausgebildet, zum Erkennen
eines Hindernisses in einem Überwachungsbereich
eine von einem vorgegebenen Referenzmuster abweichende räumliche – d. h.
in Abhängigkeit
von dem Einfallwinkel variierende – Intensitätsverteilung des aus dem Raumgebiet
einfallenden Strahlungsfeldes oder eine räumlich inhomogene zeitliche
Intensitätsänderung anhand
eines Vergleichs der Ausgangssignale verschiedener Photodioden des
Arrays zu erfassen. Als räumlich
inhomogene Intensitätsänderung
wird eine zeitliche Änderung
der auf dem Photodiodenarray auftreffenden Lichtstrahlung bezeichnet,
die für
verschiedene räumliche
Bereich des Photodiodenarrays, also insbesondere für verschiedene
Photodioden des Arrays, unterschiedlich ausfällt. Dieses Kriterium ist insbesondere
dann erfüllt,
wenn sich die für verschiedene
Photodioden registrierten Lichtintensitäten gleichzeitig in signifikant
nicht-proportionaler Weise ändern.
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Die
an einer Photodiode gemessene Strahlungsintensität – oder die Strahlungsamplitude,
deren Betragsquadrat proportional zur Strahlungsintensität ist – wird dabei
nicht absolut, sondern vergleichend im Verhältnis zu den an weiteren Photodioden
einfallenden Intensitäten
ausgewertet. Die jeweiligen Intensitäten bestimmen die Stromstärken der
Ausgangssignale der jeweiligen Photodioden, die zur Auswertung weiterverarbeitet
werden.
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Durch
die vergleichende Intensitätsauswertung
wird einerseits die Einklemmschutzvorrichtung unabhängig von
der absoluten eingestrahlten Lichtintensität und damit unabhängig von
der Beleuchtungsenergie. Die Empfindlichkeit der Vorrichtung gegenüber absoluten
Helligkeitsschwankungen und temperaturabhängig variierenden Betriebsverhalten der
Emittereinheit und der Detektoreinheit wird somit effektiv reduziert.
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Andererseits
ermöglicht
die Erfassung räumlich
inhomogener Intensitätsänderungen
eine bessere Unterscheidung von lokal begrenzte Hindernissen, beispielsweise
einer in den Schließweg
einer Fahrzeugscheibe gehaltene Hand, gegenüber Störeffekten, beispielsweise einer
plötzlichen Änderung
der Hintergrundhelligkeit. So ist es für eine durch die Verhältnisse
der Umgebung bestimmte stationäre
Beleuchtung bzw. für
die Hintergrundeinstrahlung charakteristisch, dass die Strahlungsintensität im wesentlichen
räumlich
homogen zeitlich variiert. Durch ein räumlich begrenztes, sich bewegendes
Hindernis im Überwachungsbereich
wird dagegen eine räumlich
inhomogene zeitliche Veränderung
der Strahlungsverhältnisse
bedingt, die an verschiedenen Photodioden des Arrays zu einer unterschiedlich
großen,
nichtproportionalen zeitlichen Veränderung der registrierten Intensität führt. Je
höher die
Auflösung der
räumlichen
Segmentierung ist, desto besser wird dieser Effekt für jeweils
kleinere Hindernisobjekte nachweisbar.
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Die
vergleichende Intensitätsauswertung wirkt
sich dabei insbesondere vorteilhaft auf eine sichere Erkennung von
vergleichsweise kleinen und/oder schwach reflektierenden Hindernisobjekten aus,
deren Einfluss bei einer absoluten Auswertung der in der Detektoreinheit
detektierten Strahlung leicht durch eine starke Hintergrundeinstrahlung überdeckt,
und hierdurch übersehen
werden kann.
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Die
vergleichende Intensitätsauswertung
ist folglich ein effektives Hilfsmittel, um zeitliche Veränderungen
der Hintergrundeinstrahlung an sich von zeitlichen Veränderungen
des Strahlungsfeldes durch ein bewegliches Hindernis im Überwachungsbereich
zu unterscheiden und somit einen möglichen Hindernisfall auch
bei ungünstigen
Beleuchtungsverhältnissen
besser zu erkennen.
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Im
folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand einer Zeichnung näher diskutiert.
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Dabei zeigen jeweils in schematischer
Darstellung
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1 in
einem Blockschaltbild eine optische Einklemmschutzvorrichtung mit
einer optoelektronischen Baugruppe, umfassend eine Emittereinheit und
eine Detektoreinheit, sowie mit einer Steuereinheit,
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2 in
perspektivischer Ansicht eine erste Ausführungsform der Einklemmschutzvorrichtung, bei
der eine die Steuereinheit umfassende Sensorperipherieplatine parallel
bezüglich
einer Sensorfläche
der optoelektronischen Baugruppe an Letzter anliegt,
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3 in
Darstellung gemäß 2 eine
alternative Ausführungsform
der Einklemmschutzvorrichtung, bei der die Sensorperipherieplatine
orthogonal bezüglich
der Sensorfläche
an der optoelektronischen Baugruppe anliegt,
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4 in
detaillierter perspektivischer Darstellung die optoelektronische
Baugruppe, und
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5 in
perspektivischer Darstellung eine Ausführung der Detektoreinheit mit
einem programmierbaren Sensorchip.
