-
Die
Erfindung betrifft eine Bodenschwelle sowie ein Schiebeelement mit
wenigstens einem Flügel,
insbesondere ein Schiebefenster oder eine Schiebetüre, wobei
die Bodenschwelle flach, bevorzugt für barrierefreie Übergänge ausgebildet
ist und die Bodenschwelle keinen Bodeneinstand aufweist, die Bodenschwelle
an ihrer Unterseite Verbindungsmittel aufweist, in die Verbindungselemente
von Verbreiterungsprofilen für
einen Bodeneinstand einzugreifen vermögen.
-
Derartige
Bodenschwellen und Schiebeelemente sind bekannt.
-
Schiebeelemente
sind als Schiebetüren, Schiebefenster
oder Balkonelemente bekannt. Das Problem bei den bekannten Schiebeelementen
ist, dass, aufgrund der notwendigen Führungen für den oder die beweglichen
Flügel,
ein barrierefreier Übergang
nicht möglich
ist, insbesondere nicht möglich
ist bei sogenannten Altbauschwellen, die keinen Bodeneinstand aufweisen.
Da Schiebeelemente an dem beweglichen Flügel meistens Rollen aufweisen,
die im unteren Flügelrahmen
angeordnet sind, benötigen diese
auch eine Rollenführung,
die in der Regel in der Bodenschwelle angeordnet ist, um eine ordnungsgemäße Führung des
Flügels
gewährleisten
zu können. Nun
besteht das Problem, dass insbesondere bei den sogenannten Altbauschwellen,
die für
barrierefreie Übergänge nur
eine geringe Höhe
aufweisen dürfen,
die Führung
für die
Rollen der Flügel
in diesen Altbauschwellen diese in der Regel überragt, da sie in die Schwelle
nur äußerst schwer
integrierbar ist.
-
Ein
weiteres Problem des Standes der Technik besteht darin, dass Verbreiterungsprofile,
die an die Unterseite dieser als Altbauschwellen ausgebildeten Bodenschwellen
angeschlossen werden sollen, in der Regel durch unterschiedlichste
Hersteller unterschiedlichste Verbindungselemente und unterschiedlichste
Abmessungen dieser Verbindungselemente aufweisen. Dieses Problem
besteht nicht nur bei Bodenschwellen für Schiebeelemente, sondern auch
bei Bodenschwellen für
Fenster und Türen
allgemein. Wenn man nun eine solche Altbauschwelle, die fertigungstechnisch
günstig
herstellbar ist, mit einem entsprechenden Verbreiterungsprofil versehen möchte, muß man eine
Vielzahl von solchen Bodenschienen anfertigen, die dann an die jeweiligen
Verbreiterungsprofile der unterschiedlichen Systemhersteller anschließbar ist
beziehungsweise umgedreht, die Verbreiterungsprofile sind an die
Bodenschwelle anschließbar.
Dies bedeutet aber, dass man, da Bodenschwellen in der Regel aus
Metall, insbesondere aus Aluminium gefertigt sind, man unterschiedliche Werkzeuge
vorhalten muß,
um die Bodenschwellen im Strangpreß verfahren herstellen zu können. Die Vorhaltung
solcher Werkzeuge beziehungsweise die Anfertigung dieser Werkzeuge
ist äußerst kompliziert und
damit sehr kostenaufwendig.
-
Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine
Bodenschwelle sowie Schiebeelement mit einer solchen Bodenschwelle vorzuschlagen,
an der universell unterschiedlichste Verbreiterungsprofile unterschiedlicher
Systemhersteller wahlweise angeschlossen werden können.
-
Ausgehend
von dem vorher beschriebenen Stand der Technik löst die Erfindung die gestellte
Aufgabe durch eine Bodenschwelle zur Abdichtung eines Fenster- oder
Türelementes
im Bodenbereich zwischen zwei Räumen,
insbesondere zwischen Außen-
und Innenbereich, wobei die Bodenschwelle mit einer Dichtung an
dem unteren Flügelrahmen
des Fenster- oder Türelementes
zur Abdichtung des Spaltes zwischen Flügelrahmen und Bodenschwelle zusammenwirkt,
wobei die Bodenschwelle flach, bevorzugt für barrierefreie Übergänge ausgebildet
ist, die Bodenschwelle an ihrer Unterseite Verbindungsmittel aufweist,
in die die Verbindungselemente von Verbreiterungsprofilen für einen
Bodeneinstand einzugreifen vermögen,
die sich dadurch auszeichnet, daß eine Vielzahl von Verbindungsmitteln
vorgesehen ist und die Verbindungsmittel derart ausgebildet und
beabstandet voneinander angeordnet sind, daß wahlweise unterschiedliche
Verbreiterungsprofile mit ihren Verbindungselementen dort einzugreifen
vermögen.
-
Nun
ist es aufgrund der Ausbildung der Verbindungsmittel an der Bodenschwelle
problemlos möglich,
Verbreiterungsprofile unterschiedlicher Hersteller mit unterschiedlichen
Verbindungselementen sowohl von ihrer Ausbildung als auch vom Abstand her
an der Bodenschwelle anzuschließen.
Aufgrund der Vielzahl von Verbindungsmitteln und ihrer unterschiedlichen
Ausbildung bezüglich
der Verbindungselemente, die dort einzugreifen vermö gen, ist
jetzt ein Anschluß universell
und wahlweise möglich.
Es ist nicht mehr notwendig, für
jedes Verbreiterungsprofil, welches am Markt ist, eine spezielle
Bodenschwelle herzustellen und vorzuhalten, sondern vielmehr ist
es jetzt möglich,
mit einer einzigen Bodenschwelle und demzufolge mit nur einem einzigen
Werkzeug zur Herstellung dieser Bodenschwelle auszukommen und spart
dadurch erhebliche Kosten ein. Die Lagerhaltung wird wesentlich
einfacher. Jeder Abnehmer der erfindungsgemäßen Bodenschwelle kann bei
seinem gewählten
Profilanbieter beziehungsweise Systemgeber für diese Profile bleiben und
ist nicht aufgrund der Auswahl der Bodenschwelle an einen speziellen
Hersteller gebunden.
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch eine Bodenschwelle
zur Abdichtung eines Fensters oder Türelementes im Bodenbereich
zwischen zwei Räumen,
insbesondere zwischen Außen- und Innenbereich,
wobei die Bodenschwelle mit einer Dichtung an dem unteren Flügelrahmen
des Fensters oder Türelementes
zur Abdichtung des Spaltes zwischen Flügelrahmen und Bodenschwelle
zusammenwirkt, wobei die Bodenschwelle flach, bevorzugt für barrierefreie Übergänge ausgebildet
ist, die Bodenschwelle an ihrer Unterseite Verbindungsmittel aufweist,
in die Verbindungselemente von Verbreiterungsprofilen für einen
Bodeneinstand einzugreifen vermögen,
die sich dadurch auszeichnet, daß wenigsten ein Adapter vorgesehen
ist, der auf seiner der Bodenschwelle zugewandten Seite Verbindungselemente
aufweist, die zu den Verbindungsmitteln der Bodenschwelle korrespondierend
angeordnet und ausgebildet sind und an der Unterseite des Adapters weitere
Verbindungsmittel vorgesehen sind, in die die Verbindungselemente
von wahlweise unterschiedlichen Verbreiterungsprofilen einzugreifen
vermögen. Dies
ist eine äußerst geschickte
Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Bodenschwelle,
die es ermöglicht,
eine Bodenschwelle mit einem gegebenenfalls vorhandenen Werkzeug
als Altbauschwelle anzufertigen und vorzuhalten und dann mit Hilfe
des Adapters dafür
zu sorgen, daß die
unter schiedlichen Verbreiterungsprofile der unterschiedlichen Hersteller
dort angeschlossen werden können.
Dadurch werden die vorher beschriebenen Vorteile in gleicher Weise
erhalten und es ist möglich,
die Bodenschwelle mit deutlich geringerer Anzahl von Verbindungsmitteln
an der Unterseite anzufertigen, in die der Adapter dann eingreift.
-
Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht dabei vor, daß die Ausbildung und die Abstände der
Verbindungsmittel so gewählt
ist/sind, daß wahlweise
Verbreiterungen mit unterschiedlich beabstandeten und unterschiedlich
ausgebildeten Verbindungselementen verschiedener Hersteller derartiger
Profile anschließbar
sind.
-
Von
Vorteil ist es dabei auch, wenn die Verbindungsmittel der Bodenschwelle
unterschiedlich geformt sind. Es ist weiterhin vorgesehen, daß die Verbindungsmittel
beispielsweise eine Rechteckform mit angeformtem Zapfen oder eine
keilförmige
Ausbildung mit kreisförmiger
Erweiterung oder aber eine hakenförmige Ausbildung aufweisen.
Selbstverständlich
ist auch eine Ausbildung möglich,
bei der gegebenenfalls an den Verbreiterungsprofilen vorhandene
Anschlußzapfen
in entsprechend ausgebildete Öffnungen
der Bodenschwelle eingreifen.
-
Erfindungsgemäß ist es
weiterhin vorgesehen, daß die
Abstände
der Verbindungsmittel zueinander unterschiedliche Abmessungen aufweisen. Von
besonderem Vorteil ist es auch, wenn die Verbindungsmittel und/oder
die Verbindungselemente für eine
Clipsverbindung ausgebildet sind.
-
Dabei
ist es weiterhin vorgesehen, daß gemäß einer
Variante der Erfindung der Adapter und/oder die Verbreiterung an
die Breite der Bodenschwelle angepaßt ist. Selbstverständlich ist
es nach der Erfindung auch möglich
einen zwei- oder mehrteiligen Adapter über die Breite der Bodenschwelle
gesehen vorzusehen, oder aber die Verbreiterung zumindest über die
Breite der Bodenschwelle betrachtet mehrteilig, insbesondere zweiteilig,
auszubilden.