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Einander
entsprechende Teile und Größen sind
in den Figuren stets mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
eine optische Einklemmschutzvorrichtung 1 schematisch dargestellt,
die als Teil eines motorischen Fensterhebers für eine Kraftfahrzeugscheibe
eingesetzt ist.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst eine optoelektronische Baugruppe 2 sowie
eine Steuereinheit 3. Die Steuereinheit 3 umfasst
wiederum eine Emittereinheit 4 und eine Detektoreinheit 6.
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Von
der Emittereinheit 4 wird mit Hilfe einer Fokussierungsoptik 8 ein
fächerförmiges Strahlenbündel 10 in
ein Raumgebiet 12 abgestrahlt. Innerhalb des Raumgebietes 12 ist
ein Überwachungsbereich 14 definiert,
innerhalb von welchem eindringende Objekte als Hindernis erkannt
werden sollen.
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Die
Detektoreinheit 6 umfasst eine abbildende Optik 16 und
einen dieser in Lichteinfallsrichtung nachgeschalteten Sensorchip 17.
Mittels der abbildenden Optik 16 wird ein aus dem Raumgebiet 12 einfallendes
(Licht-)Strahlungsfeld 18 auf den Sensorchip 17 abgebildet.
Das Strahlungsfeld 18 enthält reflektierte Anteile des
Strahlenbündels 10 sowie
Anteile einer aus dem Raumgebiet 12 kommenden Hintergrundeinstrahlung.
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Befindet
sich ein Hindernis 20 in dem Raumgebiet 12, so
trifft ein von der Emittereinheit 4 abgestrahlter Lichtpuls 22 des
Strahlenbündels 10 auf
das Hindernis 20 und wird von diesem gestreut. Ein Anteil 24 des
Lichtpulses 22 wird dabei zur Detektoreinheit 6 zurückgestrahlt.
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Der
Lichtpuls 22 und somit auch dessen zurückgestrahlter Anteil 24 weisen
als Signatur eine kurzzeitskalige Intensitätsmodulation auf, so dass die Detektoreinheit 6 den
Anteil 24 in dem einfallenden Strahlungsfeld 18 mit
einer gleichmäßigen oder höchstens
langzeitskalig variierenden Hintergrundeinstrahlung identifizieren
kann. Der Anteil 24 wird durch die abbildende Optik 16 auf
den Sensorchip 17 gelenkt und dort detektiert.
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Die
Steuereinheit 3 steuert die Emittereinheit 4 mittels
einer Modulationsspannung U zur Emission periodisch intensitätsmodulierter
Lichtpulse an, deren Signatur durch die Modulationsspannung U bestimmt
ist. Weiterhin wird die Modulationsspannung U als Referenzgröße U' an die Detektoreinheit 6 übermittelt.
Die Detektoreinheit 6 verarbeitet (auf nachfolgend näher beschriebene
Weise) ein dem detektierten Strahlungsanteil 24 entsprechendes
Detektionssignal I mit der Referenzgröße U' und leitet ein daraus resultierendes
Detektor-Ausgangssignal U'' an die Steuereinheit 3 weiter.
Es enthält
eine Information über
die Amplitude und damit die Lichtintensität des zurückgestrahlten Anteils 24 zwischen
der Emittereinheit 4 und der Detektoreinheit 6,
sowie eine Information über
die Einfallsrichtung des Anteils 24. Anhand des Detektor-Ausgangssignals
U'' ermittelt die Steuereinheit 3 die
Entfernung und Lage des Hindernisses 20 und verifiziert,
ob sich das Hindernis 20 in dem vorgegebenen Überwachungsbereich 14 befindet.
Ist dies der Fall, so übermittelt
die Steuereinheit 3 ein Identifikationssignal Id an weitere
Mittel, z. B. eine Steuerung des Fensterhebers, die daraufhin den
Vorschub der Fahrzeugscheibe stoppen oder invertieren.
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Gemäß 2 hat
die optoelektronische Baugruppe 2 ein im Wesentlichen quaderförmiges Gehäuse 25.
Die Emittereinheit 4 und die Detektoreinheit 6 treten
hierbei mit der jeweils zugeordneten Optik 8 bzw. 16 an
einer Seitenfläche
des Gehäuses 25 hervor,
die nachfolgend als Sensorfläche 26 bezeichnet
ist. In der Ausführung
gemäß 2 umfasst die
Vorrichtung 1 zusätzlich
zu der Baugruppe 2 eine Sensorperipherieplatine 28,
welche zumindest Teile der Steuereinheit umfasst. Die Sensorperipherieplatine 28 ist
in dieser Ausführung
parallel zu der Sensorfläche 26 ausgerichtet
und anliegend an einer dieser gegenüberliegenden Seitenfläche 30 des
Gehäuses 25 angeordnet.
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In
bevorzugter Dimensionierung weist das Gehäuse 25 eine Höhe a von
25 mm, eine Breite b von 10 mm, und eine Länge c von etwa 50 mm auf. Mit
diesen kompakten Abmessungen der optoelektronischen Baugruppe 2 eignet
sich die Vorrichtung 1 für die genannte Verwendung als
Fenster-Einklemmschutzsystem in einem Fahrzeug. Das Einklemmschutzsystem 1 wird
hierbei mit der anliegenden Sensorperipherieplatine 28 auf
einem bezüglich
der Fahrzeugscheibe ortsfesten Untergrund montiert.
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Die
in 3 dargestellte Ausführungsform der Vorrichtung 1 ist
im Wesentlichen baugleich mit der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ausgebildet,
unterscheidet sich von letzterer aber dadurch, dass hier die Sensorperipherieplatine 28 orthogonal
bezüglich
der Sensorfläche 26 der
Baugruppe 2 ausgerichtet ist, und somit etwa senkrecht von
der Seitenfläche 30 des
Gehäuses 25 absteht.
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In 4 ist
die optoelektronische Baugruppe 2 in gegenüber 1 detaillierterer
Darstellung gezeigt. Sichtbar sind die beiden um die Höhe a beabstandeten
Gehäuseseitenwände der
Baugruppe 2, die der Sensorfläche 26 und der dieser
gegenüberliegenden
Seitenfläche 30 entsprechen.
Die weiteren Seitenwände
des Gehäuses 25 sind
in dieser Darstellung nicht gezeigt, so dass Komponenten im Innenraum
der optoelektronische Baugruppe 2 sichtbar werden. In dieser
Darstellung ist zu erkennen, dass die Emittereinheit 4 eine
Anzahl von Leuchtdioden 32 umfasst, die so ausgerichtet
sind, dass sie mit Hilfe der in Form einer Zylinderlinse ausgebildeten
Fokussierungsoptik 8 das von den Leuchtdioden 32 ausgehende
Licht in das fächerförmige Strahlenbündel 10 streuen.
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Die
abbildende Optik 16 der Detektoreinheit 6 ist
gemäß 4 durch
eine konvexe Linse gebildet. Der Sensorchip 17 umfasst
ein hier eindimensionales Array 34 von Photodioden 36.
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Die
Darstellung zeigt die Strahlengänge 38 und 39,
die von jeweils einem Endpunkt des hier als längliches Objekt dargestellten
Hindernisses 20 in dem Raumgebiet 12 über die
Optik 16 auf jeweils unterschiedliche Photodioden 36 treffen.
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5 zeigt
eine Ausführungsform
der Detektoreinheit 6, bei der ein programmierbarer Sensorchip 40 vorgesehen
ist. Der Sensorchip 17 umfasst hier – abweichend von 4 – ein Array 44 von
Photodioden 45, 46, die in Zeilen 47 und
Spalten 48 in Form einer zweidimensionalen Matrix angeordnet sind.
Dem Array 44 ist eine Anzahl von Vorverarbeitungsschaltkreisen 49 vorgeschaltet,
wobei die Anzahl der Vorverarbeitungsschaltkreise 49 der
Anzahl der Zeilen 47 des Arrays 44 entspricht.
Eine programmierbare Schnittstelle 50 ordnet jeweils eine
Photodiode 46 aus jeder der Zeilen 47 genau einem
der Vorverarbeitungsschaltkreise 49 zu. Damit wird ein
Ausgangssignal einer solchen Photodiode 46 in dem entsprechend
zugeordneten Vorverarbeitungsschaltkreis 49 vorverarbeitet
und der Steuereinheit 3 übermittelt. Die weiteren Photodioden 45 des
Arrays 44 sind durch die Konfigurierung der Schnittstelle 49 von den
Vorverarbeitungsschaltkreisen 49 entkoppelt, so dass die
Detektionssignale I dieser Photodioden 45 nicht weiterverarbeitet
werden. Die auf diese Weise aktivierten Photodioden 46 bilden
eine eindimensionale Kontur auf dem zweidimensionalen Array 44, womit
vermöge
des Strahlengangs 51 der abbildenden Optik 16 der
korrespondierend konturierte Überwachungsbereich 14 in
dem Raumgebiet 12 definiert ist.
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Die
Steuereinheit 3 vergleicht Änderungen der von verschiedenen
Photodioden 46 gemessenen Lichtintensitäten miteinander, und erkennt
auf die Anwesenheit eines Hindernisses 20, wenn sie eine
signifikante Änderung
der Lichtintensität
feststellt, die räumlich
inhomogen ist, also nicht von allen Photodioden 46 in gleicher
oder entsprechender Weise detektiert wurde.