-
Dabei
ist es möglich,
entsprechend einer Variante, den Adapter aus Vollmaterial beziehungsweise
als Vollprofil auszubilden oder aber den Adapter als Hohlkammerprofil
auszubilden. Von Vorteil ist es weiterhin, wenn der Adapter aus
einem die Wärme schlecht
leitenden Material, vorzugsweise aus Kunststoff gebildet ist.
-
Die
Erfindung schlägt
zur Lösung
der gestellten Aufgabe auch ein Schiebeelement mit wenigstens einem
Flügel
vor, insbesondere ein Schiebefenster oder eine Schiebetüre, wobei
die Bodenschwelle flach, bevorzugt für barrierefreie Übergänge ausgebildet
ist und die Bodenschwelle, wie vorher beschrieben, keinen Bodeneinstand
aufweist, die Bodenschwelle an ihrer Unterseite Verbindungsmittel aufweist,
in die Verbindungselemente von Verbreiterungsprofilen für einen
Bodeneinstand, zum Beispiel als Neubauschwelle einzugreifen vermögen, wobei sich
das Schiebeelement dadurch auszeichnet, dass die Verbindungsmittel
in der Bodenschwelle derart ausgebildet sind, dass Verbreiterungsprofile
unterschiedlicher Systemhersteller derartiger Verbreiterungsprofile
dort einzugreifen vermögen.
Dabei sind die Verbindungsmittel so gestaltet, dass sie sowohl in ihrem
Abstand zueinander, in ihren Verbindungsmittelgrößen und in den Verbindungsmöglichkeiten
wie beispielsweise Clipsen oder Einpressen universell derart ausgebildet
sind, dass diese Verbreiterungsprofile mit ihren Verbindungselementen
dort anschließbar
sind.
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird auch durch ein Schiebeelement mit wenigstens
einem Flügel
gelöst,
wobei auch hier insbesondere ein Schiebefenster oder eine Schiebetüre verstanden
wird, wobei die Bodenschwelle flach, bevorzugt für barrierefreie Übergänge ausgebildet
ist und die Bodenschwelle, wie zum Bei spiel eine Altbauschwelle,
keinen Bodeneinstand aufweist, die Bodenschwelle an ihrer Unterseite
Verbindungsmittel aufweist, in die Verbindungselemente von Verbreiterungsprofilen
für einen
Bodeneinstand, zum Beispiel als Neubauschwelle einzugreifen vermögen, die
sich dadurch auszeichnet, dass wenigstens ein Adapter vorgesehen
ist, der auf seiner, der Bodenschwelle zugewandten Seite Verbindungselemente
aufweist, die zu den Verbindungsmittel der Bodenschwelle korrespondierend
ausgebildet sind und an der Unterseite an die unterschiedlichen
Verbreiterungsprofile angepaßt
ist, derart, dass wahlweise Verbreiterungen der verschiedensten Systemgeber
derartiger Profile anschließbar
sind. Ein solcher Adapter läßt sich
ebenfalls, wie die Verbreiterungsprofile, in der Regel aus Kunststoff
erhalten und ist dadurch wesentlich günstiger herzustellen, als beispielsweise
die im Strangpreßverfahren hergestellten
Bodenschwellen. Es ist jetzt möglich, den
Adapter so auszubilden, dass er auf der der Bodenschwelle zugewandten
Seite mit den Verbindungselementen zu den Verbindungsmittel der
Bodenschwelle korrespondiert, zum Beispiel als Clipsverbindung,
als Klemmverbindung oder als Preßverbindungen pro Bolzen, vorzugsweise
gerippte oder geriffelte Bolzen in entsprechend ausgebildete Verbindungsmittel
einzugreifen vermögen.
Bevorzugt sind selbstverständlich
die Clipsverbindungen, die sich in der Vergangenheit durchgesetzt
und bewährt haben.
An der Unterseite dieses Adapters ist es jetzt möglich, die dort vorgesehenen
Verbindungselemente so anzuordnen und auszubilden, dass unterschiedliche
Verbreiterungsprofile an ein Adapterprofil anschließbar sind.
Es ist jedoch auch möglich,
für die unterschiedlichsten
Verbreiterungsprofile von Systemgebern die entsprechenden Adapter
vorzuhalten, die zum einen an die Bodenschwelle angepaßt sind und
zum anderen auf der Unterseite an das jeweilige Profil eines unterschiedlichen
Systemgebers. Derartige Adapter werkstattmäßig vorzuhalten ist für einen Fenster-
beziehungsweise Türenbauer
nicht mit solchen Kosten verbunden, die eine ausreichende Bevorratung
gefährden.
Des Weiteren kann selbstverständlich
dieser Adapter in unterschiedlichsten Ausführungen auch von dem Produzenten
der Bodenschwelle vorgehalten und gemeinsam mit der Bodenschwelle
für den
jeweiligen Bedarf und das jeweilige Verbreiterungsprofil abgerufen
werden.
-
Eine
vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schiebeelementes sieht
demnach vor, dass die Verbindungsmittel und/oder die Verbindungselemente
für eine
Clipsverbindung beziehungsweise als Clipsverbindung ausgebildet
sind. Dies ermöglicht
die günstige
Anschlußmöglichkeit von
Verbreiterungsprofilen an die Altbauschwelle und zudem eine günstige und
sichere Verbindung. Es wird durch diese Clipsverbindung auch sichergestellt, dass
an den Verbindungsstellen keine sogenannten Kältebrücken entstehen, da hier ein
sicherer und dichter Anschluß gegeben
ist. Aufgrund der unterschiedlichen Materialien, in der Regel ist
die Bodenschwelle aus Aluminium und der Adapter und die Verbreiterungsprofile
aus Kunststoff, ist zudem eine thermische Trennung an den Verbindungsstellen
noch gegeben. Insofern bestehen diesbezüglich keine Probleme.
-
In
einer Variante des erfindungsgemäßen Schiebeelementes
ist es vorgesehen, dass der Adapter und/oder die Verbreiterung an
die Breite der Bodenschwelle angepaßt ist. Demnach ist es möglich, den
Adapter über
die gesamte Breite der Bodenschwelle auszubilden. Es ist selbstverständlich auch möglich, zwei
oder mehrere Adapter als Profilstücke an die Bodenschwelle anzuschließen. Gleiches
ist selbstverständlich
zu den Verbreiterungsprofilen zu sagen, die es ebenfalls in unterschiedlichen
Breiten und Höhen
gibt. Demnach ist es auch möglich,
entweder nur eine Verbreiterung über
die gesamte Breite der Bodenschwelle vorzusehen, oder aber zwei oder
mehrere Verbreiterungen. Selbstverständlich ist es auch möglich, mehrere
Verbreiterungsprofile untereinander zu verbinden, um eine ausreichende Einstandshöhe, je nach
Bodenaufbau, zu erreichen. So gibt es Bodenaufbauten, die bei 12
cm liegen. Es gibt jedoch auch Bodenaufbauten, die erheblich höher sind.
Insofern kann hier die Höhe
der Verbreiterung an den notwendigen Bodeneinstand angepaßt werden.
Selbstverständlich
ist es auch möglich,
einen oder zwei oder mehrere Adapter untereinander anzuordnen und
dann erst eine Verbreiterung oder aber nur mit Adaptern zu arbeiten.
Die Erfindung ist hier auf eine dieser Ausführungsformen und Kombinationsmöglichkeiten
nicht eingeschränkt.
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein Schiebeelement,
insbesondere eine Schiebetüre
oder ein Schiebefenster, wie vorher beschrieben, wobei unterhalb
des Flügels
wenigstens eine Dichtung einen Verbindungsmittelsbereich zwischen der
Unterseite des Flügels
und einer am Boden angeordneten Bodenschwelle abdichtet, mit einer
thermischen Trennung zwischen Außen- und Innenbereich, die
sich dadurch auszeichnet, dass die thermische Trennung in der Bodenschwelle
zumindest in einem Bereich unter dem Flügel angeordnet ist, auf dem wenigstens
eine Dichtung im geschlossenen Zustand des Schiebeelementes aufliegt.
Dadurch ist es erreicht worden, dass die thermische Trennung neben der
Trennung des Wärmedurchgangs
durch die Bodenschwelle von außen
nach innen, auch eine Trennung thermisch zwischen der Dichtung und
der Bodenschwelle am Boden vornimmt. Dadurch kann es zum Beispiel
im Winter bei äußerst niedrigen
Temperaturen vermieden werden, dass die Dichtung an der Bodenschwelle
beispielsweise anfriert und beim Öffnen der Türe dann beschädigt werden
würde.
Gleichzeitig wird allerdings auch der Wärmedurchgang durch die Bodenschwelle
von einem Außenbereich zum
Innenbereich unterbrochen. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung
sieht vor, dass eine weitere thermische Trennung vorgesehen ist,
die bevorzugt auf der dem Innenbereich zugewandten Seite der Bodenschwelle
angeordnet ist. Jetzt wird sozusagen eine zweistufige thermische
Trennung erreicht, die einen Wärmedurchgang
sowohl von dem Bereich oberhalb des Flügels in die Bodenschwelle verhindert,
als auch gleichzeitig und zusätzlich
den Wärmeübergang
vom Außen-
zum Innenbereich der Türe. Die
vorher beschriebenen Effekte der thermischen Trennung in Richtung
vom Außen-
zum Innenbereich hin und von der Schwelle zum Flügel beziehungsweise zur Dichtung
hin, wird durch diese Variante in hervorragender Weise gelöst. Es ist
außerdem
möglich, die
thermische Trennung sozusagen als eigene Profilstücke auszubilden,
und diese dann in eine stranggepreßte Bodenschwelle einzufügen. Das
Einfügen kann
dabei mittels bekannter Befestigungstechniken erfolgen.
-
Demnach
ist eine vorteilhafte Weiterbildung der zuvor beschriebenen Lösung dadurch
gekennzeichnet, dass die thermische Trennung als Profilstück ausgebildet
ist, das in eine Vertiefung der Bodenschwelle einlegbar, insbesondere
dort befestigbar ist. Es ist weiterhin erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die thermische Trennung in die Bodenschwelle einrastbar ist.
Dies gilt selbstverständlich auch
für die
weitere thermische Trennung, die ebenfalls als Profil und einleg-
beziehungsweise einrastbar ausgebildet ist. Eine Weiterbildung der
Erfindung sieht weiterhin vor, dass die thermische Trennung den
gesamten Bereich unterhalb des Flügels, zumindest den Bereich
unterhalb der Dichtung beziehungsweise aller Dichtungen umfaßt. Dies
ist in der Regel selbstverständlich
der bewegliche Flügel.
Im Falle von mehreren beweglichen Flügeln erstreckt sich dann die
thermische Trennung in dem Bereich unterhalb der beiden beweglichen
Flügel.
Die Effekte, wie weiter oben beschrieben, werden durch diese Variante
ebenfalls erreicht.
-
Die
Erfindung zeichnet sich gemäß einer
vorteilhaften Variante auch dadurch aus, dass beide thermische Trennungen
aus einem wärmeisolierenden
oder die Wärme
schlecht leitenden Material, wie zum Beispiel einem Kunststoffmaterial
gebildet sind. Das Kunststoffmaterial hat die positive Eigenschaft, die
Wärme schlecht
zu leiten, wodurch eine thermische Trennung in einer beispielsweise
aus Aluminium gebildeten Bodenschwelle sehr gut realisierbar ist.
Zudem zeichnet sich Kunststoffmaterial dadurch aus, dass es sich
in einem relativ günstigen
Verfahren in unterschiedlichste Formen bringen lässt, sodass der Aufwand für die Herstellung
der thermischen Trennungen nicht zu kostenintensiv ist. Des Weiteren
hat die thermische Trennung eine ausreichende Stabilität, um auch
entsprechenden Belastungen im Bodenbereich eines Schiebeelementes standhalten
zu können.
-
An
dieser Stelle wird bereits angemerkt, dass selbstverständlich die
Ausführungsform
des Schiebeelementes mit einer thermischen Trennung mit der Ausführungsform
kombinierbar ist, wo Verbreiterungsprofile mit entsprechenden Verbindungsmitteln an
einer Bodenschiene für
dieses Schiebeelement anschließbar
ist. Es ist demzufolge auch eine Ausführungsform von der Erfindung
umfasst, bei der entweder die Verbindungsmittel an der Bodenschwelle derart
ausgebildet sind, dass Verbreiterungsprofile unterschiedlicher Systemhersteller
dort einzugreifen vermögen
beziehungsweise eine Bodenschiene mit einem entsprechenden Adapter,
die gleichzeitig auch eine oder zwei thermische Trennungen, wie
vorher beschrieben, aufweist. Die Erfindung umfasst dabei beide
Ausführungsformen.
-
Von
Vorteil ist es weiterhin, wenn die thermische Trennung einteilig
oder mehrteilig, insbesondere zweiteilig ausgebildet ist. Dies betrifft
beispielsweise die thermische Trennung, die unterhalb des Flügels beziehungsweise
unterhalb des Bereichs mit den Dichtungen am unteren Flügelrahmen
angeordnet ist. Es ist demnach möglich,
diese thermische Trennung dort zweiteilig zu erhalten und diese
in die Bodenschwelle einzufügen
oder einzulegen. Von Vorteil ist es dabei, wenn gemäß einer
weiteren Ausführungsform
eine Rollenführung
vorgesehen ist, die zwischen zwei Teilen der thermischen Trennung
anordenbar, insbesondere befestigbar ist. So erhält man neben der vorteilhaften
ther mischen Trennung unterhalb der Dichtungen auch noch gleichzeitig
die dazwischen angeordnete Rollenführung für den beweglichen Flügel des
Schiebeelementes.
-
Erfindungsgemäß ist es
weiterhin vorgesehen, dass in der thermischen Trennung eine Ausnehmung
vorgesehen ist, in die die Rollenführung für den Flügel des Schiebeelementes einlegbar,
insbesondere befestigbar ist. In diesem Fall ist dann die thermische
Trennung einteilig ausgebildet, besitzt jedoch eine Ausnehmung,
die der Form der Rollenführung angepasst
ist und die dort einlegbar beziehungsweise befestigbar ist.
-
Erfindungsgemäß ist es
weiterhin vorgesehen, dass eine Rollenführung für den Flügel in der Bodenschwelle vorgesehen
ist. Dabei kann diese Rollenführung
entweder, wie vorher beschrieben, in der thermischen Trennung beziehungsweise
zwischen zwei Teilen der thermischen Trennung angeordnet sein. Sie
kann allerdings auch gemäß einer anderen
Ausführungsform
in der Bodenschwelle angeordnet sein, die eine thermische Trennung
weiter zum Innenbereich hin zugewandt sitzt und keine thermische
Trennung unter den Dichtungen des Flügels des Schiebeelemtens vorsieht.
Beide Varianten sind auch hier von der Erfindung umfasst. Die Rollenführung ist
dabei sowohl für
konkav als auch für
konvex ausgebildete Rollen des Flügels ausgebildet. Sie ist beispielsweise
als Profilstück
vorgesehen, das in die Bodenschwelle oder in die thermische Trennung
einlegbar ist und auf der einen Seite eine Erhöhung aufweist, in die die Rolle
des Schiebeelemtens beziehungsweise des Flügels des Schiebeelemtens eingreift.
Durch einfaches Umdrehen um 180° erhält man dann
eine Ausführungsform,
bei der eine Vertiefung in der Rollenführung ist und eine entsprechend ausgebildete
Rolle dort einzugreifen vermag.
-
Um
die Barrierefreiheit auch bei unterschiedlichsten Profilen, insbesondere
bei Kunststoffprofilen unterschiedlichster Her steller von Schiebeelemten zu
gewährleisten,
ist eine Rollenunterfütterung
vorgesehen, die dann gewährleistet,
dass der bewegliche Flügel
in einer entsprechenden Höhe
noch anordenbar ist und trotzdem eine Führung durch die Rollenunterfütterung
gewährleistet
bleibt. Diese Rollenunterfütterung
wird in einen Hohlraum des beweglichen Flügels eingefügt und zwar an der Stelle,
an der die Rolle positioniert werden soll. Die Höheneinstellung kann dann durch
mehrere in der Rollenunterfütterung
vorgesehenen Bohrungen erfolgen, sodass auch diese Ausführungsform
gewährleistet,
dass ein Schiebeelement mit einer barrierefreien Bodenschwelle realisiert
werden kann. Dies war den bisher vorhandenen Ausführungsmöglichkeiten
im Stand der Technik noch nicht möglich. Die Rollenunterfütterung
ist damit ein wichtiger Baustein, um eine barrierefreie Schiebetüre oder
ein barrierefreies Schiebefenster zu gewährleisten.
-
Ein
weiterer Aspekt des erfindungsgemäßen Schiebeelements ist dadurch
angegeben, dass als Dichtung am Flügel Profile, vorzugsweise Hohlprofile aus
Synthesekautschuk, wie Neopren, Gummi oder dergleichen vorgesehen
sind. Dabei sind in der Regel wenigstens zwei Dichtungen in Richtung
vom Außenbereich
zum Innenbereich des Schiebeelements angeordnet. Vorzugsweise sind
nach der Erfindung zwei Dichtungen auf der der Außenseite
zugewandten Seite des Flügels
vorgesehen und zwei Dichtungen hintereinander auf der der Innenseite
zugewandten Seite des Flügels.
-
Auch
hier gewährleistet
eine Weiterbildung der Erfindung, dass ein Aufnahmeprofil beziehungsweise
ein Träger
vorgesehen ist, der zumindest eine Dichtung aufzunehmen vermag und
der an dem unteren Flügelrahmen
des Flügels
befestigbar ist. Dabei gibt es mehrere Ausführungsformen, so zum Beispiel
eine Ausführungsform,
die sich insbesondere für
Schiebeelemente mit einem Holzrahmen eignet, wobei hier ein Zapfen
als Verbindungselement vorgesehen ist, der in eine an dem Schiebeelement
an dessen unteren Flügelrahmen
eingebrachten Bohrung einsteckt beziehungsweise einschlagbar ist.
Es ist selbstverständlich
auch eine Variante vorgesehen, die an Kunststoffprofilrahmen für Schiebeelemente befestigbar
ist. Diese werden dann bevorzugt als Einsteck- beziehungsweise Einclipsverbindung
oder dergleichen vorgesehen.
-
Es
wurde weiterhin gefunden, dass es von Vorteil ist, wenn zur Abdichtung
des Zwischenraumes zwischen dem Flügel des Schiebeelementes zu einem
weiteren Flügel
oder zu einer Wand eines Bauwerkes wenigstens ein Dichtungskissen
vorgesehen ist, das sich zumindest im Randbereich bis zur inneren
Dichtung erstreckt und diesen Zwischenraum in der geschlossenen
Stellung der Türe
abdichtet. Gerade diese Ausführungsform
ist bei Schiebeelementen sehr wichtig, da dieser Zwischenraum bei
Lösungen
des Standes der Technik häufig
ungenügend
abgedichtet ist. Durch das Vorsehen dieses wenigstens einen Dichtungskissens
wird dieser Randbereich jetzt sicher abgedichtet. Von Vorteil ist
es selbstverständlich,
wenn an der Wand beziehungsweise an dem weiteren Flügel ebenfalls
ein Dichtungskissen vorgesehen ist, dass mit dem Dichtungskissen
am beweglichen Flügel
zusammenwirkt. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn
die beiden Dichtungskissen gegeneinander abgeschrägt sind,
derart, dass die Schrägen
im geschlossenen Zustand aneinanderliegen und so abdichten. Des
Weiteren ist es günstig,
wenn die Dichtungskissen in einem geringen Winkel vom Winkel der
Bodenschiene abweichen, sodass durch das Herabsenken ein leichter Druck
auf das Dichtungskissen ausgeübt
wird, welches dieses dann auf die Bodenschiene drückt und eine
sichere Dichtung in dem Bereich bewirkt.
-
Eine
vorteilhafte Weiterbildung der vorher beschriebenen Variante zeichnet
sich dadurch aus, daß sich
das Dichtungskissen von der Unterseite des Flügelrahmens bis zum Boden beziehungsweise
bis zur Bodenschwelle und zumindest zwischen der inneren Dichtung
und dem Rand des beweglichen Flügels
erstreckt. Dadurch wird gewährleistet,
daß in
einem Randbereich beziehungsweise in einem Öffnungsbereich, der im geschlossenen
Zustand des Schiebeelementes bei Elementen des Standes der Technik
immer noch durchlässig
war, jetzt ebenfalls eine sichere Abdichtung erreicht wird. Dabei
umfaßt die
Erfindung die Anordnung eines Dichtungskissens unter dem beweglichen
Flügel
mit den Dichtungen zum Boden hin und einem weiteren Dichtungskissen, das
gegebenenfalls an einem weiteren beweglichen oder festen Flügel oder
im Wandbereich oder im Bereich einer Zarge angeordnet ist.
-
Von
Vorteil ist es weiterhin, wenn sich das Dichtungskissen an wenigstens
eine der Dichtungen zum Boden hin anschließt. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
daß sich
das Dichtungskissen an zwei vorhandene Dichtungen zum Boden hin
anschließt. Insbesondere
wird nach einer weiteren vorteilhaften Variante vorgesehen, daß das Dichtungskissen
die Dichtungen beziehungsweise eine der Dichtungen zumindestens
in dem Randbereich beziehungsweise dem Zwischenraum ersetzt.
-
Erfindungsgemäß ist es
weiterhin vorgesehen, daß sich
das Dichtungskissen in dem Randbereich am beweglichen Flügel von
einer Nut für
das Rad der Rollenführung
bis zum äußeren Rand
des Profils des beweglichen Flügels
erstreckt.
-
Es
ist weiterhin vorgesehen, daß,
im Fall von zwei nebeneinander angeordneten Dichtungen zum Boden
hin, diese im Randbereich durch ein Dichtungskissen ersetzt werden
und bündig
an diesen beiden Dichtungen anschließt. Damit wird ebenfalls eine äußerst sichere
Abdichtung nach innen hin gewährleistet.
Dies gilt selbstverständlich
nur im geschlossenen Zustand des Schiebeelementes.
-
Erfindungsgemäß ist es
weiterhin vorgesehen, daß ein
weiteres, zweites Dichtungskissen zwischen der Wand oder einem weiteren
Flügel
vorgesehen ist, das mit dem ersten Dichtungskissen abdichtend zusammenwirkt.
Dieses zweite Dichtungskissen hat zumindest einseitig eine nach
innen weisende seitliche Abschrägung,
die einen Winkel von 5° bis
25° bezogen
auf den Rand des zweiten Dichtungskissens bildet. Bevorzugt sind
dabei 15°.
-
Zusätzlich ist
es vorgesehen, daß diese
seitliche Abschrägung
zusätzlich
in senkrechter Richtung einen zum Boden hin nach innen weisenden
von 90° abweichenden
Verlauf bildet, wobei bevorzugt dieser abweichende Verlauf mit einem
geringeren Gefällewinkel
beginnt und mit einem größeren Gefällewinkel
endet.
-
Von
Vorteil ist es weiterhin, wenn die thermische Trennung zumindest
den Bereich unterhalb des wenigstens einen Flügels, bevorzugt im Bereich
des ersten Dichtungskissens einschließend umfasst. Damit wird gewährleistet,
dass auch dieses Dichtungskissen bei extremen Temperaturen, beispielsweise im
Frost bei Winter dort nicht anfriert.
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch eine Bodenschwelle
zur Abdichtung eines Fensters oder Türelementes im Bodenbereich
zwischen zwei Räumen,
insbesondere zwischen Außen- und Innenbereich,
wobei die Bodenschwelle mit einer Dichtung an dem unteren Flügelrahmen
des Fensters oder Türelemtens
zur Abdichtung des Spaltes zwischen Flügelrahmen und Bodenschwelle
zusammenwirkt, wobei die Bodenschwelle flach, bevorzugt für barrierefreie Übergänge ausgebildet
ist und die Bodenschwelle, wie zum Beispiel eine Altbauschwelle
einen Bodenstand aufweist, die Bodenschwelle an ihrer Unterseite
Verbindungsmittel aufweist, in die Verbindungselemente von Verbreiterungsprofilen
für einen
Bodeneinstand, zum Beispiel als Neubauschwelle einzugreifen vermögen, sich
dadurch auszeichnet, dass wenigstens einen Adapter vorgesehen ist,
der auf seiner der Bodenschwelle zugewandten Seite Verbindungselemente
aufweist, die den Verbin dungsmittel der Bodenschwelle korrespondierend
ausgebildet sind und an der Unterseite an die unterschiedlichen
Verbreiterungsprofile angepasst ist, derart, dass wahlweise Verbreiterungen
der verschiedensten Systemgeber derartiger Profile anschließbar sind.
-
Eine
nebengeordnete Ausführungsform
der zuvor beschriebenen Bodenschwelle zeichnet sich dadurch aus,
dass die Verbindungsmittel derart ausgebildet sind, dass Verbreiterungsprofile
unterschiedlicher Systemhersteller derartiger Verbreitungsprofile
dort einzugreifen vermögen.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Verbindungsmittel
in einem Abstand und mit einer Größe hergestellt werden, die
ein Eingreifen unterschiedlicher Verbreiterungsprofile mit ihren
Verbindungselementen ermöglicht.
Die Variante mit einem Adapter zeichnet sich durch die gleichen
Vorteile aus, wie sie zuvor bei den Vorteilen des Schiebeelements beschrieben
wurden.
-
Die
Erfindung stellt auch eine Bodenschwelle zur Abdichtung eines Fensters
oder eines Türelements
im Bodenbereich zwischen zwei Räumen
zur Verfügung,
insbesondere zwischen Außen-
und Innenbereich, wobei die Bodenschwelle mit einer Dichtung an
dem unteren Flügelrahmen
des Fensters oder Türelementes
zur Abdichtung des Spaltes zwischen Flügelrahmen und Bodenschwelle
zusammenwirkt und die Bodenschwelle eine thermische Trennung aufweist,
wobei diese Bodenschwelle sich dadurch auszeichnet, dass die thermische
Trennung in der Bodenschwelle zumindest in einem Bereich unter dem
Flügel
angeordnet ist, auf dem wenigstens eine Dichtung im geschlossenen
Zustand des Flügels
aufliegt. Die durch die Erfindung zur Verfügung gestellten Bodenschwellen
eignen sich demnach nicht nur für
Schiebeelemente, wie im ersten Teil der Erfindung beschrieben, sondern
auch auf Bodenschienen für andere
Elemente, wie beispielsweise Türen
und Fenster. Dabei wird insbesondere erreicht, dass auch für diese
Elemente dann barrierefreie Bodenschwellen ohne die störenden erhöhten Übergänge, die
normalerweise bei derartigen Elementen zu verzeichnen sind, auskommen.
-
Die
Erfindung stellt auch ein System zur Abdichtung von Fenstern, Türen oder
dergleichen im Bodenbereich zur Verfügung, bestehend aus einer Bodenschwelle,
einem Adapter, Verbreiterungsprofilen, Dichtungen, Dichtungskissen,
einem Träger, thermischer
Trennungen, Rollenführung
und Rollenunterfütterung
sowie Rollen für
Schiebeelemente und einem Träger
für Dichtungen
entsprechend einer der vorhergehend beschriebenen Ausführungsformen und
Varianten von Bodenschwellen beziehungsweise des Schiebeelementes
nach der Erfindung.
-
Der
Vorteil dieser einzelnen Systembestandteile besteht darin, daß man diese
als System anfertigen und vorhalten kann und wahlweise miteinander beziehungsweise
untereinander kombinieren kann, je nachdem, welche Aufgabe jeweils
zu lösen
ist. Das System dient dabei ebenso der Abdichtung von Schiebeelementen,
wie nach der Erfindung vorher beschrieben, wie auch von Fenstern
oder Türen,
die nicht als Schiebeelemente ausgebildet sind.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben.
Es zeigen:
-
1a bis 1e verschiedene
Varianten des erfindungsgemäßen Schiebeelementes;
-
2 Detail
einer thermischen Trennung nach der Erfindung;
-
3 weitere
Ausführungsform
einer thermischen Trennung mit Rollenführung;
-
4 Adapter
zum Anschluß an
die Bodenschwelle nach der Erfindung;
-
5 eine
weitere Ausführungsform
einer thermischen Trennung nach der Erfindung;
-
6a, 6b Rollenunterfütterung
nach der Erfindung;
-
7a bis 7c Träger für die Dichtungen nach
der Erfindung;
-
8a bis 8e Anordnung
beziehungsweise Ausbildung der Dichtkissen nach der Erfindung;
-
9a und 9b Varianten
von Rollenführungen
für die
erfindungsgemäße Bodenschwelle;
-
10 Ausführungsform
eines Adapters nach der Erfindung;
-
11a bis 11d Varianten
von Schiebeelementen mit Bodenschwelle und Adapter nach der Erfindung;
-
12a und 12b Ausführungsform
einer Stütze
für Verbreiterungen
mit Höhenverstellvorrichtungen;
-
13a bis 13e Varianten
von erfindungsgemäßen Schiebeelementen
mit unterschiedlichen Dichtungen und Dichtkissen;
-
14 Ausführung eines Trägers nach
der Erfindung mit Dichtung;
-
15 Paßelement
zur Unterfütterung
des feststehenden Flügels
nach der Erfindung und
-
16 Schwellenverbinder
zur Verbindung der Bodenschwelle mit dem feststehenden Flügel und/oder
einem Rahmen oder dergleichen.
-
Die 1a zeigt
eine erste Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Schiebeelementes,
das aus den Flügeln I und II gebildet
ist. Der Flügel I ist
bewegbar ausgebildet und der Flügel II ist
fest auf der Bodenschwelle 1 angeordnet. Der Zwischenraum zwischen
den beiden Flügeln
wurd mit dem Bezugszeichen III versehen. Die Bodenschwelle 1 ist
in dem Bereich, in dem der bewegliche Flügel mit seinen Dichtungen 4/1 bis 4/4 aufliegt,
mit einer thermischen Trennung 2 versehen. Die thermische
Trennung 2 ist dabei mit einer Ausnehmung 6 versehen,
in der eine Rollenführung 5 eingelegt
ist. Durch diese Ausführungsform
der thermischen Trennung wird erreicht, dass zum einen die Bodenschwelle 1 von
dem Außenbereich
links nach dem Innenbereich 1/1 rechts thermisch getrennt
wird. Sie wird allerdings auch und insbesondere in senkrechter Richtung
thermisch getrennt, indem jetzt die Dichtungen 4/1 bis 4/4 des
Flügels I nicht
mehr direkt auf den, meist aus Metall, insbesondere Aluminium hergestellten,
Bodenschienenbereich aufliegt, sondern auf der thermischen Trennung,
die aus einem, die Wärme
schlecht leitenden Material hergestellt ist. Geschickterweise wird
die Rollenführung 5 gleich
in der Ausnehmung 6 zur thermischen Trennung angeordnet,
um einen barrierefreien Übergang
auch bei einer solchen flachen Bodenschwelle zu gewährleisten.
Die Rollenführung 5 ist
dabei derart in der thermischen Trennung eingelegt, dass sie dort
entweder eingerastet oder eingeklemmt ist.
-
Wie
ersichtlich, ist die Rollenführung 5 derart gestaltet,
dass sie durch ein Drehen um 180° auch Rollen
mit konvexer Ausbildung aufzunehmen vermag. Die thermische Trennung
hat für
diesen Fall dann an der korrespondierenden Stelle eine Vertiefung,
so dass die Rollenführung 5 auch
hier plangleich mit der Oberfläche
der Bodenschwelle 1 abschließt. Diese Ausführungsform
ist hier nicht dargestellt, ist jedoch von der Erfindung ebenso
mit umfaßt wie
die dargestellte Variante. Die Rolle 51 in der dargestellten
Variante der 1 besitzt eine konkave Form
und wird so durch die Erhöhung
in der Rollenführung 5 sicher
geführt.
-
In 1a ist
eine Ausführungsform
einer Schiebetüre
dargestellt, die aus einem Kunststoffmaterial gebildet ist. Um nun
zu ermöglichen,
dass die erfindungsgemäße Schiebetüre für schwellenlose beziehungsweise
barrierefreie Übergänge tatsächlich mit
einer sehr flachen Bodenschwelle auskommt, ist es erforderlich,
die Rolle selbst zu unterfüttern,
um diese tiefer als normalerweise üblich in dem Profil zu befestigen.
Hierzu dient die Rollenunterfütterung 52. Die
Rollenunterfütterung 52 wird
in den Flügel
beziehungsweise in den unteren Flügelrahmen des Flügels I eingelegt
und zwar in eine dort vorhandene Verbindungsmittel. Nun kann die
Rolle 51 in der Rollenunterfütterung so positioniert werden,
dass sie für einen
barrierefreien Übergang
positionierbar ist und dennoch den Flügel I ausreichend
führt,
die Führung allerdings
den barrierefreien Übergang
nicht behindert. Unter dem beweglichen Flügel I sind die Dichtungen 4/1 bis 4/4 befestigt.
Dazu dient in dieser Ausführungsform
ein Träger 12,
der unter den unteren Flügelrahmen
in einer dort vorhandenen Befestigungsöffnung befestigt ist. Die dargestellte
Variante betrifft eine Trägerform,
die für
Kunststoffprofile geeignet ist. Für Schiebeelement mit Holzrahmen
ist erfindungsgemäß ein Träger vorgesehen,
der sich beispielsweise eindrehen oder einschlagen läßt. Die Dichtungen 4/1 bis 4/4 werden
in dort vorgesehene Nuten eingeschoben und sind so ausreichend stabil befestigt,
so dass ein Herausrutschen nicht ermöglicht ist und zum anderen
eine ausreichende Dichtigkeit im Falle der geschlossenen Schiebetüre, das heißt in der
abgesenkten Form, möglich
ist.
-
Wie
bereits beschrieben, ist die Bodenschwelle 1 durch eine
thermische Trennung 2 sowohl in im Schnitt gesehen waagerechter
Richtung, als auch in horizontaler Richtung thermisch getrennt.
Um den Restwärmedurchgang,
der in dieser Ausführungsform
unterhalb der thermischen Trennung 2 noch durchtreten kann,
ebenfalls zu blockieren, ist eine weitere thermische Trennung 3 auf
der Innenseite 1/1 der Bodenschwelle 1 vorgesehen
und trennt hier auch noch den unteren Teil beziehungsweise den sonst
noch möglichen
Wärmedurchgang.
-
Unterhalb
der Bodenschwelle 1 ist nach der Erfindung ein Adapter 9 vorgesehen,
der hier zweiteilig in Form der Adapterteile 9/1 und 9/2 ersichtlich
ist. Die Adapter 9/1 und 9/2 greifen in Verbindungsmittel 11 der
Bodenschwelle 1 ein und verbinden den Adapter mit dieser
Bodenschwelle. Dieser Adapter ermöglicht den Anschluß von Verbreiterungsprofilen 10,
die es in unterschiedlichsten Ausführungsformen von unterschiedlichsten
Systemgebern beziehungsweise Herstellern gibt und deren Verbindungsmittel
unterschiedlich zu den Verbindungsmittel der Bodenschiene ausgebildet
sein können.
Um nun zu ermöglichen, dass
lediglich eine sehr flache Bodenschwelle 1 für barrierefreie Übergänge zur
Verfügung
gestellt werden kann, jedoch gleichzeitig mit dieser Bodenschwelle
zu ermöglichen,
auch im Neubau verwendet zu werden, ist es notwendig, die Verbreiterungsprofile
in der Höhe
unter der Bodenschwelle anzuordnen, die sich aus dem jeweiligen
Fußbodenaufbau
des Bauwerkes ergibt. Durch die erfindungsgemäße Ausführungsform, wonach wenigstens
ein Adapter unter der Bodenschwelle 1 angeordnet ist, um
Verbreiterungspro file unterschiedlichster Hersteller aufnehmen zu
können,
ist es jetzt möglich,
eine solche flache Bodenschwelle auch im Neubaubereich zu verwenden.
Dies hat naturgemäß immer
Schwierigkeiten bereitet, da die Verbindungsmittel 11 nicht
für die unterschiedlichen
Hersteller kompatibel sind, so dass hier verschiedene Profile nicht
einsetzbar waren.
-
Die
Vorhaltung von unterschiedlichen Bodenschwellen mit entsprechenden
Verbindungsmittel für
die jeweiligen Systemhersteller der Profile würde eine ebenso hohe Anzahl
von Bodenschienen erfordern, wie es Hersteller von solchen Verbreiterungsprofilen
gibt. Dies würde
zu sehr hohen Produktionskosten für die Bodenschwelle führen, da
für jede
Variante ein eigenes Werkzeug hergestellt werden muß. Bekanntermaßen ist
für die
Herstellung solcher Werkzeuge ein recht hoher Kostenaufwand notwendig,
der eine solche Verfahrensweise unökonomisch macht. Aus diesem
Grund schlägt
die in 1a ersichtliche Variante der
Erfindung vor, diesen Adapter in der dargestellten Ausführungsform
zweiteilig an der Bodenschiene zu befestigen. Der Adapter hat die Verbindungselemente 91,
die in die Verbindungsmittel 11 eingreifen und diesen dort
befestigen. An der Unterseite des Adapters sind dann Verbindungselemente
angeordnet, die, je nach dem jeweiligen Verbreiterungsprofil, gestaltet
werden können.
Da die Adapter- und die Verbreiterungsprofile als Kunststoffprofile
erhalten werden, ist die Herstellung wesentlich einfacher. Die Werkzeugkosten
für derartige
Profile sind auch nicht so hoch, so dass sich hier eine Kostenreduzierung
erreichen läßt.
-
Die
Verbreiterungsprofile 10 können selbstverständlich in
unterschiedlichen Höhen
unter die Bodenschwelle 1 mit dem dort vorgesehenen Adapter
angebracht werden, um die jeweilig gewünschte Einstandshöhe für den Fußbodenaufbau
zu gewährleisten.
Dabei ist es möglich,
mehrere Verbreiterungsprofile miteinander zu kombinieren oder zwei Adapter
und ein Verbreiterungsprofil vorzusehen. Hier ist die Erfindung
nicht eingeschränkt.
Selbstverständlich
ist es auch möglich,
entsprechende Dämm-Materialien
oder Verstärkungen
in den Verbreiterungsprofilen 10 vorzusehen. Dies wird
an späterer
Stelle noch beschrieben werden. Die Erfindung bietet demnach die
Möglichkeit,
neben einer sehr guten thermischen Trennung einer flachen Bodenschwelle 1,
gleichzeitig zu gewährleisten,
dass diese flache Bodenschwelle jetzt auch im Neubaubereich einsetzbar
ist, indem Verbreiterungsprofile unterschiedlichster Art mit Hilfe
des erfindungsgemäßen Adapters
dort anordenbar sind.
-
Die 1 zeigt auch, dass zwischen dem feststehenden
Flügel II und
dem beweglichen Flügel I Dichtkissen 7 und 8 angeordnet
sind. Diese Dichtkissen 7, 8 sind jeweils angeschrägt, derart,
dass sie im geschlossenen Zustand der Türe im Zwischenraum III zwischen
den beiden Flügeln I und II abdichten.
Eine Besonderheit ist, dass, aufgrund der Ausführungsform des beweglichen
Flügels I mit
Dichtungen 4/1 bis 4/4, der Randbereich zwischen
Flügel und
einer gegebenenfalls vorhandenen Trennwand ebenfalls abgedichtet
wird. Aus diesem Grund erstreckt sich das Dichtkissen 7 bis
unterhalb der beiden Dichtungen 4/1 und 4/2. Dies
ist zwischen den beiden Dichtungen noch ersichtlich, da dort ebenfalls eine
gekreuzte Schraffur vorgesehen ist. Damit wird dieser Randbereich
sicher abgedichtet, der bei Lösungen
nach dem Stand der Technik bisher immer frei war, da die Dichtung
jeweils nicht bis an den Rand des Elementes sich erstrecken kann.
-
Die 1b zeigt
eine weitere Variante der erfindungsgemäßen Schiebetüre, wobei
die gleichen Bezugszeichen für
gleiche technische Merkmale verwendet werden, wie sie in der 1 bereits vorgestellt wurden. Im Unterschied
zu der in 1a vorgestellten Variante, ist
hier die thermische Trennung 2 zweigeteilt, nämlich in
einen ersten Teil 2/1 und in einen zweiten Teil 2/2.
Der erste Teil der thermischen Trennung 2/1 ist auf der
nach außen
zugewandten Seite unter den Dichtungen 4/1 und 4/2 angeordnet. Der
zweite Teil 2/2 ist unter den Dichtungen 4/3 und 4/4 angeordnet.
Auch bei dieser Ausführungsform
ist eine zweite thermische Trennung 3 vorgesehen, die sich
auf der nach innen zugewandten Seite 1/1 der Bodenschwelle 1 befindet.
Zwischen den beiden Teilen 2/1 und 2/2 der thermischen
Trennung ist hier die Rollenführung 5 angeordnet.
Die Rollenführung 5 ist selbstverständlich ebenfalls
befestigt, so dass ein Verrutschen oder herausspringen nicht möglich ist. Unterhalb
der Bodenschwelle 1 ist in dieser Ausführungsform nicht der Adapter
angeordnet, sondern gleich ein entsprechendes Verbreiterungsprofil 10/1. Dieses
Verbreiterungsprofil ist mit seinen Befestigungsnasen in die Verbindungsmittel 11 der
Bodenschwelle 1 direkt einclipsbar. Das heißt, in der 1b ist
die Ausführungsform
gezeigt, in der die Verbreiterungsprofile direkt in die Bodenschwelle
einzugreifen vermögen
und die Bodenschwelle ist dabei so ausgerichtet, dass universell
unterschiedliche Verbreiterungsprofile von verschiedenen Herstellern
dort einzugreifen vermögen.
Dazu sind die Verbindungsmittel 11 entsprechend ausgebildet.
Im Weiteren sind unter die ersten Verbreiterungsprofile 10/1 und 10/2 weitere
Verbreiterungsprofile als Stütze 10/3 und
als Höhenverstelleinrichtung 10/4 angeordnet.
Dabei sind die Verbreiterungsprofile beziehungsweise die Stütze 10/3 und
die Höhenverstelleinrichtung 10/4 mit
Verstärkungsprofilen
versehen. Weiterhin ist ersichtlich, dass zwischen den Verbreiterungen
bezüglich
der Innenseite 1/1 der Bodenschwelle und unterhalb der
Verbreiterungen Dämm-Mittel
vorgesehen sind, die für
eine sachgerechte Wärmedämmung in diesem
Bereich sorgen.
-
Die 1c zeigt
eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schiebeelementes. Diese
unterscheidet sich von der in der 1b beschriebenen
Variante lediglich dadurch, dass Verbreiterungsprofile 10/1 und 10/2 verwendet
werden, die einen höheren
Bodeneinstand aufweisen.
-
Ansonsten
entspricht die Beschreibung der 1c der
in 1b vorgestellten Variante. In der 1d wird
eine weitere Variante vorgestellt, bei der unter der Bodenschwelle 1 in
ihrer gesamten Breite gesehen, zwei Adapter 9/1 und 9/2 angeordnet
sind. Diese Adapter 9/1 und 9/2 sind dann mit
Verbreiterungsprofilen 10/1 und 10/2 verbunden.
Unter den Verbreiterungsprofilen sind nicht näher bezeichnete Einstellschrauben
angeordnet, die in speziell dafür vorgesehenen
Aufnahmeelementen der Verbreiterungsprofile vorgesehen sind. In
der Bodenschwelle 1 ist eine thermische Trennung 2 vorgesehen,
die die Bodenschwelle 1 vollständig thermisch trennt. Diese Variante
kommt also mit nur einer thermischen Trennung aus. Die thermische
Trennung ist dabei so ausgebildet, dass sie jeweils nur unter den
beiden Dichtungen 4/2 und 4/3 des beweglichen
Flügels I sich
erstreckt. Alle anderen Bezugszeichen werden in gleicher Weise wieder
verwendet, wie es bereits in den vorhergehenden Figuren beschrieben
wird.
-
Die 1e zeigt
eine ähnliche
Variante, wie sie in der 1d vorgestellt
wurde. Hier ist allerdings der Einsatz der Bodenschwelle 1 als
Altbauschwelle dargestellt. Die Bodenschwelle 1 wird dabei
direkt auf den nicht näher
bezeichneten Boden des Bauwerks aufgesetzt. Die thermische Trennung 2 trennt
die Bodenschwelle 1 von dem Außenbereich zum Innnenbereich
hin vollständig
thermisch ab. In der thermischen Trennung 2 ist die Rollenführung 5 angeordnet,
die als Führung
für die
Rolle 51 dient.
-
Anhand
der 1e wird der Vorteil der erfindungsgemäßen Bodenschwelle 1 sehr
deutlich sichtbar. Wie in dieser Fig. dargestellt, braucht das aus Metall,
vorzugsweise Aluminium, herzustellende Profil der Bodenschiene jetzt
nur in dieser sehr flachen Form ausgeführt werden. Damit sind Materialeinsparungen
ebenso verbunden wie eine günstigere
Materialbevorratung. Soll nun diese Bodenschwelle 1 nicht
als Altbauschwelle, wie in 1e gezeigt,
eingesetzt werden, kann man an dem unter der Bodenschwelle 1 angeordneten
Verbindungsmittel 11 die entsprechenden Adapter bzw. Verbreiterungsprofile problemlos
einfügen.
Dazu sind die Verbindungsmittel 11 für eine Clipsverbindung ausgebildet,
wobei die Erfindung nicht auf Clipsverbindungen eingeschränkt ist.
-
Die 2 und 3 zeigen
Details einer erfindungsgemäßen Bodenschwelle
für das
Schiebeelement nach der Erfindung. Die 2 zeigt
dabei den Ausschnitt der thermischen Trennung, der sich unterhalb
des hier nicht dargestellten beweglichen Flügels I befindet. Mit
dem Bezugszeichen 1 ist die Bodenschwelle mit dem Teil
bezeichnet, der nach außen weist
und mit dem Bezugszeichen 1/1 der zum Innenraum bzw. abzuschließenden Raum
hinweisende Teil der Bodenschwelle.
-
Die
thermische Trennung ist mit 2 bezeichnet und besitzt eine
Ausnehmung 6, in die, wie in 3 ersichtlich,
eine Rollenführung 5 für den beweglichen Flügel I einsetzbar
ist. Während
in der 6 lediglich eine Rollenführung 5 für konkav
ausgebildete Rollen von Schiebeelementen einsetzbar ist, ist in 3 die Variante
einer thermischen Trennung gezeigt, in die eine Rollenführung 5 für konvex
und konkav ausgebildete Rollen einsetzbar ist. Durch ein um 180° verdrehtes
Einsetzen ist hier jeweils auswählbar,
welchen Rollentyp man für
die Rollenführung 5 verwenden
möchte.
Die Erhöhung 53 würde im 180° verdrehten
Fall dann in der thermischen Trennung 2 in der dort entsprechend
angeordneten Vertiefung sich befinden. Des weiteren zeichnet sich
die in 3 dargestellte Lösung dadurch aus, dass die
thermische Trennung Verbindungselemente 21 aufweist, die
auf korrespondierend dazu ausgebildete Verbindungszapfen 13 der
Bodenschwelle 1 bzw. des nach innen gerichteten Teils der
Bodenschwelle 1 aufsetzbar sind. Im weiteren ist die thermische
Trennung der 3 so ausgebildet, dass sie mit
den inneren Dichtungen 4/2 und 4/3 (siehe 1d bzw. 1e)
im geschlossenen Zustand des beweglichen Flügels I zusammmenwirkt.
-
Die 4 zeigt
einen Adapter 9 nach der Erfindung. Der Adapter 9 ist
dabei mit Verbindungselementen 91 ausgestattet, die sich
an der zur Bodenschwelle zugewandten Seite befinden. Diese Verbindungselemente 91 greifen
dann in die Verbindungsmittel 11 der Bodenschwelle ein,
wenn der Adapter an der Bodenschwelle angeschlossen wird. An der Unterseite
befinden sich weitere Verbindungselemente 92 bis 95,
in die dann die korrespondierend dazu ausgebildeten Verbindungen
der Verbreiterungsprofile eingreifen. Wie ersichtlich, ist der Adapter 9 in
seinen Anschlußmöglichkeiten
sehr universell, so dass eine Vielzahl von Verbreiterungsprofilen unterschiedlichster
Hersteller dort einzugreifen vermögen. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
mit relativ geringem Aufwand die Verbindungselemente 92 bis 95 an
die unterschiedlichen Profile anzupassen und als Strangprofile zu
bevorraten. Damit wird es jetzt möglich, die Bodenschwelle 1 als
Flachschwelle auszubilden und diese mit geringerem Materialaufwand
herzustellen. Des weiteren wird die Vorratshaltung wesentlich erleichtert.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass man aufgrund dieser erfindungsgemäßen Ausbildung
mit einer einzigen Bodenschwelle unterschiedlichste Kombinationsmöglichkeiten
bezüglich
der vorhandenen Systeme von Verbreiterungsprofilen besitzt. Damit
läßt sich,
wie bereits mehrfach beschrieben, mit einer sogenannten Altbauschwelle
ohne weiteres eine Neubauschwelle in unterschiedlichsten Höhen, das
heißt, mit
unterschiedlichen Bodeneinständen
realisieren.
-
Die 5 zeigt
eine thermische Trennung 2 in einer sehr günstigen
Ausführungsvariante.
Die thermische Trennung 2 hat dabei Verbindungselemente 21 bis 23,
die mit einer Rippung bzw. Riffelung versehen sind. Diese greifen
dann in in der Bodenschwelle vorgesehene Vertiefungen ein und verbinden
die thermische Trennung 2 fest mit der Bodenschwelle 1.
Mit dem Bezugszeichen 6 ist wieder die Aufnahme bezeichnet,
in die eine Rollenführung
einlegbar ist. Die in 5 dargestellte Variante der
thermischen Trennung entspricht der in 1a verwendeten
Ausführungsform
des Schiebeelementes bzw. der dort dargestellten Bodenschwelle.
-
Die 6a und 6b zeigen
zwei Varianten einer Rollenunterfütterung 52, die Verbindungsmittel 521 aufweist.
Diese Rollenunterfütterung
dient dazu, um auch bei unterschiedlichsten Türprofilen eine Barrierefreiheit
für das
erfindungsgemäße Schiebeelement
gewährleisten
zu können.
Durch die Rollenunterfütterung
wird es möglich,
barrierefreie Bodenschwellen für
die Schiebeelemente einzusetzen, ohne dass Probleme bezüglich einer
Führung existieren
und dass möglicherweise
eine Rollenführung
den barrierefreien Übergang
behindern würde. Durch
die Rollenunterfütterung 52 ist
es möglich,
die Rollen in unterschiedlichen Höhen so anzubringen, dass sie
mit der Rollenführung 5,
die hier nicht dargestellt ist, problemlos zusammenwirkt.
-
Die 7a bis 7c zeigen
weitere Details für
das erfindungsgemäße Schiebeelement.
Hierbei ist der Träger 12 als
Aufnahmeprofil dargestellt, welches an dem unteren Flügelrahmen
der Flügel
des Schiebeelementes anordenbar ist. Dieses Aufnahmeprofil bzw.
der Träger 12 besitzt
Aufnahmenuten 121 und 122, in die die Dichtungen 4/1 und 4/2 bzw. 4/3 und 4/4 eingesetzt
werden. Die Dichtungen sind damit sowohl fest mit dem Träger 12 verbunden
und dichten aber gleichzeitig diesen Bereich sicher ab. Zur Verbindung
mit dem Flügelrahmen
sind stiftförmig
ausgebildete Zapfen 123 vorgesehen, die in 7a für ein Einclipsen
oder Eindrücken
in beispielsweise ein Kunststoffprofil ausgebildet sind. Die in 7b dargestellte
Variante eignet sich dagegen besser, um in einen Holzrahmen in eine
dort anzubringende Bohrung eingedrückt werden zu können.
-
Die 7c zeigt
den Träger 12 mit
den daran angeordneten Dichtungen 4/1 und 4/2.
-
Die 8a bis 8c zeigen
die Anordnung bzw. Ausbildung der Dichtkissen nach der Erfindung. In
der 8a ist dabei insbesondere der Randbereich schematisch
dargestellt, an den die Dichtungen 4/1 und 4/2 mit
den Dichtkissen 7 zusammenwirken. Die 8b zeigt
die Ausbildung des Dichtkissens 8, das unter einen festen
Flügel
anordenbar ist. Der Winkel β bezeichnet
die Abweichung, die das Dichtkissen 8 bezüglich der
Bodenschwelle bzw. der Auflage auf dem Untergrund aufweist, der
Winkel α bezeichnet
die Schräge,
die korrespondierend zu der Abschrägung am Dichtkissen 7 ist.
An dem Dichtkissen 7 sind Erhöhungen 71, 72 vorgesehen,
die für
ein Eingreifen in die Aufnahmenuten 121 und 122 ausgebildet
sind.
-
Die 8d und 8e zeigen
weitere Varianten des Dichtkissens 7, wobei diese Varianten
sich zum einen dadurch unterscheiden, daß die Erhöhungen 71 beziehungsweise 72 etwas
anders ausgebildet sind. So ist beispielsweise die Ausführungsform nach 8d dafür geeignet,
dann eingesetzt zu werden, wenn das Dichtkissen 7 im Randbereich
an eine innen angeordnete Dichtung angeschlossen werden soll. Dem
gegenüber
können
die Ausführungsvarianten
nach der 8 und 10 dann
eingesetzt werden, wenn das Dichtkissen 7 an der Unterkante
des beweglichen Flügels
des Schiebeelementes angeordnet ist und dort zwei Dichtungen komplett
ersetzt. Die Dichtungen schließen
sich nach dem Öffnungsbereich
beziehungsweise Randbereich an. Damit wird eine komplette Abdichtung
auch in diesem Randbereich gewährleistet.
Insbesondere durch Schlagregen eintretende Feuchtigkeit oder aber durch
Wind hereingedrückte
Feuchtigkeit kann dort nicht mehr eindringen. Beim Stand der Technik
wird dieser Öffnungsbereich
generell vernachlässigt,
so daß dort
Feuchtigkeit einzudringen vermag. Es können auch Zugerscheinungen
entstehen oder durch das Eintreten von kalter Luft beispielsweise
im Winter sich auch Schwitzwasser bilden. Auch dadurch kann es beispielsweise
zur Schimmelbildung in diesem Bereich kommen. Die erfindungsgemäße Anordnung mit
Bodendichtungen und daran an schließenden Dichtkissen verhindert
diese Erscheinungen, wie sie im Stand der Technik noch vorkommen
können,
komplett. Erfindungsgemäße Schiebeelemente
mit den Bodenschwellen nach der Erfindung können daher auch zur Abdichtung
gegenüber
dem Außenbereich problemlos
verwendet werden. Sie erfüllen
alle Anforderungen, wie sie für
Außentüren an Außenwandelementen
gefordert sind. Insbesondere ist es möglich, Terrassen- oder Balkonelemente
schwellenlos beziehungsweise barrierefrei auszubilden.
-
Die 9a und 9b zeigen
verschiedene Varianten von Rollenführungen. Während die in 9a gezeigte
Variante an der Unterseite eine Vertiefung 54 aufweist,
die einen relativ großen
Radius besitzt, ist an der Oberseite eine Erhöhung 53 angeordnet,
die korrespondierend zu den Rollen des Schiebeelementes ausgebildet
sind. Die Variante nach 9b unterscheidet
sich lediglich dadurch, daß auch
an der Unterseite der Rollenführung 5 eine Erhöhung 53 vorgesehen
ist. Diese kann beispielsweise zur Zentrierung in der Bodenschwelle
dienen oder aber zur Zentrierung einer in die Bodenschwelle einzulegenden
thermischen Trennung, die eine entsprechende Vertiefung aufweist.
Dadurch wird es in sehr einfacher Form gewährleistet, daß eine Zentrierung
stattfindet, ohne daß der
Monteur dort noch eine Zentrierung vornehmen muß. Dazu dienen auch die am
Rand mit einem Winkel von 2° angedeuteten
Abschrägungen.
Diese dienen zum einen der Zentrierung während des Hereinführens in
die Bodenschwelle und gleichzeitig zum Fixieren beziehungsweise
Festklemmen.
-
Die 10 zeigt
einen Adapter 9 nach der Erfindung. Dieser Adapter 9 ist,
wie bereits in 1 beschrieben, ausgebildet.
Dabei ist der in 10 abgebildete Adapter über die
gesamte Breite der Bodenschwelle 1 anzubringen. Das heißt, er wird
unter die gesamte Breite der Bodenschwelle 1 sich erstrecken
und es können
Verbreiterungsprofile entweder der gleichen Breite oder aber auch
zwei schmaler ausgeführte
Verbreiterungs profile dort befestigt werden. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
an Stelle von Verbreiterungsprofilen 10 dort beispielsweise Stützen für Verbreiterungen
mit Höhenstellvorrichtungen
anzuordnen, wie dies später
noch gezeigt wird. Die Bezugszeichen 91 bezeichnen die
Verbindungselemente, die in die Verbindungsmittel 11 der Bodenschwelle 1 einzugreifen
vermögen.
Unterhalb des Adapters sind dann die weiteren Verbindungselemente 92, 93 und 94 angeordnet,
die der Verbindung mit Verbreiterungsprofilen oder aber Stützen für Verbreiterungen
dienen. Dabei ist es möglich,
den Adapter universell für
verschiedene Profile von Verbreiterungen beziehungsweise Stützen für Verbreiterungen
herzustellen oder aber diese entsprechend an die Profile von jeweiligen
Systemgebern anzupassen. Dabei ist es dann notwendig, lediglich
Adapter mit an der Unterseite für
den jeweiligen Systemgeber ausgebildeten weiteren Verbindungselementen 92 bis 95 vorzusehen.
-
Die 11a bis 11d zeigen
Varianten von Schiebeelementen nach der Erfindung mit Bodenschwelle
und Adapter. Dabei ist es ersichtlich, daß unter der Bodenschwelle 1 nach
der Erfindung jeweils ein Adapter 9 vorgsehen ist. Der
Adapter 9 ist mit seinen Verbindungselementen 91 mit
den korrespondierend dazu angeordneten Verbindungsmitteln 11 der
Bodenschwelle verbunden.
-
Die
Bodenschwelle trägt
ein Schiebeelement mit einem beweglichen Flügel I und einem festen
Flügel II.
Zwischen den beiden Flügeln I und II sind Dichtkissen 7 und 8 vorgesehen.
Bei der Ausführungsform
gemäß der 11a ist dabei das Dichtkissen 7 bis an
den Rand einer das Führungsrad
aufnehmenden Nut geführt.
Dabei ist durch die Kreuzstrichelung angegeben, daß sich dieses
Dichtkissen 7 in dem Öffnungsbereich
unterhalb des beweglichen Flügels I anstelle
der Dichtungen 4/1 beziehungsweise 4/2 befindet.
Unter dem festen Flügel II befindet sich
wieder in diesem Bereich das Dichtkissen 8.
-
Unter
dem Adapter 9 ist in der in 11a dargestellten
Variante eine Stütze 10/3 für Verbreiterungen
vorgesehen, die eine Höhenverstelleinrichtung 10/4,
hier in Form einer Schraube, aufnimmt.
-
Die
Dichtungen sind dabei an einem Aufnahmeprofil 12 angeordnet.
Gemäß der Variante 11a ist hier eine Magnetdichtung mit einer Profildichtung
jeweils innen und außen
am beweglichen Flügel I des
Schiebeelementes vorgesehen.
-
Die 11b unterscheidet sich von der vorhergehend beschriebenen
Variante lediglich dadurch, daß unter
dem Adapter unterschiedliche Verbreiterungsprofile 10/1 und 10/2 angeordnet
sind, wobei sich zwischen diesen beiden Verbreiterungsprofilen 10/1 und 10/2 eine
Dämmmaterialschicht,
die nicht näher
bezeichnet ist, befindet. Auch unterhalb der Verbreiterungen ist
eine Dämmmaterialschicht angedeutet.
-
Die 11c zeigt ebenfalls eine Variante mit anderen
Verbreiterungsprofilen, die sich unter dem Adapter 9 befinden.
Alle anderen Merkmale wurden bei den vorhergehenden Figuren bereits
beschrieben. Die Verbreiterungsprofile 10/1 und 10/2 greifen mit
Verbindungselementen 101 an den unter dem Adapter 9 vorgesehenen
Verbindungselemente 91 bis 95 (hier nur 93 und 94)
ein.
-
Die 11d zeigt ein Schiebeelement mit einer Bodenschwelle,
unter der wiederum ein durchgehender Adapter 9 vorgesehen
ist. Der Adapter 9 nimmt Verbreiterungsprofile 10/1 und 10/2 auf,
an denen wiederum eine Stütze 10/3 mit
einer Höhenverstelleinrichtung 10/4 vorgesehen
ist.
-
Die 12a zeigt eine Stütze 10/3 mit Höhenverstelleinrichtung 10/4,
die ein Verbreiterungsprofil 10/2 trägt. Oberhalb des Verbreiterungsprofils 10/2 ist
ein weiteres Verbreiterungs profil 10/1 angedeutet.
-
Die 12b zeigt in einer explosionsartigen Darstellung,
daß die
Stützen 10/3 lediglich
abschnittsweise unter den Verbreiterungsprofilen 10/2 beziehungsweise
auch abschnittsweise direkt unter der Bodenschwelle (hier nicht
gezeigt) angeordnet sein können.
-
Die 13a bis 13e zeigen
weitere Ausführungsformen
von erfindungsgemäßen Schiebeelementen
mit jeweils einem feststehenden Flügel II und einem beweglichen
Flügel I.
Der bewegliche Flügel I hat
in der Ausführungsform
nach 13a zwei Profildichtungen jeweils
innen und außen
neben der Rollenführung
vorgesehen. Die Dichtkissen 7 und 8 füllen wieder
den Öffnungsbereich
aus, der sich beispielsweise in der geschlossenen Stellung unter
beiden Flügeln I und II erstreckt.
Dabei ist der hintere Teil (durch Kreuzstrichelung sichtbar gemacht)
komplett mit dem Dichtkissen 7 unter dem beweglichen Flügel ausgefüllt. Damit
wird der Randbereich sehr sicher abgedichtet und eintretendes Wasser
beziehungsweise Feuchtigkeit kann nicht mehr durchtreten. Auf diese
Weise wird außerdem
eine Schwitzwasserbildung verhindert.
-
Unter
dem feststehenden Flügel II ist
ein Paßelement 14 angeordnet.
Dieses Paßelement
kann ebenfalls Dichtungen aufnehmen, die den festehenden Flügel II gegenüber der
Bodenschwelle abdichten. Des weiteren dient dieses Paßelement 14 zur Anpassung
an das Gefälle
der Bodenschwelle 1. Wie aus dieser Abbildung ersichtlich,
ist es durch diese Ausführungsform
möglich,
auch für
den feststehenden Flügel
Profilrahmen einzusetzen, wie sie üblicherweise für die beweglichen
Flügel
verwendet werden, um dort die Rolle der Rollenführung einzufügen. In
der Variante des feststehenden Flügels II ist dann das
Paßelement 14 anstelle
der Rolle eingefügt.
-
Die
Ausführungsform
gemäß 13b unterscheidet sich lediglich durch die Ausbildung
der Dichtungen 4/1, 4/2, die die Bodendichtung
bilden. Hier ist eine Kombination mit einer Profildichtung und einer Magnetdichtung
vorgesehen. Der bewegliche Teil der Magnetdichtung befindet sich
dabei in der Bodenschwelle.
-
Die 13c zeigt die vorhergehende Ausführungsvariante
eines Schiebeelementes in der angehobenen Stellung des beweglichen
Flügels.
Unter dem Schiebeelement beziehungsweise der Bodenschwelle ist ein
Adapter durchgehend über
die gesamte Breite der Bodenschwelle vorgesehen. Darunter befindet
sich wiederum Dämmmaterial.
Auch zwischen den beiden Verbreiterungen befindet sich wieder Dämmmaterial.
-
Die
Variante gemäß 13e zeigt ein Schiebeelement nach der Erfindung,
welches als sogenannte Altbauschwelle auf einen Fertigfußboden aufsetzbar
ist. Alle anderen Bezugszeichen wurden bereits vorgestellt und sind
identisch mit den vorher beschriebenen.
-
14a und 14b zeigen
Ausführungsformen
von Aufnahmeprofilen 12, die jeweils eine Dichtung 4/1 tragen.
In der Variante nach 12b ist dabei noch zusätzlich ein
Teil einer Dichtung 4/2 angeordnet.
-
Die 15 zeigt
ein Paßelement 14 mit
Aufnahmeöffnungen 141 und 142 zur
Aufnahme von Dichtungen oder von Dichtungsmaterial. Das Paßelement 14 dient,
wie bereits vorher beschrieben, der Anordnung unter einem feststehenden
Flügel.
-
Die 16 zeigt
einen Schwellenverbinder 15 zur Verbindung der Bodenschwelle 1 mit
entweder einem feststehenden Flügel
oder einem Rahmen beziehungsweise einer Zarge für ein Schiebeelement. In dem
Schwellenverbinder sind Bohrungen 151 und 152 vorgesehen,
die zur Durchführen
von Befestigungsmitteln, zum Beispiel Schrauben, zur Verbindung
der beiden Elemente dienen.
-
Abschließend wird
noch bemerkt, dass die dargestellten Varianten sowohl für das erfindungsgemäße Schiebeelement,
als auch für
die erfindungsgemäße Bodenschwelle
gelten. Lediglich für
das Schiebeelement beschriebene Merkmale sind problemlos auf die
Bodenschwelle übertragbar
und gelten demzufolge als mitoffenbart. Das gleiche gilt umgekehrt
für in
der Bodenschwelle offenbarte Merkmale, die auf das Schiebeelement
nach der Erfindung übertragbar
sind.
-
Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
-
Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, dass das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
-
Es
ist weiter zu beachten, dass die in den verschiedenen Ausführungsformen
beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten
der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind
einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar. Diese
Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
-
Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
-
Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
-
Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.